V/0966/2018
Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte im Jahr 2019
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Anlage A
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Anlage A zur V/0966/2018 Kurzüberblick Nach § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen die Bezirksvertretungen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entschei- den können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Diese Vorlage ist die Basis für die Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksver- tretung Münster-Mitte in der Produktgruppe 0101. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Nach § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen die Bezirksvertretungen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Beschlussvorlage
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V/0966/2018 V/0966/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte im Jahr 2019 Beratungsfolge 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die frei verfügbaren Haushaltsmittel der Produktgruppe 0101, Bezirksvertretungen, für die Bezirks- vertretung Münster-Mitte in Höhe von 160.840,- € (s. Haushaltsplan S. 125) für das Haushaltsjahr 2019 werden wie folgt aufgeteilt: Verwendungszweck Betrag in € Veranschlagung im Repräsentationsmittel …… Teilergebnisplan, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte …… Teilergebnisplan, Zeile 15, Transferaufwendun- gen Bauk. Sanierung von Kinderspielplätzen …… Teilfinanzplan, Produkt- gruppe 1301, Maßnah- menziffer 7100 sonstiges …… Teilergebnisplan, Zeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen Begründung: Nach § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfüllen die Bezirksvertretungen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 stehen in der Produktgruppe 0101 (Bezirksvertre- tungen) 160.840,- € für die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung. Amt für Bürger- und Ratsservice 24.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heitz Telefon: 492-3362 Heitz@stadt-muenster.de - 2 - V/0966/2018 Diese Vorlage soll die Basis für die Aufteilung der frei verfügbaren Haushaltsmittel der Bezirksvertre- tung Münster-Mitte sein. Eine weitere Aufteilung für andere Zwecke ist möglich. Soweit eine Zuord- nung zu Produktgruppen, Zeilen und Maßnahmenziffern des Haushaltsplanes nicht möglich ist, wer- den diese Angaben seitens der Verwaltung nachträglich ermittelt und der Bezirksvertretung Münster- Mitte mitgeteilt. Soweit im laufenden Haushaltsjahr Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte verwandt werden sollen, können diese Mittel bei Bedarf und auf Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung und ggf. mit Hilfe des Stadtkämmerers umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Höhe der Mittel für die Repräsentation, die Höhe der Mittel für Zu- schüsse an Vereine, die Höhe der Mittel für die Baukosten für die Sanierung der Spielplätze festzule- gen, um eine Grundlage für die herbeizuführenden Entscheidungen zu haben beziehungsweise eine korrekte Veranschlagung der Mittel als Investitionsmaßnahme im Teilfinanzplan vornehmen zu kön- nen. I. V. gez. Alfons Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0966/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37