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3432/2018

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung

Mitteilung Ausschuss 29.10.2018

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2018.03.01 Konzept_Massnahmenplan humanitäre Hilfen Bschl.Vorl. 0374_2018

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2018.03.01 Konzept_Massnahmenplan humanitäre Hilfen Bschl.Vorl. 0374_2018

28145 Zeichen

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-
Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
 
I. Ausgangslage 
Im öffentlichen Raum wurde im vergangenen Jahr eine zunehmende Verelendung von Zu-
wanderern aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wahrgenommen. Der 
Rat hat deshalb die Implementierung humanitärer Hilfen insbesondere für die Zielgruppe der 
Zuwanderer aus den EU-2-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien beschlossen. Für diese 
Menschen werden aufgrund von fehlenden sozialrechtlichen Leistungsansprüchen bisher 
kaum humanitäre Angebote vorgehalten, da die bestehenden Projekte und Programme für 
hilfebedürftige EU-Osteuropäer zum Teil programmatisch humanitäre und medizinische Hilfe 
ausschließen. 
Der Rat hat die Verwaltung damit beauftragt, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu erarbei-
ten und schnellstmöglich umzusetzen, um diese Situation zu mildern, eine soziale Befrie-
dung herzustellen und Obdachlosigkeit zu reduzieren. Ferner hat er für 2018 ein Budget in 
Höhe von 650.000 € für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag steht aus-
weislich der mittelfristigen Finanzplanung voraussichtlich auch in den kommenden Jahren 
zur Verfügung. 
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass nur eine humanitäre Angebotsschaffung und -
ausweitung nicht zielführend ist, weil unmittelbar ein Sogeffekt eintreten wird, der zu einer 
erhöhten und überregionalen Nachfrage führen würde. Deshalb ist die vom Beigeordneten 
des Dezernats V geleitete Expertenrunde im letzten Quartal 2017 zum Ergebnis gekommen, 
in der Konzeption humanitäre und ordnungsbehördliche Maßnahmen zu kombinieren. Die 
neu entwickelten humanitären Maßnahmen sollen an bestehende Angebote der Träger an-
gedockt werden, um ihre Wirkung möglichst unverzüglich entfalten zu können und keine wei-
tere eigenständige Struktur aufbauen zu müssen. 
Erfahrungen der Einrichtungen des Wohnungslosenhilfesystems sehen durch Hilfesuchende, 
die nicht der Kölner Wohnungslosen-Szene angehören (wie zum Beispiel die genannten 
Menschen aus den EU-Osterweiterungsländern), die heimischen Wohnungslosen be- oder 
verdrängt. Eine Hürde für diese Zielgruppe bilden Kultur- und Sprachbarrieren oder fehlende 
sozialhilferechtliche Grundlagen. So können Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten, die sich im 
Rahmen der Freizügigkeit zur Arbeitsaufnahme in Köln aufhalten, im Hilfesystem der Woh-
nungslosenhilfe nicht adäquat in die bestehenden Beratungs- und Hilfestrukturen eingebun-
den werden. 
Die Stadt Köln hat nachfolgenden Maßnahmenplan nach mehreren intensiven Beratungen 
mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, der Kölner Trägerlandschaft, der Polizei und 
mit Herrn Prof. Münch von der Hochschule Düsseldorf erstellt. 
 
I.1. Zielgruppe 
Zielgruppe des Maßnahmenplans sind wohnungslose oder in prekären Wohnverhältnissen 
lebende Menschen, für die das bestehende Hilfesystem wegen fehlender sozialrechtlicher 
Zuständigkeit, fehlender Leistungsansprüche und/oder wegen sprachlich-kultureller Hürden 
keine Angebote vorhält. Prekäre Wohnverhältnisse treten sowohl bei Überbelegungen von 
Wohnraum, als auch im Rahmen verdeckter Schlafplätze und Lager auf, z. B. an Bahnstre-

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
2 
cken und in Wäldern. Es handelt sich nach den Erfahrungen des Streetwork-Projektes in der 
Kölner Innenstadt überwiegend um eher bildungsferne Menschen. Ohne berufliche Qualifika-
tion haben diese Zuwanderer kaum eine realistische Perspektive auf dem ersten Arbeits-
markt, die ihnen z.B. als arbeitssuchende EU-Bürger/innen auch über 6 Monate hinaus den 
Aufenthalt im Rahmen der EU-Freizügigkeitsberechtigung erlauben würde.  
 
Häufige Problemlagen der betroffenen Menschen sind: 
 Mangel an existentieller Versorgung mit Nahrung, Kleidung und der Möglichkeit, sich 
und seine Kleidung zu reinigen und zu pflegen; 
 Wohnungslosigkeit; 
 Leiden unter ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen; 
 Mangel an medizinischer Versorgung; 
 fehlende Sprachkenntnisse; 
 fehlende Kenntnisse in Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf), 
 fehlende Möglichkeit der Ordnungsbehördlichen Anmeldung 
 Leiden in der Prostitution; 
 soziale Ausgrenzung und Diskriminierung; 
 fehlende Möglichkeit, Bildungs- und Spracherwerbsangebote zu nutzen, weil in dieser 
Zeit das Überleben und die Existenz gesichert werden muss; 
 fehlender Zugang zu sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und dadurch fehlende 
Chancen zur gesellschaftlichen Integration. 
 Mangelnde sprachliche und kulturelle Öffnung der für diesen Personenkreis zugängli-
chen Regelsysteme 
 Armutszuwanderung setzt sich vor allem bei den Menschen fort, die bereits im Heimat-
land benachteiligt waren 
 
Nach Meinung der Expertinnen und Experten ist parallel zu den kurzfristig aufzunehmenden 
humanitären Maßnahmen eine genauere Einschätzung der Größenordnung betroffener 
Menschen und ihrer Bedarfslage notwendig. Die mediale Wahrnehmung und die fachliche 
Einschätzung über die betroffene Zielgruppe divergieren. Hierzu sollen unter anderem die 
Ergebnisse der aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischer Hilfsfonds 
für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) drittmittelfinanzierten Projekte („Will-
kommen und Ankommen in Köln“ und BONVENA) , angesiedelt in der Dienststelle Diversity 
und die weiteren Ergebnisse des Streetwork im Amt für Soziales und Senioren (s.u.) ausge-
wertet werden. 
 
Im Juni 2017 wurde ein vom Amt für Soziales und Senioren initiiertes Streetworkprojekt ge-
startet, das zunächst einer Bestandsaufnahme dienen soll. Hierbei wurden verschiedene 
Gruppen identifiziert. Unter anderem wurde die angetroffene Gruppe der EU-Zuwanderer 
nach ihren Bedarfen und Vorstellungen befragt, da diese aufgrund gesetzlicher Einschrän-
kungen weder Leistungsansprüche zur Existenzsicherung haben, in der Regel nicht kran-
kenversichert sind, noch auf die qualifizierten Hilfen des Wohnungslosenhilfesystems in Köln 
zurückgreifen können.

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
3 
Die folgende Matrix zeigt den Status quo anhand der vorhandenen Zielgruppen und Hilfen 
und macht deutlich, dass gegenwärtig nur ein sehr eingeschränkter Zugang der EU-
Zuwandererinnen und Zuwanderer zu diesen Angeboten besteht: 
 
Angebote Personen/ 
Zielgruppe 
  
 Drogen- 
abhängige 
Menschen (ille-
gale Drogen) 
Wohnungs-
lose Menschen 
mit einem Hil-
febedarf nach § 
67 SGB XII 
Menschen aus EU-
Osteuropa/Zuwande-
rung 
Notschlafstellen 
      
Unterbringung nach dem 
OBG 
 
      
Wohnhilfeprojek-
te/Betreutes Wohnen 
 
     
Krankenwohnung 
      
Streetwork 
     bedarf der Ergän-
zung/Aufstockung 
Tagesaufenthalt mit 
Grundversorgung 
 
     
Beratung/Clearing 
       
Konsumraum, Substitution, 
Psychosoziale Betreuung 
(PSB) 
 
    eingeschränkt 
Tagesstrukturierung      
 
Die Verwaltung zieht in Betracht, weitere fundierte Kenntnis über die betroffenen Menschen 
und deren Lebenslage sowie deren Bedarfe mittels einer wissenschaftlichen Studie zu erlan-
gen. Vorab sollen aber die Erkenntnisse aus dem erweiterten Streetwork und aus den Pro-
jekten „Willkommen und Ankommen in Köln“ sowie BONVENA (5 Vollzeitstellen Streetwork) 
ausgewertet werden.

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
4 
I.2 Bestehende soziale Angebote für die Zielgruppe hilfebedürftiger EU-Osteuropäer 
In Köln gibt es seit Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit (s.u. *, 01.01.2014) eine Reihe 
von bewährten Angeboten, die sich speziell an die hilfebedürftigen Menschen aus den Staa-
ten der EU-Ost-Erweiterung richten. Allerdings handelt es sich hier ausschließlich um dritt-
mittelgeförderte Projekte mit befristeter Laufzeit.  
Dazu gehörten bzw. gehören: 
 Projekt „Willkommen in Köln“ (01.01.2014 – 31.12.2016) 
aus ESF-Mitteln von der Dienststelle Diversity verantwortet. Drei Projektstandorte in 
Ehrenfeld, Kalk und Mülheim 
Ergebnisse 
In den Jahren 2014 bis 2016 fanden knapp 10.000 Beratungskontakte statt. Mit mehr 
als 1.700 Menschen aus Südosteuropa wurden Kompetenzfeststellungen durchge-
führt, Bewerbungstrainings, Begleitungen und mehr vorgenommen, so dass davon 
295 Menschen in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden konnten. 
 Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ als Verlängerung und Auswei-
tung von „Willkommen in Köln“ 
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet seit dem 
01.01.2017 in den Sozialräumen „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, 
„Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße“, „Hum-
boldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Meschenich und Rondorf“ statt. 
 
Sukzessive ist die Ausweitung des Projektes auf weitere Sozialräume geplant. Eine 
Verlängerung der Laufzeit des Projektes über das Projektende 31.12.2018 hinaus 
wird - abhängig von den ministeriellen Vorgaben - zeitnah beantragt.  
 
Ergebnisse 
In 2017 sind in den ersten drei Quartalen 1.378 Personen beraten und 236 in Arbeit 
vermittelt worden.  
 
 Projekt BONVENA  
EHAP-Projekt seit 01.01.2016 – 31.12.2018. Verbesserung der sozialen Eingliede-
rung von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und /-bürgern. 
 
Bestimmte Stadtgebiete in Köln wie Ehrenfeld, Mülheim und Kalk weisen gesamt-
städtisch eine erhöhte Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern auf. Mit 
drei Trägern (Lernende Region – Netzwerk Köln e.V., Ehrenfelder Verein für Arbeit 
(eva) gGmbH, Caritasverband  für die Stadt Köln e.V) aus diesen Stadtteilen werden 
rechts- und linksrheinische niedrigschwellige Beratungsstrukturen für die Zielgruppe 
aufgebaut.  
 
____________________ 
* Als letzte der ehemaligen EU-15-Länder öffneten Deutschland und Österreich am 1. Mai 2011 ihre Ar-
beitsmärkte für Bürgerinnen und Bürger aus den acht mittelosteuropäischen Staaten (MOE-Staaten), die 
im Jahr 2004 der Union beigetreten waren. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Bürgerinnen und -
bürgern den Zutritt zu Arbeitsmärkten in anderen Ländern der EU erlaubt, galt damit auch für Menschen 
aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn 
(sogenannte EU-8-Staaten). Am 1. Januar 2014 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2015 auf Menschen aus Kroatien 
ausgeweitet.

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
5 
Ergänzt werden die Angebote durch zwei zielgruppenspezifische Träger (LOOKS e.V 
und agisra e.V.), die sich schwerpunktmäßig auf Männer mit Prostitutionsproblematik 
sowie auf Frauen mit Gewalterfahrung spezialisiert haben. Wesentlicher Bestandteil 
des Projektes ist die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork). BONVENA setzt nied-
rigschwellig an und umfasst in erster Linie Ansprache, Beratung und Information. Die 
Beraterinnen und Berater der Träger suchen die Menschen an informellen und for-
mellen Treffpunkten in den Sozialräumen auf und bekommen so zunächst einen Zu-
gang zu den Menschen. Schlüssel zum Erfolg sind neben der aufsuchenden Arbeit 
die Sprachkenntnisse der Beraterinnen und Berater für den muttersprachlichen Zu-
gang zur Personengruppe, sowie die Begleitung der Menschen zu bestehenden An-
geboten des Regelsystems. 
Im EHAP- Projekt BONVENA wurden vom 01.01.16 bis 31.12.17 insgesamt 1.327 
Personen (664 Frauen/ 663 Männer) beraten und davon 1.042 Personen in das Re-
gelsystem vermittelt. Von den erfolgreich Vermittelten wurden 525 Personen beglei-
tet. Die meisten Beratenen kommen aus Bulgarien (809 Personen) und Rumänien 
(232 Personen). Von den 1.327 beratenen Personen war bei 214 Personen das 
Hauptanliegen Wohnungslosigkeit und 315 Personen wurden beraten, weil sie von 
Wohnungslosigkeit bedroht waren. 
 
Die Zahl der beim Streetwork angesprochenen Personen liegt deutlich höher als die 
Zahl der letztlich beratenen Personen.  
Bei gefestigten Kunden findet eine Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Bera-
tern des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ statt 
Ausgeschlossen vom EHAP sind finanzielle, humanitäre und medizinische Hilfen. 
 EHAP-Projekt „ZuBeFa“ (bis 31.12.2018) 
Zugehende Beratung von neu zugewanderten Familien und deren Kindern; in der 
Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien. In 7 Stadtbezirken.  
Zurzeit wird auf Bundesebene die 2.Förderphase des EHAP Projektes vorbereitet. 
Hierzu wird es für 2019 ein erneutes Ausschreibungs-und Bewilligungsverfahren ge-
ben, worauf sich die Stadt Köln bewerben kann.  
 
 Landesmittel des Ministeriums für Gesundheit Emanzipation, Pflege und Alter 
(MGEPA-NRW) zum Aufbau einer Clearingstelle zur Sicherung des regelhaften 
Zugangs zum Gesundheitssystem für Neuzugewanderte  
(Südost-EU im Fokus) 01.06.16 – 31.05.19. 
 
 Bundesförderung „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) „Nachhaltig 
Integration von Langzeitarbeitslosen in Mülheim  
(Antragsschwerpunkt Südost-EU), bis 31.12.2018. 
 
 Angebote im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit;  
Für geflüchtete und neuzugewanderte Kinder und Jugendliche, Unterstützung und 
Hilfen. 
 Bundesförderung „Jugend stärken im Quartier“  
(mit Sonderzuwendung für den Antragsschwerpunkt Südost-EU, für Köln aber ohne 
Sonderzuwendung bewilligt) bis 31.12.18.

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
6 
I.3 Auswertung der bisherigen Erfahrungen der Angebote für Personen aus den Staa-
ten der EU-Osterweiterung 
Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen für Köln ergibt, dass in allen bestehenden Pro-
jekten der Zugang zu EU-Zuwanderern auch jetzt schon in Teilen gelingt. Die in dem vorlie-
genden Konzept zusätzlich beschriebenen humanitären Hilfen, insb. für obdachlose Men-
schen, sollen dazu dienen, die betroffenen Menschen noch besser zu erreichen und weitere 
Übergänge in etablierte Beratung und Unterstützungsangebote zu bewirken; dies setzt na-
turgemäß ihre Bereitschaft voraus. 
Das Projekt BONVENA ist ein wichtiger Bestandteil der bereits jetzt bestehenden nieder-
schwelligen sozialen Angebote für die Zielgruppe der EU-Zugewanderten und wird aktuell 
über den EHAP bis zum 31.12.2018 finanziert. Damit das Projekt BONVENA nach Ablauf der 
derzeitigen Förderung auch weiterhin eine wichtige Brückenfunktion zum vorgelegten Maß-
nahmenplan Humanitäre Hilfen bilden kann, muss die Anschlussfinanzierung gesichert wer-
den. Dies wird die Stadt Köln versuchen durch eine erneute Antragstellung sicherzustellen. 
In den Netzwerken der bezirklichen Jugendpflege findet ein regelmäßiger Austausch über 
die Entwicklungen, Problemlagen und Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-
senen mit aktuellem Flucht- und Zuwanderungshintergrund statt. Mit abgestimmten Strate-
gien und Maßnahmen wird negativen Entwicklungen im Stadtteil entgegengewirkt. Eine Viel-
zahl der in diesem Rahmen geförderten (Mikro)Projekte und Maßnahmen leisten einen wich-
tigen Beitrag für das soziale Miteinander und tragen zumindest dazu bei, dass Problemlagen 
entschärft werden können.  
 
II. Humanitäre Hilfen zur Ergänzung der bestehenden Angebote 
 
Seit 2012 wird in Köln im Rahmen einer besonderen humanitären Winterhilfe ein nieder-
schwelliges Übernachtungsangebot während der Wintermonate bereitgestellt, dass sehr gut 
angenommen wird. 
Die Ausweitung der Hilfen soll der Erfüllung der existenziellen Bedarfe (Übernachtung, Ta-
gesaufenthalt, Verpflegung, Körperhygiene, Reinigung der Bekleidung, Ergänzung der Be-
kleidung, gesundheitliche Versorgung) dienen. Zusätzlich sollen die Beratungsangebote und 
die aufsuchende Sozialarbeit sowie das Streetwork gestärkt werden. 
Diese neuen, ergänzenden Angebote werden das Hilfesystem für wohnungslose Menschen 
mit besonderen sozialen Schwierigkeiten unterstützen und entlasten. Damit soll eine humani-
täre Erstversorgung zur Verfügung stehen, um einer Verelendung entgegen zu wirken.  
Die Expertinnen und Experten sind sich darüber einig, dass die Gesamtmaßnahme im Wege 
einer „Harm Reduction“, zur „Schadensminimierung“ für die Menschen beitragen wird.

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
7 
II.1 Ausweitung des bestehenden Unterbringungsangebots – „Zentrale Anlaufstelle“ 
 
Das niederschwellige und anonyme Winterhilfeangebot wird intensiv auch durch die EU-
Bürgerinnen bzw. EU-Bürger der EU-Osterweiterung (die sonst einen nur sehr eingeschränk-
ten Anspruch auf Sozialleistungen haben) in Anspruch genommen. Aufgrund dieser Erfah-
rung soll das Winterhilfeangebot zur humanitären Erstversorgung zu einem ganzjähri-
gen Angebot ausgeweitet werden. Hierzu wird das im Winter bestehende ordnungsbe-
hördliche Unterbringungsangebot um eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für den 
Personenkreis der EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger ohne sozialhilferechtlichen Leis-
tungsanspruch im Objekt der Winterhilfe erweitert.  
Diese Beratungs- und Anlaufstelle beinhaltet sprachkompetente Ansprechpersonen und eine 
Möglichkeit des Tagesaufenthaltes mit existentieller Versorgung.  
 
Das zusätzliche Angebot außerhalb der Winterhilfe umfasst dabei: 
 90 geschützte niedrigschwellige Schlafplätze für alleinstehende Personen, die täglich 
zwischen 19:00 und 8:00 Uhr zur Verfügung stehen. Für Frauen stehen eine ausrei-
chende Zahl von Schlafplätzen in einem abgetrennten Gebäudeteil zur Verfügung 
 Tagesaufenthalt von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Verpflegung (tägliches Angebot einer 
warmen Speise und Angebot an Wasser, Tee und Kaffee) 
 Duschmöglichkeiten 
 Möglichkeiten die eigene Wäsche zu waschen und zu trocknen 
 Kleiderkammer 
 Niederschwellige gesundheitliche Versorgung in den Sprechstunden des Mobilen Medizini-
schen Dienstes , sowie Clearing möglicher Krankenversicherungsleistungen 
 Clearing- und Beratungsangebot, das werktäglich für jeweils zwei Stunden, von 14:00 
bis 16:00 Uhr, zur Verfügung stehen wird. Das Clearing- und Beratungsangebot sollte 
dabei durch einen Träger, der Erfahrungen in der Migrationsberatung hat, bereitgestellt 
werden 
 weitergehende Klärung des Hilfebedarfs und der Hilfeansprüche 
 Organisation der Rückkehr in die Herkunftsländer bei Rückkehrwilligen

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
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Die im Folgenden dargestellten Kosten stellen eine Grobkalkulation dar, basierend auf Erfah-
rungswerten mit Angeboten der Wohnungslosenhilfe. Insgesamt gilt für alle folgenden Kalku-
lationen, dass Geschäftskosten unberücksichtigt bleiben, da es sich jeweils um die Ergän-
zung bestehender Angebote handelt. 
 
Personalkosten, inkl. Overheadkosten der 
Träger 
Clearing- und Beratungsangebot Migration 
Sozialarbeit (S12) für werktäglich zwei 
Stunden + Anfahrtszeiten 
Betreuung des Tagesaufenthalts 
(Es sind täglich 5 Stunden abzudecken; 
11:00 Uhr bis 16:00 Uhr) 
Sozialarbeit (S12) +  
Hilfstätigkeit (S3, E3)  
Einsatz Sicherheitsdienst im Tagesaufent-
halt von 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr 
Angebot einer täglichen Mahlzeit 
Verfügungsfonds für Medikamente des Mo-
bilen Medizinischen Dienstes 
Gesamtkosten: 
 
 
 
24.200,00 € 
 
 
 
 
72.050,00 € 
46.750,00 € 
75.000,00 € 
 
50.000.00 € 
20.000,00 € 
 
288.000,00 € 
Leistungserbringung durch: 
Sozialdienst Katholischer Männer Köln e.V. (SKM) : 
Als Träger der Winterhilfe wird der SKM das Angebot im Hinblick auf Übernachtung, Tages-
aufenthalt, Kleiderkammer, Duschgelegenheit, Wasch- und Trockenmöglichkeit erbringen. 
Träger aus der Migrationsberatung: 
wie z.B. Rom e.V, Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) sollen das werktägliche Bera-
tungsangebot für nicht leistungsberechtigte EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger übernehmen. 
Gesundheitsamt: 
Die gesundheitliche Versorgung wird über den Mobilen Medizinischen Dienst, der jetzt schon 
über Kontakte zur Zielgruppe verfügt, erbracht. Ein Härtefallfonds für Medikamente und 
Hilfsmittel wird eingerichtet. 
Die bis zum 31.05.2019 über die Landesförderung finanzierte Clearingstelle „Migration und 
Gesundheit Köln“ (Klärung des Krankenversicherungsstatus) wird in das System eingebun-
den und soll ab Ende der Landesförderung kommunal verstetigt werden. 
Sicherheitsdienst: 
Die Erfahrungen aus der Winterhilfe zeigen, dass der Einsatz eines Sicherheitsdienstes zum 
Schutz der Besucher/innen, der Trägermitarbeiterinnen und des Umfeldes dringend notwen-

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
9 
dig ist. Der Einsatz muss mindestens 30 Minuten vor Öffnung beginnen und mindestens 30 
Minuten nach Schließung fortbestehen um auf mögliche Ansammlungen von Menschen im 
unmittelbaren Umfeld der Zentralen Anlaufstelle einwirken zu können. 
Start: 
Übernachtung: nach Abschluss der Winterhilfe 
Weitere Angebote: Nach Fertigstellung der notwendigen räumlichen und technischen  
Voraussetzungen, sowie Stellenbesetzung. 
 
II.2 Pool Sprach- und Kulturmittler/innen 
 
Um sprach- und kulturferne bedürftige Menschen zu erreichen, werden Sprach- und Kultur-
mittler eingesetzt. Das Angebot umfasst: 
 
 Vertieften und erleichterten Zugang zu den EU-Bürger/innen gewinnen 
 Vertrauen bei den EU-Bürger/innen schaffen 
 Soziokulturelle Vermittlung zwischen der deutschen Kultur und Herkunftskultur (z. B. 
Umgang mit Krankheiten, Geschlechterrollen, Tabus, Scham) 
 Sprach- und Kulturvermittlung bei Besuchen von Ämtern und bei Verständigungs-
problemen  
 Vermittlung an die Zentrale Anlaufstelle in der Vorgebirgsstraße. 
Die Sprach- und Kulturmittler/innen, angesiedelt in der Zentralen Anlaufstelle, können be-
darfsgemäß von den anderen Akteuren hinzugezogen werden. Die konkrete Anbindung an 
bestehende Angebote der Träger wird zeitnah geklärt. 
 
Personalkosten, inkl. Overheadkosten  
 
Sprach- und Kulturmittler/innen (E4) 
 
 
148.830,00 € 
 
Leistungserbringung durch: 
Muss noch in Gesprächen mit BiKuP und/oder anderen Trägern geklärt werden. 
Start: 
Mit Eröffnung des Tagesaufenthaltes 
 
II.3 Ausweitung des Angebots der Überlebensstation Gulliver 
Die Überlebensstation Gulliver wird von obdachlosen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in 
starkem Maße frequentiert. Durch diese neuen Besuchergruppen hat sich die Atmosphäre in 
der Überlebensstation verändert; es kommt verstärkt zu Konflikten mit hohem Regelungsbe-
darf, ohne hierbei in den Bereichen Sprach- und Kulturkompetenz ausreichend ausgestattet 
zu sein, insgesamt eine große Belastung für das dortige Personal und deren Gäste. 
Die Beschäftigung und Qualifizierung von Zugewanderten aus dem EU-Ausland, die bislang 
ohne Sozialleistungsansprüche sind, ermöglicht durch ihre Sprach- und Kulturkompetenz die

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
10 
situative Begleitung und Umsetzung der alltäglichen Arbeitsabläufe und wirkt deeskalierend 
und vermittelnd. 
Durch die Einrichtung von 2 Stellen Sprach- und Kulturmittler/innen in der Überlebensstation 
Gulliver wird jedoch weder eine niederschwellige interkulturelle noch eine „Einrichtung“ der 
Wohnungslosenhilfe respektive nach § 67 SGB XII geschaffen. Vielmehr soll die Weiterver-
mittlung an die „Zentrale Anlaufstelle“ in der Vorgebirgsstraße im Fokus stehen. 
Ziel ist, dass die Überlebensstation GULLIVER mit den neuen Maßnahmen der Humanitären 
Hilfen wieder vorrangig von Gästen aus der Stammgruppe der wohnungslosen Menschen 
aufgesucht wird, die aufgrund der vorbeschriebenen Situation als Konsequenz in andere 
Treffpunkte, auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen, ausweichen. Das Angebot wird zu-
nächst auf zwei Jahre erprobt. Ziel ist es, eine überwiegende Nutzung der Überlebensstation 
durch die ursprüngliche Zielgruppe der wohnungslosen Menschen wieder herzustellen. 
 
Personalkosten  
Förderung des Beschäftigungsprogramms 
 
68.500,00 € 
 
Anbindung erfolgt an Kalz e.V., Gulliver 
 
Start: Sofort nach Stellenbesetzung 
 
 
II.4 Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks 
Zu den bereits gestarteten ergänzenden Angeboten gehört das Projekt „Streetwork“ mit auf-
suchender Sozialarbeit an Schlafplätzen / Szeneplätzen von Wohnungslosen im öffentlichen 
Raum. Start des Projekts war in 06/2017. Diesbezüglich verfügt das Hilfesystem für Woh-
nungslose über zwei Stellen „Aufsuchende Arbeit / Streetwork“, die um zwei weitere Stellen 
ergänzt werden sollen. Damit sollen folgende Maßnahmen unterstützt werden: 
 Zugang zu den EU-Bürger/innen gewinnen 
 Vertrauen bei den EU-Bürger/innen schaffen 
 Analysieren von Gesprächssituationen und angemessene Interventionen bei Kommuni-
kationsstörungen 
 Klärung des Hilfebedarfs 
 Klärung der Ansprüche der Hilfesuchenden 
 Aufklärung über die Aufenthaltsberechtigung i. R. d. EU-Freizügigkeitsrechts 
 Vermittlung an die zentrale Anlaufstelle in der Vorgebirgsstraße 
 Vermittlung in das Projekt BONVENA 
 
Durch die Schaffung eines weiteren Zugangs zu der Zielgruppe werden eine Stabilisierung 
der Betroffenen, eine Entlastung der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und eine Ent-
spannung der Situation im öffentlichen Raum erwartet. 
Zur Umsetzung der Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks sind folgende 
Ressourcen vorgesehen:

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
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Personalkosten, inkl. Overheadkosten  
Sozialarbeit (S12) 
 
 
144.100,00 € 
 
 
Diese Stellen sind bei folgenden Trägern in Ergänzung des vorhandenen Streetwork-
Projektes anzusiedeln: 
 
Diakonie Michaelshoven 
Benedikt Labre e.V. - OASE  
 
Start: sofort nach Stellenbesetzung 
 
 
III. Maßnahmen des Amtes für öffentliche Ordnung 
 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen werden durch repressive Maßnahmen des Ordnungs-
amtes ergänzt. Dessen vorrangige Aufgabe sind das Hinwirken auf angemessenes Verhal-
ten, u.a. durch intensivierte Kontakte, Inaussichtstellung und Nutzung von Sanktionsmöglich-
keiten, Unterstützung bei der ggf. erforderlichen Identitätsfeststellung (Ordnungsamt mit Aus-
länderbehörde und Polizei) und Aufklärung zum EU-Freizügigkeitsrecht, aber auch Beratung 
hinsichtlich der Rückführungsmöglichkeiten und -anreize. 
 
Das Ordnungsamt soll zur Erfüllung dieser Aufgaben im Hinblick auf Kultur- und Sprachbar-
rieren gestärkt werden und wird den vorbenannten Pool an Sprach- und Kulturmittlern nut-
zen.  
 
Eine wesentliche ordnungsrechtliche Maßnahme ist die Identitätsfeststellung; diese wird be-
reits seit Anfang November 2017 von der Ordnungsverwaltung in Zusammenarbeit mit der 
Polizei und der Ausländerbehörde durchgeführt. Ziel ist es, neben der eindeutigen Feststel-
lung der Identität auch einen eventuellen Missbrauch der EU-Freizügigkeitsregeln ausländer-
rechtlich zu prüfen und möglichst zu minimieren. 
 
Folgende weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen werden derzeit geprüft: 
 
 Vermögensabschöpfung / Sicherstellung von Geldbeträgen, welche mutmaßlich 
durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten erzielt wurden. 
 Erhebung von Verwarngeldern statt ggf. nur mündlicher Verwarnung. 
 
 
IV. Etablierung einer Ordnungspartnerschaft 
 
Das ausgewogene Zusammenwirken von humanitären und ordnungsrechtlichen Maßnah-
men wird durch eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Leitung des Beigeord-
neten für Soziales, Integration und Umwelt, Herrn Dr. Rau begleitet, an der u.a. Vertreter des 
Amtes für Soziales und Senioren und des Amtes für öffentliche Ordnung teilnehmen. Aufga-
ben sind die Evaluation und ggf. Anpassung der Maßnahmen mit dem Ziel der strukturierten 
Qualitätsverbesserung.

Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung -  Maßnahmenplan  - 
 
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V. Gesamtkosten der Maßnahmen 
Alle Maßnahmen werden von Trägern in Ergänzung bereits bestehender Angebote durchge-
führt. 
 
II.1 Ausweitung des bestehenden Unterbrin-
gungsangebots – „Zentrale Anlaufstelle“ 
II.2 Pool Sprach- und Kulturmittler/innen 
II.3 Ausweitung des Angebots der Überle-
bensstation Gulliver 
II.4 Stärkung der aufsuchenden Arbeit und 
des Streetworks 
 
Gesamtkosten: 
 
288.000,00 € 
148.830,00 € 
68.500,00 € 
 
144.100,00 € 
 
649.430,00 €

Mitteilung Ausschuss

7209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V 
 
Vorlagen-Nummer 29.10.2018 
 3432/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.11.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 
Integrationsrat 26.11.2018 
Gesundheitsausschuss 27.11.2018 
 
Humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat am 01.03.2018 das in der Anlage beigefügte  Konzept 
und die entsprechende Maßnahmenplanung für die humanitären Hilfen mit einem Aufwandsvolumen 
von rd. 650.000 € beschlossen (0374/2018). Der Ausschuss  beauftragte die Verwaltung mit der Um-
setzung der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Beauftragung der in der Anlage genannten Träger. 
 
Die Verwaltung berichtet unter Bezug auf die im Maßnahmenplan ab II. aufgeführten Punkte über den 
aktuellen Sachstand. 
 
 
II.1  Dauerübernachtung, Tages- und Beratungsangebot 
 
Start des ganzjährigen Übernachtungsangebotes im Objekt Vorgebirgstr. 22 
 
Die Sozialverwaltung hat am 22. Oktober 2018 das Übernachtungsangebot im Rahmen der humanitä-
ren Hilfen in der Vorgebirgstr. 22 in Betrieb genommen 
 
Das niederschwellige Angebot, das ausschließlich zur Übernachtung genutzt werden kann, richtet 
sich an Personen, die als grundsätzlich freizügigkeits- und aufenthaltsberechtigte EU-Bürgerinnen 
und -Bürger in den regulären Hilfesystemen keinen Leistungsanspruch haben oder bei denen z.B. 
sprachlich-kulturelle Hürden einem Zugang zu Hilfemöglichkeiten bisher  entgegenstehen. Es werden 
80 bis 90 Plätze zur Verfügung stehen. 
 
Das ganzjährige Übernachtungsangebot ist täglich zwischen abends 19:00 Uhr und morgens 8:00 
Uhr geöffnet und wird durch den Sozialdienst Katholischer Männer Köln betreut. 
 
 
Eröffnung des Tagesaufenthalts / Zentrale Anlaufstelle im Objekt Vorgebirgstr. 22 
 
Als weitere wirksame Maßnahme wird das ganzjährige Übernachtungsangebot perspektivisch um 
eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle in der Vorgebirgstraße erweitert.  
Diese Beratungs- und Anlaufstelle beinhaltet sprach- und kulturkompetente Ansprechpersonen, eine 
medizinische Versorgung, eine Möglichkeit des Tagesaufenthalts mit warmen Speisen und Geträn-
ken, Duschmöglichkeiten, Gelegenheiten, die eigene Wäsche zu waschen und zu trocknen, Schließ-
fächer sowie eine Kleiderkammer.

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An der Herrichtung der Räumlichkeiten und sanitären Einrichtungen für den Tagesaufenthalt wird 
zurzeit intensiv gearbeitet. 
 
Geplanter Start des Tagesaufenthaltes mit den im Maßnahmenplan beschriebenen Angeboten: Ende 
November 2018. 
 
 
Clearing- und Beratungsangebot in der zentralen Anlaufstelle 
 
Geplant ist ein wöchentliches Clearing- und Beratungsangebot im Umfang von 10 Beratungsstunden 
(+ Übergabezeiten, Wegezeiten, Rüst- und Nachbearbeitungszeiten im Umfang von 15 Stunden), das 
verschiedene freie Träger gemeinsam anbieten wollen. Für Frauen hat sich der SkF Köln bereiterklärt 
dieses Clearing- und Beratungsangebot zwei Stunden wöchentlich zu erbringen. Für das Clearing 
und die Beratung stehen mit jeweils weiteren 4 Beratungsstunden der Rom e.V. und die Träger des 
BONVENA-Verbundes* zur Verfügung. Das abschließende Gespräch mit der Abstimmung einer 
Rahmenkonzeption hat am 08.10.2018 stattgefunden. Die Verträge werden aktuell von der Verwal-
tung vorbereitet.. Die v. g. Träger werden bei Bedarf auf den Sprach- und Kulturmittler–Pool zugreifen 
können, s. II.2 
 
*Erläuterungen zum mit EU-Mittel geförderten Projekt „BONVENA“ und den Trägern unter I.2 des beigefügten Konzepts    
 
 
Gesundheitliche Versorgung in der zentralen Anlaufstelle 
 
Der mobile medizinische Dienst des Gesundheitsamtes wird in der zentralen Anlaufstelle Vorgebirg-
straße ein- bis zweimal wöchentlich Sprechstunden anbieten. 
 
Bezüglich der An- und Einbindung der Clearingstelle „Migration und Gesundheit Köln“ *, z.B. zur Klä-
rung des Krankenversicherungsstatus, werden im laufenden Betrieb weitere Abstimmungen vorge-
nommen. 
 
*Mit Landesmitteln gefördertes Projekt, s.a. unter I.2 des beigefügten Konzepts 
 
 
Budget für den ambulanten medizinischen Dienst   
 
Der mobile medizinische Dienst des Gesundheitsamtes greift bereits seit Anfang Juli 2018 auf einen 
Budgetanteil von 20.000 € im Jahr zurück.  
 
 
II.2  Schaffung eines Pools „Sprach- und Kulturmittler“ 
 
Die Rahmenbedingungen und Inhalte für einen solchen Pool wurden auf Basis konzeptioneller Vor-
überlegungen mit dem Caritasverband für die Stadt Köln e.V. ausgehandelt und abgestimmt. Die Be-
darfe sind mit den anderen Akteuren, die auf den Pool zurückgreifen werden, besprochen. Der Cari-
tasverband hat der Verwaltung zwischenzeitlich einen Konzeptionsentwurf vorgelegt und den not-
wendigen Personaleinsatz auf Basis einer Mischkalkulation berechnet. Der Vertrag wird aktuell von 
der Verwaltung vorbereitet. 
 
 
II.3  Ausweitung des Angebots der Überlebensstation Gulliver 
 
Die Gespräche mit dem Träger KALZ e.V. zu einer Beauftragung für das Beschäftigungsprojekt sind 
abgeschlossen. Der Träger beabsichtigte, bis Ende Oktober geeignete Personen aus der Zielgruppe 
auszuwählen und das Beschäftigungsprojekt zum 01.11.2018 aufzunehmen.

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II.4  Stärkung der aufsuchenden Arbeit und des Streetworks 
 
Das Projekt „Streetwork“ mit aufsuchender Sozialarbeit an Schlaf- und Szeneplätzen wurde bereits im 
Juni 2017 gestartet und von den beiden Trägern Diakonie Michaelshoven e.V. und Benedikt Labre 
e.V. - OASE seither bereits mit zwei Stellen durchgeführt. Die Diakonie Michaelshoven hat eine der 
beiden weiteren, zur Ausweitung des Projektes vorgesehenen, Stellen für das „Streetwork Humanitä-
re Hilfen“ mit einer Sozialarbeiterin zum 15.08.2018 besetzen können. Die OASE befindet sich für die 
letzte zu besetzende Stelle noch in der Personalakquise. 
 
Beide Träger werden auf den Sprach- und Kulturmittler–Pool zugreifen können, s. II.2. 
 
 
III.  Maßnahmen des Amtes für öffentliche Ordnung 
 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat bereits im IV. Quartal 2017 seine Präsenz an den Szeneplät-
zen erhöht und ahndet alle festgestellten Ordnungswidrigkeiten gemäß des bestehenden Verwar-
nungs- und Bußgeldkataloges konsequent. 
 
Es wurde eine Vereinbarung mit dem Vollstreckungsbereich der Kämmerei getroffen, um bei auffälli-
gen Störern ausstehende Forderungen in enger Kooperation möglichst vor Ort (vor allem bei mitge-
führten größeren Geldbeträgen) zu vereinnahmen. 
 
Auch der Ordnungsdienst wird auf den Sprach- und Kulturmittler–Pool zurückgreifen können (s. II.2). 
Dies soll über einen direkten telefonischen Zugang erfolgen.  
 
 
IV. Etablierung einer Ordnungspartnerschaft 
 
Unter der Leitung des Beigeordneten Herrn Dr. Rau hat sich die Steuerungsgruppe am 21.04.18 kon-
stituiert und inzwischen dreimal getagt. Vertreten sind Dezernat I, das Amt für öffentliche Ordnung, 
das Ausländeramt, das Amt für Soziales und Senioren, die Dienststelle Diversity, das Gesundheits-
amt und das Amt für Wohnungswesen. Unterhalb der Steuerungsgruppe wurde eine Arbeitsgruppe 
auf der Ebene der Ämter eingesetzt, um die Maßnahmen auf der operativen Ebene regelmäßig mitei-
nander abzustimmen. 
 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (4)

06.11.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2018 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
27.11.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3432/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.10.2018
Erstellt
19.10.2018 08:14