SV-2026/0015
Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 11. Februar 2026 betr. Klinikgelände Eberstadt
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SV-2026/0015
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Vorlage-Nr. SV-2026/0015
Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 11. Februar 2026
betr. Klinikgelände Eberstadt
Stadtverordneter Helmut Klett Datum: 11.02.2026
fraktionsbefreit
Dringlichkeitsantrag gemäß § 20 GOStv
Zur sofortigen Sicherung der Planungshoheit für das Klinikgelände Eberstadt ist ein
Erlass einer Veränderungssperre zur Durchsetzung des Wettbewerbsbeschlusses
von 2019 zu beschließen.
Der Magistrat wird im Einzelnen dazu beauftragt:
1. Aufstellungsbeschluss:
Es ist unverzüglich ein Verfahren mit Ziel zur Aufstellung eines Bebauungsplans
für das Areal des ehemaligen Klinikums Eberstadt einzuleiten. Das Planungsziel
muss die Umsetzung der städtebaulichen Qualitäten sicherstellen, die im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Vorlage-Nr. 2019/0031 vom
16.04.2019 (Durchführung eines Wettbewerbs) definiert wurden.
2. Erlass einer Veränderungssperre:
Zur Sicherung der unter Punkt 1 genannten Planung ist gemäß § 14 BauGB eine
Veränderungssperre als Satzung zu erlassen. Damit wird die Erteilung von
Baugenehmigungen nach § 34 BauGB oder im Rahmen des sog. „Bauturbos“ (§
246 Abs. 14 BauGB) bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans unterbunden.
3. Berichtspflicht:
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur nächsten Sitzung schriftlich
darzulegen, warum der bindende Beschluss zur Durchführung eines Wettbewerbs
aus dem Jahr 2019 bisher nicht umgesetzt wurde.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der angekündigten Absicht des Magistrats, das Areal
kurzfristig über den „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) bzw. § 34 BauGB zu bebauen. Da
dies ohne die im Jahr 2019 beschlossene wettbewerbliche Qualitätssicherung
geschehen soll, droht ein unwiederbringlicher Verlust der Planungshoheit der
Stadtverordnetenversammlung.
Wird der Antrag nicht heute in der Sitzung am 19. Februar behandelt, könnten bereits
vor der nächsten Sitzung unumkehrbare Fakten (z. B. durch Bauvorbescheide)
geschaffen werden, die den Beschluss von 2019 endgültig ins Leere laufen lassen.
Da der Magistrat gemäß § 66 HGO an Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung gebunden ist, dürfte das aktuelle Vorgehen einen
Umgehungstatbestand des erklärten Willens der Stavo darstellen. Eine
Veränderungssperre ist das einzige Mittel, um den Magistrat rechtlich zur Einhaltung
des StaVo-Beschlusses zu bewegen.
Selbstverständnis StaVo:
Wenn wir heute zulassen, dass der Magistrat einen klaren Stavo-Beschluss
(Wettbewerb 2019) durch die Hintertür (§ 34 und oder Bauturbo) ignoriert, macht sich
dieses Haus faktisch überflüssig! Erinnern will ich Sie an § 66 HGO. Der Magistrat
ist kein "Ersatzgesetzgeber“. Wer heute gegen die Dringlichkeit stimmt, legitimiert,
dass der Magistrat auch künftige Beschlüsse anderer Fraktionen einfach "aussitzt"
oder umgeht.
Warum eigentlich der Beschluss 2019:
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Bauen nach § 34 bedeutet: Das Minimum an gesetzlichem Standard. Bauen nach
Wettbewerb bedeutet: Beste Architektur, Klimaschutz und soziale Infrastruktur für
Eberstadt.“
Absolutes „No-go“:
Der „Bauturbo“ (§ 246 BauGB) mag für schnelle Notunterkünfte oder einfache
Wohnbauten gedacht sein. Auf einem so sensiblen Areal wie der des alten
Klinikgeländes (Denkmalschutz!) führt das zu gesichtsloser Nachverdichtung ohne
die versprochene „Grüne Mitte“. Das Stadtplanungsamt bekäme eine völlig
unangemessene „Macht“ und wäre den Begehrlichkeiten ohne parlamentarische
Kontrolle ausgesetzt. Wir schulden den Bürgern in Eberstadt eine Bürgerbeteiligung
und die Qualität, die wir 2019 versprochen haben.
Freie Kraftentfaltung?
Ohne Veränderungssperre schaffen wir einen Wildwesten für Investoren, der am
Ende ziemlich sicher zu unzähligen Klagen führen wird.
Zurück zur „StaVo-Hoheit“:
Eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist das sauberste juristische Werkzeug,
um geordnete Verhältnisse zu schaffen und den Magistrat zu zwingen, den
Wettbewerb endlich zum Abschluss zu bringen. Eine Aufhebung dieses Beschlusses
ist nirgendwo vom Magistrat als Vorlage in dieses Haus eingebracht worden.
Zusatz-Argument für die Dringlichkeit:
Die Kommunalwahl steht vor der Tür. Wir können dieses strategisch wichtige
Gelände nicht für Monate in einer rechtlichen Grauzone lassen, während der
Magistrat Fakten schafft, die das neue Parlament nach dem 15. März nicht mehr
korrigieren kann!
Anlage: Damalige Magistratsvorlage
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.04.2019
an den Magistrat zur
Kenntnis zur
Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Dezernat III
Amt: Stadtplanungsamt
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung zur
Kenntnis zur
Beschlussfassung zur
abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Behandlung in Ja Nein öffentl.
Sitzung
Verteiler:
Ja Nein
Vorlage-Nr. 2019/0031
Internetfähig
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe
Klinikareal Eberstadt
Vorlage vom: 16.04.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Durchführung eines Wettbewerbs als begrenzt offener Investoren- und
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des
Klinikgeländes in Eberstadt wird zugestimmt. Teilnehmen können nur
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros.
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs- und
Verfahrensmanagement wird zugestimmt.
4. An der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Zielquote von 20 % mittlere
Einkommen und 25 % geringe Einkommen im geförderten Wohnungsbau wird
festgehalten. Die 20 % für mittlere Einkommen sind auf dem Areal zu errichten. Die 25 %
Förderquote für geringe Einkommen werden an anderer Stelle im Stadtgebiet
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(ausgenommen Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf, „soziale Brennpunkte“ oder
ehemalige Soziale-Stadt-Gebiete) realisiert.
5. Der Finanzierung der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie
Preisgelder über die Kostenstelle 061-001-1000 wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2019
Anlass
Das Klinikgelände in Eberstadt kann einer neuen Nutzung zugeführt werden, da das
Teilklinikum Eberstadt an den Standort Grafenstraße der städtischen Kliniken in die
Darmstädter Innenstadt verlagert wird. Das bebaute Klinikareal in Eberstadt weist eine
Größe von 4,6 ha auf.
Historie
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden erste Gebäude als Provinzial- und
Pflegeanstalt errichtet. Es handelt sich dabei um zwei größere Gebäudekomplexe und
ein kleines Verwaltungsgebäude, die heute unter Denkmalschutz stehen. Nach einer
kürzeren Zeit als Kriegs- und Gefangenenlazarett begann nach Kriegsende die Nutzung
als Teilkrankenhaus in Eberstadt. Weitere Gebäudekomplexe für die Klinik wurden über
mehrere Jahrzehnte errichtet. Heute ist das Areal geprägt von verschiedenen Baustilen,
verteilt auf einem großzügig angelegten Gelände mit parkähnlichen Grünstrukturen und
wertvollem Baumbestand.
Bestandsbebauung
Die denkmalgeschützte Bausubstanz liegt als Blickfänger an der Heidelberger
Landstraße. Auf der Grundstücksgrenze besteht noch die historische Toranlage, der
ursprüngliche Eingang zu dem Gelände. Darüber hinaus befinden sich vier weitere
Gebäudekomplexe mit Höhen von ein- bis sechs Geschossen auf dem Areal, die im
Rahmen vergangener Klinikerweiterungen entstanden sind. An die Nordwest-Ecke des
Grundstücks anknüpfend steht ein
Seniorenzentrum, das als solches bestehen bleiben soll und im Augenblick mit den
Räumen der Psychosomatik baulich verbunden ist. Unterirdisch sind die Klinikgebäude
mit mehreren Gängen, die auch versorgungstechnische Elemente für die Gebäude
enthalten, verbunden.
Sonstige Rahmenbedingungen
Das Gelände ist in vielerlei Hinsicht geprägt von seiner Lage am Standrand. Dies
zeichnet sich zum einen an einem hohen vorhandenen Grünbestand ab. Die geringe
Bebauungsdichte hat es ermöglicht, dass sich parkähnliche Strukturen mit teilweise
sehr großformatigen erhaltenswerten Bäumen entwickeln konnten. Zur Heidelberger
Landstraße hin wurde in der Vergangenheit eine ansehnliche Baumallee angelegt.
Zum anderen prägen die in den letzten 50 Jahren hinzugekommenen umliegenden
Wohnnutzungen das Areal. Als Infrastruktureinrichtungen sind Grundschule, Kitas,
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Ärztinnen und Ärzte vorhanden. Die
Versorgung ist als gut zu bezeichnen.
In den 1970ger Jahren entstand am südlichen Stadtrand neben dem Klinikgelände eine
für diese Zeit typische Großwohnsiedlung. Der Anteil an Bezugsberechtigten nach SGB
ist dort überdurchschnittlich hoch.
Z
i
e
l
:
Das Klinikareal soll für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Dabei soll mit dem Anteil
des geförderten Wohnungsbaus hinsichtlich der Menge und der qualitativen Gestaltung
ein sensibler Umgang gefunden werden.
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Ausschnitt aus der Stadtkarte - ohne Maßstab
Zu 1.:
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Investoren-
und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der
Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der sich Bewerbenden
zu ermitteln und die Zahl der
Bietenden einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen
werden Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit
Kaufangebot aufgefordert.
Da der Kreis der Teilnehmenden durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird,
handelt es sich um einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf
Bewerberinnen/Bewerber gesetzt werden und weitere fünfzehn im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt werden. Es werden ausschließlich
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros zur Teilnahme am
Wettbewerb zugelassen.
Zu 2.
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu
schaffen und gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicherzustellen, soll das
Instrument der sogenannten Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in
einer Projektbeschreibung städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und
ökologische Rahmenbedingungen vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden
Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet. Alle eingereichten Konzepte der
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Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und bewertet. Auf diese Weise
sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer Hinsicht besten
Entwürfe ermittelt werden.
Zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung
getroffen werden:
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle
Teilnehmenden aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen
Umschlag mit einem individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, Die Umschläge der
drei Entwürfe mit der besten Bewertung werden nach Preisvergabe durch die Jury
geöffnet. Anschließend entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die
endgültige Reihenfolge der Preisträger entsprechend einer in der Bewertungsmatrix
festgelegten Gewichtung.
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem,
zielgruppengerechtem und städtebaulich attraktivem Lebensraum vor dem Hintergrund
einer möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren gewährleistet.
Zu 3.:
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne
Stimmrecht in die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater
öffentlicher Aufruf. Des Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.
Zu 4.:
Bei der Entwicklung des Standorts wird ein sensibler Umgang mit der sozialen
Zusammensetzung des Quartiers beachtet. An der von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen städtischen Zielsetzung von anteilig
20% Wohnen für mittlere Einkommen bei neuen Projekten wird auf dem Areal
festgehalten. Besonderer Wert wird dabei auf gestalterische und innovative
Wohnqualitäten gelegt.
Aufgrund der besonderen Lage wird an diesem Standort der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017 / 0031), in dem 25 % der
Bruttogeschossfläche Wohnen für geringe Einkommen zu sichern sind, modifiziert
umgesetzt.
Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen
für geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine
Verlängerung von Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in
entsprechender Anzahl leisten. Die
Verlagerung des Wohnraums für geringe Einkommen darf nicht in Stadtteilen mit
besonderem
Entwicklungsbedarf, nicht in „Sozialen Brennpunkten“ und nicht in ehemaligen Soziale-
StadtGebieten erfolgen. Diese Forderung wird Bestandteil des Wettbewerbes und
deren Erfüllung ist von Seiten des Investors nachzuweisen.
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Inhaltliche Anforderungen
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden, die im
Rahmen der Stadtteilforen abgegeben wurden. Auch die Inhalte des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2014 (SV-Nr. 2014/0020) werden
aufgenommen.
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden:
In dem
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entstehen. Die künftige Bebauung soll sich
in das Umfeld einfügen, so dass kein neues Planungsrecht durch einen B- Plan
geschaffen werden muss. In der zu erhaltenden denkmalgeschützten Bausubstanz sind
auch andere, wohngebietsverträgliche Nutzungen denkbar. Der hochwertige
Grünbestand soll erhalten bleiben und in das neue Bebauungskonzept integriert
werden. Das Areal soll zum Umfeld hin bezüglich Nutzung und Gestaltung geöffnet und
verknüpft werden.
Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht hochwertiges und innovatives Konzept. Die
Einbindung der grünen Freiräume soll intensiv thematisiert und das Areal zu einem
naturbezogenen Wohnquartier entwickelt werden.
Zu 5.:
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen
Planungsmitteln zur Verfügung.
Darmstadt, 16.04.2019
Dezernat III
i.V.
Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Heidelberger Landstraße
- Grafenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2026/0015
- Typ
- Antrag
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00