RAT/168/2025
Bereitstellung des DeutschlandTickets-Schule im Schülerverkehr für das Schuljahr 2025/2026
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Beschlussvorlage
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RAT/168/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bereitstellung des DeutschlandTickets-Schule im Schülerverkehr für das Schuljahr 2025/2026 Fachbereich: 06/0 - Stadtdirektor und Dezernat für Jugend, Schule, Soziales und Sport Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 28.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die weitere Bereitstellung des Deutschlandtickets Schule für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Schuljahr 2025/2026 anstelle des Schokotickets und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Ergänzungsvertrag mit dem Verkehrsbund Rhein-Ruhr und der Rheinbahn AG fristgerecht zu unterzeichnen, sowie die hieraus resultierenden Zahlungen aus veranschlagten Haushaltsmitteln zu leisten. Sachdarstellung: Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 07.03.2025 können nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler auch im Schuljahr 2025/2026 vom Schulträger ein Deutschlandticket erhalten und Selbstzahlende dieses Ticket zu einem um 20 Euro rabattierten Preis erwerben. Seite 2 Grundlegend hierfür ist die Entscheidung des Schulträgers, dem Modell Deutschlandticket Schule beizutreten. Maßgeblich hierfür ist die Finanzierungsabsicht, dass a) wenn das Modell Deutschlandticket Schule günstiger ist, die Differenz ins System Deutschlandticket weiterhin abgeführt wird oder b) wenn das Modell Deutschlandticket Schule teurer ist, die Schulträger den Differenzbetrag aus Eigenmitteln übernehmen. Mit Ratsbeschluss (RAT/252/2023) vom 15.06.2023 und der Informationsvorlage (SCHUA/042/2024) vom 27.08.2024 ermöglicht die Stadt Düsseldorf seit dem Schuljahr 2023/2024 allen Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Düsseldorf besuchen, den Bezug eines Deutschlandtickets Schule anstelle des bisherigen Schülertickets „Schokoticket“. Mit Stand Mai 2025 nehmen 23.300 Düsseldorfer Schülerinnen und Schüler als Selbstzahlende das Deutschlandticket Schule ab. Hinzu kommen 8.100 nach Schülerfahrkostenverordnung Anspruchsberechtigte, sodass insgesamt rund 31.400 Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket Schule beziehen und die damit verbundenen Vorteile nutzen können. Zum 01.01.2025 ist das Deutschlandticket auf 58,00 Euro erhöht worden. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von 5.637.600 Euro (58,00 Euro x 12 Monate x 8.100 Anspruchsberechtigte). Die aktuell mit der Rheinbahn vertraglich vereinbarte Schulträgerpauschale beträgt 5.412.423,40 Euro. Somit ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für den Schulträger in Höhe von 225.176 Euro. Der für den Fortbestand des Deutschlandtickets Schule zu zahlende Betrag kann ohne Anmeldung eines finanziellen Mehrbedarfs aus veranschlagten Haushaltsmitteln für Schülerbeförderung gedeckt werden. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat aktuell den für den weiteren Bezug des Deutschlandtickets Schule zu unterzeichnenden Ergänzungsvertrag übersandt, der bis zum 30.05.2025 durch den Schulträger unterzeichnet werden muss. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Unterzeichnung des Vertrags, würde die Stadt Düsseldorf für das Schuljahr 2025/2026 automatisch zum Tarif Schokoticket zurückkehren und die Vorteile für Schülerinnen und Schüler, vornehmlich die deutschlandweite Mobilität und der vergünstigte Bezug für Selbstzahlende, sowie der wertvolle Beitrag zur Mobilitätswende, die mit dem alternativen Erwerb des Deutschlandticket einhergehen, würden entfallen. Mit Einführung des Deutschlandtickets Schule konnten seit der Einführung 2023 bis heute 20 % Schülerinnen und Schüler mehr als Kundinnen und Kunden gewonnen werden. Das Deutschlandticket Schule steigert aber nicht nur die Mobilität der Schülerinnen und Schüler zum Erreichen der eigentlichen Schulstandorte. Es dient dazu, der Zielgruppe schon frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs nahezubringen. Es ermöglicht ebenso eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel für den Besuch von außerschulischen Lernorten, in der Freizeit, während der Ferienzeiten und motiviert weitere Familienmitglieder, ebenfalls ein Deutschlandticket zu nutzen. Seite 3 Für das Schuljahr 2025/2026 wird daher seitens der Verwaltung die weitere Bereitstellung des Deutschlandtickets Schule ausdrücklich empfohlen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/168/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 15.05.2025 12:39