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1894/2026

Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion vom 18.06.2026 (AN/1066/2026) betreffend "KI-gestütztes Brückenmonitoring zur frühzeitigen Schadenserkennung"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 01.07.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5611 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 01.07.2026 
 1894/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 02.07.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion vom 18.06.2026 (AN/1066/2026) 
betreffend "KI-gestütztes Brückenmonitoring zur frühzeitigen Schadenserkennung" 
Die Autobahn GmbH erprobt derzeit an mehreren Brücken im Ruhrgebiet und im Bergischen 
Land ein KI-gestütztes Brückenmonitoring. Mithilfe von Sensoren und Künstlicher Intelligenz 
sollen Schäden frühzeitig erkannt, Instandhaltungsmaßnahmen gezielter geplant und unge-
plante Sperrungen vermieden werden. 
  
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
  
1. Inwieweit ist der Verwaltung das von der Autobahn GmbH erprobte KI-gestützte Brü-
ckenmonitoring bekannt und wie bewertet sie die grundsätzliche Eignung eines sol-
chen Systems für kommunale Brückenbauwerke? 
2. Inwieweit gibt es nach Einschätzung der Verwaltung Brückenbauwerke im Kölner 
Stadtgebiet, bei denen ein sensorgestütztes Monitoring zur frühzeitigen Schadenser-
kennung besonders sinnvoll sein könnte? 
3. Welche Voraussetzungen wären für die Einführung eines solchen Monitorings an städ-
tischen Brücken hinsichtlich Technik, Personal und Finanzierung erforderlich? 
4. Inwieweit beabsichtigt die Verwaltung, die Möglichkeiten eines KI-gestützten Brücken-
monitorings für Köln zu prüfen oder hierzu Gespräche mit der Autobahn GmbH, wis-
senschaftlichen Einrichtungen oder anderen Kommunen zu führen? 
  
Zu 1.: 
a) Das angesprochene, von der Autobahn GmbH erprobte, KI-gestützte Brückenmonitoring ist 
der Verwaltung nicht bekannt. 
b) Da keine Informationen zu dem System vorliegen, kann die grundsätzliche Eignung eines 
solchen Systems für kommunale Brückenbauwerke derzeit noch nicht bewertet werden. 
 
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Einsatz technischer Monitoringsysteme inklu-
sive einer automatisierten Datenauswertung und Erarbeitung von Prognosen über Schaden-
entwicklungen auch unter Nutzung von KI-Systemen zunehmend zum Einsatz kommen wird.  
 
Zu 2.: 
Das Thema des sensorgestützten Brückenmonitorings ist sehr komplex. Zu beachten sind 
nicht nur normative Vorgaben, sondern auch baupraktische Einschränkungen, sozusagen die 
Umsetzung von der Theorie in die Praxis.  
 
Nachfolgende Gegenüberstellung einer klassischen Bauwerksprüfung und Überwachung nach 
DIN 1076 zu einem sensorgestützten Monitoring soll verdeutlichen welche Punkte einer be-

2 
 
sonderen Beachtung beim Monitoring bedürfen und wo solche Systeme systematische Gren-
zen haben 
 
Bauwerksprüfung und Überwachung nach 
DIN 1076 
sensorgestütztes Bauwerksmonitoring 
flächendeckend punktuell 
kostengünstig teuer 
ausfallsicher ausfallanfällig 
Redundanz durch 4-Augen-Prinzip keine Redundanz 
direkte Interpretation der Prüfergebnisse nachgelagerte (evtl. zu späte) Interpretation 
der Ergebnisse 
anpassungsfähig und flexibel voreingestellt und starr im Mess- und Prüf-
umfang 
 
Insofern ist der Einsatz von Monitoringverfahren grundsätzlich sorgfältig zu prüfen und bleibt 
bisher in der Regel auf besondere Einzelfälle beschränkt (z.B. vorgeschädigte Bauwerke, de-
ren Ausfall bzw. weiter fortschreitendes Schadensbild große Auswirkungen auf das betroffene 
Verkehrsnetz hat oder besondere Gefährdungen auslösen kann). 
 
Auch der Einsatz von KI-gestützten Methoden erfordert die Interpretation und Bewertung der 
Daten bzw. ggf. vorgeschlagenen Empfehlungen durch besonders qualifiziertes Fachpersonal. 
 
Insofern sind viele der technisch möglichen Monitoringverfahren derzeit noch als Ergänzung 
zur standardisierten Bauwerksprüfung zu verstehen und geben wertvolle zusätzliche Informa-
tionen, die z.B. bei der Bewertung der Restlebensdauer und Tragfähigkeit des Bauwerks un-
terstützen können. Die aktuell – unter Mitwirkung der Stadt Köln – aktualisierte DIN 1076 gibt 
diesbezüglich den Rahmen vor. 
 
Zu 3.: 
Es sind keine Voraussetzungen bekannt, die den Einsatz sensorgestützter Monitoringsysteme 
an städtischen Brücken hinsichtlich Technik, Personal und Finanzierung beschränken. Sen-
sorgestützte Monitoringsysteme werden nicht flächendeckend und präventiv, sondern Einzel-
fallbezogen und aus einem bestimmten technischen Anlass eingesetzt.  
 
Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit bei Bedarf technische Monitoringsysteme an 
Bauwerken eingesetzt und auch aktuell laufen automatisierte Überwachungen an einzelnen 
Bauwerksteilen. 
 
Zu 4.: 
Die Verwaltung prüft ständig und fortlaufend den Bedarf und die sinnvolle Anwendung sensor-
gestützter Monitoringsysteme. Ergibt sich aus einem technischen Sachverhalt die Notwendig-
keit eines sensorgestützten Monitorings, so wird dieses umgehend angewendet.  
 
Die Stadt Köln pflegt einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Kommunen bzw. 
Baulastträgern um durch Best-Practice-Beispiele sinnvolle und gute Lösungen für die eigene 
zu betreuende Infrastruktur zu erreichen. 
 
Darüber hinaus ist die Stadt Köln in einschlägigen Fachgremien aktiv beteiligt und wendet be-
sondere, in der Bauwerksprüfung neue, digitale Methoden an, sofern diese dem aktuellen 
Stand der Technik entsprechen. Durch die fallweise Zusammenarbeit mit Hochschulen ergibt 
sich weiterhin ein Einblick in den aktuellen Stand der Wissenschaft.  
 
Grundvoraussetzung für den Einsatz vieler innovativer Methoden ist allerdings auch eine qua-
litätsgesicherte, normengestützte Einführung dieser Verfahren, um eine rechts- und haftungs-
sichere Handhabung zu gewährleisten. 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1894/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
01.07.2026
Erstellt
23.06.2026 07:19