V/0093/2011
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0093/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster Beratungsfolge 16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen werden in der als Anlage (Anlage 1) beigefügten geänderten Fassung beschlossen. 2. Der in der Begründung dargestellte Bericht zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnun- gen und Projekten wird zur Kenntnis genommen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Mittelbereitstellung/Finanzierung Befristung Keine Befristung Begründung: 1. Aufgrund der Budgetkürzungen entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010 ist eine Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster erforderlich. Die Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage unterstrichen dargestellt, die vorherige Fassung ist durchgestrichen noch enthalten. Vorlagen-Nr.: V/0093/2011 Auskunft erteilt: Frau Lösel Ruf: 492 6053 E-Mail: Lösel@stadt-muenster.de Datum: 03.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0093/2011 Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen: • „Um Fördermittel zu erhalten, müssen mindestens vier in der Regel sieben Münstera- ner/innen an der Begegnung teilnehmen.“ Um eine Förderung von Kleinstgruppen zu verhindern, wurde die Gruppengröße, die zur Förderung notwendig ist, erhöht. Somit wird weitgehend vermieden, dass auch tou- ristische Fahrten einiger Freunde bezuschusst werden müssen. • „ Der Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten, der mögliche weitere Zuschussgeber benennt.“ Die Ergänzung dieses Passus hat das Ziel, eine „Überfinanzierung“ zu vermeiden und das Antragsverfahren transparenter zu gestalten. • „Der Zuschuss für Begegnung beträgt pro Tag pro Teilnehmer 13,00 € 10,00 €.“ Die Reduzierung der täglichen Förderung der Teilnehmer/innen einer Begegnung ent- lastet den Haushalt entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010. • „Der Zuschuss wird nach der Begegnung und nach Vorlage eines Verwendungsnach- weises – der innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorzu- legen ist – ausgezahlt.“ Die Fristsetzung erleichtert die Kontrolle, ob die beantragte Maßnahme tatsächlich stattgefunden hat oder nicht, und ob somit die Zuschüsse überhaupt benötigt werden. • „Projekte können bis zu einer Höhe von 2.550,00 € 2.400,00 € bezuschusst werden.“ Die Reduzierung des Höchstbetrags zur Förderung von Projekten entlastet den Haus- halt entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010. Die Änderungen der Richtlinien sind in der Sitzung am 31.01.2011 der politischen Arbeits- gruppe vorgestellt und beschlossen worden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Hauptaus- schuss, die vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen. 2. Begegnungen 2010 wurden 37 Begegnungen von 28 Vereinen, Gesellschaften und Schulen organisiert. Die Begegnungen richteten sich an alle Altersklassen und hatten unterschiedliche Ausrich- tungen. Insgesamt wurden für bürgerschaftliche Begegnungen 34.072,36 € ausgezahlt. An den Begegnungen nahmen 815 Münsteraner/innen und Gäste an ca. 444 Programmtagen teil. 2009 wurden 38 Begegnungen mit 33.965,31 € bezuschusst. Insgesamt nahmen 709 Per- sonen an ca. 323 Programmtagen teil. Hervorzuheben ist, dass die Begegnungen das Eintauchen in eine fremde Kultur ermögli- chen, abseits der touristischen Pfade. Dadurch wird bei den Teilnehmenden ein Prozess des interkulturellen Lernens ausgelöst, der nachhaltig die Einstellungen der Münstera- ner/innen zu Fremdenfeindlichkeit beeinflusst. Hinzu kommt, dass die bürgerschaftlichen Gruppen als Botschafter/innen Münsters in die Partnerstädte fahren und der Faktor für die Öffentlichkeitsarbeit nicht unterschätzt werden darf. Dies ist ein kleiner aber feiner Mosaikstein für eine internationale Positionierung der Stadt Münster. - 3 - V/0093/2011 Projekte Neben den Begegnungen werden städtepartnerschaftliche Projekte bezuschusst. Diese un- terscheiden sich von den Begegnungen insofe rn, dass ein gemeinsames Thema im Vor- dergrund stehen muss. So war z.B. 2010 Thema eines Projektes mit Rishon LeZion „Erzie- hung zwischen Diskriminierung und Toleranz in Kinderbilderbüchern und Filmen“. Ergebnis des Projektes war – neben der persönlichen Weiterbildung der Teilnehmenden -. eine Aus- stellung in der Stadtbücherei und eine Radiosendung auf Radio AM. Insgesamt wurden im letzten Jahr 9 Projekte gefördert. Hierzu zählen Ausstellungen, ein Jubiläumswettbewerb, ein Konzert – und ein Kunstfestival, eine Buchdokumentationen, ein Jugendprojekt und zwei Seminare. Die Projekte wurden insgesamt mit 15.443,81 € bezu- schusst. Für 2009 zeichnet sich folgendes Bild: 11 Projekte wurden mit 15.765,80 € gefördert. Die Projekte befassten sich mit Themen wie Orient trifft Okzident, Frisörtrends, musikalisches Gedenken, Kunstausstellungen, Aufbau einer In ternetplattform, Sporttrends, Skandinavien, Nagelkreuzgemeinden. Zusätzlich zu der finanziellen Förderung leistet das Amt des Rates und des Oberbürger- meisters ein umfangreiches Beratungsangebot, koordiniert die Projekte und nutzt Syner- gien. Zudem kümmert sich das Amt um externe Fördermittel für die von den Bürgern und Bürgerinnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Viele der Ideen können nur dank dieser zu- sätzlichen – nicht städtischen - Mittel durchgeführt werden. Durchschnittlich werden für bürgerschaftliche Projekte weitere 50.000,00 € jährlich von anderen Förderern akquiriert (z.B. Jugendwerke, Stiftungen, Land, EU). gez. Markus Lewe Anlage: Überarbeitete Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster
Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage V/0093/2011 Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster 1. Grundsatz Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich b ereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Auslandsbeziehu ngen der Stadt Münster, insbesondere die Beziehungen zwischen Münster und seinen Partnerstäd ten und den befreundeten Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen und Projekt e die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen sowie das bürgerschaftliche Engagement z u stärken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verb ände und Initiativen aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel nach diese n Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Ge nerell ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber ausdrücklich erwünscht. Es sind jedoch bei Beantragung alle mög lichen Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von meh r als 100% der beantragten Summe wird ausgeschlossen. 3. Fördermöglichkeiten a) Begegnungen Die Begegnung von Vereinen, Institutionen (auch Sch ulen), Verbänden, und Initiativen aus Münster mit entsprechenden Gruppen der Partnerstädte und be freundeten Städte wird gefördert, wenn erwartet werden kann, dass Gegenbesuche etwa innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren stattfinden und die auswärtigen Gäste durch die mün sterschen Gastgeber untergebracht und verpflegt werden. Von der Förderung ausgenommen sin d Reisen mit überwiegend touristischem Charakter. Zur Bezuschussung Um Fördermittel zu erhalten , müssen mindestens 4 in der Regel mindestens sieben Münsteraner/innen an der Begegnung teilnehmen. Antragsverfahren: Der formlose Antrag ist vor der Begegnung bei der Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeisters, einzureichen. Das geplante Programm, der Partner in der Partnerstadt sowie eine Anmeldel iste sind beizufügen. Der Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan ent halten, der mögliche weitere Zuschussgeber benennt. (Es steht zudem ein Formblatt im Internet zur Verfü gung: www.muenster.de/stadt/partnerstaedte .) Zuschusshöhe: Der Zuschuss für Begegnungen beträgt pro Tag pro Te ilnehmer 13 EUR . 10,00 €. An- und Abreise gelten als ein Tag. Der Förderhöch stbetrag je Begegnung beträgt 1.300 EUR. Bei Fahrten in die Par tnerstädte erhalten ausschließlich die Teilnehmenden aus Münster einen Zuschuss. Bei Besuchen aus den Partnerstädten wird der Zuschuss f ür die auswärtigen Gäste aus der Partnerstadt bzw. aus der befreundeten Stadt gewährt. Auszahlung: Der Zuschuss wird nach der Begegnung und nach Vorla ge eines Verwendungsnachweises – der innerhalb von acht Woch en nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen ist - ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis umfasst die unterschriebene Teilnehmerliste mit Ans chriften, den Kosten- u. Finanzierungsplan, Originalbelege in Höhe des Zusch usses sowie einen Kurzbericht. b) Projekte Themenbezogene Projekte, die der Förderung der Ausl andsbeziehungen der Stadt Münster dienen, können bezuschusst werden. Vorrangig gefördert werd en Projekte zwischen Gruppen aus Münster und Gruppen der Partnerstädte mit Partnerstädten . In Ausnahmefällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn Partnerstädte an dem Projekt nicht be teiligt sind. Grundsätzlich kann ein Projekt nur einmal gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine weitere Bezuschussung desselben Projektes in den folgenden zwei Jahren einmalig möglich. Antragsverfahren: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes bei der Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeis ters, eingereicht werden. Er muss folgende Informationen enthalten: detaillierte Beschreibung des Projektes (insbes. Projektziel) Aussagen über die teilnehmenden Gruppen und Partner im In- und Ausland, Kosten- und Finanzierungsplan, Perspektiven nach Beendigung des Projektes Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Projektantrag heruntergeladen werden: www.muenster.de/stadt/partnerstaedte Zuschusshöhe : Projekte können bis zu einer Höhe von 2.550 EUR 2.400,00 € bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höhe rer Zuschuss gewährt werden. Berücksichtigungsfähig sind folgende projektbezogene Kosten: - Reisekosten - Verpflegung inklusive Taschengeld - Unterkunftskosten - Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke) Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenantei l sowie die Höhe der zu erwartenden Drittmittel ausweisen. Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je zur Hälfte nach Bewilligung des Antrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises . Der Verwendungsnachweis muss einen sachlichen Bericht u nd zahlenmäßigen Nachweis mit Originalbelegen sowie einen Auswertung sbericht enthalten. Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projektes vorzulegen. Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, wird der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollt e eine zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen we rden, werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. 4. Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach di esen Richtlinien wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die Zuschu sshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800 EUR, ist vor der Entscheidung die Interfrak tionelle Arbeitsgruppe „Auslandsbeziehungen“ zu hören. 5. Inkrafttreten Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tri tt zum 16.02.2011 in Kraft. Entscheidend für die Bewilligung ist das Datum der Veranstaltung und nicht der Antragstellung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeis ters, Christiane Lösel, Tel. 0251 492 60 53, e-mail : loesel@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0093/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37