2988/2017
Antrag der FDP-Fraktion: Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet "Flittarder Rheinauen"
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 06.10.2017 2988/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Antrag der FDP-Fraktion: Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet "Flittarder Rheinauen" Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 14.09.2017, AN/1134/2017 Die FDP-Fraktion bittet in ihrem Antrag folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Naturschutzgebiet „Flittarder Rheinauen“ mit den Men- schen in Flittard gemeinsam einen überarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan zu entwickeln und nach Beratung in der BV9 dem Ausschuss für Umwelt und Grün vorzulegen. 2. Dabei sind, in Abwägung der Interessen von Biodiversität und Erholungsnutzung auf dem Gebiet des Stadtteils Flittard auch für Menschen – der Tradition des Ortes entsprechend - angemessene Zugänge zu den Gewässern vorzusehen, analog zu den Naturschutzgebieten N1 und N4, wo es lega- le Zugänge zum Rhein gibt. 3. Die Informationstafeln über die zu schützende Fauna und Flora in der Rheinaue sind wiederherzu- stellen und zu verbessern. Die Nutzung des Dükerturms und seiner Umgebung für Umweltbildung ist mit den Steb AöR zu prüfen. 4. Es ist darzustellen, in wie weit die Verwaltung die aktuelle Nutzung der Strände zwischen Rheinki- lometer 696,5 und 698,7 wie bisher tolerieren wird. 5. Weiterhin ist darzustellen, wie die Verwaltung beabsichtigt, die regelmäßige gründliche Entfernung von für Tiere gefährlichem Müll aus dem gesamten Auenwald sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung Die Forderung der FDP-Fraktion nach einer Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans in Zu- sammenarbeit mit den Flittarder Bürgerinnen und Bürgern sowie die Ausweisung von Zugängen zum Rhein zum Zwecke der Naherholung innerhalb des Naturschutzgebietes waren bereits Gegenstand eines Antrages der FDP-Fraktion, der Tagesordnungspunkt der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 30.11.2015 war und dort nach Beratung zurückgezogen wurde. Bei der damaligen Diskussion erwies es sich als hilfreich, dass die Verwaltung die Hintergründe zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue sowie die hier zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen kurz erläutert hat. Auf diese Weise konnten Missverständnisse ausgeräumt werden. Von daher möchte die Verwaltung dies auch hier vorab tun und im Anschluss auf die einzel- nen Bitten eingehen: 2 Mit Rechtskraft des Landschaftsplans im Mai 1991, dessen Aufstellungsverfahren von einer intensi- ven Bürgerbeteiligung gekennzeichnet war, erfolgte die rechtsverbindliche Ausweisung der Flittarder Rheinaue zum Naturschutzgebiet. Da in entsprechend festgesetzten Gebieten die Belange von Natur und Landschaft gegenüber anderen Nutzungen eindeutig im Vordergrund stehen, muss eine solche Privilegierung rechtssicher begründet sein. Aus diesem Grund ist im Ausweisungsverfahren die ge- setzlich vorgeschriebene Abwägung sämtlicher ökologischer, ökonomischer und sozialer Interessen erfolgt. Da aufgrund der Lage des Gebietes ein Ausschluss der Erholungsnutzung nicht realistisch ist, wurde in dem gebietsbezogenen Pflege- und Entwicklungsplan von 1994 und dem Schutz- und Be- wirtschaftungskonzept von 2013 unter anderem der Aspekt einer naturverträglichen Erholungsnut- zung geprüft und eine Kompromisslösung erarbeitet. Diese sieht die Etablierung des inzwischen im Gelände gekennzeichneten Rundweges vor, welcher der Bevölkerung die Gelegenheit zur Naherho- lung bietet, aber auch Interessierten die Möglichkeit einräumt, die naturschutzfachlichen Besonderhei- ten des Naturschutzgebietes kennenzulernen. Das Schutz- und Bewirtschaftungskonzept wurde durch die zuständigen politischen Gremien beschlossen. Zu 1: Die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans/Schutz- und Bewirtschaftungskonzeptes stellt eine komplexe und fachlich sehr anspruchsvolle Aufgabe dar, die nur von Personen mit entsprechen- der naturschutzfachlicher Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung ausgeführt werden kann. Darüber hinaus sind Struktur und wesentliche Inhalte entsprechender Gutachten durch die „Verord- nung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen“ (HOAI) konkret vorgegeben und zu beachten. Die Autoren des „alten“ Pflege- und Entwicklungsplans und des Schutz- und Bewirtschaf- tungskonzeptes (beides Biologen) sowie die für das Naturschutzgebiet zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung (Agraringenieur der Fachrichtung Naturschutz und Landschaftsökolo- gie, Biologin, Landespflegerin) verfügen über die geforderten fachlichen Voraussetzungen zur Erstel- lung eines Pflege- und Entwicklungsplans und sind in der Lage, dabei eine sachgerechte Abwägung zwischen den Belangen der Erholungsnutzung, des Naturschutzes und der Landwirtschaft in der Flittarder Rheinaue zu tätigen. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass mit dem von der Politik beschlossenen Schutz- und Bewirtschaftungskonzept ein für alle Seiten vertretbarer Kompromiss gefunden wurde. Zur Überprüfung dieses Kompromisses sieht das Gutachten ein soge- nanntes Monitoring vor, bei dem überprüft wird, ob innerhalb der kommenden 10 Jahre die beschlos- senen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zum gewünschten Erfolg führen bzw. geführt haben. zu 2: In den vegetationskundlichen und faunistischen Untersuchungen der Jahre 2012-2013 wurde ver- stärktes Augenmerk auf die Rheinufer des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue und ihr Artenin- ventar gelegt. Hierbei konnten Untersuchungsergebnisse früherer Jahre bestätigt werden, die insbe- sondere dem Rheinuferbereich eine hohe naturschutzfachlicher Bedeutsamkeit für das Gebiet attes- tieren. So findet sich eine Vielzahl von Pflanzenarten, die auf der Roten Liste stehen, seltene Vogelar- ten brüten in den uferbegleitenden Röhrichtzonen. Von November bis Februar überwintern zahlreiche Wintergäste in Rheinufernähe bzw. Durchzügler rasten hier auf ihrem Flug in den Süden. Für die nachgewiesenen Rote-Liste-Vogelarten gilt, dass sie empfindlich auf Störreize reagieren. Soll- ten die Störungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftreten, kann dies zum Verlassen der Gelege führen bzw. eine Komplettaufgabe des Brutreviers mit Abwanderung bedingen. Trittempfindliche Pflanzen im Uferbereich können durch häufiges Betreten zerstört werden. Die zuvor genannten seltenen Arten stellen hohe Ansprüche an ihren Lebensraum und können sich aufgrund ihres Spezialisierungsgrades neue Lebensräume in der Regel nur schwer erschließen. Ihr Erhalt im Naturschutzgebiet ist von großer naturschutzfachlicher Bedeutung. Hierzu ist die Beruhi- gung des Rheinufers zwingend erforderlich. Eine Freigabe von Uferbereichen für die Erholungsnutzung ist leider nicht möglich und von daher ab- zulehnen. Andernfalls würde dies dem im Landschaftsplan Köln festgelegten Schutzzweck des Ge- bietes widersprechen, was aus landschaftsrechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Darüber hinaus besteht eine artenschutzrechtliche Relevanz, denn die Fortpflanzungs- und Ruhestätten (auch Überwinte- rungsquartiere) streng geschützte Arten dürfen nicht gestört oder beschädigt werden. 3 Im Übrigen besteht in fußläufiger Entfernung ab dem Ulrich-Haberland-Haus/Stammheimer Schloss- park die Möglichkeit, das Rheinufer flussaufwärts für Erholungszwecke zu nutzen. Ein Vergleich mit den Naturschutzgebieten N1 und N4 kann hier nicht angestrengt werden, da auf- grund der Größe und Biotopausstattung des Gebietes sich dort Bereiche am Rheinufer finden, an denen eine stille Erholungsnutzung keinen nachhaltigen Eingriff in das Artenspektrum des Gebietes zur Folge hat. zu 3: Im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue wurden in den letzten Jahren die „Informationsschilder Na- turschutzgebiet“ aktualisiert, des Weiteren wurden „Wegeschilder“ zur Kennzeichnung des Rundwe- ges aufgestellt. Zusätzlich sollen im Naturschutzgebiet an prägnanten Orten sogenannte Themen- schilder aufgestellt werden, die die Besonderheiten des Gebietes hinsichtlich seiner Tier- und Pflan- zenwelt herausstellen und so die Bevölkerung über den ökologischen Wert des Gebietes aufklären sollen. Die Themenschilder sollen im kommenden Jahr installiert werden. Ob der Dükerturm und seine Umgebung für die Umweltbildung genutzt werden können, ist zunächst im Hinblick auf genehmigungsrechtlichen Fragestellungen zu überprüfen (baurechtlich, landschafts- rechtlich, artenschutzrechtlich). zu 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des kausalen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die aktuelle Nutzung der Rheinufer für Erholungszwecke, Partys, etc. sowie die Vermüllung des Na- turschutzgebietes stellen eindeutige Verbotstatbestände des Landschaftsplans dar und werden selbstverständlich von der Verwaltung nicht toleriert. Für die Ahndung der genannten Verbote ist das Ordnungsamt zuständig. Aufgrund seines umfassenden Aufgabenkatalogs und der sehr begrenzten Personalkapazitäten, ist eine Dauerpräsenz des Ordnungsamtes im Gebiet nicht möglich. Die Untere Landschaftsbehörde als Ordnungsbehörde des Naturschutzrechtes arbeitet hier unterstützend mit dem Ordnungsdienst der Stadt Köln zusammen. So finden regelmäßig Abstimmungen zwischen den Ämtern statt, bei denen Kontrollfrequenzen sowie Besucherinformationen thematisiert werden. Zu- sätzlich wurde die Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzwächterin ausgeweitet, um Ver- bote rechtzeitig ahnden zu können. Hinsichtlich des Müllproblems im Naturschutzgebiet kommt erschwerend hinzu, dass die Flittarder Rheinaue dem Überschwemmungsregime unterliegt, sprich neben gezielt von Personen im Gebiet zurückgelassenem Müll treten nach Hochwasserereignissen zusätzlich Probleme mit eingeschwemm- tem Müll auf. Zur Müllbeseitigung nutzt die Verwaltung den Rahmenvertrag mit der AWB und lässt größere Müllmengen aus dem Gebiet ordnungsgemäß entsorgen. Die alljährlich von engagierten Flittarder Bürgerinnen und Bürgern durchgeführten Müllsammelaktionen sind ebenfalls eine große Hilfe zur Entfernung des Mülls im Naturschutzgebiet. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2988/2017
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 06.10.2017
- Erstellt
- 26.09.2017 10:38