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Prüfantrag der CDU-Fraktion: Modellprojekt "Sport im Sozialraum", Wilhelm-Schreiber-Straße, Ossendorf

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/1035/2019 vom 08.07.2019

Stand: Am 08.07.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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    CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1035/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Prüfantrag der CDU-Fraktion: Modellprojekt "Sport im Sozialraum", Wilhelm-Schreiber- Straße, Ossendorf Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung: 1 / zu klären, ob das Gelände neben der KGS Peter -Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße, weiterhin zwingend für die Unterbringung von Flüchtlingen freigehalten werden muss. Eine verlässliche Entscheidung ist für die BV Ehrenfeld kurzfristig schriftlich mitzuteilen. 2 / zu prüfen, ob stattdessen eine Freiluft-Sportanlage erreichtet werden kann. Der Bau soll sich an dem Modellprojekt „Sport im Sozialraum“ Rendsburger Platz, Köln -Mülheim laut Gutachten zum Sportentwicklungsplan 2019 orientieren (s. Seite 114-118). Die Finanzierung kann über die Investiven Mittel (Ratsbeschluss Vorlage 0149/2019) erfolgen. 3 / nach Prüfung des möglichen Hallenbaus, die Planung im Rahmen einer Veranstaltung der Peter-Lustig-Schule (Leitung und Schulpflegschaft) und den unmittelbaren Anwohner/innen vorzustellen und Ideen zur Nutzung zusammenzutragen. Die Ergebnisse sind nach Prüfung der BV zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Das Gelände neben der Grundschule Wilhelm -Schreiber-Straße wurde von der Schule für Spiel - und Sportaktivitäten genutzt und auch benötigt. Es sollte in den letzten Jahren zur Unterbringu ng - 2 - von Flüchtlingen und dazu erforderlicher Aufstellung von Wohncontainern übergangsweise dienen. Betonfundamente wurden bereits erstellt, aufgrund diverser Probleme steht die Anlage aber seit längerem still. Eventuelle andere Nutzungspläne liegen der BV Ehrenfeld bis heute nicht vor. Die Zahl der Flüchtlingszuwanderung geht zurück und wir sehen in Ehrenfeld keinen aktuellen zusätzlichen Unterbringungsbedarf. Damit die Fläche wieder optimal genutzt werden kann, unter Verwendung der bereits erstellten Betonfundamente, stellt die Errichtung einer Freiluftsporthalle eine langfristige Lösung dar, die der Schule und der Öffentlichkeit eine gewinnbringende und langfristige Nutzung bietet. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2. stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1035/2019 Stand: 06.07.2021 Sachstandsbericht Prüfantrag der CDU-Fraktion: Modellprojekt "Sport im Sozialraum", Wilhelm-Schreiber-Straße, Ossendorf Beschluss: 1. Es ist zu prüfen ob und wo, zusätzlich zur vorgesehenen Flüchtlingsunterkunft eine Freiluft- Sportanlage errichtet werden kann. Der Bau soll sich an dem Modell „Sport im Sozialraum“ Rendsburger Platz, Köln-Mülheim nach dem Gutachten Sportentwicklung 2019 ausrichten. 2. Nach Prüfung des möglichen Hallenbaus ist die Planung im Rahmen einer Veranstaltung der Peter-Lustig-Schule (Leitung und Schulpflegschaft) und dem unmittelbaren Anwohner/innen vorzustellen und Ideen zur Nutzung zusammenzutragen. Die Ergebnisse sind nach Prüfung der BV zur Beschlussfassung vorzulegen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand zum 29.10.2020: Nach Prüfung der Verwaltung ist eine Umsetzung aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglichen. Gründe: 1. Das Bauvorhaben ist weder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines rechtsverbindli- chen Bebauungsplan s noch innerhalt eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils geplant. Beurteilungsgrundlage ist § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt an dieser Stelle Bau- grundstück mit besonderer Zweckbestimmung dar. 2. Gemäß § 15 BauNVO sind bauliche und sonstige Anlagen im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspre- chen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden. 3. Die geplanten Flächen für die Freilufthalle und die PKW-Stellplätze im südlichen Bereich des Grundstücks sind dafür geeignet bodenrechtliche Spannung hervor zu rufen. Da öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB beeinträchtigt sind, ist die Einrichtung der Freilufthalle und der PKW-Stellplätze an dieser Stelle nicht zulässig. Die Planung ist hinsicht- lich der Außenanlagen auf den bereits genehmigten Bauantrag vom 06.07.2017 mit dem Ak- tenzeichen 63/B24/2439/2017 zurückzuführen 2 Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 08.07.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.4.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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