2025/0261
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025
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Haushalt 2025 Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025
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Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling-Bericht 2
2 Überblick Ergebnishaushalt 4
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.06.2025 4
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen 6
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand 9
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und de r Eigenbetriebe 9
3.2 Stand der Bürgschaften 9
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen 11
4.1 Aufwandsdeckungsgrad 11
4.2 Steuerertragsquote 11
4.3 Personalaufwandsquote 12
4.4 Zuschuss- und Förderquote 12
4.5 Transferaufwandsquote 13
4.6 Transferdeckungsquote 13
4.7 Zinslastintensität 14
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1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling-Bericht
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand d es Haushaltsvollzugs bis zum 30.06.2025.
Der Stand des Ergebnishaushalts wird tabellarisch d argestellt und die wesentlichen Positionen / Veränd erungen erläutert.
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgte am 02.09.2025. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick a uf das „Ist-Ergebnis“ die Grundlage des
Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Buchungen könn en seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht ein geflossen sein.
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Plan werte des Haushaltsplans 2025.
Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansa tz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Sum me der jeweiligen Haushaltsansätze zu-
züglich eventueller über- und außerplanmäßiger Mitt el, abzüglich der durch eine Haushaltssperre gesper rten Mittel und Mittelverschiebungen,
zuzüglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezoge n auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ ste llt also den tatsächlichen Rahmen für die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämter und Verwaltungsstellen dar.
Budget = (HH-Ansatz 2025 + ÜPL + APL +/- MVS + HAR 2024 – Sperre)/2
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung de r Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum. Die Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liqui dität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen bestimmten Betrag zu leisten, erfolgt im
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung. Der E rtrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wird ertragswirksam gezeigt. Stellt
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in da s kommende Jahr hinein, wird die Sollstellung für d as alte Jahr nicht verändert, da ansonsten
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälsch t würde. Kommt der Steuerschuldner im Folgejahr nac h Ablauf der Stundung seinen Zahlungs-
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber ni cht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere
bei den Gewerbesteuern regelmäßig die Ist-Erträge ( Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen-Is t auseinander.
Die Spalte „Abweichung Budget / Ist“ zeigt die Diff erenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und E rträgen und den tatsächlich zur Verfü-
gung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird zusät zlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert darg estellt.
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling-Beri chtes informiert über den Stand der Schulden. Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterteil t in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes abgebildet.
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Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.
Darüber hinaus enthält der Bericht verschiedene fin anzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren u nd schnelleren Überblick über die jeweilige
Haushaltslage ermöglichen sollen und für die weiter e Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung ste hen.
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2 Überblick Ergebnishaushalt
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2025
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurde der Haushaltsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Genehmigung durch das zu-
ständige Regierungspräsidium steht jedoch noch aus. Bis zur Genehmigung gilt die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 99 HGO. In diesem Zeit-
raum dürfen nur Leistungen erbracht werden, zu denen die Stadt rechtlich (d.h. per Gesetz oder Vertrag) verpflichtet ist oder die für die Weiterfüh-
rung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Der Verlauf im Ergebnishaushalt stellt sich bis zum 30.06.2025 folgendermaßen dar:
Beschreibung HH-Ansatz
2025
Budget bis
30.06.2025
Ist bis
30.06.2025 ÜPL APL MVS HAR 2024 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
privatrechtliche Leistungsentgelte -21.462.787 -10.731.394 -9.111.832 -1.619.562 85%
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -64.889.650 -32.444.825 -27.295.954 -5.148.871 84%
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -46.6 32.999 -23.317.650 -15.983.276 -2.300 -7.334.374 69%
davon Asyl umA -5.500.000 -2.750.000 -4.777.084 2.027.084 174%
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.0 00 -40.000 -17.525 -22.475 44%
Steuern und Steuerähnliche Erträge -430.395.000 -215.197.500 -208.814.023 -6.383.477 97%
davon Gewerbesteuer -192.500.000 -96.250.000 -99.132.142 2.882.142 103%
davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -133. 680.000 -66.840.000 -66.900.994 60.994 100%
davon Grundsteuer B -68.600.000 -34.300.000 -26.136.349 -8.163.651 76%
davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -29.630. 000 -14.815.000 -14.743.503 -71.497 100%
davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -3.900.000 -1.950.000 -1.373.998 -576.002 70%
davon Zweitwohnungssteuer -500.000 -250.000 -16.905 -233.095 7%
Erträge aus Transferleistungen -93.053.980 -46.526.990 -44.701.189 -1.825.801 96%
davon SGB II / Hartz IV -36.841.800 -18.420.900 -18.714.257 293.357 102%
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -249.609.702 -124.804.851 -120.832.727 -3.972.124 97%
davon Schlüsselzuweisungen -206.463.649 -103.231.825 -103.231.825 1 100%
davon AsylbLG -14.768.000 -7.384.000 -3.026.027 -4.357.973 41%
Erträge aus der Auflösung von SoPos -5.868.470 -2.934.235 -2.921.389 -12.846 100%
sonstige ordentliche Erträge -19.215.190 -9.607.595 -9.177.687 -429.908 96%
Summe der ordentlichen Erträge -931.207.778 -465.605.039 -438.855.602 -2.300 -26.749.437 94%
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Beschreibung HH-Ansatz
2025
Budget bis
30.06.2025
Ist bis
30.06.2025 ÜPL APL MVS HAR 2024 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Personalaufwendungen 170.474.053 85.226.027 78.183.179 -22.000 7.042.848 92%
Versorgungsaufwendungen 26.432.551 13.216.276 9.754.833 3.461.443 74%
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.145 .902 72.840.523 87.466.244 168.823 3.071.332 -49.705.012 -14.625.722 120%
davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell 70.306.200 34.098.507 36.778.000 -2.109.186 -2.679.493 108%
Abschreibungen 34.524.810 17.262.405 14.739.452 2.522.953 85%
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 221.785. 640 62.423.185 82.001.327 -197.251 754.888 -97.496.907 -19.578.142 131%
davon Zuweisung Staatstheater 21.787.400 10.893.700 10.893.696 4 100%
davon Zuschuss DADINA 14.283.200 1.750.000 7.000.000 -10.783.200 -5.250.000 400%
davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 34.822.213 346.232 692.464 -34.822.213 346.232
davon Zuschuss Darmstadtium 3.100.000 500.000 -2.100.000 500.000
davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 61. 195.003 23.690.871 32.467.311 -13.813.261 -8.776.440 137%
davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen 25.180.000 9.442.500 12.589.794 -6.295.000 -3.147.294 133%
davon Verlustabdeckung EB Bäder 9.919.753 92.096 -9.735.562 92.096
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 91.738.000 45.869.000 45.383.901 485.099 99%
davon LWV-Umlage 62.000.000 31.000.000 29.290.062 1.709.938 94%
davon Gewerbesteuerumlage 14.679.000 7.339.500 8.162.990 -823.490 111%
davon Heimatumlage 9.122.000 4.561.000 5.072.715 -511.715 111%
Transferaufwendungen 229.937.475 97.815.513 112.789.064 -94.287 -34.212.162 -14.973.551 115%
davon SGB II / Hartz IV 61.826.000 26.263.050 30.905.792 -26.000 -9.273.900 -4.642.742 118%
davon AsylbLG 12.802.000 5.572.100 4.953.461 -1.657.800 618.639 89%
davon Jugendhilfe 55.454.870 23.541.668 27.934.255 -63.380 -8.308.154 -4.392.587 119%
davon Asyl (umA) 5.540.000 2.354.500 3.028.682 -831.000 -674.182 129%
sonstige ordentliche Aufwendungen 1.195.056 597.981 592.587 905 5.394 99%
Summe der ordentlichen Aufwendungen 968.233.487 395.250.908 430.910.589 -143.811 3.826.220 -181.414.081 -35.659.682 109%
Verwaltungsergebnis 37.025.709 -70.354.132 -7.945.013 -146.111 3.826.220 -181.414.081 -62.409.119 11%
Finanzerträge -23.225.910 -11.612.955 -3.603.907 -8.009.048 31%
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 22.280.730 11.141.273 9.866.219 1.815 1.275.054 89%
davon für Liquiditätskredite 5.371.980 2.685.990 2.985.858 -299.868 111%
Finanzergebnis -945.180 -471.683 6.262.312 1.815 -6.733.995 -1328%
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Beschreibung HH-Ansatz
2025
Budget bis
30.06.2025
Ist bis
30.06.2025 ÜPL APL MVS HAR 2024 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -954.433.688 -477.217.994 -442.459.509 -2.300 -34.758.485 93%
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 990.514.217 406.392.180 440.776.808 -141.996 3.826.220 -181.414.081 -34.384.628 108%
Ordentliches Ergebnis 36.080.529 -70.825.814 -1.682.701 -144.296 3.826.220 -181.414.081 -69.143.113 2%
Außerordentliche Erträge -4.500 -2.250 -282.166 279.916 12541%
Außerordentliche Aufwendungen 253 315.220 506 -314.967 124593%
Außerordentliches Ergebnis -4.500 -1.997 33.054 506 -35.051 -1655%
Jahresergebnis 36.076.029 -70.827.811 -1.649.647 -143.790 3.826.220 -181.414.081 -69.178.164 2%
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen
Ordentliche Erträge
Im ersten Halbjahr 2025 liegen die ordentlichen Ert räge bei 94% des vorgesehenen Budgets.
Besonders auffällig ist die Abweichung bei den Kost enersatzleistungen und Kostenerstattungen, die um 7 ,3 Mio. Euro hinter den Planwerten zurück-
bleiben. Die Ursache dafür liegt hauptsächlich an d en nicht erfolgten Erstattungen vom Bund für die Un terbringung Geflüchteter, die zum Berichts-
zeitpunkt um 3,9 Mio. Euro unter dem Planwert liege n. Derzeit ist es ungewiss, in welchem Umfang die K ostenerstattungen für die Unterbringung
Geflüchteter im Jahr 2025 erfolgen werden. Des Weit eren liegen die Gastschulbeiträge um 2,8 Mio. Euro unter dem geplanten Niveau und die
Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben um 1,2 Mio. Euro unter dem Planwert. Beide Positionen werden jedoch zum späteren Zeitpunkt
gebucht. Im Bereich Asyl umA ergibt sich dagegen ei ne positive Abweichung durch die Kostenerstattungen aus dem Vorjahr.
Bei den Steuererträgen hat sich die Gewerbesteuer i m ersten Halbjahr um 2,9 Mio. Euro besser entwickel t als geplant. Auf Grund von Rückerstat-
tungen zu Beginn des 3. Quartals zeichnet sich aber ab, dass das Jahresergebnis 2025 möglicherweise de nnoch verfehlt wird. Die Grundsteuer B
liegt zum Berichtszeitpunkt um 8,2 Mio. Euro unter dem Planwert. Die überraschend hohe Unterschreitung des Budgets deutet darauf hin, dass
der vom Land übermittelte sog. aufkommensneutrale H ebesatz zu niedrig bemessen sein könnte. Detaillier tere Auswertungen sind in Abstimmung
mit dem Land angestoßen worden. Insgesamt wird das Budget der Steuererträge um 6,4 Mio. € unterschritt en.
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Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen i m Berichtszeitpunkt um 4,0 Mio. Euro unter dem Budg etwert. Die Hauptursache liegt in den
Zuweisungen und Zuschüssen im Bereich „Asyl“, die m it 41% deutlich unter dem geplanten Niveau liegen. Grund hierfür ist, dass die Erstattung des
Landes nicht im zweiten, sondern im dritten Quartal verbucht wurde, sonst hätte die Abweichung zum Bud getwert nur eine Mio. Euro betragen.
Darüber hinaus ist bei der weiteren Beurteilung der Entwicklung im Berichtszeitraum zu beachten, dass in den Positionen „privatrechtliche Leis-
tungsentgelte“ und „öffentlich-rechtliche Leistungs entgelte“ Erträge fehlen, die erst zum Jahresende a bgerechnet werden.
Ordentliche Aufwendungen
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sic h im Bewirtschaftungszeitraum auf 430 ,9 Mio. Euro und liegt damit um 35,7 Mio. Euro über
dem Budget. Diese Budgetüberschreitung weist nicht zwingend auf eine voraussichtliche Überschreitung des Ansatzes zum Jahresende hin. Sie ergibt
sich vielmehr aus der (vorläufigen) hohen Budgetkürzung auf Grund der festgesetzten budgetmindernden Sperren während der vorläufigen Haushalts-
führung. Die Sperren erlauben nur rechtlich verpflichtende Ausgaben und solche, die für die unaufschiebbare Weiterführung notwendiger Aufgaben
erforderlich sind.
Insbesondere die drei größten Aufwandspositionen „Sach- und Dienstleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Transferaufwendungen“ – weisen
deutliche Überschreitungen durch die Sperren auf. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen derzeit bei 120 % des Planwertes und
damit 14,6 Mio. Euro über dem Budget. Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse betragen 131 % des Planwertes, was einer Abweichung
von 19,6 Mio. Euro entspricht. Die Transferaufwendungen liegen aktuell bei 115 % des Planwertes und damit 15,0 Mio. Euro über dem Budget. Die
Überschreitungen der oben genannten Aufwandpositionen ergeben sich überwiegend dadurch, dass das Budget im Zuge der vorläufigen Haushaltsfüh-
rung gesperrt wurde. Tatsächlich bewegen sich die Ausgaben im Rahmen des ursprünglichen Haushaltsansatzes und liegen teilweise sogar darunter.
In die Berechnung der Budgets sind Haushaltssperren in Höhe von insgesamt 181,4 Mio. Euro eingeflossen .
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge und im Bereich der Abschreibungen die Wertbe-
richtigungen, die stets erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. Dennoch zeichnet sich derzeit ab, dass das Budget auch bis zum
Jahresende nicht komplett erreicht werden wird.
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Finanzergebnis
Das Budget der Finanzerträge wurde im Berichtszeitr aum nur zu 31% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 89% in Anspruch genommen.
Die größte Abweichung bei den Finanzerträgen erklär t sich durch die nicht planbaren Buchungszeitpunkte der Ausschüttungen verbundener Unter-
nehmen. Diese liegen meistens im 2. Halbjahr. Außer dem bestehen Finanzerträge zum Teil aus den Risikop rämien für Bürgschaften. Diese sind
jeweils zu Jahresbeginn fällig und daher bereits fü r das ganze Jahr enthalten.
Das Finanzergebnis für das 2. Quartal liegt um 6,7 Mio. Euro schlechter als veranschlagt.
Außerordentliches Ergebnis
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässe n, Schenkungen und Sponsoring, sowie
Sonderabschreibungen und periodenfremde Erträge und Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einm aleffekte handelt, die nicht planbar
sind, werden die Plan-Ist-Abweichungen hier nicht b etrachtet.
Zum Berichtsstand 30.06.2025 weist das außerordentl iche Ergebnis ein Defizit in Höhe von 0,04 Mio. Eur o aus .
Jahresergebnis
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Bud get für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzte n Sperren einen errechneten Überschuss
in Höhe von 70,8 Mio. Euro vor. Tatsächlich wurde e in Überschuss in Höhe von 1,6 Mio. Euro erwirtschaf tet. Hier ist jedoch zu beachten, dass im
Berichtszeitraum noch einige wesentliche Aufwendung en fehlen (wie z.B. vertraglich festgelegten Zuweis ungen und Zuschüsse). Die Einhaltung des
geplanten Defizits von rund 36 Mio. Euro erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur dann realistisch, wenn im Haushaltsvollzug bis zum Jahressende
weiterhin erhebliche Mittel gesperrt bleiben und ni cht verausgabt werden. Dies gilt ebenso für die Rea lisierung der globalen Minderausgabe (siehe
nachfolgender Abschnitt)
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Globale Minderausgabe
Im Haushaltsansatz ist eine globale Minderausgabe i n Höhe von 3 % (entspricht rd. 30 Mio. Euro) der ve ranschlagten Aufwendungen berücksichtigt.
Diese ist als pauschale Kürzungsposition ausgewiesen und stellt eine allgemeine Einsparauflage dar, die im Vollzug durch die Verwaltung umzusetzen
ist. Eine konkrete Verteilung auf Teilhaushalte ode r Produkte erfolgt im Haushaltsplan nicht, sondern wird im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch
entsprechende Ausgabendisziplin in den Fachbereiche n sichergestellt.
Zum aktuellen Berichtszeitpunkt zeigt sich, dass di e Vorgaben aus der globalen Minderausgabe noch nich t verfehlt werden. Hierzu haben die Rest-
riktionen der vorläufigen Haushaltsführung maßgebli ch beigetragen. Unter Berücksichtigung der derzeiti gen Entwicklung ist davon auszugehen, dass
die geplante globale Minderausgabe bis Jahresende n ur bei weiterhin strikter Ausgabedisziplin realisie rt werden kann.
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3 Kreditaufnahme und Schulden
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und de r Eigenbetriebe zum 30.06.2025
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt
Kernhaushalt 601.126.918 € 82.474.104 € 683.601.022 €
EB Bäder 62.962.535 € 0 € 62.962.535 €
EB EAD 51.191.575 € 0 € 51.191.575 €
EB DWuW 1.558.549 € 0 € 1.558.549 €
EB IDA 382.321.400 € 0 € 382.321.400 €
Summe 1.099.160.977 € 82.474.104 € 1.181.635.081 €
In diesen Summen ist ein inneres Darlehen vom Kernh aushalt an den EB IDA über 3.143.330 Euro enthalten , davon 2.040.471 Euro aus dem Kom-
munalen Investitionsprogramm des Landes (KIP).
3.2 Stand der Bürgschaften
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2024 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 370,4 Mio.
Bis zum Stichtag 30.06.2025 hat sich der Bürgschaftsstand durch einen Zugang i.H.v 20 Mio.Euro und einen Abgang in Höhe von 15 Mio. Euro auf
375,4 Mio. Euro verändert.
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4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
4.1 Aufwandsdeckungsgrad
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Antei l die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und s onst. Finanzaufwendungen) durch die
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt we rden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives o rdentliches Ergebnis.
Formel:
ordentliche Erträge + Finanzerträge
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 442.459.508 €
440.776.809 €
Wert zum 30.06.2025 100,38% (30.06.2024: 104,07%)
4.2 Steuerertragsquote
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuere rträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishau shaltes. Je höher der Anteil der Steuerer-
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes.
Formel:
Steuererträge
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 208.814.023 €
442.459.508 €
Wert zum 30.06.2025 47,19% (30.06.2024: 46,19%)
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4.3 Personalaufwandsquote
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfä llt; insbesondere im Hinblick auf den
interkommunalen Vergleich. Zielwerte liegen für Kom munen allerdings noch nicht vor.
Formel:
Personal- und Versorgungsaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 87.938.013 €
440.776.809 €
Wert zum 30.06.2025 19,95% (30.06.2024: 20,76%)
4.4 Zuschuss- und Förderquote
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. Bei einer angespannten Haushaltslage sind die in den Zuweisungen und Zuschüssen enthaltenen frei-
willigen Leistungen gering zu halten.
Formel:
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 82.001.327 €
440.776.809 €
Wert zum 30.06.2025 18,60% (30.06.2024: 19,12%)
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4.5 Transferaufwandsquote
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen , in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistung sempfänger erfolgen (Sozialtransfer).
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten , bzw. im Laufe der Jahre zu senken.
Formel:
Transferaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 112.789.064 €
440.776.809 €
Wert zum 30.06.2025 25,59% (30.06.2024: 26,09%)
4.6 Transferdeckungsquote
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Ante il die Transferaufwendungen durch Erträge aus Trans ferleistungen gedeckt sind
Formel:
Erträge aus Transferleistungen
Transferaufwendungen
Berechnung (Ist): 44.701.189 €
112.789.064 €
Wert zum 30.06.2025 39,63% (30.06.2024: 39,56%)
14
4.7 Zinslastintensität
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen ) ins Verhältnis. Sie zeigt an, welcher Teil
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist. Je höhe r die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige
Quote ist daher anzustreben.
Formel:
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 9.866.219 €
442.459.508 €
Wert zum 30.06.2025 2,23% (30.06.2024: 2,08%)
Darmstadt, 02.09.2025
André Schellenberg
Stadtkämmerer
2025/0261
2188 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.09.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0261
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2025
Vorlage vom: 09.09.2025
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q2 2025
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2025:
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu
unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025“ kann der Stand
der Ausführung des Haushalts 2025 zum 30. Juni 2025 entnommen werden.
Darmstadt, 09.09.2025
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
2262 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.09.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0261
Magistratsbeschluss -Nr.
316
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2025
Vorlage vom: 09.09.2025
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q2 2025
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 17.09.2025
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2025:
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu
unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025“ kann der Stand
der Ausführung des Haushalts 2025 zum 30. Juni 2025 entnommen werden.
Darmstadt, 09.09.2025
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0261
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.09.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00