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RAT/345/2025

RheinCargo GmbH & Co. KG - Neuwahl der Arbeitnehmendenvertretung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage 25.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 43

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7335 Zeichen

RAT/345/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
RheinCargo GmbH & Co. KG - Neuwahl der Arbeitnehmendenvertretung in den 
Aufsichtsrat 
Fachbereich: 
20 - Kämmerei     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin  Dorothée Schneider   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt gemäß § 108a GO NRW – Arbeit-
nehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - unter Abberufung der 
bisherigen Arbeitnehmendenvertretung die folgende Arbeitnehmendenvertretung in 
den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG:  
Herrn Timo Walbrück 
Herrn Thomas Nebich  
Frau Caroline Calmund  
Herrn Robert Pyrkosch 
Herrn Thomas Schinner  
Herrn Yücel Güngör 
 
Die Amtszeit dieser vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
jeweiligen Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sie nehmen ihre 
Mandate jedoch bis zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder und 
Konstituierung des neuen Aufsichtsrates weiter wahr. Die Bestellung endet mit dem 
Wegfall der Beschäftigteneigenschaft, so fern diese für die Entsendung maßgeblich 
war.  
 
Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertretenden aus dem 
Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG bestellt der Rat der Landeshauptstadt 
Düsseldorf bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch 
genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste die folgenden Arbeitnehmer -
vertretenden als nachfolgende Personen in der folgenden Reihenfolge:

Seite 2 
Herrn Christoph Schumacher 
Herrn Micheal Auer 
Herrn Christian Ganss 
Herrn Eugen Schirmer 
Herrn Josef Schumacher 
Herrn Arndt Schöneweiß 
Herrn Arbian Ljuma 
Herrn Kadir Güngör 
Herrn Alexander Nilmaier 
Herrn Ralf Mingers 
Herrn Mohamad Hussein 
Herrn Klaus Starzer 
Herrn Khaled Ez Aldin 
Herrn Guido Trappen 
Herrn Frederick Kus 
Herrn Fabian Sicking 
Herrn Karsten Manke 
Herrn Yilmaz Cetin 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Die Neuss -Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (NDH) sowie die Häfen und 
Güterverkehr Köln AG (HGK) sind mit jeweils 50 % Anteil an der RheinCargo GmbH 
& Co. KG (RheinCargo) beteiligt. An der HGK sind mittelbar und unmittelbar die 
Stadt Köln mit 93,7 % und der Rhein-Erft-Kreis mit 6,3 % beteiligt. An der NDH sind 
mittelbar die Stadt Neu ss mit 50 % und unmittelbar die Stadtwerke Düsseldorf AG 
mit 50 % beteiligt. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum sind neben der EnBW 
mit 54,95 % die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH als hundert -
prozentige Tochter der Landeshauptstadt Düsse ldorf mit 25,05 % und mittelbar die 
Stadt Köln mit 20 % beteiligt. 
 
In § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo ist die Zusammensetzung 
des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. 
Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeit -
nehmervertreter/innen. Die Arbeitnehmervertreter/innen werden gemäß § 108a GO 
NRW in der jeweils gültigen Fassung aufgrund des durch die Gesellschafter -
versammlung zu erlassenden Organisationsstatu ts (Wahlordnung) gewählt, von den 
Kommanditisten entsandt und abberufen.“ 
 
Für die Bestellung der Arbeitnehmervertretung ist gem. § 108a Abs. 9 Nr. 1 GO NRW 
ein übereinstimmender Beschluss der Räte mindestens so vieler beteiligter 
Gemeinden erforderlich, d ass hierdurch mindestens die Hälfte der kommunalen 
Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Um dieser Vorgabe 
nachzukommen, wurden die Beschlussvorschläge dieser Vorlage mit den Städten 
Neuss und Köln abgestimmt.  
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den 
Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen 
Aufsichtsrat der RheinCargo zu entsendenden Arbeitnehmervertretende. Die 
Bestellung bedarf eines Bes chlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der 
Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu 
entsendenden Arbeitnehmervertretende enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der 
Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglied er sämtliche Vorschläge der Liste

Seite 3 
zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die 
Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten 
Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die 
Arbeitnehmervertretung vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
 
Der Betriebswahlvorstand der RheinCargo hat mit Schreiben vom 30.09.2025 das 
Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung der 
Arbeitnehmervertretung für den Aufsichtsrat der RheinCargo mitgeteilt (vgl. Anlage). 
Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. 
§ 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der 
Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertrete rinnen bzw. 
Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von 
Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Werden mehr als zwei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertreter/innen 
besetzt, so müssen gemäß § 108a A bs. 2 S. 2 GO NRW mindestens zwei 
Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertreter/innen besetzt werden, die im 
Unternehmen oder in der Einrichtung beschäftigt sind. Gemäß § 108a Abs. 9 GO 
NRW gilt bei einer Beteiligung von zwei oder mehr Kommunen – wie in d er 
vorliegenden Konstellation mit mehreren mittelbaren kommunalen Beteiligungen 
(s.o.) – der § 108a Abs. 3 GO NRW entsprechend mit der Maßgabe, dass es 
übereinstimmender Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse bedarf. Es ist seit Einführung des 
§ 108a GO NRW geübte  Praxis, dass die Bestellung durch den Rat das Ergebnis der 
Wahl zur Vorschlagsliste widerspiegelt. Hierdurch wird zugleich sichergestellt, dass 
die erforderlichen Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse übereinstimmen. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der/die Arbe itnehmervertreter/in) kann von dem 
Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert eine/ein vom Rat 
bestellter Arbeitnehmervertreter/in, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen 
beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehme n, muss der Rat ihn 
bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im 
fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der 
Vorschlag, das Mandat mit Verlust der Beschäftigteneigenschaft automatisch enden 
zu lassen, d ient der Vermeidung eines notwendigen übereinstimmenden 
Abberufungsbeschlusses. 
 
Der Gesellschaftsvertrag der RheinCargo sieht keine Entsendung von 
Ersatzvertretenden für die Arbeitnehmervertretung vor. Da für den Fall des 
Ausscheidens einer/eines entsandt en Arbeitnehmervertreters/ 
Arbeitnehmervertreterin aus dem Aufsichtsrat der Rat aus dem noch nicht in 
Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste eine Nachfolge bestellen müsste, 
wurde zusätzlich ein Vorratsbeschluss aufgenommen, um insoweit erforderliche neue 
Beschlussfassungen zu vermeiden. In der Reihenfolge der am meisten erhaltenen 
Stimmen sollen Arbeitnehmervertreter/innen aus dem noch nicht in Anspruch 
genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste nachrücken. 
 
 
Anlagen: 
Ergebnis_AN-Vertreter_Aufsichtsratswahl_RC_2025

Ergebnis_AN-Vertreter_Aufsichtsratswahl_RC_2025

965 Zeichen

BetriebswahlvorstandAufsichtsratswahl2025»
derRheinCargoGmbH&Co.KGRhinr
Köln,den30.09.2025eCag0
Bekanntmachung
über
das
Ergebnis
der
Aufsichtsratwahls
vom
30.09.2025
nach
$
108a
der
Gemeindeordnung:
 
                          
Zahlder
Lfd.Nr.|Name,Vornameerhaltenen
Stimmen
1:Walbrück,Timo(RC)73
2.Nebich,Thomas(RC)71
3;Calmund,Caroline(RC)39
4.Pyrkosch,Robert(RC)35
4.Schinner,Thomas(RC)35
6.Güngör,Yücel(RC)28
7.Schumacher,Christoph(RC)27.
8.Auer,Michael(HGK)25
8.Ganss,Christian(HGK)25
8.Schirmer,Eugen(RC)25
11.Schumacher,Josef(HGK)24
12.Schöneweiß,Arndt(NDH)23
13.Ljuma,Arbian(RC)21
14.Güngör,Kadir(NDH)20
14.Nilmaier,Alexander(RC)20
16.Mingers,Ralf(NDH)18
17.Hussein,Mohamad(RC)17
17.Starzer,Klaus(NDH)17
19.EzAldin,Khaled(RC)16
19.Trappen,Guido(NDH)16
21.Kus,Frederick(RC)15
22.Sicking,Fabian(RC)a
23.Manke,Karsten(HGkK)8
24.Cetin,Yilmaz(HGK)2    Der
Wahlvorstand
—
Timo
Walbrück
Robert
Pyrkosch
V
(Vorsitzender)
(Schriftführer)
DietmarAltenrath
(Beisitzer)

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
RAT/345/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
25.11.2025
Erstellt
08.10.2025 14:50