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SV-2026/0015

Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 11. Februar 2026 betr. Klinikgelände Eberstadt

Antrag 17.02.2026

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SV-2026/0015

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Vorlage-Nr. SV-2026/0015 
 
 
Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 11. Februar 2026 
betr. Klinikgelände Eberstadt 
 
 
 
 
Stadtverordneter Helmut Klett   Datum: 11.02.2026 
 
fraktionsbefreit    
Dringlichkeitsantrag gemäß § 20 GOStv 
Zur sofortigen Sicherung der Planungshoheit für das Klinikgelände Eberstadt ist ein 
Erlass einer Veränderungssperre zur Durchsetzung des Wettbewerbsbeschlusses 
von 2019 zu beschließen. 
Der Magistrat wird im Einzelnen dazu beauftragt: 
1. Aufstellungsbeschluss:  
Es ist unverzüglich ein Verfahren mit Ziel zur Aufstellung eines Bebauungsplans 
für das Areal des ehemaligen Klinikums Eberstadt einzuleiten. Das Planungsziel 
muss die Umsetzung der städtebaulichen Qualitäten sicherstellen, die im 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Vorlage-Nr. 2019/0031 vom 
16.04.2019 (Durchführung eines Wettbewerbs) definiert wurden. 
2. Erlass einer Veränderungssperre:  
Zur Sicherung der unter Punkt 1 genannten Planung ist gemäß § 14 BauGB eine 
Veränderungssperre als Satzung zu erlassen. Damit wird die Erteilung von 
Baugenehmigungen nach § 34 BauGB oder im Rahmen des sog. „Bauturbos“ (§ 
246 Abs. 14 BauGB) bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans unterbunden. 
3. Berichtspflicht:  
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zur nächsten Sitzung schriftlich 
darzulegen, warum der bindende Beschluss zur Durchführung eines Wettbewerbs 
aus dem Jahr 2019 bisher nicht umgesetzt wurde. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der angekündigten Absicht des Magistrats, das Areal 
kurzfristig über den „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) bzw. § 34 BauGB zu bebauen. Da 
dies ohne die im Jahr 2019 beschlossene wettbewerbliche Qualitätssicherung 
geschehen soll, droht ein unwiederbringlicher Verlust der Planungshoheit der 
Stadtverordnetenversammlung. 
Wird der Antrag nicht heute in der Sitzung am 19. Februar behandelt, könnten bereits 
vor der nächsten Sitzung unumkehrbare Fakten (z. B. durch Bauvorbescheide) 
geschaffen werden, die den Beschluss von 2019 endgültig ins Leere laufen lassen. 
Da der Magistrat gemäß § 66 HGO an Beschlüsse der 
Stadtverordnetenversammlung gebunden ist, dürfte das aktuelle Vorgehen einen 
Umgehungstatbestand des erklärten Willens der Stavo darstellen. Eine 
Veränderungssperre ist das einzige Mittel, um den Magistrat rechtlich zur Einhaltung 
des StaVo-Beschlusses zu bewegen.  
Selbstverständnis StaVo:  
Wenn wir heute zulassen, dass der Magistrat einen klaren Stavo-Beschluss 
(Wettbewerb 2019) durch die Hintertür (§ 34 und oder Bauturbo) ignoriert, macht sich 
dieses Haus faktisch überflüssig! Erinnern will ich Sie an § 66 HGO. Der Magistrat 
ist kein "Ersatzgesetzgeber“. Wer heute gegen die Dringlichkeit stimmt, legitimiert, 
dass der Magistrat auch künftige Beschlüsse anderer Fraktionen einfach "aussitzt" 
oder umgeht. 
Warum eigentlich der Beschluss 2019:

2 
Bauen nach § 34 bedeutet: Das Minimum an gesetzlichem Standard. Bauen nach 
Wettbewerb bedeutet: Beste Architektur, Klimaschutz und soziale Infrastruktur für 
Eberstadt.“ 
 
Absolutes „No-go“:  
Der „Bauturbo“ (§ 246 BauGB) mag für schnelle Notunterkünfte oder einfache 
Wohnbauten gedacht sein. Auf einem so sensiblen Areal wie der des alten 
Klinikgeländes (Denkmalschutz!) führt das zu gesichtsloser Nachverdichtung ohne 
die versprochene „Grüne Mitte“. Das Stadtplanungsamt bekäme eine völlig 
unangemessene „Macht“ und wäre den Begehrlichkeiten ohne parlamentarische 
Kontrolle ausgesetzt. Wir schulden den Bürgern in Eberstadt eine Bürgerbeteiligung 
und die Qualität, die wir 2019 versprochen haben. 
Freie Kraftentfaltung?  
Ohne Veränderungssperre schaffen wir einen Wildwesten für Investoren, der am 
Ende ziemlich sicher zu unzähligen Klagen führen wird. 
Zurück zur „StaVo-Hoheit“:  
Eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist das sauberste juristische Werkzeug, 
um geordnete Verhältnisse zu schaffen und den Magistrat zu zwingen, den 
Wettbewerb endlich zum Abschluss zu bringen. Eine Aufhebung dieses Beschlusses 
ist nirgendwo vom Magistrat als Vorlage in dieses Haus eingebracht worden. 
Zusatz-Argument für die Dringlichkeit: 
Die Kommunalwahl steht vor der Tür. Wir können dieses strategisch wichtige 
Gelände nicht für Monate in einer rechtlichen Grauzone lassen, während der 
Magistrat Fakten schafft, die das neue Parlament nach dem 15. März nicht mehr 
korrigieren kann! 
 
Anlage: Damalige Magistratsvorlage

3 
Magistratsvorlage  
  
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle:  
25.04.2019  
an den Magistrat    zur 
Kenntnis    zur 
Beschlussfassung  
  
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I  
Dezernat IV 
Dezernat V  
 OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Dezernat III  
  
Amt: Stadtplanungsamt  
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung    zur 
Kenntnis    zur 
Beschlussfassung    zur 
abschließenden Beschluss-  
       fassung Fachausschuss  
Behandlung in   Ja  Nein öffentl. 
Sitzung      
Verteiler:        
  Ja  Nein   
  
Vorlage-Nr. 2019/0031  
 Internetfähig           
Magistratsbeschluss-Nr.  
    
Produkt-Nr.: 511020  
Kostenstelle: 061-001-1000  Investitionsnummer:        
Kostenträger: 5110-21  Sachkonto: 6779300  
  
Betreff:  Vorbereitung und Durchführung Realisierungswettbewerb und Konzeptvergabe 
Klinikareal Eberstadt  
  
Vorlage vom: 16.04.2019  
  
Beschlussvorschlag:  
1. Der Durchführung eines Wettbewerbs als begrenzt offener Investoren- und  
Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Entwicklung des 
Klinikgeländes in Eberstadt wird zugestimmt. Teilnehmen können nur 
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros.  
2. Dem Verfahren der Konzeptvergabe wird zugestimmt.  
3. Der Beauftragung eines Planungsbüros mit dem Wettbewerbs- und 
Verfahrensmanagement wird zugestimmt.  
4. An der von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Zielquote von 20 % mittlere 
Einkommen und 25 % geringe Einkommen im geförderten Wohnungsbau wird  
festgehalten. Die 20 % für mittlere Einkommen sind auf dem Areal zu errichten. Die 25 %  
Förderquote für geringe Einkommen werden an anderer Stelle im Stadtgebiet

4 
(ausgenommen Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf, „soziale Brennpunkte“ oder 
ehemalige Soziale-Stadt-Gebiete) realisiert.   
5. Der Finanzierung der Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie 
Preisgelder über die Kostenstelle 061-001-1000 wird zugestimmt.  
  
Anlagen:     
  
Datenschutzrelevante Anlage:     
  
 
  
Beschluss des Magistrats vom

5 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.04.2019  
  
  
Anlass  
Das Klinikgelände in Eberstadt kann einer neuen Nutzung zugeführt werden, da das  
Teilklinikum Eberstadt an den Standort Grafenstraße der städtischen Kliniken in die 
Darmstädter Innenstadt verlagert wird. Das bebaute Klinikareal in Eberstadt weist eine 
Größe von 4,6 ha auf.   
  
  
Historie  
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden erste Gebäude als Provinzial- und 
Pflegeanstalt errichtet. Es handelt sich dabei um zwei größere Gebäudekomplexe und 
ein kleines Verwaltungsgebäude, die heute unter Denkmalschutz stehen. Nach einer 
kürzeren Zeit als Kriegs- und Gefangenenlazarett begann nach Kriegsende die Nutzung 
als Teilkrankenhaus in Eberstadt. Weitere Gebäudekomplexe für die Klinik wurden über 
mehrere Jahrzehnte errichtet. Heute ist das Areal geprägt von verschiedenen Baustilen, 
verteilt auf einem großzügig angelegten Gelände mit parkähnlichen Grünstrukturen und 
wertvollem Baumbestand.   
  
  
Bestandsbebauung  
Die denkmalgeschützte Bausubstanz liegt als Blickfänger an der Heidelberger 
Landstraße. Auf der Grundstücksgrenze besteht noch die historische Toranlage, der 
ursprüngliche Eingang zu dem Gelände. Darüber hinaus befinden sich vier weitere 
Gebäudekomplexe mit Höhen von ein- bis sechs Geschossen auf dem Areal, die im 
Rahmen vergangener Klinikerweiterungen entstanden sind. An die Nordwest-Ecke des 
Grundstücks anknüpfend steht ein  
Seniorenzentrum, das als solches bestehen bleiben soll und im Augenblick mit den 
Räumen der Psychosomatik baulich verbunden ist. Unterirdisch sind die Klinikgebäude 
mit mehreren Gängen, die auch versorgungstechnische Elemente für die Gebäude 
enthalten, verbunden.   
  
  
Sonstige Rahmenbedingungen  
Das Gelände ist in vielerlei Hinsicht geprägt von seiner Lage am Standrand. Dies 
zeichnet sich zum einen an einem hohen vorhandenen Grünbestand ab. Die geringe 
Bebauungsdichte hat es ermöglicht, dass sich parkähnliche Strukturen mit teilweise 
sehr großformatigen erhaltenswerten Bäumen entwickeln konnten. Zur Heidelberger 
Landstraße hin wurde in der Vergangenheit eine ansehnliche Baumallee angelegt.   
Zum anderen prägen die in den letzten 50 Jahren hinzugekommenen umliegenden  
Wohnnutzungen das Areal. Als Infrastruktureinrichtungen sind Grundschule, Kitas, 
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und Ärztinnen und Ärzte vorhanden. Die 
Versorgung ist als gut zu bezeichnen.   
In den 1970ger Jahren entstand am südlichen Stadtrand neben dem Klinikgelände eine 
für diese Zeit typische Großwohnsiedlung. Der Anteil an Bezugsberechtigten nach SGB 
ist dort überdurchschnittlich hoch.   
  
 
Z
i
e
l
:   
Das Klinikareal soll für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Dabei soll mit dem Anteil 
des geförderten Wohnungsbaus hinsichtlich der Menge und der qualitativen Gestaltung 
ein sensibler Umgang gefunden werden.

6 
  
  
Ausschnitt aus der Stadtkarte - ohne Maßstab  
  
Zu 1.:   
Beabsichtigt ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Investoren- 
und Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der 
Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Eignungsvoraussetzungen der sich Bewerbenden 
zu ermitteln und die Zahl der  
Bietenden einzugrenzen. Anhand der Referenzen und der besonderen Eignungen 
werden Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfs mit 
Kaufangebot aufgefordert.   
Da der Kreis der Teilnehmenden durch das beschriebene Verfahren beschränkt wird, 
handelt es sich um einen begrenzt offenen Wettbewerb. Es sollen fünf 
Bewerberinnen/Bewerber gesetzt werden und weitere fünfzehn im Rahmen des 
Teilnahmewettbewerbs zur Teilnahme ausgewählt werden. Es werden ausschließlich 
Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Planungsbüros zur Teilnahme am 
Wettbewerb zugelassen.   
  
  
Zu 2.   
Um trotz steigender Immobilienpreise eine soziale Durchmischung im Quartier zu 
schaffen und gleichzeitig eine hohe bauliche Qualität sicherzustellen, soll das 
Instrument der sogenannten Konzeptvergabe angewendet werden. Die Stadt wird in 
einer Projektbeschreibung städtebauliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und 
ökologische Rahmenbedingungen vorgeben. Aus der Projektbeschreibung werden 
Bewertungskriterien abgeleitet und gewichtet. Alle eingereichten Konzepte der

7 
Bietenden werden anhand der Bewertungsmatrix geprüft und bewertet. Auf diese Weise 
sollen die in städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökologischer Hinsicht besten 
Entwürfe ermittelt werden.  
Zur Abgabe eines  Kaufpreisangebotes für das Grundstück soll die folgende Regelung 
getroffen werden:    
Das Areal wird zunächst zu einem Festpreis angeboten, der vorab unter Mitwirkung der 
städtischen Bodenbewertungsstelle ermittelt wurde.   
Um auch ein gutes wirtschaftliches Ergebnis für die Stadt zu erzielen, werden alle 
Teilnehmenden aufgefordert mit Abgabe ihres Entwurfs einen verschlossenen 
Umschlag mit einem individuellen Kaufpreisangebot abzugeben, Die Umschläge der 
drei Entwürfe mit der besten Bewertung werden nach Preisvergabe durch die Jury 
geöffnet. Anschließend entscheidet das individuelle Kaufpreisangebot über die 
endgültige Reihenfolge der Preisträger entsprechend einer in der Bewertungsmatrix 
festgelegten Gewichtung.   
Mit der Konzeptvergabe wird ein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem, 
zielgruppengerechtem und städtebaulich attraktivem Lebensraum vor dem Hintergrund 
einer möglichst schnellen Umsetzung in einem rechtssicheren Verfahren gewährleistet.   
  
Zu 3.:  
Zur Durchführung des Wettbewerbs soll ein externes Büro mit dem Wettbewerbs- und  
Verfahrensmanagement beauftragt werden. Bestandteil des Verfahrens soll auch eine 
Beteiligung der Öffentlichkeit sein. Es ist geplant – wie in anderen Verfahren bereits 
durchgeführt und bewährt – zwei Bürgerinnen/Bürger als Sachverständige ohne 
Stimmrecht in die Preisgerichtsjury aufzunehmen. Hierzu erfolgt ein separater 
öffentlicher Aufruf. Des Weiteren werden nach Abschluss des Wettbewerbs die 
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich 
gemacht.  
  
  
Zu 4.:  
Bei der Entwicklung des Standorts wird ein sensibler Umgang mit der sozialen  
Zusammensetzung des Quartiers beachtet. An der von der 
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen städtischen Zielsetzung von anteilig 
20% Wohnen für mittlere Einkommen bei neuen Projekten wird auf dem Areal 
festgehalten. Besonderer Wert wird dabei auf gestalterische und innovative 
Wohnqualitäten gelegt.   
Aufgrund der besonderen Lage wird an diesem Standort der Beschluss der  
Stadtverordnetenversammlung (Vorlage-Nr. 2017 / 0031), in dem 25 % der  
Bruttogeschossfläche Wohnen für geringe Einkommen zu sichern sind, modifiziert 
umgesetzt.   
Der Investor muss an anderer Stelle im Stadtgebiet den geforderten Anteil an Wohnen 
für geringe Einkommen in absoluter Größenordnung unterbringen oder eine 
Verlängerung von Belegungsrechten an anderer Stelle im Stadtgebiet in 
entsprechender Anzahl leisten. Die  
Verlagerung des Wohnraums für geringe Einkommen darf nicht in Stadtteilen mit 
besonderem  
Entwicklungsbedarf, nicht in „Sozialen Brennpunkten“ und nicht in ehemaligen Soziale-
StadtGebieten erfolgen. Diese Forderung wird Bestandteil des Wettbewerbes und 
deren Erfüllung ist von Seiten des Investors nachzuweisen.

8 
Inhaltliche Anforderungen   
Bei der Entwicklung der inhaltlichen Anforderungen oder Rahmenbedingungen für die 
Planungsaufgabe sollen Anregungen der Bürgerschaft berücksichtigt werden, die im 
Rahmen der Stadtteilforen abgegeben wurden. Auch die Inhalte des Beschlusses der  
Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2014 (SV-Nr. 2014/0020) werden 
aufgenommen.  
  
Bereits jetzt können für den Wettbewerb die folgenden Zielvorgaben genannt werden: 
In dem  
Plangebiet soll ein attraktives Wohnquartier entstehen. Die künftige Bebauung soll sich 
in das Umfeld einfügen, so dass kein neues Planungsrecht durch einen B- Plan 
geschaffen werden muss. In der zu erhaltenden denkmalgeschützten Bausubstanz sind 
auch andere, wohngebietsverträgliche Nutzungen denkbar. Der hochwertige 
Grünbestand soll erhalten bleiben und in das neue Bebauungskonzept integriert 
werden. Das Areal soll zum Umfeld hin bezüglich Nutzung und Gestaltung geöffnet und 
verknüpft werden.   
Erwartet wird ein, in gestalterischer Hinsicht hochwertiges und innovatives Konzept. Die 
Einbindung der grünen Freiräume soll intensiv thematisiert und das Areal zu einem 
naturbezogenen Wohnquartier entwickelt werden.   
Zu 5.:  
Die Mittel für die Vorbereitung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens sowie die 
Preisgelder stehen im Haushalt des Stadtplanungsamtes unter allgemeinen 
Planungsmitteln zur Verfügung.   
  
  
Darmstadt, 16.04.2019  
  
Dezernat III    
i.V.  
  
  
  
     Dezernat IV        Dezernat V  
Jochen Partsch       André Schellenberg      Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer       Stadträtin

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  • Heidelberger Landstraße
  • Grafenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0015
Typ
Antrag
Datum
17.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00