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2826/2025

Vertretung der Stadt Köln im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.5.5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3431 Zeichen

*14.11.2025: Vorschlag des Oberbürgermeisters für den Vorsitzenden ergänzt  
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 2826/2025 
Freigabedatum 
06.11.2025, Ergänzung 14.11 *  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vertretung der Stadt Köln im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I.  Den Vorsitz im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen übernimmt 
 
Beigeordneter Markus Greitemann 
 
 
II. Als Mitglied des Vorstands aus dem Kreis der Familie der Stifterinnen wird 
 
 
 Frau Brigitta Nesseler-Komp bestimmt. 
 
III. Der Rat wählt in den Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen das Ratsmitglied 
 
_____________________________. 
 
Diese Wahl erfolgt für drei Jahre, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit 
zum Rat. 
 
IV.  Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance 
Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
Rat 20.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen der mit Stiftungsurkunde vom 16.10.1888 gegründe-
ten rechtlich unselbständigen Krankenhausstiftung Worringen sind ausschließlich für die Un-
terbringung und Versorgung bedürftiger Bewohner*innen des Elisabeth-von-Thüringen-Hau-
ses des Caritasverbands Köln in Köln-Worringen zu verwenden. Der Stiftungsvorstand hat an-
gesichts der Größe der zu vergebenden Fördermittel am 31.08.2015 beschlossen, die 
Vergabe der Mittel auf die Stiftungsverwaltung zu übertragen. Der Vorstand tagt nur noch, 
wenn grundsätzliche Fragen zu klären sind oder ein Mitglied dies wünscht. Die Verwaltung be-
richtet über die Verwendung der Stiftungsmittel an den Vorstand.  
Laut Stiftungsurkunde vom 16.10.1888 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: 
- Den Vorsitz hat der*die Oberbürgermeister*in, falls diese*r katholisch ist; falls dies 
nicht der Fall ist, ein*e katholische*r Beigeordnete*r, 
- ein Mitglied der Familie der Stifterinnen, 
- der für die katholische Kirche in Worringen zuständige leitende Pfarrer, derzeit Pfarrer 
Thomas Wolff 
- ein auf drei Jahre zu wählendes Mitglied des Rates 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit-
telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach 
dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal-
tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien 
ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein-
zusetzen.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2826/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2025
Erstellt
22.09.2025 11:23