V/0240/2025
Bebauungsplan Nr. 655 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0240/2025 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Am Blaukreuzwäldchen“ in Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des Standorts der Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Münster e.V. sowie der umgebenden Freiraumbereiche. Der mit dieser Vorlage verbundene Beschluss steht am Anfang des Planverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan. Finanzierung Durch die Einleitung des Planverfahrens entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Un- tersuchungen an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz: Mit der Planung sollen bestehende Gebäudestrukturen saniert und weitere Gebäu- destrukturen ergänzt bzw. ersetzt werden. Hierzu werden Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung gemäß dem Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ in die Festsetzungen des Bebauungsplans mit aufgenommen. Weiterhin sollen mit dem Bebauungsplan die umgebenden Freiraumbereiche langfristig gesichert und von Bebauung freigehalten werden. So werden negative Auswirkungen auf das lokale Klima vermindert. Migration: Das Plangebiet wird derzeit von der Diakonie Münster e.V. als Standort für die Inob- hutnahme für männliche Flüchtlinge und stationäre Wohngruppen jugendlicher Flüchtlinge ge- nutzt. Die Nutzung der Diakonie Münster e.V. soll beibehalten und unterstützt werden.
V-0240-2025-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Bebauungsplan Nr. 655: Angelmodde - Am Blaukreuzwäldchen Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0240/2025
Beschlussvorlage
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V/0240/2025 V/0240/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 655: Angelmodde - Am Blaukreuzwäldchen Beschluss zur Aufstellung [Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Münster e.V.] Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich an der Straße „Am Blaukreuzwäldchen“, westlich des Albersloher Wegs im Stadtteil Angelmodde ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB insbesondere zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbau- baren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 655). Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 25, Flurstücke 29, 137, 168, 176, 177, 182, 185, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 532, 533, 536, 614, 615, 616, 637, 638, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 1108, 1109, 1110, 1114, 1169, 1212, 1329, Teile der Flurstücke 28, 1253. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bauleitplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kos- ten. Im Laufe des Verfahrens fallen Kosten für die Erstellung der obligatorischen Gutachten und Un- tersuchungen an. Stadtplanungsamt 19.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Günther Herr Husmann Telefon: 492-6157 492-6194 Guenther@stadt- muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0240/2025 Begründung: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 „Angelmodde – Am Blaukreuzwäldchen“ ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Er umfasst eine Fläche von rund 4 ha. Das Plangebiet wird derzeit von der Diakonie Münster e.V. als Standort für die Inobhutnahme für männliche Flüchtlinge und stationäre Wohngruppen jugendlicher Flüchtlinge genutzt. Außerdem sind forstwirtschaftliche Flächen vorhanden. Derzeit befindet sich das Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für den betroffenen Bereich größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „sozialer Zweck“ dar. Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zu- künftig weiterhin den Zielen des Flächennutzungsplans entspricht und dieser demnach nicht geändert werden muss. Ziel des Bebauungsplans ist die langfristige Sicherung des Standorts der Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Münster e.V. als sozialer Gemeinbedarfsstandort sowie der umgebenden Freiraumbereiche. Die Nutzung der Diakonie Münster e.V. soll beibehalten und unterstützt werden, indem bestehende Gebäudestrukturen saniert und weitere Gebäudestrukturen ergänzt bzw. durch Abriss und Neubau ersetzt werden. Darüber hinaus sollen die umgebenden Freiraumbereiche langfristig gesichert und von Bebauung freigehalten werden. Daher umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans neben den umliegenden Waldbereichen auch Freiraum - und Erholungsflächen, die als solche beibehalten werden sollen. Die Erschließung soll wie bisher über die Straße Am Blaukreuzwäldchen abgewickelt werden, die ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt. Der Bebauungsplan wi rd gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren mit Durchführung einer Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Blaukreuzwäldchen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0240/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2025
- Erstellt
- 16.04.2025 14:04