V/0341/2018
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2018)
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Beschlussvorlage
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V/0341/2018 V/0341/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2018) Beratungsfolge 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihe 2018 zum Thema „U n- fair.Unfrieden.Flüchten“ werden folgende Zuschüsse gewährt: Nr. Antragstel- ler Projekt Bean- tragt Zu- schuss V/2-2018 Gesellschaft für bedrohte Völker – Re- gionalgruppe Münster Dafur – eine fast vergessene Katastro- phe und die Lage der Vertriebenen in den Flüchtlingslagern. Mit Berichten aus dem Flüchtlingslager Tiné (Tschad) Tagung mit Vorträgen, Berichten, Dis- kussionen 500 € 500 € V/3-2018 Gesellschaft für bedrohte Völker – Re- gionalgruppe Münster Syrien – Zur Kriegssituation und dem Leben der Opfer Hintergründe – Konfliktkonstellationen – Fluchtgeschehen (Tagung) 500 € 500 € V/5-2018 GGUA Flüchtlings- hilfe e.V. Flucht und Migration nach Deutschland – Ursachen, Hintergründe und Folgen / Schulprojekt 500 € 500 € V/11-2018 Vamos e.V. Poetry Lesung mit Musik 4000 € 3000 € Theateraufführung Kneipenquiz zum Thema Fluchtursachen V/14-2018 Netzwerk Kirchenasyl Münster Auf der Flucht durch Europa? Gesprächsabend mit Gästen aus der Arbeit mit Geflüchteten in Italien und Po- len / Veranstaltung für Engagierte aus der Flüchtlingsarbeit 500 € 500 € Amt für Bürger- und Ratsservice 19.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0341/2018 Zum Antrag Nr. V/11-2018: Von den beantragten 4000 € werden zunächst nur 3000 € bewilligt.Der Restzuschuss von 1000 € wird nur unter der Bedingung aus gezahlt, dass die noch zu beantragenden Drittmittel nachweis- lich nicht bewilligt werden. 2. Für eine eigene Veranstaltung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Veranstaltungsreihe wird ein Betrag i.H.v. 1000 € reserviert. 3. Für folgenden Antrag auf Förderung eines Projektes im Rahmen der Veranstaltungsreihe 2018 wird kein Zuschuss gewährt: Nr. Antragstel- ler Projekt Beantragt V/4-2018 Ev. Thomas- gemeinde Münster „Shalom.Salam.Friede“ Vortragsreihe 500,00 € 4. Für folgendes Einzelprojekt wird ein Zuschuss im Rahmen der kommunalen Entwicklungsz u- sammenarbeit bewilligt: Nr. Antragsteller Projekt Bean- tragt Zu- schu ss 2/2018 Waldschule Kinderhaus Tisch der Verständigung 500 € 500 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklung s- zusammenarbeit 2018 6500 € Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förderung“ zu ber a- ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t- tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß Ziffer 5.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungsz u- sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung der Arbeitsgruppe „Projektförderung für kommunale Entwicklungszusammenarbeit“. Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o- wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r- fahren beizubehalten. - 3 - V/0341/2018 Zu Ziffer 1: Gemäß Ziffer 4.1.1. i.V.m. Ziffer 4.1.2 der o.g. Richtlinien werden vorrangig Projekte gefördert, die im Rahmen einer Veranstal tungsreihe zu einem vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammena r- beit jährlich neu festzulegenden Schwerpunktthema durchgeführt werden. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in diesem Jahr die Veranstaltungsreihe unter das Thema „ Un- fair.Unfrieden.Flüchten.“ gestellt. Die Veranstaltungsreihe informiert über die Ursachen der neuen Fluchtbewegungen und geht der Frage nach, welchen Beitrag die Menschen in Münster leisten kö n- nen, um Fluchtursachen zu bekämpfen oder zu mindern. Die Veranstaltungsreihe findet statt in der Zeit vom 15.09. – 31.10.2018. Es sind insgesamt 15 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von 8.617,28 € eingegangen, davon 6 Anträge mit einer Antragssumme von 500 € und darüber. Der Beirat für kommunale Entwicklungsz u- sammenarbeit hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 über die Anträge beraten. Der Beirat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. Der Verein Vamos e.V. hat im Rahmen des Antrages V/11 -2018 einen Zuschuss i.H.v. 4000 € bea n- tragt. Es handelt sich um eine Kooperationsveranstaltung von 8 Vereinen. Entsprechende Drittmittel für die drei geplanten Veranstaltungen wurden bisher nur im geringen Umfang beantragt. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarb eit schlägt daher vor, zunächst nur einen Zuschuss i.H.v. 3000 € zu bewilligen und den Restbetrag von 1000 € nur unter der Bedingung auszuzahlen, dass die zusätzlich zu beantragenden Drittmittel nachweislich nicht bewilligt werden. Zu Ziffer 2: Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat entschieden, im Rahmen der Veransta l- tungsreihe eine eigene Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gesellschaft und Geflüchteten durchzuführen. Hierfür soll ein Betrag in Höhe von 1000 € reserviert werden. Zu Ziffer 3 Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 b e- schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, für das Projekt Nr. V/4/2018 keinen Z u- schuss im Rahmen der kommunalen Entwic klungszusammenarbeit zu bewilligen, da nur ein ve r- gleichsweise geringer entwicklungspolitischer Bezug gesehen wurde. Dem Antragsteller wird empfoh- len, im Rahmen des Friedenskulturmonats einen Förderantrag zu stellen. Zu Ziffer 4: Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 über die Anträge beraten und empfiehlt dem Haupt - und Finanzausschuss über die Zuschussanträge wie au f- gelistet zu entscheiden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0341/2018 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga- be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 19.04.2018 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 15.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti- scher Projekte zur Verfügung gestellt. Vorrangig werden dabei Projekte gefördert, die Rahmen der jährlichen entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihen im Herbst stattfinden. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe- schlüsse finanziell gefördert. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0341/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37