0044/2021
Armut in Corona-Zeiten: Obdachlosigkeit, drohender Wohnungsverlust, Zwangsräumungen, Beschäftigungsentwicklung, ALG II-Beantragungen (AN/1503/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 14.01.2021 0044/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 15.04.2021 Armut in Corona-Zeiten: Obdachlosigkeit, drohender Wohnungsverlust, Zwangsräumungen, Beschäftigungsentwicklung, ALG II-Beantragungen (AN/1503/2020) Die SPD-Fraktion bittet mit Anfrage AN/1503/2020 um Beantwortung der nachstehenden Fragen. Frage 1 Wie hat sich die Beschäftigungssituation in Köln seit Beginn der Pandemie entwickelt, und wie die Anzahl der Anträge auf ALG-II (Zahl der Bedarfsgemeinschaften) im Jobcenter? Antwort des Jobcenters Köln 1.1. Beschäftigungssituation 1.1.1. Arbeitslosigkeit Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen in Köln war im März 2020 bei 46.663 (+2,2% über dem Vorjahresmonat). Im Dezember liegt die Zahl bei 57.051 und damit 26,1% über dem Vorjahresmonat. Die nachfolgende Abbildung weist die Struktur der Arbeitslosigkeit unter Differenzierung nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Ausbildung und Qualifikation aus: Arbeitslosenstruktur in Köln insgesamt Dez. 19 Dez. 20 Mrz. 19 Mrz. 20 Arbeitslose (SGB II & III) 45.225 57.051 + 11.826 + 26,1% 45.674 46.663 + 989 + 2,2% Männer 24.811 31.672 + 6.861 + 27,7% 25.121 25.842 + 721 + 2,9% Frauen 20.414 25.379 + 4.965 + 24,3% 20.553 20.821 + 268 + 1,3% unter 25 Jahre 3.036 3.983 + 947 + 31,2% 3.006 3.178 + 172 + 5,7% 25 bis unter 55 Jahre 33.849 42.894 + 9.045 + 26,7% 33.344 34.749 + 1.405 + 4,2% 55 Jahre und älter 8.340 10.174 + 1.834 + 22,0% 9.324 8.736 - 588 - 6,3% Deutsche 27.731 34.625 + 6.894 + 24,9% 28.693 28.455 - 238 - 0,8% Ausländer 17.408 22.323 + 4.915 + 28,2% 16.894 18.119 + 1.225 + 7,3% ohne abgeschl. Berufsausbildung 28.190 34.571 + 6.381 + 22,6% 28.108 28.760 + 652 + 2,3% betriebliche/schulische Ausbildung 11.545 15.135 + 3.590 + 31,1% 12.130 12.082 - 48 - 0,4% akademische Ausbildung 5.489 7.342 + 1.853 + 33,8% 5.436 5.819 + 383 + 7,0% keine Angabe zur Berufausbildung * 3 * x - * * x Helfer 23.123 30.419 + 7.296 + 31,6% 23.196 25.260 + 2.064 + 8,9% Fachkraft 14.769 17.105 + 2.336 + 15,8% 15.275 13.778 - 1.497 - 9,8% Spezialist 2.756 3.769 + 1.013 + 36,8% 2.815 2.821 + 6 + 0,2% Experte 3.817 5.190 + 1.373 + 36,0% 3.811 4.126 + 315 + 8,3% keine Angabe zum Anforderungsniveau 760 568 - 192 - 25,3% 577 678 + 101 + 17,5% Langzeitarbeitslose 18.916 24.081 + 5.165 + 27,3% 19.692 19.180 - 512 - 2,6% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit schw erbehinderte Menschen 2.777 3.093 + 316 + 11,4% 2.863 2.829 - 34 - 1,2% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit VeränderungVeränderung 1.1.2. Anzahl nichtarbeitsloser Arbeitssuchender im SGB II 2 Im Dezember 2020 lag die Zahl der Bezieher von Kurzarbeitergeld und selbstständig Erwerbstätigen, die zusätzlich auf Unterstützung durch Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bei 4.188. Im Vergleich zum Vorjahresmonat 2.610 Personen mehr. Diese beiden Personenkreise bezeichnet man insgesamt als nichtarbeitslose Arbeitsuchende. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht diese statistische Sonderauswertung. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1.759 1.736 1.742 1.742 1.760 1.831 1.811 1.753 1.734 1.687 1.625 1.578 1.410 1.398 1.454 2.388 3.773 4.404 4.860 4.918 4.984 4.779 4.390 4.188 208 222 220 195 192 192 185 165 174 172 180 174 157 145 161 590 1.187 1.461 1.697 1.777 1.831 1.774 1.666 1.542 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Jan. 19 Feb. 19 Mrz. 19 Apr. 19 Mai. 19 Jun. 19 Jul. 19 Aug. 19 Sep. 19 Okt. 19 Nov. 19 Dez. 19 Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20 Nichtarbeitslose Arbeitsuchende im SGB II Nichtarbeitslose Arbeitsuchende insgesamt (<9 Monate) selbstständige Erwerbstätige 1.1.3. Gemeldete Arbeitsstellen Nachfolgend wird die Anzahl der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Arbeitsstellen für den Zeit- raum ab Januar 2019 dargestellt. Erfasst sind sozialversicherungspflichtige, geringfügige und sonsti- ge Stellen (bspw. Praktika- und Traineestellen). Im März sind 6.780 gemeldete Arbeitsstellen zu ver- zeichnen. Im Vorjahresmonat waren es 8.220, dies entspricht einem Rückgang von 18 Prozent. Im Vergleich dazu lag der Rückgang im Dezember zum Vorjahresmonat bei 48 Prozent (3.699 im De- zember 2020 zu 7.109 gemeldeten Arbeitsstellen im Vorjahresmonat). 3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1094 1216 1282 1230 1080 909 884 825 806 982 1003 893 815 4692 4274 4191 4173 3640 3218 3143 3167 3014 3232 3085 2550 2203 1.323 1.320 1.394 1.377 1.164 1.181 1.125 1.140 1.175 1.156 1.018 835 681 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 43800 43831 43862 43891 43922 43952 43983 44013 44044 44075 44105 44136 44166 I. Gemeldete Arbeitsstellen Helfer Fachkraft Experte/ Spezialist 1084 1225 1200 1213 1147 1135 1278 1245 1286 1245 1178 1094 1216 1282 1230 1080 909 884 825 806 982 1003 893 815 1798 1813 1738 1822 1813 1725 1675 1753 1616 1501 1390 1323 1320 1394 1377 1164 1181 1125 1140 1175 1156 1018 835 681 5108 5019 5282 5304 5358 5553 5709 5603 5557 5419 5074 4692 4274 4191 4173 3640 3218 3143 3167 3014 3232 3085 2550 2203 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 Jan. 19 Feb. 19 Mrz. 19 Apr. 19 Mai. 19 Jun. 19 Jul. 19 Aug. 19 Sep. 19 Okt. 19 Nov. 19 Dez. 19 Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20 Gemeldete Arbeitsstellen Helfer Experte/ Spezialist Fachkraft Sowohl im Zeitraum April 2020 bis Juni 2020 als auch im Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 sinkt die Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen. Das Absinken in der ersten Periode (April 2020 bis Juni 2020) ist hauptsächlich auf eine Verringerung der Stellenangebote zurückzuführen. In der zweiten Periode (Oktober 2020 bis Dezember 2020) liegen die Gründe in einer wieder zum vorherigen Quartal zugenommenen Rücknahme von ausgeschriebenen Stellenangeboten, aber auch durch eine wieder erhöhte Besetzung der Arbeitsstellen im Vergleich zu den Vormonaten. 1.2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften Zu Pandemiebeginn stieg die Anzahl der Neuanträge. Die Bedarfsgemeinschaften nahmen dement- sprechend zu. Im März waren 58.701 Bedarfsgemeinschaften im Bestand und damit 731 mehr als im Vorjahresmonat. Im Dezember sind bereits 4.393 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Vorjahresmo- nat zu verzeichnen. Die Zahlen von Oktober 2020 bis Dezember 2020 basieren auf einer statistischen Hochrechnung. 4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 59.478 59.500 59.432 59.294 59.074 58.850 58.732 58.415 58.226 58.001 57.740 57.517 57.573 57.488 58.701 61.884 63.761 64.447 64.397 64.088 63.524 62.424 62.266 61.910 45.000 50.000 55.000 60.000 65.000 70.000 75.000 Jan. 19 Feb. 19 Mrz. 19 Apr. 19 Mai. 19 Jun. 19 Jul. 19 Aug. 19 Sep. 19 Okt. 19 Nov. 19 Dez. 19 Jan. 20 Feb. 20 Mrz. 20 Apr. 20 Mai. 20 Jun. 20 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20 Anzahl der beim JC Köln gemeldeten Bedarfsgemeinschaften Anzahl Bedarfsgemeinschaften Frage 2 Wie hat sich die Zahl der Zwangsräumungen, Beschlagnahmen und Beratungen zur Verhinde- rung von Wohnungsverlust seit der Beantwortung (0253/2019) entwickelt, und werden Zwangsräumungen zur Zeit ausgesetzt, wie es im Frühjahr der Fall war? Antwort der Verwaltung In 2019 wurden in Köln 1.540 Zwangsräumungen durch das Amtsgericht anberaumt. In 2020 waren es 1.583 Zwangsräumungen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 2,8 %. Auch im Frühjahr 2020 kam es zu keiner Aussetzung von Zwangsräumungen. Vielmehr stellte das Amtsgericht den Gerichts- vollziehern analog der Kündigungsschutzregelung in der Corona-Schutzverordnung frei, aus vorhan- denen Räumungstiteln zu vollstrecken. Die Verwaltung konnte durch Verhandlungen mit verschiede- nen Wohnungsgesellschaften darüber hinaus einen vorübergehenden Verzicht auf die Räumungs- vollstreckung aushandeln, was insgesamt in den Monaten April bis Juni zu einer deutlichen Reduzie- rung der Zwangsräumungen führte. Danach wurden die aufgeschobenen Zwangsräumungen nach- geholt und auch aus neuen Räumungsverfahren vollstreckt. 2019 mussten 260 Wohnungen und 2020 insgesamt 302 Wohnungen beschlagnahmt werden, um die Bewohnerinnen bzw. Bewohner dort bis zur Verfügbarkeit einer anderen Wohnung/ Unterkunft wie- dereinzuweisen und damit eine Obdachlosigkeit zu verhindern. Dies entspricht einer Steigerung von 16 %. Die Beratungen zur Verhinderung von Wohnungsverlust wurden von 1.648 Beratungen in 2019 auf 2.264 Beratungen in 2020 gesteigert. Die Kontaktaufnahme und Beratung erfolgt unter Pandemiebe- dingungen überwiegend telefonisch und per E-Mail. Die Verwaltung richtete mit Beginn der Pandemie zusätzlich eine zentrale (Not-)Rufnummer in Wohnungsnotfällen ein. Damit konnten mehr Menschen frühzeitig erreicht werden und die Beratungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 37 % zu. An dieser ergänzenden telefonischen Beratung von Menschen, denen der Wohnungsverlust droht, wird die Verwaltung auch nach Beendigung der Corona-Pandemie festhalten. 5 Frage 3 Kann die Stadt die Finanzierung der wichtigen Projekte „ALVENI links und rechts vom Rhein“ zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürger*innen sicherstel- len? Antwort der Verwaltung Die Projekte „Alveni links und rechts vom Rhein“ richten sich mit besonderen Fokus auf neuzugewan- derte EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und ihre Kinder, die keine bzw. eingeschränkte Ansprüche in den Regelsystemen haben. Die Projekte wurden bisher von Bundesseite mit einer Förderquote von 95% unter Verwendung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds für die am stärksten benachteiligen Personen (EHAP) gefördert. Die Förderung war bis zum 31.12.2020 befristet. Die Stadt Köln hatte sich fristgerecht mit einer qualifizierten Interessensbekundung auf die vom Bun- desministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Aussicht gestellte Verlängerung der Förderung be- worben. Das BMAS hatte im Rahmen des Aufrufs deutlich gemacht, dass es sich um eine Förderung aus Restmitteln für ausgewählte Projekte handeln würde. Auch wenn daher damit zu rechnen war, dass es unter diesen Rahmenbedingungen ggf. um eine Fortführung mit reduzierten Mittel gehen könnte, kam die vollständige Ablehnung des Antrages doch unerwartet. Die Ablehnung erfolgte ohne Nennung von Gründen. Da die Ergebniswerte der Projekte regelmäßig über Soll erfüllt waren, ist da- von auszugehen, dass die Qualität der bisher in Köln geleisteten Arbeit und der nachgewiesenen, in den Zwischenberichten entsprechend dargestellten Ergebnissen in diesem Zusammenhang nicht in Frage gestellt wurden. Die Alveni-Projekte sind eine Basis für ein erfolgreiches Funktionieren der weiteren etablierten In- strumente zur Unterstützung von EU-Neuzugewanderten, wie z.B. die „Humanitären Hilfen“ oder die „Clearingstelle Migration und Gesundheit“. Dennoch ist eine Fortsetzung und Weiterfinanzierung mit kommunalen Mitteln im Rahmen des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Haushaltes für 2020/21 bzw. eine Umschichtung von bereits ge- bundenen Mitteln zugunsten einer Fortführung der ehemals drittmittelgeförderten Projekte derzeit ausgeschlossen. Frage 4 Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln zur Eindämmung der Armut und ihrer Folgen vor dem Hintergrund des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie in Köln getroffen, und welche So- forthilfen, die sich im Frühjahr bewährt hatten, wurden seit Beginn des Lockdowns neu aufge- legt? Antwort der Verwaltung Die Stadt Köln verfügt für wohnungslose Menschen bereits seit Jahrzenten über ein umfangreiches, spezifiziertes und vernetztes Hilfesystem in Köln, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Dienst- leistungszentrum ResoDienste Köln und mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege den konkreten Bedarfen entsprechend kontinuierlich angepasst wird. Aufgrund der bereits langjährig bestehenden Kommunikationsstrukturen und die gelingende Zusam- menarbeit, hat es zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr und den damit verbundenen Einschrän- kungen einen sehr großen und starken Zusammenhalt unter den Trägern der Wohnungslosenhilfe und mit der Stadt Köln gegeben. Das gemeinsame Wirken wird seit dem Teil-Lockdown an vielen Stellen noch einmal sichtbarer und erlebbarer. Die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen für die wohnungslosen Menschen in unserer Stadt wurden und werden sehr schnell möglich gemacht und unkompliziert umgesetzt. Bereits vor dem Hintergrund einer möglichen neuen „Infektionswelle“ im Herbst haben die Stadt Köln und die Träger der Wohnungslosenhilfe eine klare Form der Kommunikation angestrebt und umge- 6 setzt, um auch den kurzfristigen Bedarf und Informationsfluss in Zeiten der Corona-Pandemie für die Menschen in Not zu gewährleisten. Die aus der Corona-Krise gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bestätigen den Wert von Ent- scheidungsspielräumen „vor Ort“ in den Einrichtungen und Angeboten unter Koordination und Unter- stützung der Stadt Köln. Dies erfordert eine enge und gelingende Kommunikationsstruktur. Bei den Planungen werden auch die Informationen der betroffenen Obdachlosen und deren Erfah- rungen verstärkt mit einbezogen. Hierbei nimmt bereits das Streetwork eine herausragende Rolle ein. Unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen sind die Angebote für wohnungslose Menschen im Sommer wieder langsam zum Regelbetrieb übergegangen. Die Kontakt- und Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe, die neben der Möglichkeit eins Tagesaufenthaltes auch einen Mittagstisch an- bieten, haben mit Unterstützung der Stadt Köln zudem ihre existentiellen Angebote ausgeweitet. Dies geht über die Verlängerung der Öffnungszeiten, die Aufstellung von Behelfsbauten, wie z. B. das Wärmezelt am Bürgerzentrum Stollwerck als Tagesaufenthaltsmöglichkeit. Darüber hinaus hat die Stadt Köln zusammen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe auch unter Pandemiebedingungen das Winterhilfeangebot nicht nur erhalten, sondern im Rahmen der ordnungs- rechtlichen Winterhilfe kurzfristig durch die Bereitstellung eines anderen Objektes in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Köln um ca. 45 Plätze gegenüber 2019/2020 erweitert. Gleichzeitig hat der Sozialdienst katholischer Frauen in Köln in einem Haus 14 Plätze für Frauen im Rahmen der humanitären Winterhilfe bereitstellen können. Damit stehen in Köln ca. 140 Plätze zu- sätzlich zu den ganzjährigen Plätzen bereit. Ferner sind alle Unterbringungsformen der Wohnungslosenhilfe und auch der ordnungsrechtlichen Hilfen mit einem umfangreichen Hygienekonzept versehen und wurden seit Beginn der Pandemie erheblich entzerrt. Zudem hat die Stadt Köln seit Beginn der Pandemie die Platzzahlen in den ord- nungsrechtlich genutzten Unterkünften/ Einfachhotels und Pensionen erheblich ausgeweitet. Darüber hinaus steht für wohnungslose Menschen mit Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes ein Objekt mit sieben unterschiedlich großen Apartments, Küche und eigener Sanitäreinheit zur Qua- rantäneunterbringung zur Verfügung. Zudem steht ein Objekt für bis zu sieben gewaltbetroffene Frauen/ mit Kindern zur Selbstquarantäne in geschütztem Rahmen zur Verfügung, um diesen den Zugang zu den autonomen Frauenhäusern zu ermöglichen. Es verfügt über Apartments mit eigenem Sanitär. Im genannten Objekt übernimmt der Sozialdienst katholischer Frauen Köln und die Diakonie Michaelshoven die sozialarbeiterische Be- treuung. Ferner wurden seit Beginn der Pandemie die Unterbringungsformen der Wohnungslosenhilfe und auch der ordnungsrechtlichen Hilfen nicht nur erheblich entzerrt, sondern diese sind auch alle mit einem umfangreichen Hygienekonzept versehen. Die Angebote übernehmen darüber hinaus den Auf- trag, den Menschen in besonderen Problemlagen die aktuelle Situation näher zu bringen und auf In- fektions- und Hygieneschutz-Maßnahmen zielgruppengerecht hinzuweisen. Die Stadtverwaltung – Sozialamt und Gesundheitsamt – steht zudem in ganz engem Kontakt zum System der Wohnungslosen- und Suchthilfe und hat ein Berichtswesen etabliert, um flexibel auf zwi- schenzeitlich eintretende Bedarfe reagieren zu können. Das System der Wohnungslosenhilfe hat sich als sehr krisenfest erwiesen. Dies ist der engen Zusammenarbeit, der Solidarität im System und un- bürokratischen Lösungen zu verdanken. 7 Frage 5 Zwar wurde am 03.12.2020 das Winterhilfeprogramm gestartet, es gab im Vorfeld allerdings Kritik, dass dies angesichts der gesunkenen Temperaturen zu spät sei. Kam es zum verspäte- ten Start, weil die Verwaltung angesichts der Armutsentwicklung mehr personelle Unterstüt- zung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren braucht? Antwort der Verwaltung Die Stadt Köln bietet jedem obdachlosen Menschen, der seine Lebenssituation verändern möchte und eine Unterkunft wünscht, eine Regelunterkunft (Hotelzimmer) an, die er rund um die Uhr nutzen kann. Darüber hinaus bietet die Stadt Köln wohnungslosen Menschen ambulante Hilfen, Wohnplätze in Wohnheimen, Wohngruppen und eigenständigen Wohnraum mit sozialarbeiterischer Begleitung an. Für Personen, die in Notschlafstellen übernachten, gibt es in Köln acht Kontakt- und Fachberatungs- stellen mit Tagesaufenthalt sowie die Überlebensstation GULLIVER und das Obdachlosenrestaurant LORE. Ferner hat die Stadt Köln zusammen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe auch unter Pande- miebedingungen das Winterhilfeangebot nicht nur erhalten, sondern im Rahmen der ordnungsrechtli- chen Winterhilfe kurzfristig um ca. 45 Plätze gegenüber 2019/2020 erweitert. Gleichzeitig hat der So- zialdienst katholischer Frauen in Köln in einem Haus 14 Plätze für Frauen im Rahmen der humanitä- ren Winterhilfe bereitstellen können. Damit stehen in Köln ca. 140 Plätze zusätzlich zu den ganzjähri- gen Plätzen bereit. Die Winterhilfe dient ausschließlich dem Zweck, den Personen, die gegenwärtig nicht in der Lage sind das umfangreiche Kölner Wohnungslosenhilfesystem in Anspruch zu nehmen, keine Ansprüche auf Sozialleistungen haben oder sich dem ordnungsrechtlichen Unterbringungssystem verweigern oder dies aus anderen Gründen nicht wollen, einen Schutz vor der Witterung und den kalten Wintertempe- raturen zu bieten. Der Zeitraum der Winterhilfe orientiert sich an der Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April des Folgejahres. Der konkrete Beginn und das Ende der Winterhilfe können jedoch witterungsabhängig von diesem Zeitraum abweichen. Bei extremen Witterungsverhältnissen werden darüber hinaus sogenannte "Kältegänge" durchgeführt, die wesentlicher Bestandteil der Winterhilfe sind. Sie werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Stadtverwaltung organisiert und unternommen. Dabei werden in den Abendstunden die bereits bekannten und / oder die über das 24h- Winterhilftelefon gemeldeten Schlafplätze wohnungsloser Menschen aufgesucht. Es gibt in Köln woh- nungslose Menschen, die auch bei anhaltender Kälte auf der Straße schlafen und die Unterbrin- gungsangebote nicht nutzen möchten. Die Kältegängerinnen und Kältegänger informieren und bera- ten diese Menschen und versuchen sie zu motivieren, die Übernachtungsstellen aufzusuchen. Die Maßnahmen und Angebote der Winterhilfe werden immer eng mit Polizei, den Kölner Verkehrsbetrie- ben und dem Ordnungsamt kommuniziert. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0044/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.02.2021
- Erstellt
- 07.01.2021 13:15