Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.03 (Realschulen) und 03.01.05 (Gesamtschule) Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Beschlussvorlage 13/0287 vom 10.06.2013
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13/0287
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