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222124

Partieller Interimsstandort des Clara-Schumann-Gymnasiums

Mitteilungsvorlage 11.11.2022

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 19.01.2023, TOP 19.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2375 Zeichen

Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
222124 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
40 Schulamt 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
 
 
Partieller Interimsstandort des Clara-Schumann-
Gymnasiums 
 
Beratungsfolge 
Schulausschuss 23.11.2022 Aktuelle 
Informationen 
der Verwaltung 
Schulausschuss 19.01.2023 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
 
Am Clara-Schumann-Gymnasium werden in den nächsten Jahren 
umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden. Diese beinhalten die unabweisbare 
Sanierung der NW-Bereiche sowie die Schaffung zusätzlich erforderlicher 
Unterrichtsräume vor dem Hintergrund der Rückkehr zu G 9. Die aktuellen 
Überlegungen sehen vor, einen separaten Neubau für den gesamten NW-
Bereich zu errichten und nachfolgend die dadurch freiwerdenden Räume im 
Bestand für Unterrichtszwecke zu ertüchtigen. Weiterhin wurde beschlossen, 
neben der Sanierung der vorhandenen Einfachturnhalle die Schaffung einer 
weiteren, zusätzlichen Turnhalleneinheit zur Bedarfsdeckung zu realisieren. 
 
Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen wird zwangsläufig eine 
übergangsweise Teil-Verlagerung des Schulstandorts erforderlich, da der 
Schulbetrieb am Standort während der Bauausführung aufgrund fehlender 
Flächenpotentiale nicht vollumfänglich sichergestellt werden kann. 
 
Nach intensiver Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung des 
notwendigen Planungsrechts, steht als einziges Grundstück in städtischem 
Eigentum, das sich in annähernd akzeptabler Erreichbarkeit befindet, ein Areal 
am Abendgymnasium/Weiterbildungskolleg in Bonn-Kessenich (Langwartweg) 
zur Verfügung.  
 
Die räumliche Ausgestaltung dieses möglichen Interimsstandorts bzw. dessen 
Größe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden. 
In Abhängigkeit der weiteren Planungen am Hauptstandort des Clara-
Schumann-Gymnasiums (derzeit steht das initiierte Bauleitverfahren kurz vor 
dem Abschluss), wird nach Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes am 
Hauptstandort Bonner Talweg eine dezidierte Abstimmung mit den 
Schulleitungen erfolgen.  
 
Die Schulleitungen des Clara-Schumann-Gymnasiums und des 
Abendgymnasiums/Weiterbildungskollegs wurden über die geplante 
vorübergehende Teil-Verlagerung bereits informiert. Die weiteren Schritte 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
werden zu gegebener Zeit eng mit beiden Schulen abgestimmt. 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (2)

23.11.2022 Schulausschuss
TOP 20.7 Aktuelle Informationen der Verwaltung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2023 Schulausschuss
TOP 19.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Langwartweg
  • Bonner Talweg

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Details

Vorlagen-Nr.
222124
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
11.11.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40