2016/0420
Abwasserreinigung hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 1. Januar 2017
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2016/0420
7989 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.10.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0420
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Abwasserreinigung
hier: Änderung der Abwasserbeitrags - und -gebührensatzung zum 1. Januar 2017
Vorlage vom: 05.10.2016
Beschlussvorschlag :
Dem beiliegenden Entwurf der Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebühren-
satzung, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.07.2016, wird zugestimmt.
Anlagen: 1. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2017 bis 2018 für die Schmutz - und
Niederschlagswassergebühr
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2017 bis 2018 für die Entleerung s-
gebühr für Kleinkläranlagen
3. Entwurf der Änderungssatzung zum 1. Januar 2017
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Oktober 2016
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. Dezember 2013 der letzten Änderung der Ge-
bührenmaßstäbe in der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar
2014 zugestimmt. Mit der Änderungssatzung wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 2,27 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,84 Euro/m²
Die festgesetzten Gebühren gelten für den Zeitraum 2014 bis 2016, so dass für die Zeit ab
1. Januar 2017 neue Gebührensätze zu ermitteln sind.
Im Hinblick darauf, dass eine endgültige Entscheidung über größere Investitionen für die Klä r-
anlage derzeit nicht möglich ist, weil neue Überwachungswerte von der Aufsichtsbehörde noch
nicht bekannt gegeben wurden, wird eine zweijährige Kalkulation vorgeschlagen. Zudem ist mit
einem kürzen Kalkulationszeitraum eine zeitnähere Nachkalkulation möglich.
Der im Hess. KommunalabgabenG (KAG) vorgesehene Ausgleich der Unterdeckung des Kalk u-
lationsjahres 2013 (siehe dazu MV 2016/0223) ist bei der neuen Kalkulation berücksichtigt.
Der Gebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2018 werden Durchschnittswerte für das ge-
bührenpflichtige Frischwasser, die einzuleitende Bachwassermenge und die gebührenpflicht i-
gen versiegelten Flächen zu Grunde gelegt. Die Überwachung der Einleitungskanäle ist weite r-
hin mit 1,5 Mio. Euro berücksichtigt.
Die Menge der abgerechneten Schmutzwassereinleitungen beläuft sich im Schnitt der letzten
fünf Jahre auf 8,493 Mio. m³. Der für die Kalkulation maßgebliche Wert wird auf 8.500.000 m³
festgelegt, da die letzten beiden Jahre gezeigt haben, dass die Tendenz der abgerechneten
Mengen steigend ist. Außerdem wird auch der anhaltende Bevölkerungszuwachs zu steigenden
Schmutzwassereinleitungen führen.
Die Menge des eingeleiteten Bachwassers belief sich im Schnitt der letzten fünf Jahre auf
791.000 m³, unterliegt aber sehr starken Schwankungen (2012: 558.061 m³ / 2013:
1.072.738 m³), so dass für die vorliegende Kalkulation ein Durchschnittswert von 700.000 m³
zu Grunde gelegt wird.
Die bei der Kalkulation berücksichtigten versiegelten Flächen entfallen mit 3.295.000 m² in
beiden Jahren auf öffentliche Flächen sowie mit 7.890.000 m² in 2017 und 7.884.000 m² in
2018 auf private Flächen. In Summe ist dies zwar wiederum weniger als in der vorherigen Ka l-
kulationsperiode. Allerdings ist festzuhalten, dass weitere Entsiegelungen durchgeführt we r-
den. Diese Tendenz spiegelt sich auch in den versiegelten privaten Flächen wieder, so dass für
das zweite Kalkulationsjahr ein weiterer Abschlag vorgenommen wird.
Der Stand der Zisternen mit Überlauf, aber ohne Zähler wird in der vorliegenden Kalkulation
mit 732 (2017) und 744 (2018) angenommen und für die Umbuchung Niederschlagswasser zu
Schmutzwasser mit dem Durchschnittswert der beiden Jahre in die Berechnung mit den kalku-
lierten Gebührensätzen übernommen.
- 4 -
Die Aufwendungen für die Zahlungen an die ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG für
die Reinigung des Abwassers werden auf Basis der aktuellen Mitteilungen der ENTEGA AW
festgesetzt. Die Ausnutzung weiterer Optimierungsmöglichkeiten des Klärwerkbetriebes sowie
seit 2014 geltende günstigere Finanzierungsmöglichkeiten führen in Summe dazu, dass im
Vergleich zum letzten Kalkulationszeitraum nur unwesentliche Kostensteigerungen zu ve r-
zeichnen sind.
Da die zukünftig gewünschten Überwachungswerte nach Einschätzung der ENTEGA AW nur mit
einer Flockungsfiltration eingehalten werden können, sind in den Planzahlen die in Summe um
rd. 100 TEUR höheren Aufwendungen enthalten.
Die Abschreibung wird weiterhin nach Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.
Jährlich ist eine Erhöhung um 20 TEUR geplant, was Investitionen von 1,6 Mio. Euro und einer
durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren entspricht. Es ist nicht davon auszugehen,
dass alle in 2017 und 2018 geplanten Investitionen in den angegebenen Jahren fertig gestellt
werden. Ausgangspunkt sind die Planzahlen 2017 unter Berücksichtigung der Rechnungser-
gebnisse der Vorjahre.
Der Ansatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird auf Grund des zusätzlichen Finanzi e-
rungsbedarfs zur Finanzierung der Investitionen jährlich um 2 TEUR erhöht. Die Verzinsung
wird mit 4 % vorgenommen.
Die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation auf Basis der dargestellten Rahmenbedingu n-
gen führt zu folgenden Gebührensätzen für die Jahre 2017 und 2018:
Schmutzwassergebühr: 2,47 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,89 Euro/m²
Damit kommt es für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2018 bei der Schmutzwassergebühr
zu einer Steigerung um 0,20 Euro. Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,05 Euro.
Ausschlaggebend für die Kostensteigerung ist neben den allgemeinen Kostensteigerungen
hauptsächlich, dass im zurückliegenden Kalkulationszeitraum eine jährliche Entlastung aus
Überzahlungen der Vorjahre von 2,5 Mio. Euro eingepreist wurde. Hinzu kommt, dass gemäß
Magistratsvorlage 2016/0223 die Unterdeckung aus dem Kalkulationsjahr 2013 zu berück-
sichtigen ist.
Neben der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden auch die Ge-
bühren für das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie die Behan d-
lungsgebühr für die Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen neu berechnet. Diese
Gebührensätze betragen:
Entleerungsgebühr nach § 18 Abs. 1 ABGS: 19,01 Euro/m³
Behandlungsgebühr nach § 18 Abs. 2 ABGS: 1,56 Euro/m³
Hierbei ist – wie auch schon bei den vorausgegangenen Kalkulationen – die Überdeckung des
Jahres 2013 und die Unterdeckung der Jahre 2014 und 2015 berücksichtigt und angerechnet
worden.
- 5 -
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erteilt Einleitungsgenehmigungen für Abwässer aus
Chemietoiletten, die direkt zur Kläranlage gefahren und dort geleert werden. Die entspreche n-
den Informationen der HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG werden einmal im Jahr an die
Finanzverwaltung, Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge zur Gebührenfestsetzung we itergereicht.
Die Kalkulation der in § 18 Abs. 2 der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung geregelten
Behandlungsgebühr ergibt für die Jahre 2017 bis 2018 einen Satz in Höhe von 1,56 Euro/m³.
Die auf Basis der neuen Gebührensätze 2017 und 2018 zu erwartenden Gebühreneinnahmen
sind als Haushaltsansätze in den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zu übernehmen.
Darmstadt, 5. Oktober 2016
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 3
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Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und -geb ührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) vom 27. Aug ust 2002 Auf Grund der §§ 5, 19, 51 der Hessischen Gemeindeo rdnung (HGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zu letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. I, S. 618), der §§ 1 bis 12 und 14 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S.134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618), der § § 37 ff des Hessischen Wassergesetzes (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I, S. 548), zule tzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I. S. 338) wird gemäß Beschluss d er Stadtverordnetenversammlung vom xx. xxxxxx 2016 folgende Satzung erlassen: Artikel I 1. In § 16 Abs. 8 wird der Betrag 0,84 € durch den Bet rag 0,89 € ersetzt 2. In § 17 Abs.6 wird der Betrag 2,27 € durch den Betr ag 2,47 € ersetzt. 3. In § 18 Abs. 1 S. 3 wird der Betrag 17,46 € durch d en Betrag 19,01 € ersetzt. 4. In § 18 Abs. 2 wird der Betrag 1,24 € durch den Bet rag 1,56 € ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Darmstadt, Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt André Schellenberg Stadtkämmerer
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Gebührenbedarfsberechnung "Grubenentleerung" und "Direktanlieferung von Abwasser auf den Kläranlagen" (§ 18 I und II ABGS) Gebührenkalkulation 2017/2018 abzufahrende Gesamtmenge pro Jahr (Durchschnitt) 2.090 m³ Gesamtkosten Kosten je m³ 2017 2018 1. Abfuhrkosten Kosten des EAD für die Abfuhr 36.554,10 € 36.554,10 € 17,49 2. Reinigungsentgelte HSE für Kläranlagen im Jahr 2017/2018 21.370.000,00 € 21.900.000,00 € Abwasserabgabe im Jahr 2017/2018 320.000,00 € 330.000,00 € Summe Aufwendungen 21.690.000,00 € 22.230.000,00 € abzüglich nicht ablastbare Kosten im Jahr 2017/2018 895.000,00 € 931.000,00 € Summe Absetzungen 895.000,00 € 931.000,00 € Netto-Aufwendungen 2017/2018 20.795.000,00 € 21.299.000,00 € Netto-Aufwendungen Abwasserreinigung pro Jahr 20.795.000,00 € 21.299.000,00 € hiervon entfallen auf die Schmutzwasserreinigung 69,00% 14.348.550,00 € 14.696.310,00 € in nsk abgerechnetes Schmutzwasser 2017/2018 9.200.000 9.200.000 anteilige Kosten je m³ für Reinigungsentgelt und Abwasser- abgabe (Direkteinleitung auf den Kläranlagen) 1,56 € 1,56 € kostendeckende Gebühr je abgefahrenem m³ 19,05 € 19,05 € Überzahlung 2013 - Unterdeckung 2014 und 2015 = 0,04 € Die kostendeckende Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben beträgt: 19,01 € Finanzverwaltung Darmstadt, 29. September 2016
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Gebührenkalkulation Abwasser 2017 ff Pos. Beschreibung 2017 2018 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte -331.835,28 € -331.830,00 € 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -32.809.650,00 € -32.809.650,00 € davon: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser -22.724.000,00 € -22.724.000,00 € Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser -9.954.650,00 € -9.949.310,00 € 5150200 Zwangsgelder 3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 0,00 € 0,00 € 5481170 Erstattung Abwasserabgabe für Zentralklärwerk 4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen -63.400,00 € -65.000,00 € 5259000 Sonstige aktivierte Eigenleistungen -63.400,00 € -65.000,00 € 8 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -beiträgen -275.000,00 € -275.000,00 € 5462000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen -275.000,00 € -275.000,00 € 9 Sonstige ordentliche Erträge -50,00 € 0,00 € 10 Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) -33.479.935,28 € -33.481.480,00 € 11 Personalaufwendungen 1.659.251,04 € 1.700.700,00 € 12 Versorgungsaufwendungen 49.674,64 € 50.000,00 € 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.503.070,96 € 5.505.000,00 € 14 Abschreibungen 1.742.677,00 € 1.762.000,00 € 15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 21.422.000,00 € 21.952.000,00 € 7175100 Erstattungen an HSE für Bereitstellung der Frischwasserdaten 52.000,00 € 52.000,00 € davon: Erstattung an Südhessische für Betriebskosten Kläranlagen 21.370.000,00 € 21.900.000,00 € 16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 320.000,00 € 330.000,00 € 7363100 Abwasserabgabe 320.000,00 € 330.000,00 € 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.000,00 € 1.000,00 € 19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 30.697.673,64 € 31.300.700,00 € 20 Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Pos. 19) -2.782.261,64 € -2.180.780,00 € 24 Ordentliches Ergebnis (Pos. 20 und Pos. 23) -2.782.261,64 € -2.180.780,00 € 25 Außerordentliche Erträge 26 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 27 Außerordentliches Ergebnis (Pos. 25 ./. Pos. 26) 0,00 € 0,00 € 28 Jahresergebnis vor internen Leistungsbez. (Pos. 24 und Pos. 27) -2.782.261,64 € -2.180.780,00 € 29 Erlöse der internen Leistungsbeziehungen -1.014.000,00 € -1.050.000,00 € 9001030 Erlöse aus der Erstattung von Betriebsausgaben -119.000,00 € -119.000,00 € 9001080 Erlöse aus nicht ablastbaren Kosten der Abwasserbeseitigung -895.000,00 € -931.000,00 € 30 Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.486.417,00 € 3.488.417,00 € 9501010 Kosten für interne Kopien 9501020 Kosten für Verwaltungskostenanteile 482.417,00 € 482.417,00 € 9501100 Verzinsung des Anlagekapitals 3.004.000,00 € 3.006.000,00 € 31 Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen 2.472.417,00 € 2.438.417,00 € 32 Jahresergebnis nach int. Leistungsbez. (Pos. 28 und Pos. 31) -309.844,64 € 257.637,00 € Seite 1 von 4 2017 2018 Gebührenbedarfsberechnung Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 bis 9) 33.479.935,28 € 33.481.480,00 € Finanzerträge Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € Erlöse der internen Leistungsbeziehungen 1.014.000,00 € 1.050.000,00 € Summe Erträge / Erlöse 34.493.935,28 € 34.531.480,00 € abzüglich: Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser 22.724.000,00 € 22.724.000,00 € Kanalbenutzungsgebühren - Niederschlagswasser 9.954.650,00 € 9.949.310,00 € Widerspruchsgebühren 1.000,00 € 1.000,00 € SoPo für Zuschüsse 74.000,00 € 74.000,00 € Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 1.740.285,28 € 1.783.170,00 € Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. 11 bis 18) 30.697.673,64 € 31.300.700,00 € Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € Kosten der internen Leistungsbeziehungen 3.486.417,00 € 3.488.417,00 € Summe Aufwendungen / Kosten 34.184.090,64 € 34.789.117,00 € Bereinigung Aufwendungen / Kosten abzüglich: ILV Rechtsamt 53.036,00 € 53.036,00 € Verzinsung Anlagekapital für AiB 110.000,00 € 110.000,00 € zuzüglich: Unterdeckung 2013 396.945,73 € 0,00 € Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 34.418.000,37 € 34.626.081,00 € Summe der gebührenfähigen Aufwendungen / Kosten 34.418.000,37 € 34.626.081,00 € abzüglich Summe der zu berücksichtigenden Erträge / Erlöse 1.740.285,28 € 1.783.170,00 € Gebührenbedarf 32.677.715,09 € 32.842.911,00 € Seite 2 von 4 2017 2018 Kostenzuordnung Gebührenbedarf 32.677.715,09 € 32.842.911,00 € Berechnunggrundlage für die Gebührenkalkulation 32.677.715,09 € 32.842.911,00 € Anteil Schmutzwasser 69,00% 69,00% Anteil Niederschlagswasser 31,00% 31,00% anteilige Kosten Schmutzwasser 22.547.623,41 € 22.661.608,59 € anteilige Kosten Niederschlagswasser 10.130.091,68 € 10.181.302,41 € Bereinigung Umbuchung Zisternennutzung als Brauchwasser 169.886,60 € 169.886,60 € bereinigte anteilige Kosten Schmutzwasser 22.717.510,01 € 22.831.495,19 € bereinigte anteilige Kosten Niederschlagswasser 9.960.205,08 € 10.011.415,81 € zu berücksichtigende Frischwassermenge (m³) 9.200.000 9.200.000 zu berücksichtigende versiegelte Fläche (m²) 11.185.000 11.179.000 Gebührensätze Schmutzwassergebühr (Euro/m³) 2,47 € 2,48 € DW: 2,47 Niederschlagswassergebühr (Euro/m²) 0,89 € 0,90 € DW: 0,89 Seite 3 von 4 2017 2018 zu berücksichtigende Werte*: Schmutzwassereinleitungen m³ 8.500.000 8.500.000 Bachwassereinleitungen m³ 700.000 700.000 versiegelte öffentliche Flächen m² 3.295.000 3.295.000 versiegelte private Flächen m² 7.890.000 7.884.000 Durchschnittsverzinsung 732 744 Zisternen mit Brauchwassernutzung, ohne Zähler * Grundsätzlich sind die Durchschnittswerte der Jahre 2011 bis 2015 angenommen worden. Für 2017 ff wurden bei der Schmutzwassereinleitung die in nsk abgerechneten Schmutzwasserwerte berücksichtigt. Die Bachwassereinleitung ist in 2016 mit Prognose-Werten gerechnet (Schreiben -66- vom 21. September 2016). Die Jahre bis 2015 sind ansonsten mit Ist-Werten gerechnet. Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0420
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.10.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00