Mandari Insight

0044/2021

Armut in Corona-Zeiten: Obdachlosigkeit, drohender Wohnungsverlust, Zwangsräumungen, Beschäftigungsentwicklung, ALG II-Beantragungen (AN/1503/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.01.2021, TOP 14.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

19486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer  14.01.2021 
 0044/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 
15.04.2021 
 
Armut in Corona-Zeiten: Obdachlosigkeit, drohender Wohnungsverlust, Zwangsräumungen, 
Beschäftigungsentwicklung, ALG II-Beantragungen (AN/1503/2020) 
Die SPD-Fraktion bittet mit Anfrage AN/1503/2020 um Beantwortung der nachstehenden Fragen. 
 
 
Frage 1 
Wie hat sich die Beschäftigungssituation in Köln seit Beginn der Pandemie entwickelt, und wie 
die Anzahl der Anträge auf ALG-II (Zahl der Bedarfsgemeinschaften) im Jobcenter? 
 
Antwort des Jobcenters Köln  
 
1.1. Beschäftigungssituation 
 
1.1.1. Arbeitslosigkeit 
Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen in Köln war im März 2020 bei 46.663 (+2,2% über dem 
Vorjahresmonat). Im Dezember liegt die Zahl bei 57.051 und damit 26,1% über dem Vorjahresmonat. 
Die nachfolgende Abbildung weist die Struktur der Arbeitslosigkeit unter Differenzierung nach Alter, 
Geschlecht, Herkunft, Ausbildung und Qualifikation aus:  
 
Arbeitslosenstruktur in Köln insgesamt Dez. 19 Dez. 20 Mrz. 19 Mrz. 20
Arbeitslose (SGB II & III) 45.225 57.051 + 11.826 + 26,1% 45.674 46.663 + 989 + 2,2%
Männer 24.811 31.672 + 6.861 + 27,7% 25.121 25.842 + 721 + 2,9%
Frauen 20.414 25.379 + 4.965 + 24,3% 20.553 20.821 + 268 + 1,3%
unter 25 Jahre 3.036 3.983 + 947 + 31,2% 3.006 3.178 + 172 + 5,7%
25 bis unter 55 Jahre 33.849 42.894 + 9.045 + 26,7% 33.344 34.749 + 1.405 + 4,2%
55 Jahre und älter 8.340 10.174 + 1.834 + 22,0% 9.324 8.736 - 588 - 6,3%
Deutsche 27.731 34.625 + 6.894 + 24,9% 28.693 28.455 - 238 - 0,8%
Ausländer 17.408 22.323 + 4.915 + 28,2% 16.894 18.119 + 1.225 + 7,3%
ohne abgeschl. Berufsausbildung 28.190 34.571 + 6.381 + 22,6% 28.108 28.760 + 652 + 2,3%
betriebliche/schulische Ausbildung 11.545 15.135 + 3.590 + 31,1% 12.130 12.082 - 48 - 0,4%
akademische Ausbildung 5.489 7.342 + 1.853 + 33,8% 5.436 5.819 + 383 + 7,0%
keine Angabe zur Berufausbildung * 3 * x - * * x
Helfer 23.123 30.419 + 7.296 + 31,6% 23.196 25.260 + 2.064 + 8,9%
Fachkraft 14.769 17.105 + 2.336 + 15,8% 15.275 13.778 - 1.497 - 9,8%
Spezialist 2.756 3.769 + 1.013 + 36,8% 2.815 2.821 + 6 + 0,2%
Experte 3.817 5.190 + 1.373 + 36,0% 3.811 4.126 + 315 + 8,3%
keine Angabe zum Anforderungsniveau 760 568 - 192 - 25,3% 577 678 + 101 + 17,5%
Langzeitarbeitslose 18.916 24.081 + 5.165 + 27,3% 19.692 19.180 - 512 - 2,6%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit schw erbehinderte Menschen 2.777 3.093 + 316 + 11,4% 2.863 2.829 - 34 - 1,2%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
VeränderungVeränderung
 
 
1.1.2. Anzahl nichtarbeitsloser Arbeitssuchender im SGB II

2 
 
Im Dezember 2020 lag die Zahl der Bezieher von Kurzarbeitergeld und selbstständig Erwerbstätigen, 
die zusätzlich auf Unterstützung durch Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bei 4.188. Im Vergleich 
zum Vorjahresmonat 2.610 Personen mehr. Diese beiden Personenkreise bezeichnet man insgesamt 
als nichtarbeitslose Arbeitsuchende.  
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht diese statistische Sonderauswertung.  
 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1.759
1.736
1.742
1.742
1.760
1.831
1.811
1.753
1.734
1.687
1.625
1.578
1.410
1.398
1.454
2.388
3.773
4.404
4.860
4.918
4.984
4.779
4.390
4.188
208
222
220
195
192
192
185
165
174
172
180
174
157
145
161
590
1.187
1.461
1.697
1.777
1.831
1.774
1.666
1.542
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
Jan.
19
Feb.
19
Mrz.
19
Apr.
19
Mai.
19
Jun.
19
Jul.
19
Aug.
19
Sep.
19
Okt.
19
Nov.
19
Dez.
19
Jan.
20
Feb.
20
Mrz.
20
Apr.
20
Mai.
20
Jun.
20
Jul.
20
Aug.
20
Sep.
20
Okt.
20
Nov.
20
Dez.
20
Nichtarbeitslose Arbeitsuchende im SGB II
Nichtarbeitslose Arbeitsuchende insgesamt (<9 Monate) selbstständige Erwerbstätige
 
 
1.1.3. Gemeldete Arbeitsstellen 
Nachfolgend wird die Anzahl der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Arbeitsstellen für den Zeit-
raum ab Januar 2019 dargestellt. Erfasst sind sozialversicherungspflichtige, geringfügige und sonsti-
ge Stellen (bspw. Praktika- und Traineestellen). Im März sind 6.780 gemeldete Arbeitsstellen zu ver-
zeichnen. Im Vorjahresmonat waren es 8.220, dies entspricht einem Rückgang von 18 Prozent. Im 
Vergleich dazu lag der Rückgang im Dezember zum Vorjahresmonat bei 48 Prozent (3.699 im De-
zember 2020 zu 7.109 gemeldeten Arbeitsstellen im Vorjahresmonat).

3 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1094 1216 1282 1230 1080 909 884 825 806 982 1003 893 815
4692 4274 4191 4173
3640
3218 3143 3167 3014
3232 3085
2550
2203
1.323 1.320 1.394 1.377
1.164
1.181 1.125 1.140 1.175
1.156 1.018
835
681
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
43800 43831 43862 43891 43922 43952 43983 44013 44044 44075 44105 44136 44166
I. Gemeldete Arbeitsstellen
Helfer Fachkraft Experte/ Spezialist
1084
1225
1200
1213
1147
1135
1278
1245
1286
1245
1178
1094
1216
1282
1230
1080
909
884
825
806
982
1003
893
815
1798
1813
1738
1822
1813
1725
1675
1753
1616
1501
1390
1323
1320
1394
1377
1164
1181
1125
1140
1175
1156
1018
835
681
5108
5019
5282
5304
5358
5553
5709
5603
5557
5419
5074
4692
4274
4191
4173
3640
3218
3143
3167
3014
3232
3085
2550
2203
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
Jan.
19
Feb.
19
Mrz.
19
Apr.
19
Mai.
19
Jun.
19
Jul.
19
Aug.
19
Sep.
19
Okt.
19
Nov.
19
Dez.
19
Jan.
20
Feb.
20
Mrz.
20
Apr.
20
Mai.
20
Jun.
20
Jul.
20
Aug.
20
Sep.
20
Okt.
20
Nov.
20
Dez.
20
Gemeldete Arbeitsstellen
Helfer Experte/ Spezialist Fachkraft
 
 
Sowohl im Zeitraum April 2020 bis Juni 2020 als auch im Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 
sinkt die Zahl der gemeldeten Arbeitsstellen. Das Absinken in der ersten Periode (April 2020 bis Juni 
2020) ist hauptsächlich auf eine Verringerung der Stellenangebote zurückzuführen. In der zweiten 
Periode (Oktober 2020 bis Dezember 2020) liegen die Gründe in einer wieder zum vorherigen Quartal 
zugenommenen Rücknahme von ausgeschriebenen Stellenangeboten, aber auch durch eine wieder 
erhöhte Besetzung der Arbeitsstellen im Vergleich zu den Vormonaten. 
 
1.2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften 
Zu Pandemiebeginn stieg die Anzahl der Neuanträge. Die Bedarfsgemeinschaften nahmen dement-
sprechend zu. Im März waren 58.701 Bedarfsgemeinschaften im Bestand und damit 731 mehr als im 
Vorjahresmonat. Im Dezember sind bereits 4.393 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Vorjahresmo-
nat zu verzeichnen. Die Zahlen von Oktober 2020 bis Dezember 2020 basieren auf einer statistischen 
Hochrechnung.

4 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
59.478
59.500
59.432
59.294
59.074
58.850
58.732
58.415
58.226
58.001
57.740
57.517
57.573
57.488
58.701
61.884
63.761
64.447
64.397
64.088
63.524
62.424
62.266
61.910
45.000
50.000
55.000
60.000
65.000
70.000
75.000
Jan.
19
Feb.
19
Mrz.
19
Apr.
19
Mai.
19
Jun.
19
Jul.
19
Aug.
19
Sep.
19
Okt.
19
Nov.
19
Dez.
19
Jan.
20
Feb.
20
Mrz.
20
Apr.
20
Mai.
20
Jun.
20
Jul.
20
Aug.
20
Sep.
20
Okt.
20
Nov.
20
Dez.
20
Anzahl der beim JC Köln gemeldeten Bedarfsgemeinschaften
Anzahl Bedarfsgemeinschaften
 
 
 
Frage 2 
Wie hat sich die Zahl der Zwangsräumungen, Beschlagnahmen und Beratungen zur Verhinde-
rung von Wohnungsverlust seit der Beantwortung (0253/2019) entwickelt, und werden 
Zwangsräumungen zur Zeit ausgesetzt, wie es im Frühjahr der Fall war?  
 
Antwort der Verwaltung 
In 2019 wurden in Köln 1.540 Zwangsräumungen durch das Amtsgericht anberaumt. In 2020 waren 
es 1.583 Zwangsräumungen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 2,8 %. Auch im Frühjahr 2020 
kam es zu keiner Aussetzung von Zwangsräumungen. Vielmehr stellte das Amtsgericht den Gerichts-
vollziehern analog der Kündigungsschutzregelung in der Corona-Schutzverordnung frei, aus vorhan-
denen Räumungstiteln zu vollstrecken. Die Verwaltung konnte durch Verhandlungen mit verschiede-
nen Wohnungsgesellschaften darüber hinaus einen vorübergehenden Verzicht auf die Räumungs-
vollstreckung aushandeln, was insgesamt in den Monaten April bis Juni zu einer deutlichen Reduzie-
rung der Zwangsräumungen führte. Danach wurden die aufgeschobenen Zwangsräumungen nach-
geholt und auch aus neuen Räumungsverfahren vollstreckt. 
 
2019 mussten 260 Wohnungen und 2020 insgesamt 302 Wohnungen beschlagnahmt werden, um die 
Bewohnerinnen bzw. Bewohner dort bis zur Verfügbarkeit einer anderen Wohnung/ Unterkunft wie-
dereinzuweisen und damit eine Obdachlosigkeit zu verhindern. Dies entspricht einer Steigerung von 
16 %. 
 
Die Beratungen zur Verhinderung von Wohnungsverlust wurden von 1.648 Beratungen in 2019 auf 
2.264 Beratungen in 2020 gesteigert. Die Kontaktaufnahme und Beratung erfolgt unter Pandemiebe-
dingungen überwiegend telefonisch und per E-Mail. Die Verwaltung richtete mit Beginn der Pandemie 
zusätzlich eine zentrale (Not-)Rufnummer in Wohnungsnotfällen ein. Damit konnten mehr Menschen 
frühzeitig erreicht werden und die Beratungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 37 % zu. An 
dieser ergänzenden telefonischen Beratung von Menschen, denen der Wohnungsverlust droht, wird 
die Verwaltung auch nach Beendigung der Corona-Pandemie festhalten.

5 
 
 
Frage 3 
Kann die Stadt die Finanzierung der wichtigen Projekte „ALVENI links und rechts vom Rhein“ 
zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürger*innen sicherstel-
len? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Projekte „Alveni links und rechts vom Rhein“ richten sich mit besonderen Fokus auf neuzugewan-
derte EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und ihre Kinder, die keine bzw. eingeschränkte Ansprüche in 
den Regelsystemen haben. Die Projekte wurden bisher von Bundesseite mit einer Förderquote von 
95% unter Verwendung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds für die am stärksten benachteiligen 
Personen (EHAP) gefördert. Die Förderung war bis zum 31.12.2020 befristet.  
 
Die Stadt Köln hatte sich fristgerecht mit einer qualifizierten Interessensbekundung auf die vom Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Aussicht gestellte Verlängerung der Förderung be-
worben. Das BMAS hatte im Rahmen des Aufrufs deutlich gemacht, dass es sich um eine Förderung 
aus Restmitteln für ausgewählte Projekte handeln würde. Auch wenn daher damit zu rechnen war, 
dass es unter diesen Rahmenbedingungen ggf. um eine Fortführung mit reduzierten Mittel gehen 
könnte, kam die vollständige Ablehnung des Antrages doch unerwartet. Die Ablehnung erfolgte ohne 
Nennung von Gründen. Da die Ergebniswerte der Projekte regelmäßig über Soll erfüllt waren, ist da-
von auszugehen, dass die Qualität der bisher in Köln geleisteten Arbeit und der nachgewiesenen, in 
den Zwischenberichten entsprechend dargestellten Ergebnissen in diesem Zusammenhang nicht in 
Frage gestellt wurden. 
 
Die Alveni-Projekte sind eine Basis für ein erfolgreiches Funktionieren der weiteren etablierten In-
strumente zur Unterstützung von EU-Neuzugewanderten, wie z.B. die „Humanitären Hilfen“ oder die 
„Clearingstelle Migration und Gesundheit“.  
 
Dennoch ist eine Fortsetzung und Weiterfinanzierung mit kommunalen Mitteln im Rahmen des vom 
Rat der Stadt Köln beschlossenen Haushaltes für 2020/21 bzw. eine Umschichtung von bereits ge-
bundenen Mitteln zugunsten einer Fortführung der ehemals drittmittelgeförderten Projekte derzeit 
ausgeschlossen.  
 
 
Frage 4 
Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln zur Eindämmung der Armut und ihrer Folgen vor dem 
Hintergrund des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie in Köln getroffen, und welche So-
forthilfen, die sich im Frühjahr bewährt hatten, wurden seit Beginn des Lockdowns neu aufge-
legt?  
 
Antwort der Verwaltung 
Die Stadt Köln verfügt für wohnungslose Menschen bereits seit Jahrzenten über ein umfangreiches, 
spezifiziertes und vernetztes Hilfesystem in Köln, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Dienst-
leistungszentrum ResoDienste Köln und mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege den konkreten 
Bedarfen entsprechend kontinuierlich angepasst wird. 
 
Aufgrund der bereits langjährig bestehenden Kommunikationsstrukturen und die gelingende Zusam-
menarbeit, hat es zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr und den damit verbundenen Einschrän-
kungen einen sehr großen und starken Zusammenhalt unter den Trägern der Wohnungslosenhilfe 
und mit der Stadt Köln gegeben. 
Das gemeinsame Wirken wird seit dem Teil-Lockdown an vielen Stellen noch einmal sichtbarer und 
erlebbarer. Die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen für die wohnungslosen Menschen in 
unserer Stadt wurden und werden sehr schnell möglich gemacht und unkompliziert umgesetzt.  
 
Bereits vor dem Hintergrund einer möglichen neuen „Infektionswelle“ im Herbst haben die Stadt Köln 
und die Träger der Wohnungslosenhilfe eine klare Form der Kommunikation angestrebt und umge-

6 
 
setzt, um auch den kurzfristigen Bedarf und Informationsfluss in Zeiten der Corona-Pandemie für die 
Menschen in Not zu gewährleisten. 
 
Die aus der Corona-Krise gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bestätigen den Wert von Ent-
scheidungsspielräumen „vor Ort“ in den Einrichtungen und Angeboten unter Koordination und Unter-
stützung der Stadt Köln. Dies erfordert eine enge und gelingende Kommunikationsstruktur.  
 
Bei den Planungen werden auch die Informationen der betroffenen Obdachlosen und deren Erfah-
rungen verstärkt mit einbezogen. Hierbei nimmt bereits das Streetwork eine herausragende Rolle ein. 
 
Unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen sind die Angebote für wohnungslose Menschen im 
Sommer wieder langsam zum Regelbetrieb übergegangen. Die Kontakt- und Beratungsstellen der 
Wohnungslosenhilfe, die neben der Möglichkeit eins Tagesaufenthaltes auch einen Mittagstisch an-
bieten, haben mit Unterstützung der Stadt Köln zudem ihre existentiellen Angebote ausgeweitet. Dies 
geht über die Verlängerung der Öffnungszeiten, die Aufstellung von Behelfsbauten, wie z. B. das 
Wärmezelt am Bürgerzentrum Stollwerck als Tagesaufenthaltsmöglichkeit. 
 
Darüber hinaus hat die Stadt Köln zusammen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe auch unter 
Pandemiebedingungen das Winterhilfeangebot nicht nur erhalten, sondern im Rahmen der ordnungs-
rechtlichen Winterhilfe kurzfristig durch die Bereitstellung eines anderen Objektes in Zusammenarbeit 
mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Köln um ca. 45 Plätze gegenüber 2019/2020 erweitert. 
Gleichzeitig hat der Sozialdienst katholischer Frauen in Köln in einem Haus 14 Plätze für Frauen im 
Rahmen der humanitären Winterhilfe bereitstellen können. Damit stehen in Köln ca. 140 Plätze zu-
sätzlich zu den ganzjährigen Plätzen bereit. 
 
Ferner sind alle Unterbringungsformen der Wohnungslosenhilfe und auch der ordnungsrechtlichen 
Hilfen mit einem umfangreichen Hygienekonzept versehen und wurden seit Beginn der Pandemie 
erheblich entzerrt. Zudem hat die Stadt Köln seit Beginn der Pandemie die Platzzahlen in den ord-
nungsrechtlich genutzten Unterkünften/ Einfachhotels und Pensionen erheblich ausgeweitet.  
 
Darüber hinaus steht für wohnungslose Menschen mit Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes 
ein Objekt mit sieben unterschiedlich großen Apartments, Küche und eigener Sanitäreinheit zur Qua-
rantäneunterbringung zur Verfügung.  
 
Zudem steht ein Objekt für bis zu sieben gewaltbetroffene Frauen/ mit Kindern zur Selbstquarantäne 
in geschütztem Rahmen zur Verfügung, um diesen den Zugang zu den autonomen Frauenhäusern zu 
ermöglichen. Es verfügt über Apartments mit eigenem Sanitär. Im genannten Objekt übernimmt der 
Sozialdienst katholischer Frauen Köln und die Diakonie Michaelshoven die sozialarbeiterische Be-
treuung. 
 
Ferner wurden seit Beginn der Pandemie die Unterbringungsformen der Wohnungslosenhilfe und 
auch der ordnungsrechtlichen Hilfen nicht nur erheblich entzerrt, sondern diese sind auch alle mit 
einem umfangreichen Hygienekonzept versehen. Die Angebote übernehmen darüber hinaus den Auf-
trag, den Menschen in besonderen Problemlagen die aktuelle Situation näher zu bringen und auf In-
fektions- und Hygieneschutz-Maßnahmen zielgruppengerecht hinzuweisen. 
 
Die Stadtverwaltung – Sozialamt und Gesundheitsamt – steht zudem in ganz engem Kontakt zum 
System der Wohnungslosen- und Suchthilfe und hat ein Berichtswesen etabliert, um flexibel auf zwi-
schenzeitlich eintretende Bedarfe reagieren zu können. Das System der Wohnungslosenhilfe hat sich 
als sehr krisenfest erwiesen. Dies ist der engen Zusammenarbeit, der Solidarität im System und un-
bürokratischen Lösungen zu verdanken.

7 
 
 
Frage 5 
Zwar wurde am 03.12.2020 das Winterhilfeprogramm gestartet, es gab im Vorfeld allerdings 
Kritik, dass dies angesichts der gesunkenen Temperaturen zu spät sei. Kam es zum verspäte-
ten Start, weil die Verwaltung angesichts der Armutsentwicklung mehr personelle Unterstüt-
zung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren braucht? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Stadt Köln bietet jedem obdachlosen Menschen, der seine Lebenssituation verändern möchte 
und eine Unterkunft wünscht, eine Regelunterkunft (Hotelzimmer) an, die er rund um die Uhr nutzen 
kann. 
 
Darüber hinaus bietet die Stadt Köln wohnungslosen Menschen ambulante Hilfen, Wohnplätze in 
Wohnheimen, Wohngruppen und eigenständigen Wohnraum mit sozialarbeiterischer Begleitung an. 
Für Personen, die in Notschlafstellen übernachten, gibt es in Köln acht Kontakt- und Fachberatungs-
stellen mit Tagesaufenthalt sowie die Überlebensstation GULLIVER und das Obdachlosenrestaurant 
LORE. 
 
Ferner hat die Stadt Köln zusammen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe auch unter Pande-
miebedingungen das Winterhilfeangebot nicht nur erhalten, sondern im Rahmen der ordnungsrechtli-
chen Winterhilfe kurzfristig um ca. 45 Plätze gegenüber 2019/2020 erweitert. Gleichzeitig hat der So-
zialdienst katholischer Frauen in Köln in einem Haus 14 Plätze für Frauen im Rahmen der humanitä-
ren Winterhilfe bereitstellen können. Damit stehen in Köln ca. 140 Plätze zusätzlich zu den ganzjähri-
gen Plätzen bereit. 
 
Die Winterhilfe dient ausschließlich dem Zweck, den Personen, die gegenwärtig nicht in der Lage sind 
das umfangreiche Kölner Wohnungslosenhilfesystem in Anspruch zu nehmen, keine Ansprüche auf 
Sozialleistungen haben oder sich dem ordnungsrechtlichen Unterbringungssystem verweigern oder 
dies aus anderen Gründen nicht wollen, einen Schutz vor der Witterung und den kalten Wintertempe-
raturen zu bieten. 
 
Der Zeitraum der Winterhilfe orientiert sich an der Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April des 
Folgejahres. Der konkrete Beginn und das Ende der Winterhilfe können jedoch witterungsabhängig 
von diesem Zeitraum abweichen. 
 
Bei extremen Witterungsverhältnissen werden darüber hinaus sogenannte "Kältegänge" durchgeführt, 
die wesentlicher Bestandteil der Winterhilfe sind. Sie werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Stadtverwaltung organisiert und unternommen. 
Dabei werden in den Abendstunden die bereits bekannten und / oder die über das 24h-
Winterhilftelefon gemeldeten Schlafplätze wohnungsloser Menschen aufgesucht. Es gibt in Köln woh-
nungslose Menschen, die auch bei anhaltender Kälte auf der Straße schlafen und die Unterbrin-
gungsangebote nicht nutzen möchten. Die Kältegängerinnen und Kältegänger informieren und bera-
ten diese Menschen und versuchen sie zu motivieren, die Übernachtungsstellen aufzusuchen. Die 
Maßnahmen und Angebote der Winterhilfe werden immer eng mit Polizei, den Kölner Verkehrsbetrie-
ben und dem Ordnungsamt kommuniziert.  
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0044/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.02.2021
Erstellt
07.01.2021 13:15