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0645/2017

Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm "Wir im Quartier" - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel

Beschlussvorlage Ausschuss 16.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.04.2017, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

12316 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 
 0645/2017 
Freigabedatum 16.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm "Wir im Quartier" - Struktur- und 
Beschäftigungsförderung im Stadtviertel 
 
hier: Maßnahmebewilligungen 2017 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt aus den im Haushaltsplan für 2017 im Teiler-
gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferaufwen-
dungen, veranschlagten Mitteln für Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Kon-
zeptes „Wir im Quartier“ – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel für das 
Jahr 2017 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger zur Verlängerung von Maßnahmen 
in Höhe von insgesamt 52.299 € zu gewähren. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  52.299  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2017 sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle 
Hilfen, in Zeile 15, Transferaufwendungen, Mittel für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsför-
derung in Höhe von 52.303 € veranschlagt.  
Grundlage für die Zuschussgewährung in diesem Beschluss ist das vom Ausschuss für Soziales und 
Senioren in seiner Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier“ – Struktur- und 
Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel. 
Das Förderprogramm verfolgt die Zielsetzung, zusätzliche stadtteilorientierte Angebote  in den Berei-
chen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Soziales und im interkulturellen Bereich und gleichzeitig Beschäf-
tigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfänger/innen mit erheblichen Ver-
mittlungshemmnissen zu schaffen.  
Hierdurch sollen die Leistungsfähigkeit und die Professionalität der antragsberechtigten Träger erhöht 
werden. 
Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine Beschäftigungsträger bzw. Projekte und gemeinnützi-
ge Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat 750.000 € an Ausgaben nicht überschreitet.  
Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, 
über den die jeweilige Antragstellung erfolgt. 
Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern  
 Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit 
 Bürgerservice 
 Begleitung 
 Hauswirtschaftlicher Bereich 
 Verwaltung

3 
sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete Be-
schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. 
 
Der Verwaltung liegen wie im Vorjahr Förderanträge von 7 Trägern für 9 berücksichtigungsfähige Be-
schäftigungsverhältnisse mit einer Antragssumme von insgesamt 73.796 € vor.  
Die Anträge beziehen sich auf die Fortführung von Projekten, die in diesem Rahmen bereits in den 
Vorjahren bezuschusst wurden und durch die Beschäftigungsverhältnisse mit SGB II-
Leistungsberechtigten, für die eine Förderung gem. § 16 e SGB II erfolgt, fortgesetzt werden. 
Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass die Beschäftigung vielfach zu einer nachhaltigen Stabili-
sierung der dort eingesetzten Personen beigetragen hat. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der Antrag stellenden Träger zur Fortführung ihrer Pro-
jekte für weitere 12 Monate mit einem einheitlichen Betrag je Beschäftigungsverhältnis von 5.811 € 
wie folgt vor: 
 
1. Offene Welt e.V. 
Zur Optimierung und Ausweitung der Angebote des interkulturellen Zentrums  hat der Verein eine 
zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeit für einen langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfänger mit 
verschiedenen Vermittlungshemmnissen eingerichtet,  die bereits im Rahmen des Programms „Wir im 
Quartier“ wie auch befristet gem. §16 e SGB II durch das Jobcenter Köln gefördert wurde. 
Die Tätigkeiten erstrecken sich hauptsächlich auf folgende Bereiche. 
 Haustechnik, 
 Büroassistenz/ Verwaltung, 
 Vernetzung/ Vertretung im Seniorennetzwerk Innenstadt, 
 Förderung der Mobilität von Seniorinnen und Senioren durch persönliche Begleitung zu Ver-
anstaltungen 
Zur Fortsetzung dieses Projektes  beantragt der Verein eine Unterstützung für weitere 12 Monate, die 
in Höhe von 5.811 € zur Förderung vorgeschlagen wird. 
 
2. Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und Gemeinwesen-
arbeit in Köln Höhenberg e. V. 
 
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, die bisher bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“  
sowie durch eine unbefristete Förderung gem. § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln unterstützt 
wurde. 
 
Ziel ist es, im Stadtteil Höhenberg, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung durch regelmäßi-
ge Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in Einrichtungen der offenen 
Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen älteren Menschen, die in ihrer 
geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im Viertel zu 
ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Senior/innen zu eigenem Engagement ermutigt und aktiviert wer-
den.  
 
Zur Fortsetzung des  Projekts. beantragt der Verein wie im Vorjahr einen Zuschuss für weitere 12 
Monate. 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 5.811 € vor. 
 
3. Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
Der Verein hat im Rahmen des Projektes „Buntes Café“ ein niederschwelliges Unterstützungsangebot 
im Kölner Norden für erwerbslose Frauen unterschiedlicher Herkunft und Lebenssituationen aufge-
baut. 
Das Angebot versteht sich unabhängig davon, ob die Rat suchenden Frauen arbeitsuchend sind, dem

4 
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche Leistungsansprüche oder eine Arbeitser-
laubnis verfügen.  
Das „Bunte Café“ dient als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle um 
 einen regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Ca-
fébetrieb) 
 Information und Beratung über vielfältige Hilfeangebote z. B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungs-
problemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schulden, Gesundheit etc. 
 Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes 
 regelmäßige EDV-Angebote sowie ein angeleitetes Internetcafé  
zu bieten. 
 
Für den Bereich Service/ Hauswirtschaft/ bzw. Cafébetrieb/ Reinigung hat der Verein eine zusätzliche 
Beschäftigungsstelle für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die durch 
das Jobcenter Köln unbefristet gefördert wird. 
 
Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderten Projekts bean-
tragt der Verein eine Förderung für weitere 12 Monate. 
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 5.811 € vor. 
 
4. Jack in the Box e.V. 
 
Der Verein hat im Rahmen seiner Projekte zum Aus- und Umbau von Seecontainern zur Nutzung für 
Institutionen und Projekte mit gemeinnützigen Nutzungen in den Bereichen des architektonischen 
Entwurfs, der Planung und Ausführung der Bautätigkeiten sowie der Planung von Kulturveranstaltun-
gen zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslosen SGB II-
Leistungsempfänger/ innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eingerichtet. 
Darüber hinaus wird in Kooperation mit der Rheinflanke gGmbH ein Containergebäude in Gremberg-
hoven realisiert, das als Umkleide, Sozialraum und Lager für einen neuen Fußballplatz im Rahmen 
der sozialintegrativen Arbeit dienen soll. 
Diese Stellen werden unbefristet gem. § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln gefördert. 
 
Für dieses im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderte Projekt beantragt der 
Verein wie im Vorjahr eine Förderung für weitere 12 Monate. 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 11.622 € vor. 
 
5. Vringstreff e.V. 
 
Der Verein fungiert als  Begegnungsstätte in der Kölner Südstadt für Menschen mit und ohne Woh-
nung sowie unterschiedlicher Religionen und Kulturen sowie als Fachberatungsstelle für Personen in 
besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. 
Über die Fachberatung hinaus bietet der Vringstreff e.V. Möglichkeiten zur Teilnahme am gesell-
schaftlichen Leben wie Mittagstisch und Cafébetrieb, Arbeitsmöglichkeiten bei der Dienstleistungs-
agentur „Huddel und Brassel“ und im Bereich Hauswirtschaft des Vringstreff. 
Der Verein hat für den Küchenbetrieb zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten als Koch und 
Beikoch eingerichtet, von denen für die letztgenannte Beschäftigungsmöglichkeit eine unbefristete 
Förderung gem. § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln erfolgt. 
 
Für dieses bisher im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ geförderte Projekt beantragt der Ver-
ein eine Förderung für weitere 12 Monate. 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung in Höhe von 5.811 € vor. 
 
6. Kultur- und Integrationszentrum PHOENIX-Köln e. V. 
 
Zur Unterstützung im hauswirtschaftlichen/ handwerklichen Bereich des Kultur- und Integrationszent-
rums des Vereins durch Ausführung von Kleinreparaturen, Reinigung der Räume, Vergabe der tech-

5 
nischen Gerätschaften und die Koordinierung der Raumvergabe hat der Verein eine zusätzliche Be-
schäftigungsmöglichkeit eingerichtet, für die eine Dauerförderung durch das Jobcenter Köln gem. § 
16e SGB II erfolgt und die in der Vergangenheit bereits in diesem Programm gefördert wurde. 
 
Des Weiteren wurde eine Beschäftigungsmöglichkeit im Bereich Verwaltung / Unterstützung der pä-
dagogischen Arbeit geschaffen, durch die das weitgehend von Ehrenamtler/innen getragene Kurs- 
und Veranstaltungsangebot des Vereins in verschiedenen Stadtteilen koordiniert, dokumentiert und 
muttersprachlich unterstützt werden soll. 
Dieses Beschäftigungsverhältnis wird zunächst befristet gem. § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln 
gefördert. 
 
Für diese Beschäftigungsverhältnisse beantragt der Verein im Rahmen des Programms Wir im Quar-
tier eine weitere Förderung. 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 11.622 € vor. 
 
7. Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung - agisra e. 
V. 
 
Ziel des Projektes von agisra e.V. ist die begleitende Unterstützung zur psychosozialen Beratung und 
Therapie von Migrantinnen und geflüchteten Frauen, insbesondere Alleinerziehenden, neue An-
kömmlinge und Frauen mit Alltags- und mit Sprachschwierigkeiten. 
 
Konkret beinhaltet das Aufgabengebiet 
 Begleitung zu Behörden, Ärzten, Rechtsanwälten etc., 
 Begleitung und Hilfestellung im Alltagsleben, beispielsweise Hilfe beim Schulwechsel des Kin-
des, 
 Hilfe bei der Orientierung in der Gesellschaft, 
 Unterstützung zur Erziehung, 
 Dolmetschen, 
 Kurse zur Freizeitgestaltung. 
 
Hierzu hat der Verein eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose  SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, für die eine Dauerförderung gemäß § 16e SGB II durch das Job-
center Köln erfolgt. 
 
Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ in den Vorjahren bereits geförder-
ten Projektes beantragt der Verein eine Förderung für weitere 12 Monate. 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 5.811 € vor. 
 
 
Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen eine Förderung für 
 Förderverein Höhenberg e.V. von  5.811 € 
 Offene Welt e.V. von  5.811 € 
 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. von  5.811 € 
 Jack in the Box e.V. von  11.622 € 
 Vringstreff e.V. von         5.811 € 
 Phoenix e.V. von     11.622 € 
 Agisra e.V. von     5.811 € 
gesamt     52.299 €

Beratungsverlauf (1)

27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0645/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27