222124
Partieller Interimsstandort des Clara-Schumann-Gymnasiums
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Sammeldokument öffentlich
2375 Zeichen
Mitteilungsvorlage öffentlich 222124 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Partieller Interimsstandort des Clara-Schumann- Gymnasiums Beratungsfolge Schulausschuss 23.11.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung Schulausschuss 19.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Am Clara-Schumann-Gymnasium werden in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden. Diese beinhalten die unabweisbare Sanierung der NW-Bereiche sowie die Schaffung zusätzlich erforderlicher Unterrichtsräume vor dem Hintergrund der Rückkehr zu G 9. Die aktuellen Überlegungen sehen vor, einen separaten Neubau für den gesamten NW- Bereich zu errichten und nachfolgend die dadurch freiwerdenden Räume im Bestand für Unterrichtszwecke zu ertüchtigen. Weiterhin wurde beschlossen, neben der Sanierung der vorhandenen Einfachturnhalle die Schaffung einer weiteren, zusätzlichen Turnhalleneinheit zur Bedarfsdeckung zu realisieren. Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen wird zwangsläufig eine übergangsweise Teil-Verlagerung des Schulstandorts erforderlich, da der Schulbetrieb am Standort während der Bauausführung aufgrund fehlender Flächenpotentiale nicht vollumfänglich sichergestellt werden kann. Nach intensiver Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung des notwendigen Planungsrechts, steht als einziges Grundstück in städtischem Eigentum, das sich in annähernd akzeptabler Erreichbarkeit befindet, ein Areal am Abendgymnasium/Weiterbildungskolleg in Bonn-Kessenich (Langwartweg) zur Verfügung. Die räumliche Ausgestaltung dieses möglichen Interimsstandorts bzw. dessen Größe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden. In Abhängigkeit der weiteren Planungen am Hauptstandort des Clara- Schumann-Gymnasiums (derzeit steht das initiierte Bauleitverfahren kurz vor dem Abschluss), wird nach Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes am Hauptstandort Bonner Talweg eine dezidierte Abstimmung mit den Schulleitungen erfolgen. Die Schulleitungen des Clara-Schumann-Gymnasiums und des Abendgymnasiums/Weiterbildungskollegs wurden über die geplante vorübergehende Teil-Verlagerung bereits informiert. Die weiteren Schritte Seite 1 von 2 Seite 2 —— werden zu gegebener Zeit eng mit beiden Schulen abgestimmt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Langwartweg
- Bonner Talweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 222124
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 11.11.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40