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Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2 (190534) und Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (190533)

Mitteilungsvorlage 200058 vom 24.01.2020

Stand: Am 12.02.2020 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zur Kenntnis genommen.

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    Mitteilungsvorlage öffentlich 200058 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2 (190534) und Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler- Straße (190533) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.02.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Zu den im Betreff genannten Zielbeschlüssen, zu denen der Planungsausschuss bereits Beschlüsse gefasst hat, sind im AUV, der die Zielbeschlüsse bis zum Vorliegen der Rahmenplanung Bundesviertel vertagt hatte, zwei Änderungsanträge eingegangen. Die Verwaltung gibt die Stellungnahmen zu diesen Anträgen auch dem Planungsausschuss mit dieser Vorlage zur Kenntnis. 190533-1 AA Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für den Eckbereich Fritz-Schäffer-Straße/ Fritz-Erler-Straße (Alt 1810855, FF Amt 61) Der TOP wird mit der Maßgabe vertagt, folgende Fragestellungen zu beantworten: 1. Wie bewertet die Verwaltung aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus dem Rahmenplan Bundesviertel das Bauvorhaben? 2. Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen des Vorhabens Wohnraum zu schaffen? 3. Wie bewertet die Verwaltung das Zusammenspiel verschiedener Zwecke (Büronutzung/Wohnen) auf einem Grundstück bzw. in einem Gebäude allgemein und in Bezug auf dieses Bauvorhaben? Zu den Fragestellungen wird wie folgt Stellung genommen: Seite 1 von 3 Seite 2 —— Zu 1. Das geplante Vorhaben entspricht bezüglich Höhenentwicklung und Nutzungskonzept nicht den Zielvorstellungen aus der Rahmenplanung. Die Rahmenplanung schlägt für die Flächen entlang der Fritz-Schäffer-Straße und der Fritz-Erler-Straße eine IV-geschossige Bebauung und im Eckbereich eine max. V-geschossige Bebauung vor. Bezüglich des Nutzungsspektrums sieht die Rahmenplanung den Bereich vorwiegend als Bürostandort vor, zur Erreichung der strategischen Ausrichtung einer Nutzungsmischung und Öffnung sollte das Erdgeschoss eine öffentliche bzw. zumindest öffentlich zugängliche Nutzung erhalten und für die Bebauung insgesamt mind. 10 % Wohnnutzung zur Belebung des Quartíers vorgesehen werden. Zu 2. Das bestehende Planungsrecht weist den Standort zwar als Sondergebiet „Büro und Verwaltung“ aus, dennoch kann ausnahmsweise auch eine Wohnnutzung zugelassen werden. Bei der Schaffung von neuem Planungsrecht kann die Nutzungsmischung konkreter gefasst werden. Zu 3. Bei einigen wenigen hochsensiblen Nutzungen wie beispielsweise UN- Einrichtungen oder auch für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist aus Gründen der Sicherheit keine öffentliche Zugänglichkeit und damit auch keine Mischung mit anderen Nutzungen möglich. Eine „normale“ Büronutzung ist mit einer Wohnnutzung auch in demselben Gebäude verträglich. 190534-1 – AA Zielbeschluss über die geplante Entwicklung für das Grundstück Franz-Josef-Strauß-Allee 2(Alt: 1812131, FF Amt 61) Antrag zur Vorlage 190534 Der TOP wird mit der Maßgabe vertagt, folgende Fragestellungen zu beantworten: 1. Wie bewertet die Verwaltung aufgrund der bisherigen Erkenntnisse aus dem Rahmenplan Bundesviertel das Bauvorhaben? 2. Welche Möglichkeiten gibt es im Rahmen des Vorhabens Wohnraum zu schaffen? 3. Wie bewertet die Verwaltung das Zusammenspiel verschiedener Zwecke (Büronutzung/Wohnen) auf einem Grundstück bzw. in einem Gebäude allgemein und in Bezug auf dieses Bauvorhaben? Zu den Fragestellungen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Das geplante Vorhaben entspricht bezüglich Höhenentwicklung und Nutzungskonzept nicht den Zielvorstellungen aus der Rahmenplanung. Die Rahmenplanung sieht für das Grundstück insbesondere mit Rücksichtnahme auf die angrenzende kleinteilige Wohnbebauung eine max. V- geschossige Bebauung vor. Bezüglich des Nutzungsspektrums sieht die Rahmenplanung die Fläche vorwiegend als Arbeitsplatzstandort vor, zur Erreichung der strategischen Ausrichtung einer Nutzungsmischung und Öffnung sollte das Erdgeschoss eine Seite 2 von 3 Seite 3 —— öffentliche bzw. zumindest öffentlich zugängliche Nutzung erhalten und für die Bebauung insgesamt mind. 10 % Wohnnutzung zur Belebung des Quartiers vorgesehen werden. Zu 2. Bei der Schaffung von neuem Planungsrecht kann die Nutzungsmischung konkret festgeschrieben werden. Zu 3. Bei einigen wenigen hochsensiblen Nutzungen wie beispielsweise UN- Einrichtungen oder auch für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist aus Gründen der Sicherheit keine öffentliche Zugänglichkeit und damit auch keine Mischung mit anderen Nutzungen möglich. Eine „normale“ Büronutzung ist mit einer Wohnnutzung auch in demselben Gebäude verträglich. Anlage/n Keine Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 12.02.2020

    Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

    TOP 9.5, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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