0980/2026
Beantwortung einer Anfrage zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur "Ächtung des N-Wortes" und zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 13.04.2026 0980/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Beantwortung einer Anfrage zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur „Ächtung des N- Wortes„ und zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Köln – Konsequenzen aus fortbestehenden rassistischen Angriffen und wirksame Bekämpfung – 0743/2020 (Rat), AN/0240/2020 (Integrationsrat) Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der schriftlichen Anfrage von Eli Abeke im Aus- schuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 24.02.2026 wie folgt Stellung: 1. Welche konkreten, überprüfbaren Maßnahmen haben die Politik und Stadtver- waltung seit dem Ratsbeschluss vom 20.05.2020 zur Umsetzung der Ächtung des N-Wortes und der Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Her- kunft tatsächlich ergriffen, und wie wird deren Wirksamkeit evaluiert? Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Köln hat seit dem Ratsbeschluss vom 20.05.2020 eine Vielzahl konkreter und nachvollziehbarer Maßnahmen zur Umsetzung der Ächtung des N-Wortes so- wie der Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ergriffen. Das Amt für Integration und Vielfalt Köln koordiniert und bündelt strategisch die entspre- chenden Aktivitäten. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der systematischen Aufarbeitung des (post)kolonialen Erbes der Stadt. Hierzu wurde im Jahr 2022 ein Expert*innengremium eingesetzt, das den Prozess über zwei Jahre beratend be- gleitet und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet hat. Diese wurden in einem Maßnahmenkatalog zusammengeführt, von der Verwaltung auf Zuständigkeit und Umsetzbarkeit geprüft und den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorge- legt. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden transparent dokumentiert und unter anderem im zuständigen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration be- handelt (3487/2025). Parallel dazu hat die Stadt Köln gezielt auf Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnah- men gesetzt. So ist beispielsweise die Ausstellung „Köln Postkolonial – ein lokalhis- torisches Projekt der Erinnerungsarbeit“ im Amt für Integration und Vielfalt ausleih- bar. Diese wurde bereits an verschiedenen Kölner Schulen eingesetzt und trägt da- mit konkret zur historischen Aufklärung bei. Darüber hinaus arbeitet die Stadt kontinuierlich mit zivilgesellschaftlichen Initiativen 2 und Schwarzen Communities zusammen, unter anderem auch mit der der Initiative „N*Wort stoppen“. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern werden vielfältige Veranstaltungsformate entwickelt, die sowohl der Sensibilisierung der breiten Öf- fentlichkeit als auch dem Empowerment der betroffenen Community dienen. In die- sem Zusammenhang wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche konkrete Pro- jekte und Veranstaltungen gefördert, darunter die Buchmesse „Schwarz bewegt(e) Literatur“ im Jahr 2021, der PROUD Event Pop-up Markt im Jahr 2022 zur Stärkung Schwarzer Unternehmer*innen, der Schwarze Weihnachtsmarkt im Jahr 2023, Car- nival for Colours zum Aufbau einer inklusiven, rassismussensiblen Karnevalskultur in Köln im Jahr 2024 sowie die Eröffnung der Theodor-Wonja-Michael-Bibliothek als dauerhaftem Bildungs- und Kulturort. Auch künstlerisch-kritische Projekte wie „Reframing Wilhelm“ (2023) und „Reframing T aku“ (2025), die sich mit kolonialen Spuren im Stadtbild auseinandersetzen, zeigen die konkrete Umsetzung der Ziele im öffentlichen Raum. Im Jahr 2025 wurden mit unterschiedlichen Kooperationspartner*innen und dem Amt für Integration und Vielfalt neun Veranstaltungen mit 886 T eilnehmenden durchgeführt. Einzelne Veranstaltungen wie „Focus on James Baldwin“, „GOD SAID GIVE ‘EM DRUM MACHINES“ oder „Understanding Critical Race Theory“ verdeutlichen die thematische Bandbreite und die erreichte Öffentlichkeit. Hinzu kommen zahlreiche weitere Formate im Rahmen von Ausstellungen, Filmvorführun- gen und Diskussionsveranstaltungen, die teilweise mehrere hundert Menschen er- reicht haben. Über die im Amt für Integration und Vielfalt verorteten Fördermittel aus NRWeltoffen wurde die Ausstellung „Die Dritte Welt im Zweiten Weltkrieg“, beruhend auf der langjährigen Arbeit von recherche International e.V., im NSDok vom 8. März bis zum 1. Juni 2025 unterstützt. Zu den konkreten Begleitveranstaltungen zählten der Vortrag „Mut und Widerstand. Die Resilienz Schwarzer Deutscher während des NS- Regimes“ am 20. März 2025, die Schulvorführung des Filmes „Blues in Schwarz- Weiß - Vier Schwarze deutsche Leben“ mit einem anschließenden Gespräch zum Internationalen T ag gegen den Rassismus am 21. März 2025 sowie die Filmvorfüh- rung „Deutsch sein und schwarz dazu“, einer cineastischen Hommage an Theodor Wonja Michael, ebenfalls am 21. März 2025 zum internationalen T ag gegen Rassis- mus. Am 28. September 2025 hat das Amt für Integration und Vielfalt in Kooperation mit FilmInitiativ e.V. im Rahmen des Afrika Film Festivals Köln die Veranstaltung „Live and Loud – Podcast-Live-Aufzeichnung“, eine Kombination aus Live-Podcast, Spo- ken Word Performance und moderiertem Gespräch, in dem Fragen nach Identität, Repräsentation, Rassismus und Empowerment verhandelt wurden, durchgeführt. Zudem hat das Amt für Integration und Vielfalt gemeinsam mit dem ISD Köln e.V. und dem NSDok am 21. November 2025 eine öffentliche Veranstaltung zur Umbe- nennung der M*Straße in die Gregorius-Maurus-Straße gefördert. Von besonderer Bedeutung ist der Black History Month in Köln, der seit vielen Jah- ren in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft öffentlichkeitswirksam ausgerichtet wird. Im Jahr 2026 umfasste dieser über 30 Veranstaltungen, wurde von einer Pla- katkampagne der Stadt und des ISD Köln e.V. begleitet und durch einen offiziellen Empfang des Oberbürgermeisters im Rathaus eröffnet. 3 Hervorzuheben ist schließlich auch die internationale Anerkennung dieser Aktivitä- ten: Die Stadt Köln war die einzige Stadt weltweit, die im Abschlussbericht 2023 zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausdrücklich erwähnt wurde. Dies unterstreicht die besondere Vorreiterrolle Kölns und bestätigt die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der umgesetzten Maßnahmen über die Stadtgrenzen hinaus. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird seitens der Stadt Köln vor allem indirekt evaluiert. Zwar ist eine unmittelbare quantitative Messung gesellschaftlicher Einstel- lungsänderungen nur eingeschränkt möglich, jedoch liefern Indikatoren, wie stei- gende T eilnehmendenzahlen, eine hohe Nachfrage nach Bildungsangeboten sowie ein wachsendes öffentliches Interesse wichtige Hinweise. Zudem wird ein deutlich gestärktes Empowerment der Schwarzen Community in Köln festgestellt, was als zentraler qualitativer Erfolgsindikator gewertet wird. Der Aufforderung zur „Ächtung des N*Wortes“, kommt die Stadtverwaltung unter anderem mit der „Handreichung zur wertschätzenden Kommunikation bei der Stadt Köln“ nach. In dieser wird für eine diskriminierungssensible Sprache geworben. Diese Materialien stellen überprüfbare Instrumente dar, um die Ächtung diskriminie- render Begriffe nachhaltig im Verwaltungsalltag zu verankern. Die Handreichung ist im Handbuch der Stadt Köln verankert. 2. Welche verbindlichen dienstrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Konse- quenzen bestehen im Verantwortungsbereich der Stadt, wenn es im öffentli- chen Raum, in städtischen Einrichtungen, Schulen, Jugendzentren oder durch Mitarbeitende der Stadt, während ihrer Dienstzeit zu rassistischer Spra- che oder zu entsprechenden Vorfällen kommt? Stellungnahme der Verwaltung: Beleidigungen sind grundsätzlich durch die Betroffenen bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, da ein strafbares Handeln vorliegt bzw. vorliegen könnte. Sofern städtische Mitarbeitende im Rahmen ihrer Dienstausübung rassistische Äu- ßerungen tätigen, sind arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, welche bis zur Kündigung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis reichen kön- nen. Hinsichtlich rassistischer Äußerungen sind dem internen Sicherheitsmanagement des Zentrums für Kriminalprävention uns Sicherheit (ZKS) keine spezifischen Leitli- nien bekannt. Derartige Äußerungen stellen jedoch für die Betroffenen in der Regel mindestens den Straftatbestand der Beleidigung dar. Weitere Straftatbestände, wie beispielsweise § 130 Strafgesetzbuch „Volksverhetzung“, können je nach Sachver- haltslage in Betracht kommen. In allen rassistisch motivierten Fällen empfiehlt sich grundsätzlich die Kontaktaufnahme mit der Polizei und die Erstattung einer Strafan- zeige. Dies kann durch Betroffene selbst, durch Führungskräfte oder durch das Amt Personal und Verwaltungsmanagement, auch im Rahmen dienstlicher Rechtschutz- gewährung, erfolgen. Das Interne Sicherheitsmanagement kann zusätzlich zur poli- zeilichen Beratung zu ggf. erforderlichen Folgemaßnahmen beraten. Werden Straftatbestände mit Bezug zur Verwaltung erfüllt und/ oder gegen eine Person ein Hausverbot für ein Gebäude oder eine Dienststelle der Stadt Köln aus- gesprochen, so ist ein ZeMAG-Eintrag zu fertigen. Dabei werden der Sachverhalt 4 und die Daten des Täters in einer stadtinternen Software gespeichert und können zukünftig durch andere Mitarbeitende, zu deren Schutz vor und bei möglichen zu- künftigen Kontakten mit dem Täter, abgerufen werden. Als Gesetzesgrundlage dient dabei das Beschäftigtenschutzgesetz NRW. 3. Welche spezifischen Schutz- und Unterstützungsstrukturen (z. B. Meldewege, Beratungsangebote, psychosoziale Begleitung) stehen Betroffenen rassisti- scher Angriffe und Opfern des NSU-Terrors in Köln aktuell zur Verfügung und wie werden diese aktiv bekannt gemacht? Stellungnahme der Verwaltung: Werden Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte (außerhalb der Verwaltung stehende Personen) rassistisch adressiert, so hat die Arbeitgeberin die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden zu ergreifen, vgl. § 7 AGG. Dies kann z. B. die Änderung eines Dienstplans, die Umsetzung einer*s Mitarbeitenden oder das Einwirken auf einen Vertragspartner erforderlich machen. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich geeignet sein, die Belästigung final zu beenden. Sofortiger Schutz bei unmittelbarer oder wiederholter Bedrohung wird durch ein Hausverbot gewährleistet. Sofern Mit- arbeitende untereinander Rassismuserfahrungen machen müssen, besteht die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung bei nachstehenden Stellen: Amt für Gleich- stellung von Frauen und Männern, die gewählten Interessenvertretungen (Perso- nalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung), Mit- arbeitendenunterstützungsteam (M.U.T .). Den Mitarbeitenden der Stadt Köln ist hierzu die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung bei der Stadtverwaltung Köln bekannt. Ein offizielles Beschwerdeverfahren kann unmittelbar bei der Beschwerde- stelle des Personal- und Verwaltungsmanagement eingeleitet werden. Hieraus kön- nen weitergehende Maßnahmen erwachsen, vgl. Antwort zu 2. Bürger*innen, welche durch einen Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin rassistisch verunglimpft wurden, können sich unmittelbar an die Dienststellen wenden, damit dem Sachverhalt nachgegangen werden kann. Die Geschäftsführung des Kuratoriums Mahnmal Keupstraße, die gemeinsam vom NS-DOK und interkultur e.V. getragen wird, begleitet die Betroffenen des NSU-An- schlags in der Keupstraße anlassbezogen wie auch in Form regelmäßiger Treffen, und unterstützt diese in unterschiedlichen Belangen, beispielsweise bei öffentlich- keitswirksamen Aktivitäten oder in der Selbstorganisation. Die Opferberatung Rheinland bietet Beratung an und steht in Kontakt mit den Betroffenen. Darüber hinaus sind sie auch in zivilgesellschaftliche Initiativen wie „Herkesin Meydanı“ ein- gebunden bzw. werden von diesen solidarisch in ihren Forderungen unterstützt. Rassistische Vorfälle können über die nordrhein-westfälischen Meldeportale ( diskri- minierung-melden.nrw) oder auch über die Kölner Antidiskriminierungsberatung ge- meldet werden. Diese Wege werden über Strukturen wie die Stadtteilkonferenz Mülheim Nord oder Betroffenentreffen bekannt gemacht. Darüber hinaus trifft sich das Amt für Integration und Vielfalt regelmäßig mit der Gruppe der direkt vom NSU-Anschlag in der Keupstraße betroffenen Personen. Die Treffen dienen in erster Linie dem persönlichen Austausch mit direkt Betroffenen des NSU-Nagelbombenanschlags auf der Keupstraße am 09.06.2004. Dabei geht 5 es insbesondere darum, auf ihre aktuellen Bedarfe zu reagieren und Vernetzungs- möglichkeiten zu schaffen. 4. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendarbeit (z.B. in Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendzentren), um Kinder und Jugendliche vor rassisti- scher Diskriminierung zu schützen und antirassistische Bildungsarbeit syste- matisch zu verankern? Stellungnahme der Verwaltung: Die oben genannten Maßnahmen und Projekte tragen dazu bei. 5. Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Rat zeitnah einen konkreten Maßnahmen- katalog mit verbindlichem Zeitplan und Ressourcenplanung vorzulegen, um die Umsetzung des Ratsbeschlusses messbar, transparent und nachhaltig si- cherzustellen? Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann keine Auskunft über die konkrete Umsetzung eines Maßnahmenkatalog mit verbindlichem Zeitplan und Ressourcen- planung gegeben werden. Die Verwaltung wird den Prozess zur Aufarbeitung des (Post)kolonialen Erbes einschließlich des Veranstaltungsprogrammes in Koopera- tion mit der Zivilgesellschaft, mit dem Schwerpunkt auf den Black History Month, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten fortführen. Für weitere Umsetzungsüberle- gungen ist ein politischer Beschluss herbeizuführen. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0980/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.04.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 14:28