V/0687/2025
Stellenübersicht 2026 der awm
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Beschlussvorlage
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V/0687/2025 V/0687/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stellenübersicht 2026 der awm Aufhebung eines Sperrvermerks Beratungsfolge 22.01.2026 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossene Sperrvermerk für fünf unbesetzte Stellen in der Stellenübersicht der awm (Wirtschaftsplan S. 27/28; lfd. Nr. 2, 4, 5, 7, 8) wird aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im vom Rat beschlossenen Wirtschaftsplan 2026 der awm enthalten. Begründung: Mit Ratsvorlage V/0541/2025 hat die Verwaltung vorgeschlagen, in der Stellenübersicht der awm ins- gesamt zehn neue Planstellen einzurichten. Bei fünf dieser Stellen handelt es sich um neu eingerich- tete Stellen, die bisher auch noch nicht überplanmäßig vorhanden waren. Diese Stellen hat der Rat mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Aufhebung der Betriebsausschuss der awm ent- scheidet. Die Notwendigkeit der in der Stellenübersicht 2026 ausgewiesenen zusätzlichen Planstellen ist im Wirtschaftsjahr 2025 gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt im üblichen Organisati- onsverfahren detailliert geprüft worden. Die Verwaltung hält die Bedarfe nach wie vor für unabweisbar und empfiehlt daher, den Sperrvermerk bei allen fünf Stellen aufzuheben. Nachfolgend hat die Verwaltung die der Entscheidung zugrundelie- genden Begründungen entsprechend aufbereitet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Stellen: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 12.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wedding, Herr Dr. Baumkötter Telefon: 6052-121 / -130 WeddingC@awm.stadt - muenster.de Baumkoetter@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0687/2025 1. Sachbearbeiter/-in IT-Koordination, Administration Fachanwendungen Es wird dringend eine weitere Stelle für die Aufgabenbereiche IT-Koordination und für die Administra- tion der Fachanwendungen benötigt (wie jetzt AP70.11.0004). Die anstehenden Arbeiten können we- der durch die jetzige Stelle 70.11.0004 noch durch Aufgabenumverteilung innerhalb der Fachstelle 70.11 erledigt werden. Seit einigen Monaten wird versucht, die anstehenden Aufgaben durch das gesamte Team aufzufangen. Dies ist wegen der vielen und umfangreichen Arbeiten nicht möglich. Die Belastungsgrenze der Mitarbeiter ist längst überschritten. Wichtige Projekte müssen immer wie- der verschoben werden, weil die Arbeitslast so hoch ist, dass lediglich die Aufgaben des Tagesge- schäftes durchgeführt werden können. Dies hat auch zur Folge, dass wichtige Digitalisierungsprojek- te, dringend notwendige Anpassungen und die Umsetzung rechtlicher Anforderungen ständig ver- schoben werden müssen bzw. gar nicht angegangen werden können. Folgende Aufgaben sind hinzugekommen bzw. erfordern wesentlich mehr Zeit als in der Vergangen- heit: 1. Neue und gestiegene Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit Aufgrund der immer weiter steigenden Sicherheitsanforderungen im Bereich der IT, steigt der Auf- wand für die Einführung neuer Fachanwendungen , und auch die Wartung der Fachanwendungen muss laufend an die neuen Sicherheitsanforderungen angepasst werden. Hier ist immer mehr Ab- stimmungsbedarf mit Datenschutz, IT Sicherheit und citeq erforderlich. Darüber hinaus muss perma- nent gewährleistet sein: Backup der Systeme, Gewährleistung der Sicherheit der Systeme, Einhal- tung von gesetzlichen Rahmenbedingungen wie NIS 2 (NIS-2 steht für „Network and Information Security Directive 2“, eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cyber-Resilienz in der EU, die verbindliche, höhere IT-Sicherheitsstandards für eine größere Zahl kritischer Sektoren und Unternehmen einführt), Schulung und Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen. Zusätzlich steigt die Notwendigkeit der Dokumentations- und Nachweispflichten. Die Themen Cloud und Einsatz von KI werden ebenfalls zusätzliche Ressourcen binden. 2. Aufgabenerweiterung der IT-Koordination durch die citeq. Es wurden sehr viele Aufgaben auf die IT-Koordinationen der Ämter zusätzlich übertragen. Neue bzw. deutlich umfangreichere Arbeiten bzgl. Projektmitarbeit, Produktauswahlverfahren, Cloudproblemati- ken, Ausschreibungen, Mitarbeit in Gremien, Qualitätskontrolle, Technologieevaluation und - implementierung, Sicherheit und Datenschutz. 3. Deutlich umfangreichere Pflege der Stammdaten durch mehr Softwareeinsatz und Digitalisie- rung Hier handelt es sich im Wesentlichen um: ERP -System (ERP = Enterprise-Resource-Planning; eine Software zur Unternehmenssteuerung) , Auftragsverarbeitung, Zeiterfassung, Schlüsselverwaltung, diverse Managementsysteme für Vertragsmanagement und Risikomanagement, AEAM (Allgemeine E-Akte Münster, Dokumentenmanagementsystem) , Tanksystem, Telefonanlage, Funktionspostfä- cher, digitales Nachweiswesen, Mitarbeiter-App, rechnungsManager, Microsoft 365. 4. Wesentlich mehr Administrationsaufwand in den Standardanwendungen und in den amtsspe- zifischen Fachanwendungen Durch steigende Anforderungen und durch die Einführung neuer Systeme hat sich der Administrati- onsaufwand in den Standard - und Fachanwendungen wesentlich erhöht. Als Beispiel sind hier zu nennen: Digitalisierung der Werkstatt, Digitalisierung der Fahrzeuge, Managementsysteme, Anlagen- technik, Virtualisierung, Clustertechnologie, Erhöhung der Ausfallsicherheit. - 3 - V/0687/2025 5. Stark gestiegener bzw. komplett neuer Aufwand bei der Mitnahme und Schulung der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter in digitale Prozesse und Anwendungen Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen musste sich bisher nicht mit digitalen Medien beschäftigen. Jetzt werden auch Mitarbeiter aus dem operativen Bereich in die IT eingebunden (z.B. Zugriff über mobile Geräte auf Funktionspostfächer, Microsoft Office, Microsoft Teams, dienstliche Apps und auf die Auftragsbearbeitung im ERP-System). Der Informations- und Schulungsbedarf ist enorm gestie- gen. 6. Standort Coerde Der Standort in Coerde wurde IT-technisch bisher nicht optimal versorgt. Hier werden die Ansprüche an die IT und Digitalisierung ebenfalls immer höher und ein IT -Support für den Standort benötigt viel mehr Ressourcen. 2. Ingenieur/-in Infrastruktur, Facility Management Die awm sind als kommunaler Entsorgungsbetrieb der Stadt Münster auf zwei Betriebsstandorte auf- geteilt. Am Hauptstandort „Rösnerstr.10“ sind die Verwaltung, Müllabfuhr, Stadtreinigung und eine der beiden Werkstätten verortet. Am Standort „REZ“ ( Recycling- und Entsorgungszentrum in Coerde) sind die Restmüllsortierungsanlage, Biovergärungsanlage, Kompostierungsanlage, Sickerwasseran- lage, sowie die zweite Werkstatt angesiedelt. Des Weiteren werden elf Recyclinghöfe im Stadtgebiet durch die awm betrieben. Neben den grundlegenden Aufgaben einer Müllabfuhr und Stadtreinigung verstehen sich die awm als nachhaltigkeitsorientiertes Unternehmen und haben in dem Zuge auf vielen Dach - und Deponieflä- chen Photovoltaikanlagen zur Produktion von Ökostrom errichtet. Des Weiteren betreiben die awm Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Anlagen zur Nutzung und Aufbereitung von Regenwas- ser für den Betrieb der Kehrmaschinen sowie Ladeinfrastruktur für den Betrieb diverser Elektrofahr- zeuge. Neben den Nachhaltigkeitsbestrebungen sind auch gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu zäh- len neben dem Betrieb auch die Einhaltung von Prüfintervallen inkl. Dokumentation von unter ande- rem den Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren, Personen- und Lastenaufzügen, Ölabscheidern auf den Waschplätzen, Toranlagen und Rolltoren, Bereichen mit Explosionsschutz und der Blitzschutzan- lagen. Als Teil der kritischen Infrastruktur der Stadt Münster halten die Abfallwirtschaftsbetriebe mehrere Tankanlagen/-stellen mit einem Fassungsvermögen von insgesamt derzeit 186.000 Litern Diesel vor. Zusätzlich sollen am Standort REZ weitere Reserven von 80.000 Litern bevorratet werden können. Es sind auch mehrere Notstromaggregate und –einspeisemöglichkeiten vorhanden, um den Betrieb auch bei einem länger andauernden Stromausfall (Blackout) sicher aufrecht erhalten zu können. Zu diesem kritischen Bereich gehört auch der Winterdienst im Stadtgebiet, für den am Standort Rösner- straße mehrere Tausend Tonnen Salz lagern, außerdem ist hier eine Sole-Anlage zur Herstellung von Natrium-Chlorid-Lösung mit einem Fassungsvermögen von 110.000 Litern für diesen Nutzungszweck vorhanden. Für die Mitarbeitenden der Stadt Münster steht am Standort Rösnerstraße eine Kantine zur Verfü- gung, am Standort REZ soll ebenfalls eine solche entstehen. Die für die Kantinen notwendige techni- sche Einrichtung wird durch die Abfallwirtschaftsbetriebe gestellt, dementsprechend für einen ein- wandfreien und hygienischen Betrieb auch regelmäßig gewartet (z.B. Reinigung Dunstabzugsanla- gen). - 4 - V/0687/2025 Weiterhin sind an den Standorten Rösnerstraße und REZ-Sozialräume inkl. Duschen und Umkleiden vorhanden, sowie auf den Recyclinghöfen Sozialräume in Containerbauweise. Auch für die weitere technische Ausrüstung und Reinigung der Gebäude (u.a. Verwaltung und Werk- stätten) an ihren Standorten sind die Abfallwirtschaftsbetriebe in Eigenregie verantwortlich. Die Aufgaben im Facility Management haben sich in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet und in ihrer Komplexität erhöht. Durch die zunehmende Bündelung von Tätigkeiten sowie steigende gesetz- liche und normative Anforderungen, insbesondere im Bereich der Dokumentation und sicherheitsrele- vanten Prüfungen, ist eine fachlich fundierte und einheitliche Steuerung zwingend erforderlich. Derzeit werden diese Aufgaben teilweise dezentral von Bereichen wahrgenommen, deren Kernkompetenz nicht im Facility Management liegt und deren verfügbare Kapazitäten sich aufgrund der steigenden Anforderungen in ihrem jeweiligen Kerngeschäft weiter reduziert haben. Diese führt zu erhöhten Koordinationsaufwänden, uneinheitlicher Qualität und potenziellen Risiken in Bezug auf Compliance und Betreiberverantwortung. Gleiche Aufgaben werden von verschieden en Mitarbeitern wiederholt ausgeführt. Ausschreibungen mit ähnlichen Anforderungen werden in vielen kleinen Aufträgen ausgeschrieben, anstatt gebündelt. Um diesen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden, ist eine Zentralisierung der entsprechenden Leistungen notwendig. Die Schaffung einer zentralen Stelle im Facility Management, besetzt mit ei- nem Ingenieur, ermöglicht eine fachlich qualifizierte Steuerung aller relevanten Prozesse, eine ein- heitliche und revisionssichere Dokumentation sowie die zuverlässige Wahrnehmung der Betreiber- pflichten. Gleichzeitig werden andere Fachbereiche von fachfremden Aufgaben entlastet und Res- sourcen effizienter eingesetzt. Die zentrale Bündelung von Know-how verbessert die Qualität, erhöht die Rechtssicherheit und reduziert langfristig wirtschaftliche Risiken, sodass die Einrichtung dieser Stelle eine notwendige und nachhaltige organisatorische Maßnahme darstellt. 3. Vorhandwerker/-in, Revierbegleiter/-in, Bezirkssprecher/-in Abfallabfuhr Aufgrund der wachsenden Stadt, Umstellungen in der Abfallabfuhr sowie neu hinzu gekommener Aufgabenfelder haben die beiden derzeit tätigen Revierbegleiter bereits jetzt Ihre Kapazitätsgrenzen überschritten. Externe Faktoren bezüglich der Quantität der Aufgaben In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerungszahl in Münster von 316.403 (2020) bis auf 322.290 (April 2025) gestiegen. Weitere Zuwächse werden bereits jetzt prognostiziert. Dies hat massive Aus- wirkungen auf die Abfallabfuhr und somit auf die Arbeit der Revierbegleiter. Durch immer neue Baugebiete steigt der durch die Revierbegleiter wahrgenommene Abstimmungs- bedarf zwischen den Grundstückseigentümern und den Teams der Abfallabfuhr, da Standplätze und Transportwege vermessen, festgelegt und abgestimmt werden müssen. Insbesondere auch in den Bauphasen der einzelnen Neubaugebiete bedarf es eines hohen Aufwandes der Revierbegleiter, die Anforderungen an eine rechtssichere Abfallabfuhr sicherzustellen und zu kommunizieren. Aber nicht nur durch Baugebiete wächst die Quantität der Aufgaben der Revierbegleiter. Die Anzahl der Baustellen im gesamten Stadtgebiet verbunden mit der Tatsache, dass Straßen nur noch einge- schränkt oder gar nicht befahren werden können und somit die Grundstücke zwecks Abfallentsorgung nicht mehr erreicht werden können, führt zu einem hohen, stetig steigenden Koordinationsaufwand. Kundinnen und Kunden sind zu informieren, Abstimmungen mit den Baufirmen und den Teams der Abfallabfuhr sind zu treffen, um eine ordnungsgemäße und kundenorientierte Abfallentsorgung si- cherzustellen. Ein weiterer Faktor der Erhöhung des Arbeitsaufwandes der Revierbegleiter ist Zunahme wilder Ab- fallablagerungen. Die Revierbegleiter sind hier u.a. neben den Teams in der Pflicht, Verursacher zu ermitteln, Daten weiterzugeben, aber auch zu recherchieren, ob sich die Abfallablagerungen auf öf- - 5 - V/0687/2025 fentlicher Verkehrsfläche oder auf Privatgrundstücken befinden. In zweiten Fall ist dann häufig eine Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer notwendig. Auch die an die awm herangetragenen Beschwerden nehmen –aufgrund der zunehmenden Drangs Beschwerden abzusetzen- stetig zu. Die vereinfachten Möglichkeiten (Mängelmelder), zu melden, führen naturgemäß zu mehr Meldungen. Hierdurch erwächst ein erhöhter Kontroll- und Koordinierungsaufwand für die Revierbegleiter, welcher die Kapazitäten sprengt. Interne Faktoren bezüglich der Quantität der Aufgaben Bedingt durch die Umstellung der sog. „Mehrkammerreviere“ auf sog. „Monoreviere“ hat es einen Zuwachs an Arbeitsgruppen gegeben. Dies bedeutet, dass mehr Mitarbeitende mit ihren Problemen in den Revieren (Faktoren, die eine ordnungsgemäße Abfuhr behindern oder verzögern bzw. Proble- me bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften) zu betreuen sind. Zudem führen die notwen- digen Revierumstellungen zu einem erhöhten Kontroll- und Koordinierungsaufwand. Darüber hinaus haben die Revierbegleiter die Aufgabe, neue Fahrer/innen in die Technik der Abfall- sammelfahrzeuge einzuweisen. Diese Aufgaben wachsen stetig, da aufgrund der Vergrößerung des Betriebes und der damit verbundenen Anzahl der Fahrzeuge sowie der der nun einsetzenden alters- bedingten Fluktuation die Einweisungen massiv zunehmen. Eine hohe dynamische Entwicklung so- wohl in der Fahrzeug- als auch in Personalstruktur kennzeichnet dies. Neben den Fahrer/innen müssen auch neue Mülllader/innen durch die Revierbegleiter angelernt wer- den. Insbesondere muss den neuen Mitarbeitenden eine ergonomische Arbeitsweise beim Transport und beim Laden der Abfallgefäße vermittelt werden. Auch hier wachsen –bedingt durch die sich stän- dig ändernde Personalstruktur- die Aufgaben stetig. Die Revierbegleiter haben zudem die Aufgabe, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitsanweisungen –zum Schutz der Mitarbeitenden- zu überwachen. Aufgrund des immensen Aufgabenzuwachses kann diese Rolle nicht mehr rechtssicher ausgeführt werden. Abschließend ist es Aufgabe der Revierbegleiter, als interner Kommunikator zwischen dem Betrieb und den Mitarbeitenden zu vermitteln. Nur durch direkte Ansprache an die Mitarbeitenden können die Zielvorgaben und die Visionen des Betriebes den Mitarbeitenden vermittelt werden. 4. Haustechniker/-in Recycling- und Entsorgungszentrum Das Recycling- und Entsorgungszentrum REZ hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung, Nutzungsintensität und technischem Umfang gewonnen. Parallel dazu ist festzustellen, dass ein er- heblicher Teil der anfallenden haustechnischen, handwerklichen und organisatorischen Leistungen derzeit extern vergeben wird. Diese Vorgehensweise führt langfristig zu höheren Kosten, einge- schränkter Flexibilität sowie Verzögerungen bei der Aufgabenerledigung. Das Betriebsgelände des Recycling- und Entsorgungszentrum REZ in Coerde besteht aus einer Viel- zahl an Gebäuden und technischen Einrichtungen. Dazu zählen u.a.: • 3x Verwaltungsgebäude mit Sozialräumen und Sanitärbereichen • 1x Kfz-Werkstatt • 1x Kompostierung • 1x Sickerwasseranlage • 1x Restmüllsortieranlage • 1x Bioabfallvergärungsanlage • 1x Intensivrotte • mehrere Pumpanlagen • 3x Waschplätze • 2x Schrankenanlagen • 3x Brückenwaagenanlagen • 2x Tankstellen - 6 - V/0687/2025 Aktuell werden zahlreiche regelmäßig wiederkehrende sowie kurzfristig notwendige Tätigkeiten – z.B. kleinere Reparaturen, Wartungsarbeiten, Kontrollen technischer Anlagen, Auf- und Abbauarbeiten oder Störungsbeseitigungen – durch externe Dienstleister durchgeführt. Diese Leistungen verursa- chen nicht nur laufende Kosten, sondern auch zusätzliche Aufwände durch Anfahrten, Terminab- stimmungen und Mindestabrechnungszeiten. Der jährliche Aufwand der zu erbringenden externen Leistungen beläuft sich auf ca. 150.000 € ge- genüber ca. 65.000 € beim Einsatz eines eigenen Mitarbeitenden. Ein eigener Haustechniker vor Ort ermöglicht eine deutlich schnellere Reaktion auf technische Stö- rungen, kurzfristige Anforderungen oder sicherheitsrelevante Vorfälle. Insbesondere bei Ausfällen von Heizung, Sanitär, Elektrik oder sicherheitsrelevanten Anlagen ist eine sofortige Verfügbarkeit ent- scheidend, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und Folgeschäden zu vermeiden. Externe Dienstleister können diese kurzfristige Einsatzbereitschaft häufig nicht in gleichem Maße gewährleisten. Durch die kontinuierliche Präsenz eines Haustechnikers kann der Standort REZ in Coerde präventiv betreut werden. Regelmäßige Sichtkontrollen, frühzeitiges Erkennen von Mängeln und kleine In- standsetzungen tragen dazu bei, größere Schäden und kostenintensive Reparaturen zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Betriebssicherheit erhöht und die Einhaltung gesetzlicher Prüf- und Wartungsin- tervalle besser überwacht. Die Einrichtung einer Haustechnikerstelle für den Standort Coerde – analog zum Standort Rösner- straße, wo damit bereits Erfahrungen gesammelt werden konnten - ist aus organisatorischer, wirt- schaftlicher und betrieblicher Sicht sinnvoll und notwendig. Sie reduziert externe Kosten, erhöht die Flexibilität, verbessert die Betriebssicherheit und stellt einen nachhaltigen sowie effizienten Betrieb des Standorts sicher. 5. Maschinenführer/-in, Radladerfahrer/-in Biologische Verwertungsanlage (BVA) Die biologische Verwertungsanlage BVA nimmt kompostierbare Abfälle an und produziert im 2- Schichtbetrieb Biogas sowie gütezertifizierten Kompost. Die Novelle der Bioabfallverordnung (Bio- AbfV) ist seit 01.05.2025 in Kraft und schreibt eine zusätzliche Eingangskontrolle des Inputs vor. Bislang wurden drei Radladerfahrer eingesetzt, welche sowohl in der Annahmehalle als auch in der Rottehalle die Mengen bewegen und die Anlage bestücken. Je ein Mitarbeiter in der Früh- und Spät- schicht sowie ein Fahrer in der Tagschicht. Die Annahmehalle ist demnach nur für die Frühschicht besetzt, die restliche Zeit müssen die Fahrer die Rottehalle und die Annahmehalle gleichzeitig im Blick haben und beide Örtlichkeiten bearbeiten. Diese Praxis führte regelmässig zu Stillstandszeiten, da die Fahrer an verschiedenen Orten für den Stoffstrom sorgen müssen und somit zu einer schlech- teren Anlagenausnutzung. Zudem bestehen keine Redundanzen bei Urlaub und Krankheitsausfällen. Eine kontinuierliche Beschickung der BVA ist wichtig, damit die biologische Umsetzung von Bioabfäl- len zu Biogas effizient und gleichmäßig ablaufen kann. Die Betriebszeiten der biologischen Verwertungsanlage (BVA) wurden zunächst testweise erhöht. Der zusätzliche Personaleinsatz erfolgte dafür wie bei Urlaubs- und Krankheitsvertretungen durch Dritte. Im Ergebnis wird die gesamte Anlage durch die Vermeidung von Stillstandzeiten und durch die konti- nuierliche Beschickung mit Input-Material nun erheblich besser ausgenutzt. Zudem kann auch die rechtlich vorgegebene fachgerechte Kontrolle der laufend angelieferten Bioabfälle jederzeit sicherge- stellt werden. Auch die Qualität und damit das wirtschaftliche Ertragspotenzial der Produkte Biogas und Kompost hängt im wesentlichen Maße von der Erfahrung des Radladerfahrers ab, welcher direkt im 1. Anla- genschritt die Zusammensetzung des Inputmatererials durch geeignete Mischung der vorhandenen Komponenten sowie Ausschleusung von Störstoffen beeinflusst. Eine Erfahrung, welche durch wech- selnde Maschinenführer eines Personaldienstleisters nicht gewährleistet werden kann. Der anliefernde LKW-Fahrer, intern oder extern, arbeitet zudem allein in der Halle. Diese Situation soll aus Gründen der Arbeitssicherheit mit der beantragten Stelle ebenfalls behoben werden. - 7 - V/0687/2025 Da sich die Ausweitung der Betriebszeiten eindeutig bewährt hat, soll nun eine zusätzliche Planstelle (Maschinenführer/-in bzw. Radladerfahrer/-in) eingerichtet werden. Zudem können Urlaubs- und Krankheitsvertretungen dann mit eigenen Mitarbeitenden sichergestellt werden. Die bisherige Drittbe- auftragung entfällt. Bei Beauftragung externer Dienstleister beträgt der Kostenaufwand pro Jahr zwi- schen 150.000 € und 160.000 € gegenüber ca. 62.000 € beim Einsatz eines eigenen Mitarbeitenden. I.V. gez. Minas Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rösnerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0687/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.12.2025
- Erstellt
- 22.12.2025 10:53