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V/0093/2011

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster

Vorlagen 03.02.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 16.02.2011, TOP 8

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Richtlinien

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Beschlussvorlage

5946 Zeichen

V/0093/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen werden in der als Anlage (Anlage 1) 
beigefügten geänderten Fassung beschlossen.   
 
2. Der in der Begründung dargestellte Bericht zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnun-
gen und Projekten wird zur Kenntnis genommen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Befristung 
Keine Befristung 
 
 
Begründung: 
 
1.  Aufgrund der Budgetkürzungen entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010 ist 
eine Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster 
erforderlich.  
 
Die Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage unterstrichen dargestellt, die 
vorherige Fassung ist durchgestrichen noch enthalten.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0093/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Lösel 
Ruf: 
492 6053 
E-Mail: 
Lösel@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0093/2011 
Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:  
 
• „Um Fördermittel zu erhalten, müssen mindestens vier in der Regel sieben Münstera-
ner/innen an der Begegnung teilnehmen.“ 
 
Um eine Förderung von Kleinstgruppen zu verhindern, wurde die Gruppengröße, die 
zur Förderung notwendig ist, erhöht. Somit wird weitgehend vermieden, dass auch tou-
ristische Fahrten einiger Freunde bezuschusst werden müssen.  
 
• „ Der Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten, der mögliche 
weitere Zuschussgeber benennt.“  
 
Die Ergänzung dieses Passus hat das Ziel, eine „Überfinanzierung“ zu vermeiden und 
das Antragsverfahren transparenter zu gestalten.  
 
• „Der Zuschuss für Begegnung beträgt pro Tag pro Teilnehmer 13,00 €
 10,00 €.“  
 
Die Reduzierung der täglichen Förderung der Teilnehmer/innen einer Begegnung ent-
lastet den Haushalt entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010. 
 
• „Der Zuschuss wird nach der Begegnung und nach Vorlage eines Verwendungsnach-
weises – der innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorzu-
legen ist – ausgezahlt.“  
 
Die Fristsetzung erleichtert die Kontrolle, ob die beantragte Maßnahme tatsächlich 
stattgefunden hat oder nicht, und ob somit die Zuschüsse überhaupt benötigt werden.  
 
• „Projekte können bis zu einer Höhe von 2.550,00 €  2.400,00 € bezuschusst werden.“  
 
Die Reduzierung des Höchstbetrags zur Förderung von Projekten entlastet den Haus-
halt entsprechend der Konsolidierungsvorlage V/0438/2010. 
 
Die Änderungen der Richtlinien sind in der Sitzung am 31.01.2011 der politischen Arbeits-
gruppe vorgestellt und beschlossen worden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Hauptaus-
schuss, die vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.  
 
 
2.  Begegnungen
 
 
2010 wurden 37 Begegnungen von 28 Vereinen, Gesellschaften und Schulen organisiert. 
Die Begegnungen richteten sich an alle Altersklassen und hatten unterschiedliche Ausrich-
tungen. Insgesamt wurden für bürgerschaftliche Begegnungen 34.072,36 € ausgezahlt. An 
den Begegnungen nahmen 815 Münsteraner/innen und Gäste an ca. 444 Programmtagen 
teil.  
 
2009 wurden 38 Begegnungen mit 33.965,31 € bezuschusst. Insgesamt nahmen 709 Per-
sonen an ca. 323 Programmtagen teil.  
 
Hervorzuheben ist, dass die Begegnungen das Eintauchen in eine fremde Kultur ermögli-
chen, abseits der touristischen Pfade. Dadurch wird bei den Teilnehmenden ein Prozess 
des interkulturellen Lernens ausgelöst, der nachhaltig die Einstellungen der Münstera-
ner/innen zu Fremdenfeindlichkeit beeinflusst.  
Hinzu kommt, dass die bürgerschaftlichen Gruppen als Botschafter/innen Münsters in die 
Partnerstädte fahren und der Faktor für die Öffentlichkeitsarbeit nicht unterschätzt werden 
darf. Dies ist ein kleiner aber feiner Mosaikstein für eine internationale Positionierung der 
Stadt Münster.

- 3 - 
V/0093/2011 
 
 
Projekte 
 
Neben den Begegnungen werden städtepartnerschaftliche Projekte bezuschusst. Diese un-
terscheiden sich von den Begegnungen insofe rn, dass ein gemeinsames Thema im Vor-
dergrund stehen muss. So war z.B. 2010 Thema eines Projektes mit Rishon LeZion „Erzie-
hung zwischen Diskriminierung und Toleranz in Kinderbilderbüchern und Filmen“. Ergebnis 
des Projektes war – neben der persönlichen Weiterbildung der Teilnehmenden -. eine Aus-
stellung in der Stadtbücherei und eine Radiosendung auf Radio AM. 
 
Insgesamt wurden im letzten Jahr 9 Projekte gefördert. Hierzu zählen Ausstellungen, ein 
Jubiläumswettbewerb, ein Konzert – und ein Kunstfestival, eine Buchdokumentationen, ein 
Jugendprojekt und zwei Seminare. Die Projekte wurden insgesamt mit 15.443,81 € bezu-
schusst.  
 
Für 2009 zeichnet sich folgendes Bild: 11 Projekte wurden mit 15.765,80 € gefördert. Die 
Projekte befassten sich mit Themen wie Orient trifft Okzident, Frisörtrends, musikalisches 
Gedenken, Kunstausstellungen, Aufbau einer In ternetplattform, Sporttrends, Skandinavien, 
Nagelkreuzgemeinden.  
 
 
Zusätzlich zu der finanziellen Förderung leistet das Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters ein umfangreiches Beratungsangebot, koordiniert die Projekte und nutzt Syner-
gien. Zudem kümmert sich das Amt um externe Fördermittel für die von den Bürgern und 
Bürgerinnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Viele der Ideen können nur dank dieser zu-
sätzlichen – nicht städtischen - Mittel durchgeführt werden. Durchschnittlich werden für 
bürgerschaftliche Projekte weitere 50.000,00 € jährlich von anderen Förderern akquiriert 
(z.B. Jugendwerke, Stiftungen, Land, EU).  
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
 
Anlage: 
Überarbeitete Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster

Anlage 1 - Richtlinien

6234 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0093/2011 
 
 
 
Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster  
 
 
1. Grundsatz 
 
Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich b ereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster 
nach Maßgabe dieser Richtlinien die Auslandsbeziehu ngen der Stadt Münster, insbesondere die 
Beziehungen zwischen Münster und seinen Partnerstäd ten und den befreundeten Städten. Ziel 
dieser Förderung ist, durch Begegnungen und Projekt e die Beziehungen zu festigen und weiter 
auszubauen sowie das bürgerschaftliche Engagement z u stärken. Ein Rechtsanspruch auf 
Förderung besteht nicht. 
 
2. Antragsberechtigung 
 
Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verb ände und Initiativen aus Münster. Einzelpersonen 
und städtische Ämter können keine Mittel nach diese n Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag 
Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, erfolgt im Einzelfall 
eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Ge nerell ist die Einbindung weiterer 
Zuschussgeber ausdrücklich 
 erwünscht. Es sind jedoch bei Beantragung alle mög lichen  
Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von meh r als 100% der beantragten Summe wird 
ausgeschlossen. 
 
3. Fördermöglichkeiten 
 
a) Begegnungen 
Die Begegnung von Vereinen, Institutionen (auch Sch ulen), Verbänden, und Initiativen aus Münster 
mit entsprechenden Gruppen der Partnerstädte und be freundeten Städte wird gefördert, wenn 
erwartet werden kann, dass Gegenbesuche etwa 
 innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren 
stattfinden und die auswärtigen Gäste durch die mün sterschen Gastgeber untergebracht und 
verpflegt werden. Von der Förderung ausgenommen sin d Reisen mit überwiegend touristischem 
Charakter. Zur Bezuschussung  Um Fördermittel zu erhalten , müssen mindestens 4  in der Regel 
mindestens sieben Münsteraner/innen  an der Begegnung teilnehmen. 
 
Antragsverfahren:  Der formlose Antrag ist vor  der Begegnung bei der Stadt Münster, Amt des 
Rates und des Oberbürgermeisters, einzureichen. Das  geplante Programm, 
der Partner in der Partnerstadt sowie eine Anmeldel iste sind beizufügen. Der 
Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan ent halten, der mögliche 
weitere Zuschussgeber benennt.   
(Es steht zudem ein Formblatt im Internet zur Verfü gung:  
www.muenster.de/stadt/partnerstaedte .) 
 
Zuschusshöhe:  Der Zuschuss für Begegnungen beträgt pro Tag pro Te ilnehmer 13 EUR . 
10,00 €.  An- und Abreise gelten als ein Tag. Der Förderhöch stbetrag je 
Begegnung beträgt 1.300 EUR. Bei Fahrten in die Par tnerstädte erhalten 
ausschließlich die Teilnehmenden aus Münster einen Zuschuss. Bei 
Besuchen aus den Partnerstädten wird der Zuschuss f ür die auswärtigen  
Gäste aus der Partnerstadt bzw. aus der befreundeten Stadt gewährt. 
 
Auszahlung:  Der Zuschuss wird nach der Begegnung und nach Vorla ge eines 
Verwendungsnachweises – der innerhalb von acht Woch en nach Beendigung 
der Maßnahme vorzulegen ist -  ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis 
umfasst die unterschriebene Teilnehmerliste mit Ans chriften, den Kosten- u. 
Finanzierungsplan, Originalbelege in Höhe des Zusch usses sowie einen 
Kurzbericht.

b) Projekte  
Themenbezogene Projekte, die der Förderung der Ausl andsbeziehungen der Stadt Münster dienen, 
können bezuschusst werden. Vorrangig gefördert werd en Projekte zwischen Gruppen aus Münster 
und Gruppen der Partnerstädte  mit  Partnerstädten . In Ausnahmefällen ist eine Förderung auch dann 
möglich, wenn Partnerstädte an dem Projekt nicht be teiligt sind. Grundsätzlich kann ein Projekt nur 
einmal gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine weitere  Bezuschussung desselben 
Projektes in den folgenden zwei Jahren einmalig  möglich. 
 
Antragsverfahren:  Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes bei der 
Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeis ters, eingereicht 
werden. Er muss folgende Informationen enthalten:  
detaillierte Beschreibung des Projektes (insbes. Projektziel) 
Aussagen über die teilnehmenden Gruppen 
 und  Partner im In- und Ausland,  
Kosten- und Finanzierungsplan,  
Perspektiven nach Beendigung des Projektes 
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für  den Projektantrag 
heruntergeladen werden: www.muenster.de/stadt/partnerstaedte  
 
Zuschusshöhe :  Projekte können bis zu einer Höhe von 2.550 EUR 
 2.400,00 €  bezuschusst 
werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höhe rer Zuschuss gewährt 
werden.  
Berücksichtigungsfähig sind folgende projektbezogene Kosten:  
- Reisekosten 
- Verpflegung inklusive Taschengeld 
 
- Unterkunftskosten 
- Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke) 
 
 
Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenantei l sowie die Höhe der 
zu erwartenden Drittmittel ausweisen. 
 
Auszahlung:  Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je zur Hälfte  nach Bewilligung des 
Antrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises . Der 
Verwendungsnachweis muss einen sachlichen Bericht u nd zahlenmäßigen 
Nachweis mit Originalbelegen sowie einen Auswertung sbericht enthalten. Der 
Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach  Beendigung des 
Projektes vorzulegen. Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises 
eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, wird 
der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollt e eine 
zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen we rden, werden die 
Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. 
 
4. Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien 
 
Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach di esen Richtlinien wird auf den 
Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die Zuschu sshöhe bei der Projektförderung einen Betrag 
von 800 EUR, ist vor der Entscheidung die Interfrak tionelle Arbeitsgruppe „Auslandsbeziehungen“ zu 
hören. 
 
5. Inkrafttreten 
Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tri tt zum 16.02.2011 in Kraft. Entscheidend für die 
Bewilligung ist das Datum der Veranstaltung und nicht der Antragstellung.  
 
 
 
 
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:  
Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeis ters, Christiane Lösel, Tel. 0251 492 60 53, e-mail : loesel@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0093/2011
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37