Mandari Insight

2023/0276

Fortführung des Förderprojekts 'Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) - Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt' (Phase 3) im Rahmen der 'MobilitätsWerkStadt 2025' - Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Magistratsvorlage 16.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

740.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

19.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

277.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 7

30.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

29.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

136.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

9.8 MB · application/pdf

Ansehen

2023/0276

167.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

56919 Zeichen

Bundesmin
isterium
für Bildun
g und Forsc
hung
Richtlini
e
zur Förder
ung von Pro
jekten zum
Thema
„Mobilitä
tsWerkSta
dt 2025“
Vom 29. Jan
uar 2019
1 Förderzi
el und Zuwe
ndungszwe
ck
1.1 Förder
ziel und Ve
rwendungs
zweck
Die Förder
ung system
ischer, tr
ansdiszip
linärer un
d umsetzun
gsorienti
erter Mobi
litätsfor
schung des
Bundesmin
iste-
riums für B
ildung und
Forschung
(BMBF) sol
l Wege aufz
eigen, wie
das komple
xe Mobilit
ätssystem
nachhalti
ger ge-
staltet we
rden kann.
Ziel ist es
, die indiv
iduelle Mo
bilität de
r Menschen
zu sichern
, die Umwel
t- und Lebe
nsqualitä
t
insbesond
ere in Städ
ten zu stei
gern sowie
die Innova
tionsfähi
gkeit des d
eutschen M
obilitäts
sektors zu
stärken.
Die BMBF-F
orschungs
agenda „Na
chhaltige
urbane Mob
ilität“ (w
ww.fona.d
e/de/2412
7) skizzie
rt, wie mit
Unterstüt
zung
der Forsch
ung die nac
hhaltige G
estaltung
urbaner Mo
bilitätss
ysteme gel
ingen kann
. Die Forsc
hungsagen
da ist die
Grundlage
und der str
ategische
Rahmen für
die Forsch
ungsförde
rung sowie
die innova
tionspoli
tische Beg
leitung de
s
BMBF im The
menbereic
h systemis
che urbane
Mobilität
. Sie setzt
auf eine sy
stemische
Perspekti
ve, die die
Chancen
neuer Tech
nologien i
m Kontext d
er Mobilit
ätsbedürf
nisse und d
er spezifi
schen Gege
benheiten
vor Ort bet
rachtet. S
ie
integrier
t die Ergeb
nisse part
izipative
r Konsulta
tionsproz
esse, in de
ren Rahmen
zahlreich
e Expertin
nen/Exper
ten aus
Wissensch
aft, Kommu
nen, Wirts
chaft und Z
ivilgesel
lschaft ih
re Perspek
tiven, Bed
arfe und Id
een eingeb
racht habe
n
(Agenda-P
rozess „Na
chhaltige
Mobilität
“ in 2017, A
genda-Pro
zess der So
zial-ökol
ogischen F
orschung i
n 2017/201
8).
Mobilität
ist eine un
verzichtb
are Grundl
age unsere
r ökonomis
chen, sozi
alen und ku
lturellen
Aktivität
en. Die mög
lichst
reibungsl
ose Bewegu
ng von Pers
onen, Güte
rn und Idee
n prägt ges
ellschaft
liche Entw
icklungen
, ermöglic
ht Innovat
io-
nen und ist
ein entsch
eidender W
irtschaft
sfaktor. D
er daraus r
esultiere
nde Verkeh
r ist jedoc
h für erheb
liche Bela
stun-
gen für Men
sch und Umw
elt verant
wortlich:
klimaschä
digende Tr
eibhausga
semission
en, lokale
Schadstof
fbelastun
-
gen, Lärm u
nd Flächen
verbrauch
. Kommunen
haben für d
ie Gestalt
ung der Mob
ilität ein
e herausra
gende Vera
ntwor-
tung und st
ehen vor gr
oßen Herau
sforderun
gen. Insbe
sondere Be
völkerung
sgruppen m
it niedrig
em sozioök
onomi-
schem Stat
us sind bet
roffen. Du
rch die Woh
nlage sind
sie verstä
rkt Lärm un
d Schadsto
ffen ausge
setzt, die
zu ge-
sundheitl
ichen Prob
lemen führ
en. Sie sin
d in ihren M
obilitäts
zugängen e
ingeschrä
nkt, haben
geringere
Chancen mo
bil
zu sein.
Zudem stoß
en die indi
viduellen
Mobilität
sbedürfni
sse schon h
eute aufgr
und von feh
lenden, üb
erlastete
n und/oder
teils
nicht ausr
eichend zu
gängliche
n Infrastr
ukturen an
Grenzen. D
ies stellt
insbesond
ere Städte
vor große H
erausford
erun-
gen.
Als Lösung
für eine Mo
bilitätsw
ende stehe
n bisher vo
r allem tec
hnologisc
he Ansätze
im Fokus, a
llen voran
der Ausbau
der Elektr
omobilitä
t und das au
tonome Fah
ren, verbu
nden mit ne
uartigen M
öglichkei
ten für Mob
ilitätsdi
enste. Ver
än-
derungen h
in zu einer
nachhalti
gen urbane
n Mobilitä
t gelingen
aber nur, w
enn das Zus
ammenspie
l von indiv
iduellen
wie gesell
schaftlic
hen Mobili
tätsbedür
fnissen un
d Verhalte
nsweisen u
nd technol
ogischer E
ntwicklun
g verstand
en und
bei der Sta
dt- und Inf
rastruktu
rplanung b
erücksich
tigt wird.
Aus diesem
Grund verf
olgt das BM
BF das Ziel
, durch FuE
das Zusamm
enspiel vo
n innovati
ven Techno
logien und
individue
llem Mobil
itätsbeda
rf zu ergrü
nden und so
mit neue
und passge
naue Lösun
gen und Alt
ernativen
in urbanen
Räumen sow
ie Stadt-U
mland-Reg
ionen zu en
twickeln.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 1 von 12

Nachhalti
ge urbane M
obilität m
inimiert ö
kologisch
e Belastun
gen, unter
stützt die
wirtschaf
tliche Ent
wicklung u
nd för-
dert die so
ziale Teil
habe. Nach
haltige ur
bane Mobil
ität wird R
ealität, w
enn Kommun
en (siehe N
ummer 3 „Zu
wendungs-
empfänger
“) lokal pa
ssende Kon
zepte entw
ickeln und
umsetzen.
Damit pass
genaue Kon
zepte im Si
nne einer n
achhaltig
en Mobilit
ät lokal ei
nsetzbar s
ind, förde
rt das BMBF
FuE, die di
e
Möglichke
iten neuer
Technolog
ien auf die
Gestaltun
gsbedarfe
vor Ort abs
timmt und d
amit auf ko
mmunaler E
bene den
Mobilität
sbedürfni
ssen der Bü
rgerinnen
/Bürger an
passt. Es g
ilt, durch
eine syste
mische Bet
rachtung a
uf der Basi
s von
neuen Tech
nologien,
gesellsch
aftlichen
, wirtscha
ftlichen u
nd ökologi
schen Anfo
rderungen
zu Nachhal
tigkeitsi
nnova-
tionen für
die Mobili
tät von mor
gen nach zu
kommen.
Die wettbe
werbliche
Fördermaß
nahme „Mob
ilitätsWe
rkStadt 20
25“ richte
t sich insb
esondere a
n Städte, S
tadtteile
,
Gemeinden
, Landkrei
se und regi
onale Zusa
mmenschlü
sse von kom
munalen Ge
bietskörp
erschafte
n (nachfol
gend:
Kommunen)
. Gemeinsa
m mit Bürge
rinnen/Bü
rgern, Wis
senschaft
lerinnen/
Wissensch
aftlern, l
okalen Akt
euren der Z
ivil-
gesellsch
aft, Stift
ungen, kom
munalen Ve
rkehrsunt
ernehmen u
nd -organi
sationen s
owie weite
ren Untern
ehmen soll
en
Konzepte u
nd Strateg
ien für ein
e nachhalt
ige Mobili
tät entwic
kelt und ex
perimente
ll umgeset
zt werden.
In der erst
en
Phase könn
en Kommune
n wissensc
haftliche
Einrichtu
ngen über e
inen FuE
1
-Auftrag e
inbinden.
Ab der zwei
ten Phase
sind Verbu
ndprojekt
e mit Kommu
nen und For
schungsre
inrichtun
gen sowie g
egebenenf
alls weite
ren Instit
utionen vo
r-
gesehen.
Die Forsch
ungsagend
a „Nachhal
tige urban
e Mobilitä
t“ ist an de
n Zielen de
r nachhalt
igen Entwi
cklung aus
gerichtet
, die
internati
onal in der
Agenda 203
0 und natio
nal in der D
eutschen N
achhaltig
keitsstra
tegie defi
niert sind
.
Die vorlie
gende Förd
ermaßnahm
e ist Teil d
es Forschu
ngsrahmen
programms
„Forschun
g für Nachh
altige Ent
wicklung“
(FONA3, si
ehe http:/
/www.bmbf
.de/pub/R
ahmenprog
ramm_FONA
.pdf) des B
MBF. Sie er
gänzt die b
isherige F
örderung
im Rahmen d
er „Sozial
-ökologis
chen Forsc
hung“ (SÖF
). Die Förd
ermaßnahm
e trägt zur
Umsetzung
der FONA-L
eit-
initiativ
e Zukunfts
stadt und d
er Hightec
h-Strateg
ie 2025 der
Bundesreg
ierung bei
. Die syste
mische Per
spektive d
er
Forschung
sagenda er
gänzt die b
ereits vie
lfältigen
Förderakt
ivitäten a
nderer Res
sorts der B
undesregi
erung (u. a
. Bun-
desminist
erium für V
erkehr und
digitale I
nfrastruk
tur, Bunde
sminister
ium für Wir
tschaft un
d Energie u
nd Bundesm
inis-
terium für
Umwelt, Na
turschutz
und nuklea
re Sicherh
eit) und br
ingt diese
zusammen.
Die Förder
aktivität
en sind ein
Beitrag zu
r Umsetzun
g des Natio
nalen Klim
aschutzpl
ans 2050 de
r Bundesre
gierung.
Im Rahmen d
er Forschu
ngsagenda
„Nachhalt
ige urbane
Mobilität
“ sind weit
ere Förder
richtlini
en geplant
, u. a. zur
Unterstüt
zung von Fo
rschung fü
r nachhalt
ige Mobili
tätssyste
me 2050 und
zum Thema „
Liefer- un
d Güterver
kehr“.
Die Ergebn
isse des ge
förderten
Vorhabens
dürfen nur
in Deutsch
land oder d
em EWR und d
er Schweiz
genutzt we
rden.
1.2 Rechts
grundlage
n
Der Bund ge
währt die Z
uwendunge
n nach Maßg
abe dieser
Förderric
htlinie, d
er §§ 23 und
44 der Bund
eshaushal
ts-
ordnung (B
HO) und den
dazu erlas
senen Verw
altungsvo
rschrifte
n (VV) sowi
e der „Rich
tlinien fü
r Zuwendun
gsanträge
auf Ausgab
enbasis (A
ZA)“ und/o
der der „Ri
chtlinien
für Zuwend
ungsanträ
ge auf Kost
enbasis (A
ZK)“ des BM
BF. Ein
Anspruch a
uf Gewähru
ng der Zuwe
ndung best
eht nicht.
Vielmehr e
ntscheide
t die Bewil
ligungsbe
hörde aufg
rund ihres
pflichtge
mäßen Erme
ssens im Ra
hmen der ve
rfügbaren
Haushalts
mittel.
Nach diese
r Förderri
chtlinie w
erden staa
tliche Bei
hilfen auf
der Grundl
age von Art
ikel 25 Abs
atz 2 Buchs
tabe a und b
(Grundlag
enforschu
ng und indu
strielle F
orschung)
der Verord
nung (EU) N
r. 651/201
4 der EU-Ko
mmission v
om 17. Juni
2014 zur Fe
ststellun
g der Verei
nbarkeit b
estimmter
Gruppen vo
n Beihilfe
n mit dem Bi
nnenmarkt
in Anwendu
ng der
Artikel 10
7 und 108 de
s Vertrags
über die Ar
beitsweis
e der Europ
äischen Un
ion („Allg
emeine Gru
ppenfreis
tellungsv
er-
ordnung“ –
AGVO, ABl.
L 187 vom 26
.6.2014, S
. 1, in der F
assung der
Verordnun
g (EU) 2017
/1084 vom 1
4. Juni 201
7,
ABl. L 156 v
om 20.6.20
17, S. 1) ge
währt. Die
Förderung
erfolgt un
ter Beacht
ung der in K
apitel I AG
VO festgel
egten
Gemeinsam
en Bestimm
ungen, ins
besondere
unter Berü
cksichtig
ung der in A
rtikel 2 de
r Verordnu
ng aufgefü
hrten Be-
griffsbes
timmungen
(vgl. hier
zu die Anla
ge zu beihi
lferechtl
ichen Vorg
aben für di
e Förderri
chtlinie)
.
2 Gegensta
nd der Förd
erung
2.1 Ausric
htung der F
örderung
Gefördert
werden sol
len FuE-Pr
ojekte, di
e innovati
ve kommuna
le Mobilit
ätskonzep
te entwick
eln und erp
roben. Mit
der
Förderung
sollen For
tschritte
hin zu eine
r nachhalt
igen urban
en Mobilit
ät erreich
t, erprobt
e Lösungen
und entspr
e-
chendes Um
setzungsw
issen gesc
haffen wer
den.
Die geförd
erten Proj
ekte solle
n zeigen,
– wie Verke
hrsbewegu
ngen nachh
altiger ge
staltet un
d Mobilitä
tsbedürfn
isse mit we
niger Verk
ehr erfüll
t werden kö
n-
nen, ohne d
ass dies mi
t Einschrä
nkungen ve
rbunden is
t;
– wie techn
ologische
Neuerunge
n mit indiv
iduellen u
nd gesells
chaftlich
en Erwartu
ngen, ökol
ogischen A
nforderun
gen
und wirtsc
haftliche
n Interess
en verknüp
ft und harm
onisiert w
erden könn
en;
– welche Fo
rmen der po
litischen
, planeris
chen und te
chnologis
chen Steue
rung für di
e Umsetzun
g der Mobil
itätskon-
zepte im re
alen Umfel
d geeignet
und prakti
kabel sind
.
1
FuE = Forsc
hung und En
twicklung
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 2 von 12

2.2 Themen
Die partiz
ipative un
d wissensc
haftlich f
undierte E
ntwicklun
g von integ
rierten, l
okal passe
nden Mobil
itätskonz
epten
steht im Vo
rdergrund
(Phase 1).
Diese soll
en mit eine
m experime
ntellen Se
tting (Rea
llabor, Ex
perimenti
erraum) um
ge-
setzt und e
valuiert w
erden (Pha
se 2).
Folgende T
hemenbere
iche und Fo
rschungsb
edarfe wer
den u. a. an
gesproche
n und gelte
n als Orien
tierung:
– Identifi
kation gee
igneter Pr
ozesse der
kommunale
n Planung u
nd Entsche
idungsfin
dung unter
Einbindun
g zentrale
r
Stakehold
er (u. a. Bü
rgerinnen
und Bürger
, lokale Wi
rtschaft,
kommunale
Verkehrsu
nternehme
n);
– Analyse d
er Rolle ne
uer Mobili
tätsdiens
tleistung
sanbieter
und -angeb
ote und der
en Integra
tionsmögl
ichkeit in
den
bestehend
en ÖPNV;
– Identifi
kation von
Barrieren
und Erfolg
sfaktoren
für die Ums
etzung und
Steuerung
swirkung i
ntegriert
er kommuna
ler
Mobilität
skonzepte
;
– Analyse d
er Potenzi
ale, Umset
zungsmögl
ichkeiten
und (Daten
schutz-)R
isiken int
elligente
r und inter
modaler ve
rnetz-
ter Verkeh
rsleitung
und der (di
gitalen) W
eiterentw
icklung vo
n Verkehrs
infrastru
kturen, au
ch in Hinbl
ick auf Ver
kehrs-
sicherhei
t und Akzep
tanz neuer
Technolog
ien in der M
obilität;
– Identifi
kation von
Anpassung
sbedarfen
übergeord
neter Rege
lwerke und
rechtlich
er Rahmenb
edingunge
n (u. a.
durch Nutz
ung von For
schungskl
auseln wäh
rend der Pr
ojektlauf
zeit, Notw
endigkeit
von Veränd
erungen de
s Ord-
nungsrahm
ens);
– Analyse v
on Wohn- un
d Arbeitsv
erhältnis
sen zur Ide
ntifikati
on und Entw
icklung in
tegrative
r Ansätze;
– Sicherun
g der kommu
nalen Steu
erungsfäh
igkeit (Go
vernance)
angesicht
s von Digit
alisierun
g, privatw
irtschaft
lich
getrieben
en Sharing
- und Mobil
itätsange
boten;
– Betracht
ung und Neu
gestaltun
g von urban
er Mobilit
ät und öffe
ntlichem R
aum als zen
tralen Pun
kt für urba
nes
Lebensgef
ühl und Dig
italisier
ung der Poo
ling- und S
haring-An
gebote;
– Einbezug
der intern
ationalen
Perspekti
ve zum Lern
en durch Ve
rgleich mi
t und gute B
eispiele a
us anderen
Ländern.
Die Forsch
ungsarbei
ten sollen
dabei pass
fähig zur s
ozial-öko
logischen
Forschung
sein, d. h.
neben sozi
alen und ök
o-
nomischen
Komponent
en auch imm
er die Ökol
ogie mit be
trachten.
2.3 Phasen
modell
Insgesamt
umfasst de
r Wettbewe
rb drei Pha
sen, mit de
nen für ein
en kleiner
werdenden
Kreis von K
ommunen di
e
Entwicklu
ng, Erprob
ung und ang
epasste Ve
rstetigun
g geförder
t wird.
Phase 1: Ko
nzepte und
Strategie
n für eine n
achhaltig
e Mobilitä
t
Bis zu 50 Ko
mmunen wer
den ausgew
ählt, für i
hre Stadt,
einen Stad
tteil, die
Gemeinde,
den Landkr
eis oder ei
ne Stadt-
region (me
hrere bena
chbarte Ko
mmunen) ei
n ganzheit
liches Kon
zept für na
chhaltige
Mobilität
partizipa
tiv mit den
relevante
n Stakehol
dern und un
ter Beteil
igung der L
okalpolit
ik zu entwi
ckeln. Gef
ördert wer
den nachha
ltige, zuk
unfts-
fähige Mob
ilitätsko
nzepte ink
lusive Han
dlungsemp
fehlungen
, Umsetzun
gs- und Tra
nsferstra
tegien. Zu
r Transfer
stra-
tegie gehö
rt die Anba
hnung eine
r Partners
chaft mit e
iner weite
ren Kommun
e, die im Ra
hmen der fo
lgenden Ph
asen
bereit ist
, das Konze
pt und/ode
r ausgewäh
lte Maßnah
men auf ihr
e lokalen G
egebenhei
ten anzupa
ssen und an
zuwen-
den. Ausga
ngspunkt f
ür die Konz
eptentwic
klung könn
en auch ber
eits beste
hende komm
unale Konz
epte sein,
die auf-
gegriffen
und weiter
entwickel
t werden. B
etrachtet
werden Kom
munen in ve
rschieden
en Kategor
ien: große
Großstadt
(über 500 0
00 Einwohn
er), Großs
tadt (ab 10
0 000 bis 50
0 000 Einwo
hner), Mit
telstadt (
ab 20 000 bi
s 100 000 Ei
nwoh-
ner) und Kl
einstadt (
ab 5 000 bis
20 000 Einw
ohner).
Phase 2: Pl
anung, Ums
etzung und
Erprobung
der Mobili
tätskonze
pte
Für die zwe
ite Phase w
erden ca. 1
5 Kommunen
auf Basis i
hrer in der
ersten Pha
se entwick
elten Konz
epte − mit
Partnern z
ur Durchfü
hrung eine
s Verbundp
rojekts − a
usgewählt
. In dieser
Phase soll
en zentral
e Elemente
des Kon-
zepts wiss
enschaftl
ich beglei
tet, umges
etzt und er
probt werd
en. Geford
ert hierfü
r ist ein ex
perimente
lles Setti
ng (z. B.
Reallabor
) innerhal
b dessen Ve
ränderung
en in der re
alen Umwel
t durchgef
ührt und ev
aluiert we
rden. Sofe
rn sinnvol
l
sollen dab
ei Experim
entierkla
useln rele
vanter Ges
etze und Ve
rordnunge
n genutzt w
erden. Um d
ie General
isierbark
eit
und Wirkun
g zu erhöhe
n, soll ein
e Partnerk
ommune ein
bezogen we
rden, die (
Teil-)Asp
ekte lokal
anpasst un
d über-
nimmt. Die
Förderung
dieser Pha
se ist auf d
rei Jahre a
ngelegt.
Phase 3: Tr
ansfer und
Anpassung
der Mobili
tätskonze
pte
Die dritte
Phase widm
et sich dem
Transfer u
nd der Vers
tetigung d
er in der zw
eiten Phas
e erlangte
n Ergebnis
se und
Erkenntni
sse. Die er
probten Ma
ßnahmen so
llen angep
asst und we
iterentwi
ckelt werd
en sowie fü
r andere (z
. B. benach
-
barte) Kom
munen aufb
ereitet un
d erweiter
t werden. D
afür werde
n ausgewäh
lte Kommun
en der zwei
ten Phase z
ur
Förderung
empfohlen
. Die Förde
rung diese
r Phase ist
auf zwei Ja
hre angele
gt.
2.4 Angest
rebte Wirk
ung
Die Forsch
ungsergeb
nisse soll
en Kommune
n und weite
re Akteure
auf kommun
aler Ebene
befähigen
, integrie
rte, lokal
passende K
onzepte zu
entwickel
n, um eine n
achhaltig
e urbane Mo
bilität zu
fördern, L
ösungen zu
erproben u
nd Um-
setzungsw
issen zu ge
nerieren.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 3 von 12

Zur förder
politisch
en Bewertu
ng des Fort
schritts u
nd Erfolgs
der Förder
maßnahme w
erden die f
olgenden K
riterien
herangezo
gen:
– Nachhalt
ige städti
sche Mobil
ität
– verbesse
rter Zugan
g zu Mobili
tät (insbe
sondere fü
r ökonomis
ch schlech
ter gestel
lte Bevölk
erungsgru
ppen);
– verbesse
rte Bewert
ung der stä
dtischen M
obilität (
u. a. in Bez
ug auf Sich
erheit, Ve
rlässlich
keit, Komf
ort) durch
die
Bürgerinn
en/Bürger
;
– positive
Auswirkun
g auf den Wi
rtschafts
standort S
tadt,
– Reduzier
ung des mot
orisierte
n Verkehrs
;
– Reduzier
ung der ver
kehrsbedi
ngten Scha
dstoffemi
ssionen;
– Reduzier
ung des Res
sourcenve
rbrauchs (
insbesond
ere Fläche
ninanspru
chnahme).
– Sozio-te
chnische I
nnovation
en
– Demonstr
ation der e
rfolgreic
hen Verknü
pfung von T
echnologi
en mit gese
llschaftl
ichen und i
ndividuel
len Anfor-
derungen,
z. B. durch
(erproben
de) Umsetz
ung von neu
en Mobilit
ätsangebo
ten und der
en Evaluat
ion;
– Publikat
ion von Erk
enntnisse
n zur Entwi
cklung und
Umsetzung
sozio-tec
hnischer M
obilitäts
innovatio
nen in Kom-
munen.
– Politisc
he und plan
erische Ve
rfahren un
d Rahmenbe
dingungen
– (Weiter-
) Entwickl
ung und erf
olgreiche
Durchführ
ung von Kom
munikatio
ns- und Par
tizipatio
nsformate
n zur Betei
-
ligung und
Aktivieru
ng der vers
chiedenen
Akteure vo
r Ort;
– (Weiter-
) Entwickl
ung und erf
olgreiche
Anwendung
von Verfah
ren und Ins
trumenten
der kommun
alen Steue
rung
und Planun
g.
– Praxista
uglichkei
t und gesel
lschaftli
che Aktivi
erung:
– Befassun
g von kommu
nalen und r
egionalen
Gremien mi
t den Ergeb
nissen;
– Verwendu
ng der Erge
bnisse für
die Entwic
klung von k
ommunalen
und region
alen Mobil
itätskonz
epten und M
obi-
litätsdie
nstleistu
ngen;
– Berichte
rstattung
in regiona
len Medien
über das Pr
ojekt;
– Beteilig
ung von rel
evanten St
akeholder
n und von Bü
rgerinnen
/Bürgern a
n projektb
ezogenen V
eranstalt
ungen und
Aktivität
en.
Die angest
rebten Bei
träge der e
inzelnen P
rojekte si
nd in den Sk
izzen und A
nträgen zu
beschreib
en. Darges
tellt werd
en
soll, wie d
ie Forschu
ngsergebn
isse in das
Handeln vo
n relevant
en Praxisa
kteuren ei
nfließen s
ollen und m
it welchen
konkreten
, möglichs
t messbare
n Indikato
ren die Pro
jektwirku
ng nachvol
lzogen wer
den kann.
3 Zuwendun
gsempfäng
er
Für die ers
te Phase si
nd ausschl
ießlich Ko
mmunen (St
ädte, krei
sfreie Stä
dte, Landk
reise, Gem
einden, kr
eisangehö
rige
Kommunen,
Zusammens
chlüsse ko
mmunaler G
ebietskör
perschaft
en) sowie k
ommunale u
nd andere ö
ffentlich
e Unter-
nehmen (in
sbesonder
e Verkehrs
betriebe u
nd Nahverk
ehrsorgan
isationen
) der Bunde
srepublik
Deutschla
nd antrags
-
berechtig
t. Räumlic
he Geltung
sbereiche
müssen Gem
eindegebi
ete, Stadt
teile, Stä
dte oder Ge
biete koop
erierende
r
Kommunen s
ein.
Zum Zeitpu
nkt der Aus
zahlung ei
ner gewähr
ten Zuwend
ung wird da
s Vorhande
nsein eine
r Betriebs
stätte ode
r Nieder-
lassung (U
nternehme
n) bzw. ein
er sonstig
en Einrich
tung, die d
er Tätigke
it des Zuwe
ndungsemp
fängers di
ent (Hoch-
schule, Fo
rschungse
inrichtun
g, kleinen
und mittle
ren Untern
ehmen [KMU
], gesells
chaftlich
e Organisa
tionen) in
Deutschla
nd verlang
t.
Ab der zwei
ten Phase s
ind zusätz
lich antra
gsberecht
igt:
– Hochschu
len,
– außeruni
versitäre
Forschung
seinricht
ungen,
– Unterneh
men der gew
erblichen
Wirtschaf
t, insbeso
ndere KMU,
und
– gesellsc
haftliche
Organisat
ionen, wie
z. B. Stift
ungen, Ver
eine und Ve
rbände.
Zum Zeitpu
nkt der Aus
zahlung ei
ner gewähr
ten Zuwend
ung an Unte
rnehmen de
r gewerbli
chen Wirts
chaft wird
das
Vorhanden
sein einer
Betriebss
tätte oder
Niederlas
sung in Deu
tschland v
erlangt. K
MU im Sinne
dieser För
derrichtl
inie
sind Unter
nehmen, di
e die Vorau
ssetzunge
n der KMU-D
efinition
der EU erfü
llen (vgl.
Anhang I de
r AGVO bzw.
Emp-
fehlung de
r Kommissi
on vom 6. Ma
i 2003 betr
effend die
Definitio
n der Klein
stunterne
hmen sowie
der KMU, be
kannt
gegeben un
ter Aktenz
eichen K (2
003) 1422 (
2003/361/
EG)): http
://eur-le
x.europa.
eu/legal-
content/D
E/TXT/PDF
/?
uri=CELEX
:32003H03
61&from=D
E.
Der Zuwend
ungsempfä
nger erklä
rt gegenüb
er der Bewi
lligungsb
ehörde sei
ne Einstuf
ung gemäß A
nhang I der
AGVO
bzw. KMU-E
mpfehlung
der Kommis
sion im Rah
men des sch
riftliche
n Antrags.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 4 von 12

Forschung
seinricht
ungen, die
von Bund un
d/oder Län
dern grund
finanzier
t werden, k
ann neben i
hrer insti
tutionell
en
Förderung
nur unter b
estimmten
Vorausset
zungen ein
e Projektf
örderung f
ür ihre zus
ätzlichen
projektbe
dingten Au
s-
gaben bezi
ehungswei
se Kosten b
ewilligt w
erden.
Zu den Bedi
ngungen, w
ann eine st
aatliche B
eihilfe vo
rliegt/ni
cht vorlie
gt, und in w
elchem Umf
ang beihil
fefrei gef
ördert
werden kan
n, siehe Mi
tteilung d
er Kommiss
ion zum Uni
onsrahmen
für staatl
iche Beihi
lfen zur Fö
rderung vo
n
FuEuI
2
vom 27. Jun
i 2014 (ABl
. C 198 vom 2
7.6.2014,
S. 1); insb
esondere A
bschnitt 2
.
4 Besonder
e Zuwendun
gsvorauss
etzungen
Ab der zwei
ten Phase w
erden in de
r Regel Ver
bundproje
kte geförd
ert, in den
en Kommune
n mit Hochs
chulen ode
r
außeruniv
ersitäre F
orschungs
einrichtu
ngen sowie
gegebenen
falls weit
eren Insti
tutionen a
us Zivilge
sellschaf
t und/oder
Wirtschaf
t zusammen
arbeiten.
Innerhalb
des Verbun
ds ist gefo
rdert, das
s Kommunen
oder kommu
nale Einri
chtungen
(z. B. öffe
ntliche Ve
rkehrsunt
ernehmen o
der -organ
isationen
mit kommun
aler/regi
onaler Aus
richtung)
die Verbun
d-
koordinat
ion überne
hmen. Die A
ntragstel
lenden müs
sen bereit
sein, über
greifende
Problemlö
sungen im R
ahmen eine
s
regionale
n Verbundp
rojekts ar
beitsteil
ig und part
nerschaft
lich zu era
rbeiten. Z
um Erreich
en des Proj
ektziels s
oll die
bestmögli
che Zusamm
ensetzung
des Verbun
ds gewählt
werden.
Die Partne
r eines Ver
bundproje
kts regeln
ihre Zusam
menarbeit
in einer sc
hriftlich
en Koopera
tionsvere
inbarung.
Ver-
bundpartn
er, die For
schungsei
nrichtung
en im Sinne
von Artike
l 2 (Nummer
83) AGVO si
nd, stelle
n sicher, d
ass im
Rahmen des
Verbunds k
eine indir
ekten (mit
telbaren)
Beihilfen
an Unterne
hmen fließ
en. Dazu si
nd die Best
immungen
von Nummer
2.2 der Mit
teilung de
r Kommissi
on zum Unio
nsrahmen f
ür staatli
che Beihil
fen zur För
derung von
FuEuI
(ABl. C 198
vom 27.6.2
014, S. 1) z
u beachten
. Vor der Fö
rderentsc
heidung üb
er ein Verb
undprojek
t muss eine
grund-
sätzliche
Übereinku
nft über we
itere vom B
MBF vorgeg
ebene Krit
erien nach
gewiesen w
erden (vgl
. BMBF-Vor
druck
Nr. 0110)
3
.
Antragste
llende hab
en – auch im
eigenen In
teresse – v
erfügbare
Fördermit
tel aus dem
Forschung
srahmenpr
ogramm
der EU (htt
p://www.h
orizont20
20.de/) in
Anspruch z
u nehmen. I
n geeignet
en Fällen s
ind dazu mö
glichst vo
r dem
Antrag auf
Bundeszuw
endung geg
ebenenfal
ls die Förd
ermittel b
ei der EU-K
ommission
zu beantra
gen. Dies i
st mit
dem Antrag
auf Bundes
zuwendung
(z. B. im Be
gleitschr
eiben oder
mit den Erl
äuterunge
n zum Finan
zierungsp
lan)
entsprech
end darzus
tellen.
5 Art und Um
fang, Höhe
der Zuwend
ung
5.1 Zuwend
ungsart
Die Zuwend
ungen werd
en im Wege d
er Projekt
förderung
gewährt.
5.2 Finanz
ierungsar
t
Bemessung
sgrundlag
e für Zuwen
dungen an U
nternehme
n der gewer
blichen Wi
rtschaft u
nd für Vorh
aben von Fo
r-
schungsei
nrichtung
en, die in d
en Bereich
der wirtsc
haftliche
n Tätigkei
ten fallen
, sind die z
uwendungs
fähigen pr
ojekt-
bezogenen
Kosten. In
der Regel k
önnen dies
e – je nach A
nwendungs
nähe des Vo
rhabens – u
nter Berüc
ksichtigu
ng der
beihilfer
echtliche
n Vorgaben
(siehe Anl
age) bis zu
50 % anteil
finanzier
t werden. N
ach BMBF-G
rundsätze
n wird eine
angemesse
ne Eigenbe
teiligung
– grundsät
zlich mind
estens 50 %
der entste
henden zuw
endungsfä
higen Kost
en –
vorausges
etzt.
Bemessung
sgrundlag
e für Kommu
nen sind in
der Regel d
ie zuwendu
ngsfähige
n Ausgaben
zur Durchf
ührung des
FuE-
Projekts.
Die Finanz
ierung von
kommunale
n Pflichta
ufgaben is
t ausgesch
lossen. Ei
ne Eigenbe
teiligung
der kommun
a-
len Antrag
steller fü
r die Phase
n 1 und 2 ist
erwünscht
, aber kein
e notwendi
ge Vorauss
etzung für
eine Förde
rung.
Insbesond
ere sollte
n in der Pha
se 2 Umsetz
ungsschri
tte mit kom
munalen Re
ssourcen u
nterstütz
t werden. I
n der
Phase 3 kan
n Kommunen
eine Förde
rquote von
bis zu 90 % g
ewährt wer
den, eine E
igenbetei
ligung in H
öhe von
mindesten
s 10 % ist Vo
raussetzu
ng für die F
örderung.
Bemessung
sgrundlag
e für Zuwen
dungen an H
ochschule
n, Forschu
ngs- und Wi
ssenschaf
tseinrich
tungen und
ver-
gleichbar
e Institut
ionen, die
nicht in de
n Bereich d
er wirtsch
aftlichen
Tätigkeit
en
4
fallen, si
nd die zuwe
ndungsfäh
igen
projektbe
zogenen Au
sgaben (be
i Helmholt
z-Zentren
und der Fra
unhofer-G
esellscha
ft die zuwe
ndungsfäh
igen proje
kt-
bezogenen
Kosten), d
ie unter Be
rücksicht
igung der b
eihilfere
chtlichen
Vorgaben i
ndividuel
l bis zu 100
% geförder
t
werden kön
nen.
Bei nichtw
irtschaft
lichen For
schungsvo
rhaben an H
ochschule
n und Unive
rsitätskl
iniken wir
d zusätzli
ch zu den zu
wen-
dungsfähi
gen Ausgab
en eine Pro
jektpausc
hale in Höh
e von 20 % ge
währt.
Die Bemess
ung der jew
eiligen Fö
rderquote
muss die AG
VO berücks
ichtigen (
siehe Anla
ge).
5.3 Finanz
ierungsfo
rm
Die Zuwend
ungen könn
en für eine
n Zeitraum
von in der R
egel bis zu
einem Jahr
im Wege der
Projektfö
rderung al
s nicht
rückzahlb
are Zuschü
sse gewähr
t werden (P
hase 1). Fü
r die Phase
2 (in der Re
gel bis zu d
rei Jahre)
sowie Phas
e 3
können Ans
chlusszuw
endungen s
owie Zuwen
dungen für
zusätzlic
he Verbund
partner ge
währt werd
en.
2
FuEuI = For
schung, En
twicklung
und Innova
tion
3
https://f
oerderpor
tal.bund.
de/easy/e
asy_index
.php?ausw
ahl=easy_
formulare
, Bereich B
MBF Allgem
eine Vordr
ucke und Vo
rlagen für
Berichte.
4
Zur Defini
tion der wi
rtschaftl
ichen Täti
gkeit vgl.
Randnumme
r 17 des FuE
uI-Unions
rahmens.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 5 von 12

5.4 Zuwend
ungsfähig
e Ausgaben
/Kosten
Personala
usgaben si
nd nur zuwe
ndungsfäh
ig, soweit
sie nicht b
ereits dur
ch Dritte a
us öffentl
ichen Haus
halten ged
eckt
sind. Das b
edeutet fü
r Kommunen
, dass grun
dsätzlich
zusätzlic
hes Person
al für das P
rojekt ein
zustellen
ist bzw. we
nn
bestehend
es Persona
l im Projek
t tätig wer
den soll, f
ür den bish
erigen Auf
gabenbere
ich des Pro
jektmitar
beiters ei
ne
Ersatzkra
ft einzust
ellen ist.
Phase 1
Zur Umsetz
ung der ers
ten Phase k
önnen Komm
unen mit bi
s zu 100 000
Euro geför
dert werde
n. Anträge
sind auf
Grundlage
der Richtl
inien für Z
uwendunge
n auf Ausga
benbasis (
AZA) zu ers
tellen.
Für die Pha
se 1 werden
ausschlie
ßlich die f
olgenden P
ositionen
mit den jew
eils aufge
führten Be
schränkun
gen als
zuwendung
sfähige Au
sgaben ane
rkannt:
– Personal
: Der zuwen
dungsfähi
ge Persona
laufwand i
st auf eine
12-monati
ge Vollzei
tstelle be
schränkt.
Vorkalkul
ato-
risch kann
maximal ei
n Entgelt a
ngesetzt w
erden, das
eine Vergü
tung nach E
13 (TVöD/T
V-L) nicht
überschre
itet, für
NN-Person
al gilt vor
kalkulato
risch die j
eweils gül
tige BMBF-
Obergrenz
e.
– Sächlich
e Verwaltu
ngsausgab
en: Verbra
uchsmater
ial, Gesch
äftsbedar
f, Literat
ur, Verans
taltungen
, Post- und
Fern-
meldegebü
hren sowie
Druckarbe
iten dürfe
n vorkalku
latorisch
mit bis zu 7
000 Euro pa
uschal ver
anschlagt
werden.
– Vergabe v
on FuE-Auf
trägen: Zu
r Integrat
ion wissen
schaftlic
her Impuls
e und forsc
hungsbasi
erte Unter
stützung k
ön-
nen FuE-Au
fträge an F
orschungs
einrichtu
ngen in Höh
e von bis zu
35 000 Euro
veranschl
agt werden
.
– Reisekos
ten: Für Di
enstreise
n des Antra
gstellers
dürfen vor
kalkulato
risch bis z
u 1 000 Euro
pauschal v
eranschla
gt
werden.
Abgerechn
et werden k
önnen in je
dem Fall nu
r die tatsä
chlich ent
standenen
zuwendung
sfähigen A
usgaben, d
ie nach-
kalkulato
risch nach
gewiesen (
gegebenen
falls auch
unter Vorl
age der ent
sprechend
en Belege)
werden müs
sen.
Eingeplan
t werden so
llen auch R
essourcen
, die für di
e Mitwirku
ng an proje
ktübergre
ifenden Ak
tivitäten
im Rahmen d
es
Begleitpr
ojekts not
wendig sin
d.
Die Förder
ung dieser
Phase ist a
uf ein Jahr
angelegt.
Alle für di
e für Phase
2 positiv b
ewerteten
Kommunen k
önnen
eine Verlä
ngerung (g
egebenenf
alls mit Au
fstockung
, die auch ü
ber oben ge
nannte Beg
renzungen
hinausgeh
en kann)
beantrage
n zur Ermög
lichung ei
nes nahtlo
sen Überga
ngs von Pha
se 1 in Phas
e 2, um die K
ontinuitä
t und Siche
rung
der bereit
s erreicht
en Ergebni
sse zur Ums
etzung zu g
ewährleis
ten (siehe
Nummer 7.2
.3 „Umsetz
ung des Pha
sen-
modells“)
.
5.5 Weiter
e Phasen
Zuwendung
sfähig sin
d projektb
edingt zus
ätzlich an
fallende A
usgaben bz
w. Kosten i
n den folge
nden Berei
chen:
– Personal
ausgaben/
-kosten fü
r die Durch
führung de
r Aufgaben
im Projekt
. Für wisse
nschaftli
che Tätigk
eiten kann
in
der Regel e
in Entgelt
bis E13 (TV
öD/TV-L),
bei besond
ers anspru
chs- und ve
rantwortu
ngsvollen
Aufgaben b
is E14,
angesetzt
werden. Da
neben sind
bei Bedarf
auch Ausga
ben/Koste
n für stude
ntische Mi
tarbeiten
de und/ode
r Assis-
tenzkräft
e zuwendun
gsfähig.
– Wenn erfo
rderlich k
ann für bes
timmte, kl
ar abgegre
nzte Diens
tleistung
en und FuE-
Leistunge
n die Verga
be von Auf-
trägen vor
gesehen we
rden.
– Sachausg
aben bzw. s
onstige Vo
rhabenkos
ten (Verbr
auchsmate
rial, Gesc
häftsbeda
rf, Drucka
rbeiten, A
usgaben/
Kosten für
Veranstal
tungen u. Ä
.).
– Innerdeu
tsche und g
egebenenf
alls außer
deutsche D
ienstreis
en.
– Im Einzel
fall ist di
e Anschaff
ung von Geg
enständen
bis zu 410 E
uro/über 4
10 Euro, so
fern sie ni
cht der Gru
ndaus-
stattung d
es Antrags
tellers zu
zurechnen
sind und zw
ingend für
die Durchf
ührung des
Projekts b
enötigt we
rden,
zuwendung
sfähig.
Bei Zuwend
ungen auf K
ostenbasi
s sind zude
m Gemeinko
sten zuwen
dungsfähi
g.
Abgerechn
et werden k
önnen in je
dem Fall nu
r die tatsä
chlich ent
standenen
zuwendung
sfähigen A
usgaben bz
w. Kos-
ten.
Für die Fes
tlegung de
r jeweilig
en zuwendu
ngsfähige
n Kosten mu
ss die AGVO
berücksic
htigt werd
en (siehe A
nlage).
6 Sonstige
Zuwendung
sbestimmu
ngen
Bestandte
il eines Zu
wendungsb
escheids a
uf Kostenb
asis werde
n grundsät
zlich die „
Nebenbest
immungen f
ür Zuwen-
dungen auf
Kostenbas
is des BMBF
an gewerbl
iche Unter
nehmen für
FuE-Vorha
ben“ (NKBF
2017).
Bestandte
il eines Zu
wendungsb
escheids a
uf Ausgabe
nbasis wer
den grunds
ätzlich di
e
„Nebenbes
timmungen
für Zu-
wendungen
auf Ausgab
enbasis de
s BMBF zur P
rojektför
derung“ (N
ABF) sowie
die „Beson
deren Nebe
nbestimmu
ngen
für den Abr
uf von Zuwe
ndungen im
mittelbar
en Abrufve
rfahren im
Geschäfts
bereich de
s BMBF“ (BN
Best-mitt
elbarer
Abruf-BMB
F), sofern
die Zuwend
ungsmitte
l im sogena
nnten Abru
fverfahre
n bereitge
stellt wer
den.
Bestandte
il eines Zu
wendungsb
escheids a
uf Ausgabe
nbasis wer
den die „Al
lgemeinen
Nebenbest
immungen f
ür Zu-
wendungen
zur Projek
tförderun
g an Gebiet
skörpersc
haften und
Zusammens
chlüssen v
on Gebiets
körpersch
aften“
(ANBest-G
k) und die „
Besondere
n Nebenbes
timmungen
für Zuwend
ungen des B
MBF zur Pro
jektförde
rung auf Au
s-
gabenbasi
s“ (BNBest
-BMBF 98) s
owie die „B
esonderen
Nebenbest
immungen f
ür den Abru
f von Zuwen
dungen im
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 6 von 12

mittelbar
en Abrufve
rfahren im
Geschäfts
bereich de
s BMBF“ (BN
Best-mitt
elbarer Ab
ruf-BMBF)
, sofern di
e Zuwen-
dungsmitt
el im sogen
annten Abr
ufverfahr
en bereitg
estellt we
rden. Die g
eförderte
n Projekte
müssen ihr
e Bereitsc
haft
zur Mitwir
kung bei be
gleitende
n, integra
tiven und e
valuieren
den Maßnah
men erklär
en. Dazu ge
hören die P
räsentati
on
von (Zwisc
hen-) Erge
bnissen au
f Statusse
minaren un
d Beiträge
zu Publika
tionen, di
e im Rahmen
der Förder
maßnahme
erstellt w
erden. Wei
terhin ist
die Mitwir
kung bei de
m projektü
bergreife
nden Begle
itvorhabe
n verpflic
htend und z
win-
gend. Auße
rdem ist be
i gemeinsa
men Intere
ssen und po
tenzielle
n Synergie
n ein Austa
usch mit de
n Projekte
n der
Fördermaß
nahme „Zuk
unftsstad
t“ mit dem S
chwerpunk
t „Urbane M
obilität“
vorgesehe
n und erwün
scht.
Zur Durchf
ührung von
Erfolgsko
ntrollen i
m Sinne von
VV Nummer 1
1a zu § 44 BH
O sind die Z
uwendungs
empfänger
verpflich
tet, die fü
r die Erfol
gskontrol
le notwend
igen Daten
dem BMBF od
er den dami
t beauftra
gten Insti
tutionen z
eit-
nah zur Ver
fügung zu s
tellen. Di
e Informat
ionen werd
en ausschl
ießlich im
Rahmen der
Begleitfo
rschung un
d der ge-
gebenenfa
lls folgen
den Evalua
tion verwe
ndet, vert
raulich be
handelt un
d so anonym
isiert ver
öffentlic
ht, dass ei
n Rück-
schluss au
f einzelne
Personen o
der Organi
sationen n
icht mögli
ch ist.
Wenn der Zu
wendungse
mpfänger s
eine aus de
m Forschun
gsvorhabe
n resultie
renden Erg
ebnisse al
s Beitrag i
n einer
wissensch
aftlichen
Zeitschri
ft veröffe
ntlicht, s
o soll dies
so erfolge
n, dass der
Öffentlic
hkeit der u
nentgeltl
iche elekt
ro-
nische Zug
riff (Open
Access) au
f den Beitr
ag möglich
ist. Dies k
ann dadurc
h erfolgen
, dass der B
eitrag in e
iner der
Öffentlic
hkeit unen
tgeltlich
zugänglic
hen elektr
onischen Z
eitschrif
t veröffen
tlicht wir
d. Erschei
nt der Beit
rag zunäch
st
nicht in ei
ner der Öff
entlichke
it unentge
ltlich ele
ktronisch
zugänglic
hen Zeitsc
hrift, so s
oll der Bei
trag – gege
benenfall
s
nach Ablau
f einer ang
emessenen
Frist (Emb
argofrist
) – der Öffe
ntlichkei
t unentgel
tlich elek
tronisch z
ugänglich
gemacht
werden (Zw
eitveröff
entlichun
g). Im Fall
der Zweitv
eröffentl
ichung sol
l die Embar
gofrist zw
ölf Monate
nicht über
schrei-
ten. Das BM
BF begrüßt
ausdrückl
ich die Ope
n Access-Z
weitveröf
fentlichu
ng von aus d
em Vorhabe
n resultie
renden
wissensch
aftlichen
Monograph
ien.
7 Verfahre
n
7.1 Einsch
altung ein
es Projekt
trägers, A
ntragsunt
erlagen, s
onstige Un
terlagen u
nd Nutzung
des elektr
onischen A
n-
tragssyst
ems
Mit der Abw
icklung de
r Förderma
ßnahme hat
das BMBF de
rzeit folg
enden Proj
ektträger
(PT) beauf
tragt:
DLR Projek
tträger
Umwelt und
Nachhalti
gkeit, Soz
ial-ökolo
gische For
schung
Heinrich-
Konen-Str
aße 1
53227 Bonn
E-Mail: mo
bilitaet@
dlr.de
Ansprechp
artner für
fachliche
Fragen sin
d:
Frau Barba
ra Rasche
Telefon: 0
2 28/38 21-
15 45
Herr Dr. An
dreas Schm
idt
Telefon: 0
2 28/38 21-
17 12
Für admini
strative A
nfragen we
nden Sie si
ch bitte an
:
Frau Gabri
ele Goller
Telefon: 0
2 28/38 21-
15 62
Soweit sic
h hierzu Än
derungen e
rgeben, wi
rd dies im B
undesanze
iger oder i
n anderer g
eeigneter
Weise beka
nnt
gegeben.
Vordrucke
für Förder
anträge, R
ichtlinie
n, Merkblä
tter, Hinw
eis und Neb
enbestimm
ungen könn
en unter de
r Internet
-
adresse
https://f
oerderpor
tal.bund.
de/easy/e
asy_index
.php?ausw
ahl=easy_
formulare
&formular
schrank=b
mbf
abgerufen
oder unmit
telbar bei
m oben ange
gebenen Pr
ojektträg
er angefor
dert werde
n.
Zur Erstel
lung von Pr
ojektskiz
zen und för
mlichen Fö
rderanträ
gen ist das
elektroni
sche Antra
gssystem „
easy-Onli
ne“ zu
nutzen (ht
tps://foe
rderporta
l.bund.de
/easyonli
ne).
Es wird emp
fohlen, vo
r Einreich
ung der Unt
erlagen mi
t dem oben g
enannten A
nsprechpa
rtner Kont
akt aufzun
ehmen.
Dort sind w
eitere Hin
weise erhä
ltlich.
Weitere In
formation
en zur Förd
ermaßnahm
e erhalten
Sie zudem ü
ber die Int
ernetseit
e www.fona
.de/de/24
127. Bitte
informier
en Sie sich
auf dieser
Seite auch
über Mögli
chkeiten f
ür Beratun
g und Austa
usch im Vor
feld der Ei
nreichung
von Anträg
en und Skiz
zen.
Soweit sic
h hierzu Än
derungen e
rgeben, wi
rd dies im B
undesanze
iger oder i
n anderer g
eeigneter
Weise beka
nnt
gegeben.
7.2 Zweist
ufiges Ant
ragsverfa
hren
Das Antrag
sverfahre
n ist zweis
tufig ange
legt.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 7 von 12

7.2.1 Vorl
age und Aus
wahl von Pr
ojektskiz
zen
In der erst
en Verfahr
ensstufe s
ind dem Pro
jektträge
r Projekts
kizzen vor
zulegen. D
ie Skizzen
sind in sch
riftliche
r Form
(doppelse
itig bedru
ckt) auf de
m Postweg u
nd in elekt
ronischer
Form bis zu
m 31. März 2
019 vorzul
egen.
Die Vorlag
efrist gil
t nicht als
Ausschlus
sfrist. Pr
ojektskiz
zen, die na
ch dem oben
angegeben
en Zeitpun
kt eingehe
n,
können abe
r mögliche
rweise nic
ht mehr ber
ücksichti
gt werden.
Die Intere
ssenten re
ichen eine
n begutach
tungsfähi
gen Vorsch
lag im Umfa
ng von maxi
mal 10 DIN-
A4-Seiten
(Schriftt
yp
Calibri o.
Ä., Schrif
tgrad 11, 1
,5-zeilig
, mindeste
ns 2 cm Rand
) ein.
Aus der Vor
lage einer
Projektsk
izze kann k
ein Rechts
anspruch a
uf eine För
derung abg
eleitet we
rden.
Die Projek
tskizzen m
üssen ein f
achlich be
urteilbar
es Grobkon
zept und ei
ne Finanzi
erungspla
nung mit de
m voraus-
sichtlich
en Umfang d
er Ausgabe
n beinhalt
en. Darübe
r hinaus mu
ss ein über
zeugendes
Verwertun
gskonzept
vorgelegt
werden.
Die Gliede
rung der Pr
ojektskiz
ze soll wie
folgt auss
ehen:
– Titel des
Vorhabens
,
– Ansprech
partner un
d weitere P
artner im P
rozess,
– Ziele des
Projekts u
nd Zusamme
nfassung d
er Projekt
beschreib
ung,
– Darstell
ung der kon
kreten kom
munalen Mo
bilitätsp
robleme un
d entsprec
hender Lös
ungsbedar
fe,
– ausführl
iche Besch
reibung de
s Konzepts
(konkret f
ür Phase 1,
grob für Ph
ase 2): Aus
gangslage
, Idee, Zie
le, Ein-
bindung de
r Bürgerin
nen/Bürge
r und weite
rer Akteur
e, Einbind
ung des/de
r wissensc
haftliche
n Partner/
s, Kommuni
-
kationsst
rategie, A
nbindung a
n die Verwa
ltungsstr
uktur,
– Angaben z
ur angestr
ebten Wirk
ung des Pro
jekts inkl
usive von A
nsätzen/F
ormaten/P
rodukten,
mit denen d
iese er-
reicht wer
den sollen
,
– Arbeits-
und Zeitpl
an (Arbeit
spakete, z
eitlicher
Ablauf – be
zogen auf d
ie Phase 1)
,
– grobe Dar
stellung d
er geplant
en Nutzung
der angest
rebten Erg
ebnisse (V
erstetigu
ng, Umsetz
ung und Übe
rtragbar-
keit) – bez
ogen auf di
e Phasen 1 u
nd 2,
– grober Fi
nanzierun
gsplan.
Es steht de
n Einreich
ern frei, w
eitere Pun
kte anzufü
gen, die ih
rer Auffas
sung nach f
ür eine Beu
rteilung i
hres Vorsc
hlags
von Bedeut
ung sind.
Das BMBF un
d der beauf
tragte Pro
jektträge
r werden du
rch eine un
abhängige
Expertenj
ury berate
n. Auf der G
rundlage
der Bewert
ung werden
die für ein
e Förderun
g geeignet
en Projekt
ideen ausg
ewählt. Da
s Auswahle
rgebnis wi
rd den
Interesse
nten schri
ftlich mit
geteilt. B
ei positiv
er Bewertu
ng werden d
ie Kommune
n in einer z
weiten Ver
fahrensst
ufe
durch den P
rojektträ
ger aufgef
ordert, ei
nen förmli
chen Förde
rantrag vo
rzulegen,
über den na
ch abschli
eßender Pr
ü-
fung entsc
hieden wir
d.
Die eingeg
angenen Pr
ojektskiz
zen werden
nach folge
nden Krite
rien bewer
tet:
– Schlüssi
gkeit und K
onsistenz
des Konzep
ts (Idee, Z
iele, Arbe
its- und Ze
itplan, Fi
nanzierun
gsplan),
– Qualität
und Angeme
ssenheit d
er Einbind
ung der Bür
gerinnen/
Bürger und
weiterer A
kteure der
Stadt,
– Qualität
und Angeme
ssenheit d
er Einbind
ung des/de
r wissensc
haftliche
n Partner/
s,
– Visualis
ierung und
Kommunika
tionsstra
tegie,
– Umsetzun
gs- und wir
kungsorie
ntierte An
bindung an
die Verwal
tungsstru
ktur,
– Verwertu
ngskonzep
t (Verstet
igung, Ums
etzung und
Übertragb
arkeit).
Von den gef
örderten P
rojekten w
ird erwart
et, dass si
e die genan
nten Ziele
in der Proj
ektskizze
konkretis
ieren und
während de
r Laufzeit
durch mess
bare Krite
rien opera
tionalisi
eren. Im Ra
hmen der ka
lenderjäh
rlichen Zw
ischenber
ichte
ist über de
n Fortschr
itt zu beri
chten.
Die im Rahm
en dieser V
erfahrens
stufe eing
ereichte P
rojektski
zze und evt
l. weitere
vorgelegt
e Unterlag
en werden n
icht
zurückges
endet.
7.2.2 Vorl
age förmli
cher Förde
ranträge u
nd Entsche
idungsver
fahren
In der zwei
ten Verfah
rensstufe
werden die
Verfasser
der positi
v bewertet
en Projekt
skizzen au
fgeforder
t, einen fö
rm-
lichen För
derantrag
vorzulege
n.
Ein vollst
ändiger Fö
rderantra
g liegt nur
vor, wenn m
indestens
die Anford
erungen na
ch Artikel
6 Absatz 2 A
GVO (vgl. A
n-
lage) erfü
llt sind.
Zur Erstel
lung der fö
rmlichen F
örderantr
äge ist die
Nutzung de
s elektron
ischen Ant
ragssyste
ms „easy-O
nline“ (un
ter
Beachtung
der in der A
nlage gena
nnten Anfo
rderungen
) erforder
lich (http
s://foerd
erportal.
bund.de/e
asyonline
/).
Die förmli
chen Förde
ranträge u
mfassen, n
eben den Fo
rmanträge
n, ausführ
liche Vorh
abenbesch
reibungen
(ca. 30 Sei
-
ten), die a
uf der Proj
ektskizze
aufbauen u
nd diese ko
nkretisie
ren. Insbe
sondere si
nd die Ziel
e und Forsc
hungsfrag
en
klar zu ope
rationali
sieren und
das Arbeit
sprogramm
, das Proje
ktdesign,
die Ressou
rcen-, Zei
t-, Meilen
stein- und
Ver-
wertungsp
lanung ent
sprechend
zu spezifi
zieren. Zu
dem wird er
wartet, da
ss die Aufl
agen und Hi
nweise aus
der Begut-
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 8 von 12

achtung un
d Prüfung d
er Skizzen
umgesetzt
werden. Di
e eingegan
genen Antr
äge werden
entsprech
end der unt
en
genannten
Kriterien
und Verfah
ren bewert
et und gepr
üft. Nach a
bschließe
nder Antra
gsprüfung
wird über e
ine Förde-
rung entsc
hieden.
Die eingeg
angenen An
träge werd
en nach fol
genden Kri
terien bew
ertet und g
eprüft:
– Relevanz
und Eignun
g des Proje
ktfokus fü
r die Kommu
ne,
– Innovati
ons- und Um
setzungsp
otenzial,
– Qualität
des Konzep
ts (Aufarb
eitung des
Forschung
sstandes,
Untersuch
ungsdesig
n inkl. Met
hoden, Str
ingenz der
Argumenta
tion),
– Original
ität des An
satzes,
– systemis
che Herang
ehensweis
e, Flexibi
lität und A
npassungs
fähigkeit
der vorges
chlagenen
Lösungen,
– Potenzia
l der Übert
ragbarkei
t auf ander
e Regionen
und Handlu
ngsfelder
,
– Effektiv
ität und Ef
fizienz de
r vorgesch
lagenen Pr
ojektorga
nisation.
Entsprech
end der obe
n angegebe
nen Kriter
ien und Bew
ertung wir
d nach absc
hließende
r Antragsp
rüfung übe
r eine
Förderung
entschied
en.
7.2.3 Umse
tzung des P
hasenmode
lls
Zur Überle
itung in di
e Phase 2 „P
lanung, Um
setzung un
d Erprobun
g des Mobil
itätskonz
epts“ (sie
he Nummer 2
.3)
müssen die
teilnehme
nden Kommu
nen der Pha
se 1 nach ac
ht Monaten
Projektla
ufzeit ein
e ausführl
iche Proje
ktskizze
einreiche
n.
Die eingeg
angenen Pr
ojektskiz
zen werden
nach folge
nden Krite
rien bewer
tet:
– Schlüssi
gkeit und I
nnovation
sgehalt de
s Konzepts
,
– Qualität
der Umsetz
ungsstrat
egie und de
s Erprobun
gsdesigns
,
– Qualität
und Angeme
ssenheit d
es Partizi
pationsko
nzepts (Be
teiligung
der Bürger
innen/Bür
ger und wei
terer Akte
ure
der Stadt)
,
– Qualität
und Angeme
ssenheit d
er Verbund
zusammens
etzung und
der inter-
und transd
isziplinä
ren Zusamm
enarbeit,
– Qualität
der Kommun
ikationss
trategie,
– Umsetzun
gs- und wir
kungsorie
ntierte Au
srichtung
– Qualität
und Angeme
ssenheit d
er Transfe
rstrategi
e (unter be
sonderer B
erücksich
tigung der
Partnersc
haft mit ei
ner
weiteren K
ommune).
Die Verfas
ser der pos
itiv bewer
teten Proj
ektskizze
n werden au
fgeforder
t, förmlic
he Fördera
nträge in A
bstimmung
mit
der jeweil
s vorgeseh
enen Verbu
ndkoordin
ation vorz
ulegen. Di
ese umfass
en, neben d
en Formant
rägen, aus
führliche
Vorhabenb
eschreibu
ngen (ca. 4
0 Seiten),
die auf der
Projektsk
izze aufba
uen und die
se konkret
isieren. I
nsbesonde
re
sind die Zi
ele und For
schungsfr
agen klar z
u operatio
nalisiere
n und das Ar
beitsprog
ramm, das P
rojektdes
ign, die Re
s-
sourcen-,
Zeit-, Mei
lenstein-
und Verwer
tungsplan
ung entspr
echend zu s
pezifizie
ren. Zudem
wird erwar
tet, dass d
ie
Auflagen u
nd Hinweis
e aus der Be
gutachtun
g und Prüfu
ng der Skiz
zen umgese
tzt werden
. Die einge
gangenen A
nträge
werden ent
sprechend
der unten g
enannten K
riterien u
nd Verfahr
en bewerte
t und geprü
ft. Nach ab
schließen
der An-
tragsprüf
ung wird üb
er eine För
derung ent
schieden.
Bei Veränd
erungen in
der Zusamm
ensetzung
des Konsor
tiums
(beispiel
sweise Auf
nahme von n
euen, rele
vanten Par
tnern mit e
igener Zuw
endung) in
der Phase 2
kann nach e
iner
fachliche
n und admin
istrative
n Prüfung e
ine Erweit
erung des V
erbunds du
rch ein zus
ätzliches
Teilproje
kt mit eige
ner
Zuwendung
erfolgen.
Die eingeg
angenen An
träge werd
en nach fol
genden Kri
terien bew
ertet und g
eprüft:
– wissensc
haftliche
Qualität d
es Konzept
s (Aufarbe
itung des F
orschungs
standes, U
ntersuchu
ngsdesign
inkl. Meth
o-
den, Strin
genz der Ar
gumentati
on),
– Original
ität des Fo
rschungsa
nsatzes,
– Angemess
enheit und
Qualität d
es inter- u
nd transdi
sziplinär
en Konzept
s,
– Zusammen
setzung de
s Forschun
gsteams, G
rad der Ein
beziehung
von Praxis
akteuren,
insbesond
ere der Kom
mu-
nen,
– fachlich
e und metho
dische Kom
petenz der
Antragste
llenden, e
inschließ
lich der Er
fahrungen
zu inter- u
nd transdi
s-
ziplinäre
r Zusammen
arbeit,
– systemis
che Herang
ehensweis
e, Flexibi
lität und A
npassungs
fähigkeit
der vorges
chlagenen
Lösungen,
– Potenzia
l der Übert
ragbarkei
t auf ander
e Regionen
und Handlu
ngsfelder
(einschli
eßlich des
Transfer-
und Partne
r-
schaftsko
nzepts mit
einer weit
eren Kommu
ne),
– Effektiv
ität und Ef
fizienz de
r vorgesch
lagenen Or
ganisatio
n und des Ma
nagements
des Verbun
dprojekts
,
– Qualität
und Angeme
ssenheit d
er Finanzp
lanung.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 9 von 12

7.3 Zu beac
htende Vor
schriften
Für die Bew
illigung,
Auszahlun
g und Abrec
hnung der Z
uwendung s
owie für de
n Nachweis
und die Prü
fung der Ve
r-
wendung un
d die gegeb
enenfalls
erforderl
iche Aufhe
bung des Zu
wendungsb
escheids u
nd die Rück
forderung
der ge-
währten Zu
wendung ge
lten die §§
48 bis 49a d
es Verwalt
ungsverfa
hrensgese
tzes, die §
§ 23, 44 BHO
und die hie
rzu
erlassene
n Allgemei
nen Verwal
tungsvors
chriften,
soweit nic
ht in diese
r Förderri
chtlinie A
bweichung
en von den A
llge-
meinen Ver
waltungsv
orschrift
en zugelas
sen worden
sind. Der B
undesrech
nungshof i
st gemäß § 9
1 BHO zur Pr
üfung
berechtig
t.
8 Geltungs
dauer
Die Laufze
it dieser F
örderrich
tlinie ist
bis zum Zei
tpunkt des
Auslaufen
s seiner be
ihilferec
htlichen G
rundlage,
der AGVO
zuzüglich
einer Anpa
ssungsper
iode von se
chs Monate
n, mithin b
is zum 31. D
ezember 20
28, befris
tet. Sollt
e die zeit-
liche Anwe
ndung der A
GVO ohne di
e Beihilfe
regelung b
etreffend
e relevant
e inhaltli
che Veränd
erungen ve
rlängert w
er-
den, verlä
ngert sich
die Laufze
it dieser F
örderrich
tlinie ent
sprechend
, aber nich
t über den 3
1. Dezembe
r 2028 hina
us.
Sollte die
AGVO nicht
verlänger
t und durch
eine neue A
GVO ersetz
t werden, o
der sollte
n relevant
e inhaltli
che Verän-
derungen d
er derzeit
igen AGVO v
orgenomme
n werden, w
ird eine de
n dann gelt
enden Frei
stellungs
bestimmun
gen
entsprech
ende Nachf
olge-Förd
errichtli
nie bis min
destens 31
. Dezember
2028 in Kra
ft gesetzt
werden.
Bonn, den 2
9. Januar 2
019
Bundesmin
isterium
für Bildun
g und Forsc
hung
Im Auftrag
F l o r i a n F r
a n k
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 10 von 12

Anlage
Für diese F
örderrich
tlinie gel
ten die fol
genden bei
hilferech
tlichen Vo
rgaben:
1. Allgeme
ine Zuwend
ungsvorau
ssetzunge
n
Die Rechtm
äßigkeit d
er Beihilf
e ist nur da
nn gegeben
, wenn im Ei
nklang mit
Artikel 3 A
GVO alle Vo
raussetzu
ngen
des Kapite
ls I AGVO so
wie die für
die bestim
mte Gruppe
von Beihil
fen gelten
den Voraus
setzungen
des Kapite
ls III
erfüllt si
nd, und das
s gemäß der
Rechtspre
chung der E
uropäisch
en Gericht
e die natio
nalen Geri
chte verpf
lichtet
sind, die R
ückzahlun
g unrechtm
äßiger Bei
hilfen anz
uordnen.
Mit dem Ant
rag auf ein
e Förderun
g im Rahmen
dieser För
derrichtl
inie verpf
lichtet si
ch der Antr
agsteller
zur Mitwir
-
kung bei de
r Einhaltu
ng der beih
ilferecht
lichen Vor
gaben. So s
ind vom Zuw
endungsge
ber angefo
rderte Ang
aben
und Belege
zum Nachwe
is der Boni
tät und der
beihilfer
echtliche
n Konformi
tät vorzul
egen oder n
achzureic
hen. Da-
rüber hina
us hat der A
ntragstel
ler im Rahm
en von etwa
igen Verfa
hren (bei)
der Europä
ischen Kom
mission mi
tzuwir-
ken und all
en Anforde
rungen der
Kommissio
n nachzuko
mmen.
Vorausset
zung für di
e Gewährun
g staatlic
her Beihil
fen im Rahm
en einer au
f Grundlag
e der AGVO f
reigestel
lten
Beihilfer
egelung is
t, dass die
se einen An
reizeffek
t nach Arti
kel 6 AGVO h
aben: Beih
ilfen gelt
en als Beih
ilfen mit
Anreizeff
ekt, wenn d
er Beihilf
eempfänge
r vor Begin
n der Arbei
ten für das
Vorhaben o
der die Tät
igkeit ein
en schrift
-
lichen Bei
hilfeantr
ag in dem be
treffende
n Mitglied
staat gest
ellt hat. D
er Beihilf
eantrag mu
ss mindest
ens die fol
gen-
den Angabe
n enthalte
n: Name und
Größe des U
nternehme
ns, Beschr
eibung des
Vorhabens
mit Angabe
des Be-
ginns und d
es Abschlu
sses, Stan
dort des Vo
rhabens, d
ie Kosten d
es Vorhabe
ns, Art der
Beihilfe (
z. B. Zusch
uss,
Kredit, Ga
rantie, rü
ckzahlbar
er Vorschu
ss oder Kap
italzufüh
rung) und H
öhe der für
das Vorhab
en benötig
ten öffent
-
lichen Fin
anzierung
.
Staatlich
e Beihilfe
n auf Grund
lage der AG
VO werden n
icht gewäh
rt, wenn ei
n Ausschlu
ssgrund na
ch Artikel
1 Ab-
satz 2 bis 5
AGVO gegeb
en ist; die
s gilt insb
esondere,
wenn das Un
ternehmen
einer Rück
forderung
sanordnun
g
aufgrund e
ines frühe
ren Beschl
usses der K
ommission
zur Festst
ellung der
Unzulässi
gkeit eine
r Beihilfe
und ihrer
Unvereinb
arkeit mit
dem Binnen
markt nich
t nachgeko
mmen ist bz
w. das Unte
rnehmen ei
n „Unterne
hmen in Sch
wie-
rigkeiten
“ (gemäß De
finition n
ach Artike
l 2 Absatz 1
8 AGVO) ist
.
Aufgrund e
uroparech
tlicher Vo
rgaben wir
d jede Einz
elbeihilf
e über 500 0
00 Euro auf
einer spez
iellen Int
ernetseit
e
veröffent
licht (vgl
. Artikel 9
AGVO).
Erhaltene
Förderung
en können i
m Einzelfa
ll gemäß Ar
tikel 12 AG
VO von der E
uropäisch
en Kommiss
ion geprüf
t
werden.
Im Rahmen d
ieser Förd
errichtli
nie erfolg
t die Gewäh
rung staat
licher Bei
hilfen in F
orm von Zus
chüssen ge
mäß Ar-
tikel 5 Abs
atz 1 und 2 A
GVO.
Die AGVO be
grenzt die
Gewährung
staatlich
er Beihilf
en für wirt
schaftlic
he Tätigke
iten in nac
hgenannte
n Bereiche
n
auf folgen
de Maximal
beträge:
– Vorhaben
, die überw
iegend die
Grundlage
nforschun
g betreffe
n: 40 Milli
onen Euro p
ro Unterne
hmen und Vo
rha-
ben (Artik
el 4 Absatz
1 Buchstab
e i Ziffer i
AGVO).
– Vorhaben
, die überw
iegend ind
ustrielle
Forschung
betreffen
: 20 Millio
nen Euro pr
o Unterneh
men und Vor
haben
(Artikel 4
Absatz 1 Bu
chstabe i Z
iffer ii AG
VO).
Bei der Prü
fung, ob di
ese Maxima
lbeträge (
Anmeldesc
hwellen) e
ingehalte
n sind, sin
d die Kumul
ierungsre
geln nach
Artikel 8 A
GVO zu beac
hten. Die M
aximalbet
räge dürfe
n nicht dur
ch eine kün
stliche Au
fspaltung
von inhalt
lich
zusammenh
ängenden V
orhaben um
gangen wer
den. Die Te
ilgenehmi
gung bis zu
r Anmeldes
chwelle ei
ner notfiz
ie-
rungspfli
chtigen Be
ihilfe ist
nicht zulä
ssig.
2. Umfang/
Höhe der Zu
wendungen
; Kumulier
ung
Für diese F
örderrich
tlinie gel
ten die nac
hfolgende
n Vorgaben
der AGVO, i
nsbesonde
re bzgl. be
ihilfefäh
iger Koste
n
und Beihil
feintensi
täten; dab
ei geben di
e nachfolg
end genann
ten beihil
fefähigen
Kosten und
Beihilfei
ntensität
en den
maximalen
Rahmen vor
, innerhal
b dessen di
e Gewährun
g von zuwen
dungsfähi
gen Kosten
und Förder
quoten für
Vorhaben m
it wirtsch
aftlicher
Tätigkeit
erfolgen k
ann.
Der geförd
erte Teil d
es Forschu
ngsvorhab
ens ist vol
lständig e
iner oder m
ehrerer de
r folgende
n Kategori
en zuzu-
ordnen:
– Grundlag
enforschu
ng
– industri
elle Forsc
hung
(vgl. Arti
kel 25 Absa
tz 2 AGVO; B
egrifflic
hkeiten ge
mäß Artike
l 2 Nummer 8
4 ff. AGVO)
.
Zur Einord
nung von Fo
rschungsa
rbeiten in
die Katego
rien der Gr
undlagenf
orschung u
nd industr
iellen For
schung
wird auf di
e einschlä
gigen Hinw
eise in Ran
dnummer 75
und Fußnot
e 2 des FuEu
I-Unionsr
ahmens ver
wiesen.
Die beihil
fefähigen
Kosten des
jeweilige
n FuE-Vorh
abens sind
den releva
nten FuE-K
ategorien
zuzuordne
n.
– Personal
kosten: Ko
sten für Fo
rscher, Te
chniker un
d sonstige
s Personal
, soweit di
ese für das
Vorhaben e
ingesetzt
werden;
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 11 von 12

– Kosten fü
r Instrume
nte und Aus
rüstung, s
oweit und s
olange sie
für das Vor
haben genu
tzt werden
. Wenn dies
e
Instrumen
te und Ausr
üstungen n
icht währe
nd ihrer ge
samten Leb
ensdauer f
ür das Vorh
aben verwe
ndet werde
n,
gilt nur di
e nach den G
rundsätze
n ordnungs
gemäßer Bu
chführung
ermittelt
e Wertmind
erung währ
end der Dau
er
des Vorhab
ens als bei
hilfefähi
g;
– Kosten fü
r Auftrags
forschung
, Wissen un
d für unter
Einhaltun
g des Arm’s
-length-P
rinzips vo
n Dritten d
irekt oder
in Lizenz e
rworbene P
atente sow
ie Kosten f
ür Beratun
g und gleic
hwertige D
ienstleis
tungen, di
e ausschli
eßlich für
das Vorhab
en genutzt
werden;
– zusätzli
che Gemein
kosten und
sonstige B
etriebsko
sten (unte
r anderem f
ür Materia
l, Bedarfs
artikel un
d derglei-
chen), die
unmittelb
ar durch da
s Vorhaben
entstehen
.
Die Beihil
feintensi
tät pro Bei
hilfeempf
änger darf
folgende S
ätze nicht
überschre
iten (Arti
kel 25 Absa
tz 6 AGVO):
a) 100 % der
beihilfef
ähigen Kos
ten für Gru
ndlagenfo
rschung,
b) 50 % der b
eihilfefä
higen Kost
en für indu
strielle F
orschung.
Die Beihil
feintensi
täten für i
ndustriel
le Forschu
ng können w
ie folgt au
f maximal 8
0 % der beih
ilfefähig
en Kosten
erhöht wer
den (Artik
el 25 Absat
z 6 AGVO):
– um 10 Proz
entpunkte
bei mittle
ren Untern
ehmen,
– um 20 Proz
entpunkte
bei kleine
n Unterneh
men;
– um 15 Proz
entpunkte
, wenn eine
der folgen
den Voraus
setzungen
erfüllt is
t:
– das Vorha
ben beinha
ltet die wi
rksame Zus
ammenarbe
it
– zwischen
Unternehm
en, von den
en mindest
ens eines e
in KMU ist,
oder wird i
n mindeste
ns zwei Mit
glied-
staaten od
er einem Mi
tgliedsta
at und eine
r Vertrags
partei des
EWR-Abkom
mens durch
geführt, w
obei kein
einzelnes
Unternehm
en mehr als
70 % der bei
hilfefähi
gen Kosten
bestreite
t, oder
– zwischen
einem Unte
rnehmen un
d einer ode
r mehreren
Einrichtu
ngen für Fo
rschung un
d Wissensv
erbrei-
tung, die m
indestens
10 % der bei
hilfefähi
gen Kosten
tragen und
das Recht h
aben, ihre
eigenen Fo
rschungs-
ergebniss
e zu veröff
entlichen
;
– die Ergeb
nisse des V
orhabens f
inden durc
h Konferen
zen, Veröf
fentlichu
ng, Open-A
ccess-Rep
ositorien
oder
durch gebü
hrenfreie
Software b
eziehungs
weise Open
-Source-S
oftware we
ite Verbre
itung.
Die beihil
fefähigen
Kosten sin
d gemäß Art
ikel 7 Absa
tz 1 AGVO du
rch schrif
tliche Unt
erlagen zu
belegen, d
ie klar,
spezifisc
h und aktue
ll sein müs
sen.
Für die Ber
echnung de
r Beihilfe
intensitä
t und der be
ihilfefäh
igen Koste
n werden di
e Beträge v
or Abzug vo
n Steuern
und sonsti
gen Abgabe
n herangez
ogen.
Bei der Ein
haltung de
r maximal z
ulässigen
Beihilfei
ntensität
sind insbe
sondere au
ch die Kumu
lierungsr
egeln in
Artikel 8 A
GVO zu beac
hten:
Die Kumuli
erung von m
ehreren Be
ihilfen fü
r dieselbe
n förderfä
higen Kost
en/Ausgab
en ist nur i
m Rahmen de
r fol-
genden Reg
elungen bz
w. Ausnahm
en gestatt
et:
Werden Uni
onsmittel
, die von St
ellen der U
nion zentr
al verwalt
et werden u
nd nicht di
rekt oder i
ndirekt de
r Kontroll
e
der Mitgli
edstaaten
untersteh
en und desh
alb keine s
taatliche
n Beihilfe
n darstell
en, mit sta
atlichen B
eihilfen (
dazu
zählen unt
er anderem
auch Mitte
l aus den Eu
ropäische
n Struktur
- und Inves
titionsfo
nds) kombi
niert, so w
erden bei
der Festst
ellung, ob
die Anmeld
eschwelle
n und Beihi
lfehöchst
intensitä
ten oder -b
eträge ein
gehalten s
ind, nur di
e
staatlich
en Beihilf
en berücks
ichtigt, s
ofern der G
esamtbetr
ag der für d
ieselben b
eihilfefä
higen Kost
en gewährt
en
öffentlic
hen Mittel
(einschli
eßlich zen
tral verwa
ltete Unio
nsmittel)
den in den e
inschlägi
gen Vorsch
riften des
Unions-
rechts fes
tgelegten
günstigst
en Finanzi
erungssat
z nicht übe
rschreite
t.
Nach der AG
VO freiges
tellte Bei
hilfen, be
i denen sic
h die beihi
lfefähige
n Kosten be
stimmen la
ssen, könn
en kumu-
liert werd
en mit a) an
deren staa
tlichen Be
ihilfen, s
ofern dies
e Maßnahme
n untersch
iedliche b
estimmbar
e beihilfe
-
fähige Kos
ten betref
fen; b) and
eren staat
lichen Bei
hilfen für
dieselben
, sich teil
weise oder
vollständ
ig übersch
nei-
denden bei
hilfefähi
gen Kosten
, jedoch nu
r, wenn dur
ch diese Ku
mulierung
die höchst
e nach dies
er Verordn
ung für
diese Beih
ilfen gelt
ende Beihi
lfeintens
ität bzw. d
er höchste
nach diese
r Verordnu
ng für dies
e Beihilfe
n geltende
Beihilfeb
etrag nich
t überschr
itten wird
.
Beihilfen
, bei denen
sich die be
ihilfefäh
igen Koste
n nicht bes
timmen las
sen, könne
n mit ander
en staatli
chen Bei-
hilfen, be
i denen sic
h die beihi
lfefähige
n Kosten au
ch nicht be
stimmen la
ssen, kumu
liert werd
en, und zwa
r bis zu der
für den jew
eiligen Sa
chverhalt
einschläg
igen Oberg
renze für d
ie Gesamtf
inanzieru
ng, die im E
inzelfall
in der AGVO
oder in ein
em Beschlu
ss der Euro
päischen K
ommission
festgeleg
t ist.
Nach der AG
VO freiges
tellte sta
atliche Be
ihilfen dü
rfen nicht
mit De-min
imis-Beih
ilfen für d
ieselben b
eihilfefä
higen
Kosten kum
uliert wer
den, wenn d
urch diese
Kumulieru
ng die in Ka
pitel III A
GVO festge
legten Bei
hilfeinte
nsitäten
oder Beihi
lfehöchst
beträge üb
erschritt
en werden.
www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Februar 2019
BAnz AT 07.02.2019 B4
Seite 12 von 12

anlage 6

577 Zeichen

Punkt 6: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3)  - 
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in 
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt" (Phase 3) 
im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des 
Bundesministeriums 
für Bildung und Forschung (BMBF) 
 (V-Nr. 2023/0276) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion

anlage 2

16880 Zeichen

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  1 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
Transfer- und Verstetigungsphase (Phase III) der 
Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
 
– Förderinformation – 
 
Basierend auf der Richtlinie zur Förderung von  
Projekten zum Thema „MobilitätsWerkStadt 2025“  
vom 7. Februar 2019 
 
Förderbedingungen 
 
1. Förderziel 
Mit der Transfer - und Verstetigungsphase der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ verfolgt 
das BMBF das Ziel, die in der Konzeptions- und Umsetzungsphase entwickelten und erprobten Maßnah-
men einen weiteren Schritt in Richtung praktische Anwendung und Transfer zu bringen. Die Förderung 
zielt auf soziale und technologische Innovationen, die zu einem nachhaltigeren Mobilitätssystem führen. 
Die geförderten Projekte sollen mit ihren Maßnahmen demonstrieren, welche Innovationen auf kommu-
naler Ebene geeignet sind um, 
▪ Mobilitätsangebote und -infrastrukturen an den Anforderungen der Bürgerinnen sowie Bürger 
und der Nachhaltigkeit auszurichten, 
▪ Umwelt- und Lebensqualität zu erhöhen und 
▪ die Klimaschutzziele zu erreichen. 
 
Angestrebt wird ein Erkenntnisfortschritt in Bezug auf die Treiber, Hindernisse und Wirkungen der inno-
vativen Ansätze und Maßnahmen, indem die praktische Umsetzung und/oder Übertragung auf andere 
Kommunen und Regionen erfolgt. 
 
2. Gegenstand der Förderung 
Die dritte Phase widmet sich dem Transfer und der Verstetigung der in der zweiten Phase erlangten Er-
gebnisse und Erkenntnisse. Die erarbeiteten und erprobten Maßnahmen  des Mobilitätskonzepts sollen 
hierfür weiterentwickelt und ggf. angepasst werden sowie für andere (z. B. benachbarte) Kommunen 
aufbereitet und erweitert werden. Dafür werden geeignete Projekte der zweiten Phase zur Förderung 
empfohlen. Die Förderung dieser Phase ist auf zwei Jahre angelegt. Wir möchten einen möglichst naht-
losen Übergang von Phase II zu Phase III ermöglichen. Laufzeitverlängerungen für Phase II entfallen für 
die Projekte, die eine weitere Förderung für Phase III erhalten.

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  2 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
Gefördert werden V erbundprojekte, die in besonderem Maße geeignet sind, forschungsbasiert und 
durch Innovationen einen praktischen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. Folgende Punkte 
müssen in der Vorhabenbeschreibung detailliert dargestellt werden:  
 
2.1 Abschluss der Umsetzung und Verstetigung 
In der zweiten Phase entwickelte und bereits erprobte Maßnahmen werden abgeschlossen und für die 
Verstetigung vorbereitet. Die Förderung ist auf die projektbezogenen Maßnahmen (Personal, Veran-
staltungen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) beschränkt. Hierbei soll auf die Erkenntnisse aus Wissenschaft 
und Praxis aus der zweiten Phase aufgebaut werden.  
▪ Weitere Umsetzung und Fokussierung der Maßnahmen 
Die Maßnahmen der Umsetzungsphase sollen möglichst abgeschlossen werden. Falls notwen-
dig und sinnvoll, können dabei Schwerpunkte auf solche Maßnahmen gesetzt werden, die sich 
im besonderen Maße für die Verstetigung auf kommunaler Ebene eignen.  
▪ Vorbereitende Verstetigung der Maßnahmen 
In einem Verstetigungskonzept ist darzustellen, wie die Maßnahmen kurz- und mittelfristig im 
kommunalen Kontext strukturell verankert werden können. Dabei sind unterschiedliche As-
pekte wie bspw. verwaltungsinterne und externe Zusammenarbeit, Organisationsstruktur, 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, politische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ver-
stetigung von Beteiligungsprozessen zu betrachten. 
 
2.2 Wissenstransfer und Übertragbarkeit 
Die erprobten Maßnahmen sollen auf andere kommunale Kontexte angepasst werden können. Hierfür 
soll ein Transferkonzept erstellt werden, welches folgende Bereiche/Aspekte berücksichtigt: 
▪ Kommunikationsstrategie 
Intensivieren Sie in der Transferphase Ihre Kommunikationsaktivitäten. Berichten Sie über die 
Projektergebnisse und -erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis. Entwickeln Sie hierfür die 
Kommunikationsstrategie für Ihr Vorhaben weiter und stellen Sie diese detailliert dar. Die Ein-
bindung externer Kommunikationsexpertise ist wünschenswert.  
▪ Einbindung der Partnerkommune/-Region 
Um die Generalisierbarkeit und Wirkung zu erhöhen, ist mindestens eine Partnerkommune (aus 
Phase II) in Ihr Vorhaben einzubeziehen. Partnerkommunen sollen Aspekte aus dem Projekt 
prüfen und ggf. übernehmen und wenn möglich auch vor Ort umsetzen – lokal angepasst. Wün-
schenswert ist hier einen Umsetzungs- und Transferfahrplan zu erstellen, der die Übertragbar-
keit der Ergebnisse aus der zweiten Phase berücksichtigt. Hierbei kann externe Beratung mit-
einbezogen werden.

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  3 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
2.3 Evaluation 
Die in der Phase II eingeführte Evaluation der Projektmaßnahmen anhand der partizipativ definierten 
Indikatoren und der Prozessevaluation werden in Phase III durch die Begleitforschung „BeNaMo“ fort-
gesetzt. Entsprechende Ressourcen sind zu berücksichtigen. 
 
3. Weitere Regelungen 
 
3.1 Zuwendungsempfänger 
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Zuwendungsempfänger aus der zweiten Phase der Förder-
maßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“. Nach besonderer Begründung können ggf. weitere Einrichtun-
gen in Projektverbünde aufgenommen werden. 
Von grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird erwartet, dass sie die inhaltli-
che Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projekt-
förderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen. 
 
3.2 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen 
Gefördert werden in der Regel Verbundprojekte, in denen Kommunen und/oder kommunale Einrich-
tungen (z.B. kommunale Eigenbetriebe) zusammen mit Forschungseinrichtungen (Hochschulen, außer-
universitäre Forschungseinrichtungen) sowie ggf. weiteren Institutionen und Organisationen aus Zivil-
gesellschaft und/oder Wirtschaft zusammenarbeiten. Innerhalb des Verbundes ist gefordert, dass Kom-
munen oder kommunale Einrichtungen weiterhin die Verbundkoordination übernehmen., d.h. insbe-
sondere für den Verstetigungs- und Transferprozess verantwortlich zeichnen. Zudem wird eine Eigen-
beteiligung der kommunalen Akteure an den Ausgaben bzw. Kosten für die Umsetzungsschritte ge-
wünscht (s.u.). 
Die geförderten Projekte müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und 
evaluierenden Maßnahmen erklären (siehe hierzu auch die Förderrichtlinie vom 07.02.2019). 
 
3.3 Finanzierungsart und -form 
Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren im Wege der Projekt-
förderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 
Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Aus-
gaben. Kommunen kann eine Förderquote von bis zu 90 % gewährt werden, eine Eigenbeteiligung in 
Höhe von mindestens 10 % ist Voraussetzung für die Förderung (vgl. BAnz vom 07.02.2019).  
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleich-
bare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren 
und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis 
zu 100 % gefördert werden können. 
Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine 
Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  4 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwen-
dungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – 
bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbe-
teiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausge-
setzt. KMU können differenzierte Aufschläge erhalten, die gegebenenfalls zu einer höheren Förder-
quote führen. 
 
3.4 Zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten 
Zuwendungsfähig sind projektbedingt zusätzlich anfallende Ausgaben bzw. Kosten in den folgenden Be-
reichen: 
▪ Personalausgaben/-kosten für die Durchführung der Aufgaben im Projekt. Für wissenschaftliche 
Tätigkeiten kann in der Regel ein Entgelt bis E13 (TVöD/TV-L), bei besonders anspruchs- und ver-
antwortungsvollen Aufgaben bis E14, angesetzt werden. Daneben sind bei Bedarf auch Ausga-
ben/Kosten für studentische Mitarbeitende und/oder Assistenzkräfte zuwendungsfähig. Bitte be-
rücksichtigen Sie auch Personalressourcen für die jährliche Evaluation durch die Begleitforschung 
„Nachhaltige Mobilität“. 
▪ Wenn erforderlich kann für bestimmte, klar abgegrenzte Dienstleistungen und FuE-Leistungen die 
Vergabe von Aufträgen vorgesehen werden (hier können u.a. Aufträge für Rechtsgutachten, Kom-
munikationsdienstleistungen oder Beratungsdienstleistungen berücksichtigt werden). 
▪ Sachausgaben bzw. sonstige Vorhabenkosten (Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Druckarbei-
ten, Ausgaben/Kosten für Veranstaltungen u. Ä.). 
▪ Nationale und gegebenenfalls internationale Dienstreisen. 
▪ Im Einzelfall ist die Anschaffung von Gegenständen bis zu 410 Euro/über 410 Euro, sofern sie nicht 
der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind und zwingend für die Durchführung 
des Projekts benötigt werden, zuwendungsfähig. 
▪ Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- 
und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN SPEC) gefördert. 
 
Bei Zuwendungen auf Kostenbasis sind zudem Gemeinkosten zuwendungsfähig. 
Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Aus-
gaben bzw. Kosten. 
 
3.5 Verfahren 
Das Antragsverfahren ist einstufig und kompetitiv angelegt. In einem wettbewerblichen Verfahren 
werden die Projekte ausgewählt, die entsprechend der unten genannten Kriterien am besten bewer-
tet werden und besonders aussichtsreiche und relevante Innovationen vorbereiten. 
Wir benötigen begutachtungsfähige Projektanträge mit einer Länge von maximal 20 Seiten (Schrifttyp 
Calibri o.ä., Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mind. 2 cm Rand, ohne Anhang) vorzulegen.

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  5 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu 
nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=M-WERKSTADT).  
Gemäß den Anforderungen ist für jedes Teilprojekt des Verbundprojekts ein förmlicher, mit easy-On-
line (siehe oben) erstellter Antrag auf Förderung zu stellen. Je Institution (juristische Person) ist nur 
ein Formantrag einzureichen, d.h. bei mehreren beteiligten Instituten einer Universität oder Behör-
den einer Gebietskörperschaft nur jeweils ein Antrag. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie unsicher 
sind, welchen Formulartyp / welche Abrechnungsart Sie verwenden können.  
Stichtag zur Antragsabgabe in easy-online ist hier der 04.08.2023.  
Bitte übersenden Sie dem DLR Projektträger anschließend die Anträge zudem per Post (Adresse und 
Ansprechpartner siehe Anschreiben).  
Die Anträge (Vorhabenbeschreibung) sind entsprechend der folgenden Gliederung zu strukturieren: 
▪ Deckblatt: Titel des Vorhabens, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zum Förderbedarf 
sowie zur Laufzeit, einreichende Institutionen mit Ansprechpartner und Adresse 
▪ Zusammenfassende Darstellung des Projekts inkl. der Projektziele mit zentralen Ergebnissen der 
vergangenen bzw. laufenden Förderphasen, inkl. Ausblick bis zum Ende der Phase 2. 
▪ Stand von Wissenschaft und Technik 
▪ Bezug zu den Zielen der Bekanntmachung und der Förderinformation 
▪ Ergebnis der Recherche weiterer Fördermöglichkeiten 
▪ Beschreibung des Verstetigungs- und Transferkonzeptes inkl. Arbeitsprogramm und -methoden 
▪ Angaben zum erwarteten Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebten Ergebnisverwertung. 
Die Ergebnisverwertung ist für jedes Teilprojekt bzw. jede antragstellende Einrichtung gesondert 
darzustellen. Der Verwertungsplan ist detailliert mit folgender Gliederung aufzustellen: 
o Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Welche Chancen für kommerzielle Verwertung, welcher 
gesellschaftliche Nutzen oder Nutzen für bestimmte Anwender- oder Zielgruppen beste-
hen? Welche Möglichkeiten der Verzahnung von Forschung und Praxis sowie zur ökonomi-
schen Umsetzung sind gegeben? Inwiefern ist der Lösungsansatz in funktionaler und wirt-
schaftlicher Hinsicht alternativen Ansätzen überlegen? 
o Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten: Welcher Beitrag zum Erkenntnis-
fortschritt in welchen Forschungsfeldern wird angestrebt? Wie können die erwarteten Er-
gebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Trans-
ferstellen etc.) genutzt werden? Welche Kooperationen zeichnen sich hierfür ab? Wie sol-
len die Ergebnisse verwertet und genutzt werden (z.B. mit Publikationen oder in der 
Lehre)? 
o Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Welche nächste Phase bzw. wel-
che Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Projektergebnisse werden gesehen und ange-
strebt? 
▪ Vorgesehenes Konsortium, vorgesehene Praxispartner und Begründung der Auswahl 
▪ Zeitplan, Meilensteinplanung, detaillierte Ausgaben-/Kostenkalkulation 
▪ Anhang: Literatur, CV, LoI etc.

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  6 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
▪ Weitere Punkte in der Vorhabenbeschreibung 
1. Erklärung über die Notwendigkeit der Zuwendung (ist individuell von jedem Zuwendungsemp-
fänger abzugeben; z.B. „Für die Durchführung des Vorhabens stehen keine anderen Mittel, insbe-
sondere keine Landes-, EU- oder Drittmittel zur Verfügung. Die Bundesmittel werden für die 
Durchführung des Vorhabens zwingend benötigt. Das beantragte Projekt ist nicht Gegenstand ei-
ner anderen Fördermaßnahme. Ohne die beantragte Förderung kann das Projekt nicht durchge-
führt werden. Eine Recherche der Fördermöglichkeiten der Europäischen Union und anderer nati-
onaler Fördermittelgeber und -programme hat ergeben, dass eine Finanzierung des hier bean-
tragten Vorhabens aus anderen Quellen ebenfalls nicht möglich ist.“) 
2. Schutzrechteerklärung: Bitte für den gesamten Verbund angeben, ob Schutzrechte oder 
Schutzrechtsanmeldungen tangiert werden (z.B. „Nach unseren Recherchen war das Vorhaben 
nicht bereits Gegenstand anderweitiger Forschungen/ Entwicklungen/ Untersuchungen/ Patente 
und bestehen keine Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen, die einer späteren Ergebnisver-
wertung entgegenstehen. 
3. EU-Erklärung: z.B.: „Für das Vorhaben (gesamter Verbund) ist nach unseren Recherchen derzeit 
eine Förderung aus Mitteln der EU nicht möglich.“ 
 
Die Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft: 
▪ Qualität und Relevanz der Ergebnisse der Entwicklungs- und Umsetzungsphase 
▪ Verstetigungs- und Transferpotenzial der Projekte,  
▪ wissenschaftliche Qualität der Konzepte (Aufarbeitung des Forschungsstandes, Untersuchungsde-
sign inkl. Methoden, Stringenz der Argumentation), 
▪ fachliche und methodische Kompetenz der Antragstellenden, einschließlich der Erfahrungen zu 
inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit, Angemessenheit der Verbundzusammensetzung 
und 
▪ Angemessenheit der Ressourcen- und Zeitplanung 
 
Bei positivem Ergebnis der Begutachtung (hohe Förderwürdigkeit des Antrags) werden Sie kontaktiert und 
weitere Schritte und Anforderungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses abgestimmt. 
 
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Förderentscheidung erst auf Basis des förmlichen Zuwendungsan-
trags getroffen wird. Die ausgearbeitete Vorhabenbeschreibung wird dabei auf Basis der in der Bekannt-
machung genannten Kriterien und Anforderungen geprüft. Eine etwaige Förderung kann zudem nur im 
Rahmen der für diese Fördermaßnahme verfügbaren Mittel erfolgen. Diese stehen grundsätzlich unter 
Haushaltsvorbehalt. 
Weder aus diesem Schreiben noch aus der Einreichung des Formantrages kann ein Rechtsanspruch auf 
eine Förderung abgeleitet werden. 
 
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragseinreichung Kontakt mit uns aufzunehmen - wir beraten Sie gerne!

Förderinformation „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III  7 
Ihr verlässlicher Partner für Forschung, Bildung und Innovation 
 
 
Kontakt 
Inhaltliche Fragen:  
Florian Strunk  und Stefan Gröschner   
DLR Projektträger | Bonn 
Tel.: +49 228 3821-2158 bzw. -2512 | E-Mail: mobilitaet@dlr.de  
 
Administrative Fragen:  
Bitte kontaktieren Sie Ihre/n administrative/n Ansprechpartner/in im DLR -PT

anlage 7

495 Zeichen

Punkt 18: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3)  - 
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in 
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt" (Phase 3) 
im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des 
Bundesministeriums 
für Bildung und Forschung (BMBF) 
 (V-Nr. 2023/0276) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD

anlage 8

430 Zeichen

Punkt 27: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3)  - 
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in 
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt" (Phase 3) 
im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des 
Bundesministeriums 
für Bildung und Forschung (BMBF) 
 (V-Nr. 2023/0276) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD

anlage 5

13227 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsam t- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0276 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
359 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511060 
Kostenstelle:  066-003-7006, 066-040-1000,  
066-040-1100 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3) - 
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in 
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt" (Phase 3)  
im Rahmen der "MobilitätsWerkStadt 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums  
für Bildung und Forschung (BMBF)  
 
Vorlage vom: 16.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stimmt der Bewerb ung des Förderprojekts „NaMoLi 3 “ 
im Rahmen des Wettbew erbs „MobilitätsWerkStadt 2025“  (Phase 3) des 
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu. Das Projekt wird als Beitra g 
zur nachhaltigen Stadt - und Mobilitätsentwicklung ausdrücklich begrüßt. Der 
Förderzeitraum erstreckt sich gemäß  den Vorgaben des Fördergebers über den Zeitraum

- 3 - 
01.09.2024 bis 31.08.2026. Zwischen Phase 2 und Phase 3 wird ein nahtloser Übergang 
stattfinden. 
 
2. Für das Projekt steht die Stelle Nr. 1617 GVPl. (Loga 9593) 0,75 VZÄ, EG 13 TVöD zu 
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ 
aufgestockt. 
3. Die benötigten Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen im  Ergebnishaushalt 
auf den Kostenstellen 066 -040-1000 – Konversion Mobilitätsamt – und 066-040-1100 – 
Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach 
Bewilligung des Förderprojekts „NaMoLi 3“ durch den Fördergeber werden die Mitt el auf 
die Projektkostenstelle 066 -003-7006 - Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi) – 
verlagert. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 BAnz AT 07.02.2019 B4 MWS2025  
Anlage 2 Förderinformationen Phase3 MWS2025 aktualisiert 230710  
Anlage 3 Vorhabenbeschreibung NaMoLi3  
Anlage 4 Kostenkalkulation Darmstadt NaMoLi3  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2023  
 
Durch die rasant gestiegene Einwohnerzahl (in den letzten 10 Jahren um 20.000) und auch die 
in Zukunft zu erwartende Zunahme u.a. aufgrund der guten Arbeitsplatzsituation, gilt es neben 
der Schaffung von Wohnraum Lösungen für die sich daraus ergebenen Belastungen des ruhenden 
und fließenden Verkehrs zu finden. Besonders auch vor dem Hintergrund des Dieselfahrverbotes 
sowie der Verpflichtungen aus dem Luftreinhalteplan alles zu unternehmen, um die 
Luftschadstoffe zu minimieren. Mit dem nachhaltigen Mobilität skonzept der Lincoln -Siedlung 
wird diesen Anforderungen bereits Rechnung getragen. Das Mobilitätskonzept der Lincoln -
Siedlung hat durch mehrere Auszeichnungen (u.a. Deutscher Verkehrsplanungspreis 2018, 
Deutscher Mobilitätspreis 2019, Klima-Kommune 2022) auch auf Bundesebene eine Strahlkraft 
als best-practice-Beispiel für multimodale Mob ilitätskonzepte in Neubauquartieren erlangt. 
Während der Förderphase 2 gab es zahlreiche Exkursionen in der Lincoln -Siedlung und 
Austauschformate mit anderen Städten und Kommunen, um das Leuchtturmprojekt vorzustellen 
und eine mögliche Übertragbarkeit auf weitere Städte und Kommunen voranzutreiben. Um die 
Umsetzung des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung weiterhin sicherzustellen 
und die Bewohnerschaft weiterhin in der Nutzung multimodaler Angebote zu unterstützen, ist es 
von zentraler Bedeutung das Forschungsvorhaben fortzuführen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich mit dem Forschungsvorhaben „Nachhaltige Mobilität 
Lincoln - Implementierung innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubau -siedlungen 
und Konversionsflächen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt“ (NaMoLi 2) erfolgreich 
an dem  Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministerium für Bildung und 
Forschung (BMBF) beteiligt. Die Förderlaufzeit von NaMoLi 2 läuft noch bis zum 31.08.2024. 
Durch den Folgeantrag „Nachhaltige Mobilität in Lincoln 3: Verstetigung und Transfer innovativer 
nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in 
Darmstadt“ (NaMoLi 3) soll der Prozess für zwei weitere Jahre (vsl. 01.09.2024 bi 31.08 .2026) 
verstetigt werden. Hierfür steht die Stelle -Nr. 1617 (GVPI. [Loga 9593] mit 0,75 VZÄ zu 
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi 3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ 
aufgestockt. Es soll ein nahtloser Übergang von Förderphase 2 zu Förderphase 3 stattfinden. 
 
Das Förderprojekt NaMoLi 2 (Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“) wird in der 
Abteilung Mobilität, Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung  des Mobilitäts - und 
Tiefbauamtes bearbeitet und trägt im Wesentlichen zur Umsetz ung des Mobilitätskonzeptes in 
der Li ncoln-Siedlung bei. Der Fokus von NaMoLi 3  richtet sich auf die Verstetigung des 
Reallabores in der Lincoln -Siedlung sowie auf die Übertragbarkeit des Mobilitätskonzeptes auf 
das benachbarte Ludwigshöhviertel. Hier wird vrsl. ab 2024 der Bezug der ersten Wohneinheiten 
erfolgen. Somit müssen die konzeptionellen Arbeiten des Mobilitätskonzeptes in die Praxis 
überführt werden und der operative Part des Mobilitätsmanagement aufgenommen werden (u.a. 
Kommunikations- und Öffent lichkeitsarbeit zum Mobilitätskonzept für Projektentwickler und 
Bewohnende, Inbetriebnahme der Stellplatzvergabe etc.). 
 
Die übergeordneten Zielstellungen des Projekts NaMoLi 3 umfassen (1) die in der Lincoln -
Siedlung erprobten und umgesetzten sozio-technischen Maßnahmen werden weiter begleitet und 
optimiert, um die Umsetzung des innovativen Mobilitätskonzeptes nicht zu gefährden, zudem 
sollen die Erkenntnisse im LHV weiter verankert und auch die Verwendung für zukünftige 
Bauvorhaben in Darmstad t vorangebracht werden ( Verstetigung), (2) die Übertragung des 
Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf weitere Neubauquartiere soll in Köln, Nordrhein -
Westfalen und darüber hinaus unterstützt und in enger Kooperation mit relevanten Stakeholdern 
vorangetrieben werden ( Transferkonzept), (3) Erkenntnisse zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren

- 5 - 
beim Transfer der Konzepte auf Neubaugebiete in andere Städten werden untersucht sowie (4) 
die längerfristige Wirkung des Mobilitätskonzeptes auf die alltägliche Mobilität, insbesondere 
langfristige Verhaltensänderungen im Vergleich zu traditionellen Wohng ebieten, deren sozial -
ökologische Bedeutung und die Bewertung des Wohnviertels durch die Bevölkerung werden 
evaluiert.  
 
Durch die Fortführung des Reallabors Lincoln-Siedlung im Projekt NaMoLi 3 wird die Umsetzung 
des Mobilitätskonzeptes verstetigt und partizipativ mit der Zivilgesellschaft sowie mit den an der 
Entwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen 
und Bewohner angepasst. Mit dem sukzessiven Zuzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner in 
die Lincoln -Siedlung w ird sich zeigen, inwiefern die Zugezogenen das nachhaltige 
Mobilitätskonzept wahrnehmen, akzeptieren und erfolgreich in die Praxis umsetzen.  
Die partizipative Einbindung erfolgt durch die Fortführung unterschiedlicher Beteiligungsformate 
(u.a. Mobilitätsb eirat, MobiTreff, MobiTour, Nachbarschaftsrunden, Jour fixe Lincoln, 
Hauptamtlichentreff für Kinder und Jugendliche, Projektkoordination Gemeinwesenarbeit). 
Darüber hinaus soll auch das schulische Mobilitätsmanagement an der Luise -Büchner-Schule 
fortgeführt werden. Zusätzlich sollen auch die Kitas sowie externe Vereine, die die 
Räumlichkeiten der Luise -Büchner-Schule nutzen, für eine nachhaltige Mobilität sensibilisiert 
werden.  
Im Rahmen des Gesamtprojekts soll die Verstetigung bzw. der Transfer des Mobilitätskonzeptes 
für andere Bauvorhaben bzw. Entwicklungsmaßnahmen mittels eines Rechtsgutachtens geprüft 
werden. Dieses zielt auf die rechtliche Verankerung der Bausteine des Mobilitätskonzeptes in 
den Planungsdokumenten und Planungsprozessen für Wohnbauentw icklungen in Darmstadt, 
Köln, Nordrhein-Westfalen  und anderen Städten ab.  
Mittels eines Handlungsleitfaden zur Etablierung von autoreduzierten Neubauvorhaben soll eine 
Art Baukastensystem für andere Quartiere bzw. Entwicklungsmaßnahmen in Darmstadt und i n 
anderen Städten und Kommunen erarbeitet werden. Die Erstellung des Rechtsgutachtens bzw. 
des Handlungsleitfaden werden im Rahmen eines Unterauftrages durch die Goethe Universität 
Frankfurt am Main und des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) vergeben. 
 
Die wissenschaftliche Bearbeitung soll innerhalb des Projektes durch die Goethe Universität 
Frankfurt am Main über eine sozial-empirische Erhebung erfolgen. Hierbei soll die Panelstudie 
aus Phase 2 fortgeführt werden (ab 2025). Außerde m stellt sich die Frage der Wirkung der 
Maßnahme auf die tatsächlich realisierte Alltagsmobilität.  
Die Befragungsergebnisse dienen auch der Evaluation des Mobilitätskonzeptes , zu der sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Durchführungsvertrag  zur Umset zung des 
Mobilitätskonzeptes in Lincoln vom 15.12.2017 (MV 2017/0017) für alle fünf Jahre verpflichtet 
hat.  
 
Inhaltlich wird das Projekt einen wichtigen Verknüpfungspunkt im Rahmen der Erstellung eines 
gesamtheitlichen Mobilitätskonzeptes für die Wissensc haftsstadt Darmstadt (Mobilitätsplan 
2030+ bzw. SUMP) darstellen.  
Auch im Klimaschutzplan 2035 ist die Verstetigung bzw. Fortführung des Projektes NaMoLi bei 
den Pilotprojekten zur Reduzierung des MIV aufgeführt. „Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes 
der Lincoln-Siedlung hat bereits planungspraktische Erkenntnisse hervorgebracht, die nicht nur für die 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Neubauquartieren (Förderprojekt „NaMoLi2“), sondern auch für 
Bestandsquartiere (Förderprojekt QuartierMobil 2“) von besonderer Bedeutung sind. Der Erfolg und die 
Akzeptanz dieser Regulierung hängt aber auch im Wesentlichen von bereitstehenden Alternativen und 
der Mitwirkun gsbereitschaft der Bewohnerschaft ab, auf die im Rahmen einer begleitenden

Öffentlichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen werden sollte. Entsprechend ist das Angebot an alternativen 
Mobilitätsformen an die neuen Bedarfe anzupassen.“ 
 
Gemäß den Förderrichtlinien ist für die  Umsetzung eine Förderquote von 90 Prozent der 
Gesamtausgaben vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der Ausgaben ist in Anlage 4 beigefügt. 
Die benötigten Mittel stehen im Ergebnishaushalt auf den Kostenstellen 066 -040-1000 – 
Konversion Mo bilitätsamt – und 066 -040-1100 – Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren 
2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach Bewilligung des Förderprojekts „ NaMoLi 3 “ durch den 
Fördergeber werden die Mittel auf die Projektkostenstelle 066 -003-7006 Nachhaltige Mobilität 
Lincoln ( NaMoLi) – verlagert. Die Fördermittel werden ebenfalls auf der Projektkostenstelle 
066-003-7006 in den Jahren 2024 bis 2026 eingeplant.  
 
Die Förderphase 3 stellt die abschließende Phase der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 
2025“ dar. Der Fokus li egt auf dem Transfer und der Verstetigung begonnener Maßnahmen. 
Dabei soll die Übertragbarkeit bzw. die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes im 
Ludwigshöhviertel erfolgen sowie die Panelstudie in Lincoln fortgeführt werden, um den Verlauf 
und die (Langzeit-)Wirkung des Mobilitätskonzeptes über einen längeren Zeitraum beobachten 
zu können. Die Projektleitung obliegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Projektpartner sind die 
Goethe Universität Frankfurt am Main (Institut für Humangeographie, AG Mobili tätsforschung) 
und das Institut für Landes - und Stadtentwicklungsforschung (ILS). Die Stadt Köln und das 
Zukunftsnetz nachhaltige Mobilität NRW sind assoziierte Partner und im Rahmen eines LOI in 
das Projekt eingebunden 
Das Projekt NaMoLi 3 wurde bereits mit den Magistratsvorlagen von NaMoLi 1 (MV 2019) sowie 
von NaMoLi 2 (MV 2020) als mögliches Folgeprojekt angekündigt.  
 
Darmstadt, den 16.08.2023  
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 3

162093 Zeichen

Vorhabenbeschreibung in der Fördermaßnahme des BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“, Phase III 
Nachhaltige Mobilität in Lincoln III: Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzep-
te in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln-Siedlung in Darmstadt (NaMoLi III) 
Gesamtkosten:    1.385.083 € 
Beantragte Fördersumme: 1.319.656€ 
Laufzeit:    1.9.2024 bis 31.8.2026 (24 Monate) 
 
Einreichende Institutionen: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Koordination Verbund & Praxis) 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Mobilitäts- und Tiefbauamt, Abteilung Mobilität 
Astrid Samaan 
Stadthaus West 
Mina-Rees-Straße 10 
64295 Darmstadt 
Tel: 06151/13 - 2820 
E-Mail: Astrid.Samaan@darmstadt.de  
 
Goethe-Universität Frankfurt a.M. (Koordination Forschung) 
Institut für Humangeographie 
Prof. Dr. Martin Lanzendorf 
Theodor-W.-Adorno-Platz 6, 
60629 Frankfurt am Main 
Tel.: 069/798 - 35171 
E-Mail: Lanzendorf@geo.uni-frankfurt.de 
  
ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH  
Forschungsgruppe „Mobilität und Raum“ 
Dr. Thomas Klinger 
Brüderweg 22-24 
44135 Dortmund 
Tel.: 0231/9051 - 264 
E-Mail: thomas.klinger@ils-forschung.de

1. Zusammenfassende Darstellung des Projekts mit zentralen Ergebnissen der vergangenen bzw. laufenden 
Förderphasen, inkl. Ausblick bis zum Ende der Phase II  
Das Projekt NaMoLi III begleitet die weitere Umsetzung, die Verstetigung und  den Transfer des innovativen 
Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf weitere Neubaugebiete in und außerhalb Darmstadts. 
Schwerpunkte des Mobilitätskonzeptes in Lincoln sind die reduzierte Bereitstellung der Infrastrukturen für 
den motorisierten Indiv idualverkehr, die Förderung des Umweltverbundes sowie die Bereitstellung weit e-
rer alternativen Mobilitätsangebote, die Etablierung eines Mobilitätsmanagements einschließlich eines 
Finanzierungskonzeptes, ein Stellplatzmanagement sowie die kontinuierliche B eteiligung der Quartiersb e-
völkerung.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt damit das Ziel, die Autoabhängigkeit zu reduzieren 
und alternative Verkehrsmittel zur alltäglichen Fortbewegung zu stärken. Das Modellquartier wurde hierfür 
bereits mehrfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Deutschen Verkehrsplanungspreis 2018 der SRL, dem Deu t-
schen Mobilitätspreis 2019 sowie zuletzt als Klima -Kommune 2022 (vgl. Wissenschaftsstadt Darmstadt 
2023).  
In der zweiten Projektphase von NaMoLi wurde das Mobilitätskonzept i m Reallabor Lincoln -Siedlung suk-
zessive weiterentwickelt und umgesetzt (u. a. flächendecke Parkraumbewirtschaftung, Institutionalisierung 
des Mobilitätsmanagements, Partizipation der Bevölkerung). Erste Schritte zur Übertragung und Anpassung 
des Konzeptes auf die benachbarte Konversionsfläche Ludwigshöhviertel (LHV) wurden verankert. Es hat 
sich gezeigt, dass eine intensive fachliche Begleitung der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes in Lincoln 
weiterhin dringend notwendig ist, um die ursprünglichen Ziele zu erreichen und mit alltäglichen Herausfor-
derungen durch die Bewohner*innen sowie durch andere Stakeholder adäquat umzugehen. 
Neben dem Transfer des Mobilitätskonzeptes innerhalb Darmstadts erfolgte auch ein enger fachlicher Au s-
tausch mit den Städten Köln un d Bielefeld, die die Übertragbarkeit auf eigene Neubaugebiete prüfen. Hier 
hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, spezifische Rahmenbedingungen zu beachten, die für die Übertragba r-
keit entscheidend sein können. Neben einer vergleichbaren Ausstattung und rä umlichen Lage des Neubau-
quartiers sind hier insbesondere auch rechtliche Fragen zur Stellplatzsatzung und Möglichkeiten der rechts-
sicheren Abwicklung aus kommunaler Sicht ausschlaggebend. Weiterhin wurde deutlich, dass die örtlichen 
Akteurskonstellationen einen wichtigen Einflussfaktor für die Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit von Ko n-
zepten autoreduzierter Quartiersentwicklung darstellen können. Beispiele hierfür sind etwa die ökonom i-
sche Macht von einflussreichen privatwirtschaftlichen Akteur*innen, wie z.  B. großen Wohnbauinvestoren 
im Fall von Köln, oder das hierarchische Verhältnis innerhalb von Stadtverwaltungen, etwa zwischen den 
Ebenen eines Stadtteils und der Gesamtstadt, wie in Bielefeld. 
Hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen erfolgte eine Fortse tzung der quantitativen Befragung der B e-
wohner*innen, die zeigte, dass die Zufriedenheit mit dem Quartier und dem Mobilitätskonzept nach U m-
setzung der ersten Bauphasen und der Einrichtung wichtiger Infrastruktur (Schule, Einkauf, usw.) gewac h-
sen ist. Zudem zeigte sich, dass sich die alltägliche Mobilität der Zuzügler*innen gegenüber dem vorherigen 
Wohnort verändert hat: die Automobilnutzung und auch der -besitz sind gesunken, die Nutzung öffentl i-

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
2 
cher Verkehrsmittel und von Fahrrädern gestiegen (Klein et al. , submitted). Bis Ende der Phase II sollen 
auch Erkenntnisse dazu vorliegen, wie sich die Verkehrsmittelnutzung im Vergleich zu derjenigen von ande-
ren Zuzügen in Darmstadt in einem Kontrollgruppendesign entwickelt hat. 
Die im Rahmen der Akteurs - und Konfliktanalyse in der zweiten Projektphase identifizierten Governance -
Strukturen haben insbesondere die Bedeutung von mobilitätsbezogenen Überzeugungen für das Handeln 
von institutionalisierten Akteur*innen verdeutlicht (vgl. Sabatier 1988). Dabei konnte sowohl die Herausbil-
dung von progressiven und transformationsorientierten Überzeugungen und Strategien als auch der For t-
bestand von autoorientierten Überzeugungen nachgewiesen werden. Bemerkenswert war insbesondere, 
dass mehrere Akteur*innen, vorrangig aus der W ohnbaubranche, angegeben haben, dass die Beteiligung 
an der Entwicklung der Lincoln -Siedlung bei ihnen einen Bewusstseinswandel und ein Überdenken ihrer 
Position zur Folge hatte.  
Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse aus NaMoLi II ergeben sich fol gende Ziele für die Verstet i-
gung und den Transfer der Ergebnisse in NaMoLi III:  
(1) die in der Lincoln -Siedlung erprobten und umgesetzten sozio -technischen Maßnahmen werden weiter 
begleitet und optimiert, um die Umsetzung des innovativen Mobilitätskonzeptes nicht zu gefährden, zudem 
sollen die Erkenntnisse im LHV weiter verankert und auch die Verwendung für zukünftige neue  Bauvorha-
ben in Darmstadt vorangebracht werden (Verstetigung),  
(2) die Übertragung des Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf wei tere Neubau -Quartiere soll in 
Köln, Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus unterstützt und in enger Kooperation mit relevanten Stak e-
holdern vorangetrieben werden (Transferkonzept),  
(3) Erkenntnisse zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren beim Transfer der Konze pte auf Neubaugebiete in 
anderen Städten werden untersucht sowie  
(4) die längerfristige Wirkung des Mobilitätskonzeptes auf die alltägliche Mobilität, insbesondere langfrist i-
ge Verhaltensänderungen im Vergleich zu traditionellen Wohngebieten, deren sozial -ökologische Bede u-
tung und die Bewertung des Wohnviertels durch die Bevölkerung werden evaluiert. 
2. Stand von Wissenschaft und Technik  
Stand der Entwicklung und Umsetzung in der Lincoln-Siedlung in Darmstadt  
Derzeit sind bereits ca. 1.000 Wohneinheiten in der Lincoln-Siedlung fertiggestellt. Am 31.03.2023 wohnten 
dort bereits 2.837 Personen. Ende 2024 werden sich die Zuzüge durch die Fertigstellung des Baufeldes N1 
(einschließlich der Fertigstellung der Räumlichkeiten der endgültigen Mobilitätszentrale) weiter fortsetzen. 
Es sind jedoch weiterhin Baufelder nicht im Endausbau hergestellt oder der Bauantrag liegt noch nicht vor.  
Ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes wurde mit der Einführung der 
flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Lincoln-Siedlung (in 03/23) umgesetzt. Zeitgleich wurde 
die öffentliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt sechs Ladesäulen (à zwei Ladepunkte) ausgebaut. Zudem 
konnten auch die Mobilitätsalternativen ausgeweitet werden, insbesondere durch  den Start des neuen

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
3 
Betreibers des eCarpooling-Systems (in 03/23) mit derzeit insgesamt fünf statt vormals drei Elektrofahrzeu-
gen (pro Jahr ein weiteres Fahrzeug). Das ausschließlich der Anwohnerschaft zur Verfügung stehende eCa r-
pooling-System wird mit ei nem derzeitigen Fahrtguthaben i. H. v. 30 EUR je Bewohnenden und Monat g e-
fördert. Die Herausforderung besteht noch in der Lieferverzögerung der Ladeinfrastruktur, sodass die finale 
Platzierung noch nicht wie vorgesehen genutzt werden konnte.  Die Ausweitun g der privaten Ladeinfr a-
struktur für die eCarpooling -Fahrzeuge ist für Q3 2023 vorgesehen. Weiterhin konnte das E -
Lastenradverleihsystem von sigo durch weitere zwei Stationen ausgeweitet werden.  
Eine weitere Herausforderung besteht in der Bereitstellung e iner Stellplatzvergabeplattform, die den Pr o-
zess für alle Beteiligten vereinfachen soll. Aufgrund von personellen und zeitlich begrenzten Ressourcen 
konnte die Ausschreibung bisher noch nicht über das Mobilitäts - und Tiefbauamt der Stadt Darmstadt a b-
gewickelt werden.  
Mittels des angepassten Kommunikationskonzeptes wurden zielgruppenspezifische Formate umgesetzt. 
Der Ideenwettbewerb “Mobilität in Lincoln” konnte in 2022 durchgeführt und die ersten beiden Platzieru n-
gen (Fahrradkurse für Frauen sowie eine Fahrradreparaturstation) bereits umgesetzt  werden.  
In der laufenden Förderphase hat sich zudem gezeigt, dass weiterhin eine Begleitung der Umsetzung des 
Mobilitätskonzeptes dringend notwendig ist. Dies zeigt sich u. a. durch die Falschparkenden in Feuerweh r-
zufahrten in den Innenhöfen der bauverein AG, durch den Missbrauch der Fahrradreparaturstation (D e-
montage von Fahrrädern, statt Reparatur) oder durch diverse Anfragen zur Schulmobilität.  
Umgesetzt werden konnten die Schulmobilitätstage an der Luise -Büchner-Schule, die Herausgabe der Wil l-
kommenstaschen für neue Bewohnende, die Durchführung des MobiTreffs oder auch der MobiTour, die 
zusammen mit dem Sommerfest auf Lincoln in 2023 durchgeführt wurde. Beim Sommerfest auf Lincoln 
konnten auch die ersten Aufnahm en der Videoproduktion gemacht werden. Die mediale Begleitung des 
Projektes soll für die Herausforderungen der Mobilitätswende sensibilisieren und Lösungsansätze sowie 
den Projektfortschritt in einfacher Form aufbereitet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.  
Das Mobilitätsmanagement beteiligte sich auch an der AG Kommunikation, die eine neue Website 
(www.lincoln-darmstadt.de) erstellt hat, um alle Akteur*innen, Vereine und Initiativen darzustelle n, die in 
Lincoln aktiv sind. Das Thema Mobilität hat einen eigenen Reiter, der kontinuierlich aktualisiert werden soll. 
Die Website der bauverein AG ( www.lincoln-siedlung.de) wurde eingestellt und eine aut omatische Umlei-
tung auf die neue Webseite generiert. 
Der Mobilitätsbeirat der Lincoln -Siedlung, der sich hälftig aus (Wohnungs -)Eigentümer*innen und der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt zusammensetzt, konnte in Förderphase II ebenfalls fortgeführt werden. Posi tiv 
ist hier der enge Austausch zwischen Eigentümerschaft, HEAG mobilo und der Stadt zu nennen, weil er eine 
stetige Optimierung des Mobilitätskonzeptes ermöglicht. Dabei wird deutlich, dass auch im weiteren Ve r-
lauf eine Begleitung (z. B. in Bezug auf die Stellplatzvergabekriterien) notwendig ist. So konnte im Mobil i-
tätsbeirat Ende 2022 ein neues Kriterium (“Bevorrechtigungen für Selbstzahler*innen einer Ladeinfrastru k-
tur”) in die Stellplatzvergabeordnung aufgenommen werden.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
4 
Weiterhin konnte im Rahmen von NaMoLi II der monatliche „Jourfix Lincoln“ der beteiligten städtischen 
Institutionen fortgeführt werden. Für Vertreter*innen des Mobilitäts - und Tiefbauamtes, der HEAG mobilo 
sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft bauverein AG besteht hier die Mögli chkeit, sich über a k-
tuelle Themen und Konflikte im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes auszutauschen und zie l-
orientiert Lösungen zu finden (bspw. zentrale Stellplatzvergabe, Ladeinfrastruktur). Die Einbindung weit e-
rer Wohnungsbaugesellschaften erfolgt in Q3 2023 mit dem Start der Vermarktungsphase weiterer Baufe l-
der.  
Für das LHV erfolgten im Jahr 2020 mit dem Beschluss zur Änderung der Aufstellung und Offenlage des B -
Plans und der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages wichtige Schritte zur Übertragung des Mobili-
tätskonzeptes der Lincoln-Siedlung (u. a. wurde die Durchführung des Mobilitätsmanagements inklusive der 
Bereitstellung eines E -Carpoolings festgeschrieben). Die verabschiedete Einschränkungs- und Verzichtssat-
zung für das LHV sieht vor, dass maximal 0,5-0,65 SP/ WE hergestellt werden dürfen. Derzeit finden für das 
LHV die Planungen zur Mobilitätszentrale, zur Ausgestaltung der Quartiersgaragen sowie zur Kostenkalkula-
tion des Mobilitätsmanagements (anteilige Stellplatzmietabgabe) statt.  Der Bezug des LHV wird vorau s-
sichtlich in Q4 2024 starten.  
Die Institutionalisierung des Mobilitätsmanagements konnte in 2022 weiter vorangetrieben werden. Das 
Mobilitäts- und Tiefbauamt hat hierzu eine neue Stelle für die Entwicklung einer integrierten Mobilitäts-
verwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Betrauung von HEAG mobilo als Mobilitätsdienstlei s-
ter geschaffen (MV 2022/0297). Die Gründung einer neuen Organisationseinheit bei HEAG mobilo (“Int e-
grierte Mobilität und Services”) soll die Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätsdienstleistungen 
fördern und zu einer Vereinfachung der juristischen Aspekte bei der Umsetzung von innovativen Mobil i-
tätsdienstleistungen führen. Im Rahmen des Beauftragungsaktes muss nun der Gesellschaftervert rag von 
HEAG mobilo dahingehend angepasst werden, dass mittels einzelner Beauftragungen (z. B. Ausschre ibung 
eines stadtweiten Carsharing und Bikesharing -Systems, Sharing Mobility, Stellplatzvergabeplattform usw.) 
HEAG mobilo Aufgaben für die Stadt übernehmen kann. Denn die bisherige Organisation des Mobilitätsma-
nagements in Lincoln hat durch eine Separierung von Aufgaben („im Namen der Stadt“, „im Namen von 
HEAG mobilo“) einen erheblichen personellen und zeitlichen Zusatzaufwand für die städtische Verwa ltung 
mit sich gebracht (vgl. Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023).  
Darüber hinaus wurde jedoch auch deutlich, dass bei einzelnen Neubauvorhaben im Stadtgebiet kein ei n-
heitliches Vorgehen zur Etablierung nachhaltiger Mobilitätskonzepte stattfindet und viele Fr agen zur lan g-
fristigen Verankerung bzw. Betreiberschaft noch ungeklärt sind. Einheitliche Regularien zur Verankerung 
von Mobilitätskonzepten konnten bisher - trotz der Anpassung der städtischen Stellplatzsatzung - noch 
nicht etabliert werden. 
Stand der Transferaktivitäten in NaMoLi II 
Im Rahmen der Bearbeitung des AP 5 “Transfer - Übertragbarkeit auf weitere Neubauquartiere in Dar m-
stadt, Köln und Bielefeld” als Teil von NaMoLi II wurden Vertreter*innen von Politik und Verwaltung aus

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
5 
den Transferstädten Köln und Bielefeld  im September 2022 zu einer Fachexkursion in die Lincoln -Siedlung 
eingeladen. Die dort umgesetzten Konzepte und Maßnahmen autoreduzierter Quartiersentwicklung wu r-
den vor Ort sowie in qualitativen Interviews mit den Forscher*innen des ILS dis kutiert und reflektiert. Mit 
den Exkursionsgästen sowie weiteren Interviewpartnern aus Köln und Bielefeld wurde zudem die Übe r-
tragbarkeit der in Darmstadt zum Einsatz kommenden Planungsinstrumente auf die ebenfalls autoreduziert 
geplanten Entwicklungsgebie te Mülheim -Süd in Köln und Schilling -Gelände in Bielefeld erörtert.  
Im Zuge der Interviews, deren detaillierte Auswertung noch aussteht, wurde bereits deutlich, dass beim 
Transfer von Konzepten und Instrumenten der autoreduzierten Quartiersentwicklung raumstrukturelle und 
bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die jeweils vor Ort prägenden Akteurskonstellationen 
wichtige Einflussfaktoren für den Erfolg autoreduzierter Planung darstellen. Im Laufe der weiteren Bearbe i-
tung dieses Projektbausteines wird  weiter herausgearbeitet, wie diese Rahmenbedingungen die Auspr ä-
gung und Wirksamkeit autoreduzierter Quartiersentwicklung beeinflussen können und wie ein Transfer von 
Planungsinstrumenten gestaltet werden sollte, damit diese auch bei abweichenden Rahmenbed ingungen 
erfolgreich implementiert werden können. 
Einschätzung der Bevölkerung und verkehrliche Wirkungen 
Um die Einschätzungen der Bewohner*innen zur Lincoln -Siedlung sowie die verkehrlichen und sozial -
ökologischen Wirkungen des autoreduzierten Quartiers auf die Alltagsmobilität der Bevölkerung abschä t-
zen zu können, wurden in der Vergangenheit drei Panelerhebungen im gleichen Studiendesign in der Li n-
coln-Siedlung durchgeführt. Die erste Welle, welche im Rahmen von NaMoLi I durchgeführt wurde, fand im 
Februar/März 2020 statt (Rücklauf N=166, Rücklaufquote 15%, Klein et al. 2021). Im Folgeprojekt NaMoLi II 
wurden zwei weitere Befragungen (März 2021 & März 2023) durchgeführt (Rücklauf Befragung II N=231; 
Befragung III N=296, Rücklaufquote jeweils 14%). In beid en Befragungswellen zeigen sich die Bewo h-
ner*innen mit der Umverteilung des öffentlichen Raumes und der geringeren Anzahl von Pkw -Stellplätzen 
in der Lincoln -Siedlung überwiegend zufrieden. Positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität im ö f-
fentlichen Raum werden aufgrund der Baustellensituation jedoch  weniger wahrgenommen. Hier wird in 
nachfolgenden Befragungen zu überprüfen sein, ob sich die Wahrnehmung diesbezüglich verbessert. Der 
Besitz und die Nutzung von privaten Pkws sind mit dem Umzug in die Lincoln-Siedlung statistisch signifikant 
zurückgegangen. Die Erhebungen zeigen also bereits, dass das Planungsziel, mit dem Mobilitätskonzept die 
Autonutzung zu reduzieren, erfolgreich ist. 
In der aktuellen Befragungswelle III wurde die Panelerhebung in Lin coln um eine statistische Vergleich s-
gruppe ergänzt. Hierfür wurden weitere 3.000 Personen in Darmstadt, die ähnlich wie die Bewohner*innen 
der Lincoln Siedlung in den vergangenen fünf Jahren umgezogen sind, ebenfalls zu Veränderungen ihres 
Mobilitätsverhaltens mit dem Umzug wie auch zu ihren Einstellungen zu Verkehrsmitteln sowie zu den M o-
tiven der Wohnstandortentscheidung befragt (Rücklauf N=749, Rücklaufquote 26%). Die Erweiterung des 
Befragungsdesigns mit einer Vergleichsgruppe ermöglicht die Validierung  der Ergebnisse aus der Lincoln -
Siedlung und erhöht die Qualität der Auswertungen. Die Auswertung dieser Befragung erfolgt bis zum Ende

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
6 
der laufenden Förderphase und wird durch einen Ergebnisworkshop mit Projektpartnern und der Öffen t-
lichkeit sowie Veröffentlichungen in internationalen Journals abgeschlossen. Bis zum Abschluss der zweiten 
Projektphase soll zudem ein Arbeitspapier mit einer kritischen Evaluation der bisherigen Befragungen e r-
stellt werden. 
Im Rahmen der Akteurs - und Konfliktanalyse (AP 4 in N aMoLi II) wurde in Anlehnung an das Konzept des 
Transition Management (Loorbach 2010) zwischen strategischen, taktischen, operativen und reflexiven 
Governance-Aktivitäten unterschieden. Im Ergebnis konnten im Fall der Quartiersentwicklung in der Li n-
coln-Siedlung für alle vier Aktivitätsbereiche Abweichungen vom anderswo üblichen Vorgehen nachgewi e-
sen werden (Schröder und Klinger, submitted). Auf der strategischen Ebene die Herausbildung einer Koal i-
tion von städtischen und nicht -städtischen Akteur*innen, sog enannter ‘frontrunner’ (Loorbach 2010), die 
sich bereits früh für die autoreduzierte Planung der Lincoln -Siedlung eingesetzt haben. Bemerkenswert ist 
weiterhin das durchgehend hohe Reflektionsniveau im Verlauf des Planungsprozesses. Die wissenschaftl i-
che Begleitung und Evaluation von Planungen wie in der Lincoln -Siedlung ist in dieser Intensität ein Allei n-
stellungsmerkmal der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Ausdruck eines kontinuierlichen Lernprozesses 
und einer ausgeprägten Fehlerkultur. Im Rahmen der Akt eurs- und Konfliktanalyse wurden zudem typische 
Konfliktfelder und Aushandlungsprozesse identifiziert. Hierzu gehören etwa wirtschaftliche Fragen nach der 
zu erwartenden Rendite bei einer Wohnbauvermarktung mit reduziertem Stellplatzangebot, die zu Ko m-
promissen zwischen Stadtverwaltung und Wohnbauunternehmen führen. Ein weiteres Spannungsfeld 
ergibt sich aus den planerischen Zielen des städtischen Mobilitäts - und Tiefbauamtes und der Herausforde-
rung für das städtische Rechtsamt, diese Ziele juristisch abzusichern. 
3. Bezug zu den Zielen der Bekanntmachung und der Förderinformation 
Die Projektziele des Vorhabens NaMoLi III  entsprechen den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung 
“MobilitäsWerkStadt 2025” wie folgt: 
(1) Nachhaltige städtische Mobilität in N eubauquartieren soll  durch ein multimodales Mobilitätskonzept, 
das auf eine Reduzierung des Pkw -Verkehrs durch Parkraummanagement (reduzierter Stellplatzschlüssel) 
und die Stärkung multimodaler Alternativen setzt, gefördert werden, wodurch ökologisch orie ntierte Nach-
haltigkeitsziele wie die Reduktion des Flächen- und Energieverbrauch ebenso wie der Lärm- und Schadstof-
femissionen im Vergleich zu herkömmlichen Neubauquartieren erreicht werden. Mit der an sozialverträgl i-
chen Kriterien ausgerichteten Stellplatzvergabe wird eine sozial gerechte Transformation des Mobilitätssek-
tors angestrebt, die die Wahlfreiheit zur Nutzung des eigenen Pkw lässt, Alternativen jedoch attraktiver 
macht. 
(2) Sozio-technische Innovationen werden im Sinne eines quartiersbezogenen Mo bilitätsmanagements (z. 
B. durch die zentrale Stellplatzvergabeplattform) umgesetzt, hinsichtlich Finanzierung, Betreibermodellen 
und planerischer Instrumente erprobt und fortlaufend an die spezifischen Veränderungen im Quartier a n-
gepasst.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
7 
(3) Politische u nd planerische Verfahren und Rahmenbedingungen werden bei der Weiterentwicklung des 
Mobilitätskonzeptes in verschiedene Beteiligungsformate übersetzt (sowohl für die Bevölkerung als auch 
für private und städtische Akteur*innen), neue Betreibermodelle für d as quartiersbezogene Mobilitätsma-
nagement, planerische (reduzierter Stellplatzschlüssel, Stellplatzvergabeordnung), rechtliche (Einschrä n-
kungs- und Verzichtssatzung, Stellplatzvergabeordnung) und Finanzierungsinstrumente (Stellplatzmieta b-
gabe) werden ausprobiert. 
(4) Die Praxistauglichkeit und gesellschaftliche Aktivierung wird durch die Einbeziehung der städtischen 
Entscheidungsgremien, die vielfältigen Beteiligungsformate sowie den Transfer der gewonnenen Erkenn t-
nisse sowohl in die weitere Entwicklung von  Neubaugebieten in Darmstadt als auch durch die Diskussion 
mit den Akteur*innen aus dem Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW sowie mit der Transferstadt Köln gewäh r-
leistet. 
Insgesamt sehen wir eine hohe Passfähigkeit des Projektvorhabens zur Forschungsagenda „Na chhaltige 
urbane Mobilität“ des BMBF sowie zu den Zielen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität. 
In NaMoLi III werden zudem: 
(5) die weitere Umsetzung der Maßnahmen zur Gestaltung einer autoreduzierten Lincoln -Siedlung (u. a. 
durch ein Rechtsgutach ten) unterstützt und die Verstetigung entsprechender Maßnahmen in der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt  durch die Übertragung des Konzeptes auf die neu entwickelte Konversionsfläche 
LHV sowie durch die Ausweitung auf weitere Neubauvorhaben weiter verfolgt, 
(6) die Kommunikation zum Transfer der Ergebnisse aus der Lincoln -Siedlung auf andere Neubaugebiete 
verstärkt (u. a. Erstellung eines Handlungsleitfadens sowie Kooperation mit dem Zukunftsnetzwerk NRW für 
entsprechende Transferveranstaltungen für interessierte Kommunen) sowie 
(7) die Interaktion mit der Partnerkommune Köln aus NaMoLi II verstärkt, um den Transfer autoreduzierter 
Neubaugebiete für Köln voranzutreiben (u. a. durch ein Rechtsgutachten). 
4. Ergebnis der Recherche weiterer Fördermöglichkeiten 
Für das Vorhaben (gesamter Verbund) ist nach unseren Recherchen derzeit eine Förderung aus Mitteln der 
EU nicht möglich. Für die Durchführung des Vorhabens stehen keine anderen Mittel, insbesondere keine 
Landes-, EU- oder Drittmittel zur Verfügung. Die Bundesmittel werden für die Durchführung des Vorhabens 
zwingend benötigt. Das beantragte Projekt ist nicht Gegenstand einer anderen Fördermaßnahme. Ohne die 
beantragte Förderung kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Eine Recherche der Fördermöglichke i-
ten der Europäischen Union und anderer nationaler Fördermittelgeber und -programme hat ergeben, dass 
eine Finanzierung des hier beantragten Vorhabens aus anderen Quellen ebenfalls nicht möglich ist.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
8 
5. Verstetigungs- und Transferprojekt inkl. Arbeitsprogramm und -methoden 
AP 1 Fortführung Umsetzung und Verstetigungskonzept Lincoln-Siedlung (DA) 
AP 1.1 Fortführung Reallabor Lincoln-Siedlung / Dynamische Weiterentwicklung Mobilitätskonzept 
Die Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung ist ein dy namischer Prozess, der n e-
ben der Stadtverwaltung selbst insbesondere von dem weiteren Zuzug neuer Bewohner*innen, Veränd e-
rungen der angebotenen Mobilitätsdienstleistungen und Anregungen gewerblicher oder privater Akteure 
aus der Lincoln -Siedlung vorangetrieben wird. In der Förderphase III soll die Beschaffung einer Stellplat z-
vergabeplattform weiter vorangetrieben werden. Denn bisher wird die Vergabe manuell durchgeführt, was 
mit dem weiteren Bezug der Siedlung nicht mehr tragfähig ist. Um bis dato die Stell platzvergabe sicherstel-
len zu können, soll für den Auftragnehmer (HEAG mobilo) eine neue Stelle geschaffen werden, die die K o-
ordination der Stellplatzvergabe sicherstellt und bei der Kommunikations - und Öffentlichkeitsarbeit unter-
stützt. HEAG mobilo ist im Rahmen des Betreibervertrages zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes mit den 
Aufgaben des Mobilitätsmanagements betraut worden. Durch die Separierung der Aufgaben „im Namen 
und im Auftrag der Stadt” (z. B. Stellplatzvergabe, Kommunikations - und Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung) 
und Aufgaben, die „ im Namen von HEAG mobilo” (z. B. Mobilitätsberatun g, Betrieb Mobilitätszentrale) 
durchgeführt werden, wird die Stellplatzvergabe weiterhin „im Namen und im Auftrag der Stadt“ durch die 
HEAG mobilo durchgeführt.  
Beteiligungsformate wie bspw. die Nachbarschaftsrunde der Lincoln -Siedlung, die Projektkoordination G e-
meinwesenarbeit (PKO GWA) des Sozialdezernats Darmstadt, der Hauptamtlichentreff Kinder und Jugendli-
che (HAKIJULI) und Jour fixe mit der städtischen Wohnu ngsbaugesellschaft (bauverein AG) und dem städt i-
schen Verkehrsunternehmen (HEAG mobilo) werden fortgeführt und letzteres bei Bedarf auf weitere Wo h-
nungsbaugesellschaften ausgeweitet. Auch wird der jährlich stattfindende Mobilitätsbeirat fortgeführt, in 
dem Ideen für zukünftige Anpassungen des Mobilitätskonzeptes zur Diskussion gestellt und ggf. im Rahmen 
der Stellplatzvergabeordnung beschlossen werden können. Hier werden auch die Ergebnisse der laufenden 
Forschungsarbeiten der Projektpartner*innen in die En tscheidungsprozesse eingespeist. Außerdem soll 
auch der MobiTreff fortgeführt werden. Für die Durchführung des MobiTreffs, bei dem Bewohner*innen 
Ideen und Anregungen einbringen können, werden Mittel für eine externe Moderation angesetzt.  
Da bisherige Fors chungsarbeiten insbesondere einen Zusammenhang von Veränderungen im Mobilität s-
verhalten mit Lebensereignissen wie u. a. Einschulung, Renteneintritt und Wohnumzügen zeigen, sollen im 
weiteren Verlauf die zielgruppenspezifischen Beteiligungsformate fortgefüh rt werden. Folgende Zielgru p-
pen sollen motiviert und befähigt werden, alternative Mobilitätsangebote zu testen und zu nutzen: (1) neue 
Bewohner*innen, (2) Schüler*innen und (3) Senior*innen. Zielgruppenspezifische Beteiligungsformate so l-
len in Phase 3 u. a . durch die MobiTour in Kombination mit dem Sommerfest auf Lincoln fortgeführt we r-
den. Die MobiTour dient als niederschwelliges Angebot, um die Mobilitätsalternativen erfahr - und erlebbar 
zu machen. Zusätzlich zu den Mobilitätsdienstleistern soll auch Math ildas Eis eingeladen werden, um die 
kreative Umgestaltung eines Lastenrades zu unternehmerischen Zwecken darzustellen.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
9 
Für die Mobilitäts-Aktionstage an der Luise-Büchner-Grundschule soll das Spiel “Die supergeheime Bannzo-
ne” herangezogen werden, das an a lle Schulklassen ab Jahrgangsstufe 2 der Luise -Büchner-Schule verteilt 
werden soll. Das Spiel ist ein wirksames Element um erhöhtem Verkehrsaufkommen und Elterntaxis vor 
den Schulen entgegenzuwirken und Kinder zu motivieren, den Schulweg selbstständig und achtsam zu 
meistern. Zur Einführung in das Spiel soll ein Unterauftrag an das Büro Identitätsstiftung vergeben werden, 
die das Spiel entwickelt und in 2022 erfolgreich in Niedersachsen erprobt haben.  
Darüber hinaus gilt es auch das Gespräch mit Vereinen a ufzusuchen, die die Schulsporthalle der Luise -
Büchner-Schule außerhalb der Schulzeiten nutzen. Da die Vereinsmitglieder primär aus anderen Stadtteilen 
kommen, ist derzeit noch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, welches es gilt, durch Ko m-
munikation zu minimieren.  
Da inzwischen drei Kitas in Lincoln betrieben werden, soll zusätzlich zum schulischen Mobilitätsmanag e-
ment eine aktive Ansprache der Kitas erfolgen. Denn auch der Eintritt des ersten Kindes in die Kita kann als 
Schlüsselereignis für Eltern und somit als Chance einer Verhaltensänderung von Mobilitätsbiographien g e-
nutzt werden.  
Nicht zuletzt soll auch die Zielgruppe Senior*innen angesprochen werden. Da vermehrt Senior*innen die 
Mobilitätszentrale mit spezifischen Anliegen aufsuchen, solle n spezielle Beteiligungsformate für diese Zie l-
gruppe ausgearbeitet werden. Angedacht sind u. a. geführte Radtouren (“Wer radelt rostet nicht”) und 
Beratungen zum HeinerLiner (On-Demand-Shuttle) und zum Senior*innenenticket. 
Das Baufeld N1 der Nassauischen Heimstätte wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 fertiggestellt. 
Mit der Fertigstellung dieses Baufeldes soll der Einzug der Mobilitätszentrale an den endgültigen Standort 
erfolgen. Im Zuge dessen ist ein zusätzlicher Aktionstag vorgesehen, um die Bewohner*innen auf den neu-
en Standort hinzuweisen und aktiv das Gespräch zum Themenfeld Mobilität aufzusuchen. Zur Stärkung der 
öffentlichen Sichtbarkeit sollen im Rahmen von NaMoLi III ebenfalls Shirts für die Mitarbeitenden des M o-
bilitätsmanagements im „Lincolnmobil” Design angeschafft werden.  
AP 1.2 Kommunikationsstrategie  
Die Schwerpunkte des Mobilitätsmanagements im Bereich Kommunikation sollen verstetigt werden. Dazu 
gehören: (i) Information und Befähigung (Zugänglichkeit der Informationen über die  Mobilitätsangebote, 
Erlebbarmachung), (ii) Ideensammlung (operative und strategische Anregungen) und Beschwerdemanag e-
ment sowie (iii) Motivierung und Vernetzung der Bewohner*innen zur Änderung ihres Mobilitätsverha l-
tens.  
Die Informationsmedien und -kanäle sollen weiterhin so genutzt und aufbereitet werden, dass es Intere s-
sierten und Anwohnenden erleichtert wird, aktuelle Informationen abzurufen. Das Mobilitäts- und Tiefbau-
amt wird den Reiter Mobilität auf der Website www.lincoln-darmstadt.de weiterbetreuen. Auch soll im 
Rahmen von NaMoLi III die Projektwebsite www.quartiermobil-darmstadt.de durch den Reiter „NaMoLi III” 
ergänzt werden. Hierfür werden  Kosten für das Hosting, die inhaltliche Überarbeitung sowie fortlaufende 
Aktualisierungen angesetzt. Für die städtische Website wird ebenfalls ein neuer Reiter „NaMoLi III” ergänzt

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
10 
(www.darmstadt.de/namoli), der Projektergebnisse der Phase 3 beinhaltet. Die Zusammenarbeit mit der 
Öffentlichkeitsarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ebenfalls intensiviert werden. Projektergebni s-
se und -erkenntnisse sollen dabei vermehrt auch auf Social Media verbreitet werden.  
Aufgrund der sukzessiven Weiterentwicklung des Quartiers (und Etablierung weiterer Mobilitätsalternat i-
ven) werden auch fortlaufend Aktualisierungen der Flyer zu Mobilitätsalternativen notwendig, die aufgrund 
des hohen Anteils nicht-deutscher Staatsbürger*innen (ca. 42 %, Stand März 2023) auch mehrsprachig he r-
ausgebracht werden sollen. Hierfür werden ebenfalls Kosten für Übersetzungstätigkeiten angesetzt. Wil l-
kommenstaschen mit allen wichtigen Informationen zur Mobilität sollen an alle weiteren ne uen Bewo h-
nenden in der Lincoln -Siedlung ausgeteilt werden. Diese werden ebenfalls mit mobilitätsbezogenen Me r-
chandise-Artikeln (z. B. Sattelbezüge) bestückt. Mit der Beauftragung einer Stellplatzvergabeplattform wird 
ebenfalls die Anpassung der FAQs zur St ellplatzvergabe notwendig. Fortgeführt wird ebenfalls die Herau s-
gabe der monatlichen “lincoln mobil-Info” an alle Haushalte, die aktuelle Themen in puncto Mobilität sowie 
das Fahrtguthaben für den HeinerLiner beinhaltet. Auch werden Veranstaltungen (z. B. MobiTreff, 
MobiTour) mittels Flyer und Plakate sowie durch das Infotainment in den Verkehrsmitteln des öffentlichen 
Nahverkehrs beworben. Die in der Lincoln -Siedlung etablierten Informationsschilder zu nachhaltigen Mobi-
litätsangeboten sollen aufgrund der Ausweitung des Angebotes überarbeitet und aktualisiert werden. Hier-
für werden Mittel für die Neukonzeptionierung und Folierung angesetzt.  
AP 1.3 Verstetigungskonzept Darmstadt: rechtsverbindliche Instrumente einer autoreduzierten Quartier s-
entwicklung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung und des LHV bereits 
viele Erkenntnisse für die rechtliche Etablierung von Mobilitätskonzepten gesammelt. Inzwischen gilt das 
Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung als ein Leuchtturmprojekt, welches bundesweit eine hohe Aufmerk-
samkeit genießt. Da jedoch die Flächen für Neubauquartiere begrenzt sind, spielen auch zahlreiche Ne u-
bauvorhaben (in Bestandsquartieren) eine zentrale Rolle für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, 
urbanen Mobilität. Bisher gestaltet sich die Etablierung von Mobilitätskonzepten in Neubauvorhaben alle r-
dings weiterhin als schwierig und keinesfalls routiniert. Die hierfür notwendigen Regularien konnten trotz 
einer angepassten gesamtstädtischen Stellplatzsatzung noch nicht implementiert werden. Viele Fragen zur 
langfristigen Verankerung bzw. Betreiberschaft der Aufgaben des Mobilitätsmanagements sind noch ung e-
klärt, sodass Projektentwickler*innen weiterhin auf die Herstellung von Stellplätzen setzen, anstat t die 
Mobilität der Bewohner*innen durch eine Vielzahl von Mobilitätsalternativen zu stärken. Da das Rechtsamt 
oftmals nur als prüfende Instanz zur Verfügung steht, fehlt es den städtischen Fachämtern meist an rechtl i-
chen Erfahrungen, wie Mobilitätskonzept e bereits im Bauantrag berücksichtigt werden können. Daher so l-
len geeignete Fälle von Neubauvorhaben in Darmstadt (z. B. Marienplatz) in den Fokus genommen werden, 
bei denen die Institutionalisierung von Mobilitätskonzepten vorangetrieben wird. Dabei soll der Fokus auf 
die zur Verfügung stehenden Instrumente gelegt werden (z. B. Stellplatzsatzung), um die Etablierung von 
Mobilitätskonzepten zu einer Routine und zu einem neuen Standard werden zu lassen. Mittels eines

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
11 
Rechtsgutachtens für die Wissenschaftsstadt Darmstadt soll geprüft werden, inwieweit sich das für die Li n-
coln-Siedlung entwickelte Mobilitätskonzept auf weitere Neubauvorhaben übertragen und in eine gesam t-
städtische Stellplatzsatzung integrieren lässt. Dabei soll insbesondere die dauerhafte Sicherung des Betriebs 
eines Mobilitätskonzeptes bei Bauvorhaben in den Fokus genommen werden. Bei dem Rechtsgutachten 
sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur 
Verankerung von Mobilitätskonzepten bei Bauvorhaben voranzubringen: 
1. Welche Möglichkeiten bestehen zur rechtlichen Verankerung von Mobilitätskonzepten, um eine 
dauerhafte Sicherung zu gewährleisten? Z. B. dingliche Sicherung im Grundbuch, Baugenehmigung, 
städtebaulicher Vertrag usw.? Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?  
2. Entwicklung von Vorgaben, ab welcher Größe des Vorhabens oder ab welcher Anzahl an Stellplä t-
zen ein Mobilitätskonzept erstellt werden kann,  
3. Festlegung eines Schlüssels oder einer absoluten Zahl je Maßnahme zur möglichen Reduzierung des 
Verkehrsaufkommens (z. B. ein vorgesehenes Carsharing -Fahrzeug ersetzt XX Stellplätze usw.) s o-
wie 
4. Regelungen bei Nicht-Einhaltung des Mobilitätskonzeptes. 
Die Mittel für das Rechtsgutachten werden beim Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung ange-
setzt, weil ein gemeinsames Rechtsgutachten für AP 1.3 sowie AP 2.1 erstellt werden soll.  
AP 1.4 Verstetigungsprojekt: Ludwigshöhviertel in Darmstadt  
In unmittelbarer Nachbarschaft der Lincoln-Siedlung befindet sich die zweite zu entwic kelnde Konversions-
fläche in Darmstadt, das LHV, dessen Planungs- und Umsetzungsprozess bereits angelaufen ist. Seit Dezem-
ber 2019 werden die alten Gebäude abgerissen, um Platz zu schaffen für ca. 1.400 Wohneinheiten, die ca. 
3.100 Menschen beherbergen sollen. Analog zur Lincoln -Siedlung soll auch hier das Mobilitätskonzept die 
Grundlage für eine autoreduzierte und multimodale Quartiersentwicklung darstellen, bei der die Una bhän-
gigkeit vom (eigenen) Auto gefördert wird. Da die Reduzierung der Stellplätze  alleine nicht ausreicht, um 
die Bewohner*innen zum Umstieg auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu motivieren, soll analog zur 
Lincoln-Siedlung von Anfang an ein aktives Mobilitätsmanagement einschließlich Mobilitätszentrale vor Ort 
eingerichtet werden. Gewonnene Erkenntnisse aus der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes in der Li ncoln-
Siedlung sollen unmittelbar in die Planung des LHV einfließen.  
Im LHV werden sich die Sammelgaragen im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden. Für die 
Durchführung des im städtebaulichen Vertrag verankerten Mobilitätsmanagements möchte sich die Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt eines Mobilitätsdienstleisters bedienen bzw. die Aufgaben über einen  Betrau-
ungsakt oder mittels eines Betreibervertrags an HEAG mobilo übertrage n. Im weiteren Verlauf von NaMoLi 
III soll daher vor allem eine optimierte Version des bestehenden Mobilitätskonzeptes auf das LHV übertr a-
gen werden. So konnte beispielsweise im Planungsprozess bereits verankert werden, dass von Beginn an 
eine Parkraumbewirtschaftung umgesetzt und nicht bebaute Baufelder abgesperrt sein müssen. Auch so l-
len die Quartiersgaragen mit Paketstationen ausgestattet werden.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
12 
Da der Bezug des LHV voraussichtlich im Laufe der Förderphase 3 startet, werden ebenfalls Mittel für den 
Start des Mobilitätsmanagements im LHV angesetzt. Analog zur Lincoln -Siedlung, soll für das LHV eine 
Wort-Bild-Marke (z.B. “LudwigMobil”) gestaltet werden. Zudem sollen eine Imagebroschüre zur nachhalt i-
gen Mobilität sowie Flyer zum Mobilitätskonzept herausgeb racht werden. Diese und weitere Informat i-
onsmaterialien sollen in einer Mobilitäts -Willkommenstasche gebündelt und an alle neuen Haushalte au s-
geteilt werden. Auch soll von Beginn an eine Mobilitätszentrale im LHV etabliert werden, die als Anlaufste l-
le für Bewohnende und Projektentwickler*innen dient.   
AP 2 Wissenstransfer und Übertragbarkeit  (DA/ILS/GU) 
In diesem Arbeitspaket sollen Strategien erarbeitet werden, um die für die Lincoln -Siedlung entwickelten 
Konzepte und Instrumente autoreduzierter Quartiersentwicklung auch in Nordrhein-Westfalen und speziell 
in aktuellen Entwicklungsgebieten der Stadt Köln anwenden zu können. 
AP 2.1 Kommunikationsstrategie für den Transfer nach NRW 
Um alle Erkenntnisse der Planungs - und Umsetzungsphase des Mobilitätskonzept es zu bündeln und für 
andere Kommunen gut verständlich aufbereitet zugänglich zu machen, soll im Rahmen eines Unterauftr a-
ges ein Handlungsleitfaden zur Entwicklung eines autoreduzierten Neubauquartiers erstellt werden. Dieser 
Leitfaden soll für Kommunen, p rivatwirtschaftliche Projektentwickler*innen und sonstige Akteur*innen 
aufzeigen, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert werden, was in der Planungsphase zu beachten ist 
und welche Bausteine und Instrumente bei Planung und Umsetzung eingesetzt werden  können, um eine 
größtmögliche Akzeptanz zu erreichen. Hierbei sollen auch die bisherigen Forschungsergebnisse zur Wi r-
kung des Mobilitätskonzeptes im Hinblick auf Verhaltensänderungen wie auch die Erfahrungen des Mobil i-
tätsmanagements mit der Durchführung der betrauten Aufgaben, die Einhaltung von (verkehrsrechtlichen) 
Regeln und die Erfahrungen mit der Ausschreibungen von Dienstleistungen usw. einbezogen werden. Da r-
über hinaus sollen neben der spezifischen Erfahrung aus Lincoln auch Erfahrungen aus anderen Städten mit 
einfließen. Somit beinhaltet der Handlungsleitfaden auch Empfehlungen zu anderen Ansätzen/ Maßna h-
men und Instrumenten, um die angestrebten Ziele einer nachhaltigen Mobilität umzusetzen. Dabei ist be i-
spielsweise der Umgang mit dem ruhenden Kfz - und Radverkehr und seine Verortung ein zentrales Thema, 
im öffentlichen Straßenraum und auf Privatgrund gleichermaßen. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit s-
schritte sollen in einem Handlungsleitfaden in Form einer grafisch ansprechenden Broschüre zusammen ge-
stellt werden. Es soll eine schrittweise Anleitung werden, die als “Werkzeugkasten” verstanden werden 
kann, auf detailliertere Informationen verweist und aufzeigt, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert 
werden können. Nicht zuletzt sollen auch die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens bei dem Handlungsleitf a-
den berücksichtigt werden 
. Ein Kernbestandteil des Rechtsgutachtens ist daher die Entwicklung eines Vorschlags zur Weiterentwic k-
lung der für die Lincoln -Siedlung entwickelten Instrumente (Einschränk ungs- und Verzichtssatzung, Stel l-
platzvergabeordnung), so dass sie mit der Landesbauordnung NRW vereinbar sind.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
13 
Der Einbezug des Zukunftsnetz Mobilität NRW soll den Transfer des generierten Wissens aus der Entwic k-
lung und Verstetigung des Mobilitätskonzept es der Lincoln-Siedlung in Darmstadt an die Mitgliedskomm u-
nen, die sich für autoreduzierte Quartiersentwicklungen interessieren, und an die Partnerkommune Köln 
sicherstellen. Im Rahmen von drei Workshops zu autoreduzierten Quartieren in NRW soll der erarbe itete 
Handlungsleitfaden sowie das Rechtsgutachten vorgestellt und hinsichtlich der Etablierungsmöglichkeiten 
in NRW, Köln und Darmstadt diskutiert werden. 
AP 2.2 Erarbeitung eines Transferkonzepts für die Stadt Köln 
Nachdem in der zweiten Projektphase in der Partnerkommune Köln vor allem das dortige Entwicklungsg e-
biet “Mülheimer Süden” im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stand, sollen jetzt vor allem die Entwic k-
lungsgebiete “Parkstadt Süd” rund um das Gelände der ehemaligen Großmarkthalle sowie die “Weststadt”, 
ein 420 ha großes Rahmenplanungsgebiet zwischen den Stadtteilen Ehrenfeld, Bickendorf, Müngersdorf 
und Braunsfeld, in den Blick genommen werden. Handlungsleitend ist dabei die Frage, inwiefern Bestan d-
teile des Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung in angepasster Form auch in den Kölner Entwicklungsge-
bieten zum Einsatz kommen können. Dies betrifft insbesondere die rechtsverbindlichen Bestandteile wie 
die Einschränkungs - und Verzichtssatzung und die Stellplatzvergabeordnung. Die Übertragbarkeit d ieser 
Konzepte und Instrumente unter Berücksichtigung der Ausgangslage in Köln ist daher ein Kernbestandteil 
des als Unterauftrag zu vergebenden Rechtsgutachten. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzbarkeit der 
ggf. für die Situation in Köln angepassten Ins trumente als Teil der geplanten Interviews mit den dortigen 
Akteur*innen (vgl. AP 3.1) diskutiert. Mit dem Rechtsgutachten soll dabei insbesondere geprüft werden,  
- wie die Reduzierung und Kompensation von Stellplätzen bei Neubauvorhaben in Köln durch die 
Vorlage eines geeigneten Mobilitätskonzeptes verpflichtend (und nicht wie bisher freiwillig) ger e-
gelt werden kann, 
- wie für die Lincoln -Siedlung entwickelte rechtliche Instrumente wie die Einschränkungs - und Ver-
zichtssatzung und die Stellplatzvergabeordnung in äquivalente Regelungen unter Geltung der La n-
desbauordnung NRW und der Stellplatzsatzung der Stadt Köln übersetzt werden können und 
- wie Mobilitätskonzepte und insbesondere eine Einschränkungs - und Verzichtssatzung sowie eine 
Stellplatzvergabeordnung rechtlich so verankert werden können, dass eine dauerhafte Sicherung 
unter Geltung der Stellplatzsatzung der Stadt Köln zu gewährleisten. Zu den zu prüfenden Varia n-
ten gehören etwa eine dingliche Sicherung im Grundbuch, eine Aufnahme in die Baugenehmigung 
oder einen städtebaulichen Vertrag. 
AP 3 Hemmnisse und Erfolgsfaktoren für die Verstetigung und den Transfer des Mobilitätskonzepts auf a n-
dere Quartiere und Städte (ILS) 
AP 3.1 Konzeption und Durchführung von qualitativen Interviews zu Hemmnissen und Erfolgsfa ktoren auto-
reduzierter Quartiersentwicklung 
In der dritten Projektphase steht die Verstetigung und der Transfer des in der Lincoln-Siedlung entwickelten 
und erprobten Mobilitätskonzeptes im Mittelpunkt. Als Fortführung der in der zweiten Projektphase durch-

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
14 
geführten  Akteurs- und Konfliktanalyse werden sowohl die Verstetigung des Mobilitätskonzeptes in Dar m-
stadt als auch seine Übertragung auf die Transferstadt Köln mit im Sinne einer qualitativen Prozessanalyse 
wissenschaftlich begleitet. Hierfür führt das Team des ILS in beiden Städten qualitative Interviews mit allen 
an den jeweiligen Planungsprozessen beteiligten Akteur*innen durch. Hierbei werden die Gespräch s-
partner*innen insbesondere danach gefragt, welche Faktoren ihrer Meinung nach ausschlaggebend sind für 
den Erfolg oder das Scheitern der Verstetigung und des Transfers von Mobilitätskonzepten zur autored u-
zierten Quartiersentwicklung. Im Rahmen der Interviews und Vor -Ort-Besuche sollen nach Möglichkeit vor 
allem ganz konkrete Aushandlungsprozesse, etwa zur rechtlichen Institutionalisierung von Maßnahmen zur 
Stellplatzreduktion, in den Blick genommen werden. 
AP 3.2 Dissemination: Auswertung und Aufbereitung der Interviews zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren 
autoreduzierter Quartiersentwicklung 
Die aus den Interviews mit Projektbeteiligten in Darmstadt und Köln abgeleiteten Erkenntnisse zu Hem m-
nissen und Erfolgsfaktoren autoreduzierter Quartiersentwicklung werden in jeweils geeigneten Formaten 
für verschiedene Zielgruppen aus Wissenschaft und Planungspraxis aufbereitet. Geplant sind ein wisse n-
schaftlicher und ein praxisorientierter Zeitschriftenartikel zur Verstetigung und Übertragbarkeit der Ko n-
zepte und Instrumente autoreduzierter Quartiersentwicklung. Die Erkenntnisse aus diesem Arbeitspaket 
sollen zudem i n die Kommunikationsstrategie für den Transfer nach NRW (vgl. AP 2.1) und die in diesem 
Zusammenhang geplanten Workshops einfließen.  
AP 4 Evaluation langfristiger sozial-ökologischer Wirkungen der Verstetigung des Mobilitätskonzeptes (GU) 
AP 4.1 Durchführung & Auswertung Panel-Welle 4 (2025) 
In NaMoLi I und NaMoLi II wurde eine Panelstudie mit bislang drei Befragungswellen der Bewohner*innen 
der Lincoln -Siedlung durchgeführt. Diese Panelstudie soll auch in NaMoLi III mit einer weiteren, vierten 
Befragungswelle fortgeführt werden. Ziel der erneuten Befragung ist die Abschätzung der langfristigen Wir-
kungen des Mobilitätskonzeptes und seiner Verstetigung, insbesondere Veränderungen im Mobilitätsve r-
halten und in der Bewertung des Mobilitätskonzeptes sowohl durc h die bereits länger dort wohnenden als 
auch durch die erst kürzlich zugezogenen Bewohner*innen.  
Das Design der Panelbefragung umfasst eine Vollbefragung aller erwachsenen Bewohner*innen der Li n-
coln-Siedlung mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens. Ähnlich wie in der Panelwelle III (2023) wird im 
März 2025 auch eine Vergleichsgruppe in Darmstadt (N=3000) befragt. 
Vor der Durchführung der Empirie wird in einem Workshop mit den Praxispartner*innen diskutiert, inwi e-
weit Fragen zum Mobilitätskonzept oder aktuellen Entwicklungen in der Lincoln -Siedlung aufgenommen 
werden sollen. Neben dem Aufbau eines Panels in der Vergleichsgruppe wird ein Fokus dieser Befragung s-
welle auf den Veränderungen der Alltagspraktiken durch die Fertigstellung eines Nahversorgers im Zentrum 
der Lincoln -Siedlung liegen. Zudem sollen durch die weitere Befragungswelle auch die Bedürfnisse und 
Erfahrungen der neu zugezogenen Bewohner*innen erhoben werden.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
15 
AP 4.2 Diskussion der Ergebnisse mit Stakeholdern & Ergebnistransfer 
Die Ergebnisse der Befragungen sollen im Vergleich zu früheren Befragungen analysiert und in einem Work-
shop mit den Forschungs - und Praxispartner*innen hinsichtlich der praktischen Relevanz für die Verstet i-
gung des Mobilitätskonzepts, für die Beteiligungsformate sowie  für die Transfer- und Kommunikationsstra-
tegie diskutiert werden.  Auch wird die Wirkung des Mobilitätskonzeptes auf die Alltagsmobilität der B e-
wohner*innen der Lincoln -Siedlung bewertet. Die Ergebnisse dieser Evaluation der sozial -ökologischen 
Wirkungen werden sowohl auf nationalen als auch internationalen Fachkonferenzen präsentiert, in Fac h-
zeitschriften veröffentlicht und mit der Bevölkerung von Darmstadt sowie den kommunalen Akteuren di s-
kutiert. 
AP 4.3 Begleitforschung “BeNaMo” (DA/GU) 
Die wissenschaftlichen Partner dieses Verbundprojektes werden sich an den Formaten der Begleitforschung 
Nachhaltige Mobilität beteiligen. Auch die Vernetzung mit anderen weitergeführten Projekten der Förde r-
maßnahme “MobilitätsWerkStadt (MWS) 2025” liegt im Interesse des Konsortiums.  
AP 5 Projektkoordination (DA/GU) 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt die Verbundkoordination in technisch -organisatorischer 
Hinsicht, d. h. die Kommunikation mit dem Projektträger DLR (inkl. aller Abstimmungen und Berichtslegu n-
gen), den A ustausch mit weiteren Projekten und Initiativen der MobilitätsWerkStadt 2025 sowie der Fo r-
schungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ des BMBF und dient als erste Ansprechpartner*in des Ve r-
bundprojektes nach außen, insbesondere auch für alle praxisnahen A ktivitäten und die Öffentlichkeitsa r-
beit im Kontext des Reallabors Lincoln -Siedlung. Die Goethe -Universität Frankfurt koordiniert die wisse n-
schaftlich-fachlichen Aktivitäten von NaMoLi III, insbesondere die Abstimmung der empirischen Arbeiten, 
den fachlichen Austausch innerhalb des Projektkonsortiums sowie den Ergebnistransfer in die wissenschaft-
liche Community. Dieser setzt sich zusammen aus mindestens drei Fachpublikationen, vier Vorträgen sowie 
einer Abschlussveranstaltung. 
6. Erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebten Ergebnisverwertung 
6.1 Ergebnisverwertung Teilprojekt “Reallabor Lincoln-Siedlung” (DA)   
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten:  Mit dem Teilprojekt „Reallabor Lincoln -Siedlung“ möchte die Stadt 
Darmstadt Ausgaben für den Ausbau und Erhalt von übermäßig dimensionierten MIV-Infrastrukturen redu-
zieren bzw. deren Ausbau auf ein verträgliches Maß reduzieren. So sind mit einer intensiven Förderung von 
alternativen Mobilitätsangeboten wesentlich geringere (Langzeit -)Kosten für die öffen tliche Hand verbu n-
den als für den weiteren Ausbau der Flächen für den ruhenden und fließenden Verkehr. Mit der Durchfü h-
rung der zentralen Stellplatzvergabe und der Ausschreibung für die dazugehörige Stellplatzvergabeplat t-
form wird außerdem eine digitale un d sozial gerechte Vergabe des eingeschränkten Parkraumes nach 
transparenten sozialverträglichen Kriterien angestrebt, welche großes Potenzial zur Regulierung des ruhen-

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
16 
den Verkehrs hat. Mittels des Finanzierungskonzeptes sollen sich die Tätigkeiten des Mobi litätsmanage-
ments, samt Stellplatzvergabe, langfristig finanziell selbst tragen. 
Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten:  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte mit 
dem Projekt weitere Erkenntnisse zur Akzeptanz der Umsetzung des Mobilität skonzeptes auf Lincoln erlan-
gen, um dieses mit den Bedarfen aus der Bewohnerschaft in Einklang zu bringen und Strategien zur Tran s-
formation urbaner Mobilität ausloten zu können. Mit der Ausschreibung der Stellplatzvergabeplattform 
werden außerdem sozio-technische Innovationen erprobt, die sich förderlich für den Umgang mit dem r u-
henden Verkehr auswirken können und ebenfalls für die Übertragbarkeit auf weitere Quartiere (LHV) g e-
nutzt werden können. Mittels des Rechtsgutachten soll geprüft werden, wie die Wis senschaftsstadt Darm-
stadt und weitere Städte und Kommunen (in NRW) nachhaltige Mobilitätskonzepte bei Neubauvorhaben 
zum neuen Standard werden lassen können . Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ihre Erkenntnisse und 
Konzepte in Stadtnetzwerken (z. B. D eutscher Städte- und Gemeindebund, AG Nahmobilität Hessen, u. a.), 
auf Fachkonferenzen und auf ihrer Website bzw. auf der Projektwebsite (www.quartiermobil -
darmstadt.de) einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.  
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte die zu 
gewinnenden Erkenntnisse und die Vorstellungen der Bewohner*innen und weiterer Akteur*innen (Wo h-
nungsbaugesellschaften, städtische Verkehrsgesellschaft usw.) zur weiteren Transf ormation der urbanen 
Mobilität hin zu einem multimodalen Mobilitätsverhalten der Bewohnerschaft nutzen. Die gewonnenen 
Ergebnisse aus der Umsetzungsphase sollen aufbereitet und mit den Erkenntnissen aus dem Rechtsgutac h-
ten in einen Handlungsleitfaden zur I mplementierung nachhaltiger Mobilitätskonzepte überführt werden. 
Damit soll der Prozess zur Integration von nachhaltigen Mobilitätskonzepten weiter vorangetrieben we r-
den, um diesen bei weiteren Neubauvorhaben in Darmstadt und anderen Städten berücksichtige n zu kön-
nen.  
6.2 Ergebnisverwertung Teilprojekt “Wissenschaftliche Koordination und Verhaltensänderungen” (GU)  
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Die Goethe -Universität konzentriert sich als Forschungseinrichtung auf 
ein non-profit orientiertes Arbeiten und somit auf den gesellschaftlichen Nutzen der Forschungsarbeiten. 
Allerdings kann durch das Projekt ein indirekter wirtschaftlicher Nutzen für einzelne Kommunen, Unte r-
nehmen oder weitere Beteiligte entstehen, wenn z. B. durch die Ergebnisse des Projektes  und die erarbei-
teten Konzepte zukünftig öffentliche und private Mittel kosteneffizienter eingesetzt werden oder wenn sich 
die Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen erhöht.  
Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten : Das Projekt stärkt d en weiteren transdisziplin ä-
ren Austausch zwischen Forschungseinrichtungen und kommunalen Einrichtungen und ermöglicht dadurch 
sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Erkenntnisfortschritt zur sozial -ökologischen Trans-

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
17 
formation von Stadt und M obilität. Neben einem Beitrag zur planungspraktischen Umsetzung innovativer 
Mobilitätskonzepte wird neues Wissen zur Forschung mit Reallaboren und Transferkommunen generiert.  
Die Weiterentwicklung des Paneldesigns in der Neubausiedlung Lincoln durch eine Vergleichsgruppe erwei-
tert die Möglichkeiten zur Analyse und Evaluation der langfristigen Wirkungen des Mobilitätskonzeptes 
wesentlich, so dass vielversprechende neue Erkenntnisse möglich werden. 
Neben der Kooperation zwischen den Partnern des Verbundvorha bens wird auch eine darüber hinausg e-
hende nationale wie internationale Vernetzung zur weiteren wissenschaftlichen Verwertung angestrebt. 
Mit drei Fachpublikationen in international anerkannten Zeitschriften und vier Vorträgen auf nationalen 
und internationalen Konferenzen sollen entsprechende Grundlagen gelegt werden. Auch das Durchführen 
eines Projektseminars an der Goethe -Universität Frankfurt mit BA -Studierenden ist im Rahmen der Durc h-
führung der Panelstudie geplant.  
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: Die Ergebnisse der sozial-ökologischen Wirkungs-
abschätzung leisten durch Ergebnispräsentation und -diskussion mit den Projektpartner*innen zum einen 
einen Beitrag zur weiteren Verbesserung des nachhaltigen Mobilität skonzeptes im Reall abor Lincoln. Zum 
anderen können sie Ausgangspunkt für weitere Forschungsarbeiten zur sozial-ökologischen Transformation 
urbaner Räume sein. Weiterhin ermöglicht die Fortführung der Panelstudie eine langfristige Perspektive auf 
die Veränderungen für die Be wohnenden des Reallabor Lincoln und ist damit bei internationalen Debatten 
um die Rolle von autoreduzierten Quartieren für eine sozial-ökologische Transformation von urbaner Mobi-
lität anschlussfähig. Eine wirtschaftliche Nutzung der Ergebnisse wird durch d ie wissenschaftlichen Partner 
nicht intendiert. Die Ergebnisse des Projektes können jedoch von anderen Kommunen oder Bauträgern 
genutzt werden, um die Ergebnisse zu transferieren und zu eigenen Projekten autoreduzierter Quartiere 
weiterzuentwickeln. 
6.3 Ergebnisverwertung Teilprojekt “Hemmnisse und Erfolgsfaktoren für die Verstetigung und den Transfer 
des Mobilitätskonzepts auf andere Quartiere und Städte” (ILS)   
Wirtschaftliche Erfolgsaussichten:  Es besteht keine Absicht zur Gewinnerzielung und kein primä res wir t-
schaftliches Interesse. Das in diesem Teilprojekt erlangte vertiefte Verständnis für die hemmenden und 
fördernden Faktoren hinsichtlich der Verstetigung und der Übertragbarkeit von Konzepten und Instrume n-
ten kann jedoch bei künftigen Projekten autoreduzierter Quartiersentwicklung einen effizienten und zielge-
richteten Einsatz von jeweils geeigneten Maßnahmen ermöglichen. Auf diese Weise werden unnötige Au s-
gaben vermieden und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleistet. Hinz u 
kommt, dass die so etablierten Prinzipien autoreduzierter Quartiersentwicklung selbst zur Senkung von 
monetären und ökologischen Kosten beitragen, etwa indem nicht mehr Stellplätze als nötig bereitgestellt 
werden.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
18 
Wissenschaftliche und/oder technische Er folgsaussichten: Das in diesem Teilprojekt erlangte Wissen zu 
hemmenden und fördernden Faktoren hinsichtlich der Verstetigung und Übertragbarkeit autoreduzierter 
Quartiersentwicklung kann einen wichtigen Beitrag zur sozial -ökologischen Transformationsforschung leis-
ten. Bereits im Rahmen der zweiten Projektphase werden im Rahmen der Akteurs - und Konfliktanalyse 
Bezüge zur international ausgerichteten Forschungscommunity der ‘Transition Studies’ hergestellt, die in 
der Projektphase durch gemeinsame Publikatio nen und Konferenzteilnahmen weiter vertieft werden so l-
len.  
Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit:  Die Ergebnisse des Teilprojektes fördern mittel - 
bis langfristig die Übertragbarkeit und Umsetzbarkeit von Konzepten der autoreduzierten Q uartiersent-
wicklung, auch unter anderen landes - und kommunalrechtlichen sowie raumstrukturellen Rahmenbedi n-
gungen. In wissenschaftlicher Hinsicht wird die Verankerung der Mobilitätsforschung innerhalb der sozial -
ökologischen Transformationsforschung weiter gestärkt. 
7. Vorgesehenes Konsortium, vorgesehene Praxispartner und Begründung der Auswahl  
Die Kooperation und Arbeitsteilung erfolgt im Sinne eines transdisziplinären Forschungsprojektes durch die 
gemeinsame Bearbeitung der Arbeitspakete. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt (DA) leitet AP1, die Goethe 
Universität (GU) AP4, das ILS AP3. Alle drei Partner*innen leiten gemeinsam AP2. Die Koordination des Ver-
bundprojektes erfolgt durch DA in technisch -organisatorischer Hinsicht, die GU koordiniert die wisse n-
schaftliche Zusammenarbeit (vgl. auch AP5). 
Die drei Partner*innen verfügen über eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit in verschied e-
nen Projekten. In der Lincoln -Siedlung arbeiteten DA, GU und ILS beispielsweise bereits in NaMoLi II z u-
sammen. Die Arbeiten im Reallabor Lincoln-Siedlung werden dort gemeinsam fortgesetzt. Das ILS wird sich 
mit der Untersuchung der Rolle städtischer und privater Akteur*innen bei der Realisierung von Neubaug e-
bieten einbringen. Zudem wird es die Zusammenarbeit mit der Transferkommune Köln koordinieren.  
Es sollen regelmäßig Treffen und Besprechungen des Gesamtprojekts stattfinden, mindestens alle neun 
Monate. Zusätzlich werden Workshops im Reallabor oder mit der Transferstadt durchgeführt, bei denen 
jeweils die Anwesenheit aller Projektpartner angestrebt wird. Zudem finden bei Bedarf online Projektme e-
tings statt. Zur Integration der Wissensbestände und Vereinfachung der internen Kommunikation der betei-
ligten Partner wird auf eine gemeinsame interne Daten -Plattform („Hessenbox“) zurückgegriffen, die von 
der GU bereitgestellt wird. Darüber hinaus existiert ein interner Mailverteiler, der weiter genutzt werden 
soll. 
8. Zeitplan, Meilensteinplanung, detaillierte Ausgaben-/ Kostenkalkulation 
8.1 Zeitplan 
Start: 01.09.2024, Ende: 31.08.2026

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
19 
 
8.2 Meilensteinplanung 
M1 Kick-off 
M2 Mobilitätsbeirat der Lincoln-Siedlung 
M3 Finalisierung Rechtsgutachten 
M4 Start MOMA LHV 
M5 Finalisierung Handlungsleitfaden 
M6 Workshop in Kooperation mit ZNM in Köln (6.1, VRR(6.2) und OWL (6.3) 
M7 Einreichung Paper zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren 
M8 Workshop Vorbereitung Empirie 
M9 Empirie Panelwelle 4

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
20 
M10 Ergebnisworkshop 
M11 Abschlussveranstaltung 
8.3 Ausgaben-/Kostenkalkulation 
  DA GU ILS Gesamt 
Personalkosten 186.725€ 260.538€ 200.578 € 647.841€ 
Sachkosten 7.970€ 25.537€ 2.500 € 36.007€ 
Fremdleistungen 458.574€ 86.604€ 47.343 € 592.521€ 
Reisekosten 1.000€ 7.600€ 4.000 € 12.600€ 
Summe 654.269€ 380.279€ 254.421 € 1.288.969€ 
Projektpauschale  76.056€ 20.058 € 96.114€ 
Gesamtsumme 654.269€ 456.335€ 274.479 € 1.385.083€ 
Förderquote 90% 100% 100%   
Fördersumme 588.842€ 456.335€ 274.479 € 1.319.656€ 
Anm. Projektpauschale: Goethe Universität 20% auf Gesamtkosten, ILS 10% auf Personalkosten 
 
9. Erklärungen des Antragstellers (Verbund) 
9.1 Schutzrechteerklärung  
Nach unseren Recherchen war das Vorhaben nicht bereits Gegenstand anderweitiger Forschungen/ Ent-
wicklungen/ Untersuchungen/ Patente und es bestehen keine Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen, 
die einer späteren Ergebnisverwertung entgegenstehen. 
9.2 EU-Erklärung 
Für das Vorhaben (gesamter Verbund) ist nach unseren Recherchen derzeit eine Förderung aus Mitteln der 
EU nicht möglich.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
21 
Anhang 
Anhang A Literaturverzeichnis 
Anhang B Lebensläufe & Publikationen 
Anhang C Letter of Intent 
Anhang D Angebote

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
22 
Anhang A: Literaturverzeichnis 
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2021): Nachhaltige Mobilität in Lincoln. Evaluation des Mobilitätsko n-
zepts und Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen der Linco ln‐ Siedlung in Dar m-
stadt. Arbeitspapiere zur Mobilitätsforschung Nr. 25. Frankfurt a. M.: Goethe‐Universität.  
https://doi.org/10.21248/gups.51590  
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (submitted): Residential Self -Selection and the relative importance of 
 travel considerations in the residential choice of a car-reduced neighbourhood. 
Loorbach, D., (2010): “Transition Management for Sustainable Development: A Prescriptive,   
 Complexity-Based Governance Framework”. Governance 23, 161–183. 
Sabatier, P.A. (1988): “An advocacy coalition framework of policy change and the role of policy-oriented  
learning therein”. Policy Sciences 21, 129–168. 
Schröder, A.; Klinger, T. (submitted): From car-oriented to car-reduced planning practices: The complex 
patterns of actors’ mobility-related beliefs in developing a new neighborhood. In: Environmental Inno-
vation and Societal Transitions. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2023): Evaluierungsbericht Mobilitätskonzept der Lincoln-Siedlung. Evalua-
tionszeitraum 2017-2022. (Download PDF).

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
23 
Anhang B: Lebensläufe & Publikationen 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Dipl.-Ing. Astrid Samaan 
Beruflicher Werdegang 
seit Juni 2023:  Abteilungsleiterin beim Mobilitäts- und Tiefbauamt, Abt. Mobilität, Wissenschaftsstadt  
  Darmstadt 
Aug. 2020 – Mai 2023:  Abteilungsleiterin beim Mobilitätsamt, Abt. Mobilität, Wissenschaftsstadt 
  Darmstadt 
2019 – 2020:  Abteilungsleiterin beim Mobilitätsamt, Abt. Konzeptionelle Mobilitätsplanung, 
  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
2010 – 2018:  Projektleiterin beim Stadtplanungsamt, Abt. Mobilität und öffentlicher Raum, 
  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
1995 – 2009:  Projektleiterin beim Ingenieurbüro Durth-Roos Consulting, Darmstadt 
1997 – 1998:  Projektleiterin beim Institut für Berufspädagogik, TU Darmstadt 
1990 – 1994:  Projektleiterin bei der Ingenieursozietät BGS, Abt. Verkehrsplanung, Frankfurt am Main 
Ausbildung 
1982 – 1989:  Studium des Bauingenieurwesens, Vertiefung: Verkehrswesen, an der Technischen 
  Hochschule Darmstadt 
 
M.A. Hanna Wagener 
Beruflicher Werdegang (Auswahl) 
seit Juni 2023: Mobilitätsmanagement, Mobilitäts- und Tiefbauamt, Darmstadt  
2019 – 2023:  Mobilitätsmanagement, Mobilitätsamt Darmstadt, Darmstadt 
2018 – 2019:  Mobilitätsmanagement, Stadtplanungsamt Darmstadt, Darmstadt 
2016 – 2018:  studentische Hilfskraft am Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH, Frankfurt 
  am Main 
2015, Apr. – Sep.: Freie Mitarbeiterin, raumscript, Berlin 
2014, Apr. – Sep.: Praktikantin bei Quanz & Partner (ehem. Mitglied teamred Deutschland), Berlin 
Ausbildung 
2015 – 2019:  Masterstudium, Geographien der Globalisierung, Schwerpunkt Stadt- und 
  Mobilitätsforschung, Goethe Universität Frankfurt am Main 
2011 – 2014:  Bachelorstudium, Angewandte Geographie mit Schwerpunkt Raumplanung und 
  Entwicklung, Universität Trier

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
24 
Goethe-Universität Frankfurt, Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung 
 
Prof. Dr. Martin Lanzendorf 
Beruflicher Werdegang: 
seit Nov. 2008:  Professur Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität,  
  rankfurt am Main 
2007 – 2008:  Vertretungsprofessur für Angewandte Anthropogeographie, Department für Geographie, 
  Ludwig-Maximilians-Universität, München 
2003 – 2008:  Juniorprofessur Nachhaltige Mobilität am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) 
  und am Institut für Geographie der Universität Leipzig, Leipzig 
2000 – 2003:  Postdoc Stadtgeographie am Urban and Regional Research Centre Utrecht (URU), Utrecht 
  University, Niederlande 
1996 – 2000:  Doktorand am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie, Abteilung Verkehr, mit einem 
  Promotionsstipendium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt 
Ausbildung: 
2000:   Promotion zum Dr. phil. der Universität Trier, Fachbereich VI Geographie mit Dissertation 
  "Freizeitmobilität – Unterwegs in Sachen sozial-ökologischer Mobilitätsforschung" 
1991 – 1994:  Studium Lehramt Sekundarstufe I/II Geographie/Mathematik, Universität Bonn, Bonn 
1985/86, 88–94: Studium Diplom-Mathematik, Universität Bonn, Bonn 
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen 
seit 2023:  Berufenes Mitglied im Klimabeirat Hessen 
2021-2022:  Ständiger Sachverständiger Enquete-Kommission “Zukunft der Mobilität” des Hessischen 
  Landtags 
seit 2018:  Wissenschaftlicher Beirat am ILS Dortmund 
seit 2014:  Mitglied des internationalen wissenschaftlichen Beirats des Journal for Transport 
  Geography 
2013 – 2015:  Mitglied der Kommission “Transport Geography” der International Geographical Union 
(IGU) 
2009 – 2015:  Mitglied des Programmkomitees “Sustainable Land Use and Transport”, Association for 
  European Transport 
seit 2002:  Mitherausgeber der Buchreihe „Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung“, VS Verlag 
  für Sozialwissenschaften 
seit 2000:  Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des European Journal of Transport and 
  Infrastructure Research (EJTR) 
1999 – 2009:  Mitglied des Sprecherteams des Arbeitskreises Verkehr der Deutschen Gesellschaft für 
  Geographie (DGfG)

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
25 
Dr. Sina Selzer 
Beruflicher Werdegang 
seit Apr. 2018:  wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für 
  Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main 
2017 – 2018:  studentische Hilfskraft in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für 
  Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main 
2015 – 2016:  Mitarbeit in der AG Mobilitätsforschung für das vom HOLM geförderte Projekt 
  „Anforderungen an und Handlungsoptionen für die städtebauliche und verkehrliche 
  Integration der Fernbusse in lokale Verkehrssysteme nach der Liberalisierung des  
  Fernbusmarktes“ 
2014 – 2016:  Praktikum und Werkstudententätigkeit bei traffiQ, der lokalen Nahverkehrsgesellschaft in 
  Frankfurt am Main im Bereich „Planung Nahverkehrsangebot“ 
Ausbildung 
2022:   Promotion zum Dr. phil. der Universität Frankfurt am Main, Institut für Humangeographie 
  mit Dissertation "Nachhaltige Mobilität im autoreduzierten Quartier? Zwischen Narrativen 
  und gelebten Praktiken – eine empirische Untersuchung am Beispiel zweier Quartiere in 
  Darmstadt." 
2015 – 2018:  Masterstudium „Geographien der Globalisierung“ mit den Schwerpunkten Stadtgeographie 
  und Mobilitätsforschung an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main 
2016 – 2017:  Erasmus Auslandssemester, Department of Human Geography, Universität Lund, Schweden 
2012 – 2013:  Erasmus Auslandssemester, Faculty of Spatial Science, Rijksuniversiteit Groningen, 
  Niederlande 
2011 – 2015: Bachelorstudium der Geographie am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität, 
  Frankfurt am Main 
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen 
seit 2023: Mitglied des Sprecherteams des Arbeitskreises Mobilität und Verkehr der Deutschen 
  Gesellschaft für Geographie (DGfG) 
seit 2020: Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG) 
seit 2019: Mitglied des Arbeitskreises Qualitative Methoden für Geographie und raumsensible Sozial- 
  und Kulturforschung der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG) 
seit 2018: Mitglied des Arbeitskreises Mobilität und Verkehr der Deutschen Gesellschaft für 
  Geographie (DGfG) 
seit 2018: Mitglied im Pegasus-Netzwerk, Nachwuchsnetzwerk für Mobilitäts- und Verkehrsforschung 
 
M.A. Simon Werschmöller 
Beruflicher Werdegang 
seit April 2022:  wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für 
  Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
26 
2021:  Freiberufliche Tätigkeit für den Regionalverband FrankfurtRheinMain – Auswertung der 
  Aufstockerdatensätze der MiD 2017 
2018 – 2022:  Master of Arts „Wirtschafts- und Finanzsoziologie“ an der Goethe-Universität, Frankfurt 
2019 – 2021:  Studentische Hilfskraft am ISOE (Institut für sozial-ökologische Forschung) in der 
  Nachwuchsgruppe PlastX 
2019 – 2020:  Nebenfach und Zertifikat Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie 
2017 – 2017:  Praktikum bei infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn Bereich 
  Regional- und Verkehrsforschung 
2016 – 2017:  Erasmus Auslandssemester, Department of Economics, Bilkent University Ankara, Türkei 
2014 – 2018:  Bachelor of Science „Management & Economics“ an der Ruhr-Universität Bochum 
 
Publikationen Goethe-Universität Frankfurt, Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung (Auswahl) 
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (submitted): Residential Self-Selection and the relative importance of 
travel considerations in the residential choice of a car-reduced neighbourhood. 
Lanzendorf, M.; Scheffler, C.; Trost, L.; Werschmöller, S. (2022): Implementing bicycle‐friendly transport 
policies: Examining the effect of an infrastructural intervention on residents' perceived quality of ur-
ban life in Frankfurt, Germany. In: Case Studies on Transport Policy 10, S. 2476–2485. 
https://doi.org/10.1016/j.cstp.2022.10.014 (Open Access). 
Selzer, S. (2022): Nachhaltige Mobilität im autoreduzierten Quartier? Zwischen Narrativen und gelebten 
Praktiken – eine empirische Untersuchung am Beispiel zweier Quartiere in Darmstadt. Dissertation. 
Frankfurt am Main. (Download PDF) 
Selzer, S.; Schwerdtfeger, S.; Kirschner, F.; Lanzendorf, M. (2022): Reallabore in Bestands- und Neubauquar-
tieren am Beispiel der Mobilitätsforschung – Das Projekt „QuartierMobil“. In: SynVer*Z: Reallabore für 
urbane Transformation - Methoden, Akteure und Orte experimenteller und ko-produktiver Stadtent-
wicklung am Beispiel der BMBF-Zukunftsstadtforschung, S.119-128. (Download PDF) 
Selzer, S.; Lanzendorf, M. (2022): Car independence in an automobile society? The everyday mobility prac-
tices of residents in a car‐reduced housing development. In: Travel Behaviour and Society 28, S.90–
105. https://doi.org/10.1016/j.tbs.2022.02.008 (Open Access). 
Selzer, S. (2021): Car-reduced neighborhoods as blueprints for the transition toward an environmentally 
friendly urban transport system? A comparison of narratives and mobility-related practices in two case 
studies. In: Journal of Transport Geography 96, 103126. 
Müggenburg, H.; Blitz, A.; Lanzendorf, M. (2022): What is a good design for a cycle street? – User percepti-
ons of safety and attractiveness of different street layouts. In: Case Studies on Transport Policy. 
https://doi.org/10.1016/j.cstp.2022.04.021 (Open Access). 
Klein, M.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2021): Nachhaltige Mobilität in Lincoln. Evaluation des Mobilitätskon-
zepts und Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen der Lincoln‐ Siedlung in Darm-
stadt. Arbeitspapiere zur Mobilitätsforschung Nr. 25. Frankfurt a. M.: Goethe‐Universität. 
https://doi.org/10.21248/gups.51590 (Open Access).

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
27 
Samaan, A.; Selzer, S.; Stete, G. und H. Wagener (2020): „Realitätscheck“ Lincoln-Siedlung. Treiber und 
Hemmnisse der praktischen Umsetzung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes. PlanerIn 06/20. S. 50-
53. 
Kirschner, F.; Lanzendorf, M. (2020): Support for innovative on-street parking policies. empirical evidence 
from an urban neighborhood. Journal of Transport Geography, 85. DOI: 
10.1016/j.jtrangeo.2020.102726. 
Blitz, A.; Busch-Geertsema, A.; Lanzendorf, M. (2020): More Cycling, Less Driving? Findings of a Cycle Street-
Intervention Study in the Rhine-Main Metropolitan Region, Germany. Sustainability, 12(3), 805. DOI: 
10.3390/su12030805. 
Busch-Geertsema, A.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2020): Geographien der Mobilität. Gebhardt, H.; Glaser, 
R.; Radtke, U.; Reuber, P.; Vött, A. (Hrsg.): Geographie: physische Geographie und Humangeographie. 
BerlSpringer, S. 1015–1032. 
Busch-Geertsema, A.; Klinger, T.; Lanzendorf, M. (2019): The future of transport and mobility research from 
a geographical perspective? A German perspective on challenges and needs. Journal of Transport Geo-
graphy, 81. DOI: 10.1016/j.jtrangeo.2019.102537. 
Kirschner, F.; Lanzendorf, M. (2019): Parking management for promoting sustainable transport in urban 
neighborhoods. A review of existing parking policies and challenges from a German perspective. 
Transport Reviews, 40(1), S. 54–75. DOI: 10.1080/01441647.2019.1666929. 
Selzer, S.; Lanzendorf, M. (2019): On the Road to Sustainable Urban and Transport Development in the Au-
tomobile Society? Traced Narratives of Car-Reduced Neighborhoods. Sustainability, 11(16), 4375. DOI: 
10.3390/su11164375. 
Blechschmidt, A.; Czowalla, L.; Lanzendorf, M. (2018): Fahrrad und öffentlichen Verkehr gemeinsam den-
ken. Die Verknüpfung von Fahrradmobilität mit öffentlichem Verkehr als Beitrag zu Daseinsvorsorge 
und Klimaschutz. Ein Handlungsleitfaden für Bund, Länder, Kommunen sowie Mobilitätsdienstleister. 
Arbeitspapiere zur Mobilitätsforschung Nr. 19. Frankfurt a.M. 
Busch-Geertsema, A.; Lanzendorf, M. (2017): From university to work life. jumping behind the wheel? Ex-
plaining mode change of students transferring to professional life. Transportation Research Part A: Po-
licy and Practice, 106, S. 181–196. DOI: 10.1016/j.tra.2017.09.016. 
Busch-Geertsema, A.; Lanzendorf, M.; Müggenburg, H.; Wilde, M. (2015): Mobilitätsforschung aus nachfra-
georientierter Perspektive. Theorien, Erkenntnisse und Dynamiken des Verkehrshandelns. Canzler, W.; 
Knie, A.; Schwedes, O. (Hrsg.): Handbuch Verkehrspolitik. 2. Aufl., Wiesbaden: Springer VS – Studien 
zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, S. 755–779. 
Müggenburg, H., Busch-Geertsema, A., Lanzendorf, M. (2015): Mobility biographies: A review of achieve-
ments and challenges of the mobility biographies approach and a framework for further research. 
Journal of Transport Geography, 46, S. 151–163. DOI: 10.1016/j.jtrangeo.2015.06.004. 
Eine vollständige Liste der Publikationen der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung aus den vergangenen Jah-
ren befindet sich unter: https://www.uni-frankfurt.de/133296078

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
28 
ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH, Forschungsgruppe Mobilität und 
Raum 
 
Dr. Thomas Klinger 
Beruflicher Werdegang: 
seit Feb. 2020:  Leiter der Forschungsgruppe „Mobilität und Raum“ am ILS – Institut für Landes- und 
  Stadtentwicklungsforschung und der ILS Research in Dortmund 
2017 – 2018:  Gastwissenschaftler an der University of Oxford, Transport Studies Unit 
  (DAAD-Postdoc-Stipendium)  
2009 – 2020:  wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für 
  Humangeographie der Goethe-Universität, Frankfurt am Main 
2006 – 2009:  Projektmitarbeiter im Planungsbüro architecture et aménagement, Luxemburg  
Ausbildung: 
2014:   Promotion zum Dr. phil. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für 
  Humangeographie mit der Dissertation "Städtische Mobilitätskulturen und Wohnumzüge" 
1999 – 2006:  Studium der Angewandten Geographie, Politikwissenschaften, Volkswirtschaftslehre und 
  Germanistik an der Universität Trier und der University of Edinburgh (UK) 
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen 
seit 2020:  Wissenschaftlicher Beirat des Zukunftsnetz Mobilität des Landes Nordrhein-Westfalen 
seit 2015:  VGDH – Verband der Geographen an Deutschen Hochschulen 
 
Annika Schröder 
Beruflicher Werdegang: 
2018 – 2021:  Radverkehrsplanerin, Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, Fahrradbüro 
Ausbildung: 
2012 – 2018: Bachelorstudium der Geographie und Germanistik sowie Masterstudium der 
  Humangeographie – an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Univesità 
  degli Studi di Perugia (Italien) 
Mitgliedschaften in professionellen Vereinigungen 
seit 2020:  Sprecherin AK Mobilität und Verkehr im DVAG - Deutscher Verband für Angewandte 
  Geographie 
 
Publikationen ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (Auswahl) 
Schröder, Annika; Klinger, Thomas (submitted): From car -oriented to car -reduced planning practices: The 
complex patterns of actors’ mobility -related beliefs in  developing a new neighborhood. In: Enviro n-
mental Innovation and Societal Transitions.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
29 
Groth, Sören; Klinger, Thomas; Otsuka, Noriko (2023): Geographies of new mobility services: The 
emergence of a premium mobility network space. In: Geoforum, 144, 103765. 
Krome, Carolina; Hellmund, Marius; Thelen, Charlotte; Klinger, Thomas; Reutter, Ulrike (2023): Mobil-
stationen als Baustein der Verkehrswende. In: Der Nahverkehr, 1-2, 50–55. 
Holz-Rau, Christian; Heyer, Rabea; Schultewolter, Mirjam; Aertker, Johannes; Wachter, Isabelle; Klinger, 
Thomas (2022): Eine Verkehrstypologie deutscher Großstädte. In: Raumforschung und Raumordnung | 
Spatial Research and Planning 80, 2, 137–152. DOI: 10.14512/rur.95  
De Vos, Jonas; Lättmann, Katrin; van der Vlugt, Anna-Lena; Welsch, Janina; Otsuka, Noriko (2022): Determi-
nants and effects of perceived walkability: a literature review, conceptual model and research agenda. 
In: Transport Reviews, online first July 21, 2022. DOI: 10.1080/01441647.2022.2101072 
Altenburg, S.; Esser, K.; Wittowsky, D.; Groth, S.; Kienzler, H.-P.; Kurte, J.; van der Vlugt, A.-L. (2018): Ver-
kehrlich-städtebauliche Auswirkungen des Online- Handels. Wie können die zunehmenden Lieferver-
kehre in den Städten konfliktfrei abgewickelt werden? Internationales Verkehrswesen, Jg. 70, H. 2, S. 
24–27. 
Danielzyk, R.; Dittrich-Wesbuer, A.; Hilti, N.; Tippel, C. (Hrsg.) (2020): Multilokale Lebensführungen und 
räumliche Entwicklungen – ein Kompendium. Hannover = Forschungsberichte der ARL, Nr. 13. 
Dittrich-Wesbuer, A.; Eichhorn, S.; Schulwitz, M. (2019): On the move? Berufspendler und Zweitwohnungen 
in München. Standpunkte 5.2019 „Temporäres Wohnen in München“, S. 4–7. 
Dittrich-Wesbuer, A.; Klinger, T. (2020): Die Mobilisierung der Arbeit und das Homeoffice. Die Corona- Pan-
demie als Chance zur nachhaltigen Transformation berufsbedingter Mobilität? Dortmund = ILSIMPUL-
SE 2/20. 
Dittrich-Wesbuer, A.; Zimmer-Hegmann, R.; Hübner, F. (2020): Reallabore in der Stadtentwicklung –
Erfahrungen mit einem neuen Forschungsformat. Dortmund = ILS-TRENDS 1/20. 
Garde, J.; Konrad, K.; Wittowsky, D. (2016): Die Vision von einer smarten Stadt. Warum digitale Technolo-
gien allein unsere Städte nicht transformieren werden. Transforming Cities, Nr. 01/2016, S. 36–40. 
Groth, S. (2016): Multimodal Divide. Zum sozialen Ungleichgewicht materieller Verkehrsmitteloptionen. 
Internationales Verkehrswesen, Nr. 01/2016, S. 66−69. 
Groth, S.; Kurte, J.; Wittowsky, D. (2019): Boom der Lieferverkehre auf der letzten Meile. RaumPlanung 202, 
H. 3/4, S. 22–29. 
Hunecke, M.; Groth, S.; Wittowsky, D. (2020): Young social milieus and multimodality: Interrelations of tra-
vel behaviours and psychographic characteristics. Mobilities, Vol. 15, Issue 5, pp. 397–415. Doi: 
10.1080/17450101.2020.1732099. (online first 05.03.2020) 
Jansen, H.; Garde, J.; Bläser, D.; Frensemeier, E. (2015): Städtische Mobilstationen – Funktionalität und 
Gestaltung von Umsteigeorten einer intermodalen Mobilitätszukunft. Proff, Heike (Hrsg.): Entschei-
dungen beim Übergang in die Elektromobilität – Technische und betriebswirtschaftliche Aspekte. 
Wiesbaden, S. 515–532. 
Klinger, T. (2017): Moving from Monomodality to Multimodality? Changes in Mode Choice of New Resi-
dents. Transportation Research Part A. Policy and Practice, 104, S. 221–237. DOI: 
10.1016/j.tra.2017.01.008.

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
30 
Klinger, T. (2017): Residential relocations between mobility cultures as key events during the lifecourse. 
Murray, L.; Robertson, S. (Hrsg.): Intergenerational Mobilities. Relationality, age and lifecourse. Abing-
don, New York: Routledge, S. 105–121. 
Konrad, K.; Groth, S. (2019): Consistency or contradiction? Mobility-Related Attitudes and Travel Mode Use 
of the Young New Generation. Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning, 
Vol. 78, Issue 2, pp. 135-151. doi: 10.2478/rara-2019-0050. (online first 18.10.2019) 
Oswald, F.; Klinger, T.; Conrad, K.; Penger, S.; Siedentop, S. (2021): Das Recht auf Teilhabe am kulturellen 
und gesellschaftlichen Leben im Alter am Beispiel urbaner Mobilität – Eine interdisziplinäre Positions-
bestimmung. Psychotherapie im Alter (zur Veröffentlichung angenommen) 
Otsuka, N.; Delmastro, T.; Wittowsky, D.; Pensa, S.; Damerau, M. (2019): Assessing the accessibility of ur-
bannodes: The case of TEN-T railway stations in Europe. Applied Mobilities, Vol. 4, Issue 2, pp. 219–
243. doi: 10.1080/23800127.2019.1573778. (online first 26.02.2019) 
Reutter, U.; Stiewe, M. (2019): Mobilitätsmanagement in Deutschland angekommen?! Informationen zur 
Raumentwicklung, H. 2, S. 14–25. 
Tippel, C.; Plöger, J.; Becker, A. (2017): ‘I Don’t Care About the City’ – The Role of Connections in Job- Rela-
ted Mobility Decisions of Skilled Professionals. Regional Studies, Regional Science, Vol. 4, Issue 1, pp. 
94–108. doi: 10.1080/21681376.2017.1315611. (online first 11.05.2017)  
van der Vlugt, A.-L.; Curl, A.; Wittowsky, D. (2019): What about the people? Developing measures of percei-
ved accessibility from case studies in Germany and the UK. Applied Mobilities, Vol. 4, Issue 2, pp. 142–
162. doi: 10.1080/23800127.2019.1573450. (online first 26.02.2019) 
Welsch, J.; Conrad, K.; Wittowsky, D. (2018): Exploring Immigrants Travel Behaviour: Empirical Findings 
from Offenbach am Main, Germany. Transportation, Vol. 45, Issue 3, pp. 733–750. doi: 
10.1007/s11116-016-9748-9. 
Welsch, J.; Conrad, K.; Wittowsky, D.; Reutter, U. (2014): Einfluss des Migrationshintergrundes auf die All-
tagsmobilität im urbanen Raum. Raumforschung und Raumordnung, Jg. 72, H. 6, S. 503–516. doi: 
10.1007/s13147-014-0323-6. 
Eine vollständige Liste der Publikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ILS Dortmund aus den 
vergangenen Jahren befindet sich unter: https://www.ils-
forschung.de/fachpublikationen/veroeffentlichungen-vortraege/

Vorhabenbeschreibung NaMoLi III: Nachhaltige Mobilität in Lincoln III BMBF „MobilitätsWerkStadt 2025“ 
31 
Anhang C: Letter of Intent/Absichtserklärung 
 
 LOI Stadt Köln 
 LOI Zukunftsnetz Mobilität NRW

Anhang D: Angebote 
 Angebot Steteplanung (Handlungsleitfaden) einschl. Anlage von f3  
 Angebot Dolde Mayen & Partner (Rechtsgutachten) 
 Angebot HEAG mobilo einschl. Anlage 
 Angebot DGM (Folierung Infoschilder) 
 Angebot Friedrich Ebert Verlag („Die supergeheime Bannzone“) 
 Angebot Identitätsstiftung (Einführungsworkshop) einschl. Anlage Konzept 
 Angebot Bohm&Nonnen Urhahn (Websiteerweiterung, Hosting) 
 Angebot Bohm&Nonnen (Imagebroschüre, Flyer LHV, Wort-Bild-Marke) 
 Angebot Team ewen (Moderation) 
 Angebot Adicco Media Service GmbH (Verteilung lincolnmobil-Info) 
 Angebot y-not (Willkommenstaschen LHV) 
 Angebot Schumacher (Neugestaltung Infoschilder)

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 1
Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung – NaMoLi Stufe 3 
Unterauftrag - Angebot  
 
HINTERGRUND UND AUFGABE 
Das Projekt „Nachhaltige Mobilität in Lincoln - Implementierung innovativer nach-
haltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen und Konversions flächen am 
Beispiel der Lincoln-Siedlung in  Darmstadt“ (NaMoLi) wird im Ra hmen der För-
dermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“ vom Bundesministerium fü r Bildung 
und Forschung (BMBF) gefördert. Das Projekt zielt auf die Umsetzung des nach-
haltigen Mobilitätskonzeptes in der Darmstädter Lincoln-Siedlung sowie auf eine 
mögliche Übertragbarkeit auf weitere Kommunen ab. Das Projekt wird in Koope-
ration zwischen der Wissenscha ftsstadt Darmstadt, der Goethe-Un iversität 
Frankfurt am Main und der ILS Research gGmbH durchgeführt. Das Projekt be-
findet sich derzeit in Förderphase II. Eine dritte Förderphase ist für den Zeitraum 
01.09.2024 bis 31.8.2026 vorgesehen und soll mit einem entsprechenden Antrag 
unterlegt werden. 
Die Lincoln-Siedlung in Darmstadt dient als Modellquartier für die Etablierung 
nachhaltiger Mobilitätskonzepte in  Neubauquartieren. Durch vers chiedene pla-
nerische und ordnungs- bzw. verkehrsrechtliche Instrumente konnte die Siedlung 
autoreduziert entwickelt werden. Schwerpunkte des Mobilitätskonzeptes sind die 
reduzierte Bereitstellung der Inf rastrukturen für den motorisie rten Individualver-
kehr, die Förderung des Umweltverbundes sowie die Bereitstellung multimodaler 
Mobilitätsangebote, die Etablierung eines Mobilitätsmanagements (einschließlich 
eines Finanzierungskonzepts), ein Stellplatzmanagement sowie die kontinuierli-
che Beteiligung der Wohnbevölkerung und weiterer Akteure (z.B. Projektentwick-
ler). Die Entwicklung der Lincoln -Siedlung zu einem auto-reduzi erten Quartier 
begann 2016 mit dem Bezug der erst en sanierten Wohnungen der st ädtischen 
Wohnungsbaugesellschaft Bauverein AG. Das Projekt NaMoLi beglei tet seit 
2018 die Umsetzung des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes.  
Ziel für die dritte Förderphase ist es, die in der Lincoln-Sied lung erprobten und 
umgesetzten sozio-technischen M aßnahmen weiterzuentwickeln und ggfs. zu 
optimieren (Verstetigung), ein Transferkonzept zu entwickeln, das die Übertrag-
barkeit der in der Lincoln-Siedlung gewonnenen Erkenntnisse auf  weitere Neu-
baugebiete (in Darmstadt und in  anderen Städten) ermöglicht und  d a b e i  d i e  
Hemmnisse sowie die erfolgsför dernden Faktoren identifiziert. D es Weiteren ist 
vorgesehen, die langfristige Wirkung des Mobilitätskonzepts zu evaluieren, ins-
besondere in Bezug auf Verhaltensänderungen und deren sozio-ökologische Be-
deutung.

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 2
Projektbestandteil ist u.a. die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Prüfung der 
Übertragbarkeit der rechtsverbindlichen Instrumente einer autoreduzierten Quar-
tiersentwicklung für weitere Qu artiersentwicklungen bzw. Neubau vorhaben in 
Darmstadt sowie im Hinblick auf die Anwendung in Nordrhein-Westfalen am Bei-
spiel der Stadt Köln.  
Des Weiteren soll ein Handlungsleitfaden erstellt werden, der alle bisherigen Er-
kenntnisse bündelt und in geeigneter Weise und gut verständlich aufbereitet. Die-
ser Leitfaden soll für Kommunen, pri vatwirtschaftliche Projekte ntwickler und 
sonstige Akteure aufzeigen, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert werden, 
was in der Planungsphase zu beachten ist und welche Bausteine u nd Instru-
mente bei Planung und Umsetzung eingesetzt werden können, um ei ne größt-
mögliche Akzeptanz zu erreichen. 
Das vorliegende Angebot bezieht  sich auf die Entwicklung und Er stellung des 
Handlungsleitfadens, beschreibt die erforderlichen Arbeitsschritte / Leistungen im 
Detail und beziffert die damit verbundenen Kosten.

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 3
ARBEITSPROGRAMM / LEISTUNGEN 
AP 1 Grundlagen 
Der erste Arbeitsschritt dient der Abstimmung der Arbeitsschritte, -ziele und -in-
halte sowie der Erstellung eines Strukturplans für die Bearbeitung.  
Es werden die vorliegenden rele vanten Unterlagen, insbesondere das im Zuge 
der Projektbearbeitung erstellte Rechtsgutachten sowie die bish erigen bauord-
nungsrechtlichen Vorgaben / Anwendungen gesichtet und ausgewertet.  
Leistungen AP 1 
 Einarbeiten in die Ziele und Bausteine der dritten Stufe des Forschungspro-
jekts NaMoLi,  
 Erstellung eines Bearbeitungs- und Strukturplans für die Durchführung (un-
ter Berücksichtigung der Workshops mit Teilnahme StetePlanung), 
 Aufbereitung / Darlegung der Kernaussagen des Rechtsgutachtens sowie 
weiterer formaler Vorgaben / Instrumente zur Integration in den Handlungs-
leitfaden. 
 
AP 2 Learning Case Lincoln-Siedlung  
Die Lincoln-Siedlung ist bundesweites Modellprojekt in Sachen nachhaltiger Mo-
bilität. Das zugrunde liegende Mobilitätskonzept wurde mehrfach ausgezeichnet. 
Darüber hinaus war / ist die Lincoln-Siedlung Reallabor in vers chiedenen For-
schungszusammenhängen.  
StetePlanung begleitet die Umse tzung des - ebenfalls vom Büro e rarbeiteten - 
Mobilitätskonzepts von Beginn an. Die vorliegenden Erfahrungen mit Planung 
und Umsetzung des Mobilitätskonzepts sollen im Handlungsleitfad en verständ-
lich kommuniziert werden. 
Dazu sind die im Rahmen der bisherigen Forschungsschritte von Seiten der GUF 
herausgearbeiteten Wirkungen des Mobilitätskonzepts im Hinblick  auf Verhal-
tensänderungen genauso zu betrach ten wie die Erfahrungen des Mo bilitätsma-
nagements mit der Durchführung der  betrauten Aufgaben, die Einh altung von 
(verkehrsrechtlich) regeln und die Erfahrungen mit der Ausschre ibung von 
Dienstleistungen.

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 4
Leistungen AP 2 
 Zusammenstellung der vorliegenden Erkenntnisse aus Planung und  Umset-
zung des Mobilitätskonzepts Linc oln-Siedlung in enger Kooperati on mit der 
Stadt Darmstadt und der GUF: 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt  mit der (politischen) Diskussion im Vor-
feld der Entwicklung eines autoarmen Quartiers, 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt  mit der Finanzierung und der Organi-
sation des Mobilitätsmanagements (MM),  
‐ Erfahrungen des MM mit der Vermi etung der Stellplätze in der Lincoln-
Siedlung (Quartiersgaragen und Privatgrund), 
‐ Erfahrungen des MM mit dem Ber atungsangebot „MobiCheck“, 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt  mit den Beteiligungsformaten Mobili-
tätsbeirat (für EigentümerInnen) und des Arbeitskreises für die Bewoh-
nerschaft (heute MoVe Lincoln), 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmst adt / Ordnungsamt mit der Einhaltung von 
Verkehrsregeln (z.B. Parkraumbewirtschaftung), 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt  mit der Akzeptanz des Mobilitätskon-
zepts und seiner Bausteine durch die verschiedenen Akteure zum Be-
zugsbeginn, 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt bei der Ausschreibung von Dienstleis-
tungen bzw. der Etablierung von multimodalen Angeboten, 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt  mit Vorgaben zur Infrastruktur (z.B. 
Umfang Fahrradabstellanlagen) bei den Investoren / Eigentümern, 
‐ Erfahrungen der Stadt Darmstadt m it dem Umgang von Flächen (Private 
und öffentliche) in Zwischenzuständen,  
‐ Ergebnisse der 3 Befragungswell en der Bewohnerschaft der Lincoln-
Siedlung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen. 
 
AP 3  Learning Cases outside Darmstadt 
StetePlanung berät seit Jahren Kommunen bei der Umsetzung von nachhaltigen 
Mobilitätskonzepten für Quartier e – Neue Quartiere und Bestands quartiere 
gleichermaßen. Wir sind im st ändigen Austausch mit Kommunen unt erschiedli-
cher Größen und verfolgen die dort eingesetzten Instrumente und  Maßnahmen. 
Im Rahmen von NaMoLi III soll recherchiert und dargelegt werden , wie und mit 
welchen Ansätzen / Maßnahmen und Instrumenten andere Kommunen d ie an-
gestrebten Ziele für eine nachhaltige Mobilität umsetzen wollen und ggfs. welche 
Erfahrungen bereits vorliegen. Dabei ist beispielsweise der Umgang mit dem ru-
henden Kfz- und Radverkehr und seine Verortung ein zentrales Th ema, im öf-
fentlichen Straßenraum und auf Privatgrund gleichermaßen.

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 5
Leistungen AP 3  
 Recherche von bis zu 3 geeigneten Beispielen für nachhaltige Mobilitäts-
konzepte in Neubauquartieren,  
 Darlegen der angestrebten Ziele der dortigen Quartiersentwicklung im Hin-
blick auf nachhaltige Mobilität,  
 Aufbereitung der konkreten Bausteine der entwickelten Mobilitätskonzepte 
und Darlegen der eingesetzten bzw. geplanten Instrumente für die Umset-
zung, 
 Prüfen der Eignung der Beispiele bzw. von Einzelaspekten für eine Auf-
nahme / Integration in den zu erstellenden Handlungsleitfaden in Ergän-
zung zu den Erkenntnissen aus der Lincoln-Siedlung, 
 Abstimmung der Ergebnisse mit der Stadt Darmstadt und den Forschungs-
partnern GUF und ILS. 
 
AP 4  Handlungsleitfaden  
Die Ergebnisse der bisherigen Arbeitsschritte sollen in einem Handlungsleitfaden 
in Form einer grafisch ansprechenden Broschüre (Format A4, ca. 50 Seiten) zu-
sammengestellt werden.  
Der Handlungsleitfaden soll als Anleitung für die Kommunen Schr itt für Schritt 
aufzeigen, wie nachhaltige Mobilitätskonzepte etabliert werden können. Er kann 
als "Werkzeugkasten" verstanden we rden, der auf detailliertere Informationen 
verweist. Dabei soll in einzelnen Kapiteln bzw. anhand konkrete r Beispiele ge-
zeigt werden, was es zu beachten gilt (bspw. gute Radabstellanlagen). 
Der Handlungsleitfaden soll die B austeine des Mobilitätskonzeptes der Lincoln-
Siedlung (Mobilitätsmanagement, St ellplatzmanagement, Finanzier ung, Infra-
struktur, Kommunikation und Öff entlichkeitsarbeit, Beteiligung bzw. frühzeitige 
Einbindung der versch iedenen Akteure etc.) vollumfänglich abbilden und Emp-
fehlungen für die Umsetzung der e inzelnen Maßnahmen geben. Bei den Emp-
fehlungen sollen auch Erfahr ungen aus anderen Städten einfließe n, die auto-
arme Quartiere entwickeln. 
Zur Unterstützung bei der Entwicklung des Leitfadens wird für die Gestaltung als 
Broschüre das Büro 3f Design herangezogen, das über umfängliche Erfahrungen 
in der Entwicklung entsprechender Broschüren verfügt. Das Angebot des Grafik-
büros ist als Anlage beigefügt.

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 6
Leistungen AP 4 
 Entwickeln eines inhaltlichen Konzepts für den Leitfaden und einer Grund-
struktur der Broschüre, Abstimmen mit dem beauftragten Grafikbüro und 
mit der Stadt Darmstadt bzw. den Forschungspartnern, 
 Festlegen des Umfangs der einzelnen Inhaltsabschnitte / Kapitel und der 
konkreten Inhalte, 
 Verfassen von Texten für die einzelnen Kapitel, 
 Abstimmen der Texte mit dem Grafikbüro zur Einbindung in das grafische 
Konzept, ggfs. Überarbeitung der Texte und Anpassung an die jeweils zur 
Verfügung stehenden Seiten in der Broschüre, 
 Auswahl von geeigneten Fotos / Bildern in Abstimmung mit dem Grafikbüro, 
 Auswahl von Inhalten für Info-Grafiken zur Weiterbearbeitung durch das 
Grafikbüro, 
 Endabstimmung des Leitfadens / der Broschüre mit allen Beteiligten. 
 
AP 5  Externe Austausch-Workshops  
Im Rahmen des Projekts soll es einen Austausch mit der Stadt Köln und weiteren 
Kommunen in NRW geben, der vom ILS organisiert und nach derzeitigem Stand 
in Köln bzw. NRW stattfinden wird. StetePlanung wird sich einbringen und zu den 
bisherigen Ergebnissen aus der Lin coln-Siedlung berichten. In a llen Fällen wird 
davon ausgegangen, dass StetePlanung mit 2 Personen teilnehmen wird.  
 
Leistungen AP 5 
 Erarbeitung eines fachlichen Inputs in Form einer Präsentation, 
 Teilnahme an 3 Externen Projektkonferenzen (einschließlich Übernach-
tung),  
 Sachgerechte Auswertung der Ergebnisse, Schlussfolgerungen für den zu 
erstellenden Leitfaden. 
 
AP 6 Interne Abstimmung  
Die Bearbeitung des Projekts erfordert eine enge Abstimmung und Kooperation 
mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es wird vorgeschlagen, im regelmäßigen 
Turnus Termine anzusetzen, wo der aktuelle Projektstand besproc hen, Daten

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 7
und Informationen ausgetauscht sowie erforderliche Arbeitsschritte abgestimmt 
werden. Die Termine werden als Digitaltermine angeboten, bei Bedarf kann auch 
ein Präsenztermin erfolgen. 
Auch mit den beiden Forschungspar tnern der Goethe-Universität F rankfurt und 
ILS soll eine Abstimmung stattfinden, nicht zuletzt auch um die  3 Workshops in 
NRW vorzubereiten. Diese Abstimmung erfolgt ebenfalls digital. 
Für die Diskussion des Leitfadens sollen 2 Verbundprojekttreffen mit Workshop-
charakter stattfinden, die inhaltlich vorzubereiten und deren Ergebnisse bzw. Hin-
weise für den Leitfaden in geeigneter Weise zu berücksichtigen sind. 
 
Leistungen AP 6 
 Teilnahme an Digitalkonferenzen mit der Stadt Darmstadt (6 Termine) und 
der Goethe-Universität Frankfurt / ILS (3 Termine) über den gesamten Pro-
jektzeitraum,  
 Ggfs. Vorbereitung eines fachlichen Inputs und Festhalten der Abstim-
mungsergebnisse in einem Kurzprotokoll, 
 Vorbereitung, Teilnahme und Ergebnisaufnahme von 2 Workshops zum 
Handlungsleitfaden (Konzept und Broschüre) als Digital-Veranstaltung.

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 8
HONORAR 
Die Kosten für die beschriebenen Leistungen werden netto 55.870,00 Euro be-
tragen. Die einzelnen Arbeitsbausteine wurden dabei wie folgt kalkuliert: 
AP 1  Grundlagen 3.600,00 Euro 
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 10 h á 90 € 900,00 
Projektbearbeitung 30 h á 75 € 2.250,00
Wiss. Hilfskraft 10 h á 45 € 450,00
 
AP 2  Learning Case Lincoln 9.150,00 Euro 
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 10 h á 90 € 900,00
Projektbearbeitung  80 h á 75 € 6.000,00
Wiss. Hilfskraft 50 h á 45 € 2.250,00
 
AP 3  Learning Case Outsite Darmstadt 5.700,00 Euro 
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 20 h á 90 € 1.800,00
Projektbearbeitung  40 h á 75 € 3.000,00
Wiss. Hilfskraft 20 h á 45 € 900,00
 
AP 4  Handlungsleitfaden 20.400,00 Euro 
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 40 h á 90 € 3.600,00
Projektbearbeitung  200 h á 75 € 15.000,00
Wiss. Hilfskraft 40 h á 45 € 1.800,00
 
AP 5  Externe Austausch-Workshops 10.020,00 Euro 
Bearbeitung Eingesetzte Stunden Kosten €
Büroleitung 3x16 h á 90 € 4.320,00
Projektbearbeitung  3 x16 h á 75 € 3.600,00
Reisekosten 3 Veranstaltungen 2.100,00
 
AP 6  Interne Abstimmung 7.000,00 Euro 
 Abstimmung mit Stadt Darmstad t (6 x digital á 500 €) 3.000,00 Euro 
 Abstimmung mit GUF (4 x digital á 500 €) 2.000,00 Euro 
 Diskussionsworkshops zum Leitf aden (2 x digital á 1.000 €) 2.0 00,00 Euro

Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung - NaMoLi III  Ang ebot 
StetePlanung, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Darmstadt 9
 
Hinzu kommt eine Nebenkostenpauschale von 6%. Darin enthalten s ind allge-
meine Bürokosten, Materialkoste n, Kosten für Kommunikation /Tel efon. Hinzu 
kommt die gesetzliche Mehrwert steuer in Höhe von derzeit von 19 %. Ebenfalls 
enthalten sind Reisekosten zu den 3 Externen Workshops in NRW. Damit ergibt 
sich ein Angebotspreis von 70.474,42 Euro brutto.  
Es wird vorausgesetzt, dass die von der Stadt Darmstadt bereitgestellten Unter-
lagen den aktuellen Stand abbilden, in digitalisierter Form (z.B. dwg-Dateien oder 
GIS-Dateien) vorliegen und – wie alle benötigten Unterlagen - kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt werden.  
 
BESONDERE LEISTUNGEN / ZUSATZLEISTUNGEN 
Eventuell erforderliche weitere Leistungen wie z.B. weitere externe Veranstaltun-
gen, Treffen des Gesamtprojektteams, etc. können erbracht werden; sie sind mit 
dem Auftraggeber abzustimmen und sind – wenn nichts anderes vereinbart wird 
– mit folgenden Stundensätzen (netto zzgl. MWSt) zu vergüten: 
Büroleitung 90,00 Euro 
Projektbearbeitung (Dipl.-Ing. / M.Sc.) 75,00 Euro 
stud. Mitarbeit (B.Sc / B.Eng. / B.A.) 45,00 Euro 
   
 
Darmstadt, den 09.07.2023      g e z .  S t e t e

IBAN DE74 5089 0000 0001 7275 08
BIC GENODEF 1VBD
StetePlanung
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung 
Dipl.-Ing. Gisela Stete  DASL   SRL 
Sandbergstraße 65 
64285 Darmstadt
ANGEBOT »LEITFADEN - Nachhaltige Mobilität in der Lincoln-Siedlung – NaMoLi Stufe 3«
07.07.2023
Sehr geehrte Gisela Stete,
herzlichen Dank für die interessante Anfrage zur Erstellung eines Handlungsleitfadens – gerne  
bieten wir unsere Leistungen wie folgt an:
1. Projektmanagement
Projektmanagement: Präsentation, Kontakt, Briefing | Projekttreffen/Teams-Call zum Auftakt
2. Kommunikationskonzept
Aufbauend auf Ihren textlichen Vorgaben werden redaktionelle Elemente wie, Rubriken, Hinweiskäs-
ten, Zitate, Icons, Grafiken o.ä. zur Gliederung und bildlichen Erläuterung des Inhaltes mit Ihnen und 
in Abstimmung mit dem AG entwickelt. 
3. Gestaltungskonzept
ZIelgruppengerechtes grafisches Konzept nach Briefing in Zusammenarbeit entwickeln | Gestaltungs-
klammer (Schriften, Farben, Satzspiegel) | Entwurf (4 exemplarische Seiten (Layout) zur Abstimmung des 
Gestaltungskonzepts und Einzel-Elemente nach Konzept)
4. Layout und Satz - Leitfaden (48+4 Seiten, Deutsch)
Titel/Umschlag, 2 Varianten | Layout und Satz von 48 Folgeseiten nach abgestimmtem Gestaltungs-
konzept | eine komplexe Grafik (Basis-Gebietskarte mit bis zu v 4 Parametern nach Briefing entwickeln) 
| 2 komplexe Grafiken (Schaubild nach Skizze entwicklen) | 8 Diagramme, Graphen oder Tabellen (aus 
Zahlen oder Vorlage entwickeln) oder Icons | 2 Grafiken adaptieren (Farbe und Schrift anpassen soweit 
möglich) | 30 Fotos/Scans/Logos (Auswahl/Recherche, Ausschnittsbestimmung + Bildbearbeitung, 
Daten-Übernahme von AG | 5 Motive, Ankauf z. B. bei stock.adobe.com als Standardlizenz, einge-
schränkte Nutzung nur für diese Publikation (keine Weitergabe an den AG möglich) | 2 Korrektur -
schleifen | Freigabeprozedere | Übergabe als Druckdatei und als barrierefreie Datei für Web
5. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte für die Gestaltung dieses Mediums sind räumlich und zeitlich unbegrenzt enthalten. Eine 
weitere Nutzung der Gestaltung für weite Medien ist wünschenswert, aber nicht enthalten. Ausgenom-
men ist ebenso die wertschöpfende Weitergabe an Dritte.
Vergütung  € 13.050
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Wir hoffen, Ihnen hiermit ein interessantes Angebot machen zu können und würden uns über 
eine Beauftragung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Schmidtchen, 3f design
Anh.: Arbeitsprobe zu Leitfäden-"Politik mit Tiefgang" für das HMUKLV, wobei die beauftragte 
Gestaltungstiefe etwas über jener in unserem obigen Angebot angesiedelt ist.

Planung mit Tiefgang
Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
BodenschuTz
Damit Leben drin ist!

Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
5
Inhalt
Oberfläche
Lebensumwelt
Naturerlebnis
Heimat
Hier finden Ihre Bürgerinnen und Bürger 
die Verbundenheit mit dem Land, auf 
dem sie leben.
A-horizont
Grenzfläche von Luft, Leben und Gestein
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Kontakt der Pflanzen zum Unterboden
Hier werden regionale Produkte erzeugt.
Hier lebt der Artenschatz der Erde.
B-horizont
Wasserrückhalt
Rückhalt von Nähr- und Schadstoffen
Hier befindet sich der Wurzelraum für die 
Wasserversorgung der Pflanzen.
c-horizont
Ausgangssubstrat 
Hier liegt die Basis für die Eigenschaften 
und Funktionen unserer Böden.
Seite 6
Zuständigkeitsnetz
Seite 8
Platz zum Wachsen lassen:
Mehrwert von Böden einplanen.
Seite 20
Wasser besser managen:
Mit dem Speicherpotenzial des Bodens rechnen.
Seite 34
Recht und Gesetz:
Was muss, was soll, was kann?
Seite 24
Verdichtung vermeiden:
Gesunden Boden vor Belastung schützen.
Seite 30
Überblick behalten:
Aufgaben zum Bodenschutz vernetzen.
Seite 36
das Wichtigste:
Vorsorgender Bodenschutz in Ihrer Planung.
Seite 38
Glossar | Links & Quellen
Seite 16
Flächenverbrauch begrenzen:
Böden bewerten und gezielt bewahren.
Seite 12
stadtklima kühler planen:
Klimafunktionen des Bodens nutzen.

Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
7
Rechtlicher und  
planerischer Rahmen.
Zuständigkeiten klären ...
... Aufgaben vernetzen
Einbinden externer Fachkräfte 
für Planung, Gutachten und Bauausführung.
Bodenschutz
(Konzept)
Kühler
planen
Platz zum 
Wachsen lassen
Wasser besser 
managen
Verdichtung 
vermeiden 
Flächenverbrauch 
begrenzen
umweltamt
Bauordnungsamt
hoch- und Tiefbauamt
externe Akteure
Planungsamt
Grünfl  ächenamt

Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
11
Maßnahmengruppen 
Maßnahmen Planerische Verankerung und umsetzung
Grünflächen neu anlegen. Ausführungsplanung:
 Â Belassen des natürlich anstehenden Bodens.
 Â Bei Fremdzufuhr Kontrolle der Qualität des Bodenmaterials auf Schadstoffe, 
Fremdmaterial und Neophyten.
 Â Ausführen bei trockener Witterung und mit bodenschonender Technik, um 
Verdichtungen zu vermeiden.
 Â Ansaaten und Pflanzungen an den Bodenverhältnissen ausrichten. Regional 
typische, heimische Blühpflanzen bevorzugen, Biologische Vielfalt fördern.
Bodenfunktionen temporär 
erhalten – Natur auf Zeit.
Vereinbarungen mit Eigentümern:
 Â Schutz und bei Bedarf Unterstützung der Eigenentwicklung der Vegetation auf 
Brach- und Konversionsflächen.
 Â Ggf. Lenkung der Begrünung durch initiale Pflanzungen und Ansaaten.
 Â Ggf. Aufbringen von unbelastetem Bodenmaterial auf stark gestörten Stand-  
orten, um eine Begrünung zu ermöglichen.
 Â Abstimmen mit Arten- und Biotopschutz, dass aus der „Natur auf Zeit“ keine 
Blockade für eine Folgenutzung wird.
Entsiegelung und Rekultivierung 
nicht mehr benötigter Siedlungs- 
und Verkehrsflächen.
Im Rahmen kommunaler Eigenverantwortung/Ausführungsplanung:
 Â Wiederherstellung möglichst tiefgründig durchwurzelbarer Bodenschichten, 
wenn möglich mit standorttypischem Bodenmaterial.
Dach- und Fassadenbegrünungen. Bauordnungsrechtliche Vorgaben: 
 Â Fördern der Begrünung vor allem in klimatisch kritischen und wenig begrün -
ten Stadtvierteln.
Spezielle Maßnahmen
Maßnahmen Planerische Verankerung und umsetzung
Unversiegelte Böden und  
Grünflächen erhalten.
Kommunales Grünkonzept im Rahmen der Bauleitplanung:
 Â Innen- vor Außenentwicklung (verdichtetes Bauen, Geschossflächenzahl er-
höhen, Bauerweiterungen im Bestand, Bauen auf Konversionsflächen oder in 
Baulücken etc.)
 Â Grünflächen im B-Plan verbindlich festsetzen.
 Â Grünes Netz im Siedlungsraum sichern und entwickeln.
 Â Schutz zukünftiger Grünflächen bei der Erschließung und Bauausführung vor 
Verdichtungen (z. B. Ausweisen von Tabuflächen, Festlegen von Vermeidungs-/
Minderungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan).
Grünflächen pflegen. Kommunales Pflegekonzept:
 Â Berücksichtigung der Bodenempfindlichkeiten, speziell gegen Verdichtungen.
 Â Verankerung nötiger Schutzmaßnahmen in kommunalen Ausschreibungen.
Bodenschutz durch Erhaltung und Pflege  
unversiegelter Böden und Grünflächen
Platz zum Wachsen lassen:
Mehrwert von Böden einplanen.

12 Planung mit Tiefgang
Ein intakter und begrünter Boden hat viele wichtige Funktionen – unter anderem übernimmt er Kühlfunktionen für 
das Stadtklima. Diese Funktionen werden bei Planungsprozessen derzeit nicht immer ausreichend beachtet.
Bringen Sie die Kühlfunktionen der Böden in kommunale Planungen und Klimaanpassungsstrategien ein. Die Bau-
leitplanung und städtebauliche Konzepte sind die zentralen Instrumente.
Die Anzahl heißer Tage über 30 °C und tropischer Nächte 
über 20 °C hat spürbar zugenommen.  
Wir benötigen dringend Anpassungsstrategien gegen eine 
Überhitzung in Siedlungen. Der Boden liefert hierzu einen 
entscheidenden Beitrag.
stadtklima kühler planen:
Klimafunktionen des Bodens nutzen.

In hessen 
beispielhaft.
neue ortsmitte in Asmushausen.
Der Dorfkern war durch den Rückgang der  
Bevölkerung unattraktiv, alte Hofanlagen waren 
verwaist und verfielen. Diese Ausgangslage haben 
der Landkreis Hersfeld-Rotenberg, die Stadt Bebra 
und die Dorfgemeinschaft Asmushausen zum  
Anlass genommen, im Rahmen des Förder-  
programms Dorfentwicklung einen Plan zur Neu- 
gestaltung zu erarbeiten.
Der Dorfkern sollte wieder als Wohnstandort  
attraktiv, innerörtliche Neubauflächen bereitgestellt 
und ein geplantes Neubaugebiet im Außenbereich 
zurückgenommen werden.
Um dieses Entwicklungskonzept umsetzen zu kön-
nen, erfolgte eine innerörtliche Flurbereinigung. 
Einige alte Gebäude wurden abgerissen, der Bach 
und die Durchgangsstraße neu gestaltet und Grün-
flächen großzügig angelegt, vieles davon unter -
stützt mit Fördermitteln der Dorfentwicklung. In 
Folge der Neuordnung wurde Platz für drei neue 
Bauplätze geschaffen und zwei verfallene Bestands-
gebäude wieder zur Neunutzung bereitgestellt. 
Das ist gelebte doppelte Innenentwicklung, zum 
Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und zum 
Wohle der Natur im Außenbereich.
18 Planung mit Tiefgang
Wege- und Gewässerplan zur Innenentwicklung Ausgangszustand mit Abrissplan (schraffierte Flächen)
© Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

In vielen Planungsprozessen wird Boden bisher nur als Abraum oder als überplanbare Fläche wahrgenommen.  
Die Vielfalt und Empfindlichkeit von Böden wird dabei kaum beachtet. 
Deshalb sind verbindliche Regeln zum Schutz des Bodens beim Bauen nötig – damit offene Bodenflächen auch 
künftig ihre vielseitigen Funktionen im Siedlungsraum erfüllen können.
24 Planung mit Tiefgang
Verdichtung vermeiden:
Gesunden Boden vor Belastung schützen.
Die Kennzeichnung zukünftiger Grünflächen ist in Plänen 
schnell erledigt. Die Realisierung funktionstüchtiger 
Grünflächen auf intakten Böden ohne Verdichtungen ist 
dagegen eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie muss planerisch 
vorbereitet und während der Umsetzung fachlich intensiv 
begleitet werden, damit sie erfolgreich gelingt.

Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
25
„Das lockern wir nach Bauabschluss  
doch alles wieder auf!“
In vielen Planungsprozessen wird Boden bisher nur als Abraum oder als überplanbare Fläche wahrgenommen.  
Die Vielfalt und Empfindlichkeit von Böden wird dabei kaum beachtet. 
Deshalb sind verbindliche Regeln zum Schutz des Bodens beim Bauen nötig – damit offene Bodenflächen auch 
künftig ihre vielseitigen Funktionen im Siedlungsraum erfüllen können.
Böden werden in vielen Fällen schädlich 
verdichtet.
Ständig werden Böden durch Befahrungen und 
andere temporäre bauliche Inanspruchnahmen 
langfristig geschädigt – schätzungsweise sind es 
bundesweit 40 bis 50 Hektar täglich! Also noch 
deutlich mehr Bodenfläche, als die cirka 35 Hektar, 
die täglich durch Vollversiegelung verloren gehen.
Der bodenkundliche Laie nimmt schädliche Boden-
verdichtungen kaum wahr. In unserem humiden 
Klima werden auch verdichtete Böden wieder grün. 
Der Schaden liegt im Verborgenen – im Boden. 
In Bodenschürfen kann der Schaden erfasst wer -
den: Fauliger Geruch, zerdrückte Bodenporen, platt 
gedrückte Wurzeln, keine tiefe Durchwurzelung, 
Vernässungen durch behinderte Versickerungs-  
eigenschaften.
Diese Bodenschäden durch Verdichtung lassen 
sich auch an der Vegetation erkennen. Anspruchs-
volle und tiefwurzelnde Pflanzen gedeihen nicht 
mehr oder kümmern vor sich hin. Die geschädigten  
Böden begrünen sich zwar zumeist wieder, aber nur 
mit unempfindlichen Gras- und Krautpflanzen.
Schädliche Verdichtungen lassen sich nur schwer 
wieder beseitigen, insbesondere wenn die Unter- 
böden betroffen sind. Technische Lockerungsmaß-
nahmen brechen Verdichtungen zwar wieder auf. 
Das so hergestellte Bröckelgefüge ist aber bei 
weitem nicht so funktionstüchtig wie natürliche,  
ungeschädigte Bodengefügeformen. Zudem sind 
die technisch gelockerten Böden extrem wieder- 
verdichtungsempfindlich.
Dabei lassen sich die offenen Bodenflächen mit 
einfachen Mitteln schützen. 
Bauvorhaben sorgfältig planen und 
durchführen.
Die Planung kommunaler Aufgaben und Bauleis-
tungen hat direkten Einfluss darauf, wie sehr offe-
ne Bodenflächen geschädigt werden. Werden die 
Böden auch nur vorübergehend befahren oder als 
Baueinrichtungsfläche genutzt, dann sind sie vor 
schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Der Schutz der Böden beginnt bereits bei der  
Planung von Bauvorhaben sowie von Pflege- und 
Unterhaltungsmaßnahmen. Als Planerin und Planer 
stellen Sie die Weichen zum Bodenschutz durch die 
Minimierung des Eingriffs und mit Hilfe gezielter 
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die 
Sie an die Standortbedingungen und Empfindlich-
keiten der Böden anpassen.
Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen auch 
in Ausschreibungsverfahren in Form von speziellen 
Vorbemerkungen oder entsprechenden Leistungs-
positionen aufgenommen werden. Was an Schutz-
maßnahmen nicht in die Ausschreibung integriert 
wird, kann auf der Baustelle nicht oder nur unter 
erschwerten Bedingungen umgesetzt werden.
Maßnahmen gegen schädliche Verdichtungen sind 
auch im Zuge kommunaler Eigenleistungen bei der 
Erschließung von Bau- und Gewerbeflächen, bei 
kommunalen Bauaufträgen oder bei der Gewässer- 
unterhaltung und der Grünflächenpflege wich-
tig. Auf diese Notwendigkeit können Sie in Ihren  
Planungsunterlagen hinweisen. Das Hessische  
Bodenschutzgesetz gibt vor, dass die öffentliche 
Hand und damit auch die Kommunen vorbild-  
haft zur Erreichung der Ziele des Bodenschutzes 
beitragen müssen.

36
Planung mit Tiefgang
1 – LOKALE VERANTWORTUNG ORGANISIEREN
Böden sind Lebensgrundlage – für Pflanzen, Tiere und 
uns Menschen.
erstellen sie ein kommunales Bodenschutzkonzept, um 
die Querschnittsaufgaben zum schutz unserer Lebens-
grundlage zu meistern!
das Wichtigste:
Vorsorgender Bodenschutz in Ihrer Planung.
„Mit diesen fünf Maßnahmen 
können Sie viel bewegen!“

37Vorsorgender Bodenschutz: Wissen für die Praxis
4 – MIT DER BAULEITPLANUNG STEUERN
Bauleitplanung und Flächenmanagement sind die 
zentralen schlüssel für eine nachhaltige kommunale 
entwicklung.
stellen sie auf den unterschiedlichen Planungsebenen 
die Weichen, um weiteren Verbrauch von Böden zu 
vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren!
5 – FACHWISSEN NUTZEN
um den Bodenschutz bei der Planung und Bauausfüh-
rung fachlich angemessen berücksichtigen zu können, 
bedarf es bodenschutzfachlicher Kenntnisse und 
erfahrungen. Machen sie sich diese Fachkenntnisse 
und erfahrungen verfügbar für Ihre Planungen – entwe-
der über bodenkundliche Fortbildungen des eigenen 
Personals oder die Beauftragung von Fachbüros!
3 – VERMEIDUNG UND MINDERUNG VORSEHEN
Bauen lässt sich nicht ohne jedwede Beeinträchtigungen 
der betroffenen Böden realisieren. die Auswirkungen 
lassen sich aber reduzieren. Geben sie im Rahmen von 
Planungsprozessen geeignete und erforderliche Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen zum schutz der 
Böden vor! und das bitte möglichst konkret!
2 – DIE BÖDEN ERFASSEN UND BEWERTEN
sind die guten und besonderen Böden auf kommuna-
ler ebene bekannt?
erstellen sie Kartenwerke zu den Bodenfunktionen 
und Empfindlichkeiten als Planungs- und Abwägungs-
grundlage!

Institut für Landes- und Stadtentwicklungs-
forschung gGmbH 
Herrn Dr. Thomas Klinger 
Brüderweg 22-24 
44135 Dortmund 
 
thomas.klinger@ils-forschung.de 
Kontaktdaten: Unser Zeichen: 
(0711) 601 701-60 ML 
Datum: 
13. Juli 2023 
lange@doldemayen.de 
NaMoLi – Nachhaltige Mobilität Lincoln 
Gutachten zur rechtlichen Verankerung von Instrumenten zur 
autoreduzierten Quartiersentwicklung  
Ihre E-Mail vom 30.06.2023 
Angebot 
Sehr geehrter Herr Dr. Klinger, 
wie bereits in unserem Telefonat vom 10.07.2023 dargelegt, würden 
wir uns sehr freuen, im Rahmen der dritten Phase des Projekts 
NaMoLi – Nachhaltige Mobilität Lincoln ein Rechtsgutachten zur au-
toreduzierten Quartiersentwicklung zu erstellen.  
Nach unserem Verständnis geht es um Folgendes:

- 2 - 
 
1. Gegenstand  
a) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Arbeitsgruppe Mobilitätsfor-
schung an der Goethe -Universität Frankfurt am Main und die For-
schungsgruppe Mobilität und Raum der ILS Research gGmbH arbei-
ten im Rahmen des Forschungsprojekts NaMoLi – Nachhaltige Mobi-
lität Lincoln an der Implementierung innovative r nachhaltiger Mobili-
tätskonzepte in Neubausiedlungen und Konversionsflächen am Bei-
spiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt.  In den erste n beiden Pro-
jektphasen wurden auch Erkenntnisse über die rechtliche Umsetzung 
von Mobilitätskonzepten gesammelt. Gegenstand einer dritten Pro-
jektphase, für die derzeit der Förderantrag erstellt wird, sollen die Ver-
stetigung und der Transfer der Ergebnisse der zweiten Phase sein. 
Hierzu soll ein Verstetigungskonzept entwickelt werden, in dem dar-
gestellt wird, wie die Maßnahmen im kommunalen Kontext strukturell 
verankert werden können. Ferner sollen die anhand der Lincoln-Sied-
lung in Darmstadt erprobten Instr umente auf eine Partnerkommune 
aus der zweiten Phase des Projekts übertragen werden.  
Dazu sollen im Rahmen eines Rechtsgutachtens die rechtlichen Rah-
menbedingungen betrachtet werden. Näheres hierzu ergibt sich aus 
der von Ihnen übersandten Leistungsbeschreibung für ein „Gutachten 
zur rechtlichen Verankerung von Instrumenten zur autoreduzierten 
Quartiersentwicklung“.  
b) In dem  Rechtsgutachten soll im Rahmen eines Arbeitspakets  1 
(„Darmstadt – Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur Ver-
ankerung von Mobilitätskonzepten bei Neubauvorhaben und Quartier-
sentwicklungen“) geprüft werden, inwieweit sich das für die Lincoln -
Siedlung entwickelte Mobilitätskonzept auf weitere Quartiersentwick-
lungen und Neubauvorhaben (in Bestandsquartieren) in Darmstadt 
übertragen lässt. Ziel ist es, ein standardisiertes Verfahren zur Veran-
kerung von Mobilitätskonzepten bei Bauvorhaben zu entwickeln.

- 3 - 
 
Kernbestandteile des Mobilitätskonzepts der Lincoln -Siedlung sind 
eine Stellplatzsatzung („Einschränkung - und Verzichtssatzung Lin-
coln-Siedlung“) und eine Stellplatzvergabeordnung. Im Arbeitspaket 1 
soll das Rechtsgutachten die Frage beantworten, inwieweit sich diese 
Instrumente auf andere Neubauvorhaben und Quartiersentwicklungen 
in Darmstadt übertragen lassen. Insbesondere ist zu prüfen, wie sich  
die Stellplatzsatzung in die gesamtstädtische Stellplatzsatzung der 
Stadt Darmstadt integrieren l ässt. Nach Ihrer Mitteilung in unserem 
Telefonat am 10.07.2 023 ist es dagegen nicht die Aufgabe des 
Rechtsgutachtens, die Stellplatzsatzung im Entwurf auszuformulieren. 
 Weiter ist zu prüfen welche Möglichkeiten bestehen, Mobilitätskon-
zepte (z.B. Carsharing -Angebote) rechtlich dauerhaft zu sichern. In 
Betracht kommen insbesondere die Aufnahme  von Mobilitätskonzep-
ten in Baugenehmigung en, der Abschluss städtebauliche r Verträge 
und privatrechtliche Sicherungen, etwa durch Eintragung von Dienst-
barkeiten im Grundbuch. Auch wird zu prüfen sein, ob das Baupla-
nungsrecht geeignete Festsetzungsm öglichkeiten in Bebauungspl ä-
nen bietet. Die rechtlichen Vor- und Nachteile dieser Instrumente sol-
len gegenübergestellt werden (s. Leistungsbeschreibung, Arbeitspa-
ket 1, Ziff. 1). Entwürfe z.B. für vertragliche Regelungen sind auch in-
soweit nicht zu erstellen.  
Ferner ist zu prüfen, welche Regelungen für den Fall der Nicht-Einhal-
tung von Mobilitätskonzepten getroffen werden können (Leistungsbe-
schreibung, Arbeitspaket 1, Ziff. 4). Insoweit wird z.B. an die Verein-
barung von Vertragsstrafen, aber auch an hoheitliche Maßnahmen, 
etwa Anordnungen nach der Hessischen Bauordnung,  zu denken 
sein.  
Die Leistungsbeschreibung sieht zu Arbeitspaket 1 unter Ziff. 2 und 3 
vor, dass bei der Entwicklung des standardisierten Verfahrens zur Ver-
ankerung von Mobilitätskonzepten auch folgende Aspekte zu berück-
sichtigen sind:

- 4 - 
 
2. Entwicklung von Vorgaben, ab welcher Größe des Vorhabens 
oder ab welcher Anzahl an Stellplätzen ein Mobilitätskonzept 
erstellt werden kann.  
3. Festlegung eines Schlüssels oder einer absoluten Zahl je 
Maßnahme zur möglichen Reduzierung des Verkehrsaufkom-
mens (z.B. ein vorgesehenes Carsharing-Fahrzeug ersetzt XX 
Stellplätze, etc.).  
Wie bereits am Telefon angesprochen, betreffen diese Aspekte im 
Kern keine rechtlichen Fragestellungen. In einem Rechtsgutachten  
können wir prüfen, ob insoweit, etwa aus Gründ en der Verhältnismä-
ßigkeit, Unter- oder Obergrenzen zu beachten sind. Auch können wir 
Hinweise dazu geben, wie sich Vorgaben zu den genannten Punkten 
rechtstechnisch, etwa in einer Stellplatzsatzung, umsetzen ließen. Die 
Fragen, ab welcher Größe eines Vorh abens ein Mobilitätskonzept 
zweckmäßig ist und welcher Schlüssel etwa bei der Ersetzung von 
Stellplätzen durch ein Carsharing -Angebot anzusetzen ist, betreffen 
dagegen Fragen der Stadt- und Mobilitätsentwicklung, die wir nicht be-
antworten können. Auf diese Fragen bezieht sich unser Angebot nicht.  
Im Rahmen des Arbeitspaket s 1 sind vier Abstimmungstermin e mit 
Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Darmstadt angesetzt.  Diese 
dienen der Vorstellung und Übergabe der bestehenden Regularien der 
Stadt Darmstadt,  der Feinjustierung und Rücksprache und der Vor-
stellung des erarbeiteten Rechtsgutachtens.  
c) In Arbeitspaket 2 („Übertragbarkeit von in der Lincoln-Siedlung erprob-
ten Rechtsvorschriften auf die Partnerkommune Köln“) soll rechtsgut-
achterlich geprüft werden, ob und inwieweit die in Darmstadt erprobten 
Ansätze und Instrumente auf das Land Nordrhein -Westfalen und die 
Stadt Köln übertragbar sind. Zu prüfen wird insbesondere sein, ob Ab-
weichungen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (etwa in den §§ 87 
ff. BauO NR W) von der  Hessischen Bauordnung dazu führen, dass 
die für die Stadt Darmstadt entwickelten Instrumente nicht oder nicht

- 5 - 
 
eins zu eins auf die Stadt Köln übertragen werden können und welche 
Anpassungen ggf. erforderlich sind. 
2. Wirtschaftliches Angebot 
Wegen des Umfangs der zu prüfenden Fragen, die im Detail noch in den 
vorgesehenen Besprechungen mit der Stadt Darmstadt konkretisiert wer-
den müssen, können wir die Erstellung des Rech tsgutachtens nicht zu ei-
nem Festpreis anbieten. Dies auch deshalb, weil offen ist, in welchem Um-
fang und in welcher Qualität die Stadt Darmstadt über ausgearbeitete recht-
liche Instrumente zur Sicherung von Mobilitätskonzepten verfügt, auf die in 
dem Rechtsgutachten aufgesetzt werden kann.  
Wir bieten unsere Tätigkeit zu einem Stundensatz von 325,00 EUR zuzüg-
lich Auslagen und Mehrwertsteuer an. An diese Stundensätze halten wir 
uns für zwei Jahre gebunden. Die Stundensätze enthalten Telekommunika-
tions-, Sekre tariats- und sonstige Nebenkosten. Reisekosten und solche 
Kosten und Gebühren, die uns von Dritten in Rechnung gestellt werden 
(z.B. Registergebühren) berechnen wir gesondert. Reisezeiten berechnen 
wir nur, wenn und soweit wir während eines wesentlichen Te ils der Reise 
für den Mandanten arbeiten können. Nehmen beide Unterzeichner an einer 
Besprechung teil, berechnen wir nur den Aufwand für die Teilnahme eines 
Anwalts.  
Den Aufwand für die Erstellung des Rechtsgutachtens schätzen wir auf un-
gefähr 90 bis 110 Stunden. Das entspricht einem Honorar zwischen 
29.250,00 EUR und 35.750,00 EUR (jeweils netto). Dieser Rahmen stellt 
aus den genannten Gründen allerdings nur eine grobe Schätzung dar. Wir 
können nicht ausschließen, dass er überschritten wird.   
3. Beratende Anwälte 
Im Fall der Erteilung des Auftrags an unsere Sozietät würden die Unter-
zeichner das Mandat betreuen. Wir gehen nicht davon aus, dass es

- 6 - 
 
notwendig sein wird, weitere Anwälte beizuziehen. Gegenebenfalls würden 
wir eine Beiziehung weiterer Anwälte mit Ihnen abstimmen.  
4. Dolde Mayen & Partner 
Dolde Mayen & Partner ist eine im öffentlichen Recht hochspezialisierte 
Kanzlei mit insgesamt 19 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Bü-
ros in Bonn und Stuttgart. In den etablierten Fach- und Brancheninformati-
onsdiensten werden wir seit Jahren in der ersten Kategorie der deutsch-
landweit besten Kanzleien im Planungs- und Umweltrecht geführt (so auch 
in diesem Jahr, s. www.juve.de. www.legal500.de). Ein Großteil unserer Be-
rufsträger ist im Planungsrecht und in entsprechenden Zulassungs - und 
Planungsverfahren tätig. Dies gilt auch für die beiden Unterzeichner.  Das 
öffentliche B aurecht ist eine unserer Kernmaterien. Unsere Tätigkeit 
schließt zum Beispiel die rechtliche Begleitung von Verfahren der Bauleit-
planung und Baugenehmigungsverfahren, die Erarbeitung von Entwürfen 
für Festsetzungen in Bebauungsplänen, örtliche Bauvorschrif ten (ein-
schließlich Stellplatzsatzungen), städtebauliche Verträge und Grundstücks-
kaufverträge ein. Wir beraten sowohl Kommunen und sonstige Körper-
schaften des öffentlichen Rechts als auch Vorhabenträger. Falls Sie dies 
wünschen, können wir gerne Referenzmandate benennen.  
Wir würden uns freuen, in diesem interessanten und hochaktuellen Projekt durch 
Erstellung eines Rechtsgutachtens mitzuarbeiten. Sollten Sie zu unserem Ange-
bot Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Dr. Deutsch      Dr. Lange 
 
 
Dr. Lange

Pos.
Menge
E-Preis
in €
Rabatt
in %
Betrag
in €
Artikel Nr.
Bezeichnung
Angebot Nr. AN2310465
Projekt: Namoli 3 - Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung 
1
280.535,64
1 Stück 
280.535,64
10021
Namoli 3 
Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
01.09.2024 - 31.08.2026
Personalkosten
Leistungen gemäß Anlage
2
35.518,00
1 Stück 
35.518,00
10021
Namoli 3 
Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
01.09.2024 - 31.08.2026
Sachkosten, Wiederkehrend
Leistungen gemäß Anlage
3
4.725,00
1 Stück 
4.725,00
10021
Namoli 3 
Mobilitätsmanagement Lincolnsiedlung
01.09.2024 - 31.08.2026
Sachkosten, Einmalig
Leistungen gemäß Anlage
Bestandsteil des Angebots ist die beigefügte Anlage. Die in diesem Angebot abgebildeten Konditionen basieren auf dem Stand vom 
20.07.2023.
Ihre Ansprechpartnerin: 
Karin Kunitsch
Tel.: 06151 709-4489
E-Mail: karin.kunitsch@heagmobilo.de
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise zu den u. g. Konditionen. 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Frau Hanna Wagener
Mobilitäts- und Tiefbauamt
64295 Darmstadt
Mina-Rees-Straße 10
Abt. Mobilität / Sachgebiet Konzeptionelle 
Mobilitätsplanung
HEAG mobilo GmbH - Klappacher Str.172 - 64285 Darmstadt
Klappacher Str. 172 · 64285 Darmstadt
Telefon 06151 709-4000
Fax 06151 709-4146
info@heagmobilo.de
www.heagmobilo.de
Anfahrt mit den Linien 2, 9, N, O, R, NE
Haltestelle „Böllenfalltor“
Bankverbindung:
Sparkasse Darmstadt
BLZ 508 501 50 · Kto. 604909
IBAN DE88 5085 0150 0000 6049 09
BIC HELADEF1DAS
HEAG mobilo GmbH
Sitz Darmstadt
Registergericht Darmstadt HRB 4441
USt.Id.Nr. DE 811 215 056
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Michael 
Dirmeier
Dipl.-Ing. Johannes Gregor
Aufsichtsratvorsitzende:
N.N.
Sebastian Koerpel
Telefon 0170 9231948
Fax 06151 709-4269
sebastian.koerpel@heagmobilo.de
Datum
21.Juli 2023

Zahlungsbedingungen:
Lieferbedingungen:
14 Tage netto
frei Haus
320.778,64 381.726.5819 %  - 60.947,94 
49 Tage ab Angebotsdatum
Angebotsgültigkeit:
Nettowarenwert in €
MwSt. in €
Gesamtbetrag in €
Wir hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt und erwarten gerne Ihren Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Sebastian Koerpel
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Frau Hanna Wagener
Mobilitäts- und Tiefbauamt
64295 Darmstadt
Mina-Rees-Straße 10
Abt. Mobilität / Sachgebiet Konzeptionelle 
Mobilitätsplanung
HEAG mobilo GmbH - Klappacher Str.172 - 64285 Darmstadt
Klappacher Str. 172 · 64285 Darmstadt
Telefon 06151 709-4000
Fax 06151 709-4146
info@heagmobilo.de
www.heagmobilo.de
Anfahrt mit den Linien 2, 9, N, O, R, NE
Haltestelle „Böllenfalltor“
Bankverbindung:
Sparkasse Darmstadt
BLZ 508 501 50 · Kto. 604909
IBAN DE88 5085 0150 0000 6049 09
BIC HELADEF1DAS
HEAG mobilo GmbH
Sitz Darmstadt
Registergericht Darmstadt HRB 4441
USt.Id.Nr. DE 811 215 056
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Michael 
Dirmeier
Dipl.-Ing. Johannes Gregor
Aufsichtsratvorsitzende:
N.N.
Sebastian Koerpel
Telefon 0170 9231948
Fax 06151 709-4269
sebastian.koerpel@heagmobilo.de
Datum
21.Juli 2023

NAMOLI 3: Wirtschaftsplanung Mobilitätsmanagement Lincoln ‐ SPV (€‐Beträge sind Netto‐Werte!)
Zeitraum 1.9.2024-31.8.2026, Stand der Kalkulation: 20.07.2023
Anzahl Monate 4,00 12,00 8,00
Personalkosten
Erlös‐ und Kostenarten Detail
Stunden 2024
 (1.9.‐31.12.) Plan  2024
Stunden 
2025 Plan 2025
Stunden 2026 
(1.1.‐31.8.) Plan 2026 
Summen netto 
ohne 
Umsatzsteuer
Beteiligung & Veranstaltungen Mobilitätsbeirat, Jour Fixe 14,17 773,83  € 53,13 2.901,86  € 44,27 2.418,21  € 6.093,90 € 25
Stellplatzvergabe
Beratung/Information, Zuteilung 
der Stellplätze, Supervision, 
Monitoring, Inkasso 512,52 27.995,28  € 1768,18 96.583,71  € 1355,61 74.047,51  € 198.626,51 € 15
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Erstellung Materialien SPV, Flyer, 
Schilder etc. 128,75 7.032,73  € 482,81 26.372,74  € 402,34 21.977,29  € 55.382,76 € 25
Finanzierungsabwicklung 47,50 2.594,60  € 178,13 9.729,75  € 148,44 8.108,13  € 20.432,48 € 25
280.535,64 €
zzgl. 19 % 
Umsatzsteuer
Erlös‐ und Kostenarten Detail
Menge 
2024 Einzelkosten Plan 2024 Menge 2025
Einzel‐
kosten  Plan 2025 Menge 2026 Einzelkosten Plan 2026
Summen netto 
ohne 
Umsatzsteuer
Lincoln Mobil Info Kreation, Layout, Druck 3x1000 550,00  €                  1.650 € 11x1200 605  € 6.655  € 8x1400 666,00  €                5.328 € 13.633,00 €
Postkarten Veranstaltungen Kreation, Layout, Druck 2x1000 155,00  €                  310 € 5x1200 190  € 950  € 3x1400 230,00  €                690 € 1.950,00 €
Veranstaltungswerbung Infotainment Kreation, Layout, Schaltung 2 1.035,00  €              2.070 € 6 1.035  € 6.210  € 4 1.035  € 4.140  € 12.420,00 €
Neudruck Mobilitätsflyer Deutsch, Englisch 2x1000 185,00  €                  370 € 2x1200 220  € 440  € 2x1400 260,00  €                520 € 1.330,00 €
Neudruck Mobilitätsflyer A4
5 Sprachen (Deutsch, Englisch, 
Arabisch, Türkisch, Polnisch)  5x1000 135,00  €                  675 € 5x1200 160  € 800  € 5x1400 200,00  €                1.000 € 2.475,00 €
FAQ Neuauflage Kreation, Layout, Druck 1000 620,00  €                  620 € 1200 750  € 750  € 1400 900,00  €                900 € 2.270,00 €
Aushang A3 Kreation, Layout, Druck 2x100   115,00 €                  230 € 5x120   140 € 700  € 3x140   170,00 €                510 € 1.440,00 €
35.518,00 €
zzgl. 19 % 
Umsatzsteuer
Nachbestellung Parkkarten 1000 320  €0  €0  € 320,00 €
Merchandise
z.B. Kugelschreiber, 
Fahrradklingeln, 
Willkommenstaschen
diverse 
Stück‐
zahlen 3.700 €0  €0  € 3.700,00 €
Hinweisschilder Mobilitätszentrale 4 355  €0  €0  € 355,00 €
Poloshirts Lincoln Team 12 350  €0  €0  € 350,00 €
4.725,00 €
zzgl. 19 % 
Umsatzsteuer
2024 2025 2026 Gesamtsumme:
Summen 49.046,44  € 152.093,06  € 119.639,14  € 320.778,64 €
zzgl. 19 % 
Umsatzsteuer
beschlossene Tarifsteigerung 1. Jan. 2024: 1,4%, kein Ansatz für 2025 und 2026 lt. Zuschussgeber
Sachkosten
wiederkehrende Maßnahmen
einmalige Maßnahmen
HEAG mobilo GmbH, Karin Kunitsch 21.07.2023

Seiten    1 / 2
Datum    06.07.2023
Bearbeiter    Thorsten Büttner
Angebot gültig bis    03.08.2023
Pos. Menge Einzelpreis Gesamtpreis
001 5 St 64,00 320,00
002 3 Std 54,00 162,00
Summe Netto in €: 482,00
91,58
Summe Brutto in €: 573,58
Zahlungsbedingungen: innerhalb 7 Tage ohne Abzug
Liefertermin: nach Absprache
Versandart: Montage
Hinweise:
 
Sehr geehrte Frau Wagener,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen gerne nachfolgendes Angebot:
Bezeichnung
Produktion
Eco-Solventdruck auf 3M-Hochleistungsfolie mit UV-Schutzlaminat Glanz
- Format: 1000 x 1000 mm
Montage
Anbringung der Folierung vor Ort, inkl. An- und Abfahrt
- 1 Pers. à 3 Std. à 54,00 EUR/Std.
Hinweis: Die Montagezeit wird nach den tatsächlich benötigen Stunden 
berechnet.
zzgl. 19,00% MwSt:
DGM GmbH | Industriestr. 3 | 64380 Roßdorf
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitätsamt
Abt. Mobilität 
Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung
Frau Hanna Wagener
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt 
DEUTSCHLAND
Angebot 2023.455 | Informationsschilder Lincoln-Siedlung

Produktionsleitung, Mediengestalter
Zum 01.05.23 haben wir neu zu „DGM GmbH - Die Gestalter und Macher“ firmiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Rohstoffpreise, behält unser Angebot eine Gültigkeit von 4 Wochen. Unser Angebotspreis setzt 
die Bereitstellung von druckfertigen Daten voraus. Sollten Bearbeitungskosten anfallen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 
Das Angebot versteht sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. 
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter https://www.dgm-darmstadt.de/de/agb-1.htm zum Download 
veröffentlicht sind. Unsere Projekte werden fotografisch dokumentiert und das Bildmaterial ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung 
verwendet. Mit Ihrer Auftragserteilung erklären Sie sich mit der Abbildung für den genannten Zweck einverstanden, andernfalls bitten wir 
um einen entsprechenden Hinweis.
Über Ihre Beauftragung freuen wir uns und sichern Ihnen eine termingerechte und hochwertige Ausführung zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DGM GmbH - Die Gestalter und Macher
i.A. Thorsten Büttner

21.07.23, 16:11 Die supergeheime Bannzone | Friedrich Verlag
https://www.friedrich-verlag.de/shop/die-supergeheime-bannzone-13126 1/4
   
Autoren: Verkehrswachtstiftung Niedersachsen
Die supergeheime Bannzone
Erscheinungsdatum: Aug. 2022

Sta Produktübersichten Kallmeyer Lernspiele Die supergeheime Bannzone
Frühkindliche Bildung
Grundschule
Sekundarstufe
Schulleitung
Schule und Unterricht
Pflege
Fortbildungen
SHOP
Menü

21.07.23, 16:11 Die supergeheime Bannzone | Friedrich Verlag
https://www.friedrich-verlag.de/shop/die-supergeheime-bannzone-13126 2/4
Schulstufe / Tätigkeitsbereich: Grundschule
Bestellnr.: 13126
Medienart: Lernspiel
34,95 €*
Inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten
Lieferstatus: lieferbar
Zusätzlich 30% Rabatt für Referendare mit Abo
24,47 €
Rabatte gelten nicht für Händler und Wiederverkäufer.
ab 6
Mit dem Spiel Die supergeheime Bannzone können Schulen
ein innovatives Verkehrssicherheitsprojekt umsetzen –
entwickelt und erprobt mit niedersächsischen
Grundschulen.
Auf einen Blick:
Verkehrssicherheit aus der Praxis für die Praxis
Elterntaxis begegnen durch Empowerment von Kindern
Ohne Vorbereitung mit dem Projekt starten
Für die Klassenstufen 2 – 4
Mehr Verkehrssicherheit: Verbannt die Elterntaxis!
In den Warenkorb
Frühkindliche Bildung
Grundschule
Sekundarstufe
Schulleitung
Schule und Unterricht
Pflege
Fortbildungen

Seite 1/1  
Tagessätze 2023  Als Identitätsstiftung bieten wir Orientierung, Gestaltung und Resilienz in einer sich wandelnden und zunehmend komplexen Welt. Wir verfolgen einen holistischen Ansatz, um fundiertes Handeln in Zeiten dynamischer Unruhe zu ermöglich. Dafür kombinieren wir Erfahrungen, Methoden, Arbeitsweisen, Tools und Erkenntnisse aus den Bereichen Identifikation, Inszenierung und Innovation. Um dieses komplexe Leistungsspektrum in unseren Angebotskalkulationen abzubilden, haben wir vier Tagessätze für verschiedene Leistungsklassen definiert: § Der Tagessatz für Beratungsleistungen liegt bei 1.800 EUR (Stundensatz 225 EUR). § Der Tagessatz für Konzeption, Prozessbegleitung und Leitung von Workshops / Moderation von Veranstaltungen liegt bei 1.500 EUR (Stundensatz 187,50 EUR). § Der Tagessatz für Gestaltungsleistungen (Design, Text, Sound, etc.) und Projektsteuerung liegt bei 1.200 EUR (Stundensatz 150 EUR). § Der Tagessatz für Korrekturen, Assistenz- und Hilfsarbeiten liegt bei 900 EUR (Stundensatz 112,50 EUR).  Rahmenbedingungen Bei größeren Projektvorhaben berechnen wir zu den Tagessätzen eine Projektmanagementpauschale von 15% für laufende Beratung und Kommunikation, Abwicklung und Projektkoordination, Abstimmung der Zwischenstände im Entwurfs- und Umsetzungsprozess. Für einen Einsatz außerhalb unserer Räumlichkeiten berechnen wir die Fahrtkosten mit 0,30 EUR pro Kilometer. Übernachtungskosten oder sonstige Auslagen werden nach Aufwand, nach tatsächlichem Entstehen bzw. nach den gültigen gesetzlichen Höchstsätzen vergütet. Maßgebend für die Berechnung der Reisekosten ist jeweils der vorrangige Einsatzort der Mitarbeitenden (Hannover oder Berlin). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die erbrachten Leistungen.

Die supergeheime Bannzone. Eine Spiel- und Lernbox gegen Elterntaxis.
Konzept
Juli 2023

Die supergeheime Bannzone
Eine Spiel- und Lernbox gegen Elterntaxis

Die supergeheime Bannzone
Eine Spiel- und Lernbox gegen Elterntaxis
Entwicklung einer spielerischen Toolbox zum Thema „Elterntaxis“ für die 
Verkehrswachtstiftung Niedersachsen
Aufgabe
Elterntaxis bezeichnet das Phänomen, das 
Eltern ihre Kinder mit dem Auto direkt vor der 
Schule absetzen. Dabei halten sie oft 
verbotswidrig und behindern und gefährden 
andere Kinder. Im Auftrag der 
Verkehrswachtstiftung Niedersachsen 
entwickeln wir ein spielerisches Konzept, um die 
selbstständige Mobilität von Kindern zu fördern 
und die unsichere Situation durch an- und 
abfahrende Elterntaxis vor der Schule zu 
verbessern. 
Idee & Wirkung
Hast du schon mal von der supergeheimen 
Bannzone gehört? Wahrscheinlich nicht, denn 
sie ist ja supergeheim ...
Wir entwickeln zusammen mit mehreren 
Schulklassen ein Spiel, das die Methoden des 
Storytellings und Gamethinkings nutzt. Im Fokus 
stehen Bewegung, Selbständigkeit, soziales und 
nachhaltiges Verhalten der Kinder. Unsere 
supergeheime Bannzone macht den Schulweg 
zum Erlebnis und bringt damit 
Verkehrssicherheit und Spaß zusammen. Dabei 
werden die Schülerinnen und Schüler zu 
Held*innen: Gemeinsam mit den Lehrer*innen 
ziehen sie in einem Radius von ca. 300 Meter 
einen fiktiven Bannkreis um die Schule. In dieser 
supergeheimen Bannzone leben zahlreiche 
Fabelwesen, die es zu schützen gilt. Autos 
dürfen hier nicht fahren. Passiert das dennoch, 
sinkt das Energielevel der Bannzone. Erdinchen, 
die Älteste und Weiseste, bittet die Kinder um 
Unterstützung: Denn nur, wenn die Kinder zu 
Fuß kommen, mit dem Fahrrad oder dem Roller 
oder dem ÖPNV, kann das Energielevel wieder 
steigen.
Die Spiel- und Lernbox bringt alles mit, was es 
braucht, um ein Projekt zur Verkehrssicherheit 
an der Schule umzusetzen. Es ist für eine 
intensive Einstiegsphase von drei Wochen (zu 
Beginn des Schuljahres) konzipiert und kann im 
Anschluss durch weitere Ideen und Aufgaben 
individuell fortgesetzt werden.
Leistungen:
§ Konzeptentwicklung
§ Durchführung von Workshops an Schulen und gemeinsam 
mit Kindern zur Überarbeitung des Konzepts
§ Evaluation und Auswertung einer Testphase
§ Design und Gestaltung der Box und aller Inhalte
§ Erstellung von Begleitmaterialien für Lehrkräfte und Eltern
§ Erstellung von Pressematerial
§ Projektmanagement

Ko-Kreation
„Die supergeheime Bannzone“ ist ein 
gemeinschaftsförderndes Spiel, dass wir in zwei 
Iterationsphasen zusammen mit Schüler*innen 
entwickelt haben.
Den ersten Prototyp haben wir im Test mit 
Kindern konzipiert und anschließend in eine 
zweite Testphase mit 65 niedersächsischen 
Schulklassen gebracht – mit der freundlichen 
Unterstützung des Niedersächsischen 
Kultusministeriums. 
Das Feedback war sehr positiv, so dass die Box 
mittlerweile von der Verkehrswachtstiftung weiter 
vertrieben wird und bereits hunderte Boxen zum 
Einsatz kamen.

Konzept
Das Spiel bietet eine aktive Unterstützung für 
Schulen, um dem Problem der Elterntaxis zu 
begegnen und Kinder spielerisch und mit Spaß  
für das Thema zu gewinnen.
In einer Intensivphase zu Beginn des Schuljahrs 
erfahren die Kinder drei Wochen täglich neue 
Geschichten um die Wesen aus der Bannzone. 
Als Klasse sammeln, rätseln, entdecken und 
erleben sie zusammen und tauchen in die 
geheime Welt ein. 
Der gemeinschaftliche Auftrag der Kinder: Den 
Wesen aus der Bannzone zu helfen und das 
Energielevel, das durch den Autoverkehr vor der 
Schule leider ziemlich im Keller ist, wieder in den 
supertollen Bereich zu bringen… Damit das 
gelingt, kann jedes Kind etwas beitragen. So wird 
der Schulweg mit kleinen Aufgaben und Rätseln 
zum Erlebnis.

Umsetzung
Das Spiel wird als Set geliefert, mit Anleitungen 
für die Lehrer*innen. Die Umsetzung ist für die 
Schule ohne großen  zeitlichen Aufwand in den 
Unterrichtsplan integrierbar. Die Materialien sind 
nach sehr kurzer Vorbereitung durch die Lehrerin 
oder den Lehrer einsetzbar. 
Das Projekt ist für eine intensive Einstiegsphase 
von drei Wochen konzipiert. Es erfordert in dieser 
Phase einen täglichen Zeitaufwand von ca. 10 
Minuten sowie zusätzlich jeweils eine 
Unterrichtsstunde am Anfang und am Ende der 
Einstiegsphase. 
Die Geschichte um die Wesen aus der Bannzone 
wird nach der Intensivphase durch einzelne 
Aktionen über das weitere Schuljahr lebendig 
gehalten, um die Motivation der Kinder zu 
verstetigen.

Inhalt
■ Plakat „Die supergeheime Bannzone“
■ 150 Figurenkarten zum Sammeln und 
Tauschen
■ Heft mit Geschichten, Aufgaben und Rätseln
■ Anleitung und Kommunikationsmaterial 
(Elternbrief) für die Lehrer*innen
■ Wandsticker für den Klassenraum
■ Bannometer für das Energielevel
■ Sprühkreide
■ Schablone als Markierungen für Hol- und 
Bringzone

Gedacht und umgesetzt von
Identitätsstiftung  GmbH 
Identität. Inszenierung. Innovation.
Sophienstraße  6
30159 Hannover
0511 – 16 58 10 37 0
info@identitaetsstiftung.de
identitaetsstiftung.de
Vertreten durch
Björn Vofrei
Geschäftsführer , Kommunikationsdesigner  
und Identitätsstifter
vofrei@identitaetsstiftung.de
Lutz Woellert
Geschäftsführer , Kulturwissenschaftler  und 
Spielmacher
woellert@identitaetsstiftung.de

Rechtlicher Hinweis
Die präsentierten Ideen, Gestaltungsprinzipien und Layouts unterliegen dem Urheberrecht. 
Das Überlassen von Dokumenten dient lediglich der Projektdokumentation und Visualisierung 
des Prozesses. Die Verwendung auch von Teilen der Präsentation ohne Zustimmung stellt eine 
Urheberrechtsverletzung dar. Sämtliche Rechte liegen bei der Identitätsstiftung GmbH.

€ 
 
 
 €) 
        
  €

Bohm und Nonnen | Büro für Gestaltung GmbH
Havelstraße 26 | D - 64295 Darmstadt | Fon 0 61 51/ 3 00 88 0 | www.bnu.de | Ust-IdNr. DE812472847
Sparkasse Darmstadt | BLZ 508 501 50 | Kto. 10 006 325 | IBAN DE89 5085 0150 0010 0063 25 | BIC HELADEF1DAS
Amtsgericht Darmstadt | HRB 7005 | Geschäftsführer: Steven Dohn
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Hanna Magdalena Wagener
Stadtplanungsamt
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt
Darmstadt, 12.06.2023
Angebot - Nachhaltige Mobilität in Lincoln 3
Sehr geehrte Frau Wagener,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir kalkulieren wie folgt:
1) Erstellung einer Wort-Bild-Marke "LudwigMobil"
_ Entwurf 32 Stunden € 2.880,00à € 90,00
€ 2.880,00Summe Pos 1)
2) Layout Imagebroschüre
Gestaltung, Layout und Satz eines Magazins im Format DIN 190 x 275 mm, Umfang 40 +
4 Seiten
Hybrider Nutzen sowohl für die Lincoln- als auch das Ludwighshöhviertel
_ Layout pro Seite 44 Seiten € 10.120,00à € 230,00
_ Erstellen von Karten und Infografiken 24 Stunden € 2.160,00à € 90,00
_ Bildbearbeitung + Reinzeichnung 8 Stunden € 520,00à € 65,00
_ Organisation/Kommunikation 4 Stunden € 360,00à € 90,00
_ Druckabwicklung 3 Stunden € 195,00à € 65,00
_ farbverbindliche Proofs A3+ 22 Stück € 550,00à € 25,00
€ 13.905,00Summe Pos 2)
3) Layout Flyer
12-seitig - DIN lang, Zick-Zack-Falz
zur Darstellung der Mobilitätsalternativen im Ludwigshöhviertel
_ Layout 35 Stunden € 3.150,00à € 90,00
_ Bildbearbeitung + Reinzeichnung 2 Stunden € 130,00à € 65,00
_ Organisation/Kommunikation 2 Stunden € 180,00à € 90,00
_ Druckabwicklung 1 Stunden € 65,00à € 65,00
€ 3.525,00Summe Pos 3)
1 von 3

Bohm und Nonnen | Büro für Gestaltung GmbH
Havelstraße 26 | D - 64295 Darmstadt | Fon 0 61 51/ 3 00 88 0 | www.bnu.de | Ust-IdNr. DE812472847
Sparkasse Darmstadt | BLZ 508 501 50 | Kto. 10 006 325 | IBAN DE89 5085 0150 0010 0063 25 | BIC HELADEF1DAS
Amtsgericht Darmstadt | HRB 7005 | Geschäftsführer: Steven Dohn
 
4) Bildbudget Image-Broschüre
für Fotografen und Stockbilder
(Schätzwert des Bedarfs aufgrund der letzten Ausgabe der Boschüre. Mischung aus
royalty free-, rights managed- und Auftrags-Fotos)
Die finalen Kosten können variieren. Ein Teil der Bilder wird von der Auftraggeberin
geliefert.
_ Bildrechte Stockfotos royalty free 8 Stück € 104,00à € 13,00
_ Bildrechte Stockfotos rights managed 3 Stück € 540,00à € 180,00
_ Honorar Fotograf inkl. Nutzungsrechte € 1.500,00Pauschal
€ 2.144,00Summe Pos 4)
5) Text Imagebroschüre
Konzeption und Redaktion: Redaktion, Ergänzende inhaltliche Konzeption, Entwicklung
von kreativen Ansätzen zur Auflockerung der Heftstrecke, 2 Redaktionssitzungen vor Ort
Texterstellung: Erstellung/textliche Überarbeitung von 11 Artikeln unterschiedlichen
Umfangs inkl. 1 Korrekturschleife. Hierbei wird davon ausgegangen, dass analog zur
ersten Ausgabe einzelne Artikel inhaltlich bereits erarbeitet sind und nur sprachlich
ausgestaltet werden müssen. Inkl. 2 zeitintensiver Beiträge wie Interviews
_ Konzeption/Redaktion 40 Stunden € 3.600,00à € 90,00
_ Texterstellung 96 Stunden € 6.240,00à € 65,00
€ 9.840,00Summe Pos 5)
6) Lektorat Imagebroschüre
_ Schlusslektorat € 800,00Pauschal
€ 800,00Summe Pos 6)
7) Druck Imagebroschüre
klimaneutrale Produktion, 190 x 275 mm
4 Seiten Umschlag, holzfrei weiß matt MaxiOffset, FSC-zertifiziert 250 g/m²
40 Seiten Inhalt, holzfrei weiß matt MaxiOffset, FSC-zertifiziert 100 g/m²
Lieferung frei Haus eine Anschrift Darmstadt
_ Druckkosten 1.000 Stück € 2.350,00à € 2,35
€ 2.350,00Summe Pos 7)
8) Bildbudget Flyer
Bilder können entweder 1:1 aus der Broschüre und damit Pos. X übernommen werden,
oder werden vom gleichen Shooting übernommen.
Es fallen dann lediglich Bildbearbeitungskosten an.
_ Bildbearbeitung 2 Stunden € 130,00à € 65,00
€ 130,00Summe Pos 8)
2 von 3

Bohm und Nonnen | Büro für Gestaltung GmbH
Havelstraße 26 | D - 64295 Darmstadt | Fon 0 61 51/ 3 00 88 0 | www.bnu.de | Ust-IdNr. DE812472847
Sparkasse Darmstadt | BLZ 508 501 50 | Kto. 10 006 325 | IBAN DE89 5085 0150 0010 0063 25 | BIC HELADEF1DAS
Amtsgericht Darmstadt | HRB 7005 | Geschäftsführer: Steven Dohn
 
9) Lektorat Flyer
_ Lektorat € 160,00Pauschal
€ 160,00Summe Pos 9)
10) Druck Flyer
klimaneutrale Produktion,
12-seitig - DIN lang, Zick-Zack-Falz (Format geöffnet: 630 x 210mm)
Papier MaxiOffset, FSC zertifiziert, 120 g
Lieferung frei Haus eine Anschrift Darmstadt
_ Druckkosten 1.000 Stück € 700,00à € 0,70
€ 700,00Summe Pos 10)
€ 36.434,00Summe netto
Alle o.g. Positionen enthalten 2 Korrekturgänge, Reinzeichnung und Datenlieferung als PDF-X3.
Druck- und Schaltkosten sind nicht enthalten. Ebenso sind Kurierkosten nicht enthalten und werden
gesondert abgerechnet. Zusätzliche Autorenkorrekturen oder grundlegende Änderungen des Layouts
werden nach tatsächlichem Aufwand mit 90 € pro Stunde berechnet.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir freuen uns sehr, dieses Projekt zusammen mit Ihnen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
 
Steven Dohn
3 von 3

Aktualisiertes Angebot – Moderation „Nachhaltige 
Mobilität Lincoln“ 
Moderation von Workshops im Rahmen des Projektes 
„NaMoLi- Nachhaltige Mobilität Lincoln“ 
 
 
Darmstadt, 06. Juli 2023

Aktualisiertes Angebot – Moderation „Nachhaltige Mobilität Lincoln“ 1 
1 Hintergrund  
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Darmstadt möchte sich mit im Rahmen 
des Projekts „NaMoLi 2- Nachhaltige Mobilität Lincoln" auch für die dritte 
Förderphase des Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025" des 
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben. Das 
Förderprogramm sieht vor, Planung, Umsetzung und Erprobung innovativer 
Mobilitätskonzepte zu unterstützen.  
Team ewen wurde gebeten, ein Angebot für die Moderation von zwei Workshops in 
Darmstadt / Lincoln-Siedlung zu übermitteln. Dem kommen wir gerne nach. 
2 Leistungen und Kalkulation  
Für die Kalkulation wird ein Tagessatz von 1.400 Euro für die Projektleitung, 1.100 
Euro für die (optionale) Co-Moderation und 560 Euro für die Projektassistenz 
veranschlagt. In diesem Tagessatz sind Sekretariatsarbeiten und 
Moderationsmaterialien (ausgenommen Moderationswände) enthalten. Nicht 
enthalten sind Kosten für die Miete von Räumlichkeiten/Raumausstattung, Technik 
und Catering.  
Je Workshop (Lincoln-Quartier) 
Konzeption (Abstimmung Zielsetzung und Grobkonzept 
bei einem persönlichen Treffen, Feinkonzeption per 
Video- und Telefonkonferenzen, Vorschläge und 
Abstimmung Moderationsmethoden, Beratung bzgl. 
Räumlichkeiten und Technik) 
      1.400,00 €  
Organisatorische Vorbereitung (z.B. Namensschilder, 
Tischschilder, Teilnehmendenliste) 
560,00 € 
Moderation (inkl. Raumvorbereitung) mit einer Person 
Haupt-Moderation plus Anwesenheit Assistenz für 
Dokumentation, Dauer Workshop ca. 4 Stunden, inkl. 
Auf- und Abbau ca. 6 Stunden  
      1.500,00 €  
Dokumentation (Fotoprotokoll zur Veranstaltung)         560,00 €  
Je Workshop (netto)    4.020,00 €  
MwSt. (19%)        763,80 €  
Je Workshop (brutto)     4.783,80 €

Aktualisiertes Angebot – Moderation „Nachhaltige Mobilität Lincoln“ 2 
 
Gesamtkosten:  
Insgesamt belaufen sich die Kosten für zwei Workshops auf 8.040,00 € (netto), zzgl. 1.527,60 € (19 % 
MwSt.) = 9.567,60 € (brutto).  
 
Hinweis: Im Vergleich zu den Angeboten von 2020 und 2021 haben sich unsere 
Tagessätze inflationsbedingt erhöht. Zudem gehen wir aufgrund des erfolgten 
Projektfortschritts von einem erhöhten Einarbeitungs- und Abstimmungsbedarf aus. 
Sollte keine Dokumentation erforderlich sein, reduzieren sich die Kosten je 
Workshop um 980,- EUR. 
 
Die Bindefrist für dieses Angebot endet am 30.9.2023. 
 
 
 
 
 
 
 
Carla Schönfelder, team ewen GbR 
06. Juli 2023

Addico Media  
Service GmbH  
Dieselstraße 2 
63110 Rodgau 
  
 
Telefon: 06106 6265970 
Mobil: 0152 341 530 90 
Email: info@addico-online.de 
Internet: www.addico-online.de 
 
Steuernummer:  
035 22806706 
Ust-Ident:  
Finanzamt Offenbach 1 
GF: Roland Börner 
 
Bankverbindung:  
IBAN: 
DE27505700240106533300 
BIC: DEUTDEDB505 
 
 
 
 
Rodgau, 21.07.2023 
 
ANGEBOT 
 
Verteilung Infobroschüre Lincolnmobil Darmstadt Lincoln-Siedlung 
 
An alle erreichbaren Adressen in dem von Ihnen vorgegebenen Gebiet. 
 
-Verteilung 
-Erstellung von Gebietskarten  
-Einsatz von GPS-Trackern im Verteilfahrzeug. 
-Kontrollbericht nach Verteilende  
 
                                                          
Lincolnviertel    - 1.200 Expl. (Mindermenge)  € 599,00 pauschal  
      
 
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 
 
 
 
Wir freuen uns über Ihr Interesse und hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt. 
 
 
Freundliche Grüße aus Rodgau 
Maximilian Börner 
flyergigant.de 
 
 
 
 ist die Premiummarke von Addico  Media Service GmbH 
 
 
 
Addico Media Service GmbH | Dieselstraße 2 | 63110 Rodgau 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Mobilitäts- und Tiefbauamt 
Frau 
Hanna Wagener 
 
Per E-Mail: hanna.wagener@darmstadt.de

why not GmbH - Bruchwiesenstraße 45 - 47 - 64380 Roßdorf
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitätsamt
Mina-Rees-Straße 10
DE-64295 Darmstadt
Why not GmbH
Bruchwiesenstraße 47
64380 Roßdorf
fon: (06071) 73 87 -10
fax: (06071) 73 87 -119
www.ynot-gmbh.de
info@ynot-gmbh.de
Geschäftsführer:
Judith Ewald
Tim Ewald
USt.-ID Nr.:
DE 213 891 288
St.-Nr.:
007 248 04486
HRB 8069
Gerichtsstand Darmstadt
Bankverbindungen
Volksbank Darmstadt
BLZ: 508 900 00
KTO: 40 329 609
BIC: GENODEF1VBD
IBAN: DE05 5089 0000 0040 3296 09
Stadt- und Kreissparkasse
BLZ 508 501 50
KTO 20 008 571
BIC: HELADEF1DAS
IBAN: DE57 5085 0150 0020 0085 71
Belegnummer AN -202307/51947 vom 03.07.2023 
Bezug
Kunden - / Deb.Nr 16039 / 21684
ANGEBOT
Referenznummer 21684 -51947
Versandart GLS
Zahlungsweise Rechnung
Ihr Beleg
Bemerkung BW  Tasche 
Ihr Ansprechpartner
Rolf Ewald 06071/7387120 / r.ewald@ynot -gmbh.de
Ihre USt -ID
Pos Artikel-Nr. Bezeichnung Menge ME Einzelpreis Rab. % Gesamtpreis St.
(netto)(netto)
Baumwolltasche farbig1 3842L 1100 Stück 1,860 19%2.046,00
lange Henkel (ca. 70 cm), Größe 38 x 42 cm, ca.140 
g
Farbe dunkelblau annähernd Pantone 19
inkl. 2 fbg. Druck auf einer Seite
(max. Druckfläche 30 x 30 cm)
Alternativ:
Baumwolltasche farbig2 3842L 1100 Stück 4,230 19%4.653,00
lange Henkel (ca. 70 cm), Größe 38 x 42 cm, ca.140 
g
Farbe dunkelblau annähernd Pantone 19
Digitaldruck muß Logo aber noch auf Umsetzbarkeit 
geprüft werden
in den Preisen sind alle Nebenkosten enthalten
Lieferzeit ca. 3 Wochen
Lieferung frei Haus
Frachtkosten 0,00 €
Nettowarenwert MwSt. 19%6.699,00 € 1.272,81 €
MwSt. 7%
Endsumme 7.971,81 €
0,00 €
Es gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% ist möglich.
Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2,00%  Skonto oder 30 Tage ohne Abzug.

SCHUMACHER  Brand + Interaction Design GmbH — Julius-Reiber-Straße 22 — 64293 Darmstadt
Tel +49 6151 49300-30 — info@schumacher-design.de — schumacher-design.de
HRB 99873 Amtsgericht Darmstadt — Steuernr. 007 244 50595 — USt-IdNr. DE327474272 — Geschäftsführung Michael Schumacher
—
 / 1 3
Angebot A230208
Datum 04.07.2023
Gültig bis 03.08.2023
Kontakt Eva Schwarz
Durchwahl 06151 4930044
E-Mail es@schumacher-design.de
SCHUMACHER — Julius-Reiber-Straße 22 — 64293 Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Abt. Mobilität 
Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 10
64295 Darmstadt
Angebot – Aktualisierung Schilder »Mobilitätsangebote in der Lincoln-Siedlung«
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns über Ihre Anfrage und bieten Ihnen wie folgt an:
Position Anzahl Einheit Preis Total
550,00
– Textliche Anpassungen und neue Verortung der 
Angebote in den bestehenden Grafiken
– für 2 Schilder
– inkl. einer Korrekturrunde
– Reinzeichnung und Bereitstellen der Datei als 
druck- und weboptimierte PDF-Datei
– inklusive Projektmanagement und Absprachen
1 Aktualisierung

—
 / 2 3
Position Anzahl Einheit Preis Total
3,00 PT 720,00 (2.160,00)
– auf Grundlage des Corporate Designs der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
– Inhaltliche und formale Konzeptrecherche
– Gestaltungskonzept: Anmutung, Aufteilung, 
Typografie, Grafikkonzept, Farbkonzept
– Gestaltung auf Basis des Gestaltungskonzeptes
– Erstellung von Grafiken und Icons (Grafiken mit 
geringem Aufwand, bis zu 8h)
– Abstimmung anhand von PDF-Präsentation
– inkl. 2 Korrekturrunden
– Lieferung als druck- und weboptimierte PDF-
Datei
– inklusive Projektmanagement und Absprachen
– Endredigierte Texte und Bildmaterial in 
Reinzeichnungsqualität werden vom 
Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung 
gestellt
– Vergütungen für Illustrationen, Schaubildern und 
Fotografien werden bei Bedarf gesondert 
berechnet
Total Netto EUR 550,00
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der evtl. anfallenden 
Lieferkosten. Für die Herstellungskoordination (optional) werden 15% der Produktionskosten 
berechnet. Die Kostenkalkulation steht unter dem Vorbehalt späterer leistungsbezogener 
Überprüfung.
Jeder dem/der Designer:in erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von 
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
* Für die Gestaltungsarbeiten wird das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Vervielfältigung 
und Verbreitung eingeräumt. Der/die Urheber:in ist auf allen Publikationen als solcher zu nennen (©-
Vermerk) und in Online-Medien entsprechend zu verlinken, z.B. im jeweiligen Impressum. Der/die 
Designer:in ist dazu berechtigt, die gelieferten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 
Mit dem gezahlten Honorar sind die eingeräumten Nutzungsrechte abgegolten. Weitere 
Gestaltungen erfolgen nach Bedarf und zusätzlichen Angeboten.
2 Optional: Neugestaltung

—
 / 3 3
Zusätzliche Arbeiten (Bildbearbeitung, Autorenkorrektur, Bildrecherche …) werden nach Zeit 
berechnet. Endredigierte Texte und Bildmaterial in Reinzeichnungsqualität werden von den 
Auftraggeber:innen geliefert, falls nicht anders vereinbart. Technische Fremdkosten 
(Schriftfontupdate, Scans, Proofs, Bildlizenzen, Hosting …) werden je nach Bedarf gesondert kalkuliert.
Durch den/die Auftraggeber:in verursachte, ungeplante Projektunterbrechungen können zu erhöhten 
Aufwänden führen. Diese werden im eintretenden Fall umgehend kommuniziert und separat kalkuliert 
und abgerechnet.
In dem Angebot ist das Briefing sowie das erste Präsentationsmeeting enthalten. Weitere Meetings 
werden mit einem Stundensatz von 110 Euro berechnet. Fremdleistungen (z.B. Plotten, Litho, Druck, 
Foto-/Videoproduktion, …) werden immer nur im Namen der Kund:innen und auf deren Rechnung 
vergeben.
Sofern die technische Umsetzung einer Website auf Basis eines Content Management Systems (CMS) 
beauftragt wurde, empfehlen wir eine regelmäßige Wartung des Systems, um keine Sicherheitslücken 
entstehen zu lassen. Der Wartungsvertrag wird zum Livegang der Seite gesondert geschlossen.
Nicht im Angebot enthalten sind Reisekosten, welche über den Raum Darmstadt hinausgehen. 
Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten und werden entsprechend der regulären Honorare nach Bedarf 
gesondert berechnet.
Dieses Angebot ist freibleibend. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlungsbedingungen:
Nach Projektfortschritt, zahlbar innerhalb von 10 Werktagen, rein netto.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot eine gute Grundlage für Ihre Entscheidungen zu bieten und 
würden uns freuen, diesen Auftrag für Sie ausführen zu dürfen. Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen 
gerne zur Verfügung.
Ihr Team von SCHUMACHER

2023/0276

13150 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0276 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511060 
Kostenstelle:  066-003-7006, 066-040-1000,  
066-040-1100 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-61 Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Fortführung des Förderprojekts "Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi 3)  - 
Verstetigung und Transfer innovativer nachhaltiger Mobilitätskonzepte in 
Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt" (Phase 3)  
im Rahmen der "MobilitätsWerkStad t 2025" - Wettbewerb des Bundesministeriums  
für Bildung und Forschung (BMBF)  
 
Vorlage vom: 16.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stimmt der Bewerb ung des Förderprojekts „NaMoLi 3 “ 
im Rahmen des Wettbew erbs „MobilitätsWerkStadt 2025“  (Phase 3) des 
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu. Das Projekt wird als Beitra g 
zur nachhaltigen Stadt - und Mobilitätsentwicklung ausdrücklich begrüßt. Der 
Förderzeitraum erstreckt sich gemäß  den Vorgaben des Fördergebers über den Zeitraum 
01.09.2024 bis 31.08.2026. Zwischen Phase 2 und Phase 3 wird ein nahtloser Übergang 
stattfinden.

- 2 - 
2. Für das Projekt steht die Stelle Nr. 1617 GVPl. (Loga 9593) 0,75 VZÄ, EG 13 TVöD zu 
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ 
aufgestockt. 
3. Die benötigten Mittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 4 stehen im  Ergebnishaushalt 
auf den Kostenstellen 066 -040-1000 – Konversion Mobilitätsamt – und 066-040-1100 – 
Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach 
Bewilligung des Förderprojekts „NaMoLi 3“ durch den Fördergeber werden die Mitt el auf 
die Projektkostenstelle 066 -003-7006 - Nachhaltige Mobilität Lincoln (NaMoLi) – 
verlagert. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 BAnz AT 07.02.2019 B4 MWS2025  
Anlage 2 Förderinformationen Phase3 MWS2025 aktualisiert 230710  
Anlage 3 Vorhabenbeschreibung NaMoLi3  
Anlage 4 Kostenkalkulation Darmstadt Na MoLi3 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2023 
 
Durch die rasant gestiegene Einwohnerzahl (in den letzten 10 Jahren um 20.000) und auch die 
in Zukunft zu erwartende Zunahme u.a. aufgrund der guten Arbeitsplatzsituation, gilt es neben 
der Schaffung von Wohnraum Lösungen für die sich daraus ergebenen Bela stungen des 
ruhenden und fließenden Verkehrs zu finden. Besonders auch vor dem Hintergrund des 
Dieselfahrverbotes sowie der Verpflichtungen aus dem Luftreinhalteplan alles zu unternehmen, 
um die Luftschadstoffe zu minimieren. Mit dem nachhaltigen Mobilität skonzept der Lincoln -
Siedlung wird diesen Anforderungen bereits Rechnung getragen. Das Mobilitätskonzept der 
Lincoln-Siedlung hat durch mehrere Auszeichnungen (u.a. Deutscher Verkehrsplanungspreis 
2018, Deutscher Mobilitätspreis 2019, Klima -Kommune 2022) a uch auf Bundesebene eine 
Strahlkraft als best-practice-Beispiel für multimodale Mobilitätskonzepte in Neubauquartieren 
erlangt. Während der Förderphase 2 gab es zahlreiche Exkursionen in der Lincoln -Siedlung und 
Austauschformate mit anderen Städten und Kommunen, um das Leuchtturmprojekt vorzustellen 
und eine mögliche Übertragbarkeit auf weitere Städte und Kommunen voranzutreiben. Um die 
Umsetzung des nachhaltigen Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung weiterhin sicherzustellen 
und die Bewohnerschaft weiterhin in der Nutzung multimodaler Angebote zu unterstützen, ist es 
von zentraler Bedeutung das Forschungsvorhaben fortzuführen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich mit dem Forschungsvorhaben „Nachhaltige Mobilität 
Lincoln - Implementierung innovativ er nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubau -siedlungen 
und Konversionsflächen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in Darmstadt“ (NaMoLi 2) erfolgreich 
an dem  Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministerium für Bildung und 
Forschung (BMBF) beteiligt. Die Förderlaufzeit von NaMoLi 2 läuft noch bis zum 31.08.2024. 
Durch den Folgeantrag „Nachhaltige Mobilität in Lincoln 3: Verstetigung und Transfer innovativer 
nachhaltiger Mobilitätskonzepte in Neubausiedlungen am Beispiel der Lincoln -Siedlung in 
Darmstadt“ (NaMoLi 3) soll der Prozess für zwei weitere Jahre (vsl. 01.09.2024 bi 31.08.2026) 
verstetigt werden. Hierfür steht die Stelle -Nr. 1617 (GVPI. [Loga 9593] mit 0,75 VZÄ zu 
Verfügung. Für die Projektlaufzeit von NaMoLi 3 wird die Stelle um 0,25 VZÄ auf 1,0 VZÄ 
aufgestockt. Es soll ein nahtloser Übergang von Förderphase 2 zu Förderphase 3 stattfinden. 
 
Das Förderprojekt NaMoLi 2 (Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 2025“) wird in der 
Abteilung Mobilität, Sachgebiet Konzeptionelle Mobilitätsplanung  des Mobilitäts - und 
Tiefbauamtes bearbeitet und trägt im Wesentlichen zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes in 
der Li ncoln-Siedlung bei. Der Fokus von NaMoLi 3  richtet sich auf die Verstetigung des 
Reallabores in der Lincoln -Siedlung sowie auf die Übertragbarkeit des Mobilitätskonzeptes auf 
das benachbarte Ludwigshöhviertel. Hier wird vrsl. ab 2024 der Bezug der ersten Wohneinheiten 
erfolgen. Somit müssen die konzeptionellen Arbeiten des Mobilitätskonzeptes in die Praxis 
überführt werden und der operative Part des Mobilitätsmanagement aufgenommen werden (u.a. 
Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Mobilitätskonzept für Projektentwickler und 
Bewohnende, Inbetriebnahme der Stellplatzvergabe etc.). 
 
Die übergeordneten Zielstellungen des Projekts NaMoLi 3 umfassen (1) die in der Lincoln-
Siedlung erprobten und umgesetzten sozio -technischen Maßnahmen werden weiter begleitet 
und optimiert, um die Umsetzung des innovativen Mobilitätskonzeptes nicht zu gefährden, 
zudem sollen die Erkenntnisse im LHV weiter verankert und auch die Verwendung für zukünftige 
Bauvorhaben in Darmstadt vorangebracht werden ( Verstetigung), (2) die  Übertragung des 
Mobilitätskonzeptes der Lincoln -Siedlung auf weitere Neubauquartiere soll in Köln, Nordrhein -
Westfalen und darüber hinaus unterstützt und in enger Kooperation mit relevanten Stakeholdern 
vorangetrieben werden ( Transferkonzept), (3) Erkenntnisse zu Hemmnissen und Erfolgsfaktoren 
beim Transfer der Konzepte auf Neubaugebiete in andere Städten werden untersucht sowie (4)

- 4 - 
die längerfristige Wirkung des Mobil itätskonzeptes auf die alltägliche Mobilität, insbesondere 
langfristige Verhaltensänderungen im Vergleich zu traditionellen Wohngebieten, deren sozial -
ökologische Bedeutung und die Bewertung des Wohnviertels durch die Bevölkerung werden 
evaluiert.  
 
Durch die Fortführung des Reallabors Lincoln-Siedlung im Projekt NaMoLi 3 wird die Umsetzung 
des Mobilitätskonzeptes verstetigt und partizipativ mit der Zivilgesellschaft sowie mit den an der 
Entwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickelt und an die Bedü rfnisse der Bewohnerinnen 
und Bewohner angepasst. Mit dem sukzessiven Zuzug neuer Bewohnerinnen und Bewohner in 
die Lincoln -Siedlung wird sich zeigen, inwiefern die Zugezogenen das nachhaltige 
Mobilitätskonzept wahrnehmen, akzeptieren und erfolgreich in die Praxis umsetzen.  
Die partizipative Einbindung erfolgt durch die Fortführung unterschiedlicher Beteiligungsformate 
(u.a. Mobilitätsbeirat, MobiTreff, MobiTour, Nachbarschaftsrunden, Jour fixe Lincoln, 
Hauptamtlichentreff für Kinder und Jugendliche, Proje ktkoordination Gemeinwesenarbeit). 
Darüber hinaus soll auch das schulische Mobilitätsmanagement an der Luise -Büchner-Schule 
fortgeführt werden. Zusätzlich sollen auch die Kitas sowie externe Vereine, die die 
Räumlichkeiten der Luise -Büchner-Schule nutzen, für eine nachhaltige Mobilität sensibilisiert 
werden.  
Im Rahmen des Gesamtprojekts soll die Verstetigung bzw. der Transfer des Mobilitätskonzeptes 
für andere Bauvorhaben bzw. Entwicklungsmaßnahmen mittels eines Rechtsgutachtens geprüft 
werden. Dieses ziel t auf die rechtliche Verankerung der Bausteine des Mobilitätskonzeptes in 
den Planungsdokumenten und Planungsprozessen für Wohnbauentwicklungen in Darmstadt, 
Köln, Nordrhein-Westfalen  und anderen Städten ab.  
Mittels eines Handlungsleitfaden zur Etablierung von autoreduzierten Neubauvorhaben soll eine 
Art Baukastensystem für andere Quartiere bzw. Entwicklungsmaßnahmen in Darmstadt und in 
anderen Städten und Kommunen erarbeitet werden. Die Erstellung des Rechtsgutachtens bzw. 
des Handlungsleitfaden werden i m Rahmen eines Unterauftrages durch die Goethe Universität 
Frankfurt am Main und des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) vergeben. 
 
Die wissenschaftliche Bearbeitung soll innerhalb des Projektes durch die Goethe Universität 
Frankfurt am Main über eine sozial-empirische Erhebung erfolgen. Hierbei soll die Panelstudie 
aus Phase 2 fortgeführt werden (ab 2025). Außerdem stellt sich die Frage der Wirkung der 
Maßnahme auf die tatsächlich realisierte Alltagsmobilität.  
Die Befragungsergebnisse dienen auch der Evaluation des Mobilitätskonzeptes , zu der sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Durchführungsvertrag  zur Umsetzung des 
Mobilitätskonzeptes in Lincoln vom 15.12.2017 (MV 2017/0017) für alle fünf Jahre verpflichtet 
hat.  
 
Inhaltlich wird das Projekt einen wichtigen Verknüpfungspunkt im Rahmen der Erstellung eines 
gesamtheitlichen Mobilitätskonzeptes für die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Mobilitätsplan 
2030+ bzw. SUMP) darstellen.  
Auch im Klimaschutzplan 2035 ist die Verstetigung bzw. Fortführung des Projektes NaMoLi bei 
den Pilotprojekten zur Reduzierung des MIV aufgeführt. „Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes 
der Lincoln-Siedlung hat bereits planungspraktische Erkenntnisse hervo rgebracht, die nicht nur für die 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Neubauquartieren (Förderprojekt „NaMoLi2“), sondern auch für 
Bestandsquartiere (Förderprojekt QuartierMobil 2“) von besonderer Bedeutung sind. Der Erfolg und die 
Akzeptanz dieser Regulierung hängt aber auch im Wesentlichen von bereitstehenden Alternativen und 
der Mitwirkungsbereitschaft der Bewohnerschaft ab, auf die im Rahmen einer begleitenden 
Öffentlichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen werden sollte. Entsprechend ist das Angebot an alternativen 
Mobilitätsformen an die neuen Bedarfe anzupassen.“

- 5 - 
Gemäß den Förderrichtlinien ist für die  Umsetzung eine Förderquote von 90 Prozent der 
Gesamtausgaben vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der Ausgaben ist in Anlage 4 beigefügt. 
Die benötigt en Mittel stehen im Ergebnishaushalt auf den Kostenstellen 066 -040-1000 – 
Konversion Mobilitätsamt – und 066 -040-1100 – Lincoln-Siedlung – in den Haushaltsjahren 
2024 bis 2026 zur Verfügung. Nach Bewilligung des Förderprojekts „ NaMoLi 3 “ durch den 
Fördergeber werden die Mittel auf die Projektkostenstelle 066 -003-7006 Nachhaltige Mobilität 
Lincoln ( NaMoLi) – verlagert. Die Fördermittel werden ebenfalls auf der Projektkostenstelle 
066-003-7006 in den Jahren 2024 bis 2026 eingeplant.  
 
Die Förderphase 3 stellt die abschließende Phase der Fördermaßnahme „MobilitätsWerkStadt 
2025“ dar. Der Fokus liegt auf dem Transfer und der Verstetigung begonnener Maßnahmen. 
Dabei soll die Übertragbarkeit bzw. die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes im 
Ludwigshöhviertel erfolgen sowie die Panelstudie in Lincoln fortgeführt werden, um den Verlauf 
und die (Langzeit-)Wirkung des Mobilitätskonzeptes über einen längeren Zeitraum beobachten 
zu können. Die Projektleitung obliegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Projektpartner sind die 
Goethe Universität Frankfurt am Main (Institut für Humangeographie, AG Mobilitätsforschung) 
und das Institut für Landes - und Stadtentwicklungsforschung (ILS). Die Stadt Köln und das 
Zukunftsnetz nachhaltige Mobilität NRW sind assoziierte  Partner und im Rahmen eines LOI in 
das Projekt eingebunden 
Das Projekt NaMoLi 3 wurde bereits mit den Magistratsvorlagen von NaMoLi 1 (MV 2019) sowie 
von NaMoLi 2 (MV 2020) als mögliches Folgeprojekt angekündigt.  
 
Darmstadt, den 16.08.2023  
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 18
TOP 27
TOP 359

Orte (9)

  • Mina-Rees-Straße 10
  • Sandbergstraße 65
  • Klappacher Straße 172
  • Industriestraße 3
  • Sophienstraße 6
  • Havelstraße 26
  • Dieselstraße 2
  • Bruchwiesenstraße 45
  • Julius-Reiber-Straße 22

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0276
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.08.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00