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Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/0599/2018 - Steigende Kosten für das Flüchtlingszentrum „Fliehkraft"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1559/2018 vom 25.05.2018

Stand: Am 14.06.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 25.05.2018 1559/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.06.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/0599/2018 - Steigende Kosten für das Flüchtlingszentrum „Fliehkraft" Die Fraktion DIE LINKE stellt folgende Fragen zur Kostensteigerung für das Flüchtlingszentrum „Fliehkraft“: 1. Plant die Verwaltung im kommenden Haushaltsentwurf den Zuschuss für Fliehkraft zu erhö- hen? 2. Wäre es denkbar, die Mietkosten im städtischen Gebäude Turmstraße 3-5 anders zu berech- nen und eine reine Kostenmiete zu erheben? 3. Wäre nicht eine Erhöhung des Zuschusses auch zur Sicherung der Drittmittel dringend not- wendig? Antworten der Verwaltung: Zu 1) Das Flüchtlingszentrum Fliehkraft stellt jährlich einen formlosen Antrag, aus dem die Höhe der Miete und die Planung der Honorarkosten nicht hervorgehen. Aktuell liegen zur Prüfung nur die Zahlen aus dem Verwendungsnachweis aus 2016 vor, aus denen sich keine Finanzierungslücke ergibt. Der Verwendungsnachweis für 2017 muss bis zum 31.05.2018 eingereicht werden und liegt derzeit noch nicht vor. Nach Auskunft des Trägers können die Zahlen für 2017 vorab nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dessen kann derzeit keine adä- quate Prüfung erfolgen. Die Förderung wurde seit 2015 laufend im Rahmen der tariflichen Anpassung der Personalkosten erhöht. Da dem Kommunalen Integrationszentrum eine Finanzierungsproblematik nicht bekannt war, wurde bislang keine Erhöhung des Zuschusses für das Flüchtlingszentrum Fliehkraft geprüft. Zu 2) Der Mieter "Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e. V.“ hat von der Gebäudewirtschaft Flächen im Ob- jekt Turmstr. 3 - 5 angemietet. Hier beträgt die mtl. Kaltmiete 1.342,66 € zzgl. einer Nebenkostenvor- auszahlung von 322,72 € (insgesamt jährlich 19.984,56 €). Dieser Mietzins ist seit dem Jahr 2007 unverändert und liegt unterhalb der aktuellen ortsüblichen Miete. Da es sich um einen externen Mieter handelt, findet hier der städtische Flächenverrechnungspreis keine Anwendung. Die anderen externen Mieter des Objektes Turmstr. 3 – 5 zahlen ortsübliche Vergleichsmieten bzw. die stadtinternen Mieter (z. B. Bürgerzentrum Nippes) zahlen den jeweils geltenden Flächenverrech- nungspreis. 2 Zu 3) Die Frage, ob eine Erhöhung des Zuschusses notwendig ist, kann ohne eine weitere Prüfung (s. auch. Ziff 1) nicht beantwortet werden. Grundsätzlich verfolgt das Kommunale Integrationszentrum den Ansatz, dass durch den städtischen Zuschuss an Träger auch eine Akquise von Drittmitteln ermöglicht werden soll. Nach aktuellem Kenntnisstand erbringt der Träger aus der städtischen Förderung heraus geforderte Eigenanteile bei Drittförderungen (z.B. durch das Land NRW). Dies hat ihm bis einschließlich 2016 offenbar insgesamt eine auskömmliche Finanzierung ermöglicht. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 11.06.2018

    Integrationsrat

    TOP 5.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.06.2018 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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