V/0288/2024
Wahl einer 1. Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters im Stadtbezirk Münster-Mitte
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Beschlussvorlage
1791 Zeichen
V/0288/2024 V/0288/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer 1. Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters im Stadtbezirk Münster-Mitte Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur ersten Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters wird Herr/Frau ________________ gewählt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Herr Keyvan Dalili scheidet mit Ablauf des 30.04.2024 aus der Bezirksvertretung Münster -Mitte aus. Daher ist eine Nachfolge für die erste Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters zu wählen. Nach § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) findet für die (Neu -)Wahl ei- nes/einer Bezirksbürgermeisters/in und der Stellvertretungen der § 67 Abs. 2 – 5 GO NRW entspre- chende Anwendung. Gemäß § 36 Abs. 3 i. V m. § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW ist für den Fall, dass eine Stellvertretung des Bezirksbürgermeisters während der Wahlperiode ausscheidet, der/die Nach- folger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW ist die vorgesch lagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gülti- gen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stim- menzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meis- ten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Amt für Bürger - und Ratsservice 25.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0288/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 23.04.2024 16:46