2012/0377
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Nutzung der Räumlichkeiten im 1. und 2. Obergeschoss der ehemaligen Georg-August-Zinn-Schule
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2012/0377
2761 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 03.12.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0377 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: 00078 Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Nutzung der Räumlichkeiten im 1. und 2. Obergeschoss der ehemaligen Georg-August- Zinn-Schule Vorlage vom: 15.11.2012 Beschlussvorschlag: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.11.2012 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. November 2011 beschlossen den Magistrat zu befragen, die Räumlichkeiten im 1. und 2. Obergeschoss der ehemaligen Georg-August-Zinn- Schule in der Ostendstraße den Vereinen des Stadtteils dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Räume erfolgt durch die Verwaltung der Stadt Darmstadt. Bei der Raumvergabe sind diejenigen Vereine bevorzugt zu behandeln, die durch Eigenleistung zur Renovierung und dem Erhalt der Immobilie beitragen. Hierzu wird berichtet: Das Erdgeschoss der ehemaligen Georg-August-Zinn-Schule wird von den „Aktiven Senioren Wixhausen“ genutzt. Im 1. OG nutzen zwei Gesangvereine zu Übungszwecken die Räume, die aufgefordert wurden wieder in die Räume des sanierten Bürgerhauses Wixhausen zurückzukehren, da die bauliche Situation im ehemaligen Schulhaus problematisch ist. Das ehemalige Schulhaus in der Ostendstraße 27-29 in Wixhausen verfügt nicht über einen zweiten Rettungsweg. Aus diesem Grund ist die Nutzung der Räume im Obergeschoss auf eine vertretbare Anzahl von Personen zu begrenzen, die in einem angemessenen Zeitraum durch die Feuerwehr evakuiert werden können. Da kurzfristig keine bauliche Lösung möglich ist wurde ein Nutzungskonzept für die Vereine unter Federführung des Bezirksverwalters Wixhausen beauftragt, das eventuell eine organisatorische Lösung ermöglicht. Zu gegebener Zeit muss erneut berichtet werden. Darmstadt, 15.11.2012 65-01-00-we-kn Der Dezernent I Die Dezernentin III Jochen Partsch Brigitte Lindscheid Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ostendstraße 27
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0377
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00