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A-R/0007/2009

Resolution Gemeinsamer Wahltermin für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Bundestagswahl 2009

Antrag an den Rat 17.03.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 21.3

Originalantrag

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Originalantrag

3308 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2009  
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
                                 
  
16.03.09 
 
Resolution 
 
Gemeinsamer Wahltermin für die allgemeinen Kommunal wahlen und die 
Bundestagswahl 2009 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregieru ng auf, den Termin der 
Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestags wahl am 27. 
September zusammenzulegen.   
 
 
Begründung: 
 
 
Das Landesverfassungsgericht hat mit Richterspruch vom 18.02.2009 das Vorhaben 
der Landesregierung NRW, die Kommunalwahl vorzuzieh en und am 07.06.2009 mit 
der Europawahl durchzuführen, für verfassungswidrig  erklärt. Da der neu gewählte 
Rat erst am 21. Oktober zusammentreten werde, sei d as viereinhalb monatige 
Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten a ls Verstoß gegen die 
Volkssouveränität zu werten. Der Präsident des Verf assungsgerichtes, Michael 
Bertrams, bezeichnete das entsprechende Gesetz inso weit als „mit demokratischen 
Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“. 
 
Am 04. März 2009 setzte Innenminister Wolf den 30. August 2009 als neuen Termin 
für die Kommunalwahl fest. Dieser Termin liegt vier  Wochen vor der Bundestagswahl 
am 27. September 2009 und zwei Wochen nach den Schulferien.  
 
Aus Sicht einer Kommune bringt der geplante Wahlter min erhebliche 
organisatorische und finanzielle Belastungen mit si ch. So würden die Wählerinnen 
und Wähler am 7. Juni, am 30. August und am 27. Sep tember innerhalb von drei 
Monaten für drei Wahlen an die Urnen gerufen.  
Zentrale Argumente der Landesregierung für die Durchführung der Kommunalwahlen 
am Tag der Europawahl waren die Bündelung von Wahle n, die Reduzierung von 
Kosten und die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Diese Ziele werden durch die nun 
beabsichtigte getrennte Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl 
erkennbar nicht erreicht.  
 
Derartig viele und kurz hintereinander liegende Wah ltermine könnten etliche 
Wahlberechtigte von einer Wahlbeteiligung abhalten und so negative Auswirkungen 
auf die Wahlbeteiligung haben. Zudem bleibt den ehr enamtlich politisch Aktiven mit 
zwei Wochen nach Ende der Sommerferien in NRW wenig  Möglichkeit, in 
angemessenem Umfang für sich und ihre politischen P ositionen zu werben. Der

Stadtverwaltung/der Kreisverwaltung wird es sehr sc hwer fallen, die ehrenamtlichen 
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in so kurzer Abfolge wieder zu aktivieren.  
 
Das Ziel, Kommunalwahlen und Europawahlen auf einem verfassungsgemäßen Weg 
ab 2014 zusammenzuführen, kann durch eine Verkürzung der nächsten Wahlperiode 
um drei Monate erreicht werden, indem eine solche V erkürzung vor dem Beginn der 
nächsten Wahlperiode vom Gesetzgeber beschlossen wird. 
 
Aus vorgenannten Gründen kann es nur eine sinnvolle  Entscheidung im Sinne der 
Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen geben: ein gemeinsamer Termin für die 
Kommunalwahl und für die Bundestagswahl am 27. September 2009.  
 
Wir fordern die Landesregierung auf, im Sinne einer  hohen Wahlbeteiligung, einer 
Bündelung der Urnengänge und zur Vermeidung zusätzl ich entstehender Kosten 
diesen Wahltermin für die Kommunalwahl 2009 festzulegen.  
 
 
gez.  Wolfgang Heuer        gez. Hery Klas 
 und SPD-Fraktion    und Fraktion Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL

Beratungsverlauf (1)

25.03.2009 Rat
TOP 21.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0007/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37