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2025/0261

Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025

Magistratsvorlage 09.09.2025

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Haushalt 2025 Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025

1
Inhaltsverzeichnis 
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling-Bericht   2 
2 Überblick Ergebnishaushalt   4 
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.06.2025   4  
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen   6 
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand   9 
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und de r Eigenbetriebe   9 
3.2 Stand der Bürgschaften   9 
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen   11 
4.1 Aufwandsdeckungsgrad   11 
4.2 Steuerertragsquote   11 
4.3 Personalaufwandsquote   12 
4.4 Zuschuss- und Förderquote   12 
4.5 Transferaufwandsquote   13 
4.6 Transferdeckungsquote   13 
4.7 Zinslastintensität   14

2
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling-Bericht  
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand d es Haushaltsvollzugs bis zum 30.06.2025. 
Der Stand des Ergebnishaushalts wird tabellarisch d argestellt und die wesentlichen Positionen / Veränd erungen erläutert. 
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgte am 02.09.2025. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick a uf das „Ist-Ergebnis“ die Grundlage des 
Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Buchungen könn en seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht ein geflossen sein. 
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Plan werte des Haushaltsplans 2025. 
Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansa tz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Sum me der jeweiligen Haushaltsansätze zu- 
züglich eventueller über- und außerplanmäßiger Mitt el, abzüglich der durch eine Haushaltssperre gesper rten Mittel und Mittelverschiebungen, 
zuzüglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezoge n auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ ste llt also den tatsächlichen Rahmen für die 
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämter  und Verwaltungsstellen dar. 
Budget = (HH-Ansatz 2025 + ÜPL + APL +/- MVS + HAR 2024 – Sperre)/2 
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung de r Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum. Die  Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht 
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liqui dität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen  bestimmten Betrag zu leisten, erfolgt im 
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung. Der E rtrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wird ertragswirksam gezeigt. Stellt 
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in da s kommende Jahr hinein, wird die Sollstellung für d as alte Jahr nicht verändert, da ansonsten 
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälsch t würde. Kommt der Steuerschuldner im Folgejahr nac h Ablauf der Stundung seinen Zahlungs- 
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende  Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber ni cht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere 
bei den Gewerbesteuern regelmäßig die Ist-Erträge ( Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen-Is t auseinander. 
Die Spalte „Abweichung Budget / Ist“ zeigt die Diff erenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und E rträgen und den tatsächlich zur Verfü- 
gung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird zusät zlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert darg estellt. 
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling-Beri chtes informiert über den Stand der Schulden. Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen 
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterteil t in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende  des Berichtszeitraumes abgebildet.

3
Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt  zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften  mitgeteilt. 
Darüber hinaus enthält der Bericht verschiedene fin anzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren u nd schnelleren Überblick über die jeweilige 
Haushaltslage ermöglichen sollen und für die weiter e Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung ste hen.

4
2 Überblick Ergebnishaushalt 
2.1  Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2025 
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurde der Haushaltsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Genehmigung durch das zu- 
ständige Regierungspräsidium steht jedoch noch aus. Bis zur Genehmigung gilt die vorläufige Haushaltsführung gemäß §  99 HGO. In diesem Zeit- 
raum dürfen nur Leistungen erbracht werden, zu denen die Stadt rechtlich (d.h. per Gesetz oder Vertrag) verpflichtet ist oder die für die Weiterfüh- 
rung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. 
Der Verlauf im Ergebnishaushalt stellt sich bis zum 30.06.2025 folgendermaßen dar: 
 
Beschreibung HH-Ansatz 
2025  
Budget bis 
30.06.2025  
Ist bis 
30.06.2025  ÜPL  APL  MVS  HAR 2024  Sperre  Abweichung 
Budget / Ist  Ist in %  
privatrechtliche Leistungsentgelte -21.462.787  -10.731.394  -9.111.832       -1.619.562  85%  
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -64.889.650  -32.444.825  -27.295.954       -5.148.871  84%  
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -46.6 32.999  -23.317.650  -15.983.276    -2.300    -7.334.374  69%  
   davon Asyl umA -5.500.000  -2.750.000  -4.777.084       2.027.084  174%  
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.0 00  -40.000  -17.525       -22.475  44%  
Steuern und Steuerähnliche Erträge -430.395.000  -215.197.500  -208.814.023       -6.383.477  97%  
   davon Gewerbesteuer -192.500.000  -96.250.000  -99.132.142       2.882.142  103%  
   davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -133. 680.000  -66.840.000  -66.900.994       60.994  100%  
   davon Grundsteuer B -68.600.000  -34.300.000  -26.136.349       -8.163.651  76%  
   davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -29.630. 000  -14.815.000  -14.743.503       -71.497  100%  
   davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -3.900.000  -1.950.000  -1.373.998       -576.002  70%  
   davon Zweitwohnungssteuer -500.000  -250.000  -16.905       -233.095  7%  
Erträge aus Transferleistungen -93.053.980  -46.526.990  -44.701.189       -1.825.801  96%  
   davon SGB II / Hartz IV -36.841.800  -18.420.900  -18.714.257       293.357  102%  
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -249.609.702  -124.804.851  -120.832.727       -3.972.124  97%  
   davon Schlüsselzuweisungen -206.463.649  -103.231.825  -103.231.825       1 100%  
   davon AsylbLG -14.768.000  -7.384.000  -3.026.027       -4.357.973  41%  
Erträge aus der Auflösung von SoPos -5.868.470  -2.934.235  -2.921.389       -12.846  100%  
sonstige ordentliche Erträge -19.215.190  -9.607.595  -9.177.687       -429.908  96%  
Summe der ordentlichen Erträge -931.207.778  -465.605.039  -438.855.602    -2.300    -26.749.437  94%

5
Beschreibung HH-Ansatz 
2025  
Budget bis 
30.06.2025  
Ist bis 
30.06.2025  ÜPL  APL  MVS  HAR 2024  Sperre  Abweichung 
Budget / Ist  Ist in %  
Personalaufwendungen 170.474.053  85.226.027  78.183.179    -22.000    7.042.848  92%  
Versorgungsaufwendungen 26.432.551  13.216.276  9.754.833       3.461.443  74%  
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.145 .902  72.840.523  87.466.244    168.823  3.071.332  -49.705.012  -14.625.722  120%  
   davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell  70.306.200  34.098.507  36.778.000      -2.109.186  -2.679.493  108%  
Abschreibungen 34.524.810  17.262.405  14.739.452       2.522.953  85%  
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 221.785. 640  62.423.185  82.001.327    -197.251  754.888  -97.496.907  -19.578.142  131%  
   davon Zuweisung Staatstheater 21.787.400  10.893.700  10.893.696       4 100%  
   davon Zuschuss DADINA 14.283.200  1.750.000  7.000.000      -10.783.200  -5.250.000  400%  
   davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 34.822.213  346.232      692.464  -34.822.213  346.232   
   davon Zuschuss Darmstadtium 3.100.000  500.000       -2.100.000  500.000   
   davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 61. 195.003  23.690.871  32.467.311      -13.813.261  -8.776.440  137%  
   davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen  25.180.000  9.442.500  12.589.794      -6.295.000  -3.147.294  133%  
   davon Verlustabdeckung EB Bäder 9.919.753  92.096       -9.735.562  92.096   
Steueraufwendungen einschl. Umlagen  91.738.000  45.869.000  45.383.901       485.099  99%  
   davon LWV-Umlage  62.000.000  31.000.000  29.290.062       1.709.938  94%  
   davon Gewerbesteuerumlage 14.679.000  7.339.500  8.162.990       -823.490  111%  
   davon Heimatumlage 9.122.000  4.561.000  5.072.715       -511.715  111%  
Transferaufwendungen  229.937.475  97.815.513  112.789.064    -94.287   -34.212.162  -14.973.551  115%  
   davon SGB II / Hartz IV  61.826.000  26.263.050  30.905.792    -26.000   -9.273.900  -4.642.742  118%  
   davon AsylbLG 12.802.000  5.572.100  4.953.461      -1.657.800  618.639  89%  
   davon Jugendhilfe 55.454.870  23.541.668  27.934.255    -63.380   -8.308.154  -4.392.587  119%  
   davon Asyl (umA) 5.540.000  2.354.500  3.028.682      -831.000  -674.182  129%  
sonstige ordentliche Aufwendungen  1.195.056  597.981  592.587    905    5.394  99%  
Summe der ordentlichen Aufwendungen  968.233.487  395.250.908  430.910.589    -143.811  3.826.220  -181.414.081  -35.659.682  109%  
Verwaltungsergebnis 37.025.709  -70.354.132  -7.945.013      -146.111  3.826.220  -181.414.081  -62.409.119  11%  
Finanzerträge  -23.225.910  -11.612.955  -3.603.907       -8.009.048  31%  
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 22.280.730  11.141.273  9.866.219    1.815    1.275.054  89%  
   davon für Liquiditätskredite  5.371.980  2.685.990  2.985.858       -299.868  111%  
Finanzergebnis  -945.180  -471.683  6.262.312      1.815      -6.733.995  -1328%

6
Beschreibung HH-Ansatz 
2025  
Budget bis 
30.06.2025  
Ist bis 
30.06.2025  ÜPL  APL  MVS  HAR 2024  Sperre  Abweichung 
Budget / Ist  Ist in %  
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge  -954.433.688  -477.217.994  -442.459.509    -2.300    -34.758.485  93%  
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen  990.514.217  406.392.180  440.776.808      -141.996  3.826.220  -181.414.081  -34.384.628  108%  
Ordentliches Ergebnis  36.080.529  -70.825.814  -1.682.701      -144.296  3.826.220  -181.414.081  -69.143.113  2%  
Außerordentliche Erträge -4.500  -2.250  -282.166       279.916  12541%  
Außerordentliche Aufwendungen   253  315.220    506    -314.967  124593%  
Außerordentliches Ergebnis  -4.500  -1.997  33.054      506      -35.051  -1655%  
Jahresergebnis  36.076.029  -70.827.811  -1.649.647      -143.790  3.826.220  -181.414.081  -69.178.164  2%  
 
 
 
2.2  Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen 
 
Ordentliche Erträge 
Im ersten Halbjahr 2025 liegen die ordentlichen Ert räge bei 94% des vorgesehenen Budgets. 
Besonders auffällig ist die Abweichung bei den Kost enersatzleistungen und Kostenerstattungen, die um 7 ,3 Mio. Euro hinter den Planwerten zurück- 
bleiben. Die Ursache dafür liegt hauptsächlich an d en nicht erfolgten Erstattungen vom Bund für die Un terbringung Geflüchteter, die zum Berichts- 
zeitpunkt um 3,9 Mio. Euro unter dem Planwert liege n. Derzeit ist es ungewiss, in welchem Umfang die K ostenerstattungen für die Unterbringung 
Geflüchteter im Jahr 2025 erfolgen werden. Des Weit eren liegen die Gastschulbeiträge um 2,8 Mio. Euro unter dem geplanten Niveau und die 
Verwaltungskostenerstattungen von Eigenbetrieben um  1,2 Mio. Euro unter dem Planwert. Beide Positionen  werden jedoch zum späteren Zeitpunkt 
gebucht. Im Bereich Asyl umA ergibt sich dagegen ei ne positive Abweichung durch die Kostenerstattungen  aus dem Vorjahr. 
Bei den Steuererträgen hat sich die Gewerbesteuer i m ersten Halbjahr um 2,9 Mio. Euro besser entwickel t als geplant. Auf Grund von Rückerstat- 
tungen zu Beginn des 3. Quartals zeichnet sich aber  ab, dass das Jahresergebnis 2025 möglicherweise de nnoch verfehlt wird. Die Grundsteuer B 
liegt zum Berichtszeitpunkt um 8,2 Mio. Euro unter dem Planwert. Die überraschend hohe Unterschreitung  des Budgets deutet darauf hin, dass 
der vom Land übermittelte sog. aufkommensneutrale H ebesatz zu niedrig bemessen sein könnte. Detaillier tere Auswertungen sind in Abstimmung 
mit dem Land angestoßen worden. Insgesamt wird das Budget der Steuererträge um 6,4 Mio. € unterschritt en.

7
 
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen i m Berichtszeitpunkt um 4,0 Mio. Euro unter dem Budg etwert. Die Hauptursache liegt in den 
Zuweisungen und Zuschüssen im Bereich „Asyl“, die m it 41% deutlich unter dem geplanten Niveau liegen. Grund hierfür ist, dass die Erstattung des 
Landes nicht im zweiten, sondern im dritten Quartal  verbucht wurde, sonst hätte die Abweichung zum Bud getwert nur eine Mio. Euro betragen.  
Darüber hinaus ist bei der weiteren Beurteilung der  Entwicklung im Berichtszeitraum zu beachten, dass in den Positionen „privatrechtliche Leis- 
tungsentgelte“ und „öffentlich-rechtliche Leistungs entgelte“ Erträge fehlen, die erst zum Jahresende a bgerechnet werden. 
 
Ordentliche Aufwendungen 
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sic h im Bewirtschaftungszeitraum auf 430  ,9 Mio. Euro und liegt damit um 35,7 Mio. Euro über 
dem Budget. Diese Budgetüberschreitung weist nicht zwingend auf eine voraussichtliche Überschreitung des Ansatzes zum Jahresende hin. Sie ergibt 
sich vielmehr aus der (vorläufigen) hohen Budgetkürzung auf Grund der festgesetzten budgetmindernden Sperren während der vorläufigen Haushalts- 
führung. Die Sperren erlauben nur rechtlich verpflichtende Ausgaben und solche, die für die unaufschiebbare Weiterführung notwendiger Aufgaben 
erforderlich sind.  
Insbesondere die drei größten Aufwandspositionen „Sach- und Dienstleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Transferaufwendungen“ – weisen 
deutliche Überschreitungen durch die Sperren auf. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen derzeit bei 120  % des Planwertes und 
damit 14,6  Mio. Euro über dem Budget. Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse betragen 131  % des Planwertes, was einer Abweichung 
von 19,6 Mio. Euro entspricht. Die Transferaufwendungen liegen aktuell bei 115  % des Planwertes und damit 15,0 Mio. Euro über dem Budget. Die 
Überschreitungen der oben genannten Aufwandpositionen ergeben sich überwiegend dadurch, dass das Budget im Zuge der vorläufigen Haushaltsfüh- 
rung gesperrt wurde. Tatsächlich bewegen sich die Ausgaben im Rahmen des ursprünglichen Haushaltsansatzes und liegen teilweise sogar darunter. 
In die Berechnung der Budgets sind Haushaltssperren  in Höhe von insgesamt 181,4 Mio. Euro eingeflossen . 
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge und im Bereich der Abschreibungen die Wertbe- 
richtigungen, die stets erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. Dennoch zeichnet sich derzeit ab, dass das Budget auch bis zum 
Jahresende nicht komplett erreicht werden wird.

8
 
Finanzergebnis 
Das Budget der Finanzerträge wurde im Berichtszeitr aum nur zu 31% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 89% in Anspruch genommen. 
Die größte Abweichung bei den Finanzerträgen erklär t sich durch die nicht planbaren Buchungszeitpunkte  der Ausschüttungen verbundener Unter- 
nehmen. Diese liegen meistens im 2. Halbjahr. Außer dem bestehen Finanzerträge zum Teil aus den Risikop rämien für Bürgschaften. Diese sind 
jeweils zu Jahresbeginn fällig und daher bereits fü r das ganze Jahr enthalten. 
Das Finanzergebnis für das 2. Quartal liegt um 6,7 Mio. Euro schlechter als veranschlagt. 
 
Außerordentliches Ergebnis 
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässe n, Schenkungen und Sponsoring, sowie 
Sonderabschreibungen und periodenfremde Erträge und  Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einm aleffekte handelt, die nicht planbar 
sind, werden die Plan-Ist-Abweichungen hier nicht b etrachtet. 
Zum Berichtsstand 30.06.2025 weist das außerordentl iche Ergebnis ein Defizit in Höhe von 0,04 Mio. Eur o aus . 
 
Jahresergebnis  
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Bud get für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzte n Sperren einen errechneten Überschuss 
in Höhe von 70,8 Mio. Euro vor. Tatsächlich wurde e in Überschuss in Höhe von 1,6 Mio. Euro erwirtschaf tet. Hier ist jedoch zu beachten, dass im 
Berichtszeitraum noch einige wesentliche Aufwendung en fehlen (wie z.B. vertraglich festgelegten Zuweis ungen und Zuschüsse). Die Einhaltung des 
geplanten Defizits von rund 36 Mio. Euro erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur dann realistisch, wenn im Haushaltsvollzug bis zum Jahressende 
weiterhin erhebliche Mittel gesperrt bleiben und ni cht verausgabt werden. Dies gilt ebenso für die Rea lisierung der globalen Minderausgabe (siehe 
nachfolgender Abschnitt)

9
 
 
Globale Minderausgabe 
Im Haushaltsansatz ist eine globale Minderausgabe i n Höhe von 3 % (entspricht rd. 30 Mio. Euro) der ve ranschlagten Aufwendungen berücksichtigt. 
Diese ist als pauschale Kürzungsposition ausgewiesen und stellt eine allgemeine Einsparauflage dar, die im Vollzug durch die Verwaltung umzusetzen 
ist. Eine konkrete Verteilung auf Teilhaushalte ode r Produkte erfolgt im Haushaltsplan nicht, sondern wird im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch 
entsprechende Ausgabendisziplin in den Fachbereiche n sichergestellt. 
Zum aktuellen Berichtszeitpunkt zeigt sich, dass di e Vorgaben aus der globalen Minderausgabe noch nich t verfehlt werden. Hierzu haben die Rest- 
riktionen der vorläufigen Haushaltsführung maßgebli ch beigetragen. Unter Berücksichtigung der derzeiti gen Entwicklung ist davon auszugehen, dass 
die geplante globale Minderausgabe bis Jahresende n ur bei weiterhin strikter Ausgabedisziplin realisie rt werden kann.

10 
3        Kreditaufnahme und Schulden 
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und de r Eigenbetriebe zum 30.06.2025 
 Investitionskredite  Liquiditätskredite  Gesamt  
Kernhaushalt 601.126.918 €  82.474.104 € 683.601.022 €  
EB Bäder 62.962.535 €  0 €  62.962.535 € 
EB EAD 51.191.575 €  0 €  51.191.575 € 
EB DWuW 1.558.549 €  0 €  1.558.549 €  
EB IDA 382.321.400 €  0 €  382.321.400 € 
Summe 1.099.160.977 € 82.474.104 €  1.181.635.081 € 
 
In diesen Summen ist ein inneres Darlehen vom Kernh aushalt an den EB IDA über 3.143.330 Euro enthalten , davon 2.040.471 Euro aus dem Kom- 
munalen Investitionsprogramm des Landes (KIP). 
 
3.2 Stand der Bürgschaften 
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2024 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 370,4 Mio.  
Bis zum Stichtag 30.06.2025 hat sich der Bürgschaftsstand durch einen Zugang i.H.v 20 Mio.Euro und einen Abgang in Höhe von 15 Mio. Euro auf 
375,4 Mio. Euro verändert.

11 
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen  
4.1 Aufwandsdeckungsgrad 
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Antei l die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und s onst. Finanzaufwendungen) durch die 
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt we rden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives o rdentliches Ergebnis. 
 
Formel: 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 442.459.508 €    
440.776.809 €    
      
Wert zum 30.06.2025  100,38% (30.06.2024: 104,07%) 
 
4.2 Steuerertragsquote 
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuere rträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishau shaltes. Je höher der Anteil der Steuerer- 
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes. 
 
Formel: 
 Steuererträge 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
      
Berechnung (Ist): 208.814.023 €    
442.459.508 €    
      
Wert zum  30.06.2025  47,19%    (30.06.2024:  46,19%)

12 
4.3 Personalaufwandsquote 
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfä llt; insbesondere im Hinblick auf den 
interkommunalen Vergleich. Zielwerte liegen für Kom munen allerdings noch nicht vor. 
 
Formel: 
 Personal- und Versorgungsaufwendungen 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 87.938.013 €    
440.776.809 €    
      
Wert zum  30.06.2025  19,95% (30.06.2024:  20,76%)  
 
4.4 Zuschuss- und Förderquote 
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen 
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. Bei einer angespannten Haushaltslage sind die in den Zuweisungen und Zuschüssen enthaltenen frei- 
willigen Leistungen gering zu halten. 
 
Formel: 
 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 82.001.327 €    
440.776.809 €    
      
Wert zum  30.06.2025  18,60% (30.06.2024:  19,12%)

13 
4.5 Transferaufwandsquote 
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen , in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistung sempfänger erfolgen (Sozialtransfer). 
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten , bzw. im Laufe der Jahre zu senken. 
 
Formel: 
 Transferaufwendungen 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 112.789.064 €    
440.776.809 €    
      
Wert zum  30.06.2025  25,59% (30.06.2024:  26,09%)  
 
4.6 Transferdeckungsquote 
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Ante il die Transferaufwendungen durch Erträge aus Trans ferleistungen gedeckt sind 
 
Formel: 
 Erträge aus Transferleistungen 
 Transferaufwendungen 
      
Berechnung (Ist): 44.701.189 €    
112.789.064 €    
      
Wert zum  30.06.2025  39,63% (30.06.2024:  39,56%)

14 
4.7 Zinslastintensität 
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen  zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen ) ins Verhältnis. Sie zeigt an, welcher Teil 
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist. Je höhe r die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige 
Quote ist daher anzustreben. 
 
Formel: 
 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
      
Berechnung (Ist): 9.866.219 €    
442.459.508 €    
      
Wert zum  30.06.2025  2,23% (30.06.2024:  2,08%)  
 
 
Darmstadt, 02.09.2025 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

2025/0261

2188 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0261 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2025  
 
Vorlage vom: 09.09.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q2 2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  09.09.2025:  
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die 
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu 
unterrichten. 
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025“ kann der Stand 
der Ausführung des Haushalts 2025 zum 30. Juni 2025 entnommen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 09.09.2025 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 2

2262 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0261 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
316 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2025  
 
Vorlage vom: 09.09.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q2 2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.09.2025  
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2025:  
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die 
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu 
unterrichten. 
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2025“ kann der Stand 
der Ausführung des Haushalts 2025 zum 30. Juni 2025 entnommen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 09.09.2025 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

TOP 316
TOP 8

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0261
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.09.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00