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A-R/0055/2014

Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und ¿Bremer Modell¿ auch in Münster umsetzen

Antrag an den Rat 02.12.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 50.4

Originalantrag

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Originalantrag

7728 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A.R/0055/2014 
Ratsantrag  nach § 3 I der Geschäftsordnung des Rates 
Gesundheitsprogramm für eine umfassende 
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende 
auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen 
Regelversorgung schaffen und „Bremer Modell“ auch in 
Münster umsetzen 
Der Rat beschließt: 
1. Die Stadt Münster will die medizinische Regelver sorgung für 
Flüchtlinge und Asylbewerber*innen verbessern und deren 
Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung 
in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen, Hierbei 
erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine 
Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen 
Krankenversicherung. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mi t den 
gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine 
entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 
1 SGB V zu treffen. 
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, geme insam mit 
den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und 
Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von 
Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in 
Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Münster weiter zu 
entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu 
erarbeiten. 
4.  Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, ü ber die 
bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema 
gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und 
Asylsuchenden in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch 
die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und 
die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.  
 
Begründung:  
Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Persone n, die länger 
als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können 
bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen  Krankenkasse 
nach Wahl einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuch en. Für alle 
anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die 
gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen  ist der 
Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der 
medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen 
ist der Leistungsumfang nach §§ 4 und 6 AsylbLG erh eblich 
eingeschränkt. Die im AsylbLG vorgesehenen 
Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft ums tritten und 
führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der  Behandlung 
zu Lasten der Patienten. 
Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbeha ndlung 
für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenersta ttung) können 
bereits jetzt die kreisfreien Städte und Kreise die  
Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*inn en und 
Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. 
26.11.2014 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
 
Die Linke  
Ratfraktion Münster 
 
 
Fraktion Piraten/ÖDP  
im Rat der Stadt Münster

2 
 
Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung 
über eine Versichertenkarte die Gesundheitsleistung en in Anspruch nehmen, ohne in jedem 
Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen 
gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leist ungen bei Ärzt*innen, in 
Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringer *innen, wie bei den anderen 
Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch. 
Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung de utlich verbessern und auch zur 
„Normalität“ im Alltag der Betroffenen bei der Inan spruchnahme der Leistungen im 
Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt. 
Ziel dieser Übertragung auf eine gesetzliche Kranke nkasse ist es also eine professionelle, 
bessere und zugleich auch effektivere Krankenbehand lung der Flüchtlinge und 
Asylbewerber*innen zu gewährleisten. 
Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das Projekt in erheblichen Umfang 
administrative Kosten einsparen lassen (z.B. bei de r Abrechnungsstelle, der Administration 
der Krankenhilfe nach AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). So hat auch nach den 
Erfahrungen der AOK in Bremen und Hamburg (die dort  die Versicherung dieses 
Personenkreises übernommen hat) die Ablösung der sp eziellen Genehmigungspflicht von 
Leistungen der Krankenbehandlung durch den ÖGD wede r zur Beeinträchtigung der 
Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geführt. 
„Bremer Modell“ zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen 
Bremen und Bremerhaven waren die ersten Kommunen, i n denen 1993 umfassendes 
Konzept zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ( „Bremer Gesundheitsprogramm“) auf 
den Weg gebracht wurde. Damit sollten die Zugangsch ancen zum Gesundheitssystem und 
die Wohn- und Lebensbedingungen verbessert werden. Mit diesem „Bremer Modell“ wird 
neben einer Absicherung der Gesundheitsleistungen ü ber die GKV auch auf eine 
Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen b eteiligten Organisationen gesetzt. Im 
Zentrum des Gesundheitsprogramms steht die angemess ene Gesundheitsversorgung von 
Asylsuchenden und Flüchtlingen. 
Die in Bremen ausgegeben Chip-Karten enthalten keinen Hinweis auf einen eingeschränkten 
Behandlungsanspruch nach dem AsylbLG. Der Personenk reis ist nur an der Code-Nr. auf 
der Karte zu erkennen ebenso wie auch die Versicher ten nach § 264 II SGB V. Allerdings 
gibt es einige Leistungsvorbehalte, bei denen das S ozialamt entscheidet: für 
Psychotherapien, DMP (Disease-Management-Programm),  Zahnersatz. Hier finden 
entsprechende Begutachtungen statt. 
Seit 2012 hat auch Hamburg das Modell übernommen un d entsprechende Vereinbarungen 
mit den Kassen getroffen. Weitere Kommunen bspw. in  Mecklenburg-Vorpommern sind 
bereits gefolgt bzw. streben dies an. 
Münster folgt dem „Bremer Modell“ 
Die Absicherung deren Krankenbehandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse würde 
auch in Münster die Ausgangsbedingungen der Asylsuc henden und Flüchtlinge deutlich 
verbessern. Münster würde als erste Kommune in NRW dem „Bremer Modell“ folgen und auf 
eine generelle Sicherung der Gesundheitsversorgung über eine gesetzliche 
Krankenversicherung umstellen. 
Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der B ewilligungsfähigkeit der beantragten 
Krankenbehandlung. Ferner erfolgt die spätere Abrec hnung über die Krankenkassen, mit 
denen eine Vereinbarung getroffen wurde. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass dieses 
Verfahren auch eine Entlastung der Kommunalverwaltung erreicht. 
Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung  des „Bremer Modells“ in Münster 
kostenneutral erfolgen kann.

3 
 
Landesregierung NRW weitet seine finanzielle Beteil igung zur Unterbringung sowie 
soziale und gesundheitliche Versorgung für Flüchtlinge aus  
Die Landesregierung NRW hat im Rahmen des „Flüchtlingsgipfels“ am 24.10.2014 mitgeteilt, 
dass sie beabsichtigt die Ausgaben für Unterbringun g und Betreuung im kommenden Jahr 
um rund 25 Prozent aufzustocken. Bislang waren 143 Millionen Euro vorgesehen. Für die 
Kommunen soll die Kostenpauschale um weitere 40 Millionen Euro angehoben werden. 
Für die psychologische und soziale Betreuung der Fl üchtlinge sollen die Mittel von 3,5 Mio. 
auf 7 Mio. Euro erhöht werden. Für Schwerkranke, de ren medizinische Versorgung die 
Kommunen derzeit alleine tragen, wird ein Sondertop f geschaffen. Hierzu wird ein 
Härtefallfonds in Höhe von drei Millionen Euro eing erichtet, mit dem Kosten für medizinische 
Behandlungen und Pflege von Flüchtlingen übernommen  werden, die über 70.000 Euro 
liegen. Außerdem wird ein dezentrales Beschwerdeman agement für die Flüchtlinge 
aufgebaut. 
 
gez. Helga Bennink und Fraktion 
gez. Michael Jung und Fraktion 
gez. Rüdiger Sagel und Fraktion 
gez. Pascal Powroznik und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 50.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0055/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37