2023/0276
Fortführung des Förderprojekts 'Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) - Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt' (Phase 3) im Rahmen der 'MobilitätsWerkStadt 2025' - Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
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Bundesmin isterium für Bildun g und Forsc hung Richtlini e zur Förder ung von Pro jekten zum Thema „Mobilitä tsWerkSta dt 2025“ Vom 29. Jan uar 2019 1 Förderzi el und Zuwe ndungszwe ck 1.1 Förder ziel und Ve rwendungs zweck Die Förder ung system ischer, tr ansdiszip linärer un d umsetzun gsorienti erter Mobi litätsfor schung des Bundesmin iste- riums für B ildung und Forschung (BMBF) sol l Wege aufz eigen, wie das komple xe Mobilit ätssystem nachhalti ger ge- staltet we rden kann. Ziel ist es , die indiv iduelle Mo bilität de r Menschen zu sichern , die Umwel t- und Lebe nsqualitä t insbesond ere in Städ ten zu stei gern sowie die Innova tionsfähi gkeit des d eutschen M obilitäts sektors zu stärken. Die BMBF-F orschungs agenda „Na chhaltige urbane Mob ilität“ (w ww.fona.d e/de/2412 7) skizzie rt, wie mit Unterstüt zung der Forsch ung die nac hhaltige G estaltung urbaner Mo bilitätss ysteme gel ingen kann . Die Forsc hungsagen da ist die Grundlage und der str ategische Rahmen für die Forsch ungsförde rung sowie die innova tionspoli tische Beg leitung de s BMBF im The menbereic h systemis che urbane Mobilität . Sie setzt auf eine sy stemische Perspekti ve, die die Chancen neuer Tech nologien i m Kontext d er Mobilit ätsbedürf nisse und d er spezifi schen Gege benheiten vor Ort bet rachtet. S ie integrier t die Ergeb nisse part izipative r Konsulta tionsproz esse, in de ren Rahmen zahlreich e Expertin nen/Exper ten aus Wissensch aft, Kommu nen, Wirts chaft und Z ivilgesel lschaft ih re Perspek tiven, Bed arfe und Id een eingeb racht habe n (Agenda-P rozess „Na chhaltige Mobilität “ in 2017, A genda-Pro zess der So zial-ökol ogischen F orschung i n 2017/201 8). Mobilität ist eine un verzichtb are Grundl age unsere r ökonomis chen, sozi alen und ku lturellen Aktivität en. Die mög lichst reibungsl ose Bewegu ng von Pers onen, Güte rn und Idee n prägt ges ellschaft liche Entw icklungen , ermöglic ht Innovat io- nen und ist ein entsch eidender W irtschaft sfaktor. D er daraus r esultiere nde Verkeh r ist jedoc h für erheb liche Bela stun- gen für Men sch und Umw elt verant wortlich: klimaschä digende Tr eibhausga semission en, lokale Schadstof fbelastun - gen, Lärm u nd Flächen verbrauch . Kommunen haben für d ie Gestalt ung der Mob ilität ein e herausra gende Vera ntwor- tung und st ehen vor gr oßen Herau sforderun gen. Insbe sondere Be völkerung sgruppen m it niedrig em sozioök onomi- schem Stat us sind bet roffen. Du rch die Woh nlage sind sie verstä rkt Lärm un d Schadsto ffen ausge setzt, die zu ge- sundheitl ichen Prob lemen führ en. Sie sin d in ihren M obilitäts zugängen e ingeschrä nkt, haben geringere Chancen mo bil zu sein. Zudem stoß en die indi viduellen Mobilität sbedürfni sse schon h eute aufgr und von feh lenden, üb erlastete n und/oder teils nicht ausr eichend zu gängliche n Infrastr ukturen an Grenzen. D ies stellt insbesond ere Städte vor große H erausford erun- gen. Als Lösung für eine Mo bilitätsw ende stehe n bisher vo r allem tec hnologisc he Ansätze im Fokus, a llen voran der Ausbau der Elektr omobilitä t und das au tonome Fah ren, verbu nden mit ne uartigen M öglichkei ten für Mob ilitätsdi enste. Ver än- derungen h in zu einer nachhalti gen urbane n Mobilitä t gelingen aber nur, w enn das Zus ammenspie l von indiv iduellen wie gesell schaftlic hen Mobili tätsbedür fnissen un d Verhalte nsweisen u nd technol ogischer E ntwicklun g verstand en und bei der Sta dt- und Inf rastruktu rplanung b erücksich tigt wird. Aus diesem Grund verf olgt das BM BF das Ziel , durch FuE das Zusamm enspiel vo n innovati ven Techno logien und individue llem Mobil itätsbeda rf zu ergrü nden und so mit neue und passge naue Lösun gen und Alt ernativen in urbanen Räumen sow ie Stadt-U mland-Reg ionen zu en twickeln. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 1 von 12 Nachhalti ge urbane M obilität m inimiert ö kologisch e Belastun gen, unter stützt die wirtschaf tliche Ent wicklung u nd för- dert die so ziale Teil habe. Nach haltige ur bane Mobil ität wird R ealität, w enn Kommun en (siehe N ummer 3 „Zu wendungs- empfänger “) lokal pa ssende Kon zepte entw ickeln und umsetzen. Damit pass genaue Kon zepte im Si nne einer n achhaltig en Mobilit ät lokal ei nsetzbar s ind, förde rt das BMBF FuE, die di e Möglichke iten neuer Technolog ien auf die Gestaltun gsbedarfe vor Ort abs timmt und d amit auf ko mmunaler E bene den Mobilität sbedürfni ssen der Bü rgerinnen /Bürger an passt. Es g ilt, durch eine syste mische Bet rachtung a uf der Basi s von neuen Tech nologien, gesellsch aftlichen , wirtscha ftlichen u nd ökologi schen Anfo rderungen zu Nachhal tigkeitsi nnova- tionen für die Mobili tät von mor gen nach zu kommen. Die wettbe werbliche Fördermaß nahme „Mob ilitätsWe rkStadt 20 25“ richte t sich insb esondere a n Städte, S tadtteile , Gemeinden , Landkrei se und regi onale Zusa mmenschlü sse von kom munalen Ge bietskörp erschafte n (nachfol gend: Kommunen) . Gemeinsa m mit Bürge rinnen/Bü rgern, Wis senschaft lerinnen/ Wissensch aftlern, l okalen Akt euren der Z ivil- gesellsch aft, Stift ungen, kom munalen Ve rkehrsunt ernehmen u nd -organi sationen s owie weite ren Untern ehmen soll en Konzepte u nd Strateg ien für ein e nachhalt ige Mobili tät entwic kelt und ex perimente ll umgeset zt werden. In der erst en Phase könn en Kommune n wissensc haftliche Einrichtu ngen über e inen FuE 1 -Auftrag e inbinden. Ab der zwei ten Phase sind Verbu ndprojekt e mit Kommu nen und For schungsre inrichtun gen sowie g egebenenf alls weite ren Instit utionen vo r- gesehen. Die Forsch ungsagend a „Nachhal tige urban e Mobilitä t“ ist an de n Zielen de r nachhalt igen Entwi cklung aus gerichtet , die internati onal in der Agenda 203 0 und natio nal in der D eutschen N achhaltig keitsstra tegie defi niert sind . Die vorlie gende Förd ermaßnahm e ist Teil d es Forschu ngsrahmen programms „Forschun g für Nachh altige Ent wicklung“ (FONA3, si ehe http:/ /www.bmbf .de/pub/R ahmenprog ramm_FONA .pdf) des B MBF. Sie er gänzt die b isherige F örderung im Rahmen d er „Sozial -ökologis chen Forsc hung“ (SÖF ). Die Förd ermaßnahm e trägt zur Umsetzung der FONA-L eit- initiativ e Zukunfts stadt und d er Hightec h-Strateg ie 2025 der Bundesreg ierung bei . Die syste mische Per spektive d er Forschung sagenda er gänzt die b ereits vie lfältigen Förderakt ivitäten a nderer Res sorts der B undesregi erung (u. a . Bun- desminist erium für V erkehr und digitale I nfrastruk tur, Bunde sminister ium für Wir tschaft un d Energie u nd Bundesm inis- terium für Umwelt, Na turschutz und nuklea re Sicherh eit) und br ingt diese zusammen. Die Förder aktivität en sind ein Beitrag zu r Umsetzun g des Natio nalen Klim aschutzpl ans 2050 de r Bundesre gierung. Im Rahmen d er Forschu ngsagenda „Nachhalt ige urbane Mobilität “ sind weit ere Förder richtlini en geplant , u. a. zur Unterstüt zung von Fo rschung fü r nachhalt ige Mobili tätssyste me 2050 und zum Thema „ Liefer- un d Güterver kehr“. Die Ergebn isse des ge förderten Vorhabens dürfen nur in Deutsch land oder d em EWR und d er Schweiz genutzt we rden. 1.2 Rechts grundlage n Der Bund ge währt die Z uwendunge n nach Maßg abe dieser Förderric htlinie, d er §§ 23 und 44 der Bund eshaushal ts- ordnung (B HO) und den dazu erlas senen Verw altungsvo rschrifte n (VV) sowi e der „Rich tlinien fü r Zuwendun gsanträge auf Ausgab enbasis (A ZA)“ und/o der der „Ri chtlinien für Zuwend ungsanträ ge auf Kost enbasis (A ZK)“ des BM BF. Ein Anspruch a uf Gewähru ng der Zuwe ndung best eht nicht. Vielmehr e ntscheide t die Bewil ligungsbe hörde aufg rund ihres pflichtge mäßen Erme ssens im Ra hmen der ve rfügbaren Haushalts mittel. Nach diese r Förderri chtlinie w erden staa tliche Bei hilfen auf der Grundl age von Art ikel 25 Abs atz 2 Buchs tabe a und b (Grundlag enforschu ng und indu strielle F orschung) der Verord nung (EU) N r. 651/201 4 der EU-Ko mmission v om 17. Juni 2014 zur Fe ststellun g der Verei nbarkeit b estimmter Gruppen vo n Beihilfe n mit dem Bi nnenmarkt in Anwendu ng der Artikel 10 7 und 108 de s Vertrags über die Ar beitsweis e der Europ äischen Un ion („Allg emeine Gru ppenfreis tellungsv er- ordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26 .6.2014, S . 1, in der F assung der Verordnun g (EU) 2017 /1084 vom 1 4. Juni 201 7, ABl. L 156 v om 20.6.20 17, S. 1) ge währt. Die Förderung erfolgt un ter Beacht ung der in K apitel I AG VO festgel egten Gemeinsam en Bestimm ungen, ins besondere unter Berü cksichtig ung der in A rtikel 2 de r Verordnu ng aufgefü hrten Be- griffsbes timmungen (vgl. hier zu die Anla ge zu beihi lferechtl ichen Vorg aben für di e Förderri chtlinie) . 2 Gegensta nd der Förd erung 2.1 Ausric htung der F örderung Gefördert werden sol len FuE-Pr ojekte, di e innovati ve kommuna le Mobilit ätskonzep te entwick eln und erp roben. Mit der Förderung sollen For tschritte hin zu eine r nachhalt igen urban en Mobilit ät erreich t, erprobt e Lösungen und entspr e- chendes Um setzungsw issen gesc haffen wer den. Die geförd erten Proj ekte solle n zeigen, – wie Verke hrsbewegu ngen nachh altiger ge staltet un d Mobilitä tsbedürfn isse mit we niger Verk ehr erfüll t werden kö n- nen, ohne d ass dies mi t Einschrä nkungen ve rbunden is t; – wie techn ologische Neuerunge n mit indiv iduellen u nd gesells chaftlich en Erwartu ngen, ökol ogischen A nforderun gen und wirtsc haftliche n Interess en verknüp ft und harm onisiert w erden könn en; – welche Fo rmen der po litischen , planeris chen und te chnologis chen Steue rung für di e Umsetzun g der Mobil itätskon- zepte im re alen Umfel d geeignet und prakti kabel sind . 1 FuE = Forsc hung und En twicklung www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 2 von 12 2.2 Themen Die partiz ipative un d wissensc haftlich f undierte E ntwicklun g von integ rierten, l okal passe nden Mobil itätskonz epten steht im Vo rdergrund (Phase 1). Diese soll en mit eine m experime ntellen Se tting (Rea llabor, Ex perimenti erraum) um ge- setzt und e valuiert w erden (Pha se 2). Folgende T hemenbere iche und Fo rschungsb edarfe wer den u. a. an gesproche n und gelte n als Orien tierung: – Identifi kation gee igneter Pr ozesse der kommunale n Planung u nd Entsche idungsfin dung unter Einbindun g zentrale r Stakehold er (u. a. Bü rgerinnen und Bürger , lokale Wi rtschaft, kommunale Verkehrsu nternehme n); – Analyse d er Rolle ne uer Mobili tätsdiens tleistung sanbieter und -angeb ote und der en Integra tionsmögl ichkeit in den bestehend en ÖPNV; – Identifi kation von Barrieren und Erfolg sfaktoren für die Ums etzung und Steuerung swirkung i ntegriert er kommuna ler Mobilität skonzepte ; – Analyse d er Potenzi ale, Umset zungsmögl ichkeiten und (Daten schutz-)R isiken int elligente r und inter modaler ve rnetz- ter Verkeh rsleitung und der (di gitalen) W eiterentw icklung vo n Verkehrs infrastru kturen, au ch in Hinbl ick auf Ver kehrs- sicherhei t und Akzep tanz neuer Technolog ien in der M obilität; – Identifi kation von Anpassung sbedarfen übergeord neter Rege lwerke und rechtlich er Rahmenb edingunge n (u. a. durch Nutz ung von For schungskl auseln wäh rend der Pr ojektlauf zeit, Notw endigkeit von Veränd erungen de s Ord- nungsrahm ens); – Analyse v on Wohn- un d Arbeitsv erhältnis sen zur Ide ntifikati on und Entw icklung in tegrative r Ansätze; – Sicherun g der kommu nalen Steu erungsfäh igkeit (Go vernance) angesicht s von Digit alisierun g, privatw irtschaft lich getrieben en Sharing - und Mobil itätsange boten; – Betracht ung und Neu gestaltun g von urban er Mobilit ät und öffe ntlichem R aum als zen tralen Pun kt für urba nes Lebensgef ühl und Dig italisier ung der Poo ling- und S haring-An gebote; – Einbezug der intern ationalen Perspekti ve zum Lern en durch Ve rgleich mi t und gute B eispiele a us anderen Ländern. Die Forsch ungsarbei ten sollen dabei pass fähig zur s ozial-öko logischen Forschung sein, d. h. neben sozi alen und ök o- nomischen Komponent en auch imm er die Ökol ogie mit be trachten. 2.3 Phasen modell Insgesamt umfasst de r Wettbewe rb drei Pha sen, mit de nen für ein en kleiner werdenden Kreis von K ommunen di e Entwicklu ng, Erprob ung und ang epasste Ve rstetigun g geförder t wird. Phase 1: Ko nzepte und Strategie n für eine n achhaltig e Mobilitä t Bis zu 50 Ko mmunen wer den ausgew ählt, für i hre Stadt, einen Stad tteil, die Gemeinde, den Landkr eis oder ei ne Stadt- region (me hrere bena chbarte Ko mmunen) ei n ganzheit liches Kon zept für na chhaltige Mobilität partizipa tiv mit den relevante n Stakehol dern und un ter Beteil igung der L okalpolit ik zu entwi ckeln. Gef ördert wer den nachha ltige, zuk unfts- fähige Mob ilitätsko nzepte ink lusive Han dlungsemp fehlungen , Umsetzun gs- und Tra nsferstra tegien. Zu r Transfer stra- tegie gehö rt die Anba hnung eine r Partners chaft mit e iner weite ren Kommun e, die im Ra hmen der fo lgenden Ph asen bereit ist , das Konze pt und/ode r ausgewäh lte Maßnah men auf ihr e lokalen G egebenhei ten anzupa ssen und an zuwen- den. Ausga ngspunkt f ür die Konz eptentwic klung könn en auch ber eits beste hende komm unale Konz epte sein, die auf- gegriffen und weiter entwickel t werden. B etrachtet werden Kom munen in ve rschieden en Kategor ien: große Großstadt (über 500 0 00 Einwohn er), Großs tadt (ab 10 0 000 bis 50 0 000 Einwo hner), Mit telstadt ( ab 20 000 bi s 100 000 Ei nwoh- ner) und Kl einstadt ( ab 5 000 bis 20 000 Einw ohner). Phase 2: Pl anung, Ums etzung und Erprobung der Mobili tätskonze pte Für die zwe ite Phase w erden ca. 1 5 Kommunen auf Basis i hrer in der ersten Pha se entwick elten Konz epte − mit Partnern z ur Durchfü hrung eine s Verbundp rojekts − a usgewählt . In dieser Phase soll en zentral e Elemente des Kon- zepts wiss enschaftl ich beglei tet, umges etzt und er probt werd en. Geford ert hierfü r ist ein ex perimente lles Setti ng (z. B. Reallabor ) innerhal b dessen Ve ränderung en in der re alen Umwel t durchgef ührt und ev aluiert we rden. Sofe rn sinnvol l sollen dab ei Experim entierkla useln rele vanter Ges etze und Ve rordnunge n genutzt w erden. Um d ie General isierbark eit und Wirkun g zu erhöhe n, soll ein e Partnerk ommune ein bezogen we rden, die ( Teil-)Asp ekte lokal anpasst un d über- nimmt. Die Förderung dieser Pha se ist auf d rei Jahre a ngelegt. Phase 3: Tr ansfer und Anpassung der Mobili tätskonze pte Die dritte Phase widm et sich dem Transfer u nd der Vers tetigung d er in der zw eiten Phas e erlangte n Ergebnis se und Erkenntni sse. Die er probten Ma ßnahmen so llen angep asst und we iterentwi ckelt werd en sowie fü r andere (z . B. benach - barte) Kom munen aufb ereitet un d erweiter t werden. D afür werde n ausgewäh lte Kommun en der zwei ten Phase z ur Förderung empfohlen . Die Förde rung diese r Phase ist auf zwei Ja hre angele gt. 2.4 Angest rebte Wirk ung Die Forsch ungsergeb nisse soll en Kommune n und weite re Akteure auf kommun aler Ebene befähigen , integrie rte, lokal passende K onzepte zu entwickel n, um eine n achhaltig e urbane Mo bilität zu fördern, L ösungen zu erproben u nd Um- setzungsw issen zu ge nerieren. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 3 von 12 Zur förder politisch en Bewertu ng des Fort schritts u nd Erfolgs der Förder maßnahme w erden die f olgenden K riterien herangezo gen: – Nachhalt ige städti sche Mobil ität – verbesse rter Zugan g zu Mobili tät (insbe sondere fü r ökonomis ch schlech ter gestel lte Bevölk erungsgru ppen); – verbesse rte Bewert ung der stä dtischen M obilität ( u. a. in Bez ug auf Sich erheit, Ve rlässlich keit, Komf ort) durch die Bürgerinn en/Bürger ; – positive Auswirkun g auf den Wi rtschafts standort S tadt, – Reduzier ung des mot orisierte n Verkehrs ; – Reduzier ung der ver kehrsbedi ngten Scha dstoffemi ssionen; – Reduzier ung des Res sourcenve rbrauchs ( insbesond ere Fläche ninanspru chnahme). – Sozio-te chnische I nnovation en – Demonstr ation der e rfolgreic hen Verknü pfung von T echnologi en mit gese llschaftl ichen und i ndividuel len Anfor- derungen, z. B. durch (erproben de) Umsetz ung von neu en Mobilit ätsangebo ten und der en Evaluat ion; – Publikat ion von Erk enntnisse n zur Entwi cklung und Umsetzung sozio-tec hnischer M obilitäts innovatio nen in Kom- munen. – Politisc he und plan erische Ve rfahren un d Rahmenbe dingungen – (Weiter- ) Entwickl ung und erf olgreiche Durchführ ung von Kom munikatio ns- und Par tizipatio nsformate n zur Betei - ligung und Aktivieru ng der vers chiedenen Akteure vo r Ort; – (Weiter- ) Entwickl ung und erf olgreiche Anwendung von Verfah ren und Ins trumenten der kommun alen Steue rung und Planun g. – Praxista uglichkei t und gesel lschaftli che Aktivi erung: – Befassun g von kommu nalen und r egionalen Gremien mi t den Ergeb nissen; – Verwendu ng der Erge bnisse für die Entwic klung von k ommunalen und region alen Mobil itätskonz epten und M obi- litätsdie nstleistu ngen; – Berichte rstattung in regiona len Medien über das Pr ojekt; – Beteilig ung von rel evanten St akeholder n und von Bü rgerinnen /Bürgern a n projektb ezogenen V eranstalt ungen und Aktivität en. Die angest rebten Bei träge der e inzelnen P rojekte si nd in den Sk izzen und A nträgen zu beschreib en. Darges tellt werd en soll, wie d ie Forschu ngsergebn isse in das Handeln vo n relevant en Praxisa kteuren ei nfließen s ollen und m it welchen konkreten , möglichs t messbare n Indikato ren die Pro jektwirku ng nachvol lzogen wer den kann. 3 Zuwendun gsempfäng er Für die ers te Phase si nd ausschl ießlich Ko mmunen (St ädte, krei sfreie Stä dte, Landk reise, Gem einden, kr eisangehö rige Kommunen, Zusammens chlüsse ko mmunaler G ebietskör perschaft en) sowie k ommunale u nd andere ö ffentlich e Unter- nehmen (in sbesonder e Verkehrs betriebe u nd Nahverk ehrsorgan isationen ) der Bunde srepublik Deutschla nd antrags - berechtig t. Räumlic he Geltung sbereiche müssen Gem eindegebi ete, Stadt teile, Stä dte oder Ge biete koop erierende r Kommunen s ein. Zum Zeitpu nkt der Aus zahlung ei ner gewähr ten Zuwend ung wird da s Vorhande nsein eine r Betriebs stätte ode r Nieder- lassung (U nternehme n) bzw. ein er sonstig en Einrich tung, die d er Tätigke it des Zuwe ndungsemp fängers di ent (Hoch- schule, Fo rschungse inrichtun g, kleinen und mittle ren Untern ehmen [KMU ], gesells chaftlich e Organisa tionen) in Deutschla nd verlang t. Ab der zwei ten Phase s ind zusätz lich antra gsberecht igt: – Hochschu len, – außeruni versitäre Forschung seinricht ungen, – Unterneh men der gew erblichen Wirtschaf t, insbeso ndere KMU, und – gesellsc haftliche Organisat ionen, wie z. B. Stift ungen, Ver eine und Ve rbände. Zum Zeitpu nkt der Aus zahlung ei ner gewähr ten Zuwend ung an Unte rnehmen de r gewerbli chen Wirts chaft wird das Vorhanden sein einer Betriebss tätte oder Niederlas sung in Deu tschland v erlangt. K MU im Sinne dieser För derrichtl inie sind Unter nehmen, di e die Vorau ssetzunge n der KMU-D efinition der EU erfü llen (vgl. Anhang I de r AGVO bzw. Emp- fehlung de r Kommissi on vom 6. Ma i 2003 betr effend die Definitio n der Klein stunterne hmen sowie der KMU, be kannt gegeben un ter Aktenz eichen K (2 003) 1422 ( 2003/361/ EG)): http ://eur-le x.europa. eu/legal- content/D E/TXT/PDF /? uri=CELEX :32003H03 61&from=D E. Der Zuwend ungsempfä nger erklä rt gegenüb er der Bewi lligungsb ehörde sei ne Einstuf ung gemäß A nhang I der AGVO bzw. KMU-E mpfehlung der Kommis sion im Rah men des sch riftliche n Antrags. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 4 von 12 Forschung seinricht ungen, die von Bund un d/oder Län dern grund finanzier t werden, k ann neben i hrer insti tutionell en Förderung nur unter b estimmten Vorausset zungen ein e Projektf örderung f ür ihre zus ätzlichen projektbe dingten Au s- gaben bezi ehungswei se Kosten b ewilligt w erden. Zu den Bedi ngungen, w ann eine st aatliche B eihilfe vo rliegt/ni cht vorlie gt, und in w elchem Umf ang beihil fefrei gef ördert werden kan n, siehe Mi tteilung d er Kommiss ion zum Uni onsrahmen für staatl iche Beihi lfen zur Fö rderung vo n FuEuI 2 vom 27. Jun i 2014 (ABl . C 198 vom 2 7.6.2014, S. 1); insb esondere A bschnitt 2 . 4 Besonder e Zuwendun gsvorauss etzungen Ab der zwei ten Phase w erden in de r Regel Ver bundproje kte geförd ert, in den en Kommune n mit Hochs chulen ode r außeruniv ersitäre F orschungs einrichtu ngen sowie gegebenen falls weit eren Insti tutionen a us Zivilge sellschaf t und/oder Wirtschaf t zusammen arbeiten. Innerhalb des Verbun ds ist gefo rdert, das s Kommunen oder kommu nale Einri chtungen (z. B. öffe ntliche Ve rkehrsunt ernehmen o der -organ isationen mit kommun aler/regi onaler Aus richtung) die Verbun d- koordinat ion überne hmen. Die A ntragstel lenden müs sen bereit sein, über greifende Problemlö sungen im R ahmen eine s regionale n Verbundp rojekts ar beitsteil ig und part nerschaft lich zu era rbeiten. Z um Erreich en des Proj ektziels s oll die bestmögli che Zusamm ensetzung des Verbun ds gewählt werden. Die Partne r eines Ver bundproje kts regeln ihre Zusam menarbeit in einer sc hriftlich en Koopera tionsvere inbarung. Ver- bundpartn er, die For schungsei nrichtung en im Sinne von Artike l 2 (Nummer 83) AGVO si nd, stelle n sicher, d ass im Rahmen des Verbunds k eine indir ekten (mit telbaren) Beihilfen an Unterne hmen fließ en. Dazu si nd die Best immungen von Nummer 2.2 der Mit teilung de r Kommissi on zum Unio nsrahmen f ür staatli che Beihil fen zur För derung von FuEuI (ABl. C 198 vom 27.6.2 014, S. 1) z u beachten . Vor der Fö rderentsc heidung üb er ein Verb undprojek t muss eine grund- sätzliche Übereinku nft über we itere vom B MBF vorgeg ebene Krit erien nach gewiesen w erden (vgl . BMBF-Vor druck Nr. 0110) 3 . Antragste llende hab en – auch im eigenen In teresse – v erfügbare Fördermit tel aus dem Forschung srahmenpr ogramm der EU (htt p://www.h orizont20 20.de/) in Anspruch z u nehmen. I n geeignet en Fällen s ind dazu mö glichst vo r dem Antrag auf Bundeszuw endung geg ebenenfal ls die Förd ermittel b ei der EU-K ommission zu beantra gen. Dies i st mit dem Antrag auf Bundes zuwendung (z. B. im Be gleitschr eiben oder mit den Erl äuterunge n zum Finan zierungsp lan) entsprech end darzus tellen. 5 Art und Um fang, Höhe der Zuwend ung 5.1 Zuwend ungsart Die Zuwend ungen werd en im Wege d er Projekt förderung gewährt. 5.2 Finanz ierungsar t Bemessung sgrundlag e für Zuwen dungen an U nternehme n der gewer blichen Wi rtschaft u nd für Vorh aben von Fo r- schungsei nrichtung en, die in d en Bereich der wirtsc haftliche n Tätigkei ten fallen , sind die z uwendungs fähigen pr ojekt- bezogenen Kosten. In der Regel k önnen dies e – je nach A nwendungs nähe des Vo rhabens – u nter Berüc ksichtigu ng der beihilfer echtliche n Vorgaben (siehe Anl age) bis zu 50 % anteil finanzier t werden. N ach BMBF-G rundsätze n wird eine angemesse ne Eigenbe teiligung – grundsät zlich mind estens 50 % der entste henden zuw endungsfä higen Kost en – vorausges etzt. Bemessung sgrundlag e für Kommu nen sind in der Regel d ie zuwendu ngsfähige n Ausgaben zur Durchf ührung des FuE- Projekts. Die Finanz ierung von kommunale n Pflichta ufgaben is t ausgesch lossen. Ei ne Eigenbe teiligung der kommun a- len Antrag steller fü r die Phase n 1 und 2 ist erwünscht , aber kein e notwendi ge Vorauss etzung für eine Förde rung. Insbesond ere sollte n in der Pha se 2 Umsetz ungsschri tte mit kom munalen Re ssourcen u nterstütz t werden. I n der Phase 3 kan n Kommunen eine Förde rquote von bis zu 90 % g ewährt wer den, eine E igenbetei ligung in H öhe von mindesten s 10 % ist Vo raussetzu ng für die F örderung. Bemessung sgrundlag e für Zuwen dungen an H ochschule n, Forschu ngs- und Wi ssenschaf tseinrich tungen und ver- gleichbar e Institut ionen, die nicht in de n Bereich d er wirtsch aftlichen Tätigkeit en 4 fallen, si nd die zuwe ndungsfäh igen projektbe zogenen Au sgaben (be i Helmholt z-Zentren und der Fra unhofer-G esellscha ft die zuwe ndungsfäh igen proje kt- bezogenen Kosten), d ie unter Be rücksicht igung der b eihilfere chtlichen Vorgaben i ndividuel l bis zu 100 % geförder t werden kön nen. Bei nichtw irtschaft lichen For schungsvo rhaben an H ochschule n und Unive rsitätskl iniken wir d zusätzli ch zu den zu wen- dungsfähi gen Ausgab en eine Pro jektpausc hale in Höh e von 20 % ge währt. Die Bemess ung der jew eiligen Fö rderquote muss die AG VO berücks ichtigen ( siehe Anla ge). 5.3 Finanz ierungsfo rm Die Zuwend ungen könn en für eine n Zeitraum von in der R egel bis zu einem Jahr im Wege der Projektfö rderung al s nicht rückzahlb are Zuschü sse gewähr t werden (P hase 1). Fü r die Phase 2 (in der Re gel bis zu d rei Jahre) sowie Phas e 3 können Ans chlusszuw endungen s owie Zuwen dungen für zusätzlic he Verbund partner ge währt werd en. 2 FuEuI = For schung, En twicklung und Innova tion 3 https://f oerderpor tal.bund. de/easy/e asy_index .php?ausw ahl=easy_ formulare , Bereich B MBF Allgem eine Vordr ucke und Vo rlagen für Berichte. 4 Zur Defini tion der wi rtschaftl ichen Täti gkeit vgl. Randnumme r 17 des FuE uI-Unions rahmens. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 5 von 12 5.4 Zuwend ungsfähig e Ausgaben /Kosten Personala usgaben si nd nur zuwe ndungsfäh ig, soweit sie nicht b ereits dur ch Dritte a us öffentl ichen Haus halten ged eckt sind. Das b edeutet fü r Kommunen , dass grun dsätzlich zusätzlic hes Person al für das P rojekt ein zustellen ist bzw. we nn bestehend es Persona l im Projek t tätig wer den soll, f ür den bish erigen Auf gabenbere ich des Pro jektmitar beiters ei ne Ersatzkra ft einzust ellen ist. Phase 1 Zur Umsetz ung der ers ten Phase k önnen Komm unen mit bi s zu 100 000 Euro geför dert werde n. Anträge sind auf Grundlage der Richtl inien für Z uwendunge n auf Ausga benbasis ( AZA) zu ers tellen. Für die Pha se 1 werden ausschlie ßlich die f olgenden P ositionen mit den jew eils aufge führten Be schränkun gen als zuwendung sfähige Au sgaben ane rkannt: – Personal : Der zuwen dungsfähi ge Persona laufwand i st auf eine 12-monati ge Vollzei tstelle be schränkt. Vorkalkul ato- risch kann maximal ei n Entgelt a ngesetzt w erden, das eine Vergü tung nach E 13 (TVöD/T V-L) nicht überschre itet, für NN-Person al gilt vor kalkulato risch die j eweils gül tige BMBF- Obergrenz e. – Sächlich e Verwaltu ngsausgab en: Verbra uchsmater ial, Gesch äftsbedar f, Literat ur, Verans taltungen , Post- und Fern- meldegebü hren sowie Druckarbe iten dürfe n vorkalku latorisch mit bis zu 7 000 Euro pa uschal ver anschlagt werden. – Vergabe v on FuE-Auf trägen: Zu r Integrat ion wissen schaftlic her Impuls e und forsc hungsbasi erte Unter stützung k ön- nen FuE-Au fträge an F orschungs einrichtu ngen in Höh e von bis zu 35 000 Euro veranschl agt werden . – Reisekos ten: Für Di enstreise n des Antra gstellers dürfen vor kalkulato risch bis z u 1 000 Euro pauschal v eranschla gt werden. Abgerechn et werden k önnen in je dem Fall nu r die tatsä chlich ent standenen zuwendung sfähigen A usgaben, d ie nach- kalkulato risch nach gewiesen ( gegebenen falls auch unter Vorl age der ent sprechend en Belege) werden müs sen. Eingeplan t werden so llen auch R essourcen , die für di e Mitwirku ng an proje ktübergre ifenden Ak tivitäten im Rahmen d es Begleitpr ojekts not wendig sin d. Die Förder ung dieser Phase ist a uf ein Jahr angelegt. Alle für di e für Phase 2 positiv b ewerteten Kommunen k önnen eine Verlä ngerung (g egebenenf alls mit Au fstockung , die auch ü ber oben ge nannte Beg renzungen hinausgeh en kann) beantrage n zur Ermög lichung ei nes nahtlo sen Überga ngs von Pha se 1 in Phas e 2, um die K ontinuitä t und Siche rung der bereit s erreicht en Ergebni sse zur Ums etzung zu g ewährleis ten (siehe Nummer 7.2 .3 „Umsetz ung des Pha sen- modells“) . 5.5 Weiter e Phasen Zuwendung sfähig sin d projektb edingt zus ätzlich an fallende A usgaben bz w. Kosten i n den folge nden Berei chen: – Personal ausgaben/ -kosten fü r die Durch führung de r Aufgaben im Projekt . Für wisse nschaftli che Tätigk eiten kann in der Regel e in Entgelt bis E13 (TV öD/TV-L), bei besond ers anspru chs- und ve rantwortu ngsvollen Aufgaben b is E14, angesetzt werden. Da neben sind bei Bedarf auch Ausga ben/Koste n für stude ntische Mi tarbeiten de und/ode r Assis- tenzkräft e zuwendun gsfähig. – Wenn erfo rderlich k ann für bes timmte, kl ar abgegre nzte Diens tleistung en und FuE- Leistunge n die Verga be von Auf- trägen vor gesehen we rden. – Sachausg aben bzw. s onstige Vo rhabenkos ten (Verbr auchsmate rial, Gesc häftsbeda rf, Drucka rbeiten, A usgaben/ Kosten für Veranstal tungen u. Ä .). – Innerdeu tsche und g egebenenf alls außer deutsche D ienstreis en. – Im Einzel fall ist di e Anschaff ung von Geg enständen bis zu 410 E uro/über 4 10 Euro, so fern sie ni cht der Gru ndaus- stattung d es Antrags tellers zu zurechnen sind und zw ingend für die Durchf ührung des Projekts b enötigt we rden, zuwendung sfähig. Bei Zuwend ungen auf K ostenbasi s sind zude m Gemeinko sten zuwen dungsfähi g. Abgerechn et werden k önnen in je dem Fall nu r die tatsä chlich ent standenen zuwendung sfähigen A usgaben bz w. Kos- ten. Für die Fes tlegung de r jeweilig en zuwendu ngsfähige n Kosten mu ss die AGVO berücksic htigt werd en (siehe A nlage). 6 Sonstige Zuwendung sbestimmu ngen Bestandte il eines Zu wendungsb escheids a uf Kostenb asis werde n grundsät zlich die „ Nebenbest immungen f ür Zuwen- dungen auf Kostenbas is des BMBF an gewerbl iche Unter nehmen für FuE-Vorha ben“ (NKBF 2017). Bestandte il eines Zu wendungsb escheids a uf Ausgabe nbasis wer den grunds ätzlich di e „Nebenbes timmungen für Zu- wendungen auf Ausgab enbasis de s BMBF zur P rojektför derung“ (N ABF) sowie die „Beson deren Nebe nbestimmu ngen für den Abr uf von Zuwe ndungen im mittelbar en Abrufve rfahren im Geschäfts bereich de s BMBF“ (BN Best-mitt elbarer Abruf-BMB F), sofern die Zuwend ungsmitte l im sogena nnten Abru fverfahre n bereitge stellt wer den. Bestandte il eines Zu wendungsb escheids a uf Ausgabe nbasis wer den die „Al lgemeinen Nebenbest immungen f ür Zu- wendungen zur Projek tförderun g an Gebiet skörpersc haften und Zusammens chlüssen v on Gebiets körpersch aften“ (ANBest-G k) und die „ Besondere n Nebenbes timmungen für Zuwend ungen des B MBF zur Pro jektförde rung auf Au s- gabenbasi s“ (BNBest -BMBF 98) s owie die „B esonderen Nebenbest immungen f ür den Abru f von Zuwen dungen im www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 6 von 12 mittelbar en Abrufve rfahren im Geschäfts bereich de s BMBF“ (BN Best-mitt elbarer Ab ruf-BMBF) , sofern di e Zuwen- dungsmitt el im sogen annten Abr ufverfahr en bereitg estellt we rden. Die g eförderte n Projekte müssen ihr e Bereitsc haft zur Mitwir kung bei be gleitende n, integra tiven und e valuieren den Maßnah men erklär en. Dazu ge hören die P räsentati on von (Zwisc hen-) Erge bnissen au f Statusse minaren un d Beiträge zu Publika tionen, di e im Rahmen der Förder maßnahme erstellt w erden. Wei terhin ist die Mitwir kung bei de m projektü bergreife nden Begle itvorhabe n verpflic htend und z win- gend. Auße rdem ist be i gemeinsa men Intere ssen und po tenzielle n Synergie n ein Austa usch mit de n Projekte n der Fördermaß nahme „Zuk unftsstad t“ mit dem S chwerpunk t „Urbane M obilität“ vorgesehe n und erwün scht. Zur Durchf ührung von Erfolgsko ntrollen i m Sinne von VV Nummer 1 1a zu § 44 BH O sind die Z uwendungs empfänger verpflich tet, die fü r die Erfol gskontrol le notwend igen Daten dem BMBF od er den dami t beauftra gten Insti tutionen z eit- nah zur Ver fügung zu s tellen. Di e Informat ionen werd en ausschl ießlich im Rahmen der Begleitfo rschung un d der ge- gebenenfa lls folgen den Evalua tion verwe ndet, vert raulich be handelt un d so anonym isiert ver öffentlic ht, dass ei n Rück- schluss au f einzelne Personen o der Organi sationen n icht mögli ch ist. Wenn der Zu wendungse mpfänger s eine aus de m Forschun gsvorhabe n resultie renden Erg ebnisse al s Beitrag i n einer wissensch aftlichen Zeitschri ft veröffe ntlicht, s o soll dies so erfolge n, dass der Öffentlic hkeit der u nentgeltl iche elekt ro- nische Zug riff (Open Access) au f den Beitr ag möglich ist. Dies k ann dadurc h erfolgen , dass der B eitrag in e iner der Öffentlic hkeit unen tgeltlich zugänglic hen elektr onischen Z eitschrif t veröffen tlicht wir d. Erschei nt der Beit rag zunäch st nicht in ei ner der Öff entlichke it unentge ltlich ele ktronisch zugänglic hen Zeitsc hrift, so s oll der Bei trag – gege benenfall s nach Ablau f einer ang emessenen Frist (Emb argofrist ) – der Öffe ntlichkei t unentgel tlich elek tronisch z ugänglich gemacht werden (Zw eitveröff entlichun g). Im Fall der Zweitv eröffentl ichung sol l die Embar gofrist zw ölf Monate nicht über schrei- ten. Das BM BF begrüßt ausdrückl ich die Ope n Access-Z weitveröf fentlichu ng von aus d em Vorhabe n resultie renden wissensch aftlichen Monograph ien. 7 Verfahre n 7.1 Einsch altung ein es Projekt trägers, A ntragsunt erlagen, s onstige Un terlagen u nd Nutzung des elektr onischen A n- tragssyst ems Mit der Abw icklung de r Förderma ßnahme hat das BMBF de rzeit folg enden Proj ektträger (PT) beauf tragt: DLR Projek tträger Umwelt und Nachhalti gkeit, Soz ial-ökolo gische For schung Heinrich- Konen-Str aße 1 53227 Bonn E-Mail: mo bilitaet@ dlr.de Ansprechp artner für fachliche Fragen sin d: Frau Barba ra Rasche Telefon: 0 2 28/38 21- 15 45 Herr Dr. An dreas Schm idt Telefon: 0 2 28/38 21- 17 12 Für admini strative A nfragen we nden Sie si ch bitte an : Frau Gabri ele Goller Telefon: 0 2 28/38 21- 15 62 Soweit sic h hierzu Än derungen e rgeben, wi rd dies im B undesanze iger oder i n anderer g eeigneter Weise beka nnt gegeben. Vordrucke für Förder anträge, R ichtlinie n, Merkblä tter, Hinw eis und Neb enbestimm ungen könn en unter de r Internet - adresse https://f oerderpor tal.bund. de/easy/e asy_index .php?ausw ahl=easy_ formulare &formular schrank=b mbf abgerufen oder unmit telbar bei m oben ange gebenen Pr ojektträg er angefor dert werde n. Zur Erstel lung von Pr ojektskiz zen und för mlichen Fö rderanträ gen ist das elektroni sche Antra gssystem „ easy-Onli ne“ zu nutzen (ht tps://foe rderporta l.bund.de /easyonli ne). Es wird emp fohlen, vo r Einreich ung der Unt erlagen mi t dem oben g enannten A nsprechpa rtner Kont akt aufzun ehmen. Dort sind w eitere Hin weise erhä ltlich. Weitere In formation en zur Förd ermaßnahm e erhalten Sie zudem ü ber die Int ernetseit e www.fona .de/de/24 127. Bitte informier en Sie sich auf dieser Seite auch über Mögli chkeiten f ür Beratun g und Austa usch im Vor feld der Ei nreichung von Anträg en und Skiz zen. Soweit sic h hierzu Än derungen e rgeben, wi rd dies im B undesanze iger oder i n anderer g eeigneter Weise beka nnt gegeben. 7.2 Zweist ufiges Ant ragsverfa hren Das Antrag sverfahre n ist zweis tufig ange legt. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 7 von 12 7.2.1 Vorl age und Aus wahl von Pr ojektskiz zen In der erst en Verfahr ensstufe s ind dem Pro jektträge r Projekts kizzen vor zulegen. D ie Skizzen sind in sch riftliche r Form (doppelse itig bedru ckt) auf de m Postweg u nd in elekt ronischer Form bis zu m 31. März 2 019 vorzul egen. Die Vorlag efrist gil t nicht als Ausschlus sfrist. Pr ojektskiz zen, die na ch dem oben angegeben en Zeitpun kt eingehe n, können abe r mögliche rweise nic ht mehr ber ücksichti gt werden. Die Intere ssenten re ichen eine n begutach tungsfähi gen Vorsch lag im Umfa ng von maxi mal 10 DIN- A4-Seiten (Schriftt yp Calibri o. Ä., Schrif tgrad 11, 1 ,5-zeilig , mindeste ns 2 cm Rand ) ein. Aus der Vor lage einer Projektsk izze kann k ein Rechts anspruch a uf eine För derung abg eleitet we rden. Die Projek tskizzen m üssen ein f achlich be urteilbar es Grobkon zept und ei ne Finanzi erungspla nung mit de m voraus- sichtlich en Umfang d er Ausgabe n beinhalt en. Darübe r hinaus mu ss ein über zeugendes Verwertun gskonzept vorgelegt werden. Die Gliede rung der Pr ojektskiz ze soll wie folgt auss ehen: – Titel des Vorhabens , – Ansprech partner un d weitere P artner im P rozess, – Ziele des Projekts u nd Zusamme nfassung d er Projekt beschreib ung, – Darstell ung der kon kreten kom munalen Mo bilitätsp robleme un d entsprec hender Lös ungsbedar fe, – ausführl iche Besch reibung de s Konzepts (konkret f ür Phase 1, grob für Ph ase 2): Aus gangslage , Idee, Zie le, Ein- bindung de r Bürgerin nen/Bürge r und weite rer Akteur e, Einbind ung des/de r wissensc haftliche n Partner/ s, Kommuni - kationsst rategie, A nbindung a n die Verwa ltungsstr uktur, – Angaben z ur angestr ebten Wirk ung des Pro jekts inkl usive von A nsätzen/F ormaten/P rodukten, mit denen d iese er- reicht wer den sollen , – Arbeits- und Zeitpl an (Arbeit spakete, z eitlicher Ablauf – be zogen auf d ie Phase 1) , – grobe Dar stellung d er geplant en Nutzung der angest rebten Erg ebnisse (V erstetigu ng, Umsetz ung und Übe rtragbar- keit) – bez ogen auf di e Phasen 1 u nd 2, – grober Fi nanzierun gsplan. Es steht de n Einreich ern frei, w eitere Pun kte anzufü gen, die ih rer Auffas sung nach f ür eine Beu rteilung i hres Vorsc hlags von Bedeut ung sind. Das BMBF un d der beauf tragte Pro jektträge r werden du rch eine un abhängige Expertenj ury berate n. Auf der G rundlage der Bewert ung werden die für ein e Förderun g geeignet en Projekt ideen ausg ewählt. Da s Auswahle rgebnis wi rd den Interesse nten schri ftlich mit geteilt. B ei positiv er Bewertu ng werden d ie Kommune n in einer z weiten Ver fahrensst ufe durch den P rojektträ ger aufgef ordert, ei nen förmli chen Förde rantrag vo rzulegen, über den na ch abschli eßender Pr ü- fung entsc hieden wir d. Die eingeg angenen Pr ojektskiz zen werden nach folge nden Krite rien bewer tet: – Schlüssi gkeit und K onsistenz des Konzep ts (Idee, Z iele, Arbe its- und Ze itplan, Fi nanzierun gsplan), – Qualität und Angeme ssenheit d er Einbind ung der Bür gerinnen/ Bürger und weiterer A kteure der Stadt, – Qualität und Angeme ssenheit d er Einbind ung des/de r wissensc haftliche n Partner/ s, – Visualis ierung und Kommunika tionsstra tegie, – Umsetzun gs- und wir kungsorie ntierte An bindung an die Verwal tungsstru ktur, – Verwertu ngskonzep t (Verstet igung, Ums etzung und Übertragb arkeit). Von den gef örderten P rojekten w ird erwart et, dass si e die genan nten Ziele in der Proj ektskizze konkretis ieren und während de r Laufzeit durch mess bare Krite rien opera tionalisi eren. Im Ra hmen der ka lenderjäh rlichen Zw ischenber ichte ist über de n Fortschr itt zu beri chten. Die im Rahm en dieser V erfahrens stufe eing ereichte P rojektski zze und evt l. weitere vorgelegt e Unterlag en werden n icht zurückges endet. 7.2.2 Vorl age förmli cher Förde ranträge u nd Entsche idungsver fahren In der zwei ten Verfah rensstufe werden die Verfasser der positi v bewertet en Projekt skizzen au fgeforder t, einen fö rm- lichen För derantrag vorzulege n. Ein vollst ändiger Fö rderantra g liegt nur vor, wenn m indestens die Anford erungen na ch Artikel 6 Absatz 2 A GVO (vgl. A n- lage) erfü llt sind. Zur Erstel lung der fö rmlichen F örderantr äge ist die Nutzung de s elektron ischen Ant ragssyste ms „easy-O nline“ (un ter Beachtung der in der A nlage gena nnten Anfo rderungen ) erforder lich (http s://foerd erportal. bund.de/e asyonline /). Die förmli chen Förde ranträge u mfassen, n eben den Fo rmanträge n, ausführ liche Vorh abenbesch reibungen (ca. 30 Sei - ten), die a uf der Proj ektskizze aufbauen u nd diese ko nkretisie ren. Insbe sondere si nd die Ziel e und Forsc hungsfrag en klar zu ope rationali sieren und das Arbeit sprogramm , das Proje ktdesign, die Ressou rcen-, Zei t-, Meilen stein- und Ver- wertungsp lanung ent sprechend zu spezifi zieren. Zu dem wird er wartet, da ss die Aufl agen und Hi nweise aus der Begut- www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 8 von 12 achtung un d Prüfung d er Skizzen umgesetzt werden. Di e eingegan genen Antr äge werden entsprech end der unt en genannten Kriterien und Verfah ren bewert et und gepr üft. Nach a bschließe nder Antra gsprüfung wird über e ine Förde- rung entsc hieden. Die eingeg angenen An träge werd en nach fol genden Kri terien bew ertet und g eprüft: – Relevanz und Eignun g des Proje ktfokus fü r die Kommu ne, – Innovati ons- und Um setzungsp otenzial, – Qualität des Konzep ts (Aufarb eitung des Forschung sstandes, Untersuch ungsdesig n inkl. Met hoden, Str ingenz der Argumenta tion), – Original ität des An satzes, – systemis che Herang ehensweis e, Flexibi lität und A npassungs fähigkeit der vorges chlagenen Lösungen, – Potenzia l der Übert ragbarkei t auf ander e Regionen und Handlu ngsfelder , – Effektiv ität und Ef fizienz de r vorgesch lagenen Pr ojektorga nisation. Entsprech end der obe n angegebe nen Kriter ien und Bew ertung wir d nach absc hließende r Antragsp rüfung übe r eine Förderung entschied en. 7.2.3 Umse tzung des P hasenmode lls Zur Überle itung in di e Phase 2 „P lanung, Um setzung un d Erprobun g des Mobil itätskonz epts“ (sie he Nummer 2 .3) müssen die teilnehme nden Kommu nen der Pha se 1 nach ac ht Monaten Projektla ufzeit ein e ausführl iche Proje ktskizze einreiche n. Die eingeg angenen Pr ojektskiz zen werden nach folge nden Krite rien bewer tet: – Schlüssi gkeit und I nnovation sgehalt de s Konzepts , – Qualität der Umsetz ungsstrat egie und de s Erprobun gsdesigns , – Qualität und Angeme ssenheit d es Partizi pationsko nzepts (Be teiligung der Bürger innen/Bür ger und wei terer Akte ure der Stadt) , – Qualität und Angeme ssenheit d er Verbund zusammens etzung und der inter- und transd isziplinä ren Zusamm enarbeit, – Qualität der Kommun ikationss trategie, – Umsetzun gs- und wir kungsorie ntierte Au srichtung – Qualität und Angeme ssenheit d er Transfe rstrategi e (unter be sonderer B erücksich tigung der Partnersc haft mit ei ner weiteren K ommune). Die Verfas ser der pos itiv bewer teten Proj ektskizze n werden au fgeforder t, förmlic he Fördera nträge in A bstimmung mit der jeweil s vorgeseh enen Verbu ndkoordin ation vorz ulegen. Di ese umfass en, neben d en Formant rägen, aus führliche Vorhabenb eschreibu ngen (ca. 4 0 Seiten), die auf der Projektsk izze aufba uen und die se konkret isieren. I nsbesonde re sind die Zi ele und For schungsfr agen klar z u operatio nalisiere n und das Ar beitsprog ramm, das P rojektdes ign, die Re s- sourcen-, Zeit-, Mei lenstein- und Verwer tungsplan ung entspr echend zu s pezifizie ren. Zudem wird erwar tet, dass d ie Auflagen u nd Hinweis e aus der Be gutachtun g und Prüfu ng der Skiz zen umgese tzt werden . Die einge gangenen A nträge werden ent sprechend der unten g enannten K riterien u nd Verfahr en bewerte t und geprü ft. Nach ab schließen der An- tragsprüf ung wird üb er eine För derung ent schieden. Bei Veränd erungen in der Zusamm ensetzung des Konsor tiums (beispiel sweise Auf nahme von n euen, rele vanten Par tnern mit e igener Zuw endung) in der Phase 2 kann nach e iner fachliche n und admin istrative n Prüfung e ine Erweit erung des V erbunds du rch ein zus ätzliches Teilproje kt mit eige ner Zuwendung erfolgen. Die eingeg angenen An träge werd en nach fol genden Kri terien bew ertet und g eprüft: – wissensc haftliche Qualität d es Konzept s (Aufarbe itung des F orschungs standes, U ntersuchu ngsdesign inkl. Meth o- den, Strin genz der Ar gumentati on), – Original ität des Fo rschungsa nsatzes, – Angemess enheit und Qualität d es inter- u nd transdi sziplinär en Konzept s, – Zusammen setzung de s Forschun gsteams, G rad der Ein beziehung von Praxis akteuren, insbesond ere der Kom mu- nen, – fachlich e und metho dische Kom petenz der Antragste llenden, e inschließ lich der Er fahrungen zu inter- u nd transdi s- ziplinäre r Zusammen arbeit, – systemis che Herang ehensweis e, Flexibi lität und A npassungs fähigkeit der vorges chlagenen Lösungen, – Potenzia l der Übert ragbarkei t auf ander e Regionen und Handlu ngsfelder (einschli eßlich des Transfer- und Partne r- schaftsko nzepts mit einer weit eren Kommu ne), – Effektiv ität und Ef fizienz de r vorgesch lagenen Or ganisatio n und des Ma nagements des Verbun dprojekts , – Qualität und Angeme ssenheit d er Finanzp lanung. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 9 von 12 7.3 Zu beac htende Vor schriften Für die Bew illigung, Auszahlun g und Abrec hnung der Z uwendung s owie für de n Nachweis und die Prü fung der Ve r- wendung un d die gegeb enenfalls erforderl iche Aufhe bung des Zu wendungsb escheids u nd die Rück forderung der ge- währten Zu wendung ge lten die §§ 48 bis 49a d es Verwalt ungsverfa hrensgese tzes, die § § 23, 44 BHO und die hie rzu erlassene n Allgemei nen Verwal tungsvors chriften, soweit nic ht in diese r Förderri chtlinie A bweichung en von den A llge- meinen Ver waltungsv orschrift en zugelas sen worden sind. Der B undesrech nungshof i st gemäß § 9 1 BHO zur Pr üfung berechtig t. 8 Geltungs dauer Die Laufze it dieser F örderrich tlinie ist bis zum Zei tpunkt des Auslaufen s seiner be ihilferec htlichen G rundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpa ssungsper iode von se chs Monate n, mithin b is zum 31. D ezember 20 28, befris tet. Sollt e die zeit- liche Anwe ndung der A GVO ohne di e Beihilfe regelung b etreffend e relevant e inhaltli che Veränd erungen ve rlängert w er- den, verlä ngert sich die Laufze it dieser F örderrich tlinie ent sprechend , aber nich t über den 3 1. Dezembe r 2028 hina us. Sollte die AGVO nicht verlänger t und durch eine neue A GVO ersetz t werden, o der sollte n relevant e inhaltli che Verän- derungen d er derzeit igen AGVO v orgenomme n werden, w ird eine de n dann gelt enden Frei stellungs bestimmun gen entsprech ende Nachf olge-Förd errichtli nie bis min destens 31 . Dezember 2028 in Kra ft gesetzt werden. Bonn, den 2 9. Januar 2 019 Bundesmin isterium für Bildun g und Forsc hung Im Auftrag F l o r i a n F r a n k www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 10 von 12 Anlage Für diese F örderrich tlinie gel ten die fol genden bei hilferech tlichen Vo rgaben: 1. Allgeme ine Zuwend ungsvorau ssetzunge n Die Rechtm äßigkeit d er Beihilf e ist nur da nn gegeben , wenn im Ei nklang mit Artikel 3 A GVO alle Vo raussetzu ngen des Kapite ls I AGVO so wie die für die bestim mte Gruppe von Beihil fen gelten den Voraus setzungen des Kapite ls III erfüllt si nd, und das s gemäß der Rechtspre chung der E uropäisch en Gericht e die natio nalen Geri chte verpf lichtet sind, die R ückzahlun g unrechtm äßiger Bei hilfen anz uordnen. Mit dem Ant rag auf ein e Förderun g im Rahmen dieser För derrichtl inie verpf lichtet si ch der Antr agsteller zur Mitwir - kung bei de r Einhaltu ng der beih ilferecht lichen Vor gaben. So s ind vom Zuw endungsge ber angefo rderte Ang aben und Belege zum Nachwe is der Boni tät und der beihilfer echtliche n Konformi tät vorzul egen oder n achzureic hen. Da- rüber hina us hat der A ntragstel ler im Rahm en von etwa igen Verfa hren (bei) der Europä ischen Kom mission mi tzuwir- ken und all en Anforde rungen der Kommissio n nachzuko mmen. Vorausset zung für di e Gewährun g staatlic her Beihil fen im Rahm en einer au f Grundlag e der AGVO f reigestel lten Beihilfer egelung is t, dass die se einen An reizeffek t nach Arti kel 6 AGVO h aben: Beih ilfen gelt en als Beih ilfen mit Anreizeff ekt, wenn d er Beihilf eempfänge r vor Begin n der Arbei ten für das Vorhaben o der die Tät igkeit ein en schrift - lichen Bei hilfeantr ag in dem be treffende n Mitglied staat gest ellt hat. D er Beihilf eantrag mu ss mindest ens die fol gen- den Angabe n enthalte n: Name und Größe des U nternehme ns, Beschr eibung des Vorhabens mit Angabe des Be- ginns und d es Abschlu sses, Stan dort des Vo rhabens, d ie Kosten d es Vorhabe ns, Art der Beihilfe ( z. B. Zusch uss, Kredit, Ga rantie, rü ckzahlbar er Vorschu ss oder Kap italzufüh rung) und H öhe der für das Vorhab en benötig ten öffent - lichen Fin anzierung . Staatlich e Beihilfe n auf Grund lage der AG VO werden n icht gewäh rt, wenn ei n Ausschlu ssgrund na ch Artikel 1 Ab- satz 2 bis 5 AGVO gegeb en ist; die s gilt insb esondere, wenn das Un ternehmen einer Rück forderung sanordnun g aufgrund e ines frühe ren Beschl usses der K ommission zur Festst ellung der Unzulässi gkeit eine r Beihilfe und ihrer Unvereinb arkeit mit dem Binnen markt nich t nachgeko mmen ist bz w. das Unte rnehmen ei n „Unterne hmen in Sch wie- rigkeiten “ (gemäß De finition n ach Artike l 2 Absatz 1 8 AGVO) ist . Aufgrund e uroparech tlicher Vo rgaben wir d jede Einz elbeihilf e über 500 0 00 Euro auf einer spez iellen Int ernetseit e veröffent licht (vgl . Artikel 9 AGVO). Erhaltene Förderung en können i m Einzelfa ll gemäß Ar tikel 12 AG VO von der E uropäisch en Kommiss ion geprüf t werden. Im Rahmen d ieser Förd errichtli nie erfolg t die Gewäh rung staat licher Bei hilfen in F orm von Zus chüssen ge mäß Ar- tikel 5 Abs atz 1 und 2 A GVO. Die AGVO be grenzt die Gewährung staatlich er Beihilf en für wirt schaftlic he Tätigke iten in nac hgenannte n Bereiche n auf folgen de Maximal beträge: – Vorhaben , die überw iegend die Grundlage nforschun g betreffe n: 40 Milli onen Euro p ro Unterne hmen und Vo rha- ben (Artik el 4 Absatz 1 Buchstab e i Ziffer i AGVO). – Vorhaben , die überw iegend ind ustrielle Forschung betreffen : 20 Millio nen Euro pr o Unterneh men und Vor haben (Artikel 4 Absatz 1 Bu chstabe i Z iffer ii AG VO). Bei der Prü fung, ob di ese Maxima lbeträge ( Anmeldesc hwellen) e ingehalte n sind, sin d die Kumul ierungsre geln nach Artikel 8 A GVO zu beac hten. Die M aximalbet räge dürfe n nicht dur ch eine kün stliche Au fspaltung von inhalt lich zusammenh ängenden V orhaben um gangen wer den. Die Te ilgenehmi gung bis zu r Anmeldes chwelle ei ner notfiz ie- rungspfli chtigen Be ihilfe ist nicht zulä ssig. 2. Umfang/ Höhe der Zu wendungen ; Kumulier ung Für diese F örderrich tlinie gel ten die nac hfolgende n Vorgaben der AGVO, i nsbesonde re bzgl. be ihilfefäh iger Koste n und Beihil feintensi täten; dab ei geben di e nachfolg end genann ten beihil fefähigen Kosten und Beihilfei ntensität en den maximalen Rahmen vor , innerhal b dessen di e Gewährun g von zuwen dungsfähi gen Kosten und Förder quoten für Vorhaben m it wirtsch aftlicher Tätigkeit erfolgen k ann. Der geförd erte Teil d es Forschu ngsvorhab ens ist vol lständig e iner oder m ehrerer de r folgende n Kategori en zuzu- ordnen: – Grundlag enforschu ng – industri elle Forsc hung (vgl. Arti kel 25 Absa tz 2 AGVO; B egrifflic hkeiten ge mäß Artike l 2 Nummer 8 4 ff. AGVO) . Zur Einord nung von Fo rschungsa rbeiten in die Katego rien der Gr undlagenf orschung u nd industr iellen For schung wird auf di e einschlä gigen Hinw eise in Ran dnummer 75 und Fußnot e 2 des FuEu I-Unionsr ahmens ver wiesen. Die beihil fefähigen Kosten des jeweilige n FuE-Vorh abens sind den releva nten FuE-K ategorien zuzuordne n. – Personal kosten: Ko sten für Fo rscher, Te chniker un d sonstige s Personal , soweit di ese für das Vorhaben e ingesetzt werden; www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 11 von 12 – Kosten fü r Instrume nte und Aus rüstung, s oweit und s olange sie für das Vor haben genu tzt werden . Wenn dies e Instrumen te und Ausr üstungen n icht währe nd ihrer ge samten Leb ensdauer f ür das Vorh aben verwe ndet werde n, gilt nur di e nach den G rundsätze n ordnungs gemäßer Bu chführung ermittelt e Wertmind erung währ end der Dau er des Vorhab ens als bei hilfefähi g; – Kosten fü r Auftrags forschung , Wissen un d für unter Einhaltun g des Arm’s -length-P rinzips vo n Dritten d irekt oder in Lizenz e rworbene P atente sow ie Kosten f ür Beratun g und gleic hwertige D ienstleis tungen, di e ausschli eßlich für das Vorhab en genutzt werden; – zusätzli che Gemein kosten und sonstige B etriebsko sten (unte r anderem f ür Materia l, Bedarfs artikel un d derglei- chen), die unmittelb ar durch da s Vorhaben entstehen . Die Beihil feintensi tät pro Bei hilfeempf änger darf folgende S ätze nicht überschre iten (Arti kel 25 Absa tz 6 AGVO): a) 100 % der beihilfef ähigen Kos ten für Gru ndlagenfo rschung, b) 50 % der b eihilfefä higen Kost en für indu strielle F orschung. Die Beihil feintensi täten für i ndustriel le Forschu ng können w ie folgt au f maximal 8 0 % der beih ilfefähig en Kosten erhöht wer den (Artik el 25 Absat z 6 AGVO): – um 10 Proz entpunkte bei mittle ren Untern ehmen, – um 20 Proz entpunkte bei kleine n Unterneh men; – um 15 Proz entpunkte , wenn eine der folgen den Voraus setzungen erfüllt is t: – das Vorha ben beinha ltet die wi rksame Zus ammenarbe it – zwischen Unternehm en, von den en mindest ens eines e in KMU ist, oder wird i n mindeste ns zwei Mit glied- staaten od er einem Mi tgliedsta at und eine r Vertrags partei des EWR-Abkom mens durch geführt, w obei kein einzelnes Unternehm en mehr als 70 % der bei hilfefähi gen Kosten bestreite t, oder – zwischen einem Unte rnehmen un d einer ode r mehreren Einrichtu ngen für Fo rschung un d Wissensv erbrei- tung, die m indestens 10 % der bei hilfefähi gen Kosten tragen und das Recht h aben, ihre eigenen Fo rschungs- ergebniss e zu veröff entlichen ; – die Ergeb nisse des V orhabens f inden durc h Konferen zen, Veröf fentlichu ng, Open-A ccess-Rep ositorien oder durch gebü hrenfreie Software b eziehungs weise Open -Source-S oftware we ite Verbre itung. Die beihil fefähigen Kosten sin d gemäß Art ikel 7 Absa tz 1 AGVO du rch schrif tliche Unt erlagen zu belegen, d ie klar, spezifisc h und aktue ll sein müs sen. Für die Ber echnung de r Beihilfe intensitä t und der be ihilfefäh igen Koste n werden di e Beträge v or Abzug vo n Steuern und sonsti gen Abgabe n herangez ogen. Bei der Ein haltung de r maximal z ulässigen Beihilfei ntensität sind insbe sondere au ch die Kumu lierungsr egeln in Artikel 8 A GVO zu beac hten: Die Kumuli erung von m ehreren Be ihilfen fü r dieselbe n förderfä higen Kost en/Ausgab en ist nur i m Rahmen de r fol- genden Reg elungen bz w. Ausnahm en gestatt et: Werden Uni onsmittel , die von St ellen der U nion zentr al verwalt et werden u nd nicht di rekt oder i ndirekt de r Kontroll e der Mitgli edstaaten untersteh en und desh alb keine s taatliche n Beihilfe n darstell en, mit sta atlichen B eihilfen ( dazu zählen unt er anderem auch Mitte l aus den Eu ropäische n Struktur - und Inves titionsfo nds) kombi niert, so w erden bei der Festst ellung, ob die Anmeld eschwelle n und Beihi lfehöchst intensitä ten oder -b eträge ein gehalten s ind, nur di e staatlich en Beihilf en berücks ichtigt, s ofern der G esamtbetr ag der für d ieselben b eihilfefä higen Kost en gewährt en öffentlic hen Mittel (einschli eßlich zen tral verwa ltete Unio nsmittel) den in den e inschlägi gen Vorsch riften des Unions- rechts fes tgelegten günstigst en Finanzi erungssat z nicht übe rschreite t. Nach der AG VO freiges tellte Bei hilfen, be i denen sic h die beihi lfefähige n Kosten be stimmen la ssen, könn en kumu- liert werd en mit a) an deren staa tlichen Be ihilfen, s ofern dies e Maßnahme n untersch iedliche b estimmbar e beihilfe - fähige Kos ten betref fen; b) and eren staat lichen Bei hilfen für dieselben , sich teil weise oder vollständ ig übersch nei- denden bei hilfefähi gen Kosten , jedoch nu r, wenn dur ch diese Ku mulierung die höchst e nach dies er Verordn ung für diese Beih ilfen gelt ende Beihi lfeintens ität bzw. d er höchste nach diese r Verordnu ng für dies e Beihilfe n geltende Beihilfeb etrag nich t überschr itten wird . Beihilfen , bei denen sich die be ihilfefäh igen Koste n nicht bes timmen las sen, könne n mit ander en staatli chen Bei- hilfen, be i denen sic h die beihi lfefähige n Kosten au ch nicht be stimmen la ssen, kumu liert werd en, und zwa r bis zu der für den jew eiligen Sa chverhalt einschläg igen Oberg renze für d ie Gesamtf inanzieru ng, die im E inzelfall in der AGVO oder in ein em Beschlu ss der Euro päischen K ommission festgeleg t ist. Nach der AG VO freiges tellte sta atliche Be ihilfen dü rfen nicht mit De-min imis-Beih ilfen für d ieselben b eihilfefä higen Kosten kum uliert wer den, wenn d urch diese Kumulieru ng die in Ka pitel III A GVO festge legten Bei hilfeinte nsitäten oder Beihi lfehöchst beträge üb erschritt en werden. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019 BAnz AT 07.02.2019 B4 Seite 12 von 12
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Punkt 6: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) - Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt" (Phase 3) im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (V-Nr. 2023/0276) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
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Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 1 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation Transfer- und Verstetigungsphase (Phase III) der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ – Förderinformation – Basierend auf der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „MobilitätsWerkStadt 2025“ vom 7. Februar 2019 Förderbedingungen 1. Förderziel Mit der Transfer - und Verstetigungsphase der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ verfolgt das BMBF das Ziel, die in der Konzeptions- und Umsetzungsphase entwickelten und erprobten Maßnah- men einen weiteren Schritt in Richtung praktische Anwendung und Transfer zu bringen. Die Förderung zielt auf soziale und technologische Innovationen, die zu einem nachhaltigeren Mobilitätssystem führen. Die geförderten Projekte sollen mit ihren Maßnahmen demonstrieren, welche Innovationen auf kommu- naler Ebene geeignet sind um, ▪ Mobilitätsangebote und -infrastrukturen an den Anforderungen der Bürgerinnen sowie Bürger und der Nachhaltigkeit auszurichten, ▪ Umwelt- und Lebensqualität zu erhöhen und ▪ die Klimaschutzziele zu erreichen. Angestrebt wird ein Erkenntnisfortschritt in Bezug auf die Treiber, Hindernisse und Wirkungen der inno- vativen Ansätze und Maßnahmen, indem die praktische Umsetzung und/oder Übertragung auf andere Kommunen und Regionen erfolgt. 2. Gegenstand der Förderung Die dritte Phase widmet sich dem Transfer und der Verstetigung der in der zweiten Phase erlangten Er- gebnisse und Erkenntnisse. Die erarbeiteten und erprobten Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sollen hierfür weiterentwickelt und ggf. angepasst werden sowie für andere (z. B. benachbarte) Kommunen aufbereitet und erweitert werden. Dafür werden geeignete Projekte der zweiten Phase zur Förderung empfohlen. Die Förderung dieser Phase ist auf zwei Jahre angelegt. Wir möchten einen möglichst naht- losen Übergang von Phase II zu Phase III ermöglichen. Laufzeitverlängerungen für Phase II entfallen für die Projekte, die eine weitere Förderung für Phase III erhalten. Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 2 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation Gefördert werden V erbundprojekte, die in besonderem Maße geeignet sind, forschungsbasiert und durch Innovationen einen praktischen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. Folgende Punkte müssen in der Vorhabenbeschreibung detailliert dargestellt werden: 2.1 Abschluss der Umsetzung und Verstetigung In der zweiten Phase entwickelte und bereits erprobte Maßnahmen werden abgeschlossen und für die Verstetigung vorbereitet. Die Förderung ist auf die projektbezogenen Maßnahmen (Personal, Veran- staltungen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) beschränkt. Hierbei soll auf die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis aus der zweiten Phase aufgebaut werden. ▪ Weitere Umsetzung und Fokussierung der Maßnahmen Die Maßnahmen der Umsetzungsphase sollen möglichst abgeschlossen werden. Falls notwen- dig und sinnvoll, können dabei Schwerpunkte auf solche Maßnahmen gesetzt werden, die sich im besonderen Maße für die Verstetigung auf kommunaler Ebene eignen. ▪ Vorbereitende Verstetigung der Maßnahmen In einem Verstetigungskonzept ist darzustellen, wie die Maßnahmen kurz- und mittelfristig im kommunalen Kontext strukturell verankert werden können. Dabei sind unterschiedliche As- pekte wie bspw. verwaltungsinterne und externe Zusammenarbeit, Organisationsstruktur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, politische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ver- stetigung von Beteiligungsprozessen zu betrachten. 2.2 Wissenstransfer und Übertragbarkeit Die erprobten Maßnahmen sollen auf andere kommunale Kontexte angepasst werden können. Hierfür soll ein Transferkonzept erstellt werden, welches folgende Bereiche/Aspekte berücksichtigt: ▪ Kommunikationsstrategie Intensivieren Sie in der Transferphase Ihre Kommunikationsaktivitäten. Berichten Sie über die Projektergebnisse und -erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis. Entwickeln Sie hierfür die Kommunikationsstrategie für Ihr Vorhaben weiter und stellen Sie diese detailliert dar. Die Ein- bindung externer Kommunikationsexpertise ist wünschenswert. ▪ Einbindung der Partnerkommune/-Region Um die Generalisierbarkeit und Wirkung zu erhöhen, ist mindestens eine Partnerkommune (aus Phase II) in Ihr Vorhaben einzubeziehen. Partnerkommunen sollen Aspekte aus dem Projekt prüfen und ggf. übernehmen und wenn möglich auch vor Ort umsetzen – lokal angepasst. Wün- schenswert ist hier einen Umsetzungs- und Transferfahrplan zu erstellen, der die Übertragbar- keit der Ergebnisse aus der zweiten Phase berücksichtigt. Hierbei kann externe Beratung mit- einbezogen werden. Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 3 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 2.3 Evaluation Die in der Phase II eingeführte Evaluation der Projektmaßnahmen anhand der partizipativ definierten Indikatoren und der Prozessevaluation werden in Phase III durch die Begleitforschung „BeNaMo“ fort- gesetzt. Entsprechende Ressourcen sind zu berücksichtigen. 3. Weitere Regelungen 3.1 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Zuwendungsempfänger aus der zweiten Phase der Förder- maßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“. Nach besonderer Begründung können ggf. weitere Einrichtun- gen in Projektverbünde aufgenommen werden. Von grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird erwartet, dass sie die inhaltli- che Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projekt- förderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen. 3.2 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden in der Regel Verbundprojekte, in denen Kommunen und/oder kommunale Einrich- tungen (z.B. kommunale Eigenbetriebe) zusammen mit Forschungseinrichtungen (Hochschulen, außer- universitäre Forschungseinrichtungen) sowie ggf. weiteren Institutionen und Organisationen aus Zivil- gesellschaft und/oder Wirtschaft zusammenarbeiten. Innerhalb des Verbundes ist gefordert, dass Kom- munen oder kommunale Einrichtungen weiterhin die Verbundkoordination übernehmen., d.h. insbe- sondere für den Verstetigungs- und Transferprozess verantwortlich zeichnen. Zudem wird eine Eigen- beteiligung der kommunalen Akteure an den Ausgaben bzw. Kosten für die Umsetzungsschritte ge- wünscht (s.u.). Die geförderten Projekte müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären (siehe hierzu auch die Förderrichtlinie vom 07.02.2019). 3.3 Finanzierungsart und -form Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren im Wege der Projekt- förderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Aus- gaben. Kommunen kann eine Förderquote von bis zu 90 % gewährt werden, eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 10 % ist Voraussetzung für die Förderung (vgl. BAnz vom 07.02.2019). Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleich- bare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 4 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwen- dungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbe- teiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausge- setzt. KMU können differenzierte Aufschläge erhalten, die gegebenenfalls zu einer höheren Förder- quote führen. 3.4 Zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten Zuwendungsfähig sind projektbedingt zusätzlich anfallende Ausgaben bzw. Kosten in den folgenden Be- reichen: ▪ Personalausgaben/-kosten für die Durchführung der Aufgaben im Projekt. Für wissenschaftliche Tätigkeiten kann in der Regel ein Entgelt bis E13 (TVöD/TV-L), bei besonders anspruchs- und ver- antwortungsvollen Aufgaben bis E14, angesetzt werden. Daneben sind bei Bedarf auch Ausga- ben/Kosten für studentische Mitarbeitende und/oder Assistenzkräfte zuwendungsfähig. Bitte be- rücksichtigen Sie auch Personalressourcen für die jährliche Evaluation durch die Begleitforschung „Nachhaltige Mobilität“. ▪ Wenn erforderlich kann für bestimmte, klar abgegrenzte Dienstleistungen und FuE-Leistungen die Vergabe von Aufträgen vorgesehen werden (hier können u.a. Aufträge für Rechtsgutachten, Kom- munikationsdienstleistungen oder Beratungsdienstleistungen berücksichtigt werden). ▪ Sachausgaben bzw. sonstige Vorhabenkosten (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Druckarbei- ten, Ausgaben/Kosten für Veranstaltungen u. Ä.). ▪ Nationale und gegebenenfalls internationale Dienstreisen. ▪ Im Einzelfall ist die Anschaffung von Gegenständen bis zu 410 Euro/über 410 Euro, sofern sie nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind und zwingend für die Durchführung des Projekts benötigt werden, zuwendungsfähig. ▪ Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN SPEC) gefördert. Bei Zuwendungen auf Kostenbasis sind zudem Gemeinkosten zuwendungsfähig. Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Aus- gaben bzw. Kosten. 3.5 Verfahren Das Antragsverfahren ist einstufig und kompetitiv angelegt. In einem wettbewerblichen Verfahren werden die Projekte ausgewählt, die entsprechend der unten genannten Kriterien am besten bewer- tet werden und besonders aussichtsreiche und relevante Innovationen vorbereiten. Wir benötigen begutachtungsfähige Projektanträge mit einer Länge von maximal 20 Seiten (Schrifttyp Calibri o.ä., Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mind. 2 cm Rand, ohne Anhang) vorzulegen. Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 5 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation Zur Erstellung der förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=M-WERKSTADT). Gemäß den Anforderungen ist für jedes Teilprojekt des Verbundprojekts ein förmlicher, mit easy-On- line (siehe oben) erstellter Antrag auf Förderung zu stellen. Je Institution (juristische Person) ist nur ein Formantrag einzureichen, d.h. bei mehreren beteiligten Instituten einer Universität oder Behör- den einer Gebietskörperschaft nur jeweils ein Antrag. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie unsicher sind, welchen Formulartyp / welche Abrechnungsart Sie verwenden können. Stichtag zur Antragsabgabe in easy-online ist hier der 04.08.2023. Bitte übersenden Sie dem DLR Projektträger anschließend die Anträge zudem per Post (Adresse und Ansprechpartner siehe Anschreiben). Die Anträge (Vorhabenbeschreibung) sind entsprechend der folgenden Gliederung zu strukturieren: ▪ Deckblatt: Titel des Vorhabens, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zum Förderbedarf sowie zur Laufzeit, einreichende Institutionen mit Ansprechpartner und Adresse ▪ Zusammenfassende Darstellung des Projekts inkl. der Projektziele mit zentralen Ergebnissen der vergangenen bzw. laufenden Förderphasen, inkl. Ausblick bis zum Ende der Phase 2. ▪ Stand von Wissenschaft und Technik ▪ Bezug zu den Zielen der Bekanntmachung und der Förderinformation ▪ Ergebnis der Recherche weiterer Fördermöglichkeiten ▪ Beschreibung des Verstetigungs- und Transferkonzeptes inkl. Arbeitsprogramm und -methoden ▪ Angaben zum erwarteten Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebten Ergebnisverwertung. Die Ergebnisverwertung ist für jedes Teilprojekt bzw. jede antragstellende Einrichtung gesondert darzustellen. Der Verwertungsplan ist detailliert mit folgender Gliederung aufzustellen: o Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Welche Chancen für kommerzielle Verwertung, welcher gesellschaftliche Nutzen oder Nutzen für bestimmte Anwender- oder Zielgruppen beste- hen? Welche Möglichkeiten der Verzahnung von Forschung und Praxis sowie zur ökonomi- schen Umsetzung sind gegeben? Inwiefern ist der Lösungsansatz in funktionaler und wirt- schaftlicher Hinsicht alternativen Ansätzen überlegen? o Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten: Welcher Beitrag zum Erkenntnis- fortschritt in welchen Forschungsfeldern wird angestrebt? Wie können die erwarteten Er- gebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Trans- ferstellen etc.) genutzt werden? Welche Kooperationen zeichnen sich hierfür ab? Wie sol- len die Ergebnisse verwertet und genutzt werden (z.B. mit Publikationen oder in der Lehre)? o Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Welche nächste Phase bzw. wel- che Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Projektergebnisse werden gesehen und ange- strebt? ▪ Vorgesehenes Konsortium, vorgesehene Praxispartner und Begründung der Auswahl ▪ Zeitplan, Meilensteinplanung, detaillierte Ausgaben-/Kostenkalkulation ▪ Anhang: Literatur, CV, LoI etc. Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 6 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation ▪ Weitere Punkte in der Vorhabenbeschreibung 1. Erklärung über die Notwendigkeit der Zuwendung (ist individuell von jedem Zuwendungsemp- fänger abzugeben; z.B. „Für die Durchführung des Vorhabens stehen keine anderen Mittel, insbe- sondere keine Landes-, EU- oder Drittmittel zur Verfügung. Die Bundesmittel werden für die Durchführung des Vorhabens zwingend benötigt. Das beantragte Projekt ist nicht Gegenstand ei- ner anderen Fördermaßnahme. Ohne die beantragte Förderung kann das Projekt nicht durchge- führt werden. Eine Recherche der Fördermöglichkeiten der Europäischen Union und anderer nati- onaler Fördermittelgeber und -programme hat ergeben, dass eine Finanzierung des hier bean- tragten Vorhabens aus anderen Quellen ebenfalls nicht möglich ist.“) 2. Schutzrechteerklärung: Bitte für den gesamten Verbund angeben, ob Schutzrechte oder Schutzrechtsanmeldungen tangiert werden (z.B. „Nach unseren Recherchen war das Vorhaben nicht bereits Gegenstand anderweitiger Forschungen/ Entwicklungen/ Untersuchungen/ Patente und bestehen keine Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen, die einer späteren Ergebnisver- wertung entgegenstehen. 3. EU-Erklärung: z.B.: „Für das Vorhaben (gesamter Verbund) ist nach unseren Recherchen derzeit eine Förderung aus Mitteln der EU nicht möglich.“ Die Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft: ▪ Qualität und Relevanz der Ergebnisse der Entwicklungs- und Umsetzungsphase ▪ Verstetigungs- und Transferpotenzial der Projekte, ▪ wissenschaftliche Qualität der Konzepte (Aufarbeitung des Forschungsstandes, Untersuchungsde- sign inkl. Methoden, Stringenz der Argumentation), ▪ fachliche und methodische Kompetenz der Antragstellenden, einschließlich der Erfahrungen zu inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit, Angemessenheit der Verbundzusammensetzung und ▪ Angemessenheit der Ressourcen- und Zeitplanung Bei positivem Ergebnis der Begutachtung (hohe Förderwürdigkeit des Antrags) werden Sie kontaktiert und weitere Schritte und Anforderungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Förderentscheidung erst auf Basis des förmlichen Zuwendungsan- trags getroffen wird. Die ausgearbeitete Vorhabenbeschreibung wird dabei auf Basis der in der Bekannt- machung genannten Kriterien und Anforderungen geprüft. Eine etwaige Förderung kann zudem nur im Rahmen der für diese Fördermaßnahme verfügbaren Mittel erfolgen. Diese stehen grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt. Weder aus diesem Schreiben noch aus der Einreichung des Formantrages kann ein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Wir empfehlen Ihnen, vor Antragseinreichung Kontakt mit uns aufzunehmen - wir beraten Sie gerne! Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 7 Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation Kontakt Inhaltliche Fragen: Florian Strunk und Stefan Gröschner DLR Projektträger | Bonn Tel.: +49 228 3821-2158 bzw. -2512 | E-Mail: mobilitaet@dlr.de Administrative Fragen: Bitte kontaktieren Sie Ihre/n administrative/n Ansprechpartner/in im DLR -PT
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Punkt 18: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) - Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt" (Phase 3) im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (V-Nr. 2023/0276) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
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Punkt 27: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) - Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt" (Phase 3) im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (V-Nr. 2023/0276) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsam t- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0276
Magistratsbeschluss -Nr.
359
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511060
Kostenstelle: 066-003-7006, 066-040-1000,
066-040-1100
Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: diverse
Betreff: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) -
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt" (Phase 3)
im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF)
Vorlage vom: 16.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stimmt der Bewerb ung des Förderprojekts „NaMoLi 3 “
im Rahmen des Wettbew erbs „MobilitätsWerkStadt 2025“ (Phase 3) des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu. Das Projekt wird als Beitra g
zur nachhaltigen Stadt - und Mobilitätsentwicklung ausdrücklich begrüßt. Der
Förderzeitraum erstreckt sich gemäß den Vorgaben des Fördergebers über den Zeitraum
- 3 -
01.09.2024 bis 31.08.2026. Zwischen Phase 2 und Phase 3 wird ein nahtloser Übergang
stattfinden.
2. Für das Projekt steht die Stelle Nr. 1617 GVPl. (Loga 9593) 0,75 VZÄ, EG 13 TVöD zu
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ
aufgestockt.
3. Die benötigten Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen im Ergebnishaushalt
auf den Kostenstellen 066 -040-1000 – Konversion Mobilitätsamt – und 066-040-1100 –
Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach
Bewilligung des Förderprojekts „NaMoLi 3“ durch den Fördergeber werden die Mitt el auf
die Projektkostenstelle 066 -003-7006 - Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi) –
verlagert.
Anlagen: Anlage 1 BAnz AT 07.02.2019 B4 MWS2025
Anlage 2 Förderinformationen Phase3 MWS2025 aktualisiert 230710
Anlage 3 Vorhabenbeschreibung NaMoLi3
Anlage 4 Kostenkalkulation Darmstadt NaMoLi3
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2023
Durch die rasant gestiegene Einwohnerzahl (in den letzten 10 Jahren um 20.000) und auch die
in Zukunft zu erwartende Zunahme u.a. aufgrund der guten Arbeitsplatzsituation, gilt es neben
der Schaffung von Wohnraum Lösungen für die sich daraus ergebenen Belastungen des ruhenden
und fließenden Verkehrs zu finden. Besonders auch vor dem Hintergrund des Dieselfahrverbotes
sowie der Verpflichtungen aus dem Luftreinhalteplan alles zu unternehmen, um die
Luftschadstoffe zu minimieren. Mit dem nachhaltigen Mobilität skonzept der Lincoln -Siedlung
wird diesen Anforderungen bereits Rechnung getragen. Das Mobilitätskonzept der Lincoln -
Siedlung hat durch mehrere Auszeichnungen (u.a. Deutscher Verkehrsplanungspreis 2018,
Deutscher Mobilitätspreis 2019, Klima-Kommune 2022) auch auf Bundesebene eine Strahlkraft
als best-practice-Beispiel für multimodale Mob ilitätskonzepte in Neubauquartieren erlangt.
Während der Förderphase 2 gab es zahlreiche Exkursionen in der Lincoln -Siedlung und
Austauschformate mit anderen Städten und Kommunen, um das Leuchtturmprojekt vorzustellen
und eine mögliche Übertragbarkeit auf weitere Städte und Kommunen voranzutreiben. Um die
Umsetzung des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung weiterhin sicherzustellen
und die Bewohnerschaft weiterhin in der Nutzung multimodaler Angebote zu unterstützen, ist es
von zentraler Bedeutung das Forschungsvorhaben fortzuführen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich mit dem Forschungsvorhaben „Nachhaltige Mobilität
Lincoln - Implementierung innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubau -siedlungen
und Konversionsflächen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt“ (NaMoLi 2) erfolgreich
an dem Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) beteiligt. Die Förderlaufzeit von NaMoLi 2 läuft noch bis zum 31.08.2024.
Durch den Folgeantrag „Nachhaltige Mobilität in Lincoln 3: Verstetigung und Transfer innovativer
nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in
Darmstadt“ (NaMoLi 3) soll der Prozess für zwei weitere Jahre (vsl. 01.09.2024 bi 31.08 .2026)
verstetigt werden. Hierfür steht die Stelle -Nr. 1617 (GVPI. [Loga 9593] mit 0,75 VZÄ zu
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi 3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ
aufgestockt. Es soll ein nahtloser Übergang von Förderphase 2 zu Förderphase 3 stattfinden.
Das Förderprojekt NaMoLi 2 (Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“) wird in der
Abteilung Mobilität, Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung des Mobilitäts - und
Tiefbauamtes bearbeitet und trägt im Wesentlichen zur Umsetz ung des Mobilitätskonzeptes in
der Li ncoln-Siedlung bei. Der Fokus von NaMoLi 3 richtet sich auf die Verstetigung des
Reallabores in der Lincoln -Siedlung sowie auf die Übertragbarkeit des Mobilitätskonzeptes auf
das benachbarte Ludwigshöhviertel. Hier wird vrsl. ab 2024 der Bezug der ersten Wohneinheiten
erfolgen. Somit müssen die konzeptionellen Arbeiten des Mobilitätskonzeptes in die Praxis
überführt werden und der operative Part des Mobilitätsmanagement aufgenommen werden (u.a.
Kommunikations- und Öffent lichkeitsarbeit zum Mobilitätskonzept für Projektentwickler und
Bewohnende, Inbetriebnahme der Stellplatzvergabe etc.).
Die übergeordneten Zielstellungen des Projekts NaMoLi 3 umfassen (1) die in der Lincoln -
Siedlung erprobten und umgesetzten sozio-technischen Maßnahmen werden weiter begleitet und
optimiert, um die Umsetzung des innovativen Mobilitätskonzeptes nicht zu gefährden, zudem
sollen die Erkenntnisse im LHV weiter verankert und auch die Verwendung für zukünftige
Bauvorhaben in Darmstad t vorangebracht werden ( Verstetigung), (2) die Übertragung des
Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf weitere Neubauquartiere soll in Köln, Nordrhein -
Westfalen und darüber hinaus unterstützt und in enger Kooperation mit relevanten Stakeholdern
vorangetrieben werden ( Transferkonzept), (3) Erkenntnisse zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren
- 5 -
beim Transfer der Konzepte auf Neubaugebiete in andere Städten werden untersucht sowie (4)
die längerfristige Wirkung des Mobilitätskonzeptes auf die alltägliche Mobilität, insbesondere
langfristige Verhaltensänderungen im Vergleich zu traditionellen Wohng ebieten, deren sozial -
ökologische Bedeutung und die Bewertung des Wohnviertels durch die Bevölkerung werden
evaluiert.
Durch die Fortführung des Reallabors Lincoln-Siedlung im Projekt NaMoLi 3 wird die Umsetzung
des Mobilitätskonzeptes verstetigt und partizipativ mit der Zivilgesellschaft sowie mit den an der
Entwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen
und Bewohner angepasst. Mit dem sukzessiven Zuzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner in
die Lincoln -Siedlung w ird sich zeigen, inwiefern die Zugezogenen das nachhaltige
Mobilitätskonzept wahrnehmen, akzeptieren und erfolgreich in die Praxis umsetzen.
Die partizipative Einbindung erfolgt durch die Fortführung unterschiedlicher Beteiligungsformate
(u.a. Mobilitätsb eirat, MobiTreff, MobiTour, Nachbarschaftsrunden, Jour fixe Lincoln,
Hauptamtlichentreff für Kinder und Jugendliche, Projektkoordination Gemeinwesenarbeit).
Darüber hinaus soll auch das schulische Mobilitätsmanagement an der Luise -Büchner-Schule
fortgeführt werden. Zusätzlich sollen auch die Kitas sowie externe Vereine, die die
Räumlichkeiten der Luise -Büchner-Schule nutzen, für eine nachhaltige Mobilität sensibilisiert
werden.
Im Rahmen des Gesamtprojekts soll die Verstetigung bzw. der Transfer des Mobilitätskonzeptes
für andere Bauvorhaben bzw. Entwicklungsmaßnahmen mittels eines Rechtsgutachtens geprüft
werden. Dieses zielt auf die rechtliche Verankerung der Bausteine des Mobilitätskonzeptes in
den Planungsdokumenten und Planungsprozessen für Wohnbauentw icklungen in Darmstadt,
Köln, Nordrhein-Westfalen und anderen Städten ab.
Mittels eines Handlungsleitfaden zur Etablierung von autoreduzierten Neubauvorhaben soll eine
Art Baukastensystem für andere Quartiere bzw. Entwicklungsmaßnahmen in Darmstadt und i n
anderen Städten und Kommunen erarbeitet werden. Die Erstellung des Rechtsgutachtens bzw.
des Handlungsleitfaden werden im Rahmen eines Unterauftrages durch die Goethe Universität
Frankfurt am Main und des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) vergeben.
Die wissenschaftliche Bearbeitung soll innerhalb des Projektes durch die Goethe Universität
Frankfurt am Main über eine sozial-empirische Erhebung erfolgen. Hierbei soll die Panelstudie
aus Phase 2 fortgeführt werden (ab 2025). Außerde m stellt sich die Frage der Wirkung der
Maßnahme auf die tatsächlich realisierte Alltagsmobilität.
Die Befragungsergebnisse dienen auch der Evaluation des Mobilitätskonzeptes , zu der sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Durchführungsvertrag zur Umset zung des
Mobilitätskonzeptes in Lincoln vom 15.12.2017 (MV 2017/0017) für alle fünf Jahre verpflichtet
hat.
Inhaltlich wird das Projekt einen wichtigen Verknüpfungspunkt im Rahmen der Erstellung eines
gesamtheitlichen Mobilitätskonzeptes für die Wissensc haftsstadt Darmstadt (Mobilitätsplan
2030+ bzw. SUMP) darstellen.
Auch im Klimaschutzplan 2035 ist die Verstetigung bzw. Fortführung des Projektes NaMoLi bei
den Pilotprojekten zur Reduzierung des MIV aufgeführt. „Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes
der Lincoln-Siedlung hat bereits planungspraktische Erkenntnisse hervorgebracht, die nicht nur für die
nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Neubauquartieren (Förderprojekt „NaMoLi2“), sondern auch für
Bestandsquartiere (Förderprojekt QuartierMobil 2“) von besonderer Bedeutung sind. Der Erfolg und die
Akzeptanz dieser Regulierung hängt aber auch im Wesentlichen von bereitstehenden Alternativen und
der Mitwirkun gsbereitschaft der Bewohnerschaft ab, auf die im Rahmen einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen werden sollte. Entsprechend ist das Angebot an alternativen
Mobilitätsformen an die neuen Bedarfe anzupassen.“
Gemäß den Förderrichtlinien ist für die Umsetzung eine Förderquote von 90 Prozent der
Gesamtausgaben vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der Ausgaben ist in Anlage 4 beigefügt.
Die benötigten Mittel stehen im Ergebnishaushalt auf den Kostenstellen 066 -040-1000 –
Konversion Mo bilitätsamt – und 066 -040-1100 – Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren
2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach Bewilligung des Förderprojekts „ NaMoLi 3 “ durch den
Fördergeber werden die Mittel auf die Projektkostenstelle 066 -003-7006 Nachhaltige Mobilität
Lincoln ( NaMoLi) – verlagert. Die Fördermittel werden ebenfalls auf der Projektkostenstelle
066-003-7006 in den Jahren 2024 bis 2026 eingeplant.
Die Förderphase 3 stellt die abschließende Phase der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt
2025“ dar. Der Fokus li egt auf dem Transfer und der Verstetigung begonnener Maßnahmen.
Dabei soll die Übertragbarkeit bzw. die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes im
Ludwigshöhviertel erfolgen sowie die Panelstudie in Lincoln fortgeführt werden, um den Verlauf
und die (Langzeit-)Wirkung des Mobilitätskonzeptes über einen längeren Zeitraum beobachten
zu können. Die Projektleitung obliegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Projektpartner sind die
Goethe Universität Frankfurt am Main (Institut für Humangeographie, AG Mobili tätsforschung)
und das Institut für Landes - und Stadtentwicklungsforschung (ILS). Die Stadt Köln und das
Zukunftsnetz nachhaltige Mobilität NRW sind assoziierte Partner und im Rahmen eines LOI in
das Projekt eingebunden
Das Projekt NaMoLi 3 wurde bereits mit den Magistratsvorlagen von NaMoLi 1 (MV 2019) sowie
von NaMoLi 2 (MV 2020) als mögliches Folgeprojekt angekündigt.
Darmstadt, den 16.08.2023
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 3
162093 Zeichen
Vorhabenbeschreibung in der Fördermaßnahme des BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III
Nachhaltige Mobilität in Lincoln III: Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzep-
te in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt (NaMoLi III)
Gesamtkosten: 1.385.083 €
Beantragte Fördersumme: 1.319.656€
Laufzeit: 1.9.2024 bis 31.8.2026 (24 Monate)
Einreichende Institutionen:
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Koordination Verbund & Praxis)
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitäts- und Tiefbauamt, Abteilung Mobilität
Astrid Samaan
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt
Tel: 06151/13 - 2820
E-Mail: Astrid.Samaan@darmstadt.de
Goethe-Universität Frankfurt a.M. (Koordination Forschung)
Institut für Humangeographie
Prof. Dr. Martin Lanzendorf
Theodor-W.-Adorno-Platz 6,
60629 Frankfurt am Main
Tel.: 069/798 - 35171
E-Mail: Lanzendorf@geo.uni-frankfurt.de
ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH
Forschungsgruppe „Mobilität und Raum“
Dr. Thomas Klinger
Brüderweg 22-24
44135 Dortmund
Tel.: 0231/9051 - 264
E-Mail: thomas.klinger@ils-forschung.de
1. Zusammenfassende Darstellung des Projekts mit zentralen Ergebnissen der vergangenen bzw. laufenden
Förderphasen, inkl. Ausblick bis zum Ende der Phase II
Das Projekt NaMoLi III begleitet die weitere Umsetzung, die Verstetigung und den Transfer des innovativen
Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf weitere Neubaugebiete in und außerhalb Darmstadts.
Schwerpunkte des Mobilitätskonzeptes in Lincoln sind die reduzierte Bereitstellung der Infrastrukturen für
den motorisierten Indiv idualverkehr, die Förderung des Umweltverbundes sowie die Bereitstellung weit e-
rer alternativen Mobilitätsangebote, die Etablierung eines Mobilitätsmanagements einschließlich eines
Finanzierungskonzeptes, ein Stellplatzmanagement sowie die kontinuierliche B eteiligung der Quartiersb e-
völkerung. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt damit das Ziel, die Autoabhängigkeit zu reduzieren
und alternative Verkehrsmittel zur alltäglichen Fortbewegung zu stärken. Das Modellquartier wurde hierfür
bereits mehrfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Deutschen Verkehrsplanungspreis 2018 der SRL, dem Deu t-
schen Mobilitätspreis 2019 sowie zuletzt als Klima -Kommune 2022 (vgl. Wissenschaftsstadt Darmstadt
2023).
In der zweiten Projektphase von NaMoLi wurde das Mobilitätskonzept i m Reallabor Lincoln -Siedlung suk-
zessive weiterentwickelt und umgesetzt (u. a. flächendecke Parkraumbewirtschaftung, Institutionalisierung
des Mobilitätsmanagements, Partizipation der Bevölkerung). Erste Schritte zur Übertragung und Anpassung
des Konzeptes auf die benachbarte Konversionsfläche Ludwigshöhviertel (LHV) wurden verankert. Es hat
sich gezeigt, dass eine intensive fachliche Begleitung der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes in Lincoln
weiterhin dringend notwendig ist, um die ursprünglichen Ziele zu erreichen und mit alltäglichen Herausfor-
derungen durch die Bewohner*innen sowie durch andere Stakeholder adäquat umzugehen.
Neben dem Transfer des Mobilitätskonzeptes innerhalb Darmstadts erfolgte auch ein enger fachlicher Au s-
tausch mit den Städten Köln un d Bielefeld, die die Übertragbarkeit auf eigene Neubaugebiete prüfen. Hier
hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, spezifische Rahmenbedingungen zu beachten, die für die Übertragba r-
keit entscheidend sein können. Neben einer vergleichbaren Ausstattung und rä umlichen Lage des Neubau-
quartiers sind hier insbesondere auch rechtliche Fragen zur Stellplatzsatzung und Möglichkeiten der rechts-
sicheren Abwicklung aus kommunaler Sicht ausschlaggebend. Weiterhin wurde deutlich, dass die örtlichen
Akteurskonstellationen einen wichtigen Einflussfaktor für die Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit von Ko n-
zepten autoreduzierter Quartiersentwicklung darstellen können. Beispiele hierfür sind etwa die ökonom i-
sche Macht von einflussreichen privatwirtschaftlichen Akteur*innen, wie z. B. großen Wohnbauinvestoren
im Fall von Köln, oder das hierarchische Verhältnis innerhalb von Stadtverwaltungen, etwa zwischen den
Ebenen eines Stadtteils und der Gesamtstadt, wie in Bielefeld.
Hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen erfolgte eine Fortse tzung der quantitativen Befragung der B e-
wohner*innen, die zeigte, dass die Zufriedenheit mit dem Quartier und dem Mobilitätskonzept nach U m-
setzung der ersten Bauphasen und der Einrichtung wichtiger Infrastruktur (Schule, Einkauf, usw.) gewac h-
sen ist. Zudem zeigte sich, dass sich die alltägliche Mobilität der Zuzügler*innen gegenüber dem vorherigen
Wohnort verändert hat: die Automobilnutzung und auch der -besitz sind gesunken, die Nutzung öffentl i-
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
2
cher Verkehrsmittel und von Fahrrädern gestiegen (Klein et al. , submitted). Bis Ende der Phase II sollen
auch Erkenntnisse dazu vorliegen, wie sich die Verkehrsmittelnutzung im Vergleich zu derjenigen von ande-
ren Zuzügen in Darmstadt in einem Kontrollgruppendesign entwickelt hat.
Die im Rahmen der Akteurs - und Konfliktanalyse in der zweiten Projektphase identifizierten Governance -
Strukturen haben insbesondere die Bedeutung von mobilitätsbezogenen Überzeugungen für das Handeln
von institutionalisierten Akteur*innen verdeutlicht (vgl. Sabatier 1988). Dabei konnte sowohl die Herausbil-
dung von progressiven und transformationsorientierten Überzeugungen und Strategien als auch der For t-
bestand von autoorientierten Überzeugungen nachgewiesen werden. Bemerkenswert war insbesondere,
dass mehrere Akteur*innen, vorrangig aus der W ohnbaubranche, angegeben haben, dass die Beteiligung
an der Entwicklung der Lincoln -Siedlung bei ihnen einen Bewusstseinswandel und ein Überdenken ihrer
Position zur Folge hatte.
Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse aus NaMoLi II ergeben sich fol gende Ziele für die Verstet i-
gung und den Transfer der Ergebnisse in NaMoLi III:
(1) die in der Lincoln -Siedlung erprobten und umgesetzten sozio -technischen Maßnahmen werden weiter
begleitet und optimiert, um die Umsetzung des innovativen Mobilitätskonzeptes nicht zu gefährden, zudem
sollen die Erkenntnisse im LHV weiter verankert und auch die Verwendung für zukünftige neue Bauvorha-
ben in Darmstadt vorangebracht werden (Verstetigung),
(2) die Übertragung des Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf wei tere Neubau -Quartiere soll in
Köln, Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus unterstützt und in enger Kooperation mit relevanten Stak e-
holdern vorangetrieben werden (Transferkonzept),
(3) Erkenntnisse zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren beim Transfer der Konze pte auf Neubaugebiete in
anderen Städten werden untersucht sowie
(4) die längerfristige Wirkung des Mobilitätskonzeptes auf die alltägliche Mobilität, insbesondere langfrist i-
ge Verhaltensänderungen im Vergleich zu traditionellen Wohngebieten, deren sozial -ökologische Bede u-
tung und die Bewertung des Wohnviertels durch die Bevölkerung werden evaluiert.
2. Stand von Wissenschaft und Technik
Stand der Entwicklung und Umsetzung in der Lincoln-Siedlung in Darmstadt
Derzeit sind bereits ca. 1.000 Wohneinheiten in der Lincoln-Siedlung fertiggestellt. Am 31.03.2023 wohnten
dort bereits 2.837 Personen. Ende 2024 werden sich die Zuzüge durch die Fertigstellung des Baufeldes N1
(einschließlich der Fertigstellung der Räumlichkeiten der endgültigen Mobilitätszentrale) weiter fortsetzen.
Es sind jedoch weiterhin Baufelder nicht im Endausbau hergestellt oder der Bauantrag liegt noch nicht vor.
Ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes wurde mit der Einführung der
flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Lincoln-Siedlung (in 03/23) umgesetzt. Zeitgleich wurde
die öffentliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt sechs Ladesäulen (à zwei Ladepunkte) ausgebaut. Zudem
konnten auch die Mobilitätsalternativen ausgeweitet werden, insbesondere durch den Start des neuen
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
3
Betreibers des eCarpooling-Systems (in 03/23) mit derzeit insgesamt fünf statt vormals drei Elektrofahrzeu-
gen (pro Jahr ein weiteres Fahrzeug). Das ausschließlich der Anwohnerschaft zur Verfügung stehende eCa r-
pooling-System wird mit ei nem derzeitigen Fahrtguthaben i. H. v. 30 EUR je Bewohnenden und Monat g e-
fördert. Die Herausforderung besteht noch in der Lieferverzögerung der Ladeinfrastruktur, sodass die finale
Platzierung noch nicht wie vorgesehen genutzt werden konnte. Die Ausweitun g der privaten Ladeinfr a-
struktur für die eCarpooling -Fahrzeuge ist für Q3 2023 vorgesehen. Weiterhin konnte das E -
Lastenradverleihsystem von sigo durch weitere zwei Stationen ausgeweitet werden.
Eine weitere Herausforderung besteht in der Bereitstellung e iner Stellplatzvergabeplattform, die den Pr o-
zess für alle Beteiligten vereinfachen soll. Aufgrund von personellen und zeitlich begrenzten Ressourcen
konnte die Ausschreibung bisher noch nicht über das Mobilitäts - und Tiefbauamt der Stadt Darmstadt a b-
gewickelt werden.
Mittels des angepassten Kommunikationskonzeptes wurden zielgruppenspezifische Formate umgesetzt.
Der Ideenwettbewerb “Mobilität in Lincoln” konnte in 2022 durchgeführt und die ersten beiden Platzieru n-
gen (Fahrradkurse für Frauen sowie eine Fahrradreparaturstation) bereits umgesetzt werden.
In der laufenden Förderphase hat sich zudem gezeigt, dass weiterhin eine Begleitung der Umsetzung des
Mobilitätskonzeptes dringend notwendig ist. Dies zeigt sich u. a. durch die Falschparkenden in Feuerweh r-
zufahrten in den Innenhöfen der bauverein AG, durch den Missbrauch der Fahrradreparaturstation (D e-
montage von Fahrrädern, statt Reparatur) oder durch diverse Anfragen zur Schulmobilität.
Umgesetzt werden konnten die Schulmobilitätstage an der Luise -Büchner-Schule, die Herausgabe der Wil l-
kommenstaschen für neue Bewohnende, die Durchführung des MobiTreffs oder auch der MobiTour, die
zusammen mit dem Sommerfest auf Lincoln in 2023 durchgeführt wurde. Beim Sommerfest auf Lincoln
konnten auch die ersten Aufnahm en der Videoproduktion gemacht werden. Die mediale Begleitung des
Projektes soll für die Herausforderungen der Mobilitätswende sensibilisieren und Lösungsansätze sowie
den Projektfortschritt in einfacher Form aufbereitet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Das Mobilitätsmanagement beteiligte sich auch an der AG Kommunikation, die eine neue Website
(www.lincoln-darmstadt.de) erstellt hat, um alle Akteur*innen, Vereine und Initiativen darzustelle n, die in
Lincoln aktiv sind. Das Thema Mobilität hat einen eigenen Reiter, der kontinuierlich aktualisiert werden soll.
Die Website der bauverein AG ( www.lincoln-siedlung.de) wurde eingestellt und eine aut omatische Umlei-
tung auf die neue Webseite generiert.
Der Mobilitätsbeirat der Lincoln -Siedlung, der sich hälftig aus (Wohnungs -)Eigentümer*innen und der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt zusammensetzt, konnte in Förderphase II ebenfalls fortgeführt werden. Posi tiv
ist hier der enge Austausch zwischen Eigentümerschaft, HEAG mobilo und der Stadt zu nennen, weil er eine
stetige Optimierung des Mobilitätskonzeptes ermöglicht. Dabei wird deutlich, dass auch im weiteren Ve r-
lauf eine Begleitung (z. B. in Bezug auf die Stellplatzvergabekriterien) notwendig ist. So konnte im Mobil i-
tätsbeirat Ende 2022 ein neues Kriterium (“Bevorrechtigungen für Selbstzahler*innen einer Ladeinfrastru k-
tur”) in die Stellplatzvergabeordnung aufgenommen werden.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Weiterhin konnte im Rahmen von NaMoLi II der monatliche „Jourfix Lincoln“ der beteiligten städtischen
Institutionen fortgeführt werden. Für Vertreter*innen des Mobilitäts - und Tiefbauamtes, der HEAG mobilo
sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft bauverein AG besteht hier die Mögli chkeit, sich über a k-
tuelle Themen und Konflikte im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes auszutauschen und zie l-
orientiert Lösungen zu finden (bspw. zentrale Stellplatzvergabe, Ladeinfrastruktur). Die Einbindung weit e-
rer Wohnungsbaugesellschaften erfolgt in Q3 2023 mit dem Start der Vermarktungsphase weiterer Baufe l-
der.
Für das LHV erfolgten im Jahr 2020 mit dem Beschluss zur Änderung der Aufstellung und Offenlage des B -
Plans und der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages wichtige Schritte zur Übertragung des Mobili-
tätskonzeptes der Lincoln-Siedlung (u. a. wurde die Durchführung des Mobilitätsmanagements inklusive der
Bereitstellung eines E -Carpoolings festgeschrieben). Die verabschiedete Einschränkungs- und Verzichtssat-
zung für das LHV sieht vor, dass maximal 0,5-0,65 SP/ WE hergestellt werden dürfen. Derzeit finden für das
LHV die Planungen zur Mobilitätszentrale, zur Ausgestaltung der Quartiersgaragen sowie zur Kostenkalkula-
tion des Mobilitätsmanagements (anteilige Stellplatzmietabgabe) statt. Der Bezug des LHV wird vorau s-
sichtlich in Q4 2024 starten.
Die Institutionalisierung des Mobilitätsmanagements konnte in 2022 weiter vorangetrieben werden. Das
Mobilitäts- und Tiefbauamt hat hierzu eine neue Stelle für die Entwicklung einer integrierten Mobilitäts-
verwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Betrauung von HEAG mobilo als Mobilitätsdienstlei s-
ter geschaffen (MV 2022/0297). Die Gründung einer neuen Organisationseinheit bei HEAG mobilo (“Int e-
grierte Mobilität und Services”) soll die Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätsdienstleistungen
fördern und zu einer Vereinfachung der juristischen Aspekte bei der Umsetzung von innovativen Mobil i-
tätsdienstleistungen führen. Im Rahmen des Beauftragungsaktes muss nun der Gesellschaftervert rag von
HEAG mobilo dahingehend angepasst werden, dass mittels einzelner Beauftragungen (z. B. Ausschre ibung
eines stadtweiten Carsharing und Bikesharing -Systems, Sharing Mobility, Stellplatzvergabeplattform usw.)
HEAG mobilo Aufgaben für die Stadt übernehmen kann. Denn die bisherige Organisation des Mobilitätsma-
nagements in Lincoln hat durch eine Separierung von Aufgaben („im Namen der Stadt“, „im Namen von
HEAG mobilo“) einen erheblichen personellen und zeitlichen Zusatzaufwand für die städtische Verwa ltung
mit sich gebracht (vgl. Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023).
Darüber hinaus wurde jedoch auch deutlich, dass bei einzelnen Neubauvorhaben im Stadtgebiet kein ei n-
heitliches Vorgehen zur Etablierung nachhaltiger Mobilitätskonzepte stattfindet und viele Fr agen zur lan g-
fristigen Verankerung bzw. Betreiberschaft noch ungeklärt sind. Einheitliche Regularien zur Verankerung
von Mobilitätskonzepten konnten bisher - trotz der Anpassung der städtischen Stellplatzsatzung - noch
nicht etabliert werden.
Stand der Transferaktivitäten in NaMoLi II
Im Rahmen der Bearbeitung des AP 5 “Transfer - Übertragbarkeit auf weitere Neubauquartiere in Dar m-
stadt, Köln und Bielefeld” als Teil von NaMoLi II wurden Vertreter*innen von Politik und Verwaltung aus
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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den Transferstädten Köln und Bielefeld im September 2022 zu einer Fachexkursion in die Lincoln -Siedlung
eingeladen. Die dort umgesetzten Konzepte und Maßnahmen autoreduzierter Quartiersentwicklung wu r-
den vor Ort sowie in qualitativen Interviews mit den Forscher*innen des ILS dis kutiert und reflektiert. Mit
den Exkursionsgästen sowie weiteren Interviewpartnern aus Köln und Bielefeld wurde zudem die Übe r-
tragbarkeit der in Darmstadt zum Einsatz kommenden Planungsinstrumente auf die ebenfalls autoreduziert
geplanten Entwicklungsgebie te Mülheim -Süd in Köln und Schilling -Gelände in Bielefeld erörtert.
Im Zuge der Interviews, deren detaillierte Auswertung noch aussteht, wurde bereits deutlich, dass beim
Transfer von Konzepten und Instrumenten der autoreduzierten Quartiersentwicklung raumstrukturelle und
bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die jeweils vor Ort prägenden Akteurskonstellationen
wichtige Einflussfaktoren für den Erfolg autoreduzierter Planung darstellen. Im Laufe der weiteren Bearbe i-
tung dieses Projektbausteines wird weiter herausgearbeitet, wie diese Rahmenbedingungen die Auspr ä-
gung und Wirksamkeit autoreduzierter Quartiersentwicklung beeinflussen können und wie ein Transfer von
Planungsinstrumenten gestaltet werden sollte, damit diese auch bei abweichenden Rahmenbed ingungen
erfolgreich implementiert werden können.
Einschätzung der Bevölkerung und verkehrliche Wirkungen
Um die Einschätzungen der Bewohner*innen zur Lincoln -Siedlung sowie die verkehrlichen und sozial -
ökologischen Wirkungen des autoreduzierten Quartiers auf die Alltagsmobilität der Bevölkerung abschä t-
zen zu können, wurden in der Vergangenheit drei Panelerhebungen im gleichen Studiendesign in der Li n-
coln-Siedlung durchgeführt. Die erste Welle, welche im Rahmen von NaMoLi I durchgeführt wurde, fand im
Februar/März 2020 statt (Rücklauf N=166, Rücklaufquote 15%, Klein et al. 2021). Im Folgeprojekt NaMoLi II
wurden zwei weitere Befragungen (März 2021 & März 2023) durchgeführt (Rücklauf Befragung II N=231;
Befragung III N=296, Rücklaufquote jeweils 14%). In beid en Befragungswellen zeigen sich die Bewo h-
ner*innen mit der Umverteilung des öffentlichen Raumes und der geringeren Anzahl von Pkw -Stellplätzen
in der Lincoln -Siedlung überwiegend zufrieden. Positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität im ö f-
fentlichen Raum werden aufgrund der Baustellensituation jedoch weniger wahrgenommen. Hier wird in
nachfolgenden Befragungen zu überprüfen sein, ob sich die Wahrnehmung diesbezüglich verbessert. Der
Besitz und die Nutzung von privaten Pkws sind mit dem Umzug in die Lincoln-Siedlung statistisch signifikant
zurückgegangen. Die Erhebungen zeigen also bereits, dass das Planungsziel, mit dem Mobilitätskonzept die
Autonutzung zu reduzieren, erfolgreich ist.
In der aktuellen Befragungswelle III wurde die Panelerhebung in Lin coln um eine statistische Vergleich s-
gruppe ergänzt. Hierfür wurden weitere 3.000 Personen in Darmstadt, die ähnlich wie die Bewohner*innen
der Lincoln Siedlung in den vergangenen fünf Jahren umgezogen sind, ebenfalls zu Veränderungen ihres
Mobilitätsverhaltens mit dem Umzug wie auch zu ihren Einstellungen zu Verkehrsmitteln sowie zu den M o-
tiven der Wohnstandortentscheidung befragt (Rücklauf N=749, Rücklaufquote 26%). Die Erweiterung des
Befragungsdesigns mit einer Vergleichsgruppe ermöglicht die Validierung der Ergebnisse aus der Lincoln -
Siedlung und erhöht die Qualität der Auswertungen. Die Auswertung dieser Befragung erfolgt bis zum Ende
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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der laufenden Förderphase und wird durch einen Ergebnisworkshop mit Projektpartnern und der Öffen t-
lichkeit sowie Veröffentlichungen in internationalen Journals abgeschlossen. Bis zum Abschluss der zweiten
Projektphase soll zudem ein Arbeitspapier mit einer kritischen Evaluation der bisherigen Befragungen e r-
stellt werden.
Im Rahmen der Akteurs - und Konfliktanalyse (AP 4 in N aMoLi II) wurde in Anlehnung an das Konzept des
Transition Management (Loorbach 2010) zwischen strategischen, taktischen, operativen und reflexiven
Governance-Aktivitäten unterschieden. Im Ergebnis konnten im Fall der Quartiersentwicklung in der Li n-
coln-Siedlung für alle vier Aktivitätsbereiche Abweichungen vom anderswo üblichen Vorgehen nachgewi e-
sen werden (Schröder und Klinger, submitted). Auf der strategischen Ebene die Herausbildung einer Koal i-
tion von städtischen und nicht -städtischen Akteur*innen, sog enannter ‘frontrunner’ (Loorbach 2010), die
sich bereits früh für die autoreduzierte Planung der Lincoln -Siedlung eingesetzt haben. Bemerkenswert ist
weiterhin das durchgehend hohe Reflektionsniveau im Verlauf des Planungsprozesses. Die wissenschaftl i-
che Begleitung und Evaluation von Planungen wie in der Lincoln -Siedlung ist in dieser Intensität ein Allei n-
stellungsmerkmal der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Ausdruck eines kontinuierlichen Lernprozesses
und einer ausgeprägten Fehlerkultur. Im Rahmen der Akt eurs- und Konfliktanalyse wurden zudem typische
Konfliktfelder und Aushandlungsprozesse identifiziert. Hierzu gehören etwa wirtschaftliche Fragen nach der
zu erwartenden Rendite bei einer Wohnbauvermarktung mit reduziertem Stellplatzangebot, die zu Ko m-
promissen zwischen Stadtverwaltung und Wohnbauunternehmen führen. Ein weiteres Spannungsfeld
ergibt sich aus den planerischen Zielen des städtischen Mobilitäts - und Tiefbauamtes und der Herausforde-
rung für das städtische Rechtsamt, diese Ziele juristisch abzusichern.
3. Bezug zu den Zielen der Bekanntmachung und der Förderinformation
Die Projektziele des Vorhabens NaMoLi III entsprechen den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung
“MobilitäsWerkStadt 2025” wie folgt:
(1) Nachhaltige städtische Mobilität in N eubauquartieren soll durch ein multimodales Mobilitätskonzept,
das auf eine Reduzierung des Pkw -Verkehrs durch Parkraummanagement (reduzierter Stellplatzschlüssel)
und die Stärkung multimodaler Alternativen setzt, gefördert werden, wodurch ökologisch orie ntierte Nach-
haltigkeitsziele wie die Reduktion des Flächen- und Energieverbrauch ebenso wie der Lärm- und Schadstof-
femissionen im Vergleich zu herkömmlichen Neubauquartieren erreicht werden. Mit der an sozialverträgl i-
chen Kriterien ausgerichteten Stellplatzvergabe wird eine sozial gerechte Transformation des Mobilitätssek-
tors angestrebt, die die Wahlfreiheit zur Nutzung des eigenen Pkw lässt, Alternativen jedoch attraktiver
macht.
(2) Sozio-technische Innovationen werden im Sinne eines quartiersbezogenen Mo bilitätsmanagements (z.
B. durch die zentrale Stellplatzvergabeplattform) umgesetzt, hinsichtlich Finanzierung, Betreibermodellen
und planerischer Instrumente erprobt und fortlaufend an die spezifischen Veränderungen im Quartier a n-
gepasst.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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(3) Politische u nd planerische Verfahren und Rahmenbedingungen werden bei der Weiterentwicklung des
Mobilitätskonzeptes in verschiedene Beteiligungsformate übersetzt (sowohl für die Bevölkerung als auch
für private und städtische Akteur*innen), neue Betreibermodelle für d as quartiersbezogene Mobilitätsma-
nagement, planerische (reduzierter Stellplatzschlüssel, Stellplatzvergabeordnung), rechtliche (Einschrä n-
kungs- und Verzichtssatzung, Stellplatzvergabeordnung) und Finanzierungsinstrumente (Stellplatzmieta b-
gabe) werden ausprobiert.
(4) Die Praxistauglichkeit und gesellschaftliche Aktivierung wird durch die Einbeziehung der städtischen
Entscheidungsgremien, die vielfältigen Beteiligungsformate sowie den Transfer der gewonnenen Erkenn t-
nisse sowohl in die weitere Entwicklung von Neubaugebieten in Darmstadt als auch durch die Diskussion
mit den Akteur*innen aus dem Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW sowie mit der Transferstadt Köln gewäh r-
leistet.
Insgesamt sehen wir eine hohe Passfähigkeit des Projektvorhabens zur Forschungsagenda „Na chhaltige
urbane Mobilität“ des BMBF sowie zu den Zielen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität.
In NaMoLi III werden zudem:
(5) die weitere Umsetzung der Maßnahmen zur Gestaltung einer autoreduzierten Lincoln -Siedlung (u. a.
durch ein Rechtsgutach ten) unterstützt und die Verstetigung entsprechender Maßnahmen in der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt durch die Übertragung des Konzeptes auf die neu entwickelte Konversionsfläche
LHV sowie durch die Ausweitung auf weitere Neubauvorhaben weiter verfolgt,
(6) die Kommunikation zum Transfer der Ergebnisse aus der Lincoln -Siedlung auf andere Neubaugebiete
verstärkt (u. a. Erstellung eines Handlungsleitfadens sowie Kooperation mit dem Zukunftsnetzwerk NRW für
entsprechende Transferveranstaltungen für interessierte Kommunen) sowie
(7) die Interaktion mit der Partnerkommune Köln aus NaMoLi II verstärkt, um den Transfer autoreduzierter
Neubaugebiete für Köln voranzutreiben (u. a. durch ein Rechtsgutachten).
4. Ergebnis der Recherche weiterer Fördermöglichkeiten
Für das Vorhaben (gesamter Verbund) ist nach unseren Recherchen derzeit eine Förderung aus Mitteln der
EU nicht möglich. Für die Durchführung des Vorhabens stehen keine anderen Mittel, insbesondere keine
Landes-, EU- oder Drittmittel zur Verfügung. Die Bundesmittel werden für die Durchführung des Vorhabens
zwingend benötigt. Das beantragte Projekt ist nicht Gegenstand einer anderen Fördermaßnahme. Ohne die
beantragte Förderung kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Eine Recherche der Fördermöglichke i-
ten der Europäischen Union und anderer nationaler Fördermittelgeber und -programme hat ergeben, dass
eine Finanzierung des hier beantragten Vorhabens aus anderen Quellen ebenfalls nicht möglich ist.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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5. Verstetigungs- und Transferprojekt inkl. Arbeitsprogramm und -methoden
AP 1 Fortführung Umsetzung und Verstetigungskonzept Lincoln-Siedlung (DA)
AP 1.1 Fortführung Reallabor Lincoln-Siedlung / Dynamische Weiterentwicklung Mobilitätskonzept
Die Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung ist ein dy namischer Prozess, der n e-
ben der Stadtverwaltung selbst insbesondere von dem weiteren Zuzug neuer Bewohner*innen, Veränd e-
rungen der angebotenen Mobilitätsdienstleistungen und Anregungen gewerblicher oder privater Akteure
aus der Lincoln -Siedlung vorangetrieben wird. In der Förderphase III soll die Beschaffung einer Stellplat z-
vergabeplattform weiter vorangetrieben werden. Denn bisher wird die Vergabe manuell durchgeführt, was
mit dem weiteren Bezug der Siedlung nicht mehr tragfähig ist. Um bis dato die Stell platzvergabe sicherstel-
len zu können, soll für den Auftragnehmer (HEAG mobilo) eine neue Stelle geschaffen werden, die die K o-
ordination der Stellplatzvergabe sicherstellt und bei der Kommunikations - und Öffentlichkeitsarbeit unter-
stützt. HEAG mobilo ist im Rahmen des Betreibervertrages zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes mit den
Aufgaben des Mobilitätsmanagements betraut worden. Durch die Separierung der Aufgaben „im Namen
und im Auftrag der Stadt” (z. B. Stellplatzvergabe, Kommunikations - und Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung)
und Aufgaben, die „ im Namen von HEAG mobilo” (z. B. Mobilitätsberatun g, Betrieb Mobilitätszentrale)
durchgeführt werden, wird die Stellplatzvergabe weiterhin „im Namen und im Auftrag der Stadt“ durch die
HEAG mobilo durchgeführt.
Beteiligungsformate wie bspw. die Nachbarschaftsrunde der Lincoln -Siedlung, die Projektkoordination G e-
meinwesenarbeit (PKO GWA) des Sozialdezernats Darmstadt, der Hauptamtlichentreff Kinder und Jugendli-
che (HAKIJULI) und Jour fixe mit der städtischen Wohnu ngsbaugesellschaft (bauverein AG) und dem städt i-
schen Verkehrsunternehmen (HEAG mobilo) werden fortgeführt und letzteres bei Bedarf auf weitere Wo h-
nungsbaugesellschaften ausgeweitet. Auch wird der jährlich stattfindende Mobilitätsbeirat fortgeführt, in
dem Ideen für zukünftige Anpassungen des Mobilitätskonzeptes zur Diskussion gestellt und ggf. im Rahmen
der Stellplatzvergabeordnung beschlossen werden können. Hier werden auch die Ergebnisse der laufenden
Forschungsarbeiten der Projektpartner*innen in die En tscheidungsprozesse eingespeist. Außerdem soll
auch der MobiTreff fortgeführt werden. Für die Durchführung des MobiTreffs, bei dem Bewohner*innen
Ideen und Anregungen einbringen können, werden Mittel für eine externe Moderation angesetzt.
Da bisherige Fors chungsarbeiten insbesondere einen Zusammenhang von Veränderungen im Mobilität s-
verhalten mit Lebensereignissen wie u. a. Einschulung, Renteneintritt und Wohnumzügen zeigen, sollen im
weiteren Verlauf die zielgruppenspezifischen Beteiligungsformate fortgefüh rt werden. Folgende Zielgru p-
pen sollen motiviert und befähigt werden, alternative Mobilitätsangebote zu testen und zu nutzen: (1) neue
Bewohner*innen, (2) Schüler*innen und (3) Senior*innen. Zielgruppenspezifische Beteiligungsformate so l-
len in Phase 3 u. a . durch die MobiTour in Kombination mit dem Sommerfest auf Lincoln fortgeführt we r-
den. Die MobiTour dient als niederschwelliges Angebot, um die Mobilitätsalternativen erfahr - und erlebbar
zu machen. Zusätzlich zu den Mobilitätsdienstleistern soll auch Math ildas Eis eingeladen werden, um die
kreative Umgestaltung eines Lastenrades zu unternehmerischen Zwecken darzustellen.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Für die Mobilitäts-Aktionstage an der Luise-Büchner-Grundschule soll das Spiel “Die supergeheime Bannzo-
ne” herangezogen werden, das an a lle Schulklassen ab Jahrgangsstufe 2 der Luise -Büchner-Schule verteilt
werden soll. Das Spiel ist ein wirksames Element um erhöhtem Verkehrsaufkommen und Elterntaxis vor
den Schulen entgegenzuwirken und Kinder zu motivieren, den Schulweg selbstständig und achtsam zu
meistern. Zur Einführung in das Spiel soll ein Unterauftrag an das Büro Identitätsstiftung vergeben werden,
die das Spiel entwickelt und in 2022 erfolgreich in Niedersachsen erprobt haben.
Darüber hinaus gilt es auch das Gespräch mit Vereinen a ufzusuchen, die die Schulsporthalle der Luise -
Büchner-Schule außerhalb der Schulzeiten nutzen. Da die Vereinsmitglieder primär aus anderen Stadtteilen
kommen, ist derzeit noch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, welches es gilt, durch Ko m-
munikation zu minimieren.
Da inzwischen drei Kitas in Lincoln betrieben werden, soll zusätzlich zum schulischen Mobilitätsmanag e-
ment eine aktive Ansprache der Kitas erfolgen. Denn auch der Eintritt des ersten Kindes in die Kita kann als
Schlüsselereignis für Eltern und somit als Chance einer Verhaltensänderung von Mobilitätsbiographien g e-
nutzt werden.
Nicht zuletzt soll auch die Zielgruppe Senior*innen angesprochen werden. Da vermehrt Senior*innen die
Mobilitätszentrale mit spezifischen Anliegen aufsuchen, solle n spezielle Beteiligungsformate für diese Zie l-
gruppe ausgearbeitet werden. Angedacht sind u. a. geführte Radtouren (“Wer radelt rostet nicht”) und
Beratungen zum HeinerLiner (On-Demand-Shuttle) und zum Senior*innenenticket.
Das Baufeld N1 der Nassauischen Heimstätte wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 fertiggestellt.
Mit der Fertigstellung dieses Baufeldes soll der Einzug der Mobilitätszentrale an den endgültigen Standort
erfolgen. Im Zuge dessen ist ein zusätzlicher Aktionstag vorgesehen, um die Bewohner*innen auf den neu-
en Standort hinzuweisen und aktiv das Gespräch zum Themenfeld Mobilität aufzusuchen. Zur Stärkung der
öffentlichen Sichtbarkeit sollen im Rahmen von NaMoLi III ebenfalls Shirts für die Mitarbeitenden des M o-
bilitätsmanagements im „Lincolnmobil” Design angeschafft werden.
AP 1.2 Kommunikationsstrategie
Die Schwerpunkte des Mobilitätsmanagements im Bereich Kommunikation sollen verstetigt werden. Dazu
gehören: (i) Information und Befähigung (Zugänglichkeit der Informationen über die Mobilitätsangebote,
Erlebbarmachung), (ii) Ideensammlung (operative und strategische Anregungen) und Beschwerdemanag e-
ment sowie (iii) Motivierung und Vernetzung der Bewohner*innen zur Änderung ihres Mobilitätsverha l-
tens.
Die Informationsmedien und -kanäle sollen weiterhin so genutzt und aufbereitet werden, dass es Intere s-
sierten und Anwohnenden erleichtert wird, aktuelle Informationen abzurufen. Das Mobilitäts- und Tiefbau-
amt wird den Reiter Mobilität auf der Website www.lincoln-darmstadt.de weiterbetreuen. Auch soll im
Rahmen von NaMoLi III die Projektwebsite www.quartiermobil-darmstadt.de durch den Reiter „NaMoLi III”
ergänzt werden. Hierfür werden Kosten für das Hosting, die inhaltliche Überarbeitung sowie fortlaufende
Aktualisierungen angesetzt. Für die städtische Website wird ebenfalls ein neuer Reiter „NaMoLi III” ergänzt
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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(www.darmstadt.de/namoli), der Projektergebnisse der Phase 3 beinhaltet. Die Zusammenarbeit mit der
Öffentlichkeitsarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ebenfalls intensiviert werden. Projektergebni s-
se und -erkenntnisse sollen dabei vermehrt auch auf Social Media verbreitet werden.
Aufgrund der sukzessiven Weiterentwicklung des Quartiers (und Etablierung weiterer Mobilitätsalternat i-
ven) werden auch fortlaufend Aktualisierungen der Flyer zu Mobilitätsalternativen notwendig, die aufgrund
des hohen Anteils nicht-deutscher Staatsbürger*innen (ca. 42 %, Stand März 2023) auch mehrsprachig he r-
ausgebracht werden sollen. Hierfür werden ebenfalls Kosten für Übersetzungstätigkeiten angesetzt. Wil l-
kommenstaschen mit allen wichtigen Informationen zur Mobilität sollen an alle weiteren ne uen Bewo h-
nenden in der Lincoln -Siedlung ausgeteilt werden. Diese werden ebenfalls mit mobilitätsbezogenen Me r-
chandise-Artikeln (z. B. Sattelbezüge) bestückt. Mit der Beauftragung einer Stellplatzvergabeplattform wird
ebenfalls die Anpassung der FAQs zur St ellplatzvergabe notwendig. Fortgeführt wird ebenfalls die Herau s-
gabe der monatlichen “lincoln mobil-Info” an alle Haushalte, die aktuelle Themen in puncto Mobilität sowie
das Fahrtguthaben für den HeinerLiner beinhaltet. Auch werden Veranstaltungen (z. B. MobiTreff,
MobiTour) mittels Flyer und Plakate sowie durch das Infotainment in den Verkehrsmitteln des öffentlichen
Nahverkehrs beworben. Die in der Lincoln -Siedlung etablierten Informationsschilder zu nachhaltigen Mobi-
litätsangeboten sollen aufgrund der Ausweitung des Angebotes überarbeitet und aktualisiert werden. Hier-
für werden Mittel für die Neukonzeptionierung und Folierung angesetzt.
AP 1.3 Verstetigungskonzept Darmstadt: rechtsverbindliche Instrumente einer autoreduzierten Quartier s-
entwicklung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung und des LHV bereits
viele Erkenntnisse für die rechtliche Etablierung von Mobilitätskonzepten gesammelt. Inzwischen gilt das
Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung als ein Leuchtturmprojekt, welches bundesweit eine hohe Aufmerk-
samkeit genießt. Da jedoch die Flächen für Neubauquartiere begrenzt sind, spielen auch zahlreiche Ne u-
bauvorhaben (in Bestandsquartieren) eine zentrale Rolle für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen,
urbanen Mobilität. Bisher gestaltet sich die Etablierung von Mobilitätskonzepten in Neubauvorhaben alle r-
dings weiterhin als schwierig und keinesfalls routiniert. Die hierfür notwendigen Regularien konnten trotz
einer angepassten gesamtstädtischen Stellplatzsatzung noch nicht implementiert werden. Viele Fragen zur
langfristigen Verankerung bzw. Betreiberschaft der Aufgaben des Mobilitätsmanagements sind noch ung e-
klärt, sodass Projektentwickler*innen weiterhin auf die Herstellung von Stellplätzen setzen, anstat t die
Mobilität der Bewohner*innen durch eine Vielzahl von Mobilitätsalternativen zu stärken. Da das Rechtsamt
oftmals nur als prüfende Instanz zur Verfügung steht, fehlt es den städtischen Fachämtern meist an rechtl i-
chen Erfahrungen, wie Mobilitätskonzept e bereits im Bauantrag berücksichtigt werden können. Daher so l-
len geeignete Fälle von Neubauvorhaben in Darmstadt (z. B. Marienplatz) in den Fokus genommen werden,
bei denen die Institutionalisierung von Mobilitätskonzepten vorangetrieben wird. Dabei soll der Fokus auf
die zur Verfügung stehenden Instrumente gelegt werden (z. B. Stellplatzsatzung), um die Etablierung von
Mobilitätskonzepten zu einer Routine und zu einem neuen Standard werden zu lassen. Mittels eines
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Rechtsgutachtens für die Wissenschaftsstadt Darmstadt soll geprüft werden, inwieweit sich das für die Li n-
coln-Siedlung entwickelte Mobilitätskonzept auf weitere Neubauvorhaben übertragen und in eine gesam t-
städtische Stellplatzsatzung integrieren lässt. Dabei soll insbesondere die dauerhafte Sicherung des Betriebs
eines Mobilitätskonzeptes bei Bauvorhaben in den Fokus genommen werden. Bei dem Rechtsgutachten
sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur
Verankerung von Mobilitätskonzepten bei Bauvorhaben voranzubringen:
1. Welche Möglichkeiten bestehen zur rechtlichen Verankerung von Mobilitätskonzepten, um eine
dauerhafte Sicherung zu gewährleisten? Z. B. dingliche Sicherung im Grundbuch, Baugenehmigung,
städtebaulicher Vertrag usw.? Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?
2. Entwicklung von Vorgaben, ab welcher Größe des Vorhabens oder ab welcher Anzahl an Stellplä t-
zen ein Mobilitätskonzept erstellt werden kann,
3. Festlegung eines Schlüssels oder einer absoluten Zahl je Maßnahme zur möglichen Reduzierung des
Verkehrsaufkommens (z. B. ein vorgesehenes Carsharing -Fahrzeug ersetzt XX Stellplätze usw.) s o-
wie
4. Regelungen bei Nicht-Einhaltung des Mobilitätskonzeptes.
Die Mittel für das Rechtsgutachten werden beim Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung ange-
setzt, weil ein gemeinsames Rechtsgutachten für AP 1.3 sowie AP 2.1 erstellt werden soll.
AP 1.4 Verstetigungsprojekt: Ludwigshöhviertel in Darmstadt
In unmittelbarer Nachbarschaft der Lincoln-Siedlung befindet sich die zweite zu entwic kelnde Konversions-
fläche in Darmstadt, das LHV, dessen Planungs- und Umsetzungsprozess bereits angelaufen ist. Seit Dezem-
ber 2019 werden die alten Gebäude abgerissen, um Platz zu schaffen für ca. 1.400 Wohneinheiten, die ca.
3.100 Menschen beherbergen sollen. Analog zur Lincoln -Siedlung soll auch hier das Mobilitätskonzept die
Grundlage für eine autoreduzierte und multimodale Quartiersentwicklung darstellen, bei der die Una bhän-
gigkeit vom (eigenen) Auto gefördert wird. Da die Reduzierung der Stellplätze alleine nicht ausreicht, um
die Bewohner*innen zum Umstieg auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu motivieren, soll analog zur
Lincoln-Siedlung von Anfang an ein aktives Mobilitätsmanagement einschließlich Mobilitätszentrale vor Ort
eingerichtet werden. Gewonnene Erkenntnisse aus der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes in der Li ncoln-
Siedlung sollen unmittelbar in die Planung des LHV einfließen.
Im LHV werden sich die Sammelgaragen im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden. Für die
Durchführung des im städtebaulichen Vertrag verankerten Mobilitätsmanagements möchte sich die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt eines Mobilitätsdienstleisters bedienen bzw. die Aufgaben über einen Betrau-
ungsakt oder mittels eines Betreibervertrags an HEAG mobilo übertrage n. Im weiteren Verlauf von NaMoLi
III soll daher vor allem eine optimierte Version des bestehenden Mobilitätskonzeptes auf das LHV übertr a-
gen werden. So konnte beispielsweise im Planungsprozess bereits verankert werden, dass von Beginn an
eine Parkraumbewirtschaftung umgesetzt und nicht bebaute Baufelder abgesperrt sein müssen. Auch so l-
len die Quartiersgaragen mit Paketstationen ausgestattet werden.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Da der Bezug des LHV voraussichtlich im Laufe der Förderphase 3 startet, werden ebenfalls Mittel für den
Start des Mobilitätsmanagements im LHV angesetzt. Analog zur Lincoln -Siedlung, soll für das LHV eine
Wort-Bild-Marke (z.B. “LudwigMobil”) gestaltet werden. Zudem sollen eine Imagebroschüre zur nachhalt i-
gen Mobilität sowie Flyer zum Mobilitätskonzept herausgeb racht werden. Diese und weitere Informat i-
onsmaterialien sollen in einer Mobilitäts -Willkommenstasche gebündelt und an alle neuen Haushalte au s-
geteilt werden. Auch soll von Beginn an eine Mobilitätszentrale im LHV etabliert werden, die als Anlaufste l-
le für Bewohnende und Projektentwickler*innen dient.
AP 2 Wissenstransfer und Übertragbarkeit (DA/ILS/GU)
In diesem Arbeitspaket sollen Strategien erarbeitet werden, um die für die Lincoln -Siedlung entwickelten
Konzepte und Instrumente autoreduzierter Quartiersentwicklung auch in Nordrhein-Westfalen und speziell
in aktuellen Entwicklungsgebieten der Stadt Köln anwenden zu können.
AP 2.1 Kommunikationsstrategie für den Transfer nach NRW
Um alle Erkenntnisse der Planungs - und Umsetzungsphase des Mobilitätskonzept es zu bündeln und für
andere Kommunen gut verständlich aufbereitet zugänglich zu machen, soll im Rahmen eines Unterauftr a-
ges ein Handlungsleitfaden zur Entwicklung eines autoreduzierten Neubauquartiers erstellt werden. Dieser
Leitfaden soll für Kommunen, p rivatwirtschaftliche Projektentwickler*innen und sonstige Akteur*innen
aufzeigen, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert werden, was in der Planungsphase zu beachten ist
und welche Bausteine und Instrumente bei Planung und Umsetzung eingesetzt werden können, um eine
größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Hierbei sollen auch die bisherigen Forschungsergebnisse zur Wi r-
kung des Mobilitätskonzeptes im Hinblick auf Verhaltensänderungen wie auch die Erfahrungen des Mobil i-
tätsmanagements mit der Durchführung der betrauten Aufgaben, die Einhaltung von (verkehrsrechtlichen)
Regeln und die Erfahrungen mit der Ausschreibungen von Dienstleistungen usw. einbezogen werden. Da r-
über hinaus sollen neben der spezifischen Erfahrung aus Lincoln auch Erfahrungen aus anderen Städten mit
einfließen. Somit beinhaltet der Handlungsleitfaden auch Empfehlungen zu anderen Ansätzen/ Maßna h-
men und Instrumenten, um die angestrebten Ziele einer nachhaltigen Mobilität umzusetzen. Dabei ist be i-
spielsweise der Umgang mit dem ruhenden Kfz - und Radverkehr und seine Verortung ein zentrales Thema,
im öffentlichen Straßenraum und auf Privatgrund gleichermaßen. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit s-
schritte sollen in einem Handlungsleitfaden in Form einer grafisch ansprechenden Broschüre zusammen ge-
stellt werden. Es soll eine schrittweise Anleitung werden, die als “Werkzeugkasten” verstanden werden
kann, auf detailliertere Informationen verweist und aufzeigt, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert
werden können. Nicht zuletzt sollen auch die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens bei dem Handlungsleitf a-
den berücksichtigt werden
. Ein Kernbestandteil des Rechtsgutachtens ist daher die Entwicklung eines Vorschlags zur Weiterentwic k-
lung der für die Lincoln -Siedlung entwickelten Instrumente (Einschränk ungs- und Verzichtssatzung, Stel l-
platzvergabeordnung), so dass sie mit der Landesbauordnung NRW vereinbar sind.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Der Einbezug des Zukunftsnetz Mobilität NRW soll den Transfer des generierten Wissens aus der Entwic k-
lung und Verstetigung des Mobilitätskonzept es der Lincoln-Siedlung in Darmstadt an die Mitgliedskomm u-
nen, die sich für autoreduzierte Quartiersentwicklungen interessieren, und an die Partnerkommune Köln
sicherstellen. Im Rahmen von drei Workshops zu autoreduzierten Quartieren in NRW soll der erarbe itete
Handlungsleitfaden sowie das Rechtsgutachten vorgestellt und hinsichtlich der Etablierungsmöglichkeiten
in NRW, Köln und Darmstadt diskutiert werden.
AP 2.2 Erarbeitung eines Transferkonzepts für die Stadt Köln
Nachdem in der zweiten Projektphase in der Partnerkommune Köln vor allem das dortige Entwicklungsg e-
biet “Mülheimer Süden” im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stand, sollen jetzt vor allem die Entwic k-
lungsgebiete “Parkstadt Süd” rund um das Gelände der ehemaligen Großmarkthalle sowie die “Weststadt”,
ein 420 ha großes Rahmenplanungsgebiet zwischen den Stadtteilen Ehrenfeld, Bickendorf, Müngersdorf
und Braunsfeld, in den Blick genommen werden. Handlungsleitend ist dabei die Frage, inwiefern Bestan d-
teile des Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung in angepasster Form auch in den Kölner Entwicklungsge-
bieten zum Einsatz kommen können. Dies betrifft insbesondere die rechtsverbindlichen Bestandteile wie
die Einschränkungs - und Verzichtssatzung und die Stellplatzvergabeordnung. Die Übertragbarkeit d ieser
Konzepte und Instrumente unter Berücksichtigung der Ausgangslage in Köln ist daher ein Kernbestandteil
des als Unterauftrag zu vergebenden Rechtsgutachten. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzbarkeit der
ggf. für die Situation in Köln angepassten Ins trumente als Teil der geplanten Interviews mit den dortigen
Akteur*innen (vgl. AP 3.1) diskutiert. Mit dem Rechtsgutachten soll dabei insbesondere geprüft werden,
- wie die Reduzierung und Kompensation von Stellplätzen bei Neubauvorhaben in Köln durch die
Vorlage eines geeigneten Mobilitätskonzeptes verpflichtend (und nicht wie bisher freiwillig) ger e-
gelt werden kann,
- wie für die Lincoln -Siedlung entwickelte rechtliche Instrumente wie die Einschränkungs - und Ver-
zichtssatzung und die Stellplatzvergabeordnung in äquivalente Regelungen unter Geltung der La n-
desbauordnung NRW und der Stellplatzsatzung der Stadt Köln übersetzt werden können und
- wie Mobilitätskonzepte und insbesondere eine Einschränkungs - und Verzichtssatzung sowie eine
Stellplatzvergabeordnung rechtlich so verankert werden können, dass eine dauerhafte Sicherung
unter Geltung der Stellplatzsatzung der Stadt Köln zu gewährleisten. Zu den zu prüfenden Varia n-
ten gehören etwa eine dingliche Sicherung im Grundbuch, eine Aufnahme in die Baugenehmigung
oder einen städtebaulichen Vertrag.
AP 3 Hemmnisse und Erfolgsfaktoren für die Verstetigung und den Transfer des Mobilitätskonzepts auf a n-
dere Quartiere und Städte (ILS)
AP 3.1 Konzeption und Durchführung von qualitativen Interviews zu Hemmnissen und Erfolgsfa ktoren auto-
reduzierter Quartiersentwicklung
In der dritten Projektphase steht die Verstetigung und der Transfer des in der Lincoln-Siedlung entwickelten
und erprobten Mobilitätskonzeptes im Mittelpunkt. Als Fortführung der in der zweiten Projektphase durch-
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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geführten Akteurs- und Konfliktanalyse werden sowohl die Verstetigung des Mobilitätskonzeptes in Dar m-
stadt als auch seine Übertragung auf die Transferstadt Köln mit im Sinne einer qualitativen Prozessanalyse
wissenschaftlich begleitet. Hierfür führt das Team des ILS in beiden Städten qualitative Interviews mit allen
an den jeweiligen Planungsprozessen beteiligten Akteur*innen durch. Hierbei werden die Gespräch s-
partner*innen insbesondere danach gefragt, welche Faktoren ihrer Meinung nach ausschlaggebend sind für
den Erfolg oder das Scheitern der Verstetigung und des Transfers von Mobilitätskonzepten zur autored u-
zierten Quartiersentwicklung. Im Rahmen der Interviews und Vor -Ort-Besuche sollen nach Möglichkeit vor
allem ganz konkrete Aushandlungsprozesse, etwa zur rechtlichen Institutionalisierung von Maßnahmen zur
Stellplatzreduktion, in den Blick genommen werden.
AP 3.2 Dissemination: Auswertung und Aufbereitung der Interviews zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren
autoreduzierter Quartiersentwicklung
Die aus den Interviews mit Projektbeteiligten in Darmstadt und Köln abgeleiteten Erkenntnisse zu Hem m-
nissen und Erfolgsfaktoren autoreduzierter Quartiersentwicklung werden in jeweils geeigneten Formaten
für verschiedene Zielgruppen aus Wissenschaft und Planungspraxis aufbereitet. Geplant sind ein wisse n-
schaftlicher und ein praxisorientierter Zeitschriftenartikel zur Verstetigung und Übertragbarkeit der Ko n-
zepte und Instrumente autoreduzierter Quartiersentwicklung. Die Erkenntnisse aus diesem Arbeitspaket
sollen zudem i n die Kommunikationsstrategie für den Transfer nach NRW (vgl. AP 2.1) und die in diesem
Zusammenhang geplanten Workshops einfließen.
AP 4 Evaluation langfristiger sozial-ökologischer Wirkungen der Verstetigung des Mobilitätskonzeptes (GU)
AP 4.1 Durchführung & Auswertung Panel-Welle 4 (2025)
In NaMoLi I und NaMoLi II wurde eine Panelstudie mit bislang drei Befragungswellen der Bewohner*innen
der Lincoln -Siedlung durchgeführt. Diese Panelstudie soll auch in NaMoLi III mit einer weiteren, vierten
Befragungswelle fortgeführt werden. Ziel der erneuten Befragung ist die Abschätzung der langfristigen Wir-
kungen des Mobilitätskonzeptes und seiner Verstetigung, insbesondere Veränderungen im Mobilitätsve r-
halten und in der Bewertung des Mobilitätskonzeptes sowohl durc h die bereits länger dort wohnenden als
auch durch die erst kürzlich zugezogenen Bewohner*innen.
Das Design der Panelbefragung umfasst eine Vollbefragung aller erwachsenen Bewohner*innen der Li n-
coln-Siedlung mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens. Ähnlich wie in der Panelwelle III (2023) wird im
März 2025 auch eine Vergleichsgruppe in Darmstadt (N=3000) befragt.
Vor der Durchführung der Empirie wird in einem Workshop mit den Praxispartner*innen diskutiert, inwi e-
weit Fragen zum Mobilitätskonzept oder aktuellen Entwicklungen in der Lincoln -Siedlung aufgenommen
werden sollen. Neben dem Aufbau eines Panels in der Vergleichsgruppe wird ein Fokus dieser Befragung s-
welle auf den Veränderungen der Alltagspraktiken durch die Fertigstellung eines Nahversorgers im Zentrum
der Lincoln -Siedlung liegen. Zudem sollen durch die weitere Befragungswelle auch die Bedürfnisse und
Erfahrungen der neu zugezogenen Bewohner*innen erhoben werden.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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AP 4.2 Diskussion der Ergebnisse mit Stakeholdern & Ergebnistransfer
Die Ergebnisse der Befragungen sollen im Vergleich zu früheren Befragungen analysiert und in einem Work-
shop mit den Forschungs - und Praxispartner*innen hinsichtlich der praktischen Relevanz für die Verstet i-
gung des Mobilitätskonzepts, für die Beteiligungsformate sowie für die Transfer- und Kommunikationsstra-
tegie diskutiert werden. Auch wird die Wirkung des Mobilitätskonzeptes auf die Alltagsmobilität der B e-
wohner*innen der Lincoln -Siedlung bewertet. Die Ergebnisse dieser Evaluation der sozial -ökologischen
Wirkungen werden sowohl auf nationalen als auch internationalen Fachkonferenzen präsentiert, in Fac h-
zeitschriften veröffentlicht und mit der Bevölkerung von Darmstadt sowie den kommunalen Akteuren di s-
kutiert.
AP 4.3 Begleitforschung “BeNaMo” (DA/GU)
Die wissenschaftlichen Partner dieses Verbundprojektes werden sich an den Formaten der Begleitforschung
Nachhaltige Mobilität beteiligen. Auch die Vernetzung mit anderen weitergeführten Projekten der Förde r-
maßnahme “MobilitätsWerkStadt (MWS) 2025” liegt im Interesse des Konsortiums.
AP 5 Projektkoordination (DA/GU)
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt die Verbundkoordination in technisch -organisatorischer
Hinsicht, d. h. die Kommunikation mit dem Projektträger DLR (inkl. aller Abstimmungen und Berichtslegu n-
gen), den A ustausch mit weiteren Projekten und Initiativen der MobilitätsWerkStadt 2025 sowie der Fo r-
schungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ des BMBF und dient als erste Ansprechpartner*in des Ve r-
bundprojektes nach außen, insbesondere auch für alle praxisnahen A ktivitäten und die Öffentlichkeitsa r-
beit im Kontext des Reallabors Lincoln -Siedlung. Die Goethe -Universität Frankfurt koordiniert die wisse n-
schaftlich-fachlichen Aktivitäten von NaMoLi III, insbesondere die Abstimmung der empirischen Arbeiten,
den fachlichen Austausch innerhalb des Projektkonsortiums sowie den Ergebnistransfer in die wissenschaft-
liche Community. Dieser setzt sich zusammen aus mindestens drei Fachpublikationen, vier Vorträgen sowie
einer Abschlussveranstaltung.
6. Erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebten Ergebnisverwertung
6.1 Ergebnisverwertung Teilprojekt “Reallabor Lincoln-Siedlung” (DA)
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Mit dem Teilprojekt „Reallabor Lincoln -Siedlung“ möchte die Stadt
Darmstadt Ausgaben für den Ausbau und Erhalt von übermäßig dimensionierten MIV-Infrastrukturen redu-
zieren bzw. deren Ausbau auf ein verträgliches Maß reduzieren. So sind mit einer intensiven Förderung von
alternativen Mobilitätsangeboten wesentlich geringere (Langzeit -)Kosten für die öffen tliche Hand verbu n-
den als für den weiteren Ausbau der Flächen für den ruhenden und fließenden Verkehr. Mit der Durchfü h-
rung der zentralen Stellplatzvergabe und der Ausschreibung für die dazugehörige Stellplatzvergabeplat t-
form wird außerdem eine digitale un d sozial gerechte Vergabe des eingeschränkten Parkraumes nach
transparenten sozialverträglichen Kriterien angestrebt, welche großes Potenzial zur Regulierung des ruhen-
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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den Verkehrs hat. Mittels des Finanzierungskonzeptes sollen sich die Tätigkeiten des Mobi litätsmanage-
ments, samt Stellplatzvergabe, langfristig finanziell selbst tragen.
Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit
dem Projekt weitere Erkenntnisse zur Akzeptanz der Umsetzung des Mobilität skonzeptes auf Lincoln erlan-
gen, um dieses mit den Bedarfen aus der Bewohnerschaft in Einklang zu bringen und Strategien zur Tran s-
formation urbaner Mobilität ausloten zu können. Mit der Ausschreibung der Stellplatzvergabeplattform
werden außerdem sozio-technische Innovationen erprobt, die sich förderlich für den Umgang mit dem r u-
henden Verkehr auswirken können und ebenfalls für die Übertragbarkeit auf weitere Quartiere (LHV) g e-
nutzt werden können. Mittels des Rechtsgutachten soll geprüft werden, wie die Wis senschaftsstadt Darm-
stadt und weitere Städte und Kommunen (in NRW) nachhaltige Mobilitätskonzepte bei Neubauvorhaben
zum neuen Standard werden lassen können . Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ihre Erkenntnisse und
Konzepte in Stadtnetzwerken (z. B. D eutscher Städte- und Gemeindebund, AG Nahmobilität Hessen, u. a.),
auf Fachkonferenzen und auf ihrer Website bzw. auf der Projektwebsite (www.quartiermobil -
darmstadt.de) einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte die zu
gewinnenden Erkenntnisse und die Vorstellungen der Bewohner*innen und weiterer Akteur*innen (Wo h-
nungsbaugesellschaften, städtische Verkehrsgesellschaft usw.) zur weiteren Transf ormation der urbanen
Mobilität hin zu einem multimodalen Mobilitätsverhalten der Bewohnerschaft nutzen. Die gewonnenen
Ergebnisse aus der Umsetzungsphase sollen aufbereitet und mit den Erkenntnissen aus dem Rechtsgutac h-
ten in einen Handlungsleitfaden zur I mplementierung nachhaltiger Mobilitätskonzepte überführt werden.
Damit soll der Prozess zur Integration von nachhaltigen Mobilitätskonzepten weiter vorangetrieben we r-
den, um diesen bei weiteren Neubauvorhaben in Darmstadt und anderen Städten berücksichtige n zu kön-
nen.
6.2 Ergebnisverwertung Teilprojekt “Wissenschaftliche Koordination und Verhaltensänderungen” (GU)
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Die Goethe -Universität konzentriert sich als Forschungseinrichtung auf
ein non-profit orientiertes Arbeiten und somit auf den gesellschaftlichen Nutzen der Forschungsarbeiten.
Allerdings kann durch das Projekt ein indirekter wirtschaftlicher Nutzen für einzelne Kommunen, Unte r-
nehmen oder weitere Beteiligte entstehen, wenn z. B. durch die Ergebnisse des Projektes und die erarbei-
teten Konzepte zukünftig öffentliche und private Mittel kosteneffizienter eingesetzt werden oder wenn sich
die Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen erhöht.
Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten : Das Projekt stärkt d en weiteren transdisziplin ä-
ren Austausch zwischen Forschungseinrichtungen und kommunalen Einrichtungen und ermöglicht dadurch
sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Erkenntnisfortschritt zur sozial -ökologischen Trans-
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
17
formation von Stadt und M obilität. Neben einem Beitrag zur planungspraktischen Umsetzung innovativer
Mobilitätskonzepte wird neues Wissen zur Forschung mit Reallaboren und Transferkommunen generiert.
Die Weiterentwicklung des Paneldesigns in der Neubausiedlung Lincoln durch eine Vergleichsgruppe erwei-
tert die Möglichkeiten zur Analyse und Evaluation der langfristigen Wirkungen des Mobilitätskonzeptes
wesentlich, so dass vielversprechende neue Erkenntnisse möglich werden.
Neben der Kooperation zwischen den Partnern des Verbundvorha bens wird auch eine darüber hinausg e-
hende nationale wie internationale Vernetzung zur weiteren wissenschaftlichen Verwertung angestrebt.
Mit drei Fachpublikationen in international anerkannten Zeitschriften und vier Vorträgen auf nationalen
und internationalen Konferenzen sollen entsprechende Grundlagen gelegt werden. Auch das Durchführen
eines Projektseminars an der Goethe -Universität Frankfurt mit BA -Studierenden ist im Rahmen der Durc h-
führung der Panelstudie geplant.
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Die Ergebnisse der sozial-ökologischen Wirkungs-
abschätzung leisten durch Ergebnispräsentation und -diskussion mit den Projektpartner*innen zum einen
einen Beitrag zur weiteren Verbesserung des nachhaltigen Mobilität skonzeptes im Reall abor Lincoln. Zum
anderen können sie Ausgangspunkt für weitere Forschungsarbeiten zur sozial-ökologischen Transformation
urbaner Räume sein. Weiterhin ermöglicht die Fortführung der Panelstudie eine langfristige Perspektive auf
die Veränderungen für die Be wohnenden des Reallabor Lincoln und ist damit bei internationalen Debatten
um die Rolle von autoreduzierten Quartieren für eine sozial-ökologische Transformation von urbaner Mobi-
lität anschlussfähig. Eine wirtschaftliche Nutzung der Ergebnisse wird durch d ie wissenschaftlichen Partner
nicht intendiert. Die Ergebnisse des Projektes können jedoch von anderen Kommunen oder Bauträgern
genutzt werden, um die Ergebnisse zu transferieren und zu eigenen Projekten autoreduzierter Quartiere
weiterzuentwickeln.
6.3 Ergebnisverwertung Teilprojekt “Hemmnisse und Erfolgsfaktoren für die Verstetigung und den Transfer
des Mobilitätskonzepts auf andere Quartiere und Städte” (ILS)
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Es besteht keine Absicht zur Gewinnerzielung und kein primä res wir t-
schaftliches Interesse. Das in diesem Teilprojekt erlangte vertiefte Verständnis für die hemmenden und
fördernden Faktoren hinsichtlich der Verstetigung und der Übertragbarkeit von Konzepten und Instrume n-
ten kann jedoch bei künftigen Projekten autoreduzierter Quartiersentwicklung einen effizienten und zielge-
richteten Einsatz von jeweils geeigneten Maßnahmen ermöglichen. Auf diese Weise werden unnötige Au s-
gaben vermieden und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleistet. Hinz u
kommt, dass die so etablierten Prinzipien autoreduzierter Quartiersentwicklung selbst zur Senkung von
monetären und ökologischen Kosten beitragen, etwa indem nicht mehr Stellplätze als nötig bereitgestellt
werden.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
18
Wissenschaftliche und/oder technische Er folgsaussichten: Das in diesem Teilprojekt erlangte Wissen zu
hemmenden und fördernden Faktoren hinsichtlich der Verstetigung und Übertragbarkeit autoreduzierter
Quartiersentwicklung kann einen wichtigen Beitrag zur sozial -ökologischen Transformationsforschung leis-
ten. Bereits im Rahmen der zweiten Projektphase werden im Rahmen der Akteurs - und Konfliktanalyse
Bezüge zur international ausgerichteten Forschungscommunity der ‘Transition Studies’ hergestellt, die in
der Projektphase durch gemeinsame Publikatio nen und Konferenzteilnahmen weiter vertieft werden so l-
len.
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Die Ergebnisse des Teilprojektes fördern mittel -
bis langfristig die Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit von Konzepten der autoreduzierten Q uartiersent-
wicklung, auch unter anderen landes - und kommunalrechtlichen sowie raumstrukturellen Rahmenbedi n-
gungen. In wissenschaftlicher Hinsicht wird die Verankerung der Mobilitätsforschung innerhalb der sozial -
ökologischen Transformationsforschung weiter gestärkt.
7. Vorgesehenes Konsortium, vorgesehene Praxispartner und Begründung der Auswahl
Die Kooperation und Arbeitsteilung erfolgt im Sinne eines transdisziplinären Forschungsprojektes durch die
gemeinsame Bearbeitung der Arbeitspakete. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt (DA) leitet AP1, die Goethe
Universität (GU) AP4, das ILS AP3. Alle drei Partner*innen leiten gemeinsam AP2. Die Koordination des Ver-
bundprojektes erfolgt durch DA in technisch -organisatorischer Hinsicht, die GU koordiniert die wisse n-
schaftliche Zusammenarbeit (vgl. auch AP5).
Die drei Partner*innen verfügen über eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit in verschied e-
nen Projekten. In der Lincoln -Siedlung arbeiteten DA, GU und ILS beispielsweise bereits in NaMoLi II z u-
sammen. Die Arbeiten im Reallabor Lincoln-Siedlung werden dort gemeinsam fortgesetzt. Das ILS wird sich
mit der Untersuchung der Rolle städtischer und privater Akteur*innen bei der Realisierung von Neubaug e-
bieten einbringen. Zudem wird es die Zusammenarbeit mit der Transferkommune Köln koordinieren.
Es sollen regelmäßig Treffen und Besprechungen des Gesamtprojekts stattfinden, mindestens alle neun
Monate. Zusätzlich werden Workshops im Reallabor oder mit der Transferstadt durchgeführt, bei denen
jeweils die Anwesenheit aller Projektpartner angestrebt wird. Zudem finden bei Bedarf online Projektme e-
tings statt. Zur Integration der Wissensbestände und Vereinfachung der internen Kommunikation der betei-
ligten Partner wird auf eine gemeinsame interne Daten -Plattform („Hessenbox“) zurückgegriffen, die von
der GU bereitgestellt wird. Darüber hinaus existiert ein interner Mailverteiler, der weiter genutzt werden
soll.
8. Zeitplan, Meilensteinplanung, detaillierte Ausgaben-/ Kostenkalkulation
8.1 Zeitplan
Start: 01.09.2024, Ende: 31.08.2026
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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8.2 Meilensteinplanung
M1 Kick-off
M2 Mobilitätsbeirat der Lincoln-Siedlung
M3 Finalisierung Rechtsgutachten
M4 Start MOMA LHV
M5 Finalisierung Handlungsleitfaden
M6 Workshop in Kooperation mit ZNM in Köln (6.1, VRR(6.2) und OWL (6.3)
M7 Einreichung Paper zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren
M8 Workshop Vorbereitung Empirie
M9 Empirie Panelwelle 4
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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M10 Ergebnisworkshop
M11 Abschlussveranstaltung
8.3 Ausgaben-/Kostenkalkulation
DA GU ILS Gesamt
Personalkosten 186.725€ 260.538€ 200.578 € 647.841€
Sachkosten 7.970€ 25.537€ 2.500 € 36.007€
Fremdleistungen 458.574€ 86.604€ 47.343 € 592.521€
Reisekosten 1.000€ 7.600€ 4.000 € 12.600€
Summe 654.269€ 380.279€ 254.421 € 1.288.969€
Projektpauschale 76.056€ 20.058 € 96.114€
Gesamtsumme 654.269€ 456.335€ 274.479 € 1.385.083€
Förderquote 90% 100% 100%
Fördersumme 588.842€ 456.335€ 274.479 € 1.319.656€
Anm. Projektpauschale: Goethe Universität 20% auf Gesamtkosten, ILS 10% auf Personalkosten
9. Erklärungen des Antragstellers (Verbund)
9.1 Schutzrechteerklärung
Nach unseren Recherchen war das Vorhaben nicht bereits Gegenstand anderweitiger Forschungen/ Ent-
wicklungen/ Untersuchungen/ Patente und es bestehen keine Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen,
die einer späteren Ergebnisverwertung entgegenstehen.
9.2 EU-Erklärung
Für das Vorhaben (gesamter Verbund) ist nach unseren Recherchen derzeit eine Förderung aus Mitteln der
EU nicht möglich.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Anhang
Anhang A Literaturverzeichnis
Anhang B Lebensläufe & Publikationen
Anhang C Letter of Intent
Anhang D Angebote
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Anhang A: Literaturverzeichnis
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2021): Nachhaltige Mobilität in Lincoln. Evaluation des Mobilitätsko n-
zepts und Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen der Linco ln‐ Siedlung in Dar m-
stadt. Arbeitspapiere zur Mobilitätsforschung Nr. 25. Frankfurt a. M.: Goethe‐Universität.
https://doi.org/10.21248/gups.51590
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (submitted): Residential Self -Selection and the relative importance of
travel considerations in the residential choice of a car-reduced neighbourhood.
Loorbach, D., (2010): “Transition Management for Sustainable Development: A Prescriptive,
Complexity-Based Governance Framework”. Governance 23, 161–183.
Sabatier, P.A. (1988): “An advocacy coalition framework of policy change and the role of policy-oriented
learning therein”. Policy Sciences 21, 129–168.
Schröder, A.; Klinger, T. (submitted): From car-oriented to car-reduced planning practices: The complex
patterns of actors’ mobility-related beliefs in developing a new neighborhood. In: Environmental Inno-
vation and Societal Transitions.
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2023): Evaluierungsbericht Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung. Evalua-
tionszeitraum 2017-2022. (Download PDF).
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Anhang B: Lebensläufe & Publikationen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Dipl.-Ing. Astrid Samaan
Beruflicher Werdegang
seit Juni 2023: Abteilungsleiterin beim Mobilitäts- und Tiefbauamt, Abt. Mobilität, Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Aug. 2020 – Mai 2023: Abteilungsleiterin beim Mobilitätsamt, Abt. Mobilität, Wissenschaftsstadt
Darmstadt
2019 – 2020: Abteilungsleiterin beim Mobilitätsamt, Abt. Konzeptionelle Mobilitätsplanung,
Wissenschaftsstadt Darmstadt
2010 – 2018: Projektleiterin beim Stadtplanungsamt, Abt. Mobilität und öffentlicher Raum,
Wissenschaftsstadt Darmstadt
1995 – 2009: Projektleiterin beim Ingenieurbüro Durth-Roos Consulting, Darmstadt
1997 – 1998: Projektleiterin beim Institut für Berufspädagogik, TU Darmstadt
1990 – 1994: Projektleiterin bei der Ingenieursozietät BGS, Abt. Verkehrsplanung, Frankfurt am Main
Ausbildung
1982 – 1989: Studium des Bauingenieurwesens, Vertiefung: Verkehrswesen, an der Technischen
Hochschule Darmstadt
M.A. Hanna Wagener
Beruflicher Werdegang (Auswahl)
seit Juni 2023: Mobilitätsmanagement, Mobilitäts- und Tiefbauamt, Darmstadt
2019 – 2023: Mobilitätsmanagement, Mobilitätsamt Darmstadt, Darmstadt
2018 – 2019: Mobilitätsmanagement, Stadtplanungsamt Darmstadt, Darmstadt
2016 – 2018: studentische Hilfskraft am Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH, Frankfurt
am Main
2015, Apr. – Sep.: Freie Mitarbeiterin, raumscript, Berlin
2014, Apr. – Sep.: Praktikantin bei Quanz & Partner (ehem. Mitglied teamred Deutschland), Berlin
Ausbildung
2015 – 2019: Masterstudium, Geographien der Globalisierung, Schwerpunkt Stadt- und
Mobilitätsforschung, Goethe Universität Frankfurt am Main
2011 – 2014: Bachelorstudium, Angewandte Geographie mit Schwerpunkt Raumplanung und
Entwicklung, Universität Trier
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Goethe-Universität Frankfurt, Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung
Prof. Dr. Martin Lanzendorf
Beruflicher Werdegang:
seit Nov. 2008: Professur Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität,
rankfurt am Main
2007 – 2008: Vertretungsprofessur für Angewandte Anthropogeographie, Department für Geographie,
Ludwig-Maximilians-Universität, München
2003 – 2008: Juniorprofessur Nachhaltige Mobilität am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
und am Institut für Geographie der Universität Leipzig, Leipzig
2000 – 2003: Postdoc Stadtgeographie am Urban and Regional Research Centre Utrecht (URU), Utrecht
University, Niederlande
1996 – 2000: Doktorand am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Abteilung Verkehr, mit einem
Promotionsstipendium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Ausbildung:
2000: Promotion zum Dr. phil. der Universität Trier, Fachbereich VI Geographie mit Dissertation
"Freizeitmobilität – Unterwegs in Sachen sozial-ökologischer Mobilitätsforschung"
1991 – 1994: Studium Lehramt Sekundarstufe I/II Geographie/Mathematik, Universität Bonn, Bonn
1985/86, 88–94: Studium Diplom-Mathematik, Universität Bonn, Bonn
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen
seit 2023: Berufenes Mitglied im Klimabeirat Hessen
2021-2022: Ständiger Sachverständiger Enquete-Kommission “Zukunft der Mobilität” des Hessischen
Landtags
seit 2018: Wissenschaftlicher Beirat am ILS Dortmund
seit 2014: Mitglied des internationalen wissenschaftlichen Beirats des Journal for Transport
Geography
2013 – 2015: Mitglied der Kommission “Transport Geography” der International Geographical Union
(IGU)
2009 – 2015: Mitglied des Programmkomitees “Sustainable Land Use and Transport”, Association for
European Transport
seit 2002: Mitherausgeber der Buchreihe „Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung“, VS Verlag
für Sozialwissenschaften
seit 2000: Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des European Journal of Transport and
Infrastructure Research (EJTR)
1999 – 2009: Mitglied des Sprecherteams des Arbeitskreises Verkehr der Deutschen Gesellschaft für
Geographie (DGfG)
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Dr. Sina Selzer
Beruflicher Werdegang
seit Apr. 2018: wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für
Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
2017 – 2018: studentische Hilfskraft in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für
Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
2015 – 2016: Mitarbeit in der AG Mobilitätsforschung für das vom HOLM geförderte Projekt
„Anforderungen an und Handlungsoptionen für die städtebauliche und verkehrliche
Integration der Fernbusse in lokale Verkehrssysteme nach der Liberalisierung des
Fernbusmarktes“
2014 – 2016: Praktikum und Werkstudententätigkeit bei traffiQ, der lokalen Nahverkehrsgesellschaft in
Frankfurt am Main im Bereich „Planung Nahverkehrsangebot“
Ausbildung
2022: Promotion zum Dr. phil. der Universität Frankfurt am Main, Institut für Humangeographie
mit Dissertation "Nachhaltige Mobilität im autoreduzierten Quartier? Zwischen Narrativen
und gelebten Praktiken – eine empirische Untersuchung am Beispiel zweier Quartiere in
Darmstadt."
2015 – 2018: Masterstudium „Geographien der Globalisierung“ mit den Schwerpunkten Stadtgeographie
und Mobilitätsforschung an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
2016 – 2017: Erasmus Auslandssemester, Department of Human Geography, Universität Lund, Schweden
2012 – 2013: Erasmus Auslandssemester, Faculty of Spatial Science, Rijksuniversiteit Groningen,
Niederlande
2011 – 2015: Bachelorstudium der Geographie am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität,
Frankfurt am Main
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen
seit 2023: Mitglied des Sprecherteams des Arbeitskreises Mobilität und Verkehr der Deutschen
Gesellschaft für Geographie (DGfG)
seit 2020: Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG)
seit 2019: Mitglied des Arbeitskreises Qualitative Methoden für Geographie und raumsensible Sozial-
und Kulturforschung der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG)
seit 2018: Mitglied des Arbeitskreises Mobilität und Verkehr der Deutschen Gesellschaft für
Geographie (DGfG)
seit 2018: Mitglied im Pegasus-Netzwerk, Nachwuchsnetzwerk für Mobilitäts- und Verkehrsforschung
M.A. Simon Werschmöller
Beruflicher Werdegang
seit April 2022: wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für
Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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2021: Freiberufliche Tätigkeit für den Regionalverband FrankfurtRheinMain – Auswertung der
Aufstockerdatensätze der MiD 2017
2018 – 2022: Master of Arts „Wirtschafts- und Finanzsoziologie“ an der Goethe-Universität, Frankfurt
2019 – 2021: Studentische Hilfskraft am ISOE (Institut für sozial-ökologische Forschung) in der
Nachwuchsgruppe PlastX
2019 – 2020: Nebenfach und Zertifikat Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie
2017 – 2017: Praktikum bei infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn Bereich
Regional- und Verkehrsforschung
2016 – 2017: Erasmus Auslandssemester, Department of Economics, Bilkent University Ankara, Türkei
2014 – 2018: Bachelor of Science „Management & Economics“ an der Ruhr-Universität Bochum
Publikationen Goethe-Universität Frankfurt, Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung (Auswahl)
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (submitted): Residential Self-Selection and the relative importance of
travel considerations in the residential choice of a car-reduced neighbourhood.
Lanzendorf, M.; Scheffler, C.; Trost, L.; Werschmöller, S. (2022): Implementing bicycle‐friendly transport
policies: Examining the effect of an infrastructural intervention on residents' perceived quality of ur-
ban life in Frankfurt, Germany. In: Case Studies on Transport Policy 10, S. 2476–2485.
https://doi.org/10.1016/j.cstp.2022.10.014 (Open Access).
Selzer, S. (2022): Nachhaltige Mobilität im autoreduzierten Quartier? Zwischen Narrativen und gelebten
Praktiken – eine empirische Untersuchung am Beispiel zweier Quartiere in Darmstadt. Dissertation.
Frankfurt am Main. (Download PDF)
Selzer, S.; Schwerdtfeger, S.; Kirschner, F.; Lanzendorf, M. (2022): Reallabore in Bestands- und Neubauquar-
tieren am Beispiel der Mobilitätsforschung – Das Projekt „QuartierMobil“. In: SynVer*Z: Reallabore für
urbane Transformation - Methoden, Akteure und Orte experimenteller und ko-produktiver Stadtent-
wicklung am Beispiel der BMBF-Zukunftsstadtforschung, S.119-128. (Download PDF)
Selzer, S.; Lanzendorf, M. (2022): Car independence in an automobile society? The everyday mobility prac-
tices of residents in a car‐reduced housing development. In: Travel Behaviour and Society 28, S.90–
105. https://doi.org/10.1016/j.tbs.2022.02.008 (Open Access).
Selzer, S. (2021): Car-reduced neighborhoods as blueprints for the transition toward an environmentally
friendly urban transport system? A comparison of narratives and mobility-related practices in two case
studies. In: Journal of Transport Geography 96, 103126.
Müggenburg, H.; Blitz, A.; Lanzendorf, M. (2022): What is a good design for a cycle street? – User percepti-
ons of safety and attractiveness of different street layouts. In: Case Studies on Transport Policy.
https://doi.org/10.1016/j.cstp.2022.04.021 (Open Access).
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2021): Nachhaltige Mobilität in Lincoln. Evaluation des Mobilitätskon-
zepts und Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen der Lincoln‐ Siedlung in Darm-
stadt. Arbeitspapiere zur Mobilitätsforschung Nr. 25. Frankfurt a. M.: Goethe‐Universität.
https://doi.org/10.21248/gups.51590 (Open Access).
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
27
Samaan, A.; Selzer, S.; Stete, G. und H. Wagener (2020): „Realitätscheck“ Lincoln-Siedlung. Treiber und
Hemmnisse der praktischen Umsetzung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes. PlanerIn 06/20. S. 50-
53.
Kirschner, F.; Lanzendorf, M. (2020): Support for innovative on-street parking policies. empirical evidence
from an urban neighborhood. Journal of Transport Geography, 85. DOI:
10.1016/j.jtrangeo.2020.102726.
Blitz, A.; Busch-Geertsema, A.; Lanzendorf, M. (2020): More Cycling, Less Driving? Findings of a Cycle Street-
Intervention Study in the Rhine-Main Metropolitan Region, Germany. Sustainability, 12(3), 805. DOI:
10.3390/su12030805.
Busch-Geertsema, A.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2020): Geographien der Mobilität. Gebhardt, H.; Glaser,
R.; Radtke, U.; Reuber, P.; Vött, A. (Hrsg.): Geographie: physische Geographie und Humangeographie.
BerlSpringer, S. 1015–1032.
Busch-Geertsema, A.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2019): The future of transport and mobility research from
a geographical perspective? A German perspective on challenges and needs. Journal of Transport Geo-
graphy, 81. DOI: 10.1016/j.jtrangeo.2019.102537.
Kirschner, F.; Lanzendorf, M. (2019): Parking management for promoting sustainable transport in urban
neighborhoods. A review of existing parking policies and challenges from a German perspective.
Transport Reviews, 40(1), S. 54–75. DOI: 10.1080/01441647.2019.1666929.
Selzer, S.; Lanzendorf, M. (2019): On the Road to Sustainable Urban and Transport Development in the Au-
tomobile Society? Traced Narratives of Car-Reduced Neighborhoods. Sustainability, 11(16), 4375. DOI:
10.3390/su11164375.
Blechschmidt, A.; Czowalla, L.; Lanzendorf, M. (2018): Fahrrad und öffentlichen Verkehr gemeinsam den-
ken. Die Verknüpfung von Fahrradmobilität mit öffentlichem Verkehr als Beitrag zu Daseinsvorsorge
und Klimaschutz. Ein Handlungsleitfaden für Bund, Länder, Kommunen sowie Mobilitätsdienstleister.
Arbeitspapiere zur Mobilitätsforschung Nr. 19. Frankfurt a.M.
Busch-Geertsema, A.; Lanzendorf, M. (2017): From university to work life. jumping behind the wheel? Ex-
plaining mode change of students transferring to professional life. Transportation Research Part A: Po-
licy and Practice, 106, S. 181–196. DOI: 10.1016/j.tra.2017.09.016.
Busch-Geertsema, A.; Lanzendorf, M.; Müggenburg, H.; Wilde, M. (2015): Mobilitätsforschung aus nachfra-
georientierter Perspektive. Theorien, Erkenntnisse und Dynamiken des Verkehrshandelns. Canzler, W.;
Knie, A.; Schwedes, O. (Hrsg.): Handbuch Verkehrspolitik. 2. Aufl., Wiesbaden: Springer VS – Studien
zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, S. 755–779.
Müggenburg, H., Busch-Geertsema, A., Lanzendorf, M. (2015): Mobility biographies: A review of achieve-
ments and challenges of the mobility biographies approach and a framework for further research.
Journal of Transport Geography, 46, S. 151–163. DOI: 10.1016/j.jtrangeo.2015.06.004.
Eine vollständige Liste der Publikationen der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung aus den vergangenen Jah-
ren befindet sich unter: https://www.uni-frankfurt.de/133296078
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH, Forschungsgruppe Mobilität und
Raum
Dr. Thomas Klinger
Beruflicher Werdegang:
seit Feb. 2020: Leiter der Forschungsgruppe „Mobilität und Raum“ am ILS – Institut für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung und der ILS Research in Dortmund
2017 – 2018: Gastwissenschaftler an der University of Oxford, Transport Studies Unit
(DAAD-Postdoc-Stipendium)
2009 – 2020: wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für
Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
2006 – 2009: Projektmitarbeiter im Planungsbüro architecture et aménagement, Luxemburg
Ausbildung:
2014: Promotion zum Dr. phil. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für
Humangeographie mit der Dissertation "Städtische Mobilitätskulturen und Wohnumzüge"
1999 – 2006: Studium der Angewandten Geographie, Politikwissenschaften, Volkswirtschaftslehre und
Germanistik an der Universität Trier und der University of Edinburgh (UK)
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen
seit 2020: Wissenschaftlicher Beirat des Zukunftsnetz Mobilität des Landes Nordrhein-Westfalen
seit 2015: VGDH – Verband der Geographen an Deutschen Hochschulen
Annika Schröder
Beruflicher Werdegang:
2018 – 2021: Radverkehrsplanerin, Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, Fahrradbüro
Ausbildung:
2012 – 2018: Bachelorstudium der Geographie und Germanistik sowie Masterstudium der
Humangeographie – an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Univesità
degli Studi di Perugia (Italien)
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen
seit 2020: Sprecherin AK Mobilität und Verkehr im DVAG - Deutscher Verband für Angewandte
Geographie
Publikationen ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (Auswahl)
Schröder, Annika; Klinger, Thomas (submitted): From car -oriented to car -reduced planning practices: The
complex patterns of actors’ mobility -related beliefs in developing a new neighborhood. In: Enviro n-
mental Innovation and Societal Transitions.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
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Groth, Sören; Klinger, Thomas; Otsuka, Noriko (2023): Geographies of new mobility services: The
emergence of a premium mobility network space. In: Geoforum, 144, 103765.
Krome, Carolina; Hellmund, Marius; Thelen, Charlotte; Klinger, Thomas; Reutter, Ulrike (2023): Mobil-
stationen als Baustein der Verkehrswende. In: Der Nahverkehr, 1-2, 50–55.
Holz-Rau, Christian; Heyer, Rabea; Schultewolter, Mirjam; Aertker, Johannes; Wachter, Isabelle; Klinger,
Thomas (2022): Eine Verkehrstypologie deutscher Großstädte. In: Raumforschung und Raumordnung |
Spatial Research and Planning 80, 2, 137–152. DOI: 10.14512/rur.95
De Vos, Jonas; Lättmann, Katrin; van der Vlugt, Anna-Lena; Welsch, Janina; Otsuka, Noriko (2022): Determi-
nants and effects of perceived walkability: a literature review, conceptual model and research agenda.
In: Transport Reviews, online first July 21, 2022. DOI: 10.1080/01441647.2022.2101072
Altenburg, S.; Esser, K.; Wittowsky, D.; Groth, S.; Kienzler, H.-P.; Kurte, J.; van der Vlugt, A.-L. (2018): Ver-
kehrlich-städtebauliche Auswirkungen des Online- Handels. Wie können die zunehmenden Lieferver-
kehre in den Städten konfliktfrei abgewickelt werden? Internationales Verkehrswesen, Jg. 70, H. 2, S.
24–27.
Danielzyk, R.; Dittrich-Wesbuer, A.; Hilti, N.; Tippel, C. (Hrsg.) (2020): Multilokale Lebensführungen und
räumliche Entwicklungen – ein Kompendium. Hannover = Forschungsberichte der ARL, Nr. 13.
Dittrich-Wesbuer, A.; Eichhorn, S.; Schulwitz, M. (2019): On the move? Berufspendler und Zweitwohnungen
in München. Standpunkte 5.2019 „Temporäres Wohnen in München“, S. 4–7.
Dittrich-Wesbuer, A.; Klinger, T. (2020): Die Mobilisierung der Arbeit und das Homeoffice. Die Corona- Pan-
demie als Chance zur nachhaltigen Transformation berufsbedingter Mobilität? Dortmund = ILSIMPUL-
SE 2/20.
Dittrich-Wesbuer, A.; Zimmer-Hegmann, R.; Hübner, F. (2020): Reallabore in der Stadtentwicklung –
Erfahrungen mit einem neuen Forschungsformat. Dortmund = ILS-TRENDS 1/20.
Garde, J.; Konrad, K.; Wittowsky, D. (2016): Die Vision von einer smarten Stadt. Warum digitale Technolo-
gien allein unsere Städte nicht transformieren werden. Transforming Cities, Nr. 01/2016, S. 36–40.
Groth, S. (2016): Multimodal Divide. Zum sozialen Ungleichgewicht materieller Verkehrsmitteloptionen.
Internationales Verkehrswesen, Nr. 01/2016, S. 66−69.
Groth, S.; Kurte, J.; Wittowsky, D. (2019): Boom der Lieferverkehre auf der letzten Meile. RaumPlanung 202,
H. 3/4, S. 22–29.
Hunecke, M.; Groth, S.; Wittowsky, D. (2020): Young social milieus and multimodality: Interrelations of tra-
vel behaviours and psychographic characteristics. Mobilities, Vol. 15, Issue 5, pp. 397–415. Doi:
10.1080/17450101.2020.1732099. (online first 05.03.2020)
Jansen, H.; Garde, J.; Bläser, D.; Frensemeier, E. (2015): Städtische Mobilstationen – Funktionalität und
Gestaltung von Umsteigeorten einer intermodalen Mobilitätszukunft. Proff, Heike (Hrsg.): Entschei-
dungen beim Übergang in die Elektromobilität – Technische und betriebswirtschaftliche Aspekte.
Wiesbaden, S. 515–532.
Klinger, T. (2017): Moving from Monomodality to Multimodality? Changes in Mode Choice of New Resi-
dents. Transportation Research Part A. Policy and Practice, 104, S. 221–237. DOI:
10.1016/j.tra.2017.01.008.
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
30
Klinger, T. (2017): Residential relocations between mobility cultures as key events during the lifecourse.
Murray, L.; Robertson, S. (Hrsg.): Intergenerational Mobilities. Relationality, age and lifecourse. Abing-
don, New York: Routledge, S. 105–121.
Konrad, K.; Groth, S. (2019): Consistency or contradiction? Mobility-Related Attitudes and Travel Mode Use
of the Young New Generation. Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning,
Vol. 78, Issue 2, pp. 135-151. doi: 10.2478/rara-2019-0050. (online first 18.10.2019)
Oswald, F.; Klinger, T.; Conrad, K.; Penger, S.; Siedentop, S. (2021): Das Recht auf Teilhabe am kulturellen
und gesellschaftlichen Leben im Alter am Beispiel urbaner Mobilität – Eine interdisziplinäre Positions-
bestimmung. Psychotherapie im Alter (zur Veröffentlichung angenommen)
Otsuka, N.; Delmastro, T.; Wittowsky, D.; Pensa, S.; Damerau, M. (2019): Assessing the accessibility of ur-
bannodes: The case of TEN-T railway stations in Europe. Applied Mobilities, Vol. 4, Issue 2, pp. 219–
243. doi: 10.1080/23800127.2019.1573778. (online first 26.02.2019)
Reutter, U.; Stiewe, M. (2019): Mobilitätsmanagement in Deutschland angekommen?! Informationen zur
Raumentwicklung, H. 2, S. 14–25.
Tippel, C.; Plöger, J.; Becker, A. (2017): ‘I Don’t Care About the City’ – The Role of Connections in Job- Rela-
ted Mobility Decisions of Skilled Professionals. Regional Studies, Regional Science, Vol. 4, Issue 1, pp.
94–108. doi: 10.1080/21681376.2017.1315611. (online first 11.05.2017)
van der Vlugt, A.-L.; Curl, A.; Wittowsky, D. (2019): What about the people? Developing measures of percei-
ved accessibility from case studies in Germany and the UK. Applied Mobilities, Vol. 4, Issue 2, pp. 142–
162. doi: 10.1080/23800127.2019.1573450. (online first 26.02.2019)
Welsch, J.; Conrad, K.; Wittowsky, D. (2018): Exploring Immigrants Travel Behaviour: Empirical Findings
from Offenbach am Main, Germany. Transportation, Vol. 45, Issue 3, pp. 733–750. doi:
10.1007/s11116-016-9748-9.
Welsch, J.; Conrad, K.; Wittowsky, D.; Reutter, U. (2014): Einfluss des Migrationshintergrundes auf die All-
tagsmobilität im urbanen Raum. Raumforschung und Raumordnung, Jg. 72, H. 6, S. 503–516. doi:
10.1007/s13147-014-0323-6.
Eine vollständige Liste der Publikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ILS Dortmund aus den
vergangenen Jahren befindet sich unter: https://www.ils-
forschung.de/fachpublikationen/veroeffentlichungen-vortraege/
Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“
31
Anhang C: Letter of Intent/Absichtserklärung
LOI Stadt Köln
LOI Zukunftsnetz Mobilität NRW
Anhang D: Angebote
Angebot Steteplanung (Handlungsleitfaden) einschl. Anlage von f3
Angebot Dolde Mayen & Partner (Rechtsgutachten)
Angebot HEAG mobilo einschl. Anlage
Angebot DGM (Folierung Infoschilder)
Angebot Friedrich Ebert Verlag („Die supergeheime Bannzone“)
Angebot Identitätsstiftung (Einführungsworkshop) einschl. Anlage Konzept
Angebot Bohm&Nonnen Urhahn (Websiteerweiterung, Hosting)
Angebot Bohm&Nonnen (Imagebroschüre, Flyer LHV, Wort-Bild-Marke)
Angebot Team ewen (Moderation)
Angebot Adicco Media Service GmbH (Verteilung lincolnmobil-Info)
Angebot y-not (Willkommenstaschen LHV)
Angebot Schumacher (Neugestaltung Infoschilder)
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 1
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung – NaMoLi Stufe 3
Unterauftrag - Angebot
HINTERGRUND UND AUFGABE
Das Projekt „Nachhaltige Mobilität in Lincoln - Implementierung innovativer nach-
haltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen und Konversions flächen am
Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt“ (NaMoLi) wird im Ra hmen der För-
dermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ vom Bundesministerium fü r Bildung
und Forschung (BMBF) gefördert. Das Projekt zielt auf die Umsetzung des nach-
haltigen Mobilitätskonzeptes in der Darmstädter Lincoln-Siedlung sowie auf eine
mögliche Übertragbarkeit auf weitere Kommunen ab. Das Projekt wird in Koope-
ration zwischen der Wissenscha ftsstadt Darmstadt, der Goethe-Un iversität
Frankfurt am Main und der ILS Research gGmbH durchgeführt. Das Projekt be-
findet sich derzeit in Förderphase II. Eine dritte Förderphase ist für den Zeitraum
01.09.2024 bis 31.8.2026 vorgesehen und soll mit einem entsprechenden Antrag
unterlegt werden.
Die Lincoln-Siedlung in Darmstadt dient als Modellquartier für die Etablierung
nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubauquartieren. Durch vers chiedene pla-
nerische und ordnungs- bzw. verkehrsrechtliche Instrumente konnte die Siedlung
autoreduziert entwickelt werden. Schwerpunkte des Mobilitätskonzeptes sind die
reduzierte Bereitstellung der Inf rastrukturen für den motorisie rten Individualver-
kehr, die Förderung des Umweltverbundes sowie die Bereitstellung multimodaler
Mobilitätsangebote, die Etablierung eines Mobilitätsmanagements (einschließlich
eines Finanzierungskonzepts), ein Stellplatzmanagement sowie die kontinuierli-
che Beteiligung der Wohnbevölkerung und weiterer Akteure (z.B. Projektentwick-
ler). Die Entwicklung der Lincoln -Siedlung zu einem auto-reduzi erten Quartier
begann 2016 mit dem Bezug der erst en sanierten Wohnungen der st ädtischen
Wohnungsbaugesellschaft Bauverein AG. Das Projekt NaMoLi beglei tet seit
2018 die Umsetzung des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes.
Ziel für die dritte Förderphase ist es, die in der Lincoln-Sied lung erprobten und
umgesetzten sozio-technischen M aßnahmen weiterzuentwickeln und ggfs. zu
optimieren (Verstetigung), ein Transferkonzept zu entwickeln, das die Übertrag-
barkeit der in der Lincoln-Siedlung gewonnenen Erkenntnisse auf weitere Neu-
baugebiete (in Darmstadt und in anderen Städten) ermöglicht und d a b e i d i e
Hemmnisse sowie die erfolgsför dernden Faktoren identifiziert. D es Weiteren ist
vorgesehen, die langfristige Wirkung des Mobilitätskonzepts zu evaluieren, ins-
besondere in Bezug auf Verhaltensänderungen und deren sozio-ökologische Be-
deutung.
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 2
Projektbestandteil ist u.a. die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Prüfung der
Übertragbarkeit der rechtsverbindlichen Instrumente einer autoreduzierten Quar-
tiersentwicklung für weitere Qu artiersentwicklungen bzw. Neubau vorhaben in
Darmstadt sowie im Hinblick auf die Anwendung in Nordrhein-Westfalen am Bei-
spiel der Stadt Köln.
Des Weiteren soll ein Handlungsleitfaden erstellt werden, der alle bisherigen Er-
kenntnisse bündelt und in geeigneter Weise und gut verständlich aufbereitet. Die-
ser Leitfaden soll für Kommunen, pri vatwirtschaftliche Projekte ntwickler und
sonstige Akteure aufzeigen, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert werden,
was in der Planungsphase zu beachten ist und welche Bausteine u nd Instru-
mente bei Planung und Umsetzung eingesetzt werden können, um ei ne größt-
mögliche Akzeptanz zu erreichen.
Das vorliegende Angebot bezieht sich auf die Entwicklung und Er stellung des
Handlungsleitfadens, beschreibt die erforderlichen Arbeitsschritte / Leistungen im
Detail und beziffert die damit verbundenen Kosten.
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 3
ARBEITSPROGRAMM / LEISTUNGEN
AP 1 Grundlagen
Der erste Arbeitsschritt dient der Abstimmung der Arbeitsschritte, -ziele und -in-
halte sowie der Erstellung eines Strukturplans für die Bearbeitung.
Es werden die vorliegenden rele vanten Unterlagen, insbesondere das im Zuge
der Projektbearbeitung erstellte Rechtsgutachten sowie die bish erigen bauord-
nungsrechtlichen Vorgaben / Anwendungen gesichtet und ausgewertet.
Leistungen AP 1
Einarbeiten in die Ziele und Bausteine der dritten Stufe des Forschungspro-
jekts NaMoLi,
Erstellung eines Bearbeitungs- und Strukturplans für die Durchführung (un-
ter Berücksichtigung der Workshops mit Teilnahme StetePlanung),
Aufbereitung / Darlegung der Kernaussagen des Rechtsgutachtens sowie
weiterer formaler Vorgaben / Instrumente zur Integration in den Handlungs-
leitfaden.
AP 2 Learning Case Lincoln-Siedlung
Die Lincoln-Siedlung ist bundesweites Modellprojekt in Sachen nachhaltiger Mo-
bilität. Das zugrunde liegende Mobilitätskonzept wurde mehrfach ausgezeichnet.
Darüber hinaus war / ist die Lincoln-Siedlung Reallabor in vers chiedenen For-
schungszusammenhängen.
StetePlanung begleitet die Umse tzung des - ebenfalls vom Büro e rarbeiteten -
Mobilitätskonzepts von Beginn an. Die vorliegenden Erfahrungen mit Planung
und Umsetzung des Mobilitätskonzepts sollen im Handlungsleitfad en verständ-
lich kommuniziert werden.
Dazu sind die im Rahmen der bisherigen Forschungsschritte von Seiten der GUF
herausgearbeiteten Wirkungen des Mobilitätskonzepts im Hinblick auf Verhal-
tensänderungen genauso zu betrach ten wie die Erfahrungen des Mo bilitätsma-
nagements mit der Durchführung der betrauten Aufgaben, die Einh altung von
(verkehrsrechtlich) regeln und die Erfahrungen mit der Ausschre ibung von
Dienstleistungen.
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 4
Leistungen AP 2
Zusammenstellung der vorliegenden Erkenntnisse aus Planung und Umset-
zung des Mobilitätskonzepts Linc oln-Siedlung in enger Kooperati on mit der
Stadt Darmstadt und der GUF:
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt mit der (politischen) Diskussion im Vor-
feld der Entwicklung eines autoarmen Quartiers,
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt mit der Finanzierung und der Organi-
sation des Mobilitätsmanagements (MM),
‐ Erfahrungen des MM mit der Vermi etung der Stellplätze in der Lincoln-
Siedlung (Quartiersgaragen und Privatgrund),
‐ Erfahrungen des MM mit dem Ber atungsangebot „MobiCheck“,
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt mit den Beteiligungsformaten Mobili-
tätsbeirat (für EigentümerInnen) und des Arbeitskreises für die Bewoh-
nerschaft (heute MoVe Lincoln),
‐ Erfahrungen der Stadt Darmst adt / Ordnungsamt mit der Einhaltung von
Verkehrsregeln (z.B. Parkraumbewirtschaftung),
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt mit der Akzeptanz des Mobilitätskon-
zepts und seiner Bausteine durch die verschiedenen Akteure zum Be-
zugsbeginn,
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt bei der Ausschreibung von Dienstleis-
tungen bzw. der Etablierung von multimodalen Angeboten,
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt mit Vorgaben zur Infrastruktur (z.B.
Umfang Fahrradabstellanlagen) bei den Investoren / Eigentümern,
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt m it dem Umgang von Flächen (Private
und öffentliche) in Zwischenzuständen,
‐ Ergebnisse der 3 Befragungswell en der Bewohnerschaft der Lincoln-
Siedlung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
AP 3 Learning Cases outside Darmstadt
StetePlanung berät seit Jahren Kommunen bei der Umsetzung von nachhaltigen
Mobilitätskonzepten für Quartier e – Neue Quartiere und Bestands quartiere
gleichermaßen. Wir sind im st ändigen Austausch mit Kommunen unt erschiedli-
cher Größen und verfolgen die dort eingesetzten Instrumente und Maßnahmen.
Im Rahmen von NaMoLi III soll recherchiert und dargelegt werden , wie und mit
welchen Ansätzen / Maßnahmen und Instrumenten andere Kommunen d ie an-
gestrebten Ziele für eine nachhaltige Mobilität umsetzen wollen und ggfs. welche
Erfahrungen bereits vorliegen. Dabei ist beispielsweise der Umgang mit dem ru-
henden Kfz- und Radverkehr und seine Verortung ein zentrales Th ema, im öf-
fentlichen Straßenraum und auf Privatgrund gleichermaßen.
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 5
Leistungen AP 3
Recherche von bis zu 3 geeigneten Beispielen für nachhaltige Mobilitäts-
konzepte in Neubauquartieren,
Darlegen der angestrebten Ziele der dortigen Quartiersentwicklung im Hin-
blick auf nachhaltige Mobilität,
Aufbereitung der konkreten Bausteine der entwickelten Mobilitätskonzepte
und Darlegen der eingesetzten bzw. geplanten Instrumente für die Umset-
zung,
Prüfen der Eignung der Beispiele bzw. von Einzelaspekten für eine Auf-
nahme / Integration in den zu erstellenden Handlungsleitfaden in Ergän-
zung zu den Erkenntnissen aus der Lincoln-Siedlung,
Abstimmung der Ergebnisse mit der Stadt Darmstadt und den Forschungs-
partnern GUF und ILS.
AP 4 Handlungsleitfaden
Die Ergebnisse der bisherigen Arbeitsschritte sollen in einem Handlungsleitfaden
in Form einer grafisch ansprechenden Broschüre (Format A4, ca. 50 Seiten) zu-
sammengestellt werden.
Der Handlungsleitfaden soll als Anleitung für die Kommunen Schr itt für Schritt
aufzeigen, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert werden können. Er kann
als "Werkzeugkasten" verstanden we rden, der auf detailliertere Informationen
verweist. Dabei soll in einzelnen Kapiteln bzw. anhand konkrete r Beispiele ge-
zeigt werden, was es zu beachten gilt (bspw. gute Radabstellanlagen).
Der Handlungsleitfaden soll die B austeine des Mobilitätskonzeptes der Lincoln-
Siedlung (Mobilitätsmanagement, St ellplatzmanagement, Finanzier ung, Infra-
struktur, Kommunikation und Öff entlichkeitsarbeit, Beteiligung bzw. frühzeitige
Einbindung der versch iedenen Akteure etc.) vollumfänglich abbilden und Emp-
fehlungen für die Umsetzung der e inzelnen Maßnahmen geben. Bei den Emp-
fehlungen sollen auch Erfahr ungen aus anderen Städten einfließe n, die auto-
arme Quartiere entwickeln.
Zur Unterstützung bei der Entwicklung des Leitfadens wird für die Gestaltung als
Broschüre das Büro 3f Design herangezogen, das über umfängliche Erfahrungen
in der Entwicklung entsprechender Broschüren verfügt. Das Angebot des Grafik-
büros ist als Anlage beigefügt.
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 6
Leistungen AP 4
Entwickeln eines inhaltlichen Konzepts für den Leitfaden und einer Grund-
struktur der Broschüre, Abstimmen mit dem beauftragten Grafikbüro und
mit der Stadt Darmstadt bzw. den Forschungspartnern,
Festlegen des Umfangs der einzelnen Inhaltsabschnitte / Kapitel und der
konkreten Inhalte,
Verfassen von Texten für die einzelnen Kapitel,
Abstimmen der Texte mit dem Grafikbüro zur Einbindung in das grafische
Konzept, ggfs. Überarbeitung der Texte und Anpassung an die jeweils zur
Verfügung stehenden Seiten in der Broschüre,
Auswahl von geeigneten Fotos / Bildern in Abstimmung mit dem Grafikbüro,
Auswahl von Inhalten für Info-Grafiken zur Weiterbearbeitung durch das
Grafikbüro,
Endabstimmung des Leitfadens / der Broschüre mit allen Beteiligten.
AP 5 Externe Austausch-Workshops
Im Rahmen des Projekts soll es einen Austausch mit der Stadt Köln und weiteren
Kommunen in NRW geben, der vom ILS organisiert und nach derzeitigem Stand
in Köln bzw. NRW stattfinden wird. StetePlanung wird sich einbringen und zu den
bisherigen Ergebnissen aus der Lin coln-Siedlung berichten. In a llen Fällen wird
davon ausgegangen, dass StetePlanung mit 2 Personen teilnehmen wird.
Leistungen AP 5
Erarbeitung eines fachlichen Inputs in Form einer Präsentation,
Teilnahme an 3 Externen Projektkonferenzen (einschließlich Übernach-
tung),
Sachgerechte Auswertung der Ergebnisse, Schlussfolgerungen für den zu
erstellenden Leitfaden.
AP 6 Interne Abstimmung
Die Bearbeitung des Projekts erfordert eine enge Abstimmung und Kooperation
mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es wird vorgeschlagen, im regelmäßigen
Turnus Termine anzusetzen, wo der aktuelle Projektstand besproc hen, Daten
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 7
und Informationen ausgetauscht sowie erforderliche Arbeitsschritte abgestimmt
werden. Die Termine werden als Digitaltermine angeboten, bei Bedarf kann auch
ein Präsenztermin erfolgen.
Auch mit den beiden Forschungspar tnern der Goethe-Universität F rankfurt und
ILS soll eine Abstimmung stattfinden, nicht zuletzt auch um die 3 Workshops in
NRW vorzubereiten. Diese Abstimmung erfolgt ebenfalls digital.
Für die Diskussion des Leitfadens sollen 2 Verbundprojekttreffen mit Workshop-
charakter stattfinden, die inhaltlich vorzubereiten und deren Ergebnisse bzw. Hin-
weise für den Leitfaden in geeigneter Weise zu berücksichtigen sind.
Leistungen AP 6
Teilnahme an Digitalkonferenzen mit der Stadt Darmstadt (6 Termine) und
der Goethe-Universität Frankfurt / ILS (3 Termine) über den gesamten Pro-
jektzeitraum,
Ggfs. Vorbereitung eines fachlichen Inputs und Festhalten der Abstim-
mungsergebnisse in einem Kurzprotokoll,
Vorbereitung, Teilnahme und Ergebnisaufnahme von 2 Workshops zum
Handlungsleitfaden (Konzept und Broschüre) als Digital-Veranstaltung.
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 8
HONORAR
Die Kosten für die beschriebenen Leistungen werden netto 55.870,00 Euro be-
tragen. Die einzelnen Arbeitsbausteine wurden dabei wie folgt kalkuliert:
AP 1 Grundlagen 3.600,00 Euro
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 10 h á 90 € 900,00
Projektbearbeitung 30 h á 75 € 2.250,00
Wiss. Hilfskraft 10 h á 45 € 450,00
AP 2 Learning Case Lincoln 9.150,00 Euro
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 10 h á 90 € 900,00
Projektbearbeitung 80 h á 75 € 6.000,00
Wiss. Hilfskraft 50 h á 45 € 2.250,00
AP 3 Learning Case Outsite Darmstadt 5.700,00 Euro
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 20 h á 90 € 1.800,00
Projektbearbeitung 40 h á 75 € 3.000,00
Wiss. Hilfskraft 20 h á 45 € 900,00
AP 4 Handlungsleitfaden 20.400,00 Euro
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 40 h á 90 € 3.600,00
Projektbearbeitung 200 h á 75 € 15.000,00
Wiss. Hilfskraft 40 h á 45 € 1.800,00
AP 5 Externe Austausch-Workshops 10.020,00 Euro
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 3x16 h á 90 € 4.320,00
Projektbearbeitung 3 x16 h á 75 € 3.600,00
Reisekosten 3 Veranstaltungen 2.100,00
AP 6 Interne Abstimmung 7.000,00 Euro
Abstimmung mit Stadt Darmstad t (6 x digital á 500 €) 3.000,00 Euro
Abstimmung mit GUF (4 x digital á 500 €) 2.000,00 Euro
Diskussionsworkshops zum Leitf aden (2 x digital á 1.000 €) 2.0 00,00 Euro
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III Ang ebot
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 9
Hinzu kommt eine Nebenkostenpauschale von 6%. Darin enthalten s ind allge-
meine Bürokosten, Materialkoste n, Kosten für Kommunikation /Tel efon. Hinzu
kommt die gesetzliche Mehrwert steuer in Höhe von derzeit von 19 %. Ebenfalls
enthalten sind Reisekosten zu den 3 Externen Workshops in NRW. Damit ergibt
sich ein Angebotspreis von 70.474,42 Euro brutto.
Es wird vorausgesetzt, dass die von der Stadt Darmstadt bereitgestellten Unter-
lagen den aktuellen Stand abbilden, in digitalisierter Form (z.B. dwg-Dateien oder
GIS-Dateien) vorliegen und – wie alle benötigten Unterlagen - kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt werden.
BESONDERE LEISTUNGEN / ZUSATZLEISTUNGEN
Eventuell erforderliche weitere Leistungen wie z.B. weitere externe Veranstaltun-
gen, Treffen des Gesamtprojektteams, etc. können erbracht werden; sie sind mit
dem Auftraggeber abzustimmen und sind – wenn nichts anderes vereinbart wird
– mit folgenden Stundensätzen (netto zzgl. MWSt) zu vergüten:
Büroleitung 90,00 Euro
Projektbearbeitung (Dipl.-Ing. / M.Sc.) 75,00 Euro
stud. Mitarbeit (B.Sc / B.Eng. / B.A.) 45,00 Euro
Darmstadt, den 09.07.2023 g e z . S t e t e
IBAN DE74 5089 0000 0001 7275 08
BIC GENODEF 1VBD
StetePlanung
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Gisela Stete DASL SRL
Sandbergstraße 65
64285 Darmstadt
ANGEBOT »LEITFADEN - Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung – NaMoLi Stufe 3«
07.07.2023
Sehr geehrte Gisela Stete,
herzlichen Dank für die interessante Anfrage zur Erstellung eines Handlungsleitfadens – gerne
bieten wir unsere Leistungen wie folgt an:
1. Projektmanagement
Projektmanagement: Präsentation, Kontakt, Briefing | Projekttreffen/Teams-Call zum Auftakt
2. Kommunikationskonzept
Aufbauend auf Ihren textlichen Vorgaben werden redaktionelle Elemente wie, Rubriken, Hinweiskäs-
ten, Zitate, Icons, Grafiken o.ä. zur Gliederung und bildlichen Erläuterung des Inhaltes mit Ihnen und
in Abstimmung mit dem AG entwickelt.
3. Gestaltungskonzept
ZIelgruppengerechtes grafisches Konzept nach Briefing in Zusammenarbeit entwickeln | Gestaltungs-
klammer (Schriften, Farben, Satzspiegel) | Entwurf (4 exemplarische Seiten (Layout) zur Abstimmung des
Gestaltungskonzepts und Einzel-Elemente nach Konzept)
4. Layout und Satz - Leitfaden (48+4 Seiten, Deutsch)
Titel/Umschlag, 2 Varianten | Layout und Satz von 48 Folgeseiten nach abgestimmtem Gestaltungs-
konzept | eine komplexe Grafik (Basis-Gebietskarte mit bis zu v 4 Parametern nach Briefing entwickeln)
| 2 komplexe Grafiken (Schaubild nach Skizze entwicklen) | 8 Diagramme, Graphen oder Tabellen (aus
Zahlen oder Vorlage entwickeln) oder Icons | 2 Grafiken adaptieren (Farbe und Schrift anpassen soweit
möglich) | 30 Fotos/Scans/Logos (Auswahl/Recherche, Ausschnittsbestimmung + Bildbearbeitung,
Daten-Übernahme von AG | 5 Motive, Ankauf z. B. bei stock.adobe.com als Standardlizenz, einge-
schränkte Nutzung nur für diese Publikation (keine Weitergabe an den AG möglich) | 2 Korrektur -
schleifen | Freigabeprozedere | Übergabe als Druckdatei und als barrierefreie Datei für Web
5. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für die Gestaltung dieses Mediums sind räumlich und zeitlich unbegrenzt enthalten. Eine
weitere Nutzung der Gestaltung für weite Medien ist wünschenswert, aber nicht enthalten. Ausgenom-
men ist ebenso die wertschöpfende Weitergabe an Dritte.
Vergütung € 13.050
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Wir hoffen, Ihnen hiermit ein interessantes Angebot machen zu können und würden uns über
eine Beauftragung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Schmidtchen, 3f design
Anh.: Arbeitsprobe zu Leitfäden-"Politik mit Tiefgang" für das HMUKLV, wobei die beauftragte
Gestaltungstiefe etwas über jener in unserem obigen Angebot angesiedelt ist.
Planung mit Tiefgang
Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
BodenschuTz
Damit Leben drin ist!
Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
5
Inhalt
Oberfläche
Lebensumwelt
Naturerlebnis
Heimat
Hier finden Ihre Bürgerinnen und Bürger
die Verbundenheit mit dem Land, auf
dem sie leben.
A-horizont
Grenzfläche von Luft, Leben und Gestein
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Kontakt der Pflanzen zum Unterboden
Hier werden regionale Produkte erzeugt.
Hier lebt der Artenschatz der Erde.
B-horizont
Wasserrückhalt
Rückhalt von Nähr- und Schadstoffen
Hier befindet sich der Wurzelraum für die
Wasserversorgung der Pflanzen.
c-horizont
Ausgangssubstrat
Hier liegt die Basis für die Eigenschaften
und Funktionen unserer Böden.
Seite 6
Zuständigkeitsnetz
Seite 8
Platz zum Wachsen lassen:
Mehrwert von Böden einplanen.
Seite 20
Wasser besser managen:
Mit dem Speicherpotenzial des Bodens rechnen.
Seite 34
Recht und Gesetz:
Was muss, was soll, was kann?
Seite 24
Verdichtung vermeiden:
Gesunden Boden vor Belastung schützen.
Seite 30
Überblick behalten:
Aufgaben zum Bodenschutz vernetzen.
Seite 36
das Wichtigste:
Vorsorgender Bodenschutz in Ihrer Planung.
Seite 38
Glossar | Links & Quellen
Seite 16
Flächenverbrauch begrenzen:
Böden bewerten und gezielt bewahren.
Seite 12
stadtklima kühler planen:
Klimafunktionen des Bodens nutzen.
Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
7
Rechtlicher und
planerischer Rahmen.
Zuständigkeiten klären ...
... Aufgaben vernetzen
Einbinden externer Fachkräfte
für Planung, Gutachten und Bauausführung.
Bodenschutz
(Konzept)
Kühler
planen
Platz zum
Wachsen lassen
Wasser besser
managen
Verdichtung
vermeiden
Flächenverbrauch
begrenzen
umweltamt
Bauordnungsamt
hoch- und Tiefbauamt
externe Akteure
Planungsamt
Grünfl ächenamt
Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
11
Maßnahmengruppen
Maßnahmen Planerische Verankerung und umsetzung
Grünflächen neu anlegen. Ausführungsplanung:
 Belassen des natürlich anstehenden Bodens.
 Bei Fremdzufuhr Kontrolle der Qualität des Bodenmaterials auf Schadstoffe,
Fremdmaterial und Neophyten.
 Ausführen bei trockener Witterung und mit bodenschonender Technik, um
Verdichtungen zu vermeiden.
 Ansaaten und Pflanzungen an den Bodenverhältnissen ausrichten. Regional
typische, heimische Blühpflanzen bevorzugen, Biologische Vielfalt fördern.
Bodenfunktionen temporär
erhalten – Natur auf Zeit.
Vereinbarungen mit Eigentümern:
 Schutz und bei Bedarf Unterstützung der Eigenentwicklung der Vegetation auf
Brach- und Konversionsflächen.
 Ggf. Lenkung der Begrünung durch initiale Pflanzungen und Ansaaten.
 Ggf. Aufbringen von unbelastetem Bodenmaterial auf stark gestörten Stand-
orten, um eine Begrünung zu ermöglichen.
 Abstimmen mit Arten- und Biotopschutz, dass aus der „Natur auf Zeit“ keine
Blockade für eine Folgenutzung wird.
Entsiegelung und Rekultivierung
nicht mehr benötigter Siedlungs-
und Verkehrsflächen.
Im Rahmen kommunaler Eigenverantwortung/Ausführungsplanung:
 Wiederherstellung möglichst tiefgründig durchwurzelbarer Bodenschichten,
wenn möglich mit standorttypischem Bodenmaterial.
Dach- und Fassadenbegrünungen. Bauordnungsrechtliche Vorgaben:
 Fördern der Begrünung vor allem in klimatisch kritischen und wenig begrün -
ten Stadtvierteln.
Spezielle Maßnahmen
Maßnahmen Planerische Verankerung und umsetzung
Unversiegelte Böden und
Grünflächen erhalten.
Kommunales Grünkonzept im Rahmen der Bauleitplanung:
 Innen- vor Außenentwicklung (verdichtetes Bauen, Geschossflächenzahl er-
höhen, Bauerweiterungen im Bestand, Bauen auf Konversionsflächen oder in
Baulücken etc.)
 Grünflächen im B-Plan verbindlich festsetzen.
 Grünes Netz im Siedlungsraum sichern und entwickeln.
 Schutz zukünftiger Grünflächen bei der Erschließung und Bauausführung vor
Verdichtungen (z. B. Ausweisen von Tabuflächen, Festlegen von Vermeidungs-/
Minderungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan).
Grünflächen pflegen. Kommunales Pflegekonzept:
 Berücksichtigung der Bodenempfindlichkeiten, speziell gegen Verdichtungen.
 Verankerung nötiger Schutzmaßnahmen in kommunalen Ausschreibungen.
Bodenschutz durch Erhaltung und Pflege
unversiegelter Böden und Grünflächen
Platz zum Wachsen lassen:
Mehrwert von Böden einplanen.
12 Planung mit Tiefgang
Ein intakter und begrünter Boden hat viele wichtige Funktionen – unter anderem übernimmt er Kühlfunktionen für
das Stadtklima. Diese Funktionen werden bei Planungsprozessen derzeit nicht immer ausreichend beachtet.
Bringen Sie die Kühlfunktionen der Böden in kommunale Planungen und Klimaanpassungsstrategien ein. Die Bau-
leitplanung und städtebauliche Konzepte sind die zentralen Instrumente.
Die Anzahl heißer Tage über 30 °C und tropischer Nächte
über 20 °C hat spürbar zugenommen.
Wir benötigen dringend Anpassungsstrategien gegen eine
Überhitzung in Siedlungen. Der Boden liefert hierzu einen
entscheidenden Beitrag.
stadtklima kühler planen:
Klimafunktionen des Bodens nutzen.
In hessen
beispielhaft.
neue ortsmitte in Asmushausen.
Der Dorfkern war durch den Rückgang der
Bevölkerung unattraktiv, alte Hofanlagen waren
verwaist und verfielen. Diese Ausgangslage haben
der Landkreis Hersfeld-Rotenberg, die Stadt Bebra
und die Dorfgemeinschaft Asmushausen zum
Anlass genommen, im Rahmen des Förder-
programms Dorfentwicklung einen Plan zur Neu-
gestaltung zu erarbeiten.
Der Dorfkern sollte wieder als Wohnstandort
attraktiv, innerörtliche Neubauflächen bereitgestellt
und ein geplantes Neubaugebiet im Außenbereich
zurückgenommen werden.
Um dieses Entwicklungskonzept umsetzen zu kön-
nen, erfolgte eine innerörtliche Flurbereinigung.
Einige alte Gebäude wurden abgerissen, der Bach
und die Durchgangsstraße neu gestaltet und Grün-
flächen großzügig angelegt, vieles davon unter -
stützt mit Fördermitteln der Dorfentwicklung. In
Folge der Neuordnung wurde Platz für drei neue
Bauplätze geschaffen und zwei verfallene Bestands-
gebäude wieder zur Neunutzung bereitgestellt.
Das ist gelebte doppelte Innenentwicklung, zum
Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und zum
Wohle der Natur im Außenbereich.
18 Planung mit Tiefgang
Wege- und Gewässerplan zur Innenentwicklung Ausgangszustand mit Abrissplan (schraffierte Flächen)
© Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
In vielen Planungsprozessen wird Boden bisher nur als Abraum oder als überplanbare Fläche wahrgenommen.
Die Vielfalt und Empfindlichkeit von Böden wird dabei kaum beachtet.
Deshalb sind verbindliche Regeln zum Schutz des Bodens beim Bauen nötig – damit offene Bodenflächen auch
künftig ihre vielseitigen Funktionen im Siedlungsraum erfüllen können.
24 Planung mit Tiefgang
Verdichtung vermeiden:
Gesunden Boden vor Belastung schützen.
Die Kennzeichnung zukünftiger Grünflächen ist in Plänen
schnell erledigt. Die Realisierung funktionstüchtiger
Grünflächen auf intakten Böden ohne Verdichtungen ist
dagegen eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie muss planerisch
vorbereitet und während der Umsetzung fachlich intensiv
begleitet werden, damit sie erfolgreich gelingt.
Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
25
„Das lockern wir nach Bauabschluss
doch alles wieder auf!“
In vielen Planungsprozessen wird Boden bisher nur als Abraum oder als überplanbare Fläche wahrgenommen.
Die Vielfalt und Empfindlichkeit von Böden wird dabei kaum beachtet.
Deshalb sind verbindliche Regeln zum Schutz des Bodens beim Bauen nötig – damit offene Bodenflächen auch
künftig ihre vielseitigen Funktionen im Siedlungsraum erfüllen können.
Böden werden in vielen Fällen schädlich
verdichtet.
Ständig werden Böden durch Befahrungen und
andere temporäre bauliche Inanspruchnahmen
langfristig geschädigt – schätzungsweise sind es
bundesweit 40 bis 50 Hektar täglich! Also noch
deutlich mehr Bodenfläche, als die cirka 35 Hektar,
die täglich durch Vollversiegelung verloren gehen.
Der bodenkundliche Laie nimmt schädliche Boden-
verdichtungen kaum wahr. In unserem humiden
Klima werden auch verdichtete Böden wieder grün.
Der Schaden liegt im Verborgenen – im Boden.
In Bodenschürfen kann der Schaden erfasst wer -
den: Fauliger Geruch, zerdrückte Bodenporen, platt
gedrückte Wurzeln, keine tiefe Durchwurzelung,
Vernässungen durch behinderte Versickerungs-
eigenschaften.
Diese Bodenschäden durch Verdichtung lassen
sich auch an der Vegetation erkennen. Anspruchs-
volle und tiefwurzelnde Pflanzen gedeihen nicht
mehr oder kümmern vor sich hin. Die geschädigten
Böden begrünen sich zwar zumeist wieder, aber nur
mit unempfindlichen Gras- und Krautpflanzen.
Schädliche Verdichtungen lassen sich nur schwer
wieder beseitigen, insbesondere wenn die Unter-
böden betroffen sind. Technische Lockerungsmaß-
nahmen brechen Verdichtungen zwar wieder auf.
Das so hergestellte Bröckelgefüge ist aber bei
weitem nicht so funktionstüchtig wie natürliche,
ungeschädigte Bodengefügeformen. Zudem sind
die technisch gelockerten Böden extrem wieder-
verdichtungsempfindlich.
Dabei lassen sich die offenen Bodenflächen mit
einfachen Mitteln schützen.
Bauvorhaben sorgfältig planen und
durchführen.
Die Planung kommunaler Aufgaben und Bauleis-
tungen hat direkten Einfluss darauf, wie sehr offe-
ne Bodenflächen geschädigt werden. Werden die
Böden auch nur vorübergehend befahren oder als
Baueinrichtungsfläche genutzt, dann sind sie vor
schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Der Schutz der Böden beginnt bereits bei der
Planung von Bauvorhaben sowie von Pflege- und
Unterhaltungsmaßnahmen. Als Planerin und Planer
stellen Sie die Weichen zum Bodenschutz durch die
Minimierung des Eingriffs und mit Hilfe gezielter
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die
Sie an die Standortbedingungen und Empfindlich-
keiten der Böden anpassen.
Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen auch
in Ausschreibungsverfahren in Form von speziellen
Vorbemerkungen oder entsprechenden Leistungs-
positionen aufgenommen werden. Was an Schutz-
maßnahmen nicht in die Ausschreibung integriert
wird, kann auf der Baustelle nicht oder nur unter
erschwerten Bedingungen umgesetzt werden.
Maßnahmen gegen schädliche Verdichtungen sind
auch im Zuge kommunaler Eigenleistungen bei der
Erschließung von Bau- und Gewerbeflächen, bei
kommunalen Bauaufträgen oder bei der Gewässer-
unterhaltung und der Grünflächenpflege wich-
tig. Auf diese Notwendigkeit können Sie in Ihren
Planungsunterlagen hinweisen. Das Hessische
Bodenschutzgesetz gibt vor, dass die öffentliche
Hand und damit auch die Kommunen vorbild-
haft zur Erreichung der Ziele des Bodenschutzes
beitragen müssen.
36
Planung mit Tiefgang
1 – LOKALE VERANTWORTUNG ORGANISIEREN
Böden sind Lebensgrundlage – für Pflanzen, Tiere und
uns Menschen.
erstellen sie ein kommunales Bodenschutzkonzept, um
die Querschnittsaufgaben zum schutz unserer Lebens-
grundlage zu meistern!
das Wichtigste:
Vorsorgender Bodenschutz in Ihrer Planung.
„Mit diesen fünf Maßnahmen
können Sie viel bewegen!“
37Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
4 – MIT DER BAULEITPLANUNG STEUERN
Bauleitplanung und Flächenmanagement sind die
zentralen schlüssel für eine nachhaltige kommunale
entwicklung.
stellen sie auf den unterschiedlichen Planungsebenen
die Weichen, um weiteren Verbrauch von Böden zu
vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren!
5 – FACHWISSEN NUTZEN
um den Bodenschutz bei der Planung und Bauausfüh-
rung fachlich angemessen berücksichtigen zu können,
bedarf es bodenschutzfachlicher Kenntnisse und
erfahrungen. Machen sie sich diese Fachkenntnisse
und erfahrungen verfügbar für Ihre Planungen – entwe-
der über bodenkundliche Fortbildungen des eigenen
Personals oder die Beauftragung von Fachbüros!
3 – VERMEIDUNG UND MINDERUNG VORSEHEN
Bauen lässt sich nicht ohne jedwede Beeinträchtigungen
der betroffenen Böden realisieren. die Auswirkungen
lassen sich aber reduzieren. Geben sie im Rahmen von
Planungsprozessen geeignete und erforderliche Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen zum schutz der
Böden vor! und das bitte möglichst konkret!
2 – DIE BÖDEN ERFASSEN UND BEWERTEN
sind die guten und besonderen Böden auf kommuna-
ler ebene bekannt?
erstellen sie Kartenwerke zu den Bodenfunktionen
und Empfindlichkeiten als Planungs- und Abwägungs-
grundlage!
Institut für Landes- und Stadtentwicklungs-
forschung gGmbH
Herrn Dr. Thomas Klinger
Brüderweg 22-24
44135 Dortmund
thomas.klinger@ils-forschung.de
Kontaktdaten: Unser Zeichen:
(0711) 601 701-60 ML
Datum:
13. Juli 2023
lange@doldemayen.de
NaMoLi – Nachhaltige Mobilität Lincoln
Gutachten zur rechtlichen Verankerung von Instrumenten zur
autoreduzierten Quartiersentwicklung
Ihre E-Mail vom 30.06.2023
Angebot
Sehr geehrter Herr Dr. Klinger,
wie bereits in unserem Telefonat vom 10.07.2023 dargelegt, würden
wir uns sehr freuen, im Rahmen der dritten Phase des Projekts
NaMoLi – Nachhaltige Mobilität Lincoln ein Rechtsgutachten zur au-
toreduzierten Quartiersentwicklung zu erstellen.
Nach unserem Verständnis geht es um Folgendes:
- 2 -
1. Gegenstand
a) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Arbeitsgruppe Mobilitätsfor-
schung an der Goethe -Universität Frankfurt am Main und die For-
schungsgruppe Mobilität und Raum der ILS Research gGmbH arbei-
ten im Rahmen des Forschungsprojekts NaMoLi – Nachhaltige Mobi-
lität Lincoln an der Implementierung innovative r nachhaltiger Mobili-
tätskonzepte in Neubausiedlungen und Konversionsflächen am Bei-
spiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt. In den erste n beiden Pro-
jektphasen wurden auch Erkenntnisse über die rechtliche Umsetzung
von Mobilitätskonzepten gesammelt. Gegenstand einer dritten Pro-
jektphase, für die derzeit der Förderantrag erstellt wird, sollen die Ver-
stetigung und der Transfer der Ergebnisse der zweiten Phase sein.
Hierzu soll ein Verstetigungskonzept entwickelt werden, in dem dar-
gestellt wird, wie die Maßnahmen im kommunalen Kontext strukturell
verankert werden können. Ferner sollen die anhand der Lincoln-Sied-
lung in Darmstadt erprobten Instr umente auf eine Partnerkommune
aus der zweiten Phase des Projekts übertragen werden.
Dazu sollen im Rahmen eines Rechtsgutachtens die rechtlichen Rah-
menbedingungen betrachtet werden. Näheres hierzu ergibt sich aus
der von Ihnen übersandten Leistungsbeschreibung für ein „Gutachten
zur rechtlichen Verankerung von Instrumenten zur autoreduzierten
Quartiersentwicklung“.
b) In dem Rechtsgutachten soll im Rahmen eines Arbeitspakets 1
(„Darmstadt – Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur Ver-
ankerung von Mobilitätskonzepten bei Neubauvorhaben und Quartier-
sentwicklungen“) geprüft werden, inwieweit sich das für die Lincoln -
Siedlung entwickelte Mobilitätskonzept auf weitere Quartiersentwick-
lungen und Neubauvorhaben (in Bestandsquartieren) in Darmstadt
übertragen lässt. Ziel ist es, ein standardisiertes Verfahren zur Veran-
kerung von Mobilitätskonzepten bei Bauvorhaben zu entwickeln.
- 3 -
Kernbestandteile des Mobilitätskonzepts der Lincoln -Siedlung sind
eine Stellplatzsatzung („Einschränkung - und Verzichtssatzung Lin-
coln-Siedlung“) und eine Stellplatzvergabeordnung. Im Arbeitspaket 1
soll das Rechtsgutachten die Frage beantworten, inwieweit sich diese
Instrumente auf andere Neubauvorhaben und Quartiersentwicklungen
in Darmstadt übertragen lassen. Insbesondere ist zu prüfen, wie sich
die Stellplatzsatzung in die gesamtstädtische Stellplatzsatzung der
Stadt Darmstadt integrieren l ässt. Nach Ihrer Mitteilung in unserem
Telefonat am 10.07.2 023 ist es dagegen nicht die Aufgabe des
Rechtsgutachtens, die Stellplatzsatzung im Entwurf auszuformulieren.
Weiter ist zu prüfen welche Möglichkeiten bestehen, Mobilitätskon-
zepte (z.B. Carsharing -Angebote) rechtlich dauerhaft zu sichern. In
Betracht kommen insbesondere die Aufnahme von Mobilitätskonzep-
ten in Baugenehmigung en, der Abschluss städtebauliche r Verträge
und privatrechtliche Sicherungen, etwa durch Eintragung von Dienst-
barkeiten im Grundbuch. Auch wird zu prüfen sein, ob das Baupla-
nungsrecht geeignete Festsetzungsm öglichkeiten in Bebauungspl ä-
nen bietet. Die rechtlichen Vor- und Nachteile dieser Instrumente sol-
len gegenübergestellt werden (s. Leistungsbeschreibung, Arbeitspa-
ket 1, Ziff. 1). Entwürfe z.B. für vertragliche Regelungen sind auch in-
soweit nicht zu erstellen.
Ferner ist zu prüfen, welche Regelungen für den Fall der Nicht-Einhal-
tung von Mobilitätskonzepten getroffen werden können (Leistungsbe-
schreibung, Arbeitspaket 1, Ziff. 4). Insoweit wird z.B. an die Verein-
barung von Vertragsstrafen, aber auch an hoheitliche Maßnahmen,
etwa Anordnungen nach der Hessischen Bauordnung, zu denken
sein.
Die Leistungsbeschreibung sieht zu Arbeitspaket 1 unter Ziff. 2 und 3
vor, dass bei der Entwicklung des standardisierten Verfahrens zur Ver-
ankerung von Mobilitätskonzepten auch folgende Aspekte zu berück-
sichtigen sind:
- 4 -
2. Entwicklung von Vorgaben, ab welcher Größe des Vorhabens
oder ab welcher Anzahl an Stellplätzen ein Mobilitätskonzept
erstellt werden kann.
3. Festlegung eines Schlüssels oder einer absoluten Zahl je
Maßnahme zur möglichen Reduzierung des Verkehrsaufkom-
mens (z.B. ein vorgesehenes Carsharing-Fahrzeug ersetzt XX
Stellplätze, etc.).
Wie bereits am Telefon angesprochen, betreffen diese Aspekte im
Kern keine rechtlichen Fragestellungen. In einem Rechtsgutachten
können wir prüfen, ob insoweit, etwa aus Gründ en der Verhältnismä-
ßigkeit, Unter- oder Obergrenzen zu beachten sind. Auch können wir
Hinweise dazu geben, wie sich Vorgaben zu den genannten Punkten
rechtstechnisch, etwa in einer Stellplatzsatzung, umsetzen ließen. Die
Fragen, ab welcher Größe eines Vorh abens ein Mobilitätskonzept
zweckmäßig ist und welcher Schlüssel etwa bei der Ersetzung von
Stellplätzen durch ein Carsharing -Angebot anzusetzen ist, betreffen
dagegen Fragen der Stadt- und Mobilitätsentwicklung, die wir nicht be-
antworten können. Auf diese Fragen bezieht sich unser Angebot nicht.
Im Rahmen des Arbeitspaket s 1 sind vier Abstimmungstermin e mit
Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Darmstadt angesetzt. Diese
dienen der Vorstellung und Übergabe der bestehenden Regularien der
Stadt Darmstadt, der Feinjustierung und Rücksprache und der Vor-
stellung des erarbeiteten Rechtsgutachtens.
c) In Arbeitspaket 2 („Übertragbarkeit von in der Lincoln-Siedlung erprob-
ten Rechtsvorschriften auf die Partnerkommune Köln“) soll rechtsgut-
achterlich geprüft werden, ob und inwieweit die in Darmstadt erprobten
Ansätze und Instrumente auf das Land Nordrhein -Westfalen und die
Stadt Köln übertragbar sind. Zu prüfen wird insbesondere sein, ob Ab-
weichungen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (etwa in den §§ 87
ff. BauO NR W) von der Hessischen Bauordnung dazu führen, dass
die für die Stadt Darmstadt entwickelten Instrumente nicht oder nicht
- 5 -
eins zu eins auf die Stadt Köln übertragen werden können und welche
Anpassungen ggf. erforderlich sind.
2. Wirtschaftliches Angebot
Wegen des Umfangs der zu prüfenden Fragen, die im Detail noch in den
vorgesehenen Besprechungen mit der Stadt Darmstadt konkretisiert wer-
den müssen, können wir die Erstellung des Rech tsgutachtens nicht zu ei-
nem Festpreis anbieten. Dies auch deshalb, weil offen ist, in welchem Um-
fang und in welcher Qualität die Stadt Darmstadt über ausgearbeitete recht-
liche Instrumente zur Sicherung von Mobilitätskonzepten verfügt, auf die in
dem Rechtsgutachten aufgesetzt werden kann.
Wir bieten unsere Tätigkeit zu einem Stundensatz von 325,00 EUR zuzüg-
lich Auslagen und Mehrwertsteuer an. An diese Stundensätze halten wir
uns für zwei Jahre gebunden. Die Stundensätze enthalten Telekommunika-
tions-, Sekre tariats- und sonstige Nebenkosten. Reisekosten und solche
Kosten und Gebühren, die uns von Dritten in Rechnung gestellt werden
(z.B. Registergebühren) berechnen wir gesondert. Reisezeiten berechnen
wir nur, wenn und soweit wir während eines wesentlichen Te ils der Reise
für den Mandanten arbeiten können. Nehmen beide Unterzeichner an einer
Besprechung teil, berechnen wir nur den Aufwand für die Teilnahme eines
Anwalts.
Den Aufwand für die Erstellung des Rechtsgutachtens schätzen wir auf un-
gefähr 90 bis 110 Stunden. Das entspricht einem Honorar zwischen
29.250,00 EUR und 35.750,00 EUR (jeweils netto). Dieser Rahmen stellt
aus den genannten Gründen allerdings nur eine grobe Schätzung dar. Wir
können nicht ausschließen, dass er überschritten wird.
3. Beratende Anwälte
Im Fall der Erteilung des Auftrags an unsere Sozietät würden die Unter-
zeichner das Mandat betreuen. Wir gehen nicht davon aus, dass es
- 6 -
notwendig sein wird, weitere Anwälte beizuziehen. Gegenebenfalls würden
wir eine Beiziehung weiterer Anwälte mit Ihnen abstimmen.
4. Dolde Mayen & Partner
Dolde Mayen & Partner ist eine im öffentlichen Recht hochspezialisierte
Kanzlei mit insgesamt 19 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Bü-
ros in Bonn und Stuttgart. In den etablierten Fach- und Brancheninformati-
onsdiensten werden wir seit Jahren in der ersten Kategorie der deutsch-
landweit besten Kanzleien im Planungs- und Umweltrecht geführt (so auch
in diesem Jahr, s. www.juve.de. www.legal500.de). Ein Großteil unserer Be-
rufsträger ist im Planungsrecht und in entsprechenden Zulassungs - und
Planungsverfahren tätig. Dies gilt auch für die beiden Unterzeichner. Das
öffentliche B aurecht ist eine unserer Kernmaterien. Unsere Tätigkeit
schließt zum Beispiel die rechtliche Begleitung von Verfahren der Bauleit-
planung und Baugenehmigungsverfahren, die Erarbeitung von Entwürfen
für Festsetzungen in Bebauungsplänen, örtliche Bauvorschrif ten (ein-
schließlich Stellplatzsatzungen), städtebauliche Verträge und Grundstücks-
kaufverträge ein. Wir beraten sowohl Kommunen und sonstige Körper-
schaften des öffentlichen Rechts als auch Vorhabenträger. Falls Sie dies
wünschen, können wir gerne Referenzmandate benennen.
Wir würden uns freuen, in diesem interessanten und hochaktuellen Projekt durch
Erstellung eines Rechtsgutachtens mitzuarbeiten. Sollten Sie zu unserem Ange-
bot Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Deutsch Dr. Lange
Dr. Lange
Pos.
Menge
E-Preis
in €
Rabatt
in %
Betrag
in €
Artikel Nr.
Bezeichnung
Angebot Nr. AN2310465
Projekt: Namoli 3 - Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
1
280.535,64
1 Stück
280.535,64
10021
Namoli 3
Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
01.09.2024 - 31.08.2026
Personalkosten
Leistungen gemäß Anlage
2
35.518,00
1 Stück
35.518,00
10021
Namoli 3
Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
01.09.2024 - 31.08.2026
Sachkosten, Wiederkehrend
Leistungen gemäß Anlage
3
4.725,00
1 Stück
4.725,00
10021
Namoli 3
Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
01.09.2024 - 31.08.2026
Sachkosten, Einmalig
Leistungen gemäß Anlage
Bestandsteil des Angebots ist die beigefügte Anlage. Die in diesem Angebot abgebildeten Konditionen basieren auf dem Stand vom
20.07.2023.
Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Kunitsch
Tel.: 06151 709-4489
E-Mail: karin.kunitsch@heagmobilo.de
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise zu den u. g. Konditionen.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Frau Hanna Wagener
Mobilitäts- und Tiefbauamt
64295 Darmstadt
Mina-Rees-Straße 10
Abt. Mobilität / Sachgebiet Konzeptionelle
Mobilitätsplanung
HEAG mobilo GmbH - Klappacher Str.172 - 64285 Darmstadt
Klappacher Str. 172 · 64285 Darmstadt
Telefon 06151 709-4000
Fax 06151 709-4146
info@heagmobilo.de
www.heagmobilo.de
Anfahrt mit den Linien 2, 9, N, O, R, NE
Haltestelle „Böllenfalltor“
Bankverbindung:
Sparkasse Darmstadt
BLZ 508 501 50 · Kto. 604909
IBAN DE88 5085 0150 0000 6049 09
BIC HELADEF1DAS
HEAG mobilo GmbH
Sitz Darmstadt
Registergericht Darmstadt HRB 4441
USt.Id.Nr. DE 811 215 056
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Michael
Dirmeier
Dipl.-Ing. Johannes Gregor
Aufsichtsratvorsitzende:
N.N.
Sebastian Koerpel
Telefon 0170 9231948
Fax 06151 709-4269
sebastian.koerpel@heagmobilo.de
Datum
21.Juli 2023
Zahlungsbedingungen:
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14 Tage netto
frei Haus
320.778,64 381.726.5819 % - 60.947,94
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Wir hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt und erwarten gerne Ihren Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Sebastian Koerpel
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Datum
21.Juli 2023
NAMOLI 3: Wirtschaftsplanung Mobilitätsmanagement Lincoln ‐ SPV (€‐Beträge sind Netto‐Werte!)
Zeitraum 1.9.2024-31.8.2026, Stand der Kalkulation: 20.07.2023
Anzahl Monate 4,00 12,00 8,00
Personalkosten
Erlös‐ und Kostenarten Detail
Stunden 2024
(1.9.‐31.12.) Plan 2024
Stunden
2025 Plan 2025
Stunden 2026
(1.1.‐31.8.) Plan 2026
Summen netto
ohne
Umsatzsteuer
Beteiligung & Veranstaltungen Mobilitätsbeirat, Jour Fixe 14,17 773,83 € 53,13 2.901,86 € 44,27 2.418,21 € 6.093,90 € 25
Stellplatzvergabe
Beratung/Information, Zuteilung
der Stellplätze, Supervision,
Monitoring, Inkasso 512,52 27.995,28 € 1768,18 96.583,71 € 1355,61 74.047,51 € 198.626,51 € 15
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Erstellung Materialien SPV, Flyer,
Schilder etc. 128,75 7.032,73 € 482,81 26.372,74 € 402,34 21.977,29 € 55.382,76 € 25
Finanzierungsabwicklung 47,50 2.594,60 € 178,13 9.729,75 € 148,44 8.108,13 € 20.432,48 € 25
280.535,64 €
zzgl. 19 %
Umsatzsteuer
Erlös‐ und Kostenarten Detail
Menge
2024 Einzelkosten Plan 2024 Menge 2025
Einzel‐
kosten Plan 2025 Menge 2026 Einzelkosten Plan 2026
Summen netto
ohne
Umsatzsteuer
Lincoln Mobil Info Kreation, Layout, Druck 3x1000 550,00 € 1.650 € 11x1200 605 € 6.655 € 8x1400 666,00 € 5.328 € 13.633,00 €
Postkarten Veranstaltungen Kreation, Layout, Druck 2x1000 155,00 € 310 € 5x1200 190 € 950 € 3x1400 230,00 € 690 € 1.950,00 €
Veranstaltungswerbung Infotainment Kreation, Layout, Schaltung 2 1.035,00 € 2.070 € 6 1.035 € 6.210 € 4 1.035 € 4.140 € 12.420,00 €
Neudruck Mobilitätsflyer Deutsch, Englisch 2x1000 185,00 € 370 € 2x1200 220 € 440 € 2x1400 260,00 € 520 € 1.330,00 €
Neudruck Mobilitätsflyer A4
5 Sprachen (Deutsch, Englisch,
Arabisch, Türkisch, Polnisch) 5x1000 135,00 € 675 € 5x1200 160 € 800 € 5x1400 200,00 € 1.000 € 2.475,00 €
FAQ Neuauflage Kreation, Layout, Druck 1000 620,00 € 620 € 1200 750 € 750 € 1400 900,00 € 900 € 2.270,00 €
Aushang A3 Kreation, Layout, Druck 2x100 115,00 € 230 € 5x120 140 € 700 € 3x140 170,00 € 510 € 1.440,00 €
35.518,00 €
zzgl. 19 %
Umsatzsteuer
Nachbestellung Parkkarten 1000 320 €0 €0 € 320,00 €
Merchandise
z.B. Kugelschreiber,
Fahrradklingeln,
Willkommenstaschen
diverse
Stück‐
zahlen 3.700 €0 €0 € 3.700,00 €
Hinweisschilder Mobilitätszentrale 4 355 €0 €0 € 355,00 €
Poloshirts Lincoln Team 12 350 €0 €0 € 350,00 €
4.725,00 €
zzgl. 19 %
Umsatzsteuer
2024 2025 2026 Gesamtsumme:
Summen 49.046,44 € 152.093,06 € 119.639,14 € 320.778,64 €
zzgl. 19 %
Umsatzsteuer
beschlossene Tarifsteigerung 1. Jan. 2024: 1,4%, kein Ansatz für 2025 und 2026 lt. Zuschussgeber
Sachkosten
wiederkehrende Maßnahmen
einmalige Maßnahmen
HEAG mobilo GmbH, Karin Kunitsch 21.07.2023
Seiten 1 / 2
Datum 06.07.2023
Bearbeiter Thorsten Büttner
Angebot gültig bis 03.08.2023
Pos. Menge Einzelpreis Gesamtpreis
001 5 St 64,00 320,00
002 3 Std 54,00 162,00
Summe Netto in €: 482,00
91,58
Summe Brutto in €: 573,58
Zahlungsbedingungen: innerhalb 7 Tage ohne Abzug
Liefertermin: nach Absprache
Versandart: Montage
Hinweise:
Sehr geehrte Frau Wagener,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen gerne nachfolgendes Angebot:
Bezeichnung
Produktion
Eco-Solventdruck auf 3M-Hochleistungsfolie mit UV-Schutzlaminat Glanz
- Format: 1000 x 1000 mm
Montage
Anbringung der Folierung vor Ort, inkl. An- und Abfahrt
- 1 Pers. à 3 Std. à 54,00 EUR/Std.
Hinweis: Die Montagezeit wird nach den tatsächlich benötigen Stunden
berechnet.
zzgl. 19,00% MwSt:
DGM GmbH | Industriestr. 3 | 64380 Roßdorf
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitätsamt
Abt. Mobilität
Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung
Frau Hanna Wagener
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Angebot 2023.455 | Informationsschilder Lincoln-Siedlung
Produktionsleitung, Mediengestalter
Zum 01.05.23 haben wir neu zu „DGM GmbH - Die Gestalter und Macher“ firmiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Rohstoffpreise, behält unser Angebot eine Gültigkeit von 4 Wochen. Unser Angebotspreis setzt
die Bereitstellung von druckfertigen Daten voraus. Sollten Bearbeitungskosten anfallen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Angebot versteht sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter https://www.dgm-darmstadt.de/de/agb-1.htm zum Download
veröffentlicht sind. Unsere Projekte werden fotografisch dokumentiert und das Bildmaterial ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung
verwendet. Mit Ihrer Auftragserteilung erklären Sie sich mit der Abbildung für den genannten Zweck einverstanden, andernfalls bitten wir
um einen entsprechenden Hinweis.
Über Ihre Beauftragung freuen wir uns und sichern Ihnen eine termingerechte und hochwertige Ausführung zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DGM GmbH - Die Gestalter und Macher
i.A. Thorsten Büttner
21.07.23, 16:11 Die supergeheime Bannzone | Friedrich Verlag
https://www.friedrich-verlag.de/shop/die-supergeheime-bannzone-13126 1/4
Autoren: Verkehrswachtstiftung Niedersachsen
Die supergeheime Bannzone
Erscheinungsdatum: Aug. 2022
Sta Produktübersichten Kallmeyer Lernspiele Die supergeheime Bannzone
Frühkindliche Bildung
Grundschule
Sekundarstufe
Schulleitung
Schule und Unterricht
Pflege
Fortbildungen
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21.07.23, 16:11 Die supergeheime Bannzone | Friedrich Verlag
https://www.friedrich-verlag.de/shop/die-supergeheime-bannzone-13126 2/4
Schulstufe / Tätigkeitsbereich: Grundschule
Bestellnr.: 13126
Medienart: Lernspiel
34,95 €*
Inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten
Lieferstatus: lieferbar
Zusätzlich 30% Rabatt für Referendare mit Abo
24,47 €
Rabatte gelten nicht für Händler und Wiederverkäufer.
ab 6
Mit dem Spiel Die supergeheime Bannzone können Schulen
ein innovatives Verkehrssicherheitsprojekt umsetzen –
entwickelt und erprobt mit niedersächsischen
Grundschulen.
Auf einen Blick:
Verkehrssicherheit aus der Praxis für die Praxis
Elterntaxis begegnen durch Empowerment von Kindern
Ohne Vorbereitung mit dem Projekt starten
Für die Klassenstufen 2 – 4
Mehr Verkehrssicherheit: Verbannt die Elterntaxis!
In den Warenkorb
Frühkindliche Bildung
Grundschule
Sekundarstufe
Schulleitung
Schule und Unterricht
Pflege
Fortbildungen
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Tagessätze 2023 Als Identitätsstiftung bieten wir Orientierung, Gestaltung und Resilienz in einer sich wandelnden und zunehmend komplexen Welt. Wir verfolgen einen holistischen Ansatz, um fundiertes Handeln in Zeiten dynamischer Unruhe zu ermöglich. Dafür kombinieren wir Erfahrungen, Methoden, Arbeitsweisen, Tools und Erkenntnisse aus den Bereichen Identifikation, Inszenierung und Innovation. Um dieses komplexe Leistungsspektrum in unseren Angebotskalkulationen abzubilden, haben wir vier Tagessätze für verschiedene Leistungsklassen definiert: § Der Tagessatz für Beratungsleistungen liegt bei 1.800 EUR (Stundensatz 225 EUR). § Der Tagessatz für Konzeption, Prozessbegleitung und Leitung von Workshops / Moderation von Veranstaltungen liegt bei 1.500 EUR (Stundensatz 187,50 EUR). § Der Tagessatz für Gestaltungsleistungen (Design, Text, Sound, etc.) und Projektsteuerung liegt bei 1.200 EUR (Stundensatz 150 EUR). § Der Tagessatz für Korrekturen, Assistenz- und Hilfsarbeiten liegt bei 900 EUR (Stundensatz 112,50 EUR). Rahmenbedingungen Bei größeren Projektvorhaben berechnen wir zu den Tagessätzen eine Projektmanagementpauschale von 15% für laufende Beratung und Kommunikation, Abwicklung und Projektkoordination, Abstimmung der Zwischenstände im Entwurfs- und Umsetzungsprozess. Für einen Einsatz außerhalb unserer Räumlichkeiten berechnen wir die Fahrtkosten mit 0,30 EUR pro Kilometer. Übernachtungskosten oder sonstige Auslagen werden nach Aufwand, nach tatsächlichem Entstehen bzw. nach den gültigen gesetzlichen Höchstsätzen vergütet. Maßgebend für die Berechnung der Reisekosten ist jeweils der vorrangige Einsatzort der Mitarbeitenden (Hannover oder Berlin). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die erbrachten Leistungen.
Die supergeheime Bannzone. Eine Spiel- und Lernbox gegen Elterntaxis.
Konzept
Juli 2023
Die supergeheime Bannzone
Eine Spiel- und Lernbox gegen Elterntaxis
Die supergeheime Bannzone
Eine Spiel- und Lernbox gegen Elterntaxis
Entwicklung einer spielerischen Toolbox zum Thema „Elterntaxis“ für die
Verkehrswachtstiftung Niedersachsen
Aufgabe
Elterntaxis bezeichnet das Phänomen, das
Eltern ihre Kinder mit dem Auto direkt vor der
Schule absetzen. Dabei halten sie oft
verbotswidrig und behindern und gefährden
andere Kinder. Im Auftrag der
Verkehrswachtstiftung Niedersachsen
entwickeln wir ein spielerisches Konzept, um die
selbstständige Mobilität von Kindern zu fördern
und die unsichere Situation durch an- und
abfahrende Elterntaxis vor der Schule zu
verbessern.
Idee & Wirkung
Hast du schon mal von der supergeheimen
Bannzone gehört? Wahrscheinlich nicht, denn
sie ist ja supergeheim ...
Wir entwickeln zusammen mit mehreren
Schulklassen ein Spiel, das die Methoden des
Storytellings und Gamethinkings nutzt. Im Fokus
stehen Bewegung, Selbständigkeit, soziales und
nachhaltiges Verhalten der Kinder. Unsere
supergeheime Bannzone macht den Schulweg
zum Erlebnis und bringt damit
Verkehrssicherheit und Spaß zusammen. Dabei
werden die Schülerinnen und Schüler zu
Held*innen: Gemeinsam mit den Lehrer*innen
ziehen sie in einem Radius von ca. 300 Meter
einen fiktiven Bannkreis um die Schule. In dieser
supergeheimen Bannzone leben zahlreiche
Fabelwesen, die es zu schützen gilt. Autos
dürfen hier nicht fahren. Passiert das dennoch,
sinkt das Energielevel der Bannzone. Erdinchen,
die Älteste und Weiseste, bittet die Kinder um
Unterstützung: Denn nur, wenn die Kinder zu
Fuß kommen, mit dem Fahrrad oder dem Roller
oder dem ÖPNV, kann das Energielevel wieder
steigen.
Die Spiel- und Lernbox bringt alles mit, was es
braucht, um ein Projekt zur Verkehrssicherheit
an der Schule umzusetzen. Es ist für eine
intensive Einstiegsphase von drei Wochen (zu
Beginn des Schuljahres) konzipiert und kann im
Anschluss durch weitere Ideen und Aufgaben
individuell fortgesetzt werden.
Leistungen:
§ Konzeptentwicklung
§ Durchführung von Workshops an Schulen und gemeinsam
mit Kindern zur Überarbeitung des Konzepts
§ Evaluation und Auswertung einer Testphase
§ Design und Gestaltung der Box und aller Inhalte
§ Erstellung von Begleitmaterialien für Lehrkräfte und Eltern
§ Erstellung von Pressematerial
§ Projektmanagement
Ko-Kreation
„Die supergeheime Bannzone“ ist ein
gemeinschaftsförderndes Spiel, dass wir in zwei
Iterationsphasen zusammen mit Schüler*innen
entwickelt haben.
Den ersten Prototyp haben wir im Test mit
Kindern konzipiert und anschließend in eine
zweite Testphase mit 65 niedersächsischen
Schulklassen gebracht – mit der freundlichen
Unterstützung des Niedersächsischen
Kultusministeriums.
Das Feedback war sehr positiv, so dass die Box
mittlerweile von der Verkehrswachtstiftung weiter
vertrieben wird und bereits hunderte Boxen zum
Einsatz kamen.
Konzept
Das Spiel bietet eine aktive Unterstützung für
Schulen, um dem Problem der Elterntaxis zu
begegnen und Kinder spielerisch und mit Spaß
für das Thema zu gewinnen.
In einer Intensivphase zu Beginn des Schuljahrs
erfahren die Kinder drei Wochen täglich neue
Geschichten um die Wesen aus der Bannzone.
Als Klasse sammeln, rätseln, entdecken und
erleben sie zusammen und tauchen in die
geheime Welt ein.
Der gemeinschaftliche Auftrag der Kinder: Den
Wesen aus der Bannzone zu helfen und das
Energielevel, das durch den Autoverkehr vor der
Schule leider ziemlich im Keller ist, wieder in den
supertollen Bereich zu bringen… Damit das
gelingt, kann jedes Kind etwas beitragen. So wird
der Schulweg mit kleinen Aufgaben und Rätseln
zum Erlebnis.
Umsetzung
Das Spiel wird als Set geliefert, mit Anleitungen
für die Lehrer*innen. Die Umsetzung ist für die
Schule ohne großen zeitlichen Aufwand in den
Unterrichtsplan integrierbar. Die Materialien sind
nach sehr kurzer Vorbereitung durch die Lehrerin
oder den Lehrer einsetzbar.
Das Projekt ist für eine intensive Einstiegsphase
von drei Wochen konzipiert. Es erfordert in dieser
Phase einen täglichen Zeitaufwand von ca. 10
Minuten sowie zusätzlich jeweils eine
Unterrichtsstunde am Anfang und am Ende der
Einstiegsphase.
Die Geschichte um die Wesen aus der Bannzone
wird nach der Intensivphase durch einzelne
Aktionen über das weitere Schuljahr lebendig
gehalten, um die Motivation der Kinder zu
verstetigen.
Inhalt
■ Plakat „Die supergeheime Bannzone“
■ 150 Figurenkarten zum Sammeln und
Tauschen
■ Heft mit Geschichten, Aufgaben und Rätseln
■ Anleitung und Kommunikationsmaterial
(Elternbrief) für die Lehrer*innen
■ Wandsticker für den Klassenraum
■ Bannometer für das Energielevel
■ Sprühkreide
■ Schablone als Markierungen für Hol- und
Bringzone
Gedacht und umgesetzt von
Identitätsstiftung GmbH
Identität. Inszenierung. Innovation.
Sophienstraße 6
30159 Hannover
0511 – 16 58 10 37 0
info@identitaetsstiftung.de
identitaetsstiftung.de
Vertreten durch
Björn Vofrei
Geschäftsführer , Kommunikationsdesigner
und Identitätsstifter
vofrei@identitaetsstiftung.de
Lutz Woellert
Geschäftsführer , Kulturwissenschaftler und
Spielmacher
woellert@identitaetsstiftung.de
Rechtlicher Hinweis
Die präsentierten Ideen, Gestaltungsprinzipien und Layouts unterliegen dem Urheberrecht.
Das Überlassen von Dokumenten dient lediglich der Projektdokumentation und Visualisierung
des Prozesses. Die Verwendung auch von Teilen der Präsentation ohne Zustimmung stellt eine
Urheberrechtsverletzung dar. Sämtliche Rechte liegen bei der Identitätsstiftung GmbH.
€
€)
€
Bohm und Nonnen | Büro für Gestaltung GmbH
Havelstraße 26 | D - 64295 Darmstadt | Fon 0 61 51/ 3 00 88 0 | www.bnu.de | Ust-IdNr. DE812472847
Sparkasse Darmstadt | BLZ 508 501 50 | Kto. 10 006 325 | IBAN DE89 5085 0150 0010 0063 25 | BIC HELADEF1DAS
Amtsgericht Darmstadt | HRB 7005 | Geschäftsführer: Steven Dohn
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Hanna Magdalena Wagener
Stadtplanungsamt
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt
Darmstadt, 12.06.2023
Angebot - Nachhaltige Mobilität in Lincoln 3
Sehr geehrte Frau Wagener,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir kalkulieren wie folgt:
1) Erstellung einer Wort-Bild-Marke "LudwigMobil"
_ Entwurf 32 Stunden € 2.880,00à € 90,00
€ 2.880,00Summe Pos 1)
2) Layout Imagebroschüre
Gestaltung, Layout und Satz eines Magazins im Format DIN 190 x 275 mm, Umfang 40 +
4 Seiten
Hybrider Nutzen sowohl für die Lincoln- als auch das Ludwighshöhviertel
_ Layout pro Seite 44 Seiten € 10.120,00à € 230,00
_ Erstellen von Karten und Infografiken 24 Stunden € 2.160,00à € 90,00
_ Bildbearbeitung + Reinzeichnung 8 Stunden € 520,00à € 65,00
_ Organisation/Kommunikation 4 Stunden € 360,00à € 90,00
_ Druckabwicklung 3 Stunden € 195,00à € 65,00
_ farbverbindliche Proofs A3+ 22 Stück € 550,00à € 25,00
€ 13.905,00Summe Pos 2)
3) Layout Flyer
12-seitig - DIN lang, Zick-Zack-Falz
zur Darstellung der Mobilitätsalternativen im Ludwigshöhviertel
_ Layout 35 Stunden € 3.150,00à € 90,00
_ Bildbearbeitung + Reinzeichnung 2 Stunden € 130,00à € 65,00
_ Organisation/Kommunikation 2 Stunden € 180,00à € 90,00
_ Druckabwicklung 1 Stunden € 65,00à € 65,00
€ 3.525,00Summe Pos 3)
1 von 3
Bohm und Nonnen | Büro für Gestaltung GmbH
Havelstraße 26 | D - 64295 Darmstadt | Fon 0 61 51/ 3 00 88 0 | www.bnu.de | Ust-IdNr. DE812472847
Sparkasse Darmstadt | BLZ 508 501 50 | Kto. 10 006 325 | IBAN DE89 5085 0150 0010 0063 25 | BIC HELADEF1DAS
Amtsgericht Darmstadt | HRB 7005 | Geschäftsführer: Steven Dohn
4) Bildbudget Image-Broschüre
für Fotografen und Stockbilder
(Schätzwert des Bedarfs aufgrund der letzten Ausgabe der Boschüre. Mischung aus
royalty free-, rights managed- und Auftrags-Fotos)
Die finalen Kosten können variieren. Ein Teil der Bilder wird von der Auftraggeberin
geliefert.
_ Bildrechte Stockfotos royalty free 8 Stück € 104,00à € 13,00
_ Bildrechte Stockfotos rights managed 3 Stück € 540,00à € 180,00
_ Honorar Fotograf inkl. Nutzungsrechte € 1.500,00Pauschal
€ 2.144,00Summe Pos 4)
5) Text Imagebroschüre
Konzeption und Redaktion: Redaktion, Ergänzende inhaltliche Konzeption, Entwicklung
von kreativen Ansätzen zur Auflockerung der Heftstrecke, 2 Redaktionssitzungen vor Ort
Texterstellung: Erstellung/textliche Überarbeitung von 11 Artikeln unterschiedlichen
Umfangs inkl. 1 Korrekturschleife. Hierbei wird davon ausgegangen, dass analog zur
ersten Ausgabe einzelne Artikel inhaltlich bereits erarbeitet sind und nur sprachlich
ausgestaltet werden müssen. Inkl. 2 zeitintensiver Beiträge wie Interviews
_ Konzeption/Redaktion 40 Stunden € 3.600,00à € 90,00
_ Texterstellung 96 Stunden € 6.240,00à € 65,00
€ 9.840,00Summe Pos 5)
6) Lektorat Imagebroschüre
_ Schlusslektorat € 800,00Pauschal
€ 800,00Summe Pos 6)
7) Druck Imagebroschüre
klimaneutrale Produktion, 190 x 275 mm
4 Seiten Umschlag, holzfrei weiß matt MaxiOffset, FSC-zertifiziert 250 g/m²
40 Seiten Inhalt, holzfrei weiß matt MaxiOffset, FSC-zertifiziert 100 g/m²
Lieferung frei Haus eine Anschrift Darmstadt
_ Druckkosten 1.000 Stück € 2.350,00à € 2,35
€ 2.350,00Summe Pos 7)
8) Bildbudget Flyer
Bilder können entweder 1:1 aus der Broschüre und damit Pos. X übernommen werden,
oder werden vom gleichen Shooting übernommen.
Es fallen dann lediglich Bildbearbeitungskosten an.
_ Bildbearbeitung 2 Stunden € 130,00à € 65,00
€ 130,00Summe Pos 8)
2 von 3
Bohm und Nonnen | Büro für Gestaltung GmbH
Havelstraße 26 | D - 64295 Darmstadt | Fon 0 61 51/ 3 00 88 0 | www.bnu.de | Ust-IdNr. DE812472847
Sparkasse Darmstadt | BLZ 508 501 50 | Kto. 10 006 325 | IBAN DE89 5085 0150 0010 0063 25 | BIC HELADEF1DAS
Amtsgericht Darmstadt | HRB 7005 | Geschäftsführer: Steven Dohn
9) Lektorat Flyer
_ Lektorat € 160,00Pauschal
€ 160,00Summe Pos 9)
10) Druck Flyer
klimaneutrale Produktion,
12-seitig - DIN lang, Zick-Zack-Falz (Format geöffnet: 630 x 210mm)
Papier MaxiOffset, FSC zertifiziert, 120 g
Lieferung frei Haus eine Anschrift Darmstadt
_ Druckkosten 1.000 Stück € 700,00à € 0,70
€ 700,00Summe Pos 10)
€ 36.434,00Summe netto
Alle o.g. Positionen enthalten 2 Korrekturgänge, Reinzeichnung und Datenlieferung als PDF-X3.
Druck- und Schaltkosten sind nicht enthalten. Ebenso sind Kurierkosten nicht enthalten und werden
gesondert abgerechnet. Zusätzliche Autorenkorrekturen oder grundlegende Änderungen des Layouts
werden nach tatsächlichem Aufwand mit 90 € pro Stunde berechnet.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir freuen uns sehr, dieses Projekt zusammen mit Ihnen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Steven Dohn
3 von 3
Aktualisiertes Angebot – Moderation „Nachhaltige
Mobilität Lincoln“
Moderation von Workshops im Rahmen des Projektes
„NaMoLi- Nachhaltige Mobilität Lincoln“
Darmstadt, 06. Juli 2023
Aktualisiertes Angebot – Moderation „Nachhaltige Mobilität Lincoln“ 1
1 Hintergrund
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Darmstadt möchte sich mit im Rahmen
des Projekts „NaMoLi 2- Nachhaltige Mobilität Lincoln" auch für die dritte
Förderphase des Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025" des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben. Das
Förderprogramm sieht vor, Planung, Umsetzung und Erprobung innovativer
Mobilitätskonzepte zu unterstützen.
Team ewen wurde gebeten, ein Angebot für die Moderation von zwei Workshops in
Darmstadt / Lincoln-Siedlung zu übermitteln. Dem kommen wir gerne nach.
2 Leistungen und Kalkulation
Für die Kalkulation wird ein Tagessatz von 1.400 Euro für die Projektleitung, 1.100
Euro für die (optionale) Co-Moderation und 560 Euro für die Projektassistenz
veranschlagt. In diesem Tagessatz sind Sekretariatsarbeiten und
Moderationsmaterialien (ausgenommen Moderationswände) enthalten. Nicht
enthalten sind Kosten für die Miete von Räumlichkeiten/Raumausstattung, Technik
und Catering.
Je Workshop (Lincoln-Quartier)
Konzeption (Abstimmung Zielsetzung und Grobkonzept
bei einem persönlichen Treffen, Feinkonzeption per
Video- und Telefonkonferenzen, Vorschläge und
Abstimmung Moderationsmethoden, Beratung bzgl.
Räumlichkeiten und Technik)
1.400,00 €
Organisatorische Vorbereitung (z.B. Namensschilder,
Tischschilder, Teilnehmendenliste)
560,00 €
Moderation (inkl. Raumvorbereitung) mit einer Person
Haupt-Moderation plus Anwesenheit Assistenz für
Dokumentation, Dauer Workshop ca. 4 Stunden, inkl.
Auf- und Abbau ca. 6 Stunden
1.500,00 €
Dokumentation (Fotoprotokoll zur Veranstaltung) 560,00 €
Je Workshop (netto) 4.020,00 €
MwSt. (19%) 763,80 €
Je Workshop (brutto) 4.783,80 €
Aktualisiertes Angebot – Moderation „Nachhaltige Mobilität Lincoln“ 2
Gesamtkosten:
Insgesamt belaufen sich die Kosten für zwei Workshops auf 8.040,00 € (netto), zzgl. 1.527,60 € (19 %
MwSt.) = 9.567,60 € (brutto).
Hinweis: Im Vergleich zu den Angeboten von 2020 und 2021 haben sich unsere
Tagessätze inflationsbedingt erhöht. Zudem gehen wir aufgrund des erfolgten
Projektfortschritts von einem erhöhten Einarbeitungs- und Abstimmungsbedarf aus.
Sollte keine Dokumentation erforderlich sein, reduzieren sich die Kosten je
Workshop um 980,- EUR.
Die Bindefrist für dieses Angebot endet am 30.9.2023.
Carla Schönfelder, team ewen GbR
06. Juli 2023
Addico Media
Service GmbH
Dieselstraße 2
63110 Rodgau
Telefon: 06106 6265970
Mobil: 0152 341 530 90
Email: info@addico-online.de
Internet: www.addico-online.de
Steuernummer:
035 22806706
Ust-Ident:
Finanzamt Offenbach 1
GF: Roland Börner
Bankverbindung:
IBAN:
DE27505700240106533300
BIC: DEUTDEDB505
Rodgau, 21.07.2023
ANGEBOT
Verteilung Infobroschüre Lincolnmobil Darmstadt Lincoln-Siedlung
An alle erreichbaren Adressen in dem von Ihnen vorgegebenen Gebiet.
-Verteilung
-Erstellung von Gebietskarten
-Einsatz von GPS-Trackern im Verteilfahrzeug.
-Kontrollbericht nach Verteilende
Lincolnviertel - 1.200 Expl. (Mindermenge) € 599,00 pauschal
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt.
Freundliche Grüße aus Rodgau
Maximilian Börner
flyergigant.de
ist die Premiummarke von Addico Media Service GmbH
Addico Media Service GmbH | Dieselstraße 2 | 63110 Rodgau
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Frau
Hanna Wagener
Per E-Mail: hanna.wagener@darmstadt.de
why not GmbH - Bruchwiesenstraße 45 - 47 - 64380 Roßdorf
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitätsamt
Mina-Rees-Straße 10
DE-64295 Darmstadt
Why not GmbH
Bruchwiesenstraße 47
64380 Roßdorf
fon: (06071) 73 87 -10
fax: (06071) 73 87 -119
www.ynot-gmbh.de
info@ynot-gmbh.de
Geschäftsführer:
Judith Ewald
Tim Ewald
USt.-ID Nr.:
DE 213 891 288
St.-Nr.:
007 248 04486
HRB 8069
Gerichtsstand Darmstadt
Bankverbindungen
Volksbank Darmstadt
BLZ: 508 900 00
KTO: 40 329 609
BIC: GENODEF1VBD
IBAN: DE05 5089 0000 0040 3296 09
Stadt- und Kreissparkasse
BLZ 508 501 50
KTO 20 008 571
BIC: HELADEF1DAS
IBAN: DE57 5085 0150 0020 0085 71
Belegnummer AN -202307/51947 vom 03.07.2023
Bezug
Kunden - / Deb.Nr 16039 / 21684
ANGEBOT
Referenznummer 21684 -51947
Versandart GLS
Zahlungsweise Rechnung
Ihr Beleg
Bemerkung BW Tasche
Ihr Ansprechpartner
Rolf Ewald 06071/7387120 / r.ewald@ynot -gmbh.de
Ihre USt -ID
Pos Artikel-Nr. Bezeichnung Menge ME Einzelpreis Rab. % Gesamtpreis St.
(netto)(netto)
Baumwolltasche farbig1 3842L 1100 Stück 1,860 19%2.046,00
lange Henkel (ca. 70 cm), Größe 38 x 42 cm, ca.140
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Farbe dunkelblau annähernd Pantone 19
inkl. 2 fbg. Druck auf einer Seite
(max. Druckfläche 30 x 30 cm)
Alternativ:
Baumwolltasche farbig2 3842L 1100 Stück 4,230 19%4.653,00
lange Henkel (ca. 70 cm), Größe 38 x 42 cm, ca.140
g
Farbe dunkelblau annähernd Pantone 19
Digitaldruck muß Logo aber noch auf Umsetzbarkeit
geprüft werden
in den Preisen sind alle Nebenkosten enthalten
Lieferzeit ca. 3 Wochen
Lieferung frei Haus
Frachtkosten 0,00 €
Nettowarenwert MwSt. 19%6.699,00 € 1.272,81 €
MwSt. 7%
Endsumme 7.971,81 €
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Es gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% ist möglich.
Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2,00% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug.
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Gültig bis 03.08.2023
Kontakt Eva Schwarz
Durchwahl 06151 4930044
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Angebot – Aktualisierung Schilder »Mobilitätsangebote in der Lincoln-Siedlung«
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wir freuen uns über Ihre Anfrage und bieten Ihnen wie folgt an:
Position Anzahl Einheit Preis Total
550,00
– Textliche Anpassungen und neue Verortung der
Angebote in den bestehenden Grafiken
– für 2 Schilder
– inkl. einer Korrekturrunde
– Reinzeichnung und Bereitstellen der Datei als
druck- und weboptimierte PDF-Datei
– inklusive Projektmanagement und Absprachen
1 Aktualisierung
—
/ 2 3
Position Anzahl Einheit Preis Total
3,00 PT 720,00 (2.160,00)
– auf Grundlage des Corporate Designs der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
– Inhaltliche und formale Konzeptrecherche
– Gestaltungskonzept: Anmutung, Aufteilung,
Typografie, Grafikkonzept, Farbkonzept
– Gestaltung auf Basis des Gestaltungskonzeptes
– Erstellung von Grafiken und Icons (Grafiken mit
geringem Aufwand, bis zu 8h)
– Abstimmung anhand von PDF-Präsentation
– inkl. 2 Korrekturrunden
– Lieferung als druck- und weboptimierte PDF-
Datei
– inklusive Projektmanagement und Absprachen
– Endredigierte Texte und Bildmaterial in
Reinzeichnungsqualität werden vom
Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung
gestellt
– Vergütungen für Illustrationen, Schaubildern und
Fotografien werden bei Bedarf gesondert
berechnet
Total Netto EUR 550,00
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der evtl. anfallenden
Lieferkosten. Für die Herstellungskoordination (optional) werden 15% der Produktionskosten
berechnet. Die Kostenkalkulation steht unter dem Vorbehalt späterer leistungsbezogener
Überprüfung.
Jeder dem/der Designer:in erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
* Für die Gestaltungsarbeiten wird das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Vervielfältigung
und Verbreitung eingeräumt. Der/die Urheber:in ist auf allen Publikationen als solcher zu nennen (©-
Vermerk) und in Online-Medien entsprechend zu verlinken, z.B. im jeweiligen Impressum. Der/die
Designer:in ist dazu berechtigt, die gelieferten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Mit dem gezahlten Honorar sind die eingeräumten Nutzungsrechte abgegolten. Weitere
Gestaltungen erfolgen nach Bedarf und zusätzlichen Angeboten.
2 Optional: Neugestaltung
—
/ 3 3
Zusätzliche Arbeiten (Bildbearbeitung, Autorenkorrektur, Bildrecherche …) werden nach Zeit
berechnet. Endredigierte Texte und Bildmaterial in Reinzeichnungsqualität werden von den
Auftraggeber:innen geliefert, falls nicht anders vereinbart. Technische Fremdkosten
(Schriftfontupdate, Scans, Proofs, Bildlizenzen, Hosting …) werden je nach Bedarf gesondert kalkuliert.
Durch den/die Auftraggeber:in verursachte, ungeplante Projektunterbrechungen können zu erhöhten
Aufwänden führen. Diese werden im eintretenden Fall umgehend kommuniziert und separat kalkuliert
und abgerechnet.
In dem Angebot ist das Briefing sowie das erste Präsentationsmeeting enthalten. Weitere Meetings
werden mit einem Stundensatz von 110 Euro berechnet. Fremdleistungen (z.B. Plotten, Litho, Druck,
Foto-/Videoproduktion, …) werden immer nur im Namen der Kund:innen und auf deren Rechnung
vergeben.
Sofern die technische Umsetzung einer Website auf Basis eines Content Management Systems (CMS)
beauftragt wurde, empfehlen wir eine regelmäßige Wartung des Systems, um keine Sicherheitslücken
entstehen zu lassen. Der Wartungsvertrag wird zum Livegang der Seite gesondert geschlossen.
Nicht im Angebot enthalten sind Reisekosten, welche über den Raum Darmstadt hinausgehen.
Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten und werden entsprechend der regulären Honorare nach Bedarf
gesondert berechnet.
Dieses Angebot ist freibleibend. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlungsbedingungen:
Nach Projektfortschritt, zahlbar innerhalb von 10 Werktagen, rein netto.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot eine gute Grundlage für Ihre Entscheidungen zu bieten und
würden uns freuen, diesen Auftrag für Sie ausführen zu dürfen. Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Ihr Team von SCHUMACHER
2023/0276
13150 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0276
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511060
Kostenstelle: 066-003-7006, 066-040-1000,
066-040-1100
Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-61 Sachkonto: diverse
Betreff: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) -
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt" (Phase 3)
im Rahmen der "MobilitätsWerkStad t 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF)
Vorlage vom: 16.08.2023
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stimmt der Bewerb ung des Förderprojekts „NaMoLi 3 “
im Rahmen des Wettbew erbs „MobilitätsWerkStadt 2025“ (Phase 3) des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu. Das Projekt wird als Beitra g
zur nachhaltigen Stadt - und Mobilitätsentwicklung ausdrücklich begrüßt. Der
Förderzeitraum erstreckt sich gemäß den Vorgaben des Fördergebers über den Zeitraum
01.09.2024 bis 31.08.2026. Zwischen Phase 2 und Phase 3 wird ein nahtloser Übergang
stattfinden.
- 2 -
2. Für das Projekt steht die Stelle Nr. 1617 GVPl. (Loga 9593) 0,75 VZÄ, EG 13 TVöD zu
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ
aufgestockt.
3. Die benötigten Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen im Ergebnishaushalt
auf den Kostenstellen 066 -040-1000 – Konversion Mobilitätsamt – und 066-040-1100 –
Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach
Bewilligung des Förderprojekts „NaMoLi 3“ durch den Fördergeber werden die Mitt el auf
die Projektkostenstelle 066 -003-7006 - Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi) –
verlagert.
Anlagen: Anlage 1 BAnz AT 07.02.2019 B4 MWS2025
Anlage 2 Förderinformationen Phase3 MWS2025 aktualisiert 230710
Anlage 3 Vorhabenbeschreibung NaMoLi3
Anlage 4 Kostenkalkulation Darmstadt Na MoLi3
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2023
Durch die rasant gestiegene Einwohnerzahl (in den letzten 10 Jahren um 20.000) und auch die
in Zukunft zu erwartende Zunahme u.a. aufgrund der guten Arbeitsplatzsituation, gilt es neben
der Schaffung von Wohnraum Lösungen für die sich daraus ergebenen Bela stungen des
ruhenden und fließenden Verkehrs zu finden. Besonders auch vor dem Hintergrund des
Dieselfahrverbotes sowie der Verpflichtungen aus dem Luftreinhalteplan alles zu unternehmen,
um die Luftschadstoffe zu minimieren. Mit dem nachhaltigen Mobilität skonzept der Lincoln -
Siedlung wird diesen Anforderungen bereits Rechnung getragen. Das Mobilitätskonzept der
Lincoln-Siedlung hat durch mehrere Auszeichnungen (u.a. Deutscher Verkehrsplanungspreis
2018, Deutscher Mobilitätspreis 2019, Klima -Kommune 2022) a uch auf Bundesebene eine
Strahlkraft als best-practice-Beispiel für multimodale Mobilitätskonzepte in Neubauquartieren
erlangt. Während der Förderphase 2 gab es zahlreiche Exkursionen in der Lincoln -Siedlung und
Austauschformate mit anderen Städten und Kommunen, um das Leuchtturmprojekt vorzustellen
und eine mögliche Übertragbarkeit auf weitere Städte und Kommunen voranzutreiben. Um die
Umsetzung des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung weiterhin sicherzustellen
und die Bewohnerschaft weiterhin in der Nutzung multimodaler Angebote zu unterstützen, ist es
von zentraler Bedeutung das Forschungsvorhaben fortzuführen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich mit dem Forschungsvorhaben „Nachhaltige Mobilität
Lincoln - Implementierung innovativ er nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubau -siedlungen
und Konversionsflächen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt“ (NaMoLi 2) erfolgreich
an dem Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) beteiligt. Die Förderlaufzeit von NaMoLi 2 läuft noch bis zum 31.08.2024.
Durch den Folgeantrag „Nachhaltige Mobilität in Lincoln 3: Verstetigung und Transfer innovativer
nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in
Darmstadt“ (NaMoLi 3) soll der Prozess für zwei weitere Jahre (vsl. 01.09.2024 bi 31.08.2026)
verstetigt werden. Hierfür steht die Stelle -Nr. 1617 (GVPI. [Loga 9593] mit 0,75 VZÄ zu
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi 3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ
aufgestockt. Es soll ein nahtloser Übergang von Förderphase 2 zu Förderphase 3 stattfinden.
Das Förderprojekt NaMoLi 2 (Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“) wird in der
Abteilung Mobilität, Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung des Mobilitäts - und
Tiefbauamtes bearbeitet und trägt im Wesentlichen zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes in
der Li ncoln-Siedlung bei. Der Fokus von NaMoLi 3 richtet sich auf die Verstetigung des
Reallabores in der Lincoln -Siedlung sowie auf die Übertragbarkeit des Mobilitätskonzeptes auf
das benachbarte Ludwigshöhviertel. Hier wird vrsl. ab 2024 der Bezug der ersten Wohneinheiten
erfolgen. Somit müssen die konzeptionellen Arbeiten des Mobilitätskonzeptes in die Praxis
überführt werden und der operative Part des Mobilitätsmanagement aufgenommen werden (u.a.
Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Mobilitätskonzept für Projektentwickler und
Bewohnende, Inbetriebnahme der Stellplatzvergabe etc.).
Die übergeordneten Zielstellungen des Projekts NaMoLi 3 umfassen (1) die in der Lincoln-
Siedlung erprobten und umgesetzten sozio -technischen Maßnahmen werden weiter begleitet
und optimiert, um die Umsetzung des innovativen Mobilitätskonzeptes nicht zu gefährden,
zudem sollen die Erkenntnisse im LHV weiter verankert und auch die Verwendung für zukünftige
Bauvorhaben in Darmstadt vorangebracht werden ( Verstetigung), (2) die Übertragung des
Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf weitere Neubauquartiere soll in Köln, Nordrhein -
Westfalen und darüber hinaus unterstützt und in enger Kooperation mit relevanten Stakeholdern
vorangetrieben werden ( Transferkonzept), (3) Erkenntnisse zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren
beim Transfer der Konzepte auf Neubaugebiete in andere Städten werden untersucht sowie (4)
- 4 -
die längerfristige Wirkung des Mobil itätskonzeptes auf die alltägliche Mobilität, insbesondere
langfristige Verhaltensänderungen im Vergleich zu traditionellen Wohngebieten, deren sozial -
ökologische Bedeutung und die Bewertung des Wohnviertels durch die Bevölkerung werden
evaluiert.
Durch die Fortführung des Reallabors Lincoln-Siedlung im Projekt NaMoLi 3 wird die Umsetzung
des Mobilitätskonzeptes verstetigt und partizipativ mit der Zivilgesellschaft sowie mit den an der
Entwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickelt und an die Bedü rfnisse der Bewohnerinnen
und Bewohner angepasst. Mit dem sukzessiven Zuzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner in
die Lincoln -Siedlung wird sich zeigen, inwiefern die Zugezogenen das nachhaltige
Mobilitätskonzept wahrnehmen, akzeptieren und erfolgreich in die Praxis umsetzen.
Die partizipative Einbindung erfolgt durch die Fortführung unterschiedlicher Beteiligungsformate
(u.a. Mobilitätsbeirat, MobiTreff, MobiTour, Nachbarschaftsrunden, Jour fixe Lincoln,
Hauptamtlichentreff für Kinder und Jugendliche, Proje ktkoordination Gemeinwesenarbeit).
Darüber hinaus soll auch das schulische Mobilitätsmanagement an der Luise -Büchner-Schule
fortgeführt werden. Zusätzlich sollen auch die Kitas sowie externe Vereine, die die
Räumlichkeiten der Luise -Büchner-Schule nutzen, für eine nachhaltige Mobilität sensibilisiert
werden.
Im Rahmen des Gesamtprojekts soll die Verstetigung bzw. der Transfer des Mobilitätskonzeptes
für andere Bauvorhaben bzw. Entwicklungsmaßnahmen mittels eines Rechtsgutachtens geprüft
werden. Dieses ziel t auf die rechtliche Verankerung der Bausteine des Mobilitätskonzeptes in
den Planungsdokumenten und Planungsprozessen für Wohnbauentwicklungen in Darmstadt,
Köln, Nordrhein-Westfalen und anderen Städten ab.
Mittels eines Handlungsleitfaden zur Etablierung von autoreduzierten Neubauvorhaben soll eine
Art Baukastensystem für andere Quartiere bzw. Entwicklungsmaßnahmen in Darmstadt und in
anderen Städten und Kommunen erarbeitet werden. Die Erstellung des Rechtsgutachtens bzw.
des Handlungsleitfaden werden i m Rahmen eines Unterauftrages durch die Goethe Universität
Frankfurt am Main und des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) vergeben.
Die wissenschaftliche Bearbeitung soll innerhalb des Projektes durch die Goethe Universität
Frankfurt am Main über eine sozial-empirische Erhebung erfolgen. Hierbei soll die Panelstudie
aus Phase 2 fortgeführt werden (ab 2025). Außerdem stellt sich die Frage der Wirkung der
Maßnahme auf die tatsächlich realisierte Alltagsmobilität.
Die Befragungsergebnisse dienen auch der Evaluation des Mobilitätskonzeptes , zu der sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Durchführungsvertrag zur Umsetzung des
Mobilitätskonzeptes in Lincoln vom 15.12.2017 (MV 2017/0017) für alle fünf Jahre verpflichtet
hat.
Inhaltlich wird das Projekt einen wichtigen Verknüpfungspunkt im Rahmen der Erstellung eines
gesamtheitlichen Mobilitätskonzeptes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Mobilitätsplan
2030+ bzw. SUMP) darstellen.
Auch im Klimaschutzplan 2035 ist die Verstetigung bzw. Fortführung des Projektes NaMoLi bei
den Pilotprojekten zur Reduzierung des MIV aufgeführt. „Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes
der Lincoln-Siedlung hat bereits planungspraktische Erkenntnisse hervo rgebracht, die nicht nur für die
nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Neubauquartieren (Förderprojekt „NaMoLi2“), sondern auch für
Bestandsquartiere (Förderprojekt QuartierMobil 2“) von besonderer Bedeutung sind. Der Erfolg und die
Akzeptanz dieser Regulierung hängt aber auch im Wesentlichen von bereitstehenden Alternativen und
der Mitwirkungsbereitschaft der Bewohnerschaft ab, auf die im Rahmen einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen werden sollte. Entsprechend ist das Angebot an alternativen
Mobilitätsformen an die neuen Bedarfe anzupassen.“
- 5 -
Gemäß den Förderrichtlinien ist für die Umsetzung eine Förderquote von 90 Prozent der
Gesamtausgaben vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der Ausgaben ist in Anlage 4 beigefügt.
Die benötigt en Mittel stehen im Ergebnishaushalt auf den Kostenstellen 066 -040-1000 –
Konversion Mobilitätsamt – und 066 -040-1100 – Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren
2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach Bewilligung des Förderprojekts „ NaMoLi 3 “ durch den
Fördergeber werden die Mittel auf die Projektkostenstelle 066 -003-7006 Nachhaltige Mobilität
Lincoln ( NaMoLi) – verlagert. Die Fördermittel werden ebenfalls auf der Projektkostenstelle
066-003-7006 in den Jahren 2024 bis 2026 eingeplant.
Die Förderphase 3 stellt die abschließende Phase der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt
2025“ dar. Der Fokus liegt auf dem Transfer und der Verstetigung begonnener Maßnahmen.
Dabei soll die Übertragbarkeit bzw. die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes im
Ludwigshöhviertel erfolgen sowie die Panelstudie in Lincoln fortgeführt werden, um den Verlauf
und die (Langzeit-)Wirkung des Mobilitätskonzeptes über einen längeren Zeitraum beobachten
zu können. Die Projektleitung obliegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Projektpartner sind die
Goethe Universität Frankfurt am Main (Institut für Humangeographie, AG Mobilitätsforschung)
und das Institut für Landes - und Stadtentwicklungsforschung (ILS). Die Stadt Köln und das
Zukunftsnetz nachhaltige Mobilität NRW sind assoziierte Partner und im Rahmen eines LOI in
das Projekt eingebunden
Das Projekt NaMoLi 3 wurde bereits mit den Magistratsvorlagen von NaMoLi 1 (MV 2019) sowie
von NaMoLi 2 (MV 2020) als mögliches Folgeprojekt angekündigt.
Darmstadt, den 16.08.2023
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (9)
- Mina-Rees-Straße 10
- Sandbergstraße 65
- Klappacher Straße 172
- Industriestraße 3
- Sophienstraße 6
- Havelstraße 26
- Dieselstraße 2
- Bruchwiesenstraße 45
- Julius-Reiber-Straße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0276
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.08.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00