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BV1/236/2025

Bauantrag, Blücherstraße 22, 22a, 22b – Neubau eines Mehrfamilienhauses (10 Wohneinheiten), Neubau von 2 Stadthäusern sowie einer Tiefgarage

Beschlussvorlage 27.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 14.11.2025, TOP 7.8

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Beschlussvorlage

3195 Zeichen

BV1/236/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag, Blücherstraße 22, 22a, 22b – Neubau eines Mehrfamilienhauses (10 
Wohneinheiten), Neubau von 2 Stadthäusern sowie einer Tiefgarage 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Blücherstraße 22, 22a, 22b liegt im Geltungsbereich des 
einfachen Bebauungsplans Nr. 5578/010. Die bauplanungsrechtliche Beur teilung 
erfolgt nach §30 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig 
ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der 
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung 
einfügt, es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig und die Erschließung 
gesichert ist.  
 
Im Bestand befindet sich ein IV-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus im vorderen 
Bereich. Der Innenhof ist flächendeckend mit einer I -geschossigen Industrie -
/Lagerhalle bebaut. Das Grundstück ist zu 100 % versiegelt. 
 
Geplant ist der Neubau eines V -geschossigen Mehrfamilienhauses mit 10 
Wohneinheiten (Vorderhaus) und die Errichtung von zwei I -geschossigen 
Stadthäusern mit insgesamt 2 Wohneinheiten im rückwärtigen Ber eich. Das 
Grundstück wird vollflächig mit einer Tiefgarage für 8 PKW -, 23 Fahrradstellplätzen 
und 12 Kellerräumen unterkellert. Die Errichtung einer 25 m² großen Spielfläche ist 
geplant.

Seite 2 
Aufgrund der Bebauung im Hintergelände fällt die Erteilung der Bauge nehmigung in 
die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist das Bauvorhaben im faktisch allgemeinen 
Wohngebiet (WA) zulässig. 
 
Hinsichtlich der Firsthöhe von 20,62 m und der Traufhöhe von 16,09 m ist das 
geplante Vorderhaus mit dem Haus auf der Blücherstraße 28 identisch. Die 
Stadthäuser liegen mit ihrer Attikahöhe von 3,71 m unterhalb der Attikahöhe der 
angrenzenden Häuser auf der Blücherstraße 18, 20 und 24. 
 
Die geschlossene Bauweise fügt sich in die Bestandsbebauung ein. 
 
Die Bebauungstiefe von 29 m orientiert sich am Haus Blücherstraße 26 mit einer 
Bebauungstiefe von 30 m. Hinsichtlich der räumlichen Lage und der konkreten 
Grundstücksfläche (436m²) fügt sich das Bauvorhaben ebenfalls ein. 
 
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Blücherstraße. 
 
Die Spielfläche entspricht nicht der vorgeschriebenen Größe nach der 
Spielflächensatzung (60 m²). In der näheren Umgebung sind genug Spielplätze 
vorhanden, um dies auszugleichen. 
 
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen PKW - und Fahrradstellplätze werden in der Tiefgarage 
nachgewiesen. 
 
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Grundriss Erdgeschoss 
Grundriss Tiefgarage 
Grundriss 1. Obergeschoss 
Hofansicht 
Straßenansicht

Grundriss Erdgeschoss

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B l ü c h e r s t r a ß e  2 2
G r u n d r i s s  E r d g e s c h o s s

Grundriss Tiefgarage

69 Zeichen

B l ü c h e r s t r a ß e  2 2
G r u n d r i s s  T i e f g a r a g e

Beratungsverlauf (1)

14.11.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV1/236/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
27.10.2025
Erstellt
27.10.2025 10:53