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Zulassung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage ADIG/035/2025 vom 04.11.2025

Stand: Am 20.11.2025 im Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.11.2025

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation

    TOP 5, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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