Mandari Insight

V/0240/2025

Bebauungsplan Nr. 655 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 14.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 67.5.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0240-2025-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1924 Zeichen

Anlage A zur V/0240/2025 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Am 
Blaukreuzwäldchen“ in Angelmodde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des Standorts der Kinder- und Jugendhilfe 
der Diakonie Münster e.V. sowie der umgebenden Freiraumbereiche. 
 
Der mit dieser Vorlage verbundene Beschluss steht am Anfang des Planverfahrens. Im weiteren 
Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Satzungs-
beschluss zum Bebauungsplan. 
 
Finanzierung 
Durch die Einleitung des Planverfahrens entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. 
Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Un-
tersuchungen an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klimaschutz: Mit der Planung sollen bestehende Gebäudestrukturen saniert und weitere Gebäu-
destrukturen ergänzt bzw. ersetzt werden. Hierzu werden Maßnahmen zu Klimaschutz und 
Klimaanpassung gemäß dem Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ in die Festsetzungen des 
Bebauungsplans mit aufgenommen.  
Weiterhin sollen mit dem Bebauungsplan die umgebenden Freiraumbereiche langfristig gesichert 
und von Bebauung freigehalten werden. So werden negative Auswirkungen auf das lokale Klima 
vermindert.  
 
Migration: Das Plangebiet wird derzeit von der Diakonie Münster e.V. als Standort für die Inob-
hutnahme für männliche Flüchtlinge und stationäre Wohngruppen jugendlicher Flüchtlinge ge-
nutzt. Die Nutzung der Diakonie Münster e.V. soll beibehalten und unterstützt werden.

V-0240-2025-Anlage-1-Geltungsbereich

123 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Bebauungsplan Nr. 655: Angelmodde - Am Blaukreuzwäldchen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0240/2025

Beschlussvorlage

3635 Zeichen

V/0240/2025 
V/0240/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 655: Angelmodde - Am Blaukreuzwäldchen 
Beschluss zur Aufstellung 
[Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Münster e.V.] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich an der Straße „Am Blaukreuzwäldchen“, westlich des Albersloher Wegs im Stadtteil 
Angelmodde ist gemäß §  2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des §  30 
Abs. 1 BauGB insbesondere zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbau-
baren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 655). 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: 
 
Gemarkung Hiltrup, 
Flur 25, 
Flurstücke 29, 137, 168, 176, 177, 182, 185, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 532, 533, 536, 614, 
615, 616, 637, 638, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 1108, 1109, 1110, 1114, 1169, 1212, 1329, 
Teile der Flurstücke 28, 1253. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Einleitung des Bauleitplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kos-
ten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Un-
tersuchungen an. 
 
Stadtplanungsamt 
 
19.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Günther 
Herr Husmann 
Telefon: 492-6157 
492-6194 
Guenther@stadt-
muenster.de 
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0240/2025 
 
Begründung: 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 „Angelmodde – Am Blaukreuzwäldchen“ ist in der 
beigefügten Anlage 1 dargestellt. Er umfasst eine Fläche von rund 4 ha. 
 
Das Plangebiet wird derzeit von der Diakonie Münster e.V. als Standort für die Inobhutnahme für 
männliche Flüchtlinge und stationäre Wohngruppen jugendlicher Flüchtlinge genutzt. Außerdem sind 
forstwirtschaftliche Flächen vorhanden. 
Derzeit befindet sich das Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. 
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den betroffenen Bereich größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche 
mit der Zweckbestimmung „sozialer Zweck“ dar. Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zu-
künftig weiterhin den Zielen des Flächennutzungsplans entspricht und dieser demnach nicht geändert 
werden muss. 
 
Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des Standorts der Kinder- und Jugendhilfe der 
Diakonie Münster e.V. als sozialer Gemeinbedarfsstandort sowie der umgebenden Freiraumbereiche. 
Die Nutzung der Diakonie Münster e.V. soll beibehalten und unterstützt werden, indem bestehende 
Gebäudestrukturen saniert und weitere Gebäudestrukturen ergänzt bzw. durch Abriss und Neubau 
ersetzt werden. Darüber hinaus sollen die umgebenden Freiraumbereiche langfristig gesichert und 
von Bebauung freigehalten werden. Daher umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans neben 
den umliegenden Waldbereichen auch Freiraum - und Erholungsflächen, die als solche beibehalten 
werden sollen. Die Erschließung soll wie bisher über die Straße Am Blaukreuzwäldchen abgewickelt 
werden, die ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt. 
 
Der Bebauungsplan wi rd gemäß §  30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren mit Durchführung einer Um-
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich

Beratungsverlauf (5)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 66.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 67.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Blaukreuzwäldchen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0240/2025
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2025
Erstellt
16.04.2025 14:04