Mandari Insight

212299

Finanzierung der niederschwelligen Angebote der bisherigen Eingliederungshilfe im HJ 2022

Mitteilungsvorlage 20.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit, Sitzung am 12.01.2022, TOP 9.1

Sammeldokument öffentlich

69.0 KB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

1813 Zeichen

Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
212299 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
50 Amt für Soziales und Wohnen 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
 
 
Finanzierung der niederschwelligen Angebote der 
bisherigen Eingliederungshilfe im HJ 2022 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Soziales, Migration und 
Gesundheit 
12.01.2022 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
  
Unter der DS 211695 hat der Rat in seiner Sitzung am 09.12.2021 auf 
Empfehlung des ASMG vom 04.11.2021 beschlossen, dass die Verwaltung 
gebeten wird zu prüfen, „ob und in welcher Form die angemessenen 
niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung im 
Rahmen der Neugliederung der Eingliederungshilfe in Bonn erhalten werden 
könnten“. 
Am 09.11.2021 wurden die Fraktionen durch die Verwaltung umfassend über 
den aktuellen Verhandlungssachstand mit dem Landschaftsverband Rheinland 
(LVR) und die sich daraus ergebenen Problemstellungen in Bezug auf die 
Finanzierung der niederschwelligen Angebote in Bonn informiert. 
Zu dem damaligen Zeitpunkt stand noch ein Gespräch zwischen der Leiterin 
des Amtes für Soziales und Wohnen mit dem für Bonn zuständigen 
Fachbereichsleiter des LVR zu dieser Thematik aus. 
In diesem wurde schließlich zugesagt, dass der LVR die Finanzierung der 
bisherigen Angebote im bisherigen Umfang, analog der Haushaltsjahre 2020 
und 2021, im Jahr 2022 weiterhin sicherstellt. Damit besteht für die 
Leistungserbringer zunächst für das kommende Jahr Planungssicherheit. 
Mit avisiertem Abschluss im 1. Halbjahr 2022 wird die Verwaltung mit den 
Leistungserbringern Gespräche zur möglichen Anpassung der 
Angebotsstruktur führen und mit dem LVR die zukünftige Finanzierungsstruktur 
ab 2023 klären. Hierzu wird die Verwaltung unaufgefordert fortlaufend 
informieren.  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

12.01.2022 Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
TOP 9.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
212299
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
20.12.2021
Erstellt
18.01.2026 04:40