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AN/1968/2023

Anfrage zu den Anträgen der Kölner Bürger*innen (Erziehungsberechtigten) mit internationaler Familiengeschichte für die Einrichtung eines neuen Standortes für den Herkunftssprachlichen Unterrichtes

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 13.11.2023

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Anfrage zu den Anträgen der Kölner Bürger*innen (Erziehungsberechtigten) mit internationaler Familiengeschichte für die Einrichtung eines neuen Standortes für den Herkunftssprachlichen Unterrichtes

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Anfrage zu den Anträgen der Kölner Bürger*innen (Erziehungsberechtigten) mit internationaler Familiengeschichte für die Einrichtung eines neuen Standortes für den Herkunftssprachlichen Unterrichtes

2427 Zeichen

FachAK 3         09.11.2023 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
i.V. Frau Leyla Bachtiosin 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 14.11.2023 
 
 
 
Anfrage zu den Anträgen der Kölner Bürger*innen (Erziehungsberechtigten) 
mit internationaler Familiengeschichte für die Einrichtung eines neuen 
Standortes für den Herkunftssprachlichen Unterrichtes 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 25. November 2021  (GV. NRW. 2021 
S. 1213a) in Nordrhein-Westfalen fordert, dass die natürliche Mehrsprachigkeit 
geschätzt wird. Der Integrationsrat in Köln hat das Positionspapier "Identität stärken 
- natürliche Mehrsprachigkeit fördern!" erarbeitet, welches vom Stadtrat von Köln 
am 20. Juni 2022 beschlossen wurde. https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107560. Dieses Positionspapier bildet die 
Grundlage dafür, wie mit Mehrsprachigkeit in der Stadt umgegangen wird. Es 
betont, dass die Anerkennung und Förderung der vorhandenen Vielfalt an 
Sprachen in einer Stadt, die von Einwanderung geprägt ist, ein wichtiges Zeichen 
von Offenheit und Toleranz ist. Es ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung 
gegenüber allen Kölnerinnen und Kölnern mit internationaler Familiengeschichte. 
Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Schülerinnen und Schüler in Köln mit 
internationaler Familiengeschichte u.a. Unterricht in ihrer Herkunftssprache  (§ 2 
Absatz 10 SchulG, § 5 APO-S I). 
 
 
Der Integrationsrat begrüßt die Vielzahl an Standorten von Herkunftssprachlichen 
Unterricht in Kölner Schulen. Durch die wachsende Sprachenvielfalt in Köln 
finden jedoch nicht alle Sprachen gleichermaßen bei der Einrichtung von neuen 
Standorten Berücksichtigung. So wurden im letzten Jahr Anträge von mindestens

zwei unterschiedlichen Elterngruppen eingereicht und aus Kapazitätsgründen 
abgelehnt.  
 
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu 
beantworten:  
 
1. Werden die Anträge statistisch erfasst? Seit wann?  
2. Wie viele Anträge wurden in den letzten 3 Jahren gestellt?  
3. Wie viele der Anträge wurden abgelehnt?  
 
Es wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung vorzulegen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Luziano Gonzalez Tejon, Gönül Topuz

Beratungsverlauf (1)

27.02.2024 Integrationsrat
Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
AN/1968/2023
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
13.11.2023
Erstellt
13.11.2023 09:38