V/0137/2020
Übertragung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen evangelischen Melanchthonschule in Coerde
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Anlage A
4327 Zeichen
Anlage A zur V/0137/2020 Kurzüberblick Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, dem Träger Kreisel e.V. die Trägerschaft für die Offenen Ganztagsschule in der städtischen, evangelischen Melanchthonschule zum Schuljahr 2020/2021 zu übertragen. Die Gruppenstärke innerhalb der OGS der Melanchthonschule wird von 25 Kindern, analog der Verkleinerung der Klassenstärke, auf maximal 20 Kinder gesenkt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offenen) Ganztagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe überzuleiten. Mit dem Erreichen dieser Werte werden wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln. Die Verwaltung und die Schulkonferenz der Melanchthonschule schlagen vor, dem Träger Kreisel e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2020/21 zu übertragen. Unter Berücksichtigung des Sozialraums der Schule und dem damit verbundenen erhöhtem son- derpädagogischen Förderbedarf der Kinder der Melanchthonschule wird die Gruppenstärke in der Offenen Ganztagsschule der Melanchthonschule von 25 Kindern auf maximal 20 Kindern gesenkt. Weitere Detailplanungen werden in Kooperation mit Träger, der Schulleitung und der Verwaltung vor der Übernahme und darüber hinaus in einem mindestens halbjährigen Entwicklungsprozes- ses getroffen. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit (Offene Ganztagsschule) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten (§24 Absatz 4 SGB III). die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzüge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach- sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungs- prognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwick- lung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barriere- freiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als füh- render Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0137/2020
V/0137/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Übertragung der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen evangelischen
Melanchthonschule in Coerde
Beratungsfolge
05.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
06.05.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
12.05.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.05.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der
evangelischen Melanchthonschule in Coerde zum Schuljahr 2020/2021 dem Kinder- und J u-
gendhilfeträger Kreisel e.V. – Emsdetten.
2. Die Gruppenstärke in der Offenen Ganztagsschule von 25 Kindern wird analog der gesenkten
Klassenfrequenzzahl auf maximal 20 Kinder herabgesenkt.
3. Der Träger erhält für die Prozessbegleitung im ersten Schulhalbjahr einen Personalkostenz u-
schuss für eine halbe Stelle Fachberatung analog TvöD S14.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
23.04.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Trockel
Telefon: 492-5100
Herr Paschert
Telefon: 492-5890
Frau Schild
Telefon: 492-5143
SchildK@stadt-muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Pro-
dukt-
gruppe
0602 Kinder- und Jugendar-
beit
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 -51.770 Von den 3,31 planmäßigen Grup-
penleitungsstellen werden die
unbesetzten 2,23 Stellen kapitali-
siert und zur Deckung des Mehr-
aufwandes eingesetzt (01.08. –
31.12.2020)
2021 ff. -127.960 wie oben, aber für 1 Jahr berech-
net und mit +3 % p.a. für künftige
Tarifabschlüsse fortgeschrieben
13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2020 129.010 zusätzlicher Trägerzuschuss zur
Absenkung der Gruppengröße auf
20 Kinder + Prozessbegleitung
(01.08. – 31.01.2021)
2021 ff. 273.660 wie oben, aber für 1 Jahr berech-
net und mit +3 % p.a. für künftige
Tarifabschlüsse fortgeschrieben
(Mehr-)Aufwendungen 2020 77.240
2021 ff. 145.700
Den in 2020 zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen in Höhe von 51.770 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt in de r-
selben Höhe aus den nicht in Anspruch genommenen Personalaufwendungen i nfolge der Kapitali-
sierung der nicht besetzten 2,23 Gruppenleitungsstellen. Die Haushaltsmittel für den darüber hi n-
ausgehenden Bedarf in Höhe von 77.240 € stehen bereits in der Produktgruppe zur Verfügung.
Die in 2021 ff. zur Finanzierung der Mehraufwendu ngen in Zeile 13 erforderlichen Ermächtigungen
in Höhe von 127.960 € (Fortschreibung mit + 3 % p.a.) sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produk t-
gruppe zur Verfügung zu stellen. Den Mehraufwendungen stehen Einsparungen bei den Persona l-
aufwendungen in dersel ben Höhe aus der Kapitalisierung der nicht besetzten 2,23 Gruppenle i-
tungsstellen gegenüber. Die Haushaltsmittel für den darüber hinausgehenden Bedarf in Höhe von
145.700 € stehen bereits in der Produktgruppe zur Verfügung.
Insgesamt betrachtet ist diese Vorlage kostenneutral und der Haushalt wird nicht zusätzlich belastet.
Die weiteren für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule in der Melanchthonschule erforderlichen
Finanzmittel stehen bereits im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung und sind nicht Gegenstand dieser
Vorlage.
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Begründung:
1. Ausgangslage
In Coerde werden neben einem gut ausgebauten und differenzierten Leistungsspektrum an Regela n-
geboten eine Vielzahl von zusätzl ichen gezielten Unterstützungs- und Förderangeboten für Familien,
Kinder und Jugendliche vorgehalten, um so früh wie möglich der Entstehung von prekären Lebensla-
gen entgegenzuwirken. Dabei haben sowohl die Entwicklung von Kitas zu Familienzentren , das
kommunale Maßnahmenprogramm einer Kind bezogenen Armutsprävention in Münster sowie der in
2003 stattgefundenen Umwandlung der beiden Grundschulen im Stadtteil zu Offenen Ganztagssch u-
len eine deutliche Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe , Schule und Gesundheitswe-
sen im Bestreben um ein gesundes Aufwachsen von Kindern in Coerde nach sich gezogen . Trotz
dieser umfangreichen Maßnahmen ist die Situation an der Melanchthonschule nach wie vor schwi e-
rig.
Im Schuljahr 2019/2020 besuchen 192 Schülerinnen und Schüler die evangelische Melanchthonschu-
le in Coerde. Davon nehmen 139 Kinder in 5 Gruppen die Offene Ganztagsschule (OGS) in A n-
spruch. Die Aufnahmekapazität hat der Rat der Stadt Münster auf zwei Eingangsklassen festgelegt.
Die mögliche Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen wurde aus pädagogischen Gründen auf m a-
ximal 22 b egrenzt. Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird an der Melanchthonschule jah r-
gangsübergreifend erteilt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die drei Jahre in der Eingang s-
klasse verbleiben, ist relativ hoch. 90% der Kinder haben eine Migrationsvorgeschichte.
Der mit der Vorlage V/0529/2019 erstellte Bildungsbericht zeigt mit seinem Bildungsindex stadtweit
auf, dass eine Verteilung der Schulen mit sehr guten, guten und zufriedenstellenden Ausgangslagen
fast über das gesamte Stadtgebiet zu erkenne n ist. Hiervon weicht der Stadtbezirk Münster -Nord ab.
Laut Auswertung des Bildungsindexes auf Grundschulebene wurden u.a. die Melanchthonschule mit
sehr belasteten Startbedingungen vor Schuleintritt ermittelt.
In der 2016 von den Kitas, den Schulen und dem Arbeitskreis Coerde gemeinsam durchgeführten
Zukunftswerkstatt stellt das Gesundheitsamt der Stadt Münster bereits dar, dass je höher die Kompe-
tenzwerte eines Kindes liegen desto höher die Wahrscheinlichkeit sei, dass das Kind eine Schule
außerhalb des Stadtteils Coerde besucht.
Bisherige Entwicklung des Offenen Ganztags in der Melanchthonschule
Zu Beginn der Umwandlung der Melanchthonschule zu einer OGS im Jahr 2003 führte die Ev. -
Andreas-Kirchengemeinde mit ihrer Kinder - und Jugendeinrichtung „HOT -Coerde“ die Angebote der
OGS durch. Im Schuljahr 2012/2013 wurde die Trägerschaft der OGS auf Wunsch der Schulleitung
und der unteren Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen der beteiligten Institutionen geteilt. Die A n-
gebote für die erste und zweite Jahrgangsstufe wurden seitdem an der Melanchthonschule durch das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als Träger durchgeführt. Die Jahrgangsstufen drei und vier
wurden weiterhin durch das HOT betreut. Zum Schuljahr 2017/2018 übernahm das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien die vollständige Trägerschaft der OGS für die Melanchthonschule. Im
Schuljahr 2011/2012 hatten lediglich 20% der Eltern einen Bedarf angemeldet. Im aktuell laufenden
Schuljahr 2019/2020 nehmen inzwischen mehr als 80% der Schülerinnen und Schüler an den Ange-
boten der OGS teil.
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Die Fachkräfte der OGS sind im pädagogischen Alltag einer Vielzahl an Belastungsfaktoren
ausgesetzt. Diese Faktoren bestehen zum einen in den generellen gegenwärtigen Ausprägungen des
Arbeitsfeldes, wie z. B. hohe Personalfluktuation und zunehmender Fachkräftemangel , aber auch
zunehmend in standortspezifischen Merkmalen.
Am Standort Melanchthonschule gestalten die Mitarbeitenden den pädagogischen Alltag im Kontakt
mit Kindern, die oft nur bedingt fähig sind , eigenständig und in einem verträglichen Miteinander den
Strukturen des Offenen Ganztagsangebotes zu folgen. In den jeweiligen Übergängen und durch den
Dienstplan bedingten Wechsel der pädagogischen Begleitperson zeigen die Kinder häufig Anzeichen
von Überfo rderung in Form von Aggression und Verweigerung. In der Folge sind Mitarbeitende
zunehmend mit deutlich herausforderndem Verhalten konfrontiert.
Eine notwendige , verlässliche und wechselseitige Erziehungskooperation mit den Erziehungs -
berechtigten lässt s ich in vielen Fällen kaum initiieren und aufrechterhalten. Häufig entziehen sich
Erziehungsberechtigte Gesprächseinladungen und reagieren mit verbaler Aggression auf
entsprechende Einladungen oder Ansprache bezüglich des Verhaltens ihrer Kinder. Rivalitäten
zwischen Familienstrukturen und ethnischen Gruppen erschweren hier bei eine zielführende Arbeit
mit den Kindern und Erziehungsberechtigten.
Wegen der geschilderten äußerst schwierigen Situation der Melanchthonschule gibt es in der OGS
eine besonders hohe Personalfluktuation. Im laufenden Schuljahr ist es der Verwaltung bis dato nicht
gelungen, alle Personalstellen zu besetzen. Auch die Koordination ist derzeit nur kommissarisch b e-
setzt
Seit 2017 gibt es zur Unterstützung der Melanchthonschule eine von d er unteren Schulaufsicht init i-
ierte Arbeitsgruppe „Melanchthonschule Münster“. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretungen der
Schulaufsicht, der Schule, der freien Jugendhilfe und der Verwaltung . Um der Schule möglichst u n-
mittelbar zu helfen, wurde als e ine Maßnahme dieser Arbeitsgruppe zum Schuljahr 2018/2019 über
die stadtweit geltende Finanzformel hinweg zugesagt, eine Fachkraft über Plan zu erhalten. Jedoch
konnte diese nie dauerhaft und stetig besetzt werden.
2. Vorschlag zur Neuausrichtung
Seit dem Herbst 2019 strebt die Schulleitung, mit Unterstützung der unteren Schulaufsicht an, den
Träger für die OGS zu wechseln und nannte den Kreisel e.V. Emsdetten als besonders geeigneten
Träger für die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe an de r Melanchthonschule. Auch die
Verwaltung befürwortet grundsätzlich eine Neuausrichtung, um den aufgezeigten, vielschichtigen
Herausforderungen an der Melanchthonschule zu begegnen. Alle Beteiligten sind der Auffassung,
dass der Wechsel zu dem Kreisel e.V. die Voraussetzungen mitbringt, eine konzeptionelle Neuau s-
richtung umzusetzen. Dazu liegt inzwischen auch ein positives Votum der Schulkonferenz vom
29.01.2020 vor.
Der Träger – Kreisel e.V. Emsdetten
Im Jahr 1987 gründete sich der Kreisel e. V. aus einer Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende und
bietet aktuell eine Kontakt- und Beratungsstelle für Mütter, Väter und Kinder in unterschiedlichen F a-
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milienformen Beratung und Unterstützung in Emsdetten an. Seit 2005 etablierte er sich als Träger der
OGS an verschiedenen Schulen und Schulformen im Kreis Steinfurt. So ist er beispielsweise seit
2006 Träger an der Peter-Pan-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprachentwicklung sowie an
der Michael -Ende-Schule in Borghorst und in Lengerich mit dem Fö rderschwerpunkt emotion a-
le/soziale Entwicklung.
Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Kreisel e.V. die Trägerschaft für die neue Grundschule Wolbeck -
Nord übernommen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Kompetenz des Trägers. Er verfügt
zudem über ein ganzheitliches, inklusiv ausgerichtetes Konzept, das die wesentlichen Eckpunkte der
pädagogischen Ausrichtung darlegt. Der Träger bietet außerdem pro Schuljahr eine verlässliche
sechswöchige Ferienbetreuung und die Integrationshilfen am Vormittag an.
Personalorganisation
Mit der Absichtserklärung der Schule, den Träger zu wechseln, wurden im Sinne eines transparenten
Vorgehens von Beginn an Gespräche mit allen Fach -, Unterstützungs- und Niedrigteilzeitkräften der
Stadt Münster an der Melanchthonschule unt er Teilnahme des Personal - und Organisationsamtes
und des Personalrates geführt.
Bis auf eine Fachkraft, die bereits vor dem Verfahren eine Umsetzung beantragt hatte, wollen voraus-
sichtlich alle Mitarbeitenden zunächst an der Melanchthonschule bleiben. N ach Beschluss durch den
Rat ist das Verfahren zum (Teil -) Betriebsübergang gem. § 613a BGB inkl. Mitbestimmung des Pe r-
sonalratsi1 durchzuführen. Abhängig von den individuellen Entscheidungen der städtischen Mitarbe i-
tenden in der Melanchthonschule ist ein P ersonalgestellungsvertrag mit dem Kreisel e.V. abzuschli e-
ßen, über den der Verbleib der städtischen Beschäftigten in der Melanchthonschule sichergestellt
werden kann. Die Fachaufsicht über das Personal trägt dann der Kreisel e.V., die Dienstaufsicht über
die gestellten Mitarbeitenden verbliebe bei der Stadt Münster. Der Kreisel e.V. wird die freien bzw.
freiwerdenden Stellen mit seinen Kräften besetzen.
Anpassung der Gruppenstärke
Die Kinder der Melanchthonschule benötigen aufgrund ihrer vielschichtigen, multikulturellen und
sozioökonomischen Hintergründe einen eng angelegten und dauerhaften Beziehungskontext zu den
Lehr- und Fachkräften der Schule. Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss über die Vorlage
V/0116/2017 die Größe der Eing angsklassen auf max. 22 Schülerinnen und Schüler ab dem Schu l-
jahr 2017/18 begrenzt.
Orientiert an diesem Prozess halten es Schule, Träger und Verwaltung für dringend erforderlich, auch
die Gruppenstärke für eine intensivere Betreuung und Begleitung der K inder in der Offenen Gan z-
tagsschule anzupassen. Vorgeschlagen wird eine Gruppengröße von maximal 20 Kindern.
Zurzeit besuchen 139 Kinder in fünf Gruppen die Offene Ganztagschule für die Melanchthon schule.
Bei der Bedarfsabfrage im Dezember 2019 liegt die prognostizierte Zahl der teilnehmenden Kinder
zum Schuljahr 2020/21 bei 150 Kindern. Nach der stadtweit gültigen Finanzformel würden 6 Gru p-
pen gebildet. Bei einer Reduzierung der Gruppenstärke von 25 Kindern auf maximal 20 Kinder pro
1
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Gruppe ergibt sich di e Notwendigkeit 8 Gruppen zu bilden, was eine Erweiterung des OGS -
Betriebes um 2 Gruppen bedeutet.
SJ 2020/2021
Vorauss. OGS-TN
Gruppen nach
allg. Finanzformel
Koordination
6 Gruppen
Gruppen zum
SJ 2020/2021
Koordination
8 Gruppen
150
150 : 25 = 6
30 Std./Woche
150 : max. 20 = 8
34,71 Std./Woche
Prozessbegleitung
Das Wissen um die Chancen und Risiken in dem Bewältigungsverhalten der Kinder der Mela n-
chthonschule eröffnet vielfältige Anknüpfungspunkte, um sie dabei zu unterstützen und zu stärken.
Zur Eingrenzung der geschilderten Problematiken im pädagogischen Alltag müssen die
Mitarbeitenden des Offenen Ganztagsangebotes über ein breites Spektrum an fördernden wie
fordernden Verhaltensweisen verfügen, die den Kindern und deren Familien ermöglichen, Angebote
anzunehmen und zu nutzen. Hierzu und zur Abmilderung der Belastungsfaktoren auf die
Mitarbeitenden bedarf es einer konzeptionell fixierten Weiterentwicklung der Struktur - und
Prozessqualität der OGS. Diese wiederum kann sich , im Sinne einer ganzheitlichen Lebenswelt
Schule, nur im Rahmen einer forcierten weiteren Verzahnung der Systeme Schule und Jugendhilfe
unter dem gemeinsamen Dach vollziehen.
Die pädagogischen Fach- und Unterstützungskräften der Offenen Ganztagsschule müssen dafür eng
begleitetes Fördern und Fordern sowie gestaltete Übergänge, die es den Kindern leichter machen,
Zeiten des Lernens und des Spielens voneinander zu unterscheiden , bereitstellen. Die Initiierung
einer solchen qualitativen Weiterentwicklung mit der zu er wartenden anfallenden Mehrarbeit würde
die gegebenen personellen Ressourcen jedoch übersteigen.
Für die fachliche Unterstützung, Fortbildung und kollegiale Fallberatung der pädagogischen Kräfte
ist deshalb im ersten Halbjahr eine prozesshafte, externe Beg leitung, die im besten Fall über eine
systemische Zusatzausbildung verfügt, eine notwendige Konsequenz. Ein Entwicklungsprozess mit
diesen hohen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht über die zeitlichen Re s-
sourcen des vorhandenen Personals deutlich hinaus.
Für eine zusätzliche Fachkraft, tarifliche Eingruppierung S 14 TVöD, entstehen im Zeitraum August
2020 bis einschließlich Januar 2021 einmalig Mehraufwendungen in Höhe von 18.300 €.
Der daraus resultierende personelle / finanzielle Mehrbedarf stellt sich wie folgt dar (gerundet auf
volle 10 €):
Funktion VZÄ Personal-
kosten
+10 %
Overhead
2020
(01.08. –
31.12.2020)
Päd. Fachkraft S 14 TVöD zur
Prozessbegleitung (bis
31.01.2021)
0,5 16.630 € 18.300 €
2 Gruppenleitungen S08a TVöD
(01.08.2020 – 31.12.2020)
1,08 25.070 € 27.580 €
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2 Unterstützungskräfte S02 TVöD 1,06 16.480 € 18.130 €
Overheadkosten für gestelltes
Personal
13.230 €
Summe: 77.240 €
2021 ff. wie oben, aber ohne die Prozess-
begleitung und für 1 Jahr berech-
net (+3 % p.a. für künftige Tarif-
abschlüsse)
145.700 €
Darüber hinaus tritt der Träger in Kontakt mit den Fachhochschulen Münster, um den Prozess
ebenso wissenschaftlich begleiten und evaluieren zu lassen.
Ausblick
Alle am Schulleben beteiligten Lehr- und Fachkräfte müssen in einem gemeinsamen Entwicklung s-
prozess die Aufgaben am Vor - und Nachmittag der Schule gestalten. Dadurch ergibt sich ein hoher
Bedarf an einem aufeinander abgestimmten, schlüssigen Förderkonzept und dabei ein für d ie Kin-
der deutlich erkennbaren Tagesrhythmus, in dem Bildungsangebote gestaltet, Entwicklungsproze s-
se gefördert und immer wiederkehrende Übergänge begleitet werden. Mit der Neuausrichtung sollen
Schule und Träger in die Lage versetzt werden, diesen besonde ren Herausforderungen in der M e-
lanchthonschule gerecht zu werden.
So kann für die Kinder im Stadtteil Coerde ein gutes Angebot von Jugendhilfe und Schule entst e-
hen, um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für Kinder , unabhängig ihrer Herkunft, zu er-
möglichen.
Die Übertragung der OGS-Trägerschaft auf einen freien Träger greift dabei gleichzeitig die Subsidia-
ritätsverpflichtung der Jugendhilfe gem. § 4 Abs. 2 SGB VIII auf, erhöht darüber hinaus die Träge r-
vielfalt an den Offenen Ganztagsschulen in Mü nster und dient der Zielsetzung des Rates der Stadt
Münster, den Anteil freier Träger im Offenen Ganztag zu erhöhen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
1 Privatisierung i.S.d. § 72 Abs. 4 S. 1Nr.22 LPVG NW
A-R_0039_2016_a-r-0039-2016-ratsantrag-gruene-cdu_qualitaetsoffensive-gute-offene-ganztagsschule
14109 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2016
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
21. Juni 2016
Ratsantrag
Qualitätsoffensive: Die gute (offene) Ganztagsschule
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzep t zu verbindlichen
flächendeckenden Qualitätsstandards für alle OGS in Münster in gemeinsamer
Verantwortung von Jugendhilfe und Schule auszuarbeiten. Das Ziel ist es, Unterricht
sowie ihn ergänzende und erweiternde allgemeinbildende Angebote von
außerschulischen Partnern zu einem Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und
Betreuung zusammenzuführen sowie Schule und OGS besser zu verzahnen und als
verlässlichen Lern- und Lebensraum für Mädchen und Jungen weiterzuentwickeln.
Dazu gehört auch mehr individuelle Förderung der Kinder nach ihren eigenen
Bedürfnissen mit ihren Stärken, Schwächen und individuellen Begabungen.
2. Um die pädagogische Qualität der OGS zu stärken und qualitative Angebote gezielt
auszubauen, wird die Verwaltung beauftragt,
• ein Personalentwicklungskonzept sowohl für ältere Fachkräfte als auch für
niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen zu entwickeln, mit dem Ziel, das
vorhandene Personal bestmöglich auf die Aufgaben vorzubereiten. Ein Teil des
Konzeptes sind verstärkte gemeinsame regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen mit
Beteiligung von Lehr- und pädagogischen Fachkräften, Ganztagskoordinatoren
und Schulleitungen;
• den Anteil der freien Träger der Jugendhilfe, die im Offenen Ganztag tätig sind,
auf mehr als 25% zu erhöhen. Die OGS ist zu einem inklusiven Lebens- und
Lernort weiter zu entwickeln. Entsprechende Mehrbedarfe an Personal
(insbesondere im Nachmittagsbereich, solange nicht rhythmisiert ist) inkl.
Finanzierungsbedarf sind zu ermitteln;
• allgemein verfügbare Maßnahmen zur Erhaltung der P ersonalgesundheit an den
OGS zu etablieren;
• die Essenssituation (Mensen) dem Bedarf entspreche nd zu gestalten und ein
entspanntes Einnehmen von gesunden Mahlzeiten zu ermöglichen. Die
vorhandenen Speiseräume und Küchen stoßen häufig an ihre Grenzen. Daher ist
auch hier zu ermitteln, mit welchem Raum- und Finanzbedarf dieses Ziel zu
realisieren ist;
• das Raumangebot inkl. Rückzugsmöglichkeiten so zu gestalten, dass sich die
Kinder wohlfühlen. Kinder sind bei den Gestaltungsfragen einzubeziehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Kostenber echnung für die freien Träger die
Over-Head-Kosten im angemessenen Umfang zu berücksichtigen.
4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, auf der Grundlage des Fachberichts
Offene Ganztagsschule (OGS) aus dem Jahr 2015
1 den Finanzierungs- und
Raumbedarf verbunden mit einer möglichen zeitlichen Umsetzungsperspektive in
1 V/0444/2015 Offene Ganztagsschule – Fachbericht 2012-2015
2
priorisierten Modulen rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2017 für die
nachfolgenden Maßnahmen zu ermitteln:
• die Freistellung der Koordinationsstellen ab 4 Gru ppen,
• im Bestand Möglichkeiten zu eruieren, um für die K oordinationsfachkräfte
eigene Büros bzw. “ungestörte“ Arbeitsplätze zu schaffen,
• einen dem Bedarf entsprechenden Vertretungspool au fzubauen,
• die Gruppengröße im Offenen Ganztag auf 25 Kinder zu reduzieren. 2
Begründung :
Nur in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule kann ein Ort des Lebens
und Lernens entstehen, das die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung ganzheitlich
fördert und in ihren Bedürfnissen und Interessen ernst nimmt. Die Umsetzung der Trias
Bildung, Erziehung und Betreuung ist das zentrale Ziel in der Offenen Ganztagsschule.
Betreuung nicht nur verstanden als Beaufsichtigung und zeitliche Betreuung, sondern als
Sorge, Unterstützung und Beziehungsarbeit. Bildung nicht nur verstanden als das Vermitteln
von Wissen, sondern auch als Förderung der Persönlichkeitsbildung und die Aneignung
sozialer und kultureller Kompetenzen. Um Bedürfnissen der Kinder zu genügen, bedarf es
qualifizierter pädagogischer Fachkräfte als feste Ansprechpartner/innen und kontinuierliche
Bezugspersonen sowie eines guten Personal-Schlüssels. Ebenfalls adäquate räumliche und
sächliche Ausstattung im Innen- wie im Außenbereich gehört dazu.
Was macht eine gute OGS aus?
Eine gute OGS zeichnet eine Rhythmisierung und inhaltliche Verknüpfung von Unterricht und
außerunterrichtlichen Angeboten aus, was auch die Inklusion (Integrationshelfer am
Nachmittag) erleichtern würde.
Will die Schule ein Lern- und Lebensort für Kinder sein, müssen sich Kinder dort wohl und
gut aufgehoben fühlen. Aus der Perspektive von Kindern und im Interesse ihrer
Persönlichkeits-entwicklung ist es daher wichtig, wenn Schule zuvörderst ein Ort ist, in dem
die Mädchen und Jungen ihre altersspezifischen und entwicklungsrelevanten
Lebensbedürfnisse befriedigen können:
• Das Bedürfnis Wissen und Können zu erwerben (!)
• Das Bedürfnis nach selbst bestimmter Bewegung un d Aktivität
• Das Bedürfnis nach Zusammensein mit Gleichaltrig en
• Das Bedürfnis, die Welt im Umfeld von Elternhaus und Schule zu erkunden
• Das Bedürfnis nach verlässlichen Strukturen, mit klaren sozialen Regeln
• Das Bedürfnis nach ernst nehmender und verstehen der Anleitung
• Das Bedürfnis sich zu entfalten, zu wachsen und „groß“ zu werden und dazu
ermutigt zu werden
• Das Bedürfnis nach konstanten Bezugspersonen.
3
Eine Offene Ganztagsschule muss diesen Anforderungen ebenso genügen, weil sie
für die angemeldeten Kinder eine Ganztagsschule ist.
4
2 Siehe Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW http://freiewohlfahrtspflege-
nrw.de/positionen/ansicht/detail/news/detail/News/finanzierung-der-offenen-ganztagsschule-im-primarbereich-ogs/cache/nc/
3 Oggi Enderlein: Schule ist meine Welt. Ganztagsschule aus Sicht der Kinder. 7. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Berlin
2015, S. 50
4
Siehe hierzu auch RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S.
85Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I, der keinen Unterschied hinsichtlich der Merkmale zw. gebundenem und offenem Ganztag macht.
3
Charakteristisch ist leider für die meisten OGS in Münster die Trennung von Unterricht am
Vormittag und Betreuungs- und Freizeitangeboten am Nachmittag. Nach einem
umfassenden Bildungsverständnis müsste hier eine bessere bildungsfördernde Verzahnung
zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten erfolgen.
Durch das aktuelle Konzept ist eine Rhythmisierung im Sinne der Anpassung an individuelle
Lern- und Biorhythmen der Kinder kaum möglich. Insbesondere für Kinder mit emotionalem
und sozialem Unterstützungsbedarf ist dies besonders schwierig aufgrund des
Bezugspersonen- und Gruppenwechsels zwischen Vor- und Nachmittag, zu großen Gruppen
und kaum vorhandenen Rückzugsmöglichkeiten. Hier wäre eine sinnvolle Maßnahme die
Bildung von OGS-Klassen.
Angesichts aktueller Herausforderungen, wie dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit
und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie einer optimierten
individuellen Förderung, wird der Anspruch an die pädagogische Arbeit in der Primarstufe in
Zukunft nicht kleiner, sondern ansteigen. (So der Bildungsbericht „Offene Ganztagsschule
NRW 2014“). Wir brauchen deshalb neue didaktische Ansätze für heterogene
Kindergruppen. Im Rahmen des Bildungsberichts lässt sich aus Trägersicht diesbezüglich
eher ein negativer Trend feststellen. Mit Blick auf die Umsetzung ganztagsspezifischer
Zielsetzungen sehen die Träger insbesondere die Förderung von Stärken und Fähigkeiten
der Kinder im Jahr 2013/14 als weniger gegeben an, als noch im Jahr 2011/12. Es ist daher
zu empfehlen, die Konzepte der Offenen Ganztagsschule insbesondere dahingehend zu
prüfen, wie die Kinder individuell nach ihren eigenen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen
besser gefördert werden können.
5
„Es geht darum, ein von den künftigen Nutzern, also den Kindern, mitentwickeltes und
akzeptiertes Programm für die Schule am Nachmittag zu entwerfen (...)
Es wird deutlich, wie wertvoll es ist, das subjektive Wohlbefinden der Kinder als einen
Indikator für die Qualität eines sozialökologischen Lebensraums heranzuziehen. Wenn
Ganztagsschule ein Mehr an Anregungen und Angeboten mit sich bringt, wird sie von den
Kindern begrüßt. Wenn sie nur eine zeitliche Verlängerung der traditionellen Halbtagsschule
darstellt, findet sie nur mäßige Akzeptanz. (3. World-Vision Kinderstudie 2013, S. 124 f).
So können die außerunterrichtlichen Angebote ein guter Rahmen sein, um bestimmte
Themen des Unterrichts noch einmal von einer etwas anderen Seite zu beleuchten. Dabei
kann der außerunterrichtliche Bereich sich auf solche Aktivitäten konzentrieren, für die oft im
eigentlichen Unterricht keine Zeit besteht.
Das funktioniert nur, wenn genügend Zeit zur Verfügung steht. Auch müssen Lehr- und
Fachkräfte in engem Austausch stehen, damit eine hohe Transparenz im Hinblick auf die
Unterrichtsinhalte vorhanden ist. Für die Umsetzung der besseren Verzahnung von
außerunterrichtlichen Angeboten und Unterricht ist eine angemessene personelle
Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften notwendige Voraussetzung.
Laut der Berichtsvorlage V/0444/2015 sind rund 46 % der hauptamtlich beschäftigten
Mitarbeiter/-innen in den offenen Ganztagsschulen älter als 45 Jahre. Im Schuljahr 2014/15
arbeiteten zudem 562 Mitarbeiter/-innen im Rahmen eines niedrigteilzeitbeschäftigten
Arbeitsverhältnisses. Eine besondere Herausforderung stellt hier der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Kräften dar. Vielfach zwingt die personelle Not die OGS-
Koordinatoren/Innen, das Personal direkt z.B. über nadann-Anzeigen zu suchen und
einzustellen. Dabei werden häufig Personen eingestellt, die über keine pädagogische
Ausbildung verfügen. Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen müssen daher zwingend eine
feste Grundsäule der Personalpolitik im OGS-Bereich werden. Gemeinsame,
multiprofessionelle Fortbildungen müssen verstärkt angeboten und beworben werden. Es
sollte angestrebt werden, schulpädagogische und sozialpädagogische Kompetenzen und
Systeme zusammenzuführen. Neben gemeinsamen Fortbildungen sind auch gegenseitige
5 Nicole Börner, Andrea Conraths, Ute Gerken, Ramona Steinhauer, Janina Stötzel, Agathe Tabel: Bildungsbericht Ganztagsschule
NRW 2014, S. 35
4
Hospitationen und gemeinsame Teamzeiten von Fach- und Lehrkräften,
Ganztagskoordinatoren und Schulleitungen sinnvoll. Eine weitere Überlegung ist eine
verstärkte Zusammenarbeit mit den Münsteraner Hochschulen, um Lehramtsstudierende im
Rahmen eines studienbegleitenden Praktikums an der pädagogischen Arbeit im offenen
Ganztag zu beteiligen.
Der Fachbericht OGS 2015 hat viele „Baustellen“ im Personalbereich aufgezeigt, die es
sukzessive zu bearbeiten gilt, wobei einige exemplarisch nachfolgend detaillierter begründet
werden:
Die Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben und die damit verbundene
Organisations- und Steuerungsverantwortung haben sich aufgrund der stetig wachsenden
Teilnehmerzahlen in den offenen Ganztagsschulen deutlich erhöht. Insbesondere an großen
offenen Ganztagsschulen (ab 4 Gruppen) nehmen die Leitungsaufgaben einen deutlich
höheren Stellenwert als an kleineren offenen Ganztagsschulen ein. So kann ein/e
Koordinator/-in, neben der Leitung einer eigenen Gruppe, zwischenzeitlich für ein Team von
bis zu 25 Mitarbeiter/-innen verantwortlich sein.
Um den anfallenden Aufgaben an den größer werdenden offenen Ganztagsschulen gerecht
werden zu können, wurden zum 01.01.2014 die Stellen der Koordinatoren/-innen an offenen
Ganztagsschulen mit vier und mehr Gruppen von 25,32 auf 30,0 Stunden aufgestockt.
Hierfür wurden 1,92 Planstellen (S 8) im Stellenplan 2014 eingerichtet (vgl. Vorlage
V/0530/2013).“
6
Der Rat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2016/2017 Mittel
bereitgestellt werden, um als einen ersten Schritt Koordinationsfachkräfte an den größten
OGS mit 7 bzw. 8 Gruppen (4-5 Koordinationsfachkräfte) freizustellen.
Im Schuljahr 2015/16 haben 26 offene Ganztagsschulen 4 und mehr Gruppen; davon haben
13 Schulen 4 Gruppen / 1 Schule 5 Gruppen / 6 Schulen 6 Gruppen /
5 Schulen 7 Gruppen / 1 Schule 8 Gruppen
Weitere Schritte müssen daher folgen. Neben der Freistellung müssen
Koordinationsfachkräfte über einen ausgestatteten, „ungestörten“ Arbeitsplatz oder, wo im
Bestand möglich, ein eigenes Büro verfügen.
Der Vertretungspool muss laut Fachbericht aufgestockt werden, um Vertretungssituationen
ausreichend abdecken zu können.
Als vertretbare Gruppengröße wird eine Anzahl von 25 Kindern benannt. Zurzeit wird ab dem
50. Kind die zweite Gruppe gebildet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, will man
auch die Inklusion im Ganztagsbereich umsetzen sowie die individuelle Förderung nach
eigenen Begabungen, Stärken und Schwächen zu verwirklichen.
Trotz unterschiedlicher Aufgabenstellungen, Strukturen, Zuständigkeiten, Finanzierungen,
Arbeitsweisen und Methoden stehen Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer
Verantwortung für die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung von Kindern. Die freien
Träger haben sich laut aktuellem OGS-Fachbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien als professionelle und verlässliche Partner etabliert und bereichern mit ihrer Arbeit
die Schul- und Betreuungslandschaft
7. Daher ist es konsequent, dass Know-how der freien
Träger mehr zu nutzen als bisher geschehen. Dies hätte neben der inhaltlichen
Verbesserung auch die Folge, dass weniger Personal beim öffentlichen Träger angestellt ist.
Jutta Möllers Jens Heinemann
und Fraktion und Fraktion
6 Vgl. V/0444/2015, S. 6 und 18
7 Vgl. ebenda, S. 4
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0137/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37