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0501/2017

Internet-Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen der SBK

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.04.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4168 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  05.04.2017 
 0501/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
 
Internet-Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen der SBK 
Anfrage der Piraten Gruppe im Rat der Stadt Köln (AN/0089/2017 ) 
 
1. Wie viele städtische Pflegeeinrichtungen bieten ihren Bewohnern WLAN an, und wie groß ist 
dabei die Bandbreite der Einrichtung? 
 
2. Wird am weiteren Ausbau des WLANs in den städtischen Pflegeheimen Kölns gearbeitet, und 
wenn ja, gibt es einen Zeitplan? 
 
3. Wird in Kölner städtischen Pflegeeinrichtungen bereits auf die Unterstützung durch Apps und 
Games bei der Betreuung und Pflege zurückgegriffen? 
 
4. Welche Fortbildung im Bereich Betreuung mithilfe von Gamification usw. gibt es für die Be-
treuungskräfte? 
 
und mündliche Anfrage der Seniorenvertretung, Herr Dr. Dr. Mück, in der Sitzung 09.03.2017: 
 
 Herr Dr. Dr. Mück bittet bei der Beantwortung der Anfrage der Piraten (AN/0089/2017) auch 
die Internetausstattung in Seniorenheimen zu berücksichtigen. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1. In den städtischen Pflegeeinrichtungen hat jeder Bewohner die Möglichkeit, sich einen priva-
ten Telefonanschluss legen zu lassen und damit auch den Zugang zum Internet. Die zur Ver-
fügung gestellte Bandbreite ist abhängig von der individuellen Vertragslage.. 
In Bezug auf die Pflegeeinrichtung ist anzumerken, dass die Bewohner entweder körperlich 
schwer pflegebedürftig oder demenziell erkrankt sind (mehr als 75 %) sodass eine selbständi-
ge Nutzung nur äußerst eingeschränkt möglich ist. 
 
Darüber hinaus wird WLAN an ausgesuchten Bereichen angeboten (Festsaal in Riehl, einige 
Aufenthalts- und Therapieräume). 
 
Zu 2. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht und wird nicht als erforderlich angesehen, da über 75 % 
der Bewohnerinnen und Bewohner schwer pflegebedürftig oder demenziell erkrankt sind. Der 
Ausbau von halb öffentlichen WLAN wird sukzessive vorgenommen, soweit es das Betreu-
ungskonzept erfordert. 
 
Zu 3. Im Rahmen der sozialen Betreuung sind Tablets im Einsatz (z. B. für Quiz-Apps, zur Internet-
recherche, zum Skypen mit entfernt lebenden Angehörigen und für Spiele mit Bewohnern). 
Die Nutzung erfreut sich zunehmender Beliebtheit und ergibt sich als sinnvoll auch für die Be-

2 
 
treuung von Menschen mit einer Demenz (z. B. zur Biografiearbeit und Erinnerungspflege). 
Zusätzlich bietet die SBK das Internetcafé Später Mausklick an. Dort werden entsprechende 
EDV- und Internet-Kurse für ältere Menschen sowie freies begleitetes Surfen angeboten. 
In den vergangenen Jahren gab es bei den SBK mehrfache Informationsveranstaltungen unter 
dem Stichwort „SilverGamer“ für interessierte Seniorinnen und Senioren zum Thema Compu-
terspiele, Internet etc. 
Eine Gruppe trifft sich regelmäßig zum Wii-Bowling im Seniorentreff und wurde vor einigen 
Jahren „Deutscher Meister im Senioren-Wii-Bowling“. 
Auch in den Pflegeheimen werden Wii-Konsolen im Rahmen der Betreuungsangebote regel-
mäßig genutzt. Das fördert sowohl die Gedächtnisleistung, als auch die Motorik. 
Zudem werden Videos mit professioneller Anleitung für Bewegungsübungen Zuhause durch 
einen Dipl.-Sportlehrer auf Youtube angeboten. Ebenfalls wird dieses Programm auf unserem 
hauseigenen von Seniorinnen und Senioren betreuten Fernsehsender SilberDistel TV angebo-
ten. 
 
Zu 4. Die Nutzung von Tablets und Apps im Rahmen der Sozialen Betreuung ist den Betreuungs-
kräften vertraut. Fortbildungen werden im Rahmen der Notwendigkeit angeboten. 
 
 
Antwort zur Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück 
 
 Die Bewohner und Bewohnerinnen im Bereich der Seniorenwohnungen mit Serviceangebot 
leben in eigenständigen Mietwohnungen mit kombiniertem Servicevertrag. Die Bewohner und 
Bewohnerinnen können aufgrund der Rechtssituation „Mietwohnung“ jederzeit -wie jeder an-
dere Mieter- Internetanschlüsse durch Provider bestellen. Jedem Bewohner ist es selbst über-
lassen, entsprechende Verträge abzuschließen. Ein vom Vermieter angebotenes WLAN be-
steht nicht. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0501/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27