Mandari Insight

JR24/0001/2019

Anregung zur Änderung der Satzung und Wahlordnung

Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO 18.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 10.1

JR24-0001-2019

· application/pdf

Ansehen

JR24-0001-2019

4175 Zeichen

Der Vorstand des Jugendrates Münster  – Hafenstr. 30 - 48153 Münste r 
 
Montag, 14. Januar 2019 
Anregung zur Änderung der Satzung und Wahlordnung 
Der Jugendrat der Stadt Münster regt gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen an, die Satzung des Jugendrates wie folgt zu ändern: 
„§12 Kompetenzen 
(1) Ein Zwei vom Jugendrat bestimmtes ständiges Mitglieder des Jugendrates nimmt 
nehmen nach Maßgabe der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster an den 
Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien teil. 
(2) Der Jugendrat kann jeweils einen zwei Vertreter*innen aus seiner Mitte für den 
Ausschuss für Sc hule und Weiterbildung , den Sportausschuss, den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen  und die 
Bezirksvertretungen benennen. Für die jeweiligen Vertreter ist ein 
Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu benennen. 
(3) streichen 
(4) wie Satzung 
(5) wie Satzung“ 
Der Jugendrat der Stadt Münster regt gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen außerdem an, die Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt 
Münster wie folgt zu ändern : 
„§7 Wahlberechtigung 
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die am Wahltag 12 aber noch 
nicht 18 19 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge 
(§ 4 Abs. 3) in Münster ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung haben.“ 
An den Rat der Stadt Münster 
Der Vorstand des Jugendrates 
Jugendrat@stadt-muenster.de 
0251/4925632 
Postanschrift: 
 Jugendrat der Stadt Münster 
Hafenstraße 30 
48153 Münster 
Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. JR24/0001/2019

„§8 Wählbarkeit 
Füge ne u ein 3): 
3) Ein Mandat im Rat der Stadt Münster, einer Bezirksvertretung oder die
Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger in einem Ausschuss des Rates schließt die
Mitgliedschaft oder Wählbarkeit zum Jugendrat der Stadt Münster aus.
Begründung: 
In den vergan genen Jahren war es üblich, dass an den Ausschuss - und BV-Sitzungen, 
Vertreter und Stellvertreter teilgenommen haben und auch reden durften. Vor einiger 
Zeit hat Stadtdirektor Thomas Paal den Jugendrat darauf aufmerksam gemacht, dass 
diese Handhabung mit der Satzung des Jugendrates nicht vereinbar ist. 
Als Mitglieder des Jugendrates wissen wir aus Erfahrung, wie wichtig es ist, dass man 
gerade zu Beginn der Ausschussarbeit nicht alleine in einen Ausschuss gehen muss. Zu 
zweit in einem Ausschuss zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln, ist nach unserer 
Auffassung zentral um  das Selbstbewusstsein aufzubauen und die Positionen des 
Jugendrates gegenüber der Kommunalpolitik zu vertreten. 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
Die Satzung des Jugendrates der Stadt Münster sieht derzeit vor, dass die 
Jugendratsmitglieder „jugendgerecht“ am ASSVW beteiligt werden können. Die 
Verwaltung konnte auf Anfrage nicht genauer erläutern, wie dieser Absatz der Satzung 
zu interpretieren ist.  Der Jugendr at hat daraufhin diskutiert, was er als eine 
„jugendgerechte“ Beteiligung auffasst. Im Ergebnis halten wir es für „jugendgerecht“, 
es zwei Mitgliedern des Jugendrats zu ermöglichen an den Sitzungen teilzunehmen  
(analog zu der Regelung bei den anderen Ausschüssen) . 
Anhebung des Alters für eine Kandidatur zum Jugendrat 
Der Jugendrat der Stadt Münster schlägt nach intensiver Beratung vor das alter 
anzuheben, da der Jugendrat davon profitiert, dass ältere und jüngere Mitglieder ihre 
Ideen und Positionen aus ihren unterschiedlichen Perspektiven einbringen.  Bereits 
heute einige Mitglieder, die 18 Jahre alt sind und kurz vor ihrem 18. Geburtstag gewählt 
wurden.  
Durch die  Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren werden künftig noch mehr 
Schüler*innen an münsteraner Schulen beschult werden . Bereits heute besucht eine 
erhebliche Anzahl von Schüler*innen im Alter vo n 18 Jahren eine Schule in Münster.  
Der Jugendrat schlägt ergänzend vor, die Unvereinbarkeit eines Amtes im Rat, 
Ausschuss oder einer Bezirksvertretung mit dem Mandat als Jugendratsmitglied  
aufzunehmen um eine Überschneidung von Mandaten, die bisher durch  die 
Altersbeschränkung ausgeschlossen war, auch weiterhin auszuschließen.

Beratungsverlauf (1)

13.02.2019 Rat
TOP 10.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenstraße 30

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
JR24/0001/2019
Typ
Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
Datum
18.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37