Mandari Insight

3117/2019

Konzept "Essbare Stadt"

Beschlussvorlage Ausschuss 09.04.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 23.01.2020, TOP 4.2.2

Anlage 6, Auszug BV 4 Ehrenfeld 09.12.2019

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Ansehen

Anlage 1 - Tabelle Aktionsplan

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Ansehen

Anlage 2, Auszug 10102019 AUG TOP 4.1.5 Essbare Stadt

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Ansehen

Anlage 8, Anregungen BVen

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage - Öffentlichkeitsbeteiligung ( nur für den Aussschuss Umwelt und Grün)

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Ansehen

Anlage 5, Auszug BV Kalk 28.11.2019 TOP 8.2.2

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Ansehen

Anlage 7, Auszug 23.01.2020 AUG TOP 4.2.2 Essbare Stadt

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Ansehen

Anlage 3, Essbare Stadt

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Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.11.2019 3117-2019

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Ansehen

Anlage 6, Auszug BV 4 Ehrenfeld 09.12.2019

5784 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 20.01.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 44. Sitzung der Bezirksvertretun g 
Ehrenfeld vom 09.12.2019  
öffentlich 
10.4 Konzept "Essbare Stadt" 
3117/2019 
 
Herr Dr. Bauer, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, erläutert kurz das Kon-
zept „Essbare Stadt“.  
 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Ände-
rungsantrag ihrer Fraktion. Grundsätzlich begrüße sie die Vorlage, stellt aber heraus, 
dass gemeinschaftliches Gärtnern auf öffentlichen Flächen ermöglicht werden solle. 
Ebenso sollte eine Online Karte, welche mögliche Flächen für öffentliches Gärtnern 
darstelle, eingerichtet werden. 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, die Alternative zu 
beschließen („Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat 
ausgearbeitete Konzept ,Essbare Stadt‘ ausdrücklich . Der Ausschuss stimmt den in 
der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten nicht 
zu.“) Mit folgenden Ergänzungen: 
 
Der von Ernährungsrat und Agora Köln erarbeitete Aktionsplan (mittlere Spalte der 
Synopse) ist mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen und diese sind umzusetzen. 
So soll beispielsweise: 
 das partizipative (nicht private) Gemeinschaftsgärtnern auf öffentlichen Plä t-
zen und bestimmten Grünflächen ermöglicht werden. 
 die im Aktionsplan vorgeschlagene Quote von 70  % „Essba res“ bei städt i-
schen Neuanpflanzungen eingehalten werden. 
 der bis 2026 geforderte Plan zur systematischen Entsiegelung von kommuna-
len und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet aufgestellt werden.

 eine Online-Karte, auf der Bürger*innen einsehen können, welche Flächen für 
gemeinschaftliches, nachbarschaftliches Gärtnern zur Verfügung stehen, er-
stellt werden. 
 den Vorschlägen zu begrünten Dachflächen und vertikalem Gärtnern gefolgt 
werden. (Die Stadt soll auf ihren öffentlichen Gebäuden eine Vorreiterrolle 
übernehmen und wo immer möglich vertikal/auf dem Dach im Sinne der ess-
baren Stadt begrünen. Dies ist als deutlicher Auftrag zu verstehen, Bestands-
gebäude zu prüfen und sanierte/neue Bauten auf jeden Fall im Sinne der ess-
baren Stadt zu begrünen. Bei Bebauungspanverfahren wird mehr als nur die 
Empfehlung von Begrünung gegeben, sondern es werden konkrete Anreize 
gesetzt.) 
 das Schulgartenkonzept das Aktionsplan berücksichtig werden.  
 eine langfristige Sicherung von Gemeinschaftsgärten im Kölner Stadtgebiet 
gewährleistet werden.  
 eine Kampagne für urbane Gemeinschaftsgärten nach Pariser Vorbild geben. 
 ein Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Vermietern 
sowie dem Ernährungsrat eingerichtet werden, um Balkonbepflanzungen zu 
fördern und bestehe nden Einschränkungen von Wohnungsbaugesellschaften 
und Vermietern entgegenzuwirken. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pött-
gen (FDP).

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 20.01.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 44. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.12.2019  
öffentlich 
10.4.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: „Essbare 
Stadt“ 
AN/1713/2019 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, die Alternative zu 
beschließen („Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat 
ausgearbeitete Konzept ,Essbare Stadt‘ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in 
der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten nicht 
zu.“) Mit folgenden Ergänzungen: 
 
Der von Ernährungsrat und Agora Köln erarbeitete Aktionsplan (mittlere  Spalte der 
Synopse) ist mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen und diese sind umzusetzen. 
 
So soll beispielsweise: 
 das partizipative (nicht private) Gemeinschaftsgärtnern auf öffentlichen Plä t-
zen und bestimmten Grünflächen ermöglicht werden. 
 die im Aktion splan vorgeschlagene Quote von 70  % „Essbares“ bei städt i-
schen Neuanpflanzungen eingehalten werden. 
 der bis 2026 geforderte Plan zur systematischen Entsiegelung von kommuna-
len und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet aufgestellt werden. 
 eine Online-Karte, auf der Bürger*innen einsehen können, welche Flächen für 
gemeinschaftliches, nachbarschaftliches Gärtnern zur Verfügung stehen, er-
stellt werden. 
 den Vorschlägen zu begrünten Dachflächen und vertikalem Gärtnern gefolgt 
werden. (Die Stadt soll auf ihren öffentlichen Gebäuden eine Vorreiterrolle 
übernehmen und wo immer möglich vertikal/auf dem Dach im Sinne der ess-
baren Stadt begrünen. Dies ist als deutlicher Auftrag zu verstehen, Bestands-
gebäude zu prüfen und sanierte/neue Bauten auf jeden Fall im Sinne der ess-

baren Stadt zu begrünen. Bei Bebauungspanverfahren wird mehr als nur die 
Empfehlung von Begrünung gegeben, sondern es werden konkrete Anreize 
gesetzt.) 
 das Schulgartenkonzept das Aktionsplan berücksichtig werden.  
 eine langfristige Sicherung von Gemeinschaftsgärten im Kölner Stadtgebiet 
gewährleistet werden.  
 eine Kampagne für urbane Gemeinschaftsgärten nach Pariser Vorbild geben. 
 ein Runder Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Vermietern 
sowie dem Ernährungsrat eingerichtet werden, um Balkonbepflanzungen zu 
fördern und bestehenden Einschränkungen von Wohnungsbaugesellschaften 
und Vermietern entgegenzuwirken. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Anlage 1 - Tabelle Aktionsplan

56148 Zeichen

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
1 
 
 
Formulierung aus „Aktionsplan“ Neuformulierter Text „Aktionsplan“ Stellungnahme der Verwaltung  
 
ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN  
Ziele  
Essbare Veedels-Plätze:  
Bis 2025 haben mindestens 20 der 86 Kölner Veedel 
einen zentralen "Essbaren Veedels-Platz". Unter 
einem Essbaren Veedels-Platz verstehen wir einen 
Ort, der nicht unmittelbar von Verkehr umgeben ist 
und somit einer reduzierten Luftbelastung ausge-
setzt ist (beispielsweise Rathenauplatz, Schillplatz, 
Neptunplatz, etc.). Durch die Ausstattung mit 
Hochbeeten lassen sich die Plätze komfortabel be-
wirtschaften, sind unabhängig von Bodenbelastun-
gen und geschützt vor Hundekot. Kombiniert mit 
Sitzgelegenheiten und Tischen fördern sie das Ge-
meinschaftsleben. 
 
Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschlie-
ßen die Schaffung von Möglichkeiten zum partizi-
pativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Ver-
waltung setzt diesen Beschluss unter vereinbarten 
Rahmenbedingungen wie z.B. durch Patenschaften 
und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der 
Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für 
Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in 
Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstrei-
fen etc. Die Ausstattung und die Art des Gärtnerns 
ist standortabhängig und schließt Gärtnern in 
Hochbeeten, im Boden, vertikal oder in Designcon-
tainern mit ein. 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung 
vom 07.06.2018 die von der Verwaltung vorgeleg-
te systematische Analyse und Beschreibung zum 
Thema „essbare Stadt“ ausdrücklich gewürdigt. 
Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt das 
Konzept fortzuschreiben.  
Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für 
die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgespro-
chen. 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem 
Beschluss jedoch auch formuliert „Öffentliche 
Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch 
die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau 
ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nutzung öffentli-
cher Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlos-
sen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heu-
te schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. 
Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und 
schließt auch Nutzungsverträge ab. 
 
Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 
07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. 
Neuanpflanzungen:  
Bis 2025 sind Neuanpflanzungen in öffentlichen 
Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzan-
pflanzungen auf kommunalen Flächen (darunter 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Be-
schluss vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwal-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
2 
 
Grünanlagen und öffentlichen Räumen zu 70 % 
essbare Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier. 
Grünanlagen, Schulhöfen) sowie auf Flächen 
mehrheitlich kommunaler Unternehmen zu 70 % 
mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen 
für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversi-
tät gehalten. Das Grünflächenamt erarbeitet hier-
für zeitnah ein Bepflanzungsraster angelehnt an 
die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks 
Berlin Kreuzberg/Friedrichshain. Danach werden 
künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und 
ihre Dienstleister im öffentlichen Raum überprüft 
und umgesetzt. 
tung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanla-
gen und der Gestaltung von Freiflächen die An-
pflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichti-
gen. 
Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da 
auch andere Aspekte (Gestaltung, Biodiversität 
etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der 
Anteil essbarer Pflanzen festgelegt. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Umwelt-
amt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste 
aus heimischen, blütenreichen Arten. 
 
Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbei-
tet. 
Patenschaftsverträge:  
Bis 2025 sind die einzelnen Orte „Essbaren Öffentli-
chen Grüns“ durch Patenschaftsverträge mit der 
Stadt legitimiert, wie sie das Grünflächenamt be-
reits heute mit engagierten Bürger*innen schließt. 
zusammengefasst unter: Ziele für Essbares Öffent-
liches Grün in Köln 
 
Phytosanierungen:  
Bis 2025 sind Schadstoffanalysen für alle belasteten 
öffentlichen Flächen erstellt und die Phytosanierung 
in Angriff genommen. 
Unter Phytosanierung verstehen wir die langfristige 
biologische Sanierung von verunreinigten und kon-
taminierten Böden mit Hilfe von Pflanzen. 
Die Stadtverwaltung prüft die Sanierung einzelner 
belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der 
Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung). 
Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die 
Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als 
universitäres Forschungsprojekt). Bodeneigentü-
mer*innen werden auf Anfrage zum Thema Phyto-
sanierung beraten. 
Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen 
finden sich z. T. erhöhte Konzentrationen an 
Schadstoffen insbesondere auch an 
Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer 
städteplanerischen Nutzung ein Problem darstellen 
können. Daher ist es wichtig, verstärkt 
Bemühungen zu unternehmen diese belasteten 
Böden zu sanieren und sie dadurch wieder einer

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
3 
 
Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche 
zuzuführen. Neben den üblichen und 
kostenintensiven Verfahren des Bodenaustausches, 
gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die 
Phytosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung 
Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern 
und einen großen Untersuchungs- und 
Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich 
diese besonders für hoch belastete Böden und 
möglichst große Areale, die keinem zeitlichen 
Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. 
Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der 
Biomasse sollen dem Boden die toxischen SM 
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums 
entzogen werden, so dass nach einigen Jahren das 
Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt 
werden kann. Nach Ernte der Biomasse wäre eine 
Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung 
der kontaminierten Pflanzenreste zu prüfen 
(Recycling). Das Konzept ist wenig geeignet für 
gering bis mäßig belastete, relativ kleine, 
innerstädtischen Flächen. Durch einen 
konventionellen Bodenaustausch können derartige 
Flächen wesentlich schneller und effizienter einer 
gartenbaulichen Nutzung zugeführt werden. Für 
stark belastete und große Areal sollte das Konzept 
der Phytosanierung weiterhin verfolgt werden. 
Weitere Erläuterungen sind der ausführlichen 
Stellungnahme zu entnehmen (s. Anlage)

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
4 
 
Vor- und Nachteile der Phytosanierung auf 
innerstädtischen Kleinflächen 
Vorteile: 
 Geringe Kosten bei großen Flächen und 
einfache Handhabung 
 Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten 
 Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch 
Entsorgung der Biomasse  
 Nachteile: 
 Hoher Zeitfaktor , da Dauer ist schwer 
abschätzbar ist  
 Bei kleinen Flächen relative 
kostenintensive 
 Großer Untersuchungs- und 
Kontrollaufwand 
 Flächen stehen für die Sanierungsdauer 
nicht zur Verfügung 
 Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen 
erforderlich 
 Ggf. Zusatz von Chemikalien zur 
Unterstützung der Verfügbarkeit der SM 
 Zusätzliche genehmigungsrechtliche 
Maßnahmen (WE) 
 
Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch 
Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätzlich 
begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. 
Flächenentsiegelung:  
Bis 2025 ist eine Erhebung zu möglicher Flä-
Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flä-
chenentsiegelung seitens der Stadtverwaltung mit 
Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes 
(BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
5 
 
chenentsiegelung für den Anbau von öffentlichem, 
essbarem Grün erfolgt, mindestens 20 % der ermit-
telten Flächen sind entsiegelt und werden für Ge-
meinschaftsgärten, Bienenweiden und andere Pro-
jekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Unter 
versiegelten Flächen verstehen wir natürlichen Bo-
den, der durch Bauwerke des Menschen bedeckt ist, 
in den von oben kein Niederschlag mehr eindringen 
kann und in dem die auf natürlicher Weise dort 
stattfindenden Prozesse verhindert werden. 
 
Bis 2025 sollen 10% bisher versiegelte private Flä-
che entsiegelt sein (Vergleichsjahr 2018).  
dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den 
Anbau von öffentlichem, essbarem Grün zu er-
schließen. Mindestens 20 % der ermittelten Flä-
chen sind bis 2030 zu entsiegeln und werden vor-
rangig für partizipative Gartenprojekte im Sinne 
der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die 
Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. 
Entsiegelungsplan: Die Stadtverwaltung erarbeitet 
bis 2026 einen Plan zur systematischen Entsiege-
lung von kommunalen und nichtkommunalen Bö-
den im Kölner Stadtgebiet.  
Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden 
ab 2022 auf einer Online-Karte auf stadt-koeln.de 
ausgewiesen, sodass sich Anwohner*innen ihrer 
Nachbarschaft einfach informieren und nieder-
schwellig loslegen können. Vorbild ist die Urban-
Gardening-Karte der Stadt Bonn. 
 
gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur 
Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese 
Vorgabe wird konsequent angewendet und in vie-
len Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen 
durchgeführt. Eine Nutzung als Anbaufläche müss-
te aufgrund der Altlastenproblematik in jedem 
Einzelf all separat geprüft werden. Daher können 
solche Flächen in erster Linie unter Biodiversitäts-
aspekten gestaltet werden. 
 
Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflä-
chen, auch für den Anbau von öffentlichem, essba-
rem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit 
verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und 
vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit 
auch mit Initiativen (z.B. Ernährungsrat) werden 
vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. 
 
In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 
07.06.2018 beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ 
wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung 
von Flächen seitens der Stadtverwaltung nicht 
erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche 
Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt 
auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück 
begeben.“  
Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von 
Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die 
bisherige n Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst 
werden konnten und der Aufwand im Vergleich

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
6 
 
zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. 
 
Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und 
einer Online-Karte werden nicht befürwortet. 
Wildwiesen & Insektenweiden: 
Bis 2025 sind Verkehrsinseln, Mittelstreifen, öffent-
liche Gehölzränder und städtische Brachflächen in 
Wildwiesen und Insektenweiden umgewandelt. Die 
Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung (Grün-
flächenamt) und Bürger*innen zur Aussaat und 
Pflege ist transparent, verbindlich und nied-
rigschwellig organisiert. Unter Wildwiesen verste-
hen wir naturbelassene Flächen, die nicht gedüngt 
und kaum bearbeitet werden und sich langfristig 
durch eine hohe Artenvielfalt auszeichnen. Unter 
Insektenweiden verstehen wir Aussaat, Anbau oder 
Ansiedelung von insektenfreundlichen Stauden, 
Gräsern und Gehölzen. 
Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrs-
inseln, Mittelstreifen und städtische Brachflächen 
in bienen- und insektenfreundliche Flächen umzu-
wandeln. 
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Dekla-
ration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verab-
schiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kom-
munen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. 
Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt 
ist für Köln eine aktuelle Herausforderung und hat 
eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. 
Mit der Bewerbung für das Label „Stadtgrün na-
turnah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenka-
talog vor, der auch in großem Umfang die Anlage 
bienen - und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. 
Hier sollte darauf geachtet werden, dass zur För-
derung der Artenvielfalt, insbesondere hinsichtlich 
der Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, 
da einjährige Pflanzungen den Überwinterungsas-
pekt nicht hinreichend berücksichtigen. 
 
Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird 
die Forderung aufgegriffen. 
Begrünte Dachflächen & vertikale Begrünung:  
Bis 2025 sind Konzepte (Statik, Sturzverhinderung, 
Wasserversorgung etc.) für die Begrünung geeigne-
ter Dachflächen öffentlicher Gebäude mit Insek-
tenweiden und ihre Vorbereitung für den Gemüse-
Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und 
Hamburg folgend, erhöht Köln den Anteil der in-
tensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies ge-
schieht mit drei Maßnahmenpaketen. 
Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln 
Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrü-
nung für Neubauten sowie den Bestand durch das 
Förderprogramm GRÜN hoch3. Das Werbekonzept 
GRÜN hoch3 wird unter stetiger Optimierung und 
Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine mög-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
7 
 
anbau erstellt und umgesetzt. Außerdem sind die 
Fassaden öffentlicher Gebäude für vertikale, insek-
ten- und klimafreundliche Begrünung freigegeben. 
übernimmt als Kommune eine Vorreiterrolle bei 
der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die 
Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffent-
lichen Gebäude in Zusammenarbeit mit Umwelt-
amt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten 
Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Intensivbe-
grünung städtischer Gebäude zu erarbeiten und 
dieses ab 2025 umzusetzen.  
Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtver-
waltung verstetigt die bestehende Image- und 
Informationskampagne für private Fassaden- und 
Dachbegrünung und das Förderprogramm für Ge-
bäudeeigentümer Grün hoch3) über den derzeiti-
gen Förderzeitraum hinaus. 
Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um 
entsprechende Maßnahmen zu verstetigen, ver-
pflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für 
Dachbegrünungen im Neubau sowie bei Bestands-
gebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere 
Flachdächer und Fassadenbegrünungen im Sinne 
der Essbaren Stadt und kann über die Festschrei-
bung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie 
mithilfe von informellen Instrumenten (z.B. Bera-
tungsangebote, Programm mit finanzieller Unter-
stützung u.ä.) erfolgen. 
lichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und 
Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Ver-
längerung des Programmes.  
GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an 
den Klimawandel und soll die hieraus resultieren-
de Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze-
ereignissen durch Verdunstungskühlung und Re-
genwasserrückhalt abmildern. 
 
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebe-
grünung empfohlen und eine stärkere Berücksich-
tigt dieser Empfehlungen befürwortet. 
 
Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss 
AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie 
Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als 
Vorbildfunktion. 
 
Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird 
die Forderung und mit dem genannten Ratsbe-
schluss die Ausweitung auf Neubauten und Be-
stand grundsätzlich aufgegriffen.  
Streuobstwiesen:  
Unter Streuobstwiesen verstehen wir den extensi-
ven Anbau von hochstämmigen Obstbäumen unter-
schiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
8 
 
Sorten, ggf. mit gärtnerischer oder ackerbaulicher 
Unternutzung. In Köln gibt es 43 Streuobstwiesen 
auf städtischen Flächen mit einer Gesamtgröße von 
24 Hektar. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für 
den Arten- und Naturschutz und sind Bestandteil 
der “Essbaren Stadt Köln”. Gleichzeitig sind sie Kul-
turflächen und bieten in Pflege und Unterhalt Po-
tenzial für bürgerschaftliches Engagement. 
Bis 2025 übernimmt die Biologische Station die 
Koordination des ehrenamtlichen Engagements vor 
Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die 
lokale Ernährung genutzt werden können. Die Bio-
logische Station stellt dabei die fachgerechte Pflege 
und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt 
über Drittmittel, städtische Mittel, Ausgleichsgelder 
und im besten Falle auch über die regionale Ver-
marktung der Produkte. Konkret gibt es Schulungen 
zur Ausbildung von Streuobstwarten. Diese sollen 
vor Ort die Pflege der jeweiligen Streuobstwiese 
durchführen und die ehrenamtliche Arbeit durch die 
Bürgerschaft vor Ort auf der Streuobstwiese koor-
dinieren.  
Des Weiteren ist die Anschaffung einer mobilen 
Saftpresse mit Flaschenabfüllung geplant. Diese 
fährt zur Erntezeit von Streuobstwiese zu Streu-
obstwiese. Die geernteten Äpfel werden vor Ort 
gepresst und in Flaschen abgefüllt. Die Flaschen 
werden mit einem Foto und der Bezeichnung der 
jeweiligen Streuobstwiese und der Charge etiket-
Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt 
werden. 
Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische 
Station die Koordination des ehrenamtlichen En-
gagements vor Ort, so dass die Wiesen und das 
Obst wieder für die lokale Ernährung genutzt wer-
den können. Die Biologische Station stellt dabei 
die fachgerechte Pflege und die Kontinuität sicher. 
Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städti-
sche Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle 
auch über die regionale Vermarktung der Produk-
te.  
Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im 
öffentlichen Raum (außerhalb von Streuobstwie-
sen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifi-
zierung der Paten, sowie zur Sicherung der Baum-
pflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird 
eine Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation 
zwischen Biologischer Station und Grünflächen-
amt). 
Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung 
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkon-
zept zur Erfassung und Entwicklung der Streuobst-
bestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sog. „Obst-
wiesenkommission“ (Zusammenschluss Verbände, 
Verwaltung, Interessengruppen) begleitet diesen 
Prozess. Die biologische Station Leverkusen/Köln 
hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu betreuen und 
zu pflegen. 
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt 
und Grün eine entsprechende Beschlussvorlage 
vorlegen.  
 
Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommis-
sion“ und der Übernahme von Obstwiesen durch 
die biologische Station Leverkusen/Köln wird die 
Forderung aufgegriffen.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
9 
 
tiert. Ideal ist der Verkauf unter dem Label Kölner 
Apfelsaft. Für die Lagerung von Tafelobst werden 
Kühlräume zur Verfügung gestellt. Somit können 
leckere regionale Apfelsorten, ohne Konservie-
rungsmittel über einen längeren Zeitraum angebo-
ten werden. 
und Vermarktung von Streuobst und anderen Pro-
dukten der Streuobstwiese durch Verkauf der Pro-
dukte in städtischen Kantinen, Werbung und ggf. 
Investitionszuschüsse zur Herstellung von Produk-
tions- und Vertriebswegen. Dabei orientieren sich 
Anbau, Veredelung zu Nahrungsmitteln und Ver-
trieb an einem geschlossenen, energieschonenden 
und verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des 
Stadtgebietes und des unmittelbar angrenzenden 
Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Kölner 
Streuobstwiesen in Köln stadtweit zu erwerben ist. 
Politische Rahmenbedingungen für Essbares Öffent-
liches Grün 
Stadtpolitik: 
Der Stadtrat der Stadt Köln beschließt den Anbau 
von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öf-
fentlichen Raum wie Parkanlagen, öffentlichen 
Plätzen, Seitenstreifen etc. 
 
zusammengefasst unter: Ziele für Essbares Öffent-
liches Grün in Köln 
 
Die Stadt Köln bevorzugt bei allen von ihr verant-
worteten Anpflanzungen im öffentlichen Raum 
(auch Schulen, öffentlichen Einrichtungen) grund-
sätzlich essbare Pflanzen. [1] 
zusammengefasst unter: Neuanpflanzungen  
Die Stadt Köln unterstützt das Anpflanzen von ess-
baren Pflanzen auf öffentlichen Flächen durch Drit-
te unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. 
durch die Übernahme von Patenschaften durch 
Initiativen, Vereine oder Einzelpersonen. 
zusammengefasst unter: Ziele für Essbares Öffent-
liches Grün in Köln

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
10 
 
Die Stadt Köln unterstützt die Patenschaften durch 
Bereitstellen von Fördermitteln, Wissenstransfer 
und Ressourcen sowie mit dem Sicherstellen der 
Wasserversorgung an öffentlichen Plätzen. 
s. Koordinationsbüro  
Genehmigungsprozesse für das Anpflanzen von 
essbarem Grün sowie das Aufstellen von Pflanzkis-
ten in öffentlichen Räumen und Parkanlagen sind 
niedrigschwellig und zeitnah bearbeitet. 
s. Koordinationsbüro  
Bei Dachsanierungen an öffentlichen Gebäuden 
Potenziale ausschöpfen, um Gründächer zu entwi-
ckeln. 
zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen & 
vertikale Begrünung 
 
Förderfähige Maßnahmen in Richtung „Essbare 
Stadt" entwickeln und die Förderungen den Projek-
ten der essbaren Stadt bereitstellen.  
Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung stär-
ken, in der die Essbare Stadt ein Bestandteil ist, z.B. 
ein naturfreundliches Verkehrskonzept. 
s. Koordinationsbüro  
BILDUNGSEINRICHTUNGEN 
Ziele  
Schulgartenkonzept:  
Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung von einem 
Schulgarten pro Kölner Schule 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das beste-
hende Schulgartenkonzept für Grundschulen, das 
durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule 
Koblenz-Metternich inspiriert wurde, als Aktions-
plan für alle Kölner Schulen, Kitas und weitere 
Bildungseinrichtungen auszubauen mit dem Ziel, 
dass jede Kölner Kita und jede Kölner Schule einen 
Garten hat und betreibt. 
Der Aktionsplan soll mit Akteur*innen wie Schü-
ler*innen, Eltern, Lehrer*innen, dem Schulgarten-
Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schul-
garten-Aktionplanes. Das existierende Schulgar-
tenprojekt unter der Federführung des Umwelta-
mtes liefert bereits die notwendige Expertise. Es 
gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind 
dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zustän-
digkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss 
auf Landesentscheidungen ist nicht gegeben. Hin-
sichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehr-
pläne NRW zugrunde zu legen.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
11 
 
netzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Um-
weltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt etc. partizi-
pativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 
entwickelt werden. 
Kölner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen 
werden von der Stadtverwaltung bei der Umset-
zung eines Konzeptes für einen Schulgarten oder 
anderer gärtnerischer Möglichkeit unterstützt, an 
denen nachhaltige Umwelt- und Ernährungsbil-
dung, sowie Biodiversität greifbar gemacht wer-
den.  
Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die 
Umsetzung des Aktionsplans, bis 2025 an allen 
Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Grundstück 
fürs Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses 
soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss 
sein. 
 
Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes 
werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. 
Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen 
wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener 
Ressourcen geprüft. 
Stadtweiter Wettbewerb:  
Kölner Schulen starten einen Wettbewerb zum 
Thema Essbare Stadt und Urbanes Gärtnern 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
 
Schulgärten für alle:  
Jede Schule Kölns hat einen Schulgarten, sei es in 
Form eines kleinen Hochbeetes mit Wildblumen, 
eines Gemüsegartens oder einer großen Streuobst-
wiese. An Standorten, wo die Einrichtung eines 
Schulgartens nicht möglich ist, soll eine übergrei-
fende Nutzung anderer Schulgärten ermöglicht 
werden. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
12 
 
Förderung von Insekten: Biodiversität wird in allen 
Stufen im Schulunterricht thematisiert und dem 
Insektensterben in den Schulgärten praktisch ent-
gegengewirkt. Durch das gemeinsame Anlegen und 
die Pflege der Gärten werden Kinder für die Thema-
tik sensibilisiert und können später als Multiplikato-
ren wirken. 
zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich-
tungen 
Hinweis: Erfolgt bereits über das Wildbienenpro-
jekt, erreicht aber die Schulen nur auf freiwilliger 
Basis. Vorschriften seitens der Stadt sind nicht 
möglich; die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. 
Selbstversorgung:  
Schulkantinen werden mit Obst und Gemüse aus 
dem eigenen Schulgarten versorgt. Schulkantinen 
verwenden an einem Tag pro Woche Obst oder 
Gemüse aus dem eigenen Garten. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: Erreicht aber die Schulen nur auf freiwilli-
ger Basis. Vorschriften seitens der Stadt sind nicht 
möglich; die Zuständigkeit liegt beim Land NRW. 
Lehrplanänderung:  
Die Themen "Essbare Stadt" und "Urbanes Gärt-
nern" sind in Lehrplänen integriert. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: Zuständigkeit liegt beim Land NRW. 
Unterrichtsmaterialien: Entwicklung von Unter-
richtsmaterialien zum Thema "Essbare Stadt" und 
"Urbanes Gärtnern". 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: Sollte in Zusammenarbeit mit der Uni 
erfolgen und muss die Lehrplaninhalte NRW be-
rücksichtigen 
Voraussetzungen für Gärten in Bildungseinrichtun-
gen  
Vernetzung mit Anlauf- bzw. Informationsstelle für 
Gärten in Bildungseinrichtungen 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: ist durch das Schulgartenprojekt beim 
Umweltamt bereits gewährleistet. 
Für jeden Schulgarten findet sich ein*e Verantwort-
liche*r. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: Obliegt der Schule; im Rahmen des Akti-
onsplanes können lediglich mögliche Optionen 
aufgezeigt werden (beispielsweise über Senioren-
netzwerke).

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
13 
 
Bereits bestehende Schulgärten erarbeiten ein 
Schulgartenkonzept, das für möglichst viele Schulen 
funktioniert. 
zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich-
tungen 
Hinweis: Wird bereits in Teilen über den Internet-
auftritt der Stadt abgedeckt und momentan erwei-
tert. 
Es braucht Überzeugungsarbeit bei Schulen, Leh-
rer*innen, OGS Mitarbeiter*innen, dass sich das 
Anlegen eines Gartens lohnt bzw. einen Mehrwert 
für die Schüler*innen und die Schule darstellt. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
 
Eine Erhebung in die Wege leiten: Welche Schule in 
Köln hat einen Schulgarten? Wie sind die Gegeben-
heiten vor Ort? 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: Ist schon in der Bearbeitung; hier wäre 
externe Unterstützung erwünscht. 
Schulen erhalten Unterstützung beim Anlegen eines 
Schulgartens von beispielsweise bereits existierende 
Schulgärten, der Stadt Köln, dem Grünflächenamt 
oder der Universität. 
zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich-
tungen 
Hinweis: Läuft bereits über das städtische Schul-
gartenprojekt. 
Die bereits existierenden Schulgärten vernetzen und 
unterstützen sich untereinander, tauschen Wissen 
und ggf. Materialien aus. Dazu wird mindestens ein 
Schulgartenfest zur Vernetzung der Schulgärten pro 
Jahr veranstaltet. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den 
Hinweis: Läuft bereits über das städtische Schul-
gartenprojekt. 
Anforderungen an die Politik für Bildungseinrichtun-
gen  
Die Stadt Köln verpflichtet alle Kölner Schulen, bis 
2025 einen Garten anzulegen und diesen in den 
Schulalltag zu integrieren. 
zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich-
tungen 
Hinweis: Ist nicht möglich, außer es wird entspre-
chendes Personal gestellt. 
Die Schulen werden beim Anlegen und Betrieb der zusammengefasst unter: Ziele für Bildungseinrich- Hinweis: Läuft bereits über das städtische Schul-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
14 
 
Schulgärten von der Stadt unterstützt. tungen gartenprojekt. 
Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesell-
schaft (AVG) unterstützt die Schulen in ihren Schul-
gärten mit der Lieferung von kostenlosen torffreien 
Erden und Kompost. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den. 
Hinweis: Hier ist eine Unterstützung in gewissem 
Umfang schon möglich. 
GEMEINSCHAFTSGÄRTEN 
Ziele  
Als Multiplikatoren für Umwelt- und Ernährungs-
wissen im Sinne der Essbaren Stadt werden Ge-
meinschaftsgärten in Köln ab 2019 systematisch 
erhalten und gefördert. Gemeinschaftsgärten sind 
grundsätzlich offen für alle Mitglieder der Stadtge-
sellschaft und ein anerkanntes Instrument zur 
Erreichung einer klimaresilienten, partizipativen, 
inklusiven, gesunden und umweltbewussten Stadt. 
Sie leisten somit wichtige öffentliche Daseinsfür-
sorge und werden deshalb auf Plätzen und in 
Grünanlagen mit anderen spezifische Nutzungs-
formen wie Spielplätzen, Picknickwiesen, Fußball-
plätzen gleichgestellt. 
 
Ausbau von Urban Gardening:  
Bis 2020 sollen in Köln mindestens 14 Gemein-
schaftsgärten existieren, die 20 von 86 verschiede-
nen Kölner Veedeln in 6 von 9 Stadtbezirken abde-
cken. 
Flächensicherung:  
Die bestehenden Gemeinschaftsgärten sind gesi-
chert bzw. werden bei der Suche nach adäquaten 
Ersatzflächen von der Kölner Stadtverwaltung aktiv 
unterstützt. 
Flächensicherung: Die bestehenden Gemein-
schaftsgärten auf städtischen Flächen werden 
durch Langzeitverträge von mindestens 20 Jahren 
mit der Stadt gesichert. Andernfalls unterstützt die 
Stadtverwaltung bei der Suche nach adäquaten 
Ersatzflächen aktiv. Bestehende Gemeinschafts-
gärten auf nicht-städtischen Flächen werden bei 
Bedarf ebenfalls bei der Suche nach geeigneten 
Alternativstandorten aktiv unterstützt. Für jeden 
Garten muss eine Ersatzfläche in angemessener 
In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird fol-
gendes dargelegt: „Die Liegenschaftsverwaltung 
stellt .. grundsätzlich unbebaute und minderge-
nutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischen-
nutzung zur Verfügung. In jedem Einzelfall werden 
hierzu vertragliche Regelungen getroffen. Dabei 
sind neben den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten 
auch der Artenschutz und der Bodenschutz (Altlas-
tenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich 
wird eine Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
15 
 
Entfernung vom derzeitigen Standort gefunden 
werden, damit seine nachbarschaftliche Funktion 
erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst 
einzubeziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Licht-
verhältnisse, Bodenqualität finden Berücksichti-
gung. 
Geeignete Flächen für Gemeinschaftsgärten wer-
den unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren in 
Bebauungspläne integriert. Darüber hinaus unter-
stützt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit 
dem Koordinationsbüro potenzielle Gemein-
schaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flä-
chen. 
0,10 €/m² oder mindestens 30,-- € (bei weniger als 
300 m²) im Jahr beträgt.“  
In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 
07.06.2018 beschlossenen Konzept „Essbare 
Stadt“ hat die Verwaltung zugesichert potenzielle 
Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen 
zu unterstützen.  
 
Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung 
und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich 
erfüllt.  
Ausbau des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten:  
Die Stadt Köln etabliert eine finanzielle Basisunter-
stützung des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten 
Köln, damit dieses als dauerhafte Beratungs- und 
Anlaufstelle für Ratsuchende fungieren kann. 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt in Zusam-
menarbeit mit dem Koordinationsbüro das Netz-
werk der Kölner Gemeinschaftsgärten zu stärken, 
damit dieses zu einem festen Bestandteil der Stadt 
wird. 
zusammengefasst unter: Fördertopf 
 
Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstüt-
zung: Monatlich werden durch die bestehenden 
Gemeinschaftsgärten öffentliche Workshops zu 
gärtnerischen Themen durchgeführt und auch auf 
städtischen Kanälen öffentlich kommuniziert. 
Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommuni-
kation der Akteure der Essbaren Stadt über ihre 
städtischen Kanäle. 
Grundsätzlich wird die Durchführung von Work-
shops und vergleichbaren Veranstaltungen unter-
stützt.   
 
Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird 
im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt.   
Flächenkarte:  
Die Stadt Köln veröffentlicht Informationen über 
Flächen, die für potenzielle Gemeinschaftsgärten 
zusammengefasst unter: Partizipatives Gärtnern 
im öffentlichen Raum

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
16 
 
genutzt werden können, idealerweise in Form einer 
Online-Karte. 
Kostenloser Kompost und Mutterboden:  
Die Stadt Köln bzw. AVG stellen torffreien Kompost 
für Gemeinschaftsgärten zur Verfügung; außerdem 
wird unbelasteter städtischer Mutterbodenaushub 
bevorzugt und kostenlos an Gemeinschaftsgärten 
geliefert. 
s. Fördertopf  
Städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten:  
Die Stadt stellt allen Gemeinschaftsgärten auf städ-
tischen Flächen zur Verfügung oder genehmigt die 
Aufstellung von: einem Vorkulturhaus, einem 
Überwinterungshaus, einem Gerätehaus, einem 
Gemeinschaftsraum für Organisationstreffen in der 
Wintersaison. 
Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen 
baulicher Veränderungen auf städtischen Gemein-
schaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch-
partizipativen Nutzung, z.B. von Gewächshäusern 
oder Gemeinschaftsküchen. 
Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flä-
chen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nut-
zungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder wei-
terführende Genehmigungen von Seiten des Ge-
sundheitsamtes müssen im Einzelfall gesondert 
eingeholt werden. Dabei sind insbesondere auch 
die artenschutz- und landschaftsrechtlichen As-
pekte sowie die Bodenschutzaspekte zu berück-
sichtigen.  
 
Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall 
bezogen eingeholt werden. 
Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschafts-
gärten: 
Anerkennung & Wertschätzung: Verwaltung und 
Politik erkennen Gemeinschaftsgärten als festen 
Bestandteil einer neuen Stadt- und Lebenskultur an 
und fördern sie entsprechend. 
Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauer-
hafte Schaffung eines Koordinationsbüros “Essba-
re Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Die-
ses nimmt 2020 die Arbeit auf. Das Koordinations-
büro hat das Ziel, die Umsetzung der Essbaren 
Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu 
unterstützen. Durch das Koordinationsbüro wird 
die Essbare Stadt zu einem festen, in allen Veedeln

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
17 
 
sichtbar zur verbesserten Lebensqualität beitra-
genden Bestandteil der Stadt Köln. Das Koordina-
tionsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch 
und eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen 
der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei Vollzeit-
stellen. Davon werden eine Stelle bei der Stadt-
verwaltung und eine beim Ernährungsrat angesie-
delt. 
 
Zur Verstetigung der Essbaren Stadt wird ein För-
dertopf angelegt wird, der einzelne Projekte mit 
Sach- und finanziellen Mitteln, sowie Fachkräften 
zugutekommt.  
Die Vergabe der Mittel wird vom Koordinationsbü-
ro transparent und demokratisch verwaltet. Ist der 
Fördertopf vollständig abgerufen und ein Großteil 
der geförderten Projekte erfolgreich umgesetzt, 
wird er wieder aufgefüllt. 
Pro Stadtbezirk sollen zunächst 30.000 Euro für 
den Fördertopf zur Verfügung gestellt werden. 
Dieses Geld fließt unmittelbar in die Umsetzung 
von konkreten Projektideen der Essbaren Stadt 
Köln. Der Fokus liegt darauf, Menschen, Einrich-
tungen und Unternehmen durch ein niederschwel-
liges Förderangebot zu befähigen, die Essbare 
Stadt mit eigenen Ideen in ihrer Nachbarschaft 
umzusetzen.  
Gefördert werden beispielsweise: 
 Bodenproben 
 Wasserzugang und -anschlüsse 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine finanzielle und personelle Unterstützung von 
Seiten der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. 
 
Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-
für vorgesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine 
Finanzmittel zur Förderung von Projekten der ess-
baren Stadt aufgeführt.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
18 
 
 Starterkits 
 Bildungsveranstaltungen, Workshops, 
Fortbildungen 
 Wissenstransfer  
 Werkzeug 
 Beratung durch Fachkräfte  
 Kompost, Mutterboden, torffreie Garten-
erde 
 Informationsmaterial  
 
Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane 
Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild:  
Bilden sich Gruppen, die in ihren Veedeln einen 
Gemeinschaftsgarten gründen wollen, werden diese 
von der Stadt unterstützt, sobald ein Verein für den 
neuen Veedelsgarten gegründet wurde. Sie hilft 
ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Fläche 
im Veedel, sichert und unterstützt den Erhalt der 
Gemeinschaftsgärten und bietet Fortbildungskurse 
für naturnahes Gärtnern an. 
Kampagne: Die Stadt Köln startet eine Kampagne 
für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbare Stadt 
nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung 
dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu werden. Die 
Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro 
Veedel an. 
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende 
Seite eingerichtet worden: 
„Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grü-
ne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Ar-
tenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Be-
wohnerinnen und Bewohner auswirken. Ob im 
Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe 
vor der Haustür oder am Straßenrand - Natur lässt 
sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, ver-
schönert das Straßenbild und sorgt für mehr Le-
bensqualität  in der Stadt. Einige Angebote zum 
Gärtnern in der Stadt haben wir für Sie hier zu-
sammengestellt.“ https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-
sport/wald/urban-gardening?kontrast=weiss 
 
Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen 
des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der 
Stadt.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
19 
 
 
Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der 
Internetseite der Stadt Köln schon eingerichtet. 
Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kam-
pagne sind aufgrund fehlender Ressourcen zurzeit 
nicht umsetzbar. 
Die Stadtverwaltung erleichtert den Genehmigungs-
prozess zur Flächennutzung und unterstützt die 
Bürger*innen mit einer Faktensammlung mit allen 
relevanten Ansprechpartnern bei Ämtern, beispiel-
haften Pachtverträgen oder Zwischennutzungsver-
einbarungen. 
s. Koordinationsbüro  
Die Stadt Köln verschärft die Richtlinien zur Müll-
trennung und führt Biomülltonnen als Pflicht ein. 
Durch striktere Mülltrennung lassen sich die kom-
postierbaren Bioabfälle verdoppeln – diese können 
u.a. zur Versorgung der Gemeinschaftsgärten, aber 
auch anderer Gärten verwendet werden. 
Info: Die Biomülltonne kann bereits von allen Bür-
ger*innen bei Bedarf bezogen werden. 
 
Ausgleichsflächen:  
Die Ausgleichszahlungen zur ökologischen Aufwer-
tungen von Flächen erfolgt in Absprache mit allen 
Akteuren des Stadtgrüns, nicht nur mit Investoren 
und Ämtern der Stadt Köln. Urbane Gärtner können 
ebenfalls wie Landschaftsarchitekten Ausgleichsflä-
chen planen.[2] 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob 
urbane Gemeinschaftsgärten als Option für Aus-
gleichsflächen aufgenommen werden können. Das 
Koordinationsbüro ist hier einzubinden. 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht 
möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen 
dauerhaften erhalt ausgerichtet. Ggf. können dau-
erhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrah-
mung von Gemeinschaftsgärten als Ausgleichs-
maßnahmen umgesetzt werden. Die Gemein-
schaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit 
ausgerichtet.  
 
Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Aus-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
20 
 
gleichsmaßnahmen gewertet werden. 
Zusammenarbeit mit anderen Ansätzen 
Eine Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen 
ist an mehreren Stellen denkbar. So können Ge-
meinschaftsgärten sowohl in Kleingartenanlagen, 
auf Schulgeländen als auch auf Firmengeländen 
entstehen. 
zusammengefasst unter: Flächensicherung  
Eine Mitgartenzentrale: Gemeint ist eine Online-
Plattform, über die Menschen mit und solche ohne 
Garten sich vernetzen können. Braucht jemand 
beispielsweise Hilfe bei der Pflege des eigenen Gar-
tens, kann er diese über die Mitgartenzentrale fin-
den. Umgekehrt können Menschen ohne Garten 
über die Mitgartenzentrale Zugang dazu finden. Der 
Kreisverband Kölner Gartenfreunde hat auch Inte-
resse an solch einem Projekt. Dort gibt es Bedarf, 
besonders für alte Menschen, die die Pflege ihres 
Garten alleine nicht mehr leisten können.[3] 
s. Koordinationsbüro  
Empfehlung zur Förderung von Dachgärten im Rah-
men der Stadtplanung: 
Definition des notwendigen Anteils an Intensivbe-
grünung und Formulierung von sonstigen Mindest-
anforderungen bzw. Gestaltungsvorgaben. 
zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen 
und vertikale Begrünung 
 
PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT 
Ziele  
In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten 
eine öffentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungs-
Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem 
Stadtbezirk mit kommunalen landwirtschaftlichen 
Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur 
alternativen und partizipativen Landwirtschaft zur 
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Land-
wirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün bera-
ten.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
21 
 
zwecken. Verfügung zu stellen. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antra-
ges berücksichtigt und geprüft. 
Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer 
Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an 
Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversi-
tät aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städtischen 
Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. 
für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbil-
dungsangebote öffnen. 
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Land-
wirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün bera-
ten.  
 
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antra-
ges berücksichtigt und geprüft. 
Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten von Land-
wirten, die Mietackerflächen bewirtschaften oder 
Solawis gründen wollen mit potentiellen Mitma-
cher*innen 
s. Koordinationsbüro  
Politische Rahmenbedingungen für Partizipative 
Landwirtschaft 
Vernetzungsstelle für Partizipative Landwirtschaft 
einrichten. 
s. Koordinationsbüro  
Bestehende Ackerflächen gesetzlich schützen, insbe-
sondere in gut angebundener Lage (auch vor Aus-
gleichsmaßnahmen).  
Die Stadt Köln sichert den Erhalt von stadteigenen 
Ackerflächen zur Nahversorgung, insbesondere 
stadtnaher und noch zusammenhängender Acker-
flächen. 
Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen 
Ackerböden durch Überbauung wird die Qualität 
und Fruchtbarkeit von Böden überprüft. Fruchtba-
re Böden von mehr als 75 Bodenpunkten werden 
nicht überbaut. 
Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Land-
wirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün bera-
ten.  
 
Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antra-
ges berücksichtigt und geprüft.

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
22 
 
Bildungsmaßnahmen:  
Ökologie- und Landwirtschaftslehre in Lehrpläne 
integrieren, um zukünftige Generationen von klein 
auf an die Landwirtschaft heranführen. 
Wird im Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet wer-
den 
Hinweis : kein kommunaler Einfluss, da Zuständig-
keit Land NRW. 
PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN 
 
Ziele  
 
Bis 2020 soll ein Viertel, bis 2025 ein Drittel aller 
privaten Gärten, Balkone und Dachterrassen mit 
Essbarem bepflanzt sein.  
Die Stadt Köln unterstützt die Bürger*innen bei 
der Gestaltung von essbaren privaten und gewerb-
lichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller priva-
ten Gärten, Balkone und Dachterrassen mit Essba-
rem bepflanzt und immer mehr Unternehmen 
legen auf ihrem Gelände Firmengärten an.  
 
Auslobung eines Preises: Dazu startet die Stadt-
verwaltung eine Informations- und Imagekampag-
ne in Form eines Preises, um Bürger*innen und 
Unternehmer*innen zum Pflanzen auf ihren priva-
ten und Firmenflächen zu aktivieren. Dafür lobt die 
Stadt Köln einmal jährlich gemeinsam mit der Ess-
baren Stadt (dem Ernährungsrat) einen “Essbare-
Stadt-Preis” für den originellsten, nachhaltigsten, 
essbaren Privat- und Firmengarten und Balkon aus. 
Diese Aktivitäten werden vom Koordinationsbüro 
in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat ge-
steuert. 
Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. 
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Grund-
stückseigentümern 
 
Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat 
die Auslobung eines Preises vorbereiten. 
Bis 2020 soll es fünf Pilotversuche der Essbaren 
Fassadenbegrünung in Köln geben.  
zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen 
unter vertikale Begrünung 
 
Bis 2025 sollen 10 % private belastete Böden saniert 
sein (z.B. durch Phytosanierung), damit sie für gärt-
nerisch-landwirtschaftliche Zwecke verfügbar sind 
zusammengefasst unter: Phytosanierungen

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
23 
 
(Vergleichsjahr 2018). 
Um die oben dargestellten Ziele zu erreichen, schla-
gen wir folgende Aktivitäten vor:  
Be teiligung fördern:  
2020 könnte ein Essbare Stadt-Preis für den schöns-
ten, originellsten, nachhaltigsten, essbaren Privat-
garten oder Balkon in Köln ausgelobt werden. 
zusammengefasst unter: Auslobung eines Preises  
Um privates Kompostieren zu fördern, soll eine Bro-
schüre erstellt werden, die über Wurmkisten und 
Bokashi auf dem Balkon und Stellen, an denen Gar-
tenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kom-
post beziehen können, informiert. 
Die Stadt Köln gibt eine Informationsbroschüre in 
Auftrag, die über privates Kompostieren und 
Wurmkisten, sowie Stellen, an denen Gartenbesit-
zer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost 
beziehen können, informiert. 
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat 
zum Thema „organischer Abfall“ eine Informati-
onsbroschüre herausgegeben. https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf57/31.pdf 
Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/umwelt-tiere/initiative-hallo-
nachbar/abfall?kontrast=weiss sind alle Informati-
onen zum Thema Abfall aufgeführt. 
 
Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. 
Politische Rahmenbedingungen für privates Gärt-
nern 
Auch wenn privates Gärtnern erstmal keine städti-
sche Angelegenheit ist, gibt es doch eine Reihe von 
Maßnahmen, die seitens städtischer Stellen getrof-
fen werden können, um Freiräume für die Essbare 
Stadt im privaten zu schaffen und den Anbau von 
Lebensmitteln zu fördern. 
Dazu gehören die folgenden Maßnahmen: 
Zivilgesellschaftliche Informations- und Aufklärungs-
projekte fördern, wie die Entwicklung einer partizi-
zusammengefasst unter:  Öffentliche Workshops 
mit städtischer Unterstützung

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
24 
 
pativen Vernetzungsplattform oder von Kampagnen 
für mehr essbares privates Grün. 
 
Gärtnern genehmigen:  
Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungs-
baugesellschaften und Vermietern, Fenster und 
Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten 
neu verhandelt und geregelt werden. Insbesondere 
kommunale Unternehmen und Genossenschaften 
können hier ein Zeichen setzen. 
Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit 
Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Ver-
mietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Ess-
bare Stadt), um Balkonbepflanzungen zu fördern 
und bestehenden Einschränkungen entgegenzu-
wirken. 
zusammengefasst unter: Auslobung eines Preises 
Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. 
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Woh-
nungseigentümern. 
 
 
Bei Baugenehmigungen soll ein gewisser Anteil an 
bepflanzbarer Fläche vorgegeben werden.  
zusammengefasst unter: Ausbau von Urban Gar-
dening 
Hinweis: Über die Festsetzung der „Grundflächen-
zahl“ (GRZ) wird der bebaubare Flächenanteil ei-
nes Grundstücks und somit auch der nicht bebau-
bare festgesetzt. 
Dachterrassen und Fassadenbegrünung sollten zü-
gig bewilligt und mit Auflagen zu essbarem Grün / 
Insektenweiden / etc. versehen werden. 
zusammengefasst unter: Begrünte Dachflächen 
unter vertikale Begrünung 
 
Subvention:  
Private Bodenentsiegelungen und -
sanierungsmaßnahmen sollen von der Stadt ohne 
bürokratische Hürden bewilligt und ggf. subventio-
niert werden. Bereitstellung von Fördermitteln zur 
Begrünung von Fassaden und Dächern mit essba-
rem Grün. 
zusammengefasst unter: Phytosanierung  
KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE 
 
Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Klein-
gärten wird systematisch entgegengewirkt - durch 
Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradi-
tion. Viele der heutigen Kleingartenanlagen ent-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
25 
 
Ziele  
 
den Erhalt bestehender Gärten und die Erschlie-
ßung neuer Gartenflächen. 
standen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung 
des Kölner Grünsystems und sind somit integraler 
Bestandteil des gesamtstädtischen Freiraumnet-
zes. Kleingärten erfüllen städtebauliche, ökologi-
sche, klimatische und soziale Funktionen für die 
Großstadt Köln. 
Vor dem Hintergrund der aktuellen demografi-
schen, städtebaulichen sowie umwelt- und klima-
relevanten Herausforderungen haben die Stadt 
Köln und der Kreisverband Kölner Gartenfreunde 
e.V. Ziele für die Entwicklung des Kleingartenwe-
sens in Köln formuliert (s.u.). 
 
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Men-
schen das Gärtnern in der Stadt durch unter-
schiedliche Konzepte zu ermöglichen. 
Flächenerhalt:  
Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingär-
ten soll gesichert werden. Wo Flächen wegfallen 
soll ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. 
Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingär-
ten wird gesichert. 
Kleingärten werden durch die Aufstellung von 
Bebauungsplänen als Flächen für Dauerkleingärten 
festgesetzt. Anlagen, die vor Inkrafttreten des 
Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, wer-
den als Dauerkleingärten behandelt. 
 
Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich 
geschützt. 
Schaffung von neuen Kleingartenflächen:  
Nur circa 66 % der Interessent*innen in Köln be-
kommt einen Kleingarten. Schon um diesen Pro-
zentsatz zu halten muss die Anzahl der Kleingärten 
Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingär-
ten wird gesichert und die Anzahl der Kleingärten 
erhöht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 
Kleingärten zu decken. Pro Jahr werden 100 neue 
Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbe-
darfsberechnung liegt der Versorgungsgrad mit 
Kleingärten gesamtstädtisch bei etwa 66 %. Vor 
dem Hintergrund des prognostizierten Bevölke-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
26 
 
um 10 % gesteigert werden. Dies geht nicht nur 
durch Verdichtung alter Anlagen, sondern es müs-
sen neue Flächen ausgewiesen werden. 
Gärten geschaffen. rungswachstums wird der Versorgungsgrad bei 
gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. 
Das bedeutet immer weniger Menschen werden 
einen Garten in Köln pachten können. 
Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die 
Neuanlage von Kleingartenanlage aufgrund der 
Flächenkonkurrenz und konkurrierender Flächen-
nutzungen (Wasserschutzzonen, Altlasten etc.) 
kaum mehr möglich sein wird. 
These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuel-
le Bestand erhalten bleiben und jede Möglichkeit 
zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. 
Gleichzeitig muss versucht werden, die Anzahl der 
Gärten im Bestand zu erhöhen. 
Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum 
Gärtnern in der Stadt auf gleicher Fläche zu er-
möglichen. (z.B. Teilung größerer Parzellen, neue 
Zielgruppen ansprechen, Pilotprojekte wie Garten-
labore fördern,...) 
 
Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Men-
schen das Gärtnern in der Stadt durch unter-
schiedliche Konzepte zu ermöglichen. 
Zugänglichkeit:  
Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, 
zum Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht 
vergebener Flächen, meist in den Außenbezirken, 
soll reduziert werden. 
Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau der Online-
plattform des Kreisverbands Kölner Gartenfreunde 
e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzel-
len. 
Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der 
Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten 
und gepflegt. 
 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbei-
tung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
27 
 
geprüft. 
Gruppenverträge:  
Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine 
oder Schulen geben, um neue Personen und Ziel-
gruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln 
im Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll 
in jeder Anlage mindestens ein Garten an Gruppen 
vergeben werden. 
In Kooperation mit dem Kreisverband Kölner Gar-
tenfreunde e.V. werden die pachtrechtlichen Be-
dingungen zur Vergabe verändert, so dass auch 
Gruppen und Bildungseinrichtungen unter be-
stimmten Voraussetzungen eine Parzelle pachten 
können. Kleingartenvereine können Gärten für 
einen Gemeinschaftsgarten zur Verfügung stellen. 
 
 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbei-
tung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und 
geprüft. 
Naturnahes Gärtnern:  
Die Akzeptanz von naturnahem Gärtnern (Kompost, 
Verzicht auf künstliche Düngemittel und Pflanzen-
schutz, etc.) soll gesteigert und Praktiken des na-
turnahen Gärtnerns in den Kölner Kleingartenanla-
gen umgesetzt werden. 
zusammengefasst unter: Anpassung der Garten-
ordnung 
 
Förderung der Biodiversität:  
Der Einsatz vielfältiger und insbesondere bedrohter 
alter Sorten und Arten in den Kölner Kleingartenan-
lagen soll gefördert werden. 
zusammengefasst unter: Anpassung der Garten-
ordnung 
 
Imkerei:  
Kleintier- und Bienenhaltung soll einfacher ge-
macht und genehmigt werden, um die Imkerei in 
Kleingärten zu stärken. 
zusammengefasst unter: Anpassung der Garten-
ordnung 
Hinweis: Das Aufstellen von Imkerstöcken ist im 
Einvernehmen mit dem jeweiligen Kleingartenver-
ein auch jetzt schon möglich. Zu berücksichtigen 
ist im Einzelfall die Konkurrenz von Wildinsekten 
und der Honigbiene. 
Anpassung der Gartenordnung: Kleingärten unter-
liegen diversen Regularien - vom Bundeskleingar-
tengesetz bis zur Vereinssatzung. Diese sollen an 
Bei der Neufassung des Generalpachtvertrages 
zwischen Stadt Köln und dem Kölner Kleingarten-
verband verbleibt die Verantwortung für Gemein-
 
 
Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbei-

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
28 
 
die heutigen Bedingungen und die oben dargestell-
ten Ziele angepasst werden - unten den Stichwor-
ten Generationswechsel, Naturschutz, Ökologie. 
schaftsplätze innerhalb der Kleingartenanlagen 
(Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) auch künftig 
Aufgabe der Stadt. Diese bekräftigt die Rolle der 
Kleingärten als Gemeingut im Sinne der Essbaren 
Stadt. Es ist wünschenswert, dass bei der Neufas-
sung des Generalpachtvertrags die Gartenordnung 
an die lokalen und zeitgemäßen Bedingungen an-
gepasst werden, unter den Stichworten Generati-
onenwechsel, Tier- und Naturschutz, Ökologie und 
Biodiversität. 
tung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und 
geprüft. 
Anerkennung als Ausgleichsflächen:  
Ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen sollen 
als ökologische Ausgleichsflächen anerkannt wer-
den. Dies setzt einen Anreiz Flächen zu schaffen 
und dauerhaft zu bewahren und erkennt den Bei-
trag der Kleingärten zur Biodiversität und der Stabi-
lisierung des Stadtklimas an. 
Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, 
unter welchen Bedingungen ökologisch aufgewer-
tete Kleingartenanlagen als ökologische Aus-
gleichsflächen gewertet werden können. 
Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht 
möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf einen 
dauerhaften erhalt ausgerichtet. Ggf. können dau-
erhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrah-
mung von Kleingärten als Ausgleichsmaßnahmen 
umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst sind 
nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet.  
 
Fazit: Klein gärten können nicht als Ausgleichs-
maßnahmen gewertet werden. 
 
 
 
 
[1] Pflanzenauswahl entsprechend der in Berlin entwickelten Standort- und Pflanzenprüfung: 
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-
gruenflaechenamt/gruenflaechen/ds0385iv_deressbarebezirk.pdf

Essbare Stadt  
Aktionsplan 
 
 
29 
 
[2] Mit Ausgleichsflächen sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren 
sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind §§ 14 und 15 des Bun-
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Einzelheiten ergeben sich aus den Naturschutzgesetzen der Länder. 
[3] Ähnliche Plattformen gibt es bereits, z.B.: www.gartenpaten.org

Anlage 2, Auszug 10102019 AUG TOP 4.1.5 Essbare Stadt

3767 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 16.10.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 10.10.2019  
öffentlich 
4.1.5 Konzept "Essbare Stadt" 
3117/2019 
SB Herr Becker dankt im Namen der SPD-Fraktion der Verwaltung und insbesondere 
den Mitgliedern des Ernährungsrates und Agora Köln für ihr Engagement und die 
geleistete Arbeit bei der Erstellung des Aktionsplanes in den letzten drei Jahren. Er 
beantragt, den Beschlusstext zur besseren Verständlichkeit - auch für die Bezirksver-
tretungen - etwas abzuändern und trägt folgenden Text vor: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt den von der Verwaltung mit dem Ernäh-
rungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeite-
ten Maßnahmenkatalog auf der Grundlage des Aktionsplans.  
Die daraus abgeleiteten Fazite werden zunächst zur Kenntnis genommen. 
Die Vorlage ist mit einem Erläuterungstext, der eine Gliederung enthält und den konzep-
tionellen Ansatz beschreibt, von der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zu geben. 
Mit den Stellungnahmen aus den Bezirken ist der Maßnahmenkatalog zu überarbei-
ten, erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss 
Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen. 
RM Frau Welcker ist für die CDU-Fraktion mit der Änderung des Beschlusstextes 
einverstanden. 
SE Frau Dr von Mikecz bittet hinsichtlich der Betreuung von Obstwiesen, diese für 
weitere Akteure zu öffnen, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger als Paten beteiligt 
werden können. Dies würde auch dem Konzept entsprechen. 
Herr Kaune bestätigt Frau Dr von Mikecz, dass die Verwaltung gerne dieser Bitte 
entsprechen werde. Man suche fortwährend Paten und begrüße daher auch weitere 
Patenschaften in diesem Bereich. 
An Herrn Becker gewandt räumt er ein, dass man die Kritik annehme und die Dar-
stellung ändern werde, damit die Erläuterungen auch für die Bezirksvertretungen 
verständlicher sind. Man wolle die Bezirke stärken, ihre Stellungnahmen und Wün-

sche einarbeiten und anschließend nach Abstimmung mit dem Ernährungsrat die 
überarbeitete Vorlage dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.  
Auf Nachfrage von SE Frau Lange informiert Herr Kaune darüber, dass mit dieser 
Vorlage der Rahmen für die Maßnahme vorgegeben werde. Inwieweit die Maßnah-
me umgesetzt werde, hänge von der gesicherten Finanzierung im Rahmen der 
Haushaltsplanberatungen ab. Der Verwaltung sei es wichtig gewesen, den Aus-
schuss als Politik über das Maßnahmenprogramm in Kenntnis zu setzen. 
RM Frau Welcker bestätigt, dass diese Maßnahme in den politischen Veränderungs-
nachweis aufgenommen werden müsste. Eine Finanzierung könnte dann im Rahmen 
der Haushaltsplanberatungen über den Veränderungsnachweis beschlossen werden.  
Der Ausschussvorsitzende stellt den von SB Herrn Becker mündlich beantragten Än-
derungstext zur Abstimmung: 
geänderter Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt den von der Verwaltung mit dem Ernäh-
rungsrat und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeite-
ten Maßnahmenkatalog auf der Grundlage des Aktionsplans.  
 
Die daraus abgeleiteten Fazite werden zunächst zur Kenntnis genommen. 
 
Die Vorlage ist mit einem Erläuterungstext, der eine Gliederung enthält und den kon-
zeptionellen Ansatz beschreibt, von der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zu 
geben. 
 
Mit den Stellungnahmen aus den Bezirken ist der Maßnahmenkatalog zu überarbei-
ten, erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss 
Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 8, Anregungen BVen

23960 Zeichen

1 
 
Anlage 8 
 
Beschlussvorlage „Konzept Essbare Stadt“ (3117/2019)  –  Synopse Beschlüsse der Bezirksvertretungen  
 
 
Bezirksvertretung Kalk 28.11.2019 
 
Entsprechender Text aus der Be-
schlussvorlage (3117/2019) 
 
Stellungnahme Ernährungsrat Köln / 
Verwaltung 
 
Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt 
„Neuanpflanzungen“ wird das Fazit ergänzt 
um folgenden Satz: 
„bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Be-
zirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem 
Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich die 
Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von 
Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflä-
chen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen 
zu berücksichtigen. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem 
Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete 
Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen 
Arten. 
 
 
 
 
 
 
Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erar-
beitet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit: Dem Vorschlag der Bezirksvertretung 
wird gefolgt

2 
 
Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter 
dem Punkt „Flächenentsiegelung“ verweist 
die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstim-
migen Beschluss vom 27.06.2019 
AN/0812/2019) und regt an, diesen für die 
Gesamtstadt zu übernehmen, da lediglich Ent-
siegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht 
greifen für Versiegelungen, die ohne Ausgleich 
erfolgen dürfen. (§ 34) 
 
Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes 
(BNatSchG) „ .. ist vorrangig zu prüfen, ob der 
Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen 
zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. 
Diese Vorgabe wird konsequent angewendet 
und in vielen Fällen werden projektbezogen 
Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung 
als Anbaufläche müsste aufgrund der Altlas-
tenproblematik in jedem Einzelfall separat ge-
prüft werden. Daher können solche Flächen in 
erster Linie unter Biodiversitätsaspekten ge-
staltet werden. 
 
Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungs-
flächen, auch für den Anbau von öffentlichem, 
essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies 
ist nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand 
zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In 
Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Er-
nährungsrat) werden vorgeschlagene Flächen 
im Einzelfall geprüft. 
 
 
Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans 
und einer Online-Karte werden nicht befürwor-
tet 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Rahmen der Be-
gleitbeschlüsse zur Haushaltssatzung der 
Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2021 
u.a. folgenden Beschluss gefasst: 
7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im 
Stadtgebiet 
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete 
Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsie-
geln und wo möglich zu begrünen. Dabei sind 
Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu be-
rücksichtigen. Außerdem ist die Entsiegelung 
und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauf-
tragt, dem Umweltausschuss ein Programm 
mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten 
vorzulegen und dabei auch finanzielle Anreize 
zu schaffen. 
 
 
 
 
 
 
Fazit: der weitergehende Beschluss des Rates 
wird von der Verwaltung umgesetzt.  
Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter 
dem Punkt „Begrünte Dachflächen & vertikale 
Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk 
Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Be-
grünung für Neubauten sowie den Bestand 
durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das

3 
 
daraufhin, dass mit dem Förderprogramm 
GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen 
gefördert werden, aber nicht, wie ursprüng-
lich im Aktionsplan vorgesehen, die Begrü-
nung öffentlicher Gebäude, an der es offen-
sichtlich mangelt, wie auch diverse Anträge 
und Anfragen in Ausschüssen, Bezirksvertre-
tungen und Stadtrat zu dem Thema zeigen. 
(z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Be-
schlüsse sind im Aktionsplan zu berücksichti-
gen. 
 
Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter steti-
ger Optimierung und Evaluation weiter ausge-
baut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruch-
nahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu errei-
chen. Angestrebt wird eine Verlängerung des 
Programmes.  
GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung 
an den Klimawandel und soll die hieraus resul-
tierende Zunahme von Starkregenereignissen 
und Hitzeereignissen durch Verdunstungsküh-
lung und Regenwasserrückhalt abmildern. 
 
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu-
debegrünung empfohlen und eine stärkere 
Berücksichtigt dieser Empfehlungen befürwor-
tet. 
 
Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss 
AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie 
Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … 
als Vorbildfunktion. 
 
Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 
wird die Forderung und mit dem genannten 
Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten 
und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit: Dem Beschluss der BV Kalk wird mit 
dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 schon 
nachgekommen. Darüber hinaus prüft die Ge-
bäudewirtschaft für ihre Immobilien bei allen 
anstehenden Dachsanierungs- oder Neubau-
maßnahmen die Möglichkeit einer Dach- und 
Fassadenbegrünung und setzt diese bei positi-
ver Prüfung auch um. Darüber hinaus prüft 
die Gebäudewirtschaft derzeit, ob es für Be-
grünungsmaßnahmen von öffentlichen Ge-
bäuden weiterführende Fördermöglichkeiten 
gibt.

4 
 
Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem 
Punkt „Förderung von Insekten:“ wird das Fa-
zit ergänzt um folgenden Satz: 
Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der 
OGS zur Durchführung entsprechender AGs 
ermuntern und diese auch durch Material und 
Personal unterstützen. 
 
Hinweis: Erfolgt bereits über das Wildbienen-
projekt, erreicht aber die Schulen nur auf frei-
williger Basis. Vorschriften seitens der Stadt 
sind nicht möglich; die Zuständigkeit liegt 
beim Land NRW. 
Momentan werden ca. 35 Bildungseinrichtun-
gen bezüglich Insektenschutz über das lau-
fende Wildbienenprojekt unterstützt. Weitere 
interessierte Einrichtungen werden momen-
tan zumindest beraten. Die Beratung und Er-
munterung wird fortgeführt. Eine Intensivie-
rung und Ausweitung auf weitere Bildungsein-
richtungen wäre sinnvoll, kann aus personel-
len und finanziellen Gesichtspunkten nur bei 
entsprechender Zusatzausstattung erfolgen.  
Der Zusatz einer Stelle durch Aufstockung des 
Haushaltstopfes wird geprüft. Hierbei ist das 
Schulentwicklungsamt als Schulträger einzu-
binden. 
Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem 
Punkt „Anforderungen an die Politik für Bil-
dungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt 
um folgendes: 
Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, 
welche den Umfang und die Finanzierbarkeit 
des Personalzusatzes darstellt und legt diese 
der Politik zu Entscheidung vor. Dabei sind 
auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teil-
habechancengesetz § 16e SGB II zu berück-
sichtigen. 
 
Hinweis: Ist nicht möglich, außer es wird ent-
sprechendes Personal gestellt. 
Die Stadt kann die Schulen zu einer Integra-
tion von Schulgärten im Unterricht nicht ver-
pflichten. Die Zuständigkeit liegt beim Land 
NRW. Hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung 
sind außerdem die Lehrpläne NRW zugrunde 
zu legen. 
Da die Grundstücke der städtischen Schulen 
im Besitz der Stadt Köln sind, kann aber die 
Bereitstellung von Schulgartenflächen grund-
sätzlich als Lehrraum erfolgen und damit in 
städtischer Zuständigkeit angelegt in Stand 
gehalten werden. Hierbei liegt die Verant-
wortlichkeit bei der städtische Gebäudewirt-
schaft und dem Schulentwicklungsamt als 
Schulträger, die eine Umsetzbarkeit insbeson-

5 
 
dere vor dem Hintergrund vorhandener per-
soneller und finanzieller Ressourcen prüfen 
müssen. In diesem Zusammenhang ist auch 
die Unterhaltung solcher Flächen zu prüfen, 
die in der Eigenverantwortung der Schulen 
verbleibt. 
 
Die Verwaltung (26, 40, 57, 67) prüft den Vor-
schlag, eine Vorlage zu erstellen, welche den 
Umfang und die Finanzierbarkeit des Perso-
nalzusatzes zur Umsetzung eines solchen Kon-
zeptes darlegt. Das existierende Schulgarten-
projekt unter der Federführung des Umwelta-
mtes liefert bereits dafür notwendige Grund-
lagen. Es gilt daher zusätzlich, dieses weiter 
auszubauen.  
 
Fazit: Im Rahmen des mit Federführung der 
Verwaltung betriebenen Schulgarten-Netz-
werkes werden die Forderungen aufgegriffen. 
Eine entsprechende Umsetzung an allen Bil-
dungseinrichtungen wird im Rahmen der 
Möglichkeiten vorhandener Ressourcen ge-
prüft. 
Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans un-
ter dem Punkt „Die Stadt Köln startet ein Pro-
gramm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach 
dem Pariser Vorbild“ wird das Fazit ergänzt 
um folgendes: 
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist fol-
gende Seite eingerichtet worden: 
„Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt 
grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf 
die Artenvielfalt, das Klima und damit auch 
Das Beispiel der Stadt Paris umfasst sowohl 
ein Konzept zur Öffentlichkeitswerbung, die 
Schaffung von Personalstellen als Ansprech-
partner für Initiativen, als auch die Bereitstel-
lung von finanziellen Fördermittelen oder Ma-
terial für Starterprojekte.

6 
 
Die Verwaltung wird darlegen welche Res-
sourcen sie zur Umsetzung einer solchen Kam-
pagne benötigt und der Politik zur Entschei-
dung vorlegen. 
 
auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus-
wirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf ei-
ner Baumscheibe vor der Haustür oder am 
Straßenrand - Natur lässt sich auch auf klei-
nem Raum verwirklichen, verschönert das 
Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität 
in der Stadt. Einige Angebote zum Gärtnern in 
der Stadt haben wir für Sie hier zusammenge-
stellt.“ https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/freizeit-natur-sport/wald/urban-garde-
ning?kontrast=weiss 
 
Darüber hinaus fördert die Verwaltung im 
Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das 
Gärtnern in der Stadt. 
 
Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der 
Internetseite der Stadt Köln schon eingerich-
tet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne ei-
ner Kampagne sind aufgrund fehlender Res-
sourcen zurzeit nicht umsetzbar. 
 
 
Die Stadt Köln hat bereits eine entsprechende 
Internetseite eingerichtet, auf der die unter-
schiedlichen Möglichkeiten für Gärtnern in 
der Stadt dargestellt sind.  
Darüber hinaus hat der Rat im Rahmen der 
Haushaltsberatungen über den Veränderungs-
nachweis eine Personalstelle für urban garde-
ning beim Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen eingerichtet. 
Eigene Finanzmittel zur Förderung von urba-
nen Gemeinschaftsgärten stehen nicht zur 
Verfügung. 
 
Fazit: die Verwaltung wird die Anregung der 
Bezirksvertretung aufgreifen und eine geson-
derte Vorlage zur Optimierung eines Pro-
gramms für urbane Gemeinschaftsgärten er-
arbeiten und dem Ausschuss Umwelt und 
Grün zur Entscheidung vorlegen. 
 
Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem 
Punkt „Die Stadt Köln verschärft die Richtli-
nien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk da-
rauf hin, dass die so genannte „Info“ in der 
mittleren Spalte eine Fehlinformation ist. 
Hauseigentümer, oder von diesen beauftragte 
Verwalter, können die Biotonne (Braune 
Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von

7 
 
Mehrfamilienhäusern sind dementsprechend 
auf deren guten Willen angewiesen. 
Daher wird folgendes Fazit eingefügt: 
Die Verwaltung wird in Absprache mit der 
AWB, dem Mieterverein und dem Kölner 
Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine 
Lösung erarbeiten. 
 
Fazit: Die Stadt Köln strebt einen weiteren 
Ausbau der Bioabfallsammlung an. AWB und 
Verwaltung der Stadt Köln erarbeiten das wei-
tere Vorgehen und Handlungsansätze, um die 
Bioabfallsammlung in Wohnanlagen auszu-
bauen. Relevante Akteure im Bereich Wohnen 
werden einbezogen. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Ehrenfeld 
09.12.29019 
 
  
 das partizipative (nicht private) Ge-
meinschaftsgärtnern auf öffentlichen 
Plätzen und bestimmten Grünflächen 
ermöglicht werden. 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in sei-
nem Beschluss vom 07.06.2016 auch formu-
liert „Öffentliche Grünflächen und Parks sind 
für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu si-
chern, privater Gartenbau ist dort nicht zu ge-
statten.“ Eine Nutzung öffentlicher Grün- und 
Parkanlagen ist somit ausgeschlossen. Öffent-
liche Plätze werden zum Teil auch heute 
schon für den Anbau essbarer Pflanzen ge-
nutzt. 
 
Der Beschluss des Ausschusses Umwelt und 
Grün zielt darauf ab, Nutzungskonflikte vor al-
lem in den stark durch Freizeitaktivitäten ge-
nutzten öffentlichen Grünflächen zu vermei-
den. Bisher ist auch noch kein Antrag auf Nut-
zung solcher Grünflächen für urban gardening 
Projekte bei der Verwaltung gestellt worden.  
Im Einzelfall wird immer geprüft, ob minder-
genutzte oder neu erschlossene Flächen für 
urban gardening Projekte genutzt werden 
können. 
 
Fazit: Dem Beschluss des Ausschusses Umwelt 
und Grün wird gefolgt.

8 
 
 die im Aktionsplan vorgeschlagene 
Quote von 70 % „Essbares“ bei städti-
schen Neuanpflanzungen eingehalten 
werden. 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem 
Beschluss vom 07.06.2016 grundsätzlich die 
Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von 
Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflä-
chen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen 
zu berücksichtigen. 
Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, 
da auch andere Aspekte (Gestaltung, Biodiver-
sität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall 
wird der Anteil essbarer Pflanzen festgelegt. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem 
Umweltamt hierfür zeitnah eine geeignete 
Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen 
Arten. 
 
 
 
Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erar-
beitet. 
 
Der Begriff „essbare Pflanzen“ umfasst in Ab-
stimmung mit dem Ernährungsrat Köln sowohl 
Pflanzen, deren Früchte von Menschen geges-
sen werden, als auch Nährpflanzen für unter-
schiedliche Tierarten (z.B. Insekten).  
Dies entspricht auch dem Ziel zur ökologi-
schen Aufwertung von öffentlichen Grünanla-
gen entsprechend dem Konzept „Stadtgrün 
naturnah“. 
Die Verwaltung wird aufbauend auf der 
Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain-
Kreuzberg hierfür eine Pflanzliste erarbeiten. 
 
 
 
 
 
Fazit: Dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld wird gefolgt. 
 
 der bis 2026 geforderte Plan zur syste-
matischen Entsiegelung von kommu-
nalen und nichtkommunalen Böden im 
Kölner Stadtgebiet aufgestellt werden. 
 
 Der Rat der Stadt Köln hat im Rahmen der Be-
gleitbeschlüsse zur Haushaltssatzung der 
Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020/2021 
u.a. folgenden Beschluss gefasst: 
7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im 
Stadtgebiet 
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete 
Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsie-
geln und wo möglich zu begrünen. Dabei sind

9 
 
Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu be-
rücksichtigen. Außerdem ist die Entsiegelung 
und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauf-
tragt, dem Umweltausschuss ein Programm 
mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten 
vorzulegen und dabei auch finanzielle Anreize 
zu schaffen. 
 
Fazit: der weitergehende Beschluss des Rates 
wird von der Verwaltung umgesetzt. 
 
 eine Online-Karte, auf der Bürgerinnen 
einsehen können, welche Flächen für 
gemeinschaftliches, nachbarschaftli-
ches Gärtnern zur Verfügung stehen, 
erstellt werden. 
 
In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 
07.06.2016 beschlossenen Vorlage „essbare 
Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Be-
reitstellung von Flächen seitens der Stadtver-
waltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten 
nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet 
werden, die sich gezielt auf die Suche nach ei-
nem geeigneten Grundstück begeben.“ 
Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von 
Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da 
die bisherigen Nachfragen jeweils im Einzelfall 
gelöst werden konnten und der Aufwand im 
Vergleich zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt 
wird. 
 
Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans 
und einer Online-Karte werden nicht befür-
wortet. 
Der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 
über den Veränderungsnachweis eine Perso-
nalstelle für urban gardening beim Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen eingerich-
tet. Somit steht in Kürze ein direkter An-
sprechpartner*in für Gemeinschaftsgarten-
Initiativen in der Verwaltung zur Verfügung.  
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass das bis-
herige Verfahren der individuellen und auf die 
jeweilige Initiative bezogene Flächensuche 
wesentlich effektiver ist. Bisher konnte immer 
eine einvernehmliche Lösung gefunden wer-
den. 
 
Fazit: Die Erstellung einer Online-Karte wird 
nicht befürwortet.

10 
 
 
 den Vorschlägen zu begrünten Dach-
flächen und vertikalem Gärtnern ge-
folgt werden. (Die Stadt soll auf ihren 
öffentlichen Gebäuden eine Vorreiter-
rolle übernehmen und wo immer mög-
lich vertikal/auf dem Dach im Sinne 
der essbaren Stadt begrünen. Dies ist 
als deutlicher Auftrag zu verstehen, 
Bestandsgebäude zu prüfen und sa-
nierte/neue Bauten auf jeden Fall im 
Sinne der essbaren Stadt zu begrünen. 
Bei Bebauungspanverfahren wird 
mehr als nur die Empfehlung von Be-
grünung gegeben, sondern es werden 
konkrete Anreize gesetzt.) 
 
Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Be-
grünung für Neubauten sowie den Bestand 
durch das Förderprogramm GRÜN hoch3. Das 
Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter steti-
ger Optimierung und Evaluation weiter ausge-
baut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruch-
nahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu errei-
chen. Angestrebt wird eine Verlängerung des 
Programmes.  
GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung 
an den Klimawandel und soll die hieraus resul-
tieren-de Zunahme von Starkregenereignissen 
und Hitzeereignissen durch Verdunstungsküh-
lung und Regenwasserrückhalt abmildern. 
 
In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäu-
debegrünung empfohlen und eine stärkere 
Berücksichtigt dieser Empfehlungen befürwor-
tet. 
 
Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss 
AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie 
Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … 
als Vorbildfunktion. 
 
Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 
wird die Forderung und mit dem genannten 
Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten 
und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit: Das Projekt GRÜN hoch 3 zielt auf eine 
Förderung privater Begrünungsmaßnahmen. 
Darüber hinaus prüft die Gebäudewirtschaft 
für ihre Immobilien bei allen anstehenden 
Dachsanierungs- oder Neubaumaßnahmen die 
Möglichkeit einer Dach- und Fassadenbegrü-
nung und setzt diese bei positiver Prüfung 
auch um. Darüber hinaus prüft die Gebäude-

11 
 
 wirtschaft derzeit, ob es für Begrünungsmaß-
nahmen von öffentlichen Gebäuden weiter-
führende Fördermöglichkeiten gibt. 
 
 das Schulgartenkonzept das Aktions-
plan berücksichtig werden. 
 
Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des 
Schulgarten-Aktionplanes. Das existierende 
Schulgartenprojekt unter der Federführung 
des Umweltamtes liefert bereits die notwen-
dige Expertise. Es gilt daher, dieses auszu-
bauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu kon-
zentrieren, was in der Zuständigkeit der Kom-
munalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Lan-
desentscheidungen ist nicht gegeben. Hin-
sichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die 
Lehrpläne NRW zugrunde zu legen. 
 
Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionspla-
nes werden die Forderungen aufgegriffen und 
geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungsein-
richtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten 
vorhandener Ressourcen geprüft. 
 
Die Stadt kann die Schulen zu einer Integra-
tion von Schulgärten im Unterricht nicht ver-
pflichten. Die Zuständigkeit liegt beim Land 
NRW. Hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung 
sind außerdem die Lehrpläne NRW zugrunde 
zu legen. 
Da die Grundstücke der städtischen Schulen 
im Besitz der Stadt Köln sind, kann aber die 
Bereitstellung von Schulgartenflächen grund-
sätzlich als Lehrraum erfolgen und damit in 
städtischer Zuständigkeit angelegt in Stand 
gehalten werden. Hierbei liegt die Verant-
wortlichkeit bei der städtische Gebäudewirt-
schaft und dem Schulentwicklungsamt als 
Schulträger, die eine Umsetzbarkeit insbeson-
dere vor dem Hintergrund vorhandener per-
soneller und finanzieller Ressourcen prüfen 
müssen. In diesem Zusammenhang ist auch 
die Unterhaltung solcher Flächen zu prüfen, 
die in der Eigenverantwortung der Schulen 
verbleibt. 
Die Verwaltung (26, 40, 57, 67) prüft den Vor-
schlag, eine Vorlage zu erstellen, welche den 
Umfang und die Finanzierbarkeit des Perso-
nalzusatzes zur Umsetzung eines solchen Kon-

12 
 
zeptes darlegt. Das existierende Schulgarten-
projekt unter der Federführung des Umwelta-
mtes liefert bereits dafür notwendige Grund-
lagen. Es gilt daher zusätzlich, dieses weiter 
auszubauen.  
 
Fazit: Im Rahmen des mit Federführung der 
Verwaltung betriebenen Schulgarten-Netz-
werkes werden die Forderungen aufgegriffen. 
Eine entsprechende Umsetzung an allen Bil-
dungseinrichtungen wird im Rahmen der 
Möglichkeiten vorhandener Ressourcen ge-
prüft. 
 eine langfristige Sicherung von Ge-
meinschaftsgärten im Kölner Stadtge-
biet gewährleistet werden. 
 
Die Nutzung der bereitgestellten städtischen 
Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in ei-
nem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtli-
che oder weiterführende Genehmigungen von 
Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Ein-
zelfall gesondert eingeholt werden. Dabei sind 
insbesondere auch die artenschutz- und land-
schaftsrechtlichen Aspekte sowie die Boden-
schutzaspekte zu berücksichtigen. 
 
Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzel-
fall bezogen eingeholt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen 
sind über einen Vertrag langfristig abgesi-
chert. Sollte es dennoch zu einer Kündigung 
kommen, ist die Verwaltung bestrebt geeig-
nete Ersatzflächen anzubieten. 
 
 eine Kampagne für urbane Gemein-
schaftsgärten nach Pariser Vorbild ge-
ben. 
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist fol-
gende Seite eingerichtet worden:

13 
 
 „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt 
grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf 
die Artenvielfalt, das Klima und damit auch 
auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus-
wirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf ei-
ner Baumscheibe vor der Haustür oder am 
Straßenrand - Natur lässt sich auch auf klei-
nem Raum verwirklichen, verschönert das 
Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität 
in der Stadt. Einige Angebote zum Gärtnern in 
der Stadt haben wir für Sie hier zusammenge-
stellt.“ https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/freizeit-natur-sport/wald/urban-garde-
ning?kontrast=weiss 
 
Darüber hinaus fördert die Verwaltung im 
Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das 
Gärtnern in der Stadt. 
 
Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der 
Internetseite der Stadt Köln schon eingerich-
tet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne ei-
ner Kampagne sind aufgrund fehlender Res-
sourcen zurzeit nicht umsetzbar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit: die Verwaltung wird die Anregung der 
Bezirksvertretung aufgreifen und eine geson-
derte Vorlage zur Optimierung eines Pro-
gramms für urbane Gemeinschaftsgärten er-
arbeiten und dem Ausschuss Umwelt und 
Grün zur Entscheidung vorlegen. (vgl. Be-
schluss Bezirksvertretung Kalk) 
 
 ein Runder Tisch mit Wohnungsbauge-
sellschaften, Mietern und Vermietern 
sowie dem Ernährungsrat eingerichtet 
werden, um Balkonbepflanzungen zu 
Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit 
Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und 
Vermietern sowie dem Ernährungsrat (Aus-
Die Entscheidung für Begrünungsmaßnahmen 
auf den privaten Grundstücken liegt bei den 
jeweiligen Wohnungsgesellschaften.

14 
 
fördern und bestehenden Einschrän-
kungen von Wohnungsbaugesellschaf-
ten und Vermietern entgegenzuwir-
ken. 
 
schuss Essbare Stadt), um Balkonbepflanzun-
gen zu fördern und bestehenden Einschrän-
kungen entgegenzuwirken. 
 
Fazit: Der Ernährungsrat Köln und die Verwal-
tung werden jedoch versuchen diesbezüglich 
Kontakt zu Wohnungsbaugesellschaften auf-
nehmen

Beschlussvorlage Ausschuss

5660 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3117/2019 
Freigabedatum 
19.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept "Essbare Stadt" 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün  
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat und Agora Köln in einem um-
fassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Essbare Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss 
stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstellungen und den daraus abgeleiteten Faziten zu und 
beauftragt die Verwaltung diese in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat umzusetzen. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat ausgearbeitete Konzept „Ess-
bare Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstellungen und 
den daraus abgeleiteten Faziten nicht zu. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.11.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Am 7.6.2016 hat der Ausschuss Umwelt und Grün die Beschlussvorlage 0514/2016 „Essbare Stadt“ 
beschlossen. Der Beschluss lautet: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün der Stadt Köln begrüßt die durch die Verwaltung vorgenom-
mene systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ und würdigt diese aus-
drücklich. 
 
2. Um das Thema weiter voranzubringen, wird die Verwaltung beauftragt, die Analyse und Bestands-
aufnahme zu einem gesamtstädtischen Konzept weiter zu entwickeln und dem Ausschuss erneut 
vorzulegen. Hierbei soll die Verwaltung aktiv auf interessierte Bürgerinitiativen, wie beispielsweise 
dem neu gegründeten Ernährungsrat – zugehen, deren Interessen bündeln und in das Konzept ein-
fließen lassen. 
 
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, die Anregungen der Bezirksvertretungen zu sys-
tematisieren und deren Ideen in das neue Konzept einfließen zu lassen. 
 
4. Öffentliche Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater 
Gartenbau ist dort nicht zu gestatten. 
 
5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das neue Konzept nach zwei Jahren zu evaluieren und die 
Ergebnisse dem Ausschuss für Umwelt und Grün und den Bezirksvertretungen erneut vorzulegen. 
 
Im Sommer 2017 wurde ein von  Agora Köln und dem Ernährungsrat beantragter Förderantrag vom 
Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit genehmigt. Mit diesem Förderbescheid 
konnte ein gemeinsamer Prozess gestartet werden, um einen Aktionsplan in einem bürgerschaftli-
chen, offenen Dialog zu erstellen. Dieser Aktionsplan sollte die unterschiedlichen Initiativen bündeln - 
und Ziele für die Zukunft festschreiben. 
Der Prozess bestand aus den folgenden Schritten: 
 
 Erster Gipfel Essbare Stadt: Beim ersten Themengipfel in der Alten Feuerwachen haben etwa 
80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Themen der Arbeitsgruppen ausdefiniert und erste 
Inhalte gesammelt und diskutiert. 
 Arbeitsgruppen: Nach dem ersten Gipfel haben sich Arbeitsgruppen gebildet, die von Mode-
ratorinnen und Moderatoren geleitet und begleitet wurden. Hier wurden erste Inhalte für den 
Aktionsplan gesammelt und aufgeschrieben. 
 Zweiter Gipfel Essbare Stadt: Der zweite Gipfel, im November, diente der Zwischenbilanz der 
Arbeitsgruppe und der öffentlichen Diskussion der Ergebnisse. 
 Redaktionsphase: Im Dezember 2017 und Januar 2018 wurden die Ergebnisse der Arbeits-
gruppen durch ein zentrales Redaktionsteam gesichtet, nach einheitlichen Standards überar-
beitet und die Zwischenstände nochmals intern abgestimmt. 
 Im Rahmen eines BarCamps erfolgte die abschließende Diskussion der Inhalte 
Insgesamt haben an diesem partizipativen Prozess mehr als 300 Kölner Bürger*innen mitgearbeitet 
und so den “Aktionsplan Essbare Stadt Köln” entwickelt. Der Aktionsplan umfasst Forderungen, Ziele 
und Empfehlungen für Politik/Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur Umset-
zung der Essbaren Stadt in Köln, wie sie 2016 von Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt be-
schlossen wurde.  
Aktionsplan „Essbare Stadt Köln“: Ernährungsrat Köln und Umgebung & Agora Köln (Hrsg.)

3 
http://www.agorakoeln.de/wp-content/uploads/2018/01/Aktionsplan-Essbare-Stadt-K%C3%B6ln-
Version1.0-BarCamp.pdf 
 
Auf der Grundlage des Aktionsplans „Essbare Stadt Köln“ haben Vertreter*innen des Ernährungsra-
tes Köln und der Stadtverwaltung (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen / Amt für Umwelt und 
Verbraucherschutz) die wesentlichen Eckpunkte des Aktionsplans diskutiert. Die Ergebnisse dieser 
Diskussion sind in der Synopse (siehe Anlage) in der mittleren Spalte aufgeführt. In der ersten Spalte 
wird die entsprechende Formulierung aus dem Aktionsplan gegenübergestellt. Die rechte Spalte der 
Synopse enthält die Stellungnahme der Verwaltung, verbunden mit einem Vorschlag (Fazit) zur Um-
setzung der aufgeführten Aspekte. Die aufgeführten Fazite sind mit Vertretern*innen des Ernährungs-
rates abgestimmt worden. 
 
Die Verwaltung hebt an dieser Stelle die besonders gute Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen 
des Ernährungsrates Köln hervor. Der Beteiligungsprozess für die Formulierung des Aktionsplans war 
sehr kreativ und konstruktiv ausgerichtet.

Anlage - Öffentlichkeitsbeteiligung ( nur für den Aussschuss Umwelt und Grün)

1355 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung

[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]

VARIANTE 1
DJ] Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.

[_] Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:

[] Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:

Komplexität

einfach / standardisiert
teilstandardisiert

komplex / individuell

Beteiligungsspielraum
m Information
im) Anhörung / Beratung

| U Mitgestaltung / Mitverantwortung

Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

VARIANTE 2
U Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:

Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert

2 Anhörung / Beratung uEB teilstandardisiert

Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell

Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:

Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
[_] Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
[_] Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
[Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 5, Auszug BV Kalk 28.11.2019 TOP 8.2.2

6954 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 03.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 28.11.2019 
öffentlich 
8.2.2 Konzept "Essbare Stadt" 
3117/2019 
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 27.11.2019 
AN/1671/2019 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt zunächst den Änderungsantrag der 
Fraktion DIE LINKE. zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu der Vorlagen-Nr. 3117/2019 wie folgt zu 
ergänzt: 
1. Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt „Neuanpflanzungen“ wird das 
Fazit ergänzt um folgenden Satz: 
„bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ 
2. Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter dem Punkt „Flächenentsiegelung“ 
verweist die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstimmigen Beschluss vom 
27.06.2019 (AN/0812/2019) und regt an, diesen für die Gesamtstadt zu über-
nehmen, da lediglich Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen 
für Versiegelungen, die ohne Ausgleich erfolgen dürfen. (§ 34) 
3. Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter dem Punkt „Begrünte Dachflä-
chen & vertikale Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk darauf hin, dass 
mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen geför-
dert werden, aber nicht, wie ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen, die Be-
grünung öffentlicher Gebäude, an der es offensichtlich mangelt, wie auch di-
verse Anträge und Anfragen in Ausschüssen, Bezirksvertretungen und Stadt-
rat zu dem Thema zeigen. (z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Be-
schlüsse sind im Aktionsplan zu berücksichtigen.

2 
 
4. Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem Punkt „Förderung von Insekten:“ wird 
das Fazit ergänzt um folgenden Satz: 
Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der OGS zur Durchführung ent-
sprechender AGs ermuntern und diese auch durch Material und Personal un-
terstützen. 
5. Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem Punkt „Anforderungen an die Politik 
für Bildungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt um folgendes:  
Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, welche den Umfang und die Fi-
nanzierbarkeit des Personalzusatzes darstellt und legt diese der Politik zu 
Entscheidung vor. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teilha-
bechancengesetz § 16e SGB II zu berücksichtigen. 
6. Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln 
startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vor-
bild“ wird das Fazit ergänzt um folgendes: 
Die Verwaltung wird darlegen welche Ressourcen sie zur Umsetzung einer 
solchen Kampagne benötigt und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 
7. Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln verschärft 
die Richtlinien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk darauf hin, dass die so ge-
nannte „Info“ in der mittleren Spalte eine Fehlinformation ist.  
Hauseigentümer oder von diesen beauftragte Verwalter können die Biotonne 
(Braune Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind 
dementsprechend auf deren guten Willen angewiesen.  
Daher wird folgendes Fazit eingefügt: 
Die Verwaltung wird in Absprache mit der AWB, dem Mieterverein und dem 
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine Lösung erarbeiten. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.  
Anschließend stellt sie den so ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Ab-
stimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün, folgenden 
ergänzten Beschluss zu fassen:  
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat und Agora 
Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Essbare 
Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstel-
lungen und den daraus abgeleiteten Faziten zu und beauftragt die Verwaltung diese 
in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat umzusetzen. 
Folgende Punkte sind dabei zu beachten: 
1. Auf Seite 2 des Aktionsplans unter dem Punkt „Neuanpflanzungen“ wird das Fa-
zit ergänzt um folgenden Satz: 
„bis dahin gilt die Pflanzliste des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.“ 
2. Auf den Seiten 4-5 des Aktionsplans unter dem Punkt „Flächenentsiegelung“ 
verweist die Bezirksvertretung Kalk auf ihren einstimmigen Beschluss vom 
27.06.2019 (AN/0812/2019) und regt an, diesen für die Gesamtstadt zu über-

3 
 
nehmen, da lediglich Entsiegelungen als Ausgleichsmaßnahmen nicht greifen für 
Versiegelungen, die ohne Ausgleich erfolgen dürfen. (§ 34) 
3. Auf den Seiten 6 und 7 des Aktionsplans unter dem Punkt „Begrünte Dachflä-
chen & vertikale Begrünung“ weist die Bezirksvertretung Kalk darauf hin, dass 
mit dem Förderprogramm GRÜN hoch 3 zwar die privaten Investitionen gefördert 
werden, aber nicht, wie ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen, die Begrünung 
öffentlicher Gebäude, an der es offensichtlich mangelt, wie auch diverse Anträge 
und Anfragen in Ausschüssen, Bezirksvertretungen und Stadtrat zu dem Thema 
zeigen. (z.B. AN/1551/2019) Die entsprechenden Beschlüsse sind im Aktions-
plan zu berücksichtigen. 
4. Auf Seite 12 des Aktionsplans unter dem Punkt „Förderung von Insekten:“ wird 
das Fazit ergänzt um folgenden Satz: 
Darüber hinaus wird die Stadt Trägerinnen der OGS zur Durchführung entspre-
chender AGs ermuntern und diese auch durch Material und Personal unterstüt-
zen. 
5. Auf Seite 13 des Aktionsplans unter dem Punkt „Anforderungen an die Politik für 
Bildungseinrichtungen:“ wird das Fazit ergänzt um folgendes:  
Hierzu erstellt die Verwaltung eine Vorlage, welche den Umfang und die Finan-
zierbarkeit des Personalzusatzes darstellt und legt diese der Politik zu Entschei-
dung vor. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancen-
gesetz § 16e SGB II zu berücksichtigen. 
6. Auf den Seiten 18 und 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln 
startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild“ 
wird das Fazit ergänzt um folgendes: 
Die Verwaltung wird darlegen welche Ressourcen sie zur Umsetzung einer sol-
chen Kampagne benötigt und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 
7. Auf der Seite 19 des Aktionsplans unter dem Punkt „Die Stadt Köln verschärft die 
Richtlinien zur Mülltrennung“ weist die BV Kalk darauf hin, dass die so genannte 
„Info“ in der mittleren Spalte eine Fehlinformation ist.  
Hauseigentümer oder von diesen beauftragte Verwalter können die Biotonne 
(Braune Tonne) schriftlich bestellen. Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind 
dementsprechend auf deren guten Willen angewiesen.  
Daher wird folgendes Fazit eingefügt: 
Die Verwaltung wird in Absprache mit der AWB, dem Mieterverein und dem Köl-
ner Haus- und Grundbesitzerverein bis 2025 eine Lösung erarbeiten. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 7, Auszug 23.01.2020 AUG TOP 4.2.2 Essbare Stadt

2954 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 11.02.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 23.01.2020  
öffentlich 
4.2.2 Konzept "Essbare Stadt" 
3117/2019 
SB Herr Becker schlägt vor, über die Beschlussvorlage jetzt zu beschließen, um den 
Prozess weiter zu treiben und die Verwaltung aufzufordern, zur nächsten Sitzung die 
Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu bewerten. Er äußert auch noch mal die 
Bitte, die umfangreiche Tabelle (Anlage 1) kürzer und in einem Handlungskonzept 
oder Eckpunktepapier übersichtlicher zu gestalten und mit den Mitgliedern des Er-
nährungsrates und Agora Köln abzustimmen. 
RM Herr Brust verweist auf die verschiedenen Änderungsvorschläge aus den Bezir-
ken und erklärt, dass der Ausschuss am 10.10.2019 beschlossen habe, den Maß-
nahmenkatalog mit den Stellungnahmen aus den Bezirken zu überarbeiten, erneut 
mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss zur Beschluss-
fassung vorzulegen. Da dieser Auftrag jetzt nicht erfüllt sei, sollte abgewartet werden, 
bis die Verwaltung diesen Teil des Beschlusses erfüllt habe und dann über die Vor-
lage abstimmen. Es mache keinen Sinn, jetzt über die Vorlage und in einer nächsten 
Sitzung über die geänderte Fassung abzustimmen. 
RM Frau Akbayir stimmt dem Verfahren zu, die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 
einzubeziehen und würde es begrüßen, die Beschlussempfehlungen aus der B e-
zirksvertretung Kalk im letztendlichen Beschluss des Ausschusses Umwelt und Grün 
wiederzufinden.  
SB Herr Dr. Albach meldet Beratungsbedarf mit den Bezirksvertretungen an. 
RM Frau Welcker bekräftigt die Aussage von Herrn Brust, dass die Verwaltung zu-
nächst mit dem Ernährungsrat die Umsetzung der Beschlussempfehlung aus den 
Bezirken bespricht. Hier sei auch auf etwaige Widersprüche zu früheren Beschlüssen 
zu achten. Wenn dann die Stellungnahme der Verwaltung vorliege, könne der Aus-
schuss sehr gut über das Konzept abschließend beraten und beschließen. 
Herr Kaune räumt ein, dass die Verwaltung den Beschluss vom 10.10.2019 noch 
nicht umgesetzt habe, verweist aber auch auf das überwiegend positive Echo der

Bezirksvertretungen, die ohne jede Einschränkung dem Vorschlag der Verwaltung 
gefolgt seien. Daher habe man die Vorlage zur heutigen Sitzung auf die Tagesord-
nung genommen, hätte einen Beschluss des Ausschusses zum Gesamtkonzept be-
grüßt sowie zu den beiden Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen Ehren-
feld und Kalk im Ausschuss und den beiden BVen Stellung genommen. Selbstver-
ständlich werde man dem heutigen Beschluss folgen. 
Der Ausschussvorsitzende stellt die Zurückstellung der Vorlage zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine 
nächste Sitzung. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3, Essbare Stadt

7635 Zeichen

Anlage 3 
Beschlussvorlage: Konzept „Essbare Stadt“ 
 
Auftrag des Ausschusses Umwelt und Grün in der Sitzung am 
10.10.2019 an die Verwaltung 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 u.a. Folgendes 
beschlossen: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt den von der Verwaltung mit dem Ernährungsrat 
und Agora Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeiteten 
Maßnahmenkatalog auf der Grundlage des Aktionsplans. Die daraus abgeleiteten Fazite 
werden zunächst zur Kenntnis genommen. 
Die Vorlage ist mit einem Erläuterungstext, der eine Gliederung enthält und den 
konzeptionellen Ansatz beschreibt, von der Verwaltung an die Bezirksvertretungen zu 
geben. 
Mit den Stellungnahmen aus den Bezirken ist der Maßnahmenkatalog zu überarbeiten, 
erneut mit dem Ernährungsrat abzustimmen und schließlich dem Ausschuss Umwelt und 
Grün zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Erläuterung: 
 
In seiner Sitzung am 07.06.2016 hat der Ausschuss Umwelt und Grün eine 
Bestandsaufnahme der Verwaltung zum Thema „Essbare Stadt“ zu Kenntnis genommen und 
die Verwaltung beauftragt das Thema mit einer aktiven Beteiligung von einschlägigen 
Initiativen und Interessenvertretern konzeptionell weiterzuentwickeln. 
 
Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Ernährungsrat und Agora Köln einen umfassenden 
Beteiligungsprozess durchgeführt an dem sich mehr als 300 Bürger*innen beteiligt haben. In 
verschiedenen Arbeitsgruppen wurde zu den folgenden Themen diskutiert und Vorschläge 
ausgearbeitet: 
 
1. Öffentliches Grün 
2. Kleingärten 
3. Partizipative Landwirtschaft 
4. Gärtnern in Sozial- und Bildungseinrichtungen 
5. Firmengärten 
 
Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in dem sog. „Aktionsplan-Essbare-Stadt Köln“ 
zusammengefasst. http://www.agorakoeln.de/wp-content/uploads/2018/01/Aktionsplan-
Essbare-Stadt-K%C3%B6ln-Version1.0-BarCamp.pdf 
 
Um diese von den Bürger*innen erarbeiteten Anregungen zu würdigen, hat die Verwaltung 
diese im Original-Wortlaut in der linken Spalte der beiliegenden Synopse aufgeführt. Hierbei 
wurde die Gliederung des Aktionsplans beibehalten.  
 
Vertreter des Ernährungsrates Köln haben in der weiteren Abstimmung mit der Verwaltung 
die von Bürger*innen formulierten Anregungen modifiziert.

In der verwaltungsinternen Abstimmung zur möglichen Umsetzung der Maßnahmen hat sich 
gezeigt, dass verschiedene Anregungen nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden können 
(z.B. vorliegende Beschlüsse), oder diese schon durch Beschlüsse der politischen Gremien 
festgelegt wurden. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist in der dritten Spalte aufgeführt und 
jeweils mit einem „Fazit“ zusammengefasst. Auch diese wurden mit dem Ernährungsrat 
besprochen. Es gibt keinen Dissens zwischen der Verwaltung und dem Ernährungsrat. Die 
Fazits, die im folgendem nochmals übersichtlich aufgeführt werden, stellen die 
konzeptionellen Ansätze sowie ein Arbeitsprogramm für die Verwaltung dar. Damit wird 
erstmals gezielt das Thema „Essbare Stadt“ in den Fokus der Arbeit der Verwaltung 
genommen. Mit einer gesicherten Finanzierung können viele Maßnahmen in den nächsten 
Jahren umgesetzt werden. 
 
1. Öffentliches Grün 
 
(Bei essbarem öffentlichem Grün geht es um di e Begrünung von Parks und Seitenstreifen der Stadt. 
Auch öffentlich zugängliche Obstwiesen sind ein Teil des öffentlichen Grüns. Hier fordert die 
Arbeitsgruppe künftig verstärkt Essbares in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Grünflächen 
anzubauen. Urbane Gemeinschaftsgärten sind offene, partizipative Gärten, oft auch Brachflächen, wie 
es sie in manchen Vierteln schon gibt. Die Arbeitsgruppe wünscht sich einen Gemeinschaftsgarten in 
jedem Stadtviertel.) 
 
o Essbares öffentliches Grün - Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 
07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. 
o Neuanpflanzungen - Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. 
o Phytosanierung - Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen 
(Phytosanierung) wird grundsätzlich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. 
o Flächenentsiegelung - Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer 
Online-Karte werden nicht befürwortet. 
o Wildwiesen & Insektenweiden - Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die 
Forderung aufgegriffen. 
o Begrünte Dachflächen - Fazit: Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 wird die 
Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und 
Bestand grundsätzlich aufgegriffen. 
o Streuobstwiesen - Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der 
Übernahme von Obstwiesen durch die biologische Station Leverkusen/Köln wird die 
Forderung aufgegriffen. 
 
2. Kleingärten 
 
(Kleingärten und Kleingartenvereine sind die Pioniere der Essbaren Stadt – die Arbeitsgruppe fordert, 
die bestehenden Kleingartenflächen um 10% zu erweitern, dass Kleingartenvereine sich 
untereinander und mit anderen Gartenakteuren vernetzen oder Artenvielfalt fördern. ) 
 
o Kleingärten - Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in 
der Stadt durch unterschiedliche Konzepte zu ermöglichen. Fazit: Die bestehenden 
Kleingärten sind rechtlich geschützt. 
o Zugänglichkeit und Gruppenverträge - Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der 
Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegriffen und geprüft. 
o Ausgleich - Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichs-maßnahmen gewertet 
werden.

3. Partizipative Landwirtschaft 
 
(Die Partizipative Landwirtschaft bringt die professionelle Erzeugung von Lebensmitteln und 
Bürgerinnen zusammen - auf gepachteten Äckern oder über Mode lle der Solidarischen 
Landwirtschaft. Ein Acker an jeder Straßenbahnlinie ist ein Ziel.)  
 
o Partizipative Landwirtschaft - Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages 
berücksichtigt und geprüft 
 
4. Gärtnern in Sozial- und Bildungseinrichtungen 
 
(Mit dem Gärtnern in Sozial - und Bildungseinrichtungen soll die Essbare Stadt in etablierte Strukturen 
und an neue Zielgruppen getragen werden. In Sozial - und Bildungseinrichtungen werden Kinder oder 
Senioren neu an Gärtnern und Ernährung zusammengeführt.)  
 
o Schulgartenkonzept - Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die 
Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen 
wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. 
o Urban gardening Flächensicherung - Fazit: Die Forderung hinsichtlich 
Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. 
o Öffentliche Workshops - Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen 
der Möglichkeiten unterstützt. 
o Städtische Flächen - Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen 
eingeholt werden. 
o Personalstellen - Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hier-für vorgesehen. Im 
Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren 
Stadt aufgeführt. 
o Programm urbane Gärten - Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der 
Internetseite der Stadt Köln schon eingerichtet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne 
einer Kampagne sind aufgrund fehlender Ressourcen zurzeit nicht umsetzbar. 
o Ausgleichsflächen - Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als 
Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. 
 
5. Firmengärten 
 
(Bei den Firmengärten, kommen sich Kollegen*innen auf neue Art näher. Beim privaten Gärtnern geht 
es um Hausgärten, Balkon und Fensterbretter – und Ideen für Kampagnen, um hier den  Anbau von 
Essbarem zu fördern.) 
 
o Auslobung Preis - Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung 
eines Preises vorbereiten. 
 
Informationsbroschüren wurden bereits erstellt.

Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.11.2019 3117-2019

1167 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 11.11.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 11.11.2019  
öffentlich 
9.2.3 Konzept "Essbare Stadt" 
3117/2019 
 
 
Herr Schykowski gibt zu Protokoll, dass die Verpflichtung nur bei 20-jährigen Verträ-
gen bei ortsfesten Gärten und nicht bei mobilen Konzepten (z. Bsp. bei Hochgärten) 
gelten soll. 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Umwelt und Grün fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün begrüßt das mit dem Ernährungsrat und Agora 
Köln in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Essbare 
Stadt“ ausdrücklich. Der Ausschuss stimmt den in der Synopse aufgeführten Darstel-
lungen und den daraus abgeleiteten Faziten zu und beauftragt die Verwaltung diese 
in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)

Beratungsverlauf (11)

10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3117/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.04.2020
Erstellt
05.09.2019 09:35