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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Ausländeramt bei Rückführungen aktiv in die Pflicht nehmen

AfD Antrag nach § 3 AN/1480/2024 vom 29.10.2024

Stand: Am 14.11.2024 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1480/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.11.2024 Ausländeramt bei Rückführungen aktiv in die Pflicht nehmen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Führung des Ausländeramtes der Stadt Köln dafür Sorge zu tragen, dass das Ausländeramt seine Aufgaben bei der Rückführung von abgelehnten Asylbewer- bern und anderen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in vollem Umfang und mit dem gebote- nen Nachdruck jederzeit nachkommt. Zu diesem Zweck wird im kommenden Haushalt in Band 3 un- ter dem Punkt „Durchführung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen für Migranten“ das Wirkungs- ziel „Die Rückführung aller ausreispflichtigen Personen in der Stadt Köln ist umfassend und mit dem gebotenen Nachdruck unterstützt“ aufgenommen und als verbindliches Ziel festgeschrieben. Begründung: Aus einer Anfrage der Linken im Deutschen Bundestag geht hervor, dass im ersten Halbjahr 2024 die mangelnde Zuarbeit der Ausländerverwaltung in den Kommunen der zweithäufigste Grund für das Scheitern von Rückführungen war. (Quelle siehe unten) - 2 - Demnach hat Deutschland im ersten Halbjahr 2024 in 36.795 Fällen einen anderen EU-Staat aufge- fordert, pflichtgemäß einen Asylbewerber zurückzunehmen. In 21.314 Fällen stimmte der jeweilige EU-Staat zu. Tatsächlich rückgeführt wurden aber nur 3.043 Asylbewerber, das sind 8,3%. Zweit- häufigster Grund für das Scheitern der Rückführung war laut Auskunft der Bundesregierung „Untä- tigkeit der Ausländerbehörde“. Die Opfer von Solingen könnten heute noch leben, hätte die dort zu- ständige Ausländerbehörde ihre Aufgaben wahrgenommen. Die Stadt Köln ist vor diesem Hintergrund aufgefordert, das in ihrer Macht Stehende zu tun, um ähn- liche Fälle für unseren Verantwortungsbereich in Zukunft auszuschließen und das Ausländeramt der Stadt Köln über das oben genannte Wirkungsziel entsprechend auszurichten. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer) https://www.spiegel.de/panorama/asyldebatte-abschiebungen-haken-in-auslaenderbehoerden-a- 7a549a05-5f86-463c-a08a-e5658b2eae84?sara_ref=re-em-em-sh

Beratungsverlauf

  1. 14.11.2024

    Rat

    TOP 3.1.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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