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Änderung der Hauptsatzung
AfD Antrag nach § 3 AN/1513/2022 vom 26.08.2022
Stand: Am 08.09.2022 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.08.2022 AN/1513/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 08.09.2022 Änderung der Hauptsatzung: hier: §25 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Änderungen (fett und kursiv) der Hauptsatzung: §25 Absatz 3: (3) Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, erhalten für die Teilnahme an Ausschusssit- zungen und jährlich höchstens 40 von einer Fraktion anberaumten Sitzungen ein Sitzungsgeld. Begründung: erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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