Anpassung der Obergrenze für Einzelaufträge auf Grundlage des Tiefbaurahmenvertrages
Mitteilung Ausschuss 2528/2018 vom 07.08.2018
Stand: Am 11.09.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 07.08.2018 2528/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.09.2018 Anpassung der Obergrenze für Einzelaufträge auf Grundlage des Tiefbaurahmenvertrages an Lichtsignalanlagen Vorlagen-Nr. 1443/2018 aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2018 Aus fachlich und sachlichen Erwägungen wird im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt (s. Anlage) die Obergrenze für Einzelbeauftragungen von vormals vorgesehenen 5.000 € netto auf 10.000 € netto angehoben wird. Die Änderung wird in den Ausschreibungsunterlagen, für die unter der Vorlagennummer 1443/2018 der Bedarfsbeschluss am 05.07.2018 gefasst wurde, berücksichtigt. Für diese Änderung ist keine neuerliche Beschlussfassung erforderlich. Anlage Anlage 1 Schreiben RPA vom 23.07.2018 Gez. Blome -
Anlage 1 - Schreiben vom RPA vom 23.07.18
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Anlage 1
Beratungsverlauf
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