RAT/345/2025
RheinCargo GmbH & Co. KG - Neuwahl der Arbeitnehmendenvertretung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage
7335 Zeichen
RAT/345/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: RheinCargo GmbH & Co. KG - Neuwahl der Arbeitnehmendenvertretung in den Aufsichtsrat Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellt gemäß § 108a GO NRW – Arbeit- nehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten - unter Abberufung der bisherigen Arbeitnehmendenvertretung die folgende Arbeitnehmendenvertretung in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG: Herrn Timo Walbrück Herrn Thomas Nebich Frau Caroline Calmund Herrn Robert Pyrkosch Herrn Thomas Schinner Herrn Yücel Güngör Die Amtszeit dieser vom Rat entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, sie nehmen ihre Mandate jedoch bis zur Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder und Konstituierung des neuen Aufsichtsrates weiter wahr. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Beschäftigteneigenschaft, so fern diese für die Entsendung maßgeblich war. Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertretenden aus dem Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG bestellt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste die folgenden Arbeitnehmer - vertretenden als nachfolgende Personen in der folgenden Reihenfolge: Seite 2 Herrn Christoph Schumacher Herrn Micheal Auer Herrn Christian Ganss Herrn Eugen Schirmer Herrn Josef Schumacher Herrn Arndt Schöneweiß Herrn Arbian Ljuma Herrn Kadir Güngör Herrn Alexander Nilmaier Herrn Ralf Mingers Herrn Mohamad Hussein Herrn Klaus Starzer Herrn Khaled Ez Aldin Herrn Guido Trappen Herrn Frederick Kus Herrn Fabian Sicking Herrn Karsten Manke Herrn Yilmaz Cetin Sachdarstellung: Die Neuss -Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (NDH) sowie die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind mit jeweils 50 % Anteil an der RheinCargo GmbH & Co. KG (RheinCargo) beteiligt. An der HGK sind mittelbar und unmittelbar die Stadt Köln mit 93,7 % und der Rhein-Erft-Kreis mit 6,3 % beteiligt. An der NDH sind mittelbar die Stadt Neu ss mit 50 % und unmittelbar die Stadtwerke Düsseldorf AG mit 50 % beteiligt. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum sind neben der EnBW mit 54,95 % die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH als hundert - prozentige Tochter der Landeshauptstadt Düsse ldorf mit 25,05 % und mittelbar die Stadt Köln mit 20 % beteiligt. In § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: „Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Arbeit - nehmervertreter/innen. Die Arbeitnehmervertreter/innen werden gemäß § 108a GO NRW in der jeweils gültigen Fassung aufgrund des durch die Gesellschafter - versammlung zu erlassenden Organisationsstatu ts (Wahlordnung) gewählt, von den Kommanditisten entsandt und abberufen.“ Für die Bestellung der Arbeitnehmervertretung ist gem. § 108a Abs. 9 Nr. 1 GO NRW ein übereinstimmender Beschluss der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden erforderlich, d ass hierdurch mindestens die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Um dieser Vorgabe nachzukommen, wurden die Beschlussvorschläge dieser Vorlage mit den Städten Neuss und Köln abgestimmt. Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat der RheinCargo zu entsendenden Arbeitnehmervertretende. Die Bestellung bedarf eines Bes chlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertretende enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglied er sämtliche Vorschläge der Liste Seite 3 zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertretung vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Betriebswahlvorstand der RheinCargo hat mit Schreiben vom 30.09.2025 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung der Arbeitnehmervertretung für den Aufsichtsrat der RheinCargo mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertrete rinnen bzw. Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Werden mehr als zwei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertreter/innen besetzt, so müssen gemäß § 108a A bs. 2 S. 2 GO NRW mindestens zwei Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertreter/innen besetzt werden, die im Unternehmen oder in der Einrichtung beschäftigt sind. Gemäß § 108a Abs. 9 GO NRW gilt bei einer Beteiligung von zwei oder mehr Kommunen – wie in d er vorliegenden Konstellation mit mehreren mittelbaren kommunalen Beteiligungen (s.o.) – der § 108a Abs. 3 GO NRW entsprechend mit der Maßgabe, dass es übereinstimmender Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse bedarf. Es ist seit Einführung des § 108a GO NRW geübte Praxis, dass die Bestellung durch den Rat das Ergebnis der Wahl zur Vorschlagsliste widerspiegelt. Hierdurch wird zugleich sichergestellt, dass die erforderlichen Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse übereinstimmen. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der/die Arbe itnehmervertreter/in) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert eine/ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter/in, der/die als Arbeitnehmer/in im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehme n, muss der Rat ihn bzw. sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Der Vorschlag, das Mandat mit Verlust der Beschäftigteneigenschaft automatisch enden zu lassen, d ient der Vermeidung eines notwendigen übereinstimmenden Abberufungsbeschlusses. Der Gesellschaftsvertrag der RheinCargo sieht keine Entsendung von Ersatzvertretenden für die Arbeitnehmervertretung vor. Da für den Fall des Ausscheidens einer/eines entsandt en Arbeitnehmervertreters/ Arbeitnehmervertreterin aus dem Aufsichtsrat der Rat aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste eine Nachfolge bestellen müsste, wurde zusätzlich ein Vorratsbeschluss aufgenommen, um insoweit erforderliche neue Beschlussfassungen zu vermeiden. In der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen sollen Arbeitnehmervertreter/innen aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der anliegenden Vorschlagsliste nachrücken. Anlagen: Ergebnis_AN-Vertreter_Aufsichtsratswahl_RC_2025
Ergebnis_AN-Vertreter_Aufsichtsratswahl_RC_2025
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BetriebswahlvorstandAufsichtsratswahl2025»
derRheinCargoGmbH&Co.KGRhinr
Köln,den30.09.2025eCag0
Bekanntmachung
über
das
Ergebnis
der
Aufsichtsratwahls
vom
30.09.2025
nach
$
108a
der
Gemeindeordnung:
Zahlder
Lfd.Nr.|Name,Vornameerhaltenen
Stimmen
1:Walbrück,Timo(RC)73
2.Nebich,Thomas(RC)71
3;Calmund,Caroline(RC)39
4.Pyrkosch,Robert(RC)35
4.Schinner,Thomas(RC)35
6.Güngör,Yücel(RC)28
7.Schumacher,Christoph(RC)27.
8.Auer,Michael(HGK)25
8.Ganss,Christian(HGK)25
8.Schirmer,Eugen(RC)25
11.Schumacher,Josef(HGK)24
12.Schöneweiß,Arndt(NDH)23
13.Ljuma,Arbian(RC)21
14.Güngör,Kadir(NDH)20
14.Nilmaier,Alexander(RC)20
16.Mingers,Ralf(NDH)18
17.Hussein,Mohamad(RC)17
17.Starzer,Klaus(NDH)17
19.EzAldin,Khaled(RC)16
19.Trappen,Guido(NDH)16
21.Kus,Frederick(RC)15
22.Sicking,Fabian(RC)a
23.Manke,Karsten(HGkK)8
24.Cetin,Yilmaz(HGK)2 Der
Wahlvorstand
—
Timo
Walbrück
Robert
Pyrkosch
V
(Vorsitzender)
(Schriftführer)
DietmarAltenrath
(Beisitzer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/345/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 08.10.2025 14:50