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3183/2019

Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes von LK-Argus und abschließender Beschluss zur Stufe 3 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.20

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Geplante Maßnahmen

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Ansehen

Anlage 1 Köln_LAP Stufe III_Bericht

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Ansehen

Anlage 3 Entscheidungsvorschläge

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6547 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3183/2019 
Freigabedatum 
 10.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen 
Auslegung des Berichtsentwurfes von LK-Argus und abschließender Beschluss zur Stufe 3 
der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
 
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der nach der öffentlichen Auslegung (redaktionell) 
überarbeiteten und aktualisierten Fassung des Berichts der Firma LK-Argus vom 12.09.2019 
(Anhang 1)  
 
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An-
hang 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln. 
                                                        -------------------------                                                               
Eine nochmalige Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Grün ist nicht erforderlich, sofern der Ver-
kehrsausschuss ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages 
 
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG) müssen Lärmaktions-
pläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt 
werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.  
Nachdem der Rat der Stadt Köln den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen hat (2422/2015 am 
22.9.2016), stand aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der dritten Stufe nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2018 seine Überprüfung bzw. Fortschreibung an. 
Bei der dritten Stufe geht es nicht um eine grundsätzliche Überarbeitung des Lärmaktionsplans der 
Stufe 2, sondern um seine vereinfachte Fortschreibung im Rahmen des durch ihn gesetzten Hand-
lungsrahmens (Handlungs- und Maßnahmenkatalog). 
Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt: 
1. Bewertung und Analyse auf Basis der aktuellsten in 2017 (Stufe 3 nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführten Lärmkartierung. Gegenstand dieser Arbeiten war die 
Überprüfung und Aktualisierung der zur Stufe 2 festgestellten Belastungsschwerpunkte. 
2. Öffentlichkeitbeteiligung in Form einer internetbasierten Befragung vom 01.10. bis zum 
02.11.2018. 
3. Fortschreibung der von Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutionen geplanten 
Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung. 
 
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten hat das Büro LK-Argus im Auftrag der Stadt Köln einen Be-
richtsentwurf mit den ausführlichen Darlegungen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt 
(Anlage 1). Die wesentlichen maßnahmenbezogenen Ergebnisse aus diesem Bericht sind in Anhang 
2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt. Die hier und im Bericht von LK-Argus auf den Seiten 23 und 
24 aufgelisteten Einzelmaßnahmen für die nächsten 5 Jahre bewirken entsprechend der Handlungs-
felder zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 Lärmminderung in Köln. Zu den Einzelmaßnahmen liegen die 
Beschlüsse der Fachgremien vor. Sie sind bereits jetzt finanziell gesichert und werden voraussichtlich 
in den nächsten 5 Jahren umgesetzt. Die Handlungsfelder aus dem im Dezember 2017 beschlosse-
nen Lärmaktionsplan der Stufe 2 haben weiterhin Gültigkeit. 
Die im Rahmen der aktuellen Fortschreibung seitens LK-Argus durchgeführte Überprüfung der im 
Lärmaktionsplan der Stufe 2 erfassten Belastungsschwerpunkte kommt zu dem Ergebnis, dass die 
meisten der damals identifizierten Schwerpunkte weiterhin dieser Einteilung zuzuordnen sind. Die 
aktualisierten Listen der Belastungsschwerpunkte zu Straßen und sonstigem Schienenlärm (Kölner 
Verkehrsbetriebe AG sowie Häfen und Güterverkehr Köln AG) finden sich in den Anlagen 2 und 4 des 
Berichts von LK-Argus. Entsprechend der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Kartierung hat sich der Belastungsschwerpunkt zum Fluglärm 
nicht verändert. 
In Anlage 3 des Berichtes werden zusätzlich auch die seitens des Eisenbahnbundesamtes für Köln 
zur Stufe 3 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ermittelten Belastungsschwerpunkte im Schienennetz 
des Bundes wiedergegeben. Da solche Informationen damals nicht vorlagen, enthielt die Lärmakti-
onsplanung zu Stufe 2 noch keine entsprechende Auflistung. Zuständig für die Zusammenstellung 
von Maßnahmen zum Schienennetz des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt. 
Da die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine intensive Beteiligung der Bürgerschaft vorsieht, wurde der 
Berichtsentwurf von LK-Argus zusätzlich im Zeitraum vom 19.08. bis zum 08.09.2019 öffentlich aus-
gelegt. Neben der Auslegung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt war es auch möglich, die 
Unterlagen im Internet einzusehen. Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange informiert und um

3 
Stellungnahme gebeten. 
Die Inhalte der eingegangen Stellungnahmen bzw. Äußerungen sowie die hierzu seitens der Verwal-
tung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge für den Rat sind zusammengefasst in 
Anhang 3 wiedergeben. Aus Sicht der Verwaltung ergab sich anhand der eingegangenen Stellung-
nahmen kein wesentlicher Änderungsbedarf. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellungnahmen 
werden für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünftigen Fortschreibungen 
zum Lärmaktionsplan überprüft und ggf. berücksichtigt werden.  
Einige Stellungnahmen enthalten Hinweise auf Aktualisierungen und redaktionelle Überarbeitungs-
empfehlungen. Der aktuelle Bericht der Firma LK-Argus (siehe Anhang 1) wurde entsprechend ange-
passt. 
Finanzielle Auswirkungen 
Aus der vorliegenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans resultieren keine Folgekosten, da alle 
darin enthaltenen konkreten Maßnahmen nachrichtlich übernommen wurden und deren Finanzierung 
bereits Gegenstand entsprechender Einzelbeschlüsse war. 
 
Anhänge 
 
Anhang 1:  Überarbeiteter Bericht der Firma LK-Argus inklusive Auflistung der Einzelmaßnahmen, die 
nachrichtlich im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen 
Anhang 2:  Kurzfassung der Lärmminderungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan 
Anhang 3:  Darstellung und Bewertung der zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen

Anlage 2 Geplante Maßnahmen

5906 Zeichen

Anhang 2 
                                                                                                               Seite 1 von 3 
1 
 
Lärmminderungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan 
1. Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 
Maßnahme Maßnahmenträger Zeitraum 
1 Lärmmindernder Belag: Deutzer Ring (Östl. 
Zubringer – Severinsbrücke) 
Stadt Köln bis 2023 
2 Lärmmindernder Belag: Perlengraben 
(Blaubach – Severinsbrücke) 
Stadt Köln bis 2023 
3 Lärmmindernder Belag: K 4 / Herkulesstr. 
(Tunnel) 
Stadt Köln bis 2023 
4 Kreisverkehr statt Ampel: Friedensstr. / 
Akazienweg 
Stadt Köln bis 2023 
5 Kreisverkehr statt Ampel: Hans-Schulten-Str. 
/ Dattenfelder Str./ Rather Kirchweg 
Stadt Köln  bis 2021 
6 Kreisverkehr statt Ampel: Birkenweg / 
Zeisbuschweg 
Stadt Köln bis 2022 
7 Geschwindigkeit: Bergisch Gladbacher Str. 
Tempo 30 (Köln-Mülheim bis Köln-Dellbrück) 
Stadt Köln bis 2019 
8 Ausbau Radinfrastruktur: Maßnahmen wie 
Stellplätze, Pendlerrouten 
Stadt Köln  bis 2023 
9 Ausbau E-Bus-Linien + Infrastruktur: diverse 
Linien 
KVB fortlaufender 
Prozess 
10  Stärkung und Ausweitung des Busnetzes KVB fortlaufe nder 
Prozess 
11  Verlagerung des Busterminals aus der 
Komödienstraße 
Stadt Köln 2020 
12  Umrüstung der Güterwagen - Bremssysteme 
(DB AG und RheinCargo GmbH & Co. KG) 
DB AG und HGK fortlaufender 
Prozess 
13  Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien 
RE 1, RE 5 und RE 6 
NVR, VRR, DB AG 
und weitere 
2019 
14  Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-
Zentrum / Eifeltor / Bonntor 
DB AG voraussichtlich 
2019 
15  Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-
Gremberg Nord, Köln-Stammheim, Köln-
Höhenhaus 
DB AG voraussichtlich 
2021 
16  Lärmsanierung: Schallschutzwände Köln-Poll DB AG vo raussichtlich 
2021

Anhang 2 
                                                                                                               Seite 2 von 3 
2 
 
17  Lärmsanierung: A 4 Köln-Merheim (siehe 
auch unten stehenden Hinweis zur Tabelle) 
Straßen NRW ab 2020 
18  Lärmvorsorge: A1 aufgrund eines 
Straßenausbaus (Köln-Niehl bis Leverkusen) 
Straßen NRW im Bau 
19  Ortsumgehung Köln-Meschenich zur 
Entlastung von Köln-Meschenich (siehe auch 
unten stehenden Hinweis zur Tabelle) 
Straßen NRW planfestgestellt 
2018; 
Baubeginn ab 
2021 
20  Umsetzung des Mobilitätskonzepts 
"Mülheimer Süden" in diversen Bauleitplänen 
Stadt Köln fortlaufender 
Prozess 
21  Überarbeitung Entgeltregelung beim Betrieb 
lauter Fluggeräte 
Flughafen 
Köln/Bonn 
in Arbeit 
22  Einführung des "Radius to Fix"-Verfahrens 
beim Flugverkehr 
Flughafen 
Köln/Bonn 
2019 
Hinweis zur Tabelle: 
Hinsichtlich seiner in der Tabelle gelisteten noch nicht baulich begonnen Maßnahmen wurde seitens Straßen 
NRW zur TÖB-Beteiligung 2019 dargelegt, dass kein Anspruch auf Realisierung dieser Maßnahmen besteht. Die 
Maßnahme „Egelspfad“ wurde unter dem Titel „Gregor-M endel Ring“ bereits in 2019 umgesetzt. 
An Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie im Bereich des Schienennetzes der Deut-
schen Bahn sind in den kommenden Jahren verschiedene weitere Maßnahmen im Rahmen 
der Lärmsanierung und der Lärmvorsorge in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber 
noch nicht abgesehen werden, wann diese Planungen zur Umsetzung kommen. 
2. Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm 
Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (Handlungsbedarf 1 
und 2) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßensanierungen mit lärmmindernden 
Belägen ausgestattet werden. Weitere Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung 
sollen im Sinne des zur Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Handlungs-
konzeptes zur Kölner Lärmaktionsplanung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen) auf Mach-
barkeit überprüft und – sofern möglich – zur Umsetz ung gebracht werden. Neben Einzel-
maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im Bereich von konkreten einzelnen Stra-
ßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im Vordergrund. Insbesondere Maß-
nahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und Radverkehr durch Attraktivierung, Aus- 
und Neubau sowie durch eine bessere Vernetzung dieser Bestandteile des Umweltverbun-
des sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursacher im Kölner Stadt-
gebiet bewirken. Mit dem 3. Nahverkehrsplan der Stadt Weiterentwicklung des ÖPNV bzw. 
den im Positionspapier „Köln mobil 2025“ definierten Leitzielen sind hinsichtlich der Weiter-
entwicklung des ÖPNV bzw. des Ausbaus des Umweltverbundes bereits wichtige Schritte 
eingeleitet. 
3. Ruhige Gebiete 
Mit dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurden in Köln 15 ruhige Gebiete beschlossen. Im 
Rahmen der Fortschreibung wurde festgestellt, dass sich hinsichtlich der räumlichen

Anhang 2 
                                                                                                               Seite 3 von 3 
3 
 
Abgrenzung bzw. erforderlicher Maßnahmen keine Änderungserfordernisse im Vergleich 
zum Lärmaktionsplan Stufe 2 ergeben haben.  
Gegenstand der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung war zusätzlich die Gewinnung von 
Erkenntnissen zu „städtischen Ruheorten“, die der Kölner Bevölkerung unabhängig von einer 
Fokussierung auf akustische Kriterien wichtig sind und sich vorrangig in gut erreichbarer 
Nähe zum Wohn- bzw. Arbeitsumfeld befinden. 
Bei der Befragung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Gebietskulissen er-
kennbar. Diese sind beispielsweise: 
• links- und rechtsrheinisches Rheinufer 
• Stadtwald 
• Blücherpark 
• Parkanlagen 
• Innerer und äußerer Grüngürtel als jeweils zusammenhängende Grünfläche 
• Königsforst 
• Forstbotanischer Garten 
Die Verwaltung hat als Maßnahme für die zukünftige Lärmaktionsplanung beschlossen, in-
nerhalb dieser Gebietskulissen die Umsetzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Köl-
ner Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. mittels Ratsbeschluss festsetzen zu lassen.

Anlage 1 Köln_LAP Stufe III_Bericht

118249 Zeichen

www.LK-argus.de 
 
Bericht 
Fortschreibung des  
Lärmaktionsplanes für die 
Stadt Köln 
 
 
12. September 2019 
 
 
LK Argus GmbH 
Bildnachweis: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Bericht  
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 
für die Stadt Köln 
 
Auftraggeber 
Stadtverwaltung Köln 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Auftragnehmer 
LK Argus GmbH 
Schicklerstraße 5-7 
D-10179 Berlin 
Tel. 030.322 95 25 30 
Fax 030.322 95 25 55 
berlin@LK-argus.de 
www.LK-argus.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Michael Schreiber 
Dipl.-Ing. Falk Kumsteller 
Laura Fritsche, M. Sc. 
  
Berlin, 12. September 2019

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1 
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 1 
1.2 Auslösewerte und Grenzwerte 3 
1.3 Zuständige Behörden 3 
1.4 Vorgehensweise für die Stufe III der Lärmaktionsplanung 
in Köln 4 
1.5 Untersuchungsraum 5 
2 Analyse und Bewertung der aktuellen Lärmkartierung 6 
2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 6 
2.1.1 Straßenverkehr 6 
2.1.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 7 
2.1.3 Sonstiger Schienenverkehr 8 
2.1.4 Flugverkehr 9 
2.1.5 IED-Anlagen und Häfen 11 
2.2 Zusammenfassung 12 
2.3 Überprüfung der Belastungsschwerpunkte 13 
2.3.1 Straßenverkehr 14 
2.3.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 16 
2.3.3 Sonstiger Schienenverkehr 18 
2.3.4 Flugverkehr 20 
2.3.5 IED-Anlagen und Häfen 20 
3 Berücksichtigung der umgesetzten und geplanten 
Maßnahmen sowie Wirkungsanalysen 21 
3.1 Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung 21 
3.2 Wirkungsanalysen 25 
4 Langfristige Strategien 29 
5 Ruhige Gebiete 30 
5.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete 30

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
5.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung  ruhiger 
Gebiete 31 
6 Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 34 
6.1 Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr 34 
6.2 Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte 37 
7 Zusammenfassung 42 
Glossar 44 
Tabellenverzeichnis 45 
Abbildungsverzeichnis 46 
Literaturverzeichnis 46 
Anlagenverzeichnis 47

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
1 
1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 
Für die Stadt Köln wird der Lärmaktionsplan nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 
(EG, 2002) fortgeschrieben. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelas-
tungen zu senken und so die Lebensqualität in der Stadt Köln zu erhöhen. Kon-
kret geht es darum, potentiell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu 
vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten 
Schlaf zu ermöglichen. 
Zusammen mit den Ergebnissen der aktuellen Lärmkartierungen für das Stra-
ßennetz, die Eisenbahnstrecken des Bundes, sonstige Schienenstrecken, den 
Flughafen Köln/Bonn und den IED-Anlagen1 bildet der Lärmaktionsplan der 
Stufe II die Grundlage für die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Köln.  
Der Bericht dokumentiert die aktuell gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen 
und Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung der Stufe III. Der Untersuchungs-
raum und die Vorgehensweise werden beschrieben und die Zuständigkeiten der 
Lärmaktionsplanung in Köln dargestellt. Auf Basis der vorliegenden Kartie-
rungsergebnisse werden die in der Stufe II hergeleiteten Lärmbrennpunkte 
überprüft. Der Lärmaktionsplan dokumentiert im Weiteren die Umsetzungs-
stände der in der Lärmaktionsplanung der Stufe II vorgeschlagenen Maßnah-
men und stellt die für die nächsten 5 Jahre geplanten Maßnahmen mit lärmmin-
dernder Wirkung dar. Neben kurzfristigen Maßnahmen enthält der Lärmaktions-
plan auch langfristige Strategien zur Lärmminderung. In Anlehnung an das Vor-
gehen in der zweiten LAP-Stufe wird eine Kosten-Wirksamkeits-Beurteilung für 
die geplanten Maßnahmen durchgeführt. Anschließend werden die im Lärmakti-
onsplan der zweiten Stufe empfohlenen 15 ruhigen Gebiete anhand der aktuel-
len Lärmkartierung überprüft. Im letzten Teil des Lärmaktionsplans erfolgt die 
Auswertung der in Form eines Fragebogens durchgeführten Öffentlichkeitsbe-
teiligung.  
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 
Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen erfolgt gemäß §§ 47a - f des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (Bundesrepublik Deutschland, 
2013/2017). Die Bundesrepublik Deutschland hat darin mit dem Gesetz zur Um-
setzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm vom 24. Juni 2005 (Bundesrepublik Deutschland, 2005) die Richtli-
nie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 
 
1  Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive 
(IED), ist eine EU Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur 
Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. 
Die IED ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in EU-
Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie (96/61/EG) sowie andere Richtli-
nien.

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
2 
2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG, 2002) in 
nationales Recht umsetzt. 
In § 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne näher geregelt. Dem-
nach sollen Lärmaktionspläne mit geeigneten Maßnahmen aufgestellt werden, 
um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptver-
kehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen 
zu regeln. Als Umgebungslärm werden „unerwünschte oder gesundheitsschäd-
liche Geräusche im Freien“ bezeichnet, „die durch Aktivitäten von Menschen 
verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßen-
verkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätig-
keiten gemäß Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Rates vom 24. Novem-
ber 2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltver-
schmutzung ausgeht“. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von 
Lärm betroffenen Personen auch der Schutz ruhiger Gebiete vor der Zunahme 
von Lärm. 
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne 
unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre 
nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu 
überarbeiten. 
Gemäß § 47 BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Anhang V) müssen die 
Aktionspläne unter anderem folgende Angaben und Unterlagen enthalten:  
● Beschreibung des Ballungsraums und der zu berücksichtigenden Lärmquel-
len sowie eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, 
● Informationen zur Rechtslage (zuständige Behörde, rechtlicher Hintergrund, 
geltende Grenzwerte), 
● bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung,  
● Angaben zur akustischen Wirksamkeit der Maßnahmen. 
Gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG und § 47 Abs. 6 BImSchG sind die im Lärmakti-
onsplan enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen durch Anordnungen oder 
sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach 
dem BImSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Straßenverkehrs-
gesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO) durchzusetzen. Sind in den Plä-
nen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Pla-
nungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
3 
1.2 Auslösewerte und Grenzwerte 
Lärmaktionspläne sind gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärm-
problemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Es gibt jedoch weder auf EU- 
noch auf Bundesebene verbindliche Schwellenwerte / Grenzwerte, ab deren Er-
reichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden 
müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat daher für die Kommunen in 
NRW per Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz (MULNV) Auslösewerte für die Aktionsplanung von 70 / 
60 dB(A) tags / nachts festgelegt (MULNV, 2008). Diese Auslösewerte dienen 
dazu, die Handlungsschwerpunkte aus dem untersuchten Straßennetz heraus-
zufiltern. Überschreitungen dieser Werte werden bei der Lärmkartierung deut-
lich gemacht. Gemeinden können im Rahmen ihrer kommunalen Planung wei-
tergehende Kriterien verfolgen.  
Das Umweltbundesamt nennt Auslösewerte von LDEN > 65 dB(A) und LNight 
> 55 dB(A). Diese Werte decken sich mit der ersten Stufe der vom Sachver-
ständigenrat für Umweltfragen (SRU, 1999) im Umweltgutachten 2008 zur Ver-
meidung von Gesundheitsgefährdung geeignet befundenen Umwelthandlungs-
ziele. Hintergrund dieser Schwellenwerte ist die medizinisch gesicherte Er-
kenntnis, dass dauerhafte Lärmbelastungen oberhalb dieser Schwellenwerte zu 
signifikanten Steigerungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. 
Für den Fluglärm sind Schutzziele für die Lärmaktionsplanung in rechtsverbind-
licher Weise in § 14 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Vor 
diesem Hintergrund hat das MULNV für Fluglärm die Auslösewerte von 
65 dB(A) (LDEN) und 55 dB(A) (LNight) definiert.  
Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung analog zur 
Stufe II an folgenden Kategorien für Auslösepegel: 
1. Kategorie:  LDEN > 70 dB(A), LNight > 60 dB(A), 
2. Kategorie:  LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A). 
1.3 Zuständige Behörden 
Die Lärmaktionsplanung liegt nach § 47e Abs. 1 in der Verantwortung der Stadt 
Köln. Zuständig ist dort: 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Umweltplanung und -vorsorge 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
4 
Ansprechpartner:  
Dipl. Ing. Agr. Harald Krauß  
Telefon: 0221/221-23592 
Telefax: 0221/221-27926 
E-Mail: harald.krauss@stadt-koeln.de 
Dipl. Geogr. Karin Kwasniak 
Telefon: 0221/221-26913 
Telefax: 0221/221-24612 
E-Mail: karin.kwasniak@stadt-koeln.de. 
Für die Kartierung und für die Aktionsplanung des Schienenverkehrslärms auf 
Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig: 
Eisenbahn-Bundesamt 
Heinemannstr. 6 
53175 Bonn. 
Die Berechnung der Lärmbelastung durch den Großflughafen Köln / Bonn er-
folgte durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des Lan-
des Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Erhebung und Bereitstellung der Emis-
sionsdaten für die gewerblichen und industriellen Anlagen in den Ballungsräu-
men erfolgten ebenfalls durch das Land NRW. Alle sonstigen Quellenarten wur-
den durch die Stadt Köln kartiert. 
1.4 Vorgehensweise für die Stufe III der Lärmaktionspla-
nung in Köln 
Seit der zweiten Stufe der Lärmkartierung im Jahr 2012 sind alle Straßen, 
Schienenwege, Großflughäfen und Industrieanlagen zu berücksichtigen, die re-
levanten Umgebungslärm verursachen. In die Lärmaktionsplanung gehen die 
Bereiche ein, in denen die Auslösewerte für die Aktionsplanung von 
70 / 60 dB(A) tags / nachts und die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte von 
65 / 55 dB(A) überschritten werden.  
Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln orientiert sich 
an Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie und hat folgende Schwerpunkte. 
● Auswertung der Lärmkartierung 2017 in Kapitel 2 dieses Berichts, 
● Fortschreibung der Einzelmaßnahmenplanung und eine Kosten-Wirksam-
keits-Beurteilung in Kapitel 3 dieses Berichts, 
● Überprüfung der ruhigen Gebiete aus der zweiten Stufe der Lärmaktionspla-
nung in Kapitel 5 dieses Berichts,

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12.09.2019 
5 
● Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Köln erfolgte in Form einer Befragung. 
Deren Auswertungsergebnisse enthält das Kapitel 5 dieses Berichts. 
1.5 Untersuchungsraum 
Die Stadt Köln liegt im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens (NRW) in der Kölner 
Bucht und hat eine Fläche von 405 km2. Baulich und verkehrlich ist Köln mit ih-
ren Nachbargemeinden im Osten (Bergisch-Gladbach), Westen (Frechen, Hürth 
und Pulheim), Norden (Leverkusen und Dormagen) und Süden (Brühl und Wes-
seling sowie Niederkassel und dem Raum Troisdorf, Siegburg/St. Augustin) eng 
verbunden. Im Osten liegt der Königsforst als Naturschutz- und Erholungsgebiet 
und das Naturschutzgebiet Wahner Heide. 
Köln ist mit 1.084.795 Einwohnern (Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln, 
2018) die bevölkerungsreichste Stadt des Landes NRW sowie die viertgrößte 
Stadt Deutschlands nach Berlin, Hamburg und München. Als wichtiger Handels-
standort, wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Westen und durch die Ansiedlung 
vieler Firmenzentralen in Köln (2010 arbeiteten laut IHK in Köln 13,6 % aller so-
zialversicherungspflichtig Beschäftigten des Landes NRW) zählt das Straßen- 
und Schienenverkehrsaufkommen sowohl im Personen- als auch im Güter-
transport zu den höchsten in ganz Deutschland. 
Verkehrlich ist die Stadt über ein dichtes Netz des Straßen- und Schienenver-
kehrs sowie über den Großflughafen Köln/Bonn (Konrad-Adenauer-Flughafen 
Köln/Bonn) und den Rhein als Bundes-Schifffahrtsstraße zu erreichen. 
Köln ist der bedeutendste überregionale Verkehrsknoten im Westen Deutsch-
lands mit einem Verkehrsaufkommen auf dem Kölner Autobahnring, das  nach 
Berlin die zweithöchste Belastung aufweist. 
Die acht Rheinbrücken sind auch für den Schienenverkehr von wesentlicher Be-
deutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen. Der Kölner 
Hauptbahnhof ist die westliche Drehscheibe des internationalen Schienenfern-
verkehrs. Der Flughafen Köln/Bonn lag 2016 mit rund 12 Millionen Passagieren 
pro Jahr auf Platz sechs der deutschen Verkehrsflughäfen und im Frachtbereich 
auf Platz drei. Europaweit liegt er bei den Luftfrachtumschlagplätzen auf Platz 
6. In NRW ist er der einzige Großflughafen ohne ein Nachtflugverbot. Für das 
Jahr 2016 wurden 40.360 nächtliche Flugbewegungen verzeichnet. 
Mit dem Niehler Hafen im Norden und dem Godorfer Hafen im Süden sind die 
Kölner Häfen nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-Standort Deutsch-
lands.

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6 
2 Analyse und Bewertung der aktuellen Lärmkartierung 
Das Kapitel zur Lärmkartierung 2017 gibt einen Überblick über alle kartierten 
Lärmquellen. Die Ergebnisse beruhen auf den Lärmkartierungen mit Stand vom 
31.05.2017 (Straßenverkehr, sonstiger Schienenverkehr, Flugverkehr, IED -An-
lagen und Häfen). Die Kartierungsergebnisse des EBA für die Eisenbahnstre-
cken sind seit dem 30.06.2017 verfügbar. 
Die Lärmaktionsplanung der Stufe II basiert im Wesentlichen auf Erkenntnissen 
aus der Kartierung von 2008 (Stufe I). Aufgrund der großen Unterschiede in den 
Berechnungsgrundlagen der Lärmkarten (Eingangsdaten, Modellparameter) 
enthält der vorliegende Lärmaktionsplan keinen Vergleich der Betroffenenzah-
len aus dem Lärmaktionsplan Stufe II und den aktuellen Ergebnissen der Lärm-
kartierung. 
Die Lärmkarten sowie Informationen zur Erstellung und zusammengefasste Er-
gebnisse können auf der Internetseite https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/umwelt-tiere/laerm/laermminderungsplanung eingesehen werden. Das 
Land Nordrhein-Westfalen stellt in seinem Umgebungslärmportal unter 
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ ebenfalls die Lärmkarten zur 
Verfügung. 
2.1 Ergebnisse der Lärmkartierung 
2.1.1 Straßenverkehr 
In Tabelle 1 ist die geschätzte Anzahl an Menschen in Köln, die an den kartier-
ten lärmrelevanten Straßen von Straßenverkehrslärm betroffen sind, zusam-
mengefasst. 
Von erheblich störenden und die Kommunikation beeinträchtigenden Pegeln 
LDEN > 55 dB(A) sind am Gesamttag 311.200 Menschen und damit mehr als ein 
Viertel (29 %) der Kölner Wohnbevölkerung betroffen. 
Rund 103.000 Personen im Tagesmittel und 122.600 Personen in den Nacht-
stunden sind an ihren Wohnorten potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbe-
lastungen von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) durch den Kraftfahrzeug-
verkehr ausgesetzt. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung sind dies rund 10  % 
bzw. 11 %. Damit ist rund ein Zehntel der Bevölkerung von Überschreitungen 
der LAP-Auslösewerte betroffen. 
Sehr hohen Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr L DEN > 70 dB(A) sind 
im Tagesmittel rund 24.700 Personen an ihren Wohnstandorten ausgesetzt. 
Dies entspricht ca. 2 % der Kölner Bevölkerung. In den Nachtstunden beträgt 
die Anzahl der von sehr hohen Lärmpegeln LNight > 60 dB(A) an den Wohnorten 
betroffenen Personen ca. 40.000 (4 %).

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7 
Tabelle 1:  Belastete Menschen durch Straßenverkehrslärm 
LDEN 
dB(A)2 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung3 
LNight 
dB(A)4 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
> 55 bis 60 116.270 10,7% > 50 bis 55 102.580 9,5% 
> 60 bis 65 91.900 8,5% > 55 bis 60 82.570 7,6% 
> 65 bis 70 78.310 7,2% > 60 bis 65 38.040 3,5% 
> 70 bis 75 23.970 2,2% > 65 bis 70 1.930 0,2% 
> 75 740 0,1% > 70 34 < 0,1% 
Summe > 55 311.190 28,7% Summe > 50 225.154 20,8% 
Summe > 65 103.020 9,5% Summe > 55 122.574 11,3% 
Summe > 70 24.710 2,3% Summe > 60 40.004 3,7% 
 
Tabelle 2 zeigt, dass im lärmkartierten Netz auf einer Fläche von 68 km² 
55.590 Wohnungen, 8 Schulgebäude und 2 Krankenhausgebäude von gesund-
heitsrelevanten Lärmpegeln LDEN > 65 dB(A) betroffen sind. 
Tabelle 2:  Von Straßenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der 
Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude im kartierten Netz 
LDEN 
dB(A) 
Fläche 
km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhaus- 
gebäude 
> 55  202 159.100 108 9 
> 65 68 55.590 8 2 
> 75 12 430 0 0 
 
2.1.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes)5 
Am Gesamttag sind durch Schienenlärm an Eisenbahnstrecken rund 2 % 
(23.000 Personen) und in der Nacht 5 % (54.800 Personen) der 
 
2 Der LDEN ist ein mittlerer Pegel über das gesamte Jahr und beschreibt die Belastung 
über 24 Stunden: Day (Tag), Evening (Abend), Night (Nacht). Bei seiner Berech-
nung wird der Lärm in den Abendstunden und in den Nachtstunden durch einen Zu-
schlag von 5 dB (Abend) bzw. 10 dB (Nacht) stärker gewichtet. Der LDEN dient zur 
Bewertung der allgemeinen Lärmbelastung. 
3 Die Angaben basieren auf einer Einwohnerzahl von 1.084.795 am 31.12.2017 (Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik Köln, 2018). 
4 Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (22-6 Uhr). 
Er dient zur Bewertung der Nachtruhe. 
5  Quelle: Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes 
(https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartie-
rung/laermkartierung_node.html), Zugriff am 15.01.2019.

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8 
Gesamtbevölkerung potentiell gesundheitsgefährdenden Pegeln über 65 dB(A) 
LDEN bzw. 55 dB(A) LNight ausgesetzt (Tabelle 3). 
Durch die Eisenbahn sind rund 7.300 (1 %) bzw. 17.200 (2 %) Personen von 
sehr hohen Lärmbelastungen mit mehr als 70 dB(A) im Tagesmittel und mehr 
als 60 dB(A) in den Nachtstunden betroffen. 
Tabelle 3:  Belastete Menschen durch Eisenbahnlärm  
LDEN 
dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
LNight 
in dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
> 55 bis 60 139.140 12,8% > 50 bis 55 111.040 10,2% 
> 60 bis 65 48.390 4,5% > 55 bis 60 37.580 3,5% 
> 65 bis 70 15.650 1,4% > 60 bis 65 11.890 1,1% 
> 70 bis 75 5.510 0,5% > 65 bis 70 4.040 0,4% 
> 75 1.800 0,2% > 70 1.290 0,1% 
Summe > 55 210.490 19,4% Summe > 50 165.840 15,3% 
Summe > 65 22.960 2,1% Summe > 55 54.800 5,1% 
Summe > 70 7.310 0,7% Summe > 60 17.220 1,6% 
 
Auf einer Fläche von 32 km² sind rund 11.800 Wohnungen, 36 Schulgebäude 
und ein Krankenhausgebäude von gesundheitsgefährdenden Pegeln über 
65 dB(A) am Gesamttag betroffen (Tabelle 4). 
Tabelle 4:  Von Eisenbahnlärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der 
Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 
LDEN 
dB(A) 
Fläche 
km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge-
bäude 
> 55  108,6 107.580 495 66 
> 65 32,1 11.757 36 1 
> 75 8,2 920 1 0 
 
2.1.3 Sonstiger Schienenverkehr 
Die Anzahl der von sonstigem Schienenverkehrslärm Betroffenen mit potenziell 
gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln beträgt rund 18.400 Personen (2 % aller 
Einwohner) im Tagesmittel oberhalb von 65 dB(A) und 23.100 Personen (2 %) 
in den Nachtstunden oberhalb von 55 dB(A) (Tabelle 5). 
Durch lärmrelevante Schienenstrecken sind 6.100 (0,6 %) bzw. 10.300 (1 %) 
Personen von sehr hohen Lärmbelastungen mit mehr als 70 dB(A) im Tages-
mittel und mehr als 60 dB(A) in den Nachtstunden betroffen.

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9 
Tabelle 5:  Belastete Menschen durch lokalen Schienenverkehrslärm 
LDEN 
dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
LNight 
in dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
> 55 bis 60 16.900 1,6% > 50 bis 55 14.250 1,3% 
> 60 bis 65 13.190 1,2% > 55 bis 60 12.710 1,2% 
> 65 bis 70 12.210 1,1% > 60 bis 65 9.440 0,9% 
> 70 bis 75 5.940 0,5% > 65 bis 70 904 0,1% 
> 75 207 < 0,1% > 70 1 < 0,1% 
Summe > 55 48.447 4,5% Summe > 50 37.305 3,4% 
Summe > 65 18.357 1,7% Summe > 55 23.055 2,1% 
Summe > 70 6.147 0,6% Summe > 60 10.345 1,0% 
 
Auf rund 6 km² sind 10.400 Wohnungen, 19 Schulgebäude und fünf Kranken-
hausgebäude gesundheitsrelevanten Pegeln von L DEN ≥ 65 dB(A) ausgesetzt 
(Tabelle 6). 
Tabelle 6:  Von lokalem Schienenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl 
der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 
LDEN 
dB(A) 
Fläche 
km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge-
bäude 
> 55  20,3 26.720 40 10 
> 65 6,3 10.420 19 5 
> 75 0,3 126 0 0 
 
2.1.4 Flugverkehr 
Im Einflussbereich des Flughafen Köln/Bonn sind am Gesamttag rund 50 und in 
den Nachtstunden 4.600 Menschen der Kölner Gesamtbevölkerung Lärmpe-
geln von mehr als 65 dB(A) am Gesamttag und 55 dB(A) in der Nacht ausge-
setzt (< 0,1 % bzw. 0,4 % der Gesamtbevölkerung, Tabelle 7). Von sehr hohen 
Lärmbelastungen mit mehr als 70 dB(A) im Tagesmittel und mehr als 60 dB(A) 
in den Nachtstunden sind 4 (< 0,1 %) bzw. 9 (< 0,1 %) Personen betroffen.

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10 
Tabelle 7:  Belastete Menschen durch den Flughafen Köln/Bonn im Kölner 
Stadtgebiet 
LDEN 
dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
LNight 
in dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
> 55 bis 60 55.344 5,1% > 50 bis 55 25.599 2,4% 
> 60 bis 65 8.623 0,8% > 55 bis 60 4.545 0,4% 
> 65 bis 70 47 < 0,1% > 60 bis 65 5 < 0,1% 
> 70 bis 75 4 < 0,1% > 65 bis 70 4 < 0,1% 
> 75 0 < 0,1% > 70 0 < 0,1% 
Summe > 55 64.018 5,9% Summe > 50 30.153 2,8% 
Summe > 65 51 < 0,0% Summe > 55 4.554 0,4% 
Summe > 70 4 < 0,0% Summe > 60 9 < 0,0% 
 
Durch den Flughafen sind auf einer Fläche von 10 km² 25 Wohnungen von Pe-
geln über 65 dB(A) am Gesamttag betroffen (Tabelle 8).  
Tabelle 8:  Von Fluglärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, 
Schul- und Krankenhausgebäude 
LDEN 
dB(A) 
Fläche 
km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge-
bäude 
> 55  48 30.440 19 3 
> 65 10 25 0 0 
> 75 2 0 0 0

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11 
2.1.5 IED-Anlagen und Häfen  
Für den Gesamttag sind an den kartierten Gewerbeflächen ca. 16 Personen po-
tentiell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen von L DEN > 65 dB(A) ausge-
setzt (< 0,1 %). In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer potentiell 
gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei 
9 Personen (< 0,1 %). Belastungen mit einem Beurteilungspegel oberhalb der 
Auslösewerte von LDEN 70 dB(A) bzw. LNight 60 dB(A) sind eine Person bzw. 
zwei Personen ausgesetzt (Tabelle 9). 
Tabelle 9:  Belastete Menschen durch Industrie- und Gewerbeanlagen  
LDEN 
dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
LNight 
in dB(A) 
Belastete 
Menschen 
Anteil an 
Gesamtbe-
völkerung 
> 55 bis 60 1.607 0,15% > 50 bis 55 83 0,0% 
> 60 bis 65 20 0,0% > 55 bis 60 7 0,0% 
> 65 bis 70 15 0,0% > 60 bis 65 1 0,0% 
> 70 bis 75 1 0,0% > 65 bis 70 1 0,0% 
> 75 0 0,0% > 70 0 0,0% 
Summe > 55 1.643 0,2% Summe > 50 92 < 0,0% 
Summe > 65 16 < 0,0% Summe > 55 9 < 0,0% 
Summe > 70 1 < 0,0% Summe > 60 2 < 0,0% 
 
Auf einer Fläche von 2,6 km² sind neun Wohnungen Lärmpegel mit mehr als 
65 dB(A) am Gesamttag ausgesetzt (Tabelle 10). 
Tabelle 10:  Von Industrie- und Gewerbeanlagen belastete Fläche und geschätzte Zahl 
der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 
LDEN 
dB(A) 
Fläche 
km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausge-
bäude 
> 55  13,5 800 2 0 
> 65 2,6 9 0 0 
> 75 0,4 1 0 0

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12.09.2019 
12 
2.2 Zusammenfassung 
Über alle Pegelbereiche betrachtet, ist der Straßenverkehr in Köln bei weitem 
der Hauptlärm- und Konfliktverursacher. An zweiter Stelle steht der Eisenbahn-
verkehr, gefolgt von lokalem Schienenverkehr und Flugverkehr. Industrielle An-
lagen verursachen wenige nennenswerte Konflikte (Abbildung 1 und Abbildung 
2). 
Beim Flugverkehr ist zu beachten, dass seine Belästigungswirkung aufgrund 
unterschiedlicher subjektiver Wahrnehmung von Lärm bei gleichen Pegeln hö-
her ist als die von Straßen- oder Schienenlärm.6 Der Schienenverkehr verur-
sacht zwar insgesamt vergleichsweise geringe Betroffenheiten, kann aber lokal 
sehr hohe Belastungen verursachen. 
Abbildung 1: Betroffene nach Lärmverursachern im Tagesmittel (LDEN) 
 
 
 
6  vgl. die sogenannten NORAH-Studien, www.laermstudie.de (letzter Abruf am 
08.02.2019). 
116.270
91.900
78.310
23.970
740
139.140
48.390
15.650
5.510
1.800
16.900
13.190
12.210
5.940
210
55.344
8.623
47
4
0
1.607
20
15
1
0
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
> 55 bis 60 > 60 bis 65 > 65 bis 70 > 70 bis 75 > 75
Betroffenenanzahl
LDEN in dB(A)
Straßenverkehr
Eisenbahn
Sonstiger Schienenverkehr
Flugverkehr
IED-Anlagen

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13 
Abbildung 2: Betroffene nach Lärmverursachern nachts (LNight) 
 
 
2.3 Überprüfung der Belastungsschwerpunkte 
In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung in Köln wurden die Belastungs-
schwerpunkte anhand von Betroffenenkarten ermittelt, in denen die Höhe der 
Lärmpegel und die Anzahl der davon Betroffenen überlagert wurde. Da auf-
grund der begrenzten finanziellen Mittel nicht in allen Bereichen mit Lärmproble-
men zeitnah Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden können, wurden 
die sehr hoch und die hoch belasteten Bereiche identifiziert. Dabei erfolgte eine 
Orientierung an folgenden Kriterien7: 
Sehr hohe Belastung > 80 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar 
Hohe Belastung > 40 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar 
oder mehrere Kacheln > 20 Betroffene mit 
LDEN > 70 dB(A) je auf über 300 m Länge  
(= Ballung von Schwerpunkten) 
Im Maßnahmen- und Handlungskatalog der Stufe II wurden die Belastungs-
schwerpunkte um weitere Straßenabschnitte mit besonderem Handlungsbedarf 
ergänzt. Ziel war es vor allem, weitere Bereiche zu identifizieren, wo seitens der 
Stadt eigene Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung bestehen. Die Unter-
scheidung der lärmbelasteten Straßenabschnitte wurde in die Handlungsbe-
darfe der folgenden 4 Ordnungen vorgenommen: 
 
 
7  siehe Lärmaktionsplan der Stadt Köln Stufe II (Seite 20) 
102.580
82.570
38.040
1.930
34
25.599
4.545
5
4
0
111.040
37.580
11.890
4.040
1.290
14.250
12.710
9.440
910
10
83
7
1
1
0
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
> 50 bis 55 > 55 bis 60 > 60 bis 65 > 65 bis 70 > 70
Betroffenenanzahl
LNight in dB(A)
Straßenverkehr
Flugverkehr
Eisenbahn
Sonstiger Schienenverkehr
IED-Anlagen

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12.09.2019 
14 
Handlungsbedarf 1. Ordnung: 
(Sehr hohe Belastung) 
> 80 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar 
Handlungsbedarf 2. Ordnung: 
(Hohe Belastung) 
> 40 Betroffene mit LDEN > 70 dB(A) je Hektar 
oder mehrere Kacheln > 20 Betroffene mit 
LDEN > 70 dB(A) je auf über 300 m Länge 
(= Ballung von Schwerpunkten) 
Handlungsbedarf 3. Ordnung: Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) 
mit weniger als 20 Betroffenen bei LDEN > 
70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar, 
Handlungsbedarf 4. Ordnung verbleibende Straßenabschnitte (Belastungs-
schwerpunkte) mit Lärmpegeln von  
LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) 
Die Betroffenenkarten liegen in der aktuellen dritten Stufe nicht vor. Für die 
Überprüfung der Belastungsschwerpunkte wurden daher die im Berechnungs-
modell vorhandenen Lärmpegel an der Fassade der anliegenden Wohnge-
bäude herangezogen. Anhand dieser Daten wurde überprüft, ob an den in der 
zweiten Stufe identifizierten Belastungsschwerpunkten die zu Grunde liegenden 
Auslösewerte LDEN > 70 dB(A) weiterhin überschritten werden. Das Kapitel ent-
hält im Ergebnis die aktuellen Belastungsschwerpunkte und deren Veränderung 
im Vergleich zur Stufe II.  
2.3.1 Straßenverkehr 
Für die Lärmquelle Straßenverkehr stellt Abbildung 3 die Schwerpunkte mit 
sehr hoher Belastung und mit hoher Belastung basierend auf den Kartierungs-
ergebnissen von 2017 dar.8 Die Auswertung zeigt, dass auch weiterhin vor al-
lem die Innenstadt sowie die Radialen und Ringe besonders hohe Belastungen 
aufweisen.  
 
8  Zur besseren Übersicht werden in der Karte die Handlungsbedarfe 3. und 4. Ord-
nung nicht dargestellt. Eine aktualisierte Liste der Belastungsschwerpunkte der 
Handlungsbedarfe 1.- 4. Ordnung befindet sich im Anhang.

Stadt Köln 
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12.09.2019 
15 
Abbildung 3: Belastungsschwerpunkte im Straßenverkehr (Stufe III) 
 
 
Ein Vergleich der Belastungsschwerpunkte mit der Stufe II zeigt, dass die Zu-
ordnung der meisten Straßenabschnitte gleich blieb. Dennoch zeigt Abbildung 
4, dass an mehreren Straßenabschnitten in der aktuellen Kartierung keine 
Überschreitung der Auslösewerte LDEN > 70 dB(A) auszumachen ist. Daher wer-
den diese Abschnitte nicht den Belastungsschwerpunkten mit hoher oder sehr 
hoher Belastung zugeordnet.  
Diese Veränderungen sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich die 
den beiden Lärmkartierungen zugrunde liegenden Verkehrsmodelle unterschei-
den. Das Verkehrsmodell wurde in der Zwischenzeit deutlich verfeinert und ak-
tualisiert. Eine tatsächliche Verbesserung der Lärmsituation in der Realität lässt 
sich daher nicht unbedingt ableiten. In Einzelfällen beruhen die Veränderungen 
aber auf lärmmindernden Maßnahmen der Vorjahre. Beispielsweise können 
hier der Einbau von lärmreduzierten Fahrbahnbelägen auf der Boltenstern-
straße und der Frankfurter Straße zwischen Wiener Platz und Mülheimer Bahn-
hof genannt werden.

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12.09.2019 
16 
Abbildung 4: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich zur Stufe II 
 
 
2.3.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 
Für die Eisenbahnstrecken konnten in der Lärmaktionsplanung der Stufe II 
keine Lärmbrennpunkte identifiziert werden, da hierfür keine geeigneten Daten 
aus der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Verfügung 
standen. In der aktuellen Stufe III hat das EBA die Belastungssituation anhand 
der Lärmkennziffer (LKZ) bewertet. Dieses erweiterte Berechnungsverfahren 
zur Verortung von Lärmbetroffenheiten unterscheidet sich von dem Vorgehen 
zu den anderen Lärmquellen (Kapitel 2.1.1 und 2.1.3 bis 2.1.5).   
In die Lärmkennziffer fließen die Anzahl der Einwohner (N) einer Pegelklasse 
(k), die angenommene Lärmbelastung vor Ort (L) und ein Bezugswert (B) ein. 
Der Bezugswert entspricht dabei dem untersten Wert der niedrigsten Pegel-
klasse. Für die LKZ wird pro Pegelklasse das Produkt aus der Einwohnerzahl N 
und der Differenz aus Lärmbelastung L und Bezugswert B berechnet und an-
schließend die Ergebnisse über alle Pegelklassen aufsummiert. 
𝐿𝐾𝑍 = ∑ 𝑁𝑘(𝐿𝑘
𝑛
𝑘=1
− 𝐵) 
Damit berücksichtigt die LKZ zwei Aspekte: das Ausmaß der Auslösewertüber-
schreitung und die Anzahl der von Lärm Betroffenen. Die Lärmkennziffer ist 
demnach dort besonders hoch, wo hohe Einwohnerdichten und hohe Lärmbe-
lastungen gleichzeitig auftreten. Die Berechnung der LKZ durch das EBA er-
folgte separat für die Lärmindizes LDEN und LNight bezogen auf das gesamte

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
17 
Gebiet der Stadt Köln und auf ein 100 m x 100 m Raster. Köln gehört laut Ei-
senbahn-Bundesamt neben Berlin, Hannover und Hamburg zu den am stärks-
ten belasteten Großstädten in Deutschland. 
Für die Raster-LKZ für bewohnte Bereiche wird ebenfalls wie die Beurteilungs-
pegel der Lärmkarten eine Kategorisierung vorgenommen. Die Kategorien wer-
den wie folgt definiert: 
1. Kategorie = Sehr hohe Belastung:  LKZLDEN > 1.000,  
LKZLNight > 1.000,  
2. Kategorie = Hohe Belastung:   LKZLDEN > 250-1.000,  
LKZLNight > 250-1.000. 
Die durch den Lärm der Eisenbahnstrecken hervorgerufenen Belastungs-
schwerpunkte sind in Abbildung 5 und Abbildung 6 dargestellt sowie im Anhang 
aufgelistet. Demnach sind entlang eines Großteils der Streckenabschnitte Be-
reiche mit einer hohen und sehr hohen Belastung durch Schienenverkehrslärm 
vorhanden.  
An den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes ist gemäß BImSchG das 
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung ver-
pflichtet. Demnach ist das EBA für die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen zur 
Verbesserung der Lärmsituation zuständig. Die Stadt Köln wird hier nicht tätig. 
Abbildung 5: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für den Gesamttag

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
18 
Abbildung 6: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für die Nachtstunden 
 
 
2.3.3 Sonstiger Schienenverkehr 
Der sonstige Schienenverkehr umfasst in Köln den durch die Kölner Verkehrs -
Betriebe AG (KVB) und Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erzeugten 
Lärm. Die Belastungsschwerpunkte mit hoher und sehr hoher Belastung aus 
Schienenverkehrslärm der sonstigen oberirdisch verlaufenden Schienenwege 
zeigt Abbildung 7.  
Der Vergleich der Belastungsschwerpunkte der Stufe III mit denen aus Stufe II 
zeigt, dass die Lärmsituation in den meisten betroffenen Abschnitten unverän-
dert ist (Abbildung 8). In einigen Abschnitten ist allerdings festzustellen, dass in 
der aktuellen Lärmkartierung die Auslösewerte LDEN > 70 dB(A) knapp unter-
schritten werden. Es wird vermutet, dass diese Veränderungen in erster Linie 
auf Unterschiede in der Berechnung zurückzuführen sind. Eine endgültige Ein-
schätzung ist anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht möglich.  
Eine Liste der Belastungsschwerpunkte zum sonstigen Schienenverkehr findet 
sich im Anhang.

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
19 
Abbildung 7: Belastungsschwerpunkte im sonstigen Schienenverkehr der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen und Güterverkehr Köln AG 
(HGK) (Stufe III) 
 
Abbildung 8: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich zur Stufe II

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
20 
2.3.4 Flugverkehr 
Die Bereiche mit einer Überschreitung der Auslösewerte für den Fluglärm ha-
ben sich im Vergleich zur letzten Kartierung nicht relevant verändert. Betroffen-
heiten durch Fluglärm gibt es vor allem im Stadtteil Rath / Heumar (Abbildung 
9). Insbesondere nachts sind hier viele Bewohner von hohen Pegeln betroffen. 
Alle Betroffenheiten liegen in Gebieten, in denen das Schallschutzprogramm 
des Flughafens greift und passiven Schallschutz ermöglicht. 
Abbildung 9: Belastungsschwerpunkt Stufe II und Lärmkarte für den Flugverkehr 
LNight > 55 dB(A) 9 
 
Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
2.3.5 IED-Anlagen und Häfen 
Die Kartierung des Lärms aus IED-Anlagen und Häfen ergab für beide Beurtei-
lungszeitträume geringe Betroffenheiten in folgenden Bereichen: Niehler Hafen, 
Ford-Werke, Chempark Dormagen, Godorfer Hafen, Gewerbegebiet Rodenkir-
chen, Industriegebiet Gremberghoven. Im gesamtstädtischen Kontext sind 
diese Lärmquellen jedoch von geringer Bedeutung. Belastungsschwerpunkte 
wurden daher nicht identifiziert.  
 
 
9 Die vollständige Lärmkarte für den Fluglärm ist unter  
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar.

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
21 
3 Berücksichtigung der umgesetzten und geplanten 
Maßnahmen sowie Wirkungsanalysen 
3.1 Maßnahmenkatalog zur Lärmaktionsplanung 
Die Maßnahmenempfehlungen des vorliegenden Lärmaktionsplans basieren 
auf Recherchen der Stadt Köln bei den zuständigen städtischen Dienststellen 
und nichtstädtischen Institutionen. Die verwaltungsinterne Sammlung von Maß-
nahmen umfasst sowohl bereits vorhandene Planungen z. T. aus dem Lärmak-
tionsplan 2017 als auch weitere für die nächsten 5 Jahre geplanten Maßnah-
men mit lärmmindernder Wirkung.  
Die Auswertung zeigte, dass ein großer Teil der empfohlenen Maßnahmen des 
LAP Stufe II bereits umgesetzt wurde. Dazu gehören: 
● die Umsetzung der Bewohnerparkgebiete in Lindenthal, Mülheim, Nippes, 
Porz, Kalk, Innenstadt, 
● die Einrichtung einer Fahrradstraße (Zülpicher Straße, Friesenwall), 
● der Anschluss von Ampelanlagen an den zentralen Verkehrsrechner, 
● die Umwandlung eines Knotenpunktes mit LSA zu einem Kreisverkehr   
(z. B. Friedrich-Schmidt-Straße), 
● die Entfernung vieler LSA, 
● der Ausbau des Fahrradverleihsystems, 
● der Ausbau der Stadtbahn (Verlängerung des Rasengleises) im Bereich der 
Gleise der Linien 1, 7 und 9 zw. Nord-Süd-Fahrt und Heumarkt, 
● der Bau von Lärmschutzwänden an Schienenwegen des Bundes (z. B. 
Köln-Kalk, Köln-Porz), 
● der Aus- und Umbau der Autobahn (z. B. BAB 3 Köln-Rath/Heumar, BAB 4 
Autobahnkreuz Köln-Süd) und 
● die Lärmsanierung an Landesstraßen (Lärmschutzwand an der L 213 Köln-
Müngersdorf/Gregor–Mendel-Ring (vormals Egelspfad)10. 
Weitere Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2017 befinden sich in der Umset-
zung oder sind bereits geplant und werden in die aktuelle Fortschreibung des 
LAP Stufe III übernommen (Tabelle 11 und Abbildung 10).  
 
 
10  Die Lärmschutzwand wurde während der Arbeiten zur Fortschreibung fertiggestellt.

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
22 
Tabelle 11:  In Umsetzung befindliche und bereits geplante Maßnahmen aus dem 
LAP Stufe II 
Art der Maßnahme Verortung Zeitraum 
Anbindung der letzten 270 von 867 Lichtsignalanlagen an neuen  
Verkehrsrechner 
fortlaufender 
Prozess 
Bewohner- 
parkgebiete 
Köln-Ehrenfeld 2019 
Erweiterung der  
P+R-Parkplätze 
zusätzliche Parkpalette S-Bahnhof Köln-Porz-
Wahn 
zusätzliche Parkpalette im Bereich P+R Köln-Wei-
den West 
2019 
 
2021 - 2023 
Fahrbahnsanierung 
mit lärmreduzierten 
Belägen 
Gleueler Str. (Mommsenstr. - Lindenthalgürtel) 
Äußere Kanalstr. (Vogelsanger Str. - Venloer Str.) 
Vogelsanger Str. (Ehrenfeldgürtel - Bismarckstr.) 
2019 
Noch offen 
2019 - 2021 
Kreisverkehr statt 
Ampel 
Humboldtstr./Theodor-Heuss-Str. in Köln-Porz 
Robert-Perthel-Str./Longericher Str. Nippes 
2020 – 2021 
Noch offen 
Umsetzung  
Radverkehrskonzept 
Innenstadt 
Innenstadt fortlaufender 
Prozess 
Umsetzung  
Tempo-30-Zone 
Georgsviertel Umsetzungs-
beginn 2018 
 
Abbildung 10: Bereits vorhandene Maßnahmenplanungen aus der Stufe II 
 
Die darüber hinaus in den nächsten 5 Jahren geplanten Maßnahmen sind in der 
Tabelle 12 und Tabelle 13 zusammengefasst und in Abbildung 11 dargestellt.

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12.09.2019 
23 
Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge und -sa-
nierung entlang von Autobahnen und Bundesstraßen sowie Bundesschienen 
werden seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Deutschen 
Bahn AG durchgeführt. Für die kommenden Jahre sind verschiedene weitere 
Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung und der Lärmvorsorge in Planung. 
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, wann diese Planungen zur 
Umsetzung kommen. 
Am 01.01.2019 trat die überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Förderung von 
Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisen-
bahnen des Bundes in Kraft. Sie ist Grundlage für die Gewährung der Zuwen-
dungen für die Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bun-
des. 
Mit der neuen Richtlinie wurde auch das Gesamtkonzept der Lärmsanierung 
vollständig neu erstellt. Anlass hierfür waren der Wegfall des Schienenbonus 
von 5 dB(A) und die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung um 
3 dB(A). Hierdurch wurde eine Neuberechnung des Lärmsanierungsbedarfs 
und eine vollständige Überarbeitung der Priorisierungsliste nötig. Das betrifft 
das gesamte Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes, auch die bereits sa-
nierten Bereiche wurden neu betrachtet. Mit dem neuen Gesamtkonzept hat 
sich der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken um ca. 2.800 Kilometer auf 
6.500 Kilometer erhöht. Demnach existieren für Köln derzeit 66 noch zu bear-
beitenden Lärmsanierungsbereiche mit Prioritätszahlen 11.  
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wurden beim Flughafen Köln/Bonn 
Lärmschutzbereiche in der Umgebung von Flugplätzen eingerichtet. Hier wer-
den die entsprechenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen abgearbeitet. 
Hinzu kommen kleinere Teilbereiche, in denen der Kölner Flughafen auf freiwil-
liger Basis passiven Schallschutz gewährt. Weitere Maßnahmen des Flugha-
fens sind die Kontrolle der Fluggenauigkeit und der Flughöhe und eine Verbes-
serung beim Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr (z. B. Landeentgelte).  
 
11  Die in der neuen Anlage 3 zum Gesamtkonzept der Lärmsanierung an bestehenden 
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes enthaltenen Sanierungsabschnitte ist 
in den Anlagen enthalten.

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
24 
Tabelle 12: Geplante lärmmindernde Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren  
Art der Maßnahme Verortung Zeitraum 
Ausbau der Radinfra-
struktur 
Maßnahmen wie Stellplätze und Pendlerrouten Bis 2023 
Ausbau E-Bus-Linien 
und Infrastruktur 
diverse Linien Fortlaufender 
Prozess 
Einführung "Radius to Fix"-Verfahren beim Flugverkehr12 2019 
Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien RE1, RE5 und RE6 2019 
Geschwindigkeitsre-
duzierung auf 
30 km/h 
Bergisch Gladbacher Straße (Mülheim - Dellbrück) Bis 2019 
Kreisverkehr statt 
Ampel 
Friedensstr./Akazienweg 
Hans-Schulten-Str./Dattenfelder Str./Rather Kirch-
weg 
Birkenweg/Zeisbuschweg 
Bis 2023 
Bis 2021 
 
Bis 2022 
Lärmmindernder Be-
lag 
Deutzer Ring (östl. Zubringer bis Severinsbrücke) 
Perlengraben (Blaubach bis Severinsbrücke)  
K 4 / Herkulesstraße (Tunnel) 
Bis 2023 
Bis 2023 
Bis 2023 
Lärmsanierung DB 
Schallschutzwände  
Köln Gremberg Nord, Stammheim, Höhenhaus  
Köln Zentrum/Eifeltor/Bonntor 
Köln-Poll 
Vorauss. 2021 
Vorauss. 2019 
Vorauss. 2021 
Lärmvorsorge A1 aufgrund eines Straßenausbaus (Niehl bis Le-
verkusen) 
Im Bau 
Stärkung und Ausweitung des Busnetzes Fortlaufender 
Prozess 
Überarbeitung der Entgeltregelung zum Betrieb verschieden lauter Flugge-
räte 
In Arbeit 
Umrüstung der Güterwagen - Bremssysteme (DB AG und 
RheinCargo GmbH & Co. KG) 
Fortlaufender 
Prozess 
Umsetzung des Mobi-
litätskonzepts 
„Mülheimer Süden" (in div. Bauleitplänen) Fortlaufender 
Prozess 
Verbesserung an Fahrzeugen der KVB  
Verlagerung des Busterminals aus der Komödienstraße 2020 
 
Neben den in Tabelle 12 genannten Maßnahmen wurden zusätzlich noch wei-
tere Planungen erfasst, für die der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Reali-
sierung in den nächsten 5 Jahren vorsieht. Für deren Umsetzung ist aus-
schließlich der Landesbetrieb zuständig. Seitens des Landesbetriebs wurde 
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor diesem Hintergrund kein Anspruch 
 
12  Das „Raduis to Fix“-Verfahren wurde zum 01.10.2018 im Luftfahrthandbuch der 
Deutschen Flugsicherung veröffentlicht

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
25 
auf Umsetzung dieser Maßnahmen gegeben ist. Die entsprechenden Maßnah-
men sind in Tabelle 13 aufgelistet. 
Tabelle 13: Zusätzlich durch den Landesbetrieb Straßenbau in den nächsten 5 
Jahren geplante lärmmindernde Maßnahmen 
Art der Maßnahme Verortung Zeitraum 
Lärmsanierung BAB 
Schallschutzwände  
A 4 Köln-Merheim Ab 2020 
Ortsumgehung Köln-Meschenich zur Entlastung von Köln-
Meschenich 
Planfestgestellt 
2018: Baube-
ginn ab 2021 
 
Abbildung 11: Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 
 
3.2 Wirkungsanalysen 
Für die in den nächsten 5 Jahren geplanten Maßnahmen werden der Aufwand 
und die akustische Wirkung abgeschätzt. Die Aufwandschätzung wird anhand 
von konkreten Kostenangaben zu den jeweiligen Projekten oder Erfahrungswer-
ten aus anderen Städten durchgeführt. Die Einteilung erfolgt jeweils in die Kate-
gorien hoch, mittel und gering. Bei der Einschätzung des Aufwandes werden 
sowohl der Personalbedarf als auch die erforderlichen Finanzmittel für eine Um-
setzung berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 14 dargestellt.

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12.09.2019 
26 
Tabelle 14: Kosten und Wirkung der in den nächsten 5 Jahren geplanten 
lärmmindernden Maßnahmen  
Art der Maß-
nahme 
Verortung Kosten Auf-
wand13 
Akustische 
Wirksamkeit 
Ausbau der Rad-
infrastruktur 
Maßnahmen wie Stellplätze 
und Pendlerrouten 
keine Angabe 
möglich, abhän-
gig von Einzel-
maßnahme 
hoch14 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Ausbau E-Bus-Li-
nien und Infra-
struktur 
diverse Linien keine konkreten 
Angaben mög-
lich 
hoch15 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Einführung "Ra-
dius to Fix"-Ver-
fahren beim Flug-
verkehr 
- nicht in kommu-
naler Zuständig-
keit 
hoch16 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Einsatz neuer 
RRX-Fahrzeuge 
auf den Linien 
RE1, RE 5 und 
RE6 
- Gesamtkosten 
für das Rhein-
Ruhr-Gebiet mit 
82 Zügen 1,7 
Mrd. €17 
hoch keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Geschwindigkeits-
reduzierung auf 
30 km/h 
Bergisch Gladbacher Straße 
(Mülheim - Dellbrück) 
Geschätzte Kos-
ten von 500 € je 
Schild inkl. Ein-
bau18 
Anpassung LSA 
ca. 100.000 €19 
gering20 hoch 
-2 bis -3 dB(A) 
Kreisverkehr statt 
Ampel 
Friedensstr./Akazienweg 
Hans-Schulten-Str./Dattenfel-
der Str./Rather Kirchweg 
Birkenweg/Zeisbuschweg 
210.000 €21 
430.000 €22 
 
500.000 €23 
hoch gering 
-1 dB(A) 
 
13  Die Aufwandschätzung setzt sich aus Aufwendungen für Planung, Bau und Personal 
zusammen. 
14  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
15  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
16  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
17  Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rrx-erste-zuege-rollen-100.html, Internetzu-
griff am 29.05.2019. 
18  Kostenschätzung durch LK Argus 
19  Kostenschätzung durch die Stadt Köln 
20  Bezogen auf die Gesamtlänge des temporeduzierten Straßenabschnitts 
21  Kostenschätzung durch die Stadt Köln 
22  Kostenschätzung durch die Stadt Köln 
23  Kostenschätzung durch die Stadt Köln

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27 
Art der Maß-
nahme 
Verortung Kosten Auf-
wand13 
Akustische 
Wirksamkeit 
Lärmmindernder 
Belag 
Deutzer Ring (östl. Zubringer 
bis Severinsbrücke) 
Perlengraben (Blaubach bis 
Severinsbrücke)  
K 4 / Herkulesstraße (Tunnel) 
Zusatzkosten 
lärmmindernder 
Fahrbahnbelag 
von 2,00 bis 
10,50 €/m²24 
gering25 hoch 
bis -5 dB(A) 
Lärmsanierung 
Schallschutz-
wände 
A 4 Köln-Merheim 
 
Geschätzte Bau-
kosten von 
1.500,- bis 
2.500,- €/m bei 
einer Höhe von 
6,00 bis 
8,00 m26 
hoch hoch 
Lärmsanierung 
Schallschutz-
wände DB-Trasse 
Köln Gremberg Nord, Stamm-
heim, Höhenhaus  
Köln Zentrum/Eifeltor/Bonntor 
Köln-Poll 
nicht in kommu-
naler Zuständig-
keit 
hoch27 hoch 
Lärmvorsorge A1 aufgrund eines Straßen-
ausbaus (Niehl bis Lever-
kusen) 
keine konkreten 
Angaben mög-
lich  
hoch28 hoch 
Ortsumgehung  Köln-Meschenich zur Entlas-
tung von Köln-Meschenich 
Baukosten laut 
BVWP 2030 
22,4 Mio. €29 
hoch keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Stärkung und 
Ausweitung des 
Busnetzes 
- keine konkreten 
Angaben mög-
lich 
hoch30 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Überarbeitung der 
Entgeltregelung 
zum Betrieb ver-
schieden lauter 
Fluggeräte 
- nicht in kommu-
naler Zuständig-
keit 
mittel31 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
 
24  Zusammenstellung aus Kostenschätzungen durch die Stadt Köln 
25  Mehrkosten im Vergleich zu einer Sanierung mit herkömmlichem Asphalt (SMA-Be-
lag). 
26  Ableitung aus einer Kostenschätzung des Landesbetriebs Straßenbau NRW 
27  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
28  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
29  Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/baurecht-fuer-die-b-51-ortsumge-
hung-koeln-meschenich, Internetzugriff am 03.06.2019. 
30  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
31  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen.

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
28 
Art der Maß-
nahme 
Verortung Kosten Auf-
wand13 
Akustische 
Wirksamkeit 
Umrüstung der 
Güterwagen - 
Bremssysteme 
(DB AG und 
RheinCargo 
GmbH & Co. KG) 
- nicht in kommu-
naler Zuständig-
keit 
hoch32 hoch 
Umsetzung des 
Mobilitätskonzepts 
„Mülheimer Süden" (in div. 
Bauleitplänen) 
keine Angabe 
möglich, abhän-
gig von Einzel-
maßnahme 
hoch33 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Verbesserung an 
Fahrzeugen der 
KVB 
- keine Angabe 
möglich, abhän-
gig von Einzel-
maßnahme 
hoch34 keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
Verlagerung des 
Busterminals aus 
der Komödienst-
raße 
- Baukosten für 
Terminal ca. 2 
Mio. €35 
hoch keine konkre-
ten Angaben 
möglich 
 
 
 
32  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
33  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
34  Die Aufwandschätzung wurde basierend auf Erfahrungswerten durch LK-Argus vor-
genommen. 
35  Kostenschätzung durch die Stadt Köln

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
29 
4 Langfristige Strategien 
Die Lärmaktionsplanung ist eine Daueraufgabe. Spätestens alle fünf Jahre ist 
eine Überprüfung und Aktualisierung notwendig. Dieser Managementansatz der 
EU-Umgebungslärmrichtlinie erfordert einen langfristigen Umgang der Kommu-
nen mit der Lärmproblematik. Daher ist es sinnvoll die Lärmaktionsplanung als 
gesamtstädtische und querschnittsorientierte Aktionsplanung in Verknüpfung 
mit der Verkehrsentwicklungsplanung, Bauleit- bzw. Stadtentwicklungsplanung 
und ggf. Luftreinhalteplanung durchzuführen und so Synergieeffekte zu nutzen. 
Mit einem integrierten Planungsansatz kann zudem die Akzeptanz der Lärmak-
tionsplanung gesteigert werden, wenn die positiven Effekte ihrer Maßnahmen 
auf benachbarte Zielfelder deutlich werden. 
Grundsätzlich sollen in Köln alle als besondere Belastungsschwerpunkte (hohe 
und sehr hohe Belastung) identifizierten Straßen im Falle anstehender Straßen-
sanierungen mit lärmmindernden Belägen ausgestattet werden. Weitere Einzel-
maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung sollen im Sinne des zur Stufe II nach 
EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Handlungskonzeptes zur Kölner 
Lärmaktionsplanung (z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen) auf Machbarkeit 
überprüft und – sofern möglich - zur Umsetzung gebracht werden. Neben Ein-
zelmaßnahmen zur Reduzierung von Belastungen im Bereich von konkreten 
einzelnen Straßenabschnitten stehen dabei langfristige Maßnahmen im Vorder-
grund. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, SPNV, Fuß- und 
Radverkehr sollen eine Reduzierung des KFZ-Verkehrs als Hauptlärmverursa-
cher im Kölner Stadtgebiet bewirken.

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
30 
5 Ruhige Gebiete 
5.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete 
Als ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum gilt laut Artikel 3 der Umgebungs-
lärmrichtlinie „ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem bei-
spielsweise der LDEN-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche 
Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht 
übersteigt.“ Der Gesetzgeber liefert für die Festlegung ruhiger Gebiete keine 
konkreten Anhaltspunkte. Die zuständigen Behörden haben daher bei der Aus-
wahl große Handlungsspielräume.  
Im Lärmaktionsplan der Stufe II wurden die ruhigen Gebiete anhand der folgen-
den zwei Auswahlkriterien hergeleitet: 
● Gebiete mit einer Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) 
● Gebiete mit einer Flächennutzung als Grünflächen, landwirtschaftlich ge-
nutzte Flächen und Waldflächen, um dem Kriterium der Erholung zu genü-
gen  
Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wurden aufgrund der 
zuvor genannten Auswahlkriterien 15 ruhige Gebiete festgesetzt (Tabelle 15). 
Tabelle 15: Ruhige Gebiete in Köln aus dem Lärmaktionsplan Stufe II 
Ruhige Gebiete 
Ackerflächen Zündorf / Langel 
Chorbusch 
Dellbrücker Hardt 
Dünnwalder Wald / Höhenfelder See 
Flittarder Rheinaue (Teilfläche) 
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) 
Freiflächen Brück / Rath 
Freiraum Ossendorf (Teilfläche)36 
Ginsterpfad (Teilfläche)37 
Groov (Teilfläche) 
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) 
Rheinaue Langel (Teilfläche) 
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) 
Stadtwald (Teilfläche) 
Thielenbruch 
Vorgebirgspark (Teilfläche) 
Weißer Rheinbogen (Teilfläche) 
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) 
Worringer Bruch (Teilfläche) 
 
Zur Überprüfung der ruhigen Gebiete im Rahmen der Stufe III der Lärmaktions-
planung werden diese Flächen übernommen und anhand des schon in der 
 
36 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Freiraum Ossendorf“ unter der Voraussetzung 
keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes. 
37 Ausweisung des ruhigen Gebietes „Ginsterpfad“ unter der Voraussetzung keiner 
Einschränkungen der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse.

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
31 
Stufe II verwendeten akustischen Auswahlkriteriums (LDEN < 55 dB(A)) mit der 
aktuellen Lärmkartierung überprüft. Das Ergebnis zeigt die Abbildung 12.  
Die Überprüfung ergibt, dass nur kleine Teilflächen Lärmpegel LDEN ≥ 55 dB(A) 
aufweisen. In der Abbildung 12 sind diese Flächen als verlärmte Bereiche 
(orange) dargestellt. Gebiete mit verlärmten Teilbereichen sind der Dünnwalder 
Wald / Höhenfelder See (37 ha verlärmter Bereich) und die Ackerflächen Zün-
dorf / Langel (10 ha verlärmter Bereich). In beiden Gebieten wird die veränderte 
Lärmsituation im Wesentlichen durch eine größere Lärmimmission ausgehend 
von den Schienenwegen des Bundes verursacht. Im Gebiet Dünnwalder Wald / 
Höhenfelder See ergeben sich aus im Vergleich zur vorherigen Lärmkartierung 
zusätzlich kartierten Straßen in geringem Umfang weitere kleine verlärmte Be-
reiche. Aufgrund der vergleichsweisen geringen Fläche aller verlärmten Berei-
che ist keine Anpassung der Gebietskulisse zu den ruhigen Gebieten erforder-
lich. Es wird empfohlen, die Ruhigen Gebiete unverändert beizubehalten. 
Abbildung 12: Ruhige Gebiete in Köln 2018 
 
 
5.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung  
ruhiger Gebiete 
Hintergrund der Festsetzung ruhiger Gebiete ist der Vorsorgegedanke. Beste-
hende Erholungsflächen sollen erhalten und vor zunehmender Verlärmung ge-
schützt werden. Dem Richtlinien- und Gesetzgeber geht es bei den ruhigen Ge-
bieten somit um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Ver-
ringerung der vorhandenen Lärmbelastung.

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
32 
Grundlegende Voraussetzung für den dauerhaften Schutz der ruhigen Gebiete 
vor einer Zunahme des Lärms ist ihre Berücksichtigung in allen Planungen, die 
potentiell die Lärmbelastung erhöhen können. In der Praxis betrifft dies vor al-
lem die Bauleitplanung und die Verkehrsplanung. 
Die ruhigen Gebiete sind von den zuständigen Behörden in allen relevanten 
Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beach-
ten. Daraus resultiert beispielsweise eine Überprüfung von Stadt- und Verkehrs-
planungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete (z.B. Verlär-
mung, Zerschneidung) oder die Prüfung von Siedlungserweiterungen in ruhige 
Gebiete hinein. 
Darüber hinaus ist aus planerischer Sicht die Integration und Weiterentwicklung 
des Aspektes „ruhige Gebiete“ mit benachbarten Disziplinen wie Landschafts-
planung oder Freiflächenentwicklung wünschenswert, weil Maßnahmen zum 
Schutz ruhiger Gebiete in der Regel ein integriertes Vorgehen von Freiraum-, 
Verkehrs- und Stadtplanung erfordern.  
So gibt es neben dem Schutz der Ruhe verwandte Ziele wie die Sicherung von 
ökologischen und klimatisch wertvollen Bereichen (zu denen viele ruhige Gebie -
te gehören) oder die Erhöhung der allgemeinen Aufenthaltsqualität in der Stadt. 
Zusammenfassend können folgende Handlungsansätze zum Schutz und zur 
Entwicklung der ruhigen Gebiete angewendet werden: 
● Berücksichtigung der ruhigen Gebiete in allen potentiell lärmerhöhenden 
Planungen, 
● Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadt-
entwicklungs- und Landschaftsplanung, Freiflächenentwicklung usw., 
● Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete wie z. B.  
- allgemeine Erhöhung der Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch attrak-
tive und nutzergerechte Gestaltung (Liegewiesen, Grillplätze usw.), 
- Ergänzung von als angenehm empfundenen Geräuschquellen (z. B. 
Springbrunnen), die die als störend empfundenen Einflüsse von außen 
überlagern, 
- Schaffung von Sichtbarrieren zwischen ruhigen Gebieten und angrenzen-
den Lärmquellen, 
- Schaffung von Pufferzonen innerhalb ruhiger Gebiete mit einer Nutzungs-
staffelung von innen (leise Nutzungen, z. B. Ruhebereiche, Liegewiesen) 
nach außen (lautere Nutzungen, z. B. Sportwiesen, Gastronomie, Ein-
richtungen mit hoher Besucherfrequenz), 
● Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der ruhigen Gebiete für die Ver-
kehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV).

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
33 
Daneben sind auch Maßnahmen möglich, die ruhige Gebiete noch ruhiger ma-
chen oder lärmerhöhende Maßnahmen in ihrem Umfeld kompensieren  und da-
mit zu einer höheren Erholungsfunktion und Lebensqualität in der Stadt beitra-
gen. Dazu gehören beispielsweise landschaftsgestalterisch integrierte Lärm-
schutzwälle und die Prüfung von verkehrsbezogenen Maßnahmen im Umfeld 
der Gebiete. Bei letztgenannten Maßnahmen müssen jedoch die Wechselwir-
kungen mit bewohnten Bereichen beachtet werden.

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34 
6 Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Für die Aufstellung eines Aktionsplanes muss die Öffentlichkeit laut EU-Umge-
bungslärmrichtlinie nicht nur klar und verständlich informiert (Artikel 9), sondern 
auch beteiligt werden. Hierzu sagt die Richtlinie in Artikel 8 (7), dass die Öffent-
lichkeit „zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird“ und dass sie rechtzeitig 
und effektiv“ die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und der Überprüfung 
der Aktionspläne mitzuwirken. 
Öffentlichkeit, so die Richtlinie, können Verbände, Organisationen und Einzel-
personen sein. Die Behörden sind gehalten, die Ergebnisse der Mitwirkung zu 
berücksichtigen und die Öffentlichkeit auch entsprechend über die Entscheidun-
gen zu informieren. Auch fordert die Richtlinie „angemessene Fristen“ und eine 
„ausreichende Zeitspanne“ für jede Phase der Mitwirkung. Das gesamte Verfah-
ren muss ausreichend transparent gemacht werden. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln erfolgte in Form eines Fragebogens 38. Im 
Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018 war dieser über das Internet ab-
rufbar, konnte schriftlich bestellt werden und lag in den Rathäusern aus. Insge-
samt beteiligten sich in dieser Zeit 2.190 Bürgerinnen und Bürger an der Befra-
gung. 
Der Fragebogen hatte neben der Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel, grund-
sätzliche Fragen zur Kölner Lärmaktionsplanung und zur Lärmbefindlichkeit zu 
ermitteln. Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass die Befragten im ersten Teil 
Angaben zu den Handlungsfeldern im Straßenverkehr aus dem Lärmaktions-
plans Stufe II machen konnten. Der zweite Teil stellte Fragen, die Angaben zu 
ruhigen Gebieten und städtischen Ruheorten beinhalten.  
6.1 Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr 
Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teil-
nahmen, gaben 1.949 einen konkreten Lärmort an, der besonders durch Stra-
ßenverkehrslärm belastet ist. Diese Angaben wurden verortet und sind in Abbil-
dung 13 dargestellt. Dabei wurden Orte über das gesamte Stadtgebiet verteilt 
angegeben. Erwartungsgemäß wurden besonders viele Orte in der Innenstadt 
benannt.  
 
38  Der Fragebogen ist den Anlagen beigefügt.

Stadt Köln 
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12.09.2019 
35 
Abbildung 13: Verortete Angaben zu einem durch Verkehrslärm betroffenen Ort in 
Köln 
 
 
Auf die Frage, welche Lärmquelle die Befragten an ihrem genannten verlärmten 
Ort neben dem Straßenlärm stört, konnte mit Mehrfachantworten geantwortet 
werden (Abbildung 14). Ca. 45 % der Befragten fühlt sich von Fluglärm gestört. 
Knapp ein Fünftel von Eisenbahn- oder Straßenbahnlärm. Rund 40 % der Be-
fragten fühlt sich von anderem Lärm39, als dem genannten, gestört.  
Abbildung 14:  Auswertung der Frage " Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr 
stört Sie hier auch?“ 
 
 
39  Z. B. Nachbarschaftslärm oder Lärm durch Gastronomiebetrieb 
354
397
905
991
0 200 400 600 800 1.000 1.200
Straßenbahn
Eisenbahn
Sonstiges
Fluglärm
n = 2.190
Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 1: Maßnahmen im 
Straßenverkehr 
Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr stört Sie hier auch?

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36 
Mit 70 % finden die meisten Befragten die Förderung von Fuß-, Rad- und öf-
fentlichem Verkehr sehr wichtig (Abbildung 15). Mehr als 60 % finden Schall-
schutzfenster, den Ausbau von Park+Ride-Anlagen, lärmmindernden Fahrbahn-
belag und LKW-Fahrverbote nachts wichtig oder sehr wichtig. Die Erhöhung der 
Parkgebühren und Reduzierung der Anzahl von Fahrstreifen werden als weni-
ger wichtig empfunden.  
Betrachtet man diese Befragungsergebnis in Relation zu den 28 Maßnahmen-
vorschläge der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Lärmaktionsplanung Stufe II, 
zeigt sich, dass die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie ÖPNV in den 
Augen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin das wichtigste Anliegen darstellt. 
Der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der aktuel-
len Befragung eine höhere Bedeutung zugemessen. Nach Einschätzung der 
Befragten scheinen die Erweiterung des Anwohnerparkens und die Erhöhung 
von Parkgebühren (beide aus Stufe III) bzw. ein Parkraummanagement (aus 
Stufe II) eher unpopuläre Handlungsmöglichkeiten zu sein. 
Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teil-
nahmen, nutzten 1.216 die Möglichkeit einen eigenen Vorschlag bzw. eine An-
merkung anzugeben. Dabei beziehen sich die Angaben der Befragten zu gro-
ßen Teilen auf Straßenlärm bzw. Lärm der durch den motorisierten Verkehr ent-
steht. Der störende Einfluss durch Schienen- und Flugverkehr wird ungefähr 
halb so oft erwähnt. Häufig wird auch der störende Einfluss des Lärms in Zu-
sammenhang mit den Nachtstunden genannt. Weitaus weniger Anmerkungen 
gab es in Bezug auf Lärm durch Schiffsverkehr oder bspw. Musik, Gastronomie 
und zum Nachtleben.

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37 
Abbildung 15:  Auswertung der Frage "Folgende Handlungsansätze finde ich..."  
 
 
6.2 Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte 
Im zweiten Teil der Befragung standen Fragen zu Ruheorten, die der Kölner 
Bevölkerung unabhängig von akustischen Kriterien wichtig sind und sich vorran-
gig in gut erreichbarer Nähe zum Wohn-, aber auch Arbeitsumfeld befinden, im 
Mittelpunkt. Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürgern, die an der Be-
fragung teilnahmen, gaben 1.253 einen konkreten Ruheort an.  
0% 20% 40% 60% 80% 100%
lärmmindernder
Fahrbahnbelag
Lkw-Fahrverbote
ganztags
Lkw-Fahrverbote
nachts
Grüne Wellen
Kreisverkehre
Tempo 30
ganztags
Tempo 30
nachts
weniger
Fahrstreifen
Schallschutz-
fenster
Schallschutz-
wände
Ausbau von
P+R-Anlagen
Erweiterung
Anwohnerparken
Erhöhung von
Parkgebühren
Fuß-, Rad- und
ÖPNV fördern
n = 2.190
Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 1: Maßnahmen 
im Straßenverkehr 
Folgende Handlungsansätze finde ich...
sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben

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38 
Die von den Befragten angegebenen Ruheorte wurden ebenfalls verortet. Ins-
gesamt haben 58 % der Befragten einen Ruheort angegeben. Die Abbildung 16 
zeigt, dass diese Orte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Auffällige 
Häufungen sind entlang des Rheins, im Stadtwald, im Königsforst, im Blücher-
park, im Inneren und Äußeren Grüngürtel sowie entlang des Decksteiner Wei-
hers, Forstbotanischen Gartens und weiteren Parkanlagen vorhanden. 
Abbildung 16: Verortete Angaben zu einem Ruheort in Köln 
 
Auf die Frage, was den von den Befragten genannten Ruheort auszeichnet, 
konnte mehrfach geantwortet werden. Mit 85 % wurde die Lage im Grünen am 
häufigsten genannt. Fast die Hälfte der Ruheorte bietet Wasser, 42 % der Ru-
heorte bieten Möglichkeiten für Aktivitäten und Sport. Die Merkmale wie Aus-
sicht, Lage im Wald und Möglichkeiten zum Kinderspiel bieten circa ein Drittel 
der Ruheorte. Knapp 10 % der Ruheorte sind nach Angaben der Befragten Gar-
tenanlagen.

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39 
Abbildung 17:  Auswertung der Frage „Was zeichnet Ihren Ruheort aus?“ 
 
In Bezug auf störende Geräusche am genannten Ruheort gaben drei Viertel der 
Befragten an, von Verkehrslärm gestört zu sein. Von Sport und Freizeitlärm und 
anderen Menschen fühlen sich 11 % bzw. 16 % gestört. Ein Fünftel fühlt sich 
von anderen Geräuschen gestört. 
Abbildung 18:  Auswertung der Frage „Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört 
Sie an Ihrem Ruheort?“ 
 
9%
9%
20%
25%
30%
33%
34%
42%
47%
85%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
(Klein-) Gartenanlage
Etwas anderes
Lebhaft bzw. belebt
Wenig besucht
Bietet Möglichkeiten
zum Kinderspiel
Liegt im Wald
Bietet Aussicht
Bietet Möglichkeiten
für Aktivitäten und Sport
Bietet Wasser
Liegt im Grünen
bzw. bietet Grün
n = 2.190
Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete 
und städtische Ruheorte
Was zeichnet Ihren Ruheort aus?
11%
16%
20%
75%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sport- und
Freizeitlärm
Menschen
etwas anderes
Verkehrslärm
n = 2.190
Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete 
und städtische Ruheorte 
Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört Sie an Ihrem 
Ruheort?

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12.09.2019 
40 
Auf die Frage, wie die Befragten zum genannten Ruheort gelangen, konnte 
mehrfach geantwortet werden. Die Mehrheit der Befragten erreicht ihren Ruhe-
ort ohne motorisierte Verkehrsmittel, 70 % laufen zu ihrem Ruheort und 57 % 
nutzen das Rad. Nur 15 % bis 16 % nutzen das Auto oder den ÖPNV. 
Abbildung 19:  Auswertung der Frage "Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren 
Ruheort?" 
 
Für mehr als 90 % der Befragten ist es sehr wichtig, dass die Ruheorte erhalten 
und stärker geschützt werden. Dass die Ruheorte wohnungsnah liegen, finden 
auch mehr als 90 % wichtig oder sehr wichtig. 
Abbildung 20:  Auswertung der Frage "Wie wichtig ist es Ihnen, ..." 
 
Von den insgesamt 2.190 Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teil-
nahmen, nutzten 649 die Möglichkeit eine Anmerkung zu ruhigen Gebieten und 
städtischen Ruhehorten zu geben. Dabei wiesen die Befragten am häufigsten 
noch einmal auf den Straßenlärm als Störfaktor hin. Aber auch störender 
15%
16%
57%
70%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
mit dem Auto
mit dem Rad
zu Fuß
n = 2.190
Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete und 
städtische Ruheorte 
Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren Ruheort?
0% 20% 40% 60% 80% 100%
… dass diese Ruheorte 
wohnungsnah liegen?
… dass im Stadtgebiet 
Ruheorte erhalten 
bleiben und stärker 
geschützt werden?
n = 2.190
Bürger*innenbefragung zum LAP Köln 2018 - Teil 2: Ruhige Gebiete 
und städtische Ruheorte
Wie wichtig ist es Ihnen, ...
sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben

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41 
Fluglärm und Lärm in den Nachtstunden werden häufiger genannt. Musik und 
hörbare Freizeitbeschäftigungen sind ebenfalls Lärmquellen, die die Erholung 
an städtischen Ruheorten mindern. In rheinnahen Gebieten wird vereinzelt auch 
der Schiffsverkehr als Lärmquelle genannt. Neben lärmverbundenen Aussagen 
wird auch in größerer Häufigkeit auf die durch Vermüllung geminderte Aufent-
haltsqualität hingewiesen.  
Die Befragung zu ruhigen Gebieten und städtischen Ruheorten zeigt, dass es 
für viele Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, einen ruhigen Rückzugsort zur Er-
holung aufsuchen zu können. Dabei ist den Befragten besonders ein mit Grün-
flächen ausgestatteter Ort in ihrer unmittelbaren Umgebung wichtig, um den Ort 
möglichst zu Fuß erreichen zu können. Darüber hinaus legen viele Befragte 
Wert auf die Erhaltung und den Schutz der Ruheorte. Die Ergebnisse lassen die 
Schlussfolgerung zu, dass ein Bedarf an Ruheorten im gesamten Stadtgebiet 
vorhanden ist. Aufgrund der vorrangig in den Außenbereichen ausgewiesenen 
ruhigen Gebiete besteht dieser Bedarf insbesondere in der Innenstadt. Daher 
sollten nach Möglichkeit subjektiv ruhige, innenstadtnahe Ruheorte ausgewie-
sen und vor einer weiteren Verlärmung geschützt werden.

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12.09.2019 
42 
7 Zusammenfassung 
Für die Stadt Köln wurde die Lärmaktionsplanung mit der vorliegenden dritten 
Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie fortgeschrieben. Das Ziel dieser ge-
setzlichen Pflichtaufgabe ist es, die potentiell gesundheitsrelevanten Lärmbe-
lastungen zu verringern. Die Lärmaktionsplanung für die Stadt Köln umfasst das 
Straßennetz, die Eisenbahnstrecken des Bundes, sonstige Schienenstrecken, 
den Flughafen Köln/Bonn und die IED-Anlagen.  
Der Straßenverkehr ist in Köln mit Abstand der Hauptlärm- und Konfliktverursa-
cher. Die Auswirkungen durch die Eisenbahnstrecken des Bundes und den 
sonstigen Schienenverkehr sind im Vergleich zum Straßenverkehr deutlich ge-
ringer. Der Flugverkehr folgt an vierter Stelle. Industrie- und Hafenanlagen ver-
ursachen wenige nennenswerte Konflikte. 
Auf Basis der aktuellen Kartierungsergebnisse wurden die in der Stufe II der 
Lärmaktionsplanung bestimmten Belastungsschwerpunkte aktualisiert. Die 
meisten der in der Stufe II identifizierten Belastungsschwerpunkte mit hoher o-
der sehr hoher Belastung sind weiterhin dieser Einteilung zuzuordnen.  
Zur Reduzierung des Lärms in den Belastungsschwerpunkten wurden in den 
letzten Jahren bereits Maßnahmen umgesetzt. Dies sind bspw. die Umsetzung 
der Bewohnerparkgebiete, die Einrichtung einer Fahrradstraße, die Umwand-
lung eines Knotenpunktes mit LSA zu einem Kreisverkehr. Zur Minderung des 
verbleibenden Lärms wurden eine Recherche bei den zuständigen städtischen 
Dienststellen und nichtstädtischen Institutionen durchgeführt und die für die 
nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen mit einer lärmmindernden Wirkung 
dokumentiert. Die geplanten Maßnahmen umfassen u. a.:  
● Ausbau der Radinfrastruktur, 
● Ausbau E-Bus-Linien und Infrastruktur, 
● Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge, 
● Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, 
● Lärmsanierung durch Schallschutzwände an Autobahnen und Eisenbahn-
strecken, 
● Stärkung und Ausweitung des Busnetzes, 
● Verbesserung an Fahrzeugen der KVB. 
Die Maßnahmenplanung für die Belastungsschwerpunkte schließt ab mit einer 
Kosten-Wirksamkeitsbeurteilung. Diese berücksichtigt die akustischen Wirkun-
gen sowie die Kosten für die Umsetzung.  
Inhalt der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Entwicklung von lärmmindern-
den Maßnahmen in lauten Bereichen, sondern auch die Identifikation und der

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LAP Stufe III 
12.09.2019 
43 
vorsorgende Schutz von bislang ruhigen Gebieten. Die im Rahmen der Stufe II 
festgelegte Gebietskulisse zu den ruhigen Gebieten wurden anhand der aktuel-
len Lärmkartierung überprüft und unverändert übernommen. 
In Köln erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Fragebogens, der 
über das Internet abrufbar war, schriftlich bestellt werden konnte und in den 
Rathäusern auslag. Im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018 beteilig-
ten sich 2.190 Bürgerinnen und Bürger an der Befragung. Der Fragebogen 
hatte neben der Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel, grundsätzliche Fragen 
zur Kölner Lärmaktionsplanung und zur Lärmbefindlichkeit zu ermitteln.  
Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger zeigt, dass sich viele durch Stra-
ßenverkehrslärm an konkreten Orten gestört fühlen. Obwohl der Fluglärm ge-
mäß Kartierung für Köln nicht den Stellenwert des Straßen- und Schienenlärms 
hat, wird sein Belästigungsgrad innerhalb der Bevölkerung höher eingestuft. 
Eine Mehrheit der Befragten sieht Maßnahmen zur Förderung von Fuß-, Rad- 
und öffentlichem Verkehr sowie Schallschutzfenster und den Ausbau von 
Park+Ride-Anlagen als bedeutenden Beitrag zur Lärmminderung an. Für viele 
Bürgerinnen und Bürger ist es zudem wichtig, einen ruhigen Rückzugsort zur 
Erholung aufsuchen zu können. Dabei ist den Befragten besonders ein mit 
Grünflächen ausgestatteter Ort in ihrer unmittelbaren Umgebung wichtig. Ein 
Bedarf an Ruheorten besteht insbesondere in der Innenstadt.  
Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Der Gesetzgeber 
schreibt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und Überar-
beitung der Lärmkarten und Aktionspläne vor. Eine Aktualisierung der Lärmkar-
tierung und des Lärmaktionsplans für Köln erfolgt damit 2022 bzw. 2023 erne ut. 
Im Rahmen der Aktualisierung werden die Maßnahmen des vorliegenden LAP 
der Stufe III wieder auf ihren Umsetzungsstand überprüft und es werden neue 
Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Basierend auf den Ergebnis-
sen des aktuellen Lärmaktionsplans werden neue ruhige Orte geprüft.

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44 
Glossar 
BAB Bundesautobahn 
Belastungs-
schwerpunkt 
Belastungsschwerpunkt wird in der 
Lärmaktionsplanung zur Bezeichnung der lautesten 
Bereiche bzw. der Bereiche mit dem größten 
Handlungsbedarf verwendet 
BImSchG Bundes-Immissionsschutz-Gesetz 
DB AG Deutsche Bahn AG 
dB(A) Dezibel dB, das einer A-Bewertung 
(Frequenzbewertung) unterzogen ist 
€ Euro 
EBA Eisenbahn-Bundesamt 
EG  Europäische Gemeinschaft 
EU Europäische Union 
ha Hektar 
HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG 
IED Industrial Emissions Directive 
Lärmbrenn-
punkt 
Lärmbrennpunkt wird in der Lärmaktionsplanung zur 
Bezeichnung der lautesten Bereiche bzw. der 
Bereiche mit dem größten Handlungsbedarf verwendet 
Kfz Kraftfahrzeug 
km2 Quadratkilometer 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
L DEN Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Lärmindes für 
allgemeine Belästigung 
L Night Nachtlärmindex; Lärmindex für Schlafstörungen 
LANUV Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Lkw Lastkraftwagen 
LAP Lärmaktionsplan 
LKZ LärmKennziffer: Kennwert zur Darstellung der 
Lärmbetroffenheit 
LSA Lichtsignalanlage 
m Meter 
Mio. Millionen 
MULNV Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 
Verbraucherschutz 
NRW Nordrhein-Westfalen

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45 
ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr 
P+R Park and Ride 
RRX Rhein-Ruhr-Express 
SMA Splittmastixasphalt 
SPNV Schienenpersonennahverkehr 
StVG Straßenverkehrsgesetz 
StVO Straßenverkehrsordnung 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1:  Belastete Menschen durch Straßenverkehrslärm 7 
Tabelle 2:  Von Straßenverkehrslärm belastete Fläche und geschätzte 
Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 
im kartierten Netz 7 
Tabelle 3:  Belastete Menschen durch Eisenbahnlärm 8 
Tabelle 4:  Von Eisenbahnlärm belastete Fläche und geschätzte Zahl 
der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 8 
Tabelle 5:  Belastete Menschen durch lokalen Schienenverkehrslärm 9 
Tabelle 6:  Von lokalem Schienenverkehrslärm belastete Fläche und 
geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und 
Krankenhausgebäude 9 
Tabelle 7:  Belastete Menschen durch den Flughafen Köln/Bonn im 
Kölner Stadtgebiet 10 
Tabelle 8:  Von Fluglärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der 
Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 10 
Tabelle 9:  Belastete Menschen durch Industrie- und 
Gewerbeanlagen 11 
Tabelle 10:  Von Industrie- und Gewerbeanlagen belastete Fläche und 
geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und 
Krankenhausgebäude 11 
Tabelle 11:  In Umsetzung befindliche und bereits geplante 
Maßnahmen aus dem LAP Stufe II 22 
Tabelle 12: Geplante lärmmindernde Maßnahmen in den nächsten 5 
Jahren 24 
Tabelle 13: Zusätzlich durch den Landesbetrieb Straßenbau in den 
nächsten 5 Jahren geplante lärmmindernde Maßnahmen 25 
Tabelle 14: Kosten und Wirkung der in den nächsten 5 Jahren 
geplanten lärmmindernden Maßnahmen 26 
Tabelle 15: Ruhige Gebiete in Köln aus dem Lärmaktionsplan Stufe II 30

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LAP Stufe III 
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46 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Betroffene nach Lärmverursachern im Tagesmittel (LDEN) 12 
Abbildung 2: Betroffene nach Lärmverursachern nachts (LNight) 13 
Abbildung 3: Belastungsschwerpunkte im Straßenverkehr (Stufe III) 15 
Abbildung 4: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich 
zur Stufe II 16 
Abbildung 5: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für den 
Gesamttag 17 
Abbildung 6: Belastungsschwerpunkte der Eisenbahnstrecken für die 
Nachtstunden 18 
Abbildung 7: Belastungsschwerpunkte im sonstigen Schienenverkehr 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und der Hafen 
und Güterverkehr Köln AG (HGK) (Stufe III) 19 
Abbildung 8: Veränderung der Belastungsschwerpunkte im Vergleich 
zur Stufe II 19 
Abbildung 9: Belastungsschwerpunkt Stufe II und Lärmkarte für den 
Flugverkehr LNight > 55 dB(A)  20 
Abbildung 10: Bereits vorhandene Maßnahmenplanungen aus der 
Stufe II 22 
Abbildung 11: Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 25 
Abbildung 12: Ruhige Gebiete in Köln 2018 31 
Abbildung 13: Verortete Angaben zu einem durch Verkehrslärm 
betroffenen Ort in Köln 35 
Abbildung 14:  Auswertung der Frage " Welcher Lärm neben dem 
Straßenverkehr stört Sie hier auch?“ 35 
Abbildung 15:  Auswertung der Frage "Folgende Handlungsansätze finde 
ich..." 37 
Abbildung 16: Verortete Angaben zu einem Ruheort in Köln 38 
Abbildung 17:  Auswertung der Frage „Was zeichnet Ihren Ruheort aus?“ 39 
Abbildung 18:  Auswertung der Frage „Welche Art von Lärm oder 
Geräuschen stört Sie an Ihrem Ruheort?“ 39 
Abbildung 19:  Auswertung der Frage "Wie gelangen Sie in der Regel an 
Ihren Ruheort?" 40 
Abbildung 20:  Auswertung der Frage "Wie wichtig ist es Ihnen, ..." 40 
 
Literaturverzeichnis 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik Köln. (2018). Einwohnerentwicklung 
2017: Köln wächst - auch bei geringer Zuwanderung. Köln.

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
12.09.2019 
47 
Bundesrepublik Deutschland. (29. Juni 2005). Gesetz zur Umsetzung der EG -
Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 
vom 24. Juni 2005. Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 38). 
Bundesrepublik Deutschland. (2013/2017). Gesetz zum Schutz vor sch ädlichen 
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, 
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-
Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Bundesgesetzblatt (in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), 
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. 
I S. 212)). 
EG. (18. Juli 2002). Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und 
des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von 
Umgebungslärm. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften(L 
189/12). 
MULNV. (2008). Lärmaktionsplanung. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 
7.2.2008.  
SRU. (1999). Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für 
Umweltfragen: Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen 
(Bd. Drucksache 14/2300). Bonn: Deutscher Bundestag. 
 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1: Karten des Textteils 
Anlage 2: Liste der Belastungsschwerpunkte Straßenverkehr 
Anlage 3: Liste der Belastungsschwerpunkte Eisenbahnstrecken 
Anlage 4: Liste der Belastungsschwerpunkte sonstiger 
Schienenverkehr 
Anlage 5: Fragebogen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Berlin 
Schicklerstraße 5-7 
D-10179 Berlin-Mitte 
Tel. 030.322 95 25 30 
Fax 030.322 95 25 55 
berlin@LK-argus.de 
 
 
Hamburg 
Altonaer Poststraße 13b 
D-22767 Hamburg-Altona 
Tel. 040.38 99 94 50 
Fax 040.38 99 94 55 
hamburg@LK-argus.de 
 
 
Kassel 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel 
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
 
www.LK-argus.de

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Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
1 
Handlungsbedarf 1. Ordnung 
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit durch-
gängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je 
Hektar. 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Aachener Str. Hohenzollernring bis Innere 
Kanalstr. 
1 
Äußere Kanalstr. Vogelsanger Str. bis Venloer Str. 1 
Barbarossaplatz / Salierring 
 
1 
Berliner Str. Clevischer Ring bis Steinkaulerstr. 1 
Bismarckstr. (Neustadt / 
Nord) 
  1 
Bonner Str. Chlodwigplatz bis Koblenzer Str. 1 
Dürener Str. Stadtwaldgürtel bis Hans-Sachs-
Str. 
1 
Ehrenfeldgürtel / Melatengür-
tel 
Venloer Str. bis Froebelstr. 1 
Frankfurter Str. Wiener Platz bis Heidelberger Str. 1 
Gladbacher Str. Erftstr. bis Kaiser-Wilhelm-Ring 1 
Gotenring / Justinianstr.   1 
Gremberger Str. Rolshover Str. bis Taunusstr. 1 
Hansaring   1 
Hauptstr. Zü (Po) Steinstr. Po bis Karlstr. Po 1 
Homarstr. Ostheimer Str. bis Kampgasse 1 
Höninger Weg Am Vorgebirgstor bis Zollstockgür-
tel 
1 
Kalker Hauptstr. Dieselstr. bis Wippermannstr. 1 
Kalker Hauptstr. Vietorstr. bis Hollwegstr. 1 
Karolingerring / Chlodwigplatz 
/ Ubierring 
Sachsenring bis Altenburger Str. 1 
Krefelder Str. (Neustadt/Nord)   1 
Lindenthalgürtel / Sülzgürtel   1 
Lützowstr.   1 
Luxemburger Str. Weißhausstr. bis Neuenhöfer 
Allee 
1 
Luxemburger Str. Barbarossaplatz bis Eifelwall 1 
Maarweg Stolberger Str. bis Aachener Str. 1

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
2 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Merheimer Str. Mauenheimer Gürtel bis Friedrich-
Karl-Str. 
1 
Moltkestr. (Neustadt/Nord u. 
Süd) 
Aachener Str. bis Jülicher Str. 1 
Mülheimer Freiheit / Dünn-
walder Str. 
  1 
Neusser Str. Scheibenstr. bis Friedrich-Karl-Str. 1 
Neusser Str. Niehler Kirchweg bis Kempener 
Str. 
1 
Neusser Str. Weißenburgstr. bis Ebertplatz 1 
Oplpener Str. Oranienstr. bis Frankfurter Str. 1 
Ostheimer Str. Heßhofstr. bis Homarstr. 1 
Poll-Vingster Str. Gremberger Str. bis Roddergasse 1 
Richard-Wagner-Str. Habsburgerring bis Schienentras-
se 
1 
Roonstr. (Neustadt/Süd)   1 
Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Innere 
Kanalstr. 
1 
Vorgebirgstr. Am Vorgebirgstor bis Zollstocks-
weg 
1 
Wipperfürther Str. / Solinger 
Str. 
Falckensteinerstr. bis Buchforststr. 1

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
3 
Handlungsbedarf 2. Ordnung 
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) hoher Belastung mit durchgängig 
mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Aachener Str. Innere Kanalstr. bis Alter Militär-
ring 
2 
Aachener Str. Bahnstr. We bis OE  2 
Amsterdamer Str. Boltensternstr. bis Innere Ka-
nalstr. 
2 
Äußere Kanalstr. Iltisstr. bis BAB 57 2 
Bachemer Str. Universitätsstr. bis Gleueler Str. 2 
Bayenstr. / Am Bayenturm / 
Agrippinaufer 
Dreikönigenstr. bis Oberländer 
Wall 
2 
Bergisch Gladbacher Str.  Genovevastr. bis Eschenbruchstr.. 2 
Berliner Str. OD Dünnwald 2 
Berliner Str. Steinkaulerstr. bis Wupperweg 2 
Berrenrather Str. Arnulsfstr. bis Universitätsstr. 2 
Berrenrather Str. Sülzgürtel bis Neuenhöfer Allee 2 
Blaubach / Mühlenbach   2 
Bonner Str. Marktstr. bis Am Verteilerkreis 2 
Brücker Mauspfad Petersenstr. bis Hovenstr. 2 
Deutz-Mülheimer Str. Lohmühlenstr. bis Danzierstr. 2 
Eiler Str. OD Rath / Heumar 2 
Filzengraben   2 
Frankfurter Str. Stadtautobahn bis Fuldaer Str. 2 
Frankfurter Str. Höhenberger Str. bis Olpener Str. 2 
Frankfurter Str. Po Im Bodesfeld bis Heidestr. Po 2 
Genovevastr. Frankfurter Str. 
bis Bergisch Gladbacher Str. 
2 
Hauptstr. Ro / Weißer Str. Ro  Brückenstr. bis Sürther Str. 2 
Hauptstr. Zü Karlstr. Po bis Ankergasse 2 
Hohenstaufenring Zülpicher Platz bis Roonstr. 2 
Deutzer Ring / westl. Abfahrt 
Deutzer Ring  
Troisdorfer Str. bis Im Hasental 2 
Kaiserstr. / Waldstr. Po Dortheenstr. bis Mühlenweg Po 2 
Liebigstr.   2 
Luxemburger Str. Eifelwall bis Weißhausstr. 2

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
4 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Luxemburger Str. Neuenhöfer Allee bis Scherfginstr. 2 
Melatengürtel / Stadtwaldgür-
tel 
Froebelstr. bis Dürener Str. 2 
Mindener Str.   2 
Neue Weyerstr. / Rothgerber-
bach 
  2 
Neusser Str. Friedrich-Karl-Str. bis Niehler 
Kirchweg 
2 
Neusser Str. Innere Kanalstr. bis Weißen-
burgstr. 
2 
Niehler Str. Xantener Str. bis Innere Kanalstr. 2 
Olpener Str. Warsteiner Str. bis Korbacher Str. 2 
Olpener Str. Broichstr. bis Overather Str. 2 
Parkgürtel / Ehrenfeldgürtel BAB 57 bis Venloer Str. 2 
Perlengraben   2 
Pescher Weg Pe / Longeri-
cher Str. Pe 
Donatusstr. bis Marienberger Weg 2 
Riehler Str. Ebertplatz bis Elsa-Brändström-
Str. 
2 
Rösrather Str. Eiler Str. bis Lützerathstr. 2 
Schmittgasse Hauptstr. Zü bis Houdainer Str. 2 
Severinsbrücke   2 
Siegburger Str. Deutzer Brücke bis Im Hasental 2 
Siegburger Str. Raiffeisenstr. bis Auf dem 
Sandberg 
2 
Subbelrather Str. Innere Kanalstr. bis Sandweg 2 
Trierer Str. / Pfälzer Str.   2 
Ubierring Mainzer Str. bis Agrippinaufer 2 
Venloer Str. Äußere Kanalstr. bis Akazienweg 2 
Victoriastr. / Ursulastr. / 
Turiner Str. 
Klingelpütz bis Ebertplatz 2 
Vietorstr. / Wipperfürther Str. Kalker Hauptstr. / Kalk-Mülheimer 
Str. 
2 
Vogelsanger Str. Ehrenfeldgürtel bis Bismarckstr. 2 
Vorgebirgstr. Sachsenring bis Bischofsweg 2 
Vorgebirgstr. Zollstocksweg bis Zollstockgürtel 2 
Weyerstr. / Pantaleonswall Barbarossaplatz bis Neue 
Weyerstr. 
2

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
5 
Handlungsbedarf 3. Ordnung 
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit weniger als 20 Betroffenen 
bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) je Hektar. 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Aachener Str. Brauweilerweg bis Bahnstr. We 3 
Alte Kölnstr. / Zaunhofstr. Brühler Landstr. bis OE 4 
Alte Wipperfürther Str. Frankfurter Str. bis Herler Str. 3 
Alter Militärring Wendelinstr. bis Aachener Str.  4 
Am Linder Kreuz Viehtrift bis Franfurter Str. Po 4 
Am Vorgebirgstor Bremsstr. bis Vorgebirgsstr. 4 
Am Weidenbach   3 
An der Malzmühle / Am 
Malzbüchel 
  4 
Auf dem Driesch OD Esch 3 
Auf dem Sandberg Poller Hauptstr. bis Rolshover Str.  4 
Augustinerstr.   4 
Äußere Kanalstr. Venloer Str. bis Subbelrather Str. 3 
BAB 57 Im Bereich Anschlussstelle 
Ehrenfeld bis Innere Kanalstr. 
3 
BAB 57 Im südwestlichen Bereich An-
schlussstelle Bickendorf  
3 
Bayenstr.  Holzmarkt bis Dreikönigenstr. 3 
Bergerstr. Humboldtstr. bis Ohmstr. Po 4 
Berrischstr. Walter-Dodde-Weg bis Mörterweg 3 
Brauweilerstr. Moltkestr. We bis Spitzangerweg 3 
Brauweilerstr. Moltkestr. We bis Bahnstr. WE 4 
Brühler Landstr. OD Meschenich 3 
Brühler Str. Militärringstr. bis Markusstr. 3 
Burgmauer Auf dem Berlich bis Tunisstr. 4 
Chorbuschstr. Auf dem Driesch bis Weilerstr. 3 
Christophstr. / Gereonstr. / 
Unter Sachsenhausen 
  3 
Dellbrücker Hauptstr. Bergisch Gladbacher Str. bis 
Thurner Str. 
3 
Deutz-Mülheimer Str. Messeallee Nord bis Adam-
Stegerwald-Str. 
4 
Deutzer Ring in Höhe Tenktererstr. 
bis Östliche Zubringerstr. 
3

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
6 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Dürener Str. Falkenburgstr. bis Lindenthalgürtel 3 
Dürener Str. Militärringstr. bis Morsdorfer Str. 3 
Ebertplatz   3 
Erftstr. / Maybachstr. / 
Am Kümpchenshof / Kyo-
tostr. 
  3 
Eschenbruchstr.   4 
Fauststr. / Frankfurter Str. Po Breslauer Str. bis Kaiserstr. 4 
Frankfurter Str. Po Hirschgraben bis Theodor-Heuss-
Str. Po 
4 
Frankfurter Str. Po Bochumer Str. Eil bis Hirschgraben 3 
Frankfurter Str. Po Waldstr. Po bis Friedensstr. 3 
Frechener Weg  Aachener Str. bis Am Kliepesch 3 
Friedrich-Ebert-Str. Ringstr. Ro bis OE Rodenkirchen 4 
Friedrich-Karl-Str. Merheimer Str. bis Amsterdammer 
Str. 
3 
Friesenplatz   3 
Gleueler Str. Geibelstr. bis Bachemer Str.  4 
Goethestr. We. Emil-Schreiterer-Platz bis Bahnstr. 
WE 
4 
Hagedornstr.   3 
Hahnenstr. / Neumarkt   3 
Hauptstr. Wi OD Widdersdorf 3 
Heidestr. Po Linder Mauspfad bis Auf- / Abfahrt 
BAB 59 
3 
Heidestr. Po Frankfurter Str. Po bis Albin-Köbis-
Str. 
4 
Herler Ring Bergisch Gladbacher Str. bis 
Wuppertaler Str. 
4 
Habsburgerring / Hohenstau-
fenring 
Aachener Str. bis Zülpicher Platz 3 
Holzmarkt  Große Witschgasse bis Kleine 
Witschgasse 
3 
Honschaftsstr. Im Weidenbruch bis Sigwinstr. 3 
Im Weidenbruch Berliner Str. bis Bernburger Weg 3 
Im Weidenbruch Honschaftsstr. bis Birkenweg 3 
Innere Kanalstr. Frohngasse bis Niehler Str. 3 
Innere Kanalstr. Venloer Str. bis Aachener Str. 4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
7 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Kapellenstr. Rd Rondorfer Hauptstr. bis Bödinger 
Str. 
3 
Kapellenstr. Kalker Hauptstr. bis Martin-Köllen-
Str. 
3 
Kempener Str.  Mauenheimer Gürtel bis Neusser 
Str. 
3 
Kitschburger Str. Aachener Str. bis Schinkelstr.  4 
Kölner Str. Po André-Citroën-Str. bis Gilgaustr. 4 
Kölner Str. Po / Hauptstr. Zü Gilgaustr. bis Steinstr. Po 3 
Kölner Weg   4 
Kuthstr. Kampgasse bis Ostheimer Str. 4 
Lindenstr.   3 
Longericher Str. Rommerskircher Str. 
bis Johannes-Rings-Str. 
3 
Longericher Str. Pe Johannesstr. Pe bis Donatusstr. 3 
Lützerathstr. Rösrather Str. bis Rather Maus-
pfad 
3 
Magazinstr. Nachtigallenstr. bis Josef-
Schwamborn-Str. 
3 
Magnusstr. / Zeughausstr.  Hohenzollernring bis Auf dem 
Berlich 
3 
Marktstr. Bonner Str. bis Raderberger Str. 4 
Maternusstr. Ro   4 
Mechtildisstr.   3 
Mühlenstr.   3 
Mülheimer Brücke   3 
Mülheimer Zubringer Clevischer Ring bis Tiefentalstr. 4 
Neusser Landstr. Lievergesberg bis Kurzer Damm 3 
Neusser Landstr. OD Fühlingen 3 
Neusser Str. Kempener Str. bis Innere Kanalstr. 3 
Niehler Str. Friedrich-Karl-Str. bis Xantener Str. 3 
Oberländer Ufer   4 
Odenthaler Str. / Dünnwalder 
Mauspfad 
Berliner Str. bis Leuchterstr. 3 
Ostmerheimer Str. Abshofstr. bis Eggerbachstr. 4 
Paffrather Str.   3 
Pescher Str. / Auweilerstr. / 
Doktorshof 
Pohlhofstr. bis Hahnerweg  4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
8 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Pipinstr.   4 
Poller Hauptstr.   4 
Rhöndorfer Str.  Weißhausstr. bis Gottesweg 4 
Ringstr. Ro Schillingsrotter Str. bis Mater-
nusstr. Ro 
3 
Rolshover Str. Wetzlarer Str. bis Westerwaldstr. 3 
Rolshover Str. Kalker Hauptstr. bis Wetzlarer Str. 4 
Rondorfer Hauptstr. / 
Rodenkirchener Str. Rd 
Kapellenstr. bis A 555 3 
Rösrather Str. Neubrücker Ring bis Lützerathstr. 4 
Scheidtweilerstr.   3 
Schnellweider Str.   3 
Sebastianstr. Niehler Damm bis Scheibenstr. 3 
Servatiusstr. Rösrather Str. bis Uckermarkstr. 4 
Siegburger Str. Auf dem Sandberg bis Am 
Weizenacker 
4 
St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Alte Neusser 
Landstr. 
3 
Steinstr. Po Hauptstr. Zü bis Deutzer Weg 3 
Tel-Aviv-Str. / Neuköllner Str. 
/ Nord-Süd-Fahrt / Offen-
bachplatz / Tunisstr. 
  4 
Ulrichgasse Sachsenring bis Tel-Aviv-Str. 3 
Universitätsstr.   3 
Venloer Str. Spichernstr. bis Friesenplatz 3 
Viehtrift Linder Mauspfad bis Moorweg 4 
Waldstr. Po Mühlenweg Po bis Grengeler 
Mauspfad 
3 
Weilerstr. OD Esch 3 
Weinsbergstr. / Widdersdor-
fer Str. 
Innere Kanalstr. bis Girlitzweg 3 
Weißhausstr. Luxemburger Str. bis Rhöndorfer 
Str. 
4 
Wendelinstr. Neuer Grüner Weg bis Alter 
Militärring 
4 
Wiener Platz / Clevischer 
Ring 
Mülheimer Brücke bis Keupstr. 4 
Wiener Platz / Clevischer 
Ring 
Keupstr. bis Mülheimer Zubringer 3

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
9 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Zeughausstr. / Komödienstr. Mohrenstr bis Tunisstr.  4 
Zollstockgürtel / Radert-
halgürtel 
DB Trasse bis Leichweg 3

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
10 
Handlungsbedarf 4. Ordnung 
Verbleibende Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) mit Lärmpegeln 
von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A). 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Adrian-Meller-Str. Hauptstr. Wi bis OE 3 
Akazienweg Gr Friedensstr. bis Waldstr. Po 4 
Alte Fischenicher St Brühler Landstr. bis OE 4 
Alte Neusser Landstr. St.-Tönnis-Str. bis OE 4 
Alte Römerstr. Kuhlenweg bis Auf dem Herbst 4 
Alteburger Str. Ubierring bis Alteburger Wall 4 
Am Bilderstöckchen   4 
Am Duffesbach   4 
Am Leystapel  Heumarkt bis Holzmarkt 3 
Am Weidenpesch   4 
An der Alten Post / Ostlandstr. 
/ Breslauer Str. We /  
Goethestr. We / Aachener Str. 
bis Aachener Str. / Bahnstr. We 
4 
An der Schanz / Niederländer 
Ufer 
Riehler Str. bis Tiergartenstr. 4 
An St.Katharinen / Severinstr. Im Sionstal 
bis Severinsbrücke / Severinstr. 
4 
Arnulfstr.   4 
Auf dem Klemberg   4 
Auweilerstr. OD Esch 3 
Auweilerweg Au / Pohlhofstr. / 
Orrer Str. 
OD Esch / Auweiler 4 
Bachemer Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str.  4 
Bahnhofstr. Po Mühlenstr. bis Kaiserstr. 3 
Bahnstr. We   4 
Bayenthalgürtel / Raderberg-
gürtel 
  4 
Bensberger Marktweg Dellbrücker Mauspfad 
bis Mielenforster Str. 
4 
Bergerstr. Hauptstr. Zü bis Ohmstr. Po 4 
Bergerstr. Frankfurter Str. Po bis Humboldt-
str. Po 
4 
Bergischer Ring Wiener Platz bis Rendsburger 
Platz 
4 
Bergisch Gladbacher Str. Otto-Kayser-Str. bis Tannenforst 3

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
11 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Berliner Str. Wupperweg bis Leuchterstr. 4 
Berrenrather Str. Sülzgürtel bis Arnulfstr. 2 
Berrenrather Str. Neuenhöfer Allee bis Friedrich-
Engels-Str. 
4 
Birkenweg Im Weidenbruch bis Zeisbusch-
weg 
4 
Bitterstr. Hackhauser Weg bis Hacken-
broicher Str. 
4 
Blücherstr. Ni   4 
Boltensternstr. Pasteurstr. bis Stammheimer Str. 2 
Bonner Str. Koblenzer Str. bis Marktstr. 4 
Bonner Wall   4 
Brauweilerstr. Spitzangerweg bis OA 3 
Breite Str.  Richmodstr. bis St.-Apern-Str. 4 
Breslauer Str. Ur  Königsberger Str. Po 
bis Fauststr. 
4 
Brückenstr. Ro   4 
Brücker Mauspfad Am Hirschsprung bis OE Brück 4 
Brücker Mauspfad Am Hirschsprung bis Hovenstr. 2 
Brühler Str. Raderberggürtel bis Bonner Str. 3 
Brüsseler Str. / Antwerper Str. 
/ Brabanter Str. 
Bismarckstr. bis Aachener Str. 4 
Brüsseler Str. Aachener Str. Richard-Wagner-
Str. 
4 
Buchforststr. Steinmetzstr. 
bis Stadtautobahn/Solinger Str. 
4 
Buchheimer Ring Wuppertaler Str. bis Herler Str. 4 
Buschfeldstr. Bergisch Gladbacher Str. 
bis Piccoloministr. 
4 
Buschweg (Mengenich) Untere Dorfstr. bis Schuhma-
cherring 
4 
Causemannstr. / Daverkusen-
str. 
  4 
Chorbuschstr. Auf dem Driesch bis Johannes-
Prassel-Str. 
3 
Danzierstr.   4 
Dasselstr.   4 
Dellbrücker Hauptstr. Bergisch Gladbacher Str. bis 
Hünenstr. 
3

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
12 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Dellbrücker Hauptstr. Thurner Str. bis Hatzfeld 3 
Dellbrücker Mauspfad Hagedornstr. bis Stadtbahntras-
se 
3 
Dellbrücker Mauspfad Dornröschenhecke bis Mielen-
forster Str. 
4 
Deutzer Ring Zubringerstr. bis Deutz-Kalker 
Str. 
 
Deutz-Kalker Str. / Kalker 
Hauptstr. 
Gotenring bis Vietorstr. 4 
Deutz-Mülheimer Str. Adam-Stegerwald-Str. bis 
Gaußstr.  
4 
Diepenbeekallee / Ignystr.  Breslauer Str. We bis Jungbluth-
gasse 
4 
Diepeschrather Str. Anemonenweg bis Waltherstr. 4 
Dillenburger Str. Trimbornstr. bis Rolshover Str.  4 
Donatusstr. Longericher Str. Pe bis Am 
Pescher Holz 
2 
Dörnchensweg / Dornstr. Neusser Landstr. bis Grimlingha-
userweg 
4 
Dürener Str. Hans-Sachs-Str. bis Universi-
tätsstr. 
1 
Dürener Str. Falkenburgstr. bis Morsdorfer 
Str. 
3 
Ehrenstr. Apostelnstr. bis Benesisstr. 4 
Eifelstr.   4 
Eifelwall   4 
Escher Str. Liebigstr. bis Parkgürtel 2 
Escher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöck-
chen 
4 
Escher Str. Liebigstr. bis Innere Kanalstr. 4 
Escher Str. Pe Longericher Str. Pe bis Am 
Pescher Holz 
3 
Eupener Str. (Braunsfeld)   4 
Eythstr. Steinmetzstr. bis Kalker Hauptstr. 1 
Falckensteinstr. Steinmetzstr. bis Wipperfürther 
Str. 
4 
Frankfurter Str. Ortsanfang bis Rösrather Str. 3 
Frankfurter Str. Rösrather Str. 
bis Hardtgenbuscherkirchweg 
4 
Frankfurter Str. Höhenberger Str. bis Fuldaer Str. 2

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
13 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Frankfurter Str. Modemannstr. bis Stadtautobahn 4 
Frankfurter Str. Po Nachtigallenstr. bis Im Bodesfeld 3 
Frankfurter Str. Po Heidestr. Po bis Portastr. 2 
Frechener Weg  Am Kliepesch bis OA 3 
Friedrich-Schmidt-Str. Militärringstr. bis Hültzplatz 4 
Frohnhofstr. Am Nußberger Pfad bis Iltisstr. 4 
Fühlinger Weg   4 
Fuldaer Str.   4 
Geldernstr.   4 
Gerhart-Hauptmann-St / 
Kühzällerweg 
Piccoloministr. bis Grunerstr. 4 
Germaniastr. Stadtautobahn bis Olpener Str.  4 
Gießener Str. Taunusstr. bis Deutzer Ring 4 
Gleueler Str. Lindenthalgürtel bis Geibelstr.  4 
Gleueler Str. Mommsenstr. bis Lindenthalgür-
tel 
2 
Gleueler Str. Mommsenstr. bis Militärringstr. 4 
Goethestr. We. Aachener Str. bis Emil-
Schreiterer-Platz 
4 
Goltsteinstr.   4 
Gottesweg Rhöndorfer Str. bis Luxemburger 
Str. 
3 
Gottesweg Vorgebirgstr. bis Rhöndorfer Str. 4 
Graf-Adolf-Str.   4 
Grafenmühlenweg Bergisch Gladbacher Str. bis 
Hatzfeldstr. 
4 
Gremberger Str. Burgenlandstr. bis Taunusstr. 4 
Gremberger Str. Rolshover Str. bis Poll-Vingster 
Str. 
4 
Grengeler Mauspfad Waldstr. Po bis Rolandstr. Wh 4 
Griechenpforte / Kleiner 
Griechenmarkt / Fleischmen-
gergasse / Bayardsgasse / 
Thieboldsgasse 
  4 
Guntherstr. Wh Gernotstr. bis Heidestr. Po 4 
Hackenbroicher Str. St.-Tönnis-Str. bis Widdeshover-
weg 
4 
Hackhauser Weg St.-Tönnis-Str. bis Üdesheimer 
Weg 
4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
14 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Hammerschmidtstr. Weißer Str. Ro bis Auf dem 
Klemberg 
4 
Händelstr. Aachener Str. bis Richard-
Wagner-Str. 
4 
Hans-Sachs-Str.   4 
Hartwichstr. / Merheimer Str. Escher Str. bis Merheimer Platz 4 
Hatzfeldstr.   4 
Heidelberger Str.   4 
Heidelweg / Heinrichstr. Wß   4 
Herler Str. Alte Wipperfürther Str. bis 
Schützengildeweg 
3 
Heumarkt   4 
Hirschgraben OD Eil 4 
Höhenberger Str.   4 
Hohenzollernring Bismarckstr. bis Aachener Str. 3 
Homarstr. Kampgasse bis OE Vingst 4 
Höninger Weg Vorgebirgsglacisweg bis Am 
Vorgebirgstor 
4 
Höninger Weg Zollstockgürtel bis Höninger Platz 4 
Honschaftsstr. Wupperweg bis Im Weidenbruch 4 
Humboldtstr. Po Ottostr. Ei bis Kaiserstr. 4 
Iltisstr. / Nußbaumerstr. Frohnhofstr. bis Ehrenfeldgürtel 4 
Im Hasental  2 
Im Weidenbruch Bernburger Weg bis Honschafts-
str. 
3 
Johannesstr. Pe Longericher Str. bis OE Pesch 4 
Jungbluthgasse / Holunder-
weg Ju / 
Beller Weg 
Ignystr. bis Vogelsanger Weg Ju 4 
Kaiserstr. Klingerstr. bis Dortheenstr. 3 
Kaiser-Wilhelm-Ring Hansaring bis Bismarckstr. 2 
Kalk-Mülheimer Str. Stadtautobahn bis Rendsburger 
Platz 
4 
Kalk-Mülheimer Str. 
Höhe Stadtautobahn bis Kalker 
Hauptstr. 
1 
Kalker Hauptstr. Hollwegstr. bis Dieselstr. 1 
Kalscheurer Weg Höninger Weg bis Kendenicher 
Str. 
4 
Kampgasse Homarstr. bis Kuthstr. 4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
15 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Kapellenweg   4 
Kapuzinerstr.   4 
Karlstr. Po / Josefstr. Bergerstr. bis Hauptstr. Zü 4 
Kerpener Str.  Lindenthalgürtel bis Zülpicher 
Str. 
4 
Kieskaulerweg Kratzweg bis Olpener Str. 4 
Kirchweg   4 
Kitschburger Str. Friedrich-Schmidt-Str. bis 
Schinkelstr.  
4 
Kleine Witschgasse   4 
Klettenberggürtel Luxemburger Str. bis Rhöndorfer 
Str. 
1 
Klosterstr.   4 
Koblenzer Str. Bonner Str. bis Goltsteinstr. 4 
Kolkrabenweg / Steinkauzweg 
/ 
Goldammerweg 
  4 
Kölner Str. Lö   4 
Königsberger Str. Po Humboldtstr. Po bis Breslauer 
Str. Ur 
4 
Konrad-Adenauer-Str. Ro Frankstr. Ro bis Friedrich-Ebert-
Str. 
4 
Konrad-Adenauer-Ufer Dagobertstr. bis Mevissenstr. 2 
Kuenstr. Neusser Str. bis Niehler Str. 1 
Leonhardsgasse OD Widdersdorf 3 
Leuchterstr. Dünnwalder Mauspfad bis OE 
Dünnwald 
4 
Leyendeckerstr.   3 
Liebigstr.   2 
Limburger Str.  Hohenzollernring bis Friesenplatz 4 
Linder Mauspfad Heidestr. Po bis OE Lind 4 
Lindweilerweg Robert-Perthel-Str. bis Militär-
ringstr. 
3 
Longericher Str. Parkgürtel bis Am Bilderstöck-
chen 
4 
Loorweg Ankergasse bis OE Zündorf 4 
Lübecker Str. / Maybachstr. Krefelder Str. bis Hansaring 1 
Lungengasse / Im Laach / 
Marsilstein / Schaafenstr. 
  4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
16 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Lülsdorfer Str. / Sandbergstr. OD Langel 4 
Lützerathstr. Rösrather Str. bis Rather 
Mauspfad 
3 
Maarweg Widdersdorfer Str. bis Stolberger 
Str. 
3 
Magazinstr. Josef-Schwamborn-Str. bis 
Heidestr. Po 
3 
Markmannsgasse Heumarkt bis Unterführung 
Brücke 
4 
Markusstr.   3 
Marsdorfer Str. Statthalterhofweg bis OE 4 
Maternusstr. Ro   4 
Nibelungenweg Maternustr. Ro bis Maternusplatz  
Merheimer Platz / Siebachstr. Merheimer Str. bis Sechzigstr. 4 
Merheimer Str. / Jesuitengas-
se 
Friedrich-Karl-Str. bis Mönchs-
gasse 
4 
Merkenicher Hauptstr. Ivenshofweg bis Schlettstadter 
Str. 
4 
Mielenforster Str. Bensberger Marktweg bis 
Hatzfeldstr. 
4 
Moltkestr. (Neustadt/Nord u. 
Süd) 
Aachener Str. bis Vogelsanger 
Str. 
1 
Moltkestr. We Weiden 4 
Mommsenstr.   4 
Montanusstr.   3 
Mühlenweg Po Waldstr. bis Friedensstr. 4 
Nachtigallenstr. Frankfurter Str. Po bis Vor den 
Feldern. 
4 
Nachtigallenstr. Schützenstr. bis Sportplatzstr. 4 
Nachtigallenstr. / Rolandstr. 
Wh 
Sportplatzstr. bis Grengeler 
Mauspfad 
3 
Neue Eiler Str.   4 
Neuenhöfer Allee   4 
Neufelder Str.   4 
Neumarkt (West-, Nord- und 
Ostseite) 
  4 
Neusser Landstr. Stallagsbergweg bis Oran-
jehofstr. 
4 
Neusser Str. Lachemer Weg bis Monheimer 
Str. 
2

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
17 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Neusser Wall / Niehler Str. Neusser Str. bis Innere Kanalstr. 3 
Niehler Damm Sebastianstr. bis Industriestr. 3 
Niehler Str. / Sebastianstr. Friedrich-Karl-Str. bis Schei-
benstr. 
4 
Olpener Str. Bennoplatz bis Oranienstr. 1 
Olpener Str. Overather Str. bis OE Brück 4 
Olpener Str. Nohlenweg bis Warsteiner Str. 2 
Olpener Str. Korbacher Str. bis OE Merheim 3 
Oranienstr. / Burgstr. Olpener Str. bis Ostheimer Str. 4 
Oranjehofstr. Mercatorstr. bis Seerosenweg 4 
Orrer Str. OD Esch 3 
Oskar-Jäger-Str. Weinsbergstr. bis Melatengürtel 4 
Ossendorfer Str. Iltisstr. bis Äußere Kanalstr. 4 
Ostheimer Str. Vingster Ring bis Heßhofstr. 1 
Ostmerheimer Str. Kratzweg bis Abshofstr.. 4 
Parkgürtel Longericher Str. bis Escher Str. 3 
Pescher Str.  Schulstr. bis Echerstr. 4 
Pfälzer Str. / Moselstr. Eifelplatz bis Zülpicher Str. 4 
Pfarrer-Moll-Str. / Am Grauen 
Stein 
Gremberger Str. bis Höhe L 124 4 
Piccoloministr. Honschaftsstr. bis Gerhart-
Hauptmann-St 
3 
Pohligstr. / Am Vorgebirgstor Bremsstr. bis Arnoldiplatz 4 
Poll-Vingster Str. Roddergasse bis Odenwaldstr. 1 
Poststr. Po Mühlenstr. bis Abzweig Sach-
gasse 
4 
Rather Mauspfad Rösrather Str. bis Hermodurstr. 3 
Rather Str. Bahnhofplatz bis Ettore-Bugatti-
Str.  
4 
Rendsburger Platz   4 
Rhöndorfer Str.  Gottesweg bis Klettenberggürtel  
Riehler Str. / An der Schanz Slabystr. bis Tiergartenstr. 3 
Ringstr. Ro Schillingsrotter Str. bis Siegstr. 
Ro 
3 
Rodfeldstr.   4 
Roggendorfstr.   4 
Rolandstr. (Neustadt / Süd)   4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
18 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Rondorfer Hauptstr. Kapellenstr. Rd bis OE 4 
Rösrather Str. Eiler Str. bis Rather Mauspfad 3 
Rösrather Str. Neubrücker Ring bis Frankfurter 
Str. 
3 
Sachsenring / Ulrichgasse   2 
Salmstr.   4 
Sandweg Subbelrather Str. bis Frohnhofstr. 4 
Schiefersburger Weg   4 
Schillingsrotter Str Nibelungenweg bis OE Ro-
denkirchen 
4 
Schlagbaumsweg Ostmerheimer Str. bis A 3 / A 4 4 
Schmittgasse Houdainer Str. bis Ranzeler Str. 2 
Siegburger Str. Allerseelenstr. bis Raiffeisenstr. 2 
Siegfriedstr. (Neustadt / Süd)   4 
Sigwinstr.   4 
Sportplatzstr. Nachtigallenstr. bis Heidestr. Po 3 
St.-Apern-Str.   4 
St.-Tönnis-Str. Üdesheimer Weg bis Am 
Bergerhof 
4 
Stammheimer Ring   4 
Stammheimer Str. Boltensternstr. bis Riehler Gürtel 4 
Statthalterhofweg   4 
Steinmetzstr. Falckensteinstr. bis Eythstr. 4 
Stolberger Str. Eupener Str. bis Oskar-Jäger-Str. 4 
Strundener Str. Mielenforster Str. bis Gemarken-
str. 
4 
Strundener Str. / Gierather 
Str. 
Brambachstr. bis OE 4 
Sülzburgstr. Berrenrather Str. bis Luxembur-
ger Str. 
4 
Sürther Hauptstr. Wesselinger Str. Sü bis Heidel-
weg 
4 
Sürther Str. Ro Kiefernweg Ro bis An der 
Hellfuhr 
4 
Sürther Str. Ro / Nibelungen-
weg 
Mainstr. Ro bis Grüngürtelstr. 4 
Theodor-Heuss-Ring Turiner Str. bis Konrad-
Adenauer-Ufer 
4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
19 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Thuleweg Im Weidenbruch bis Glocken-
blumenweg 
4 
Troisdorfer Str. (Deutz)   4 
Üdesheimer Weg Hackhauser Weg bis St.-Tönnis-
Str. 
4 
Ubierring Altenburger Str. bis Mainzer Str. 1 
Untere Dorfstr.   4 
Venloer Str. Innere Kanalstr. bis Spichernstr. 4 
Venloer Str. Mathias-Brüggen-Str. bis 
Akazienweg 
4 
Viehtrift Moorweg bis Am Linder Kreuz 4 
Vitalisstr. Stolberger Str. bis Widdersdorfer 
Str.  
4 
Vogelsanger Str. Goldammerweg bis Wilhelm-
Mauser-Str. 
4 
Vogelsanger Str. Äußere Kanalstr. bis Helmholtz-
str. 
2 
Vogelsanger Weg Ju Beller Weg bis Aachener Str. 4 
Volkhovener Weg Stallagsweg bis Pingenweg 4 
Von-Werth-Str. Christophstr. bis Hansaring 4 
Vorgebirgstr.  Raderthalgürtel bis Höninger 
Platz 
4 
Wahner Str. Po Schmittgasse bis OE 4 
Waldecker Str. Heidelberger Str. bis Stadtauto-
bahn 
4 
Waldecker Str. / Bertoldistr. Graf-Adolf-Str. bis Heidelberger 
Str. 
3 
Weißdornweg Ro Rodenkirchener Str. Rd bis A 4 4 
Weißer Hauptstr. / Weißer Str. 
Ro 
Heinrichstr. bis Johann-Strauss-
Str. 
4 
Weißer Str. Ro Sürther Str. bis OE Rodenkirchen 4 
Wesselinger Str. Sü Sürther Hauptstr. bis An den 
Weiden 
4 
Weyertal Zülpischer Str. bis Berrenrather 
Str. 
4 
Willi-Suth-Allee Athener Ring bis Karl-Marx-Allee 4 
Wipperfürther Str. Falckensteinerstr. bis Kalk-
Mühlheimer Str. 
1 
Wupperweg Berliner Str. bis Honschaftsstr. 4 
Würzburger Str. Ostheimer Str. bis Oranienstr. 4

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 2 
zum Bericht 
12. September 2019 
20 
Straßenname Straßenabschnitt Handlungsbedarf 
Stufe II 
Xantener Str. Niehler Str. bis Amsterdamer Str. 4 
Zaunstr. / Widdersdorfer 
Landstr. 
Brauweilerstr. bis OE Lövenich 4 
Zollstocksweg   4 
Zülpicher Platz   2 
Zülpicher Str. Lindenthalgürtel bis Gleueler Str. 4 
Zülpicher Str. Universitätsstr. bis Lindenthalgür-
tel 
4 
Zülpicher Str. Moselstr. bis Roonstr. 1 
Zülpicher Str. Roonstr. bis Hohenstaufenring 1

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 3 
zum Bericht 
12. September 2019 
1 
Liste der Belastungsschwerpunkte Eisenbahnstrecken  
Streckenabschnitte (Belastungsschwerpunkte) sehr hoher Belastung mit  
LKZLDEN > 1.000 und/oder LKZLNight > 1.000 (1. Kategorie) und hoher Belastung 
mit LKZLDEN > 250-1.000 und/oder LKZLNight > 250-1.000 (2. Kategorie). 
 
Stadtteil Strecken-
nummer 
von 
km  
bis 
km 
LKZ  
LDEN 
LKZ  
LNight 
Mülheim 2324 54,6 55,4 2. Kategorie 2. Kategorie 
Mülheim 2324 55,4 57,0 2. Kategorie 1. Kategorie 
Mülheim 2324 57,0 57,4 2. Kategorie 2. Kategorie 
Mülheim 2324 57,4 58,4 2. Kategorie 1. Kategorie 
Mülheim 
Kalk 
2324 59,4 61,5 1. Kategorie 1. Kategorie 
Mülheim 
Kalk 2324 61,5 61,6 2. Kategorie 1. Kategorie 
Mülheim 
Kalk 2324 61,6 64,2 1. Kategorie 1. Kategorie 
Porz 2324 66,2 69,7 2. Kategorie 2. Kategorie 
Porz 2324 69,7 71,1 1. Kategorie 1. Kategorie 
Porz 2324 71,1 72,5 2. Kategorie 2. Kategorie 
Porz 2324 73,5 75,2 2. Kategorie 2. Kategorie 
Lindenthal 
(Lövenich) 2600 7,5 8,6 2. Kategorie 2. Kategorie 
Lindenthal 
(Lövenich) 2600 8,6 9,1 2. Kategorie 1. Kategorie 
Lindenthal 
(Müngersdorf) 2600 9,1 11,0 2. Kategorie 2. Kategorie 
Lindenthal 
(Müngersdorf) 2600 5,7 6,3 2. Kategorie 2. Kategorie 
Ehrenfeld 2600 2,8 3,9 1. Kategorie 1. Kategorie 
Ehrenfeld 2600 3,9 5,2 2. Kategorie 1. Kategorie 
Chorweiler (Worringen) 2610 14,0 16,5 2. Kategorie 2. Kategorie 
Chorweiler 
(Volkhoven/ Weiler) 
2610 10,4 11,2 2. Kategorie 1. Kategorie 
Chorweiler 
Nippes 
2610 5,6 10,4 2. Kategorie 2. Kategorie 
Nippes 2610 2,2 3,4 2. Kategorie 2. Kategorie 
Nippes 2610 3,0 3,4 2. Kategorie 1. Kategorie

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 3 
zum Bericht 
12. September 2019 
2 
Stadtteil Strecken-
nummer 
von 
km  
bis 
km 
LKZ  
LDEN 
LKZ  
LNight 
Nippes 2610 2,7 3,0 2. Kategorie 2. Kategorie 
Nippes 2610 2,2 2,2 2. Kategorie 1. Kategorie 
Innenstadt 
2610 
2618 
0 
0 
1,5 
1,5 2. Kategorie 1. Kategorie 
Ehrenfeld 
(Vogelsang) 
2611 3,5 5,0 2. Kategorie 2. Kategorie 
Kalk 2621 0,9 1,9 2. Kategorie 1. Kategorie 
Kalk 2621 1,9 2,7 1. Kategorie 1. Kategorie 
Porz 2621 5,4 7,7 2. Kategorie 2. Kategorie 
Innenstadt 
Lindenthal 
Rodenkirchen 
2630 0,5 3,8 1. Kategorie 1. Kategorie 
Lindenthal 
Rodenkirchen 2630 3,8 5,3 2. Kategorie 1. Kategorie 
Lindenthal 
Rodenkirchen 2630 5,3 6,1 1. Kategorie 1. Kategorie 
Lindenthal 
Rodenkirchen 2630 6,1 6,7 2. Kategorie 1. Kategorie 
Rodenkirchen 2641 1,3 2,0 2. Kategorie 2. Kategorie 
Rodenkirchen 2641 2,0 3,0 1. Kategorie 1. Kategorie 
Porz (Poll) 2656 0,3 1,2 1. Kategorie 1. Kategorie 
Porz (Poll) 2656 1,2 2,4 2. Kategorie 2. Kategorie 
Mülheim 2663 2,3 3,1 2. Kategorie 2. Kategorie 
Mülheim 2663 3,1 3,9 - 2. Kategorie 
Mülheim 2663 5,0 5,4 - 2. Kategorie 
Mülheim 2670 6,9 7,1 2. Kategorie 1. Kategorie 
Mülheim 2670 7,1 7,4 - 2. Kategorie 
Mülheim 
(Stammheim) 
2670 7,5 7,9 - 2. Kategorie 
Mülheim 
Kalk 
2670 3,0 4,7 2. Kategorie 2. Kategorie 
Mülheim 
(Dünnwald) 2730 23,9 24,8 2. Kategorie 1. Kategorie 
Mülheim 
(Höhenhaus) 
2730 26,0 27,0 2. Kategorie 2. Kategorie

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 4 
zum Bericht 
12. September 2019 
1 
Liste der Belastungsschwerpunkte sonstiger Schienenverkehr 
 
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte 1. Ordnung) sehr hoher Belas-
tung mit durchgängig mehr als 80 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight 
> 60 dB(A) je Hektar.  
Strecken-
nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil 
Belastungs-
schwerpunkt 
Stufe II 
21 1,7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
34 3,4 Innenstadt Deutz 1. Ordnung 
51 3,4 Innenstadt Deutz 1. Ordnung 
86 12,15 Innenstadt Altstadt-Süd/Neustadt-Süd 1. Ordnung 
87 12,15,16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
89 15,16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
90 15,16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
97 12,15 Nippes Weidenpesch 1. Ordnung 
128 9 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 
129 9 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
130 9 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
130 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 
141 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 
142 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 
143 9 Lindenthal Sülz 1. Ordnung 
144 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 
147 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 
148 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 
150 12 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
159 13 Lindenthal Lindenthal 1. Ordnung 
191 16 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
232 18 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 4 
zum Bericht 
12. September 2019 
2 
Strecken-
nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil 
Belastungs-
schwerpunkt 
Stufe II 
351611 7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
351612 1,7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
353021 1,7 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
353022 1,7 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 
353057 1,7 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 
353063 1,7,9 Innenstadt Altstadt-Süd 1. Ordnung 
354074 12 Rodenkirchen Zollstock 1. Ordnung 
960472 12,15 Nippes Weidenpesch/Longerich 1. Ordnung 
 
Straßenabschnitte (Belastungsschwerpunkte 2. Ordnung) hoher Belastung mit 
durchgängig mehr als 20 Betroffenen bei LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) 
je Hektar. 
Strecken-
nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil 
Belastungs-
schwerpunkt 
Stufe II 
22 1,7 Lindenthal Lindenthal 2. Ordnung 
23 1,7 Lindenthal Lindenthal 2. Ordnung 
60 3,18 Mülheim Holweide 2. Ordnung 
62 3,18 Mülheim Dellbrück 2. Ordnung 
63 3,18 Mülheim Dellbrück 2. Ordnung 
66 4 Mülheim Mülheim 2. Ordnung 
71 5 Ehrenfeld Neuehrenfeld 2. Ordnung 
72 5 Ehrenfeld Neuehrenfeld 2. Ordnung 
81 5 Ehrenfeld Ehrenfeld/Neuehrenfeld 2. Ordnung 
113 7 Innenstadt Deutz 2. Ordnung 
116 7 Porz Poll 2. Ordnung 
140 9 Lindenthal Sülz 2. Ordnung 
149 12 Rodenkir-
chen 
Zollstock 
2. Ordnung

Stadt Köln 
LAP Stufe III 
Anlage 4 
zum Bericht 
12. September 2019 
3 
Strecken-
nummer Linie Stadtbezirk Stadtteil 
Belastungs-
schwerpunkt 
Stufe II 
150 12 Innenstadt Neustadt-Süd 1. Ordnung 
166 13 Ehrenfeld Neuehrenfeld 2. Ordnung 
234 18 Lindenthal Sülz 2. Ordnung 
235 18 Lindenthal Sülz 2. Ordnung 
236 18 Lindenthal Klettenberg 2. Ordnung 
237 18 Lindenthal Klettenberg 2. Ordnung 
7573 4 Mülheim Mülheim 2. Ordnung 
353063 1,7,9 Innenstadt Altstadt-Süd/-Nord 2. Ordnung 
353189 7 Porz Poll 2. Ordnung

»Köln aktiv gegen Lärm 
Befragung zur Lärmaktionsplanung 2018«
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
der Rat der Stadt Köln hat am 17. Dezember 2017 den aktuell gültigen Lärmaktionsplan für Köln beschlossen. Nun steht seine 
Fortschreibung an. Hierzu führt die Stadt Köln vom 1. bis zum 21. Oktober 2018 eine dreiwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind alle Kommunen auf Grundlage der Lärmkartierung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. 
Im Rahmen der Aktionsplanung erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Pläne aktiv mitzuwirken. 
In Form des angefügten Fragebogens können Sie an der aktuellen Fortschreibung zur Lärmaktionsplanung mitwirken.  Schwerpunkte 
hierbei sind Maßnahmen im Straßenverkehr und die Weiterentwicklung „Ruhiger Gebiete“.  
Aus diesem Grund befragen wir Sie zu diesen beiden Themen.
Die Ergebnisse der Umfrage werden wir im Internet veröffentlichen. Sie stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess 
dar und werden in dem fortzuschreibenden Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an: 
Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Den Fragebogen können Sie auch im Internet unter https://umfragen.stadt-koeln.de/laermaktionsplanung abrufen und ausfüllen. 
Sie können ihn auch ausdrucken und ausgefüllt an die oben genannte Adresse senden.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung in Köln finden Sie im Internet unter: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/aktionsplan
Ich danke Ihnen für Ihre Teilnahme und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Agnes Klein,  
Beigeordnete (i. V. für den Beigeordneten Dr. Harald Rau, Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt)

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Angaben zu dem von Ihnen bewerteten Ort
Angabe des von Ihnen  
bewerteten Ortes
(freiwillige Angabe)
keine
Angaben 
Wenn Sie einen konkreten Ort bewerten: 
Welcher Lärm neben dem Straßenverkehr 
stört Sie hier auch?
Eisenbahn Straßenbahn Fluglärm Sonstiges
Ort / Straße:
Folgende Handlungsansätze finde ich 
lärmmindernder Fahrbahnbelag
Lkw-Fahrverbote ganztags
Lkw-Fahrverbote nachts
Grüne Wellen
Kreisverkehre statt Ampeln
Tempo 30 ganztags
Tempo 30 nachts
weniger Fahrstreifen
Schallschutzfenster
Schallschutzwände
sehr 
wichtig
wichtig weniger 
wichtig
nicht 
wichtig
keine
Angaben 
Teil 1: Maßnahmen im Straßenverkehr
Die Fortschreibung ist eine der Grundlagen für die Umsetzung des im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2017 entwickelten 
Handlungs- und Maßnahmenkataloges. Der Katalog definiert Ansätze zur Lärmminderung, insbesondere zur Reduzierung des 
Straßenverkehrslärms, in der Stadt Köln.  
Wir möchten wissen, wie Sie zu diesen Ansätzen stehen. Nennen Sie einen besonders durch Straßenverkehrslärm betroffenen Ort 
in Köln. Dies kann ein öffentlicher Ort oder ein Ort in Ihrem Wohn- oder Arbeitsumfeld sein.

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
weniger Kfz-Verkehr durch
 – Ausbau von Park und Ride-Anlagen
 – Erweiterung bisheriger 
Anwohnerparkbereiche
 – Erhöhung von Parkgebühren
 – weitere Förderung von Fuß-, Rad- 
und öffentlichem Personennahverkehr
Eigene Vorschläge oder Anmerkungen
Teil 2: Ruhige Gebiete und städtische Ruheorte
Obwohl es in Köln an vielen Orten laut ist, gibt es viele wichtige Ruheorte in der Stadt, die es zu identifizieren und zu stärken 
gilt. Ruheorte zum Rückzug und zur Erholung sind ein Gegenpol zum Lärm der Stadt. Deswegen wollen wir verstehen, was diese 
Orte für Sie ausmacht. Im bestehenden Lärmaktionsplan sind bereits „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen. Helfen Sie uns, damit wir 
zukünftig in der Lärmaktionsplanung weitere geeignete Ruheorte festsetzen und diese dann auch in der Stadtplanung besser 
berücksichtigen können.
Beantworten Sie die Fragen bestenfalls anhand Ihres „Rückzugs- oder Ruheortes“. Dies kann der Park oder der Spielplatz in der 
Nähe Ihrer Wohnung sein. Vielleicht ist es aber auch Ihr Lieblingswaldstück am Stadtrand, das zum Spazieren und Erholen einlädt.
sehr 
wichtig
wichtig weniger 
wichtig
nicht 
wichtig
keine
Angaben 
Angaben zu dem von Ihnen bewerteten Ruheort
Angabe des von Ihnen  
bewerteten Ortes
(freiwillige Angabe)
keine
Angaben Ort / Straße:

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Hinweis: Da es sich um eine anonyme Befragung handelt, bitten wir Sie keine personenbezogenen Daten anzugeben.
Ihre Anmerkungen
Welche Art von Lärm oder Geräuschen stört Sie an Ihrem Ruheort?
Wie gelangen Sie in der Regel an Ihren Ruheort (Erreichbarkeit)?
Wie wichtig ist es Ihnen, dass Ruheorte wohnungsnah liegen?
Wie wichtig ist es Ihnen, dass im Stadtgebiet Ruheorte erhalten bleiben und stärker geschützt werden?
sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angaben 
Verkehrslärm Menschen etwas anderes
zu Fuß mit dem Rad mit den öffentlichen 
Verkehsmitteln mit dem Auto
Sport- und Freizeitlärm
Was zeichnet Ihren Ruheort aus?
Er liegt im Grünen/  
bietet Grün. Er bietet Aussicht. Er bietet mir/ uns Möglichkeiten  
zum Kinderspiel.
Er bietet Wasser. Er ist wenig besucht.
Er liegt im Wald. Er ist lebhaft bzw. belebt. Er bietet mir/ uns Möglichkeiten  
für Aktivitäten und Sport.
Er ist eine (Klein-) Gartenanlage.  
Etwas anderes

Anlage 3 Entscheidungsvorschläge

40205 Zeichen

Anhang 3  
         Seite 1 von 15 
 
Darstellung und Bewertung der im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung vom 19.08. bis zum 08.09.2019 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans bei 
der Stadt eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen 
 
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten erneuten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind 36 Stellungnahmen und Äuße- 
rungen eingegangen. 
 
Bezogen auf die TÖB enthält die nachfolgende Synopse in Kurzform die vorgebrachten Anregungen und Einwände, die den Lärmaktionsplan und die Inhalte des Lärmakti- 
onsplanes direkt betreffen. Darüber hinausgehende Stellungnahmen und Vorschläge sind nachfolgend erwähnt; eine unmittelbare Stellungnahme mit einem Entscheidungs- 
vorschlag für den Rat wurde in diesen Fällen nicht vorgenommen, da diese nicht Gegenstand der Vorlage sind oder gesetzliche Vorgaben betreffen, die nicht durch die 
Stadt Köln beeinflussbar sind.  
 
Die Kölner Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Erweiterung des Untersuchungsumfangs der Lärmaktionsplanung, die 
Erfassung anderer Lärmarten als Verkehr sowie größerer Industrieanlagen (IED-Anlagen) und Häfen, weitergehende Kartierungen zum Fluglärm, Monitoring des nächt- 
lichen Fluglärms, Verringerung von Belastungen durch Flugverkehr, Auswirkung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Flora, Fauna und Klima sowie der Schutz von 
Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, sondern werden im Rahmen anderer Verfahren oder Gremien beachtet und ge- 
gebenenfalls umgesetzt. Einige Anregungen den Flugverkehr betreffend sind zum Beispiel Angelegenheiten der Fluglärmkommission und wurden bzw. werden auch in 
diesem Gremium beraten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Lärmaktionsplan Maßnahmen aufgeführt werden dürfen, für die Einvernehmen 
mit dem Baulastträger erzielt wurde. Die den Lärmaktionsplan nicht unmittelbar betreffenden  Anregungen werden an die zuständigen Fachdienststellen weitergeleitet. 
Über die Entscheidung der Fachdienststellen wird bei der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung berichtet werden. 
 
Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Wesseling, Stadt Troisdorf und Deutsche Telekom 
Technik GmbH haben mitgeteilt, dass sie keine Bedenken und / oder keine Anregungen haben. Diese Stellungnahmen wurden in der Synopse nicht separat aufgelistet. 
 
Die den Lärmaktionsplan betreffenden Stellungnahmen werden in der Synopse dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung 
mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ein Entscheidungsvorschlag durch den Rat oder die weitere Vorgehensweise dargestellt.  
 
Die Anregungen und Einwendungen der Bürgerschaft sind nachstehend in Gänze aufgeführt, unabhängig davon, ob sie direkt den Lärmaktionsplan betreffen oder nicht. Bei 
den Anregungen, die die Lärmminderungsplanung nicht direkt beinhalten, wurde bei der Stellungnahme der Verwaltung das weitere Verfahren dargestellt. Für die Übrigen 
ist auch hier ein Entscheidungsvorschlag für den Rat aufgeführt. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat 
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben     
1. Anwohner der Schmittgasse in Köln -Zündorf  
Aufgrund der stark frequentierten Schmittgasse und Hauptstraße wird 
eine Umgehungsstraße und die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 in 
Zündorf gefordert. Zündorf als Frischluftschneise wird für das Kölner Kli- 
ma und den Luftaustausch zwischen Innenstadt und Umland als wichtig  
angesprochen. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
Die Forderungen betreffen in Arbeit befindliche Fachplanungen 
und sind nicht Inhalt der aktuellen Fortschreibung des Lärmakti- 
onsplans. Die aus der Umsetzung dieser Planungen resultieren- 
den Lärmauswirkungen werden bei der zukünftigen Lärmminde- 
rungsplanung berücksichtigt.  
2. Anwohner der Stolberger Str. / des M aarwegs in Köln -Ehrenfeld  
Auf der Stolberger Straße / Maarweg wird die Fahrweise der Kfz-
Verkehrsteilnehmenden (starkes Beschleunigen) nachts und frisierte 
Kraftfahrzeuge moniert. Es wird eine konsequentere Verfolgung der Stadt 
und der Polizei gefordert. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz-
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der Lärmminderungspla- 
nung  nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Polizei wird seitens 
der Verwaltung um weitere Veranlassung gebeten 
3. Bürgerverein Zündorf e. V. und sieben weitere Bürgerinnen und 
Bürger aus Köln-Zündorf  
 
Keine Maßnahmen in Köln-Zündorf 
Moniert wird der Lärmaktionsplan hinsichtlich der genannten Lärmminde- 
rungsmaßnahmen für die nächsten 5 Jahre, da die Auflistung keinerlei 
Maßnahmen für Zündorf beinhaltet. 
 
 
 
 
 
 
 
Durchgangsverkehr  
Aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung auf der Zündorfer Haupt- 
straße und Schmittgasse und der Befürchtung der weiteren Verkehrszu- 
nahme, insbesondere auch des Lkw-Verkehrs, durch Neubaugebiete der 
südlichen Nachbarkommunen sowie des neuen Containerhafens auf dem 
Evonik-Gelände in Lülsdorf, werden für die kommenden 5 Jahre Lärm- 
minderungsmaßnahmen gefordert, u.a. die schon lange versprochene 
Umgehungsstraße für Zündorf und Ausbau des ÖPNV.  
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
Auf der Grundlage der Lärmkartierung und des in 2017 zu Stufe 2 
beschlossenen Lärmaktionsplans ergeben sich für diese Stufe 
keine Lärmminderungsmaßnahmen für Köln-Porz-Zündorf. Bei 
der nächsten Stufe ist dieses erneut zu prüfen. 
 
Die Forderung nach Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Umge- 
hungsstraße) betrifft in Arbeit befindliche Fachplanungen. Diese 
sind nicht Inhalt der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktions- 
plans.  
 
 
Die Veränderung des Belastungsschwerpunktes im Bereich der 
Schmittgasse ist dadurch begründet; dass zur Stufe 3-Kartierung 
genauere Daten zum LKW-Anteil mit geringerer Ausprägung als 
zur vorhergehenden Kartierung vorlagen. Bei der vorhergehen- 
den Kartierung wurden mangels genauerer Daten regelkonform 
die deutlich höheren standardisierten LKW-Anteile für Landes- 
straßen verwendet. Der genannte Straßenzug stellt im Übrigen

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat 
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben     
Weiterhin wird die im Lärmaktionsplan gewonnene Erkenntnis hinsichtlich 
des Rückgangs des Straßenverkehrslärms auf der Schmittgasse moniert. 
 
immer noch einen hoch belasteten Bereich dar, der im vorliegen- 
den Bericht als Bereich mit einem Handlungsbedarf 4. Ordnung 
aufgeführt ist (siehe Anlage 2 S. 18 des Berichts von LK-Argus / 
Schmittgasse) 
4. Bürgerverein Porz -Langel e. V.  
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 
Der Bürgerverein moniert die in 2018 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteili- 
gung, weil sie teilweise in den Herbstferien stattfand und mit 2.190 Einga- 
ben nicht als repräsentativ gewertet werden kann.  
 
 
 
Fluglärm 
Weiterhin werden der erhöhte Flugverkehr und eine fehlende Einflug- 
schneise über Porz-Langel in der Karte zum Flugverkehr (Anlage 1, Abb. 
9) kritisiert. 
 
 
 
 
 
 
Industrielärm 
Kritik wird auch an den industriellen Tätigkeiten, ausgehend von Störfällen 
und Fackeltätigkeiten, in Wesseling/Godorf geübt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mit einem vierwöchigen Zeitraum, vom 1.10. bis 2.11.2018, bot 
die Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 für die Teilnahme an der Be- 
fragung einen genügenden Zeitrahmen. Die Beteiligung ist aus 
Sicht der Verwaltung auch im Vergleich zu ähnlichen Verfahren 
bei anderen Kommunen als hoch einzustufen. 
 
 
Die Abbildung 9 der Anlage 1 des Lärmaktionsplans stellt den 
Belastungsschwerpunkt Flugverkehr und die Isophonenbänder 
der Lärmbelastung dar. Die Isophonenbänder bilden den Flug- 
lärm für den Nachtzeitraum in Dezibel ab. Der Fluglärm am 
Köln/Bonner Flughafen wird im Rahmen der EU-Umgebungslärm-
richtlinie für Großflughäfen regelkonform vom Landesumweltamt 
unter Verwendung von Daten der Deutschen Flugsicherung 
(DFS) berechnet.  
 
 
Industrielärm ist nur dann Gegenstand der Lärmminderungspla- 
nung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, sofern es sich um IED-
Anlagen handelt. Zu diesen wurden bei der vorliegenden regel- 
konform gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten 
Lärmkartierung keine im Sinne der gesetzlichen Vorgaben für die 
Lärmaktionsplanung relevanten Belastungen festgestellt. Be- 
schwerden betreffend den Lärm ausgehend von Godorf wurden 
und werden jedoch mit der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregie- 
rung Köln, immer aktuell besprochen und erörtert.

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat 
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben     
Straßenverkehrslärm 
Die Zuordnung der Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße zum Handlungsbe- 
darf 4. Ordnung im Lärmaktionsplan wird infrage gestellt. Zudem wird der 
durch Schlaglöcher schadhafte Fahrbahnbelag des Loorwegs kritisiert 
und schon lange eine Ausbesserung gefordert. 
 
 
Aufgrund des Ausbaus des Hafens auf dem Evonik-Gelände in Lülsdorf 
wird eine höhere Lärmbelastung infolge des Lkw-Verkehrs befürchtet. 
Durch die (Neu-)Baugebiete in Niederkassel wird die bereits jetzt schon 
bestehende erhebliche Lärmbelastung aufgrund des Durchgangsverkehrs 
angesprochen. 
 
 
 
Hinsichtlich der geplanten BAB 553 und der damit verbundenen Rhein- 
spange wird die Befürchtung einer massiven Lärmzunahme sowohl wäh- 
rend der Bauzeit als auch während des Straßenbetriebes vorgebracht und 
die Berücksichtigung dieser Baumaßnahme im kommenden Lärmaktions- 
plan gefordert. 
 
 
Ruhiger Ort 
Moniert wird auch, dass Langel nicht als ein ruhiger Ort aufgrund der dar- 
gestellten Verlärmung bezeichnet werden kann.  
 
 
 
 
Forderung nach Lärmminderungsmaßnahmen 
Abschließend wird die Forderung nach Berücksichtigung von Porz-Langel 
bei der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen gestellt. 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
 
Die Zuordnung von Straßen bzw. Straßenabschnitten zu einem 
bestimmten Handlungsbedarf beruht auf Analysen der regelkon- 
form durchgeführten Lärmkartierungen und der Betroffenen. Die 
Forderung nach Ausbesserung des Fahrbahnbelags auf dem 
Loorweg wird an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet. 
 
Die Einwände betreffen teilweise in Arbeit befindliche Planungen 
der Nachbarkommunen und sind nicht Inhalt der aktuellen Fort- 
schreibung des Lärmaktionsplans. Auf die auf Seite 1 dieser An- 
lage vorgenommenen Hinweise wird verwiesen. Die Verwaltung 
wird die Eingabe bei den Nachbarkommunen Niederkassel und 
Lülsdorf bzw. dem Planungsträger des Evonik-Geländes einge- 
bracht. 
 
Der Einwand betrifft eine in Arbeit befindliche Fachplanung die 
mehrere Varianten enthält. Der Lärmaktionsplan berücksichtigt 
nur Lärmbelastungen im Bestand. Der Aspekt der Lärmauswir- 
kungen auf betroffene Wohngebiete wird als wesentlicher Be- 
standteil in das Fachplanungsverfahren miteinfließen.  
 
 
 
Das im gültigen Lärmaktionsplan der Stufe 2 festgesetzte ruhige 
Gebiet im Bereich der Ackerflächen Zündorf / Langel wurde an- 
hand akustischer Kriterien auf Basis der regelkonform durchge- 
führten Lärmkartierung ermittelt (siehe S. 30 des Berichtes von 
LK-Argus). 
 
 
Auf der Grundlage der Lärmkartierung und des in 2017 zu Stufe 2 
beschlossenen Lärmaktionsplans ergeben sich für diese Stufe 
keine Lärmminderungsmaßnahmen für Köln-Porz-Langel. Bei der 
nächsten Stufe ist dieses erneut zu prüfen.

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat 
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben     
5. Anwohner Clouth -Gelände in Köln -Nippes  
 
Anflüge über Nippes 
Es wird das Problem der Lärmbelastung durch insbesondere nachts sehr 
störende Anflüge über Köln-Nippes angesprochen, die nicht im Lärmakti- 
onsplan thematisiert werden.  
 
Nachrüstung von Wirbelgeneratoren an Flugzeugen 
Moniert wird auch die fehlende Nachrüstung von Wirbelgeneratoren bei 
den meisten Fluggesellschaften, die zur Lärmminderung bei Anflügen 
beitragen. Angeregt wird daher eine Erweiterung der Maßnahme „Anpas- 
sung der Entgeltordnung“ um den Aspekt Wirbelgenera toren, wonach 
Fluggesellschaften eine höhere Gebühr für Flugzeuge ohne Wirbelgene- 
ratoren entrichten müssen. 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnisge- 
nommen 
 
 
Die Verwaltung wird 
aufgefordert, eine ent-
sprechende Eingabe 
in der Fluglärmkom- 
mission vorzunehmen. 
 
 
 
 
 
Die regelkonform vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte 
Lärmkartierung, weist für den angesprochenen Bereich keine 
besonders hohen Lärmbelastungen aus. 
 
 
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn 
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von lärmmindern- 
den Maßnahmen. Die Anregung wird seitens der Verwaltung in 
die Fluglärmkommission eingebracht. 
6. Anwohner der Jo hann -Beckschäfer -Straße in Köln -Zündorf  
Kritisiert wird, dass die Schmittgasse als Belastungsschwerpunkt im 
Lärmaktionsplan entfallen ist, obwohl eine Verkehrszunahme Richtung 
Innenstadt deutlich merkbar ist. Weiterhin wird der Verwaltung vorgewor- 
fen, eine Schuld an der Erhöhung der Verkehrsbelastung in Zündorf auf- 
grund der Schließung der Querstraßen zwischen Schmittgasse und Zün- 
dorfer Hauptstraße zu haben. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
Die Veränderung des Belastungsschwerpunktes im Bereich der 
Schmittgasse ist dadurch begründet; dass zur Stufe 3-Kartierung 
genauere Daten zum LKW-Anteil mit geringerer Ausprägung als 
zur vorhergehenden Kartierung vorlagen. Bei der vorhergehen- 
den Kartierung wurden mangels genauerer Daten regelkonform 
die deutlich höheren standardisierten LKW-Anteile für Landes- 
straßen verwendet. Der genannte Straßenzug stellt im Übrigen 
immer noch einen hoch belasteten Bereich dar, der im vorliegen- 
den Bericht als Bereich mit einem Handlungsbedarf 4. Ordnung 
aufgeführt ist (siehe Anlage 2 S. 18 des Berichts von LK-Argus / 
Schmittgasse). 
 
Zur Beschwerde über die Schließung der Querstraßen wird die 
zuständige Fachdienststelle um Prüfung und Stellungnahme ge- 
beten

Seite 6 von 15 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidungsvor -
schlag für den Rat 
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben     
7. Anwohner des Sterrenhofwegs in Köln -Junkersdorf  
Der Anwohner beklagt die enorme Lärmbelastung der angrenzenden BAB 
1 und BAB 4, insbesondere ausgehend von Lkw, sowohl im Tages- als 
auch im Nachtzeitraum. Gleichzeitig wird die kurz vor dem Autobahnkreuz 
endende Einhausung der BAB 1moniert und angeregt Lärmschutzmaß- 
nahmen für den bisher nicht umfassend geschützten Bereich zu ergreifen.  
Als Maßnahmen werden eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 
Tempo 80, Erhöhung von Lärmschutzwänden, Errichtung von Lärm- 
schutzwällen, die Prüfung der Verlängerung der Einhausung und Einbau 
lärmoptimiertem Straßenbelags auf den Autobahnabschnitten der BAB 1 
und BAB 4 im Umfeld des Sterrenhofweges vorgeschlagen. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
Die Anregungen liegen außerhalb der Zuständigkeit der Stadt 
Köln. Jedoch wird die Eingabe mit der Bitte um Prüfung.an den 
für bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen zuständigen 
Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie bei der Bezirksregierung 
Köln, die für Geschwindigkeitsreduzierungen an Autobahnen 
zuständig ist, eingebracht. 
8: Anwohner der Jesuitengasse in Köln -Weidenpesch  
 
Lärmbelastungen in der Jesuitengasse 
Der Einwand richtet sich gegen eine unzureichende Einstufung der Lärm- 
belastungen in einem Teilbereich der Jesuitengasse. Für die Jesuiten- 
gasse / Merheimer Str. sei nur der Abschnitt von der Kapuzinerstraße bis 
Friedrich-Karl-Straße als hoch lärmbelastet ausgewiesen, nicht jedoch der 
Bereich nördlich der Kapuzinerstraße. Es wird beklagt, dass obwohl  dort 
Lärmpegel tagsüber mit bis Lden > 70 dB(A) und nachts mit Lnight > 60 
dB(A) an Gebäuden vorlägen, dort keine stark Lärmbetroffenheit im 
Lärmaktionsplan ausgewiesen ist.  
 
Zulässige Geschwindigkeit reduzieren 
Vorgeschlagen wird die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 
Tempo 30 zwischen dem Nahversorgungszentrum REWE und der Straße 
Am Tetzerkamp. Sollte eine Aufnahme in den Lärmaktionsplan nicht mög- 
lich sein, so wird um eine Erläuterung der Gründe für keine Lärmbetrof- 
fenheit gebeten. 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
Vor dem Hintergrund der Eingabe hat die Verwaltung die Auswei- 
sung des Handlungsbedarfs im Bereich der Jesuitengasse über- 
prüft. Ergebnis ist, dass die Lärmsituation auch im angesproche- 
nen Bereich dem Handlungsbedarf 4. Ordnung zugeordnet wer- 
den kann. Seite 16 der Anlage 2 zum Bericht von LK-Argus wurde 
dementsprechend dahingehend angepasst, dass dieser Hand- 
lungsbedarf auf der Jesuitengasse nicht nur bis zur Kapuziner- 
straße sondern bis zur Einmündung Mönchsgasse gegeben ist. 
 
 
Auf der Grundlage des Handlungs- und Maßnahmenkatalogs zum 
2017 beschlossenen Lärmaktionsplan wird die Verwaltung klären, 
welche Straßen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Frage 
kommen und diese dem Rat im Rahmen der nächsten Fort- 
schreibungen zum Lärmaktionsplan zum Beschluss vorlegen.

Seite 7 von 15 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
1. Bundesnetzagentur  
Seitens der Bundesnetzagentur werden aus schienenzugangsrechtlicher 
Sicht keine Bedenken vorgebracht. Es wird jedoch darum gebeten, dass 
die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen mit den geringstmög- 
lichen Beeinträchtigungen für den Netzzugang erfolgt. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Sofern Maßnahmen im Nahbereich des Schienennetz erfolgen, 
ist es Aufgabe der jeweiligen Fachplanung, Belange des Schie- 
nenzuganges entsprechend zu berücksichtigen 
2. Eisenbahnbundesamt  (EBA)  
Das EBA bringt keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen vor, 
bittet jedoch redaktionell um Anpassung der Anschrift des EBA und des 
Namens des Richtliniengebers für die Förderung zur Lärmsanierung an 
Schienen des Bundes. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach 
Kenntnisstand des EBA neben den Linien RE1 und RE5 auch auf der 
Linie RE6 ab Dezember 2019 die neuen RRX Fahrzeuge eingesetzt wer- 
den sollen. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
Die Aktualisierungen wurden im Bericht berücksichtigt. 
3. Wasserstraßen - und Schifffah rtsamt Köln  (WSA ) 
Die Belange des WSA sind durch die aktuelle Fortschreibung nicht betrof- 
fen. Hinsichtlich der auf der Grundläge der in 2018 durchgeführten Befra- 
gung ermittelten „Potentialräume“ für ruhige Gebiet e entlang der Rhein- 
ufer, die bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung genauer betrachtet wer- 
den sollen, weist das WSA auf die vom Rhein bzw. den dort fahrenden 
und liegenden Binnenschiffen ausgehenden Schallpegel hin. Diese sind 
aus Sicht des WSA bei der Entwicklung der weiteren ruhigen Gebiete im 
Rahmen der zukünftigen Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Schifffahrtslärm ist nicht Gegenstand der Lärmminderungspla- 
nung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Wie bereits bei den be- 
stehenden ruhigen Gebieten wird die Verwaltung im Hinblick auf 
den Schifffahrtlärm jedoch auch bei zukünftigen Ausweisungen 
lärmschutzbezogene Puffer zum Rhein prüfen 
4. Landesbetrieb Straßenbau NRW  
Der Landesbetrieb Straßenbau bittet um Aktualisierung geänderten der 
Maßnahmenbezeichnung „Egelspfad“ auf „Gregor-Mendel -Ring“ sowie 
um die Ergänzung, dass ab 2021 die Bauarbeiten zur Ortsumgehung 
Meschenich erfolgen sollen. Darüber hinaus stellt der Landesbetrieb fest, 
dass er die im fortgeschriebenen Lärmaktionsplanentwurf enthaltenen 
Maßnahmen zur Lärmminderung zur Kenntnis nimmt. Jedoch könne für 
diese Maßnahmen kein Einvernehmen mit dem Landesbetrieb vorausge- 
setzt werden. Demnach bestehe kein Anspruch auf Realisierung der im 
Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen an den Straßen, welche sich 
in der Baulast des Landes und des Bundes befinden. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
Die vom Landesbetrieb gemachten Anmerkungen wurden im 
Bericht berücksichtigt. Auf die auf Seite 1 dieser Anlage vorge- 
nommenen Hinweise wird verwiesen.

Seite 8 von 15 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
5. Stadt Leverkusen  
Es werden keine Anregungen vorgebracht. Die vorgesehenen Maßnah- 
men/Planungen u. a. zum Ausbau der Radinfrastruktur mit Bezug auf 
Leverkusener Stadtgebiet (u. a. RadPendlerRouten) werden unterstützt. 
Es wird um Beteiligung im weiteren Verfahren gebeten. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Seitens der Verwaltung sind die von der Stadt Leverkusen erbe- 
tenen Beteiligungen vorgesehen. 
6.  Stadt Bergisch Gladbach  
Für die Stadt Bergisch Gladbach ist im derzeitigen Verfahrensstand nicht 
erkennbar, dass wesentliche Belange betroffen sind. Um dies auch künf- 
tig bewerten zu können, wird die Beteiligung in weiteren Verfahrensschrit- 
ten angeregt, insbesondere bei Veränderungen die sich aus der Beurtei- 
lung, Priorisierung und Umsetzung der vorgestellten Maßnahmenvor- 
schläge ergeben können.  
Hinsichtlich der in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Ber- 
gisch Gladbacher Straße enthaltenen Reduzierung der zulässigen Ge- 
schwindigkeit auf 30 km/h, wird dargelegt, dass zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht absehbar ist, ob sich diese Maßnahme ggf. nachteilig auf die Ver- 
kehrssituation in Bergisch Gladbach auswirkt. Aus diesem Grund wird im 
Falle einer negativen Beeinträchtigung eine erneute Beteiligung mit einer 
Überprüfung der Maßnahme angeregt.  
Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass Bergisch Gladbach 
zurzeit eine Machbarkeitsstudie zum Gleisdreieck (Ds. Nr. 0258/2019) 
beauftragt hat und das die Ergebnisse hierzu derzeit politisch beraten 
werden. Ein Ergebnis des Gutachtens sei eine werktägliche Reduzierung 
von 5000 Kfz/24h auf der Mülheimer Straße. Eine entsprechende Ver- 
kehrsentlastung würde sich auch positiv auf den interkommunalen Ver- 
kehr zwischen Bergisch Gladbach und Köln auswirken.  
Die von der Stadt Köln geplanten Maßnahmen zum Ausbau der 
RadPendlerRouten werden sehr begrüßt, da auch für Bergisch Gladbach 
positive Verkehrsminderungseffekte erwartet werden. Es wird um weitere 
Einbindung bei den entsprechenden Planungen gebeten.  
Die Maßnahmen des Flughafens Köln/Bonn „Überarbeitung Entgeltrege- 
lung lauter Fluggeräte“ und „Einführung Radius to F ix Verfahren“ werden 
von der Stadt Bergisch Gladbach begrüßt. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Seitens der Verwaltung sind die von der Stadt Bergisch Gladbach 
erbeten Beteiligungen vorgesehen

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
7. Stadt Frechen  
Bei Maßnahmen im Bereich der Stadtgrenze von Frechen und / oder die 
grenzüberschreitende Auswirkungen haben, ist die betroffene angrenzen- 
de Nachbarkommunen frühzeitig zu informieren, bei der Festlegung der 
Maßnahmen zu beteiligen und der Sachverhalt öffentlich zu machen. 
Maßnahmen die zu Verlegungsverlagerungseffekten der schädlichen 
Umweltauswirkungen jeglicher Form führen, unterliegen der Beteiligungs- 
und Abstimmungspflicht. Die Unbedenklichkeit ist nachzuweisen. 
Darüber hinaus spricht die Stadt Frechen Maßnahmen zur „Umweltsensi- 
tiven Ampelsteuerung“ und „Pförtnerampeln“ an und k ritisiert in diesem 
Zusammenhang die fehlende Beteiligung bei der Einrichtung einer 
Pförtnerampel im Bereich Weiden West/Übergang zum Stadtgebiet Fre- 
chen und der Expressbuslinie auf der Aachener Straße. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Seitens der Verwaltung sind die von der Stadt Frechen geforder- 
ten Informationen, Beteiligungen und Abstimmungen vorgesehen 
bzw. bereits erfolgt 
 
Die Maßnahmen „Umweltsensitive Ampelsteuerung“, 
„Pförtnerampeln“ und „Expessbuslinien“ sind nicht G egenstand 
der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplans.  
8. Stadt Puhlheim  
Hinsichtlich der Maßnahme „Ausbau Radinfrastruktur“  verdeutlicht die 
Stadt Pulheim, dass aufgrund der ausgeprägten Pendlerbeziehungen 
zwischen der Stadt Pulheim und Köln eine Verbesserung der Radinfra- 
struktur von Köln nach Pulheim notwendig ist, um eine Erhöhung des 
Anteils des Fahrradverkehrs  zu fördern und gleichzeitig die Personenki- 
lometer des MIV zu reduzieren, damit die Lärmbelästigung durch diesen 
Pendlerverkehr sowohl im Kölner als auch Pulheimer Stadtgebiet verrin- 
gert wird. 
Wichtige Verbindungen für Fahrradpendler von / nach Pulheim ins Kölner 
Stadtgebiet bestehen bspw. nach 
• Auweiler 
• Widdersdorf 
• Weiden 
• über die Venloer Straße 
Es wird angeregt, dass diese Verbindungen als Pendlerrouten ausgebaut 
und ins Kölner Stadtzentrum weiter geführt werden sollten. 
 
Die Anregung wird im 
Rahmen der zukünfti- 
gen Lärmaktionspla- 
nung berücksichtigt 
 
Die Verwaltung wird die Anregung der Stadt Pulheim im Rahmen 
der Planungen zum Ausbau der Radinfrastruktur und damit auch 
bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung berücksichtigen 
 
 
9. Flughafen Köln Bonn GmbH  
Es werden keine Bedenken vorgebracht. Es wird angeregt, hinsichtlich 
des im Bericht angesprochenen Radius to Fix Verfahrens zu ergänzen, 
dass dieses zum 01.10.2018 im Luftfahrthandbuch der Deutschen Flugsi- 
cherung für Deutschland veröffentlicht wurde. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Die vom Flughafen Köln / Bonn angeregte Ergänzung wurde im 
Bericht vorgenommen.

Seite 10 von 15 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
10. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)  - Köln  
Der BUND-Köln spricht in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von The- 
men an. Nachfolgend aufgeführt sind die vor dem Hintergrund der Erläu- 
terungen auf Seite 1 dieser Anlage für die Fortschreibung des Lärmakti- 
onsplans relevanten Punkte: 
 
Schnelle Umsetzung aller Maßnahmen 
 
Der BUND erachtet eine schnelle Umsetzung aller in der Fortschreibung 
vorgeschlagenen Maßnahmen für wichtig. Insbesondere die langfristig 
konzipierten Maßnahmen sollen zeitlich vorgezogen werden. 
 
 
Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung 
 
Verwendung hypothetischer Annahmen für die Modellrechnungen zur 
Lärmkartierung 
Mit Hinweis auf den Wegfall eines Teiles des Lärmhotspots Hauptstraße / 
Schmittgasse. in Köln Porz-Zündorf stellt der BUND die Vermutung auf, 
dass die Modellrechnungen zur Lärmkartierung auf hypothetischen An- 
nahmen zur geplanten Verkehrsentwicklung basieren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fluglärm  
 
Erweiterung des Schallschutzprogrammgebiets 
Die Stadt soll sich nachdrücklich dafür einsetzen, insbesondere den 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die bei der Fortschreibung gelisteten Einzelmaßnahmen wurden 
nachrichtlich übernommen. Deren Umsetzungszeiträume sind 
bereits in den einzelnen Fachplanungen festgelegt und aufgrund 
der Planungsvorläufe und  der Bereitstellungsnotwendigkeit der 
Finanzen nicht mehr zeitgerecht umsetzbar. 
 
 
 
 
Die Berechnungen im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie basieren nicht auf prognostizierten son- 
dern auf Verkehrsmengen, die zu den Zeitpunkten der jeweiligen 
Lärmkartierungen ermittelt werden konnten. Veränderungen in- 
nerhalb der Hotspots - wie zum Beispiel in Köln-Porz-Zündorf - 
können u. a. dadurch begründet sein, dass zur Stufe 3-Kartierung 
genauere Daten - z. B. zu LKW-Anteilen und zulässigen Ge- 
schwindigkeiten – mit geringerer Ausprägung als zu den vorher- 
gehenden Kartierungen vorlagen. Der vom BUND gennannte 
Straßenzug stellt im Übrigen immer noch einen hoch belasteten 
Bereich dar, der im vorliegenden Bericht als Bereich mit einem 
Handlungsbedarf 4. Ordnung aufgeführt ist (siehe Anlage 2 S. 18 
des Berichts von LK-Argus / Schmittgasse) 
 
 
 
 
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
nächtlichen Fluglärm auch außerhalb des Gebietes des Schallschutzpro- 
gramms des Flughafens maßgeblich zu reduzieren. 
 
 
 
 
Kostensparender Kampf gegen städtischen Lärm: Synergieeffekte 
nutzen 
 
Tempo 30 
Der BUND fordert eine konsequente Erweiterung von Tempo 30, die sich 
zusätzlich zu Lärmschutz positiv auf Luft, Unfallvermeidung, Verbesse- 
rung des Fuß- und Radverkehrs und Attraktivierung des ÖPNV auswirken 
würde. 
 
Lärmminderung als Querschnittsthema der Verwaltung / Lärmminde- 
rungslotsen 
Der BUND regt an, in allen Ämtern Lärmminderungslotsen zu benennen, 
die darauf achten sollen, dass das Thema Lärmminderung in allen Berei- 
chen und tagtäglich umgesetzt wird. 
 
 
 
 
 
 
Ruhige Gebiete und vernetzte „Inseln der Ruhe“ 
 
Ausgewiesene ruhige Gebiete planerisch festschreiben und auch in weite- 
ren Planwerken verankern 
Der BUND regt an, die bereits ausgewiesen ruhigen Gebiete planerisch 
festzuschreiben und mit dem Ziel einer höheren Verbindlichkeit auch in 
anderen Planwerken wie z. B. dem Landschaftsplan zu verankern. Ziel 
muss sein, Mittel zu entwickeln, dass solche Flächen tatsächlich vor Lärm 
geschützt werden  
aufgefordert, eine ent-
sprechende Eingabe 
in der Fluglärmkom- 
mission vorzunehmen. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
Der Vorschlag wird 
abgelehnt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wird im 
Rahmen der zukünfti- 
gen Lärmaktionspla- 
nung berücksichtigt 
 
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von lärmmindern-
den Maßnahmen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Umsetzung eines auf die Lärmbelastungsschwerpunkte aus- 
gerichteten Handlungsfeldes Geschwindigkeitsreduzierung ist 
bereits Gegenstand des 2017 beschlossenen Lärmaktionsplans 
 
 
 
 
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in natio- 
nales Recht zielt im Wesentlichen auf die Minderung des Ver- 
kehrslärms (Straße, Schiene und Flugzeuge) ab. Die Benennung 
vom Lärmlotsen in allen Ämtern hat in diesem Zusammenhang 
nur eine geringe Bedeutung, zumal deren Arbeit zur Vermeidung 
von neuem Lärm und nicht zur Reduzierung von bestehendem 
Verkehrslärm beitragen würde. 
 
 
 
 
 
 
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im beste- 
henden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebieten bei 
anderen Planungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus besteht 
bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die Möglichkeit bei Be- 
darf Maßnahmen festzulegen, die für den Erhalt bzw. eine Ver-

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Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 
 
Weitere ruhige Gebiete in der Nähe der „Innenstadt“  
Der BUND unterstützt es, in der weiteren Lärmaktionsplanung Gebiete 
wie Stadtwald, Grüngürtel und ggf. auch die Rheinufer als zusammen- 
hänge Flächen für Entwicklungszonen zu künftigen „R uhige Gebiete“ 
auszuweisen. 
 
 
Einbringung der Entwicklungszonen für künftige „ruhige Gebiete“ in aktu- 
ellen und in naher Zukunft erfolgenden Bebauungsplänen 
Der BUND fordert dazu auf, die Aspekte der Entwicklungszonen verstärkt 
in die laufenden und demnächst anstehenden Bebauungspläne einzu- 
bringen bzw. diese unter diesem Aspekt zu bewerten. In diesem Zusam- 
menhang wird beispielsweise die Planung zur Errichtung/Erweiterung des 
Sportparks Sülz genannt, die aus Sicht des BUND durch Erhöhung des 
Freizeit- und Verkehrslärms dem Ziel eines zusammenhängenden ruhi- 
gen äußeren Grüngürtels entgegensteht. Diese planungsbedingten Erhö- 
hungen seien später nur mit hohem Aufwand reduzierbar und stünden 
somit der Planung eines ruhigen Gebietes entgegen 
 
 
Anregungen zu siedlungsnahen ruhigen Zonen 
Der BUND regt als Instrument der sozialen Gerechtigkeit die gezielte 
Entwicklung innerstädtischer ruhiger Zonen in Quartieren mit weniger 
Privilegierten an. Auch kleinere „Inseln der Ruhe“,  die auch für den Tou- 
rismus von Wert wären, sollten unter Anwendung städtebaulicher und 
gärtnerischer Maßnahmen entwickelt werden. Gezielte weitere Lärmmin- 
derungsmaßnahmen wie Tempo 30 und Flüsterasphalt sollen dazu bei- 
tragen die Ruhe-Inseln akustisch weiter aufwerten. Dies und eine Vernet- 
zung dieser Ruhe-Inseln könnten zu einer Aufwertung der städtischen 
Attraktivität beitragen. 
 
 
 
 
 
Die Anregung wird im 
Rahmen der zukünfti- 
gen Lärmaktionspla- 
nung berücksichtigt 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregungen wer- 
den im Rahmen der 
zukünftigen Lärmakti- 
onsplanung berück- 
sichtigt 
besserung der akustischen Situation geeignet sind. 
 
 
Die Verwaltung beabsichtigt innerhalb der Gebietskulissen, die 
aus der Befragung in 2018 abgeleitet werden konnten, die Um- 
setzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Kö lner Stadtge- 
biet zu überprüfen. Die Anregung des BUND wird dabei berück- 
sichtigt. 
 
 
 
Bereits festgesetzte ruhige Gebiete werden bei Bebauungsplan- 
verfahren berücksichtigt. Planungen weiterer ruhiger Gebiete sind 
in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus dem vorliegenden Bericht zur Fortschreibung der Lärmakti- 
onsplanung wird ersichtlich, dass die Thematik der ruhigen Ge- 
biete in der zukünftigen Lärmaktionsplanung weiter verfolgt wer- 
den soll. Die Anregungen des BUND sollen dabei berücksichtigt 
werden.

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Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
11. Naturschutzbund Deutschland Stadtverband Köln e. V (NABU Köln)  
Der NABU Köln spricht in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von The- 
men an. Nachfolgend aufgeführt sind die vor dem Hintergrund der Erläu- 
terungen auf Seite 1 dieser Anlage für die Fortschreibung des Lärmakti- 
onsplans relevanten Punkte: 
 
 
Keine merkbare Reduzierung oberhalb des Lärmgrenzwertes 
Es wird bemängelt, dass keine merkbare Reduzierung der durch Lärm 
oberhalb des Grenzwertes von nachts 50 dB(A) belasteten Personen 
bzw. eine signifikante Zunahme der Fluglärmbelasteten feststellbar ist 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fehlende Berücksichtigung der aktuellen Planungen und deren zukünftige 
Auswirkungen im Stadtgebiet im Rahmen des Lärmaktionsplans  
In diesem Zusammenhang nennt der NABU beispielsweise die Planungen  
Deutzer Hafen, Ausbau Hauptbahnhof / Deutzer Bahnhof und 209.FNP 
Änderung / FC Erweiterung-RheinEnergieSportpark sowie kleine Stra- 
ßenbauprojekte / Umbau von Verkehrsknoten mit hohen Kosten und mit 
wenig Lärmminderungseffekten (z. B. Kreisverkehre und Knotenpunkt 
Stolberger / Aachener Str.). 
 
 
Fehlende Berücksichtigung der Auswirkungen auf andere Schutzgüter 
Aus Sicht des NABU sind die Maßnahmenvorschläge der Fortschreibung 
zum Lärmaktionsplan unqualifiziert, da die Auswirkungen auf andere 
Schutzgüter (Boden, Biotopverbund, Gewässer, Luft, Klima und Wech- 
selwirkungen mit diesen) nicht berücksichtigt wurden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In NRW wurden keine Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung 
definiert. Vielmehr  wurden vom Land Auslösewerte festgelegt, ab 
deren Überschreitung die Planung erforderlich wird. Nachts be- 
tragen diese 60 dB(A) (Straße + Schiene) bzw. für Fluglärm 55 
dB(A). Im Bereich oberhalb der nächtlichen Auslösewerte haben 
sich die erfassten Belastungszahlen beim Schienen- bzw. insbe- 
sondere beim Straßenlärm (ca. 4000 bzw. 19000 Personen) seit 
2008 deutlicher reduziert. Beim Fluglärm hat sich die Zahl der 
Betroffenen mit ca. 300 Personen erhöht. 
 
 
 
 
Die Belange verkehrlichen Immissionsschutzes fließen in alle 
wesentlichen städtischen Planungsvorhaben ein und finden dort 
im Abgleich mit der Vielzahl anderer städtischer Planungsanfor- 
derungen Berücksichtigung. 
 
 
 
 
 
Die Fortschreibung erfasst die bereits in den Fachplanungen 
festgelegten und beschlossenen Maßnahmen, die im Sinne des 
Handlungskatalogs aus Stufe 2 in den nächsten Jahren zur 
Lärmminderung in Köln beitragen. Sie behandelt somit deren 
Lärmminderungseffekte. Die Berücksichtigung der übrigen

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Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellung nahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 
 
 
 
Klimawirksamer und effektiver Lärmschutz durch Grünstreifen 
Der NABU fordert dazu auf,  entsprechend gestaltete Grünstreifen auch 
im Hinblick auf das Stadtklima als Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet 
einzusetzen 
 
 
 
 
 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
Schutzgüter erfolgt bzw. erfolgte im Rahmen der jeweiligen Fach- 
planungen. 
 
 
 
Grünstreifen tragen mitunter zu einer subjektiv empfunden Lärm- 
minderung bei, haben jedoch lediglich geringe akustische Effekte.

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Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst) 
Entscheidung svor -
schlag für den Rat 
Stellungnahme der Verwaltung  
C Stadtna he Gesellschaften    
1.  Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB -AG)  
Seitens der KVB wurde darum gebeten, hinsichtlich des im Bericht in 
Tabelle 11 aufgeführten P+R Parkplatzes im Bereich des S Bahnhofes 
Köln-Porz zu konkretisieren, dass der S-Bahnhof Köln-Porz-Wahn ge- 
meint ist. Außerdem wurde darum gebeten, die Kostengabe in Tabelle 14 
zur Maßnahme „Stärkung und Ausweitung des Busnetzes“ dahingehend 
abzuändern, dass keine konkreten Angaben möglich sind. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Die Aktualisierungen wurden im Bericht berücksichtigt. 
2. Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK -AG) ) 
Die Stellungnahme der HGK-AG ist Gegenstand der nachfolgend aufge- 
listeten Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 
  
3. Stadtwerke Köln GmbH (SWK)  
Neben der bereits oben aufgeführten Stellungnahme der KVB-AG gibt die 
SWK in Ihrem Schreiben auch die Stellungnahme der HGK-AG wieder. 
Die HGK-AG bittet darum, im Zusammenhang mit der Maßnahme „Um- 
rüstung der Güterwagen Bremssysteme“ nicht die HGK-AG zu nennen, 
sondern die RheinCargo GmbH & Co. KG, da die RheinCargo diese 
Maßnahme durchführt. 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen 
 
Die Aktualisierung wurde im Bericht berücksichtigt.

Beratungsverlauf (4)

28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3183/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.10.2019
Erstellt
10.09.2019 12:02