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SV-2022/0005

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 30. Januar 2022 betr. Rampenmodule für Schlauch- und Kabelbrücken

Antrag 31.01.2022

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SV-2022/0005

3697 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2022/0005 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 30. Januar 2022 betr. Rampenmodule für 
Schlauch- und Kabelbrücken 
 
 
 
 
Pützerstraße 6 
64287 Darmstadt 
www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
 
Darmstadt, 30.01.2022 
 
Antrag 
 
Rampenmodule für Schlauch- und Kabelbrücken 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, 
 bei der Nutzung von Schlauch- und Kabelbrücken im öffentlichen Raum (bei 
Kulturveranstaltungen, Baustellen …), das ausreichende Anbringen von barrierefreien 
Rampenmodulen zur verbindlichen Auflage zu machen. Dies dient der Sicherung der 
Barrierefreiheit von Wegen. Ausreichend meint in diesem Sinn, dass jede Brücke mit 
mindestens einer, besser noch zwei, Rampe(n) zu versehen ist. 
 den derzeitigen kommunalen Bestand von sechs solcher Rampen so aufzustocken, dass 
diese für den Eigenbedarf in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. 
 Es ist zu prüfen, ob die von der Stadt angeschafften Rampen ggf. auch Nicht-
Städtischen Veranstaltern in Darmstadt zur Miete angeboten werden können.  
 Hierfür sollte nach Möglichkeit ein Preiskonzept erarbeitet werden, dass eine gestaffelte 
Preisgestaltung für Kommerzielle und Nicht-Kommerzielle Veranstaltungen vorsieht.  
Begründung: 
 
Im öffentlichen Raum verlegte Kabelbrücken schränken die Barrierefreiheit massiv ein.  
Für Rollstuhlfahrer:innen stellen diese auf Grund ihrer Maße kaum zu überwindende Schranken 
dar. Ebenfalls stark in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind hierdurch Menschen, die Gehilfen 
(Rollatoren) nutzen und mitunter sogar Radfahrer:innen (insbesondere Kinder und ältere 
Menschen). 
 
Die gängigen schwarz-gelben Schlauch- und Kabelbrücken dienen grundsätzlich als 
Überfahrtschutz für PKW und LKW. Verwendung finden diese in Darmstadt jedoch weitreichend 
auf Wegen und Plätzen, die vornehmlich von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen 
genutzt werden.  
 
Insbesondere die verstärkte Nutzung des Stadtraums für Kulturveranstaltungen führte in 
jüngster Vergangenheit dazu, dass öffentliche Plätze (Karolinenplatz, Messplatz, Friedensplatz, 
Marktplatz, Luisenplatz …) von Hindernissen in Form von Schlauch- und Kabelbrücken 
durchzogen waren. Oftmals finden diese Brücken aber auch im Kontext von Bauarbeiten 
Verwendung.

2 
Um Barrierefreiheit und Mobilität ohne weitreichende Einschränkungen zu sichern, lassen sich 
Schlauch- und Kabelbrücken um Rampenmodule für Rollstühle etc. ergänzen. Gängige 
Hersteller bieten hierzu zertifizierte und Lösungen für ihre Systeme an (siehe Anhang). Deren 
Installation in ausreichender Zahl gilt es zur verbindlichen Auflage für die Nutzung von 
Schlauch- und Kabelbrücken auf öffentlichen Gehwegen und Plätze zu machen.  
 
Im kommunalen Bestand finden sich derzeit sechs solcher Rampen. Zu wenige, um  selbst dem 
gegenwärtigen Eigenbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Sport- und Spielfest, 
Weihnachtsmarkt …) gerecht zu werden. Dieser Bestand sollte unmittelbar aufgestockt werden, 
um überall eine Barrierefreiheit zu gewährleisten. 
 
Die Stadt könnte, z.B. über den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
(EAD) aus diesem Bestand Rampen für Dritte im Verleih anbieten – auch zur Amortisierung der 
Investition. Für gemeinnützige Zwecke auf öffentlichen Plätzen wäre es wünschenswert, die 
Rampen zu ermäßigten Konditionen anzubieten.  
 
 
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags.  
 
Vielen Dank.  
 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anhang

3 
 
Blaue Rampenmodule mit deutlich flacheren Winkeln als Ergänzung einer Schlach- und Kabelbrücke.

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176 Zeichen

Punkt 25.4: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 30. Januar 2022 
betr. Rampenmodule für Schlauch- und Kabelbrücken 
 (V-Nr. SV-2022/0005) 
 
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

TOP 25.4

Orte (5)

  • Pützerstraße 6
  • Karolinenplatz
  • Friedensplatz
  • Marktplatz
  • Luisenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2022/0005
Typ
Antrag
Datum
31.01.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00