AIR/0003/2013
Anregung, in Münster einen - Runden Tisch humanitäres Bleiberecht - einzurichten
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Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0003 /2013
Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Anre-
gung einstimmig beschlossen:
Anregung, in Münster einen „Runden Tisch humanitäres Bleiberecht“ einzurichten
Der Integrationsrat bittet den Rat einen „Runden Tisch humanitäres Bleiberecht einzurich-
ten.
Begründung:
Der Integrationsrat schließt sich der folgenden Erk lärung des Vorbereitungskreises beste-
hend aus Dietrich Eckeberg, Diakonie Rheinland-West falen-Lippe e. V., Volker-Maria Hü-
gel, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung A sylsuchender e.V.GGUA, Spyridon
Marinos, Vorsitzender des Integrationsrates, Bernd Mülbrecht, Bischof Hermann Stiftung,
Manfred Overkamp, Diakonie Münster Beratungs- und B ildungsCentrum GmbH, Thomas
Paal, Stadtrat, Bernhard Paßlick, Caritasverband fü r die Stadt Münster e. V., Franz-
Thomas Sonka, Bischöfl. Generalvikariat Münster, Re inhard Wendt-Eberhöfer, Amnesty
International, Herr Felix Graf von Plettenberg, Referent Sozialdezernat Stadt Münster, an.
Anlage: „Münster für ein humanitäres Bleiberecht – Potentiale Zugewanderter nutzen – die
Teilhabe aller fördern“.
Münster für humanitäres Bleiberecht
Potentiale Zugewanderter nutzen - die Teilhabe Aller fördern
Präambel:
Die Münstersche Stadtgesellschaft ist vielfältig, s o vielfältig wie die Menschen, die in ihr leben.
Jeder fünfte Bewohner unserer Stadt ist aus unterschiedlichen Gründen und Motiven zugewandert.
Menschen aus über 150 Nationen leben in unserer Sta dt. „Jeder, der gerne in Münster leben und
arbeiten will, soll sich hier wohlfühlen und ein gu tes Zuhause für seine Familie finden“, sagte Ober-
bürgermeister Markus Lewe in seiner Eröffnungsrede zur Fachtagung „Migrationsleitbild“ am 11.
Mai 2011
1.
Der Münster-Konsens prägt das Zusammenleben mit Men schen mit Migrationsvorgeschichte 2 seit
vielen Jahren. Die Förderung der Teilhabe aller in Münster lebenden Menschen wird nicht erst seit
dem in 2008 verabschiedeten Leitbild „Migration und Integration Münster“ als Querschnittsaufgabe
der gesamten Stadtgesellschaft angesehen. Münster ist in den letzten Jahren weitergekommen bei
dem in diesem Leitbild verankerten Ziel, die Stadt „…nach den Prinzipien „Gelebte Akzeptanz“ und
„Gleiche Chancen für ALLE“ zu einer weltoffenen Sta dt weiter zu entwickeln, in der die Achtung
der Menschenrechte sowie die Wahrung des sozialen F riedens oberste Priorität besitzen, damit
die Stadt nachhaltig für alle Bewohnerinnen und Bewohner lebenswert bleibt.“ 3
Beharrlich und kontinuierlich hat der Ausländerbeir at (jetzt: Integrationsrat) in den letzten Jahr-
zehnten Initiativen für Zugewanderte und gerade auc h Flüchtlinge und andere Menschen mit ei-
nem ungesicherten Aufenthalt ergriffen. So gab es i n der Vergangenheit mehrere Resolutionen,
die sich für großzügigere Bleiberechtsregelungen, u nter Bezugnahme auf die Aktion 302 zuguns-
ten der in Münster lebenden Roma bis hin zu Abschie bungsstopps einsetzten und die jeweils
überparteilich und einstimmig verabschiedet wurden. Auch das hiesige Amt für Ausländerangele-
genheiten ist aufgeschlossen für die Anliegen der B etroffenen. Die Initiative „Münster für ein hu-
manitäres Bleiberecht“ versteht sich als Fortsetzung dieser Arbeit.
Bei der Ausgestaltung der gleichberechtigten Teilhabe erweisen sich die städtischen Möglichkeiten
zugunsten von zugewanderten Menschen mit einem unge sicherten Aufenthalt 4 zuweilen als be-
sonders schwierig. Vorgaben aus Bundesgesetzen begr enzen kommunale Handlungsspielräume.
Anders als der Bund will das Land Nordrhein Westfal en mit dem am 08.02.2012 im Landtag von
SPD, Grüne, CDU und FDP verabschiedeten Teilhabe- u nd Integrationsgesetz auch die Integrati-
on von Flüchtlingen mit einem ungesicherten Aufenth alt fördern. Mit der Förderung der Einrichtung
von "kommunalen Integrationszentren“ soll dies mehr als bisher ausgestaltet werden und koordi-
niert erfolgen. Hier setzt die Initiative „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ an. Sie will, getr a-
gen vom Münster-Konsens, einen Perspektivwechsel be fördern, die Möglichkeiten für eine verbes-
serte Teilhabe erkunden und Machbares umsetzen. Den n Kreativität und zusätzliche Anstrengun-
gen zugunsten dieser Menschen sind erforderlich. Sc hließlich gilt trotz des Fachkräftemangels und
des sich abzeichnenden demographischen Wandels: Die Potentiale der Menschen mit ungesicher-
tem Aufenthalt bleiben zu oft ungenutzt. Die Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sollen hierbei
nicht in die Rolle von Betreuten gedrängt und zu Ob jekten engagierten Handelns werden, sondern
sich aktiv für ihre Belange und die Stärkung ihrer Ressourcen einsetzen.
Die Ausgangslage
In Münster leben weit über 1.000 Menschen mit Migra tionshintergrund, die keine Grundlage für
eine verlässliche Lebensgestaltung in unserer Stadt haben
1. Noch immer bleiben viele Möglichkei-
ten ungenutzt, ihre Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft zu verbessern. In der Regel behindert vor
allem die ungesicherte aufenthaltsrechtliche Perspe ktive. In der Folge gehen die Interessen des
Zugewanderten, in Münster zumindest auf Zeit eine n eue Heimat zu finden, und die des Staates,
kein oder nur ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zu e rteilen, auseinander. Die Konflikte der Betroffe-
nen mit Behörden, insbesondere der Ausländerbehörde , vor der viele aus ihrer Erfahrung mit nicht
rechtsstaatlich handelnden Behörden heraus Angst ha ben, behindern eine Lösungssuche oft
grundlegend selbst dann, wenn diese bereit ist, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an der Lebensrea-
lität, dem individuellen Bedürfnis des Gegenübers a nzusetzen. Unsere Sozialgesetze verhindern
ebenfalls eine Gleichbehandlung, ermöglichen aber zugleich eine eingeschränkte soziale Teilhabe.
Misstrauen und begrenzte Zugänge zu Arbeit und Bild ung versperren oft Zugänge zu unseren In-
stitutionen. Die Ausgangslage der Betroffenen wird immer noch zu wenig differenziert betrachtet.
So manche kommunale Spielräume, die bestehen, bleiben ungenutzt.
Für wen
Ehemalige Flüchtlinge
sind die größte Gruppe der Menschen, deren Aufenth alt in Münster auch
nach vielen Jahren ihres Aufenthaltes in unserer Mi tte ungesichert ist. Es geht um Menschen, die
etwa aus Afghanistan, Irak oder Syrien zu uns kamen , aber trotz subjektiv guter Fluchtgründe kein
Asyl erwirken konnten. Unter ihnen sind weiter viel e Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen
Jugoslawien, die für sich und ihre Kinder aus unter schiedlichen Gründen keine Perspektiven in
einem der Nachfolgestaaten sehen und hier eine neue Heimat fanden. Betroffen sind auch ehe-
mals anerkannte Flüchtlinge, denen aufgrund der ver änderten Lage im Herkunftsland unlängst der
Asylstatus entzogen wurde - auch noch nach langen Jahren des Asyls und des Aufenthaltes hier in
Münster. Es geht um Menschen, die in der Vergangenh eit in ihrer Verzweifelung sich nicht oder
nur ungenügend darum bemühten, einen Pass zu bescha ffen, weil sie für sich im ursprünglichen
Heimatland keine Lebensgrundlage sahen. Und es geht um Alleinerziehende, Alte, Kranke oder
aus anderen Gründen Hilfsbedürftige, die auch zukünftig auf unsere Humanität hoffen.
Eine weitere Gruppe der Menschen, deren Aufenthalt in Münster auch nach vielen Jahren Ihres
Aufenthaltes in unserer Mitte ungesichert ist, ist die der Familienangehörigen. Der Großvater etwa,
der zu seiner Familie kam, aber aufgrund des engen Familienbegriffes seinen Verbleib bisher auf-
enthaltsrechtlich nicht absichern konnte, und desse n Familie nicht in der Lage ist, seinen Aufent-
halt finanziell abzusichern, ist von Familientrennung bedroht. Es geht aber auch um den Ehemann,
der aus humanitären Gründen mit Erlaubnis in Münste r lebt, aber seine Ehefrau und Kinder nicht
nachholen kann. Betroffen sind weiter junge Mensche n, denen mit Erreichen der Volljährigkeit die
Trennung von Ihrer Familie droht ebenso wie Eltern, die bei Volljährigkeit ihres Kindes selbst plötz-
lich vor der Abschiebung stehen. Und es geht um die Trennung von Familien, bei denen ein direk-
ter Verwandter eines Flüchtlings nach Münster kommt , aber in ein anderes EU-Land verwiesen
wird.
Auch Zugewanderte aus Drittstaaten sind betroffen, denen etwa ein Ar beitsplatz zugesagt war und
die hierdurch legal abgesichert in Münster lebten, dieses Recht aber mit Verlust des Jobs direkt
wieder verloren oder die als Familienangehörige von Spätaussiedlern nur geduldet und am Rande
der Familientrennung unter uns leben. Selbst Bürger aus der Europäischen Union (EU), die im
Zuge der EU-Erweiterung nach Münster gekommenen sin d und hier leben dürfen, können bei
1
Rund 1.000 Personen mit nicht gesichertem Aufenthaltsstatus leben derzeit in Münster. Zu diesen kommen noch zahl-
reiche weitere Menschen mit mangelnder Lebensunterhaltssicherung, die zahlenmäßig nicht erfasst sind, auf die der
weitere Text eingeht.
mangelnder Lebensunterhaltssicherung ihr Aufenthalt srecht verlieren. Auch Studenten droht der
Verlust ihres Aufenthaltsrechts etwa, wenn sie ihren Abschluss nicht innerhalb der Fristen schaffen
oder die trotz erfolgreichem Abschluss nicht innerh alb eines Jahres einen qualifikationsgemäßen
Job gefunden haben, selbst wenn sie auf andere Weis e Ihren Lebensunterhalt eigenständig si-
chern können.
Schließlich gibt es Menschen, die rein aus humanitä ren Gründen
ein Bleiberecht anstreben. Denn
unter den Zugewanderten und ehemaligen Flüchtlingen sind natürlich auch Alleinerziehende, Alte,
Erkrankte und Traumatisierte, Personen ohne Aufenthaltspapiere oder Menschen, die aus anderen
Gründen nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verf ügung stehen, also ihren Lebensunterhalt
nicht eigenständig sichern können. Darüber hinaus g ibt es Menschen, die eine Straftat begangen
haben und in der Folge eine Strafe verbüßten. Ihnen allen droht die Ausweisung oder gar die Ab-
schiebung.
Menschen mit ungesichertem Aufenthalt - behindert an gleichberechtigter Teilhabe
Es gibt viele Faktoren, die einer gleichberechtigte n Teilhabe von Menschen mit einem ungesicher-
ten Aufenthalt im Wege stehen. Manche von ihnen hab en noch nie einen Sprachkurs Deutsch be-
sucht. Dies erschwert ihre Arbeitsaufnahme und Exis tenzsicherung. Andere, etwa vormals gut
qualifizierte ehemalige Flüchtlinge, unterlagen ein em mehrjährigen Ausschluss vom Arbeitsmarkt
und verloren die Anschlussfähigkeit an die Berufswe lt. Ohne Anpassungsqualifikationen haben
viele als berufliche Seiteneinsteiger wenig Aussich t auf ein tragfähiges Auskommen - können, fak-
tisch verwiesen auf den Niedriglohnsektor, die Erwa rtungen an eine eigenständige Lebensunter-
haltssicherung kaum erfüllen. Wieder andere benötig en Hilfe bei Ihrer Suche nach einem Arbeits-
platz. Kinder dieser Zugewanderten bedürfen oft bes onderer Hilfen bei der Eingliederung ins
Schulsystem. Auch kulturelle Unterschiede können ei ner gleichberechtigten Teilhabe im Wege
stehen. Unter den Zugewanderten sind viele Menschen , die Beratung und Unterstützung benöti-
gen bei dem Vorhaben, aus einer Duldung oder einer unsicheren Aufenthaltserlaubnis in einen
gesicherten Aufenthalt zu kommen - von einem Aufent haltszweck in einen anderen wechseln zu
können.
Es bedarf eines genauen Blickes sowie aufenthalts- und sozialrechtlicher Sachkompetenz, um im
Einzelfall passende Lösungen zu finden, die geeignet sind, diesen Menschen eine soziale Teilhabe
an unserer Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Hier s etzt „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“
an.
Die Ziele von „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“
Wir brauchen eine Kultur in Deutschland, die Vielfa lt als Bereicherung erkennt, sie gestal-
tet, damit unser Staat aus der Diversität gewinnt. Dabei gilt es, aus der Vielfalt Nutzen zu
ziehen, den Eigennutz zu erkennen und mit Humanität für alle Menschen mit Migrations-
vorgeschichte zu verbinden.
Die Initiative „Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ lädt ein zu einem Perspektivwech-
sel. Statt die Abwehr und Ausgrenzung auszugestalte n, sollen Wege gesucht, gefunden
und erprobt werden, die soziale Teilhabe der Mensch en mit ungesichertem Aufenthalt, die
in unserer Stadtgesellschaft leben, zu fördern. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sol-
len die Potentiale dieser Menschen erkannt und, soweit möglich, gefördert werden.
Im Sinne eines „Mainstreaming“ und von „Querschnittsorientierung“ rufen alle relevanten
Akteure unserer Stadt gemeinsam dazu auf, sich an d iesem Vorhaben zu beteiligen. Des-
halb wird ein „Runder Tisch humanitäres Bleiberecht “ eingerichtet. Die Verwaltung ist an-
gehalten, sich querschnittsorientiert und in Zusamm enarbeit mit dem „Runden Tisch hu-
manitäres Bleiberecht“ und dem Fachkreis „humanitär es Bleiberecht“ in diesen Perspek-
tivwechsel fördernd und gestaltend einzubringen. Da bei sollen im Rahmen des bestehen-
den Rechtes und zugleich unter offensiver Auslegung von aufenthalts- und sozialrechtli-
chen Spielräumen alle kommunalen Möglichkeiten, die für eine Verbesserung der Teilhabe
eröffnet werden könnten, genutzt werden. In Projekt en sollen zur Verbesserung der ge-
sellschaftlichen Teilhabe insgesamt, aber insbesond ere bei der Teilhabe an Bildung und
Beruf Erfahrungen gesammelt und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure weiterent-
wickelt werden.
Da die Handlungsspielräume oft durch Vorgaben des B undesgesetzgebers - und zuweilen
auch durch das Land Nordrhein-Westfalen - begrenzt sind, sollen Verbesserungsvorschlä-
ge erarbeitet und dem Rat der Stadt zur Verabschied ung vorgeschlagen werden. Diese
sollen neben der Kommunalen auch die Landes- sowie Bundesebene und erforderlichen
Falls auch die Europäische Ebene erreichen.
Verfahren
Auf Grundlage eines durch den Integrationsrat initi ierten neuen Ratsbeschlusses Münster
für humanitäres Bleiberecht; Potentiale Zugewandert er nutzen - die Teilhabe Aller
fördern und ggf. einer vertiefenden Erklärung eines breit i n der Stadtgesellschaft veran-
kerten Runden Tisches „humanitäres Bleiberecht“ (Wi rtschaft, Gewerkschaften, Wissen-
schaft, Wohlfahrtsverbände, Kirchen...) soll in dar unter liegenden Fachkreisen und Pro-
jektgruppen im Auftrag und in Rückbindung an den Ru nden Tisches „humanitäres Bleibe-
recht“ und mittelbar den Rat unserer Stadt überlegt werden, welche Verbesserungsmög-
lichkeiten im Hinblick auf eine Teilhabe der in die sem Papier angesprochenen Zielgruppen
möglich sind.
Münster, 09.07.2012
Entworfen von den Mitgliedern des Vorbereitungskreis humanitäres Bleiberecht:
Dietrich Eckeberg, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.;
Volker-Maria Hügel, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender
e.V.GGUA;
Spyridon Marinos, Vorsitzender des Integrationsrates;
Bernd Mülbrecht, Bischof Hermann Stiftung;
Manfred Overkamp, Diakonie Münster Beratungs- und BildungsCentrum GmbH;
Thomas Paal, Stadtrat;
Bernhard Paßlick, Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Franz-Thomas Sonka, Bischöfl. Generalvikariat Münster;
Reinhard Wendt-Eberhöfer, Amnesty International;
Herr Felix Graf von Plettenberg, Referent Sozialdezernat Stadt Münster
Fußnoten
1) Zum Münster-Konsens sei verwiesen auf die Eröffnung srede von Oberbürgermeister Markus Lewe, Fachtagung
„Migrationsleitbild“ vom Mai 2011,
(http://www.muenster.de/stadt/obm/pdf/2011-05-11_eroeffnung-tagung-migrationsleitbild.pdf)
2) Dieser Aufruf übernimmt die Begriffsdefinition, wi e sie im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Lande s Nordrhein-
Westfalen von 2012 vorgenommen wurde. Im Weiteren w erden die Begriffe Menschen mit Migrationsvorgeschic hte,
Menschen mit Migrationshintergrund und Zugewanderte synonym benutzt.
3) Siehe Leitbild Migration und Integration Münster, 2008 ( http://www.muenster.de/stadt/kv/pdf/migrationsleitbild2008.pdf )
4) Auf Grundlage von Daten aus dem Ausländerzentralreg ister mit Stand vom 31.12.2011 sind hier als Mensch en mit
Migrationshintergrund erfasst Personen, die mit ein er humanitären Aufenthaltserlaubnis (nach Aufenthalts gesetz § 25
Abs. 1, § 25 Abs 2, § 25 Abs 3, § 25 Abs 4, S.1, § 25 Abs 4, S.2, § 25 Abs 4a, § 25 Abs 5, § 25a, § 22, § 23, § 23a, § 24,
§ 18a, § 104a, § 104b, wenn möglich, aber jetzt nachrangig: Ausreisepflichtige ohne Duldung - s. Bundestagsdrucksache
Nr. 17/2269, hier: Frage 11), einer Duldung oder ei ner Aufenthaltsgestattung in Münster leben; da die Z ahl der Men-
schen ohne Aufenthaltspapiere nur geschätzt werden kann, kann sie hier nicht aufgenommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- AIR/0003/2013
- Typ
- Anregungen des IR
- Datum
- 07.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37