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Anfrage zu den Anträgen der Kölner Bürger*innen (Erziehungsberechtigten) mit internationaler Familiengeschichte für die Einrichtung eines neuen Standortes für den Herkunftssprachlichen Unterrichtes

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1968/2023 vom 13.11.2023

Stand: Am 27.02.2024 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    FachAK 3 09.11.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates i.V. Frau Leyla Bachtiosin Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 14.11.2023 Anfrage zu den Anträgen der Kölner Bürger*innen (Erziehungsberechtigten) mit internationaler Familiengeschichte für die Einrichtung eines neuen Standortes für den Herkunftssprachlichen Unterrichtes Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, Das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 25. November 2021 (GV. NRW. 2021 S. 1213a) in Nordrhein-Westfalen fordert, dass die natürliche Mehrsprachigkeit geschätzt wird. Der Integrationsrat in Köln hat das Positionspapier "Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!" erarbeitet, welches vom Stadtrat von Köln am 20. Juni 2022 beschlossen wurde. https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107560. Dieses Positionspapier bildet die Grundlage dafür, wie mit Mehrsprachigkeit in der Stadt umgegangen wird. Es betont, dass die Anerkennung und Förderung der vorhandenen Vielfalt an Sprachen in einer Stadt, die von Einwanderung geprägt ist, ein wichtiges Zeichen von Offenheit und Toleranz ist. Es ist auch ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber allen Kölnerinnen und Kölnern mit internationaler Familiengeschichte. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Schülerinnen und Schüler in Köln mit internationaler Familiengeschichte u.a. Unterricht in ihrer Herkunftssprache (§ 2 Absatz 10 SchulG, § 5 APO-S I). Der Integrationsrat begrüßt die Vielzahl an Standorten von Herkunftssprachlichen Unterricht in Kölner Schulen. Durch die wachsende Sprachenvielfalt in Köln finden jedoch nicht alle Sprachen gleichermaßen bei der Einrichtung von neuen Standorten Berücksichtigung. So wurden im letzten Jahr Anträge von mindestens zwei unterschiedlichen Elterngruppen eingereicht und aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Werden die Anträge statistisch erfasst? Seit wann? 2. Wie viele Anträge wurden in den letzten 3 Jahren gestellt? 3. Wie viele der Anträge wurden abgelehnt? Es wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Luziano Gonzalez Tejon, Gönül Topuz

Beratungsverlauf

  1. 27.02.2024

    Integrationsrat

    Entscheidung.

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