A-R/0007/2009
Resolution Gemeinsamer Wahltermin für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Bundestagswahl 2009
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Originalantrag
3308 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2009
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
16.03.09
Resolution
Gemeinsamer Wahltermin für die allgemeinen Kommunal wahlen und die
Bundestagswahl 2009
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregieru ng auf, den Termin der
Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestags wahl am 27.
September zusammenzulegen.
Begründung:
Das Landesverfassungsgericht hat mit Richterspruch vom 18.02.2009 das Vorhaben
der Landesregierung NRW, die Kommunalwahl vorzuzieh en und am 07.06.2009 mit
der Europawahl durchzuführen, für verfassungswidrig erklärt. Da der neu gewählte
Rat erst am 21. Oktober zusammentreten werde, sei d as viereinhalb monatige
Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten a ls Verstoß gegen die
Volkssouveränität zu werten. Der Präsident des Verf assungsgerichtes, Michael
Bertrams, bezeichnete das entsprechende Gesetz inso weit als „mit demokratischen
Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“.
Am 04. März 2009 setzte Innenminister Wolf den 30. August 2009 als neuen Termin
für die Kommunalwahl fest. Dieser Termin liegt vier Wochen vor der Bundestagswahl
am 27. September 2009 und zwei Wochen nach den Schulferien.
Aus Sicht einer Kommune bringt der geplante Wahlter min erhebliche
organisatorische und finanzielle Belastungen mit si ch. So würden die Wählerinnen
und Wähler am 7. Juni, am 30. August und am 27. Sep tember innerhalb von drei
Monaten für drei Wahlen an die Urnen gerufen.
Zentrale Argumente der Landesregierung für die Durchführung der Kommunalwahlen
am Tag der Europawahl waren die Bündelung von Wahle n, die Reduzierung von
Kosten und die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Diese Ziele werden durch die nun
beabsichtigte getrennte Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl
erkennbar nicht erreicht.
Derartig viele und kurz hintereinander liegende Wah ltermine könnten etliche
Wahlberechtigte von einer Wahlbeteiligung abhalten und so negative Auswirkungen
auf die Wahlbeteiligung haben. Zudem bleibt den ehr enamtlich politisch Aktiven mit
zwei Wochen nach Ende der Sommerferien in NRW wenig Möglichkeit, in
angemessenem Umfang für sich und ihre politischen P ositionen zu werben. Der
Stadtverwaltung/der Kreisverwaltung wird es sehr sc hwer fallen, die ehrenamtlichen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in so kurzer Abfolge wieder zu aktivieren.
Das Ziel, Kommunalwahlen und Europawahlen auf einem verfassungsgemäßen Weg
ab 2014 zusammenzuführen, kann durch eine Verkürzung der nächsten Wahlperiode
um drei Monate erreicht werden, indem eine solche V erkürzung vor dem Beginn der
nächsten Wahlperiode vom Gesetzgeber beschlossen wird.
Aus vorgenannten Gründen kann es nur eine sinnvolle Entscheidung im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen geben: ein gemeinsamer Termin für die
Kommunalwahl und für die Bundestagswahl am 27. September 2009.
Wir fordern die Landesregierung auf, im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung, einer
Bündelung der Urnengänge und zur Vermeidung zusätzl ich entstehender Kosten
diesen Wahltermin für die Kommunalwahl 2009 festzulegen.
gez. Wolfgang Heuer gez. Hery Klas
und SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0007/2009
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 17.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37