V/0126/2024
ÖPNV Weseler Straße: Optimierung des Busbetriebs durch Vernetzung von Lichtsignalanlagen und Aufbau einer modernen ÖPNV-Infrastruktur-Kommunikation via C-ITS
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V_0126_2024_Anlage_1_Folgelastberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0126/2024 Aufgestellt am: Amt: 03.05.2024 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4280 Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 15 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 364.000 70,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 156.000 30,00 Gesamt-Kapitalbedarf 520.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 520.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 520.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 5.200 12,32 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 5.200 12,32 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 34.670 82,14 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2.340 5,54 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.340 € p.a. + Tilgung 4.680 € p.a. = Schuldendienst 7.020 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 42.210 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 24.270 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 24.270 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 17.940 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,45 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Weseler Straße ÖPNV: Optimierung des Busbetriebs Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen ÖPNV-Busbeschleunigung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
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V/0126/2024
V/0126/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
ÖPNV Weseler Straße: Optimierung des Busbetriebs durch Vernetzung von Lichtsignalanlagen
und Aufbau einer modernen ÖPNV-Infrastruktur-Kommunikation via C-ITS
Beratungsfolge
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Regioachse Weseler Straße zwischen den Knotenpunkten
B51 / B54 („Spinne“) und Moltkestraße zu Zwecken der digitalisierten Bevorrechtigung des
ÖPNV an Lichtsignalanlagen (LSA) mit C-ITS-Technologie (Cooperative Intelligent Transport
Systems) auszustatten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext der Pilotierung eine sach- und fachgerechte Evalu-
ierung durchzuführen, um so den flächendeckenden Rollout auf den Hauptachsen des Linien-
busverkehrs vorzubereiten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 520.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 364.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Amt für Mobilität und Tiefbau
16.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Marengw a
Telefon: 492-6600
Marengw a@stadt-
muenster.de
Herr Rüller
Telefon: 492-6920
Rueller@stadt-muenster.de
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4280 ÖPNV-Busbeschleunigung
Auszahlungen 2025 520.000
Einzahlungen 2025 364.000
Saldo 156.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen
2026 ff. 24.270 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen
2026 ff. 5.200 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 34.670 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzaufwendun-
gen
2026 ff. 2.340 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Verwaltung strebt an, die Weseler Straße zwischen B51/54 „Spinne“ und Moltkestraße zu einer
Pilotachse für den Hochleistungs-ÖPNV zu ertüchtigen. Damit wird grundsätzlichen politischen Anträ-
gen und Beschlüssen zur sogenannten Busbeschleunigung (u.a. A-R/0055/2019 Schnelle Busse ver-
binden Münster mit dem Münsterland, A-R/0027/2020 Ein Metrobus-System für Münster und Ratsbe-
schluss zum Antrag A-R/0063/2023 Busbeschleunigung umsetzen) gefolgt. Darüber hinaus wird mit
der Qualifizierung der Weseler Straße zu einer Hochleistungsachse eine erste Maßnahme zur signifi-
kanten Qualitätssteigerung des ÖPNV aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ angestoßen.
Neben der dieser Vorlage zugrundeliegenden Bestrebung, die Digitalisierung der Technologie für ein
effizientes Verkehrsmanagement zu initiieren, werden für den vorgenannten Streckenabschnitt derzeit
weitere Maßnahmen wie zusätzliche Bussonderfahrstreifen, die Optimierung der Haltestellenabstän-
de sowie die Ertüchtigung von Haltestellen zu Umsteigorten / Mobilstationen geprüft bzw. erarbeitet.
Bevorrechtigung von Linienbussen an Lichtsignalanlagen
Die Priorisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an Lichtsignalanlagen (LSA) ist eine
seit den 1980er -Jahren angewendete Praxis zur Verbesserung der Beförde rungszeiten der öffentli-
chen Verkehrsmittel und der Stärkung des Umweltverbundes. Vornehmlich durch Verlustzeiten an
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LSA und Behinderungen durch Rückstau im Mischverkehr, weist der Linienbusverkehr - in Münster
wie in vielen Städten - eine niedrigere Reisegeschwindigkeit gegenüber dem motorisierten Individual-
verkehr (MIV) auf. Darunter leidet die Attraktivität für Nutzende, aber auch die Wirtschaftlichkeit des
ÖPNV. Mit einer Priorisierung des Linienbusverkehrs gilt es die Reisegeschwindigkeit gegenüber dem
Kfz-Verkehr, die Fahrplanstabilität und somit die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs als Teil des
Umweltverbundes zu steigern. Auch im Zuge der Daseinsvorsorge bzw. im Sinne des Gemeinwohls
soll die Nutzung des Busverkehrs noch zuverlässiger, gleichmäßiger und komfortabler gestaltet wer-
den.
Insbesondere bei engen Fahrplantaktungen gilt es, eine durch Verspätungen erzeugte Pulkbildung zu
vermeiden. Kommt es im täglichen Betrieb zu Verspätungen, führt dies bei kurzen Fahrplantakten
(z.B. 5 Minuten auf Hauptachsen) dazu, dass zwei oder drei Busse einer Linie kurz hintereinanderfah-
ren. Dies hat zur Folge, dass der deutlich verspätete erste Bus mit Fahrgästen hoch ausgelastet ist,
da sich durch die längere Wartezeit mehr Fahrgäste an den Haltestellen sammel n. Der zweite Bus
dahinter ist nur zum Teil ausgelastet und der dritte Bus, der eigentlich im Fahrplan liegt, fährt nahezu
leer hinterher. Im schlechtesten Fall summiert sich dieser Effekt immer weiter auf. Auch diesem Prob-
lem kann durch eine wirkungsvolle Busbeschleunigung an LSA entgegengewirkt werden.
Ablösung der analogen Busbeschleunigungstechnik
Die heute weit verbreitete ÖPNV-Beschleunigung an LSA basiert bundesweit überwiegend noch auf
einer mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in den 1990-Jahren abgestimmten
Technik mit sogenannten R.09-Telegrammen und einem analogen Funkkanal, der eigentlich für den
Sprechfunk (CB-Funk) konzipiert worden war. Die bisher genutzten analogen Funkfrequenzen sind
bereits durch die Bundesnetzagentur zum Jahr 2028 abgekündigt worden. Auch der Verband Deut-
scher Verkehrsunternehmen (VDV) führt in der aktuellen Mitteilung 4022 vom 05/2023 an die Mitglie-
der aus „Aktuell stehen wir vor einer Ablöse eines mittlerweile 30 Jahre existierenden Prinzips der
Übergabe der Meldepunkte.“ Mit dieser Mitteilung wird die „Beschleunigung von ÖPNV -Fahrzeugen
an Lichtsignalanlagen mit C-IST“ empfohlen.
Es besteht demnach aus vielfältigen Gründen Bedarf, auf aktuelle digitale Technologien umzustellen.
Nachdem es lange Zeit keine technischen und wirtschaftlichen Alternativen gab, bietet sich die neue,
inzwischen weitestgehend standardisierte V2X Kommunikationstechnologie als zukunftssichere digi-
tale Übertragungstechnik an.
Pilotstrecke „ÖPNV-Hauptachse Weseler Straße“ mit C-ITS
Die Weseler Straße stellt eine bedeutende Hauptachse aus dem Südwesten der Region sowie von
den Bundesautobahnen A1 und A43 in das Stadtzentrum von Münster dar. Neben den erheblichen
MIV-Pendlerzahlen und der hervorgehobenen Bedeutung im Hauptverkehrsnetz, verkehren auf dieser
ÖPNV-Hauptachse eine Vielzahl von Stadtbus - und Regionalbuslinien im engen Fahrplantakt. Die
ÖPNV-Achse Weseler Straße weist ebenso das höchste Fahrgastaufkommen im Stadtgebiet (durch-
schnittlich ca. 11.000 Fahrgäste / Tag) auf. Perspe ktivisch soll die Achse auf den konzeptionellen
Grundlagen „Masterplan Mobilität 2035+“ und 4. Nahverkehrsplan zu einer Hochleistungsachse aus-
gebaut werden.
Funktionsweise von V2X
Die Bevorrechtigung über den C-ITS Service zielt darauf ab, den Status der Lichtsignalanlage
für ein Fahrzeug mit hoher Priorität (z. B. einem Fahrzeug des Öffentlichen Verkehrs) so zu adaptie-
ren, dass dieses die Kreuzung optimal passieren kann. Für den ÖPNV sind vor allem zwei C-ITS Ser-
vices von Relevanz:
Dieser C-ITS Service dient der Erfassung
entlang des Fahrwegs und Priorisierung
des Verkehrs für den ÖPNV (und Ret-
tungsfahrzeuge).
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Dieser C-ITS Service wird als Ampelphasenassistent bezeichnet
und informiert zu Restgrün - bzw. Restrotzeiten sowie der opti-
malen Geschwindigkeit
Die nachfolgende Abbildung zeigt die digitale Kommunikation über eine sogenannte ITS-G5 Kommu-
nikation – dem IEEE 802.11p / WLANp – als Übertragungstechnologie. Dieser Standard hält digitale
Frequenzbänder für die C-ITS Services im Verkehr vor.
Systemübersicht C-ITS basierte ÖPNV-Priorisierung (Quelle VDV Mitteilung 4022 aus 05/2023)
Auf der Weseler Straße werden zehn LSA mit Roadside Units (RSU) und weiterer notwendiger Tech-
nik ausgestattet. Als Pendant dazu werden entsprechende Onboard Units (OBU) in Regional - und
Stadtbussen verbaut. Die verwendeten Nachrichtenformate sind speziell für die Beeinflussung der
Lichtsignalsteuerung vorgesehen und bieten eine sekündliche Information mit signifikant verbesserter
Fahrzeitprognose gegenüber der Bestandstechnologie. Hierdurch wird eine „passgenaue“ Bevorrech-
tigung an LSA möglich.
Im Gegensatz zum analogen Funk der Busbeschleunigung ist im V2X -Nachrichtenformat eine Ver-
schlüsselung vorgesehen. Zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen auf die Priorisierung wird diese
Kommunikation als Public Key Infrastructure (PKI) mit einer automatischen Aktualisierung von Zertifi-
katen in dem zunächst geschlossene n ÖPNV-Fahrzeugkreis in Münster gegen Missbrauch und An-
griffe auf das LSA-Steuerungssystem als kritische Infrastruktur geschützt werden.
Die Modellachse Weseler Straße wird von Linienbussen der Stadtwerke Münster und deren Subun-
ternehmer sowie durch die S chnellbussen des Regionalverkehrs (RVM Regionalverkehr Münsterland
GmbH, Westfalenbus, Veelker, Weilke, u.a.) bedient. Es ist vorgesehen, in Kooperation mit den ge-
nannten Verkehrsunternehmen die Stadtbusse und Schnellbusse des Regionalverkehrs Münsterland
mit entsprechender OBU-Infrastruktur auszurüsten.
Bis zur späteren vollständigen Umrüstung und einer Migration wird es auf der Achse auf absehbare
Zeit aber auch noch ÖPNV-Fahrzeuge mit einer „klassischen ÖPNV-Ausstattung“ geben, sodass bei-
de Techniken für eine Übergangszeit parallel betreiben werden, da es als unrealistisch eingeschätzt
wird, alle LSA und Linienbusse zu einem gleichen Zeitpunkt umzurüsten.
Bevor diese Technik im Zuge der ÖPNV-Hauptachse Weseler Straße zum Einsatz kommt, wird zeit-
nah ein D emonstrator für C -ITS Busbeschleunigung an den drei Ampelanlagen Steinfurter
Str./Grevener Str., Steinfurter Str./Wilhelmstraße und Neutor realisiert. Diese LSA sind schon mit dem
Projekt Leezenflow mit einer digitalen C -ITS Kommunikation und Roadside Unit s ausgerüstet. Von
dem Verkehrsbetrieb werden ein bis zwei Busse vorgezogen mit der erforderlichen Fahrzeugausrüs-
tung (On-Board-Unit) hierfür ausgerüstet.
In diesem Demonstrationsfeld sollen frühzeitig Erfahrungen mit der Technik aber auch zur Akzeptanz
der dynamischen Priorisierung gesammelt werden. Weiterhin die Erfahrungen mit den politischen
Gremien ausgetauscht und frühzeitig angepasst werden.
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Weitere Potenziale und Einsatzmöglichkeiten
Beeinflussung der LSA durch Rettungsfahrzeuge
Mit der Umstellung des Systems ergibt sich ebenso die Möglichkeit, Einsatzfahrzeugen durch eine
automatisierte Anfrage unmittelbar eine Grünphase in Hauptrichtung zu schalten. Dies gewährleistet
eine zügigere Einsatzfahrt und erhöht hierbei die Verkehrssicherheit gleichermaßen.
Verbesserung von Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit
Bei Fahrzeugen mit V2X-Technologie besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dem Fahrzeugführenden
Hinweise bspw. zu Baustellenbereichen mit eingeschränkter Befahrbarkeit, temporären Geschwindig-
keitsreduzierungen oder auch konkret zur Routenwahl anzuzeigen. Eine angepasste Fahrweise er-
höht sowohl den Verkehrsfluss als auch die Verkehrssicherheit.
Radverkehr
Perspektivisch ist der Einsatz der C -ITS-Technologie auf dieser Achse auch im Kontext der Verbes-
serung des Radverkehrsflusses denkbar. Die Technik ist potenziell geeignet, Echtzeitinformation mit-
tels Software auf Fahrradcomputern anzeigen zu lassen; so bspw. die zu fahrende Geschwindigkeit,
um die kommende LSA bei Grün passieren zu können.
V2X in Verbindung mit Bussonderfahrstreifen
Durch die Nutzung von V2X-Technolgie in Verbindung mit Bussonderfahrstreifen erhöht sich das Po-
tenzial zur Beschleunigung und Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs weiter.
Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz
Der „Masterplan Mobilität 2035+“ und das beschlossene „Klimaanpassungskonzept“ der Stadt Müns-
ter sehen ausdrücklich die Steigerung der ÖPNV -Fahrgastzahlen und der Attraktivität des Busver-
kehrs vor. Mit dem zu erwartenden Fahrga stzuwachs und der Optimierung des Verkehrsflusses für
den ÖPNV (Vergrößerung des ÖPNV-Anteils im Modal Split zu Lasten des MIV) kann ein Beitrag zur
dauerhaften Reduktion der NO²-Emissionen sowie von Treibhausgasen geleistet werden.
Wissenstransfer und Evaluierung
Auch die aktuelle Veröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt Heft 353; 2022) zur
„Nutzung der V2X-basierten ÖV-Priorisierung an signalisierten Knotenpunkten“ kommt zu dem Er-
gebnis: „Die V2X -basierte Priorisierung bietet völlig neu e Möglichkeiten zur Optimierung der Ver-
kehrssteuerung.“ Weiterhin entwirft die Studie „ein Pilotierungskonzept sowie eine Handlungsempfeh-
lung/Roadmap zur gezielten Umrüstung hin zur V2X-Infrastruktur für die ÖPNV-Priorisierung, wie sie
zielführend von Städten/Kommunen sowie Verkehrsunternehmen umgesetzt werden sollte“.1
Mit einer unabhängigen Evaluierung sollen auch in Münster das Beschleunigungspotenzial und die
verkehrlichen Verbesserungen einer digitalen C-ITS-Steuerung gegenüber einer optimierten „klassi-
schen“ ÖPNV-Beschleunigung erfasst werden. Zu diesem Zweck wird die Kooperation mit Hochschu-
len angestrebt.
Darüber hinaus wird das Projekt die Entscheidungsgrundlage für die vollständige Umrüstung der
ÖPNV-Fahrzeugflotten im Regional- und Stadtbusverkehr in Münster und dem Münsterland bilden.
Dies gilt auch für die Entscheidung zum Rollout der C-ITS-Technik auf weiteren LSA-Achsen in Müns-
ter und im Umland, die vom Regionalverkehr befahren werden.
1 https://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2022 -2021/2022-02.html
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Kosten und Förderung durch das Land NRW
Für die Maßnahme sind Kosten i. H. v. 520.000 Euro veranschlagt. Über die Bezirksregierung Müns-
ter wurde beim Land NRW ein Förderantrag für das Bewilligungsjahr 2024 eingereicht. Auf Grundlage
der Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist – vorbehaltlich des positiven Förder-
bescheides – von einer Förderquote i.H.v. 70% auszugehen. Der kommunale Eigenanteil läge somit
bei 156.000 Euro.
Zeitplan und Zwischenschritte
Die Projektlaufzeit ist auf 2,5 Jahre angelegt. Nach Ausschreibung und Vergabe im Jahr 2024 ist die
Implementierung der V2X -Technolgie für die erste Jahreshälfte 2025 geplant; die Inbetriebnahme
erfolgt dann voraussichtlich im dritten Quartal 2025 nach dem Abschluss der Bauarbeiten der Stadt-
netze für die Versorgungsleitungen Weseler Straße.
In der ersten Jahreshälfte 2024 wird auf der Weseler Straße zudem die Durchführung der zweiten
Phase im Projekt „Adaptiv -dynamische Verkehrssteuerung zur Beschleunigung der Linienbusse“ in
Kooperation mit der RWTH Aachen im Rahmen des Bürgerlabors Mobiles Münste rland (BüLaMo)
erfolgen.
Q2
2024
Q3
2024
Q4
2024
Q1
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Q2
2025
Q3
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Q4
2025
Q1
2026
Q2
2026
Q3
2026
Q4
2026
Q1
2027
2. Stufe BüLaMo
Vorb. Ausschreibung V2X
Ausschreibung und Vergabe
Implementierung V2X
Inbetriebnahme V2X
Evaluation Pilotachse
Die Evaluation des Pilotprojekts erfolgt ab ca. Ende 2025.
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V/0126/2024
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0126/2024 Kurzüberblick Optimierung des Linienbusbetriebs auf der Regioachse Weseler Straße in Münster durch Vernetzung von Lichtsignalanlagen und Aufbau einer modernen ÖPNV-Infrastruktur- Kommunikation mit C-ITS-Technologie (Cooperative Intelligent Transport Systems). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ ver- folgt. Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Busverkehrs auf einer sowohl durch den motori- sierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Achse mit Stadt- Umland-Verbindung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 520.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Steigerung der Qualität des ÖPNV im Rahmen des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Weseler Straße
- Moltkestraße
- Steinfurter Straße
- Wilhelmstraße
- Neutor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0126/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2024
- Erstellt
- 16.02.2024 09:42