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0647/2025

45. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 28.04.2025

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Anlage 1 - 45. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Anlage 1 - 45. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

109457 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
45. Bericht 
 
(Jahresbericht 2024) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 31.12.2024

1 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Inhalt 
Inhalt .......................................................................................................................................... 1 
Einleitung ............................................................................................................................................... 3 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 3 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 3 
1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .................................................................. 5 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart........................................................ 9 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 10 
2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 11 
2.1. Etablierung eines atmenden Systems ........................................................................... 11 
2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2024. .......................... 12 
2.3 Reserve ............................................................................................................................... 13 
2.4 Finanzen ............................................................................................................................. 14 
3. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 15 
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes ......................... 15 
3.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 16 
3.1.2. Stärkung Ehrenamt ..................................................................................................... 17 
3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt ............................. 18 
4. Integration ........................................................................................................................................ 18 
4.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 19 
4.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 19 
4.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 19 
4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 20 
4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 21 
4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ......................................................... 22 
4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm ...................... 22 
4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht ............................................................................................ 22 
4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz ........................................................................................ 23 
4.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 23 
4.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 23 
4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete ........................................... 24 
4.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 25 
4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) ..................................... 26 
4.6 Bildungssituation ................................................................................................................ 27

2 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
4.6.1 Vorbereitungsklassen .................................................................................................. 27 
4.6.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 30 
4.6.3. Integrationskurse in Köln ........................................................................................... 31 
4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 32 
4.6.5 Interkultureller Dienst .................................................................................................. 33 
4.7 Gesundheitssituation ........................................................................................................ 34 
4.7.1 Infektionsschutz ........................................................................................................... 34 
4.7.2 Individuelle Versorgung .............................................................................................. 34 
4.7.3 Fachaustausch und Gutachten .................................................................................. 35 
4.7.4 Integration in die Regelversorgung ........................................................................... 35 
4.7.5 Zahngesundheit ........................................................................................................... 36 
4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes .. 36 
4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ............ 36 
4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ............................................ 37 
4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von 
Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2024 ...................................................... 37

3 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Einleitung 
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) verpflichtet die Stadt Köln als Kommune zur 
Aufnahme, Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten, die ihr vom Land 
Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen 
werden. Sie gewährleistet ferner die vorübergehende Unterbringung aller geflüchteten 
Personen und unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern.  
Hierfür verfügt die Stadt Köln über rund 88 stadteigene Unterkunftsstandorte im gesamten 
Stadtgebiet und hat darüber hinaus rund 108 Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter 
angemietet. Zusätzlich bestehen Vereinbarungen mit 28 Beherbergungsbetrieben über die 
Beherbergung von Geflüchteten. Anfang 2024 bestanden noch 42 solcher Vereinbarungen. 
Aufgrund der hohen Kosten und der aktuellen Haushaltslage werden diese schrittweise 
reduziert, sofern es die Entwicklung des Unterbringungsbedarfs und alternative Kapazitäten 
zulassen.  
Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des 
Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet. Hier 
sind zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig.  
Der Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln erscheint quartalsweise. Der aktuelle Bericht ist 
als vierter Quartalsbericht zugleich der Jahresbericht für das Jahr 2024. Er bezieht sich auf 
den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu 
einzelnen Punkten bereits aktuellere Entwicklungen vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
Seit Anfang 2019 entwickelte sich die Anzahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten 
nach der Hochphase der Jahre 2015 bis 2018 rückläufig. Dieser Trend änderte sich jedoch 
mit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine. Besonders ab Mitte März 2022 
stieg die Zahl der untergebrachten Geflüchteten innerhalb eines Monats von 5.759 auf 
9.184 Personen sprunghaft an. Danach kam es bis März 2023 zu einem weiteren 
kontinuierlichen Anstieg bis zu einem Höchststand von 11.388. In 2023 stabilisierte sich die 
Zahl der untergebrachten Geflüchteten auf einem hohen Niveau, schwankend zwischen 
11.350 und 10.450 Menschen und verbunden mit einer hohen Fluktuation. Die Höchststände 
des Jahres 2023 waren jedoch nicht mehr auf Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, sondern 
auf eine hohe Zahl an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten zurückzuführen.  
In der ersten Jahreshälfte 2024 waren leicht sinkende Unterbringungszahlen zu beobachten, 
und zwar von 10.427 am 1. Januar 2024 bis zu einem Tiefststand zum Stichtag 
15. Juni 2024 von 8.624 Personen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 zeigte sich ein 
erneuter leichter, aber kontinuierlicher monatlicher Anstieg bis zum 31. Dezember 2024 auf 
9.327 Personen. Anfang 2025 stabilisiert sich die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten 
auf diesem Niveau. 
Die Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen nach Köln durch die Bezirksregierung 
Arnsberg erfolgten im Jahr 2024 vorwiegend im Rahmen von Familienzusammenführungen 
und beliefen sich durchschnittlich auf 35 bis 45 Personen pro Woche. 
Die Erfüllung der vom Land NRW wöchentlich neu festgelegten Aufnahmequote für 
Geflüchtete lag am 20. Dezember 2024 bei 92,29 Prozent und damit weiterhin unter 
100 Prozent. Dadurch musste sich Köln auf größere Landeszuweisungen von bis zu 
1.377 Personen einrichten. Im Dezember 2024 wurden 71 Personen zugewiesen.

4 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Jahreswerte 2010 - 2024: 
 
 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen (Saldo) seit Dezember 2023 in Kombination mit 
der monatlichen Veränderung: 
 
1.638 1.949 2.196
3.072
5.141
10.153
13.258
10.189 10.216
7.460
6.176 5.764
10.839 10.427 
9.327 
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.)
-284 -521 -583 -441 -126 -112
56 105 141 173 156 21 31
10.427
9.906
9.323
8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 9.275 9.296 9.327
-1.000
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mrz 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24 Okt 24 Nov 24 Dez 24
monatliche Entwicklung der Unterbringung im Jahr 2024
monatliche Veränderung Bestand

5 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, welcher die städtisch untergebrachten 
Geflüchteten betreut, analysiert zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres die Aspekte 
Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen.  
Bei der Altersstruktur weist das Segment der 26 bis 65-Jährigen im Vergleich zum 
43. Bericht (Stand 30. Juni 2024) erneut einen Rückgang um 1,18 Prozent aus. Hingegen ist 
der Anteil der 18 bis 25-Jährigen um 0,29 Prozent leicht gestiegen. Der Anteil der Kinder ist 
insgesamt um 1,17 Prozent gestiegen. 
 
  
Unter 3 Jahre; 
4,73%
3 bis 5 Jahre; 
5,29%
6 bis 10 Jahre; 
10,57%
11 bis 16 Jahre; 
12,67%
17 Jahre; 
2,27%
18 bis 25 Jahre; 
14,89%
26 bis 65 Jahre; 
45,58%
Ab 66 Jahre; 
4,00%
Altersstruktur Stand 31.12.2024

6 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Die städtisch untergebrachten Geflüchteten sind ganz überwiegend, zu etwa 72 Prozent, 
zusammen mit ihrer Familie untergebracht. Im Vergleich zur vorherigen Analyse vom 
30. Juni 2024 zeigt sich hier eine leichte Senkung um 0,11 Prozent. Auch der Anteil 
alleinerziehender Frauen ist um 0,17 Prozent, der Anteil alleinerziehender Männer um 
0,14 Prozent und der Anteil alleinreisender Frauen um 0,20 Prozent leicht gesunken. 
Hingegen ist der Anteil alleinreisender Männer um 0,62 Prozent gestiegen.  
 
Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen 
Geflüchteten. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und 
betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie (siehe 5.3 des Berichts). 
  
alleinreisende Männer; 
14,07%
alleinerziehende Männer; 
1,06%
alleinreisende Frauen; 
6,67%
alleinerziehende Frauen; 
5,73%
Familien; 
72,47%
Familienstruktur Stand 31.12.2024

7 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Die untergebrachten Schutzsuchenden stammten zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus den 
folgenden Herkunftsländern: 
 
*Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka,  
Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. 
Afghanistan
9,20%
Albanien
4,60%
Armenien, Aserbaidschan, 
Tadschikistan, Georgien, 
Kasachstan, Usbekistan, 
Belarus
3,00%
ehem. Jugoslawien 
und Kosovo
16,10%
Eritrea, Somalia
3,30%
Libyen, Marokko, 
Tunesien, Algerien
0,90%
afrikanische 
Länder Nigeria, 
Ghana, Guinea
5,10%Pakistan, Indien
0,70%
Russland
2,80%
sonstige*
3,20%
Syrien
12,10%
Irak, Iran, 
Jordanien 
Libanon
10,10%
Türkei
2,20%
Ukraine
26,70%
Herkunftsländer Stichtag 31.12.2024

8 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
 
Im Vergleich zu den Angaben im 43. Bericht (Stand 30. Juni 2024) zeigen sich folgende 
Veränderungen: 
Die größte Herkunftsgruppe an untergebrachten Personen stellen mit 26,7 Prozent nach wie 
vor die Geflüchteten aus der Ukraine, wobei der Anteil im Vergleich zur letzten Auswertung 
um 2,80 Prozent leicht gesunken ist.  
Die zweitgrößte Herkunftsgruppe stellen mit 20,7 Prozent unerlaubt Eingereiste und 
daueruntergebrachten Personen aus den Westbalkanstaaten (Ex-Jugoslawien, Kosovo, 
Albanien). Die daueruntergebrachten Personen sind die Geflüchteten, die seit den 
Jugoslawienkriegen (1991 bis 1995) aufgenommen wurden. Diese erhielten später den 
Status von Kriegsflüchtlingen und zählen daher nicht zu den unerlaubt Eingereisten. Sie 
gehören vielmehr zu den Personen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel.  
Der prozentuale Anteil der Geflüchteten aus afrikanischen Ländern und Afghanistan ist 
um 3 Prozent auf 14,3 Prozent gestiegen, während der Anteil der Herkunftsländer Syrien, 
Irak, Iran, Jordanien und Libanon um 2,1 Prozent auf 22,2 Prozent zugenommen hat. 
858 
280 
84 
784 
65 
261 
297 
2.070 
205 
2.492 
1.931 
9.327 
670 
261 
96 
583 
78 
209 
374 
1.749 
148 
2.566 
1.966 
8.700 
 -  2.000  4.000  6.000  8.000  10.000
Afghanistan
Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan,
Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Belarus
Libyen, Marokko,
Tunesien, Algerien
Eritrea, Somalia, Nigeria, Ghana, Guinea
Pakistan, Indien
Russland
Sonstige*
Syrien, Irak, Iran, Jordanien, Libanon
Türkei
Ukraine
Westbalkanstaaten (ehem. Jugoslawien
und Kosovo, Albanien)
städtisch untergebrachte
Geflüchtete insgesamt
Vergleich der Herkunftsländer untergebrachter Geflüchteter 
städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2024
städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2024
*Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Chile, China, Dschibuti, Israel, Jemen, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka , 
Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität

9 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie ein Vergleich der absoluten Zahlen werden 
im 47. Bericht mit dem Stichtag 30. Juni 2025 veröffentlicht.  
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Das Fachcontrolling des Amtes für Wohnungswesen weist bezüglich der Verteilung der 
untergebrachten Geflüchteten auf die unterschiedlichen Unterkunftsarten folgende Daten 
aus:  
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats für das 
Jahr 2024: 
Unterbringungsart Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 
Notaufnahme 320 284 257 345 364 368 288 363 450 613 381 356 
Notunterkünfte 618 492 319 298 362 348 444 503 557 605 1.023 1.048 
Leichtbauhallen 370 212 130 86 69 59 55 78 97 103 90 77 
Beherbergungsbetriebe 2.188 1.960 1.834 1.704 1.552 1.544 1.596 1.525 1.477 1.427 1.410 1.405 
Mobile Wohneinheiten 988 1.001 971 929 895 920 916 905 896 925 918 916 
Systembauten 1.701 1.667 1.621 1.621 1.616 1.622 1.656 1.659 1.659 1.681 1.695 1.729 
Systembauten, Holz 122 121 119 117 121 119 120 121 120 124 124 120 
Wohnungen 2.555 2.554 2.570 2.528 2.584 2.581 2.563 2.553 2.561 2.570 2.589 2.593 
Wohnheime 1.044 1.032 1.061 1.128 1.081 1.139 1.167 1.239 1.302 1.227 1.066 1.083 
Summe 9.906 9.323 8.882 8.756 8.644 8.700 8.805 8.946 9.119 9.275 9.296 9.327 
 
Grafische Darstellung: 
 
  
Beherbergungsbetriebe; 
1.405; 15%
Leichtbauhallen; 
77; 1%
Mobile 
Wohneinheiten; 
916; 10%
Notaufnahme; 
356; 4%
Notunterkünfte; 
1.048; 11%
Systembauten; 
1.729; 18%
Systembau 
Holz; 120; 1%
Wohnheime; 
1.083; 12%
Wohnungen; 
2.593; 28%
Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2024

10 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen 
zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung 
zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch 
Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und 
Neueröffnung von Unterbringungsstandorten. 
Die Darstellung berücksichtigt die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil 
geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2024. 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die 
Verteildichte.  
  
Insgesamt liegt der Anteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten im gesamten 
Stadtgebiet bei etwa 0,85 Prozent der Gesamtbevölkerung.  
Der Stadtbezirk Chorweiler weist mit 1,17 Prozent den höchsten Anteil auf. Dies ist vor 
allem auf die Notunterkunft und mobilen Wohneinheiten in der Merianstraße sowie die 
Systembauten in den einzelnen Stadtteilen zurückzuführen. Zum Stichtag 
31. Dezember 2024 wurden 977 geflüchtete Menschen untergebracht.  
0,95%
0,64%
0,99%
1,17%
0,78%
0,87%
0,52%
1,13%
0,81%
0,85%
0,92%
0,64%
1,03%
1,09%
0,81%
0,76%
0,50%
1,05%
0,85%
0,83%
0,89%
0,65%
1,04%
1,00%
0,72%
0,75%
0,51%
0,78%
0,93%
0,79%
0,91%
0,67%
1,08%
0,95%
0,82%
0,70%
0,48%
0,77%
1,02%
0,81%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40%
Mülheim
Kalk
Porz
Chorweiler
Nippes
Ehrenfeld
Lindenthal
Rodenkirchen
Innenstadt
Gesamt
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2024
Anteil II. Quartal 2024
Anteil III. Quartal 2024
Anteil IV. Quartal 2024

11 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Der Stadtbezirk Rodenkirchen folgt mit einem Anteil von 1,13 Prozent. Diese 
vergleichsweise hohe Quote lässt sich durch größere Notunterkünfte an der Ringstraße 
(ehemalige Volvo-Zentrale) und der Vorgebirgstraße neben dem Südstadion erklären. Zum 
Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 1.270 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Im Stadtbezirk Porz beträgt die Quote 0,99 Prozent. Hier trägt insbesondere der 
Beherbergungsbetrieb Hotel Terminal mit rund 120 Personen sowie Standorte mit mobilen 
Wohneinheiten wie Aloys-Boecker-Straße und Josef-Broicher-Straße zur Gesamtzahl bei. 
Auch Systembauten wie am Urbacher Weg spielen eine Rolle. Zum Stichtag 
31. Dezember 2024 wurden 1.151 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Im Stadtbezirk Innenstadt liegt die Quote bei 0,81 Prozent. Dies ist auf die insgesamt 
14 angemieteten Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, die sich im gesamten 
Innenstadtbereich verteilten. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden 1.041 geflüchtete 
Menschen untergebracht. 
Der relativ geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0, 52 Prozent ist auf die fehlende 
Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder 
Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige 
Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch in 2022 bereits aufgegebene 
Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann-Heinrich-
Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Zum Stichtag 
31. Dezember 2024 wurden 798 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 0,95 Prozent. Die Unterbringung erfolgt hier 
vorwiegend in mobilen Wohncontainern, Leichtbauhallen und größeren 
Beherbergungsbetrieben. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden rund 1.429 geflüchtete 
Menschen untergebracht. 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch 
die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender 
geflüchteter Menschen gerecht zu werden als auch die Qualität der Unterkünfte 
kontinuierlich zu verbessern, insbesondere mit Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten 
Menschen.  
Neben der Unterbringungsqualität liegt der Fokus auf den Zielen der Kölner Leitlinien zur 
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten. Diese Ziele sollen mittelfristig, sobald sich 
die Situation entspannt, wieder konsequenter umgesetzt werden.  
2.1. Etablierung eines atmenden Systems 
Die Stadt Köln ist auf der einen Seite aufgrund § 1 FlüAG NRW gesetzlich verpflichtet, 
Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete unterzubringen. Dieser 
Unterbringungsverpflichtung kann die Verwaltung nur in angemessener Weise nachkommen, 
wenn sie stetig eine ausreichende Anzahl an Unterbringungsplätzen vorhält, um auf einen 
unerwarteten Anstieg an unterzubringenden Geflüchteten vorbereitet zu sein.  
Auf der anderen Seite ist die Verwaltung stets gehalten, wirtschaftlich zu agieren und auch 
bei Ausgaben für die Unterbringung Geflüchteter die finanziellen Ressourcen im Blick zu 
behalten (§ 75 Absatz 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW [GO NRW]). Eine Vorhaltung einer 
großen Zahl leerstehender Unterkünfte über einen länger andauernden Zeitraum mit 
entsprechenden laufenden Kosten würde dieser Vorgabe zuwiderlaufen.  
Um den beiden widerstreitenden Zielen in gleicher Weise gerecht zu werden und einen 
Ausgleich der Interessen herbeizuführen, wird seit 2023/2024 die Etablierung und

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Optimierung eines „atmenden Systems“ als Ziel für den Bereich der Unterbringung 
Geflüchteter verfolgt.  
Mit einem „atmenden System“ soll eine permanente Nachsteuerung der 
Unterbringungsressourcen orientiert am tatsächlichen und voraussichtlichen 
Unterbringungsbedarf ermöglicht werden. Dies erfordert eine breite Fächerung an 
unterschiedlichen Unterkunftsarten mit unterschiedlichen Laufzeiten.  
Konventionelle Bauten wie Mehrfamilienhäuser decken den langfristigen Unterbringungs-
bedarf, der – insbesondere auch in Anbetracht des angespannten Kölner Wohnungsmarktes 
– auch in der langfristigen Perspektive bestehen wird. Ehemalige Bürogebäuden, die zu 
Unterkünften umgebaut wurden, wie die Notunterkunft an der Ringstraße in Rodenkirchen, 
sind angemietet und haben meist Laufzeiten von über fünf Jahren, da sich sonst der Umbau 
nicht wirtschaftlich darstellen ließe. Systembauten mit befristeten Baugenehmigungen, meist 
mit Ausnahmegenehmigungen nach § 246 Baugesetzbuch (BauGB) in Gewerbegebieten 
und mit Laufzeiten von sechs bis zwölf Jahren, decken den mittelfristigen Bedarf ab. Die 
Deckung des eher kurzfristigen Bedarfs für in der Regel zwei bis fünf Jahre wird durch 
angemietete Wohncontainer gewährleistet, die mit einer Vorlaufzeit von wenigen Monaten 
auf- und auch wieder abgebaut werden können.  
Bei jeder befristet angemieteten Unterkunft wird bei Auslaufen des Mietvertrages eingehend 
geprüft, ob weiter ein entsprechender Unterbringungsbedarf besteht, der eine 
Vertragsverlängerung erfordert. In diesem Zusammenhang wird stets auch die Relation von 
Kosten zu Nutzen erneut geprüft. Bei der laufenden Akquise von Unterkünften muss stets 
auch hinsichtlich der sich ändernden Bedarfe der Geflüchteten nachgesteuert werden. So 
sind an die Unterbringung körperlich oder gesundheitlich eingeschränkter Geflüchteter, die 
barrierefreie Wohnungen oder besondere Betreuung benötigen, andere Anforderungen zu 
stellen als an die Unterbringung junger Asylbewerber*innen oder von Familien mit Kindern, 
die Spielplätze und Anbindung an Kitas und Schulen benötigen.    
Die kürzeste vertragliche Bindung besteht bei Belegungsvereinbarungen mit 
Beherbergungsbetrieben, also Stadthotels, Pensionen und Apartmenthäusern. Diese 
Vereinbarungen laufen zwischen drei Monaten und einem Jahr. Sie ermöglichen es, auf 
einen volatilen Unterbringungsbedarf kurzfristig und flexibel durch Anpassung der 
Kapazitäten zu reagieren und sind regelmäßig auch für die Unterbringung vulnerabler 
Gruppen besonders geeignet.  
Dieser flexibelste Baustein des Ressourcenmanagements ist mit vergleichsweise hohen 
Kosten verbunden. Aufgrund flexibel gestalteter Verträge und guter Verhandlungen konnten 
jedoch die durchschnittlichen Kosten für die Belegung von Hotelzimmern in Köln unter denen 
anderer Großstädte gehalten werden. Vereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben tragen 
auch dazu bei, eine Inanspruchnahme von Sporthallen und anderer sozialer Infrastruktur zur 
Unterbringung Geflüchteter mit allen negativen Auswirkungen für Schulen, Vereine und die 
Stadtgesellschaft insgesamt, zu vermeiden.  
2.2. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2024.   
Mit Stand 31. Dezember 2024 lebten 5.106 von 7.457 untergebrachten Geflüchteten 
(68,47 Prozent) in städtischen Unterkünften (ohne die Notaufnahme Herkulesstraße und 
ohne Beherbergungsbetriebe), deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl 
über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Auch wenn der 
angestrebte Anstieg des prozentualen Anteils nicht erreicht wurde, ist die absolute Zahl der 
untergebrachten Personen in abgeschlossenen Wohneinheiten gestiegen.  
Angesichts des bereits hohen Anteils abgeschlossener Wohneinheiten wird der politische 
Auftrag verfolgt, diesen sukzessive weiter zu erhöhen. Dabei wird die Verbesserung der 
Unterbringungsqualität durch Neubauten sowie die Sanierung bestehender Einrichtungen 
verfolgt, um langfristig eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

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Dennoch kann es notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das 
Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet und nicht 
verlängert werden kann.  
Zum 31. Dezember 2024 wurde der Mietvertrag für die Unterkunft Am Pantaleonsberg in 
Köln (Stadtteil Altstadt-Süd) bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Sie verfügt über elf 
abgeschlossene Wohneinheiten mit insgesamt 39 Unterbringungsplätzen.  
Zudem laufen die Vorbereitungen für die Verlängerung der Mietverträge von sechs 
bestehenden Unterbringungsobjekten mit abgeschlossenen Wohneinheiten.  
Darüber hinaus wurden drei Unterkünfte in mobilen Wohneinheiten mit 
Gemeinschaftssanitäranlagen und eigener Küche sowie zwei Notunterkünfte verlängert:  
Projekt Unterbringungs- 
art Bezirk  Stadtteil  max 
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart Vertragsende 
Kronstädter Straße  Mobile Wohneinheiten Lindenthal Weiden 55 50 Familien 31.12.2025 
Kronstädter Straße  Mobile Wohneinheiten Lindenthal Weiden 67 67 Familien 31.12.2025 
Merianstraße Notunterkünfte Chorweiler Fühlingen 400 378 Familien 30.04.2026 
Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten Lindenthal Sülz 40 40 Frauen 20.11.2025 
Ringstraße Notunterkünfte Rodenkirchen Rodenkirchen 478 478 Familien 31.03.2028 
 
Vereinbarungen mit 14 Beherbergungsbetrieben mit höheren Kosten oder mangelnder 
Möglichkeit der Selbstverpflegung wurden in 2024 im Rahmen des Konzepts „Atmendes 
System“ aufgegeben, so dass sich die Zahl der angemieteten Beherbergungsbetriebe für 
Geflüchtete auf 28 reduzierte. 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben ist aus 
fachlicher Sicht aufgrund der Bedeutung im atmenden System sowie der dort verfügbaren 
Gegebenheiten, die sich besonders für die speziellen Unterbringungsbedarfe einzelner 
vulnerabler Geflüchteter eignen, derzeit und bei weiterhin hohen Unterbringungszahlen nicht 
möglich.  
2.3 Reserve 
Die Verwaltung hatte bereits vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine das Ziel formuliert, eine 
Reserve von 1.500 Plätzen für die Unterbringung geflüchteter Menschen zu schaffen und 
aufrechtzuerhalten, um kurzfristige Zuweisungsspitzen von Asylbewerber*innen bewältigen 
zu können. Hierfür wurden leerstehende Unterkünfte als Reservestandorte vorgehalten. 
Mit dem verstärkten Zuzug geflüchteter Menschen aus der Ukraine wurden diese 
Reservestandorte im Jahr 2022 vollständig belegt. Auch im Jahr 2023 waren die 
Reserveplätze trotz ihres niedrigen Unterbringungsstandards nahezu durchgehend 
ausgelastet. Hier bestand aufgrund hoher Zugangszahlen bei unerlaubt Eingereisten ein 
entsprechender Unterbringungsbedarf. 
Erst gegen Ende des Jahres 2023 entspannte sich die Lage leicht. Dennoch lag die 
Gesamtzahl der untergebrachten Geflüchteten zum 31. Dezember 2023 mit 
10.427 Personen weiterhin über dem bisherigen Höchststand der Jahre 2015, 2017 und 
2018, der durchschnittlich bei 10.200 Personen lag. Die zu diesem Zeitpunkt im gesamten 
Unterbringungssystem verfügbaren 1.181 freien Plätze waren teilweise 
renovierungsbedürftig, da sie über einen langen Zeitraum genutzt worden waren. 
Gleichzeitig führte die Untererfüllung der Kölner Aufnahmequote zu einer stetig steigenden 
Zahl potenzieller Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen. 
Angesichts des begrenzten Puffers an Unterbringungsplätzen ist die Verwaltung bestrebt, für 
die Zukunft erneut eine Reserve von etwa 1.500 Plätzen in den kommenden Jahren 
schrittweise aufzubauen und zu halten. Hierbei werden die finanziellen Rahmenbedingungen 
zu beachten sein.

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Aufgrund der angespannten Unterbringungssituation war ein Neuaufbau von Reserveplätzen 
im Jahr 2024 nicht möglich. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 standen als erster Schritt 
wieder rund 200 freie Reserveplätze zur Verfügung. Ziel für das Jahr 2025 ist es, diese 
Reserve vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation zunächst auf 300 Plätze 
aufzustocken und am Ende des Jahres 2025 eine Reservekapazität von 500 Plätzen zu 
erreichen und zu halten. Dabei ist es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit selbstverständlich, 
dass diese Reserveplätze in den kostengünstigsten Einrichtungen mit einem niedrigen 
baulichen Standard vorgehalten werden.  
2.4 Finanzen 
Die Stadt Köln ist gemäß dem FlüAG NRW verpflichtet, ausländische Geflüchtete 
aufzunehmen und unterzubringen. Die finanzielle Regelung für die mit der Betreuung und 
Unterbringung von Geflüchteten verbundenen Kosten wurde durch das am 
13. November 2021 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des 
Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen“ neu 
geregelt.  
Die wesentlichen finanziellen Aspekte der Novellierung sind:  
 Die Pauschale gemäß FlüAG NRW wird für kreisfreie Städte von bisher 
10.392,00 Euro auf 13.500,00 Euro pro abrechenbarer Person und Jahr rückwirkend 
ab dem 1. Januar 2021 angehoben. 
 Zur Finanzierung neu hinzukommender Geduldeter wird erstmalig ab dem 
1. Januar 2021 eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000,00 Euro pro Person 
gezahlt. 
 Für die Finanzierung der Bestandsgeduldeten stellte das Land NRW den Kommunen in 
2021 und 2022 insgesamt jeweils 175 Millionen Euro sowie 2023 und 2024 jeweils 
100 Millionen Euro zur Verfügung. 
Die finanziellen Zuweisungen werden entsprechend dem Verhältnis der Zahl der Pauschalen 
nach § 4 Absatz 1 FlüAG NRW, welche die Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2020 für 
Personen mit Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, 
verteilt. Maßgeblich sind die Daten der Bestandsstatistik zum Stand 30. Juli 2021. 
Der Anteil für die Stadt Köln beträgt demnach in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 
6.005.245,00 Euro und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3.431.569,00 Euro. 
Aufgrund der inflationären Lage der letzten Jahre wurde Ende 2024 das FlüAG-NRW-
Änderungs- und Kreisunterstützungsgesetz beschlossen.  
Wesentliche Aspekte des zum 10. Dezember 2024 in Kraft getretenen Gesetzes sind: 
 Die FlüAG-NRW-Pauschale wird um 15,81 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2024 
angehoben. Anstelle der bisherigen 13.500,00 Euro pro abrechenbarer Person und 
Jahr erhalten kreisfreie Städte nun 15.636,00 Euro. 
 Die Mindestgrenze zur Beteiligung des Landes an außergewöhnlichen 
Krankheitskosten nach § 4b FlüAG NRW wird von derzeit 35.000,00 Euro auf 
25.000,00 Euro herabgesetzt. 
 Die Kreise erhalten eine jährliche zweckgebundene Pauschale in Höhe von jeweils 
500.000,00 Euro für koordinierende und überörtliche Leistungen sowie 
integrationsunterstützende Maßnahmen. 
Durch die rückwirkende Erhöhung der FlüAG-NRW-Pauschale wurden der Stadt Köln für das 
Jahr 2024 nachträglich 2.303.488,98 Euro gewährt. 
Grundsätzlich haben alle unter § 2 FlüAG NRW fallenden Personen bei Bedürftigkeit einen 
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine

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Ausnahme gilt seit dem 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die mit der Ausstellung 
einer Fiktionsbescheinigung seither Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 
(SGB II/XII) haben.  
Die städtischen Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung 
Geflüchteter werden insbesondere durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das 
Amt für Wohnungswesen finanziert.  
Nach dem Ausbruch des Ukraine Krieges im Jahr 2022 ist die Zahl der untergebrachten 
Geflüchteten im Jahr 2024 leicht gesunken, bleibt jedoch weiterhin hoch. Die im 
Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter entstandenen Kosten 
sind im Jahr 2024, wie auch im Jahr 2023, im Vergleich zu den Vorjahren erneut deutlich 
gestiegen. Die Kostensteigerung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Besonders ins 
Gewicht fallen Energiekosten, höhere Ausgaben für Renovierungen und die Instandhaltung 
bestehender Unterkünfte, da Baumaterialien und Handwerksleistungen teurer geworden 
sind. Darüber hinaus tragen weiterhin Unterbringungskosten in Beherbergungsbetrieben zur 
Kostensteigerung bei - auch wenn ein großer Teil der Vereinbarungen in 2024 nicht 
verlängert wurden. 
Im Haushaltsjahr 2024 sind bei den beiden am stärksten betroffenen Ämtern unter anderem 
Aufwendungen für die Unterbringung Geflüchteter von rund 107 Millionen Euro, für die 
Betreuung Geflüchteter von rund 18,82 Millionen Euro sowie rund 68,45 Millionen Euro für 
Leistungen nach dem AsylbLG entstanden. Für Geflüchtete aus der Ukraine fallen ebenfalls 
Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II sowie -in geringem Anteil- SGB XII-
Leistungen an.  
Den Aufwendungen gegenüber stehen Erträge unter anderem durch Zuweisungen des 
Landes als einmalige Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, 
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von rund 
39,28 Millionen Euro, die Integrationspauschale von 504.000,00 Euro, Nutzungsgebühren für 
die Unterbringung von Geflüchteten von rund 23,1 Millionen Euro, die Erstattung aus der 
Betreuungspauschale nach § 4 FlüAG (1. bis 3. Quartal) von rund 355.000,00 Euro sowie 
rund 15,67 Millionen Euro aus der FlüAG NRW- Pauschale. 
Die im Rahmen des SGB II anfallenden KdU werden zu 61,6 Prozent durch den Bund 
erstattet. 
Die Entwicklung in 2024 zeigt, dass die finanziellen Herausforderungen im Zusammenhang 
mit der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten für die Stadt Köln weiterhin hoch 
bleiben. Aufgrund noch ausstehender Umbuchungen sind abschließende Zahlen erst nach 
Abschluss des Haushaltsjahres verfügbar. 
3. Standards und Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt die soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des 
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ 
(Ratsbeschluss vom 20. Juli 2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien 
und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und 
ohne Kinder oder LGBTIQ+-Geflüchtete sowie noch zu konzipierende Maßnahmen für allein 
reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen entwickelt. 
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen ist nach Stadtteilen gegliedert. Dies 
erleichtert die Zusammenarbeit mit den ebenfalls stadtteilbezogen arbeitenden 
Willkommensinitiativen, welche sich um die in ihrem Viertel ansässigen Geflüchteten 
kümmern.

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Der Soziale Dienst arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, 
insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) 
des Amtes für Integration und Vielfalt sowie den Bezirksjugendämtern und verschiedenen 
Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen 
mit vielen weiteren Institutionen und Vereinen, die sich um das Wohl von Geflüchteten 
kümmern. 
Die Kooperation bezieht sich nicht nur auf die praktische alltägliche soziale 
Betreuungsarbeit, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung 
von Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten eine wichtige Rolle.  
3.1.1 Gewaltschutz 
Zur kommunalen Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW wurde eine 
Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen sowie des Sozialen 
Dienstes des Amtes für Wohnungswesen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die 
städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete entwickelt hat. Mit Ratsbeschluss 
vom 10. September 2020 wurde dieses „Gewaltschutzkonzept in 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und eine 
Koordinator*innenstelle für Gewaltschutz beim Sozialen Dienst eingerichtet. Dem Konzept 
liegt das klare Bekenntnis der Stadt Köln gegen jegliche Form von Gewalt und für ein 
friedvolles Miteinander in den Unterbringungseinrichtungen zugrunde.  
Das Gewaltschutzkonzept wird durch den oder die Gewaltschutzkoordinator*in in enger 
Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteur*innen umgesetzt und weiterentwickelt. In diesen 
Prozess sind die Bewohnenden partizipativ einbezogen.  
Der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf 
ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. Eine 
Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet.  
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/gewaltschutz-
unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete 
Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle den Gewaltschutz betreffenden 
Maßnahmen mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen 
den verantwortlichen Fachkräften des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den 
beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen sowie Ansprechpartnerin 
für die Einrichtungsleitungen vor Ort.  
Das Arbeitsfeld ist dynamisch und die Bearbeitung als fortlaufender Prozess zu sehen. Das 
Gewaltschutzkonzept ist in allen städtischen Unterbringungseinrichtungen bekannt und wird 
entsprechend umgesetzt. 
Die Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz wurden auch in 2024 
fortgeführt, ein besonderer Fokus lag auf vulnerablen Gruppen und Kindern.  
Die Kurzseminare „Was ist Gewalt?“ fanden regelmäßig statt unter Beteiligung der 
Sozialarbeiter*innen und Einrichtungsleitungen. 
Ein weiterer Schwerpunkt bestand in der individuellen Beratungsarbeit und Reflexion bei 
schwerwiegenden Gewaltereignissen. 
Die Sensibilisierung für Gewalt ist ein stetiger Schwerpunkt der Arbeit in der 
Gewaltschutzkoordination, die alle Mitarbeitenden vor Ort betrifft. Dazu bestand 2024 eine 
Arbeitsgemeinschaft mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit aus den Unterbringungs-
einrichtungen, die sich insbesondere mit dem Thema „Gewaltschutz und Prävention“ 
befassten, um die Gewaltprävention, Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt, fachlich zu 
vertiefen. 
Die Gewaltschutzarbeit ist ein integrierter Bestandteil der sozialen Arbeit in den Unterkünften 
für Geflüchtete geworden und wird erfolgreich in Konflikt und Krisensituationen umgesetzt.

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Monitoring und Evaluation werden täglich weitergeführt; ausgewertet und das Ergebnis im 
Jahresbericht 2024 durch die Gewaltschutzkoordination veröffentlicht. 
Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen 
Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 das „Förderprogramm für 
Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen 
Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen (0196/2024). Mit seiner 
Zustimmung hat der Rat ebenfalls entschieden, dass die Entscheidung über die Bewilligung 
der Fördersumme in Höhe von 180.000,00 Euro dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren übertragen wird.  
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen prüffähigen Anträge hat die Jury aus 
Mitgliedern der Fachverwaltung eine Empfehlung für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne 
der Förderrichtlinie erarbeitet. Bei der Bewertung der einzelnen Projekte wurden unter 
anderem die Kriterien „Zusammensetzung der Zielgruppe“, „Eignung der Methoden“, 
„Nachhaltigkeit / Wirksamkeit des Projektes“, „innovative Aspekte“ sowie der Bezug zu den 
Zielen der Richtlinie (Gewaltprävention & Antidiskriminierung, Teilhabe und Empowerment) 
zugrunde gelegt. Das Ergebnis wurde mit dem Amt für Integration und Vielfalt abgestimmt.  
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 
beschlossen, folgende Projekte zu fördern: 
 Einheit in Vielfalt: Integration für ein harmonisches Köln – Workshops zu gewaltfreier 
Kommunikation (Blau-Gelbes Kreuz Deutsch-Ukrainischer Verein e.V.),  
 Young-men-sports - Sportangebot insbesondere für junge Männer in und außerhalb 
der Herkulesstraße (DRK Kreisverband Köln e.V.),  
 Familien fairstärken-Gewaltprävention für Familien in Unterbringungseinrichtungen 
(Fair Stärken e.V.),  
 FEMpower für geflüchtete Frauen - Gruppenangebot und Einzelfallberatung, 
geschlechterspezifische Gewaltprävention (HennaMond e.V.),  
 Jugendtheater: Für Respekt, Toleranz und Vielfalt - Integration Gewalt betroffener, 
gefährdeter Jugendlicher, (Kölner Flüchtlingsrat e.V.), 
 Zusammen stark: Gewaltprävention, Teilhabe und Kultursensibilität in städtischen 
Unterbringungseinrichtungen - Offenes Gruppenangebot mit Spiel- und 
kunstpädagogischen Elementen (Kölner Spielewerkstatt e.V.), 
 Männer machen mit - partizipatives, niedrigschwelliges Kreativangebot für Männer 
aus der Herkulesstraße (Kulturkinder e.V.),  
 Ihr seid willkommen – Workshop Angebote und Schulungen (Rom e.V.),  
 Kontaktloses Boxtraining - Aufbau und Stärkung von Selbstbewusstsein, Abbau von 
Aggressionen, Stärkung Konzentration und Erlernen von Respekt und Fairness 
(SKM-Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) 
Die Projekte sind alle in 2024 angelaufen und enden im Laufe des Jahres 2025. Im nächsten 
Bericht folgen eine detaillierte Berichterstattung und ein Fazit zur Wirksamkeit. 
3.1.2. Stärkung Ehrenamt 
Die ehrenamtliche Unterstützung für geflüchtete Menschen ist weiterhin ein wichtiger 
Baustein von hoher Bedeutung. Eine Vielzahl freiwillig engagierter Einzelpersonen und 
Gruppen bietet zum Beispiel Begleitangebote bei Amts- oder Arztgängen, 
Sprachlernangebote, gemeinsame Freizeitaktivitäten und Unterstützung bei den Themen 
Wohnen, Gesundheit, Schule oder Arbeit an. Viele freiwillig Helfende engagieren sich in 
etwa 45 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen und 
weiteren sonstigen Organisationsformen, wie zum Beispiel in den 44 anerkannten 
Interkulturellen Zentren in Köln.

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Eine besondere Herausforderung stellen die Wohnungssuche sowie die Integration in den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dar. Hier unterstützen Ehrenamtliche geflüchtete Menschen 
dabei, sich in Deutschland und Köln besser zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre 
Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von 
Hilfe selbstbestimmt zu leben. Das Engagement der Ehrenamtlichen in der Hilfe für 
geflüchtete Menschen hat sich insofern deutlich gewandelt, da Ehrenamtliche bis vor einigen 
Jahren geflüchtete Menschen vor allem in der Phase ihres Ankommens in Köln unterstützt 
haben. 
3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt  
Auch im Jahr 2024 gab es verschiedene vom Amt für Integration und Vielfalt betreute 
Maßnahmen, damit die ehrenamtliche Arbeit in den Kölner Stadtbezirken vernetzt, begleitet 
und koordiniert werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil war die kommunale Förderung 
von neun halben Stellen Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und 13 halben Stellen 
bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege in den neun Stadtbezirken (9 x 0,5 Stellen) sowie 
bezirksübergreifend beim Forum für Willkommenskultur (1,5 Stellen) und dem Arbeitskreis 
Muslimische Flüchtlingsarbeit in Köln (0,5 Stelle). Zudem wurden Mittel in Höhe von 
70.000,00 Euro bereitgestellt, damit ehrenamtliche Vereine und Initiativen im Bereich der 
administrativen Arbeit durch Beschäftigung einer Person entlastet werden können und die 
Informationsplattform www.wiku-koeln.de weiter aktuell gehalten wird.  
Das Finanzvolumen der oben genannten Maßnahmen betrug 2024 insgesamt 
620.481,00 Euro. In seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Köln 
beschlossen, die seit Sommer 2017 geltenden Mindeststandard-Maßnahmen zur Betreuung 
geflüchteter Menschen in reduziertem Umfang auch für das Jahr 2025 fortzusetzen 
(3334/2024). Das Amt für Integration und Vielfalt leitete zudem 2024 innerhalb des 
Programms „KOMM-AN NRW“ 387.500,00 Euro an Fördergeldern des Ministeriums für 
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) an 
87 Institutionen weiter, um damit die Vor-Ort-Arbeit der ehrenamtlichen Initiativen und 
Vereine zu unterstützen.  
Dadurch konnten entstehende Sachausgaben für notwendige ehrenamtliche Begleitungen, 
Freizeitaktivitäten, Sprachlernangebote, Sportangebote sowie Öffentlichkeitsarbeit und 
Qualifizierungen finanziert werden. Detaillierte Informationen zu den geförderten 
Maßnahmen und den Fördermittelempfänger*innen finden sich in der Mitteilung 3485/2024. 
Die Stadt Köln ruft diese Mittel seit 2016 ab und unterstützt damit nachhaltig das 
ehrenamtliche Engagement in den Stadtbezirken. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der 
„KOMM-AN NRW“-Mittelempfänger*innen migrantische Organisationen, die häufig von 
Menschen mit eigener Fluchterfahrung gegründet wurden. 
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW des Landes NRW endete zum 31. Dezember 2024. 
4. Integration 
Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sie sind vor allem kein homogener 
Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende 
Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder 
geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller 
Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, mit unterschiedlichen sozialen 
Hintergründen und unterschiedlicher Bildung.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis 
hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich 
beachtet.

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Integration und „Ankommen“ funktionieren nicht alleine über eine Unterkunft oder Wohnung, 
in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt, sondern insbesondere 
auch über die soziale Betreuung, die durch speziell ausgebildete Fachkräfte der Sozialarbeit 
wahrgenommen wird und in Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie einer Vielzahl von 
ehrenamtlich Tätigen erfolgt. 
4.1 Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen 
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu 
Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert 
den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes 
Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet 
werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem 
Personal beziehungsweise von Sprach- und Integrationsmittler*innen besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und 
in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. 
Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 
4.2 Bleiberechtsperspektive 
Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet die Gremien mit einem eigenen ausführlichen 
Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2024: 
4.2.1 Asylsuchende 
Im Jahr 2024 wurden der Stadt Köln 1.703 asylsuchende Personen zugewiesen. Mit Stichtag 
31. Dezember 2024 befinden sich insgesamt 1.760 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr 
Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
852 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragsteller*innen entschieden. Es ergingen 
561 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 291 Ablehnungen. 
Zuweisungen von Asylantragsteller*innen nach Köln innerhalb eines Jahres 
 
 
 
 
 
 
1.963
6.975
8.730
805 734
1.492
673 915 633 846
1.703
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Zahl zugewiesener Asylsuchender

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag 
 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
 
4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen 
Im Jahr 2024 haben 1.194 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt 
eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der überwiegende Anteil von unerlaubt 
eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (947 Personen). Es wurden 
überwiegend wirtschaftliche beziehungsweise medizinische Gründe als Einreisegrund 
benannt. Knapp 50 Prozent der Einreisen entfielen auf die Monate Januar, August und 
September.  
Die verhältnismäßig niedrigen Einreisezahlen in 2024 resultieren mutmaßlich aus den 
anlassbezogenen Grenzkontrollen sowie vorgenommenen Verfahrensanpassungen zur 
Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der kommunalen Versorgung und Unterbringung. 
2.299
7.765
9.360
5.593
4.969
4.379
2.033 1.826
1.142 1.088
1.760
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Personen mit Aufenthaltsgestattung zum Stichtag 31.12.
765
1.956 2.044
828 626 754 622
859
470 561
1.122
4.720
2.537
877
210 228 172
314 323 291
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Entscheidungen des BAMF
Entscheidungen des BAMF Anerkennungen Entscheidungen des BAMF Ablehnungen

21 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Jede Person hat die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, bei vorgetragenen 
herkunftsstaatbezogenen Fluchtgründen wird von Amts wegen in jedem Fall an die 
Landeserstaufnahme zur Eröffnung eines Asylverfahrens verwiesen. Alle anderen Personen 
werden dem Land NRW zur Verteilung gemeldet und sodann in Landeseinrichtungen 
aufgenommen. 
 
4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen 
In Köln leben zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 3.208 Personen im Status der 
Duldung. Der häufigste Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“.  
Duldungsgründe Anzahl der 
Geduldeten 
fehlende Reisedokumente 1004 
sonstige Gründe 756 
familiäre Bindungen 756 
unbegleitete Minderjährige 225 
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 AufenthG 206 
medizinische Gründe 110 
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 47 
Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a AufenthG  28 
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 25 
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 19 
Duldungen wg. Abschiebestopp (Iran) 13 
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 9 
Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 6 
Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 4 
Asylfolgeantrag 0 
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0 
1.286
2.957
3.957
2.126
1.841
3.560
2.201
1.071
1.717
2.940
5.096
1.194
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Zahl unerlaubt Eingereister

22 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 0 
Gesamt 3.208 
4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine  
Generell gilt, dass alle Personen unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Ukraine, die ab 
dem 24. Februar 2022 ausgereist sind, nach Deutschland einreisen durften und zunächst bis 
31. August 2022 berechtigt waren, sich ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland 
aufzuhalten. Alle Personen, die später als Juni 2022 erstmals nach Deutschland eingereist 
sind, bekamen zunächst ein visumsfreies Aufenthaltsrecht für 90 Tage ab Einreise. Diese 
Regelung gilt weiterhin bis zum 4. Dezember 2025 und es wird kein Aufenthaltstitel benötigt. 
Schutz und ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG kann erteilt werden für: 
 Ukrainische Staatsangehörige 
 Personen aus Drittstaaten sowie Staatenlose: 
o die einen unbefristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten 
o Partner*innen von ukrainischen Staatsangehörigen, 
o die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder 
einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, sowie deren 
Familienangehörigen 
o die nicht in Sicherheit in ihr Heimatsland zurückkehren können 
 
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden 
alle ab dem 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden 
Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. 
Alle weiteren aus der Ukraine ausgereisten Drittstaatsangehörige sind inzwischen entweder 
aus Deutschland ausgereist oder haben einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis auf einer 
anderen Gesetzesgrundlage, wie zum Beispiel zur Aufnahme eines Studiums, gestellt. Bis 
zur abschließenden Entscheidung sind diese in Besitz einer sogenannten 
Fiktionsbescheinigung. 
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren rund 13.757 geflüchtete Personen aus der Ukraine 
im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 24 AufenthG sowie rund 210 Personen im Besitz 
einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung. 
4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm 
Im Jahr 2024 wurden der Stadt Köln 367 Personen zu obengenannten 
Aufnahmeprogrammen zugewiesen. Diese erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß 
§ 22 Satz 2 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG oder § 23 Absatz 4 AufenthG. 
4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht 
In 2023 wurde das sogenannte „Chancen- Aufenthaltsrecht“ nach § 104 AufenthG 
eingeführt. Menschen mit bis dahin ungesichertem Aufenthaltsstatus (Duldung) wird 
hierdurch eine Aufenthaltsperspektive geboten, wenn sie innerhalb von 18 Monaten die 
Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen. 
In Köln erfüllten potenziell bisher circa 3.700 geduldete Personen die gesetzlichen 
Voraussetzungen und geforderten Voraufenthaltszeiten für ein Chancenaufenthaltsrecht. Bis 
zum 31. Dezember 2024 stellten etwa 2.100 Personen (circa 57 Prozent des potenziell 
begünstigen Personenkreises) einen Antrag auf ein Chancenaufenthaltsrecht und circa 
1.800 Personen (circa 86 Prozent) konnte bereits eine Chancenaufenthaltserlaubnis erteilt

23 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
werden. Somit erhielten bisher 49 Prozent der Personen, die die Voraufenthaltszeiten 
erfüllen, ein Chancenaufenthaltsrecht.  
Bei etwa 900 Personen (circa 24 Prozent) konnten Aufenthaltserlaubnisse nach anderen 
Rechtsgrundlagen (zum Beispiel Bleiberechte) erteilt werden. 
Versagungsgründe, wie zum Beispiel Verurteilungen zu einer vorsätzlichen Straftat, 
unterbrochene Voraufenthaltszeiten et cetera, wurden bei etwa 500 Personen (circa 
14 Prozent) festgestellt. 
Zudem konnten 144 Personen (circa 8 Prozent) in 2024 der Personen, die eine Chancen-
Aufenthaltserlaubnis erhielten, in ein reguläres Bleiberecht (§ 25a oder § 25b AufenthG) 
überführt werden. Hierin sind auch die Personen erfasst, die vor Ablauf der Chancen-
Aufenthaltserlaubnis bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG 
erhalten konnten.  
Der Großteil der erteilten Chancen-Aufenthaltserlaubnisse läuft erst im Jahr 2025 ab. 
4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz  
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, alle unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer (UMA), die sich im Kölner Stadtgebiet aufhalten, gemäß § 42a SGB VIII (Kinder- 
und Jugendhilfe) vorläufig in kommunale Obhut zu nehmen und bis zur Vollendung des 
18. Lebensjahres für ihre Unterkunft zu sorgen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, 
sich um die Bestellung eines Vormundes (§ 1774 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) durch das 
Familiengericht zu kümmern.  
Es wird auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
verwiesen.  
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbegl
eiteteminderjaehrige-node.html 
4.4 Wohnungssituation 
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in 
eine eigene Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern 
Geflüchtete auch auf diesem so grundlegenden Schritt zu begleiten.  
4.4.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die 
Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der 
Durchführung beauftragt. Zum 1. Januar 2024 ist der Caritasverband aus dem Projekt 
ausgestiegen, so dass 2024 nur noch zwei Träger am Projekt beteiligt waren.  
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je 
Träger (insgesamt drei) zugesichert. Weitere vier Stellen wurden jeweils auf zwei Jahre 
befristet. Zur Unterstützung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit hat der Rat im 
Dezember 2023 beschlossen, zwei Stellen für Immobilienfachkräfte vorzuhalten. Eine halbe 
Stelle wurde im Mai 2024 dafür beim Deutschen Roten Kreuz besetzt.  
Ziel des Auszugsmanagements ist die Vermittlung von in städtischen Einrichtungen 
untergebrachten geflüchteten Menschen in privaten Wohnraum. Alle Leistungen, die das 
Auszugsmanagement von Akquise, Clearing, über Beratung, Empowerment, Begleitung und 
Betreuung der Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und Behördenkontakten erbringt,

24 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
dienen letztendlich diesem Ziel. Die Arbeit und Ergebnisse des Auszugsmanagements 
werden in einem jährlichen Berichtswesen dokumentiert. 
Zwei städtische Mitarbeiterinnen sind als Koordinatorinnen tätig. Ihre Aufgaben umfassen 
unter anderem die enge Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitenden des Sozialen 
Dienst im Bereich der untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des 
Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem 
Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartnerinnen für Bürger*innen und ehrenamtlich 
Engagierte. 
Über die Tätigkeit des Auszugsmanagements erfolgt ein jährlicher Bericht. Der 
Jahresbericht 2023 (1268/2024) wurde bereits den Gremien vorgelegt. Der Jahresbericht 
2024 wird aktuell finalisiert und anschließend den Gremien vorgelegt.  
Die Entwicklung im Auszugsmanagement stellt nachfolgende Übersicht dar:  
Fallzahlen Auszugsmanagement: 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
 
2020 407 130 
2021 334 110 
2022 284 103 
2023 335 135 
2024 141 58 
 
Gerade mit Blick auf den stark angespannten Wohnungsmarkt in Köln und die damit 
bestehenden Herausforderungen für Wohnungssuchende ist das Auszugsmanagement ein 
wichtiges Projekt, um Geflüchteten bei der Wohnungsvermittlung als wesentlichen Schritt zur 
Integration zu unterstützen. 
4.4.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird als Standortentwicklungsmaßnahme geprüft, 
ob sich leergezogene Standorte zur Realisierung von Wohnbebauung mit öffentlich 
geförderten Mitteln durch den Baubereich des Amtes für Wohnungswesen eignen. 
Entsprechende Prüfungen werden auch für unbebaute stadteigene Grundstücke 
vorgenommen. Stark sanierungsbedürftige Ressourcenbestände werden auf die 
Realisierbarkeit von Neubauten hin untersucht. 
Für die Erstvermietung der durch das Amt für Wohnungswesen angemieteten oder neu 
errichteten öffentlich geförderten Wohnungen wurde das Konzept der integrativen Belegung 
entwickelt. Dieses stellt sicher, dass diese Wohnungen zu je einem Drittel vermittelt werden 
an:  
 Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil / 
Viertel, 
 dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt, 
die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen, sowie 
 geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus und Wohnungslose, die 
bisher öffentlich-rechtlich durch die Stadt Köln untergebracht waren. 
Mit dieser Art einer gesteuerten Belegung wird der Standort in das Wohnumfeld integriert 
und dient der zielgerichteten Entwicklung einer sich gegenseitig stabilisierenden 
Mieterschaft. Die Adresse ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes, eine

25 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Stigmatisierung wird vermieden. Geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus 
partizipieren im Rahmen dieser Drittelbelegung und erhalten so einen Zugang zu eigenem 
angemieteten Wohnungsraum.  
Im Jahr 2024 hat das Amt für Wohnungswesen die nachstehenden Bauprojekte mit 
öffentlichen Fördermitteln fertiggestellt: 
 Langenbergstraße in Köln-Blumenberg (0413/2019): Zweigeschossiges 
Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss mit Satteldach und insgesamt 
acht Wohnungen, Fertigstellung im ersten Quartal 2024. 
 Houdainer Straße in Köln-Zündorf (3660/2019): Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus 
mit ausgebautem Dachgeschoss mit Satteldach und insgesamt 14 Wohnungen, 
Fertigstellung im vierten Quartal 2024. 
4.5 Arbeitssituation 
Das Jobcenter Köln unterstützt Menschen mit Fluchthintergrund entsprechend ihrer 
individuellen Bedarfe durch regelmäßige Beratung und gezielte Förderung, zum Beispiel 
beim Bewerbungsprozess oder durch Weiterbildungen. Hierfür setzt das Jobcenter Köln 
unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen Situation alle verfügbaren 
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zielgerichtet ein. Leistungsberechtigte mit 
Fluchthintergrund werden im Sinne der Verweisberatung auch auf Beratungs- und 
Unterstützungsangebote Dritter aufmerksam gemacht (zum Beispiel 
Migrationsberatungsstellen).  
Job-Turbo 
Mit der Umsetzung des sogenannten „Job-Turbos“ im Jahr 2024 wurde ein besonderer 
Fokus auf die Integration geflüchteter Menschen gelegt. Ziel ist es, geflüchtete Menschen im 
Bürgergeldbezug schnell und ohne Wartezeiten in den Arbeitsmarkt zu integrieren, auch 
wenn ihre Sprachkenntnisse zunächst nur grundständig sind, das heißt nach Abschluss des 
Integrationskurses, wird geprüft, ob die geflüchteten Menschen bereits Arbeit aufnehmen 
können oder zunächst weitere Förderungen nötig sind. Mit der Arbeitsaufnahme wird im 
Idealfall parallel zur Beschäftigung eine berufliche und sprachliche Weiterentwicklung 
angeboten.  
Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Beratung durch die 
Handwerkskammer 
Möglichkeiten der Bewertung beziehungsweise Anerkennung ausländischer Qualifikationen 
werden im Rahmen der Beratung im Jobcenter frühzeitig thematisiert. Um eine vertiefte 
Beratung zu gewährleisten, arbeitet das Jobcenter mit dem Träger Migration und Arbeitswelt 
e.V. (MA. I e.V.) im Rahmen des IQ-Netzwerkes zusammen. MA. I e.V bietet 
Präsenzberatungen in den Räumlichkeiten des Jobcenters am Wiener Platz an, die von 
Kund*innen per WebApp gebucht werden können.  
In einer weiteren Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk und der Handwerkskammer zu Köln 
wurde im Herbst 2024 ein weiteres Präsenzberatungsangebot zum beruflichen Quereinstieg 
für Zugewanderte mit handwerklichen Vorerfahrungen initiiert. Es ist geplant, das 
Beratungsangebot in 2025 weiter auszubauen. 
Ankommen Plus und Chancen-Aufenthaltsgesetz 
Über die WIR-Richtlinie des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales (BMAS) wird das Projekt „Ankommen Plus“ gefördert. Das Jobcenter 
Köln ist hier, wie im Vorjahr auch, Vorhabenträger und koordinierende Stelle des Projekts 
und begleitet in Zusammenarbeit mit weiteren Kölner Trägern Menschen mit 
Fluchthintergrund.

26 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Anfang 2023 trat das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Mit Stand Januar 2025 werden 
noch 302 erwerbsfähige Leistungsbeziehende mit Chancenaufenthaltstitel durch das 
Jobcenter engmaschig beraten und begleitet.  
Arbeitssuchende Personen, Strukturen, Zielberufe 
Bei den im Folgenden aufgeführten Zahlen ist zu beachten, dass die Statistik der 
Bundesagentur für Arbeit Asylbewerber*innen, anerkannte Schutzberechtigte sowie 
Menschen mit Duldung als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ zusammenfasst. 
Ukrainische Geflüchtete werden hingegen gesondert über ihre Staatsangehörigkeit erfasst. 
Zahlen zu beiden Gruppen werden deshalb auch hier getrennt aufgeführt. Generell können 
statistische Angaben zu den letzten drei Monaten aufgrund von Nachmeldungen noch 
Änderungen unterliegen.  
Im Dezember 2024 waren in Köln rechtskreisübergreifend (beim Jobcenter und der 
Arbeitsagentur) 11.230 Personen im Kontext von Fluchtmigration (Asylbewerber*innen, 
anerkannte Schutzberechtigte und geduldete Ausländer*innen) arbeitssuchend gemeldet. 
Das entspricht 12,5 Prozent aller Arbeitssuchenden. 92 Prozent aller Personen im Kontext 
von Fluchtmigration wurden vom Jobcenter Köln betreut (Rechtskreis SGB II). Die größte 
Gruppe (52 Prozent) unter den Arbeitssuchenden mit Fluchthintergrund ist zwischen 35 und 
55 Jahre alt (zwischen 25 und 35 Jahren: 26 Prozent; zwischen 15 und 25 Jahren: 
11 Prozent; über 55 Jahre: 10 Prozent). Die Mehrheit der Geflüchteten lebt entweder in einer 
Single-Bedarfsgemeinschaft (Single-BG) (28 Prozent) oder in einer Partner-
Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern (39 Prozent), 18 Prozent der Geflüchteten 
sind alleinerziehend. 
Im Dezember 2024 waren 5.477 ukrainische Staatsangehörige rechtskreisübergreifend 
(SGB- II und - III) arbeitssuchend gemeldet (Dezember 2023: 5.526), darunter 3.601 Frauen. 
Unter den arbeitsuchenden Ukrainer*innen waren 2.387 Personen arbeitslos gemeldet. Der 
Anteil der Single-BG lag bei rund 43 Prozent, der Anteil der Alleinerziehenden-BG bei 
25 Prozent (Datenstand: September 2024). Der größte Teil der arbeitssuchenden 
ukrainischen Staatsangehörigen ist zwischen 25 und 54 Jahren alt (rund 73 Prozent; Stand: 
Dezember 2024). 
Anzahl Teilnehmer*innen in Deutschkursen  
Zum Stichtag 15. Dezember 2024 nahmen 2.293 Kund*innen des Jobcenters an einem 
Integrationskurs teil (Herbst 2023: 2.549), 1.423 Kund*innen an einem Kurs der 
berufsbezogenen Deutschförderung (Herbst 2023: 1.045).  
Abgänge in Ausbildung und Erwerbstätigkeit 
Von April bis Dezember 2024 (bis einschließlich März 2024 wurde dieser Wert aufgrund 
unvollständiger Angaben für ukrainische Staatsangehörige nicht erfasst) nahmen 
2.022 Personen mit Fluchthintergrund eine Erwerbstätigkeit auf. 
4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) 
Die Berufssprachkurse (DeuFö BSK) der Volkshochschule Köln (VHS Köln) richten sich an 
alle Menschen mit Migrationshintergrund, die beschäftigt, in der Ausbildung sind oder eine 
Ausbildungsstelle suchen; sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach 
§ 130 Absatz 1 Satz 2 SGB III befinden; ein bestimmtes Sprachniveau zur 
Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen; arbeitsuchend gemeldet sind 
und / oder Arbeitslosengeld erhalten oder SGB-II-Leistungsbezieher*innen sind.  
Für Zugewanderte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland 
abgeschlossenen Berufsausbildung befinden, die eine berufliche Ausbildung absolvieren 
oder bereits beschäftigt sind, bietet die VHS Köln Spezial-Berufssprachkurse (Spezial-BSK) 
im Bereich (nichtakademische) Gesundheitsfachberufe an. Diese dienen neben dem Erwerb 
aufbauender Sprachkenntnisse dem Erwerb der berufsfeldspezifischen Fachsprache.

27 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Auch in den berufsbezogenen Deutschkursen werden individuelle Sprachberatung, gezielte 
Bedarfsanalyse und eine Einstufungstestung dem Kursbesuch vorgeschaltet. Ergänzend 
wird eine sozialpädagogische Begleitung angeboten. In Kooperation mit dem 
Prüfungsanbieter „telc“ werden auf den jeweiligen Zielsprachniveaus im Anschluss an die 
Sprachkurse international anerkannte Sprachprüfungen – in der Regel „Deutsch-Test für den 
Beruf“ (DTB) – abgelegt. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die 
berufliche Integration in Ausbildung, Berufstätigkeit und weiterführende, schulische 
Ausbildungen. Die Spezial-BSK „Gesundheitsfachberufe“ enden mit der „telc-Prüfung 
Deutsch B1 B2 Pflege“. 
2024 führte die VHS Köln 43 DeuFö-Kurse mit insgesamt 842 Teilnehmenden durch, davon 
31 Basiskurse B2, drei Basiskurse C1 und vier Spezialkurse B1, sowie zwei Auszubildende-
Berufssprachkurse (Ausbildung zur Pflegefachkraft) und drei Spezialkurse für 
nichtakademische Gesundheitsfachberufe. Ein Teil der Kurse mit Start im Jahr 2023 liefen 
jahresübergreifend in das Jahr 2024. Außerdem gibt es Kurse, die 2024 gestartet sind und 
jahresübergreifend in das Jahr 2025 laufen.  
4.6 Bildungssituation 
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen 
Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der 
Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen 
sowie für die Berufskollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen 
alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und 18 Jahren der 
allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen 
Aufenthaltsstatus (§ 34 Schulgesetz (SchulG) NRW). Für Jugendliche zwischen 16 und 
18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht. 
4.6.1 Vorbereitungsklassen 
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln erfolgt nach einer 
Beratung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) die Schuleingangsuntersuchung durch 
das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das Amt für 
Schulentwicklung für die Stadt Köln.  
An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die Kinder 
und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet 
werden. Im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt grundsätzlich eine Beschulung in 
schulformunabhängigen Deutschfördergruppen (§ 40 Absatz 1 Nr.8 SchulG NRW).  
Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der 
Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind (§ 34 Absatz 6 SchulG NRW). 
Ab dem 16. Lebensjahr werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem 
Beratungsgespräch im KI des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Bezirksregierung 
Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für mehr (FFM)“-Klasse 
an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen.  
Das KI hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019/2020 den 
„strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche 
Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der 
Stadt Köln dem KI die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen 
Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch zu 
folgenden Themen:  
 Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem,  
 Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen beziehungsweise 
FFM Klassen an Kölner Berufskollegs,  
 Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung.

28 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 22 Sprachen 
verlinkt. Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche 
Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der 
Familien während des Beratungsgesprächs im KI zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch 
angemeldet werden.  
Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren, dem Programm „Bildung und Teilhabe Paket“, dem KI und der Georg Lamers 
Sprachenschule.  
Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrer*innen(Integrationsstellen) 
bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. 
Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien 
benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Deutschförderung im Unterricht auch intensive 
sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den 
heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht 
oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben.  
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen 
Ganztagsbetreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur 
Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Deutschförderung 
und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die 
Schulaufsicht und Schulträger unterstützt.  
Generell gilt, dass alle Schüler*innen bei Bedarf Deutschförderung erhalten.  
Nachfolgende Zahlen umfassen alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie die 
für sie eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum Stand 
31. Dezember 2024:  
 Gesamt 196 Vorbereitungsklassen (Sprachfördergruppen) 
 Primarstufe: 70 Vorbereitungsklassen und rund 480 Plätze in Einzelintegration  
 Sekundarstufe I: 126 Vorbereitungsklassen  
Die Zahl der belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf rund 
2.200 Plätze.  
Davon entfallen 1.500 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 700 Plätze auf den 
Primarbereich. Zusätzlich werden in der Primarstufe 140 Schüler*innen mit 
Sprachförderbedarf in Einzelintegration beschult. 
Darüber hinaus werden circa 360 Erstklässler mit Sprachförderbedarf beschult, die in den 
letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2023) zugewandert sind. 
Neu zugewanderte Schulneulinge (Erstklässler*innen) ohne ausreichende Sprachkenntnisse 
erhalten, sofern sie nach dem 1. August zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer 
wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration.  
Die Zahl der neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ist in den letzten 
Jahren – insbesondere durch geflüchtete ukrainische Kinder - deutlich gestiegen. Um den 
zusätzlichen Schulplatzbedarf decken zu können, wurden bedarfsgerecht weitere 
Deutschfördergruppen eingerichtet.  
Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell 
auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit 
der unteren und der oberen Schulaufsicht. Diese mussten Stellen für zusätzliche Lehrkräfte 
für neue Vorbereitungsklassen bewilligen.  
2024 konnten alle schulpflichtigen Schüler*innen zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden.

29 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Übergang Schule – Beruf  
Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) entwickelte für alle 
Schüler*innen in NRW ab der Klasse 8 ein Programm zur beruflichen Orientierung. Ziel ist 
die Stärkung der Entscheidungskompetenz von Schüler*innen im Hinblick auf den Übergang 
in das Erwerbsleben oder in das Studium. Seit 2016 gibt es Angebote im Rahmen von 
„KAoA-kompakt“ für Neuzugewanderte. 2020 wurde KAoA-kompakt ein Standardelement 
von KAoA. Es kombiniert folgende Elemente:  
 zweitägige Potenzialanalyse  
 dreitägige Berufsfelderkundungen  
 dreitägige Praxiskurse  
 
Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über ausgewiesene 
interkulturelle Kompetenzen verfügt.  
Zielgruppen von KAoA-kompakt sind:  
 Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer Sprachfördergruppe oder 
Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in den Jahrgangsstufen 9.2 und 10 der 
allgemeinbildenden Schulen befinden und noch keine Erstberufsorientierung erhalten 
haben  
 Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der Sekundarstufe II 
unterliegen (Höchstalter: 19 Jahre) und noch nicht über die erforderlichen deutschen 
Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse 
in Bildungsgängen der Berufskollegs verfügen und deshalb in einer Internationalen 
Förderklasse beschult werden und noch keine Erstberufsorientierung durchlaufen 
haben  
 Neuzugewanderte Jugendliche ohne Erstberufsorientierung in den einzelnen 
Semestern an Weiterbildungskollegs  
Im Schuljahr 2023/2024 nahmen rund 200 Schüler*innen an KAoA-kompakt teil. 
 
Kulturelle Bildung  
Im Jahr 2024 gab es im Förderkontext Kulturelle Bildung insgesamt acht Projekte, welche 
sich speziell an geflüchtete Kinder und Jugendliche richteten. Sie wurden jeweils über das 
Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ durchgeführt:  
 ein Projekt des „jfc Medienzentrums“ im Bereich Neue Medien und Musik   
 ein Projekt der Künstler*innen Karen Bienhaus und Richard Zapf im Bereich Bildende 
Kunst und interkulturelles Theater  
 ein Projekt von No Limits e.V. im Bereich urbaner Tanz  
 drei Projekte der Zirkusfabrik im Bereich Zirkus dazu 
 zwei Projekte des Kulturzirkus Schälsick e.V. im Bereich Zirkus  
An diesen acht Projekten nahmen insgesamt rund 157 Kinder und Jugendliche teil. 
 
An vier weiteren Projekten nahmen ebenfalls, aber nicht ausschließlich, geflüchtete Kinder 
und Jugendliche teil, insgesamt mindestens 38: 
 ein Projekt der Künstlerinnen Marit Mertin und Ursula Radermacher im Bereich 
Bildende Kunst und Theater 
 ein Projekt des „jfc Medienzentrums“ im Bereich Neue Medien 
 zwei Projekte der Künstlerin Susanne Hanf im Bereich Bildende Kunst und 
Tonarbeiten 
Somit wurden mit gezielten Projekten zur kulturellen Partizipation 195 Kinder und 
Jugendliche aktiv ins Kunstschaffen eingebunden.  
 
Darüber hinaus werden altersoffene Projekte gefördert, die kulturelle Teilhabe aus 
interkulturellen Kontexten fördern.

30 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre - Internationale Förderklasse (IFK) 
Internationale Förderklassen (IFK) sind ein einjähriges vollzeitschulisches Angebot, das in 
Kooperation mit der Bezirksregierung Köln, den Berufskollegs und dem KI eingerichtet 
werden. Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit 
kurzem in Deutschland leben und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um an 
der Beschulung in einer regulären Klasse erfolgreich teilzunehmen. Die schulpflichtigen 
Schüler*innen werden über das KI beraten und angemeldet. Die Zuweisung an ein Kölner 
Berufskolleg erfolgt anschließend durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die 
Bezirksregierung Köln. Die Bildungsziele in einer IFK sind unter anderem Erwerb und 
Vertiefung von Deutschkenntnissen, einschließlich der Fachsprache sowie berufliche 
Orientierung und möglichst der Erwerb des ersten Schulabschlusses nach Klasse 9.  
Angebot „FFM“ 
Seit dem 1. Februar 2017 können über das Ministerium für Schule und Bildung des Landes 
Nordrhein-Westfalens (MSB NRW) neu zugewanderte junge Menschen im Alter von 16 bis 
25 Jahren dem Angebot „FFM“ zugewiesen werden.  
Schulpflichtige junge Menschen, die im laufenden Schuljahr nach Köln kommen und deshalb 
nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen, wird zum 1. November, 
1. Februar und 1. Mai diese zusätzliche Möglichkeit angeboten. Im Bereich der 
Sekundarstufe II (Berufskolleg) wurden im Schuljahr 2023/2024 (ab Januar 2024) und im 
aktuell laufenden Schuljahr 2024/2025 (Stand bis Dezember 2024) insgesamt 
545 Jugendliche durch das KI zur Einschulung beraten. 
EDV-Kurse für Schüler*innen in den Internationalen Förderklassen 
Die im Jahr 2020 konzipierten und erstmals durchgeführten sechswöchigen EDV-Kurse für 
Schüler*innen der IFK der Berufskollegs wurden im Jahr 2024 dreimal mit jeweils 
14 Teilnehmer*innen durchgeführt. Der Kurs richtet sich an Schüler*innen mit wenigen IT-
Kenntnissen und wird über das KI organisiert und in Kooperation mit der SK Stiftung Jugend 
und Medien und dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) durchgeführt.  
Inklusionssprechstunde mit der Fachberatung Inklusion 
Im dritten Quartal 2024 konnte in einer Arbeitsgruppe ein Verfahren für die Beschulung von 
neu zugewanderten Jugendlichen mit Behinderung entwickelt und umgesetzt werden. Es ist 
besonders herausfordernd eine bedarfsgerechte Beschulung für neu zugewanderte 
Schüler*innen mit einer Lern- oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung 
sicherzustellen. Im Regierungsbezirk Köln gibt es vier Berufskollegs mit einem 
Förderschwerpunkt, jedoch ohne Alphabetisierungsmöglichkeit und Deutschförderung. Aus 
diesem Grund wurde eine monatliche Sprechstunde für diese vulnerable Gruppe eingeführt. 
4.6.2 Bildungsprojekte  
Projekte und Kooperationen der Volkshochschule (VHS) Köln 
Die VHS Köln agiert in verschiedenen Kooperationen, um Interessierten den Weg in ein 
ehrenamtliches Engagement für und mit Geflüchteten zu ermöglichen und sie durch 
Fortbildungen zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Ehrenamtliche für die komplexe 
Thematik von Flucht und Migration sensibilisiert werden, die Hintergründe besser verstehen 
und darüber diskutieren können.  
Mit den Projekten talentCAMPus, Future Music Kids und EhrenCAMPus fanden 2024 
erprobte Formate für Jugendliche statt, die kulturelle Bildung, kulturelle Teilhabe und 
Kompetenzerwerb im gemeinsamen Tun zusammenführen. In Zusammenarbeit mit dem 
Interkulturellen Dienst der Stadt Köln und Bildung und Kultur im Rom e. V. (RomBuK) 
konnten sich Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit dem NS-Völkermord auseinandersetzen und 
für aktuelle Herausforderungen sensibilisieren.  
Mit einem inklusiven Projekt in Zusammenarbeit mit dem PIKSL-Labor Köln bietet die VHS 
Köln am Standort Mülheim „Hilfe im Internet“ für alle Bürger*innen an. In der Sprechstunde

31 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
werden unter anderem digitale Übersetzungsdienste genutzt, um Menschen mit geringen 
Deutschkenntnissen im Bezirksrathaus zu unterstützen.  
Mit dem Kulturbunker Köln-Mülheim wurde das Projekt „Besser miteinander reden“ ins 
Leben gerufen, in dem Veranstaltungen wie ein Demokratie-Spaziergang oder das 
Kunstprojekt „Der kleine Container: Art meets Empowerment“ stattfanden. Daneben gab es 
zahlreiche Veranstaltungen zur Stärkung von Demokratie, Selbstwirksamkeit und 
gesellschaftlichem Miteinander für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 
beziehungsweise Fluchtgeschichte.  
Projekte und Kooperationen des KI 
 talentCAMPus 
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem KI hat die VHS Köln in den 
Sommerferien 2024 das Ferienprojekt talentCAMPus durchgeführt. Das zweiwöchige 
Projekt richtete sich an Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 14 Jahren, die 
sich in besonderen Lebenssituationen befinden (zum Beispiel neu zugewanderte 
Kinder und Jugendliche). 
 PROMPT! In der Internationalen Förderklasse 
Das Projekt „PROMPT! In der Internationalen Förderklasse“ wird vom Zentrum für 
Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität zu Köln in Kooperation mit dem KI 
umgesetzt. Lehramtsstudierende unterstützen im Rahmen ihres Eignungs- und 
Orientierungspraktikums (EOP) neu zugewanderte Schüler*innen in den 
Vorbereitungsklassen aller Schulformen.  
 Brückenbauer*innen 
Der Kölner Flüchtlingsrat e. V. führte auch 2024 kostenlose Workshops für Kölner 
Schulklassen ab der 4. Klasse, Jugendgruppen und Pädagog*innen zu den Themen 
Flucht, Asyl, Vielfalt, Diskriminierung und Menschenrechte durch.  
4.6.3. Integrationskurse in Köln 
Bereits seit 2005 werden die Eingliederungsbemühungen von zugewanderten Menschen 
durch ein Grundangebot zur Integration in Form eines Integrationskurses unterstützt. Sie 
sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass 
sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens 
selbständig handeln können.  
Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender 
Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der 
Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Ein Integrationskurs gilt als 
erfolgreich abgeschlossen, wenn das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen 
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreicht wird und erfolgreich der Test 
"Leben in Deutschland" absolviert wurde. In 2024 haben beim Spracherwerb circa 
60 Prozent der Teilnehmenden das Sprachniveau B1 GER erreicht. Circa 30 Prozent 
schlossen den Integrationskurs mit dem Sprachniveau A2 GER ab. Lediglich 10 Prozent der 
Teilnehmenden konnten das Sprachniveau A2 GER nicht erreichen. Die erfolgreichen 
Abschlüsse der Integrationskurse liegen in Köln über dem Bundesdurchschnitt.  
In Köln werden die Integrationskurse durch circa 30 Integrationskursträger angeboten, 
wovon die VHS Köln zu den größten Anbietern zählt. In 2024 sind in Köln 
315 Integrationskurse gestartet. Hiervon entfielen 217 Kurse auf die allgemeinen 
Integrationskurse mit insgesamt 600 Stunden für den Spracherwerb. Als Zielgruppenkurse 
mit insgesamt 900 Stunden wurden folgende Kursarten angeboten: 
 29 Jugendintegrationskurse 
 18 Frauen-/Elternintegrationskurse 
 40 Alphabetisierungskurse

32 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
 7 Zweitschriftlerner*innenkurse 
 3 Gehörlosensprachkurse 
 1 Intensivsprachkurs 
Die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung im Amt für Integration und 
Vielfalt ist die zentrale Anlaufstelle für den Zugang von Integrationskursen. Sie ist sowohl für 
die Umsetzung der Integrationsmaßnahmen nach dem AufenthG, als auch nach dem 
AsylbLG zuständig. Auf Basis von skalierten Sprach- und Einstufungstests werden 
zugewanderte Menschen zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt 
beziehungsweise verpflichtet. In 2024 wurden insgesamt 861 Teilnahmeberechtigungen und 
837 Teilnahmeverpflichtungen ausgestellt. In allen Fällen erfolgte eine Beratung und 
Unterstützung bei Anträgen auf Kostenbefreiung vom Integrationskurs und eine Beratung 
und Unterstützung bei Köln-Pass-Anträgen. Neben diesem fallbezogenen Beratungs- und 
Unterstützungsangebot suchen jährlich circa 10.000 Menschen die Abteilung auf, um sich 
über Sprachfördermöglichkeiten und weitere integrative Angebote zu informieren. 
4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln 
Die VHS Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache ein breites und 
äußerst differenziertes Kursangebot an – von Alphabetisierungskursen bis hin zu Kursen der 
Stufe C2 (annähernd herkunftssprachliches Niveau) und Sprachprüfungen in allen 
Niveaustufen.  
2024 bot die VHS Köln 61 Allgemeine Integrationskurse an mit 4.113 Buchungen sowie 
13 Integrationskurse mit Alphabetisierung und 517 Buchungen. In diesen Kursen lernen 
Teilnehmende die deutsche Sprache und die lateinische Schriftsprache. 
Jugendintegrationskurse sind auf die Bedürfnisse junger Erwachsener bis 27 Jahre 
zugeschnitten. Der Fokus liegt neben der Sprachvermittlung und den Themenbereichen 
Rechtsordnung, Kultur, Soziales und jüngere Geschichte besonders auf der 
Wertevermittlung, Ausbildung und Berufsorientierung.  
In der letzten Förderphase des Projekts „Raus mit der Sprache - Rein in die Stadt!“ wurden 
weitere Schritte zur Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe und Integration 
sowie des Spracherwerbs von Teilnehmenden der Integrationskurse unternommen. In 
Kooperation zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben NRW“, dem 
Museumsdienst Köln und der VHS Köln konnten 20 Museumsbesichtigungen realisiert 
werden. Darüber hinaus fanden sieben Besuche des NS-Dokumentationszentrums für 
Teilnehmende der Orientierungskurse statt.  
Seit Jahresbeginn stand die Bundesmaßnahme „Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten“ im Fokus. Diese Initiative, die im Oktober 2023 bundesweit gestartet wurde, 
zielt darauf ab, geflüchteten Menschen möglichst zeitnah Arbeitserfahrung zu vermitteln, 
während sie ihre Sprachkenntnisse im praktischen Berufsalltag ausbauen.  
Die Verabschiedung der neuen Integrationskursverordnung im Dezember 2024 zieht 
folgende Veränderungen nach sich. Spezialkurse, wie zum Beispiel der 
Jugendintegrationskurs, entfallen ab 1. Mai 2025. Die Möglichkeit, bei Nichterreichen des 
B1-Levels die Prüfung und 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen, ist zukünftig in der Regel 
nicht mehr gegeben. Der Kreis der Personen, die eine Erstattung der Fahrkosten erhalten, 
wird stark reduziert. 
Im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) führte die VHS Köln 2024 insgesamt 
120 Intensiv- und Superintensivkurse sowie 126 Deutsch-Schnellkurse durch. Hinzu kamen 
31 Kurse zu spezifischen Themen (zum Beispiel Grammatik, Phonetik, mündliche 
Kommunikation) und 25 DaF-Alphabetisierungskurse. Insgesamt konnte die VHS Köln 
5.287 Buchungen in DaF-Kursen verzeichnen.  
Der „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist der Abschluss der Sprachmodule des 
Integrationskurses (Sprachniveau A2 bis B1). Die Erfolgsquote von B1 lag bei 54,3 Prozent.

33 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
In 19 „Deutschtests für Zuwanderer“ absolvierten 867 Teilnehmende die Abschlussprüfung 
des Integrationskurses. In 36 Orientierungskursen erlangten 531 Teilnehmende Wissen über 
Geschichte, Kultur, Politik und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem 
abschließenden Test „Leben in Deutschland“ (LiD) nahmen an 38 Prüfungen insgesamt 
521 Teilnehmende teil und erwarben damit das „Zertifikat Integrationskurs“. 
Zudem konnten auf nahezu allen Sprachniveaustufen an der VHS Köln international 
anerkannte Sprachprüfungen (telc, g.a.s.t. sowie – 2024 letztmals - Goethe-Zertifikate) 
abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration in 
unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und sind für Ausbildung, Studium und die 
Anerkennung von Berufsabschlüssen grundlegend.  
Einbürgerungstests werden an der VHS Köln monatlich durchgeführt. An der VHS Köln 
nahmen 2024 an 136 Einbürgerungstests 3.264 Kandidat*innen teil, welche die deutsche 
Staatsangehörigkeit anstrebten. 
4.6.5 Interkultureller Dienst 
Mit einem Projektbudget von 50.560,00 Euro pro Stadtbezirk hat der 
Interkulturelle Dienst (IKD) die Möglichkeit auf Bedarfe in den Bezirken zu reagieren und 
Angebote zu schaffen. Der IKD initiiert Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und 
Projekte, begleitend zu Angeboten der Regelversorgung. Im Jahr 2024 hat der IKD 
insgesamt 116 Angebote initiiert und durchführen lassen. Die Angebote wurden von 
durchschnittlich 20 Personen besucht, insgesamt wurden über 2.000 Menschen durch die 
Angebote erreicht. Die Angebote finden in den Außenstellen des IKD, in Unterkünften für 
Geflüchtete, in Interkulturellen Zentren und sozialen Einrichtungen statt. Die Projekte werden 
überwiegend in enger Kooperation mit freien Trägern im Bezirk und einigen 
Willkommensinitiativen durchgeführt. 
Die Kooperationen haben das Ziel, eine möglichst große Zahl der Zielgruppen zu erreichen 
und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Bei den Angeboten handelt es sich ausschließlich 
um Angebote, die nicht durch Regelangebote abgedeckt werden. 
Das Richtziel bei den Erwachsenen ist es, den Teilnehmenden die Möglichkeiten von 
Partizipation und gesellschaftlicher Mitgestaltung zu vermitteln. Bei den Angeboten für 
Kinder liegt der Fokus darauf, Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit zu 
ermöglichen. 
Inhaltliche Schwerpunkte der Projekte sind: 
 Lern- und Sprachförderung für Kinder (und zwar dort, wo Regelangebote nicht greifen 
oder nicht ausreichend vorhanden sind) 
 Vorbereitung auf Kita- und Schulbesuch 
 Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung 
 Familien- und Elternbildung 
 Sprachförderung für Erwachsene ohne Zugang zu Integrationskursen 
 Digitalschulungen für Erwachsene 
 Begegnung und Orientierung beim Ankommen in Deutschland  
 Gesundheit und Bewegung 
 Begleitung und Beratung 
 Berufsorientierung 
 Freizeit- und Kreativangebote 
 Übergänge gestalten (Unterstützung beim Übergang vom Wohnheim in die 
Privatwohnung) 
Das Bildungslots*innen-Projekt ist ein erfolgreiches Angebot und wird über Mittel des 
Landesprojekts „kinderstark – NRW schafft Chancen“ finanziert. Es wird in den Bezirken 
Innenstadt, Nippes und Porz umgesetzt.

34 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
Das Bildungslots*innen-Projekt richtet sich an geflüchtete Familien mit Kindern im 
Grundschulalter. Ziel des Projekts ist es, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu 
erleichtern, Lernrückstände aufzuholen und die Integration der Kinder in das Regelsystem zu 
fördern. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den ausführenden Trägern werden 
Eltern über das Schulsystem in Deutschland informiert. Zu Gesprächen in den Schulen 
haben die Eltern die Möglichkeit Unterstützung der Bildungslots*innen anzufragen. Die für 
das Projekt eingesetzten Honorarkräfte sind Sozialarbeiter*innen und Lehramtsstudierende 
ab dem dritten Semester. Das Bildungslots*innen-Projekt wird 2025 weitergeführt, allerdings 
mit geringeren finanziellen Mitteln als in den vergangenen vier Jahren zur Verfügung 
standen. 
4.7 Gesundheitssituation  
Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter 
dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. 
Gemäß § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-
Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere 
Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und 
der Kölner Bürger*innen dienen. 
Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit vertriebener 
Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: 
„Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheits-
zustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den 
Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer 
Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko … gilt es dafür zu sorgen, dass sie 
rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen 
Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu 
senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ 
(Erster Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der 
Europäischen Region verdeutlicht: Migranten und Flüchtlinge tragen höheres 
Krankheitsrisiko als Bevölkerung der Aufnahmeländer, Januar 2019). 
4.7.1 Infektionsschutz  
Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise 
§ 36 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Personen vor der Aufnahme in 
Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare 
Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden 
(Tuberkulose). 
Neben einem umfassenden Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in 
den Einrichtungen Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz. 
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft 
das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen 
Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für 
besonders gefährdete Personen et cetera (Krankheits-Ausbruchsmanagement). 
4.7.2 Individuelle Versorgung  
Das Team der Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen 
Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger 
Absprache mit den jeweiligen Betreuungsträgern durch.  
Zu den Aufgaben der Flüchtlingsmedizin gehören

35 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
1. Bedarfsgerechte Anbindung im Regelversorgungssystem 
2. Sicherstellung einer medizinischen Basisversorgung 
3. fachgerechte Versorgung und Anbindung bei besonderen Bedarfen 
(Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere 
Schutzbedürftigkeit et cetera) 
Medizinische Beratung erfolgt vor Ort für die Bewohner*innen, als auch telefonisch oder per 
Mail in allen Unterbringungsressourcen für die Mitarbeitenden in den Unterkünften 
(medizinisches Fachpersonal / Sozialarbeiter*innen) 
Im Jahr 2024 wurden durch das Team der Flüchtlingsmedizin aus der Abteilung Kinder- und 
Jugendgesundheitsdienst: 
 alle Unterkünfte in städtischer Trägerschaft von den Mitarbeitenden des Teams 
regelmäßig aufgesucht und die Menschen entsprechend der individuellen Bedarfe an 
das (medizinische) Regelsystem angebunden 
 in allen Unterkünften, auf freiwilliger Basis, die besonderen medizinischen Bedarfe 
zum Beispiel chronische Erkrankungen, Hilfsmittelversorgung und der Impfstatus der 
Kinder erhoben, um gezielt weitere Impfaktionen, Sprechstunden und gegebenenfalls 
Beratungen und Begleitungen anbieten zu können 
 insgesamt 527 Impfungen (gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken) bei Kindern 
und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt  
 insgesamt 732 Personen mit 11.718 Kontakten (persönlich, telefonisch, E-Mail) 
betreut zum Beispiel Anbindung an Fachärzte oder Krankenhäuser, 
Krankenversicherung; Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Beratungsstellen et 
cetera. 
 188 Atteste/Gutachten geschrieben, sowohl Unterbringungsatteste als auch 
Gutachten bezüglich Hilfestellungen nach § 4 AsylbLG 
 Unterstützung bezüglich der Unterbringung aufgrund besonderer Bedarfe (zum 
Beispiel Schwangere, allein reisende Frauen, schwer kriegsverletzte oder schwer 
erkrankte Menschen, Unterbringung anderer vulnerabler Gruppen entsprechend ihrer 
Bedarfe) 
 die Unterstützung und Versorgung der kriegsverletzten Personen und deren 
Begleitungen, die über das Med Evac-Kleeblatt System nach Köln geflogen wurden, 
wurde in enger Kooperation mit der Feuerwehr und den versorgenden Kliniken 
durchgeführt  
4.7.3 Fachaustausch und Gutachten 
Die Ärzte der Flüchtlingsmedizin, des Amtsärztlichen Dienst, sowie des 
Sozialpsychiatrischen Dienstes nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen 
gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung 
erbeten wird. 
4.7.4 Integration in die Regelversorgung 
Gesundheit ist eine Voraussetzung für Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die Integration 
in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen 
Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen (zum Beispiel Schwangerschaft, 
chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) sollen 
Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. Spezielle Angebote unterstützen 
diese Integration: 
 Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, 
teilweise in Kooperation mit freien Trägern, zum Beispiel Hebammennetzwerke, 
Schwangerenberatung, Migrationsberatungen u.a.

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
 Fachliche Betreuung des Projekts „Integrationslots*innen zur Förderung der 
Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit 
dem Deutschen Roten Kreuz und dem Caritasverband. Ziel ist es, bei Menschen mit 
Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für 
Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur 
Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten. Die 
Integrationslots*innen (gesundheitsinteressierte Menschen mit muttersprachlichen 
Kenntnissen der jeweiligen Migrant*innengruppe) werden in Themen des deutschen 
Gesundheitssystems geschult. Dazu gehören zum Beispiel: Zugang zur 
gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge Schwangerschaft und Müttergesundheit, 
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Zahn- und Mundgesundheit, Ernährung und 
Bewegung, chronische Erkrankungen; psychosoziale Gesundheit um als 
Multiplikator*innen entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote für 
Migrant*innengruppen anzubieten.  
Einsatzorte der Integrationslots*innen sind beispielsweise Wohnheime und andere 
Unterkünfte für Geflüchtete, Migrantenorganisationen, Interkulturelle Zentren sowie 
weitere Treffpunkte der Communities. 
4.7.5 Zahngesundheit 
Im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden die Kinder von Geflüchteten, 
soweit diese in Kindertagesstätten untergebracht sind beziehungsweise eine Schule 
besuchen, vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Stadt Köln betreut und bei 
Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärzt*innen weitergeleitet. 
In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung werden die Kinder im Rahmen der 
Gruppenprophylaxe betreut. Hier stehen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, 
insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. 
Ebenso werden zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Gruppenprophylaxen in den 
Ankunftsunterkünften angeboten. 
4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes 
Als Seiteneinsteiger werden Schüler*innen von zugewanderten Familien, egal welcher 
Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kinder keine 
oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im laufenden 
Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. 
Die Zahl der Seiteneinsteigenden liegt bei 1.034. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt 
bei Grundschüler*innen und Kindern mit Förder- oder Unterstützungsbedarf.  
4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  
Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Unterkünften oder Mitarbeiter*innen des Sachgebiets 
Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt stellen den Kontakt zum Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Dienst her, wenn ihnen Verhaltensauffälligkeiten und/oder 
psychische Probleme bei den untergebrachten Kindern bekannt werden. 
In 2024 wurden insgesamt 52 geflüchtete Familien auf Anfrage in der Unterkunft aufgesucht 
und entweder vor Ort oder im Gesundheitsamt beraten. Insgesamt wurden zwölf 
Unterbringungsatteste und zwei Schulfähigkeitsgutachten erstellt. Zudem wurden 
psychosoziale Beratungen und Psychoedukationen an Schulen, Einrichtungen und 
Kindertagesstätten mit professionellen Helfer*innen durchgeführt. 
Die Sprachbarriere bei fehlenden Deutschkenntnissen stellt beim Zugang zu therapeutischen 
Angeboten oft eine hohe Hürde dar. Außerdem werden psychische Auffälligkeiten bei 
Kindern und Jugendlichen - abhängig vom kulturellen Hintergrund - von ihren Angehörigen

37 
 
 
45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
und den Betroffenen selber als stigmatisierend erlebt und sind schambehaftet. Dieser 
Umstand erschwert die Etablierung von therapeutischen Unterstützungsangeboten. 
4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie 
In einigen Unterkünften finden sich zahlreiche Personen mit erheblichen psychischen 
Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind alle, oftmals wiederholt, in Kontakt zum 
Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es gibt 
ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine 
kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Durch 
Personalfluktuationen und Verlegung der Betroffenen in andere Einrichtungen gestaltet sich 
die Aufrechterhaltung des Informationsstandes beim Betreuungspersonal in den 
Einrichtungen schwierig. Die zukünftige Weitergabe relevanter Informationen soll durch 
Erstellung eines Anamnesebogens unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher 
Gegebenheiten sichergestellt werden. Hier geht es bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen 
Dienstes darum, dem Personal die für die erfolgreiche Betreuung der Bewohner*innen 
bedeutsamen Informationen immer wieder neu zur Verfügung zu stellen. Leistungen nach 
dem SGB IX werden in der Regel für Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive und 
entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen an Arbeitslosengeld oder die Deutsche 
Rentenversicherung (DRV) nicht gewährt, so dass eine Vermittlung zu Teilhabeleistungen 
nicht möglich ist. Es stehen somit nur die Behandlungsleistungen aus dem SGB V zur 
Verfügung. Diese umfassen jedoch zum Beispiel keine Entwöhnung bei Suchterkrankungen 
oder Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bei Problemen der Alltagsbewältigung. 
Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt die Sprache 
eine erhebliche Barriere dar. Die Möglichkeit, eine*n Dolmetscher*in über Leistungen nach 
dem AsylbLG zu finanzieren, ist sehr begrenzt. Wegen der Überführung von Geflüchteten 
aus der Ukraine ins SGB II und damit in die gesetzliche Krankenversicherung haben diese 
meist keinen Anspruch auf Dolmetscher*innenleistungen. Der Spracherwerb gerade der 
psychisch erkrankten oder belasteten Geflüchteten geht überwiegend nur sehr langsam 
voran. Muttersprachliche Psychiater*innen oder Psychotherapeut*innen gibt es nur in sehr 
geringer Anzahl. 
4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von 
Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2024 
Die Abteilung Gesundheitshilfen des Kölner Gesundheitsamtes bietet niederschwellige 
medizinische Versorgung und psychosoziale Beratungsangebote im Kontext sexueller und 
reproduktiver Gesundheit an. Diese richten sich explizit an Menschen mit Zugangshürden, 
wie zum Beispiel fehlender Krankenversicherung oder einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. 
Die Angebote sind überwiegend anonym und alle kostenlos. Die interdisziplinären 
Sprechstunden umfassen: psychosoziale Beratungsangebote zu Schwangerschaft und 
Familienplanung, Schwangerschaftskonfliktberatung, sexueller Gesundheit, HIV und anderen 
sexuell übertragbaren Infektionen, Beratung im Zusammenhang mit Sexarbeit und 
medizinische Untersuchung und Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung 
und/oder für Sexarbeiter*innen im Rahmen von Sprechstunden für sexuell übertragbare 
Infektionen (Diagnostik und Therapie) und sexuelle Gesundheit, für nicht krankenversicherte 
Schwangere (Schwangerenvorsorge), für FGM (Female Genital Mutilation) und 
Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie für nicht krankenversicherte Menschen 
(Diagnostik und Therapie). 
Mit diesen Angeboten werden insbesondere Menschen mit komplexen gesundheitlichen und 
psychosozialen Themen und Risikofaktoren erreicht, wozu unter anderem auch Migrations- 
und Fluchterfahrung gehören. Dies zeigt sich an einer hohen Zahl behandlungsbedürftiger 
akuter und chronischer Erkrankungen sowie Risikoschwangerschaften.

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45. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2024 
 
 
Der I. Quartalsbericht 2025 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 31. März 2025 wird 
vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des II. Quartals 2025 vorgelegt.

Beratungsverlauf (16)

06.05.2025 Integrationsrat
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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13.05.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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13.06.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
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Details

Aktenzeichen
0647/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.04.2025
Erstellt
04.03.2025 07:57