Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bärbel Hölzing, Bündnis 90 / Die Grünen, aus der Sitzung des BGW vom betreffend "Waschtische in Klassenräumen"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1227/2024 vom 16.04.2024
Stand: Am 29.04.2024 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 16.04.2024 1227/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.04.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Bärbel Hölzing, Bündnis 90 / Die Grünen, aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 25.09.2023 betreffend "Waschtische in Klassenräumen" RM Hölzing erläutert, dass in dem Anbau der Schule, die sich in der Kretzerstraße befinde, keine Waschbecken in den Klassenräumen vorhanden seien. Bei dieser Schule handele es sich um eine integrierte Schule, bedeute inklusive Grundschule. Sie möchte wissen, ob dies in den Schulbaurichtlinien nicht vorgesehen sei oder nur bei Förderschulen. Frau Rinnenburger führt aus, dass Waschtische nur aufgrund der früher verwendeten Tafeln, die nass abgewischt werden mussten, vorhanden gewesen sei. Mit der Modernisierung der Tafeln ist ein solcher Waschtisch in Standardräumen nicht mehr vorgesehen. Ob dieser in Förderschulen noch vorgesehen sei, müsse sie in Erfahrung bringen. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Beantwortung der Verwaltung: Waschbecken befinden sich in alten Klassenräumen nur, weil die früher verwendeten Tafeln nass abgewischt werden mussten. Handtuch- und Seifenspender waren nicht vorgesehen. Da die Tafelreinigung mit den jetzigen, modernen Tafeln entfällt, werden sie in neuen Schulen nicht mehr berücksichtigt. Nach den bisher in Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen durchgeführten Work- shops war keine Notwendigkeit von Waschbecken erkennbar, so dass diese in Neubauten ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Anders verhält es sich in Förderschulen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Hier wurde im Austausch mit den Schulleitungen deutlich, dass alle allgemeinen Unterrichtsräume mit einer Küchenzeile ausgestattet werden müssen. Zu den Ausstattungsmerkmalen der Kü- che gehört unter anderem natürlich auch die Möglichkeit, die Hände zu waschen. In allen Neubauten mit Clustern entsprechend dem Planungsrahmen für pädagogische Raum- konzepte an Kölner Schulen werden Pantryküchen in den Clusterforen vorgesehen. Ein Hand- waschbecken ist also immer in unmittelbarer Nähe zu den Unterrichtsräumen vorhanden. Gez. Voigtsberger 2
Beratungsverlauf
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29.04.2024
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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