V/0421/2011
Antrag A-R/0035/2011 der SPD-Fraktion vom 11.05.2011 an den Rat "Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeiten bei Ausschreibung zulassen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme StraßenNRW
3766 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0421/2011 ö Straßen.n:w. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Münsterland Regionalniederlassung Münsterland Postfach 1641 : 48636 Coesfeld Kontakt: Christian Schulze-Erdel Stadt Münster Telefon: 02541 742 118, Mobil: 01520 1594219 Amt für Stadtentwicklung, Fax: 02541 742 116 Stadtplanung, Verkehrsplanung E-Mail: christian.schulze-erdel@strassen.nrw.de Albersloher Weg 33 Zeichen: 20300/2102/2.40.01.0UB 51 -B481 OUMS 48155 Münster (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 14.06.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung des Auszugs aus der Niederschrift zur Ratsssitzung am 06.04.2011. Hinsichtlich des gewünschten Gesprächstermines für eine mögliche gestalterische Optimierung des Überwurfschutzes werden wir uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass aufgrund der bestehenden Terminenge, der aktuellen Umbaumaßnahme am Dienstgebäude in Coesfeld sowie des kurzfristig anstehenden Umzuges ein Gesprächstermin wohl erst nach den Sommerferien stattfinden kann. Bezüglich des ebenfalls übersandten Ratsantrages der SPD-Fraktion zur 'Zulassung alternativer Lärmschutzkonzepte' bei der Ausschreibung des Trogbauwerkes Mauritz muss ich Ihnen mitteilen, dass dies seitens des Landesbetriebes Straßenbau aus planerischen und vergaberechtlichen Grün- den nicht möglich sein wird. Begründung: Im Gegensatz zu einem Architektenwettbewerb werden die Rahmenbedingungen für eine künftige Straße (Höhenlage, Linienführung, Querschnitt, Entwässerung, Verknüpfungen, Straßenausstattung etc) in einem - mehrere Jahre dauernden - öffentlich rechtlichen Verfahren vorgestellt, abgestimmt und abschließend planfestgestellt. Nachträgliche Abweichungen von der Planung bedürfen der Zu- stimmung aller, von der Änderung betroffenen Beteiligten. Insbesondere wäre dies im Falle einer 'Deckelung' (Tunnellösung) das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) aufgrund der zwangsläufig höheren Bau- und auch Folgekosten (Belüftung, Beleuchtung, Überwa- chung, Wartung etc.). Eine Zustimmung dürfte allerdings auch aus heutiger Sicht nicht zu erwarten sein. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein komplexes Straßenbauprojekt wie die Ortsumgehung Münster nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) notwendigerweise in separa- ten Fachlosen ausgeschrieben und vergeben werden muss. Hierbei ist jede einzelne Ausschreibung wie ein exakt beschriebenes 'Puzzleteil' zu verstehen, das nicht im Nachgang (z. B. durch konzeptio- nelle Änderungen) beliebig verändert werden kann. So würde eine nachträgliche Tunnellösung zu Straßen. NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Regionalniederlassung Münsterland Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Wahrkamp 30 : 48653 Coesfeld Postfach 1641 : 48636 Coesfeld WestLB Düsseldorf - BLZ 30050000. Konto-Nr 4005815 Telefon: 02541/742-0 Steuernummer: 319/5972/0701 kontakt.mi.msl@strassen.nrw.de anderen technischen Regeln und Randbedingungen (Tunnelvorschriften) führen, wodurch sich un- weigerlich Auswirkungen auf andere Fachlose/Bauteile (Entwässerungssystem, Gründung des Tro- ges etc.) ergeben. In diesem Zusammenhang gebe ich auch zu bedenken, dass nachträgliche Änderungen - soweit bau- technisch überhaupt umsetzbar — möglicherweise auch Kostenerhöhungen zur Folge hätten. Die Frage der (Mehr-) Kostentragung wäre dann im konkreten Fall zu klären. Ich hoffe die Anfrage damit umfassend beantwortet zu haben. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Alb Christian Schulze-Erdel
Beschlussvorlage
2625 Zeichen
V/0421/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag A-R/0035/2011 der SPD-Fraktion vom 11.05.2011 an den Rat "Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeiten bei Ausschreibung zulassen" Beratungsfolge 14.12.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 14.06.2011 zum Ratsantrag A-R/0035/2011 zur Kenntnis. 2. Dem Antrag A-R/0035/2011 kann aus den in der Stellungnahme genannten Gründen nicht gefolgt werden. II. Kosten/Folgekosten: Durch die o.a. Sachentscheidung entstehen keine Kosten. Begründung: Der Antrag „Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeiten bei Ausschreibung zulassen“ (A-R/0035/2011) der SPD-Fraktion vom 11.05.2011 wurde in der Ratssitzung am 25.05.2011 ein- gebracht. Der Rat hat den Antrag zur Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, im Austausch mit den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes darauf hinzuwirken, das Ausschreibungsverfahren für den Bereich der Troglage St. Mauritz so zu wählen, dass Nebenangebote ausdrücklich zugelassen werden. Damit soll Bietern die Möglichkeit gegeben werden, für den genannten Streckenabschnitt ganz oder teilweise eine Abdeckung oder Einhausung als alternative Konstruktion anzubieten. Ziel ist es auch hier, den Lärmschutz wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Wohngebieten weiter zu verbessern. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat in seiner Stellungnahme vom 14.06.2011 die planeri- schen und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für das Straßenbauprojekt B51/B481n erläu- Vorlagen-Nr.: V/0421/2011 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 28.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0421/2011 tert. Eine Möglichkeit, im Ausschreibungsverfahren die geplante Ausbildung des Bauwerkes gege- benenfalls konzeptionell zu ändern, ist bei der Komplexität der Maßnahme demnach nicht gegeben (siehe Anlage). Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird somit den SPD-Antrag (A-R/0035/2011), Nebenangebo- te im Ausschreibungsverfahren zuzulassen, nicht umsetzen können. Hinsichtlich der gestalterischen Optimierung des Überwurfschutzes (Ratsbeschluss vom 06.04.2011 zu Punkt 3 der Vorlage V/0116/2011/1.Erg) ist er selbstverständlich zu Erörterungen bereit. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag A-R/0035/2011 Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW
Antrag A-R/0035/2011
2726 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de Antrag 11.05.2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Umgehungsstraße: Alternative Lärmschutzmöglichkeite n bei Ausschreibung zulassen Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 6. April 2011 der Ausführungsplanung des Landesbetriebs Straßen NRW f ür die B51/B481n in Form eines Trogbauwerkes mit Überwurfschutz zugestimmt – mit dem Ziel eines erhöhten Lärmschutzes. Zugleich wurde die Verwaltung beauftr agt, sich weiterhin für gestalterische Optimierungen des Überwurfschutzes einzusetzen. Um im weiteren Verfahren mögliche weitere Verbesser ungen sowohl beim Lärmschutz wie auch bei der Gestaltung prüfen zu kö nnen, möge der Rat beschließen: Die Verwaltung wir beauftragt, im Austausch mit den zuständigen Stellen des Landes und des Bundes darauf hinzuwirken, das Aussc hreibungsverfahren für den Bereich der Troglage St. Mauritz so zu wählen, dass Nebenangebote ausdrücklich zugelassen werden. Damit soll Bietern die Möglichkeit gegeben werden, für den genannten Streckenabschnitt ganz od er teilweise eine Abdeckung oder Einhausung als alternative Konstrukt ion anzubieten. Ziel ist es auch hier, den Lärmschutz wegen der unmittelbare n Nachbarschaft zu Wohngebieten weiter zu verbessern. Begründung: In der Diskussion um den Ausbau der Umgehungsstraße B 51 in Höhe St. Mauritz wird seit vielen Jahren um die Sicherstellung eines bestmöglichen und zugleich finanzierbaren Lärmschutzes für die benachbarten Wo hngebiete gerungen. Bisheriger Planungs- und Entscheidungsstand ist der Bau von lärmabsorbierenden Trogwänden mit begrünten Kragarmen samt Überwurfsch utz; eine Deckelung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der Möglichkeiten, die auch öffentliche Au sschreibungsverfahren bieten, wird mit diesem Antrag angeregt, im Zuge des weiter en Verfahrens ausdrücklich Nebenangebote zuzulassen, die andere, in Sachen Lär mschutz wirksamere Maßnahmen vorsehen, als die bislang geplanten. Mögl icherweise kann auf diese Weise eine weiter verbesserte Bauweise erreicht wer den, ohne die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu gefährden. Wolfgang Heuer Marianne Koch Petra Seyfferth Dr. Fritz Baur Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Lars Wieneke Philipp Gabriel Thomas Marquardt Holger Wigger Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Wi nkel Anne Hakenes Kurt Pölling Karl-Heinz Wi nter Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Münzstraße 15
- Albersloher Weg 33
- Umgehungsstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0421/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37