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V/0421/2011

Antrag A-R/0035/2011 der SPD-Fraktion vom 11.05.2011 an den Rat "Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeiten bei Ausschreibung zulassen"

Vorlagen 28.06.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 14.12.2011, TOP 2.4

Stellungnahme StraßenNRW

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Beschlussvorlage

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Antrag A-R/0035/2011

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Stellungnahme StraßenNRW

3766 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0421/2011

ö
Straßen.n:w.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Münsterland
Regionalniederlassung Münsterland
Postfach 1641 : 48636 Coesfeld

Kontakt: Christian Schulze-Erdel

Stadt Münster Telefon: 02541 742 118, Mobil: 01520 1594219
Amt für Stadtentwicklung, Fax: 02541 742 116

Stadtplanung, Verkehrsplanung E-Mail: christian.schulze-erdel@strassen.nrw.de
Albersloher Weg 33 Zeichen: 20300/2102/2.40.01.0UB 51 -B481 OUMS
48155 Münster (Bei Antworten bitte angeben.)

Datum: 14.06.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung des Auszugs aus der Niederschrift zur Ratsssitzung am 06.04.2011.
Hinsichtlich des gewünschten Gesprächstermines für eine mögliche gestalterische Optimierung des
Überwurfschutzes werden wir uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben sie
Verständnis dafür, dass aufgrund der bestehenden Terminenge, der aktuellen Umbaumaßnahme am
Dienstgebäude in Coesfeld sowie des kurzfristig anstehenden Umzuges ein Gesprächstermin wohl
erst nach den Sommerferien stattfinden kann.

Bezüglich des ebenfalls übersandten Ratsantrages der SPD-Fraktion zur 'Zulassung alternativer
Lärmschutzkonzepte' bei der Ausschreibung des Trogbauwerkes Mauritz muss ich Ihnen mitteilen,
dass dies seitens des Landesbetriebes Straßenbau aus planerischen und vergaberechtlichen Grün-
den nicht möglich sein wird.

Begründung:

Im Gegensatz zu einem Architektenwettbewerb werden die Rahmenbedingungen für eine künftige

Straße (Höhenlage, Linienführung, Querschnitt, Entwässerung, Verknüpfungen, Straßenausstattung

etc) in einem - mehrere Jahre dauernden - öffentlich rechtlichen Verfahren vorgestellt, abgestimmt

und abschließend planfestgestellt. Nachträgliche Abweichungen von der Planung bedürfen der Zu-
stimmung aller, von der Änderung betroffenen Beteiligten. Insbesondere wäre dies im Falle einer
'Deckelung' (Tunnellösung) das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)

aufgrund der zwangsläufig höheren Bau- und auch Folgekosten (Belüftung, Beleuchtung, Überwa-

chung, Wartung etc.).

Eine Zustimmung dürfte allerdings auch aus heutiger Sicht nicht zu erwarten sein.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein komplexes Straßenbauprojekt wie die Ortsumgehung
Münster nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) notwendigerweise in separa-
ten Fachlosen ausgeschrieben und vergeben werden muss. Hierbei ist jede einzelne Ausschreibung
wie ein exakt beschriebenes 'Puzzleteil' zu verstehen, das nicht im Nachgang (z. B. durch konzeptio-
nelle Änderungen) beliebig verändert werden kann. So würde eine nachträgliche Tunnellösung zu

Straßen. NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Regionalniederlassung Münsterland

Telefon: 0209/3808-0

Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Wahrkamp 30 : 48653 Coesfeld
Postfach 1641 : 48636 Coesfeld

WestLB Düsseldorf - BLZ 30050000. Konto-Nr 4005815 Telefon: 02541/742-0

Steuernummer: 319/5972/0701 kontakt.mi.msl@strassen.nrw.de

anderen technischen Regeln und Randbedingungen (Tunnelvorschriften) führen, wodurch sich un-
weigerlich Auswirkungen auf andere Fachlose/Bauteile (Entwässerungssystem, Gründung des Tro-

ges etc.) ergeben.
In diesem Zusammenhang gebe ich auch zu bedenken, dass nachträgliche Änderungen - soweit bau-

technisch überhaupt umsetzbar — möglicherweise auch Kostenerhöhungen zur Folge hätten.
Die Frage der (Mehr-) Kostentragung wäre dann im konkreten Fall zu klären.

Ich hoffe die Anfrage damit umfassend beantwortet zu haben. Für eventuelle Rückfragen stehe ich
Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Alb

Christian Schulze-Erdel

Beschlussvorlage

2625 Zeichen

V/0421/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag A-R/0035/2011 der SPD-Fraktion vom 11.05.2011 an den Rat "Umgehungsstraße: 
Alternative Lärmschutzmöglichkeiten bei Ausschreibung zulassen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.12.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 
14.06.2011 zum Ratsantrag A-R/0035/2011 zur Kenntnis. 
 
2. Dem Antrag A-R/0035/2011 kann aus den in der Stellungnahme genannten Gründen nicht 
gefolgt werden. 
 
II. Kosten/Folgekosten: 
 
Durch die o.a. Sachentscheidung entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag „Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeiten bei Ausschreibung zulassen“ 
(A-R/0035/2011) der SPD-Fraktion vom 11.05.2011 wurde in der Ratssitzung am 25.05.2011 ein-
gebracht. Der Rat hat den Antrag zur Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, im Austausch mit den zuständigen Stellen 
des Landes und des Bundes darauf hinzuwirken, das Ausschreibungsverfahren für den Bereich 
der Troglage St. Mauritz so zu wählen, dass Nebenangebote ausdrücklich zugelassen werden. 
Damit soll Bietern die Möglichkeit gegeben werden, für den genannten Streckenabschnitt ganz 
oder teilweise eine Abdeckung oder Einhausung als alternative Konstruktion anzubieten. Ziel ist es 
auch hier, den Lärmschutz wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Wohngebieten weiter zu 
verbessern. 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat in seiner Stellungnahme vom 14.06.2011 die planeri-
schen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für das Straßenbauprojekt B51/B481n erläu-
Vorlagen-Nr.: 
V/0421/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0421/2011 
tert. Eine Möglichkeit, im Ausschreibungsverfahren die geplante Ausbildung des Bauwerkes gege-
benenfalls konzeptionell zu ändern, ist bei der Komplexität der Maßnahme demnach nicht gegeben 
(siehe Anlage). 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird somit den SPD-Antrag (A-R/0035/2011), Nebenangebo-
te im Ausschreibungsverfahren zuzulassen, nicht umsetzen können. 
 
Hinsichtlich der gestalterischen Optimierung des Überwurfschutzes (Ratsbeschluss vom 
06.04.2011 zu Punkt 3 der Vorlage V/0116/2011/1.Erg) ist er selbstverständlich zu Erörterungen 
bereit.  
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:
 
Antrag A-R/0035/2011 
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW

Antrag A-R/0035/2011

2726 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2011  
 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
 
 
Antrag 
 
 
 
11.05.2011  
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeite n bei 
Ausschreibung zulassen 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 6. April 2011 der 
Ausführungsplanung des Landesbetriebs Straßen NRW f ür die B51/B481n in Form 
eines Trogbauwerkes mit Überwurfschutz zugestimmt –  mit dem Ziel eines erhöhten 
Lärmschutzes. Zugleich wurde die Verwaltung beauftr agt, sich weiterhin für 
gestalterische Optimierungen des Überwurfschutzes einzusetzen. 
 
Um im weiteren Verfahren mögliche weitere Verbesser ungen sowohl beim 
Lärmschutz wie auch bei der Gestaltung prüfen zu kö nnen, möge der Rat 
beschließen:    
 
Die Verwaltung wir beauftragt, im Austausch mit den  zuständigen Stellen des 
Landes und des Bundes darauf hinzuwirken, das Aussc hreibungsverfahren für 
den Bereich der Troglage St. Mauritz so zu wählen, dass Nebenangebote 
ausdrücklich zugelassen werden. Damit soll Bietern die Möglichkeit gegeben 
werden, für den genannten Streckenabschnitt ganz od er teilweise eine 
Abdeckung oder Einhausung als alternative Konstrukt ion anzubieten. Ziel ist 
es auch hier, den Lärmschutz wegen der unmittelbare n Nachbarschaft zu 
Wohngebieten weiter zu verbessern.    
 
Begründung:  
In der Diskussion um den Ausbau der Umgehungsstraße  B 51 in Höhe St. Mauritz 
wird seit vielen Jahren um die Sicherstellung eines  bestmöglichen und zugleich 
finanzierbaren Lärmschutzes für die benachbarten Wo hngebiete gerungen. 
Bisheriger Planungs- und Entscheidungsstand ist der  Bau von lärmabsorbierenden 
Trogwänden mit begrünten Kragarmen samt Überwurfsch utz; eine Deckelung ist 
nicht vorgesehen. 
 
Aufgrund der Möglichkeiten, die auch öffentliche Au sschreibungsverfahren bieten, 
wird mit diesem Antrag angeregt, im Zuge des weiter en Verfahrens ausdrücklich 
Nebenangebote zuzulassen, die andere, in Sachen Lär mschutz wirksamere 
Maßnahmen vorsehen, als die bislang geplanten. Mögl icherweise kann auf diese 
Weise eine weiter verbesserte Bauweise erreicht wer den, ohne die Wirtschaftlichkeit 
der Maßnahme zu gefährden. 
 
 
Wolfgang Heuer   Marianne Koch   Petra Seyfferth 
Dr. Fritz Baur   Dr. Thorsten Kornblum        Beate  Vilhjalmsson 
Thomas Fastermann  Gaby Kubig-Steltig          Lars  Wieneke 
Philipp Gabriel   Thomas Marquardt          Holger Wigger 
Beanka Ganser   Robert von Olberg          Maria Wi nkel 
Anne Hakenes   Kurt Pölling           Karl-Heinz Wi nter 
Dr. Michael Jung   Anne Schulze Wintzler

Beratungsverlauf (1)

14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münzstraße 15
  • Albersloher Weg 33
  • Umgehungsstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0421/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37