A-R/0055/2014
Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und ¿Bremer Modell¿ auch in Münster umsetzen
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A.R/0055/2014 Ratsantrag nach § 3 I der Geschäftsordnung des Rates Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und „Bremer Modell“ auch in Münster umsetzen Der Rat beschließt: 1. Die Stadt Münster will die medizinische Regelver sorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber*innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen, Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mi t den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen. 3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, geme insam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Münster weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten. 4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, ü ber die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Münster mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden. Begründung: Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Persone n, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuch en. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach §§ 4 und 6 AsylbLG erh eblich eingeschränkt. Die im AsylbLG vorgesehenen Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft ums tritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten. Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbeha ndlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenersta ttung) können bereits jetzt die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*inn en und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. 26.11.2014 SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Die Linke Ratfraktion Münster Fraktion Piraten/ÖDP im Rat der Stadt Münster 2 Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte die Gesundheitsleistung en in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leist ungen bei Ärzt*innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringer *innen, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch. Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung de utlich verbessern und auch zur „Normalität“ im Alltag der Betroffenen bei der Inan spruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt. Ziel dieser Übertragung auf eine gesetzliche Kranke nkasse ist es also eine professionelle, bessere und zugleich auch effektivere Krankenbehand lung der Flüchtlinge und Asylbewerber*innen zu gewährleisten. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das Projekt in erheblichen Umfang administrative Kosten einsparen lassen (z.B. bei de r Abrechnungsstelle, der Administration der Krankenhilfe nach AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). So hat auch nach den Erfahrungen der AOK in Bremen und Hamburg (die dort die Versicherung dieses Personenkreises übernommen hat) die Ablösung der sp eziellen Genehmigungspflicht von Leistungen der Krankenbehandlung durch den ÖGD wede r zur Beeinträchtigung der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geführt. „Bremer Modell“ zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen Bremen und Bremerhaven waren die ersten Kommunen, i n denen 1993 umfassendes Konzept zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ( „Bremer Gesundheitsprogramm“) auf den Weg gebracht wurde. Damit sollten die Zugangsch ancen zum Gesundheitssystem und die Wohn- und Lebensbedingungen verbessert werden. Mit diesem „Bremer Modell“ wird neben einer Absicherung der Gesundheitsleistungen ü ber die GKV auch auf eine Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen b eteiligten Organisationen gesetzt. Im Zentrum des Gesundheitsprogramms steht die angemess ene Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die in Bremen ausgegeben Chip-Karten enthalten keinen Hinweis auf einen eingeschränkten Behandlungsanspruch nach dem AsylbLG. Der Personenk reis ist nur an der Code-Nr. auf der Karte zu erkennen ebenso wie auch die Versicher ten nach § 264 II SGB V. Allerdings gibt es einige Leistungsvorbehalte, bei denen das S ozialamt entscheidet: für Psychotherapien, DMP (Disease-Management-Programm), Zahnersatz. Hier finden entsprechende Begutachtungen statt. Seit 2012 hat auch Hamburg das Modell übernommen un d entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen getroffen. Weitere Kommunen bspw. in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits gefolgt bzw. streben dies an. Münster folgt dem „Bremer Modell“ Die Absicherung deren Krankenbehandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse würde auch in Münster die Ausgangsbedingungen der Asylsuc henden und Flüchtlinge deutlich verbessern. Münster würde als erste Kommune in NRW dem „Bremer Modell“ folgen und auf eine generelle Sicherung der Gesundheitsversorgung über eine gesetzliche Krankenversicherung umstellen. Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der B ewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Ferner erfolgt die spätere Abrec hnung über die Krankenkassen, mit denen eine Vereinbarung getroffen wurde. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass dieses Verfahren auch eine Entlastung der Kommunalverwaltung erreicht. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung des „Bremer Modells“ in Münster kostenneutral erfolgen kann. 3 Landesregierung NRW weitet seine finanzielle Beteil igung zur Unterbringung sowie soziale und gesundheitliche Versorgung für Flüchtlinge aus Die Landesregierung NRW hat im Rahmen des „Flüchtlingsgipfels“ am 24.10.2014 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt die Ausgaben für Unterbringun g und Betreuung im kommenden Jahr um rund 25 Prozent aufzustocken. Bislang waren 143 Millionen Euro vorgesehen. Für die Kommunen soll die Kostenpauschale um weitere 40 Millionen Euro angehoben werden. Für die psychologische und soziale Betreuung der Fl üchtlinge sollen die Mittel von 3,5 Mio. auf 7 Mio. Euro erhöht werden. Für Schwerkranke, de ren medizinische Versorgung die Kommunen derzeit alleine tragen, wird ein Sondertop f geschaffen. Hierzu wird ein Härtefallfonds in Höhe von drei Millionen Euro eing erichtet, mit dem Kosten für medizinische Behandlungen und Pflege von Flüchtlingen übernommen werden, die über 70.000 Euro liegen. Außerdem wird ein dezentrales Beschwerdeman agement für die Flüchtlinge aufgebaut. gez. Helga Bennink und Fraktion gez. Michael Jung und Fraktion gez. Rüdiger Sagel und Fraktion gez. Pascal Powroznik und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0055/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37