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"Zweitwohnsteuer in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1394/2020 vom 14.05.2020

Stand: Am 14.05.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 14.05.2020 1394/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.05.2020 "Zweitwohnsteuer in Köln" Die AfD Fraktion hat für die Sitzung des Rates am 14.05.2020 folgende Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt: 1. Wie viele Bürger bezahlen derzeit in der Stadt Köln die Zweitwohnsteuer? 2. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Köln durch die Zweitwohnungssteuer in den einzelnen Jahren seit 2016? 3. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand um diese Steuer zu generieren? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Anzahl der laufenden Zweitwohnungssteuerfälle beläuft sich auf 3248 (Stand: April 2020) Zu 2: Das angeordnete Soll beläuft sich für die Jahre 2016 ff auf folgende Beträge: 2016: 1.740.732,18 € 2017: 2.462.076,04 € 2018: 2.021.040.28 € 2019: 2.286.627,88 € Zu 3: Im Bereich der Zweitwohnungssteuer sind aktuell 19,5 Stellen besetzt. Auf Basis durchschnittlicher Personalkosten fallen dafür rd. 1,13 Mio. Personalkosten an. Bei Betrachtung des Verhältnisses zwischen Steuererträgen und Verwaltungsaufwand ist zu berücksichtigen, dass mit der Zweitwohnungssteuer auch der Zweck verfolgt wird, Zweitwohnungsinhaber/innen dazu zu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in Köln zu begründen, und somit über höhere Schlüsselzuweisungen und andere einwohnerab- hängige Finanzströme Mehrerträge zur Finanzierung der hiesigen Infrastruktur, die das eigentliche Zweitwohnungssteueraufkommen weit übersteigen, für die Stadt er- zielt werden. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 14.05.2020

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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