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V/0341/2018

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2018)

Vorlagen 19.04.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 16.05.2018, TOP 4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6789 Zeichen

V/0341/2018 
V/0341/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2018) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihe 2018 zum Thema „U n-
fair.Unfrieden.Flüchten“ werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
Nr.  Antragstel-
ler 
Projekt Bean-
tragt 
Zu-
schuss 
V/2-2018 Gesellschaft 
für bedrohte 
Völker – Re-
gionalgruppe 
Münster 
Dafur – eine fast vergessene Katastro-
phe und die Lage der Vertriebenen in 
den Flüchtlingslagern. Mit Berichten aus 
dem Flüchtlingslager Tiné (Tschad) 
Tagung mit Vorträgen, Berichten, Dis-
kussionen 
500 € 500 € 
V/3-2018 Gesellschaft 
für bedrohte 
Völker – Re-
gionalgruppe 
Münster 
Syrien – Zur Kriegssituation und dem 
Leben der Opfer 
Hintergründe – Konfliktkonstellationen – 
Fluchtgeschehen (Tagung) 
500 € 500 € 
V/5-2018 GGUA 
Flüchtlings-
hilfe e.V. 
Flucht und Migration nach Deutschland – 
Ursachen, Hintergründe und Folgen / 
Schulprojekt 
500 € 500 € 
V/11-2018 Vamos e.V. Poetry Lesung mit Musik 4000 € 3000 € 
  Theateraufführung 
  Kneipenquiz zum Thema Fluchtursachen 
V/14-2018 Netzwerk 
Kirchenasyl 
Münster 
Auf der Flucht durch Europa? 
Gesprächsabend mit Gästen aus der 
Arbeit mit Geflüchteten in Italien und Po-
len / Veranstaltung für Engagierte aus 
der Flüchtlingsarbeit 
500 € 500 € 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
19.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0341/2018 
Zum Antrag Nr. V/11-2018: 
Von den beantragten 4000 € werden zunächst nur 3000 € bewilligt.Der Restzuschuss von 1000 € 
wird nur unter der Bedingung aus gezahlt, dass die noch zu beantragenden Drittmittel nachweis-
lich nicht bewilligt werden. 
 
2. Für eine eigene Veranstaltung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit im 
 Rahmen der Veranstaltungsreihe wird ein Betrag i.H.v. 1000 € reserviert. 
 
3. Für folgenden Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen der Veranstaltungsreihe  2018 
 wird kein Zuschuss gewährt: 
 
Nr.  Antragstel-
ler 
Projekt Beantragt 
V/4-2018 Ev. Thomas-
gemeinde 
Münster 
„Shalom.Salam.Friede“ 
Vortragsreihe  
500,00 € 
 
4. Für folgendes Einzelprojekt wird ein Zuschuss im Rahmen der kommunalen Entwicklungsz u-
sammenarbeit bewilligt: 
 
Nr. Antragsteller Projekt Bean-
tragt  
Zu-
schu
ss 
2/2018 Waldschule Kinderhaus Tisch der Verständigung 
 
500 € 
 
500 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklung s-
zusammenarbeit 
2018 6500 €  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
   
 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der  vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förderung“ zu ber a-
ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t-
tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß 
Ziffer 5.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungsz u-
sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung der Arbeitsgruppe „Projektförderung für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit“. 
 
Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o-
wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r-
fahren beizubehalten.

- 3 - 
V/0341/2018 
 
Zu Ziffer 1: 
Gemäß Ziffer 4.1.1. i.V.m. Ziffer 4.1.2 der o.g. Richtlinien werden vorrangig Projekte gefördert, die im 
Rahmen einer Veranstal tungsreihe zu einem vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammena r-
beit jährlich neu festzulegenden Schwerpunktthema durchgeführt werden. Der Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit hat in diesem Jahr die Veranstaltungsreihe unter das Thema „ Un-
fair.Unfrieden.Flüchten.“ gestellt. Die Veranstaltungsreihe informiert über die Ursachen der neuen 
Fluchtbewegungen und geht der Frage nach, welchen Beitrag die Menschen in Münster leisten kö n-
nen, um Fluchtursachen zu bekämpfen oder zu mindern. Die Veranstaltungsreihe findet statt in der 
Zeit vom 15.09. – 31.10.2018.  
 
Es sind insgesamt 15 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von 8.617,28 € eingegangen, davon 6 
Anträge mit einer Antragssumme von 500 € und darüber. Der Beirat für kommunale Entwicklungsz u-
sammenarbeit hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 über die Anträge beraten. Der Beirat empfiehlt 
dem Haupt- und Finanzausschuss, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. 
 
Der Verein Vamos e.V. hat im Rahmen des Antrages V/11 -2018 einen Zuschuss i.H.v. 4000 € bea n-
tragt. Es handelt sich um eine Kooperationsveranstaltung von 8 Vereinen. Entsprechende Drittmittel 
für die drei geplanten Veranstaltungen wurden bisher nur im geringen Umfang beantragt. Der Beirat 
für kommunale Entwicklungszusammenarb eit schlägt daher vor, zunächst nur einen Zuschuss i.H.v. 
3000 € zu bewilligen und den Restbetrag von 1000 € nur unter der Bedingung auszuzahlen, dass die 
zusätzlich zu beantragenden Drittmittel nachweislich nicht bewilligt werden. 
 
Zu Ziffer 2: 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat entschieden, im Rahmen der Veransta l-
tungsreihe eine eigene Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gesellschaft 
und Geflüchteten durchzuführen. Hierfür soll ein Betrag in Höhe von 1000 € reserviert werden. 
 
Zu Ziffer 3 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 b e-
schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, für das Projekt Nr. V/4/2018 keinen Z u-
schuss im Rahmen der kommunalen Entwic klungszusammenarbeit zu bewilligen, da nur ein ve r-
gleichsweise geringer entwicklungspolitischer Bezug gesehen wurde. Dem Antragsteller wird empfoh-
len, im Rahmen des Friedenskulturmonats einen Förderantrag zu stellen. 
 
Zu Ziffer 4: 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 über die 
Anträge beraten und empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss über die Zuschussanträge wie au f-
gelistet zu entscheiden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2086 Zeichen

Anlage A zur V/0341/2018 
Kurzüberblick 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der 
Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer 
Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga-
be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 19.04.2018 beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 15.000 € zur Verfügung. Diese 
Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti-
scher Projekte zur Verfügung gestellt. Vorrangig werden dabei Projekte gefördert, die Rahmen 
der jährlichen entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihen im Herbst stattfinden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe-
schlüsse finanziell gefördert. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0341/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37