2020/0402
Bebauungsplan W 23.2 ? Hilpertstraße / T-Online-Allee ? (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Anlage 1 Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – mit landschaftsplanerischem Fachbeitrag Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum Vorentwurf (§ 2a Abs. 1 BauGB) 10. Dezember 2020 PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Stadtplaner Ole Heidkamp M. Eng. (FH) Nathalie Sauer M. Sc. Christina Kontaxis Die Dezernentin III: Dr. Barbara Boczek Stadträtin W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 2 / 55 Inhaltsverzeichnis: Teil A: Begründung 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis 8 2. Rechtsgrundlagen 9 3. Verfahren 10 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 10 5. Planungsrechtliche Situation 11 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 11 5.2 Flächennutzungsplan 11 5.3 Landschaftsplan 12 5.4 Bebauungspläne 14 6. Schutzgebietsausweisungen 21 6.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSG)) 21 6.2 Gesetzlich geschützte Biotope 21 6.3 Schutzgebiete und -objekte Naturschutz 21 6.4 Landschaftsschutzgebiete 21 6.5 Schutzgebiete und -objekte, Denkmalschutz 22 6.6 Baumschutzsatzung 22 6.7 Bodendenkmäler 22 7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 22 7.1 Städtebauliche Situation 22 7.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung 23 7.3 Ver- und Entsorgung 24 7.4 Freiraumstruktur und Freiflächen 24 8. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 24 8.1 Naturräumliche Einordnung 24 8.2 Geologie und Boden 25 8.3 Hydrogeologie und Grundwasser 26 8.4 Klima und Luft 26 8.5 Landschaftsbild und Erholung 26 8.6 Biotoptypen und Vegetation 27 8.7 Fauna 27 W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 3 / 55 9. Bodenschutz / Altlasten 28 9.1 Unterlagen 28 9.2 Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altablagerungen 28 9.3 Vorsorgender Bodenschutz 28 9.4 Bodenfunktionsbewertung 29 10. Kampfmittel 29 11. Planung / städtebauliches Konzept 29 12. Erschließungs- und Verkehrskonzept, Mobilitätskonzept 31 12.1 Stellplätze 31 12.2 Öffentlicher Nahverkehr 31 12.3 Verkehrliche Auswirkungen 31 13. Grün- und Freiflächenkonzept / Grünordnungsplan 31 13.1 Grün- und Freiflächenkonzept 31 13.2 Bestandserhalt wertvoller Grünstrukturen 32 13.3 Grünordnungsplan 33 14. Wasserwirtschaftliche Belange 34 14.1 Wasserversorgung 34 14.2 Wasserqualität 34 14.3 Schutz- und Sicherungsgebiete 34 14.4 Oberirdische Gewässer 34 14.5 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“ 3 4 14.6 Grundwasserverunreinigung 34 14.7 Bodenversiegelung / Niederschlagswasserversickerung 34 14.8 Abwasser 35 14.9 Grundwasser 35 14.10 Zisternensatzung 35 15. Immissionsschutz 36 15.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet – Verkehrslärm 36 15.2 Luftverkehr 36 16. Allgemeiner Klimaschutz 37 16.1 Klimaökologie 37 16.2 Nutzung erneuerbarer Energien 37 W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 4 / 55 17. Artenschutzrechtliche Beurteilung 37 17.1 Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen 38 17.2 Ermittlung der relevanten Arten, Untersuchungstiefe 38 17.3 Wirkfaktoren 38 17.4 Untersuchungsergebnisse 39 17.5 Vermeidungs- Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen 43 18. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 44 18.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes 44 18.2 Bilanzierung 45 19. Biodiversität 47 20. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 48 20.1 Art der baulichen Nutzung 48 20.2 Maß der baulichen Nutzung 49 20.3 Bauweise 51 20.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen und Baulinien 51 20.5 Stellplätze und Garagen 51 20.6 Anschluss anderer Flächen an Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 51 20.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 51 20.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 52 20.9 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) 53 21. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 54 21.1 Dachformen 54 21.2 Werbeanlagen 54 21.3 Einfriedungen 54 21.4 Anlagen zur Solargewinnung 54 22. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser 54 22.1 Zisternensatzung 54 23. Regelungen des städtebaulichen Vertrags 55 24. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten 55 25. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen 55 W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 5 / 55 TEIL B: Umweltbericht (als gesonderter Teil) (wird zur Offenlage ergänzt) W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 6 / 55 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebiets im Stadtgebiet, Quelle: openstreetmap ............................................ 10 Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ................... 11 Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2006 ................................................................. 12 Abb. 4: Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Leitbildkarte ........................... 13 Abb. 5: Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich/Umfeld des Plangebiets ........... 14 Abb. 6: Ausschnitt des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord - mit seiner Überplanung durch den Bebauungsplan W 59 und der Darstellung des neuen Plangebietes W 23.2 ................ 16 Abb. 7: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 59 – Hilpertstraße Nordwest - ............................... 18 Abb. 8: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände - .................................... 19 Abb. 9: Ausschnitt des Bebauungsplans W 11 – Hilpertstraße –, .................................................... 20 Abb. 10: Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV, Quelle: openstreetmaps ................................. 23 Abb. 11: Städtebaulicher Entwurf, Stand 12.05.2020 ................................................... ................... 30 Abb. 12: Grünordnungsplan zum Bebauungsplan W 23.2 ................................................... ............ 33 Abb. 13: Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main, Land Hessen ............................................ 36 Abb. 14: Ergebnisse der Brutvogelkartierung im Plangebiet ............................................................ 40 Abb. 15: Räumliche Verteilung der Einzelnachweise und Nahrungsgäste ....................................... 40 Abb. 16: Darstellung der Betroffenheit der Brutvogelarten innerhalb des Grundstückes ................. 41 Abb. 17: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Biotoptypen, (Bestand), PgD (2020) ................ 45 Abb. 18: Bezugspunkt Technical Infrastructure Building (EUMETSAT) ........................................... 50 W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 7 / 55 Teil A Begründung W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 8 / 55 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerforder nis Für das Plangebiet besteht derzeit noch der am 22.06.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 -Hilpertstraße Nord-. Dieser setzt für das Bau grundstück ein Sondergebiet für Polizei- und Fernmeldebehörde fest und soll durch den Bebauu ngsplan W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee- teilweise ersetzt wer den. Dieser sieht die Festsetzung eines Gewerbegebietes vor. Auf dem Baugrundstück wurde durch die Telekom in den letzten Jahren ein teilunterkellertes, U-förmiges Tagungshotel betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor übernommen wurde. Im östlichen Grundstücksbereich r agt die Unterkellerung (Tiefgarage) über die Bestandsbebauung hinaus. Südlich des Tagungshotels befinden sich Parkplätze, die vorwiegend mit Verbundstein befestigt sind. Weiterh in sind parkartig angelegte Grünflächen und Heckenbereiche mit Bäumen vorhanden. Im Norden grenzt an das Plangebiet des Bebauungsplans die „Telekom-City“, im Osten jenseit s der Bahnlinie das Wohngebiet am Haardtring, im Süden die Hilpertstraße und die Kasernenflächen der Kelley Barracks und des Nathan-Hale-Depots sowie im Westen ein Gewerbegebie t u.a. mit dem Hauptzollamt Darmstadt und der Deutschen Post. Ziel des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee - ist die Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet. Für das Baugrun dstück besteht der am 14.05.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 Hilpertstraße No rd, welcher für das genannte Baugrundstück ein Sondergebiet für Polizei- und Fer nmeldebehörde festsetzt. Diese Nutzungsart ist aufgrund der städtebaulichen Entwic klungen in den letzten Jahrzenten nicht mehr zeitgemäß und wird nicht mehr verfolgt. Um für das Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zu gewährleisten, soll mit dem Bebauungsplan für den G esamtbereich die Voraussetzungen für einen urbanen Bürostandort geschaffen werden. Diese r soll zur Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Gewerbeb etrieben und weiteren entsprechenden Nutzungen dienen. Freiflächen, öffen tliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen innerhalb des Gebietes als Kommunikationszonen entwickelt werden, um den Bürostandort zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität und sozialer Interaktion aufzuwerten. Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandortes bildet die Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nut zung von Ressourcen und Energie soll durch flächensparendes Bauen sowie der Nutzung neue r Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch ei nen möglichst geringen Versiegelungsgrad sowie geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung Beachtung. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 9 / 55 2. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Fassung der Bekanntmachung vom 0 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.11.201 7 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I, S. 58), zulet zt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Hessische Bauordnung i. d. F. vom 28.05.2018 (GVBl. S.198), zuletzt geän dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 03.06.2020 (GVBl., S. 378) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz (HAGBNatSchG) vom 20.12.2010 (GVBl. I. S. 629), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), z uletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zu letzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. vom 17.05.2013 (BGBl. I 1274), zuletzt geändert durch Art. 103 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art.117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i. d. F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zulet zt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 10 / 55 3. Verfahren Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 13.02.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße / T-Online-Allee - gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 18.02.2020. 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsber eich Das Planungsgebiet W 23.2 - Hilpertstraße / T-Onlin e-Allee - liegt westlich der Bahnstrecke der Main-Neckar-Bahn im südwestlichen Abschluss der sogen. „Weststadt“ in Darmstadt. Die Größe des Plangebiets (Geltungsbereich) beträgt ca. 3 ha. Das Planungsgebiet wird begrenzt – im Norden durch ein Parkhaus der unmittelbar angr enzenden Bürogebäude – im Osten durch die Deutsche-Telekom-Allee – im Süden durch die Hilpertstraße und – im Westen durch die Bürogebäude des Grundstücks H ilpertstraße 31. Abb. 1: Lage des Plangebiets im Stadtgebiet, Quelle: openstreetmap W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 11 / 55 5. Planungsrechtliche Situation 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzu ngsplan (Reg. FNP) 2010 ist das Plangebiet als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe , Bestand“ dargestellt. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO entspricht i nsoweit der Ausweisung im Regionalplan Südhessen / Reg. FNP 2010 und gilt som it als den Zielen der Raumordnung angepasst. Die angrenzenden Flächen sind ebenfalls als „Vorran ggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ dargestellt. Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 5.2 Flächennutzungsplan Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist das Plangebiet entlang der Hilpertstraße als gewerbliche Baufläche aus. Die Erstellung des Bebauungsplans W 23.2 sieht für die künftige Entwicklung des Plangebiets ebenfalls ein Gewerbegebiet vor. Der Be bauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 12 / 55 Abb. 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2006 5.2.1 ICE-Neubaustrecke Rhein/Main und Rhein/Neckar Zur Entlastung der stark befahrenen Eisenbahnmagist ralen und Verkehrsknoten in den Ballungszentren Rhein/Main und Rhein/Neckar ist ein e Neubaustrecke zwischen Frankfurt (Main) und Mannheim geplant. Für das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan W 2 3.2 ergeben sich durch die Neuplanung der ICE-Trasse keine Bindungen. Das Plangebiet des Bebauungsplans W 23.2 ist von den Planungen zur ICE-Neubaustrecke nicht betroffen. 5.3 Landschaftsplan In der Leitbildkarte des Landschaftsplans der Stadt Darmstadt (September 2004) ist das Plangebiet mit der Zielsetzung „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ dargestellt. Damit sind folgende Ziele verbunden: – Schaffung eines vernetzten Grünsystems – Gestalten und Offenhalten wichtiger landschaftlic her Übergangszonen (Ortsränder) – Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotop vernetzungselemente – Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflächen (Klima- und Wasserschutz, Erholung) – Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortst eilgliedernder Grünzüge – Eingrünung der Ortsränder Entlang der Deutsche-Telekom-Allee ist darüber hinaus der „Erhalt/Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ ausgewiesen. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 13 / 55 Abb. 4: Landschaftsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ausschnitt Leitbildkarte Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünstrukturen we rden aus dieser Vorgabe entwickelt. Insbesondere durch die Erhöhung des Grünanteils geg enüber der bestehenden Situation sowie der Stärkung der wichtigen Grünverbindung ent lang der Deutsche-Telekom-Allee, durch eine weitere Baumreihe entlang der östlichen Grundstücksgrenze, wird eine Verbesserung der Grünqualität erreicht. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 14 / 55 5.4 Bebauungspläne Abb. 5: Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne im Bereich/Umfeld des Plangebiets W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 15 / 55 Gegenwärtiges Planungsrecht Für das Plangebiet besteht derzeit noch der am 22.0 6.1976 in Kraft getretene Bebauungsplan W 23 -Hilpertstraße Nord-, der in ein em Teilbereich bereits durch den Bebauungsplans W 59 überplant wurde. Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereic h des Bebauungsplans W 23 ist als Sonderbaufläche für die Bundespost (FTZ) bzw. die P olizeiverkehrsbereitschaft und im südwestlichen Bereich an der Hilpertstraße eine kle inere Fläche für gewerbliche Nutzung festgesetzt. Die Grundflächenzahl im als Gewerbegebiet festgeset zten Teilbereich beträgt 0,5, die Geschossflächenzahl 0,7. Im als Sondergebiet festge setzten Teilbereich beträgt die Grundflächenzahl 0,6. Die Baumassenzahl im Sondergebiet ist auf 3,0 festgesetzt. Die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze beschränkt sich im Sondergebiet auf V. Von der Zahl der Vollgeschosse können Ausnahmen bis zu 8 Geschossen zugelassen werden. Im Gewerbegebiet ist die geschlossene Bauweise und im Sondergebiet die offene Bauweise festgesetzt. Abweichend davon darf an die Grenze zu m Nachbargrundstück angebaut werden, wenn Baugrenzen dem nicht entgegenstehen und die Gebäudehöhe das Maß von 3,50 m nicht überschreitet. Private Grünflächen sind als Schutzpflanzung anzule gen und dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im Gewerbe- und Sondergebiet sind die Grundstücksfr eiflächen, soweit keine betriebstechnischen Gründe entgegenstehen, gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Hinsichtlich der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen sind Bauwerke im Grundriss und in ihrer Lage zueinander rechtwinklig zu errichten. Fernmeldetürme und technische Spezialanlagen sind hiervon ausgenommen. Dachneigungen sind von 0° - 15° zulässig. Grundstücke sind gegen öffentliche Verkehrsflächen mit Randsteinen von max. 30 cm Höhe abzugrenzen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord – widersprechen der angestrebten Nutzung als Gewerbegebiet in Form eines modernen Büro- und Dienstleistungsstandortes. Mit Inkrafttreten de s Bebauungsplans W 23.2 – Hilpertstraße / T-Online-Allee - wird der Bebauun gsplan W 23 – Hilpertstraße Nord -, in diesem Teilbereich geändert. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 16 / 55 Abb. 6: Ausschnitt des Bebauungsplans W 23 – Hilper tstraße Nord - mit seiner Überplanung durch den Bebauungsplan W 59 und der Darstellung des neuen Plangebietes W 23.2 Angrenzende Bebauungspläne Bebauungsplan W 59 – Hilpertstraße Nordwest - Im Westen grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsp lanes W 23.2 an den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 59 -Hilpertstraße Nordwest- der am 14.01.2017 in Kraft getreten ist. Der Bebauungsplan weist das Geb iet als Gewerbegebiet GE und eingeschränktes Gewerbegebiet GEe aus. Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO sind zulässig: - Gewerbebetriebe aller Art, sofern nicht nachfolge nd ausgeschlossen oder ausnahmsweise zulässig, Öffentliche Betriebe, - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, - Anlagen für sportliche Zwecke Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig: W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 17 / 55 - - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftsperso nen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet u nd ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und g esundheitliche Zwecke Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig: - Tankstellen, - Lagerhäuser und Lagerplätze, - Vergnügungsstätten, - Sonstige Gewerbebetriebe, die auf Darstellung ode r Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind - Einzelhandelsbetriebe Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind von den z ulässigen Nutzungen nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind. Die zulässige Grundfläche (GRZ) die von baulichen Anlagen überdeckt werden darf für den als Gewerbegebiet festgesetzten Teilbereich beträgt 0,4 und für den als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzten Teil 0,5. Die Geschossflächenzahl für den als Gewerbegebiet festgesetzten Teilbereich beträgt 1,4. Die Höhe der baulichen Anlagen setzt die Traufhöhe als Mindestmaß für das eingeschränkte Gewerbegebiet auf 128, 60 m ü. NN fest. Die Traufhöhe als Höchstmaß auf 139,0 m. ü. NN. Für das Gewerbegebiet wird die Traufhöhe als Höchstmaß auf 147,10 m ü. NN festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe darf durch notwendige Aufzugsüberfahrten und Dachaufbauten um 3,0 m auf insgesamt 5% der Dachflächen überschritten werden. Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zulä ssig. Verkehrsflächen sind auf drei Ein- und Ausfahrten von der Hilpertstraße und eine vom Pupinweg von je max. 16 m Breite festgesetzt. Mindestens 30 % der nicht überbauten Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen. Im GE und GEe sind nur Flachdächer und flachgeneini gte Dächer mit einer Neigung von weniger als 10° zulässig. Mindestens 60 % sind zu begrünen. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 18 / 55 Abb. 7: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 59 – Hilpertstraße Nordwest - Bebauungsplan W 42 - ehem. FTZ Gelände - Im Norden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsp lanes W 23.2 an den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 42 – ehem. FTZ -Gelände - der am 18.07.2003 in Kraft getreten ist. Die Nutzung zielt auf einen Bürostandort ab. Das Baugebiet gliedert sich in unterschiedliche Baufenster mit differenzierten Fes tsetzungen gemäß Ihrer Lage und Aufgabe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 19 / 55 Abb. 8: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände - Der Bebauungsplan W 42 weist das Gebiet als Gewerbe gebiet GE aus. Es sind nur nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulässig. Ei nzelhandelsbetriebe, Lagerplätze, Lagerhäuser und Tankstellen sowie Vergnügungsstätten sind nicht zulässig. Das Baugebiet gliedert sich in 10 Baufelder mit teilweise unterschiedlichen Festsetzungen. Angrenzend zu der östlich gelegenen Wohnbebauung wu rde die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen eingeschränkt. Zulässig sind demnach nur die das benachbarte Wohnen nicht erheblich belästigende gewerbliche Nutzungen, z.B. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Einzelhandelsbetriebe, Lagerplä tze, Lagerhäuser und Tankstellen sowie Vergnügungsstätten sind nicht zulässig W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 20 / 55 Die zulässige Grundflächenzahl die von baulichen An lagen überdeckt werden darf beträgt 0,8. Die maximal zulässige Geschossfläche für die einzelnen Baufelder wird unterschiedlich festgesetzt, das Höchstmaß wird allerdings für das Baufeld GE*9 mit 73.000 m² festgesetzt Die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß liegt in allen Baufeldern bei VII. Staffelgeschosse sind nicht zulässig. Der Grünflächenanteil der nicht überbauten Grundstü cksflächen muss mindestens 30 % betragen. 50 % der Dachflächen (Flachdächer) sind e xtensiv zu begrünen. 70 % der Dachflächen von Tiefgaragen, sofern sie nicht überbaut sind, sind intensiv zu begrünen. Alle Dächer sind als Flachdächer mit einer Neigung von max. 5 Grad zu errichten. Bebauungsplan W 11 – Hilpertstraße – Im Süden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 23.2 an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 11 – Hilpertstraße -, der am 26.01.1976 in Kraft getreten ist. Abb. 9: Ausschnitt des Bebauungsplans W 11 – Hilpertstraße –, W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 21 / 55 Die Grundflächenzahl beträgt 0,6, die Geschossflächenzahl 2,0. Die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze beschränkt sich auf IV. Von der Za hl der Vollgeschosse können Ausnahmen bis zu 8 Geschossen zugelassen werden, we nn die Außenwandlänge 30 m nicht überschreitet und der Bauwerksabstand mindest ens das Einfache der Traufhöhe des höchsten Gebäudes beträgt. Es ist die offene Bauweise festgesetzt. Abweichend davon darf an die Grenze zum Nachbargrundstück angebaut werden, wenn Baugrenzen dem nicht entgegenstehen und die Gebäudehöhe das Maß von 3,50 m nicht überschreitet. Hinsichtlich der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen sind Bauwerke im Grundriss und in ihrer Lage zueinander rechtwinklig zu errichten. Dachneigungen sind von 0° - 15° zulässig. Diese Bestimmung gilt nicht für Oberlichtaufbauten. Die Dachdeckung soll in Farbe und Material einheitlich sein. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 11 – Hilpe rtstraße - wird künftig vollständig durch den Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot – überplant, der sich derzeit noch im Bebauungsplanverfahren befindet. Für den Gesamtbereich von Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot ist die Rahmenplanung „Konversionsflächen West - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot“ erarbeitet worden, deren Ziel die Umnutzung der Gesamtflächen in ein Gewerbe gebiet ist und eine entsprechende Erschließungsstruktur und Grundstücksneuordnung vorsieht. 6. Schutzgebietsausweisungen 6.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschut zgebiete (VSG)) Es befinden sich weder im Plangebiet noch in planun gsrelevanter Umgebung Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete). Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von Darmstadt mit angrenzenden Flächen“ und 6117-304 „E hemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer Entfernung von etwa 2,5 km westlich des Plangebietes. Bei dem nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401 „Griesheimer Sand“. Dieses beginnt ebenfalls westli ch der Autobahn A 5 und liegt in einer Entfernung von etwa 2,5 km zum Plangebiet. Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plang ebiet sind durch die vorliegende Planung keine Auswirkungen auf die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten. 6.2 Gesetzlich geschützte Biotope Innerhalb des Plangebiets sind keine gesetzlich ges chützten Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG vorhanden. 6.3 Schutzgebiete und -objekte Naturschutz Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete „Bessunger K iesgrube“ im Südosten und „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt“ im Westen befinden sich in ungefähr 2 bis 2,5 km Entfernung des Untersuchungsgebietes. 6.4 Landschaftsschutzgebiete Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“ umfas st die ca. 420 m entfernt vom Plangebiet angrenzenden Waldflächen. Für diese Wald flächen ist eine Ausweisung als Bannwald geplant. Weitere Schutzgebietsausweisungen nach Naturschutzrecht, Wasserschutzrecht oder Forstrecht sind im Plangebiet nicht vorhanden. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 22 / 55 6.5 Schutzgebiete und -objekte, Denkmalschutz Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Gebiete oder Objekte. Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen nach Natu rschutzrecht, Wasserschutzrecht oder Forstrecht für den Geltungsbereich vor. 6.6 Baumschutzsatzung In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusam menhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt. Geschützt sind Bäume, die - gemessen in einem Meter Höhe - bei Laubbäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. 6.7 Bodendenkmäler Es liegen keine Schutzgebietsausweisungen im Sinne des Denkmalschutzes vor. 7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Besta nd 7.1 Städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt im Südwesten der Wissenschafts stadt Darmstadt, westlich der Nord-Süd verlaufenden Main-Neckar-Bahntrasse. Im No rden grenzt an das Plangebiet die „Telekom-City“, im Osten jenseits der Bahnlinie das Wohngebiet „am Haardtring“, im Süden die „Hilpertstraße“ und die Kasernenflächen der „Ke lley Barracks“ und des „Nathan-Hale-Depots“ und im Westen ein Gewerbegebie t u.a. mit Hauptzollamt Darmstadt und Deutscher Post. Die Gebäude innerhalb des Plangebietes weisen fünf Vollgeschosse auf. Das Grundstück ist mit einem teilunterkellerten, U- förmigen Tagungshotel bebaut. Im östlichen Grundstücksbereich ragt die Unterkellerun g (Tiefgarage) über die Bestandsbebauung hinaus. Südlich des Tagungshotels befinden sich großflächige Parkplätze. Die Parkplatzflächen sind vorwiegend ge pflastert. Weiterhin sind parkartig angelegte Grünflächen und Heckenbereiche mit Bäumen vorhanden. Im rückwärtigen Bereich des Tagungshotels befinden sich gärtnerisch angelegte Freiflächen, die keine Bebauung aufweisen, sondern als Rasenflächen angelegt sind. Die nähere Umgebung ist geprägt durch weitere gewer betreibende Unternehmen. Vorzugsweise lässt sich eine offene Bauweise der um liegenden Gebäude erkennen mit Flachdächern bzw. einer Neigung der Dächer von 0° - 15°. Die Zahl der Vollgeschosse in der Umgebung variiert zwischen vier bis sieben. Staffel geschosse sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Das Plangebiet ist an der südlichen und westlichen Grenze von Hecken und Sträuchern umgeben. Innerhalb des Plangebiets lassen sich im n ördlichen Teil Frei- bzw. Grünflächen erkennen, die zum Teil gärtnerisch angelegt sind. Gerade im südlichen Teil des Plangebiets ist dies deutlich zu erkennen, da Bäume, Sträucher und Wiesen den großflächigen Parkplatz und den Eingangsbereich des Hotels auflockern. In unmittelbarer Nähe grenzt im Westen ein Waldgebiet an das bestehende Gewerbegebiet. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Hilpert straße im Süden des Plangebiets, sowie über die Deutsche-Telekom-Allee im Osten, die an di e Hilpertstraße im Süden angeschlossen ist. Eine Autobahnanbindung an die A 5 und A 67 ist ebenfalls vorhanden und ist vom Plangebiet schnell zu erreichen. Da das Gebiet überwiegend als Gewerbegebiet ausgewi esen ist, finden sich in der Umgebung ausschließlich gewerbetreibende Unternehme n. Lebensmitteldiscounter sowie Lebensmittelvollversorger befinden sich in ca. 1 km Entfernung zum Plangebiet. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 23 / 55 7.2 Gegenwärtige verkehrliche Erschließung 7.2.1 MIV Die Anbindung an das städtische und übergeordnete S traßennetz erfolgt von der an das Plangebiet angrenzenden Hilpertstraße im Süden sowi e der Deutsche-Telekom-Allee im Osten. Das Grundstück wird über die Hilpertstraße s owie die Deutsche-Telekom-Allee erschlossen. Weitere durchgängige Verbindungen sind für den MIV im Plangebiet nicht vorhanden. Die Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen im Osten und Süden des Plangebiets sind gut für den motorisierten Individualverkehr ausgebaut u nd an das weitere Verkehrsnetz in Darmstadt angeschlossen. 7.2.2 ÖPNV Das Plangebiet ist im Osten über die Haltestelle „D armstadt T-Online-Allee“ und im Südwesten über die Haltestelle „Darmstadt Hilpertst raße“ an das bestehende ÖPNV Netz angeschlossen. Die Haltestellen werden unter der Wo che von 6 Uhr bis 20 Uhr im 15 Minuten Takt bedient. Da das Plangebiet in unmittel barer Nähe zu den beiden Haltestellen liegt, verfügt dieses über eine sehr gute Erschließung mit dem ÖPNV: Abb. 10: Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV, Quelle: openstreetmaps W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 24 / 55 7.2.3 Fuß- und Radwege Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine öffentlichen Fuß- und Radwege. Außerhalb des Plangebiets, entlang der Hilpertstraß e und Deutsche-Telekom-Allee bestehen gut ausgebaute Rad- und Fußwegverbindungen , über die das Plangebiet zu erreichen ist. 7.3 Ver- und Entsorgung 7.3.1 Gas, Strom und Kommunikation Das Gebiet des Geltungsbereichs ist derzeit im Bere ich der Hilpertstraße im Süden und im Bereich der Deutsche-Telekom-Allee im Osten an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Da das Gebiet bereits besteht und die Ver- und Entsorgung aktuell gesichert ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Ver- und Entsorgung des Plangebietes auch weiterhin gesichert ist. 7.3.2 Wasserversorgung Das Plangebiet ist derzeit aufgrund der bestehenden Nutzung an das Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Es kann davon ausgeg angen werden, dass die Wasser- und Löschwasserversorgung des Plangebiets weiterhin gesichert ist. 7.3.3 Wasserentsorgung Im Sinne des § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist d as anfallende Niederschlagswasser ortsnah zu versickern, verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, sowe it dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wa sserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Ent wässerungsplanung erstellt, die detaillierte Aussagen zur Entwässerung des Gebietes treffen wird. Zum Zeitpunkt des Vorentwurfs des Bebauungsplans ist die Entwässerung splanung jedoch noch in Bearbeitung. 7.4 Freiraumstruktur und Freiflächen Das Plangebiet ist durch das bestehende Gebäude, ab er auch insbesondere durch den großflächigen Parkplatz stark versiegelt. Grün- und Freiflächen befinden sich im Westen und Norden des Plangebietes. Im Bereich des Parkplatzes befinden sich zwischen d en Parkbuchten Grünstreifen mit Hecken, Sträuchern und teilweise Bäumen. Auch im Ei ngangsbereich des Hotels, an den Parkplatz angrenzend, wurde ausreichend für einen G rünanteil in Form von Wiesenfläche gesorgt. Die übrigen Flächen sind versiegelte Stell platzflächen, Flächen für Abfall des Hotelbetriebs oder ein Rettungsweg für die Feuerwehr. 8. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 8.1 Naturräumliche Einordnung Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit der hessischen Rheinebene, innerhalb des Griesheim-Weiterstädter Sandes (225.9). Die Hessische Rheinebene umfasst den Hauptteil der rechtsrheinischen Niederterrasse zwischen den heutigen Mündungen von Main und Neckar . Sie bildet zusammen mit dem hessischen Teil der Nördlichen Oberrheinniederung ( 222) das so genannte "Hessische Ried". Als sandige Niederterrasse umfasst sie, nebe n Flugsand- und Dünengebieten, W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 25 / 55 ausgedehnte Flächen, die mit Neckarschwemmlehm bede ckt sind, sowie das als feuchte Rinne in Erscheinung tretende Altneckarbett. Im Bereich trockener Flugsand- und Dünengebiete sind heute Kiefernwälder vorherrschend, die stellenweise im Wechsel mit Spargelanbauflächen stehen. Im übrigen Gebiet herrscht Ackerbau vor. Der ausgedehnte Komplex des Jägersburg-Gernsheimer Waldes ist mit Wald vom Typ eines vor 20 Jahren noch recht naturnahen E ichenhainbuchenwaldes bestockt; er hat als Wassergewinnungsgebiet Bedeutung und seithe r tief greifende ökologische Veränderungen erlitten (Grundwasserabsenkung) (Umweltatlas Hessen, HLNUG 2013). Der Griesheim-Weiterstädter Sand ist ein im Wesentl ichen dünenfreies, flaches Flugsandgebiet im Bereich eines kiefernreichen Eich en-Mischwaldes dessen heutige Vorkommen meist Sekundärwälder sind. Die vorgeschichtlich gut besiedelte Einheit ist heu te im Bereich der waldfreien Flächen ein Acker- und Gemüseanbaugebiet, wobei der Gemüseanbau bei Griesheim seinen Ursprung in der Benutzung dieses Sandgebietes als Rieselfeld er für die frühere Klärung der Darmstädter Abwässer hat. In diesem Bereich sind di e Böden stark humos eutrophiert. Im nördlichen Teil der hier beschriebenen naturräumlic hen Einheit, also bei Büttelborn, Weiterstadt und Darmstadt-Arheilgen finden sich neb en dem bodenartbedingt anspruchsloseren Ackerbau auch Spargelsonderkulture n. Verschiedene Dünen sind beim Autobahnbau zur Sandgewinnung abgetragen worden (Kl ausing, Blatt 151 Darmstadt, 1967). 8.2 Geologie und Boden Das geologische Ausgangsgestein bilden Flugsande, w elche zwischen den Eiszeiten im Pleistozän gen Osten verweht wurden und sich in der Rheinebene vor dem Bergstraßenanstieg abgelagert haben. Vorherrschende Bodeneinheiten sind Pararendzinen, Braunerden mit Bändern, örtl. Bänder-Parabraunerden. Die Mächtigkeiten können aufgrund des Reliefs, der Genese und der mehrmaligen Umlager ung stark variieren. Die Flugsande weisen stellenweise lehmige Horizonte auf, welche i n unterschiedlicher Tiefe anzutreffen sind. Aufgrund der geologischen Voraussetzungen ist der Boden trocken und sandig. Meist ist der Oberboden von Dürre und Austrocknung geprägt. Der Untergrund kann jedoch bedingt durch eine lehmige bis tonige Schicht Staunässe aufweisen . Oberflächlich sind die Flugsande größtenteils entkalkt und damit nährstoffarm. Die vorhandenen Böden können nahezu vollständig als anthropogen überformte Böden angesehen werden. Dennoch sind teilweise großflächi g unversiegelte Bodenbereiche mit ihren vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt als wertvoll einzustufen. Im Plangebiet sind dies vor allem die nördlichen und westlichen Randbereiche. Zur Erfassung der geo- und umwelttechnischen Stando rteinschätzung liegt ein Gutachten von ITUS GmbH & Co. KG vom 14.11.2019 vor, welches im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben wird: Der oberflächennahe Baugrund des Untersuchungsgebie tes wird von aufgefüllten Böden geprägt. Darunter stehen nach der geologischen Kart e quartäre Sande, bestehend aus teilweise schluffigen und örtlich feinkiesigen Fein- bis Mittelsanden mit einer Mächtigkeit von über 8 m an. Unter der vorhandenen Oberflächenbefestigung bzw. u nterhalb der Grasnarbe wurden mit den durchgeführten Baugrundaufschlüssen bis in eine Tiefe von ca. 1,1 m unter der Geländeoberkante (Niveau ca. 124,9 m ü NN) aufgefül lte Böden erkundet. Diese sind schwach kalkhaltig bis kalkhaltig und bestehen aus Sanden und Kiesen mit unterschiedlichen kiesigen, schluffigen bzw. sandigen Beimengungen in hellbrauner, grauer bzw. brauner Farbe. Unter den aufgefüllten Böden bzw. unterhalb der Gra snarbe folgen quartäre Sande der Schicht 2a. Die Schicht besteht vorwiegend aus brau nen, hellbraunen, beigen und W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 26 / 55 graubraunen Fein- bis Mittelsanden mit kiesigen bis stark kiesigen und schwach schluffigen Beimengungen. Unterhalb der Schicht folgen quartäre Sande der Sch icht 2b. Sie besteht vorwiegend aus braunen, hellbraunen, beigen und graubraunen Fein- bis Mittelsanden mit lokal feinkiesigen Beimengungen. Das Plangebiet wird der Erdbebenzone 1 und der Unte rgrundklasse S zugeordnet. Zudem wird es mit der Baugrundklasse C bewertet (Oberflächennaher Untergrund bis zu einer Tiefe von etwa 20 m (rollige bzw. gemischtkörnige Lockergesteine in mitteldichter Lagerung)). 8.3 Hydrogeologie und Grundwasser Bei den im August 2019 durchgeführten Erkundungsarb eiten von ITUS wurde bis zur maximalen Untersuchungstiefe von ca. 8,6 m unterhal b der Geländeoberkante kein Grundwasser angetroffen. Die angetroffenen Böden waren trocken bis erdfeucht. Gemäß den Grundwasserhöhengleichenplänen von April 1957 bis Oktober 2015 lag der Grundwasserstand im Geländebereich in diesem Zeitra um in etwa bei 103 m ü. NN bis 109 m ü. NN und entsprechend rd. 17 m bis 23 m tief unter Gelände. Niederschlagsabhängig ist in den Böden der Schichte n 1 und 2a mit Bodenfeuchte sowie niederschlagsbedingtem Sickerwasser zu rechnen. Ein e planmäßige Versickerung von Niederschlagswasser ist im Plangebiet grundsätzlich möglich. Das Plangebiet liegt außerhalb eines Wasserschutzgebiets. Es wird auf Kap. 14 (Wasserwirtschaftliche Belange) hingewiesen. 8.4 Klima und Luft Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Gebiet. Im Oberrheingraben und an der Bergstraße treten relativ hohe Temperaturen und ger inge Niederschlagsmengen auf. Hier zeigt sich kontinentaler Klimaeinfluss. In Darmstad t lag die mittlere Jahrestemperatur im Zeitraum von 2010 bis 2018 bei rund 10,5°C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge lag zwischen 2010 bis 2018 bei etwa 688 mm, das langjährige Mittel von 1996 bis 2010 liegt bei 749 mm (Messungen des Deutschen Wetterdienstes von der Internetpräsenz der Wissenschaftsstadt Darmstadt entnommen). Für das Plangebiet sind folgende lokalklimatisch re levante Flächen bzw. Prozesse zu betrachten (Klimafunktionskarte Darmstadt 2017, Lan dschaftsplan Darmstadt 2003, DWD 1986): Die vorherrschende Windrichtung ist im Sommer Süd b is Südwest, im Winter Nordost bis Ost. Die angrenzenden Waldflächen im Westen und sonstige Gehölzstrukturen besitzen ausgleichende Klimafunktion als Frischluftentstehungsgebiete. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades besteht eine hohe Wärmebelastung durch verstärktes Aufheizen. Das Plangebiet hat keine übergeordnete klimatische Funktion. 8.5 Landschaftsbild und Erholung Landschaftsbild Das Relief des Plangebietes ist weitgehend eben mit Höhen zwischen 123,5-128,5 m ü. NN. Die Landschaft im Plangebiet ist stark gewerblich ü berprägt und weist einen hohen Versiegelungsgrad auf. Es dominieren ein großer Geb äudekomplex und gärtnerisch angelegte Freiflächen, der südliche Bereich wird durch die Nutzung als Parkplatz bestimmt. Die Landschaft im Plangebiet wird geprägt durch Bau werke, Vegetation und andere anthropogene Geländestrukturen (Straßen, Fußwege, P lätze und Grünflächen). Die W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 27 / 55 Bereiche werden vermutlich weitestgehend von Hotelg ästen und Beschäftigten genutzt. Aufgrund der Lage außerhalb des Stadtzentrums und i n einem gewerblich und industriell geprägten Gebiet, ist daher die Wahrnehmung und Qualität des Schutzgutes Landschaft als nicht außerordentlich hoch zu bewerten. Innerhalb des Grundstücks befindet sich ein Hotel mit oberirdischen Stellplätzen und intensiv wie dauerhaft gepflegten Grünbereichen. Das gesamte Grundstück wird von einer breiten Heckenstruktur auf einem Erdwall begrenzt, welche von zahlreichen größeren Bäumen durchsetzt ist. Der intensiv gepflegte Innenbereich charakterisiert sich durch einen hohen Anteil an nicht heimischen Pflanzen. Das Baugrundstück wird von einem breiten Heckenbereich umgrenzt, welcher über das bei Weitem größte Habitatpotential des Gebietes verfügt . Während die Heckenstruktur im Bereich des Parkplatzes vornehmlich von Kiefern (z. T. abgängig) und Robinien durchsetzt ist, finden sich in nordwestlicher Richtung zunehme nd mehr heimische Laubbäume innerhalb des Strukturkomplexes. Der südliche Vorderbereich der Parkplätze charakter isiert sich durch angelegte Kiesbeete samt Robinien (und Exoten). Einzelne größere, heimi sche Laubbäume werten diesen Bereich ökologisch auf. Die verschiedenen Gebäude zeichnen sich durch eine technische Bauweise mit Flachdach aus und sind seitens der Fassaden vollständig intakt bzw. verschlossen. Innerhalb des nördlichen Grünbereiches findet sich ein kleines Gartenhäuschen, welches in die strukturiert angelegten und intensiv gepflegten Grünflächen integriert ist. Besonders hervorzuhebende Blickbeziehungen in die a ngrenzende Landschaft sind nicht vorhanden. Erholung Durch die industrielle und gewerbliche Prägung des Planungsgebietes, ist es für die Naherholung der Öffentlichkeit eher weniger frequentiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Erholung als nachrangig einzustufen. Potentiell ist die gärtnerisch angelegte Freifläche um das Gebäude für die Freizeitnutzung geeignet. Außerhalb des Plangebiets sind die zum Westwald gehörigen Waldflächen im Westen für die Naherholung der Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete von Bedeutung. 8.6 Biotoptypen und Vegetation Es liegt eine Bestandserfassung von 2020 vor. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden Bestandserfassungen der Biotoptypen und ihrer kennzeichnenden Vegetation durchgeführt (Kap. 17.3.1, Kap. 18.1). Es wird auf das Kapitel 18.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes verwiesen. 8.7 Fauna 8.7.1 Artenschutzfachliche Potentialabschätzung 201 9 Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna liegt eine Artenschutzfachliche Potentialabschätzung (Ökologie und Stadtentwicklung, 2019) vor. Ziel des Gutachtens ist es, zu klären, ob artenschutzrechtlich relevante Arten im Plangebiet vorhanden sind, inwieweit durch die geplanten Maßnahmen die Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG berührt sein könnten und wie mögliche Konf likte mit dem Artenschutz ggf. zu lösen sind. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 28 / 55 Grundlage bilden die Lebensraummerkmale des Untersuchungsgebiets und die Kenntnis der großräumlichen Verbreitungsgebiete von Tierarten und Gefäßpflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten. Im Bebauungsplanverfahren sind die folgenden Arten/ Artengruppen in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abzuarbeiten, da Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können: – Fledermäuse – Vögel. Eine Betroffenheit von Reptilien und Pflanzen ist durch weitere Begehungen zu klären. Zu den Ergebnissen der faunistischen Untersuchungen wird auf Kap. 17verwiesen. 9. Bodenschutz / Altlasten 9.1 Unterlagen Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesun de Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung darf das Probl em Bodenbelastungen nicht ausgeklammert werden. Die Kommune hat sich im Rahme n der Aufstellung des Bebauungsplans zu vergewissern, ob die geplante Nut zung mit einer vorhandenen oder vermuteten Bodenbelastung vereinbar ist. Die Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die i m Boden und im Grundwasser vorhandenen Belastungen und auf mögliche Sanierungs maßnahmen sind im Bauleitplanverfahren darzustellen, zu bewerten und abzuwägen. Ebenso verhält es sich mit den Auswirkungen der festgestellten Belastungen bzw. der Sanierungsmaßnahmen auf das geplante Vorhaben. 9.2 Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten / Altabla gerungen Hinweise auf sanierungsrelevante Bodenbelastungen l iegen nach den vorliegenden Ergebnissen der abfalltechnischen Voruntersuchungen aufgefüllter und gewachsener Böden derzeit nicht vor. Weiterführende umwelttechnische Untersuchungen im Z uge einer geotechnischen Hauptuntersuchung mit einer Verdichtung des Untersuchungsrasters werden erforderlich. Im Hinblick auf eine ggf. geplante Baumaßnahme auf dem Gelände wird eine abfalltechnische Voruntersuchung, z. B. der geotech nischen Hauptuntersuchung, erforderlich. 9.3 Vorsorgender Bodenschutz Der in § 1 Abs. 5 BauGB aufgeführte Grundsatz, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfo lgen soll, wird durch die Bodenschutzklausel in § 1a BauGB als Vorschrift zum Umweltschutz ergänzt. Im § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB wird vorgegeben, dass die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen begründet werden so ll; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und ander e Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Die Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 29 / 55 entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutz ung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Landwirtschaftliche Flächen oder Waldflächen werden nicht in Anspruch genommen. Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Mit der Zielsetzung eines sparsamen Umganges mit Gr und und Boden sind im Bebauungsplan Festsetzungen zur Beschränkung der üb erbaubaren Flächen, zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und zur Begrünung festgesetzt. Weitere bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im Rahmen der Bauausführung zu beachten. Hierbei gibt es allgemei ne Vorgaben zum Schutz des Mutterbodens (§ 202 BauGB) und Vorgaben zur Lagerun g und zum Wiedereinbau des Oberbodens (DIN 18915 und DIN 19731). Es wird auf d ie Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes hingewiesen. 9.4 Bodenfunktionsbewertung Es liegen keine Informationen aus dem BodenViewer Hessen vor. 10. Kampfmittel Bei der Erstellung des Bebauungsplans sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältni sse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr und des bauleitplanerischen Vors orgeprinzips ist zu klären, welche Gefahren von evtl. bestehenden Gefährdungen durch Kampfmittelbelastungen ausgehen. Gemäß dem Schreiben des Regierungspräsidiums Darmst adt, Abteilung Kampfmittelräumdienst Hessen, muss auf dem Baufeld grundsätzlich mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln gerechnet werden. Im Zuge der Baugrunderkundung wurden die Ansatzpunk te der Baugrunduntersuchungen im Vorfeld durch die WST GmbH, Eppelheim, auf Kampfmittelfreiheit geprüft. Im Bereich der Bohransatzpunkte wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Für die Ausführung der geplanten Baumaßnahme sind d ie Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten. 11. Planung / städtebauliches Konzept Um dem Plangebiet eine städtebaulich geordnete und zeitgemäße Entwicklung zukommen zu lassen, ist vorgesehen einen urbanen Bürostandort zu entwickeln, der zur Unterbringung von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Gewe rbebetrieben und weiteren entsprechenden Nutzungen dient. Unter dem Leitziel „Arbeitswelt von morgen" ist vor gesehen, den Standort nicht als herkömmlichen Bürostandort einer klassischen Gewerb enutzung zu entwickeln, sondern durch eine Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen die Aufwertung und Schaffung eines lebendigen Bürostandortes zu ermöglichen, ins besondere Gastronomie- oder Einzelhandelsbetriebe. Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nut zung von Ressourcen und Energie soll durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes M obilitätsangebot sowie die Nutzung erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologisch e und klimatische Aspekte finden durch einen möglichst geringen Versiegelungsgrad so wie geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung Beachtung, z. B. durch die Be rücksichtigung von Begrünung bei der W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 30 / 55 Innenhofgestaltung zur Verringerung von Aufheizfläc hen sowie der Retention von Regenwasser auf den Flächen. Zudem ist Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Ziel ist die Entwicklung des Grundstückes in mehrer en Phasen (Stufenweise / terminlich gestaffelt), diese Entwicklung soll den Weiterbetri eb des bestehenden Hotels berücksichtigen. Eine Realteilung des Standorts auf einzelne Grundstücke ist vorgesehen. Die städtebauliche Planung für die neuen Gebäude be absichtigt Langlebigkeit und Nutzungsflexibilität zu erreichen. Die Quartierplanung sieht eine Blockstruktur vor, d ie durch sechs Gebäude, in ihrer Maßstäblichkeit ähnlich, aufgeteilt wird. Dabei bil det sich aufgrund der hofartigen Gebäudestellung im nördlichen Bereich ein Platz her aus, der sich durch die Abstände zwischen Gebäuden nach Osten, Süden und Westen öffn et. Im südlichen Bereich entsteht eine großzügige Ost-West-Achse, als Grün- und Wegeverbindung. Der südliche Bereich kann losgelöst vom Rest des Qu artiers betrachtet werden. Hier sind zwei Gebäude vorgesehen, von denen das östliche Gebäude zum Teil mit zwölf Geschossen ausgebildet werden soll, um an der Achse Telekom-Al lee und Hilpertstraße als identitätsstiftender städtebaulicher Hochpunkt zu dienen. Bis auf das zwölfgeschossige Hochhaus sind die Gebä ude insgesamt mit sechs bis sieben Vollgeschossen mit zusätzlichen Staffelgeschossen vorgesehen. Abb. 11: Städtebaulicher Entwurf, Stand 12.05.2020 W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 31 / 55 Im Quartier sind drei unterschiedliche Plätze und F reiflächen vorgesehen, die jeweils eine andere Funktion erfüllen. Der südöstliche Platz, in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle, dient als Entree in das Quartier und als Mobilitäts station, bestehend aus der Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsarten (Bus, Pedelec-Verle ihstation, E-Roller, Car-Sharing, etc.). Der mittig liegende Platz wird einer urbanen Nutzung zugeführt und soll insbesondere durch die Erdgeschossnutzungen ein lebendiger Kommunikations- und Begegnungsraum werden. Im Westen befindet sich eine begrünte Aufenthaltsfläche, die die Gelegenheit bietet, sich in der Mittagspause im Grünen zu erholen. Der Bürostandort soll als Quartier verstanden und e rlebbar werden und zu einem Ort mit hoher Aufenthaltsqualität und sozialer Interaktion werden, nicht nur für das Plangebiet selber, sondern auch für die angrenzenden Gewerbestandorte. Hierbei kommt insbesondere der Erdgeschosszone eine besondere Bedeutung zu. Du rch die geplanten Arkaden im Erdgeschoss und der Nutzung von Außenflächen durch Gastronomie können die Freiflächen, öffentlichen Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen als Kommunikationszonen entwickelt werden. Aber auch gr oßflächig angelegte Dachterrassen dienen als kommunikativer Treffpunkt und können für Meetings im Freien genutzt werden. Im Erdgeschoss des am südöstlichen Platz vorgesehen en Gebäudes ist auch ein quartiersbezogener Nahversorger angedacht. Dadurch werden kurze Wege für die Mittagspause, aber auch den Feierabend-Einkauf geschaffen. Die Erschließung des Plangebietes für den MIV erfol gt über die Hilpertstraße und die Deutsche-Telekom-Allee. 12. Erschließungs- und Verkehrskonzept, Mobilitätsk onzept Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachh altigen Mobilität durch eine gute Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch Zuwegungen zum ÖPNV sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote. Der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge soll ausschließlich in Tiefgaragen organisiert werden. 12.1 Stellplätze Die erforderlichen Stellplätze sind gemäß Stellplat zsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzuweisen. 12.2 Öffentlicher Nahverkehr Mit der Entwicklung des Plangebietes bleibt der Ans chluss an den öffentlichen Nahverkehr des Plangebietes unverändert. Es wird auf Kap. 7.2.2 verwiesen. 12.3 Verkehrliche Auswirkungen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Ver kehrsuntersuchung durchgeführt. Im weiteren Planungsprozess wird diese im Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt. 13. Grün- und Freiflächenkonzept / Grünordnungsplan 13.1 Grün- und Freiflächenkonzept Anpflanzflächen Die Anpflanzflächen sind ein wesentlicher Baustein des Konzeptes zur Grüngestaltung des Plangebiets und stellen sich in unterschiedlichen Ausprägungen dar: W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 32 / 55 Die mit „1“ gekennzeichnete Fläche ist zu mindestens 70 % in einem offenen Charakter als Rasen- oder Wiesenfläche gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten, abgängige Bäume sind zu ersetzen. Versiegelte / teilversiegelte oder nicht begrünte F lächen sind nur als Fußwege sowie Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen zulässig. Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine). Die mit „2“ gekennzeichneten Flächen sind zu mindestens 70 % zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Fußwege, Fahrradabstellflächen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen zulässig. Die Fläche „3“ ist in einem offenen Charakter zu mi ndestens 80 % als Rasen- oder Wiesenfläche gärtnerisch zu gestalten und zu bepfla nzen. Die Bepflanzung mit Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten, abgängige Bäume sind zu ersetzen. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Zufahrten, Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten und –aufs tellflächen zulässig. Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind teilve rsiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine). Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind nicht zulässig. Die als „4“ gekennzeichnete Fläche ist zu mindestens 60 % zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung von Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Fußwege, Fahrradabstellflächen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen zulässig. Dachflächen Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 5° des obersten Geschosses eines Gebäudes sind mindestens zu 80 % e xtensiv zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Gesamtstärke von minde stens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Fassaden Die Fassaden der Gebäude sind zu begrünen. Dabei si nd Fassaden mit Fenstern zu mind. 20 % und fensterlose Funktionsgebäude zu mind. 40 % mit rankenden, schlingenden oder kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrü nen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen. 13.2 Bestandserhalt wertvoller Grünstrukturen Die Heckenstruktur im Westen bietet das größte Potential für die biologische Vielfalt und soll daher in ihrer Grundform und der Biotopstruktur erhalten werden. Sie dient vor allem als Brut- und Lebensraum für Vogel- und Fledermausarten. 13.2.1 Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität Zur Erhaltung der Biodiversität und zur Entwicklung der besonderen Lebensraumqualitäten des Gebiets sind nicht überbaubare Flächen nach Mög lichkeit als Grünflächen zu entwickeln. Unterstützend zu dem sehr stark versieg elten Bereich des Plangebiets werden neue Lebensräume in Form von Dachbegrünungen und Fa ssadenbegrünungen entwickelt. Die geplanten Grünflächen von rund 20 % mit Erdansc hluss auf dem Grundstück wirkt sich durch das ermöglichen von Großgrünstrukturen ebenfa lls positiv auf die Biodiversität aus (vgl. Kap. 20.2.2). W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 33 / 55 13.3 Grünordnungsplan Abb. 12: Grünordnungsplan zum Bebauungsplan W 23.2 Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans W 23.2 - Hilpertstraße / T-Online-Allee wird der Grünordnungsplan mit folgenden Inhalten erstellt: 13.3.1 Inhalte Grünordnungsplan Das grünordnerische Konzept ist aus den übergeordne ten Fachplanungen hergeleitet und stellt die landschaftsökologische und gestalterische Grundlage für den Bebauungsplan dar. Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie di e Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grünstrukturen werden aus dieser Vorgabe entwickelt und weichen hiervon nicht ab. Die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan und aus dem Landschaftsplan – zur Schaffung eines vernetzten Grünsystems, – zur Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in st ark versiegelten Bau- und Sportflächen (Klima- und Wasserschutz, Erholung), werden ebenfalls berücksichtigt. Der Grünordnungsplan stellt in erster Linie die Grü nflächen und sonstigen Vegetationsflächen innerhalb des Plangebietes dar. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 34 / 55 14. Wasserwirtschaftliche Belange 14.1 Wasserversorgung Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Lösch wasser erfolgt durch die HSE (HEAG Südhessische Energie AG). Für die Bebauungen ist ei ne Löschwasserversorgung entsprechend dem Arbeitsblatt DVGW 405 notwendig. D ie Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtlich (Wasserwerk und Rohrnetz) d urch die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die erforde rliche Menge ist durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen abgedeckt und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereitstellbar. Da derzeit nicht bekannt ist, welche gewerblichen N utzer sich in den verfügbaren Gewerbeflächen im Plangebiet niederlassen werden, k ann derzeit nicht ermittelt werden, welcher Bedarf bestehen wird. 14.2 Wasserqualität Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TWVO). 14.3 Schutz- und Sicherungsgebiete Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicheru ngsgebiet nach dem Hessischen Wassergesetz. Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. Es liegt auch nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Die Entfernung zum nächstgelegenen Wasserschutzgebi et (Trinkwasserschutzzone III) bei Eschollbrücken beträgt ca. 5 km in südwestlicher Richtung 14.4 Oberirdische Gewässer Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 14.5 Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ri ed“ Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Gru ndwasserbewirtschaftungsplanes „Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/199 9, S. 1659 und 31/2006, S. 1704). Dieser ist als Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserwirtschaftlichen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen. Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main. 14.6 Grundwasserverunreinigung Im Plangebiet sind keine Grundwasserverunreinigungen bekannt. 14.7 Bodenversiegelung / Niederschlagswasserversick erung Das anfallende Niederschlagswasser bzw. der Überlau f der Zisternen ist vollständig im Plangebiet zur Versickerung zu bringen. Der natürli che Wasserkreislauf soll durch diese Maßnahme soweit als möglich erhalten bleiben. Mit d er Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes wir d den Zielsetzungen des Wasserhaushaltsgesetzes Rechnung getragen. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 35 / 55 Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung und zur Ve rsickerung von Niederschlagswasser sind im Bebauungsplan festgesetzt. 14.8 Abwasser Das Plangebiet ist derzeit an die vorhandenen Abwas seranlagen im Quartier angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Abwasseranlagen ausreichend dimensioniert sind. 14.9 Grundwasser In dem hydrologischen Kartenwerk Hessische Rhein- und Mainebene, Stand Oktober 2013, wird ein Grundwasserflurabstand im Plangebiet von 15 bis 25 m angegeben. 14.10 Zisternensatzung Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes erfolgt die Vorgabe für die Entwässerung der Dachflächen die Errichtung von Zisternen, um da s darin gesammelte Niederschlagswasser als Brauchwasser zu verwerten. Durch Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser werden die Trinkwasser-Ressourcen geschont, der Eingriff in den Wasserhaushalt gemindert und die Kl äranlage entlastet. Bei Überlauf der Zisternen soll das Regenwasser auf dem Grundstück versickert und/oder in den öffentlichen Abwasserwasserkanal eingeleitet werden. Voraussetzu ng für die Sammlung, Verwertung und Versickerung ist, dass wasserwirtschaftliche, g esundheitliche, wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegenstehen. Ziel der Maßnahme ist einerseits die Minimierung de r Niederschlagsabflüsse und andererseits die möglichst naturnahe Wiedereinglied erung der unvermeidbaren Niederschlagsabflüsse in den natürlichen Wasserkreislauf. Abflussspitzen sowie Anteile des Oberflächenabflusses sollen dabei zugunsten von Rüc khaltung, Verdunstung und Versickerung reduziert werden. Die Ausnahmen von der Zisternensatzung sollen einen Anreiz für eine Dachbegrünung schaffen, die über die Mindestanforderungen der Dachbegrünungsfestsetzungen hinausgeht und eine höhere Abflussretentionswirkung hat. Wenn Gründachflächen nicht an den Kanal angeschlossen sind, wird deren Regenwasser bereits vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet und wieder dem Wasserkreislauf zugef ührt, weshalb eine Zisterne zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit entfallen kann. Das vorgegebene Fassungsvermögen von 25 l/m² stammt aus der DIN 1989-1 zu Regenwassernutzungsanlagen. Der Ertrag verringert s ich entsprechend dem Abflussbeiwert, weshalb für extensiv begrünte Dachflächen 10 l/m² vorgegeben werden. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 36 / 55 15. Immissionsschutz 15.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet – Verkehrs lärm Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Scha llschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden im weiteren Planungsprozess im En twurf des Bebauungsplans berücksichtigt. 15.2 Luftverkehr Das Plangebiet liegt außerhalb des Siedlungsbeschrä nkungsgebietes des Regionalplanes Südhessen 2010. Das Siedlungsbeschränkungsgebiet wu rde auf Grundlage der 60-dB(A)-Fluglärmkontur entsprechend der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (LAI-Leitlinie) für Verkehrsflughäfen berechnet. Da in den Siedlungsbeschränkungsgebieten nur die Au sweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig sind, sind diese Vorgaben für die Planung ohne Belang, da im Plangebiet ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Abb. 13: Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt/Main, Land Hessen Das Plangebiet liegt auch außerhalb des Lärmschutzb ereichs des Flughafens Frankfurt/Main gemäß Lärmschutzbereichsverordnung ( Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Fr ankfurt/Main vom 30. September 2011). Gemäß den Karten 1 bis 3 in der Anlage 2 der Verord nung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt Main , 30 Sept. 2011, liegt das Plangebiet außerhalb der Tag- und Nacht-Schutzzonen des Lärmsc hutzbereichs. Damit betragen im Plangebiet die äquivalenten Dauerschallpegel tags LAeq, Tag < 55 dB(A) bzw. nachts LAeq, Nacht < 50 dB(A) und die nächtlichen Maximalpegel LAmax < 53 dB(A). Plangebiet W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 37 / 55 16. Allgemeiner Klimaschutz Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Bebauungsplan wird der allgemeine K limaschutz u.a. durch folgende Aspekte beachtet: 16.1 Klimaökologie Bei Überplanung des Gebiets wird auf klimaökologisc he Ansätze geachtet. Durch die Festsetzung der GRZ auf 0,5, den Festsetzungen zum Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, der Festset zung von Grünflächen, der Festsetzung zur Dachbegrünung sowie der Versickerun g des anfallenden Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes wer den die klimaökologischen Belange berücksichtigt. 16.2 Nutzung erneuerbarer Energien Die Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die sparsame und effiziente Nutzung von Energien sind grundsätzlich möglich. Im Bebauungsplan werden keine Festsetzungen getroffen, die diesen Zielen entgegenstehen. Im Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes bei der Erstellung von Neubauten durch die Regelungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) vom 22.12.2011 bereits hinreichend berücksichtigt. Zum 01.11.2020 wurde das EEWärmeG wie auch die Energieeinsparungsverordnung EnEV durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. 17. Artenschutzrechtliche Beurteilung Zur Erfassung und Bewertung der planungsrelevanten Fauna liegt eine Artenschutzfachliche Potentialabschätzung (Ökologie und Stadtentwicklung, 2019) vor. Im Rahmen dieser artenschutzfachlichen Potentialana lyse wurde festgestellt, dass das Grundstück artübergreifend über ein geringeres Habitatpotenzial verfügt, als dies durch die Nutzungsaufgabe der letzten Jahre sowie die Luftbil dauswertung samt Datenrecherche zu erwarten gewesen wäre. Bedingt wird diese geringe Habitatpotenzial durch d ie städtebauliche Lage in einem Gewerbegebiet, die stetige, intensive gärtnerische Pflege der Freiflächen sowie den hohen Anteil an nicht heimischen wenn auch floristisch artenreichen Pflanzen. Mittels ergänzender Untersuchungen wurde ebenfalls 2019 ermittelt, dass sich keine streng geschützten Pflanzen bzw. solche des Anhangs IV der FFH-Richtlinie innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden. Reptilien konnten e benfalls nicht nachgewiesen werden. Folglich konnten artenschutzrechtliche Konflikte de r Klasse der Reptilien sowie der lokalen Flora, welche durch die Umplanung des Baugrundstückes bedingt würden, ausgeschlossen werden. Somit beschränkt sich die zu erwartende Betroffenheit auf die Klasse der Vögel sowie die der Fledermäuse. Aufbauend hierauf wurde im Juli 2020 ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag fertiggestellt. Ziel des Gutachtens ist es, die artenschutzrechtlic hen Verbotstatbestände nach §44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfü llt werden könnten, zu ermitteln und darzustellen. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zusamme nfassend zu folgenden Ergebnissen: W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 38 / 55 17.1 Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen Bei zulässigen Eingriffen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches gelten gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Verbote für die Arten de s Anhangs IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Richtlinie 92/43 EWG) und die europäischen Vogelarten (VS-RL, EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/14 7/EG). Bei diesen Arten kann ein Verstoß zu einem haftungsrechtlich relevanten Umwel tschaden gemäß Umweltschadensgesetz bzw. § 19 BNatSchG führen. Die Arten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung) oder die nach BAr tSchV national geschützten Arten genießen bei baurechtlich zulässigen Eingriffen die sen strengen Schutz hingegen nicht. Werden Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bei der Verwirklichung eines Vorhabens berührt, ist zu prüfen, ob die ökologischen Funktio nen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ggf. durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen weiterhin erfüllt werden können. Der Prüfumfang der vorliegenden Artenschutzrechtlic hen Prüfung umfasst daher vorrangig die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL und die europäischen Vogelarten nach der VSRL. 17.2 Ermittlung der relevanten Arten, Untersuchungs tiefe In der Potenzialabschätzung wurde ermittelt, dass sich die potentiellen Auswirkungen auf die Klasse der Vögel sowie die lokale Fledermausfauna beschränken. Eine Betroffenheit weiterer Tier- und Pflanzenarten konnte anhand der benannten Voruntersuchungen ausgeschlossen werden und stellt, in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde, keinen Bestandteil der Untersuchung dar. 17.3 Wirkfaktoren 17.3.1 Baubedingte Wirkfaktoren – Störung des bestehenden Bodengefüges und der Vers ickerungs- und Filtereigenschaften – Abgrenzungen von Baufeldern bzw. Baustellen – Materiallagerungen – Geräusch- und Staubemissionen – Erschütterungen – Baustellenverkehr – (erhebliche) Störungen der Fauna durch Bewegungsu nruhe durch Bauvorgänge – Entfernung und Schnitt von Gehölzen – Gefährdung schützenswerter Vegetationsflächen und Einzelgehölze – Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Baube trieb: Gefahr der erhöhten Belastung von Boden, Wasser und Luft sowie Störung angrenzender empfindlicher Nutzbereiche 17.3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren – Flächenversiegelung bzw. Verlust des natürlich ge wachsenen Bodens (nur in begrenztem Umfang vorhanden) mit seinen Regelungs-, Lebensraum - und Produktionsfunktionen durch die geplanten baulichen Anlagen – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten – Verlust von Nahrungshabitaten – Veränderung des Wasserhaushaltes W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 39 / 55 – Überbauung und Beseitigung von Biotopstrukturen – Zerschneidung von Biotopfunktionen 17.3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren – Erhöhung der Bewegungsunruhe durch (wiederkehrend e) menschliche Präsenz – Lärm- und Lichtreize durch (wiederkehrende) mensc hliche Präsenz – Erhöhung der Emissionen durch wiederkehrenden Ver kehr – dauerhafte Störung von angrenzenden Fortpflanzung s- und Ruhestätten 17.4 Untersuchungsergebnisse 17.4.1 Vögel Innerhalb der laubfreien Zeit (am 26.03.2020) wurde das Gesamtgebiet auf das Vorhandensein von Neststandorten bzw. entsprechenden Hinweisen aus den Vorjahren hin überprüft. Darüber hinaus wurde das Vorkommen von sämtlichen lokalen Arten samt Status innerhalb des Grundstückes bestimmt. Die Ergebnisse der Kartierung der Avifauna sind in der folgenden Tabelle sowie Abbildung dargestellt: Tabelle 1: Ergebnisse der Kartierungen zur Avifauna Erfassung Artenspektrum Ergebnisse Mögliche Konflikte Kartierung der Neststandorte Alle Vogelarten 1x Elsternnest 7x weitere Nester Zerstörung der Fortpflanzungsstätten, erhöhtes Tötungsrisiko Erfassung des gesamten Arteninventares (Nahrungsgäste) Alle Vogelarten Sicht- und akustische Nachweise Hausrotschwanz, Ringeltaube Beeinträchtigung Nahrungshabitat Brutvogelerfassung Alle Vogelarten Brutreviere und Neststandorte Amsel, Girlitz, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Stieglitz, Zilpzalp, Elster Zerstörung der Fortpflanzungsstätten, erhöhtes Tötungsrisiko W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 40 / 55 Abb. 14: Ergebnisse der Brutvogelkartierung im Plangebiet Abb. 15: Räumliche Verteilung der Einzelnachweise und Nahrungsgäste W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 41 / 55 Bewertung: Mögliche Konflikte bzw. eine Betroffenheit ergeben sich für folgende Arten bzw. Gruppen: – Girlitz – Stieglitz – Brutvögel mit günstigem Erhaltungszustand (Gruppe ) – Nahrungsgäste mit günstigem Erhaltungszustand (Gr uppe). Es folgt eine Bewertung und Darstellung aller Vogelarten, welche als Brutvogel innerhalb des Grundstückes erfasst wurden (Tabelle 3), jeweils mi t Angaben zu lokalem Vorkommen, Schutzstatus, Bestand, Gefährdungsstatus sowie Erhaltungszustand. Abb. 16: Darstellung der Betroffenheit der Brutvogelarten innerhalb des Grundstückes 17.4.2 Fledermäuse Am 26.03.2020 sowie am 28.05.2019 wurden die Gehölz e des Planungsgebietes auf das Vorhandensein von Baumhöhlen bzw. Spaltenquartieren hin überprüft. Die Kontrolle der vorhandenen Gebäudestrukturen erfolgte im Rahmen de r artenschutzfachlichen Potentialanalyse 2019. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 42 / 55 Folgende Fledermausarten konnten erfasst werden: Erfassung Artenspektrum Ergebnisse Mögliche Konflikte Baumhöhlen-kar tierung Alle baumbezogenen Fledermausarten Ein Potential ist im Bereich der großräumigen Hecke bzw. den eingestreuten Altbäumen, vereinzelt an den Altbäumen des Parkplatzbereiches sowie, in etwas größerem Ausmaß, in den abgestorbenen Bäumen an der Nordseite des Baugrundstückes (einzelne Baumhöhlen und Spaltenquartiere) gegeben. Zerstörung potentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten; Erhöhtes Tötungsrisiko Potentialanalyse Gebäude Alle gebäudebezogenen Fledermausarten Ein geringes Habitatpotential besteht im Bereich der Rolladenkästen der oberen Stockwerke. Zerstörung potentieller Fortpflanzungs und Ruhestätten; Erhöhtes Tötungsrisiko Automatische Dauererfassung Alle lokalen Fledermausarten Es wurden drei Arten und drei Artgruppen nachgewiesen. Beeinträchtigung des Nahrungshabitates Es konnten drei Arten und drei Artengruppen eindeutig nachgewiesen werden: – Rauhautfledermaus – Zwergfledermaus – Großer Abendsegler. Ein Vorkommen von weiteren Arten, die das Baugrunds tück als gelegentliches Nahrungshabitat nutzen, ist aufgrund der Nachweise der Artengruppen (Nyctoloide und Nycmi) für den Kleinen Abendsegler und die Breitflü gelfledermaus nicht auszuschließen. Aufgrund der geringen Anzahl ist jedoch ausschließl ich von einer potentiellen, singulären und marginalen Nutzung auszugehen. Artenschutzfachliche Konflikte können für diese bei den potentiell vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Baumbezogene Fledermausarten: Ein Potential für eine Quartiernutzung innerhalb de s Untersuchungsgebietes ist für die baumgebundenen Fledermausarten im Bereich der großr äumigen Hecke bzw. den eingestreuten Altbäumen, vereinzelt an den Altbäume n des Parkplatzbereiches sowie, in etwas größerem Ausmaß, in den abgestorbenen Bäumen an der Nordseite des Baugrundstückes (einzelne Baumhöhlen und Spaltenqua rtiere) gegeben. Ein sicherer Nutzungsnachweis ließ sich an den potentiellen Quartierbäumen nicht verifizieren. Auch wenn das dokumentierte, unterdurchschnittliche Vorkommen von Insekten die Eignung des Baugrundstückes als Lebensraum begrenzt, beding t bereits eine potentielle Habitateignung, dass von einer temporären Nutzung d ieser potentiellen Quartierstrukturen auszugehen ist. Daher werden verbindliche Vermeidun gs- und Ausgleichsmaßnahmen zu bestimmen und umzusetzen sein, da ausschließlich au f diesem Weg ein Konflikt mit dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG vermieden werden kann bzw. zu erwartende Konflikte kompensiert werden können. Eine dauerhafte Störung ist hingegen nicht anzunehmen. Fledermäuse gelten allgemein als wenig störungsanfällig. Was verbleibt, ist eine potentielle Störung während der Bauphase. Diese ist zeitlich be grenzt, so dass kein Konflikt mit dem W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 43 / 55 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten ist. Nicht k ompensierbare artenschutzrechtliche Konflikte sind in Hinblick auf die baumgebundenen F ledermausarten unter der zuvor benannten Prämisse nicht zu erwarten. Gebäudebezogene Fledermausarten: Die Kontrolle der vorhandenen Gebäudestrukturen zei gte 2019, dass die vorliegende Gebäudestruktur über ein geringes Habitatpotential für die gebäudebezogenen Fledermausarten verfügt. Ausschließlich im Bereich der Rollladenkästen der oberen Stockwerke konnte bzw. kann eine Nutzung durch Fled ermäuse nicht ausgeschlossen werden. Die glatten Rollläden (Blenden aus glattem Metall) bieten allerdings wenig Halt für die Tiere, so dass ein Vorkommen als unwahrscheinli ch bewertet wurde. Daher wurde innerhalb der artenschutzfachlichen Potentialanalys e bereits festgestellt, dass für die gebäudebezogenen Fledermausarten keine nicht kompen sierbaren artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind. Zur gänzlichen Vermeidung eines Konfliktes mit dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG werden verbindliche, stichprobenartige Kontrollen a ls Vermeidungsmaßnahme festgelegt. Im Detail sollen die Rolladenkästen exemplarisch durch Aufbruch an insgesamt fünf Stellen sowie an verschiedenen Gebäudepositionen untersucht werden. Die Durchführung dieser Prüfung sollte innerhalb der aktiven Zeit der Flede rmäuse sowie außerhalb der Setzzeiten erfolgen (Ende August bis Mitte Oktober). Zudem ist der geplante Gebäudeabriss innerhalb von zwei Jahren nach der benannten Prüfung durchzuführen. Davon ausgehend, dass keine Hinweise auf eine Nutzu ng durch Fledermäuse nachgewiesen werden können und den Rollladenkästen weiterhin eine geringe bis keine Eignung zugesprochen wird, sind keine weiteren Maßn ahmen notwendig. Bei Nachweisen oder Hinweisen auf eine entsprechende Nutzung wird ein dann zu erstellendes Vermeidungskonzept auf diesen Sachverhalt eingehen müssen, um Konflikte mit dem BNatSchG vollständig zu vermeiden. Eine dauerhafte Störung ist nicht anzunehmen. Fledermäuse gelten allgemein als wenig störungsanfällig. Was verbleibt, ist eine potentielle Störung während der Bauphase. Diese ist zeitlich be grenzt, so dass kein Konflikt mit dem § 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG zu erwarten ist. 17.5 Vermeidungs- Minimierungs- und Ausgleichsmaßna hmen Bei Berücksichtigung und vollständiger Umsetzung de r benannten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Ein Konflikt mit dem § 44 Abs. 1 BNatSchG ist, unter der zuvor benannten Prämisse, für keine der benannten Artengruppen zu e rwarten. Folglich wird das geplante Vorhaben, unter Berücksichtigung des Maßnahmenpaket es, als artenschutzfachlich vertretbar bewertet. Vögel: – V-1: zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen – V-2: zeitliche Begrenzung der Abrissarbeiten – A-1: Schaffung künstlicher Nisthilfen – E-A-1: Empfohlene Anpflanzung zusätzlicher Gehölz e Fledermäuse – V-3: zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen/Hab itatbäume – V-4: Kontrolle und Verschluss der potentiellen Qu artierstrukturen – V-5: stichprobenhafte Prüfung der oberen Rolllade nkästen W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 44 / 55 – A-2: Schaffung von Ersatzquartieren – E-A-2: Empfohlene Integration von Fledermausquart ieren in neue Gebäudestrukturen. 18. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichs betrachtung Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Zur Quantifizierung des Eingriffs und zur Bemessung des gegebenenfalls eintretenden Ausgleichserfordernisses ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Diese erfo lgt gemäß der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorgaben der He ssischen Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018. 18.1 Erfassung und Darstellung des Bestandes Zur Bestandserfassung der im Sinne der KV relevanten Biotop- und Nutzungstypen und ihrer kennzeichnenden Vegetation wurden Begehungen des Pl angebiets durchgeführt und die Vermessung des Büros Müller (2019) als Grundlage ve rwendet. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3 ha. Bei den Kartierungen wurden nachfolgend aufgeführte Biotop- bzw. Nutzungstypen unterschieden (siehe Abb. 17). (1) Außenanlagen mit geringer bioökologischer Wert igkeit - Strukturarme Grünfläche (2) Außenanlagen mit mittlerer bioökologischer Wert igkeit - Hecke (3) Zierbeete (4) Ascheplatz (5) Kieswege (6) Rasengittersteine (7) Pflaster- / Plattenflächen (8) Mauer und Einfassungen (9) Gebäude ohne Regenwasserversickerung (10) Einzelbäume (11) Teich Die Biotop- und Nutzungstypenkartierung gemäß der H essischen Kompensationsverordnung bildet die Grundlage für di e rechnerische Bilanzierung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 45 / 55 Abb. 17: Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Biotoptypen, (Bestand), PgD (2020) 18.2 Bilanzierung Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu bemessen, wird eine numerische Eingriffs-Ausgleichsbilanzieru ng anhand der Kompensationsverordnung – KV vom 26.10.2018 durchge führt. Der Inhalt dieser Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung des Zustand es von Natur und Landschaft vor und nach der Durchführung der Bauvorhaben, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 46 / 55 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergeben sich aufgrund des Bestandes insgesamt 340.883 Biotopwertpunkte. Auf Grundlage d er Festsetzungen ergeben sich 327.990 Biotopwertpunkte. Dies entspricht einer Bio topwertdifferenz von 12.893 Wertpunkten, bzw. einem Defizit von 6 %. 18.2.1 Naturschutzrechtlicher Ausgleich Die Klärung des Ausgleichs erfolgt im Verlauf des weiteren Verfahrens. Kompensationsbedarf B -Plan W 23 .2 - Hilpertstraße / Deutsche -Telekom -Allee -, Darmstadt KV vom 26.10.2018 Vorentwurf, 03.12.2020 WP/ m² vorher nachher vorher nachher Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6 1 3 4 5 6 7 8 11.221 14 9.927 138.978 02.200 39 2.973 115.947 11.221 Zierbeet 14 175 2.450 10.530 6 121 726 10.530 6 667 4.002 10.540 7 2.140 14.980 10.530 6 6.723 40.338 10.510 Mauer, Einfassungen 3 210 630 10.710 Dachflächen und überdachte Flächen 3 7.319 21.957 05.352 25 35 875 02.200 Erhalt 39 1.125 43.875 11.221 zu begrünende Flächen aus GRZ II inkl. Anpflanzflächen 1-4 ohne Versiegelungsanteile 14 4.658 65.212 10.530 zusätzlich versiegelbare Fläche von GRZ II, inkl. versiegelter Flächen in den Pflanzflächen 1- 4 6 7.847 47.082 10.710 20 % von GRZ I 0,55 3 6.664 19.992 10.720 80 % von GRZ I 0,55 19 9.996 189.924 4.110 5 Stück, Umfang Stamm in 1 m Höhe 18-20 cm = 3 m² pro Neupflanzung 34 170 5.780 Flächenausgleich Bäume -170 30.290 30.290 340.883 327.990 Defizit 12.893 6% strukturarme Grünanlagen strukturarme Grünanlagen Rasengitterstein nahezu versiegelte Flächen mit Regenwasserversickerung Teich Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum Nutzungstyp Fläche je Nut- Biotopwert nach Anlage 3 KV zungtyp in m² Bezeichnung 2 nahezu versiegelte Flächen mit Regenwasserversickerung 1. Bestand vor Eingriff Dachflächen, mit Regenwasserversickerung Dachfläche extensiv begrünt Ascheplatz Kiesweg Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 1. Zustand nach Ausgleich / gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten Dachflächen, ohne Regenwasserversickerung Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen Standorten W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 47 / 55 19. Biodiversität Es wird darauf hingewiesen, dass die Ziele des Magi stratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MV-Nr. 2014/0014) vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversi tätsstrategie bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen sind. Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sicher t sauberes Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsg rundlage und Rohstoffe zur Herstellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen, wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdi enstleistung der Natur ist von ökonomischer, sozialer und kultureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen sowohl im besiedelten als auc h unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversität sstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan folgende Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität getroffen: - Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes - Insektenfreundliche Freiflächenbeleuchtung – Wasserdurchlässige Oberflächenbefestigung – Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstück en – Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen – Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl anzungen – Fassadenbegrünung – Begrünung von Tiefgaragen – Dachbegrünung (Flachdächer) – Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsqualit ät und -quantität – Artenempfehlungen für Anpflanzungen (Pflanzlisten ) W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 48 / 55 20. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach de m Baugesetzbuch (BauGB) 20.1 Art der baulichen Nutzung Es ist ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetz t. Gewerbliche Nutzungen, die nicht einer Büronutzung zuzuordnen oder ihr nicht dienlich sind, sind als nicht zulässig festgesetzt. Unter dem Leitziel „Arbeitswelt von morgen" ist vor gesehen, den Standort nicht als herkömmlichen Bürostandort einer klassischen Gewerb enutzung zu entwickeln, sondern durch eine Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen die Aufwertung und Schaffung eines lebendigen Bürostandortes zu ermöglichen, ins besondere Gastronomie- oder Einzelhandelsbetriebe sollen dies leisten. Gemäß regionalplanerischem Ziel Z3.4.3-3 widerspric ht in den „Vorranggebieten Industrie und Gewerbe, (Bestand und Planung“ (s. Kap. 5.1) di e Ansiedlung von nicht großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben den Zielen der Raumordnung. Um dennoch die konzeptionell angedachte Durchmischu ng zu erreichen, wird zur Nahversorgung in dem Plangebiet und den unmittelbar angrenzenden Gebieten Einzelhandel ausnahmsweise zugelassen. Zur Sicherung einer kleinteiligen Betriebsstruktur, die ausschließlich der Versorgung der Beschäftigten im Plangebiet und angrenzender Gebiet e dient, wird festgesetzt, dass die Verkaufsfläche pro Betrieb auf maximal 200 m² begre nzt ist. Entsprechend des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Wissenschaft sstadt Darmstadt ist ausschließlich ein nahversorgungsrelevantes Sortiment zulässig: – Drogeriewaren (Wasch- und Putzmittel, Kosmetikart ikel) – Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Back- und Fleis chwaren, – Getränke, Tee, Tabakwaren, Reformwaren) – Pharmazeutika – (Schnitt-) Blumen – Zeitungen/ Zeitschriften Darüber hinaus sind Vergnügungsstätten ausgeschloss en, um negative Auswirkungen auf hochwertigere Büronutzungen auszuschließen. Gleiche s gilt für Gewerbebetriebe mit sexuellem Charakter, wie Bordelle oder bordellartig e Betriebe. Diese sind nicht als Vergnügungsstätten zu sehen, sondern als „Gewerbebe triebe aller Art“ (VGH Ba-Wü Urteil vom 05.03.2012 sowie BVerwG, Urteil vom 25.11.1983) und wären daher im Gewerbegebiet nach BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1 allgemein zulässig. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter auf Grundlage § 1 Abs. 6 BauNVO sind nicht zulässig, da diese für einen Bürostandort als nicht notwendig angesehen werden. Tankstellen und Lagerplätze sind im Plangebiet wege n ihrer Betriebseinrichtung und ihres hohen Flächenverbrauchs nicht zulässig. Sie würden einer effektiven Auslastung des angedachten Bürostandortes entgegenwirken. Werbeanlagen der Außenwerbung, die für Fremdwerbung bestimmt sind, sind eine Unterart der gewerblichen Nutzung. Diese Werbeanlagen, wie z .B. großformatige Pylone oder Plakattafeln, werden ausgeschlossen, da sie eine st örende Wirkung auf das allgemeine städtebauliche Bild haben können. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 49 / 55 20.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ), der zulässigen Geschossfläche (GF), die Zahl der Vollge schosse sowie über die Höhe der baulichen Anlagen hinreichend bestimmt. 20.2.1 Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO (G RZ I) Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und um die im städtebaulichen Konzept angestrebte Dichte zu erreichen, ist eine G rundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO (GRZ I) von 0,55 festgesetzt. Damit sind die Obergrenzen des § 17 BauNVO für Gewerbegebiete von 0,8 deutlich unterschritten. Zu den Hauptanlagen zählen laut ständiger Rechtsprechung auch Balkone und Terrassen sowie ver gleichbare, untrennbar mit der Hauptanlage verbundene Bauteile (z.B. Kellertreppen etc.). Die festgesetzte GRZ I von 0,55 sichert die Freiflächenqualitäten innerhalb des Plangebietes. 20.2.2 Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 Ba uNVO (GRZ II) Gemäß des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zuläss ige Grundfläche durch die Grundflächen von u. a. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 sowie baulichen Anlagen unterhalb de r Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu 50 v om Hundert überschritten werden (GRZ II), höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 (Kappungsgrenze). Bei einer festgesetzten GRZ I = 0,55 würde die GRZ II somit bei 0,825 liegen. Um die konzeptionell angestrebte Baudichte im Plangebiet z u erreichen und den damit einhergehenden Bedarf an Nebenanlagen (Zuwegungen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Müllbehälterstandplatze, etc.) sowie die benötigten Tiefgaragen für den Geschosswohnungsbau, wird eine Überschreitung der f estgesetzten GRZ I im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO zugelassen. Durch die Festsetzung der GRZ II wird ein Erdanschl uss (Bereiche ohne jegliche Art von Unterbauungen) von rund 20 % erreicht. 20.2.3 Zahl der Vollgeschosse und maximale Gebäudeh öhe Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist in der Pl anzeichnung für die einzelnen überbaubaren Grundstücksflächen unterschiedlich und als Höchstmaß festgesetzt. Damit werden die Höhen der umliegenden Gebäude außerhalb des Plangebietes aufgegriffen. Innerhalb der südöstlichen überbaubaren Grundstücksfläche wird jedoch entsprechend des städtebaulichen Konzeptes ein Hochhaus mit zwölf Vo llgeschossen als städtebaulicher Hochpunkt ermöglicht. Da allein durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse die Höhenentwicklung der Gebäude nicht abschließend geregelt ist, werden Festsetzungen zur Gebäudehöhe getroffen. Die maximalen Gebäudehöhen erlauben die Errichtung eines Staffelgeschosses. Ein Staffelgeschoss ist gemäß § 2 Abs. 5 der Hessischen Bauordnung ein Nicht-Vollgeschoss, welches die Höhe von 2,30 m bei weniger als drei Viertel der Bruttogrundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Damit im Einzelfall auf technisch zwingende Bedingu ngen reagiert werden kann, sind im Bebauungsplan Höhenüberschreitungen für technische Aufbauten zulässig. Damit die technischen Aufbauten nicht zu massiv auftreten, dü rfen die zulässigen Höhenüberschreitungen von technischen Aufbauten nur maximal 50 % der Dachfläche des obersten Geschosses (Voll- oder Nicht-Vollgeschoss) überdecken. Zur Förderung einer energetischen Planung dürfen Anlagen zur Solarenergiegewinnung die gesamte Dachfläche überdecken. Hierbei ist ein Abst and der Anlagen von 1,0 m zur Außenwand einzuhalten (s. Kap. 21.4 „Anlagen zur Solargewinnung“). W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 50 / 55 Die Festsetzung der Gebäudehöhe wurde aufgrund wich tiger Funkverbindungen mit EUMETSAT abgestimmt. EUMETSAT hat keine Einwände, s ofern das Gebäude einen Höhenwinkel von 9° gemessen vom Dachboden des Technical Infrastructure Building (Abb. 16, roter Punkt: 151 m ü. N.N.) nicht überschreitet. Der Abstand zwischen dem o.g. Bezugspunkt am Technical Infrastructure Building und dem geplanten Hochhaus beträgt ca. 177 m. Bei einem Höh enwinkel von 9° darf die Höhe des Hochhauses 179 m ü. NN nicht überschreiten. Die max imale Höhe des geplanten Hochhauses wird im Bebauungsplan mit 174 m ü. NN fe stgesetzt und liegt somit im Toleranzbereich der EUMETSAT. Abb. 18: Bezugspunkt Technical Infrastructure Building (EUMETSAT) 20.2.4 Größe der Geschossfläche Die Größe der Geschossflächen wurde je überbaubarer Grundstücksfläche entsprechend der Geschossflächen des dem Bebauungsplan zugrundel iegenden städtebaulichen Konzepts festgesetzt. Dadurch kann auch ein „Windhu ndrennen“ um die größtmögliche Baudichte potentieller Investoren und Bauantragssteller ausgeschlossen werden. Die Ermittlung der Geschossflächen hat nach den Auß enmaßen des Gebäudes, einschließlich aller Dämmschichten und Verkleidungen, zu erfolgen. Die Geschossfläche ist W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 51 / 55 nur in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 und 4 HBO sind Vollgeschosse oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes z urückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist ein Vollgeschoss, we nn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. 20.3 Bauweise Für die Baufelder wird eine abweichende Bauweise fe stgesetzt, wonach die Gebäude im Sinne der offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zulässig sind, die Gebäudelänge jedoch 50 m überschreiten kann. Dabei haben die Einzelgebäude und Gebäudegruppen je weils die nach HBO notwendigen Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen einzuhalten. In Abweichung von den Regelungen zu § 22 Abs. 2 BauNVO wird jedoch die Längenbeschränkung der Gebäude von 50 m nicht Bestandteil der Festsetzung, d.h. es sind längere und breitere Gebäude möglich. Damit wird den Erfordernissen von Gewerbebauten Rechnung getragen. 20.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen und Baulinien Um eine möglichst vielfältige Bebauung und große Fl exibilität hinsichtlich der Lage ihrer Baukörper zu ermöglichen, werden die überbaubaren G rundstücksflächen durch Baugrenzen eingefasst. Lediglich am östlichen Rand des Plangebiets zur T-O nline-Allee werden die überbaubaren Flächen durch Baulinien definiert. Durch die Baulin ien wird beabsichtigt, die durchgehende Häuserflucht an der westlichen Straßenseite der T-Online-Allee fortzusetzen. 20.5 Stellplätze und Garagen Um die oberirdische Versiegelung einzuschränken soll der gesamte ruhende PKW-Verkehr in zwei Tiefgaragen untergebracht werden. 20.6 Anschluss anderer Flächen an Verkehrsflächen ( § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Hinsichtlich der Verkehrssicherheit sind entlang de r Deutsche-Telekom-Allee und der Hilpertstraße die Ein- und Ausfahrtsbereiche eingeschränkt festgesetzt. 20.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 20.7.1 Oberflächenbefestigung Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zielsetzung heraus, den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht. Vollständige oder umfangreiche Versiegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer, Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhte n Staubanfall durch schnellen Abfluss des Niederschlagwassers. Danach sind befestigte, nicht überdachte Flächen de r Baugrundstücke und private Stellplätze, soweit wasserwirtschaftliche und umwel trechtliche Belange nicht entgegenstehen, als wasserdurchlässige Flächen anzu legen. Damit soll erreicht werden, dass das Oberflächenwasser dieser nicht intensiv genutzten Flächen versickern kann. Darüber hinaus dient es der Grundwasseranreicherung und entlastet die örtliche Kanalisation. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 52 / 55 20.7.2 Niederschlagswasser Nach § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsn ah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Sc hmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtlic he noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange ent gegenstehen. Da die Böden im Plangebiet versickerungsfähig sind wird festgesetzt , dass das auf den Dachflächen und sonstigen befestigen Flächen anfallende Niederschlagswasser der Baugrundstücke auf dem Grundstück zu versickern ist, soweit wasserrechtlic he und wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen. Es wird auf die Satzung zur Schaffung von Anlagen z um Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser in Kap. 14.10 hingewiesen. 20.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 20.8.1 Freiflächenkennziffer 1 Diese Flächen umfassen den konzeptionell angedachte n grünen Erholungsbereich des Plangebietes. Der Versiegelungsgrad wird mit 30 % stark begrenzt, da in diesem Bereich kein Erfordernis für funktionale Flächen, außer kleineren Zuwegungen sowie einer Feuerwehrzufahrt, gesehen wird. 20.8.2 Freiflächenkennziffer 2 Diese Flächen umfassen die Übergangszone der Bauflächen zur Hilpertstraße. Hier soll zum einen der Grünbestand entlang der Hilpertstraße for tgeführt werden und gleichzeitig durch versiegelte oder teilversiegelte Flächen einen Zuga ng zu den Gebäuden und deren Erdgeschossnutzungen (Läden, Dienstleister, etc.) gewährleisten. Daher wird der maximale Versiegelungsgrad mit 30 % festgesetzt. 20.8.3 Freiflächenkennziffer 3 Diese Flächen umfassen den Bereich entlang der T-On line-Allee. Ziel ist es, einen offen wirkenden Straßenseitenraumcharakter zu erreichen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Straße müssen Teilflächen auch für Anlagen zur Ersc hließung der Baugrundstücke in Anspruch genommen werden. Daher wird festgesetzt, d ass Zufahrten, Zuwegungen und Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen zulässig si nd. Der Anteil der durch solche Erschließungsanlagen maximal zu versiegelnden Fläch e ist auf max. 20 % begrenzt, um dem Anspruch einer durch Vegetation dominierten „grünen“ Vorgartenzone zu entsprechen und dennoch ausreichend befestigte Flächen für Zuwegungen zu ermöglichen. 20.8.4 Freiflächenkennziffer 4 Diese Fläche umfasst die Ost-Westachse im unteren D rittel des Plangebietes. Ziel ist es, eine durchgrünte Verbindung innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Zum anderen ist dieser Bereich für die Erschließung der Gebäude und als Begegnungsraum vorgesehen. Daher wird der maximale Versiegelungsgrad mit 40 % festgesetzt. 20.8.5 Einzelbaum Der südöstliche Platz, in unmittelbarer Nähe der Bu shaltestelle, dient als Entree in das Quartier und als Mobilitätsstation, bestehend aus d er Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsarten (Bus, Pedelec-Verleihstation, E-Rolle r, Car-Sharing, etc.). Hier sollen mindestens 5 Einzelbäume zur Aufwertung des Platzes gepflanzt werden. Da die Platzgestaltung im Rahmen des Bebauungsplans nicht abgeschlossen werden kann, ist der Standort der festgesetzten Bäume um 10 m variabel. Dabei sollen die Bäume jedoch in einer Linie, also nicht versetzt zueinander, gepflanzt werden. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 53 / 55 20.8.6 Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsq ualität und -quantität Damit anzupflanzende Gehölze sich gut entwickeln kö nnen, sind standortgerechte, auf die bodenphysikalischen Eigenschaften des Bodens angepa sste Gehölze zu verwenden. Die Pflanzgröße wird vorgegeben, so dass die ihnen zuge dachten Gestaltungswirkungen oder Funktionen wie z.B. kleinklimatisch begünstigende E ffekte (Beschattung, Filterwirkung, Verdunstung) wirksam und zeitnah erfüllt werden können. 20.8.7 Begrünung von Tiefgaragen Die Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragen dien t u.a. dazu, bioklimatisch ungünstige Effekte zu kompensieren. Durch die 80 cm (zzgl. Fil ter- und Drainageschicht) mächtige Vegetationssubstratschicht der Tiefgaragendächer wird eine Aufheizung der Gebäudehülle durch Sonneneinstrahlung verhindert. Die Vegetationsschicht wirkt temperaturausgleichend, feuchteregulierend und ist kleinklimatisch begünstigend. 20.8.8 Dachbegrünung und Fassadenbegrünung Extensive Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen dienen u.a. dazu, bioklimatisch ungünstige Effekte zu kompensieren. Durch die Vegetation, die als Schutzschicht dem Dach bzw. der Fassade konstruktiv auf- oder anliegt, wir d die sonst auf die Gebäudehülle auftreffende Sonneneinstrahlung gemindert. Die Temp eraturextrema in der Gebäudehülle werden durch die Vegetation und die Substratschicht verringert. Dadurch wird in der Gebäudehülle weniger Energie gespeichert, so dass d ie nächtliche, vom Gebäude ausgehende Strahlungsenergie, die in Form von Wärme an die Umgebung abgegeben wird, geringer ausfällt. Daraus resultiert ein angenehmes Bioklima. 20.9 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Für die Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern u nd sonstigen Bepflanzungen gekennzeichnete Fläche wird festgesetzt: Innerhalb der Fläche sind die bestehenden Bepflanzu ngen zu erhalten. Die Gehölze sind dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Ersatzpflanzungen sind gleichartig vorzunehmen. Aus nahmsweise kann von der Artenangabe abgesehen werden, wenn dies wegen Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten erforderlich ist. W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 54 / 55 21. Begründung der Satzung über die Gestaltung baul icher Anlagen 21.1 Dachformen Durch die Festsetzung von Dachform und Dachneigung soll ein geordnetes städtebauliches Erscheinungsbild erreicht werden. Im Bebauungsplan wird daher als Dachform ausschließ lich das Flachdach oder flach geneigte Dächer mit einem Neigungsgrad von bis zu 5 ° festgesetzt. Damit wird die dominierende Dachform der umgebenden Bebauung aufgenommen. Diese Festsetzung ist auch im Zusammenhang mit den Regelungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich zu sehen. Als Best andteil der Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen, dass Gebäude mit einer Dachbegrünung zu versehen sind. Dazu wird festgesetzt, dass Flachdächer mit einer Neigung bis 5° zu mindestens 80 % extensiv zu begrünen sind. Voraussetzung für die Anlage der Dachbegrünung, auch in Kombination mit Anlagen für Solargewinnung, ist die zwingende Vorgabe, Flachdächer zu errichten. 21.2 Werbeanlagen Werbeanlagen können wesentlich zum Erscheinungsbild eines Gewerbegebietes beitragen. Daher wird zum Schutz des Stadtbildes festgesetzt, dass diese nur für die am Ort Leistung erbringenden Betriebe zulässig sind. 21.3 Einfriedungen Aus der Zielsetzung heraus einen Bürostandort mit h oher Aufenthaltsqualität und einen offenen Charakter zu schaffen, sollen nur sind lich t- und luftdurchlässige Einfriedungen hergestellt werden. Entlang der Hilpertstraße sowie der Deutsche-Telekom-Allee sind Einfriedungen aus diesem Grund generell nicht zulässig. 21.4 Anlagen zur Solargewinnung Damit die Anlagen zur Solargewinnung nicht zu domin ant im Straßenbild auftreten, sind diese mit einem Abstand von 1,0 m zur Außenwand des unterhalb der Dachfläche gelegenen Geschosses herzustellen. 22. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln o der Verwenden von Niederschlagswasser 22.1 Zisternensatzung Als Vorgabe zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes wird durch eine „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz festgesetzt, dass auf den Grundstücken Zisternen zu errichten sind und das auf Dachflächen anfallende N iederschlagswasser darin zu sammeln ist. Die Ausnahmen von der Zisternensatzung sollen einen Anreiz für eine Dachbegrünung schaffen, die über die Mindestanforderungen der Dachbegrünungsfestsetzungen hinausgeht und eine höhere Abflussretentionswirkung hat. Wenn Gründachflächen nicht an den Kanal angeschloss en sind, wird deren Regenwasser bereits vollständig auf dem Grundstück bewirtschaft et und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt, weshalb eine Zisterne zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit dann entfallen kann. Zum Fassungsvermögen: Die 25 l/m² stammen aus der D IN 1989-1 zu Regenwassernutzungsanlagen. Der Ertrag verringert s ich entsprechend dem Abflussbeiwert, weshalb für extensiv begrünte Dachflächen 10 l/m² vorgegeben werden W 23.2 D Allg Ziele und Zwecke 2020-12-10 55 / 55 23. Regelungen des städtebaulichen Vertrags Die Regelungen im städtebaulichen Vertrag werden im weiteren Planungsprozess abgestimmt und in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans aufgeführt. 24. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten Geltungsbereich Bebauungsplan (gesamt) 30.291 m² = 100 % Nettobauland Gewerbe 30.291 m² 100% davon Anpflanzfläche 3.761 m² 12 % davon Grünfläche (Erhaltfläche) 1.124 m² 4 % 25. Vorliegende Gutachten und weitere Grundlagen – Artenschutzfachrechtliche Potentialanalyse, Büro Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt (2019) – Geo- und umwelttechnische Standorteinschätzung, i TUS GmbH & Co.KG, Darmstadt
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Anlage 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Deutsche-Telekom-Allee – mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von An- lagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser zur tlw. Änderung des Bebauungsplans W 23 - Hilpertstraße Nord - Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf 10. Dezember 2020 Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Stadtplaner Ole Heidkamp M. Sc. Christina Kontaxis PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Raabe, Schulz, Heidkamp - Partnerschaft mbB Architekten und Stadtplaner Alicenstraße 23 64293 Darmstadt tel 06151 - 99 500 fax 99 50 22 mail@planungsgruppeDA.de www.planungsgruppeDA.de W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 2 / 11 I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des § 9 BauGB i. d. F. vom 03. November 20 17 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 21.11.2 017 (BGBl. I, S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I, S. 58) werden festgesetzt: Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans W 23.2 -Hil pertstraße 27 / Deutsche-Telekom- Allee– tritt in dessen Geltungsbereich folgender Bebauungsplan außer Kraft: Bebauungsplan W 23 - Hilpertstraße Nord - (Bekanntmachung am 22.06.1976) 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauG B) 1.1 Gewerbegebiet GE (§ 8 BauNVO) Es sind gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 BauNVO zulässig: – Gewerbebetriebe aller Art, – Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, – Anlagen für sportliche Zwecke, – Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und g esundheitliche Zwecke. Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 5, 6 und 9 BauNVO: – Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe , – Tankstellen, – Wohnungen, auch Wohnungen für Aufsichts- und Bere itschaftspersonen sowie für Be- triebsinhaber und Betriebsleiter, – Vergnügungsstätten, – Sonstige Gewerbebetriebe, die auf Darstellung ode r Handlungen mit sexuellem Cha- rakter ausgerichtet sind in Form von Bordellen, bor dellähnlichen Betrieben (z. B: Mas- sagesalons, Sex-Kinos etc.), – Läden mit sexuellem Charakter (z.B. Einzelhandels betriebe in Form von Sex-Shops) – Werbeanlagen der Außenwerbung, die für Fremdwerbu ng bestimmt sind, – Einzelhandel Ausnahmsweise können zur Versorgung des Gebietes di enende Einzelhandelsbetriebe bis maximal 800 m² Verkaufsfläche insgesamt und nahvers orgungsrelevantem Sortiment ge- mäß nachfolgender Liste zugelassen werden. Die Verk aufsfläche pro Betrieb ist auf maxi- mal 200 m² begrenzt. Nahversorgungsrelevante Sortimentsliste (Auszug aus dem Einzelhandels- und Zentren- konzept): – Drogeriewaren (Wasch- und Putzmittel, Kosmetikart ikel) – Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Back- und Fleis chwaren, Getränke, Tee, Tabakwaren, Reformwaren) – Pharmazeutika – (Schnitt-) Blumen – Zeitungen/ Zeitschriften W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 3 / 11 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauG B i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO) 2.1 Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) 2.1.1 Grundflächenzahl I (§ 16 Abs. 2, 3 und 5 i.V. m. § 19 Abs. 2 BauNVO) Die zulässige Grundflächenzahl I (GRZ I) ist in der Nutzungsschablone der Planzeichnung als Höchstgrenze festgesetzt. 2.1.2 Grundflächenzahl II (§ 16 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO) Die zulässige Grundflächenzahl II (GRZ II) ist in der Nutzungsschablone der Planzeichnung als Höchstgrenze festgesetzt. Die zulässige Grundfl äche I (GRZ I) darf durch die Grundflä- chen für Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanla gen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, überschritten werden; höchstens jedoch bis zu der in der Nutzungsschablo- ne der Planzeichnung als Höchstgrenze festgesetzte Grundflächenzahl II (GRZ II). 2.2 Größe der Geschossfläche Die Größe der Geschossfläche (GF) wird entsprechend der Kennzeichnungen in den ein- zelnen überbaubaren Grundstücksflächen wie folgt festgesetzt: Überbaubare Grundstücksfläche A: GF = 13.000 m² Überbaubare Grundstücksfläche B: GF = 21.000 m² Überbaubare Grundstücksfläche C: GF = 51.000 m² 2.3 Zahl der Vollgeschosse (§ 16 Abs. 2, 3 und 5 i. V.m. § 20 Abs. 1 BauNVO) Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist durch Pla neintrag in den jeweiligen überbauba- ren Grundstücksflächen festgesetzt. Die Zahl der zu lässigen Vollgeschosse ist als Höchst- maß festgesetzt. 2.4 Höhe baulicher Anlagen (§ 16 BauNVO) 2.4.1 Maximale Gebäudehöhe (§ 16 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5 BauNVO) Die maximale Gebäudehöhe GHmax ist durch Planeintra g in den überbaubaren Grund- stücksflächen mit der Höhenangabe „m ü. NN“ angegeben. Als oberer Bezugspunkt wird die Höhe der Attika fes tgesetzt. Wird keine Attika gebaut ist der obere Bezugspunkt die Oberkante des Flachdaches an der Schnittstelle der Außen- wand mit der Dachhaut des obersten Geschosses (Vollgeschoss und Nicht-Vollgeschoss). 2.4.2 Technische Aufbauten Technische Aufbauten wie Antennen, Schornsteine, Lü ftungsanlagen etc. dürfen die fest- gesetzte GHmax um bis zu 2,5 m, Aufzugsanlagen bis maximal 3,0 m übersteigen. Diese technischen Aufbauten dürfen maximal 50 % der Dachfläche des obersten Geschosses des jeweiligen Gebäudeteils (Vollgeschoss oder Staffelgeschoss) überdecken. Anlagen zur Solarenergiegewinnung dürfen die festge setzte GHmax bis zu 1,5 m über- schreiten und mehr als 50 % der Dachfläche überdeck en. Es wird auf die Festsetzung II. 4 „Anlagen zur Solargewinnung“ verwiesen. W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 4 / 11 3. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Bau NVO) 3.1 Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) In allen Baufeldern sind die Gebäude im Sinne der o ffenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zulässig; die Gebäudelänge kann jedoch 50 m überschreiten. 4. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 4.1 Baulinien und Baugrenze (§ 23 Abs. 1 bis 3 BauN VO) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in der P lanzeichnung durch Baulinien und / oder durch Baugrenzen definiert. 5. Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO) Stellplätze sind ausschließlich innerhalb von Tiefg aragen zulässig. Tiefgaragen sind aus- schließlich innerhalb der mit „Tg“ gekennzeichneten Flächen und den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Innerhalb der mit „QTg“ gekennzeichneten Flächen si nd Querungen zu gegenüberliegen- den baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläc he, wie Tiefgaragen oder Kellerge- schosse, zulässig. Die Lage der mit „QTg“ gekennzei chneten Flächen darf entlang der mit „Tg“ gekennzeichneten Flächen nach Westen und Osten verschoben werden. Die Breite der baulichen Anlage innerhalb der mit „QTg“ gekenn zeichneten Flächen (Querung) ist auf 10,0 m begrenzt. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind nur innerhalb de r überbaubaren Grundstücksflä- chen zulässig. Ausgenommen hiervon sind Zuwegungen, Ein- und Ausfahrten, Feuerweh- raufstellflächen. 7. Anschluss anderer Flächen an Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Zu- und Ausfahrten sind ausschließlich innerhalb de r entsprechend festgesetzten Flächen zulässig. Zusätzlich sind zwischen der festgesetzte n Baulinie und der östlich bestehenden Verkehrsfläche (Deutsche-Telekom-Allee) zwei zusätzliche Zu- und Ausfahrten zulässig. 8. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege un d zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V.m. Nr. 14 BauGB) 8.1 Oberflächenbefestigung Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke sind, soweit wasserwirtschaftli- che und umweltrechtliche Belange nicht entgegensteh en, als wasserdurchlässige Flächen anzulegen. 8.2 Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstü cken Der Überlauf der Zisternen ist und das auf befestig en Flächen anfallende Niederschlags- wasser der Baugrundstücke ist auf dem Grundstück zu versickern, soweit wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen. Es wird auf die Satzung zur Schaffung von Anlagen z um Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser unter III. hingewiesen. W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 5 / 11 9. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 9.1 Freiflächenkennziffer 1 Für die mit „1“ gekennzeichneten Flächen wird festgesetzt: Die Fläche ist in einem offenen Charakter als Rasen- oder Wiesenfläche gärtnerisch zu ge- stalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung mit Strä uchern und Bäumen ist zulässig. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten, abgängige Bäume sind zu ersetzen. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Fußwege sowie Feuerwehrzufahrten und –aufstellfläch en zulässig. Feuerwehrzufahrten und –aufstellflächen sind teilversiegelt herzustellen (z.B. Rasengittersteine). Der Anteil versiegelter / teilversiegelter oder nic ht begrünter Flächen darf insgesamt 30 % der Fläche nicht überschreiten. 9.2 Freiflächenkennziffer 2 Für die mit „2“ gekennzeichneten Flächen wird festgesetzt: Die Fläche ist zu begrünen und gärtnerisch zu gesta lten und zu bepflanzen. Die Bepflan- zung mit Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Fußwege, Fahrradabstellflächen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen zuläs- sig. Der Anteil versiegelter / teilversiegelter oder nic ht begrünter Flächen darf insgesamt 30 % der Fläche nicht überschreiten. 9.3 Freiflächenkennziffer 3 Für die mit „3“ gekennzeichneten Flächen wird festgesetzt: Die Fläche ist in einem offenen Charakter als Rasen- oder Wiesenfläche gärtnerisch zu ge- stalten und zu bepflanzen. Die Bepflanzung mit Strä uchern und Bäumen ist zulässig. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten, abgängige Bäume sind zu ersetzen. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Zufahrten, Zuwegungen und Feuerwehrzufahrten und –a ufstellflächen zulässig. Feuer- wehrzufahrten und –aufstellflächen sind teilversieg elt herzustellen (z.B. Rasengittersteine). Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind nicht zulässig. Der Anteil versiegelter / teilversiegelter Flächen darf insgesamt 20 % der Fläche nicht über- schreiten. 9.4 Freiflächenkennziffer 4 Für die mit „4“ gekennzeichneten Flächen wird festgesetzt: Die Fläche ist zu begrünen und gärtnerisch zu gesta lten und zu bepflanzen. Die Bepflan- zung von Sträuchern und Bäumen ist zulässig. Innerhalb der Fläche sind als versiegelte / teilver siegelte oder nicht begrünte Flächen nur Fußwege, Fahrradabstellflächen, Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen zuläs- sig. Der Anteil versiegelter / teilversiegelter oder nic ht begrünter Flächen darf insgesamt 40 % der Fläche nicht überschreiten. W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 6 / 11 9.5 Einzelbaum Die festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu pfl egen und zu erhalten und bei Abgang durch eine gleichwertige, standortgerechte Nachpfla nzung zu ersetzen. Von dem in der Planzeichnung festgesetzten Standort kann bis zu 10,0 m abgewichen werden, jedoch dür- fen die Bäume nicht versetzt zueinander angepflanzt werden. 9.6 Allgemeine Bestimmungen über die Begrünungsqual ität und -quantität Zur Anpflanzung festgesetzte Bäume und Sträucher so wie sonstige Bepflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Auf den Baugrundstücken sind als anzupflanzende Bäu me standortgerechte Laubbäume als Hochstämme zu verwenden. Es wird auf die Artene mpfehlung (Hinweise und Empfeh- lungen IV.11 Artenempfehlungen) verwiesen. Die Mindestpflanzgröße der Bäume beträgt 18/20 cm Stammumfang in 1,0 m Höhe. 9.7 Begrünung von Tiefgaragen Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die nicht durch oberirdische bauliche Anlagen überdeckt sind, sind mit einer Vegetationstragschicht von mind. 80 cm Stärke (zzgl. Filter- und Drainageschicht) zu überdecken und zu begrünen. 9.8 Dachbegrünung Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 5° des letzten Ge- schosses eines Gebäudes sind zu mindestens 80 % ext ensiv zu begrünen. Die Vegetati- onsschicht muss eine Gesamtstärke von mindestens 12 cm aufweisen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. 9.9 Fassadenbegrünung Fassaden sind zu mind. 20 %, fensterlose Funktionsg ebäude sind zu mind. 40 % mit ran- kenden, schlingenden oder kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Ver lust zu ersetzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m² herzustellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf einen Bodenanschluss verzich- tet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durc hwurzelbarer Raum zur Verfügung ge- stellt wird. Die Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen der For- schungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sind zu beachten. Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweise IV. 11.4) zu verwenden. 10. Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und s onstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Für die zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonst igen Bepflanzungen gekennzeichne- ten Flächen wird festgesetzt: Innerhalb der Fläche sind die bestehenden Bepflanzu ngen zu erhalten. Die Gehölze sind dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Ersatzpflanzungen sind gleichartig vorzunehmen. Aus nahmsweise kann von den vorgege- benen Arten abgewichen werden, wenn dies wegen Schä dlingsbefall oder Baumkrankhei- ten erforderlich ist. W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 7 / 11 II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 1. Dächer (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 HBO) 1.1 Dachformen und Dachneigung Es sind ausschließlich Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu 5° zulässig. 2. Werbeanlagen (§ 91 Abs. 1 Nr. 7 HBO) Werbeanlagen sind nur für die am Ort der Leistung erbringenden Betriebe zulässig. Sich bewegende oder spiegelnde Werbeelemente, Licht projektionen und Bildschirmwer- bungen, akustische Werbeanlagen sowie freistehende Werbeanlagen sind nicht zulässig. Werbeanlagen sind nur als parallel zur Gebäudefassa de angeordnete Werbeanlagen (Flachwerbung) zulässig. Werbeanlagen und Firmenschriftzüge an Gebäuden sind in Summe nur bis zu einer Größe von 10 m² je Gebäude zulässig. 3. Einfriedungen (§ 91 Abs. 1 Nr. 7 HBO) Zulässig sind licht- und luftdurchlässige Einfriedu ngen. Die Einfriedung darf 2 m Gesamt- höhe nicht überschreiten. Einfriedungen entlang der Grundstücksgrenze an der Hilpertstra- ße sowie Deutsche-Telekom-Allee sind unzulässig. 4. Anlagen zur Solargewinnung (§ 91 Abs. 1 Nr. 7 HB O) Anlagen zur Solargewinnung müssen 1,0 m Abstand zur Außenwand des unterhalb der Dachfläche gelegenen Geschosses einhalten. III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Nieder- schlagswasser Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf Baugrundstücken Zisternen zu errichten und das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser darin zu sammeln. Dieses Niederschlagswasser soll als Brauchwasser (z .B. für Gartenbewässerung, WC- Spülung etc.) genutzt werden. Ausgenommen sind: - begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, - Retentionsgründächer mit einer Abflussdrosselung auf ≤ 2 l/s, - Intensivgründächer. Das Fassungsvermögen der Zisternen soll: - mindestens 25 l/m² horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche, - mindestens 10 l/m² extensiv begrünte Dachfläche, betragen. W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 8 / 11 Hinweise: - Der Überlauf der Zisternen ist, soweit dem weder wasserrechtliche, noch sonstige öffent- lich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftl iche Belange entgegenstehen, auf dem Grundstück zu versickern und/oder in den öffentlich en Abwasserwasserkanal bzw. Regen- wasserkanal einzuleiten. - An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachfläc hen sind mit Dachabdichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder Biozi de nach der Definition der Biozid- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten. IV. Hinweise und Empfehlungen 1. Bodenveränderungen Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erd arbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese der zuständigen Boden- schutzbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“, unverzüglich mitzuteilen. 2. Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. (§ 20 HDSchG). 3. Leitungsschutzmaßnahmen Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den te chnischen Richtlinien GW 125 ei- nen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitunge n aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben. Das "Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 (FGSV 939) ist zu beachten. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitung en sind mit dem Versorgungsträ- ger abzustimmen. 4. Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in ein em Bombenabwurfgebiet. Es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln au sgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systemati- sche Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Bau- grunduntersuchungen erforderlich. Die "Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittel- räumung im Lande Hessen" sind zu beachten. 5. Biodiversität Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaf tsstadt Darmstadt vom 12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen. Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biolog ischen Vielfalt für Neubauprojekte ver- wiesen. Eine Umsetzung von Teilen dieser Maßnahmen wird empfohlen. (https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biologische- vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/) W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 9 / 11 6. Oberbodenschutz Im gesamten Geltungsbereich ist der Oberboden entsp rechend DIN 18 915 zu sichern. Ei- ne Überdeckung des Bodens mit sonstigem Material is t untersagt. Abgeschobener Boden ist - bis zur Wiederverwertung - in Mieten von höch stens 2,0 m Höhe und 4,0 m Breite auf- zusetzen (vgl. § 202 BauGB). 7. Schutz von Bäumen Es gilt die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstad t Darmstadt. In jeder Phase einer Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume vor s chädigenden Einflüssen zu bewah- ren. Die DIN 18 920 ist entsprechend anzuwenden und einzuhalten. 8. Baumfällungen und Gehölzrodungen Notwendige Baumfällungen oder Gehölzrodungen sind a us Gründen des Vogel- und Fle- dermausschutzes im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG). Vor der Durchführung einer Baumfällung sind die betreffenden Bäume fachkundig auf Baumhöhlen und deren Funktion für geschützte Arten zu untersu- chen. Falls sich in einer Baumhöhle ein Fledermausq uartier befindet, sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. 9. Grundwasserbewirtschaftungsplan Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwa sserbewirtschaftungsplans Hessi- sches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächi ge Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berück sichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplans Hess isches Ried" mit Datum vom 9. April 1999 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/1 999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704) zu beachten. 10. Auszug aus der Darmstädter Sortimentsliste (201 2) Nahversorgungsrelevante Sortimente: Drogeriewaren (Wasch- und Putzmittel, Kosmetikarti kel) Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Back- und Fleisc hwaren, Getränke, Tee, Tabakwa- ren, Reformwaren) Pharmazeutika (Schnitt-) Blumen Zeitungen / Zeitschriften W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 10 / 11 11. Artenempfehlungen / Pflanzlisten Für die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern wer den Arten aus folgenden Auswahl- listen empfohlen: 11.1 Bioökologisch wertvolle, überwiegend einheimis che Baumarten: Feldahorn Acer campestre Spitzahorn Acer platanoides Felsenbirne Amelanchier arborea 'Robin Hill' Sandbirke Betula pendula Hainbuche Carpinus betulus Esskastanie Castanea sativa Apfeldorn Crataegus lavallei ´Carrierei´ Walnuss Juglans regia Waldkiefer Pinus sylvestris Vogelkirsche Prunus avium Traubeneiche Quercus petraea Stieleiche Quercus robur Mehlbeere Sorbus aria Schwedische Mehlbeere Sorbus x intermedia Winterlinde Tilia cordata Obstbaum-Hochstämme 11.2 Gebietstypische Straucharten für Gebüschpflanz ungen: Kornelkirsche, Gelber Hartriegel Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Hasel Corylus avellana Eingriffl. Weißdorn Crataegus monogyna Pfaffenhütchen Euonymus europaea Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Heckenkirsche Lonicera xylosteum Steinweichsel Prunus mahaleb Schlehe Prunus spinosa Wildbirne Pyrus pyraster Hundsrose Rosa canina Weinrose Rosa rubiginosa Salweide Salix caprea Eibe Taxus baccata Wolliger Schneeball Viburnum lantana 11.3 Bioökologisch wertvolle, nicht einheimische Zi ersträucher: Felsenbirne Amelanchier sp. Zierquitte Chaenomeles sp. Runzelige Felsenmispel Cotoneaster bullatus Scharlach-Weißdorn Crataegus coccinea Hahnendorn Crataegus crusgalli Apfeldorn Crataegus lavallei ´Carrierei´ Ölweide Elaeagnus angustifolia Sanddorn Hippophae rhamnoides Zierapfel Malus sp. W 23.2 D Festsetzungen Vorentwurf 2020-12-10 11 / 11 Feuerdorn Pyracantha sp. Weidenblättrige Birne Pyrus salicifolia Vielblütige Rose Rosa multiflora Kartoffelrose Rosa rugosa 11.4 Gehölzarten zur Fassadenbegrünung: Baumwürger Celastrus orbiculatus Berg-Waldrebe Clematis montana Italienische Waldrebe Clematis viticella Efeu Hedera helix Immergrünes Geißblatt Lonicera henryi Wilder Wein Parthenocissus quinquefolia ´Engelmann ii´ Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata ´Veitchii´ Kletter-Rosen Rosa-Hybr. Japanischer Blauregen Wisteria floribunda
2020/0402
6894 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0402
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / T -Online-Allee – (Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung)
Vorlage vom: 10.12.2020
Beschlussvorschlag :
Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1), den textlichen Festsetzungen zum
Vorentwurf (Anlage 2) und dem Vorentwurf zum Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / T-
Online-Allee – (Anlage 3, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) wird zugestimmt.
Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
einzustellen.
Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlage 2: Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans W 23.2
Anlage 3 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt): Vorentwurf des
- 2 -
Bebauungsplans W 23.2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0402 vom 10.12.2020:
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels in der Hilpertstraße 27, Gemarkung
Darmstadt, Flur 43, Flurstück Nr. 1/54 nördlich der Hilpertstraße sowie westlich der T -Online-
Allee ist das Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30
Abs. 1 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord –
eingeleitet worden, da die Festsetzungen „Sondergebiet für Polizei- und Fernmeldebehörde“
den geplanten Nutzungen entgegensteht.
Der Aufstellungsbeschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplans W 23 durch das
Bebauungsplanverfahren W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – hat die
Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 gefasst (Vorlage-Nr. 2019/0395).
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel (zuletzt
Commundo Hotel) betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor
übernommen wurde. Der jetzige Investor beabsichtigt unter dem Leitziel „Arbeitswelt von
morgen" eine pragmatische und organische Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen
im Erdgeschoss zur Aufwertung und Schaffung eines lebendigen Bürostandortes in den
Obergeschossen. Die geplanten zulässigen Nutzungen reichen von Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäuden und nicht störenden Gewerbebetrieben bis hin zu
Einzelhandelsbetrieben zur Nahversorgung. Die beabsichtigte Unterbringung von
Einzelhandelsbetrieben ergänzt die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses. Die geänderte
Zielsetzung der Planung erfordert eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses, die mit dem
späteren Offenlagebeschluss erfolgen kann.
Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen als
Kommunikationszonen entwickelt werden, u. a. durch die Möglichkeit der Nutzung von
erdgeschossigen Flächen durch kleinteilige Gastronomie. Dadurch soll der Bürostandort zu
einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität werden.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung
erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch
Großgrün mit Bodenanschluss und geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung
Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch die
ÖPNV-Anbindung sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote.
Der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge soll ausschließlich in Tiefgaragen organisiert werden.
Die Entwicklung des Grundstückes soll in mehreren Phasen (stufenweise/terminlich gestaffelt),
erfolgen, um gleichfalls auch den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels zu berücksichtigen.
Eine Realteilung des Standorts in einzelne Grundstücke ist vorgesehen.
Aufgrund dieser langfristigen Zielsetzung scheidet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach
§ 12 BauGB aus, da dieser an ein in kürzerer Zeit zu realisierendes Vorhaben mit
Durchführungsvertrag gekoppelt ist. Stattdessen soll ein Angebotsbebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag erstellt werden.
- 4 -
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 1), die textlichen Festsetzungen zum
Vorentwurf (Anlage 2) und der zeichnerische Teil des Vorentwurfs zum Bebauungsplan W 23.2
– Hilpertstraße / T-Online-Allee – (Anlage 3, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
wurden erarbeitet und liegen zur Beschlussfassung vo r. Diese Unterlagen werden nach dem
Beschluss des Magistrats für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verwendet.
Dazu erfolgt eine öffentliche Auslegung der o.g. Unterlagen für die Dauer eines Monats für die
Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach vorheriger
Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Abstands - und Hygieneregelungen im
Stadtplanungsamt und parallel eine Einstellung der genannten Unterlagen in das Internet.
Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Vorgehenswei se erfolgt aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit analog zu den Vorgaben
des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) für die Offenlage von Bebauungsplänen, auch
wenn dies für frühzeitige Beteiligungen in Bauleitplanverfahren nicht zwingend vorgeschrieben
ist, da das BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine bestimmte Form erfordert
und das PlanSiG hierzu keine Aussagen trifft.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung digital per E-Mail.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 4
2740 Zeichen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 ff. BauNVO) Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, (§ 23 Abs. 1 und Abs. 3 BauNVO) Baugrenze Stellung der baulichen Anlage Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 ff. BauNVO) (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 BauNVO) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO) Grundflächenzahl I Maß der baulichen Nutzung Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (Zahl als Beispiel) GE(§ 8 BauNVO) Gewerbegebiet (§ 23 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO) Baulinie Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) und sonstigen Bepflanzungen Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) und sonstigen Bepflanzungen Erhaltung von Bäumen, Sträuchern Freiflächenkennziffer (Zahl als Beispiel) (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 3 BauNVO) Maximale Gebäudehöhe über Normal Null (Zahl als Beispiel) (§ 9 Abs. 7 BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen Sonstige Planzeichen Festsetzungen nach der Planzeichenverordnung Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB) (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 20 Abs. 1 BauNVO) Kennzeichnung überbaubare Grundstücks- (Buchstabe als Beispiel) fläche Anpflanzen von Bäumen der Grundflächenzahl Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen maximalen Gebäudehöhe der Anzahl der Vollgeschosse und der TgQ Tg Tiefgaragen Querung Tiefgarage Einfahrtsbereich A ü.NN = 154,0 m GHmax VI a 0,55 1 (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 19 Abs. 4 BauNVO) Grundflächenzahl II 0,8 (Zahl als Beispiel) Parkhaus Flur 43 Flur 47 30 32 29 31 33 27 31 27 5 6 10 7 3A 3 4 2 9 8 18 16 14 12 20 20A 20B 20C 22A 1A HsNr. 9 Hilpertstraße Deutsche-Telekom-Allee Wittichstraße Kleyerstraße 1 25 1 38 1 54 1 61 1 62 4 25 4 34 4 43 4 52 4 53 4 56 4 57 4 58 4 20 4 21 4 22 4 109 4 119 1 16 1 39 1 48 1 49 1 50 1 53 1 54 Tg Tg 12.0 3.0 4.0 2.0 19.0 10.5 11.5 63.5 6.5 48.5 7.5 6.0 18.0 9.5 7.0 53.0 55.5 4.0 9.5 112.0 4.0 10.5 14.0 12.5 9.5 8.0 8.0 TgQ TgQ A B C GHmax = 174,0 m ü.NNXII GHmax = 153,0 m ü.NNVII GHmax = 153,0 m ü.NNVII GHmax = 150,0 m ü.NNVI 42 2 3 10,55 GEa GRZ IGRZ II 0,85 0,55 GEa GRZ IGRZ II 0,8 Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan W 23.2 - Hilpertstraße / Vorentwurf 103050 m 520 0 04. Dezember 2020 Telefon (06151) 9950-0 mail@planungsgruppeDA.de P L A N U N G S G R U P P ED A R M S T A D TD A R M S T A D T P L A N U N G S G R U P P E Alicenstraße 23 64293 Darmstadt (3161-21-ve 04.12.2020) M 1:1000 Deutsche-Telekom-Allee -
anlage 5
6929 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0402
Magistratsbeschluss-Nr.
19
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / T-Online-Allee – (Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung)
Vorlage vom: 10.12.2020
Beschlussvorschlag:
Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1), den textlichen Festsetzungen zum
Vorentwurf (Anlage 2) und dem Vorentwurf zum Bebauungsplan W 23.2 – Hilpertstraße / T-
Online-Allee – (Anlage 3, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) wird zugestimmt.
Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
einzustellen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlage 2: Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans W 23.2
Anlage 3 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt): Vorentwurf des
Bebauungsplans W 23.2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0402 vom 10.12.2020:
Für das Grundstück des ehemaligen Commundo Hotels in der Hilpertstraße 27, Gemarkung
Darmstadt, Flur 43, Flurstück Nr. 1/54 nördlich der Hilpertstraße sowie westlich der T-Online-
Allee ist das Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30
Abs. 1 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 23 – Hilpertstraße Nord –
eingeleitet worden, da die Festsetzungen „Sondergebiet für Polizei- und Fernmeldebehörde“
den geplanten Nutzungen entgegensteht.
Der Aufstellungsbeschluss zur tlw. Änderung des Bebauungsplans W 23 durch das
Bebauungsplanverfahren W 23.2 – Hilpertstraße/T-Online-Allee – hat die
Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 gefasst (Vorlage-Nr. 2019/0395).
In den letzten Jahren wurde auf dem Grundstück durch die Telekom ein Hotel (zuletzt
Commundo Hotel) betrieben, welches im Jahr 2018 durch einen privaten Investor
übernommen wurde. Der jetzige Investor beabsichtigt unter dem Leitziel „Arbeitswelt von
morgen" eine pragmatische und organische Durchmischung von unterschiedlichen Nutzungen
im Erdgeschoss zur Aufwertung und Schaffung eines lebendigen Bürostandortes in den
Obergeschossen. Die geplanten zulässigen Nutzungen reichen von Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäuden und nicht störenden Gewerbebetrieben bis hin zu
Einzelhandelsbetrieben zur Nahversorgung. Die beabsichtigte Unterbringung von
Einzelhandelsbetrieben ergänzt die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses. Die geänderte
Zielsetzung der Planung erfordert eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses, die mit dem
späteren Offenlagebeschluss erfolgen kann.
Freiflächen, öffentliche Räume, Erschließungs- und Begegnungsflächen sollen als
Kommunikationszonen entwickelt werden, u. a. durch die Möglichkeit der Nutzung von
erdgeschossigen Flächen durch kleinteilige Gastronomie. Dadurch soll der Bürostandort zu
einem lebendigen Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität werden.
Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Bürostandorts bildet die Fokussierung auf
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen und Energie soll
durch flächensparendes Bauen, ein umweltgerechtes Mobilitätsangebot sowie die Nutzung
erneuerbarer Energien angestrebt werden. Ökologische und klimatische Aspekte finden durch
Großgrün mit Bodenanschluss und geeignete Maßnahmen bei der Freiflächengestaltung
Beachtung. Zudem ist eine intensive Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen.
Für den Bürostandort soll die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch eine gute
Anbindung an das Umfeld und Vernetzung mit der Nachbarschaft erzielt werden, u.a. durch die
ÖPNV-Anbindung sowie attraktive Fuß- und Radwegeangebote.
Der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge soll ausschließlich in Tiefgaragen organisiert werden.
Die Entwicklung des Grundstückes soll in mehreren Phasen (stufenweise/terminlich gestaffelt),
erfolgen, um gleichfalls auch den Weiterbetrieb des bestehenden Hotels zu berücksichtigen.
Eine Realteilung des Standorts in einzelne Grundstücke ist vorgesehen.
Aufgrund dieser langfristigen Zielsetzung scheidet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach
§ 12 BauGB aus, da dieser an ein in kürzerer Zeit zu realisierendes Vorhaben mit
Durchführungsvertrag gekoppelt ist. Stattdessen soll ein Angebotsbebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag erstellt werden.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 1), die textlichen Festsetzungen zum
Vorentwurf (Anlage 2) und der zeichnerische Teil des Vorentwurfs zum Bebauungsplan W 23.2
– Hilpertstraße / T-Online-Allee – (Anlage 3, wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
wurden erarbeitet und liegen zur Beschlussfassung vor. Diese Unterlagen werden nach dem
Beschluss des Magistrats für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verwendet.
Dazu erfolgt eine öffentliche Auslegung der o.g. Unterlagen für die Dauer eines Monats für die
Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nach vorheriger
Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Abstands - und Hygieneregelungen im
Stadtplanungsamt und parallel eine Einstellung der genannten Unterlagen in das Internet.
Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Vorgehensweise erfolgt aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit analog zu den Vorgaben
des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) für die Offenlage von Bebauungsplänen, auch
wenn dies für frühzeitige Beteiligungen in Bauleitplanverfahren nicht zwingend vorgeschrieben
ist, da das BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine bestimmte Form erfordert
und das PlanSiG hierzu keine Aussagen trifft.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung digital per E-Mail.
Dezernat III
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (7)
- Hilpertstraße 27
- Deutsche-Telekom-Allee
- Alicenstraße 23
- Haardtring
- Pupinweg
- Wittichstraße
- Kleyerstraße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0402
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00