3117/2019
Konzept "Essbare Stadt"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 6, Auszug BV 4 Ehrenfeld 09.12.2019
5784 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 20.01.2020 Auszug aus der Niederschrift der 44. Sitzung der Bezirksvertretun g Ehrenfeld vom 09.12.2019 öffentlich 10.4 Konzept "Essbare Stadt" 3117/2019 Herr Dr. Bauer, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, erläutert kurz das Kon- zept „Essbare Stadt“. Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Ände- rungsantrag ihrer Fraktion. Grundsätzlich begrüße sie die Vorlage, stellt aber heraus, dass gemeinschaftliches Gärtnern auf öffentlichen Flächen ermöglicht werden solle. Ebenso sollte eine Online Karte, welche mögliche Flächen für öffentliches Gärtnern darstelle, eingerichtet werden. Beschluss Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, die Alternative zu beschließen („Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat ausgearbeitete Konzept ,Essbare Stadt‘ ausdrücklich . Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten nicht zu.“) Mit folgenden Ergänzungen: Der von Ernährungsrat und Agora Köln erarbeitete Aktionsplan (mittlere Spalte der Synopse) ist mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen und diese sind umzusetzen. So soll beispielsweise: das partizipative (nicht private) Gemeinschaftsgärtnern auf öffentlichen Plä t- zen und bestimmten Grünflächen ermöglicht werden. die im Aktionsplan vorgeschlagene Quote von 70 % „Essba res“ bei städt i- schen Neuanpflanzungen eingehalten werden. der bis 2026 geforderte Plan zur systematischen Entsiegelung von kommuna- len und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet aufgestellt werden. eine Online-Karte, auf der Bürger*innen einsehen können, welche Flächen für gemeinschaftliches, nachbarschaftliches Gärtnern zur Verfügung stehen, er- stellt werden. den Vorschlägen zu begrünten Dachflächen und vertikalem Gärtnern gefolgt werden. (Die Stadt soll auf ihren öffentlichen Gebäuden eine Vorreiterrolle übernehmen und wo immer möglich vertikal/auf dem Dach im Sinne der ess- baren Stadt begrünen. Dies ist als deutlicher Auftrag zu verstehen, Bestands- gebäude zu prüfen und sanierte/neue Bauten auf jeden Fall im Sinne der ess- baren Stadt zu begrünen. Bei Bebauungspanverfahren wird mehr als nur die Empfehlung von Begrünung gegeben, sondern es werden konkrete Anreize gesetzt.) das Schulgartenkonzept das Aktionsplan berücksichtig werden. eine langfristige Sicherung von Gemeinschaftsgärten im Kölner Stadtgebiet gewährleistet werden. eine Kampagne für urbane Gemeinschaftsgärten nach Pariser Vorbild geben. ein Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Vermietern sowie dem Ernährungsrat eingerichtet werden, um Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehe nden Einschränkungen von Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern entgegenzuwirken. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pött- gen (FDP). Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 20.01.2020 Auszug aus der Niederschrift der 44. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.12.2019 öffentlich 10.4.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: „Essbare Stadt“ AN/1713/2019 Beschluss Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, die Alternative zu beschließen („Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat ausgearbeitete Konzept ,Essbare Stadt‘ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten nicht zu.“) Mit folgenden Ergänzungen: Der von Ernährungsrat und Agora Köln erarbeitete Aktionsplan (mittlere Spalte der Synopse) ist mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen und diese sind umzusetzen. So soll beispielsweise: das partizipative (nicht private) Gemeinschaftsgärtnern auf öffentlichen Plä t- zen und bestimmten Grünflächen ermöglicht werden. die im Aktion splan vorgeschlagene Quote von 70 % „Essbares“ bei städt i- schen Neuanpflanzungen eingehalten werden. der bis 2026 geforderte Plan zur systematischen Entsiegelung von kommuna- len und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet aufgestellt werden. eine Online-Karte, auf der Bürger*innen einsehen können, welche Flächen für gemeinschaftliches, nachbarschaftliches Gärtnern zur Verfügung stehen, er- stellt werden. den Vorschlägen zu begrünten Dachflächen und vertikalem Gärtnern gefolgt werden. (Die Stadt soll auf ihren öffentlichen Gebäuden eine Vorreiterrolle übernehmen und wo immer möglich vertikal/auf dem Dach im Sinne der ess- baren Stadt begrünen. Dies ist als deutlicher Auftrag zu verstehen, Bestands- gebäude zu prüfen und sanierte/neue Bauten auf jeden Fall im Sinne der ess- baren Stadt zu begrünen. Bei Bebauungspanverfahren wird mehr als nur die Empfehlung von Begrünung gegeben, sondern es werden konkrete Anreize gesetzt.) das Schulgartenkonzept das Aktionsplan berücksichtig werden. eine langfristige Sicherung von Gemeinschaftsgärten im Kölner Stadtgebiet gewährleistet werden. eine Kampagne für urbane Gemeinschaftsgärten nach Pariser Vorbild geben. ein Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Vermietern sowie dem Ernährungsrat eingerichtet werden, um Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehenden Einschränkungen von Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern entgegenzuwirken. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Anlage 1 - Tabelle Aktionsplan
56148 Zeichen
Essbare Stadt Aktionsplan 1 Formulierung aus „Aktionsplan“ Neuformulierter Text „Aktionsplan“ Stellungnahme der Verwaltung ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Ziele Essbare Veedels-Plätze: Bis 2025 haben mindestens 20 der 86 Kölner Veedel einen zentralen "Essbaren Veedels-Platz". Unter einem Essbaren Veedels-Platz verstehen wir einen Ort, der nicht unmittelbar von Verkehr umgeben ist und somit einer reduzierten Luftbelastung ausge- setzt ist (beispielsweise Rathenauplatz, Schillplatz, Neptunplatz, etc.). Durch die Ausstattung mit Hochbeeten lassen sich die Plätze komfortabel be- wirtschaften, sind unabhängig von Bodenbelastun- gen und geschützt vor Hundekot. Kombiniert mit Sitzgelegenheiten und Tischen fördern sie das Ge- meinschaftsleben. Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschlie- ßen die Schaffung von Möglichkeiten zum partizi- pativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Ver- waltung setzt diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmenbedingungen wie z.B. durch Patenschaften und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstrei- fen etc. Die Ausstattung und die Art des Gärtnerns ist standortabhängig und schließt Gärtnern in Hochbeeten, im Boden, vertikal oder in Designcon- tainern mit ein. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 07.06.2018 die von der Verwaltung vorgeleg- te systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben. Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgespro- chen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss jedoch auch formuliert „Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nutzung öffentli- cher Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlos- sen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heu- te schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt auch Nutzungsverträge ab. Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. Neuanpflanzungen: Bis 2025 sind Neuanpflanzungen in öffentlichen Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzan- pflanzungen auf kommunalen Flächen (darunter Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Be- schluss vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwal- Essbare Stadt Aktionsplan 2 Grünanlagen und öffentlichen Räumen zu 70 % essbare Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier. Grünanlagen, Schulhöfen) sowie auf Flächen mehrheitlich kommunaler Unternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversi- tät gehalten. Das Grünflächenamt erarbeitet hier- für zeitnah ein Bepflanzungsraster angelehnt an die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuzberg/Friedrichshain. Danach werden künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im öffentlichen Raum überprüft und umgesetzt. tung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanla- gen und der Gestaltung von Freiflächen die An- pflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichti- gen. Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch andere Aspekte (Gestaltung, Biodiversität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflanzen festgelegt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- amt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbei- tet. Patenschaftsverträge: Bis 2025 sind die einzelnen Orte „Essbaren Öffentli- chen Grüns“ durch Patenschaftsverträge mit der Stadt legitimiert, wie sie das Grünflächenamt be- reits heute mit engagierten Bürger*innen schließt. zusammengefasst unter: Ziele für Essbares Öffent- liches Grün in Köln Phytosanierungen: Bis 2025 sind Schadstoffanalysen für alle belasteten öffentlichen Flächen erstellt und die Phytosanierung in Angriff genommen. Unter Phytosanierung verstehen wir die langfristige biologische Sanierung von verunreinigten und kon- taminierten Böden mit Hilfe von Pflanzen. Die Stadtverwaltung prüft die Sanierung einzelner belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung). Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als universitäres Forschungsprojekt). Bodeneigentü- mer*innen werden auf Anfrage zum Thema Phyto- sanierung beraten. Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich z. T. erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplanerischen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder einer Essbare Stadt Aktionsplan 3 Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche zuzuführen. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die Phytosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und einen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich diese besonders für hoch belastete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitlichen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines überschaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach einigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt werden kann. Nach Ernte der Biomasse wäre eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen (Recycling). Das Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belastete, relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen konventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große Areal sollte das Konzept der Phytosanierung weiterhin verfolgt werden. Weitere Erläuterungen sind der ausführlichen Stellungnahme zu entnehmen (s. Anlage) Essbare Stadt Aktionsplan 4 Vor- und Nachteile der Phytosanierung auf innerstädtischen Kleinflächen Vorteile: Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache Handhabung Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Entsorgung der Biomasse Nachteile: Hoher Zeitfaktor , da Dauer ist schwer abschätzbar ist Bei kleinen Flächen relative kostenintensive Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur Verfügung Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung der Verfügbarkeit der SM Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen (WE) Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. Flächenentsiegelung: Bis 2025 ist eine Erhebung zu möglicher Flä- Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flä- chenentsiegelung seitens der Stadtverwaltung mit Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus- Essbare Stadt Aktionsplan 5 chenentsiegelung für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün erfolgt, mindestens 20 % der ermit- telten Flächen sind entsiegelt und werden für Ge- meinschaftsgärten, Bienenweiden und andere Pro- jekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Unter versiegelten Flächen verstehen wir natürlichen Bo- den, der durch Bauwerke des Menschen bedeckt ist, in den von oben kein Niederschlag mehr eindringen kann und in dem die auf natürlicher Weise dort stattfindenden Prozesse verhindert werden. Bis 2025 sollen 10% bisher versiegelte private Flä- che entsiegelt sein (Vergleichsjahr 2018). dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün zu er- schließen. Mindestens 20 % der ermittelten Flä- chen sind bis 2030 zu entsiegeln und werden vor- rangig für partizipative Gartenprojekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. Entsiegelungsplan: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis 2026 einen Plan zur systematischen Entsiege- lung von kommunalen und nichtkommunalen Bö- den im Kölner Stadtgebiet. Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden ab 2022 auf einer Online-Karte auf stadt-koeln.de ausgewiesen, sodass sich Anwohner*innen ihrer Nachbarschaft einfach informieren und nieder- schwellig loslegen können. Vorbild ist die Urban- Gardening-Karte der Stadt Bonn. gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vie- len Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbaufläche müss- te aufgrund der Altlastenproblematik in jedem Einzelf all separat geprüft werden. Daher können solche Flächen in erster Linie unter Biodiversitäts- aspekten gestaltet werden. Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflä- chen, auch für den Anbau von öffentlichem, essba- rem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernährungsrat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der Stadtverwaltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück begeben.“ Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherige n Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der Aufwand im Vergleich Essbare Stadt Aktionsplan 6 zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befürwortet. Wildwiesen & Insektenweiden: Bis 2025 sind Verkehrsinseln, Mittelstreifen, öffent- liche Gehölzränder und städtische Brachflächen in Wildwiesen und Insektenweiden umgewandelt. Die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung (Grün- flächenamt) und Bürger*innen zur Aussaat und Pflege ist transparent, verbindlich und nied- rigschwellig organisiert. Unter Wildwiesen verste- hen wir naturbelassene Flächen, die nicht gedüngt und kaum bearbeitet werden und sich langfristig durch eine hohe Artenvielfalt auszeichnen. Unter Insektenweiden verstehen wir Aussaat, Anbau oder Ansiedelung von insektenfreundlichen Stauden, Gräsern und Gehölzen. Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrs- inseln, Mittelstreifen und städtische Brachflächen in bienen- und insektenfreundliche Flächen umzu- wandeln. Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Dekla- ration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verab- schiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kom- munen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün na- turnah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenka- talog vor, der auch in großem Umfang die Anlage bienen - und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geachtet werden, dass zur För- derung der Artenvielfalt, insbesondere hinsichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungsas- pekt nicht hinreichend berücksichtigen. Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die Forderung aufgegriffen. Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung: Bis 2025 sind Konzepte (Statik, Sturzverhinderung, Wasserversorgung etc.) für die Begrünung geeigne- ter Dachflächen öffentlicher Gebäude mit Insek- tenweiden und ihre Vorbereitung für den Gemüse- Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und Hamburg folgend, erhöht Köln den Anteil der in- tensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies ge- schieht mit drei Maßnahmenpaketen. Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrü- nung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter stetiger Optimierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine mög- Essbare Stadt Aktionsplan 7 anbau erstellt und umgesetzt. Außerdem sind die Fassaden öffentlicher Gebäude für vertikale, insek- ten- und klimafreundliche Begrünung freigegeben. übernimmt als Kommune eine Vorreiterrolle bei der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffent- lichen Gebäude in Zusammenarbeit mit Umwelt- amt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Intensivbe- grünung städtischer Gebäude zu erarbeiten und dieses ab 2025 umzusetzen. Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtver- waltung verstetigt die bestehende Image- und Informationskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und das Förderprogramm für Ge- bäudeeigentümer Grün hoch3) über den derzeiti- gen Förderzeitraum hinaus. Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um entsprechende Maßnahmen zu verstetigen, ver- pflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für Dachbegrünungen im Neubau sowie bei Bestands- gebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Flachdächer und Fassadenbegrünungen im Sinne der Essbaren Stadt und kann über die Festschrei- bung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mithilfe von informellen Instrumenten (z.B. Bera- tungsangebote, Programm mit finanzieller Unter- stützung u.ä.) erfolgen. lichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Ver- längerung des Programmes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus resultieren- de Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze- ereignissen durch Verdunstungskühlung und Re- genwasserrückhalt abmildern. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebe- grünung empfohlen und eine stärkere Berücksich- tigt dieser Empfehlungen befürwortet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbe- schluss die Ausweitung auf Neubauten und Be- stand grundsätzlich aufgegriffen. Streuobstwiesen: Unter Streuobstwiesen verstehen wir den extensi- ven Anbau von hochstämmigen Obstbäumen unter- schiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Essbare Stadt Aktionsplan 8 Sorten, ggf. mit gärtnerischer oder ackerbaulicher Unternutzung. In Köln gibt es 43 Streuobstwiesen auf städtischen Flächen mit einer Gesamtgröße von 24 Hektar. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für den Arten- und Naturschutz und sind Bestandteil der “Essbaren Stadt Köln”. Gleichzeitig sind sie Kul- turflächen und bieten in Pflege und Unterhalt Po- tenzial für bürgerschaftliches Engagement. Bis 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des ehrenamtlichen Engagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die lokale Ernährung genutzt werden können. Die Bio- logische Station stellt dabei die fachgerechte Pflege und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städtische Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Ver- marktung der Produkte. Konkret gibt es Schulungen zur Ausbildung von Streuobstwarten. Diese sollen vor Ort die Pflege der jeweiligen Streuobstwiese durchführen und die ehrenamtliche Arbeit durch die Bürgerschaft vor Ort auf der Streuobstwiese koor- dinieren. Des Weiteren ist die Anschaffung einer mobilen Saftpresse mit Flaschenabfüllung geplant. Diese fährt zur Erntezeit von Streuobstwiese zu Streu- obstwiese. Die geernteten Äpfel werden vor Ort gepresst und in Flaschen abgefüllt. Die Flaschen werden mit einem Foto und der Bezeichnung der jeweiligen Streuobstwiese und der Charge etiket- Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt werden. Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des ehrenamtlichen En- gagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die lokale Ernährung genutzt wer- den können. Die Biologische Station stellt dabei die fachgerechte Pflege und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städti- sche Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Vermarktung der Produk- te. Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von Streuobstwie- sen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifi- zierung der Paten, sowie zur Sicherung der Baum- pflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird eine Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation zwischen Biologischer Station und Grünflächen- amt). Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkon- zept zur Erfassung und Entwicklung der Streuobst- bestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sog. „Obst- wiesenkommission“ (Zusammenschluss Verbände, Verwaltung, Interessengruppen) begleitet diesen Prozess. Die biologische Station Leverkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu betreuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommis- sion“ und der Übernahme von Obstwiesen durch die biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. Essbare Stadt Aktionsplan 9 tiert. Ideal ist der Verkauf unter dem Label Kölner Apfelsaft. Für die Lagerung von Tafelobst werden Kühlräume zur Verfügung gestellt. Somit können leckere regionale Apfelsorten, ohne Konservie- rungsmittel über einen längeren Zeitraum angebo- ten werden. und Vermarktung von Streuobst und anderen Pro- dukten der Streuobstwiese durch Verkauf der Pro- dukte in städtischen Kantinen, Werbung und ggf. Investitionszuschüsse zur Herstellung von Produk- tions- und Vertriebswegen. Dabei orientieren sich Anbau, Veredelung zu Nahrungsmitteln und Ver- trieb an einem geschlossenen, energieschonenden und verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des Stadtgebietes und des unmittelbar angrenzenden Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Kölner Streuobstwiesen in Köln stadtweit zu erwerben ist. Politische Rahmenbedingungen für Essbares Öffent- liches Grün Stadtpolitik: Der Stadtrat der Stadt Köln beschließt den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öf- fentlichen Raum wie Parkanlagen, öffentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. zusammengefasst unter: Ziele für Essbares Öffent- liches Grün in Köln Die Stadt Köln bevorzugt bei allen von ihr verant- worteten Anpflanzungen im öffentlichen Raum (auch Schulen, öffentlichen Einrichtungen) grund- sätzlich essbare Pflanzen. [1] zusammengefasst unter: Neuanpflanzungen Die Stadt Köln unterstützt das Anpflanzen von ess- baren Pflanzen auf öffentlichen Flächen durch Drit- te unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. durch die Übernahme von Patenschaften durch Initiativen, Vereine oder Einzelpersonen. zusammengefasst unter: Ziele für Essbares Öffent- liches Grün in Köln Essbare Stadt Aktionsplan 10 Die Stadt Köln unterstützt die Patenschaften durch Bereitstellen von Fördermitteln, Wissenstransfer und Ressourcen sowie mit dem Sicherstellen der Wasserversorgung an öffentlichen Plätzen. s. Koordinationsbüro Genehmigungsprozesse für das Anpflanzen von essbarem Grün sowie das Aufstellen von Pflanzkis- ten in öffentlichen Räumen und Parkanlagen sind niedrigschwellig und zeitnah bearbeitet. s. Koordinationsbüro Bei Dachsanierungen an öffentlichen Gebäuden Potenziale ausschöpfen, um Gründächer zu entwi- ckeln. zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung Förderfähige Maßnahmen in Richtung „Essbare Stadt" entwickeln und die Förderungen den Projek- ten der essbaren Stadt bereitstellen. Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung stär- ken, in der die Essbare Stadt ein Bestandteil ist, z.B. ein naturfreundliches Verkehrskonzept. s. Koordinationsbüro BILDUNGSEINRICHTUNGEN Ziele Schulgartenkonzept: Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung von einem Schulgarten pro Kölner Schule Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das beste- hende Schulgartenkonzept für Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz-Metternich inspiriert wurde, als Aktions- plan für alle Kölner Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen auszubauen mit dem Ziel, dass jede Kölner Kita und jede Kölner Schule einen Garten hat und betreibt. Der Aktionsplan soll mit Akteur*innen wie Schü- ler*innen, Eltern, Lehrer*innen, dem Schulgarten- Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schul- garten-Aktionplanes. Das existierende Schulgar- tenprojekt unter der Federführung des Umwelta- mtes liefert bereits die notwendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zustän- digkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hin- sichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehr- pläne NRW zugrunde zu legen. Essbare Stadt Aktionsplan 11 netzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Um- weltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt etc. partizi- pativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 entwickelt werden. Kölner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen werden von der Stadtverwaltung bei der Umset- zung eines Konzeptes für einen Schulgarten oder anderer gärtnerischer Möglichkeit unterstützt, an denen nachhaltige Umwelt- und Ernährungsbil- dung, sowie Biodiversität greifbar gemacht wer- den. Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans, bis 2025 an allen Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Grundstück fürs Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss sein. Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. Stadtweiter Wettbewerb: Kölner Schulen starten einen Wettbewerb zum Thema Essbare Stadt und Urbanes Gärtnern Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Schulgärten für alle: Jede Schule Kölns hat einen Schulgarten, sei es in Form eines kleinen Hochbeetes mit Wildblumen, eines Gemüsegartens oder einer großen Streuobst- wiese. An Standorten, wo die Einrichtung eines Schulgartens nicht möglich ist, soll eine übergrei- fende Nutzung anderer Schulgärten ermöglicht werden. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Essbare Stadt Aktionsplan 12 Förderung von Insekten: Biodiversität wird in allen Stufen im Schulunterricht thematisiert und dem Insektensterben in den Schulgärten praktisch ent- gegengewirkt. Durch das gemeinsame Anlegen und die Pflege der Gärten werden Kinder für die Thema- tik sensibilisiert und können später als Multiplikato- ren wirken. zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich- tungen Hinweis: Erfolgt bereits über das Wildbienenpro- jekt, erreicht aber die Schulen nur auf freiwilliger Basis. Vorschriften seitens der Stadt sind nicht möglich; die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. Selbstversorgung: Schulkantinen werden mit Obst und Gemüse aus dem eigenen Schulgarten versorgt. Schulkantinen verwenden an einem Tag pro Woche Obst oder Gemüse aus dem eigenen Garten. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: Erreicht aber die Schulen nur auf freiwilli- ger Basis. Vorschriften seitens der Stadt sind nicht möglich; die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. Lehrplanänderung: Die Themen "Essbare Stadt" und "Urbanes Gärt- nern" sind in Lehrplänen integriert. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: Zuständigkeit liegt beim Land NRW. Unterrichtsmaterialien: Entwicklung von Unter- richtsmaterialien zum Thema "Essbare Stadt" und "Urbanes Gärtnern". Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: Sollte in Zusammenarbeit mit der Uni erfolgen und muss die Lehrplaninhalte NRW be- rücksichtigen Voraussetzungen für Gärten in Bildungseinrichtun- gen Vernetzung mit Anlauf- bzw. Informationsstelle für Gärten in Bildungseinrichtungen Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: ist durch das Schulgartenprojekt beim Umweltamt bereits gewährleistet. Für jeden Schulgarten findet sich ein*e Verantwort- liche*r. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: Obliegt der Schule; im Rahmen des Akti- onsplanes können lediglich mögliche Optionen aufgezeigt werden (beispielsweise über Senioren- netzwerke). Essbare Stadt Aktionsplan 13 Bereits bestehende Schulgärten erarbeiten ein Schulgartenkonzept, das für möglichst viele Schulen funktioniert. zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich- tungen Hinweis: Wird bereits in Teilen über den Internet- auftritt der Stadt abgedeckt und momentan erwei- tert. Es braucht Überzeugungsarbeit bei Schulen, Leh- rer*innen, OGS Mitarbeiter*innen, dass sich das Anlegen eines Gartens lohnt bzw. einen Mehrwert für die Schüler*innen und die Schule darstellt. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Eine Erhebung in die Wege leiten: Welche Schule in Köln hat einen Schulgarten? Wie sind die Gegeben- heiten vor Ort? Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: Ist schon in der Bearbeitung; hier wäre externe Unterstützung erwünscht. Schulen erhalten Unterstützung beim Anlegen eines Schulgartens von beispielsweise bereits existierende Schulgärten, der Stadt Köln, dem Grünflächenamt oder der Universität. zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich- tungen Hinweis: Läuft bereits über das städtische Schul- gartenprojekt. Die bereits existierenden Schulgärten vernetzen und unterstützen sich untereinander, tauschen Wissen und ggf. Materialien aus. Dazu wird mindestens ein Schulgartenfest zur Vernetzung der Schulgärten pro Jahr veranstaltet. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den Hinweis: Läuft bereits über das städtische Schul- gartenprojekt. Anforderungen an die Politik für Bildungseinrichtun- gen Die Stadt Köln verpflichtet alle Kölner Schulen, bis 2025 einen Garten anzulegen und diesen in den Schulalltag zu integrieren. zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich- tungen Hinweis: Ist nicht möglich, außer es wird entspre- chendes Personal gestellt. Die Schulen werden beim Anlegen und Betrieb der zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich- Hinweis: Läuft bereits über das städtische Schul- Essbare Stadt Aktionsplan 14 Schulgärten von der Stadt unterstützt. tungen gartenprojekt. Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesell- schaft (AVG) unterstützt die Schulen in ihren Schul- gärten mit der Lieferung von kostenlosen torffreien Erden und Kompost. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den. Hinweis: Hier ist eine Unterstützung in gewissem Umfang schon möglich. GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Ziele Als Multiplikatoren für Umwelt- und Ernährungs- wissen im Sinne der Essbaren Stadt werden Ge- meinschaftsgärten in Köln ab 2019 systematisch erhalten und gefördert. Gemeinschaftsgärten sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder der Stadtge- sellschaft und ein anerkanntes Instrument zur Erreichung einer klimaresilienten, partizipativen, inklusiven, gesunden und umweltbewussten Stadt. Sie leisten somit wichtige öffentliche Daseinsfür- sorge und werden deshalb auf Plätzen und in Grünanlagen mit anderen spezifische Nutzungs- formen wie Spielplätzen, Picknickwiesen, Fußball- plätzen gleichgestellt. Ausbau von Urban Gardening: Bis 2020 sollen in Köln mindestens 14 Gemein- schaftsgärten existieren, die 20 von 86 verschiede- nen Kölner Veedeln in 6 von 9 Stadtbezirken abde- cken. Flächensicherung: Die bestehenden Gemeinschaftsgärten sind gesi- chert bzw. werden bei der Suche nach adäquaten Ersatzflächen von der Kölner Stadtverwaltung aktiv unterstützt. Flächensicherung: Die bestehenden Gemein- schaftsgärten auf städtischen Flächen werden durch Langzeitverträge von mindestens 20 Jahren mit der Stadt gesichert. Andernfalls unterstützt die Stadtverwaltung bei der Suche nach adäquaten Ersatzflächen aktiv. Bestehende Gemeinschafts- gärten auf nicht-städtischen Flächen werden bei Bedarf ebenfalls bei der Suche nach geeigneten Alternativstandorten aktiv unterstützt. Für jeden Garten muss eine Ersatzfläche in angemessener In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird fol- gendes dargelegt: „Die Liegenschaftsverwaltung stellt .. grundsätzlich unbebaute und minderge- nutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischen- nutzung zur Verfügung. In jedem Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getroffen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten auch der Artenschutz und der Bodenschutz (Altlas- tenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell Essbare Stadt Aktionsplan 15 Entfernung vom derzeitigen Standort gefunden werden, damit seine nachbarschaftliche Funktion erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst einzubeziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Licht- verhältnisse, Bodenqualität finden Berücksichti- gung. Geeignete Flächen für Gemeinschaftsgärten wer- den unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren in Bebauungspläne integriert. Darüber hinaus unter- stützt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Koordinationsbüro potenzielle Gemein- schaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flä- chen. 0,10 €/m² oder mindestens 30,-- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr beträgt.“ In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwaltung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen zu unterstützen. Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. Ausbau des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten: Die Stadt Köln etabliert eine finanzielle Basisunter- stützung des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten Köln, damit dieses als dauerhafte Beratungs- und Anlaufstelle für Ratsuchende fungieren kann. Die Stadtverwaltung wird beauftragt in Zusam- menarbeit mit dem Koordinationsbüro das Netz- werk der Kölner Gemeinschaftsgärten zu stärken, damit dieses zu einem festen Bestandteil der Stadt wird. zusammengefasst unter: Fördertopf Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstüt- zung: Monatlich werden durch die bestehenden Gemeinschaftsgärten öffentliche Workshops zu gärtnerischen Themen durchgeführt und auch auf städtischen Kanälen öffentlich kommuniziert. Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommuni- kation der Akteure der Essbaren Stadt über ihre städtischen Kanäle. Grundsätzlich wird die Durchführung von Work- shops und vergleichbaren Veranstaltungen unter- stützt. Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Flächenkarte: Die Stadt Köln veröffentlicht Informationen über Flächen, die für potenzielle Gemeinschaftsgärten zusammengefasst unter: Partizipatives Gärtnern im öffentlichen Raum Essbare Stadt Aktionsplan 16 genutzt werden können, idealerweise in Form einer Online-Karte. Kostenloser Kompost und Mutterboden: Die Stadt Köln bzw. AVG stellen torffreien Kompost für Gemeinschaftsgärten zur Verfügung; außerdem wird unbelasteter städtischer Mutterbodenaushub bevorzugt und kostenlos an Gemeinschaftsgärten geliefert. s. Fördertopf Städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten: Die Stadt stellt allen Gemeinschaftsgärten auf städ- tischen Flächen zur Verfügung oder genehmigt die Aufstellung von: einem Vorkulturhaus, einem Überwinterungshaus, einem Gerätehaus, einem Gemeinschaftsraum für Organisationstreffen in der Wintersaison. Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen baulicher Veränderungen auf städtischen Gemein- schaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch- partizipativen Nutzung, z.B. von Gewächshäusern oder Gemeinschaftsküchen. Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flä- chen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nut- zungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder wei- terführende Genehmigungen von Seiten des Ge- sundheitsamtes müssen im Einzelfall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbesondere auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen As- pekte sowie die Bodenschutzaspekte zu berück- sichtigen. Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschafts- gärten: Anerkennung & Wertschätzung: Verwaltung und Politik erkennen Gemeinschaftsgärten als festen Bestandteil einer neuen Stadt- und Lebenskultur an und fördern sie entsprechend. Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauer- hafte Schaffung eines Koordinationsbüros “Essba- re Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Die- ses nimmt 2020 die Arbeit auf. Das Koordinations- büro hat das Ziel, die Umsetzung der Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu unterstützen. Durch das Koordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu einem festen, in allen Veedeln Essbare Stadt Aktionsplan 17 sichtbar zur verbesserten Lebensqualität beitra- genden Bestandteil der Stadt Köln. Das Koordina- tionsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei Vollzeit- stellen. Davon werden eine Stelle bei der Stadt- verwaltung und eine beim Ernährungsrat angesie- delt. Zur Verstetigung der Essbaren Stadt wird ein För- dertopf angelegt wird, der einzelne Projekte mit Sach- und finanziellen Mitteln, sowie Fachkräften zugutekommt. Die Vergabe der Mittel wird vom Koordinationsbü- ro transparent und demokratisch verwaltet. Ist der Fördertopf vollständig abgerufen und ein Großteil der geförderten Projekte erfolgreich umgesetzt, wird er wieder aufgefüllt. Pro Stadtbezirk sollen zunächst 30.000 Euro für den Fördertopf zur Verfügung gestellt werden. Dieses Geld fließt unmittelbar in die Umsetzung von konkreten Projektideen der Essbaren Stadt Köln. Der Fokus liegt darauf, Menschen, Einrich- tungen und Unternehmen durch ein niederschwel- liges Förderangebot zu befähigen, die Essbare Stadt mit eigenen Ideen in ihrer Nachbarschaft umzusetzen. Gefördert werden beispielsweise: Bodenproben Wasserzugang und -anschlüsse Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier- für vorgesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der ess- baren Stadt aufgeführt. Essbare Stadt Aktionsplan 18 Starterkits Bildungsveranstaltungen, Workshops, Fortbildungen Wissenstransfer Werkzeug Beratung durch Fachkräfte Kompost, Mutterboden, torffreie Garten- erde Informationsmaterial Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild: Bilden sich Gruppen, die in ihren Veedeln einen Gemeinschaftsgarten gründen wollen, werden diese von der Stadt unterstützt, sobald ein Verein für den neuen Veedelsgarten gegründet wurde. Sie hilft ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Fläche im Veedel, sichert und unterstützt den Erhalt der Gemeinschaftsgärten und bietet Fortbildungskurse für naturnahes Gärtnern an. Kampagne: Die Stadt Köln startet eine Kampagne für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbare Stadt nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu werden. Die Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite eingerichtet worden: „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grü- ne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Ar- tenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Be- wohnerinnen und Bewohner auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Natur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, ver- schönert das Straßenbild und sorgt für mehr Le- bensqualität in der Stadt. Einige Angebote zum Gärtnern in der Stadt haben wir für Sie hier zu- sammengestellt.“ https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur- sport/wald/urban-gardening?kontrast=weiss Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Essbare Stadt Aktionsplan 19 Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kam- pagne sind aufgrund fehlender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. Die Stadtverwaltung erleichtert den Genehmigungs- prozess zur Flächennutzung und unterstützt die Bürger*innen mit einer Faktensammlung mit allen relevanten Ansprechpartnern bei Ämtern, beispiel- haften Pachtverträgen oder Zwischennutzungsver- einbarungen. s. Koordinationsbüro Die Stadt Köln verschärft die Richtlinien zur Müll- trennung und führt Biomülltonnen als Pflicht ein. Durch striktere Mülltrennung lassen sich die kom- postierbaren Bioabfälle verdoppeln – diese können u.a. zur Versorgung der Gemeinschaftsgärten, aber auch anderer Gärten verwendet werden. Info: Die Biomülltonne kann bereits von allen Bür- ger*innen bei Bedarf bezogen werden. Ausgleichsflächen: Die Ausgleichszahlungen zur ökologischen Aufwer- tungen von Flächen erfolgt in Absprache mit allen Akteuren des Stadtgrüns, nicht nur mit Investoren und Ämtern der Stadt Köln. Urbane Gärtner können ebenfalls wie Landschaftsarchitekten Ausgleichsflä- chen planen.[2] Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob urbane Gemeinschaftsgärten als Option für Aus- gleichsflächen aufgenommen werden können. Das Koordinationsbüro ist hier einzubinden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften erhalt ausgerichtet. Ggf. können dau- erhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrah- mung von Gemeinschaftsgärten als Ausgleichs- maßnahmen umgesetzt werden. Die Gemein- schaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Aus- Essbare Stadt Aktionsplan 20 gleichsmaßnahmen gewertet werden. Zusammenarbeit mit anderen Ansätzen Eine Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen ist an mehreren Stellen denkbar. So können Ge- meinschaftsgärten sowohl in Kleingartenanlagen, auf Schulgeländen als auch auf Firmengeländen entstehen. zusammengefasst unter: Flächensicherung Eine Mitgartenzentrale: Gemeint ist eine Online- Plattform, über die Menschen mit und solche ohne Garten sich vernetzen können. Braucht jemand beispielsweise Hilfe bei der Pflege des eigenen Gar- tens, kann er diese über die Mitgartenzentrale fin- den. Umgekehrt können Menschen ohne Garten über die Mitgartenzentrale Zugang dazu finden. Der Kreisverband Kölner Gartenfreunde hat auch Inte- resse an solch einem Projekt. Dort gibt es Bedarf, besonders für alte Menschen, die die Pflege ihres Garten alleine nicht mehr leisten können.[3] s. Koordinationsbüro Empfehlung zur Förderung von Dachgärten im Rah- men der Stadtplanung: Definition des notwendigen Anteils an Intensivbe- grünung und Formulierung von sonstigen Mindest- anforderungen bzw. Gestaltungsvorgaben. zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen und vertikale Begrünung PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT Ziele In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öffentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungs- Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem Stadtbezirk mit kommunalen landwirtschaftlichen Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur alternativen und partizipativen Landwirtschaft zur Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Land- wirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün bera- ten. Essbare Stadt Aktionsplan 21 zwecken. Verfügung zu stellen. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antra- ges berücksichtigt und geprüft. Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversi- tät aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbil- dungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Land- wirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün bera- ten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antra- ges berücksichtigt und geprüft. Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten von Land- wirten, die Mietackerflächen bewirtschaften oder Solawis gründen wollen mit potentiellen Mitma- cher*innen s. Koordinationsbüro Politische Rahmenbedingungen für Partizipative Landwirtschaft Vernetzungsstelle für Partizipative Landwirtschaft einrichten. s. Koordinationsbüro Bestehende Ackerflächen gesetzlich schützen, insbe- sondere in gut angebundener Lage (auch vor Aus- gleichsmaßnahmen). Die Stadt Köln sichert den Erhalt von stadteigenen Ackerflächen zur Nahversorgung, insbesondere stadtnaher und noch zusammenhängender Acker- flächen. Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen Ackerböden durch Überbauung wird die Qualität und Fruchtbarkeit von Böden überprüft. Fruchtba- re Böden von mehr als 75 Bodenpunkten werden nicht überbaut. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Land- wirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün bera- ten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antra- ges berücksichtigt und geprüft. Essbare Stadt Aktionsplan 22 Bildungsmaßnahmen: Ökologie- und Landwirtschaftslehre in Lehrpläne integrieren, um zukünftige Generationen von klein auf an die Landwirtschaft heranführen. Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer- den Hinweis : kein kommunaler Einfluss, da Zuständig- keit Land NRW. PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Ziele Bis 2020 soll ein Viertel, bis 2025 ein Drittel aller privaten Gärten, Balkone und Dachterrassen mit Essbarem bepflanzt sein. Die Stadt Köln unterstützt die Bürger*innen bei der Gestaltung von essbaren privaten und gewerb- lichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller priva- ten Gärten, Balkone und Dachterrassen mit Essba- rem bepflanzt und immer mehr Unternehmen legen auf ihrem Gelände Firmengärten an. Auslobung eines Preises: Dazu startet die Stadt- verwaltung eine Informations- und Imagekampag- ne in Form eines Preises, um Bürger*innen und Unternehmer*innen zum Pflanzen auf ihren priva- ten und Firmenflächen zu aktivieren. Dafür lobt die Stadt Köln einmal jährlich gemeinsam mit der Ess- baren Stadt (dem Ernährungsrat) einen “Essbare- Stadt-Preis” für den originellsten, nachhaltigsten, essbaren Privat- und Firmengarten und Balkon aus. Diese Aktivitäten werden vom Koordinationsbüro in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat ge- steuert. Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Grund- stückseigentümern Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises vorbereiten. Bis 2020 soll es fünf Pilotversuche der Essbaren Fassadenbegrünung in Köln geben. zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen unter vertikale Begrünung Bis 2025 sollen 10 % private belastete Böden saniert sein (z.B. durch Phytosanierung), damit sie für gärt- nerisch-landwirtschaftliche Zwecke verfügbar sind zusammengefasst unter: Phytosanierungen Essbare Stadt Aktionsplan 23 (Vergleichsjahr 2018). Um die oben dargestellten Ziele zu erreichen, schla- gen wir folgende Aktivitäten vor: Be teiligung fördern: 2020 könnte ein Essbare Stadt-Preis für den schöns- ten, originellsten, nachhaltigsten, essbaren Privat- garten oder Balkon in Köln ausgelobt werden. zusammengefasst unter: Auslobung eines Preises Um privates Kompostieren zu fördern, soll eine Bro- schüre erstellt werden, die über Wurmkisten und Bokashi auf dem Balkon und Stellen, an denen Gar- tenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kom- post beziehen können, informiert. Die Stadt Köln gibt eine Informationsbroschüre in Auftrag, die über privates Kompostieren und Wurmkisten, sowie Stellen, an denen Gartenbesit- zer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert. Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Thema „organischer Abfall“ eine Informati- onsbroschüre herausgegeben. https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf57/31.pdf Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/umwelt-tiere/initiative-hallo- nachbar/abfall?kontrast=weiss sind alle Informati- onen zum Thema Abfall aufgeführt. Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. Politische Rahmenbedingungen für privates Gärt- nern Auch wenn privates Gärtnern erstmal keine städti- sche Angelegenheit ist, gibt es doch eine Reihe von Maßnahmen, die seitens städtischer Stellen getrof- fen werden können, um Freiräume für die Essbare Stadt im privaten zu schaffen und den Anbau von Lebensmitteln zu fördern. Dazu gehören die folgenden Maßnahmen: Zivilgesellschaftliche Informations- und Aufklärungs- projekte fördern, wie die Entwicklung einer partizi- zusammengefasst unter: Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung Essbare Stadt Aktionsplan 24 pativen Vernetzungsplattform oder von Kampagnen für mehr essbares privates Grün. Gärtnern genehmigen: Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungs- baugesellschaften und Vermietern, Fenster und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen und Genossenschaften können hier ein Zeichen setzen. Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Ver- mietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Ess- bare Stadt), um Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehenden Einschränkungen entgegenzu- wirken. zusammengefasst unter: Auslobung eines Preises Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Woh- nungseigentümern. Bei Baugenehmigungen soll ein gewisser Anteil an bepflanzbarer Fläche vorgegeben werden. zusammengefasst unter: Ausbau von Urban Gar- dening Hinweis: Über die Festsetzung der „Grundflächen- zahl“ (GRZ) wird der bebaubare Flächenanteil ei- nes Grundstücks und somit auch der nicht bebau- bare festgesetzt. Dachterrassen und Fassadenbegrünung sollten zü- gig bewilligt und mit Auflagen zu essbarem Grün / Insektenweiden / etc. versehen werden. zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen unter vertikale Begrünung Subvention: Private Bodenentsiegelungen und - sanierungsmaßnahmen sollen von der Stadt ohne bürokratische Hürden bewilligt und ggf. subventio- niert werden. Bereitstellung von Fördermitteln zur Begrünung von Fassaden und Dächern mit essba- rem Grün. zusammengefasst unter: Phytosanierung KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Klein- gärten wird systematisch entgegengewirkt - durch Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradi- tion. Viele der heutigen Kleingartenanlagen ent- Essbare Stadt Aktionsplan 25 Ziele den Erhalt bestehender Gärten und die Erschlie- ßung neuer Gartenflächen. standen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsystems und sind somit integraler Bestandteil des gesamtstädtischen Freiraumnet- zes. Kleingärten erfüllen städtebauliche, ökologi- sche, klimatische und soziale Funktionen für die Großstadt Köln. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografi- schen, städtebaulichen sowie umwelt- und klima- relevanten Herausforderungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Kleingartenwe- sens in Köln formuliert (s.u.). Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Men- schen das Gärtnern in der Stadt durch unter- schiedliche Konzepte zu ermöglichen. Flächenerhalt: Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingär- ten soll gesichert werden. Wo Flächen wegfallen soll ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingär- ten wird gesichert. Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen als Flächen für Dauerkleingärten festgesetzt. Anlagen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, wer- den als Dauerkleingärten behandelt. Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich geschützt. Schaffung von neuen Kleingartenflächen: Nur circa 66 % der Interessent*innen in Köln be- kommt einen Kleingarten. Schon um diesen Pro- zentsatz zu halten muss die Anzahl der Kleingärten Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingär- ten wird gesichert und die Anzahl der Kleingärten erhöht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 Kleingärten zu decken. Pro Jahr werden 100 neue Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbe- darfsberechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten gesamtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölke- Essbare Stadt Aktionsplan 26 um 10 % gesteigert werden. Dies geht nicht nur durch Verdichtung alter Anlagen, sondern es müs- sen neue Flächen ausgewiesen werden. Gärten geschaffen. rungswachstums wird der Versorgungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. Das bedeutet immer weniger Menschen werden einen Garten in Köln pachten können. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuanlage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkurrenz und konkurrierender Flächen- nutzungen (Wasserschutzzonen, Altlasten etc.) kaum mehr möglich sein wird. These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuel- le Bestand erhalten bleiben und jede Möglichkeit zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern in der Stadt auf gleicher Fläche zu er- möglichen. (z.B. Teilung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pilotprojekte wie Garten- labore fördern,...) Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Men- schen das Gärtnern in der Stadt durch unter- schiedliche Konzepte zu ermöglichen. Zugänglichkeit: Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht vergebener Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert werden. Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau der Online- plattform des Kreisverbands Kölner Gartenfreunde e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzel- len. Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und gepflegt. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbei- tung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und Essbare Stadt Aktionsplan 27 geprüft. Gruppenverträge: Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder Schulen geben, um neue Personen und Ziel- gruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindestens ein Garten an Gruppen vergeben werden. In Kooperation mit dem Kreisverband Kölner Gar- tenfreunde e.V. werden die pachtrechtlichen Be- dingungen zur Vergabe verändert, so dass auch Gruppen und Bildungseinrichtungen unter be- stimmten Voraussetzungen eine Parzelle pachten können. Kleingartenvereine können Gärten für einen Gemeinschaftsgarten zur Verfügung stellen. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbei- tung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. Naturnahes Gärtnern: Die Akzeptanz von naturnahem Gärtnern (Kompost, Verzicht auf künstliche Düngemittel und Pflanzen- schutz, etc.) soll gesteigert und Praktiken des na- turnahen Gärtnerns in den Kölner Kleingartenanla- gen umgesetzt werden. zusammengefasst unter: Anpassung der Garten- ordnung Förderung der Biodiversität: Der Einsatz vielfältiger und insbesondere bedrohter alter Sorten und Arten in den Kölner Kleingartenan- lagen soll gefördert werden. zusammengefasst unter: Anpassung der Garten- ordnung Imkerei: Kleintier- und Bienenhaltung soll einfacher ge- macht und genehmigt werden, um die Imkerei in Kleingärten zu stärken. zusammengefasst unter: Anpassung der Garten- ordnung Hinweis: Das Aufstellen von Imkerstöcken ist im Einvernehmen mit dem jeweiligen Kleingartenver- ein auch jetzt schon möglich. Zu berücksichtigen ist im Einzelfall die Konkurrenz von Wildinsekten und der Honigbiene. Anpassung der Gartenordnung: Kleingärten unter- liegen diversen Regularien - vom Bundeskleingar- tengesetz bis zur Vereinssatzung. Diese sollen an Bei der Neufassung des Generalpachtvertrages zwischen Stadt Köln und dem Kölner Kleingarten- verband verbleibt die Verantwortung für Gemein- Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbei- Essbare Stadt Aktionsplan 28 die heutigen Bedingungen und die oben dargestell- ten Ziele angepasst werden - unten den Stichwor- ten Generationswechsel, Naturschutz, Ökologie. schaftsplätze innerhalb der Kleingartenanlagen (Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) auch künftig Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt die Rolle der Kleingärten als Gemeingut im Sinne der Essbaren Stadt. Es ist wünschenswert, dass bei der Neufas- sung des Generalpachtvertrags die Gartenordnung an die lokalen und zeitgemäßen Bedingungen an- gepasst werden, unter den Stichworten Generati- onenwechsel, Tier- und Naturschutz, Ökologie und Biodiversität. tung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. Anerkennung als Ausgleichsflächen: Ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen sollen als ökologische Ausgleichsflächen anerkannt wer- den. Dies setzt einen Anreiz Flächen zu schaffen und dauerhaft zu bewahren und erkennt den Bei- trag der Kleingärten zur Biodiversität und der Stabi- lisierung des Stadtklimas an. Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, unter welchen Bedingungen ökologisch aufgewer- tete Kleingartenanlagen als ökologische Aus- gleichsflächen gewertet werden können. Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen dauerhaften erhalt ausgerichtet. Ggf. können dau- erhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrah- mung von Kleingärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Klein gärten können nicht als Ausgleichs- maßnahmen gewertet werden. [1] Pflanzenauswahl entsprechend der in Berlin entwickelten Standort- und Pflanzenprüfung: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und- gruenflaechenamt/gruenflaechen/ds0385iv_deressbarebezirk.pdf Essbare Stadt Aktionsplan 29 [2] Mit Ausgleichsflächen sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind §§ 14 und 15 des Bun- desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Einzelheiten ergeben sich aus den Naturschutzgesetzen der Länder. [3] Ähnliche Plattformen gibt es bereits, z.B.: www.gartenpaten.org
Anlage 2, Auszug 10102019 AUG TOP 4.1.5 Essbare Stadt
3767 Zeichen
Anlage 2 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 16.10.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 10.10.2019 öffentlich 4.1.5 Konzept "Essbare Stadt" 3117/2019 SB Herr Becker dankt im Namen der SPD-Fraktion der Verwaltung und insbesondere den Mitgliedern des Ernährungsrates und Agora Köln für ihr Engagement und die geleistete Arbeit bei der Erstellung des Aktionsplanes in den letzten drei Jahren. Er beantragt, den Beschlusstext zur besseren Verständlichkeit - auch für die Bezirksver- tretungen - etwas abzuändern und trägt folgenden Text vor: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt den von der Verwaltung mit dem Ernäh- rungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeite- ten Maßnahmenkatalog auf der Grundlage des Aktionsplans. Die daraus abgeleiteten Fazite werden zunächst zur Kenntnis genommen. Die Vorlage ist mit einem Erläuterungstext, der eine Gliederung enthält und den konzep- tionellen Ansatz beschreibt, von der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zu geben. Mit den Stellungnahmen aus den Bezirken ist der Maßnahmenkatalog zu überarbei- ten, erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen. RM Frau Welcker ist für die CDU-Fraktion mit der Änderung des Beschlusstextes einverstanden. SE Frau Dr von Mikecz bittet hinsichtlich der Betreuung von Obstwiesen, diese für weitere Akteure zu öffnen, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger als Paten beteiligt werden können. Dies würde auch dem Konzept entsprechen. Herr Kaune bestätigt Frau Dr von Mikecz, dass die Verwaltung gerne dieser Bitte entsprechen werde. Man suche fortwährend Paten und begrüße daher auch weitere Patenschaften in diesem Bereich. An Herrn Becker gewandt räumt er ein, dass man die Kritik annehme und die Dar- stellung ändern werde, damit die Erläuterungen auch für die Bezirksvertretungen verständlicher sind. Man wolle die Bezirke stärken, ihre Stellungnahmen und Wün- sche einarbeiten und anschließend nach Abstimmung mit dem Ernährungsrat die überarbeitete Vorlage dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorlegen. Auf Nachfrage von SE Frau Lange informiert Herr Kaune darüber, dass mit dieser Vorlage der Rahmen für die Maßnahme vorgegeben werde. Inwieweit die Maßnah- me umgesetzt werde, hänge von der gesicherten Finanzierung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab. Der Verwaltung sei es wichtig gewesen, den Aus- schuss als Politik über das Maßnahmenprogramm in Kenntnis zu setzen. RM Frau Welcker bestätigt, dass diese Maßnahme in den politischen Veränderungs- nachweis aufgenommen werden müsste. Eine Finanzierung könnte dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über den Veränderungsnachweis beschlossen werden. Der Ausschussvorsitzende stellt den von SB Herrn Becker mündlich beantragten Än- derungstext zur Abstimmung: geänderter Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt den von der Verwaltung mit dem Ernäh- rungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeite- ten Maßnahmenkatalog auf der Grundlage des Aktionsplans. Die daraus abgeleiteten Fazite werden zunächst zur Kenntnis genommen. Die Vorlage ist mit einem Erläuterungstext, der eine Gliederung enthält und den kon- zeptionellen Ansatz beschreibt, von der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zu geben. Mit den Stellungnahmen aus den Bezirken ist der Maßnahmenkatalog zu überarbei- ten, erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 8, Anregungen BVen
23960 Zeichen
1 Anlage 8 Beschlussvorlage „Konzept Essbare Stadt“ (3117/2019) – Synopse Beschlüsse der Bezirksvertretungen Bezirksvertretung Kalk 28.11.2019 Entsprechender Text aus der Be- schlussvorlage (3117/2019) Stellungnahme Ernährungsrat Köln / Verwaltung Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt „Neuanpflanzungen“ wird das Fazit ergänzt um folgenden Satz: „bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Be- zirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflä- chen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichtigen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erar- beitet. Fazit: Dem Vorschlag der Bezirksvertretung wird gefolgt 2 Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter dem Punkt „Flächenentsiegelung“ verweist die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstim- migen Beschluss vom 27.06.2019 AN/0812/2019) und regt an, diesen für die Gesamtstadt zu übernehmen, da lediglich Ent- siegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen für Versiegelungen, die ohne Ausgleich erfolgen dürfen. (§ 34) Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „ .. ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbaufläche müsste aufgrund der Altlas- tenproblematik in jedem Einzelfall separat ge- prüft werden. Daher können solche Flächen in erster Linie unter Biodiversitätsaspekten ge- staltet werden. Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungs- flächen, auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Er- nährungsrat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befürwor- tet Der Rat der Stadt Köln hat im Rahmen der Be- gleitbeschlüsse zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2021 u.a. folgenden Beschluss gefasst: 7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im Stadtgebiet Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsie- geln und wo möglich zu begrünen. Dabei sind Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu be- rücksichtigen. Außerdem ist die Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauf- tragt, dem Umweltausschuss ein Programm mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten vorzulegen und dabei auch finanzielle Anreize zu schaffen. Fazit: der weitergehende Beschluss des Rates wird von der Verwaltung umgesetzt. Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter dem Punkt „Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Be- grünung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das 3 daraufhin, dass mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen gefördert werden, aber nicht, wie ursprüng- lich im Aktionsplan vorgesehen, die Begrü- nung öffentlicher Gebäude, an der es offen- sichtlich mangelt, wie auch diverse Anträge und Anfragen in Ausschüssen, Bezirksvertre- tungen und Stadtrat zu dem Thema zeigen. (z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Be- schlüsse sind im Aktionsplan zu berücksichti- gen. Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter steti- ger Optimierung und Evaluation weiter ausge- baut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruch- nahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu errei- chen. Angestrebt wird eine Verlängerung des Programmes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus resul- tierende Zunahme von Starkregenereignissen und Hitzeereignissen durch Verdunstungsküh- lung und Regenwasserrückhalt abmildern. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu- debegrünung empfohlen und eine stärkere Berücksichtigt dieser Empfehlungen befürwor- tet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. Fazit: Dem Beschluss der BV Kalk wird mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 schon nachgekommen. Darüber hinaus prüft die Ge- bäudewirtschaft für ihre Immobilien bei allen anstehenden Dachsanierungs- oder Neubau- maßnahmen die Möglichkeit einer Dach- und Fassadenbegrünung und setzt diese bei positi- ver Prüfung auch um. Darüber hinaus prüft die Gebäudewirtschaft derzeit, ob es für Be- grünungsmaßnahmen von öffentlichen Ge- bäuden weiterführende Fördermöglichkeiten gibt. 4 Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem Punkt „Förderung von Insekten:“ wird das Fa- zit ergänzt um folgenden Satz: Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der OGS zur Durchführung entsprechender AGs ermuntern und diese auch durch Material und Personal unterstützen. Hinweis: Erfolgt bereits über das Wildbienen- projekt, erreicht aber die Schulen nur auf frei- williger Basis. Vorschriften seitens der Stadt sind nicht möglich; die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. Momentan werden ca. 35 Bildungseinrichtun- gen bezüglich Insektenschutz über das lau- fende Wildbienenprojekt unterstützt. Weitere interessierte Einrichtungen werden momen- tan zumindest beraten. Die Beratung und Er- munterung wird fortgeführt. Eine Intensivie- rung und Ausweitung auf weitere Bildungsein- richtungen wäre sinnvoll, kann aus personel- len und finanziellen Gesichtspunkten nur bei entsprechender Zusatzausstattung erfolgen. Der Zusatz einer Stelle durch Aufstockung des Haushaltstopfes wird geprüft. Hierbei ist das Schulentwicklungsamt als Schulträger einzu- binden. Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem Punkt „Anforderungen an die Politik für Bil- dungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, welche den Umfang und die Finanzierbarkeit des Personalzusatzes darstellt und legt diese der Politik zu Entscheidung vor. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teil- habechancengesetz § 16e SGB II zu berück- sichtigen. Hinweis: Ist nicht möglich, außer es wird ent- sprechendes Personal gestellt. Die Stadt kann die Schulen zu einer Integra- tion von Schulgärten im Unterricht nicht ver- pflichten. Die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. Hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sind außerdem die Lehrpläne NRW zugrunde zu legen. Da die Grundstücke der städtischen Schulen im Besitz der Stadt Köln sind, kann aber die Bereitstellung von Schulgartenflächen grund- sätzlich als Lehrraum erfolgen und damit in städtischer Zuständigkeit angelegt in Stand gehalten werden. Hierbei liegt die Verant- wortlichkeit bei der städtische Gebäudewirt- schaft und dem Schulentwicklungsamt als Schulträger, die eine Umsetzbarkeit insbeson- 5 dere vor dem Hintergrund vorhandener per- soneller und finanzieller Ressourcen prüfen müssen. In diesem Zusammenhang ist auch die Unterhaltung solcher Flächen zu prüfen, die in der Eigenverantwortung der Schulen verbleibt. Die Verwaltung (26, 40, 57, 67) prüft den Vor- schlag, eine Vorlage zu erstellen, welche den Umfang und die Finanzierbarkeit des Perso- nalzusatzes zur Umsetzung eines solchen Kon- zeptes darlegt. Das existierende Schulgarten- projekt unter der Federführung des Umwelta- mtes liefert bereits dafür notwendige Grund- lagen. Es gilt daher zusätzlich, dieses weiter auszubauen. Fazit: Im Rahmen des mit Federführung der Verwaltung betriebenen Schulgarten-Netz- werkes werden die Forderungen aufgegriffen. Eine entsprechende Umsetzung an allen Bil- dungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen ge- prüft. Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans un- ter dem Punkt „Die Stadt Köln startet ein Pro- gramm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Auf der Internetseite der Stadt Köln ist fol- gende Seite eingerichtet worden: „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima und damit auch Das Beispiel der Stadt Paris umfasst sowohl ein Konzept zur Öffentlichkeitswerbung, die Schaffung von Personalstellen als Ansprech- partner für Initiativen, als auch die Bereitstel- lung von finanziellen Fördermittelen oder Ma- terial für Starterprojekte. 6 Die Verwaltung wird darlegen welche Res- sourcen sie zur Umsetzung einer solchen Kam- pagne benötigt und der Politik zur Entschei- dung vorlegen. auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus- wirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf ei- ner Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Natur lässt sich auch auf klei- nem Raum verwirklichen, verschönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität in der Stadt. Einige Angebote zum Gärtnern in der Stadt haben wir für Sie hier zusammenge- stellt.“ https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/freizeit-natur-sport/wald/urban-garde- ning?kontrast=weiss Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerich- tet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne ei- ner Kampagne sind aufgrund fehlender Res- sourcen zurzeit nicht umsetzbar. Die Stadt Köln hat bereits eine entsprechende Internetseite eingerichtet, auf der die unter- schiedlichen Möglichkeiten für Gärtnern in der Stadt dargestellt sind. Darüber hinaus hat der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Veränderungs- nachweis eine Personalstelle für urban garde- ning beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eingerichtet. Eigene Finanzmittel zur Förderung von urba- nen Gemeinschaftsgärten stehen nicht zur Verfügung. Fazit: die Verwaltung wird die Anregung der Bezirksvertretung aufgreifen und eine geson- derte Vorlage zur Optimierung eines Pro- gramms für urbane Gemeinschaftsgärten er- arbeiten und dem Ausschuss Umwelt und Grün zur Entscheidung vorlegen. Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln verschärft die Richtli- nien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk da- rauf hin, dass die so genannte „Info“ in der mittleren Spalte eine Fehlinformation ist. Hauseigentümer, oder von diesen beauftragte Verwalter, können die Biotonne (Braune Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von 7 Mehrfamilienhäusern sind dementsprechend auf deren guten Willen angewiesen. Daher wird folgendes Fazit eingefügt: Die Verwaltung wird in Absprache mit der AWB, dem Mieterverein und dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine Lösung erarbeiten. Fazit: Die Stadt Köln strebt einen weiteren Ausbau der Bioabfallsammlung an. AWB und Verwaltung der Stadt Köln erarbeiten das wei- tere Vorgehen und Handlungsansätze, um die Bioabfallsammlung in Wohnanlagen auszu- bauen. Relevante Akteure im Bereich Wohnen werden einbezogen. Bezirksvertretung Ehrenfeld 09.12.29019 das partizipative (nicht private) Ge- meinschaftsgärtnern auf öffentlichen Plätzen und bestimmten Grünflächen ermöglicht werden. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in sei- nem Beschluss vom 07.06.2016 auch formu- liert „Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu si- chern, privater Gartenbau ist dort nicht zu ge- statten.“ Eine Nutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlossen. Öffent- liche Plätze werden zum Teil auch heute schon für den Anbau essbarer Pflanzen ge- nutzt. Der Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün zielt darauf ab, Nutzungskonflikte vor al- lem in den stark durch Freizeitaktivitäten ge- nutzten öffentlichen Grünflächen zu vermei- den. Bisher ist auch noch kein Antrag auf Nut- zung solcher Grünflächen für urban gardening Projekte bei der Verwaltung gestellt worden. Im Einzelfall wird immer geprüft, ob minder- genutzte oder neu erschlossene Flächen für urban gardening Projekte genutzt werden können. Fazit: Dem Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün wird gefolgt. 8 die im Aktionsplan vorgeschlagene Quote von 70 % „Essbares“ bei städti- schen Neuanpflanzungen eingehalten werden. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflä- chen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichtigen. Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch andere Aspekte (Gestaltung, Biodiver- sität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflanzen festgelegt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erar- beitet. Der Begriff „essbare Pflanzen“ umfasst in Ab- stimmung mit dem Ernährungsrat Köln sowohl Pflanzen, deren Früchte von Menschen geges- sen werden, als auch Nährpflanzen für unter- schiedliche Tierarten (z.B. Insekten). Dies entspricht auch dem Ziel zur ökologi- schen Aufwertung von öffentlichen Grünanla- gen entsprechend dem Konzept „Stadtgrün naturnah“. Die Verwaltung wird aufbauend auf der Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain- Kreuzberg hierfür eine Pflanzliste erarbeiten. Fazit: Dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird gefolgt. der bis 2026 geforderte Plan zur syste- matischen Entsiegelung von kommu- nalen und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet aufgestellt werden. Der Rat der Stadt Köln hat im Rahmen der Be- gleitbeschlüsse zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2021 u.a. folgenden Beschluss gefasst: 7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im Stadtgebiet Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsie- geln und wo möglich zu begrünen. Dabei sind 9 Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu be- rücksichtigen. Außerdem ist die Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauf- tragt, dem Umweltausschuss ein Programm mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten vorzulegen und dabei auch finanzielle Anreize zu schaffen. Fazit: der weitergehende Beschluss des Rates wird von der Verwaltung umgesetzt. eine Online-Karte, auf der Bürgerinnen einsehen können, welche Flächen für gemeinschaftliches, nachbarschaftli- ches Gärtnern zur Verfügung stehen, erstellt werden. In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Be- reitstellung von Flächen seitens der Stadtver- waltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach ei- nem geeigneten Grundstück begeben.“ Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befür- wortet. Der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Veränderungsnachweis eine Perso- nalstelle für urban gardening beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eingerich- tet. Somit steht in Kürze ein direkter An- sprechpartner*in für Gemeinschaftsgarten- Initiativen in der Verwaltung zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass das bis- herige Verfahren der individuellen und auf die jeweilige Initiative bezogene Flächensuche wesentlich effektiver ist. Bisher konnte immer eine einvernehmliche Lösung gefunden wer- den. Fazit: Die Erstellung einer Online-Karte wird nicht befürwortet. 10 den Vorschlägen zu begrünten Dach- flächen und vertikalem Gärtnern ge- folgt werden. (Die Stadt soll auf ihren öffentlichen Gebäuden eine Vorreiter- rolle übernehmen und wo immer mög- lich vertikal/auf dem Dach im Sinne der essbaren Stadt begrünen. Dies ist als deutlicher Auftrag zu verstehen, Bestandsgebäude zu prüfen und sa- nierte/neue Bauten auf jeden Fall im Sinne der essbaren Stadt zu begrünen. Bei Bebauungspanverfahren wird mehr als nur die Empfehlung von Be- grünung gegeben, sondern es werden konkrete Anreize gesetzt.) Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Be- grünung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter steti- ger Optimierung und Evaluation weiter ausge- baut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruch- nahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu errei- chen. Angestrebt wird eine Verlängerung des Programmes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus resul- tieren-de Zunahme von Starkregenereignissen und Hitzeereignissen durch Verdunstungsküh- lung und Regenwasserrückhalt abmildern. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu- debegrünung empfohlen und eine stärkere Berücksichtigt dieser Empfehlungen befürwor- tet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorbildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. Fazit: Das Projekt GRÜN hoch 3 zielt auf eine Förderung privater Begrünungsmaßnahmen. Darüber hinaus prüft die Gebäudewirtschaft für ihre Immobilien bei allen anstehenden Dachsanierungs- oder Neubaumaßnahmen die Möglichkeit einer Dach- und Fassadenbegrü- nung und setzt diese bei positiver Prüfung auch um. Darüber hinaus prüft die Gebäude- 11 wirtschaft derzeit, ob es für Begrünungsmaß- nahmen von öffentlichen Gebäuden weiter- führende Fördermöglichkeiten gibt. das Schulgartenkonzept das Aktions- plan berücksichtig werden. Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-Aktionplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die notwen- dige Expertise. Es gilt daher, dieses auszu- bauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu kon- zentrieren, was in der Zuständigkeit der Kom- munalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Lan- desentscheidungen ist nicht gegeben. Hin- sichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehrpläne NRW zugrunde zu legen. Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionspla- nes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungsein- richtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. Die Stadt kann die Schulen zu einer Integra- tion von Schulgärten im Unterricht nicht ver- pflichten. Die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. Hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sind außerdem die Lehrpläne NRW zugrunde zu legen. Da die Grundstücke der städtischen Schulen im Besitz der Stadt Köln sind, kann aber die Bereitstellung von Schulgartenflächen grund- sätzlich als Lehrraum erfolgen und damit in städtischer Zuständigkeit angelegt in Stand gehalten werden. Hierbei liegt die Verant- wortlichkeit bei der städtische Gebäudewirt- schaft und dem Schulentwicklungsamt als Schulträger, die eine Umsetzbarkeit insbeson- dere vor dem Hintergrund vorhandener per- soneller und finanzieller Ressourcen prüfen müssen. In diesem Zusammenhang ist auch die Unterhaltung solcher Flächen zu prüfen, die in der Eigenverantwortung der Schulen verbleibt. Die Verwaltung (26, 40, 57, 67) prüft den Vor- schlag, eine Vorlage zu erstellen, welche den Umfang und die Finanzierbarkeit des Perso- nalzusatzes zur Umsetzung eines solchen Kon- 12 zeptes darlegt. Das existierende Schulgarten- projekt unter der Federführung des Umwelta- mtes liefert bereits dafür notwendige Grund- lagen. Es gilt daher zusätzlich, dieses weiter auszubauen. Fazit: Im Rahmen des mit Federführung der Verwaltung betriebenen Schulgarten-Netz- werkes werden die Forderungen aufgegriffen. Eine entsprechende Umsetzung an allen Bil- dungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen ge- prüft. eine langfristige Sicherung von Ge- meinschaftsgärten im Kölner Stadtge- biet gewährleistet werden. Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in ei- nem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtli- che oder weiterführende Genehmigungen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Ein- zelfall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbesondere auch die artenschutz- und land- schaftsrechtlichen Aspekte sowie die Boden- schutzaspekte zu berücksichtigen. Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzel- fall bezogen eingeholt werden. Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen sind über einen Vertrag langfristig abgesi- chert. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, ist die Verwaltung bestrebt geeig- nete Ersatzflächen anzubieten. eine Kampagne für urbane Gemein- schaftsgärten nach Pariser Vorbild ge- ben. Auf der Internetseite der Stadt Köln ist fol- gende Seite eingerichtet worden: 13 „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus- wirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf ei- ner Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßenrand - Natur lässt sich auch auf klei- nem Raum verwirklichen, verschönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität in der Stadt. Einige Angebote zum Gärtnern in der Stadt haben wir für Sie hier zusammenge- stellt.“ https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/freizeit-natur-sport/wald/urban-garde- ning?kontrast=weiss Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerich- tet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne ei- ner Kampagne sind aufgrund fehlender Res- sourcen zurzeit nicht umsetzbar. Fazit: die Verwaltung wird die Anregung der Bezirksvertretung aufgreifen und eine geson- derte Vorlage zur Optimierung eines Pro- gramms für urbane Gemeinschaftsgärten er- arbeiten und dem Ausschuss Umwelt und Grün zur Entscheidung vorlegen. (vgl. Be- schluss Bezirksvertretung Kalk) ein Runder Tisch mit Wohnungsbauge- sellschaften, Mietern und Vermietern sowie dem Ernährungsrat eingerichtet werden, um Balkonbepflanzungen zu Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Vermietern sowie dem Ernährungsrat (Aus- Die Entscheidung für Begrünungsmaßnahmen auf den privaten Grundstücken liegt bei den jeweiligen Wohnungsgesellschaften. 14 fördern und bestehenden Einschrän- kungen von Wohnungsbaugesellschaf- ten und Vermietern entgegenzuwir- ken. schuss Essbare Stadt), um Balkonbepflanzun- gen zu fördern und bestehenden Einschrän- kungen entgegenzuwirken. Fazit: Der Ernährungsrat Köln und die Verwal- tung werden jedoch versuchen diesbezüglich Kontakt zu Wohnungsbaugesellschaften auf- nehmen
Beschlussvorlage Ausschuss
5660 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 3117/2019 Freigabedatum 19.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept "Essbare Stadt" Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem um- fassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Essbare Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten zu und beauftragt die Verwaltung diese in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat umzusetzen. Alternative: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat ausgearbeitete Konzept „Ess- bare Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten nicht zu. Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Am 7.6.2016 hat der Ausschuss Umwelt und Grün die Beschlussvorlage 0514/2016 „Essbare Stadt“ beschlossen. Der Beschluss lautet: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die Verwaltung vorgenom- mene systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ und würdigt diese aus- drücklich. 2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die Analyse und Bestands- aufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter zu entwickeln und dem Ausschuss erneut vorzulegen. Hierbei soll die Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, wie beispielsweise dem neu gegründeten Ernährungsrat – zugehen, deren Interessen bündeln und in das Konzept ein- fließen lassen. 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu sys- tematisieren und deren Ideen in das neue Konzept einfließen zu lassen. 4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten. 5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu evaluieren und die Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün und den Bezirksvertretungen erneut vorzulegen. Im Sommer 2017 wurde ein von Agora Köln und dem Ernährungsrat beantragter Förderantrag vom Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit genehmigt. Mit diesem Förderbescheid konnte ein gemeinsamer Prozess gestartet werden, um einen Aktionsplan in einem bürgerschaftli- chen, offenen Dialog zu erstellen. Dieser Aktionsplan sollte die unterschiedlichen Initiativen bündeln - und Ziele für die Zukunft festschreiben. Der Prozess bestand aus den folgenden Schritten: Erster Gipfel Essbare Stadt: Beim ersten Themengipfel in der Alten Feuerwachen haben etwa 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Themen der Arbeitsgruppen ausdefiniert und erste Inhalte gesammelt und diskutiert. Arbeitsgruppen: Nach dem ersten Gipfel haben sich Arbeitsgruppen gebildet, die von Mode- ratorinnen und Moderatoren geleitet und begleitet wurden. Hier wurden erste Inhalte für den Aktionsplan gesammelt und aufgeschrieben. Zweiter Gipfel Essbare Stadt: Der zweite Gipfel, im November, diente der Zwischenbilanz der Arbeitsgruppe und der öffentlichen Diskussion der Ergebnisse. Redaktionsphase: Im Dezember 2017 und Januar 2018 wurden die Ergebnisse der Arbeits- gruppen durch ein zentrales Redaktionsteam gesichtet, nach einheitlichen Standards überar- beitet und die Zwischenstände nochmals intern abgestimmt. Im Rahmen eines BarCamps erfolgte die abschließende Diskussion der Inhalte Insgesamt haben an diesem partizipativen Prozess mehr als 300 Kölner Bürger*innen mitgearbeitet und so den “Aktionsplan Essbare Stadt Köln” entwickelt. Der Aktionsplan umfasst Forderungen, Ziele und Empfehlungen für Politik/Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur Umset- zung der Essbaren Stadt in Köln, wie sie 2016 von Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt be- schlossen wurde. Aktionsplan „Essbare Stadt Köln“: Ernährungsrat Köln und Umgebung & Agora Köln (Hrsg.) 3 http://www.agorakoeln.de/wp-content/uploads/2018/01/Aktionsplan-Essbare-Stadt-K%C3%B6ln- Version1.0-BarCamp.pdf Auf der Grundlage des Aktionsplans „Essbare Stadt Köln“ haben Vertreter*innen des Ernährungsra- tes Köln und der Stadtverwaltung (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen / Amt für Umwelt und Verbraucherschutz) die wesentlichen Eckpunkte des Aktionsplans diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind in der Synopse (siehe Anlage) in der mittleren Spalte aufgeführt. In der ersten Spalte wird die entsprechende Formulierung aus dem Aktionsplan gegenübergestellt. Die rechte Spalte der Synopse enthält die Stellungnahme der Verwaltung, verbunden mit einem Vorschlag (Fazit) zur Um- setzung der aufgeführten Aspekte. Die aufgeführten Fazite sind mit Vertretern*innen des Ernährungs- rates abgestimmt worden. Die Verwaltung hebt an dieser Stelle die besonders gute Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen des Ernährungsrates Köln hervor. Der Beteiligungsprozess für die Formulierung des Aktionsplans war sehr kreativ und konstruktiv ausgerichtet.
Anlage - Öffentlichkeitsbeteiligung ( nur für den Aussschuss Umwelt und Grün)
1355 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 DJ] Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. [_] Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: [] Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Komplexität einfach / standardisiert teilstandardisiert komplex / individuell Beteiligungsspielraum m Information im) Anhörung / Beratung | U Mitgestaltung / Mitverantwortung Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 U Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert 2 Anhörung / Beratung uEB teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. [_] Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. [_] Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. [Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 5, Auszug BV Kalk 28.11.2019 TOP 8.2.2
6954 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 03.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2019 öffentlich 8.2.2 Konzept "Essbare Stadt" 3117/2019 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 27.11.2019 AN/1671/2019 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Abstimmung: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu der Vorlagen-Nr. 3117/2019 wie folgt zu ergänzt: 1. Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt „Neuanpflanzungen“ wird das Fazit ergänzt um folgenden Satz: „bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ 2. Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter dem Punkt „Flächenentsiegelung“ verweist die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstimmigen Beschluss vom 27.06.2019 (AN/0812/2019) und regt an, diesen für die Gesamtstadt zu über- nehmen, da lediglich Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen für Versiegelungen, die ohne Ausgleich erfolgen dürfen. (§ 34) 3. Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter dem Punkt „Begrünte Dachflä- chen & vertikale Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk darauf hin, dass mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen geför- dert werden, aber nicht, wie ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen, die Be- grünung öffentlicher Gebäude, an der es offensichtlich mangelt, wie auch di- verse Anträge und Anfragen in Ausschüssen, Bezirksvertretungen und Stadt- rat zu dem Thema zeigen. (z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Be- schlüsse sind im Aktionsplan zu berücksichtigen. 2 4. Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem Punkt „Förderung von Insekten:“ wird das Fazit ergänzt um folgenden Satz: Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der OGS zur Durchführung ent- sprechender AGs ermuntern und diese auch durch Material und Personal un- terstützen. 5. Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem Punkt „Anforderungen an die Politik für Bildungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, welche den Umfang und die Fi- nanzierbarkeit des Personalzusatzes darstellt und legt diese der Politik zu Entscheidung vor. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teilha- bechancengesetz § 16e SGB II zu berücksichtigen. 6. Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vor- bild“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Die Verwaltung wird darlegen welche Ressourcen sie zur Umsetzung einer solchen Kampagne benötigt und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 7. Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln verschärft die Richtlinien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk darauf hin, dass die so ge- nannte „Info“ in der mittleren Spalte eine Fehlinformation ist. Hauseigentümer oder von diesen beauftragte Verwalter können die Biotonne (Braune Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind dementsprechend auf deren guten Willen angewiesen. Daher wird folgendes Fazit eingefügt: Die Verwaltung wird in Absprache mit der AWB, dem Mieterverein und dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine Lösung erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. Anschließend stellt sie den so ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Ab- stimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Essbare Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstel- lungen und den daraus abgeleiteten Faziten zu und beauftragt die Verwaltung diese in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat umzusetzen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: 1. Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt „Neuanpflanzungen“ wird das Fa- zit ergänzt um folgenden Satz: „bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ 2. Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter dem Punkt „Flächenentsiegelung“ verweist die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstimmigen Beschluss vom 27.06.2019 (AN/0812/2019) und regt an, diesen für die Gesamtstadt zu über- 3 nehmen, da lediglich Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen für Versiegelungen, die ohne Ausgleich erfolgen dürfen. (§ 34) 3. Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter dem Punkt „Begrünte Dachflä- chen & vertikale Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk darauf hin, dass mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen gefördert werden, aber nicht, wie ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen, die Begrünung öffentlicher Gebäude, an der es offensichtlich mangelt, wie auch diverse Anträge und Anfragen in Ausschüssen, Bezirksvertretungen und Stadtrat zu dem Thema zeigen. (z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Beschlüsse sind im Aktions- plan zu berücksichtigen. 4. Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem Punkt „Förderung von Insekten:“ wird das Fazit ergänzt um folgenden Satz: Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der OGS zur Durchführung entspre- chender AGs ermuntern und diese auch durch Material und Personal unterstüt- zen. 5. Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem Punkt „Anforderungen an die Politik für Bildungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, welche den Umfang und die Finan- zierbarkeit des Personalzusatzes darstellt und legt diese der Politik zu Entschei- dung vor. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancen- gesetz § 16e SGB II zu berücksichtigen. 6. Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: Die Verwaltung wird darlegen welche Ressourcen sie zur Umsetzung einer sol- chen Kampagne benötigt und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 7. Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln verschärft die Richtlinien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk darauf hin, dass die so genannte „Info“ in der mittleren Spalte eine Fehlinformation ist. Hauseigentümer oder von diesen beauftragte Verwalter können die Biotonne (Braune Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind dementsprechend auf deren guten Willen angewiesen. Daher wird folgendes Fazit eingefügt: Die Verwaltung wird in Absprache mit der AWB, dem Mieterverein und dem Köl- ner Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine Lösung erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 7, Auszug 23.01.2020 AUG TOP 4.2.2 Essbare Stadt
2954 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 11.02.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 23.01.2020 öffentlich 4.2.2 Konzept "Essbare Stadt" 3117/2019 SB Herr Becker schlägt vor, über die Beschlussvorlage jetzt zu beschließen, um den Prozess weiter zu treiben und die Verwaltung aufzufordern, zur nächsten Sitzung die Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu bewerten. Er äußert auch noch mal die Bitte, die umfangreiche Tabelle (Anlage 1) kürzer und in einem Handlungskonzept oder Eckpunktepapier übersichtlicher zu gestalten und mit den Mitgliedern des Er- nährungsrates und Agora Köln abzustimmen. RM Herr Brust verweist auf die verschiedenen Änderungsvorschläge aus den Bezir- ken und erklärt, dass der Ausschuss am 10.10.2019 beschlossen habe, den Maß- nahmenkatalog mit den Stellungnahmen aus den Bezirken zu überarbeiten, erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss zur Beschluss- fassung vorzulegen. Da dieser Auftrag jetzt nicht erfüllt sei, sollte abgewartet werden, bis die Verwaltung diesen Teil des Beschlusses erfüllt habe und dann über die Vor- lage abstimmen. Es mache keinen Sinn, jetzt über die Vorlage und in einer nächsten Sitzung über die geänderte Fassung abzustimmen. RM Frau Akbayir stimmt dem Verfahren zu, die Beschlüsse der Bezirksvertretungen einzubeziehen und würde es begrüßen, die Beschlussempfehlungen aus der B e- zirksvertretung Kalk im letztendlichen Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün wiederzufinden. SB Herr Dr. Albach meldet Beratungsbedarf mit den Bezirksvertretungen an. RM Frau Welcker bekräftigt die Aussage von Herrn Brust, dass die Verwaltung zu- nächst mit dem Ernährungsrat die Umsetzung der Beschlussempfehlung aus den Bezirken bespricht. Hier sei auch auf etwaige Widersprüche zu früheren Beschlüssen zu achten. Wenn dann die Stellungnahme der Verwaltung vorliege, könne der Aus- schuss sehr gut über das Konzept abschließend beraten und beschließen. Herr Kaune räumt ein, dass die Verwaltung den Beschluss vom 10.10.2019 noch nicht umgesetzt habe, verweist aber auch auf das überwiegend positive Echo der Bezirksvertretungen, die ohne jede Einschränkung dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt seien. Daher habe man die Vorlage zur heutigen Sitzung auf die Tagesord- nung genommen, hätte einen Beschluss des Ausschusses zum Gesamtkonzept be- grüßt sowie zu den beiden Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen Ehren- feld und Kalk im Ausschuss und den beiden BVen Stellung genommen. Selbstver- ständlich werde man dem heutigen Beschluss folgen. Der Ausschussvorsitzende stellt die Zurückstellung der Vorlage zur Abstimmung: Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine nächste Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3, Essbare Stadt
7635 Zeichen
Anlage 3 Beschlussvorlage: Konzept „Essbare Stadt“ Auftrag des Ausschusses Umwelt und Grün in der Sitzung am 10.10.2019 an die Verwaltung Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 u.a. Folgendes beschlossen: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt den von der Verwaltung mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog auf der Grundlage des Aktionsplans. Die daraus abgeleiteten Fazite werden zunächst zur Kenntnis genommen. Die Vorlage ist mit einem Erläuterungstext, der eine Gliederung enthält und den konzeptionellen Ansatz beschreibt, von der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zu geben. Mit den Stellungnahmen aus den Bezirken ist der Maßnahmenkatalog zu überarbeiten, erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen. Erläuterung: In seiner Sitzung am 07.06.2016 hat der Ausschuss Umwelt und Grün eine Bestandsaufnahme der Verwaltung zum Thema „Essbare Stadt“ zu Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt das Thema mit einer aktiven Beteiligung von einschlägigen Initiativen und Interessenvertretern konzeptionell weiterzuentwickeln. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Ernährungsrat und Agora Köln einen umfassenden Beteiligungsprozess durchgeführt an dem sich mehr als 300 Bürger*innen beteiligt haben. In verschiedenen Arbeitsgruppen wurde zu den folgenden Themen diskutiert und Vorschläge ausgearbeitet: 1. Öffentliches Grün 2. Kleingärten 3. Partizipative Landwirtschaft 4. Gärtnern in Sozial- und Bildungseinrichtungen 5. Firmengärten Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in dem sog. „Aktionsplan-Essbare-Stadt Köln“ zusammengefasst. http://www.agorakoeln.de/wp-content/uploads/2018/01/Aktionsplan- Essbare-Stadt-K%C3%B6ln-Version1.0-BarCamp.pdf Um diese von den Bürger*innen erarbeiteten Anregungen zu würdigen, hat die Verwaltung diese im Original-Wortlaut in der linken Spalte der beiliegenden Synopse aufgeführt. Hierbei wurde die Gliederung des Aktionsplans beibehalten. Vertreter des Ernährungsrates Köln haben in der weiteren Abstimmung mit der Verwaltung die von Bürger*innen formulierten Anregungen modifiziert. In der verwaltungsinternen Abstimmung zur möglichen Umsetzung der Maßnahmen hat sich gezeigt, dass verschiedene Anregungen nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden können (z.B. vorliegende Beschlüsse), oder diese schon durch Beschlüsse der politischen Gremien festgelegt wurden. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist in der dritten Spalte aufgeführt und jeweils mit einem „Fazit“ zusammengefasst. Auch diese wurden mit dem Ernährungsrat besprochen. Es gibt keinen Dissens zwischen der Verwaltung und dem Ernährungsrat. Die Fazits, die im folgendem nochmals übersichtlich aufgeführt werden, stellen die konzeptionellen Ansätze sowie ein Arbeitsprogramm für die Verwaltung dar. Damit wird erstmals gezielt das Thema „Essbare Stadt“ in den Fokus der Arbeit der Verwaltung genommen. Mit einer gesicherten Finanzierung können viele Maßnahmen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. 1. Öffentliches Grün (Bei essbarem öffentlichem Grün geht es um di e Begrünung von Parks und Seitenstreifen der Stadt. Auch öffentlich zugängliche Obstwiesen sind ein Teil des öffentlichen Grüns. Hier fordert die Arbeitsgruppe künftig verstärkt Essbares in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Grünflächen anzubauen. Urbane Gemeinschaftsgärten sind offene, partizipative Gärten, oft auch Brachflächen, wie es sie in manchen Vierteln schon gibt. Die Arbeitsgruppe wünscht sich einen Gemeinschaftsgarten in jedem Stadtviertel.) o Essbares öffentliches Grün - Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. o Neuanpflanzungen - Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. o Phytosanierung - Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. o Flächenentsiegelung - Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befürwortet. o Wildwiesen & Insektenweiden - Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die Forderung aufgegriffen. o Begrünte Dachflächen - Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. o Streuobstwiesen - Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der Übernahme von Obstwiesen durch die biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. 2. Kleingärten (Kleingärten und Kleingartenvereine sind die Pioniere der Essbaren Stadt – die Arbeitsgruppe fordert, die bestehenden Kleingartenflächen um 10% zu erweitern, dass Kleingartenvereine sich untereinander und mit anderen Gartenakteuren vernetzen oder Artenvielfalt fördern. ) o Kleingärten - Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch unterschiedliche Konzepte zu ermöglichen. Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich geschützt. o Zugänglichkeit und Gruppenverträge - Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. o Ausgleich - Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichs-maßnahmen gewertet werden. 3. Partizipative Landwirtschaft (Die Partizipative Landwirtschaft bringt die professionelle Erzeugung von Lebensmitteln und Bürgerinnen zusammen - auf gepachteten Äckern oder über Mode lle der Solidarischen Landwirtschaft. Ein Acker an jeder Straßenbahnlinie ist ein Ziel.) o Partizipative Landwirtschaft - Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft 4. Gärtnern in Sozial- und Bildungseinrichtungen (Mit dem Gärtnern in Sozial - und Bildungseinrichtungen soll die Essbare Stadt in etablierte Strukturen und an neue Zielgruppen getragen werden. In Sozial - und Bildungseinrichtungen werden Kinder oder Senioren neu an Gärtnern und Ernährung zusammengeführt.) o Schulgartenkonzept - Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. o Urban gardening Flächensicherung - Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. o Öffentliche Workshops - Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. o Städtische Flächen - Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. o Personalstellen - Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-für vorgesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. o Programm urbane Gärten - Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund fehlender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. o Ausgleichsflächen - Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. 5. Firmengärten (Bei den Firmengärten, kommen sich Kollegen*innen auf neue Art näher. Beim privaten Gärtnern geht es um Hausgärten, Balkon und Fensterbretter – und Ideen für Kampagnen, um hier den Anbau von Essbarem zu fördern.) o Auslobung Preis - Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises vorbereiten. Informationsbroschüren wurden bereits erstellt.
Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.11.2019 3117-2019
1167 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 11.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 öffentlich 9.2.3 Konzept "Essbare Stadt" 3117/2019 Herr Schykowski gibt zu Protokoll, dass die Verpflichtung nur bei 20-jährigen Verträ- gen bei ortsfesten Gärten und nicht bei mobilen Konzepten (z. Bsp. bei Hochgärten) gelten soll. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün fol- genden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Essbare Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstel- lungen und den daraus abgeleiteten Faziten zu und beauftragt die Verwaltung diese in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3117/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.04.2020
- Erstellt
- 05.09.2019 09:35