Mandari Insight

3422/2019

SmartCity Memorandum of Understanding

Mitteilung Ausschuss 04.10.2019

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Anlage Absichtserklärung (MEMORANDUM OF UNDERSTANDING)

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Anlage Absichtserklärung (MEMORANDUM OF UNDERSTANDING)

34899 Zeichen

MEMORANDUM OF UNDERSTANDING  
Stadt Köln 
Nahverkehr Rheinland GmbH 
Deutsche Bahn AG

1 
 
 
SMART CITY PARTNERSCHAFT 
 
 
 
 
zwischen der 
 
Deutsche Bahn AG 
Potsdamer Platz 2 
10785 Berlin 
 
- nachfolgend „DB“ genannt - 
 
und der 
 
Stadt Köln 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
- nachfolgend „Stadt Köln“ genannt - 
 
und der 
 
Nahverkehr Rheinland GmbH 
Glockengasse 37-39 
50667 Köln 
 
- nachfolgend „NVR“ genannt - 
 
 
 
- nachfolgend gemeinsam die „Parteien“ genannt -

2 
 
1 Präambel 
Zur Erreichung klima- und umweltpolitischer Ziele und zur Steigerung der Attraktivität von 
Städten sind schienengebundene Verkehre und ein leistungsfähiger öffentlicher 
Personennahverkehr ( ÖPNV) unerlässlich, indem sie die Beförderung von vielen 
Menschen zu Spitzenzeiten garantieren. Als Pendlerverkehre sind sie für die 
Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Regionen von besonderer Bedeutung. 
Gleichzeitig entstehen neue, innovative Mobilitätsformen und erweitern die städtische und 
ländliche Mobilität durch nahtlose Tür -zu-Tür Anbindungen. Die Mobilität der Zukunft 
erfordert intelligent vernetzte Systeme, Infrastrukturen und Mobilitätsangebote, die am 
besten zur jeweiligen Situation der Nutzerinnen und Nutzer passen. Verknüpfungspunkte 
von verschiedenen Mobilitätsangeboten wie z.B. Bahnhöfe gewinnen zunehmend an 
Bedeutung als Orte des Aufenthalts und des Arbeitens sowie der Begegnung.  
Gleichzeitig stellt der zunehmende gewerbliche Verke hr die Straßeninfrastruktur in 
Städten vor deutliche Herausforderungen: es sind nicht nur Lärm- und Abgasemissionen, 
die die Lebensqualität einschränken, sondern auch längere Pendlerwege infolge von 
Staus sowie die Konkurrenz um Parkraum. Es ist daher uner lässlich, Mobilität, Logistik 
und Infrastruktur gemeinsam neu zu denken.  
Die Parteien des „Smart City Memorandum of Understanding“ ( nachfolgend auch nur 
„Memorandum of Understanding“ genannt ) schließen die nachgenannte Absichts -
erklärung daher aufgrund der Interessenlage, gemeinsame Initiativen zur Optimierung der 
urbanen Mobilität und Logistik, des Mobilitätsmanagements sowie der besseren 
Vernetzung von Bahnhöfen, Mobilität und Infrastruktur umzusetzen. Bereits bestehende 
Überschneidungen und Schnittstell en sollen von den Parteien genutzt und im gegen -
seitigen Einvernehmen weiterentwickelt werden.  
Die Parteien streben mit dem Memorandum  of Understanding eine Kooperation an der 
Schnittstelle „Smart City“ an. „Smart“ bedeutet, vernetzte und nachhaltige Lösungen und 
Produkte zu entwickeln, die einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leisten.  
Mit dem Memorandum of Understanding sollen Rahmenbedingungen aufgestellt werden, 
die eine ergebnisorientierte Zusammenarbeit auch bei zukünftigem Regelungsbeda rf 
ermöglichen. Dazu zählt insbesondere, dass die einschlägigen Leistungen, die in den 
jeweiligen Zuständigkeits- und Möglichkeitsbereich der Parteien fallen, von den Parteien 
eingebracht werden. Für eine erfolgreiche Kooperation bedeutet dies, dass unter anderem 
im Hinblick auf Eigentums -, Flächennutzungsfragen sowie Standardisierungs prozesse 
und gemeinsame Beteiligung an themenspezifischen Förderprogrammen eine 
zielführende Zusammenarbeit gewünscht ist. 
 
Stadt Köln 
Die Stadt Köln ist eine moderne Metropole mit hoher nationaler und internationaler 
Anziehungskraft. Die Stadt liegt an einem der bedeutendsten Verkehrsknotenpunkte und 
ist dadurch internationales Drehkreuz in Europa. Die Bevölkerung der Stadt Köln wird bis 
Ende 2040 auf knapp 1,2 Mio. Menschen anwachsen. Zugleich ist Köln das rheinische 
Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rheinland mit rund 8,6 Millionen Einwohnern. 
Steigendes Güterverkehrsaufkommen, zunehmende Pendlerzahlen, demografischer 
Wandel sowie ein durch Wachstum geprägtes Tourismussegment führen zu einer 
erhöhten Mobilitätsnachfrage. Verkehr und Mobilität in einer zunehmend digitalisierten 
Welt werden sich erheblich verändern und die Metropolen vor neue Aufgaben stellen.  
Auf Basis des Strategiepapiers „Köln mobil 2025 “ und des  „Green City“ Masterplans 
verfolgt die Stadt Köln die Weiterentwicklung und Umsetzung einer nachhaltigen, 
klimafreundlichen, intelligenten und vernetzten Mobilität. Im Rahmen des kommunalen 
Mobilitätsmanagements werden Maßnahmen aus den Bereichen der Verkehrsplanung, 
des Bau - und Planungsrechts, der Informations - und Kommunikations technologie, der 
Öffentlichkeitsarbeit und des Dialogmarketings zu einer Gesamtstrategie für eine

3 
 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung zusammengeführt. Im Ber eich der innerstädtischen 
Mobilität ist die Förderung des Fuß - und Radverkehrs sowie des ÖPNV von 
entscheidender Bedeutung. Das Rückgrat bildet ein gut ausgebauter und bezahlbarer 
ÖPNV mit seinen Schnellbahnen, Stadtbahnen und Bussen. 
Als eine der ersten K ommunen in  Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Stadt Köln im 
Rahmen des EU-Projekts "GrowSmarter" erste Mobilstationen eingerichtet. In der Folge 
werden ab 2019 im gesamten Stadtgebiet weitere Mobilstationen geschaffen, an denen 
gebündelt verschiedene Mobilitätsangebote wie (E) -Carsharing und (E) -
Fahrradverleihsysteme in der Nähe zum öffentlichen Verkehr zur Nutzung bereitgestellt 
werden. Über die Apps der Kölner Verkehrs-Betriebe sowie der Verkehrsverbund Rhein-
Sieg GmbH (nachfolgend „ VRS“ genannt ) erf olgt bereits eine Vernetzung 
unterschiedlicher Verkehrsträger – ein entscheidender Schritt hin zu einer modernen, 
multimodalen und digitalen Mobilitätsplattform in Köln sowie im gesamten Verbundgebiet. 
Zudem führt die Stadtverwaltung mit Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und 
digitale Infrastruktur ( BMVI) eine Reihe von Projekten durch, wie die Einrichtung einer 
Schnittstelle vom Verkehrsmanagement zum „MobilenDatenMarktplatz“ sowie das Projekt 
„Offene Daten Köln“ zur Übermittlung von Daten für d ie Verbesserung der 
Routinginformation. Der rasant wachsende e -Commerce erfordert zudem intelligente 
Logistiklösungen, insbesondere auf dem letzten Kilometer zum Kunden. Dem Einsatz 
digitaler Systeme kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Stadt Köln hat d iese 
Entwicklung erkannt und setzt erste Pilotprojekte zum Thema Mikrodepots um. Die Stadt 
Köln möchte zur Lösung vieler dieser Herausforderungen sowie zur Umsetzung von 
konkreten Projekten u.a. auch auf starke technologieerprobte Partner wie die DB setzen.  
 
DB 
Die DB ist ein Anbieter von Mobilitäts - und Logistikdienstleistungen und agiert mit mehr 
als 300.000 Mitarbeitern in über 130 Ländern. 
Mit der neuen Dachstrategie „Starke Schiene“ wird eine deutliche Verlagerung von 
Verkehren im Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zur Erreichung der verkehrs- 
und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung verankert.  
Dies umfasst u.a. die Stärkung regionaler und urbaner Mobilität unter Einbezug anderer 
Verkehrsträger, um den flexiblen Wechsel zwischen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen. 
Die Kombination von ÖPNV -Angeboten mit neuen Mobilit ätsformen wie Carsharing und 
On-Demand-Angeboten erweitert di e städtische und ländliche Mobilität und entlastet – 
gemeinsam und integriert – Städte und Kommunen.  
Bahnhöfe entwickeln sich aufgrund ihrer starken Frequentierung und ihrer zentralen Lage 
zukünftig noch stärker zu Drehscheiben multimodaler Mobilität und Zentren urbanen 
Lebens. Neue Nutzungskonzepte wie z.B. Co -Working oder smarte Schließfachsysteme 
sollen die Aufenthaltsqualität und die Angebotsvielfalt an Bahnhöfen erhöhen.  
Der Kölner Hauptbahnhof ist mit ca. 300.000 Reisenden und Besuchern täglich sowie ca. 
1.200 täglichen Zughalten einer der meistfrequentierten Bahnhöfe Deutschlands und als 
Mobilitätshub in NRW unverzichtbar. In den kommenden Jahren erfolgen umfangreiche 
Ausbau- und Modernisierungsprojekte zur Modernisierung der Infrastruktur von Strecken 
in Köln und der Region, um die Leistungsfähigkeit des Systems Schiene zu verbessern.  
 
NVR 
Die NVR ist die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (nachfolgend 
„ZV NVR“ genannt) und übernimmt für diesen eine Vielzahl von Dienstleistungsaufgaben. 
Der ZV NVR ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie 
Behörde für die Investitionsförderung im straßen - und schienengebundenen öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV / SPNV). Das Verbandsgebiet des ZV NVR reicht von der

4 
 
deutsch-niederländisch-belgischen Grenze im Westen bis zum Oberbergischen Kreis im 
Osten, umfasst die Verbandsgebiete des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg 
(im Folgenden „ZV VRS“ genannt) und des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund. 
In enger Zusammenarbeit mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften, der V RS und der 
Aachener Verkehrsverbund GmbH verfolgt der ZV NVR das Ziel, Mobilitätsverbünde zu 
schaffen bzw. zu stärken. Durch Anpassungen der Fördermöglichkeiten und -auflagen soll 
auf einheitliche Mobilitäts standards hingewirkt werden, um verbundweit und 
verkehrsunternehmensunabhängig attraktive multimodale Wegeketten zu schaffen. 
Zusammen mit den Kommunen will der ZV NVR ein flächendeckendes Netz von Mobil -
stationen im Rheinland errichten. Dazu wurden in einem Gutachten rund 460 potentielle 
Mobilstationsstandorte im NVR -Verbandsgebiet ausgewählt und Mindestausstattungs -
merkmale definiert, die um zusätzliche Bausteine erweitert werden können. Allein in der 
Stadt Köln wurden 105 Standorte identifiziert.  
Die NVR und die bei  der VRS angesiedelte Koordinierungsstelle Rheinland des 
Zukunftsnetz Mobilität NRW (nachfolgend „ZNM“ genannt ) beraten gemeinsam 
Kommunen bei der Errichtung von Mobilstationen. Dabei werden Impulse zur Umsetzung 
eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes mit einheitlichen Standards, zu möglichen 
Komponenten von Mobilstationen und deren Förderzugängen sowie zum Beratungs -
angebot mit Vor -Ort-Gesprächen und Workshops gegeben. Ziel der Vor -Ort-Workshops 
ist zum einen , die Erstellung eines kommunalen Konzeptes zur Errichtung von 
Mobilstationen voranzubringen und gleichzeitig die dazu notwendige fachbereichs -
übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltungen im Sinne des kommunalen 
Mobilitätsmanagements zu initiieren und zu verstetigen. Viele Kommunen haben von 
diesem Unterstützungsangebot bereits Gebrauch gemacht. 
Für die verschiedenen Förderzugänge der Mobilstations -Bausteine bauen d ie NVR und 
das ZNM derzeit eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank auf. 
Beim Z NM ist auch die Koordination des vom Ministerium für Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen unterstützten Projektes „Multimodale Datendrehscheibe NRW“ 
angesiedelt, die perspektivisch als zentraler Datenhub für Mobilitätsdaten (stationär und 
Echtzeit) in Nordrhein-Westfalen dienen soll.  
 
2 Gemeinsame Kooperationsfelder der Smart City Partnerschaft 
Die Parteien streben im Rahmen der Möglichkeiten an, verschiedene Projekte an einem 
Standort (z.B. an einem Bahnhof) möglichst gebündelt pilothaft umzusetzen, um über die 
Einzelprojekte Sichtbarkeit zu schaffen, Synergien zwischen Produkten zu realisieren und 
davon ausgehend flächendeckende Angebote umzusetzen und pos itive Impulse für die 
Aufenthaltsqualität zu liefern. Die gesammelten Erfahrungen sollen in der Folge als 
Blaupause dienen, um weitere Standorte entsprechend weiterzuentwickeln. 
Nach derzeitigem Stand haben insbesondere die Bahnhöfe Köln-Mülheim, Köln-Ehrenfeld 
und Köln Süd das Potenzial, beispielhaft Lösungen zur intelligenten Vernetzung von 
Verkehrsinfrastruktur mit Mobilität und Logistik zu entwickeln und über den Bahnhof 
hinaus positive Impulse zur Quartiersentwicklung, Quartiersmobilität und Quartierslogistik 
zu leisten. Insbesondere das Thema „Bike+Ride“ soll jedoch auch im Umfeld des 
Hauptbahnhofes verbessert werden. 
Ferner strebt das ZNM an, das betriebliche Mobilitätsmanagement in Köln unter der 
Mitarbeit von Kölner Unternehmen zu verbessern . Durch  Beratungsangebote und 
Umsetzungsbegleitung sollen die Auslastung und die Nutzung der geplanten Infrastruktur 
gesteigert werden. 
2.1 Mobilstationen als Baustein integrierter Mobilität und Anziehungspunkt 
Eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung ist ein Schlü sselfaktor zur Erreichung der 
Klimaschutzziele. Dabei bleiben der öffentliche Schienenverkehr und insbesondere die

5 
 
Verknüpfungspunkte (Bahnhöfe) zum städtischen Verkehr auch künftig Rückgrat urbaner 
multimodaler Mobilität. Die Parteien wollen daher Bahnhöfe noch stärker zu intermodalen 
Mobilitäts- und Logistikdrehscheiben weiterentwickeln und die Aufenthaltsqualität für 
Reisende und Kunden verbessern. Neue Angebote sollen den öffentlichen Verkehr noch 
attraktiver und flexibler gestalten. Dabei sollen die An gebote grundsätzlich durchlässig 
sein, d.h. verschiedenen Anbietern von Dienstleistungen diskriminierungsfrei eine 
Partizipation ermöglichen.  
a) Mobilstationen und Attraktivierung von Bahnhofsstandorten 
Die Stadt Köln wird in den kommenden Jahren an vielen S tellen in gemeinsamen 
Projekten mit den stadteigenen Gesellschaften Mobilstationen einrichten. Im Jahr 
2019 wird mit der Beplanung und Umsetzung erster prioritärer Standorte begonnen.  
Hierzu werden auch Bahnhofsstandorte zählen. Aufgrund der ersten Gespräche im 
Rahmen der hier vereinbarten Zusammenarbeit  wird die Einbeziehung der 
Bahnhöfe Köln-Ehrenfeld und Köln-Mülheim geprüft. 
Neben dem Thema „Bike+Ride“ umfasst dies verschiedene, sta tionsabhängige 
Bestandteile wie etwa Bike -/Carsharing, E -Ladesäulen, weitergehende Service -
einrichtungen etc. Um multimodale Mobilität zu fördern und zu erleichtern, wird 
angestrebt, Hinweisbeschilderungen zu Mobilstationen mit einheitlichem Logo 
innerhalb des Bahnhofs sowie im Bahnhofsumfeld zu installieren. Grundlage bildet 
hierzu der Gestaltungsleitfaden „mobil.nrw“ des Landes NRW. Eine Einbindung in 
die Wegeleitung der DB wird angestrebt. Grundlegende Voraussetzung en für die 
Einrichtung von Mobilstationen sind Barrierefreiheit und Einheitlichkeit der Systeme. 
Der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen wird im Rahmen der Planungs -
vereinbarungen zum Projekt „Bahnknoten Köln“ vorangetrieben. Für die Nutzung 
der Mobilstationen sind die Erreichbarkeit und Entfern ung des Standortes, die 
Aufenthaltsqualität und die Gestaltung des Fußweges zur Mobilstation wichtige 
Kriterien für die positive Bewertung des ÖPNV.   
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der NVR und DB Station & Service AG – 
ein verbundenes Konzernunter nehmen der DB im Sinne der Ziffer 9 – bezüglich 
Mobilstationen und Attraktivierung von Bahnhofsstandorten im NVR -
Verbandsgebiet soll ebenfalls unterzeichnet werden. 
Die Information zu Fördermöglichkeiten stellt eine wichtige Komponente in der 
Beratungsleistung der NVR und des ZNM dar. Es befindet sich eine Datenbank im 
Aufbau, welche sämtliche mobilitätsrelevanten Fördermöglichkeiten für NRW -
Kommunen sammelt. Aus der Datenbank wird ein Online -Informationstool 
entwickelt, welches in die ZNM -Website integriert wird. Das Onlinetool soll Nutzer 
befähigen, sich selbstständig über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren. 
b) Sharingsysteme: Bike-/ Car-Sharing / E-Tretroller 
Bike-Sharing: 
Die Parteien streben die Entwicklung und Errichtung von Fahrrads tationen und 
Fahrrad-Abstellanlagen sowie eine optimale Anbindung an Fahrradverleihsysteme 
an Bahnhöfen in Köln an. Die Stadt Köln und die Kölner Verkehrs -Betriebe AG 
(nachfolgend „ KVB“ genannt ) beabsichtigen die Ausweitung des Bediengebietes 
des KVB -Rades inklusive der zusätzlichen Themenfelder E -Bike und Lastenrad 
sowie die weitere Überarbeitung der Ausbringung, gerade unter dem Aspekt 
„Mobilstationen“.  
Die DB strebt ein kombiniertes Angebot aus konventionellen Rädern und Pedelecs 
sowie Lasten -Pedelecs a n, das durch lokales Co -Branding die Identität und 
Zugehörigkeit zu Köln an den jeweiligen Mobilstationen in den Stadtteilen 
unterstützt.  
Grundlage sind die von der Stadt Köln entwickelten Qualitätskriterien für 
Fahrradverleihsysteme (Qualitäts-Agreement).

6 
 
Car-Sharing: 
Die DB betreibt durch Deutsche Bahn Connect ein stationäres Car -Sharing, das in 
Ergänzung zu bestehenden Stationen in Köln und nach Beauftragung an relevanten 
Mobilstationen in den Ausprägungen konventionell, hybrid und  
E-Auto sowie ggf. auch Transporter-Sharing ausgebracht werden kann. 
E-Tretroller:  
Die Parteien möchten den Markteintritt von E -Tretrollern positiv mitgestalten. Dies 
umfasst, Kunden eine möglichst gute multimodale Nutzung verschiedener Angebote 
zu ermögl ichen, insbesondere an wichtigen zentralen Mobilitätsknotenpunkten. 
Gleichzeitig sollen Maßnahmen ergriffen oder Anreize geschaffen werden, um E -
Tretroller ordnungsgemäß abzustellen und übermäßiges Abstellen an Stationen zu 
verhindern. 
Die Stadt Köln hat h ierzu Qualitätskriterien entwickelt, die auch auf relevanten 
Flächen der DB in Köln und insbesondere am Hauptbahnhof in Köln zur Anwendung 
kommen sollen. 
c) On-Demand-Shuttles 
On-Demand-Shuttles sind ein für die Stadt Köln relevantes Thema. Durch virtuelle 
Haltestellen können z.B. auch weniger dicht besiedelte Gebiete erschlossen 
werden. Das Angebot von On -Demand Services wird entsprechend des Nahver -
kehrsplans von der KVB geplant und durchgeführt. Ein Shuttle -Angebot könnte in 
den ÖPNV integriert werden. Di e potenziellen Anwendungsfälle beziehen sich auf 
die Feinerschließung relevanter Wohngebiete, die Zubringerfunktion zu Umstiegs -
punkten (S-Bahnen / Stadtbahnen), die Verbesserung der Mitarbeitenden mobilität 
sowie die Stärkung des Linienverkehrs in Schwachlastzeiten.  
Um die Herausforderungen und Bedürfnisse des Mobilitätssystems in Köln zu 
analysieren, kann die DB durch die ioki GmbH, ein verbundenes 
Konzernunternehmen der DB im Sinne der Ziffer 9, im Falle einer Beauftragung ein 
detailliertes Verkehrsmodell erstellen, um Verkehrs simulationen für integrierte On -
Demand Verkehre durchzuführen. Basierend auf diesen Erkenntnissen können 
Anwendungsfälle spezifiziert und bedarfsgerechte Verkehrsangebote k reiert 
werden.  
Die Part eien verständigen sich darauf, Angebote im Rahmen des rechtlich 
Zulässigen aufeinander abzustimmen, um keine Doppelbedienung anzubieten. 
d) Elektrotaxis 
Im Rahmen des geplanten Forschungsprojekts TALAKO (Teilladekonzept für 
Elektrotaxis im öffentlichen Raum) sollen bis 2020 in Köln induktive Ladebahnen für 
Elektrotaxis an ausgewählten Taxiständen errichtet werden. Die Taxis können hier 
während der Wartezeit auf einen neuen Fahrgast bequem geladen werden. 
Geeignete Standorte, u.a. der Standort Breslauer Platz am Hauptbahnhof, werden 
auf ihre Eignung überprüft. 
e) Radstationen 
Radstationen an Bahnhöfen ergänzen das Angebot an Fahrradstellplätzen und 
bieten die Möglichkeit, Fahrräder witterungsgeschützt, diebstahl- und vandalismus-
sicher abzustellen. Darüber hinaus k önnen in den Radstationen verschiedene 
Dienstleistungen rund um das Fahrrad angeboten werden.  
Um die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad zu erhöhen und eine Steigerung 
des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrs aufkommen in der Stadt Köln zu 
erreichen, möchte die Stadt Köln das Konzept der Radstationen an Kölner 
Bahnhöfen weiter etablieren und Radstationen an den Bahnhöfen Köln  Süd, Köln 
West, Köln -Ehrenfeld und Köln -Mülheim einrichten. Hierzu sollen

7 
 
Planungsbeschlüsse für die Beauftragung der Fachplaner eingeholt werden, um mit 
der Planung der Radstationen beginnen zu können. 
Die DB strebt an, geeignete Flächen der DB im Bahnhofsumfeld der genannten 
Bahnhöfe zu identifizieren und diese nach Möglichkeit für die En twicklung von 
Radstationen einzubringen. 
Bei Errichtung neuer Radstationen wird darauf geachtet, dass Systeme zum Einsatz 
kommen, die die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs und der internet -
gestützten Kapazitätsanzeige bieten. Die NVR beabsichtigt dafür eine verbundweite 
Bereitstellung eines einheitlichen Hintergrundsystems, das die flexible Buchung und 
Abrechnung von Fahrradstellplätzen in abschließbaren Fahrradabstellanlagen über 
zentrale Plattformen ermöglichen soll. Das System wird mit den Auskunftssystemen 
der Verkehrsverbünde verknüpft und mit weiteren in NRW eingesetzten Systemen 
kompatibel sein. Dies gilt gleichermaßen für Ziffer 2 f). 
f) „Bike+Ride“-Offensive an Bahnhöfen  
Unabhängig von der Einrichtung der Radstationen soll auch das Fahrradpar ken im 
unmittelbaren Bahnhofsumfeld geordnet werden. Die Stadt Köln hat sich im Rahmen 
des Förderprogramms von DB und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und 
nukleare Sicherheit (BMU) zur „Bike+Ride“-Offensive beworben. 
Mit diesem Förderprogramm wird der Auf- und Ausbau von Fahrradabstellanlagen 
an Bahnhöfen finanziert, mit dem Ziel, den Umstieg vom Rad auf Bus oder Bahn 
möglichst schnell, einfach und komfortabel zu gestalten und eine sichere 
Aufbewahrung zu ermöglichen. Ausreichend große Abstellanlagen sind eine 
Voraussetzung dafür, dass sich das Rad im Alltag weiter etabliert. Die DB unterstützt 
die Stadt Köln , schnell und einfach geeignete Standorte im Bahnhofsumfeld zu 
finden, die Anlagen zu planen und zu montieren. Über Muster-Gestattungsverträge 
soll die unentgeltliche Nutzung von Flächen, die sich im DB -Eigentum befinden, 
ermöglicht werden. 
Um die Verfügbarkeit attraktiver Flächen zu erhöhen, kann eine Zwischennutzung 
von Flächen gestattet werden. In diesem Fall soll der Gestattungsve rtrag eine 
Mindestlaufzeit von fünf Jahren haben, um die Zweckbindungsdauer des 
Förderprogrammes zu berücksichtigen. 
Konkrete Anfragen liegen zurzeit für folgende Standorte vor: 
Köln Hbf, Köln Süd, Köln Trimbornstr. , Köln-Lövenich, Köln -Longerich, Köln -
Holweide, Köln-Dellbrück, Köln Messe/Deutz, Köln-Stammheim, Köln-Porz (Rhein), 
Köln-Worringen und Köln-Ehrenfeld.  
Das Programm soll kontinuierlich fortgesetzt werden; die Einbindung der Bahnhöfe 
Köln-Mülheim, Köln-West, Köln Süd und Köln -Ehrenfeld wird geprü ft und 
angestrebt.  
g)  Co-Working-Räume an Bahnhöfen  
Die DB prüft, an welchen Standorten Co -Working-Räume eingerichtet werden 
können.  
Durch die direkte Integration in die Bahnhöfe wäre das Angebot vor allem für Pendler 
interessant und der innerstädtische Verkehr könnte durch gut erreichbare Co -
Working-Spaces entlastet werden. 
2.2 Intelligente Logistik 
Durch eine Bündelung innerstädtischer Sendungen und den Einsatz von umwelt -
schonenden Fahrzeugen soll eine effiziente, stadtraum - und umweltverträgliche City -
Logistik erreicht werden.

8 
 
a) Smart Locker als neutrale Bring- und Abholstationen 
Es wird der Aufbau eines flächendeckenden Netzes anbieterübergreifender Bring - 
und Abholstati onen u.a. für Paketdienstleister, stationären Handel, weitere 
Dienstleister sowie Privatpersonen angestrebt. Diese neutralen Stationen sollen 
insbesondere an Bahnhöfen der DB sowie Haltestellen der KVB installiert werden. 
Ziel ist es, rund um die Uhr direk t auf dem täglichen Weg eine bequeme Abholung 
und Retournierung von Paketen, Einkäufen und weiteren Services zu ermöglichen. 
Die offene, anbieterübergreifende Bündelung von Sendungen ist dabei die Basis für 
ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell un d führt zur Reduktion von 
Umweltbelastungen und Kosten auf der letzten Meile.  
Die DB bringt hier vor allem hochfrequentierte Bahnhofsstandorte sowie die 
notwendige IT zur Öffnung der Stationen für Sendungen Dritter ein. Die Stadt Köln 
unterstützt beim sta dtweiten Roll -Out der offenen Stationen auf öffentlichen 
Flächen. Voraussetzung ist, dass die Smart Locker anbieterübergreifend und für 
Privatpersonen offen und neutral nutzbar wären.  
b) Mikro-Hubs 
Mikro-Hubs sind ein wichtiges Element neuer urbaner Logistik systeme und 
ermöglichen den Einsatz von möglichst emissionsarmen Kleinfahrzeugen auf der 
letzten Meile. Gemeinsam soll ein Konzept für Mikro-Hubs in der Stadt Köln erstellt 
und umgesetzt werden. Die Bereitstellung adäquater Logistikflächen zur Stärkung 
alternativer Zustellkonzepte auf der letzten Meile stellt eine wichtige 
Eingangsvoraussetzung für die erfolgreiche Implementierung von Mikro-Hubs dar.  
Von der Größe, der Lage und den Konditionen g eeignete Flächen sollen in einem 
übergreifenden Ansatz durch d ie Stadt Köln, die DB sowie jeweilige relevante 
Immobilienpartner identifiziert werden. Die möglichen Standorte Parkplatz 
Stolzestraße (Stadt Köln), Parkplatz Felix -Rexhausen-Platz, Fläche am 
Frischemarkt (DB) und die Bahnflächen in Ehrenfeld, Deutz und Mü lheim werden 
auf ihre Eignung geprüft. Für den Betrieb soll ein Konzept zur einheitlichen 
Vorgehensweise entwickelt werden, das Regeln für einen neutralen und offenen 
Betrieb vorsieht und unterschiedliche Akteure wie Versender, Speditionen/KEP -
Dienste und Letzte -Meile-Unternehmer barrierefrei und vermieterunabhängig 
integriert.  
2.3  Offene Daten / Standards 
Ziele sind eine gemeinsame Arbeit an den Möglichkeiten eines digitalen Ökosystems rund 
um Verkehrs- und Logistiklösungen sowie die Bereitschaft an einem Dialog zum Thema 
offene Schnittstellen. 
Open Government und Open Data sind wichtige Bestandteile des vom Kölner Rat 
beschlossenen Konzeptes zur Internetstadt Köln. Neben der informatorischen 
Grundversorgung mit Daten, ihrer Darstellung und Interpretation auf www.stadt-koeln.de 
werden verschiedene Informationsbestände auch als Rohdaten schnell auffindbar, 
maschinenlesbar, dauerhaft erreichbar und flexibel über das städtische Open Data Portal 
www.offenedaten-koeln.de zur freien Nutzung vorgehalten. 
Ein wesentlicher Baustein der Kölner Open-Data-Strategie ist der Dialog insbesondere mit 
der Internet-Community. Der gelebte Multi -Stakeholder-Ansatz zeigt sich insbesondere 
durch diverse Datenbereitsteller, welche b ereits jetzt schon offene Daten aus 
unterschiedlichen Bereichen über die Plattform zur Verfügung stellen. Auch die DB und 
die VRS (in Vertretung für alle Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet) machen Daten 
aus ihrem Open -Data-Portal für die Stadt Köln nutzb ar. Hierüber wird ein öffentlich 
zugänglicher Datenbestand rund um Infrastruktur und Mobilität veröffentlicht, dies umfasst 
u.a. Soll-Fahrplandaten sowie die Barrierefreiheit von Bahnhöfen.

9 
 
Die Stadt Köln möchte zudem eine urbane Datenplattform als Instrument zur Steuerung 
von Prozessen für informative Entscheidungsfindung einrichten, indem maßgebliche 
Daten gebündelt und verknüpft werden. Zur Ermöglichung von Prognosen und der 
besseren Auswertung von Verkehrsflüssen wird die  Integration von relevanten Daten in 
eine urbane Datenplattform evaluiert. 
Die Parteien werden sich bei der Planung und dem Betrieb der einzelnen Projekte gemäß 
Ziffern 2.1 bis 2.3 fortlaufend – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – über die generierten 
Daten austauschen, um sicherzustellen, dass die Lösungen und Produkte potenzial- und 
bedarfsorientiert ausgerichtet werden und sich sinnhaft – aus einer städtischen 
Perspektive – in bestehende Strukturen einfügen. Im Sinne eines partizipativen Ansatzes 
sollen Anregungen der Öffentlichkeit und Impulse von relevanten Akteuren der 
Stadtgesellschaft aufgenommen (z.B. mittels eines Online -Dialogs) und in den 
Planungsprozess eingebracht werden.  
Der ZV NVR verfolgt das Ziel, ÖPNV -Kunden verbundweit und verkehrsunter-
nehmensunabhängig nahtlose Tür-zu-Tür-Anbindungen zu ermöglichen. Relevante Daten 
(Standorte, Verfügbarkeit etc.) der von den Part eien initiierten vernetzten Systeme, 
Infrastrukturen und Mobilitätsangebote sollen in standardisierten Formaten ÖPNV -
Buchungsplattformen und Apps der Verkehrsverbünde und –unternehmen sowie der 
Mobilitätsdatendrehscheibe des Landes NRW zur Verfügung gestellt werden. Weiter 
sollen neue Infrastruktur - und Mobilitätsangebote nach Möglichkeit in die 
Tarifbestimmungen der VRS aufgenommen werden. 
In Bezug auf öffentlich verschließbare Fahrradabstellanlagen sowie Radstationen wurden 
von Seiten des ZV NVR Standards definiert (z.B. ein elektronisches Schließsystem, eine 
Online-Anbindung sowie eine offene Schnittstelle für Hintergrund - bzw. Online -
Buchungssysteme), deren Einhaltung angestrebt wird. 
 
3 Organisation der Zusammenarbeit 
3.1  Die Parteien werden vertrauensvoll zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck werden 
sie jeweils eine gesamtverantwortliche Person benennen, der die Zusammenarbeit 
der Parteien koordiniert und als Ansprechperson für alle Fragen rund um den 
Projektfortschritt dient. Die Parteien werden zudem je nach Umfang der 
Projektthemen weitere Projektverantwortliche für die jeweiligen Teilbereich e 
benennen, die die Themen gemeinsam bearbeiten.  
3.2  Die Parteien werden im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit einen Projektplan 
erstellen. Dieser enthält konkrete Aufgaben und Meilensteine.  
3.3  In gemeinsamer Absprache werden die vorgeschlagenen Projekte auf ihren Nutzen 
für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln bewertet und vorbehaltlich 
technischer und finanzieller Lösungen dann gemeinsam umgesetzt.  
3.4  Jede Vertragspartei ist Vorhabenträger für die von ihr finanzierten Projekte und 
hinsichtlich Umsetzung und ordnungsgemäßer Mittelverwendung jeweils 
eigenverantwortlich. 
 
4 Rechtliche Bindung 
4.1  Mit Ausnahme der Ziffern 3.1  und 4 bis 1 0 sind die Bestimmungen dieses 
Memorandum of Understanding für keine Partei verbindlich und begründen für keine 
Partei Rechte oder Pflichten. Aus dem vorliegenden Memorandum of Understanding 
entstehen den Parteien insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen 
Nichterfüllung.  
4.2  Die Parteien werden durch dieses Memorandum of Understanding nicht zum 
Abschluss von Verträgen verpflichtet. Durch dieses Memorandum of Understanding

10 
 
ist überdies für keine Partei die Zusammenarbeit mit anderen Partnern mit gleichen 
oder vergleichbaren Zielen ausgeschlossen.  
4.3  Jede Partei ist berechtigt, dieses Memorandum of Understanding jederzeit mit einer 
Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien zu 
beenden. Aus der Beendigung diese s Memorandum of Understanding kann keine 
Partei Ansprüche gegenüber der anderen Partei ableiten.  
 
5 Inkrafttreten und Laufzeit 
Dieses Memorandum of Understanding tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in 
Kraft und endet automatisch nach drei (3) Jahren, es sei denn, die Parteien haben 
einvernehmlich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. Für Projektverträge im 
Sinne der Ziffer 7.2 gelten die in den jeweiligen Verträgen geregelten Laufzeiten.  
 
6 Vertraulichkeit 
6.1  Die Parteien vereinbaren, vertrauliche Informationen auch über die Beendigung der 
Zusammenarbeit hinaus vertraulich zu behandeln, soweit es ihnen die für sie 
geltende Rechtsordnung erlaubt. Informationen gelten dann als vertraulich, wenn 
diese ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.  
6.2  Wenn bei der Umsetzung der einzelnen Projekte nähere Regelungen zur 
Nutzungsberechtigung und Geheimhaltung erforderlich werden sollten, werden 
diese in gesonderten Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Part eien getroffen. 
Bei der Umsetzung der Projekte können gesonderte Vereinbarungen zur 
Vertraulichkeit und zu den Nutzungsrechten auch dann erforderlich werden, wenn 
an diesem Memorandum of Understanding nicht beteiligte Rechtsträger wie 
Tochtergesellschaften in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.  
6.3  Informationen bleiben unabhängig von der Art ihrer Verkörperung das Eigentum der 
jeweiligen Partei. Durch die Übermittlung von Informationen werden den jeweils 
anderen Parteien keinerlei Rechte an diesen eingeräumt.  
6.4  Die Parteien dürfen die aus den Initiativen gewonnenen Erkenntnisse auch über die 
Beendigung der Zusammenarbeit hinaus nutzen, soweit dem nicht schutzwürdige 
Geheimhaltungsinteressen – insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – 
entgegenstehen.  
 
7 Kosten und Förderung 
7.1  Jede Partei trägt die ihr in Zusammenhang mit diesem Memorandum of 
Understanding und dessen Durchführung entstehenden Kosten und Aufwendungen 
selbst.  
7.2  Sollten gemeinsame Projekte im Sinne der Ziffer n 2.1 bis 2.3  für die Parteien 
finanzielle Verpflichtungen mit sich bringen, schließen die Parteien entsprechende 
Verträge, in denen insbesondere die Kostentragung zu regeln ist.  Die Parteien 
streben an, dass  im Rahmen dieser Projekte entstehende Kosten und 
Aufwendungen – beispielsweise für Investitionen in Infrastruktur oder für den Aufbau 
erforderlicher personeller Kapazitäten – grundsätzlich zu gleichen Teilen zwischen 
den Vertragspartnern DB und Stadt Köln  aufgeteilt werden, es sei denn, Zuschnitt 
und Eigenart des jeweiligen Projekts erfordern eine andere Aufteilung der Kosten 
und Aufwendungen. Die Parteien sehen sich jeweils in der Verantwortung, den 
finanziellen Anschub der angestrebten Maßnahmen zu befördern und damit Impulse 
für eine erfolgreiche Implementierung zu setzen. Die NVR wird prüfen, inwieweit

11 
 
Fördermittel des ZV NVR für die Umsetzung der Projekte zur Verfügung gestellt 
werden können. 
7.3  Die Parteien werden nach Möglichkeit Fördermittel für d ie Beschaffung bzw. den 
Betrieb der erforderlichen Infrastruktur beantragen. 
 
8 Veröffentlichungen 
Alle Marketingmaßnahmen (einschließlich Presse - / PR-Aktivitäten) und Publikationen, 
die dieses Memorandum of Understanding betreffen, werden zuvor gegenseit ig 
abgestimmt und bedürfen der Zustimmung der jeweils anderen Parteien. Die Parteien 
werden hinsichtlich des Zeitpunkts und des Inhalts der Marketingmaßnahmen und 
Publikationen die Interessen der jeweils anderen Parteien angemessen berücksichtigen. 
Die Zustimmung zu einer beabsichtigten Marketingmaßnahme oder Publikation darf von 
keiner Partei unbillig verweigert werden. 
 
9 Konzernübertragungsklausel 
Die DB ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Memorandum of 
Understanding auf mit ihr verbundene Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG 
zu übertragen, ohne dass es dazu der Zustimmung der anderen Parteien bedarf. 
 
10   Sonstiges 
10.1 Sollten Bestimmungen dieses Memorandum of Understanding unwirksam sein oder 
werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt das die 
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in diesen 
Fällen um Regelungen bemühen, d ie dem wirtschaftlichen Ergebnis der 
unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.  
10.2 Gerichtsstand ist Köln.  
10.3  Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.  
10.4  Änderungen dieses Memorandum of Understanding bedürfen grundsätzlich der 
Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

12 
 
Stadt Köln 
 
 
 
__________________ 
[Henriette Reker]  
 
Köln, den 09.09.2019 
 
 
 
 
Deutsche Bahn AG 
 
 
 
__________________  __________________ 
[Ronald Pofalla]   [Sven Hantel]  
 
Köln, den 09.09.2019 
 
 
 
 
Nahverkehr Rheinland GmbH 
 
 
 
__________________   
[Dr. Norbert Reinkober]   
 
Köln, den 09.09.2019

Mitteilung Ausschuss

2282 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 04.07.2019 
 3422/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
 
SmartCity Memorandum of Understanding 
Die Stadt Köln, die Deutsche Bahn AG und die Nahverkehr Rheinland GmbH haben am 09. Septem-
ber 2019 das als Anlage beigefügte Smart City Memorandum of Understanding (MOU) unterzeichnet. 
Mit jeweils 1,2 Mio. Euro (Stadt Köln und DB AG) sollen gemeinsame innovative Projektvorhaben 
angestoßen werden. Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum bis 2022. 
Die Vertragspartner haben die Absichtserklärung aufgrund der Interessenslage, gemeinsame Initiati-
ven zur Optimierung der urbanen Mobilität und Logistik, des Mobilitätsmanagements sowie der bes-
seren Vernetzung von Bahnhöfen, Mobilität und Infrastruktur umzusetzen, geschlossen. Die Ver-
tragspartner streben mit dem MOU eine Kooperation an der Schnittstelle „Smart City“ an. „Smart“ 
bedeutet, vernetzte und nachhaltige Lösungen und Produkte zu entwickeln, die einen Beitrag zur 
Verbesserung der Lebensqualität leisten.  
Ziel ist es, neue Technologien und innovative Ideen zu nutzen, um den öffentlichen Verkehr, Bahnhö-
fe und die Citylogistik für die Bürgerinnen und Bürger komfortabler und klima- und umweltfreundlicher 
zu machen. Projekte für Mobilstationen als Baustein integrierter Mobilität, attraktive Bahnhöfe, intelli-
gent gesteuerte Citylogistik sowie offene Daten sind vorgesehen. 
Mobilstationen als attraktive Umsteige- und Serviceorte mit vielfältigen Sharingangeboten, Radstatio-
nen mit elektronischem Zugang und Kapazitätsanzeige sowie digital buchbare „On-Demand-Shuttles“ 
nach dem „Ridesharing“-Prinzip sind unter anderem geplant. An Bahnhöfen soll die Aufenthaltsquali-
tät weiter gesteigert werden: z.B. durch digitale Wegeleitsysteme und die Integration von Co-Working-
Räumen. Gemeinsam soll auch ein Konzept für Mikro-Hubs erstellt werden, von denen aus Pakete 
mit Hilfe von emissionsarmen Kleinstfahrzeugen ausgeliefert werden. Zudem ist der Aufbau eines 
flächendeckenden Netzes mit „intelligenten Schließfächern“, Smart Lockern, an Bahnhöfen der DB 
vorgesehen, an denen Kunden online bestellte Waren abholen können.  
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3422/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.10.2019
Erstellt
30.09.2019 09:01