0647/2025
45. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Anlage 1 - 45. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 45. Bericht (Jahresbericht 2024) Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 31.12.2024 1 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Inhalt Inhalt .......................................................................................................................................... 1 Einleitung ............................................................................................................................................... 3 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 3 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 3 1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .................................................................. 5 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 9 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 10 2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 11 2.1. Etablierung eines atmenden Systems ........................................................................... 11 2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2024. .......................... 12 2.3 Reserve ............................................................................................................................... 13 2.4 Finanzen ............................................................................................................................. 14 3. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 15 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes ......................... 15 3.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 16 3.1.2. Stärkung Ehrenamt ..................................................................................................... 17 3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt ............................. 18 4. Integration ........................................................................................................................................ 18 4.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 19 4.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 19 4.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 19 4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 20 4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 21 4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ......................................................... 22 4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm ...................... 22 4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht ............................................................................................ 22 4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz ........................................................................................ 23 4.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 23 4.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 23 4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete ........................................... 24 4.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 25 4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) ..................................... 26 4.6 Bildungssituation ................................................................................................................ 27 2 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 4.6.1 Vorbereitungsklassen .................................................................................................. 27 4.6.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 30 4.6.3. Integrationskurse in Köln ........................................................................................... 31 4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 32 4.6.5 Interkultureller Dienst .................................................................................................. 33 4.7 Gesundheitssituation ........................................................................................................ 34 4.7.1 Infektionsschutz ........................................................................................................... 34 4.7.2 Individuelle Versorgung .............................................................................................. 34 4.7.3 Fachaustausch und Gutachten .................................................................................. 35 4.7.4 Integration in die Regelversorgung ........................................................................... 35 4.7.5 Zahngesundheit ........................................................................................................... 36 4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes .. 36 4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ............ 36 4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ............................................ 37 4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2024 ...................................................... 37 3 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Einleitung Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) verpflichtet die Stadt Köln als Kommune zur Aufnahme, Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten, die ihr vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden. Sie gewährleistet ferner die vorübergehende Unterbringung aller geflüchteten Personen und unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über rund 88 stadteigene Unterkunftsstandorte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus rund 108 Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich bestehen Vereinbarungen mit 28 Beherbergungsbetrieben über die Beherbergung von Geflüchteten. Anfang 2024 bestanden noch 42 solcher Vereinbarungen. Aufgrund der hohen Kosten und der aktuellen Haushaltslage werden diese schrittweise reduziert, sofern es die Entwicklung des Unterbringungsbedarfs und alternative Kapazitäten zulassen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet. Hier sind zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig. Der Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln erscheint quartalsweise. Der aktuelle Bericht ist als vierter Quartalsbericht zugleich der Jahresbericht für das Jahr 2024. Er bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Entwicklungen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen Seit Anfang 2019 entwickelte sich die Anzahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten nach der Hochphase der Jahre 2015 bis 2018 rückläufig. Dieser Trend änderte sich jedoch mit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine. Besonders ab Mitte März 2022 stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten innerhalb eines Monats von 5.759 auf 9.184 Personen sprunghaft an. Danach kam es bis März 2023 zu einem weiteren kontinuierlichen Anstieg bis zu einem Höchststand von 11.388. In 2023 stabilisierte sich die Zahl der untergebrachten Geflüchteten auf einem hohen Niveau, schwankend zwischen 11.350 und 10.450 Menschen und verbunden mit einer hohen Fluktuation. Die Höchststände des Jahres 2023 waren jedoch nicht mehr auf Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, sondern auf eine hohe Zahl an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten zurückzuführen. In der ersten Jahreshälfte 2024 waren leicht sinkende Unterbringungszahlen zu beobachten, und zwar von 10.427 am 1. Januar 2024 bis zu einem Tiefststand zum Stichtag 15. Juni 2024 von 8.624 Personen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zeigte sich ein erneuter leichter, aber kontinuierlicher monatlicher Anstieg bis zum 31. Dezember 2024 auf 9.327 Personen. Anfang 2025 stabilisiert sich die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten auf diesem Niveau. Die Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen nach Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgten im Jahr 2024 vorwiegend im Rahmen von Familienzusammenführungen und beliefen sich durchschnittlich auf 35 bis 45 Personen pro Woche. Die Erfüllung der vom Land NRW wöchentlich neu festgelegten Aufnahmequote für Geflüchtete lag am 20. Dezember 2024 bei 92,29 Prozent und damit weiterhin unter 100 Prozent. Dadurch musste sich Köln auf größere Landeszuweisungen von bis zu 1.377 Personen einrichten. Im Dezember 2024 wurden 71 Personen zugewiesen. 4 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Jahreswerte 2010 - 2024: Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen (Saldo) seit Dezember 2023 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.258 10.189 10.216 7.460 6.176 5.764 10.839 10.427 9.327 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.) -284 -521 -583 -441 -126 -112 56 105 141 173 156 21 31 10.427 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 9.275 9.296 9.327 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 12.000 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24 Okt 24 Nov 24 Dez 24 monatliche Entwicklung der Unterbringung im Jahr 2024 monatliche Veränderung Bestand 5 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, welcher die städtisch untergebrachten Geflüchteten betreut, analysiert zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres die Aspekte Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen. Bei der Altersstruktur weist das Segment der 26 bis 65-Jährigen im Vergleich zum 43. Bericht (Stand 30. Juni 2024) erneut einen Rückgang um 1,18 Prozent aus. Hingegen ist der Anteil der 18 bis 25-Jährigen um 0,29 Prozent leicht gestiegen. Der Anteil der Kinder ist insgesamt um 1,17 Prozent gestiegen. Unter 3 Jahre; 4,73% 3 bis 5 Jahre; 5,29% 6 bis 10 Jahre; 10,57% 11 bis 16 Jahre; 12,67% 17 Jahre; 2,27% 18 bis 25 Jahre; 14,89% 26 bis 65 Jahre; 45,58% Ab 66 Jahre; 4,00% Altersstruktur Stand 31.12.2024 6 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Die städtisch untergebrachten Geflüchteten sind ganz überwiegend, zu etwa 72 Prozent, zusammen mit ihrer Familie untergebracht. Im Vergleich zur vorherigen Analyse vom 30. Juni 2024 zeigt sich hier eine leichte Senkung um 0,11 Prozent. Auch der Anteil alleinerziehender Frauen ist um 0,17 Prozent, der Anteil alleinerziehender Männer um 0,14 Prozent und der Anteil alleinreisender Frauen um 0,20 Prozent leicht gesunken. Hingegen ist der Anteil alleinreisender Männer um 0,62 Prozent gestiegen. Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (siehe 5.3 des Berichts). alleinreisende Männer; 14,07% alleinerziehende Männer; 1,06% alleinreisende Frauen; 6,67% alleinerziehende Frauen; 5,73% Familien; 72,47% Familienstruktur Stand 31.12.2024 7 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Die untergebrachten Schutzsuchenden stammten zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus den folgenden Herkunftsländern: *Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. Afghanistan 9,20% Albanien 4,60% Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Belarus 3,00% ehem. Jugoslawien und Kosovo 16,10% Eritrea, Somalia 3,30% Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien 0,90% afrikanische Länder Nigeria, Ghana, Guinea 5,10%Pakistan, Indien 0,70% Russland 2,80% sonstige* 3,20% Syrien 12,10% Irak, Iran, Jordanien Libanon 10,10% Türkei 2,20% Ukraine 26,70% Herkunftsländer Stichtag 31.12.2024 8 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Im Vergleich zu den Angaben im 43. Bericht (Stand 30. Juni 2024) zeigen sich folgende Veränderungen: Die größte Herkunftsgruppe an untergebrachten Personen stellen mit 26,7 Prozent nach wie vor die Geflüchteten aus der Ukraine, wobei der Anteil im Vergleich zur letzten Auswertung um 2,80 Prozent leicht gesunken ist. Die zweitgrößte Herkunftsgruppe stellen mit 20,7 Prozent unerlaubt Eingereiste und daueruntergebrachten Personen aus den Westbalkanstaaten (Ex-Jugoslawien, Kosovo, Albanien). Die daueruntergebrachten Personen sind die Geflüchteten, die seit den Jugoslawienkriegen (1991 bis 1995) aufgenommen wurden. Diese erhielten später den Status von Kriegsflüchtlingen und zählen daher nicht zu den unerlaubt Eingereisten. Sie gehören vielmehr zu den Personen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel. Der prozentuale Anteil der Geflüchteten aus afrikanischen Ländern und Afghanistan ist um 3 Prozent auf 14,3 Prozent gestiegen, während der Anteil der Herkunftsländer Syrien, Irak, Iran, Jordanien und Libanon um 2,1 Prozent auf 22,2 Prozent zugenommen hat. 858 280 84 784 65 261 297 2.070 205 2.492 1.931 9.327 670 261 96 583 78 209 374 1.749 148 2.566 1.966 8.700 - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 Afghanistan Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Belarus Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien Eritrea, Somalia, Nigeria, Ghana, Guinea Pakistan, Indien Russland Sonstige* Syrien, Irak, Iran, Jordanien, Libanon Türkei Ukraine Westbalkanstaaten (ehem. Jugoslawien und Kosovo, Albanien) städtisch untergebrachte Geflüchtete insgesamt Vergleich der Herkunftsländer untergebrachter Geflüchteter städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024 städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2024 *Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka , Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität 9 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie ein Vergleich der absoluten Zahlen werden im 47. Bericht mit dem Stichtag 30. Juni 2025 veröffentlicht. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Das Fachcontrolling des Amtes für Wohnungswesen weist bezüglich der Verteilung der untergebrachten Geflüchteten auf die unterschiedlichen Unterkunftsarten folgende Daten aus: Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats für das Jahr 2024: Unterbringungsart Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Notaufnahme 320 284 257 345 364 368 288 363 450 613 381 356 Notunterkünfte 618 492 319 298 362 348 444 503 557 605 1.023 1.048 Leichtbauhallen 370 212 130 86 69 59 55 78 97 103 90 77 Beherbergungsbetriebe 2.188 1.960 1.834 1.704 1.552 1.544 1.596 1.525 1.477 1.427 1.410 1.405 Mobile Wohneinheiten 988 1.001 971 929 895 920 916 905 896 925 918 916 Systembauten 1.701 1.667 1.621 1.621 1.616 1.622 1.656 1.659 1.659 1.681 1.695 1.729 Systembauten, Holz 122 121 119 117 121 119 120 121 120 124 124 120 Wohnungen 2.555 2.554 2.570 2.528 2.584 2.581 2.563 2.553 2.561 2.570 2.589 2.593 Wohnheime 1.044 1.032 1.061 1.128 1.081 1.139 1.167 1.239 1.302 1.227 1.066 1.083 Summe 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 9.275 9.296 9.327 Grafische Darstellung: Beherbergungsbetriebe; 1.405; 15% Leichtbauhallen; 77; 1% Mobile Wohneinheiten; 916; 10% Notaufnahme; 356; 4% Notunterkünfte; 1.048; 11% Systembauten; 1.729; 18% Systembau Holz; 120; 1% Wohnheime; 1.083; 12% Wohnungen; 2.593; 28% Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2024 10 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung von Unterbringungsstandorten. Die Darstellung berücksichtigt die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2024. Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Insgesamt liegt der Anteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet bei etwa 0,85 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Stadtbezirk Chorweiler weist mit 1,17 Prozent den höchsten Anteil auf. Dies ist vor allem auf die Notunterkunft und mobilen Wohneinheiten in der Merianstraße sowie die Systembauten in den einzelnen Stadtteilen zurückzuführen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 977 geflüchtete Menschen untergebracht. 0,95% 0,64% 0,99% 1,17% 0,78% 0,87% 0,52% 1,13% 0,81% 0,85% 0,92% 0,64% 1,03% 1,09% 0,81% 0,76% 0,50% 1,05% 0,85% 0,83% 0,89% 0,65% 1,04% 1,00% 0,72% 0,75% 0,51% 0,78% 0,93% 0,79% 0,91% 0,67% 1,08% 0,95% 0,82% 0,70% 0,48% 0,77% 1,02% 0,81% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40% Mülheim Kalk Porz Chorweiler Nippes Ehrenfeld Lindenthal Rodenkirchen Innenstadt Gesamt Verteildichte in den Stadtbezirken Anteil I. Quartal 2024 Anteil II. Quartal 2024 Anteil III. Quartal 2024 Anteil IV. Quartal 2024 11 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Der Stadtbezirk Rodenkirchen folgt mit einem Anteil von 1,13 Prozent. Diese vergleichsweise hohe Quote lässt sich durch größere Notunterkünfte an der Ringstraße (ehemalige Volvo-Zentrale) und der Vorgebirgstraße neben dem Südstadion erklären. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 1.270 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Porz beträgt die Quote 0,99 Prozent. Hier trägt insbesondere der Beherbergungsbetrieb Hotel Terminal mit rund 120 Personen sowie Standorte mit mobilen Wohneinheiten wie Aloys-Boecker-Straße und Josef-Broicher-Straße zur Gesamtzahl bei. Auch Systembauten wie am Urbacher Weg spielen eine Rolle. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 1.151 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Innenstadt liegt die Quote bei 0,81 Prozent. Dies ist auf die insgesamt 14 angemieteten Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, die sich im gesamten Innenstadtbereich verteilten. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 1.041 geflüchtete Menschen untergebracht. Der relativ geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0, 52 Prozent ist auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch in 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich- Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 798 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 0,95 Prozent. Die Unterbringung erfolgt hier vorwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren Beherbergungsbetrieben. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden rund 1.429 geflüchtete Menschen untergebracht. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden als auch die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern, insbesondere mit Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus auf den Zielen der Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten. Diese Ziele sollen mittelfristig, sobald sich die Situation entspannt, wieder konsequenter umgesetzt werden. 2.1. Etablierung eines atmenden Systems Die Stadt Köln ist auf der einen Seite aufgrund § 1 FlüAG NRW gesetzlich verpflichtet, Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete unterzubringen. Dieser Unterbringungsverpflichtung kann die Verwaltung nur in angemessener Weise nachkommen, wenn sie stetig eine ausreichende Anzahl an Unterbringungsplätzen vorhält, um auf einen unerwarteten Anstieg an unterzubringenden Geflüchteten vorbereitet zu sein. Auf der anderen Seite ist die Verwaltung stets gehalten, wirtschaftlich zu agieren und auch bei Ausgaben für die Unterbringung Geflüchteter die finanziellen Ressourcen im Blick zu behalten (§ 75 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW [GO NRW]). Eine Vorhaltung einer großen Zahl leerstehender Unterkünfte über einen länger andauernden Zeitraum mit entsprechenden laufenden Kosten würde dieser Vorgabe zuwiderlaufen. Um den beiden widerstreitenden Zielen in gleicher Weise gerecht zu werden und einen Ausgleich der Interessen herbeizuführen, wird seit 2023/2024 die Etablierung und 12 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Optimierung eines „atmenden Systems“ als Ziel für den Bereich der Unterbringung Geflüchteter verfolgt. Mit einem „atmenden System“ soll eine permanente Nachsteuerung der Unterbringungsressourcen orientiert am tatsächlichen und voraussichtlichen Unterbringungsbedarf ermöglicht werden. Dies erfordert eine breite Fächerung an unterschiedlichen Unterkunftsarten mit unterschiedlichen Laufzeiten. Konventionelle Bauten wie Mehrfamilienhäuser decken den langfristigen Unterbringungs- bedarf, der – insbesondere auch in Anbetracht des angespannten Kölner Wohnungsmarktes – auch in der langfristigen Perspektive bestehen wird. Ehemalige Bürogebäuden, die zu Unterkünften umgebaut wurden, wie die Notunterkunft an der Ringstraße in Rodenkirchen, sind angemietet und haben meist Laufzeiten von über fünf Jahren, da sich sonst der Umbau nicht wirtschaftlich darstellen ließe. Systembauten mit befristeten Baugenehmigungen, meist mit Ausnahmegenehmigungen nach § 246 Baugesetzbuch (BauGB) in Gewerbegebieten und mit Laufzeiten von sechs bis zwölf Jahren, decken den mittelfristigen Bedarf ab. Die Deckung des eher kurzfristigen Bedarfs für in der Regel zwei bis fünf Jahre wird durch angemietete Wohncontainer gewährleistet, die mit einer Vorlaufzeit von wenigen Monaten auf- und auch wieder abgebaut werden können. Bei jeder befristet angemieteten Unterkunft wird bei Auslaufen des Mietvertrages eingehend geprüft, ob weiter ein entsprechender Unterbringungsbedarf besteht, der eine Vertragsverlängerung erfordert. In diesem Zusammenhang wird stets auch die Relation von Kosten zu Nutzen erneut geprüft. Bei der laufenden Akquise von Unterkünften muss stets auch hinsichtlich der sich ändernden Bedarfe der Geflüchteten nachgesteuert werden. So sind an die Unterbringung körperlich oder gesundheitlich eingeschränkter Geflüchteter, die barrierefreie Wohnungen oder besondere Betreuung benötigen, andere Anforderungen zu stellen als an die Unterbringung junger Asylbewerber*innen oder von Familien mit Kindern, die Spielplätze und Anbindung an Kitas und Schulen benötigen. Die kürzeste vertragliche Bindung besteht bei Belegungsvereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben, also Stadthotels, Pensionen und Apartmenthäusern. Diese Vereinbarungen laufen zwischen drei Monaten und einem Jahr. Sie ermöglichen es, auf einen volatilen Unterbringungsbedarf kurzfristig und flexibel durch Anpassung der Kapazitäten zu reagieren und sind regelmäßig auch für die Unterbringung vulnerabler Gruppen besonders geeignet. Dieser flexibelste Baustein des Ressourcenmanagements ist mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Aufgrund flexibel gestalteter Verträge und guter Verhandlungen konnten jedoch die durchschnittlichen Kosten für die Belegung von Hotelzimmern in Köln unter denen anderer Großstädte gehalten werden. Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben tragen auch dazu bei, eine Inanspruchnahme von Sporthallen und anderer sozialer Infrastruktur zur Unterbringung Geflüchteter mit allen negativen Auswirkungen für Schulen, Vereine und die Stadtgesellschaft insgesamt, zu vermeiden. 2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2024. Mit Stand 31. Dezember 2024 lebten 5.106 von 7.457 untergebrachten Geflüchteten (68,47 Prozent) in städtischen Unterkünften (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und ohne Beherbergungsbetriebe), deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Auch wenn der angestrebte Anstieg des prozentualen Anteils nicht erreicht wurde, ist die absolute Zahl der untergebrachten Personen in abgeschlossenen Wohneinheiten gestiegen. Angesichts des bereits hohen Anteils abgeschlossener Wohneinheiten wird der politische Auftrag verfolgt, diesen sukzessive weiter zu erhöhen. Dabei wird die Verbesserung der Unterbringungsqualität durch Neubauten sowie die Sanierung bestehender Einrichtungen verfolgt, um langfristig eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. 13 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet und nicht verlängert werden kann. Zum 31. Dezember 2024 wurde der Mietvertrag für die Unterkunft Am Pantaleonsberg in Köln (Stadtteil Altstadt-Süd) bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Sie verfügt über elf abgeschlossene Wohneinheiten mit insgesamt 39 Unterbringungsplätzen. Zudem laufen die Vorbereitungen für die Verlängerung der Mietverträge von sechs bestehenden Unterbringungsobjekten mit abgeschlossenen Wohneinheiten. Darüber hinaus wurden drei Unterkünfte in mobilen Wohneinheiten mit Gemeinschaftssanitäranlagen und eigener Küche sowie zwei Notunterkünfte verlängert: Projekt Unterbringungs- art Bezirk Stadtteil max Belegung Plan- belegung Belegart Vertragsende Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten Lindenthal Weiden 55 50 Familien 31.12.2025 Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten Lindenthal Weiden 67 67 Familien 31.12.2025 Merianstraße Notunterkünfte Chorweiler Fühlingen 400 378 Familien 30.04.2026 Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten Lindenthal Sülz 40 40 Frauen 20.11.2025 Ringstraße Notunterkünfte Rodenkirchen Rodenkirchen 478 478 Familien 31.03.2028 Vereinbarungen mit 14 Beherbergungsbetrieben mit höheren Kosten oder mangelnder Möglichkeit der Selbstverpflegung wurden in 2024 im Rahmen des Konzepts „Atmendes System“ aufgegeben, so dass sich die Zahl der angemieteten Beherbergungsbetriebe für Geflüchtete auf 28 reduzierte. Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben ist aus fachlicher Sicht aufgrund der Bedeutung im atmenden System sowie der dort verfügbaren Gegebenheiten, die sich besonders für die speziellen Unterbringungsbedarfe einzelner vulnerabler Geflüchteter eignen, derzeit und bei weiterhin hohen Unterbringungszahlen nicht möglich. 2.3 Reserve Die Verwaltung hatte bereits vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine das Ziel formuliert, eine Reserve von 1.500 Plätzen für die Unterbringung geflüchteter Menschen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um kurzfristige Zuweisungsspitzen von Asylbewerber*innen bewältigen zu können. Hierfür wurden leerstehende Unterkünfte als Reservestandorte vorgehalten. Mit dem verstärkten Zuzug geflüchteter Menschen aus der Ukraine wurden diese Reservestandorte im Jahr 2022 vollständig belegt. Auch im Jahr 2023 waren die Reserveplätze trotz ihres niedrigen Unterbringungsstandards nahezu durchgehend ausgelastet. Hier bestand aufgrund hoher Zugangszahlen bei unerlaubt Eingereisten ein entsprechender Unterbringungsbedarf. Erst gegen Ende des Jahres 2023 entspannte sich die Lage leicht. Dennoch lag die Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten zum 31. Dezember 2023 mit 10.427 Personen weiterhin über dem bisherigen Höchststand der Jahre 2015, 2017 und 2018, der durchschnittlich bei 10.200 Personen lag. Die zu diesem Zeitpunkt im gesamten Unterbringungssystem verfügbaren 1.181 freien Plätze waren teilweise renovierungsbedürftig, da sie über einen langen Zeitraum genutzt worden waren. Gleichzeitig führte die Untererfüllung der Kölner Aufnahmequote zu einer stetig steigenden Zahl potenzieller Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen. Angesichts des begrenzten Puffers an Unterbringungsplätzen ist die Verwaltung bestrebt, für die Zukunft erneut eine Reserve von etwa 1.500 Plätzen in den kommenden Jahren schrittweise aufzubauen und zu halten. Hierbei werden die finanziellen Rahmenbedingungen zu beachten sein. 14 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Aufgrund der angespannten Unterbringungssituation war ein Neuaufbau von Reserveplätzen im Jahr 2024 nicht möglich. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 standen als erster Schritt wieder rund 200 freie Reserveplätze zur Verfügung. Ziel für das Jahr 2025 ist es, diese Reserve vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation zunächst auf 300 Plätze aufzustocken und am Ende des Jahres 2025 eine Reservekapazität von 500 Plätzen zu erreichen und zu halten. Dabei ist es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit selbstverständlich, dass diese Reserveplätze in den kostengünstigsten Einrichtungen mit einem niedrigen baulichen Standard vorgehalten werden. 2.4 Finanzen Die Stadt Köln ist gemäß dem FlüAG NRW verpflichtet, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die finanzielle Regelung für die mit der Betreuung und Unterbringung von Geflüchteten verbundenen Kosten wurde durch das am 13. November 2021 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“ neu geregelt. Die wesentlichen finanziellen Aspekte der Novellierung sind: Die Pauschale gemäß FlüAG NRW wird für kreisfreie Städte von bisher 10.392,00 Euro auf 13.500,00 Euro pro abrechenbarer Person und Jahr rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 angehoben. Zur Finanzierung neu hinzukommender Geduldeter wird erstmalig ab dem 1. Januar 2021 eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000,00 Euro pro Person gezahlt. Für die Finanzierung der Bestandsgeduldeten stellte das Land NRW den Kommunen in 2021 und 2022 insgesamt jeweils 175 Millionen Euro sowie 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die finanziellen Zuweisungen werden entsprechend dem Verhältnis der Zahl der Pauschalen nach § 4 Absatz 1 FlüAG NRW, welche die Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2020 für Personen mit Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, verteilt. Maßgeblich sind die Daten der Bestandsstatistik zum Stand 30. Juli 2021. Der Anteil für die Stadt Köln beträgt demnach in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 6.005.245,00 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3.431.569,00 Euro. Aufgrund der inflationären Lage der letzten Jahre wurde Ende 2024 das FlüAG-NRW- Änderungs- und Kreisunterstützungsgesetz beschlossen. Wesentliche Aspekte des zum 10. Dezember 2024 in Kraft getretenen Gesetzes sind: Die FlüAG-NRW-Pauschale wird um 15,81 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2024 angehoben. Anstelle der bisherigen 13.500,00 Euro pro abrechenbarer Person und Jahr erhalten kreisfreie Städte nun 15.636,00 Euro. Die Mindestgrenze zur Beteiligung des Landes an außergewöhnlichen Krankheitskosten nach § 4b FlüAG NRW wird von derzeit 35.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro herabgesetzt. Die Kreise erhalten eine jährliche zweckgebundene Pauschale in Höhe von jeweils 500.000,00 Euro für koordinierende und überörtliche Leistungen sowie integrationsunterstützende Maßnahmen. Durch die rückwirkende Erhöhung der FlüAG-NRW-Pauschale wurden der Stadt Köln für das Jahr 2024 nachträglich 2.303.488,98 Euro gewährt. Grundsätzlich haben alle unter § 2 FlüAG NRW fallenden Personen bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine 15 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Ausnahme gilt seit dem 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die mit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung seither Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II/XII) haben. Die städtischen Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter werden insbesondere durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Amt für Wohnungswesen finanziert. Nach dem Ausbruch des Ukraine Krieges im Jahr 2022 ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten im Jahr 2024 leicht gesunken, bleibt jedoch weiterhin hoch. Die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter entstandenen Kosten sind im Jahr 2024, wie auch im Jahr 2023, im Vergleich zu den Vorjahren erneut deutlich gestiegen. Die Kostensteigerung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Besonders ins Gewicht fallen Energiekosten, höhere Ausgaben für Renovierungen und die Instandhaltung bestehender Unterkünfte, da Baumaterialien und Handwerksleistungen teurer geworden sind. Darüber hinaus tragen weiterhin Unterbringungskosten in Beherbergungsbetrieben zur Kostensteigerung bei - auch wenn ein großer Teil der Vereinbarungen in 2024 nicht verlängert wurden. Im Haushaltsjahr 2024 sind bei den beiden am stärksten betroffenen Ämtern unter anderem Aufwendungen für die Unterbringung Geflüchteter von rund 107 Millionen Euro, für die Betreuung Geflüchteter von rund 18,82 Millionen Euro sowie rund 68,45 Millionen Euro für Leistungen nach dem AsylbLG entstanden. Für Geflüchtete aus der Ukraine fallen ebenfalls Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II sowie -in geringem Anteil- SGB XII- Leistungen an. Den Aufwendungen gegenüber stehen Erträge unter anderem durch Zuweisungen des Landes als einmalige Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von rund 39,28 Millionen Euro, die Integrationspauschale von 504.000,00 Euro, Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten von rund 23,1 Millionen Euro, die Erstattung aus der Betreuungspauschale nach § 4 FlüAG (1. bis 3. Quartal) von rund 355.000,00 Euro sowie rund 15,67 Millionen Euro aus der FlüAG NRW- Pauschale. Die im Rahmen des SGB II anfallenden KdU werden zu 61,6 Prozent durch den Bund erstattet. Die Entwicklung in 2024 zeigt, dass die finanziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten für die Stadt Köln weiterhin hoch bleiben. Aufgrund noch ausstehender Umbuchungen sind abschließende Zahlen erst nach Abschluss des Haushaltsjahres verfügbar. 3. Standards und Strukturmaßnahmen Im Amt für Wohnungswesen erfolgt die soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20. Juli 2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder oder LGBTIQ+-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen ist nach Stadtteilen gegliedert. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit den ebenfalls stadtteilbezogen arbeitenden Willkommensinitiativen, welche sich um die in ihrem Viertel ansässigen Geflüchteten kümmern. 16 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Der Soziale Dienst arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Institutionen und Vereinen, die sich um das Wohl von Geflüchteten kümmern. Die Kooperation bezieht sich nicht nur auf die praktische alltägliche soziale Betreuungsarbeit, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung von Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten eine wichtige Rolle. 3.1.1 Gewaltschutz Zur kommunalen Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen sowie des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete entwickelt hat. Mit Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde dieses „Gewaltschutzkonzept in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und eine Koordinator*innenstelle für Gewaltschutz beim Sozialen Dienst eingerichtet. Dem Konzept liegt das klare Bekenntnis der Stadt Köln gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedvolles Miteinander in den Unterbringungseinrichtungen zugrunde. Das Gewaltschutzkonzept wird durch den oder die Gewaltschutzkoordinator*in in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteur*innen umgesetzt und weiterentwickelt. In diesen Prozess sind die Bewohnenden partizipativ einbezogen. Der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. Eine Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/gewaltschutz- unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle den Gewaltschutz betreffenden Maßnahmen mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Fachkräften des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen sowie Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort. Das Arbeitsfeld ist dynamisch und die Bearbeitung als fortlaufender Prozess zu sehen. Das Gewaltschutzkonzept ist in allen städtischen Unterbringungseinrichtungen bekannt und wird entsprechend umgesetzt. Die Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz wurden auch in 2024 fortgeführt, ein besonderer Fokus lag auf vulnerablen Gruppen und Kindern. Die Kurzseminare „Was ist Gewalt?“ fanden regelmäßig statt unter Beteiligung der Sozialarbeiter*innen und Einrichtungsleitungen. Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der individuellen Beratungsarbeit und Reflexion bei schwerwiegenden Gewaltereignissen. Die Sensibilisierung für Gewalt ist ein stetiger Schwerpunkt der Arbeit in der Gewaltschutzkoordination, die alle Mitarbeitenden vor Ort betrifft. Dazu bestand 2024 eine Arbeitsgemeinschaft mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit aus den Unterbringungs- einrichtungen, die sich insbesondere mit dem Thema „Gewaltschutz und Prävention“ befassten, um die Gewaltprävention, Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt, fachlich zu vertiefen. Die Gewaltschutzarbeit ist ein integrierter Bestandteil der sozialen Arbeit in den Unterkünften für Geflüchtete geworden und wird erfolgreich in Konflikt und Krisensituationen umgesetzt. 17 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Monitoring und Evaluation werden täglich weitergeführt; ausgewertet und das Ergebnis im Jahresbericht 2024 durch die Gewaltschutzkoordination veröffentlicht. Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 das „Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen (0196/2024). Mit seiner Zustimmung hat der Rat ebenfalls entschieden, dass die Entscheidung über die Bewilligung der Fördersumme in Höhe von 180.000,00 Euro dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren übertragen wird. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen prüffähigen Anträge hat die Jury aus Mitgliedern der Fachverwaltung eine Empfehlung für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der Bewertung der einzelnen Projekte wurden unter anderem die Kriterien „Zusammensetzung der Zielgruppe“, „Eignung der Methoden“, „Nachhaltigkeit / Wirksamkeit des Projektes“, „innovative Aspekte“ sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie (Gewaltprävention & Antidiskriminierung, Teilhabe und Empowerment) zugrunde gelegt. Das Ergebnis wurde mit dem Amt für Integration und Vielfalt abgestimmt. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 beschlossen, folgende Projekte zu fördern: Einheit in Vielfalt: Integration für ein harmonisches Köln – Workshops zu gewaltfreier Kommunikation (Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V.), Young-men-sports - Sportangebot insbesondere für junge Männer in und außerhalb der Herkulesstraße (DRK Kreisverband Köln e.V.), Familien fairstärken-Gewaltprävention für Familien in Unterbringungseinrichtungen (Fair Stärken e.V.), FEMpower für geflüchtete Frauen - Gruppenangebot und Einzelfallberatung, geschlechterspezifische Gewaltprävention (HennaMond e.V.), Jugendtheater: Für Respekt, Toleranz und Vielfalt - Integration Gewalt betroffener, gefährdeter Jugendlicher, (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), Zusammen stark: Gewaltprävention, Teilhabe und Kultursensibilität in städtischen Unterbringungseinrichtungen - Offenes Gruppenangebot mit Spiel- und kunstpädagogischen Elementen (Kölner Spielewerkstatt e.V.), Männer machen mit - partizipatives, niedrigschwelliges Kreativangebot für Männer aus der Herkulesstraße (Kulturkinder e.V.), Ihr seid willkommen – Workshop Angebote und Schulungen (Rom e.V.), Kontaktloses Boxtraining - Aufbau und Stärkung von Selbstbewusstsein, Abbau von Aggressionen, Stärkung Konzentration und Erlernen von Respekt und Fairness (SKM-Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) Die Projekte sind alle in 2024 angelaufen und enden im Laufe des Jahres 2025. Im nächsten Bericht folgen eine detaillierte Berichterstattung und ein Fazit zur Wirksamkeit. 3.1.2. Stärkung Ehrenamt Die ehrenamtliche Unterstützung für geflüchtete Menschen ist weiterhin ein wichtiger Baustein von hoher Bedeutung. Eine Vielzahl freiwillig engagierter Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel Begleitangebote bei Amts- oder Arztgängen, Sprachlernangebote, gemeinsame Freizeitaktivitäten und Unterstützung bei den Themen Wohnen, Gesundheit, Schule oder Arbeit an. Viele freiwillig Helfende engagieren sich in etwa 45 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen und weiteren sonstigen Organisationsformen, wie zum Beispiel in den 44 anerkannten Interkulturellen Zentren in Köln. 18 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Eine besondere Herausforderung stellen die Wohnungssuche sowie die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dar. Hier unterstützen Ehrenamtliche geflüchtete Menschen dabei, sich in Deutschland und Köln besser zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe selbstbestimmt zu leben. Das Engagement der Ehrenamtlichen in der Hilfe für geflüchtete Menschen hat sich insofern deutlich gewandelt, da Ehrenamtliche bis vor einigen Jahren geflüchtete Menschen vor allem in der Phase ihres Ankommens in Köln unterstützt haben. 3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt Auch im Jahr 2024 gab es verschiedene vom Amt für Integration und Vielfalt betreute Maßnahmen, damit die ehrenamtliche Arbeit in den Kölner Stadtbezirken vernetzt, begleitet und koordiniert werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil war die kommunale Förderung von neun halben Stellen Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und 13 halben Stellen bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege in den neun Stadtbezirken (9 x 0,5 Stellen) sowie bezirksübergreifend beim Forum für Willkommenskultur (1,5 Stellen) und dem Arbeitskreis Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln (0,5 Stelle). Zudem wurden Mittel in Höhe von 70.000,00 Euro bereitgestellt, damit ehrenamtliche Vereine und Initiativen im Bereich der administrativen Arbeit durch Beschäftigung einer Person entlastet werden können und die Informationsplattform www.wiku-koeln.de weiter aktuell gehalten wird. Das Finanzvolumen der oben genannten Maßnahmen betrug 2024 insgesamt 620.481,00 Euro. In seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die seit Sommer 2017 geltenden Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung geflüchteter Menschen in reduziertem Umfang auch für das Jahr 2025 fortzusetzen (3334/2024). Das Amt für Integration und Vielfalt leitete zudem 2024 innerhalb des Programms „KOMM-AN NRW“ 387.500,00 Euro an Fördergeldern des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) an 87 Institutionen weiter, um damit die Vor-Ort-Arbeit der ehrenamtlichen Initiativen und Vereine zu unterstützen. Dadurch konnten entstehende Sachausgaben für notwendige ehrenamtliche Begleitungen, Freizeitaktivitäten, Sprachlernangebote, Sportangebote sowie Öffentlichkeitsarbeit und Qualifizierungen finanziert werden. Detaillierte Informationen zu den geförderten Maßnahmen und den Fördermittelempfänger*innen finden sich in der Mitteilung 3485/2024. Die Stadt Köln ruft diese Mittel seit 2016 ab und unterstützt damit nachhaltig das ehrenamtliche Engagement in den Stadtbezirken. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der „KOMM-AN NRW“-Mittelempfänger*innen migrantische Organisationen, die häufig von Menschen mit eigener Fluchterfahrung gegründet wurden. Das Förderprogramm KOMM-AN NRW des Landes NRW endete zum 31. Dezember 2024. 4. Integration Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sie sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und unterschiedlicher Bildung. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. 19 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Integration und „Ankommen“ funktionieren nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildete Fachkräfte der Sozialarbeit wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von ehrenamtlich Tätigen erfolgt. 4.1 Integrationsauftrag Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittler*innen besonders wichtig. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 4.2 Bleiberechtsperspektive Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet die Gremien mit einem eigenen ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2024: 4.2.1 Asylsuchende Im Jahr 2024 wurden der Stadt Köln 1.703 asylsuchende Personen zugewiesen. Mit Stichtag 31. Dezember 2024 befinden sich insgesamt 1.760 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 852 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragsteller*innen entschieden. Es ergingen 561 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 291 Ablehnungen. Zuweisungen von Asylantragsteller*innen nach Köln innerhalb eines Jahres 1.963 6.975 8.730 805 734 1.492 673 915 633 846 1.703 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Zahl zugewiesener Asylsuchender 20 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen Im Jahr 2024 haben 1.194 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der überwiegende Anteil von unerlaubt eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (947 Personen). Es wurden überwiegend wirtschaftliche beziehungsweise medizinische Gründe als Einreisegrund benannt. Knapp 50 Prozent der Einreisen entfielen auf die Monate Januar, August und September. Die verhältnismäßig niedrigen Einreisezahlen in 2024 resultieren mutmaßlich aus den anlassbezogenen Grenzkontrollen sowie vorgenommenen Verfahrensanpassungen zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der kommunalen Versorgung und Unterbringung. 2.299 7.765 9.360 5.593 4.969 4.379 2.033 1.826 1.142 1.088 1.760 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Personen mit Aufenthaltsgestattung zum Stichtag 31.12. 765 1.956 2.044 828 626 754 622 859 470 561 1.122 4.720 2.537 877 210 228 172 314 323 291 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Entscheidungen des BAMF Entscheidungen des BAMF Anerkennungen Entscheidungen des BAMF Ablehnungen 21 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Jede Person hat die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, bei vorgetragenen herkunftsstaatbezogenen Fluchtgründen wird von Amts wegen in jedem Fall an die Landeserstaufnahme zur Eröffnung eines Asylverfahrens verwiesen. Alle anderen Personen werden dem Land NRW zur Verteilung gemeldet und sodann in Landeseinrichtungen aufgenommen. 4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen In Köln leben zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 3.208 Personen im Status der Duldung. Der häufigste Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“. Duldungsgründe Anzahl der Geduldeten fehlende Reisedokumente 1004 sonstige Gründe 756 familiäre Bindungen 756 unbegleitete Minderjährige 225 Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 AufenthG 206 medizinische Gründe 110 Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 47 Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a AufenthG 28 Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 25 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 19 Duldungen wg. Abschiebestopp (Iran) 13 Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 9 Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 6 Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 4 Asylfolgeantrag 0 Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0 1.286 2.957 3.957 2.126 1.841 3.560 2.201 1.071 1.717 2.940 5.096 1.194 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Zahl unerlaubt Eingereister 22 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 0 Gesamt 3.208 4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Generell gilt, dass alle Personen unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Ukraine, die ab dem 24. Februar 2022 ausgereist sind, nach Deutschland einreisen durften und zunächst bis 31. August 2022 berechtigt waren, sich ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Alle Personen, die später als Juni 2022 erstmals nach Deutschland eingereist sind, bekamen zunächst ein visumsfreies Aufenthaltsrecht für 90 Tage ab Einreise. Diese Regelung gilt weiterhin bis zum 4. Dezember 2025 und es wird kein Aufenthaltstitel benötigt. Schutz und ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG kann erteilt werden für: Ukrainische Staatsangehörige Personen aus Drittstaaten sowie Staatenlose: o die einen unbefristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten o Partner*innen von ukrainischen Staatsangehörigen, o die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörigen o die nicht in Sicherheit in ihr Heimatsland zurückkehren können Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden alle ab dem 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Alle weiteren aus der Ukraine ausgereisten Drittstaatsangehörige sind inzwischen entweder aus Deutschland ausgereist oder haben einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Gesetzesgrundlage, wie zum Beispiel zur Aufnahme eines Studiums, gestellt. Bis zur abschließenden Entscheidung sind diese in Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren rund 13.757 geflüchtete Personen aus der Ukraine im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 24 AufenthG sowie rund 210 Personen im Besitz einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung. 4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm Im Jahr 2024 wurden der Stadt Köln 367 Personen zu obengenannten Aufnahmeprogrammen zugewiesen. Diese erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 22 Satz 2 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG oder § 23 Absatz 4 AufenthG. 4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht In 2023 wurde das sogenannte „Chancen- Aufenthaltsrecht“ nach § 104 AufenthG eingeführt. Menschen mit bis dahin ungesichertem Aufenthaltsstatus (Duldung) wird hierdurch eine Aufenthaltsperspektive geboten, wenn sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen. In Köln erfüllten potenziell bisher circa 3.700 geduldete Personen die gesetzlichen Voraussetzungen und geforderten Voraufenthaltszeiten für ein Chancenaufenthaltsrecht. Bis zum 31. Dezember 2024 stellten etwa 2.100 Personen (circa 57 Prozent des potenziell begünstigen Personenkreises) einen Antrag auf ein Chancenaufenthaltsrecht und circa 1.800 Personen (circa 86 Prozent) konnte bereits eine Chancenaufenthaltserlaubnis erteilt 23 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 werden. Somit erhielten bisher 49 Prozent der Personen, die die Voraufenthaltszeiten erfüllen, ein Chancenaufenthaltsrecht. Bei etwa 900 Personen (circa 24 Prozent) konnten Aufenthaltserlaubnisse nach anderen Rechtsgrundlagen (zum Beispiel Bleiberechte) erteilt werden. Versagungsgründe, wie zum Beispiel Verurteilungen zu einer vorsätzlichen Straftat, unterbrochene Voraufenthaltszeiten et cetera, wurden bei etwa 500 Personen (circa 14 Prozent) festgestellt. Zudem konnten 144 Personen (circa 8 Prozent) in 2024 der Personen, die eine Chancen- Aufenthaltserlaubnis erhielten, in ein reguläres Bleiberecht (§ 25a oder § 25b AufenthG) überführt werden. Hierin sind auch die Personen erfasst, die vor Ablauf der Chancen- Aufenthaltserlaubnis bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten konnten. Der Großteil der erteilten Chancen-Aufenthaltserlaubnisse läuft erst im Jahr 2025 ab. 4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), die sich im Kölner Stadtgebiet aufhalten, gemäß § 42a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) vorläufig in kommunale Obhut zu nehmen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für ihre Unterkunft zu sorgen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich um die Bestellung eines Vormundes (§ 1774 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) durch das Familiengericht zu kümmern. Es wird auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie verwiesen. https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbegl eiteteminderjaehrige-node.html 4.4 Wohnungssituation Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine eigene Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten. 4.4.1 Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. Zum 1. Januar 2024 ist der Caritasverband aus dem Projekt ausgestiegen, so dass 2024 nur noch zwei Träger am Projekt beteiligt waren. Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger (insgesamt drei) zugesichert. Weitere vier Stellen wurden jeweils auf zwei Jahre befristet. Zur Unterstützung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit hat der Rat im Dezember 2023 beschlossen, zwei Stellen für Immobilienfachkräfte vorzuhalten. Eine halbe Stelle wurde im Mai 2024 dafür beim Deutschen Roten Kreuz besetzt. Ziel des Auszugsmanagements ist die Vermittlung von in städtischen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen in privaten Wohnraum. Alle Leistungen, die das Auszugsmanagement von Akquise, Clearing, über Beratung, Empowerment, Begleitung und Betreuung der Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und Behördenkontakten erbringt, 24 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 dienen letztendlich diesem Ziel. Die Arbeit und Ergebnisse des Auszugsmanagements werden in einem jährlichen Berichtswesen dokumentiert. Zwei städtische Mitarbeiterinnen sind als Koordinatorinnen tätig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitenden des Sozialen Dienst im Bereich der untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartnerinnen für Bürger*innen und ehrenamtlich Engagierte. Über die Tätigkeit des Auszugsmanagements erfolgt ein jährlicher Bericht. Der Jahresbericht 2023 (1268/2024) wurde bereits den Gremien vorgelegt. Der Jahresbericht 2024 wird aktuell finalisiert und anschließend den Gremien vorgelegt. Die Entwicklung im Auszugsmanagement stellt nachfolgende Übersicht dar: Fallzahlen Auszugsmanagement: Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2020 407 130 2021 334 110 2022 284 103 2023 335 135 2024 141 58 Gerade mit Blick auf den stark angespannten Wohnungsmarkt in Köln und die damit bestehenden Herausforderungen für Wohnungssuchende ist das Auszugsmanagement ein wichtiges Projekt, um Geflüchteten bei der Wohnungsvermittlung als wesentlichen Schritt zur Integration zu unterstützen. 4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme geprüft, ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich geförderten Mitteln durch den Baubereich des Amtes für Wohnungswesen eignen. Entsprechende Prüfungen werden auch für unbebaute stadteigene Grundstücke vorgenommen. Stark sanierungsbedürftige Ressourcenbestände werden auf die Realisierbarkeit von Neubauten hin untersucht. Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Dieses stellt sicher, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel vermittelt werden an: Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil / Viertel, dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen, sowie geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus und Wohnungslose, die bisher öffentlich-rechtlich durch die Stadt Köln untergebracht waren. Mit dieser Art einer gesteuerten Belegung wird der Standort in das Wohnumfeld integriert und dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden Mieterschaft. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine 25 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung und erhalten so einen Zugang zu eigenem angemieteten Wohnungsraum. Im Jahr 2024 hat das Amt für Wohnungswesen die nachstehenden Bauprojekte mit öffentlichen Fördermitteln fertiggestellt: Langenbergstraße in Köln-Blumenberg (0413/2019): Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss mit Satteldach und insgesamt acht Wohnungen, Fertigstellung im ersten Quartal 2024. Houdainer Straße in Köln-Zündorf (3660/2019): Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss mit Satteldach und insgesamt 14 Wohnungen, Fertigstellung im vierten Quartal 2024. 4.5 Arbeitssituation Das Jobcenter Köln unterstützt Menschen mit Fluchthintergrund entsprechend ihrer individuellen Bedarfe durch regelmäßige Beratung und gezielte Förderung, zum Beispiel beim Bewerbungsprozess oder durch Weiterbildungen. Hierfür setzt das Jobcenter Köln unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen Situation alle verfügbaren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zielgerichtet ein. Leistungsberechtigte mit Fluchthintergrund werden im Sinne der Verweisberatung auch auf Beratungs- und Unterstützungsangebote Dritter aufmerksam gemacht (zum Beispiel Migrationsberatungsstellen). Job-Turbo Mit der Umsetzung des sogenannten „Job-Turbos“ im Jahr 2024 wurde ein besonderer Fokus auf die Integration geflüchteter Menschen gelegt. Ziel ist es, geflüchtete Menschen im Bürgergeldbezug schnell und ohne Wartezeiten in den Arbeitsmarkt zu integrieren, auch wenn ihre Sprachkenntnisse zunächst nur grundständig sind, das heißt nach Abschluss des Integrationskurses, wird geprüft, ob die geflüchteten Menschen bereits Arbeit aufnehmen können oder zunächst weitere Förderungen nötig sind. Mit der Arbeitsaufnahme wird im Idealfall parallel zur Beschäftigung eine berufliche und sprachliche Weiterentwicklung angeboten. Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Beratung durch die Handwerkskammer Möglichkeiten der Bewertung beziehungsweise Anerkennung ausländischer Qualifikationen werden im Rahmen der Beratung im Jobcenter frühzeitig thematisiert. Um eine vertiefte Beratung zu gewährleisten, arbeitet das Jobcenter mit dem Träger Migration und Arbeitswelt e.V. (MA. I e.V.) im Rahmen des IQ-Netzwerkes zusammen. MA. I e.V bietet Präsenzberatungen in den Räumlichkeiten des Jobcenters am Wiener Platz an, die von Kund*innen per WebApp gebucht werden können. In einer weiteren Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk und der Handwerkskammer zu Köln wurde im Herbst 2024 ein weiteres Präsenzberatungsangebot zum beruflichen Quereinstieg für Zugewanderte mit handwerklichen Vorerfahrungen initiiert. Es ist geplant, das Beratungsangebot in 2025 weiter auszubauen. Ankommen Plus und Chancen-Aufenthaltsgesetz Über die WIR-Richtlinie des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird das Projekt „Ankommen Plus“ gefördert. Das Jobcenter Köln ist hier, wie im Vorjahr auch, Vorhabenträger und koordinierende Stelle des Projekts und begleitet in Zusammenarbeit mit weiteren Kölner Trägern Menschen mit Fluchthintergrund. 26 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Anfang 2023 trat das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Mit Stand Januar 2025 werden noch 302 erwerbsfähige Leistungsbeziehende mit Chancenaufenthaltstitel durch das Jobcenter engmaschig beraten und begleitet. Arbeitssuchende Personen, Strukturen, Zielberufe Bei den im Folgenden aufgeführten Zahlen ist zu beachten, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit Asylbewerber*innen, anerkannte Schutzberechtigte sowie Menschen mit Duldung als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ zusammenfasst. Ukrainische Geflüchtete werden hingegen gesondert über ihre Staatsangehörigkeit erfasst. Zahlen zu beiden Gruppen werden deshalb auch hier getrennt aufgeführt. Generell können statistische Angaben zu den letzten drei Monaten aufgrund von Nachmeldungen noch Änderungen unterliegen. Im Dezember 2024 waren in Köln rechtskreisübergreifend (beim Jobcenter und der Arbeitsagentur) 11.230 Personen im Kontext von Fluchtmigration (Asylbewerber*innen, anerkannte Schutzberechtigte und geduldete Ausländer*innen) arbeitssuchend gemeldet. Das entspricht 12,5 Prozent aller Arbeitssuchenden. 92 Prozent aller Personen im Kontext von Fluchtmigration wurden vom Jobcenter Köln betreut (Rechtskreis SGB II). Die größte Gruppe (52 Prozent) unter den Arbeitssuchenden mit Fluchthintergrund ist zwischen 35 und 55 Jahre alt (zwischen 25 und 35 Jahren: 26 Prozent; zwischen 15 und 25 Jahren: 11 Prozent; über 55 Jahre: 10 Prozent). Die Mehrheit der Geflüchteten lebt entweder in einer Single-Bedarfsgemeinschaft (Single-BG) (28 Prozent) oder in einer Partner- Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern (39 Prozent), 18 Prozent der Geflüchteten sind alleinerziehend. Im Dezember 2024 waren 5.477 ukrainische Staatsangehörige rechtskreisübergreifend (SGB- II und - III) arbeitssuchend gemeldet (Dezember 2023: 5.526), darunter 3.601 Frauen. Unter den arbeitsuchenden Ukrainer*innen waren 2.387 Personen arbeitslos gemeldet. Der Anteil der Single-BG lag bei rund 43 Prozent, der Anteil der Alleinerziehenden-BG bei 25 Prozent (Datenstand: September 2024). Der größte Teil der arbeitssuchenden ukrainischen Staatsangehörigen ist zwischen 25 und 54 Jahren alt (rund 73 Prozent; Stand: Dezember 2024). Anzahl Teilnehmer*innen in Deutschkursen Zum Stichtag 15. Dezember 2024 nahmen 2.293 Kund*innen des Jobcenters an einem Integrationskurs teil (Herbst 2023: 2.549), 1.423 Kund*innen an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschförderung (Herbst 2023: 1.045). Abgänge in Ausbildung und Erwerbstätigkeit Von April bis Dezember 2024 (bis einschließlich März 2024 wurde dieser Wert aufgrund unvollständiger Angaben für ukrainische Staatsangehörige nicht erfasst) nahmen 2.022 Personen mit Fluchthintergrund eine Erwerbstätigkeit auf. 4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) Die Berufssprachkurse (DeuFö BSK) der Volkshochschule Köln (VHS Köln) richten sich an alle Menschen mit Migrationshintergrund, die beschäftigt, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen; sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach § 130 Absatz 1 Satz 2 SGB III befinden; ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen; arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld erhalten oder SGB-II-Leistungsbezieher*innen sind. Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren oder bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezial-Berufssprachkurse (Spezial-BSK) im Bereich (nichtakademische) Gesundheitsfachberufe an. Diese dienen neben dem Erwerb aufbauender Sprachkenntnisse dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache. 27 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend wird eine sozialpädagogische Begleitung angeboten. In Kooperation mit dem Prüfungsanbieter „telc“ werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im Anschluss an die Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen – in der Regel „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) – abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische Ausbildungen. Die Spezial-BSK „Gesundheitsfachberufe“ enden mit der „telc-Prüfung Deutsch B1 B2 Pflege“. 2024 führte die VHS Köln 43 DeuFö-Kurse mit insgesamt 842 Teilnehmenden durch, davon 31 Basiskurse B2, drei Basiskurse C1 und vier Spezialkurse B1, sowie zwei Auszubildende- Berufssprachkurse (Ausbildung zur Pflegefachkraft) und drei Spezialkurse für nichtakademische Gesundheitsfachberufe. Ein Teil der Kurse mit Start im Jahr 2023 liefen jahresübergreifend in das Jahr 2024. Außerdem gibt es Kurse, die 2024 gestartet sind und jahresübergreifend in das Jahr 2025 laufen. 4.6 Bildungssituation Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus (§ 34 Schulgesetz (SchulG) NRW). Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht. 4.6.1 Vorbereitungsklassen Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das Amt für Schulentwicklung für die Stadt Köln. An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt grundsätzlich eine Beschulung in schulformunabhängigen Deutschfördergruppen (§ 40 Absatz 1 Nr.8 SchulG NRW). Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind (§ 34 Absatz 6 SchulG NRW). Ab dem 16. Lebensjahr werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch im KI des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für mehr (FFM)“-Klasse an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen. Das KI hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019/2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem KI die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch zu folgenden Themen: Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem, Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen beziehungsweise FFM Klassen an Kölner Berufskollegs, Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung. 28 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 22 Sprachen verlinkt. Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien während des Beratungsgesprächs im KI zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Programm „Bildung und Teilhabe Paket“, dem KI und der Georg Lamers Sprachenschule. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrer*innen(Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Deutschförderung im Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Deutschförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. Generell gilt, dass alle Schüler*innen bei Bedarf Deutschförderung erhalten. Nachfolgende Zahlen umfassen alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie die für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum Stand 31. Dezember 2024: Gesamt 196 Vorbereitungsklassen (Sprachfördergruppen) Primarstufe: 70 Vorbereitungsklassen und rund 480 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I: 126 Vorbereitungsklassen Die Zahl der belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf rund 2.200 Plätze. Davon entfallen 1.500 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 700 Plätze auf den Primarbereich. Zusätzlich werden in der Primarstufe 140 Schüler*innen mit Sprachförderbedarf in Einzelintegration beschult. Darüber hinaus werden circa 360 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2023) zugewandert sind. Neu zugewanderte Schulneulinge (Erstklässler*innen) ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie nach dem 1. August zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration. Die Zahl der neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren – insbesondere durch geflüchtete ukrainische Kinder - deutlich gestiegen. Um den zusätzlichen Schulplatzbedarf decken zu können, wurden bedarfsgerecht weitere Deutschfördergruppen eingerichtet. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht. Diese mussten Stellen für zusätzliche Lehrkräfte für neue Vorbereitungsklassen bewilligen. 2024 konnten alle schulpflichtigen Schüler*innen zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden. 29 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Übergang Schule – Beruf Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) entwickelte für alle Schüler*innen in NRW ab der Klasse 8 ein Programm zur beruflichen Orientierung. Ziel ist die Stärkung der Entscheidungskompetenz von Schüler*innen im Hinblick auf den Übergang in das Erwerbsleben oder in das Studium. Seit 2016 gibt es Angebote im Rahmen von „KAoA-kompakt“ für Neuzugewanderte. 2020 wurde KAoA-kompakt ein Standardelement von KAoA. Es kombiniert folgende Elemente: zweitägige Potenzialanalyse dreitägige Berufsfelderkundungen dreitägige Praxiskurse Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt. Zielgruppen von KAoA-kompakt sind: Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer Sprachfördergruppe oder Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in den Jahrgangsstufen 9.2 und 10 der allgemeinbildenden Schulen befinden und noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen (Höchstalter: 19 Jahre) und noch nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse in Bildungsgängen der Berufskollegs verfügen und deshalb in einer Internationalen Förderklasse beschult werden und noch keine Erstberufsorientierung durchlaufen haben Neuzugewanderte Jugendliche ohne Erstberufsorientierung in den einzelnen Semestern an Weiterbildungskollegs Im Schuljahr 2023/2024 nahmen rund 200 Schüler*innen an KAoA-kompakt teil. Kulturelle Bildung Im Jahr 2024 gab es im Förderkontext Kulturelle Bildung insgesamt acht Projekte, welche sich speziell an geflüchtete Kinder und Jugendliche richteten. Sie wurden jeweils über das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ durchgeführt: ein Projekt des „jfc Medienzentrums“ im Bereich Neue Medien und Musik ein Projekt der Künstler*innen Karen Bienhaus und Richard Zapf im Bereich Bildende Kunst und interkulturelles Theater ein Projekt von No Limits e.V. im Bereich urbaner Tanz drei Projekte der Zirkusfabrik im Bereich Zirkus dazu zwei Projekte des Kulturzirkus Schälsick e.V. im Bereich Zirkus An diesen acht Projekten nahmen insgesamt rund 157 Kinder und Jugendliche teil. An vier weiteren Projekten nahmen ebenfalls, aber nicht ausschließlich, geflüchtete Kinder und Jugendliche teil, insgesamt mindestens 38: ein Projekt der Künstlerinnen Marit Mertin und Ursula Radermacher im Bereich Bildende Kunst und Theater ein Projekt des „jfc Medienzentrums“ im Bereich Neue Medien zwei Projekte der Künstlerin Susanne Hanf im Bereich Bildende Kunst und Tonarbeiten Somit wurden mit gezielten Projekten zur kulturellen Partizipation 195 Kinder und Jugendliche aktiv ins Kunstschaffen eingebunden. Darüber hinaus werden altersoffene Projekte gefördert, die kulturelle Teilhabe aus interkulturellen Kontexten fördern. 30 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre - Internationale Förderklasse (IFK) Internationale Förderklassen (IFK) sind ein einjähriges vollzeitschulisches Angebot, das in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln, den Berufskollegs und dem KI eingerichtet werden. Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit kurzem in Deutschland leben und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um an der Beschulung in einer regulären Klasse erfolgreich teilzunehmen. Die schulpflichtigen Schüler*innen werden über das KI beraten und angemeldet. Die Zuweisung an ein Kölner Berufskolleg erfolgt anschließend durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln. Die Bildungsziele in einer IFK sind unter anderem Erwerb und Vertiefung von Deutschkenntnissen, einschließlich der Fachsprache sowie berufliche Orientierung und möglichst der Erwerb des ersten Schulabschlusses nach Klasse 9. Angebot „FFM“ Seit dem 1. Februar 2017 können über das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens (MSB NRW) neu zugewanderte junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren dem Angebot „FFM“ zugewiesen werden. Schulpflichtige junge Menschen, die im laufenden Schuljahr nach Köln kommen und deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen, wird zum 1. November, 1. Februar und 1. Mai diese zusätzliche Möglichkeit angeboten. Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskolleg) wurden im Schuljahr 2023/2024 (ab Januar 2024) und im aktuell laufenden Schuljahr 2024/2025 (Stand bis Dezember 2024) insgesamt 545 Jugendliche durch das KI zur Einschulung beraten. EDV-Kurse für Schüler*innen in den Internationalen Förderklassen Die im Jahr 2020 konzipierten und erstmals durchgeführten sechswöchigen EDV-Kurse für Schüler*innen der IFK der Berufskollegs wurden im Jahr 2024 dreimal mit jeweils 14 Teilnehmer*innen durchgeführt. Der Kurs richtet sich an Schüler*innen mit wenigen IT- Kenntnissen und wird über das KI organisiert und in Kooperation mit der SK Stiftung Jugend und Medien und dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) durchgeführt. Inklusionssprechstunde mit der Fachberatung Inklusion Im dritten Quartal 2024 konnte in einer Arbeitsgruppe ein Verfahren für die Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen mit Behinderung entwickelt und umgesetzt werden. Es ist besonders herausfordernd eine bedarfsgerechte Beschulung für neu zugewanderte Schüler*innen mit einer Lern- oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung sicherzustellen. Im Regierungsbezirk Köln gibt es vier Berufskollegs mit einem Förderschwerpunkt, jedoch ohne Alphabetisierungsmöglichkeit und Deutschförderung. Aus diesem Grund wurde eine monatliche Sprechstunde für diese vulnerable Gruppe eingeführt. 4.6.2 Bildungsprojekte Projekte und Kooperationen der Volkshochschule (VHS) Köln Die VHS Köln agiert in verschiedenen Kooperationen, um Interessierten den Weg in ein ehrenamtliches Engagement für und mit Geflüchteten zu ermöglichen und sie durch Fortbildungen zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Ehrenamtliche für die komplexe Thematik von Flucht und Migration sensibilisiert werden, die Hintergründe besser verstehen und darüber diskutieren können. Mit den Projekten talentCAMPus, Future Music Kids und EhrenCAMPus fanden 2024 erprobte Formate für Jugendliche statt, die kulturelle Bildung, kulturelle Teilhabe und Kompetenzerwerb im gemeinsamen Tun zusammenführen. In Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln und Bildung und Kultur im Rom e. V. (RomBuK) konnten sich Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit dem NS-Völkermord auseinandersetzen und für aktuelle Herausforderungen sensibilisieren. Mit einem inklusiven Projekt in Zusammenarbeit mit dem PIKSL-Labor Köln bietet die VHS Köln am Standort Mülheim „Hilfe im Internet“ für alle Bürger*innen an. In der Sprechstunde 31 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 werden unter anderem digitale Übersetzungsdienste genutzt, um Menschen mit geringen Deutschkenntnissen im Bezirksrathaus zu unterstützen. Mit dem Kulturbunker Köln-Mülheim wurde das Projekt „Besser miteinander reden“ ins Leben gerufen, in dem Veranstaltungen wie ein Demokratie-Spaziergang oder das Kunstprojekt „Der kleine Container: Art meets Empowerment“ stattfanden. Daneben gab es zahlreiche Veranstaltungen zur Stärkung von Demokratie, Selbstwirksamkeit und gesellschaftlichem Miteinander für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beziehungsweise Fluchtgeschichte. Projekte und Kooperationen des KI talentCAMPus In Kooperation mit der Lernenden Region und dem KI hat die VHS Köln in den Sommerferien 2024 das Ferienprojekt talentCAMPus durchgeführt. Das zweiwöchige Projekt richtete sich an Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 14 Jahren, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden (zum Beispiel neu zugewanderte Kinder und Jugendliche). PROMPT! In der Internationalen Förderklasse Das Projekt „PROMPT! In der Internationalen Förderklasse“ wird vom Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität zu Köln in Kooperation mit dem KI umgesetzt. Lehramtsstudierende unterstützen im Rahmen ihres Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) neu zugewanderte Schüler*innen in den Vorbereitungsklassen aller Schulformen. Brückenbauer*innen Der Kölner Flüchtlingsrat e. V. führte auch 2024 kostenlose Workshops für Kölner Schulklassen ab der 4. Klasse, Jugendgruppen und Pädagog*innen zu den Themen Flucht, Asyl, Vielfalt, Diskriminierung und Menschenrechte durch. 4.6.3. Integrationskurse in Köln Bereits seit 2005 werden die Eingliederungsbemühungen von zugewanderten Menschen durch ein Grundangebot zur Integration in Form eines Integrationskurses unterstützt. Sie sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Ein Integrationskurs gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreicht wird und erfolgreich der Test "Leben in Deutschland" absolviert wurde. In 2024 haben beim Spracherwerb circa 60 Prozent der Teilnehmenden das Sprachniveau B1 GER erreicht. Circa 30 Prozent schlossen den Integrationskurs mit dem Sprachniveau A2 GER ab. Lediglich 10 Prozent der Teilnehmenden konnten das Sprachniveau A2 GER nicht erreichen. Die erfolgreichen Abschlüsse der Integrationskurse liegen in Köln über dem Bundesdurchschnitt. In Köln werden die Integrationskurse durch circa 30 Integrationskursträger angeboten, wovon die VHS Köln zu den größten Anbietern zählt. In 2024 sind in Köln 315 Integrationskurse gestartet. Hiervon entfielen 217 Kurse auf die allgemeinen Integrationskurse mit insgesamt 600 Stunden für den Spracherwerb. Als Zielgruppenkurse mit insgesamt 900 Stunden wurden folgende Kursarten angeboten: 29 Jugendintegrationskurse 18 Frauen-/Elternintegrationskurse 40 Alphabetisierungskurse 32 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 7 Zweitschriftlerner*innenkurse 3 Gehörlosensprachkurse 1 Intensivsprachkurs Die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung im Amt für Integration und Vielfalt ist die zentrale Anlaufstelle für den Zugang von Integrationskursen. Sie ist sowohl für die Umsetzung der Integrationsmaßnahmen nach dem AufenthG, als auch nach dem AsylbLG zuständig. Auf Basis von skalierten Sprach- und Einstufungstests werden zugewanderte Menschen zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt beziehungsweise verpflichtet. In 2024 wurden insgesamt 861 Teilnahmeberechtigungen und 837 Teilnahmeverpflichtungen ausgestellt. In allen Fällen erfolgte eine Beratung und Unterstützung bei Anträgen auf Kostenbefreiung vom Integrationskurs und eine Beratung und Unterstützung bei Köln-Pass-Anträgen. Neben diesem fallbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangebot suchen jährlich circa 10.000 Menschen die Abteilung auf, um sich über Sprachfördermöglichkeiten und weitere integrative Angebote zu informieren. 4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ein breites und äußerst differenziertes Kursangebot an – von Alphabetisierungskursen bis hin zu Kursen der Stufe C2 (annähernd herkunftssprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen Niveaustufen. 2024 bot die VHS Köln 61 Allgemeine Integrationskurse an mit 4.113 Buchungen sowie 13 Integrationskurse mit Alphabetisierung und 517 Buchungen. In diesen Kursen lernen Teilnehmende die deutsche Sprache und die lateinische Schriftsprache. Jugendintegrationskurse sind auf die Bedürfnisse junger Erwachsener bis 27 Jahre zugeschnitten. Der Fokus liegt neben der Sprachvermittlung und den Themenbereichen Rechtsordnung, Kultur, Soziales und jüngere Geschichte besonders auf der Wertevermittlung, Ausbildung und Berufsorientierung. In der letzten Förderphase des Projekts „Raus mit der Sprache - Rein in die Stadt!“ wurden weitere Schritte zur Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe und Integration sowie des Spracherwerbs von Teilnehmenden der Integrationskurse unternommen. In Kooperation zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben NRW“, dem Museumsdienst Köln und der VHS Köln konnten 20 Museumsbesichtigungen realisiert werden. Darüber hinaus fanden sieben Besuche des NS-Dokumentationszentrums für Teilnehmende der Orientierungskurse statt. Seit Jahresbeginn stand die Bundesmaßnahme „Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ im Fokus. Diese Initiative, die im Oktober 2023 bundesweit gestartet wurde, zielt darauf ab, geflüchteten Menschen möglichst zeitnah Arbeitserfahrung zu vermitteln, während sie ihre Sprachkenntnisse im praktischen Berufsalltag ausbauen. Die Verabschiedung der neuen Integrationskursverordnung im Dezember 2024 zieht folgende Veränderungen nach sich. Spezialkurse, wie zum Beispiel der Jugendintegrationskurs, entfallen ab 1. Mai 2025. Die Möglichkeit, bei Nichterreichen des B1-Levels die Prüfung und 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen, ist zukünftig in der Regel nicht mehr gegeben. Der Kreis der Personen, die eine Erstattung der Fahrkosten erhalten, wird stark reduziert. Im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) führte die VHS Köln 2024 insgesamt 120 Intensiv- und Superintensivkurse sowie 126 Deutsch-Schnellkurse durch. Hinzu kamen 31 Kurse zu spezifischen Themen (zum Beispiel Grammatik, Phonetik, mündliche Kommunikation) und 25 DaF-Alphabetisierungskurse. Insgesamt konnte die VHS Köln 5.287 Buchungen in DaF-Kursen verzeichnen. Der „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist der Abschluss der Sprachmodule des Integrationskurses (Sprachniveau A2 bis B1). Die Erfolgsquote von B1 lag bei 54,3 Prozent. 33 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 In 19 „Deutschtests für Zuwanderer“ absolvierten 867 Teilnehmende die Abschlussprüfung des Integrationskurses. In 36 Orientierungskursen erlangten 531 Teilnehmende Wissen über Geschichte, Kultur, Politik und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem abschließenden Test „Leben in Deutschland“ (LiD) nahmen an 38 Prüfungen insgesamt 521 Teilnehmende teil und erwarben damit das „Zertifikat Integrationskurs“. Zudem konnten auf nahezu allen Sprachniveaustufen an der VHS Köln international anerkannte Sprachprüfungen (telc, g.a.s.t. sowie – 2024 letztmals - Goethe-Zertifikate) abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration in unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und sind für Ausbildung, Studium und die Anerkennung von Berufsabschlüssen grundlegend. Einbürgerungstests werden an der VHS Köln monatlich durchgeführt. An der VHS Köln nahmen 2024 an 136 Einbürgerungstests 3.264 Kandidat*innen teil, welche die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebten. 4.6.5 Interkultureller Dienst Mit einem Projektbudget von 50.560,00 Euro pro Stadtbezirk hat der Interkulturelle Dienst (IKD) die Möglichkeit auf Bedarfe in den Bezirken zu reagieren und Angebote zu schaffen. Der IKD initiiert Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte, begleitend zu Angeboten der Regelversorgung. Im Jahr 2024 hat der IKD insgesamt 116 Angebote initiiert und durchführen lassen. Die Angebote wurden von durchschnittlich 20 Personen besucht, insgesamt wurden über 2.000 Menschen durch die Angebote erreicht. Die Angebote finden in den Außenstellen des IKD, in Unterkünften für Geflüchtete, in Interkulturellen Zentren und sozialen Einrichtungen statt. Die Projekte werden überwiegend in enger Kooperation mit freien Trägern im Bezirk und einigen Willkommensinitiativen durchgeführt. Die Kooperationen haben das Ziel, eine möglichst große Zahl der Zielgruppen zu erreichen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Bei den Angeboten handelt es sich ausschließlich um Angebote, die nicht durch Regelangebote abgedeckt werden. Das Richtziel bei den Erwachsenen ist es, den Teilnehmenden die Möglichkeiten von Partizipation und gesellschaftlicher Mitgestaltung zu vermitteln. Bei den Angeboten für Kinder liegt der Fokus darauf, Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit zu ermöglichen. Inhaltliche Schwerpunkte der Projekte sind: Lern- und Sprachförderung für Kinder (und zwar dort, wo Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind) Vorbereitung auf Kita- und Schulbesuch Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung Familien- und Elternbildung Sprachförderung für Erwachsene ohne Zugang zu Integrationskursen Digitalschulungen für Erwachsene Begegnung und Orientierung beim Ankommen in Deutschland Gesundheit und Bewegung Begleitung und Beratung Berufsorientierung Freizeit- und Kreativangebote Übergänge gestalten (Unterstützung beim Übergang vom Wohnheim in die Privatwohnung) Das Bildungslots*innen-Projekt ist ein erfolgreiches Angebot und wird über Mittel des Landesprojekts „kinderstark – NRW schafft Chancen“ finanziert. Es wird in den Bezirken Innenstadt, Nippes und Porz umgesetzt. 34 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Das Bildungslots*innen-Projekt richtet sich an geflüchtete Familien mit Kindern im Grundschulalter. Ziel des Projekts ist es, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu erleichtern, Lernrückstände aufzuholen und die Integration der Kinder in das Regelsystem zu fördern. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den ausführenden Trägern werden Eltern über das Schulsystem in Deutschland informiert. Zu Gesprächen in den Schulen haben die Eltern die Möglichkeit Unterstützung der Bildungslots*innen anzufragen. Die für das Projekt eingesetzten Honorarkräfte sind Sozialarbeiter*innen und Lehramtsstudierende ab dem dritten Semester. Das Bildungslots*innen-Projekt wird 2025 weitergeführt, allerdings mit geringeren finanziellen Mitteln als in den vergangenen vier Jahren zur Verfügung standen. 4.7 Gesundheitssituation Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. Gemäß § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der Kölner Bürger*innen dienen. Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: „Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheits- zustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko … gilt es dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ (Erster Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen Region verdeutlicht: Migranten und Flüchtlinge tragen höheres Krankheitsrisiko als Bevölkerung der Aufnahmeländer, Januar 2019). 4.7.1 Infektionsschutz Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise § 36 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuberkulose). Neben einem umfassenden Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz. Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen et cetera (Krankheits-Ausbruchsmanagement). 4.7.2 Individuelle Versorgung Das Team der Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Betreuungsträgern durch. Zu den Aufgaben der Flüchtlingsmedizin gehören 35 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 1. Bedarfsgerechte Anbindung im Regelversorgungssystem 2. Sicherstellung einer medizinischen Basisversorgung 3. fachgerechte Versorgung und Anbindung bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit et cetera) Medizinische Beratung erfolgt vor Ort für die Bewohner*innen, als auch telefonisch oder per Mail in allen Unterbringungsressourcen für die Mitarbeitenden in den Unterkünften (medizinisches Fachpersonal / Sozialarbeiter*innen) Im Jahr 2024 wurden durch das Team der Flüchtlingsmedizin aus der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst: alle Unterkünfte in städtischer Trägerschaft von den Mitarbeitenden des Teams regelmäßig aufgesucht und die Menschen entsprechend der individuellen Bedarfe an das (medizinische) Regelsystem angebunden in allen Unterkünften, auf freiwilliger Basis, die besonderen medizinischen Bedarfe zum Beispiel chronische Erkrankungen, Hilfsmittelversorgung und der Impfstatus der Kinder erhoben, um gezielt weitere Impfaktionen, Sprechstunden und gegebenenfalls Beratungen und Begleitungen anbieten zu können insgesamt 527 Impfungen (gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken) bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt insgesamt 732 Personen mit 11.718 Kontakten (persönlich, telefonisch, E-Mail) betreut zum Beispiel Anbindung an Fachärzte oder Krankenhäuser, Krankenversicherung; Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Beratungsstellen et cetera. 188 Atteste/Gutachten geschrieben, sowohl Unterbringungsatteste als auch Gutachten bezüglich Hilfestellungen nach § 4 AsylbLG Unterstützung bezüglich der Unterbringung aufgrund besonderer Bedarfe (zum Beispiel Schwangere, allein reisende Frauen, schwer kriegsverletzte oder schwer erkrankte Menschen, Unterbringung anderer vulnerabler Gruppen entsprechend ihrer Bedarfe) die Unterstützung und Versorgung der kriegsverletzten Personen und deren Begleitungen, die über das Med Evac-Kleeblatt System nach Köln geflogen wurden, wurde in enger Kooperation mit der Feuerwehr und den versorgenden Kliniken durchgeführt 4.7.3 Fachaustausch und Gutachten Die Ärzte der Flüchtlingsmedizin, des Amtsärztlichen Dienst, sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung erbeten wird. 4.7.4 Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist eine Voraussetzung für Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen (zum Beispiel Schwangerschaft, chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) sollen Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. Spezielle Angebote unterstützen diese Integration: Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, zum Beispiel Hebammennetzwerke, Schwangerenberatung, Migrationsberatungen u.a. 36 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Fachliche Betreuung des Projekts „Integrationslots*innen zur Förderung der Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Caritasverband. Ziel ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten. Die Integrationslots*innen (gesundheitsinteressierte Menschen mit muttersprachlichen Kenntnissen der jeweiligen Migrant*innengruppe) werden in Themen des deutschen Gesundheitssystems geschult. Dazu gehören zum Beispiel: Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge Schwangerschaft und Müttergesundheit, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Zahn- und Mundgesundheit, Ernährung und Bewegung, chronische Erkrankungen; psychosoziale Gesundheit um als Multiplikator*innen entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote für Migrant*innengruppen anzubieten. Einsatzorte der Integrationslots*innen sind beispielsweise Wohnheime und andere Unterkünfte für Geflüchtete, Migrantenorganisationen, Interkulturelle Zentren sowie weitere Treffpunkte der Communities. 4.7.5 Zahngesundheit Im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden die Kinder von Geflüchteten, soweit diese in Kindertagesstätten untergebracht sind beziehungsweise eine Schule besuchen, vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Stadt Köln betreut und bei Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärzt*innen weitergeleitet. In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung werden die Kinder im Rahmen der Gruppenprophylaxe betreut. Hier stehen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. Ebenso werden zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Gruppenprophylaxen in den Ankunftsunterkünften angeboten. 4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Als Seiteneinsteiger werden Schüler*innen von zugewanderten Familien, egal welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kinder keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. Die Zahl der Seiteneinsteigenden liegt bei 1.034. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei Grundschüler*innen und Kindern mit Förder- oder Unterstützungsbedarf. 4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Unterkünften oder Mitarbeiter*innen des Sachgebiets Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt stellen den Kontakt zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst her, wenn ihnen Verhaltensauffälligkeiten und/oder psychische Probleme bei den untergebrachten Kindern bekannt werden. In 2024 wurden insgesamt 52 geflüchtete Familien auf Anfrage in der Unterkunft aufgesucht und entweder vor Ort oder im Gesundheitsamt beraten. Insgesamt wurden zwölf Unterbringungsatteste und zwei Schulfähigkeitsgutachten erstellt. Zudem wurden psychosoziale Beratungen und Psychoedukationen an Schulen, Einrichtungen und Kindertagesstätten mit professionellen Helfer*innen durchgeführt. Die Sprachbarriere bei fehlenden Deutschkenntnissen stellt beim Zugang zu therapeutischen Angeboten oft eine hohe Hürde dar. Außerdem werden psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen - abhängig vom kulturellen Hintergrund - von ihren Angehörigen 37 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 und den Betroffenen selber als stigmatisierend erlebt und sind schambehaftet. Dieser Umstand erschwert die Etablierung von therapeutischen Unterstützungsangeboten. 4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind alle, oftmals wiederholt, in Kontakt zum Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es gibt ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Durch Personalfluktuationen und Verlegung der Betroffenen in andere Einrichtungen gestaltet sich die Aufrechterhaltung des Informationsstandes beim Betreuungspersonal in den Einrichtungen schwierig. Die zukünftige Weitergabe relevanter Informationen soll durch Erstellung eines Anamnesebogens unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Gegebenheiten sichergestellt werden. Hier geht es bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die für die erfolgreiche Betreuung der Bewohner*innen bedeutsamen Informationen immer wieder neu zur Verfügung zu stellen. Leistungen nach dem SGB IX werden in der Regel für Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive und entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen an Arbeitslosengeld oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht gewährt, so dass eine Vermittlung zu Teilhabeleistungen nicht möglich ist. Es stehen somit nur die Behandlungsleistungen aus dem SGB V zur Verfügung. Diese umfassen jedoch zum Beispiel keine Entwöhnung bei Suchterkrankungen oder Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bei Problemen der Alltagsbewältigung. Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Die Möglichkeit, eine*n Dolmetscher*in über Leistungen nach dem AsylbLG zu finanzieren, ist sehr begrenzt. Wegen der Überführung von Geflüchteten aus der Ukraine ins SGB II und damit in die gesetzliche Krankenversicherung haben diese meist keinen Anspruch auf Dolmetscher*innenleistungen. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder belasteten Geflüchteten geht überwiegend nur sehr langsam voran. Muttersprachliche Psychiater*innen oder Psychotherapeut*innen gibt es nur in sehr geringer Anzahl. 4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2024 Die Abteilung Gesundheitshilfen des Kölner Gesundheitsamtes bietet niederschwellige medizinische Versorgung und psychosoziale Beratungsangebote im Kontext sexueller und reproduktiver Gesundheit an. Diese richten sich explizit an Menschen mit Zugangshürden, wie zum Beispiel fehlender Krankenversicherung oder einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. Die Angebote sind überwiegend anonym und alle kostenlos. Die interdisziplinären Sprechstunden umfassen: psychosoziale Beratungsangebote zu Schwangerschaft und Familienplanung, Schwangerschaftskonfliktberatung, sexueller Gesundheit, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen, Beratung im Zusammenhang mit Sexarbeit und medizinische Untersuchung und Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung und/oder für Sexarbeiter*innen im Rahmen von Sprechstunden für sexuell übertragbare Infektionen (Diagnostik und Therapie) und sexuelle Gesundheit, für nicht krankenversicherte Schwangere (Schwangerenvorsorge), für FGM (Female Genital Mutilation) und Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie für nicht krankenversicherte Menschen (Diagnostik und Therapie). Mit diesen Angeboten werden insbesondere Menschen mit komplexen gesundheitlichen und psychosozialen Themen und Risikofaktoren erreicht, wozu unter anderem auch Migrations- und Fluchterfahrung gehören. Dies zeigt sich an einer hohen Zahl behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen sowie Risikoschwangerschaften. 38 45. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2024 Der I. Quartalsbericht 2025 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31. März 2025 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des II. Quartals 2025 vorgelegt.
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0647/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 04.03.2025 07:57