3183/2019
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes von LK-Argus und abschließender Beschluss zur Stufe 3 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
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Beschlussvorlage Rat
6547 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/57/574
Vorlagen-Nummer
3183/2019
Freigabedatum
10.10.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen
Auslegung des Berichtsentwurfes von LK-Argus und abschließender Beschluss zur Stufe 3
der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der nach der öffentlichen Auslegung (redaktionell)
überarbeiteten und aktualisierten Fassung des Berichts der Firma LK-Argus vom 12.09.2019
(Anhang 1)
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An-
hang 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln.
-------------------------
Eine nochmalige Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Grün ist nicht erforderlich, sofern der Ver-
kehrsausschuss ohne Einschränkung zustimmt.
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019
Verkehrsausschuss 02.12.2019
Finanzausschuss 09.12.2019
Rat 12.12.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG) müssen Lärmaktions-
pläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt
werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Nachdem der Rat der Stadt Köln den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen hat (2422/2015 am
22.9.2016), stand aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der dritten Stufe nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2018 seine Überprüfung bzw. Fortschreibung an.
Bei der dritten Stufe geht es nicht um eine grundsätzliche Überarbeitung des Lärmaktionsplans der
Stufe 2, sondern um seine vereinfachte Fortschreibung im Rahmen des durch ihn gesetzten Hand-
lungsrahmens (Handlungs- und Maßnahmenkatalog).
Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt:
1. Bewertung und Analyse auf Basis der aktuellsten in 2017 (Stufe 3 nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführten Lärmkartierung. Gegenstand dieser Arbeiten war die
Überprüfung und Aktualisierung der zur Stufe 2 festgestellten Belastungsschwerpunkte.
2. Öffentlichkeitbeteiligung in Form einer internetbasierten Befragung vom 01.10. bis zum
02.11.2018.
3. Fortschreibung der von Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutionen geplanten
Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten hat das Büro LK-Argus im Auftrag der Stadt Köln einen Be-
richtsentwurf mit den ausführlichen Darlegungen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt
(Anlage 1). Die wesentlichen maßnahmenbezogenen Ergebnisse aus diesem Bericht sind in Anhang
2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt. Die hier und im Bericht von LK-Argus auf den Seiten 23 und
24 aufgelisteten Einzelmaßnahmen für die nächsten 5 Jahre bewirken entsprechend der Handlungs-
felder zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 Lärmminderung in Köln. Zu den Einzelmaßnahmen liegen die
Beschlüsse der Fachgremien vor. Sie sind bereits jetzt finanziell gesichert und werden voraussichtlich
in den nächsten 5 Jahren umgesetzt. Die Handlungsfelder aus dem im Dezember 2017 beschlosse-
nen Lärmaktionsplan der Stufe 2 haben weiterhin Gültigkeit.
Die im Rahmen der aktuellen Fortschreibung seitens LK-Argus durchgeführte Überprüfung der im
Lärmaktionsplan der Stufe 2 erfassten Belastungsschwerpunkte kommt zu dem Ergebnis, dass die
meisten der damals identifizierten Schwerpunkte weiterhin dieser Einteilung zuzuordnen sind. Die
aktualisierten Listen der Belastungsschwerpunkte zu Straßen und sonstigem Schienenlärm (Kölner
Verkehrsbetriebe AG sowie Häfen und Güterverkehr Köln AG) finden sich in den Anlagen 2 und 4 des
Berichts von LK-Argus. Entsprechend der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Kartierung hat sich der Belastungsschwerpunkt zum Fluglärm
nicht verändert.
In Anlage 3 des Berichtes werden zusätzlich auch die seitens des Eisenbahnbundesamtes für Köln
zur Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ermittelten Belastungsschwerpunkte im Schienennetz
des Bundes wiedergegeben. Da solche Informationen damals nicht vorlagen, enthielt die Lärmakti-
onsplanung zu Stufe 2 noch keine entsprechende Auflistung. Zuständig für die Zusammenstellung
von Maßnahmen zum Schienennetz des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt.
Da die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine intensive Beteiligung der Bürgerschaft vorsieht, wurde der
Berichtsentwurf von LK-Argus zusätzlich im Zeitraum vom 19.08. bis zum 08.09.2019 öffentlich aus-
gelegt. Neben der Auslegung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt war es auch möglich, die
Unterlagen im Internet einzusehen. Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange informiert und um
3
Stellungnahme gebeten.
Die Inhalte der eingegangen Stellungnahmen bzw. Äußerungen sowie die hierzu seitens der Verwal-
tung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge für den Rat sind zusammengefasst in
Anhang 3 wiedergeben. Aus Sicht der Verwaltung ergab sich anhand der eingegangenen Stellung-
nahmen kein wesentlicher Änderungsbedarf. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellungnahmen
werden für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünftigen Fortschreibungen
zum Lärmaktionsplan überprüft und ggf. berücksichtigt werden.
Einige Stellungnahmen enthalten Hinweise auf Aktualisierungen und redaktionelle Überarbeitungs-
empfehlungen. Der aktuelle Bericht der Firma LK-Argus (siehe Anhang 1) wurde entsprechend ange-
passt.
Finanzielle Auswirkungen
Aus der vorliegenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans resultieren keine Folgekosten, da alle
darin enthaltenen konkreten Maßnahmen nachrichtlich übernommen wurden und deren Finanzierung
bereits Gegenstand entsprechender Einzelbeschlüsse war.
Anhänge
Anhang 1: Überarbeiteter Bericht der Firma LK-Argus inklusive Auflistung der Einzelmaßnahmen, die
nachrichtlich im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen
Anhang 2: Kurzfassung der Lärmminderungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan
Anhang 3: Darstellung und Bewertung der zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2 Geplante Maßnahmen
5906 Zeichen
Anhang 2
Seite 1 von 3
1
Lärmminderungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan
1. Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre
Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum
1 Lärmmindernder Belag: Deutzer Ring (Östl.
Zubringer – Severinsbrücke)
Stadt Köln bis 2023
2 Lärmmindernder Belag: Perlengraben
(Blaubach – Severinsbrücke)
Stadt Köln bis 2023
3 Lärmmindernder Belag: K 4 / Herkulesstr.
(Tunnel)
Stadt Köln bis 2023
4 Kreisverkehr statt Ampel: Friedensstr. /
Akazienweg
Stadt Köln bis 2023
5 Kreisverkehr statt Ampel: Hans-Schulten-Str.
/ Dattenfelder Str./ Rather Kirchweg
Stadt Köln bis 2021
6 Kreisverkehr statt Ampel: Birkenweg /
Zeisbuschweg
Stadt Köln bis 2022
7 Geschwindigkeit: Bergisch Gladbacher Str.
Tempo 30 (Köln-Mülheim bis Köln-Dellbrück)
Stadt Köln bis 2019
8 Ausbau Radinfrastruktur: Maßnahmen wie
Stellplätze, Pendlerrouten
Stadt Köln bis 2023
9 Ausbau E-Bus-Linien + Infrastruktur: diverse
Linien
KVB fortlaufender
Prozess
10 Stärkung und Ausweitung des Busnetzes KVB fortlaufe nder
Prozess
11 Verlagerung des Busterminals aus der
Komödienstraße
Stadt Köln 2020
12 Umrüstung der Güterwagen - Bremssysteme
(DB AG und RheinCargo GmbH & Co. KG)
DB AG und HGK fortlaufender
Prozess
13 Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien
RE 1, RE 5 und RE 6
NVR, VRR, DB AG
und weitere
2019
14 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-
Zentrum / Eifeltor / Bonntor
DB AG voraussichtlich
2019
15 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-
Gremberg Nord, Köln-Stammheim, Köln-
Höhenhaus
DB AG voraussichtlich
2021
16 Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-Poll DB AG vo raussichtlich
2021
Anhang 2
Seite 2 von 3
2
17 Lärmsanierung: A 4 Köln-Merheim (siehe
auch unten stehenden Hinweis zur Tabelle)
Straßen NRW ab 2020
18 Lärmvorsorge: A1 aufgrund eines
Straßenausbaus (Köln-Niehl bis Leverkusen)
Straßen NRW im Bau
19 Ortsumgehung Köln-Meschenich zur
Entlastung von Köln-Meschenich (siehe auch
unten stehenden Hinweis zur Tabelle)
Straßen NRW planfestgestellt
2018;
Baubeginn ab
2021
20 Umsetzung des Mobilitätskonzepts
"Mülheimer Süden" in diversen Bauleitplänen
Stadt Köln fortlaufender
Prozess
21 Überarbeitung Entgeltregelung beim Betrieb
lauter Fluggeräte
Flughafen
Köln/Bonn
in Arbeit
22 Einführung des "Radius to Fix"-Verfahrens
beim Flugverkehr
Flughafen
Köln/Bonn
2019
Hinweis zur Tabelle:
Hinsichtlich seiner in der Tabelle gelisteten noch nicht baulich begonnen Maßnahmen wurde seitens Straßen
NRW zur TÖB-Beteiligung 2019 dargelegt, dass kein Anspruch auf Realisierung dieser Maßnahmen besteht. Die
Maßnahme „Egelspfad“ wurde unter dem Titel „Gregor-M endel Ring“ bereits in 2019 umgesetzt.
An Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie im Bereich des Schienennetzes der Deut-
schen Bahn sind in den kommenden Jahren verschiedene weitere Maßnahmen im Rahmen
der Lärmsanierung und der Lärmvorsorge in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber
noch nicht abgesehen werden, wann diese Planungen zur Umsetzung kommen.
2. Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm
Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (Handlungsbedarf 1
und 2) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärmmindernden
Belägen ausgestattet werden. Weitere Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung
sollen im Sinne des zur Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Handlungs-
konzeptes zur Kölner Lärmaktionsplanung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen) auf Mach-
barkeit überprüft und – sofern möglich – zur Umsetz ung gebracht werden. Neben Einzel-
maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im Bereich von konkreten einzelnen Stra-
ßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im Vordergrund. Insbesondere Maß-
nahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr durch Attraktivierung, Aus-
und Neubau sowie durch eine bessere Vernetzung dieser Bestandteile des Umweltverbun-
des sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadt-
gebiet bewirken. Mit dem 3. Nahverkehrsplan der Stadt Weiterentwicklung des ÖPNV bzw.
den im Positionspapier „Köln mobil 2025“ definierten Leitzielen sind hinsichtlich der Weiter-
entwicklung des ÖPNV bzw. des Ausbaus des Umweltverbundes bereits wichtige Schritte
eingeleitet.
3. Ruhige Gebiete
Mit dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurden in Köln 15 ruhige Gebiete beschlossen. Im
Rahmen der Fortschreibung wurde festgestellt, dass sich hinsichtlich der räumlichen
Anhang 2
Seite 3 von 3
3
Abgrenzung bzw. erforderlicher Maßnahmen keine Änderungserfordernisse im Vergleich
zum Lärmaktionsplan Stufe 2 ergeben haben.
Gegenstand der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung war zusätzlich die Gewinnung von
Erkenntnissen zu „städtischen Ruheorten“, die der Kölner Bevölkerung unabhängig von einer
Fokussierung auf akustische Kriterien wichtig sind und sich vorrangig in gut erreichbarer
Nähe zum Wohn- bzw. Arbeitsumfeld befinden.
Bei der Befragung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Gebietskulissen er-
kennbar. Diese sind beispielsweise:
• links- und rechtsrheinisches Rheinufer
• Stadtwald
• Blücherpark
• Parkanlagen
• Innerer und äußerer Grüngürtel als jeweils zusammenhängende Grünfläche
• Königsforst
• Forstbotanischer Garten
Die Verwaltung hat als Maßnahme für die zukünftige Lärmaktionsplanung beschlossen, in-
nerhalb dieser Gebietskulissen die Umsetzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Köl-
ner Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. mittels Ratsbeschluss festsetzen zu lassen.
Anlage 1 Köln_LAP Stufe III_Bericht
118249 Zeichen
www.LK-argus.de Bericht Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Köln 12. September 2019 LK Argus GmbH Bildnachweis: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Bericht Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Köln Auftraggeber Stadtverwaltung Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Auftragnehmer LK Argus GmbH Schicklerstraße 5-7 D-10179 Berlin Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 berlin@LK-argus.de www.LK-argus.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Michael Schreiber Dipl.-Ing. Falk Kumsteller Laura Fritsche, M. Sc. Berlin, 12. September 2019 Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 1 1.2 Auslösewerte und Grenzwerte 3 1.3 Zuständige Behörden 3 1.4 Vorgehensweise für die Stufe III der Lärmaktionsplanung in Köln 4 1.5 Untersuchungsraum 5 2 Analyse und Bewertung der aktuellen Lärmkartierung 6 2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 6 2.1.1 Straßenverkehr 6 2.1.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 7 2.1.3 Sonstiger Schienenverkehr 8 2.1.4 Flugverkehr 9 2.1.5 IED-Anlagen und Häfen 11 2.2 Zusammenfassung 12 2.3 Überprüfung der Belastungsschwerpunkte 13 2.3.1 Straßenverkehr 14 2.3.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 16 2.3.3 Sonstiger Schienenverkehr 18 2.3.4 Flugverkehr 20 2.3.5 IED-Anlagen und Häfen 20 3 Berücksichtigung der umgesetzten und geplanten Maßnahmen sowie Wirkungsanalysen 21 3.1 Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung 21 3.2 Wirkungsanalysen 25 4 Langfristige Strategien 29 5 Ruhige Gebiete 30 5.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete 30 Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 5.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete 31 6 Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 34 6.1 Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr 34 6.2 Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte 37 7 Zusammenfassung 42 Glossar 44 Tabellenverzeichnis 45 Abbildungsverzeichnis 46 Literaturverzeichnis 46 Anlagenverzeichnis 47 Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 1 1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Für die Stadt Köln wird der Lärmaktionsplan nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG, 2002) fortgeschrieben. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelas- tungen zu senken und so die Lebensqualität in der Stadt Köln zu erhöhen. Kon- kret geht es darum, potentiell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Zusammen mit den Ergebnissen der aktuellen Lärmkartierungen für das Stra- ßennetz, die Eisenbahnstrecken des Bundes, sonstige Schienenstrecken, den Flughafen Köln/Bonn und den IED-Anlagen1 bildet der Lärmaktionsplan der Stufe II die Grundlage für die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Köln. Der Bericht dokumentiert die aktuell gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung der Stufe III. Der Untersuchungs- raum und die Vorgehensweise werden beschrieben und die Zuständigkeiten der Lärmaktionsplanung in Köln dargestellt. Auf Basis der vorliegenden Kartie- rungsergebnisse werden die in der Stufe II hergeleiteten Lärmbrennpunkte überprüft. Der Lärmaktionsplan dokumentiert im Weiteren die Umsetzungs- stände der in der Lärmaktionsplanung der Stufe II vorgeschlagenen Maßnah- men und stellt die für die nächsten 5 Jahre geplanten Maßnahmen mit lärmmin- dernder Wirkung dar. Neben kurzfristigen Maßnahmen enthält der Lärmaktions- plan auch langfristige Strategien zur Lärmminderung. In Anlehnung an das Vor- gehen in der zweiten LAP-Stufe wird eine Kosten-Wirksamkeits-Beurteilung für die geplanten Maßnahmen durchgeführt. Anschließend werden die im Lärmakti- onsplan der zweiten Stufe empfohlenen 15 ruhigen Gebiete anhand der aktuel- len Lärmkartierung überprüft. Im letzten Teil des Lärmaktionsplans erfolgt die Auswertung der in Form eines Fragebogens durchgeführten Öffentlichkeitsbe- teiligung. 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen erfolgt gemäß §§ 47a - f des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (Bundesrepublik Deutschland, 2013/2017). Die Bundesrepublik Deutschland hat darin mit dem Gesetz zur Um- setzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge- bungslärm vom 24. Juni 2005 (Bundesrepublik Deutschland, 2005) die Richtli- nie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 1 Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive (IED), ist eine EU Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die IED ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in EU- Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie (96/61/EG) sowie andere Richtli- nien. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 2 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG, 2002) in nationales Recht umsetzt. In § 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne näher geregelt. Dem- nach sollen Lärmaktionspläne mit geeigneten Maßnahmen aufgestellt werden, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptver- kehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen zu regeln. Als Umgebungslärm werden „unerwünschte oder gesundheitsschäd- liche Geräusche im Freien“ bezeichnet, „die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßen- verkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätig- keiten gemäß Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Rates vom 24. Novem- ber 2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltver- schmutzung ausgeht“. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Gemäß § 47 BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Anhang V) müssen die Aktionspläne unter anderem folgende Angaben und Unterlagen enthalten: ● Beschreibung des Ballungsraums und der zu berücksichtigenden Lärmquel- len sowie eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, ● Informationen zur Rechtslage (zuständige Behörde, rechtlicher Hintergrund, geltende Grenzwerte), ● bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung, ● Angaben zur akustischen Wirksamkeit der Maßnahmen. Gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG und § 47 Abs. 6 BImSchG sind die im Lärmakti- onsplan enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Straßenverkehrs- gesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO) durchzusetzen. Sind in den Plä- nen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Pla- nungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 3 1.2 Auslösewerte und Grenzwerte Lärmaktionspläne sind gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärm- problemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Es gibt jedoch weder auf EU- noch auf Bundesebene verbindliche Schwellenwerte / Grenzwerte, ab deren Er- reichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat daher für die Kommunen in NRW per Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz (MULNV) Auslösewerte für die Aktionsplanung von 70 / 60 dB(A) tags / nachts festgelegt (MULNV, 2008). Diese Auslösewerte dienen dazu, die Handlungsschwerpunkte aus dem untersuchten Straßennetz heraus- zufiltern. Überschreitungen dieser Werte werden bei der Lärmkartierung deut- lich gemacht. Gemeinden können im Rahmen ihrer kommunalen Planung wei- tergehende Kriterien verfolgen. Das Umweltbundesamt nennt Auslösewerte von LDEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A). Diese Werte decken sich mit der ersten Stufe der vom Sachver- ständigenrat für Umweltfragen (SRU, 1999) im Umweltgutachten 2008 zur Ver- meidung von Gesundheitsgefährdung geeignet befundenen Umwelthandlungs- ziele. Hintergrund dieser Schwellenwerte ist die medizinisch gesicherte Er- kenntnis, dass dauerhafte Lärmbelastungen oberhalb dieser Schwellenwerte zu signifikanten Steigerungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Für den Fluglärm sind Schutzziele für die Lärmaktionsplanung in rechtsverbind- licher Weise in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Vor diesem Hintergrund hat das MULNV für Fluglärm die Auslösewerte von 65 dB(A) (LDEN) und 55 dB(A) (LNight) definiert. Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung analog zur Stufe II an folgenden Kategorien für Auslösepegel: 1. Kategorie: LDEN > 70 dB(A), LNight > 60 dB(A), 2. Kategorie: LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A). 1.3 Zuständige Behörden Die Lärmaktionsplanung liegt nach § 47e Abs. 1 in der Verantwortung der Stadt Köln. Zuständig ist dort: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Umweltplanung und -vorsorge Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 4 Ansprechpartner: Dipl. Ing. Agr. Harald Krauß Telefon: 0221/221-23592 Telefax: 0221/221-27926 E-Mail: harald.krauss@stadt-koeln.de Dipl. Geogr. Karin Kwasniak Telefon: 0221/221-26913 Telefax: 0221/221-24612 E-Mail: karin.kwasniak@stadt-koeln.de. Für die Kartierung und für die Aktionsplanung des Schienenverkehrslärms auf Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig: Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstr. 6 53175 Bonn. Die Berechnung der Lärmbelastung durch den Großflughafen Köln / Bonn er- folgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des Lan- des Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Erhebung und Bereitstellung der Emis- sionsdaten für die gewerblichen und industriellen Anlagen in den Ballungsräu- men erfolgten ebenfalls durch das Land NRW. Alle sonstigen Quellenarten wur- den durch die Stadt Köln kartiert. 1.4 Vorgehensweise für die Stufe III der Lärmaktionspla- nung in Köln Seit der zweiten Stufe der Lärmkartierung im Jahr 2012 sind alle Straßen, Schienenwege, Großflughäfen und Industrieanlagen zu berücksichtigen, die re- levanten Umgebungslärm verursachen. In die Lärmaktionsplanung gehen die Bereiche ein, in denen die Auslösewerte für die Aktionsplanung von 70 / 60 dB(A) tags / nachts und die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte von 65 / 55 dB(A) überschritten werden. Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln orientiert sich an Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie und hat folgende Schwerpunkte. ● Auswertung der Lärmkartierung 2017 in Kapitel 2 dieses Berichts, ● Fortschreibung der Einzelmaßnahmenplanung und eine Kosten-Wirksam- keits-Beurteilung in Kapitel 3 dieses Berichts, ● Überprüfung der ruhigen Gebiete aus der zweiten Stufe der Lärmaktionspla- nung in Kapitel 5 dieses Berichts, Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 5 ● Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Köln erfolgte in Form einer Befragung. Deren Auswertungsergebnisse enthält das Kapitel 5 dieses Berichts. 1.5 Untersuchungsraum Die Stadt Köln liegt im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens (NRW) in der Kölner Bucht und hat eine Fläche von 405 km2. Baulich und verkehrlich ist Köln mit ih- ren Nachbargemeinden im Osten (Bergisch-Gladbach), Westen (Frechen, Hürth und Pulheim), Norden (Leverkusen und Dormagen) und Süden (Brühl und Wes- seling sowie Niederkassel und dem Raum Troisdorf, Siegburg/St. Augustin) eng verbunden. Im Osten liegt der Königsforst als Naturschutz- und Erholungsgebiet und das Naturschutzgebiet Wahner Heide. Köln ist mit 1.084.795 Einwohnern (Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln, 2018) die bevölkerungsreichste Stadt des Landes NRW sowie die viertgrößte Stadt Deutschlands nach Berlin, Hamburg und München. Als wichtiger Handels- standort, wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Westen und durch die Ansiedlung vieler Firmenzentralen in Köln (2010 arbeiteten laut IHK in Köln 13,6 % aller so- zialversicherungspflichtig Beschäftigten des Landes NRW) zählt das Straßen- und Schienenverkehrsaufkommen sowohl im Personen- als auch im Güter- transport zu den höchsten in ganz Deutschland. Verkehrlich ist die Stadt über ein dichtes Netz des Straßen- und Schienenver- kehrs sowie über den Großflughafen Köln/Bonn (Konrad-Adenauer-Flughafen Köln/Bonn) und den Rhein als Bundes-Schifffahrtsstraße zu erreichen. Köln ist der bedeutendste überregionale Verkehrsknoten im Westen Deutsch- lands mit einem Verkehrsaufkommen auf dem Kölner Autobahnring, das nach Berlin die zweithöchste Belastung aufweist. Die acht Rheinbrücken sind auch für den Schienenverkehr von wesentlicher Be- deutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen. Der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehscheibe des internationalen Schienenfern- verkehrs. Der Flughafen Köln/Bonn lag 2016 mit rund 12 Millionen Passagieren pro Jahr auf Platz sechs der deutschen Verkehrsflughäfen und im Frachtbereich auf Platz drei. Europaweit liegt er bei den Luftfrachtumschlagplätzen auf Platz 6. In NRW ist er der einzige Großflughafen ohne ein Nachtflugverbot. Für das Jahr 2016 wurden 40.360 nächtliche Flugbewegungen verzeichnet. Mit dem Niehler Hafen im Norden und dem Godorfer Hafen im Süden sind die Kölner Häfen nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-Standort Deutsch- lands. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 6 2 Analyse und Bewertung der aktuellen Lärmkartierung Das Kapitel zur Lärmkartierung 2017 gibt einen Überblick über alle kartierten Lärmquellen. Die Ergebnisse beruhen auf den Lärmkartierungen mit Stand vom 31.05.2017 (Straßenverkehr, sonstiger Schienenverkehr, Flugverkehr, IED -An- lagen und Häfen). Die Kartierungsergebnisse des EBA für die Eisenbahnstre- cken sind seit dem 30.06.2017 verfügbar. Die Lärmaktionsplanung der Stufe II basiert im Wesentlichen auf Erkenntnissen aus der Kartierung von 2008 (Stufe I). Aufgrund der großen Unterschiede in den Berechnungsgrundlagen der Lärmkarten (Eingangsdaten, Modellparameter) enthält der vorliegende Lärmaktionsplan keinen Vergleich der Betroffenenzah- len aus dem Lärmaktionsplan Stufe II und den aktuellen Ergebnissen der Lärm- kartierung. Die Lärmkarten sowie Informationen zur Erstellung und zusammengefasste Er- gebnisse können auf der Internetseite https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/umwelt-tiere/laerm/laermminderungsplanung eingesehen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in seinem Umgebungslärmportal unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ ebenfalls die Lärmkarten zur Verfügung. 2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 2.1.1 Straßenverkehr In Tabelle 1 ist die geschätzte Anzahl an Menschen in Köln, die an den kartier- ten lärmrelevanten Straßen von Straßenverkehrslärm betroffen sind, zusam- mengefasst. Von erheblich störenden und die Kommunikation beeinträchtigenden Pegeln LDEN > 55 dB(A) sind am Gesamttag 311.200 Menschen und damit mehr als ein Viertel (29 %) der Kölner Wohnbevölkerung betroffen. Rund 103.000 Personen im Tagesmittel und 122.600 Personen in den Nacht- stunden sind an ihren Wohnorten potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbe- lastungen von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) durch den Kraftfahrzeug- verkehr ausgesetzt. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind dies rund 10 % bzw. 11 %. Damit ist rund ein Zehntel der Bevölkerung von Überschreitungen der LAP-Auslösewerte betroffen. Sehr hohen Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr L DEN > 70 dB(A) sind im Tagesmittel rund 24.700 Personen an ihren Wohnstandorten ausgesetzt. Dies entspricht ca. 2 % der Kölner Bevölkerung. In den Nachtstunden beträgt die Anzahl der von sehr hohen Lärmpegeln LNight > 60 dB(A) an den Wohnorten betroffenen Personen ca. 40.000 (4 %). Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 7 Tabelle 1: Belastete Menschen durch Straßenverkehrslärm LDEN dB(A)2 Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung3 LNight dB(A)4 Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 116.270 10,7% > 50 bis 55 102.580 9,5% > 60 bis 65 91.900 8,5% > 55 bis 60 82.570 7,6% > 65 bis 70 78.310 7,2% > 60 bis 65 38.040 3,5% > 70 bis 75 23.970 2,2% > 65 bis 70 1.930 0,2% > 75 740 0,1% > 70 34 < 0,1% Summe > 55 311.190 28,7% Summe > 50 225.154 20,8% Summe > 65 103.020 9,5% Summe > 55 122.574 11,3% Summe > 70 24.710 2,3% Summe > 60 40.004 3,7% Tabelle 2 zeigt, dass im lärmkartierten Netz auf einer Fläche von 68 km² 55.590 Wohnungen, 8 Schulgebäude und 2 Krankenhausgebäude von gesund- heitsrelevanten Lärmpegeln LDEN > 65 dB(A) betroffen sind. Tabelle 2: Von Straßenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude im kartierten Netz LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- gebäude > 55 202 159.100 108 9 > 65 68 55.590 8 2 > 75 12 430 0 0 2.1.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes)5 Am Gesamttag sind durch Schienenlärm an Eisenbahnstrecken rund 2 % (23.000 Personen) und in der Nacht 5 % (54.800 Personen) der 2 Der LDEN ist ein mittlerer Pegel über das gesamte Jahr und beschreibt die Belastung über 24 Stunden: Day (Tag), Evening (Abend), Night (Nacht). Bei seiner Berech- nung wird der Lärm in den Abendstunden und in den Nachtstunden durch einen Zu- schlag von 5 dB (Abend) bzw. 10 dB (Nacht) stärker gewichtet. Der LDEN dient zur Bewertung der allgemeinen Lärmbelastung. 3 Die Angaben basieren auf einer Einwohnerzahl von 1.084.795 am 31.12.2017 (Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln, 2018). 4 Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22-6 Uhr). Er dient zur Bewertung der Nachtruhe. 5 Quelle: Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartie- rung/laermkartierung_node.html), Zugriff am 15.01.2019. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 8 Gesamtbevölkerung potentiell gesundheitsgefährdenden Pegeln über 65 dB(A) LDEN bzw. 55 dB(A) LNight ausgesetzt (Tabelle 3). Durch die Eisenbahn sind rund 7.300 (1 %) bzw. 17.200 (2 %) Personen von sehr hohen Lärmbelastungen mit mehr als 70 dB(A) im Tagesmittel und mehr als 60 dB(A) in den Nachtstunden betroffen. Tabelle 3: Belastete Menschen durch Eisenbahnlärm LDEN dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung LNight in dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 139.140 12,8% > 50 bis 55 111.040 10,2% > 60 bis 65 48.390 4,5% > 55 bis 60 37.580 3,5% > 65 bis 70 15.650 1,4% > 60 bis 65 11.890 1,1% > 70 bis 75 5.510 0,5% > 65 bis 70 4.040 0,4% > 75 1.800 0,2% > 70 1.290 0,1% Summe > 55 210.490 19,4% Summe > 50 165.840 15,3% Summe > 65 22.960 2,1% Summe > 55 54.800 5,1% Summe > 70 7.310 0,7% Summe > 60 17.220 1,6% Auf einer Fläche von 32 km² sind rund 11.800 Wohnungen, 36 Schulgebäude und ein Krankenhausgebäude von gesundheitsgefährdenden Pegeln über 65 dB(A) am Gesamttag betroffen (Tabelle 4). Tabelle 4: Von Eisenbahnlärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge- bäude > 55 108,6 107.580 495 66 > 65 32,1 11.757 36 1 > 75 8,2 920 1 0 2.1.3 Sonstiger Schienenverkehr Die Anzahl der von sonstigem Schienenverkehrslärm Betroffenen mit potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln beträgt rund 18.400 Personen (2 % aller Einwohner) im Tagesmittel oberhalb von 65 dB(A) und 23.100 Personen (2 %) in den Nachtstunden oberhalb von 55 dB(A) (Tabelle 5). Durch lärmrelevante Schienenstrecken sind 6.100 (0,6 %) bzw. 10.300 (1 %) Personen von sehr hohen Lärmbelastungen mit mehr als 70 dB(A) im Tages- mittel und mehr als 60 dB(A) in den Nachtstunden betroffen. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 9 Tabelle 5: Belastete Menschen durch lokalen Schienenverkehrslärm LDEN dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung LNight in dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 16.900 1,6% > 50 bis 55 14.250 1,3% > 60 bis 65 13.190 1,2% > 55 bis 60 12.710 1,2% > 65 bis 70 12.210 1,1% > 60 bis 65 9.440 0,9% > 70 bis 75 5.940 0,5% > 65 bis 70 904 0,1% > 75 207 < 0,1% > 70 1 < 0,1% Summe > 55 48.447 4,5% Summe > 50 37.305 3,4% Summe > 65 18.357 1,7% Summe > 55 23.055 2,1% Summe > 70 6.147 0,6% Summe > 60 10.345 1,0% Auf rund 6 km² sind 10.400 Wohnungen, 19 Schulgebäude und fünf Kranken- hausgebäude gesundheitsrelevanten Pegeln von L DEN ≥ 65 dB(A) ausgesetzt (Tabelle 6). Tabelle 6: Von lokalem Schienenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge- bäude > 55 20,3 26.720 40 10 > 65 6,3 10.420 19 5 > 75 0,3 126 0 0 2.1.4 Flugverkehr Im Einflussbereich des Flughafen Köln/Bonn sind am Gesamttag rund 50 und in den Nachtstunden 4.600 Menschen der Kölner Gesamtbevölkerung Lärmpe- geln von mehr als 65 dB(A) am Gesamttag und 55 dB(A) in der Nacht ausge- setzt (< 0,1 % bzw. 0,4 % der Gesamtbevölkerung, Tabelle 7). Von sehr hohen Lärmbelastungen mit mehr als 70 dB(A) im Tagesmittel und mehr als 60 dB(A) in den Nachtstunden sind 4 (< 0,1 %) bzw. 9 (< 0,1 %) Personen betroffen. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 10 Tabelle 7: Belastete Menschen durch den Flughafen Köln/Bonn im Kölner Stadtgebiet LDEN dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung LNight in dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 55.344 5,1% > 50 bis 55 25.599 2,4% > 60 bis 65 8.623 0,8% > 55 bis 60 4.545 0,4% > 65 bis 70 47 < 0,1% > 60 bis 65 5 < 0,1% > 70 bis 75 4 < 0,1% > 65 bis 70 4 < 0,1% > 75 0 < 0,1% > 70 0 < 0,1% Summe > 55 64.018 5,9% Summe > 50 30.153 2,8% Summe > 65 51 < 0,0% Summe > 55 4.554 0,4% Summe > 70 4 < 0,0% Summe > 60 9 < 0,0% Durch den Flughafen sind auf einer Fläche von 10 km² 25 Wohnungen von Pe- geln über 65 dB(A) am Gesamttag betroffen (Tabelle 8). Tabelle 8: Von Fluglärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge- bäude > 55 48 30.440 19 3 > 65 10 25 0 0 > 75 2 0 0 0 Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 11 2.1.5 IED-Anlagen und Häfen Für den Gesamttag sind an den kartierten Gewerbeflächen ca. 16 Personen po- tentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen von L DEN > 65 dB(A) ausge- setzt (< 0,1 %). In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei 9 Personen (< 0,1 %). Belastungen mit einem Beurteilungspegel oberhalb der Auslösewerte von LDEN 70 dB(A) bzw. LNight 60 dB(A) sind eine Person bzw. zwei Personen ausgesetzt (Tabelle 9). Tabelle 9: Belastete Menschen durch Industrie- und Gewerbeanlagen LDEN dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung LNight in dB(A) Belastete Menschen Anteil an Gesamtbe- völkerung > 55 bis 60 1.607 0,15% > 50 bis 55 83 0,0% > 60 bis 65 20 0,0% > 55 bis 60 7 0,0% > 65 bis 70 15 0,0% > 60 bis 65 1 0,0% > 70 bis 75 1 0,0% > 65 bis 70 1 0,0% > 75 0 0,0% > 70 0 0,0% Summe > 55 1.643 0,2% Summe > 50 92 < 0,0% Summe > 65 16 < 0,0% Summe > 55 9 < 0,0% Summe > 70 1 < 0,0% Summe > 60 2 < 0,0% Auf einer Fläche von 2,6 km² sind neun Wohnungen Lärmpegel mit mehr als 65 dB(A) am Gesamttag ausgesetzt (Tabelle 10). Tabelle 10: Von Industrie- und Gewerbeanlagen belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge- bäude > 55 13,5 800 2 0 > 65 2,6 9 0 0 > 75 0,4 1 0 0 Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 12 2.2 Zusammenfassung Über alle Pegelbereiche betrachtet, ist der Straßenverkehr in Köln bei weitem der Hauptlärm- und Konfliktverursacher. An zweiter Stelle steht der Eisenbahn- verkehr, gefolgt von lokalem Schienenverkehr und Flugverkehr. Industrielle An- lagen verursachen wenige nennenswerte Konflikte (Abbildung 1 und Abbildung 2). Beim Flugverkehr ist zu beachten, dass seine Belästigungswirkung aufgrund unterschiedlicher subjektiver Wahrnehmung von Lärm bei gleichen Pegeln hö- her ist als die von Straßen- oder Schienenlärm.6 Der Schienenverkehr verur- sacht zwar insgesamt vergleichsweise geringe Betroffenheiten, kann aber lokal sehr hohe Belastungen verursachen. Abbildung 1: Betroffene nach Lärmverursachern im Tagesmittel (LDEN) 6 vgl. die sogenannten NORAH-Studien, www.laermstudie.de (letzter Abruf am 08.02.2019). 116.270 91.900 78.310 23.970 740 139.140 48.390 15.650 5.510 1.800 16.900 13.190 12.210 5.940 210 55.344 8.623 47 4 0 1.607 20 15 1 0 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 > 55 bis 60 > 60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 bis 75 > 75 Betroffenenanzahl LDEN in dB(A) Straßenverkehr Eisenbahn Sonstiger Schienenverkehr Flugverkehr IED-Anlagen Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 13 Abbildung 2: Betroffene nach Lärmverursachern nachts (LNight) 2.3 Überprüfung der Belastungsschwerpunkte In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung in Köln wurden die Belastungs- schwerpunkte anhand von Betroffenenkarten ermittelt, in denen die Höhe der Lärmpegel und die Anzahl der davon Betroffenen überlagert wurde. Da auf- grund der begrenzten finanziellen Mittel nicht in allen Bereichen mit Lärmproble- men zeitnah Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden können, wurden die sehr hoch und die hoch belasteten Bereiche identifiziert. Dabei erfolgte eine Orientierung an folgenden Kriterien7: Sehr hohe Belastung > 80 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar Hohe Belastung > 40 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar oder mehrere Kacheln > 20 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je auf über 300 m Länge (= Ballung von Schwerpunkten) Im Maßnahmen- und Handlungskatalog der Stufe II wurden die Belastungs- schwerpunkte um weitere Straßenabschnitte mit besonderem Handlungsbedarf ergänzt. Ziel war es vor allem, weitere Bereiche zu identifizieren, wo seitens der Stadt eigene Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung bestehen. Die Unter- scheidung der lärmbelasteten Straßenabschnitte wurde in die Handlungsbe- darfe der folgenden 4 Ordnungen vorgenommen: 7 siehe Lärmaktionsplan der Stadt Köln Stufe II (Seite 20) 102.580 82.570 38.040 1.930 34 25.599 4.545 5 4 0 111.040 37.580 11.890 4.040 1.290 14.250 12.710 9.440 910 10 83 7 1 1 0 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 > 50 bis 55 > 55 bis 60 > 60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 Betroffenenanzahl LNight in dB(A) Straßenverkehr Flugverkehr Eisenbahn Sonstiger Schienenverkehr IED-Anlagen Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 14 Handlungsbedarf 1. Ordnung: (Sehr hohe Belastung) > 80 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar Handlungsbedarf 2. Ordnung: (Hohe Belastung) > 40 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar oder mehrere Kacheln > 20 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je auf über 300 m Länge (= Ballung von Schwerpunkten) Handlungsbedarf 3. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar, Handlungsbedarf 4. Ordnung verbleibende Straßenabschnitte (Belastungs- schwerpunkte) mit Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) Die Betroffenenkarten liegen in der aktuellen dritten Stufe nicht vor. Für die Überprüfung der Belastungsschwerpunkte wurden daher die im Berechnungs- modell vorhandenen Lärmpegel an der Fassade der anliegenden Wohnge- bäude herangezogen. Anhand dieser Daten wurde überprüft, ob an den in der zweiten Stufe identifizierten Belastungsschwerpunkten die zu Grunde liegenden Auslösewerte LDEN > 70 dB(A) weiterhin überschritten werden. Das Kapitel ent- hält im Ergebnis die aktuellen Belastungsschwerpunkte und deren Veränderung im Vergleich zur Stufe II. 2.3.1 Straßenverkehr Für die Lärmquelle Straßenverkehr stellt Abbildung 3 die Schwerpunkte mit sehr hoher Belastung und mit hoher Belastung basierend auf den Kartierungs- ergebnissen von 2017 dar.8 Die Auswertung zeigt, dass auch weiterhin vor al- lem die Innenstadt sowie die Radialen und Ringe besonders hohe Belastungen aufweisen. 8 Zur besseren Übersicht werden in der Karte die Handlungsbedarfe 3. und 4. Ord- nung nicht dargestellt. Eine aktualisierte Liste der Belastungsschwerpunkte der Handlungsbedarfe 1.- 4. Ordnung befindet sich im Anhang. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 15 Abbildung 3: Belastungsschwerpunkte im Straßenverkehr (Stufe III) Ein Vergleich der Belastungsschwerpunkte mit der Stufe II zeigt, dass die Zu- ordnung der meisten Straßenabschnitte gleich blieb. Dennoch zeigt Abbildung 4, dass an mehreren Straßenabschnitten in der aktuellen Kartierung keine Überschreitung der Auslösewerte LDEN > 70 dB(A) auszumachen ist. Daher wer- den diese Abschnitte nicht den Belastungsschwerpunkten mit hoher oder sehr hoher Belastung zugeordnet. Diese Veränderungen sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich die den beiden Lärmkartierungen zugrunde liegenden Verkehrsmodelle unterschei- den. Das Verkehrsmodell wurde in der Zwischenzeit deutlich verfeinert und ak- tualisiert. Eine tatsächliche Verbesserung der Lärmsituation in der Realität lässt sich daher nicht unbedingt ableiten. In Einzelfällen beruhen die Veränderungen aber auf lärmmindernden Maßnahmen der Vorjahre. Beispielsweise können hier der Einbau von lärmreduzierten Fahrbahnbelägen auf der Boltenstern- straße und der Frankfurter Straße zwischen Wiener Platz und Mülheimer Bahn- hof genannt werden. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 16 Abbildung 4: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich zur Stufe II 2.3.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) Für die Eisenbahnstrecken konnten in der Lärmaktionsplanung der Stufe II keine Lärmbrennpunkte identifiziert werden, da hierfür keine geeigneten Daten aus der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Verfügung standen. In der aktuellen Stufe III hat das EBA die Belastungssituation anhand der Lärmkennziffer (LKZ) bewertet. Dieses erweiterte Berechnungsverfahren zur Verortung von Lärmbetroffenheiten unterscheidet sich von dem Vorgehen zu den anderen Lärmquellen (Kapitel 2.1.1 und 2.1.3 bis 2.1.5). In die Lärmkennziffer fließen die Anzahl der Einwohner (N) einer Pegelklasse (k), die angenommene Lärmbelastung vor Ort (L) und ein Bezugswert (B) ein. Der Bezugswert entspricht dabei dem untersten Wert der niedrigsten Pegel- klasse. Für die LKZ wird pro Pegelklasse das Produkt aus der Einwohnerzahl N und der Differenz aus Lärmbelastung L und Bezugswert B berechnet und an- schließend die Ergebnisse über alle Pegelklassen aufsummiert. 𝐿𝐾𝑍 = ∑ 𝑁𝑘(𝐿𝑘 𝑛 𝑘=1 − 𝐵) Damit berücksichtigt die LKZ zwei Aspekte: das Ausmaß der Auslösewertüber- schreitung und die Anzahl der von Lärm Betroffenen. Die Lärmkennziffer ist demnach dort besonders hoch, wo hohe Einwohnerdichten und hohe Lärmbe- lastungen gleichzeitig auftreten. Die Berechnung der LKZ durch das EBA er- folgte separat für die Lärmindizes LDEN und LNight bezogen auf das gesamte Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 17 Gebiet der Stadt Köln und auf ein 100 m x 100 m Raster. Köln gehört laut Ei- senbahn-Bundesamt neben Berlin, Hannover und Hamburg zu den am stärks- ten belasteten Großstädten in Deutschland. Für die Raster-LKZ für bewohnte Bereiche wird ebenfalls wie die Beurteilungs- pegel der Lärmkarten eine Kategorisierung vorgenommen. Die Kategorien wer- den wie folgt definiert: 1. Kategorie = Sehr hohe Belastung: LKZLDEN > 1.000, LKZLNight > 1.000, 2. Kategorie = Hohe Belastung: LKZLDEN > 250-1.000, LKZLNight > 250-1.000. Die durch den Lärm der Eisenbahnstrecken hervorgerufenen Belastungs- schwerpunkte sind in Abbildung 5 und Abbildung 6 dargestellt sowie im Anhang aufgelistet. Demnach sind entlang eines Großteils der Streckenabschnitte Be- reiche mit einer hohen und sehr hohen Belastung durch Schienenverkehrslärm vorhanden. An den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes ist gemäß BImSchG das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung ver- pflichtet. Demnach ist das EBA für die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation zuständig. Die Stadt Köln wird hier nicht tätig. Abbildung 5: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für den Gesamttag Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 18 Abbildung 6: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für die Nachtstunden 2.3.3 Sonstiger Schienenverkehr Der sonstige Schienenverkehr umfasst in Köln den durch die Kölner Verkehrs - Betriebe AG (KVB) und Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erzeugten Lärm. Die Belastungsschwerpunkte mit hoher und sehr hoher Belastung aus Schienenverkehrslärm der sonstigen oberirdisch verlaufenden Schienenwege zeigt Abbildung 7. Der Vergleich der Belastungsschwerpunkte der Stufe III mit denen aus Stufe II zeigt, dass die Lärmsituation in den meisten betroffenen Abschnitten unverän- dert ist (Abbildung 8). In einigen Abschnitten ist allerdings festzustellen, dass in der aktuellen Lärmkartierung die Auslösewerte LDEN > 70 dB(A) knapp unter- schritten werden. Es wird vermutet, dass diese Veränderungen in erster Linie auf Unterschiede in der Berechnung zurückzuführen sind. Eine endgültige Ein- schätzung ist anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht möglich. Eine Liste der Belastungsschwerpunkte zum sonstigen Schienenverkehr findet sich im Anhang. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 19 Abbildung 7: Belastungsschwerpunkte im sonstigen Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) (Stufe III) Abbildung 8: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich zur Stufe II Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 20 2.3.4 Flugverkehr Die Bereiche mit einer Überschreitung der Auslösewerte für den Fluglärm ha- ben sich im Vergleich zur letzten Kartierung nicht relevant verändert. Betroffen- heiten durch Fluglärm gibt es vor allem im Stadtteil Rath / Heumar (Abbildung 9). Insbesondere nachts sind hier viele Bewohner von hohen Pegeln betroffen. Alle Betroffenheiten liegen in Gebieten, in denen das Schallschutzprogramm des Flughafens greift und passiven Schallschutz ermöglicht. Abbildung 9: Belastungsschwerpunkt Stufe II und Lärmkarte für den Flugverkehr LNight > 55 dB(A) 9 Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 2.3.5 IED-Anlagen und Häfen Die Kartierung des Lärms aus IED-Anlagen und Häfen ergab für beide Beurtei- lungszeitträume geringe Betroffenheiten in folgenden Bereichen: Niehler Hafen, Ford-Werke, Chempark Dormagen, Godorfer Hafen, Gewerbegebiet Rodenkir- chen, Industriegebiet Gremberghoven. Im gesamtstädtischen Kontext sind diese Lärmquellen jedoch von geringer Bedeutung. Belastungsschwerpunkte wurden daher nicht identifiziert. 9 Die vollständige Lärmkarte für den Fluglärm ist unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 21 3 Berücksichtigung der umgesetzten und geplanten Maßnahmen sowie Wirkungsanalysen 3.1 Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung Die Maßnahmenempfehlungen des vorliegenden Lärmaktionsplans basieren auf Recherchen der Stadt Köln bei den zuständigen städtischen Dienststellen und nichtstädtischen Institutionen. Die verwaltungsinterne Sammlung von Maß- nahmen umfasst sowohl bereits vorhandene Planungen z. T. aus dem Lärmak- tionsplan 2017 als auch weitere für die nächsten 5 Jahre geplanten Maßnah- men mit lärmmindernder Wirkung. Die Auswertung zeigte, dass ein großer Teil der empfohlenen Maßnahmen des LAP Stufe II bereits umgesetzt wurde. Dazu gehören: ● die Umsetzung der Bewohnerparkgebiete in Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz, Kalk, Innenstadt, ● die Einrichtung einer Fahrradstraße (Zülpicher Straße, Friesenwall), ● der Anschluss von Ampelanlagen an den zentralen Verkehrsrechner, ● die Umwandlung eines Knotenpunktes mit LSA zu einem Kreisverkehr (z. B. Friedrich-Schmidt-Straße), ● die Entfernung vieler LSA, ● der Ausbau des Fahrradverleihsystems, ● der Ausbau der Stadtbahn (Verlängerung des Rasengleises) im Bereich der Gleise der Linien 1, 7 und 9 zw. Nord-Süd-Fahrt und Heumarkt, ● der Bau von Lärmschutzwänden an Schienenwegen des Bundes (z. B. Köln-Kalk, Köln-Porz), ● der Aus- und Umbau der Autobahn (z. B. BAB 3 Köln-Rath/Heumar, BAB 4 Autobahnkreuz Köln-Süd) und ● die Lärmsanierung an Landesstraßen (Lärmschutzwand an der L 213 Köln- Müngersdorf/Gregor–Mendel-Ring (vormals Egelspfad)10. Weitere Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2017 befinden sich in der Umset- zung oder sind bereits geplant und werden in die aktuelle Fortschreibung des LAP Stufe III übernommen (Tabelle 11 und Abbildung 10). 10 Die Lärmschutzwand wurde während der Arbeiten zur Fortschreibung fertiggestellt. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 22 Tabelle 11: In Umsetzung befindliche und bereits geplante Maßnahmen aus dem LAP Stufe II Art der Maßnahme Verortung Zeitraum Anbindung der letzten 270 von 867 Lichtsignalanlagen an neuen Verkehrsrechner fortlaufender Prozess Bewohner- parkgebiete Köln-Ehrenfeld 2019 Erweiterung der P+R-Parkplätze zusätzliche Parkpalette S-Bahnhof Köln-Porz- Wahn zusätzliche Parkpalette im Bereich P+R Köln-Wei- den West 2019 2021 - 2023 Fahrbahnsanierung mit lärmreduzierten Belägen Gleueler Str. (Mommsenstr. - Lindenthalgürtel) Äußere Kanalstr. (Vogelsanger Str. - Venloer Str.) Vogelsanger Str. (Ehrenfeldgürtel - Bismarckstr.) 2019 Noch offen 2019 - 2021 Kreisverkehr statt Ampel Humboldtstr./Theodor-Heuss-Str. in Köln-Porz Robert-Perthel-Str./Longericher Str. Nippes 2020 – 2021 Noch offen Umsetzung Radverkehrskonzept Innenstadt Innenstadt fortlaufender Prozess Umsetzung Tempo-30-Zone Georgsviertel Umsetzungs- beginn 2018 Abbildung 10: Bereits vorhandene Maßnahmenplanungen aus der Stufe II Die darüber hinaus in den nächsten 5 Jahren geplanten Maßnahmen sind in der Tabelle 12 und Tabelle 13 zusammengefasst und in Abbildung 11 dargestellt. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 23 Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge und -sa- nierung entlang von Autobahnen und Bundesstraßen sowie Bundesschienen werden seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Deutschen Bahn AG durchgeführt. Für die kommenden Jahre sind verschiedene weitere Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung und der Lärmvorsorge in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, wann diese Planungen zur Umsetzung kommen. Am 01.01.2019 trat die überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisen- bahnen des Bundes in Kraft. Sie ist Grundlage für die Gewährung der Zuwen- dungen für die Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bun- des. Mit der neuen Richtlinie wurde auch das Gesamtkonzept der Lärmsanierung vollständig neu erstellt. Anlass hierfür waren der Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A) und die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung um 3 dB(A). Hierdurch wurde eine Neuberechnung des Lärmsanierungsbedarfs und eine vollständige Überarbeitung der Priorisierungsliste nötig. Das betrifft das gesamte Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes, auch die bereits sa- nierten Bereiche wurden neu betrachtet. Mit dem neuen Gesamtkonzept hat sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken um ca. 2.800 Kilometer auf 6.500 Kilometer erhöht. Demnach existieren für Köln derzeit 66 noch zu bear- beitenden Lärmsanierungsbereiche mit Prioritätszahlen 11. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wurden beim Flughafen Köln/Bonn Lärmschutzbereiche in der Umgebung von Flugplätzen eingerichtet. Hier wer- den die entsprechenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen abgearbeitet. Hinzu kommen kleinere Teilbereiche, in denen der Kölner Flughafen auf freiwil- liger Basis passiven Schallschutz gewährt. Weitere Maßnahmen des Flugha- fens sind die Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe und eine Verbes- serung beim Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr (z. B. Landeentgelte). 11 Die in der neuen Anlage 3 zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes enthaltenen Sanierungsabschnitte ist in den Anlagen enthalten. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 24 Tabelle 12: Geplante lärmmindernde Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren Art der Maßnahme Verortung Zeitraum Ausbau der Radinfra- struktur Maßnahmen wie Stellplätze und Pendlerrouten Bis 2023 Ausbau E-Bus-Linien und Infrastruktur diverse Linien Fortlaufender Prozess Einführung "Radius to Fix"-Verfahren beim Flugverkehr12 2019 Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien RE1, RE5 und RE6 2019 Geschwindigkeitsre- duzierung auf 30 km/h Bergisch Gladbacher Straße (Mülheim - Dellbrück) Bis 2019 Kreisverkehr statt Ampel Friedensstr./Akazienweg Hans-Schulten-Str./Dattenfelder Str./Rather Kirch- weg Birkenweg/Zeisbuschweg Bis 2023 Bis 2021 Bis 2022 Lärmmindernder Be- lag Deutzer Ring (östl. Zubringer bis Severinsbrücke) Perlengraben (Blaubach bis Severinsbrücke) K 4 / Herkulesstraße (Tunnel) Bis 2023 Bis 2023 Bis 2023 Lärmsanierung DB Schallschutzwände Köln Gremberg Nord, Stammheim, Höhenhaus Köln Zentrum/Eifeltor/Bonntor Köln-Poll Vorauss. 2021 Vorauss. 2019 Vorauss. 2021 Lärmvorsorge A1 aufgrund eines Straßenausbaus (Niehl bis Le- verkusen) Im Bau Stärkung und Ausweitung des Busnetzes Fortlaufender Prozess Überarbeitung der Entgeltregelung zum Betrieb verschieden lauter Flugge- räte In Arbeit Umrüstung der Güterwagen - Bremssysteme (DB AG und RheinCargo GmbH & Co. KG) Fortlaufender Prozess Umsetzung des Mobi- litätskonzepts „Mülheimer Süden" (in div. Bauleitplänen) Fortlaufender Prozess Verbesserung an Fahrzeugen der KVB Verlagerung des Busterminals aus der Komödienstraße 2020 Neben den in Tabelle 12 genannten Maßnahmen wurden zusätzlich noch wei- tere Planungen erfasst, für die der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Reali- sierung in den nächsten 5 Jahren vorsieht. Für deren Umsetzung ist aus- schließlich der Landesbetrieb zuständig. Seitens des Landesbetriebs wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor diesem Hintergrund kein Anspruch 12 Das „Raduis to Fix“-Verfahren wurde zum 01.10.2018 im Luftfahrthandbuch der Deutschen Flugsicherung veröffentlicht Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 25 auf Umsetzung dieser Maßnahmen gegeben ist. Die entsprechenden Maßnah- men sind in Tabelle 13 aufgelistet. Tabelle 13: Zusätzlich durch den Landesbetrieb Straßenbau in den nächsten 5 Jahren geplante lärmmindernde Maßnahmen Art der Maßnahme Verortung Zeitraum Lärmsanierung BAB Schallschutzwände A 4 Köln-Merheim Ab 2020 Ortsumgehung Köln-Meschenich zur Entlastung von Köln- Meschenich Planfestgestellt 2018: Baube- ginn ab 2021 Abbildung 11: Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 3.2 Wirkungsanalysen Für die in den nächsten 5 Jahren geplanten Maßnahmen werden der Aufwand und die akustische Wirkung abgeschätzt. Die Aufwandschätzung wird anhand von konkreten Kostenangaben zu den jeweiligen Projekten oder Erfahrungswer- ten aus anderen Städten durchgeführt. Die Einteilung erfolgt jeweils in die Kate- gorien hoch, mittel und gering. Bei der Einschätzung des Aufwandes werden sowohl der Personalbedarf als auch die erforderlichen Finanzmittel für eine Um- setzung berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 14 dargestellt. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 26 Tabelle 14: Kosten und Wirkung der in den nächsten 5 Jahren geplanten lärmmindernden Maßnahmen Art der Maß- nahme Verortung Kosten Auf- wand13 Akustische Wirksamkeit Ausbau der Rad- infrastruktur Maßnahmen wie Stellplätze und Pendlerrouten keine Angabe möglich, abhän- gig von Einzel- maßnahme hoch14 keine konkre- ten Angaben möglich Ausbau E-Bus-Li- nien und Infra- struktur diverse Linien keine konkreten Angaben mög- lich hoch15 keine konkre- ten Angaben möglich Einführung "Ra- dius to Fix"-Ver- fahren beim Flug- verkehr - nicht in kommu- naler Zuständig- keit hoch16 keine konkre- ten Angaben möglich Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien RE1, RE 5 und RE6 - Gesamtkosten für das Rhein- Ruhr-Gebiet mit 82 Zügen 1,7 Mrd. €17 hoch keine konkre- ten Angaben möglich Geschwindigkeits- reduzierung auf 30 km/h Bergisch Gladbacher Straße (Mülheim - Dellbrück) Geschätzte Kos- ten von 500 € je Schild inkl. Ein- bau18 Anpassung LSA ca. 100.000 €19 gering20 hoch -2 bis -3 dB(A) Kreisverkehr statt Ampel Friedensstr./Akazienweg Hans-Schulten-Str./Dattenfel- der Str./Rather Kirchweg Birkenweg/Zeisbuschweg 210.000 €21 430.000 €22 500.000 €23 hoch gering -1 dB(A) 13 Die Aufwandschätzung setzt sich aus Aufwendungen für Planung, Bau und Personal zusammen. 14 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 15 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 16 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 17 Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rrx-erste-zuege-rollen-100.html, Internetzu- griff am 29.05.2019. 18 Kostenschätzung durch LK Argus 19 Kostenschätzung durch die Stadt Köln 20 Bezogen auf die Gesamtlänge des temporeduzierten Straßenabschnitts 21 Kostenschätzung durch die Stadt Köln 22 Kostenschätzung durch die Stadt Köln 23 Kostenschätzung durch die Stadt Köln Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 27 Art der Maß- nahme Verortung Kosten Auf- wand13 Akustische Wirksamkeit Lärmmindernder Belag Deutzer Ring (östl. Zubringer bis Severinsbrücke) Perlengraben (Blaubach bis Severinsbrücke) K 4 / Herkulesstraße (Tunnel) Zusatzkosten lärmmindernder Fahrbahnbelag von 2,00 bis 10,50 €/m²24 gering25 hoch bis -5 dB(A) Lärmsanierung Schallschutz- wände A 4 Köln-Merheim Geschätzte Bau- kosten von 1.500,- bis 2.500,- €/m bei einer Höhe von 6,00 bis 8,00 m26 hoch hoch Lärmsanierung Schallschutz- wände DB-Trasse Köln Gremberg Nord, Stamm- heim, Höhenhaus Köln Zentrum/Eifeltor/Bonntor Köln-Poll nicht in kommu- naler Zuständig- keit hoch27 hoch Lärmvorsorge A1 aufgrund eines Straßen- ausbaus (Niehl bis Lever- kusen) keine konkreten Angaben mög- lich hoch28 hoch Ortsumgehung Köln-Meschenich zur Entlas- tung von Köln-Meschenich Baukosten laut BVWP 2030 22,4 Mio. €29 hoch keine konkre- ten Angaben möglich Stärkung und Ausweitung des Busnetzes - keine konkreten Angaben mög- lich hoch30 keine konkre- ten Angaben möglich Überarbeitung der Entgeltregelung zum Betrieb ver- schieden lauter Fluggeräte - nicht in kommu- naler Zuständig- keit mittel31 keine konkre- ten Angaben möglich 24 Zusammenstellung aus Kostenschätzungen durch die Stadt Köln 25 Mehrkosten im Vergleich zu einer Sanierung mit herkömmlichem Asphalt (SMA-Be- lag). 26 Ableitung aus einer Kostenschätzung des Landesbetriebs Straßenbau NRW 27 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 28 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 29 Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/baurecht-fuer-die-b-51-ortsumge- hung-koeln-meschenich, Internetzugriff am 03.06.2019. 30 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 31 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 28 Art der Maß- nahme Verortung Kosten Auf- wand13 Akustische Wirksamkeit Umrüstung der Güterwagen - Bremssysteme (DB AG und RheinCargo GmbH & Co. KG) - nicht in kommu- naler Zuständig- keit hoch32 hoch Umsetzung des Mobilitätskonzepts „Mülheimer Süden" (in div. Bauleitplänen) keine Angabe möglich, abhän- gig von Einzel- maßnahme hoch33 keine konkre- ten Angaben möglich Verbesserung an Fahrzeugen der KVB - keine Angabe möglich, abhän- gig von Einzel- maßnahme hoch34 keine konkre- ten Angaben möglich Verlagerung des Busterminals aus der Komödienst- raße - Baukosten für Terminal ca. 2 Mio. €35 hoch keine konkre- ten Angaben möglich 32 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 33 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 34 Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor- genommen. 35 Kostenschätzung durch die Stadt Köln Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 29 4 Langfristige Strategien Die Lärmaktionsplanung ist eine Daueraufgabe. Spätestens alle fünf Jahre ist eine Überprüfung und Aktualisierung notwendig. Dieser Managementansatz der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfordert einen langfristigen Umgang der Kommu- nen mit der Lärmproblematik. Daher ist es sinnvoll die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische und querschnittsorientierte Aktionsplanung in Verknüpfung mit der Verkehrsentwicklungsplanung, Bauleit- bzw. Stadtentwicklungsplanung und ggf. Luftreinhalteplanung durchzuführen und so Synergieeffekte zu nutzen. Mit einem integrierten Planungsansatz kann zudem die Akzeptanz der Lärmak- tionsplanung gesteigert werden, wenn die positiven Effekte ihrer Maßnahmen auf benachbarte Zielfelder deutlich werden. Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (hohe und sehr hohe Belastung) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßen- sanierungen mit lärmmindernden Belägen ausgestattet werden. Weitere Einzel- maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung sollen im Sinne des zur Stufe II nach EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Handlungskonzeptes zur Kölner Lärmaktionsplanung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen) auf Machbarkeit überprüft und – sofern möglich - zur Umsetzung gebracht werden. Neben Ein- zelmaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im Bereich von konkreten einzelnen Straßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im Vorder- grund. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursa- cher im Kölner Stadtgebiet bewirken. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 30 5 Ruhige Gebiete 5.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete Als ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum gilt laut Artikel 3 der Umgebungs- lärmrichtlinie „ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem bei- spielsweise der LDEN-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht übersteigt.“ Der Gesetzgeber liefert für die Festlegung ruhiger Gebiete keine konkreten Anhaltspunkte. Die zuständigen Behörden haben daher bei der Aus- wahl große Handlungsspielräume. Im Lärmaktionsplan der Stufe II wurden die ruhigen Gebiete anhand der folgen- den zwei Auswahlkriterien hergeleitet: ● Gebiete mit einer Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) ● Gebiete mit einer Flächennutzung als Grünflächen, landwirtschaftlich ge- nutzte Flächen und Waldflächen, um dem Kriterium der Erholung zu genü- gen Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wurden aufgrund der zuvor genannten Auswahlkriterien 15 ruhige Gebiete festgesetzt (Tabelle 15). Tabelle 15: Ruhige Gebiete in Köln aus dem Lärmaktionsplan Stufe II Ruhige Gebiete Ackerflächen Zündorf / Langel Chorbusch Dellbrücker Hardt Dünnwalder Wald / Höhenfelder See Flittarder Rheinaue (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Freiflächen Brück / Rath Freiraum Ossendorf (Teilfläche)36 Ginsterpfad (Teilfläche)37 Groov (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Rheinaue Langel (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Stadtwald (Teilfläche) Thielenbruch Vorgebirgspark (Teilfläche) Weißer Rheinbogen (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Worringer Bruch (Teilfläche) Zur Überprüfung der ruhigen Gebiete im Rahmen der Stufe III der Lärmaktions- planung werden diese Flächen übernommen und anhand des schon in der 36 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Freiraum Ossendorf“ unter der Voraussetzung keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes. 37 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Ginsterpfad“ unter der Voraussetzung keiner Einschränkungen der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 31 Stufe II verwendeten akustischen Auswahlkriteriums (LDEN < 55 dB(A)) mit der aktuellen Lärmkartierung überprüft. Das Ergebnis zeigt die Abbildung 12. Die Überprüfung ergibt, dass nur kleine Teilflächen Lärmpegel LDEN ≥ 55 dB(A) aufweisen. In der Abbildung 12 sind diese Flächen als verlärmte Bereiche (orange) dargestellt. Gebiete mit verlärmten Teilbereichen sind der Dünnwalder Wald / Höhenfelder See (37 ha verlärmter Bereich) und die Ackerflächen Zün- dorf / Langel (10 ha verlärmter Bereich). In beiden Gebieten wird die veränderte Lärmsituation im Wesentlichen durch eine größere Lärmimmission ausgehend von den Schienenwegen des Bundes verursacht. Im Gebiet Dünnwalder Wald / Höhenfelder See ergeben sich aus im Vergleich zur vorherigen Lärmkartierung zusätzlich kartierten Straßen in geringem Umfang weitere kleine verlärmte Be- reiche. Aufgrund der vergleichsweisen geringen Fläche aller verlärmten Berei- che ist keine Anpassung der Gebietskulisse zu den ruhigen Gebieten erforder- lich. Es wird empfohlen, die Ruhigen Gebiete unverändert beizubehalten. Abbildung 12: Ruhige Gebiete in Köln 2018 5.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete Hintergrund der Festsetzung ruhiger Gebiete ist der Vorsorgegedanke. Beste- hende Erholungsflächen sollen erhalten und vor zunehmender Verlärmung ge- schützt werden. Dem Richtlinien- und Gesetzgeber geht es bei den ruhigen Ge- bieten somit um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Ver- ringerung der vorhandenen Lärmbelastung. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 32 Grundlegende Voraussetzung für den dauerhaften Schutz der ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms ist ihre Berücksichtigung in allen Planungen, die potentiell die Lärmbelastung erhöhen können. In der Praxis betrifft dies vor al- lem die Bauleitplanung und die Verkehrsplanung. Die ruhigen Gebiete sind von den zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beach- ten. Daraus resultiert beispielsweise eine Überprüfung von Stadt- und Verkehrs- planungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete (z.B. Verlär- mung, Zerschneidung) oder die Prüfung von Siedlungserweiterungen in ruhige Gebiete hinein. Darüber hinaus ist aus planerischer Sicht die Integration und Weiterentwicklung des Aspektes „ruhige Gebiete“ mit benachbarten Disziplinen wie Landschafts- planung oder Freiflächenentwicklung wünschenswert, weil Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete in der Regel ein integriertes Vorgehen von Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung erfordern. So gibt es neben dem Schutz der Ruhe verwandte Ziele wie die Sicherung von ökologischen und klimatisch wertvollen Bereichen (zu denen viele ruhige Gebie - te gehören) oder die Erhöhung der allgemeinen Aufenthaltsqualität in der Stadt. Zusammenfassend können folgende Handlungsansätze zum Schutz und zur Entwicklung der ruhigen Gebiete angewendet werden: ● Berücksichtigung der ruhigen Gebiete in allen potentiell lärmerhöhenden Planungen, ● Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadt- entwicklungs- und Landschaftsplanung, Freiflächenentwicklung usw., ● Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete wie z. B. - allgemeine Erhöhung der Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch attrak- tive und nutzergerechte Gestaltung (Liegewiesen, Grillplätze usw.), - Ergänzung von als angenehm empfundenen Geräuschquellen (z. B. Springbrunnen), die die als störend empfundenen Einflüsse von außen überlagern, - Schaffung von Sichtbarrieren zwischen ruhigen Gebieten und angrenzen- den Lärmquellen, - Schaffung von Pufferzonen innerhalb ruhiger Gebiete mit einer Nutzungs- staffelung von innen (leise Nutzungen, z. B. Ruhebereiche, Liegewiesen) nach außen (lautere Nutzungen, z. B. Sportwiesen, Gastronomie, Ein- richtungen mit hoher Besucherfrequenz), ● Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der ruhigen Gebiete für die Ver- kehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV). Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 33 Daneben sind auch Maßnahmen möglich, die ruhige Gebiete noch ruhiger ma- chen oder lärmerhöhende Maßnahmen in ihrem Umfeld kompensieren und da- mit zu einer höheren Erholungsfunktion und Lebensqualität in der Stadt beitra- gen. Dazu gehören beispielsweise landschaftsgestalterisch integrierte Lärm- schutzwälle und die Prüfung von verkehrsbezogenen Maßnahmen im Umfeld der Gebiete. Bei letztgenannten Maßnahmen müssen jedoch die Wechselwir- kungen mit bewohnten Bereichen beachtet werden. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 34 6 Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung Für die Aufstellung eines Aktionsplanes muss die Öffentlichkeit laut EU-Umge- bungslärmrichtlinie nicht nur klar und verständlich informiert (Artikel 9), sondern auch beteiligt werden. Hierzu sagt die Richtlinie in Artikel 8 (7), dass die Öffent- lichkeit „zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird“ und dass sie rechtzeitig und effektiv“ die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken. Öffentlichkeit, so die Richtlinie, können Verbände, Organisationen und Einzel- personen sein. Die Behörden sind gehalten, die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit auch entsprechend über die Entscheidun- gen zu informieren. Auch fordert die Richtlinie „angemessene Fristen“ und eine „ausreichende Zeitspanne“ für jede Phase der Mitwirkung. Das gesamte Verfah- ren muss ausreichend transparent gemacht werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln erfolgte in Form eines Fragebogens 38. Im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018 war dieser über das Internet ab- rufbar, konnte schriftlich bestellt werden und lag in den Rathäusern aus. Insge- samt beteiligten sich in dieser Zeit 2.190 Bürgerinnen und Bürger an der Befra- gung. Der Fragebogen hatte neben der Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel, grund- sätzliche Fragen zur Kölner Lärmaktionsplanung und zur Lärmbefindlichkeit zu ermitteln. Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass die Befragten im ersten Teil Angaben zu den Handlungsfeldern im Straßenverkehr aus dem Lärmaktions- plans Stufe II machen konnten. Der zweite Teil stellte Fragen, die Angaben zu ruhigen Gebieten und städtischen Ruheorten beinhalten. 6.1 Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teil- nahmen, gaben 1.949 einen konkreten Lärmort an, der besonders durch Stra- ßenverkehrslärm belastet ist. Diese Angaben wurden verortet und sind in Abbil- dung 13 dargestellt. Dabei wurden Orte über das gesamte Stadtgebiet verteilt angegeben. Erwartungsgemäß wurden besonders viele Orte in der Innenstadt benannt. 38 Der Fragebogen ist den Anlagen beigefügt. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 35 Abbildung 13: Verortete Angaben zu einem durch Verkehrslärm betroffenen Ort in Köln Auf die Frage, welche Lärmquelle die Befragten an ihrem genannten verlärmten Ort neben dem Straßenlärm stört, konnte mit Mehrfachantworten geantwortet werden (Abbildung 14). Ca. 45 % der Befragten fühlt sich von Fluglärm gestört. Knapp ein Fünftel von Eisenbahn- oder Straßenbahnlärm. Rund 40 % der Be- fragten fühlt sich von anderem Lärm39, als dem genannten, gestört. Abbildung 14: Auswertung der Frage " Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr stört Sie hier auch?“ 39 Z. B. Nachbarschaftslärm oder Lärm durch Gastronomiebetrieb 354 397 905 991 0 200 400 600 800 1.000 1.200 Straßenbahn Eisenbahn Sonstiges Fluglärm n = 2.190 Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr stört Sie hier auch? Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 36 Mit 70 % finden die meisten Befragten die Förderung von Fuß-, Rad- und öf- fentlichem Verkehr sehr wichtig (Abbildung 15). Mehr als 60 % finden Schall- schutzfenster, den Ausbau von Park+Ride-Anlagen, lärmmindernden Fahrbahn- belag und LKW-Fahrverbote nachts wichtig oder sehr wichtig. Die Erhöhung der Parkgebühren und Reduzierung der Anzahl von Fahrstreifen werden als weni- ger wichtig empfunden. Betrachtet man diese Befragungsergebnis in Relation zu den 28 Maßnahmen- vorschläge der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Lärmaktionsplanung Stufe II, zeigt sich, dass die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie ÖPNV in den Augen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin das wichtigste Anliegen darstellt. Der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der aktuel- len Befragung eine höhere Bedeutung zugemessen. Nach Einschätzung der Befragten scheinen die Erweiterung des Anwohnerparkens und die Erhöhung von Parkgebühren (beide aus Stufe III) bzw. ein Parkraummanagement (aus Stufe II) eher unpopuläre Handlungsmöglichkeiten zu sein. Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teil- nahmen, nutzten 1.216 die Möglichkeit einen eigenen Vorschlag bzw. eine An- merkung anzugeben. Dabei beziehen sich die Angaben der Befragten zu gro- ßen Teilen auf Straßenlärm bzw. Lärm der durch den motorisierten Verkehr ent- steht. Der störende Einfluss durch Schienen- und Flugverkehr wird ungefähr halb so oft erwähnt. Häufig wird auch der störende Einfluss des Lärms in Zu- sammenhang mit den Nachtstunden genannt. Weitaus weniger Anmerkungen gab es in Bezug auf Lärm durch Schiffsverkehr oder bspw. Musik, Gastronomie und zum Nachtleben. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 37 Abbildung 15: Auswertung der Frage "Folgende Handlungsansätze finde ich..." 6.2 Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte Im zweiten Teil der Befragung standen Fragen zu Ruheorten, die der Kölner Bevölkerung unabhängig von akustischen Kriterien wichtig sind und sich vorran- gig in gut erreichbarer Nähe zum Wohn-, aber auch Arbeitsumfeld befinden, im Mittelpunkt. Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürgern, die an der Be- fragung teilnahmen, gaben 1.253 einen konkreten Ruheort an. 0% 20% 40% 60% 80% 100% lärmmindernder Fahrbahnbelag Lkw-Fahrverbote ganztags Lkw-Fahrverbote nachts Grüne Wellen Kreisverkehre Tempo 30 ganztags Tempo 30 nachts weniger Fahrstreifen Schallschutz- fenster Schallschutz- wände Ausbau von P+R-Anlagen Erweiterung Anwohnerparken Erhöhung von Parkgebühren Fuß-, Rad- und ÖPNV fördern n = 2.190 Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr Folgende Handlungsansätze finde ich... sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 38 Die von den Befragten angegebenen Ruheorte wurden ebenfalls verortet. Ins- gesamt haben 58 % der Befragten einen Ruheort angegeben. Die Abbildung 16 zeigt, dass diese Orte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Auffällige Häufungen sind entlang des Rheins, im Stadtwald, im Königsforst, im Blücher- park, im Inneren und Äußeren Grüngürtel sowie entlang des Decksteiner Wei- hers, Forstbotanischen Gartens und weiteren Parkanlagen vorhanden. Abbildung 16: Verortete Angaben zu einem Ruheort in Köln Auf die Frage, was den von den Befragten genannten Ruheort auszeichnet, konnte mehrfach geantwortet werden. Mit 85 % wurde die Lage im Grünen am häufigsten genannt. Fast die Hälfte der Ruheorte bietet Wasser, 42 % der Ru- heorte bieten Möglichkeiten für Aktivitäten und Sport. Die Merkmale wie Aus- sicht, Lage im Wald und Möglichkeiten zum Kinderspiel bieten circa ein Drittel der Ruheorte. Knapp 10 % der Ruheorte sind nach Angaben der Befragten Gar- tenanlagen. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 39 Abbildung 17: Auswertung der Frage „Was zeichnet Ihren Ruheort aus?“ In Bezug auf störende Geräusche am genannten Ruheort gaben drei Viertel der Befragten an, von Verkehrslärm gestört zu sein. Von Sport und Freizeitlärm und anderen Menschen fühlen sich 11 % bzw. 16 % gestört. Ein Fünftel fühlt sich von anderen Geräuschen gestört. Abbildung 18: Auswertung der Frage „Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört Sie an Ihrem Ruheort?“ 9% 9% 20% 25% 30% 33% 34% 42% 47% 85% 0% 20% 40% 60% 80% 100% (Klein-) Gartenanlage Etwas anderes Lebhaft bzw. belebt Wenig besucht Bietet Möglichkeiten zum Kinderspiel Liegt im Wald Bietet Aussicht Bietet Möglichkeiten für Aktivitäten und Sport Bietet Wasser Liegt im Grünen bzw. bietet Grün n = 2.190 Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte Was zeichnet Ihren Ruheort aus? 11% 16% 20% 75% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Sport- und Freizeitlärm Menschen etwas anderes Verkehrslärm n = 2.190 Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört Sie an Ihrem Ruheort? Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 40 Auf die Frage, wie die Befragten zum genannten Ruheort gelangen, konnte mehrfach geantwortet werden. Die Mehrheit der Befragten erreicht ihren Ruhe- ort ohne motorisierte Verkehrsmittel, 70 % laufen zu ihrem Ruheort und 57 % nutzen das Rad. Nur 15 % bis 16 % nutzen das Auto oder den ÖPNV. Abbildung 19: Auswertung der Frage "Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren Ruheort?" Für mehr als 90 % der Befragten ist es sehr wichtig, dass die Ruheorte erhalten und stärker geschützt werden. Dass die Ruheorte wohnungsnah liegen, finden auch mehr als 90 % wichtig oder sehr wichtig. Abbildung 20: Auswertung der Frage "Wie wichtig ist es Ihnen, ..." Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teil- nahmen, nutzten 649 die Möglichkeit eine Anmerkung zu ruhigen Gebieten und städtischen Ruhehorten zu geben. Dabei wiesen die Befragten am häufigsten noch einmal auf den Straßenlärm als Störfaktor hin. Aber auch störender 15% 16% 57% 70% 0% 20% 40% 60% 80% 100% mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Auto mit dem Rad zu Fuß n = 2.190 Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren Ruheort? 0% 20% 40% 60% 80% 100% … dass diese Ruheorte wohnungsnah liegen? … dass im Stadtgebiet Ruheorte erhalten bleiben und stärker geschützt werden? n = 2.190 Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte Wie wichtig ist es Ihnen, ... sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 41 Fluglärm und Lärm in den Nachtstunden werden häufiger genannt. Musik und hörbare Freizeitbeschäftigungen sind ebenfalls Lärmquellen, die die Erholung an städtischen Ruheorten mindern. In rheinnahen Gebieten wird vereinzelt auch der Schiffsverkehr als Lärmquelle genannt. Neben lärmverbundenen Aussagen wird auch in größerer Häufigkeit auf die durch Vermüllung geminderte Aufent- haltsqualität hingewiesen. Die Befragung zu ruhigen Gebieten und städtischen Ruheorten zeigt, dass es für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, einen ruhigen Rückzugsort zur Er- holung aufsuchen zu können. Dabei ist den Befragten besonders ein mit Grün- flächen ausgestatteter Ort in ihrer unmittelbaren Umgebung wichtig, um den Ort möglichst zu Fuß erreichen zu können. Darüber hinaus legen viele Befragte Wert auf die Erhaltung und den Schutz der Ruheorte. Die Ergebnisse lassen die Schlussfolgerung zu, dass ein Bedarf an Ruheorten im gesamten Stadtgebiet vorhanden ist. Aufgrund der vorrangig in den Außenbereichen ausgewiesenen ruhigen Gebiete besteht dieser Bedarf insbesondere in der Innenstadt. Daher sollten nach Möglichkeit subjektiv ruhige, innenstadtnahe Ruheorte ausgewie- sen und vor einer weiteren Verlärmung geschützt werden. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 42 7 Zusammenfassung Für die Stadt Köln wurde die Lärmaktionsplanung mit der vorliegenden dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie fortgeschrieben. Das Ziel dieser ge- setzlichen Pflichtaufgabe ist es, die potentiell gesundheitsrelevanten Lärmbe- lastungen zu verringern. Die Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln umfasst das Straßennetz, die Eisenbahnstrecken des Bundes, sonstige Schienenstrecken, den Flughafen Köln/Bonn und die IED-Anlagen. Der Straßenverkehr ist in Köln mit Abstand der Hauptlärm- und Konfliktverursa- cher. Die Auswirkungen durch die Eisenbahnstrecken des Bundes und den sonstigen Schienenverkehr sind im Vergleich zum Straßenverkehr deutlich ge- ringer. Der Flugverkehr folgt an vierter Stelle. Industrie- und Hafenanlagen ver- ursachen wenige nennenswerte Konflikte. Auf Basis der aktuellen Kartierungsergebnisse wurden die in der Stufe II der Lärmaktionsplanung bestimmten Belastungsschwerpunkte aktualisiert. Die meisten der in der Stufe II identifizierten Belastungsschwerpunkte mit hoher o- der sehr hoher Belastung sind weiterhin dieser Einteilung zuzuordnen. Zur Reduzierung des Lärms in den Belastungsschwerpunkten wurden in den letzten Jahren bereits Maßnahmen umgesetzt. Dies sind bspw. die Umsetzung der Bewohnerparkgebiete, die Einrichtung einer Fahrradstraße, die Umwand- lung eines Knotenpunktes mit LSA zu einem Kreisverkehr. Zur Minderung des verbleibenden Lärms wurden eine Recherche bei den zuständigen städtischen Dienststellen und nichtstädtischen Institutionen durchgeführt und die für die nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen mit einer lärmmindernden Wirkung dokumentiert. Die geplanten Maßnahmen umfassen u. a.: ● Ausbau der Radinfrastruktur, ● Ausbau E-Bus-Linien und Infrastruktur, ● Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge, ● Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, ● Lärmsanierung durch Schallschutzwände an Autobahnen und Eisenbahn- strecken, ● Stärkung und Ausweitung des Busnetzes, ● Verbesserung an Fahrzeugen der KVB. Die Maßnahmenplanung für die Belastungsschwerpunkte schließt ab mit einer Kosten-Wirksamkeitsbeurteilung. Diese berücksichtigt die akustischen Wirkun- gen sowie die Kosten für die Umsetzung. Inhalt der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Entwicklung von lärmmindern- den Maßnahmen in lauten Bereichen, sondern auch die Identifikation und der Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 43 vorsorgende Schutz von bislang ruhigen Gebieten. Die im Rahmen der Stufe II festgelegte Gebietskulisse zu den ruhigen Gebieten wurden anhand der aktuel- len Lärmkartierung überprüft und unverändert übernommen. In Köln erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Fragebogens, der über das Internet abrufbar war, schriftlich bestellt werden konnte und in den Rathäusern auslag. Im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018 beteilig- ten sich 2.190 Bürgerinnen und Bürger an der Befragung. Der Fragebogen hatte neben der Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel, grundsätzliche Fragen zur Kölner Lärmaktionsplanung und zur Lärmbefindlichkeit zu ermitteln. Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger zeigt, dass sich viele durch Stra- ßenverkehrslärm an konkreten Orten gestört fühlen. Obwohl der Fluglärm ge- mäß Kartierung für Köln nicht den Stellenwert des Straßen- und Schienenlärms hat, wird sein Belästigungsgrad innerhalb der Bevölkerung höher eingestuft. Eine Mehrheit der Befragten sieht Maßnahmen zur Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr sowie Schallschutzfenster und den Ausbau von Park+Ride-Anlagen als bedeutenden Beitrag zur Lärmminderung an. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es zudem wichtig, einen ruhigen Rückzugsort zur Erholung aufsuchen zu können. Dabei ist den Befragten besonders ein mit Grünflächen ausgestatteter Ort in ihrer unmittelbaren Umgebung wichtig. Ein Bedarf an Ruheorten besteht insbesondere in der Innenstadt. Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Der Gesetzgeber schreibt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und Überar- beitung der Lärmkarten und Aktionspläne vor. Eine Aktualisierung der Lärmkar- tierung und des Lärmaktionsplans für Köln erfolgt damit 2022 bzw. 2023 erne ut. Im Rahmen der Aktualisierung werden die Maßnahmen des vorliegenden LAP der Stufe III wieder auf ihren Umsetzungsstand überprüft und es werden neue Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Basierend auf den Ergebnis- sen des aktuellen Lärmaktionsplans werden neue ruhige Orte geprüft. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 44 Glossar BAB Bundesautobahn Belastungs- schwerpunkt Belastungsschwerpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet BImSchG Bundes-Immissionsschutz-Gesetz DB AG Deutsche Bahn AG dB(A) Dezibel dB, das einer A-Bewertung (Frequenzbewertung) unterzogen ist € Euro EBA Eisenbahn-Bundesamt EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union ha Hektar HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG IED Industrial Emissions Directive Lärmbrenn- punkt Lärmbrennpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet Kfz Kraftfahrzeug km2 Quadratkilometer KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG L DEN Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Lärmindes für allgemeine Belästigung L Night Nachtlärmindex; Lärmindex für Schlafstörungen LANUV Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Lkw Lastkraftwagen LAP Lärmaktionsplan LKZ LärmKennziffer: Kennwert zur Darstellung der Lärmbetroffenheit LSA Lichtsignalanlage m Meter Mio. Millionen MULNV Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Nordrhein-Westfalen Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 45 ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr P+R Park and Ride RRX Rhein-Ruhr-Express SMA Splittmastixasphalt SPNV Schienenpersonennahverkehr StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Belastete Menschen durch Straßenverkehrslärm 7 Tabelle 2: Von Straßenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude im kartierten Netz 7 Tabelle 3: Belastete Menschen durch Eisenbahnlärm 8 Tabelle 4: Von Eisenbahnlärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 8 Tabelle 5: Belastete Menschen durch lokalen Schienenverkehrslärm 9 Tabelle 6: Von lokalem Schienenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 9 Tabelle 7: Belastete Menschen durch den Flughafen Köln/Bonn im Kölner Stadtgebiet 10 Tabelle 8: Von Fluglärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 10 Tabelle 9: Belastete Menschen durch Industrie- und Gewerbeanlagen 11 Tabelle 10: Von Industrie- und Gewerbeanlagen belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 11 Tabelle 11: In Umsetzung befindliche und bereits geplante Maßnahmen aus dem LAP Stufe II 22 Tabelle 12: Geplante lärmmindernde Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren 24 Tabelle 13: Zusätzlich durch den Landesbetrieb Straßenbau in den nächsten 5 Jahren geplante lärmmindernde Maßnahmen 25 Tabelle 14: Kosten und Wirkung der in den nächsten 5 Jahren geplanten lärmmindernden Maßnahmen 26 Tabelle 15: Ruhige Gebiete in Köln aus dem Lärmaktionsplan Stufe II 30 Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 46 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Betroffene nach Lärmverursachern im Tagesmittel (LDEN) 12 Abbildung 2: Betroffene nach Lärmverursachern nachts (LNight) 13 Abbildung 3: Belastungsschwerpunkte im Straßenverkehr (Stufe III) 15 Abbildung 4: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich zur Stufe II 16 Abbildung 5: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für den Gesamttag 17 Abbildung 6: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für die Nachtstunden 18 Abbildung 7: Belastungsschwerpunkte im sonstigen Schienenverkehr der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) (Stufe III) 19 Abbildung 8: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich zur Stufe II 19 Abbildung 9: Belastungsschwerpunkt Stufe II und Lärmkarte für den Flugverkehr LNight > 55 dB(A) 20 Abbildung 10: Bereits vorhandene Maßnahmenplanungen aus der Stufe II 22 Abbildung 11: Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 25 Abbildung 12: Ruhige Gebiete in Köln 2018 31 Abbildung 13: Verortete Angaben zu einem durch Verkehrslärm betroffenen Ort in Köln 35 Abbildung 14: Auswertung der Frage " Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr stört Sie hier auch?“ 35 Abbildung 15: Auswertung der Frage "Folgende Handlungsansätze finde ich..." 37 Abbildung 16: Verortete Angaben zu einem Ruheort in Köln 38 Abbildung 17: Auswertung der Frage „Was zeichnet Ihren Ruheort aus?“ 39 Abbildung 18: Auswertung der Frage „Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört Sie an Ihrem Ruheort?“ 39 Abbildung 19: Auswertung der Frage "Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren Ruheort?" 40 Abbildung 20: Auswertung der Frage "Wie wichtig ist es Ihnen, ..." 40 Literaturverzeichnis Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln. (2018). Einwohnerentwicklung 2017: Köln wächst - auch bei geringer Zuwanderung. Köln. Stadt Köln LAP Stufe III 12.09.2019 47 Bundesrepublik Deutschland. (29. Juni 2005). Gesetz zur Umsetzung der EG - Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005. Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 38). Bundesrepublik Deutschland. (2013/2017). Gesetz zum Schutz vor sch ädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Bundesgesetzblatt (in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 212)). EG. (18. Juli 2002). Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(L 189/12). MULNV. (2008). Lärmaktionsplanung. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008. SRU. (1999). Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen: Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen (Bd. Drucksache 14/2300). Bonn: Deutscher Bundestag. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Karten des Textteils Anlage 2: Liste der Belastungsschwerpunkte Straßenverkehr Anlage 3: Liste der Belastungsschwerpunkte Eisenbahnstrecken Anlage 4: Liste der Belastungsschwerpunkte sonstiger Schienenverkehr Anlage 5: Fragebogen zur Öffentlichkeitsbeteiligung Berlin Schicklerstraße 5-7 D-10179 Berlin-Mitte Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 berlin@LK-argus.de Hamburg Altonaer Poststraße 13b D-22767 Hamburg-Altona Tel. 040.38 99 94 50 Fax 040.38 99 94 55 hamburg@LK-argus.de Kassel Ludwig-Erhard-Straße 8 D-34131 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 Fax 0561.31 09 72 89 kassel@LK-argus.de www.LK-argus.de Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 1 Handlungsbedarf 1. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit durch- gängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Aachener Str. Hohenzollernring bis Innere Kanalstr. 1 Äußere Kanalstr. Vogelsanger Str. bis Venloer Str. 1 Barbarossaplatz / Salierring 1 Berliner Str. Clevischer Ring bis Steinkaulerstr. 1 Bismarckstr. (Neustadt / Nord) 1 Bonner Str. Chlodwigplatz bis Koblenzer Str. 1 Dürener Str. Stadtwaldgürtel bis Hans-Sachs- Str. 1 Ehrenfeldgürtel / Melatengür- tel Venloer Str. bis Froebelstr. 1 Frankfurter Str. Wiener Platz bis Heidelberger Str. 1 Gladbacher Str. Erftstr. bis Kaiser-Wilhelm-Ring 1 Gotenring / Justinianstr. 1 Gremberger Str. Rolshover Str. bis Taunusstr. 1 Hansaring 1 Hauptstr. Zü (Po) Steinstr. Po bis Karlstr. Po 1 Homarstr. Ostheimer Str. bis Kampgasse 1 Höninger Weg Am Vorgebirgstor bis Zollstockgür- tel 1 Kalker Hauptstr. Dieselstr. bis Wippermannstr. 1 Kalker Hauptstr. Vietorstr. bis Hollwegstr. 1 Karolingerring / Chlodwigplatz / Ubierring Sachsenring bis Altenburger Str. 1 Krefelder Str. (Neustadt/Nord) 1 Lindenthalgürtel / Sülzgürtel 1 Lützowstr. 1 Luxemburger Str. Weißhausstr. bis Neuenhöfer Allee 1 Luxemburger Str. Barbarossaplatz bis Eifelwall 1 Maarweg Stolberger Str. bis Aachener Str. 1 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 2 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Merheimer Str. Mauenheimer Gürtel bis Friedrich- Karl-Str. 1 Moltkestr. (Neustadt/Nord u. Süd) Aachener Str. bis Jülicher Str. 1 Mülheimer Freiheit / Dünn- walder Str. 1 Neusser Str. Scheibenstr. bis Friedrich-Karl-Str. 1 Neusser Str. Niehler Kirchweg bis Kempener Str. 1 Neusser Str. Weißenburgstr. bis Ebertplatz 1 Oplpener Str. Oranienstr. bis Frankfurter Str. 1 Ostheimer Str. Heßhofstr. bis Homarstr. 1 Poll-Vingster Str. Gremberger Str. bis Roddergasse 1 Richard-Wagner-Str. Habsburgerring bis Schienentras- se 1 Roonstr. (Neustadt/Süd) 1 Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Innere Kanalstr. 1 Vorgebirgstr. Am Vorgebirgstor bis Zollstocks- weg 1 Wipperfürther Str. / Solinger Str. Falckensteinerstr. bis Buchforststr. 1 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 3 Handlungsbedarf 2. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belastung mit durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Aachener Str. Innere Kanalstr. bis Alter Militär- ring 2 Aachener Str. Bahnstr. We bis OE 2 Amsterdamer Str. Boltensternstr. bis Innere Ka- nalstr. 2 Äußere Kanalstr. Iltisstr. bis BAB 57 2 Bachemer Str. Universitätsstr. bis Gleueler Str. 2 Bayenstr. / Am Bayenturm / Agrippinaufer Dreikönigenstr. bis Oberländer Wall 2 Bergisch Gladbacher Str. Genovevastr. bis Eschenbruchstr.. 2 Berliner Str. OD Dünnwald 2 Berliner Str. Steinkaulerstr. bis Wupperweg 2 Berrenrather Str. Arnulsfstr. bis Universitätsstr. 2 Berrenrather Str. Sülzgürtel bis Neuenhöfer Allee 2 Blaubach / Mühlenbach 2 Bonner Str. Marktstr. bis Am Verteilerkreis 2 Brücker Mauspfad Petersenstr. bis Hovenstr. 2 Deutz-Mülheimer Str. Lohmühlenstr. bis Danzierstr. 2 Eiler Str. OD Rath / Heumar 2 Filzengraben 2 Frankfurter Str. Stadtautobahn bis Fuldaer Str. 2 Frankfurter Str. Höhenberger Str. bis Olpener Str. 2 Frankfurter Str. Po Im Bodesfeld bis Heidestr. Po 2 Genovevastr. Frankfurter Str. bis Bergisch Gladbacher Str. 2 Hauptstr. Ro / Weißer Str. Ro Brückenstr. bis Sürther Str. 2 Hauptstr. Zü Karlstr. Po bis Ankergasse 2 Hohenstaufenring Zülpicher Platz bis Roonstr. 2 Deutzer Ring / westl. Abfahrt Deutzer Ring Troisdorfer Str. bis Im Hasental 2 Kaiserstr. / Waldstr. Po Dortheenstr. bis Mühlenweg Po 2 Liebigstr. 2 Luxemburger Str. Eifelwall bis Weißhausstr. 2 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 4 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Luxemburger Str. Neuenhöfer Allee bis Scherfginstr. 2 Melatengürtel / Stadtwaldgür- tel Froebelstr. bis Dürener Str. 2 Mindener Str. 2 Neue Weyerstr. / Rothgerber- bach 2 Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Kirchweg 2 Neusser Str. Innere Kanalstr. bis Weißen- burgstr. 2 Niehler Str. Xantener Str. bis Innere Kanalstr. 2 Olpener Str. Warsteiner Str. bis Korbacher Str. 2 Olpener Str. Broichstr. bis Overather Str. 2 Parkgürtel / Ehrenfeldgürtel BAB 57 bis Venloer Str. 2 Perlengraben 2 Pescher Weg Pe / Longeri- cher Str. Pe Donatusstr. bis Marienberger Weg 2 Riehler Str. Ebertplatz bis Elsa-Brändström- Str. 2 Rösrather Str. Eiler Str. bis Lützerathstr. 2 Schmittgasse Hauptstr. Zü bis Houdainer Str. 2 Severinsbrücke 2 Siegburger Str. Deutzer Brücke bis Im Hasental 2 Siegburger Str. Raiffeisenstr. bis Auf dem Sandberg 2 Subbelrather Str. Innere Kanalstr. bis Sandweg 2 Trierer Str. / Pfälzer Str. 2 Ubierring Mainzer Str. bis Agrippinaufer 2 Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Akazienweg 2 Victoriastr. / Ursulastr. / Turiner Str. Klingelpütz bis Ebertplatz 2 Vietorstr. / Wipperfürther Str. Kalker Hauptstr. / Kalk-Mülheimer Str. 2 Vogelsanger Str. Ehrenfeldgürtel bis Bismarckstr. 2 Vorgebirgstr. Sachsenring bis Bischofsweg 2 Vorgebirgstr. Zollstocksweg bis Zollstockgürtel 2 Weyerstr. / Pantaleonswall Barbarossaplatz bis Neue Weyerstr. 2 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 5 Handlungsbedarf 3. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Aachener Str. Brauweilerweg bis Bahnstr. We 3 Alte Kölnstr. / Zaunhofstr. Brühler Landstr. bis OE 4 Alte Wipperfürther Str. Frankfurter Str. bis Herler Str. 3 Alter Militärring Wendelinstr. bis Aachener Str. 4 Am Linder Kreuz Viehtrift bis Franfurter Str. Po 4 Am Vorgebirgstor Bremsstr. bis Vorgebirgsstr. 4 Am Weidenbach 3 An der Malzmühle / Am Malzbüchel 4 Auf dem Driesch OD Esch 3 Auf dem Sandberg Poller Hauptstr. bis Rolshover Str. 4 Augustinerstr. 4 Äußere Kanalstr. Venloer Str. bis Subbelrather Str. 3 BAB 57 Im Bereich Anschlussstelle Ehrenfeld bis Innere Kanalstr. 3 BAB 57 Im südwestlichen Bereich An- schlussstelle Bickendorf 3 Bayenstr. Holzmarkt bis Dreikönigenstr. 3 Bergerstr. Humboldtstr. bis Ohmstr. Po 4 Berrischstr. Walter-Dodde-Weg bis Mörterweg 3 Brauweilerstr. Moltkestr. We bis Spitzangerweg 3 Brauweilerstr. Moltkestr. We bis Bahnstr. WE 4 Brühler Landstr. OD Meschenich 3 Brühler Str. Militärringstr. bis Markusstr. 3 Burgmauer Auf dem Berlich bis Tunisstr. 4 Chorbuschstr. Auf dem Driesch bis Weilerstr. 3 Christophstr. / Gereonstr. / Unter Sachsenhausen 3 Dellbrücker Hauptstr. Bergisch Gladbacher Str. bis Thurner Str. 3 Deutz-Mülheimer Str. Messeallee Nord bis Adam- Stegerwald-Str. 4 Deutzer Ring in Höhe Tenktererstr. bis Östliche Zubringerstr. 3 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 6 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Dürener Str. Falkenburgstr. bis Lindenthalgürtel 3 Dürener Str. Militärringstr. bis Morsdorfer Str. 3 Ebertplatz 3 Erftstr. / Maybachstr. / Am Kümpchenshof / Kyo- tostr. 3 Eschenbruchstr. 4 Fauststr. / Frankfurter Str. Po Breslauer Str. bis Kaiserstr. 4 Frankfurter Str. Po Hirschgraben bis Theodor-Heuss- Str. Po 4 Frankfurter Str. Po Bochumer Str. Eil bis Hirschgraben 3 Frankfurter Str. Po Waldstr. Po bis Friedensstr. 3 Frechener Weg Aachener Str. bis Am Kliepesch 3 Friedrich-Ebert-Str. Ringstr. Ro bis OE Rodenkirchen 4 Friedrich-Karl-Str. Merheimer Str. bis Amsterdammer Str. 3 Friesenplatz 3 Gleueler Str. Geibelstr. bis Bachemer Str. 4 Goethestr. We. Emil-Schreiterer-Platz bis Bahnstr. WE 4 Hagedornstr. 3 Hahnenstr. / Neumarkt 3 Hauptstr. Wi OD Widdersdorf 3 Heidestr. Po Linder Mauspfad bis Auf- / Abfahrt BAB 59 3 Heidestr. Po Frankfurter Str. Po bis Albin-Köbis- Str. 4 Herler Ring Bergisch Gladbacher Str. bis Wuppertaler Str. 4 Habsburgerring / Hohenstau- fenring Aachener Str. bis Zülpicher Platz 3 Holzmarkt Große Witschgasse bis Kleine Witschgasse 3 Honschaftsstr. Im Weidenbruch bis Sigwinstr. 3 Im Weidenbruch Berliner Str. bis Bernburger Weg 3 Im Weidenbruch Honschaftsstr. bis Birkenweg 3 Innere Kanalstr. Frohngasse bis Niehler Str. 3 Innere Kanalstr. Venloer Str. bis Aachener Str. 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 7 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Kapellenstr. Rd Rondorfer Hauptstr. bis Bödinger Str. 3 Kapellenstr. Kalker Hauptstr. bis Martin-Köllen- Str. 3 Kempener Str. Mauenheimer Gürtel bis Neusser Str. 3 Kitschburger Str. Aachener Str. bis Schinkelstr. 4 Kölner Str. Po André-Citroën-Str. bis Gilgaustr. 4 Kölner Str. Po / Hauptstr. Zü Gilgaustr. bis Steinstr. Po 3 Kölner Weg 4 Kuthstr. Kampgasse bis Ostheimer Str. 4 Lindenstr. 3 Longericher Str. Rommerskircher Str. bis Johannes-Rings-Str. 3 Longericher Str. Pe Johannesstr. Pe bis Donatusstr. 3 Lützerathstr. Rösrather Str. bis Rather Maus- pfad 3 Magazinstr. Nachtigallenstr. bis Josef- Schwamborn-Str. 3 Magnusstr. / Zeughausstr. Hohenzollernring bis Auf dem Berlich 3 Marktstr. Bonner Str. bis Raderberger Str. 4 Maternusstr. Ro 4 Mechtildisstr. 3 Mühlenstr. 3 Mülheimer Brücke 3 Mülheimer Zubringer Clevischer Ring bis Tiefentalstr. 4 Neusser Landstr. Lievergesberg bis Kurzer Damm 3 Neusser Landstr. OD Fühlingen 3 Neusser Str. Kempener Str. bis Innere Kanalstr. 3 Niehler Str. Friedrich-Karl-Str. bis Xantener Str. 3 Oberländer Ufer 4 Odenthaler Str. / Dünnwalder Mauspfad Berliner Str. bis Leuchterstr. 3 Ostmerheimer Str. Abshofstr. bis Eggerbachstr. 4 Paffrather Str. 3 Pescher Str. / Auweilerstr. / Doktorshof Pohlhofstr. bis Hahnerweg 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 8 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Pipinstr. 4 Poller Hauptstr. 4 Rhöndorfer Str. Weißhausstr. bis Gottesweg 4 Ringstr. Ro Schillingsrotter Str. bis Mater- nusstr. Ro 3 Rolshover Str. Wetzlarer Str. bis Westerwaldstr. 3 Rolshover Str. Kalker Hauptstr. bis Wetzlarer Str. 4 Rondorfer Hauptstr. / Rodenkirchener Str. Rd Kapellenstr. bis A 555 3 Rösrather Str. Neubrücker Ring bis Lützerathstr. 4 Scheidtweilerstr. 3 Schnellweider Str. 3 Sebastianstr. Niehler Damm bis Scheibenstr. 3 Servatiusstr. Rösrather Str. bis Uckermarkstr. 4 Siegburger Str. Auf dem Sandberg bis Am Weizenacker 4 St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Alte Neusser Landstr. 3 Steinstr. Po Hauptstr. Zü bis Deutzer Weg 3 Tel-Aviv-Str. / Neuköllner Str. / Nord-Süd-Fahrt / Offen- bachplatz / Tunisstr. 4 Ulrichgasse Sachsenring bis Tel-Aviv-Str. 3 Universitätsstr. 3 Venloer Str. Spichernstr. bis Friesenplatz 3 Viehtrift Linder Mauspfad bis Moorweg 4 Waldstr. Po Mühlenweg Po bis Grengeler Mauspfad 3 Weilerstr. OD Esch 3 Weinsbergstr. / Widdersdor- fer Str. Innere Kanalstr. bis Girlitzweg 3 Weißhausstr. Luxemburger Str. bis Rhöndorfer Str. 4 Wendelinstr. Neuer Grüner Weg bis Alter Militärring 4 Wiener Platz / Clevischer Ring Mülheimer Brücke bis Keupstr. 4 Wiener Platz / Clevischer Ring Keupstr. bis Mülheimer Zubringer 3 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 9 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Zeughausstr. / Komödienstr. Mohrenstr bis Tunisstr. 4 Zollstockgürtel / Radert- halgürtel DB Trasse bis Leichweg 3 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 10 Handlungsbedarf 4. Ordnung Verbleibende Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit Lärmpegeln von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A). Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Adrian-Meller-Str. Hauptstr. Wi bis OE 3 Akazienweg Gr Friedensstr. bis Waldstr. Po 4 Alte Fischenicher St Brühler Landstr. bis OE 4 Alte Neusser Landstr. St.-Tönnis-Str. bis OE 4 Alte Römerstr. Kuhlenweg bis Auf dem Herbst 4 Alteburger Str. Ubierring bis Alteburger Wall 4 Am Bilderstöckchen 4 Am Duffesbach 4 Am Leystapel Heumarkt bis Holzmarkt 3 Am Weidenpesch 4 An der Alten Post / Ostlandstr. / Breslauer Str. We / Goethestr. We / Aachener Str. bis Aachener Str. / Bahnstr. We 4 An der Schanz / Niederländer Ufer Riehler Str. bis Tiergartenstr. 4 An St.Katharinen / Severinstr. Im Sionstal bis Severinsbrücke / Severinstr. 4 Arnulfstr. 4 Auf dem Klemberg 4 Auweilerstr. OD Esch 3 Auweilerweg Au / Pohlhofstr. / Orrer Str. OD Esch / Auweiler 4 Bachemer Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str. 4 Bahnhofstr. Po Mühlenstr. bis Kaiserstr. 3 Bahnstr. We 4 Bayenthalgürtel / Raderberg- gürtel 4 Bensberger Marktweg Dellbrücker Mauspfad bis Mielenforster Str. 4 Bergerstr. Hauptstr. Zü bis Ohmstr. Po 4 Bergerstr. Frankfurter Str. Po bis Humboldt- str. Po 4 Bergischer Ring Wiener Platz bis Rendsburger Platz 4 Bergisch Gladbacher Str. Otto-Kayser-Str. bis Tannenforst 3 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 11 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Berliner Str. Wupperweg bis Leuchterstr. 4 Berrenrather Str. Sülzgürtel bis Arnulfstr. 2 Berrenrather Str. Neuenhöfer Allee bis Friedrich- Engels-Str. 4 Birkenweg Im Weidenbruch bis Zeisbusch- weg 4 Bitterstr. Hackhauser Weg bis Hacken- broicher Str. 4 Blücherstr. Ni 4 Boltensternstr. Pasteurstr. bis Stammheimer Str. 2 Bonner Str. Koblenzer Str. bis Marktstr. 4 Bonner Wall 4 Brauweilerstr. Spitzangerweg bis OA 3 Breite Str. Richmodstr. bis St.-Apern-Str. 4 Breslauer Str. Ur Königsberger Str. Po bis Fauststr. 4 Brückenstr. Ro 4 Brücker Mauspfad Am Hirschsprung bis OE Brück 4 Brücker Mauspfad Am Hirschsprung bis Hovenstr. 2 Brühler Str. Raderberggürtel bis Bonner Str. 3 Brüsseler Str. / Antwerper Str. / Brabanter Str. Bismarckstr. bis Aachener Str. 4 Brüsseler Str. Aachener Str. Richard-Wagner- Str. 4 Buchforststr. Steinmetzstr. bis Stadtautobahn/Solinger Str. 4 Buchheimer Ring Wuppertaler Str. bis Herler Str. 4 Buschfeldstr. Bergisch Gladbacher Str. bis Piccoloministr. 4 Buschweg (Mengenich) Untere Dorfstr. bis Schuhma- cherring 4 Causemannstr. / Daverkusen- str. 4 Chorbuschstr. Auf dem Driesch bis Johannes- Prassel-Str. 3 Danzierstr. 4 Dasselstr. 4 Dellbrücker Hauptstr. Bergisch Gladbacher Str. bis Hünenstr. 3 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 12 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Dellbrücker Hauptstr. Thurner Str. bis Hatzfeld 3 Dellbrücker Mauspfad Hagedornstr. bis Stadtbahntras- se 3 Dellbrücker Mauspfad Dornröschenhecke bis Mielen- forster Str. 4 Deutzer Ring Zubringerstr. bis Deutz-Kalker Str. Deutz-Kalker Str. / Kalker Hauptstr. Gotenring bis Vietorstr. 4 Deutz-Mülheimer Str. Adam-Stegerwald-Str. bis Gaußstr. 4 Diepenbeekallee / Ignystr. Breslauer Str. We bis Jungbluth- gasse 4 Diepeschrather Str. Anemonenweg bis Waltherstr. 4 Dillenburger Str. Trimbornstr. bis Rolshover Str. 4 Donatusstr. Longericher Str. Pe bis Am Pescher Holz 2 Dörnchensweg / Dornstr. Neusser Landstr. bis Grimlingha- userweg 4 Dürener Str. Hans-Sachs-Str. bis Universi- tätsstr. 1 Dürener Str. Falkenburgstr. bis Morsdorfer Str. 3 Ehrenstr. Apostelnstr. bis Benesisstr. 4 Eifelstr. 4 Eifelwall 4 Escher Str. Liebigstr. bis Parkgürtel 2 Escher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöck- chen 4 Escher Str. Liebigstr. bis Innere Kanalstr. 4 Escher Str. Pe Longericher Str. Pe bis Am Pescher Holz 3 Eupener Str. (Braunsfeld) 4 Eythstr. Steinmetzstr. bis Kalker Hauptstr. 1 Falckensteinstr. Steinmetzstr. bis Wipperfürther Str. 4 Frankfurter Str. Ortsanfang bis Rösrather Str. 3 Frankfurter Str. Rösrather Str. bis Hardtgenbuscherkirchweg 4 Frankfurter Str. Höhenberger Str. bis Fuldaer Str. 2 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 13 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Frankfurter Str. Modemannstr. bis Stadtautobahn 4 Frankfurter Str. Po Nachtigallenstr. bis Im Bodesfeld 3 Frankfurter Str. Po Heidestr. Po bis Portastr. 2 Frechener Weg Am Kliepesch bis OA 3 Friedrich-Schmidt-Str. Militärringstr. bis Hültzplatz 4 Frohnhofstr. Am Nußberger Pfad bis Iltisstr. 4 Fühlinger Weg 4 Fuldaer Str. 4 Geldernstr. 4 Gerhart-Hauptmann-St / Kühzällerweg Piccoloministr. bis Grunerstr. 4 Germaniastr. Stadtautobahn bis Olpener Str. 4 Gießener Str. Taunusstr. bis Deutzer Ring 4 Gleueler Str. Lindenthalgürtel bis Geibelstr. 4 Gleueler Str. Mommsenstr. bis Lindenthalgür- tel 2 Gleueler Str. Mommsenstr. bis Militärringstr. 4 Goethestr. We. Aachener Str. bis Emil- Schreiterer-Platz 4 Goltsteinstr. 4 Gottesweg Rhöndorfer Str. bis Luxemburger Str. 3 Gottesweg Vorgebirgstr. bis Rhöndorfer Str. 4 Graf-Adolf-Str. 4 Grafenmühlenweg Bergisch Gladbacher Str. bis Hatzfeldstr. 4 Gremberger Str. Burgenlandstr. bis Taunusstr. 4 Gremberger Str. Rolshover Str. bis Poll-Vingster Str. 4 Grengeler Mauspfad Waldstr. Po bis Rolandstr. Wh 4 Griechenpforte / Kleiner Griechenmarkt / Fleischmen- gergasse / Bayardsgasse / Thieboldsgasse 4 Guntherstr. Wh Gernotstr. bis Heidestr. Po 4 Hackenbroicher Str. St.-Tönnis-Str. bis Widdeshover- weg 4 Hackhauser Weg St.-Tönnis-Str. bis Üdesheimer Weg 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 14 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Hammerschmidtstr. Weißer Str. Ro bis Auf dem Klemberg 4 Händelstr. Aachener Str. bis Richard- Wagner-Str. 4 Hans-Sachs-Str. 4 Hartwichstr. / Merheimer Str. Escher Str. bis Merheimer Platz 4 Hatzfeldstr. 4 Heidelberger Str. 4 Heidelweg / Heinrichstr. Wß 4 Herler Str. Alte Wipperfürther Str. bis Schützengildeweg 3 Heumarkt 4 Hirschgraben OD Eil 4 Höhenberger Str. 4 Hohenzollernring Bismarckstr. bis Aachener Str. 3 Homarstr. Kampgasse bis OE Vingst 4 Höninger Weg Vorgebirgsglacisweg bis Am Vorgebirgstor 4 Höninger Weg Zollstockgürtel bis Höninger Platz 4 Honschaftsstr. Wupperweg bis Im Weidenbruch 4 Humboldtstr. Po Ottostr. Ei bis Kaiserstr. 4 Iltisstr. / Nußbaumerstr. Frohnhofstr. bis Ehrenfeldgürtel 4 Im Hasental 2 Im Weidenbruch Bernburger Weg bis Honschafts- str. 3 Johannesstr. Pe Longericher Str. bis OE Pesch 4 Jungbluthgasse / Holunder- weg Ju / Beller Weg Ignystr. bis Vogelsanger Weg Ju 4 Kaiserstr. Klingerstr. bis Dortheenstr. 3 Kaiser-Wilhelm-Ring Hansaring bis Bismarckstr. 2 Kalk-Mülheimer Str. Stadtautobahn bis Rendsburger Platz 4 Kalk-Mülheimer Str. Höhe Stadtautobahn bis Kalker Hauptstr. 1 Kalker Hauptstr. Hollwegstr. bis Dieselstr. 1 Kalscheurer Weg Höninger Weg bis Kendenicher Str. 4 Kampgasse Homarstr. bis Kuthstr. 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 15 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Kapellenweg 4 Kapuzinerstr. 4 Karlstr. Po / Josefstr. Bergerstr. bis Hauptstr. Zü 4 Kerpener Str. Lindenthalgürtel bis Zülpicher Str. 4 Kieskaulerweg Kratzweg bis Olpener Str. 4 Kirchweg 4 Kitschburger Str. Friedrich-Schmidt-Str. bis Schinkelstr. 4 Kleine Witschgasse 4 Klettenberggürtel Luxemburger Str. bis Rhöndorfer Str. 1 Klosterstr. 4 Koblenzer Str. Bonner Str. bis Goltsteinstr. 4 Kolkrabenweg / Steinkauzweg / Goldammerweg 4 Kölner Str. Lö 4 Königsberger Str. Po Humboldtstr. Po bis Breslauer Str. Ur 4 Konrad-Adenauer-Str. Ro Frankstr. Ro bis Friedrich-Ebert- Str. 4 Konrad-Adenauer-Ufer Dagobertstr. bis Mevissenstr. 2 Kuenstr. Neusser Str. bis Niehler Str. 1 Leonhardsgasse OD Widdersdorf 3 Leuchterstr. Dünnwalder Mauspfad bis OE Dünnwald 4 Leyendeckerstr. 3 Liebigstr. 2 Limburger Str. Hohenzollernring bis Friesenplatz 4 Linder Mauspfad Heidestr. Po bis OE Lind 4 Lindweilerweg Robert-Perthel-Str. bis Militär- ringstr. 3 Longericher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöck- chen 4 Loorweg Ankergasse bis OE Zündorf 4 Lübecker Str. / Maybachstr. Krefelder Str. bis Hansaring 1 Lungengasse / Im Laach / Marsilstein / Schaafenstr. 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 16 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Lülsdorfer Str. / Sandbergstr. OD Langel 4 Lützerathstr. Rösrather Str. bis Rather Mauspfad 3 Maarweg Widdersdorfer Str. bis Stolberger Str. 3 Magazinstr. Josef-Schwamborn-Str. bis Heidestr. Po 3 Markmannsgasse Heumarkt bis Unterführung Brücke 4 Markusstr. 3 Marsdorfer Str. Statthalterhofweg bis OE 4 Maternusstr. Ro 4 Nibelungenweg Maternustr. Ro bis Maternusplatz Merheimer Platz / Siebachstr. Merheimer Str. bis Sechzigstr. 4 Merheimer Str. / Jesuitengas- se Friedrich-Karl-Str. bis Mönchs- gasse 4 Merkenicher Hauptstr. Ivenshofweg bis Schlettstadter Str. 4 Mielenforster Str. Bensberger Marktweg bis Hatzfeldstr. 4 Moltkestr. (Neustadt/Nord u. Süd) Aachener Str. bis Vogelsanger Str. 1 Moltkestr. We Weiden 4 Mommsenstr. 4 Montanusstr. 3 Mühlenweg Po Waldstr. bis Friedensstr. 4 Nachtigallenstr. Frankfurter Str. Po bis Vor den Feldern. 4 Nachtigallenstr. Schützenstr. bis Sportplatzstr. 4 Nachtigallenstr. / Rolandstr. Wh Sportplatzstr. bis Grengeler Mauspfad 3 Neue Eiler Str. 4 Neuenhöfer Allee 4 Neufelder Str. 4 Neumarkt (West-, Nord- und Ostseite) 4 Neusser Landstr. Stallagsbergweg bis Oran- jehofstr. 4 Neusser Str. Lachemer Weg bis Monheimer Str. 2 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 17 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Neusser Wall / Niehler Str. Neusser Str. bis Innere Kanalstr. 3 Niehler Damm Sebastianstr. bis Industriestr. 3 Niehler Str. / Sebastianstr. Friedrich-Karl-Str. bis Schei- benstr. 4 Olpener Str. Bennoplatz bis Oranienstr. 1 Olpener Str. Overather Str. bis OE Brück 4 Olpener Str. Nohlenweg bis Warsteiner Str. 2 Olpener Str. Korbacher Str. bis OE Merheim 3 Oranienstr. / Burgstr. Olpener Str. bis Ostheimer Str. 4 Oranjehofstr. Mercatorstr. bis Seerosenweg 4 Orrer Str. OD Esch 3 Oskar-Jäger-Str. Weinsbergstr. bis Melatengürtel 4 Ossendorfer Str. Iltisstr. bis Äußere Kanalstr. 4 Ostheimer Str. Vingster Ring bis Heßhofstr. 1 Ostmerheimer Str. Kratzweg bis Abshofstr.. 4 Parkgürtel Longericher Str. bis Escher Str. 3 Pescher Str. Schulstr. bis Echerstr. 4 Pfälzer Str. / Moselstr. Eifelplatz bis Zülpicher Str. 4 Pfarrer-Moll-Str. / Am Grauen Stein Gremberger Str. bis Höhe L 124 4 Piccoloministr. Honschaftsstr. bis Gerhart- Hauptmann-St 3 Pohligstr. / Am Vorgebirgstor Bremsstr. bis Arnoldiplatz 4 Poll-Vingster Str. Roddergasse bis Odenwaldstr. 1 Poststr. Po Mühlenstr. bis Abzweig Sach- gasse 4 Rather Mauspfad Rösrather Str. bis Hermodurstr. 3 Rather Str. Bahnhofplatz bis Ettore-Bugatti- Str. 4 Rendsburger Platz 4 Rhöndorfer Str. Gottesweg bis Klettenberggürtel Riehler Str. / An der Schanz Slabystr. bis Tiergartenstr. 3 Ringstr. Ro Schillingsrotter Str. bis Siegstr. Ro 3 Rodfeldstr. 4 Roggendorfstr. 4 Rolandstr. (Neustadt / Süd) 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 18 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Rondorfer Hauptstr. Kapellenstr. Rd bis OE 4 Rösrather Str. Eiler Str. bis Rather Mauspfad 3 Rösrather Str. Neubrücker Ring bis Frankfurter Str. 3 Sachsenring / Ulrichgasse 2 Salmstr. 4 Sandweg Subbelrather Str. bis Frohnhofstr. 4 Schiefersburger Weg 4 Schillingsrotter Str Nibelungenweg bis OE Ro- denkirchen 4 Schlagbaumsweg Ostmerheimer Str. bis A 3 / A 4 4 Schmittgasse Houdainer Str. bis Ranzeler Str. 2 Siegburger Str. Allerseelenstr. bis Raiffeisenstr. 2 Siegfriedstr. (Neustadt / Süd) 4 Sigwinstr. 4 Sportplatzstr. Nachtigallenstr. bis Heidestr. Po 3 St.-Apern-Str. 4 St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Am Bergerhof 4 Stammheimer Ring 4 Stammheimer Str. Boltensternstr. bis Riehler Gürtel 4 Statthalterhofweg 4 Steinmetzstr. Falckensteinstr. bis Eythstr. 4 Stolberger Str. Eupener Str. bis Oskar-Jäger-Str. 4 Strundener Str. Mielenforster Str. bis Gemarken- str. 4 Strundener Str. / Gierather Str. Brambachstr. bis OE 4 Sülzburgstr. Berrenrather Str. bis Luxembur- ger Str. 4 Sürther Hauptstr. Wesselinger Str. Sü bis Heidel- weg 4 Sürther Str. Ro Kiefernweg Ro bis An der Hellfuhr 4 Sürther Str. Ro / Nibelungen- weg Mainstr. Ro bis Grüngürtelstr. 4 Theodor-Heuss-Ring Turiner Str. bis Konrad- Adenauer-Ufer 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 19 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Thuleweg Im Weidenbruch bis Glocken- blumenweg 4 Troisdorfer Str. (Deutz) 4 Üdesheimer Weg Hackhauser Weg bis St.-Tönnis- Str. 4 Ubierring Altenburger Str. bis Mainzer Str. 1 Untere Dorfstr. 4 Venloer Str. Innere Kanalstr. bis Spichernstr. 4 Venloer Str. Mathias-Brüggen-Str. bis Akazienweg 4 Viehtrift Moorweg bis Am Linder Kreuz 4 Vitalisstr. Stolberger Str. bis Widdersdorfer Str. 4 Vogelsanger Str. Goldammerweg bis Wilhelm- Mauser-Str. 4 Vogelsanger Str. Äußere Kanalstr. bis Helmholtz- str. 2 Vogelsanger Weg Ju Beller Weg bis Aachener Str. 4 Volkhovener Weg Stallagsweg bis Pingenweg 4 Von-Werth-Str. Christophstr. bis Hansaring 4 Vorgebirgstr. Raderthalgürtel bis Höninger Platz 4 Wahner Str. Po Schmittgasse bis OE 4 Waldecker Str. Heidelberger Str. bis Stadtauto- bahn 4 Waldecker Str. / Bertoldistr. Graf-Adolf-Str. bis Heidelberger Str. 3 Weißdornweg Ro Rodenkirchener Str. Rd bis A 4 4 Weißer Hauptstr. / Weißer Str. Ro Heinrichstr. bis Johann-Strauss- Str. 4 Weißer Str. Ro Sürther Str. bis OE Rodenkirchen 4 Wesselinger Str. Sü Sürther Hauptstr. bis An den Weiden 4 Weyertal Zülpischer Str. bis Berrenrather Str. 4 Willi-Suth-Allee Athener Ring bis Karl-Marx-Allee 4 Wipperfürther Str. Falckensteinerstr. bis Kalk- Mühlheimer Str. 1 Wupperweg Berliner Str. bis Honschaftsstr. 4 Würzburger Str. Ostheimer Str. bis Oranienstr. 4 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 2 zum Bericht 12. September 2019 20 Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf Stufe II Xantener Str. Niehler Str. bis Amsterdamer Str. 4 Zaunstr. / Widdersdorfer Landstr. Brauweilerstr. bis OE Lövenich 4 Zollstocksweg 4 Zülpicher Platz 2 Zülpicher Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str. 4 Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Lindenthalgür- tel 4 Zülpicher Str. Moselstr. bis Roonstr. 1 Zülpicher Str. Roonstr. bis Hohenstaufenring 1 Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 3 zum Bericht 12. September 2019 1 Liste der Belastungsschwerpunkte Eisenbahnstrecken Streckenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit LKZLDEN > 1.000 und/oder LKZLNight > 1.000 (1. Kategorie) und hoher Belastung mit LKZLDEN > 250-1.000 und/oder LKZLNight > 250-1.000 (2. Kategorie). Stadtteil Strecken- nummer von km bis km LKZ LDEN LKZ LNight Mülheim 2324 54,6 55,4 2. Kategorie 2. Kategorie Mülheim 2324 55,4 57,0 2. Kategorie 1. Kategorie Mülheim 2324 57,0 57,4 2. Kategorie 2. Kategorie Mülheim 2324 57,4 58,4 2. Kategorie 1. Kategorie Mülheim Kalk 2324 59,4 61,5 1. Kategorie 1. Kategorie Mülheim Kalk 2324 61,5 61,6 2. Kategorie 1. Kategorie Mülheim Kalk 2324 61,6 64,2 1. Kategorie 1. Kategorie Porz 2324 66,2 69,7 2. Kategorie 2. Kategorie Porz 2324 69,7 71,1 1. Kategorie 1. Kategorie Porz 2324 71,1 72,5 2. Kategorie 2. Kategorie Porz 2324 73,5 75,2 2. Kategorie 2. Kategorie Lindenthal (Lövenich) 2600 7,5 8,6 2. Kategorie 2. Kategorie Lindenthal (Lövenich) 2600 8,6 9,1 2. Kategorie 1. Kategorie Lindenthal (Müngersdorf) 2600 9,1 11,0 2. Kategorie 2. Kategorie Lindenthal (Müngersdorf) 2600 5,7 6,3 2. Kategorie 2. Kategorie Ehrenfeld 2600 2,8 3,9 1. Kategorie 1. Kategorie Ehrenfeld 2600 3,9 5,2 2. Kategorie 1. Kategorie Chorweiler (Worringen) 2610 14,0 16,5 2. Kategorie 2. Kategorie Chorweiler (Volkhoven/ Weiler) 2610 10,4 11,2 2. Kategorie 1. Kategorie Chorweiler Nippes 2610 5,6 10,4 2. Kategorie 2. Kategorie Nippes 2610 2,2 3,4 2. Kategorie 2. Kategorie Nippes 2610 3,0 3,4 2. Kategorie 1. Kategorie Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 3 zum Bericht 12. September 2019 2 Stadtteil Strecken- nummer von km bis km LKZ LDEN LKZ LNight Nippes 2610 2,7 3,0 2. Kategorie 2. Kategorie Nippes 2610 2,2 2,2 2. Kategorie 1. Kategorie Innenstadt 2610 2618 0 0 1,5 1,5 2. Kategorie 1. Kategorie Ehrenfeld (Vogelsang) 2611 3,5 5,0 2. Kategorie 2. Kategorie Kalk 2621 0,9 1,9 2. Kategorie 1. Kategorie Kalk 2621 1,9 2,7 1. Kategorie 1. Kategorie Porz 2621 5,4 7,7 2. Kategorie 2. Kategorie Innenstadt Lindenthal Rodenkirchen 2630 0,5 3,8 1. Kategorie 1. Kategorie Lindenthal Rodenkirchen 2630 3,8 5,3 2. Kategorie 1. Kategorie Lindenthal Rodenkirchen 2630 5,3 6,1 1. Kategorie 1. Kategorie Lindenthal Rodenkirchen 2630 6,1 6,7 2. Kategorie 1. Kategorie Rodenkirchen 2641 1,3 2,0 2. Kategorie 2. Kategorie Rodenkirchen 2641 2,0 3,0 1. Kategorie 1. Kategorie Porz (Poll) 2656 0,3 1,2 1. Kategorie 1. Kategorie Porz (Poll) 2656 1,2 2,4 2. Kategorie 2. Kategorie Mülheim 2663 2,3 3,1 2. Kategorie 2. Kategorie Mülheim 2663 3,1 3,9 - 2. Kategorie Mülheim 2663 5,0 5,4 - 2. Kategorie Mülheim 2670 6,9 7,1 2. Kategorie 1. Kategorie Mülheim 2670 7,1 7,4 - 2. Kategorie Mülheim (Stammheim) 2670 7,5 7,9 - 2. Kategorie Mülheim Kalk 2670 3,0 4,7 2. Kategorie 2. Kategorie Mülheim (Dünnwald) 2730 23,9 24,8 2. Kategorie 1. Kategorie Mülheim (Höhenhaus) 2730 26,0 27,0 2. Kategorie 2. Kategorie Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 4 zum Bericht 12. September 2019 1 Liste der Belastungsschwerpunkte sonstiger Schienenverkehr Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte 1. Ordnung) sehr hoher Belas- tung mit durchgängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Strecken- nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil Belastungs- schwerpunkt Stufe II 21 1,7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 34 3,4 Innenstadt Deutz 1. Ordnung 51 3,4 Innenstadt Deutz 1. Ordnung 86 12,15 Innenstadt Altstadt-Süd/Neustadt-Süd 1. Ordnung 87 12,15,16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 89 15,16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 90 15,16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 97 12,15 Nippes Weidenpesch 1. Ordnung 128 9 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 129 9 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 130 9 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 130 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 141 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 142 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 143 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 144 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 147 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 148 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 150 12 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 159 13 Lindenthal Lindenthal 1. Ordnung 191 16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 232 18 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 4 zum Bericht 12. September 2019 2 Strecken- nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil Belastungs- schwerpunkt Stufe II 351611 7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 351612 1,7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 353021 1,7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 353022 1,7 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 353057 1,7 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 353063 1,7,9 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 354074 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 960472 12,15 Nippes Weidenpesch/Longerich 1. Ordnung Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte 2. Ordnung) hoher Belastung mit durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. Strecken- nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil Belastungs- schwerpunkt Stufe II 22 1,7 Lindenthal Lindenthal 2. Ordnung 23 1,7 Lindenthal Lindenthal 2. Ordnung 60 3,18 Mülheim Holweide 2. Ordnung 62 3,18 Mülheim Dellbrück 2. Ordnung 63 3,18 Mülheim Dellbrück 2. Ordnung 66 4 Mülheim Mülheim 2. Ordnung 71 5 Ehrenfeld Neuehrenfeld 2. Ordnung 72 5 Ehrenfeld Neuehrenfeld 2. Ordnung 81 5 Ehrenfeld Ehrenfeld/Neuehrenfeld 2. Ordnung 113 7 Innenstadt Deutz 2. Ordnung 116 7 Porz Poll 2. Ordnung 140 9 Lindenthal Sülz 2. Ordnung 149 12 Rodenkir- chen Zollstock 2. Ordnung Stadt Köln LAP Stufe III Anlage 4 zum Bericht 12. September 2019 3 Strecken- nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil Belastungs- schwerpunkt Stufe II 150 12 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 166 13 Ehrenfeld Neuehrenfeld 2. Ordnung 234 18 Lindenthal Sülz 2. Ordnung 235 18 Lindenthal Sülz 2. Ordnung 236 18 Lindenthal Klettenberg 2. Ordnung 237 18 Lindenthal Klettenberg 2. Ordnung 7573 4 Mülheim Mülheim 2. Ordnung 353063 1,7,9 Innenstadt Altstadt-Süd/-Nord 2. Ordnung 353189 7 Porz Poll 2. Ordnung »Köln aktiv gegen Lärm Befragung zur Lärmaktionsplanung 2018« Umwelt- und Verbraucherschutzamt Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, der Rat der Stadt Köln hat am 17. Dezember 2017 den aktuell gültigen Lärmaktionsplan für Köln beschlossen. Nun steht seine Fortschreibung an. Hierzu führt die Stadt Köln vom 1. bis zum 21. Oktober 2018 eine dreiwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind alle Kommunen auf Grundlage der Lärmkartierung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Rahmen der Aktionsplanung erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Pläne aktiv mitzuwirken. In Form des angefügten Fragebogens können Sie an der aktuellen Fortschreibung zur Lärmaktionsplanung mitwirken. Schwerpunkte hierbei sind Maßnahmen im Straßenverkehr und die Weiterentwicklung „Ruhiger Gebiete“. Aus diesem Grund befragen wir Sie zu diesen beiden Themen. Die Ergebnisse der Umfrage werden wir im Internet veröffentlichen. Sie stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und werden in dem fortzuschreibenden Lärmaktionsplan berücksichtigt. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an: Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Den Fragebogen können Sie auch im Internet unter https://umfragen.stadt-koeln.de/laermaktionsplanung abrufen und ausfüllen. Sie können ihn auch ausdrucken und ausgefüllt an die oben genannte Adresse senden. Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung in Köln finden Sie im Internet unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan Ich danke Ihnen für Ihre Teilnahme und Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Agnes Klein, Beigeordnete (i. V. für den Beigeordneten Dr. Harald Rau, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt) Umwelt- und Verbraucherschutzamt Angaben zu dem von Ihnen bewerteten Ort Angabe des von Ihnen bewerteten Ortes (freiwillige Angabe) keine Angaben Wenn Sie einen konkreten Ort bewerten: Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr stört Sie hier auch? Eisenbahn Straßenbahn Fluglärm Sonstiges Ort / Straße: Folgende Handlungsansätze finde ich lärmmindernder Fahrbahnbelag Lkw-Fahrverbote ganztags Lkw-Fahrverbote nachts Grüne Wellen Kreisverkehre statt Ampeln Tempo 30 ganztags Tempo 30 nachts weniger Fahrstreifen Schallschutzfenster Schallschutzwände sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr Die Fortschreibung ist eine der Grundlagen für die Umsetzung des im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2017 entwickelten Handlungs- und Maßnahmenkataloges. Der Katalog definiert Ansätze zur Lärmminderung, insbesondere zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms, in der Stadt Köln. Wir möchten wissen, wie Sie zu diesen Ansätzen stehen. Nennen Sie einen besonders durch Straßenverkehrslärm betroffenen Ort in Köln. Dies kann ein öffentlicher Ort oder ein Ort in Ihrem Wohn- oder Arbeitsumfeld sein. Umwelt- und Verbraucherschutzamt weniger Kfz-Verkehr durch – Ausbau von Park und Ride-Anlagen – Erweiterung bisheriger Anwohnerparkbereiche – Erhöhung von Parkgebühren – weitere Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr Eigene Vorschläge oder Anmerkungen Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte Obwohl es in Köln an vielen Orten laut ist, gibt es viele wichtige Ruheorte in der Stadt, die es zu identifizieren und zu stärken gilt. Ruheorte zum Rückzug und zur Erholung sind ein Gegenpol zum Lärm der Stadt. Deswegen wollen wir verstehen, was diese Orte für Sie ausmacht. Im bestehenden Lärmaktionsplan sind bereits „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen. Helfen Sie uns, damit wir zukünftig in der Lärmaktionsplanung weitere geeignete Ruheorte festsetzen und diese dann auch in der Stadtplanung besser berücksichtigen können. Beantworten Sie die Fragen bestenfalls anhand Ihres „Rückzugs- oder Ruheortes“. Dies kann der Park oder der Spielplatz in der Nähe Ihrer Wohnung sein. Vielleicht ist es aber auch Ihr Lieblingswaldstück am Stadtrand, das zum Spazieren und Erholen einlädt. sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben Angaben zu dem von Ihnen bewerteten Ruheort Angabe des von Ihnen bewerteten Ortes (freiwillige Angabe) keine Angaben Ort / Straße: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Hinweis: Da es sich um eine anonyme Befragung handelt, bitten wir Sie keine personenbezogenen Daten anzugeben. Ihre Anmerkungen Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört Sie an Ihrem Ruheort? Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren Ruheort (Erreichbarkeit)? Wie wichtig ist es Ihnen, dass Ruheorte wohnungsnah liegen? Wie wichtig ist es Ihnen, dass im Stadtgebiet Ruheorte erhalten bleiben und stärker geschützt werden? sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben Verkehrslärm Menschen etwas anderes zu Fuß mit dem Rad mit den öffentlichen Verkehsmitteln mit dem Auto Sport- und Freizeitlärm Was zeichnet Ihren Ruheort aus? Er liegt im Grünen/ bietet Grün. Er bietet Aussicht. Er bietet mir/ uns Möglichkeiten zum Kinderspiel. Er bietet Wasser. Er ist wenig besucht. Er liegt im Wald. Er ist lebhaft bzw. belebt. Er bietet mir/ uns Möglichkeiten für Aktivitäten und Sport. Er ist eine (Klein-) Gartenanlage. Etwas anderes
Anlage 3 Entscheidungsvorschläge
40205 Zeichen
Anhang 3
Seite 1 von 15
Darstellung und Bewertung der im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung vom 19.08. bis zum 08.09.2019 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans bei
der Stadt eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten erneuten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind 36 Stellungnahmen und Äuße-
rungen eingegangen.
Bezogen auf die TÖB enthält die nachfolgende Synopse in Kurzform die vorgebrachten Anregungen und Einwände, die den Lärmaktionsplan und die Inhalte des Lärmakti-
onsplanes direkt betreffen. Darüber hinausgehende Stellungnahmen und Vorschläge sind nachfolgend erwähnt; eine unmittelbare Stellungnahme mit einem Entscheidungs-
vorschlag für den Rat wurde in diesen Fällen nicht vorgenommen, da diese nicht Gegenstand der Vorlage sind oder gesetzliche Vorgaben betreffen, die nicht durch die
Stadt Köln beeinflussbar sind.
Die Kölner Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs der Lärmaktionsplanung, die
Erfassung anderer Lärmarten als Verkehr sowie größerer Industrieanlagen (IED-Anlagen) und Häfen, weitergehende Kartierungen zum Fluglärm, Monitoring des nächt-
lichen Fluglärms, Verringerung von Belastungen durch Flugverkehr, Auswirkung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Flora, Fauna und Klima sowie der Schutz von
Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, sondern werden im Rahmen anderer Verfahren oder Gremien beachtet und ge-
gebenenfalls umgesetzt. Einige Anregungen den Flugverkehr betreffend sind zum Beispiel Angelegenheiten der Fluglärmkommission und wurden bzw. werden auch in
diesem Gremium beraten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Lärmaktionsplan Maßnahmen aufgeführt werden dürfen, für die Einvernehmen
mit dem Baulastträger erzielt wurde. Die den Lärmaktionsplan nicht unmittelbar betreffenden Anregungen werden an die zuständigen Fachdienststellen weitergeleitet.
Über die Entscheidung der Fachdienststellen wird bei der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung berichtet werden.
Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Wesseling, Stadt Troisdorf und Deutsche Telekom
Technik GmbH haben mitgeteilt, dass sie keine Bedenken und / oder keine Anregungen haben. Diese Stellungnahmen wurden in der Synopse nicht separat aufgelistet.
Die den Lärmaktionsplan betreffenden Stellungnahmen werden in der Synopse dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung
mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ein Entscheidungsvorschlag durch den Rat oder die weitere Vorgehensweise dargestellt.
Die Anregungen und Einwendungen der Bürgerschaft sind nachstehend in Gänze aufgeführt, unabhängig davon, ob sie direkt den Lärmaktionsplan betreffen oder nicht. Bei
den Anregungen, die die Lärmminderungsplanung nicht direkt beinhalten, wurde bei der Stellungnahme der Verwaltung das weitere Verfahren dargestellt. Für die Übrigen
ist auch hier ein Entscheidungsvorschlag für den Rat aufgeführt.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
1. Anwohner der Schmittgasse in Köln -Zündorf
Aufgrund der stark frequentierten Schmittgasse und Hauptstraße wird
eine Umgehungsstraße und die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 in
Zündorf gefordert. Zündorf als Frischluftschneise wird für das Kölner Kli-
ma und den Luftaustausch zwischen Innenstadt und Umland als wichtig
angesprochen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Forderungen betreffen in Arbeit befindliche Fachplanungen
und sind nicht Inhalt der aktuellen Fortschreibung des Lärmakti-
onsplans. Die aus der Umsetzung dieser Planungen resultieren-
den Lärmauswirkungen werden bei der zukünftigen Lärmminde-
rungsplanung berücksichtigt.
2. Anwohner der Stolberger Str. / des M aarwegs in Köln -Ehrenfeld
Auf der Stolberger Straße / Maarweg wird die Fahrweise der Kfz-
Verkehrsteilnehmenden (starkes Beschleunigen) nachts und frisierte
Kraftfahrzeuge moniert. Es wird eine konsequentere Verfolgung der Stadt
und der Polizei gefordert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz-
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der Lärmminderungspla-
nung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Polizei wird seitens
der Verwaltung um weitere Veranlassung gebeten
3. Bürgerverein Zündorf e. V. und sieben weitere Bürgerinnen und
Bürger aus Köln-Zündorf
Keine Maßnahmen in Köln-Zündorf
Moniert wird der Lärmaktionsplan hinsichtlich der genannten Lärmminde-
rungsmaßnahmen für die nächsten 5 Jahre, da die Auflistung keinerlei
Maßnahmen für Zündorf beinhaltet.
Durchgangsverkehr
Aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung auf der Zündorfer Haupt-
straße und Schmittgasse und der Befürchtung der weiteren Verkehrszu-
nahme, insbesondere auch des Lkw-Verkehrs, durch Neubaugebiete der
südlichen Nachbarkommunen sowie des neuen Containerhafens auf dem
Evonik-Gelände in Lülsdorf, werden für die kommenden 5 Jahre Lärm-
minderungsmaßnahmen gefordert, u.a. die schon lange versprochene
Umgehungsstraße für Zündorf und Ausbau des ÖPNV.
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf der Grundlage der Lärmkartierung und des in 2017 zu Stufe 2
beschlossenen Lärmaktionsplans ergeben sich für diese Stufe
keine Lärmminderungsmaßnahmen für Köln-Porz-Zündorf. Bei
der nächsten Stufe ist dieses erneut zu prüfen.
Die Forderung nach Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Umge-
hungsstraße) betrifft in Arbeit befindliche Fachplanungen. Diese
sind nicht Inhalt der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktions-
plans.
Die Veränderung des Belastungsschwerpunktes im Bereich der
Schmittgasse ist dadurch begründet; dass zur Stufe 3-Kartierung
genauere Daten zum LKW-Anteil mit geringerer Ausprägung als
zur vorhergehenden Kartierung vorlagen. Bei der vorhergehen-
den Kartierung wurden mangels genauerer Daten regelkonform
die deutlich höheren standardisierten LKW-Anteile für Landes-
straßen verwendet. Der genannte Straßenzug stellt im Übrigen
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Weiterhin wird die im Lärmaktionsplan gewonnene Erkenntnis hinsichtlich
des Rückgangs des Straßenverkehrslärms auf der Schmittgasse moniert.
immer noch einen hoch belasteten Bereich dar, der im vorliegen-
den Bericht als Bereich mit einem Handlungsbedarf 4. Ordnung
aufgeführt ist (siehe Anlage 2 S. 18 des Berichts von LK-Argus /
Schmittgasse)
4. Bürgerverein Porz -Langel e. V.
Öffentlichkeitsbeteiligung 2018
Der Bürgerverein moniert die in 2018 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteili-
gung, weil sie teilweise in den Herbstferien stattfand und mit 2.190 Einga-
ben nicht als repräsentativ gewertet werden kann.
Fluglärm
Weiterhin werden der erhöhte Flugverkehr und eine fehlende Einflug-
schneise über Porz-Langel in der Karte zum Flugverkehr (Anlage 1, Abb.
9) kritisiert.
Industrielärm
Kritik wird auch an den industriellen Tätigkeiten, ausgehend von Störfällen
und Fackeltätigkeiten, in Wesseling/Godorf geübt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Mit einem vierwöchigen Zeitraum, vom 1.10. bis 2.11.2018, bot
die Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 für die Teilnahme an der Be-
fragung einen genügenden Zeitrahmen. Die Beteiligung ist aus
Sicht der Verwaltung auch im Vergleich zu ähnlichen Verfahren
bei anderen Kommunen als hoch einzustufen.
Die Abbildung 9 der Anlage 1 des Lärmaktionsplans stellt den
Belastungsschwerpunkt Flugverkehr und die Isophonenbänder
der Lärmbelastung dar. Die Isophonenbänder bilden den Flug-
lärm für den Nachtzeitraum in Dezibel ab. Der Fluglärm am
Köln/Bonner Flughafen wird im Rahmen der EU-Umgebungslärm-
richtlinie für Großflughäfen regelkonform vom Landesumweltamt
unter Verwendung von Daten der Deutschen Flugsicherung
(DFS) berechnet.
Industrielärm ist nur dann Gegenstand der Lärmminderungspla-
nung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, sofern es sich um IED-
Anlagen handelt. Zu diesen wurden bei der vorliegenden regel-
konform gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten
Lärmkartierung keine im Sinne der gesetzlichen Vorgaben für die
Lärmaktionsplanung relevanten Belastungen festgestellt. Be-
schwerden betreffend den Lärm ausgehend von Godorf wurden
und werden jedoch mit der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregie-
rung Köln, immer aktuell besprochen und erörtert.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Straßenverkehrslärm
Die Zuordnung der Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße zum Handlungsbe-
darf 4. Ordnung im Lärmaktionsplan wird infrage gestellt. Zudem wird der
durch Schlaglöcher schadhafte Fahrbahnbelag des Loorwegs kritisiert
und schon lange eine Ausbesserung gefordert.
Aufgrund des Ausbaus des Hafens auf dem Evonik-Gelände in Lülsdorf
wird eine höhere Lärmbelastung infolge des Lkw-Verkehrs befürchtet.
Durch die (Neu-)Baugebiete in Niederkassel wird die bereits jetzt schon
bestehende erhebliche Lärmbelastung aufgrund des Durchgangsverkehrs
angesprochen.
Hinsichtlich der geplanten BAB 553 und der damit verbundenen Rhein-
spange wird die Befürchtung einer massiven Lärmzunahme sowohl wäh-
rend der Bauzeit als auch während des Straßenbetriebes vorgebracht und
die Berücksichtigung dieser Baumaßnahme im kommenden Lärmaktions-
plan gefordert.
Ruhiger Ort
Moniert wird auch, dass Langel nicht als ein ruhiger Ort aufgrund der dar-
gestellten Verlärmung bezeichnet werden kann.
Forderung nach Lärmminderungsmaßnahmen
Abschließend wird die Forderung nach Berücksichtigung von Porz-Langel
bei der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen gestellt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Die Zuordnung von Straßen bzw. Straßenabschnitten zu einem
bestimmten Handlungsbedarf beruht auf Analysen der regelkon-
form durchgeführten Lärmkartierungen und der Betroffenen. Die
Forderung nach Ausbesserung des Fahrbahnbelags auf dem
Loorweg wird an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet.
Die Einwände betreffen teilweise in Arbeit befindliche Planungen
der Nachbarkommunen und sind nicht Inhalt der aktuellen Fort-
schreibung des Lärmaktionsplans. Auf die auf Seite 1 dieser An-
lage vorgenommenen Hinweise wird verwiesen. Die Verwaltung
wird die Eingabe bei den Nachbarkommunen Niederkassel und
Lülsdorf bzw. dem Planungsträger des Evonik-Geländes einge-
bracht.
Der Einwand betrifft eine in Arbeit befindliche Fachplanung die
mehrere Varianten enthält. Der Lärmaktionsplan berücksichtigt
nur Lärmbelastungen im Bestand. Der Aspekt der Lärmauswir-
kungen auf betroffene Wohngebiete wird als wesentlicher Be-
standteil in das Fachplanungsverfahren miteinfließen.
Das im gültigen Lärmaktionsplan der Stufe 2 festgesetzte ruhige
Gebiet im Bereich der Ackerflächen Zündorf / Langel wurde an-
hand akustischer Kriterien auf Basis der regelkonform durchge-
führten Lärmkartierung ermittelt (siehe S. 30 des Berichtes von
LK-Argus).
Auf der Grundlage der Lärmkartierung und des in 2017 zu Stufe 2
beschlossenen Lärmaktionsplans ergeben sich für diese Stufe
keine Lärmminderungsmaßnahmen für Köln-Porz-Langel. Bei der
nächsten Stufe ist dieses erneut zu prüfen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
5. Anwohner Clouth -Gelände in Köln -Nippes
Anflüge über Nippes
Es wird das Problem der Lärmbelastung durch insbesondere nachts sehr
störende Anflüge über Köln-Nippes angesprochen, die nicht im Lärmakti-
onsplan thematisiert werden.
Nachrüstung von Wirbelgeneratoren an Flugzeugen
Moniert wird auch die fehlende Nachrüstung von Wirbelgeneratoren bei
den meisten Fluggesellschaften, die zur Lärmminderung bei Anflügen
beitragen. Angeregt wird daher eine Erweiterung der Maßnahme „Anpas-
sung der Entgeltordnung“ um den Aspekt Wirbelgenera toren, wonach
Fluggesellschaften eine höhere Gebühr für Flugzeuge ohne Wirbelgene-
ratoren entrichten müssen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnisge-
nommen
Die Verwaltung wird
aufgefordert, eine ent-
sprechende Eingabe
in der Fluglärmkom-
mission vorzunehmen.
Die regelkonform vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte
Lärmkartierung, weist für den angesprochenen Bereich keine
besonders hohen Lärmbelastungen aus.
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von lärmmindern-
den Maßnahmen. Die Anregung wird seitens der Verwaltung in
die Fluglärmkommission eingebracht.
6. Anwohner der Jo hann -Beckschäfer -Straße in Köln -Zündorf
Kritisiert wird, dass die Schmittgasse als Belastungsschwerpunkt im
Lärmaktionsplan entfallen ist, obwohl eine Verkehrszunahme Richtung
Innenstadt deutlich merkbar ist. Weiterhin wird der Verwaltung vorgewor-
fen, eine Schuld an der Erhöhung der Verkehrsbelastung in Zündorf auf-
grund der Schließung der Querstraßen zwischen Schmittgasse und Zün-
dorfer Hauptstraße zu haben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Veränderung des Belastungsschwerpunktes im Bereich der
Schmittgasse ist dadurch begründet; dass zur Stufe 3-Kartierung
genauere Daten zum LKW-Anteil mit geringerer Ausprägung als
zur vorhergehenden Kartierung vorlagen. Bei der vorhergehen-
den Kartierung wurden mangels genauerer Daten regelkonform
die deutlich höheren standardisierten LKW-Anteile für Landes-
straßen verwendet. Der genannte Straßenzug stellt im Übrigen
immer noch einen hoch belasteten Bereich dar, der im vorliegen-
den Bericht als Bereich mit einem Handlungsbedarf 4. Ordnung
aufgeführt ist (siehe Anlage 2 S. 18 des Berichts von LK-Argus /
Schmittgasse).
Zur Beschwerde über die Schließung der Querstraßen wird die
zuständige Fachdienststelle um Prüfung und Stellungnahme ge-
beten
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
7. Anwohner des Sterrenhofwegs in Köln -Junkersdorf
Der Anwohner beklagt die enorme Lärmbelastung der angrenzenden BAB
1 und BAB 4, insbesondere ausgehend von Lkw, sowohl im Tages- als
auch im Nachtzeitraum. Gleichzeitig wird die kurz vor dem Autobahnkreuz
endende Einhausung der BAB 1moniert und angeregt Lärmschutzmaß-
nahmen für den bisher nicht umfassend geschützten Bereich zu ergreifen.
Als Maßnahmen werden eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf
Tempo 80, Erhöhung von Lärmschutzwänden, Errichtung von Lärm-
schutzwällen, die Prüfung der Verlängerung der Einhausung und Einbau
lärmoptimiertem Straßenbelags auf den Autobahnabschnitten der BAB 1
und BAB 4 im Umfeld des Sterrenhofweges vorgeschlagen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Anregungen liegen außerhalb der Zuständigkeit der Stadt
Köln. Jedoch wird die Eingabe mit der Bitte um Prüfung.an den
für bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen zuständigen
Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie bei der Bezirksregierung
Köln, die für Geschwindigkeitsreduzierungen an Autobahnen
zuständig ist, eingebracht.
8: Anwohner der Jesuitengasse in Köln -Weidenpesch
Lärmbelastungen in der Jesuitengasse
Der Einwand richtet sich gegen eine unzureichende Einstufung der Lärm-
belastungen in einem Teilbereich der Jesuitengasse. Für die Jesuiten-
gasse / Merheimer Str. sei nur der Abschnitt von der Kapuzinerstraße bis
Friedrich-Karl-Straße als hoch lärmbelastet ausgewiesen, nicht jedoch der
Bereich nördlich der Kapuzinerstraße. Es wird beklagt, dass obwohl dort
Lärmpegel tagsüber mit bis Lden > 70 dB(A) und nachts mit Lnight > 60
dB(A) an Gebäuden vorlägen, dort keine stark Lärmbetroffenheit im
Lärmaktionsplan ausgewiesen ist.
Zulässige Geschwindigkeit reduzieren
Vorgeschlagen wird die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf
Tempo 30 zwischen dem Nahversorgungszentrum REWE und der Straße
Am Tetzerkamp. Sollte eine Aufnahme in den Lärmaktionsplan nicht mög-
lich sein, so wird um eine Erläuterung der Gründe für keine Lärmbetrof-
fenheit gebeten.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Eingabe hat die Verwaltung die Auswei-
sung des Handlungsbedarfs im Bereich der Jesuitengasse über-
prüft. Ergebnis ist, dass die Lärmsituation auch im angesproche-
nen Bereich dem Handlungsbedarf 4. Ordnung zugeordnet wer-
den kann. Seite 16 der Anlage 2 zum Bericht von LK-Argus wurde
dementsprechend dahingehend angepasst, dass dieser Hand-
lungsbedarf auf der Jesuitengasse nicht nur bis zur Kapuziner-
straße sondern bis zur Einmündung Mönchsgasse gegeben ist.
Auf der Grundlage des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs zum
2017 beschlossenen Lärmaktionsplan wird die Verwaltung klären,
welche Straßen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Frage
kommen und diese dem Rat im Rahmen der nächsten Fort-
schreibungen zum Lärmaktionsplan zum Beschluss vorlegen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
1. Bundesnetzagentur
Seitens der Bundesnetzagentur werden aus schienenzugangsrechtlicher
Sicht keine Bedenken vorgebracht. Es wird jedoch darum gebeten, dass
die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen mit den geringstmög-
lichen Beeinträchtigungen für den Netzzugang erfolgt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Sofern Maßnahmen im Nahbereich des Schienennetz erfolgen,
ist es Aufgabe der jeweiligen Fachplanung, Belange des Schie-
nenzuganges entsprechend zu berücksichtigen
2. Eisenbahnbundesamt (EBA)
Das EBA bringt keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen vor,
bittet jedoch redaktionell um Anpassung der Anschrift des EBA und des
Namens des Richtliniengebers für die Förderung zur Lärmsanierung an
Schienen des Bundes. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach
Kenntnisstand des EBA neben den Linien RE1 und RE5 auch auf der
Linie RE6 ab Dezember 2019 die neuen RRX Fahrzeuge eingesetzt wer-
den sollen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Aktualisierungen wurden im Bericht berücksichtigt.
3. Wasserstraßen - und Schifffah rtsamt Köln (WSA )
Die Belange des WSA sind durch die aktuelle Fortschreibung nicht betrof-
fen. Hinsichtlich der auf der Grundläge der in 2018 durchgeführten Befra-
gung ermittelten „Potentialräume“ für ruhige Gebiet e entlang der Rhein-
ufer, die bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung genauer betrachtet wer-
den sollen, weist das WSA auf die vom Rhein bzw. den dort fahrenden
und liegenden Binnenschiffen ausgehenden Schallpegel hin. Diese sind
aus Sicht des WSA bei der Entwicklung der weiteren ruhigen Gebiete im
Rahmen der zukünftigen Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Schifffahrtslärm ist nicht Gegenstand der Lärmminderungspla-
nung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Wie bereits bei den be-
stehenden ruhigen Gebieten wird die Verwaltung im Hinblick auf
den Schifffahrtlärm jedoch auch bei zukünftigen Ausweisungen
lärmschutzbezogene Puffer zum Rhein prüfen
4. Landesbetrieb Straßenbau NRW
Der Landesbetrieb Straßenbau bittet um Aktualisierung geänderten der
Maßnahmenbezeichnung „Egelspfad“ auf „Gregor-Mendel -Ring“ sowie
um die Ergänzung, dass ab 2021 die Bauarbeiten zur Ortsumgehung
Meschenich erfolgen sollen. Darüber hinaus stellt der Landesbetrieb fest,
dass er die im fortgeschriebenen Lärmaktionsplanentwurf enthaltenen
Maßnahmen zur Lärmminderung zur Kenntnis nimmt. Jedoch könne für
diese Maßnahmen kein Einvernehmen mit dem Landesbetrieb vorausge-
setzt werden. Demnach bestehe kein Anspruch auf Realisierung der im
Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen an den Straßen, welche sich
in der Baulast des Landes und des Bundes befinden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die vom Landesbetrieb gemachten Anmerkungen wurden im
Bericht berücksichtigt. Auf die auf Seite 1 dieser Anlage vorge-
nommenen Hinweise wird verwiesen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
5. Stadt Leverkusen
Es werden keine Anregungen vorgebracht. Die vorgesehenen Maßnah-
men/Planungen u. a. zum Ausbau der Radinfrastruktur mit Bezug auf
Leverkusener Stadtgebiet (u. a. RadPendlerRouten) werden unterstützt.
Es wird um Beteiligung im weiteren Verfahren gebeten.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Seitens der Verwaltung sind die von der Stadt Leverkusen erbe-
tenen Beteiligungen vorgesehen.
6. Stadt Bergisch Gladbach
Für die Stadt Bergisch Gladbach ist im derzeitigen Verfahrensstand nicht
erkennbar, dass wesentliche Belange betroffen sind. Um dies auch künf-
tig bewerten zu können, wird die Beteiligung in weiteren Verfahrensschrit-
ten angeregt, insbesondere bei Veränderungen die sich aus der Beurtei-
lung, Priorisierung und Umsetzung der vorgestellten Maßnahmenvor-
schläge ergeben können.
Hinsichtlich der in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Ber-
gisch Gladbacher Straße enthaltenen Reduzierung der zulässigen Ge-
schwindigkeit auf 30 km/h, wird dargelegt, dass zum jetzigen Zeitpunkt
nicht absehbar ist, ob sich diese Maßnahme ggf. nachteilig auf die Ver-
kehrssituation in Bergisch Gladbach auswirkt. Aus diesem Grund wird im
Falle einer negativen Beeinträchtigung eine erneute Beteiligung mit einer
Überprüfung der Maßnahme angeregt.
Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass Bergisch Gladbach
zurzeit eine Machbarkeitsstudie zum Gleisdreieck (Ds. Nr. 0258/2019)
beauftragt hat und das die Ergebnisse hierzu derzeit politisch beraten
werden. Ein Ergebnis des Gutachtens sei eine werktägliche Reduzierung
von 5000 Kfz/24h auf der Mülheimer Straße. Eine entsprechende Ver-
kehrsentlastung würde sich auch positiv auf den interkommunalen Ver-
kehr zwischen Bergisch Gladbach und Köln auswirken.
Die von der Stadt Köln geplanten Maßnahmen zum Ausbau der
RadPendlerRouten werden sehr begrüßt, da auch für Bergisch Gladbach
positive Verkehrsminderungseffekte erwartet werden. Es wird um weitere
Einbindung bei den entsprechenden Planungen gebeten.
Die Maßnahmen des Flughafens Köln/Bonn „Überarbeitung Entgeltrege-
lung lauter Fluggeräte“ und „Einführung Radius to F ix Verfahren“ werden
von der Stadt Bergisch Gladbach begrüßt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Seitens der Verwaltung sind die von der Stadt Bergisch Gladbach
erbeten Beteiligungen vorgesehen
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
7. Stadt Frechen
Bei Maßnahmen im Bereich der Stadtgrenze von Frechen und / oder die
grenzüberschreitende Auswirkungen haben, ist die betroffene angrenzen-
de Nachbarkommunen frühzeitig zu informieren, bei der Festlegung der
Maßnahmen zu beteiligen und der Sachverhalt öffentlich zu machen.
Maßnahmen die zu Verlegungsverlagerungseffekten der schädlichen
Umweltauswirkungen jeglicher Form führen, unterliegen der Beteiligungs-
und Abstimmungspflicht. Die Unbedenklichkeit ist nachzuweisen.
Darüber hinaus spricht die Stadt Frechen Maßnahmen zur „Umweltsensi-
tiven Ampelsteuerung“ und „Pförtnerampeln“ an und k ritisiert in diesem
Zusammenhang die fehlende Beteiligung bei der Einrichtung einer
Pförtnerampel im Bereich Weiden West/Übergang zum Stadtgebiet Fre-
chen und der Expressbuslinie auf der Aachener Straße.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Seitens der Verwaltung sind die von der Stadt Frechen geforder-
ten Informationen, Beteiligungen und Abstimmungen vorgesehen
bzw. bereits erfolgt
Die Maßnahmen „Umweltsensitive Ampelsteuerung“,
„Pförtnerampeln“ und „Expessbuslinien“ sind nicht G egenstand
der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
8. Stadt Puhlheim
Hinsichtlich der Maßnahme „Ausbau Radinfrastruktur“ verdeutlicht die
Stadt Pulheim, dass aufgrund der ausgeprägten Pendlerbeziehungen
zwischen der Stadt Pulheim und Köln eine Verbesserung der Radinfra-
struktur von Köln nach Pulheim notwendig ist, um eine Erhöhung des
Anteils des Fahrradverkehrs zu fördern und gleichzeitig die Personenki-
lometer des MIV zu reduzieren, damit die Lärmbelästigung durch diesen
Pendlerverkehr sowohl im Kölner als auch Pulheimer Stadtgebiet verrin-
gert wird.
Wichtige Verbindungen für Fahrradpendler von / nach Pulheim ins Kölner
Stadtgebiet bestehen bspw. nach
• Auweiler
• Widdersdorf
• Weiden
• über die Venloer Straße
Es wird angeregt, dass diese Verbindungen als Pendlerrouten ausgebaut
und ins Kölner Stadtzentrum weiter geführt werden sollten.
Die Anregung wird im
Rahmen der zukünfti-
gen Lärmaktionspla-
nung berücksichtigt
Die Verwaltung wird die Anregung der Stadt Pulheim im Rahmen
der Planungen zum Ausbau der Radinfrastruktur und damit auch
bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung berücksichtigen
9. Flughafen Köln Bonn GmbH
Es werden keine Bedenken vorgebracht. Es wird angeregt, hinsichtlich
des im Bericht angesprochenen Radius to Fix Verfahrens zu ergänzen,
dass dieses zum 01.10.2018 im Luftfahrthandbuch der Deutschen Flugsi-
cherung für Deutschland veröffentlicht wurde.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die vom Flughafen Köln / Bonn angeregte Ergänzung wurde im
Bericht vorgenommen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
10. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - Köln
Der BUND-Köln spricht in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von The-
men an. Nachfolgend aufgeführt sind die vor dem Hintergrund der Erläu-
terungen auf Seite 1 dieser Anlage für die Fortschreibung des Lärmakti-
onsplans relevanten Punkte:
Schnelle Umsetzung aller Maßnahmen
Der BUND erachtet eine schnelle Umsetzung aller in der Fortschreibung
vorgeschlagenen Maßnahmen für wichtig. Insbesondere die langfristig
konzipierten Maßnahmen sollen zeitlich vorgezogen werden.
Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung
Verwendung hypothetischer Annahmen für die Modellrechnungen zur
Lärmkartierung
Mit Hinweis auf den Wegfall eines Teiles des Lärmhotspots Hauptstraße /
Schmittgasse. in Köln Porz-Zündorf stellt der BUND die Vermutung auf,
dass die Modellrechnungen zur Lärmkartierung auf hypothetischen An-
nahmen zur geplanten Verkehrsentwicklung basieren.
Fluglärm
Erweiterung des Schallschutzprogrammgebiets
Die Stadt soll sich nachdrücklich dafür einsetzen, insbesondere den
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird
Die bei der Fortschreibung gelisteten Einzelmaßnahmen wurden
nachrichtlich übernommen. Deren Umsetzungszeiträume sind
bereits in den einzelnen Fachplanungen festgelegt und aufgrund
der Planungsvorläufe und der Bereitstellungsnotwendigkeit der
Finanzen nicht mehr zeitgerecht umsetzbar.
Die Berechnungen im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie basieren nicht auf prognostizierten son-
dern auf Verkehrsmengen, die zu den Zeitpunkten der jeweiligen
Lärmkartierungen ermittelt werden konnten. Veränderungen in-
nerhalb der Hotspots - wie zum Beispiel in Köln-Porz-Zündorf -
können u. a. dadurch begründet sein, dass zur Stufe 3-Kartierung
genauere Daten - z. B. zu LKW-Anteilen und zulässigen Ge-
schwindigkeiten – mit geringerer Ausprägung als zu den vorher-
gehenden Kartierungen vorlagen. Der vom BUND gennannte
Straßenzug stellt im Übrigen immer noch einen hoch belasteten
Bereich dar, der im vorliegenden Bericht als Bereich mit einem
Handlungsbedarf 4. Ordnung aufgeführt ist (siehe Anlage 2 S. 18
des Berichts von LK-Argus / Schmittgasse)
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
nächtlichen Fluglärm auch außerhalb des Gebietes des Schallschutzpro-
gramms des Flughafens maßgeblich zu reduzieren.
Kostensparender Kampf gegen städtischen Lärm: Synergieeffekte
nutzen
Tempo 30
Der BUND fordert eine konsequente Erweiterung von Tempo 30, die sich
zusätzlich zu Lärmschutz positiv auf Luft, Unfallvermeidung, Verbesse-
rung des Fuß- und Radverkehrs und Attraktivierung des ÖPNV auswirken
würde.
Lärmminderung als Querschnittsthema der Verwaltung / Lärmminde-
rungslotsen
Der BUND regt an, in allen Ämtern Lärmminderungslotsen zu benennen,
die darauf achten sollen, dass das Thema Lärmminderung in allen Berei-
chen und tagtäglich umgesetzt wird.
Ruhige Gebiete und vernetzte „Inseln der Ruhe“
Ausgewiesene ruhige Gebiete planerisch festschreiben und auch in weite-
ren Planwerken verankern
Der BUND regt an, die bereits ausgewiesen ruhigen Gebiete planerisch
festzuschreiben und mit dem Ziel einer höheren Verbindlichkeit auch in
anderen Planwerken wie z. B. dem Landschaftsplan zu verankern. Ziel
muss sein, Mittel zu entwickeln, dass solche Flächen tatsächlich vor Lärm
geschützt werden
aufgefordert, eine ent-
sprechende Eingabe
in der Fluglärmkom-
mission vorzunehmen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Der Vorschlag wird
abgelehnt
Die Anregung wird im
Rahmen der zukünfti-
gen Lärmaktionspla-
nung berücksichtigt
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von lärmmindern-
den Maßnahmen.
Die Umsetzung eines auf die Lärmbelastungsschwerpunkte aus-
gerichteten Handlungsfeldes Geschwindigkeitsreduzierung ist
bereits Gegenstand des 2017 beschlossenen Lärmaktionsplans
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in natio-
nales Recht zielt im Wesentlichen auf die Minderung des Ver-
kehrslärms (Straße, Schiene und Flugzeuge) ab. Die Benennung
vom Lärmlotsen in allen Ämtern hat in diesem Zusammenhang
nur eine geringe Bedeutung, zumal deren Arbeit zur Vermeidung
von neuem Lärm und nicht zur Reduzierung von bestehendem
Verkehrslärm beitragen würde.
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im beste-
henden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebieten bei
anderen Planungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht
bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die Möglichkeit bei Be-
darf Maßnahmen festzulegen, die für den Erhalt bzw. eine Ver-
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Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Weitere ruhige Gebiete in der Nähe der „Innenstadt“
Der BUND unterstützt es, in der weiteren Lärmaktionsplanung Gebiete
wie Stadtwald, Grüngürtel und ggf. auch die Rheinufer als zusammen-
hänge Flächen für Entwicklungszonen zu künftigen „R uhige Gebiete“
auszuweisen.
Einbringung der Entwicklungszonen für künftige „ruhige Gebiete“ in aktu-
ellen und in naher Zukunft erfolgenden Bebauungsplänen
Der BUND fordert dazu auf, die Aspekte der Entwicklungszonen verstärkt
in die laufenden und demnächst anstehenden Bebauungspläne einzu-
bringen bzw. diese unter diesem Aspekt zu bewerten. In diesem Zusam-
menhang wird beispielsweise die Planung zur Errichtung/Erweiterung des
Sportparks Sülz genannt, die aus Sicht des BUND durch Erhöhung des
Freizeit- und Verkehrslärms dem Ziel eines zusammenhängenden ruhi-
gen äußeren Grüngürtels entgegensteht. Diese planungsbedingten Erhö-
hungen seien später nur mit hohem Aufwand reduzierbar und stünden
somit der Planung eines ruhigen Gebietes entgegen
Anregungen zu siedlungsnahen ruhigen Zonen
Der BUND regt als Instrument der sozialen Gerechtigkeit die gezielte
Entwicklung innerstädtischer ruhiger Zonen in Quartieren mit weniger
Privilegierten an. Auch kleinere „Inseln der Ruhe“, die auch für den Tou-
rismus von Wert wären, sollten unter Anwendung städtebaulicher und
gärtnerischer Maßnahmen entwickelt werden. Gezielte weitere Lärmmin-
derungsmaßnahmen wie Tempo 30 und Flüsterasphalt sollen dazu bei-
tragen die Ruhe-Inseln akustisch weiter aufwerten. Dies und eine Vernet-
zung dieser Ruhe-Inseln könnten zu einer Aufwertung der städtischen
Attraktivität beitragen.
Die Anregung wird im
Rahmen der zukünfti-
gen Lärmaktionspla-
nung berücksichtigt
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Anregungen wer-
den im Rahmen der
zukünftigen Lärmakti-
onsplanung berück-
sichtigt
besserung der akustischen Situation geeignet sind.
Die Verwaltung beabsichtigt innerhalb der Gebietskulissen, die
aus der Befragung in 2018 abgeleitet werden konnten, die Um-
setzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Kö lner Stadtge-
biet zu überprüfen. Die Anregung des BUND wird dabei berück-
sichtigt.
Bereits festgesetzte ruhige Gebiete werden bei Bebauungsplan-
verfahren berücksichtigt. Planungen weiterer ruhiger Gebiete sind
in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich.
Aus dem vorliegenden Bericht zur Fortschreibung der Lärmakti-
onsplanung wird ersichtlich, dass die Thematik der ruhigen Ge-
biete in der zukünftigen Lärmaktionsplanung weiter verfolgt wer-
den soll. Die Anregungen des BUND sollen dabei berücksichtigt
werden.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
11. Naturschutzbund Deutschland Stadtverband Köln e. V (NABU Köln)
Der NABU Köln spricht in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von The-
men an. Nachfolgend aufgeführt sind die vor dem Hintergrund der Erläu-
terungen auf Seite 1 dieser Anlage für die Fortschreibung des Lärmakti-
onsplans relevanten Punkte:
Keine merkbare Reduzierung oberhalb des Lärmgrenzwertes
Es wird bemängelt, dass keine merkbare Reduzierung der durch Lärm
oberhalb des Grenzwertes von nachts 50 dB(A) belasteten Personen
bzw. eine signifikante Zunahme der Fluglärmbelasteten feststellbar ist
Fehlende Berücksichtigung der aktuellen Planungen und deren zukünftige
Auswirkungen im Stadtgebiet im Rahmen des Lärmaktionsplans
In diesem Zusammenhang nennt der NABU beispielsweise die Planungen
Deutzer Hafen, Ausbau Hauptbahnhof / Deutzer Bahnhof und 209.FNP
Änderung / FC Erweiterung-RheinEnergieSportpark sowie kleine Stra-
ßenbauprojekte / Umbau von Verkehrsknoten mit hohen Kosten und mit
wenig Lärmminderungseffekten (z. B. Kreisverkehre und Knotenpunkt
Stolberger / Aachener Str.).
Fehlende Berücksichtigung der Auswirkungen auf andere Schutzgüter
Aus Sicht des NABU sind die Maßnahmenvorschläge der Fortschreibung
zum Lärmaktionsplan unqualifiziert, da die Auswirkungen auf andere
Schutzgüter (Boden, Biotopverbund, Gewässer, Luft, Klima und Wech-
selwirkungen mit diesen) nicht berücksichtigt wurden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
In NRW wurden keine Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung
definiert. Vielmehr wurden vom Land Auslösewerte festgelegt, ab
deren Überschreitung die Planung erforderlich wird. Nachts be-
tragen diese 60 dB(A) (Straße + Schiene) bzw. für Fluglärm 55
dB(A). Im Bereich oberhalb der nächtlichen Auslösewerte haben
sich die erfassten Belastungszahlen beim Schienen- bzw. insbe-
sondere beim Straßenlärm (ca. 4000 bzw. 19000 Personen) seit
2008 deutlicher reduziert. Beim Fluglärm hat sich die Zahl der
Betroffenen mit ca. 300 Personen erhöht.
Die Belange verkehrlichen Immissionsschutzes fließen in alle
wesentlichen städtischen Planungsvorhaben ein und finden dort
im Abgleich mit der Vielzahl anderer städtischer Planungsanfor-
derungen Berücksichtigung.
Die Fortschreibung erfasst die bereits in den Fachplanungen
festgelegten und beschlossenen Maßnahmen, die im Sinne des
Handlungskatalogs aus Stufe 2 in den nächsten Jahren zur
Lärmminderung in Köln beitragen. Sie behandelt somit deren
Lärmminderungseffekte. Die Berücksichtigung der übrigen
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellung nahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Klimawirksamer und effektiver Lärmschutz durch Grünstreifen
Der NABU fordert dazu auf, entsprechend gestaltete Grünstreifen auch
im Hinblick auf das Stadtklima als Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet
einzusetzen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Schutzgüter erfolgt bzw. erfolgte im Rahmen der jeweiligen Fach-
planungen.
Grünstreifen tragen mitunter zu einer subjektiv empfunden Lärm-
minderung bei, haben jedoch lediglich geringe akustische Effekte.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidung svor -
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
C Stadtna he Gesellschaften
1. Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB -AG)
Seitens der KVB wurde darum gebeten, hinsichtlich des im Bericht in
Tabelle 11 aufgeführten P+R Parkplatzes im Bereich des S Bahnhofes
Köln-Porz zu konkretisieren, dass der S-Bahnhof Köln-Porz-Wahn ge-
meint ist. Außerdem wurde darum gebeten, die Kostengabe in Tabelle 14
zur Maßnahme „Stärkung und Ausweitung des Busnetzes“ dahingehend
abzuändern, dass keine konkreten Angaben möglich sind.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Aktualisierungen wurden im Bericht berücksichtigt.
2. Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK -AG) )
Die Stellungnahme der HGK-AG ist Gegenstand der nachfolgend aufge-
listeten Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH (SWK)
3. Stadtwerke Köln GmbH (SWK)
Neben der bereits oben aufgeführten Stellungnahme der KVB-AG gibt die
SWK in Ihrem Schreiben auch die Stellungnahme der HGK-AG wieder.
Die HGK-AG bittet darum, im Zusammenhang mit der Maßnahme „Um-
rüstung der Güterwagen Bremssysteme“ nicht die HGK-AG zu nennen,
sondern die RheinCargo GmbH & Co. KG, da die RheinCargo diese
Maßnahme durchführt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Aktualisierung wurde im Bericht berücksichtigt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3183/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 12:02