V/0603/2012
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/ 0010/2012
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag[1]
7887 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2012 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 1. Um die Versorgung der Bevölkerung mit preiswerte m Wohnraum zu verbessern wird bei der Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau insbesondere im Innenstadtbereich grundsätzlich ein angemessener Anteil der Bauflächen für die Errichtung von preisgebundenen Wohnungen (öffentlich geförderter Wohnungsbau) reserviert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau preisgeb undener Wohnungen in Baugebieten durch Vorhaben bezogene Bebauungspläne, durch Städtebauliche Verträge und andere Instrumente des Städtebaurechts (z. B. Baulandumlegung) sicherzustellen. 3. Um die steigenden Kosten der Stadt für die Entwi cklung von Bauland stärker zu refinanzieren, werden vorrangig Flächen im Eigentum der Stadt Münster bzw. der Gesellschaften der Stadt entwickelt. Dies gilt sowohl für die Neuerschließung von Flächen als auch für das Flächenrecycling. Durch kontinuierliche Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt (Fonds) wird der frühzeitige und vorausschauende Grunderwerb von künftigen Bauflächen durch die Stadt sichergestellt. 4. Private Flächen sollen von der Verwaltung nur no ch dann für die Baulandentwicklung vorgeschlagen werden, wenn sich die Planungsbegünstigten vorab zur Mitfinanzierung von Kosten und Lasten bereiterklärt haben, die durch das Planungsvorhaben ausgelöst werden. Hierzu gehören insbesondere der Ersatz der Kosten der städtebaulichen Planung und die angemessene Übernahme von Kosten der notwendigen technischen und sozialen Infrastruktur. Die Übernahme der Verpflichtungen soll durch den Abschluss städtebaulicher Verträge abgesichert werden. Zur Qualitätssicherung sind bei der Baulandentwicklung in der Regel städtebauliche Wettbewerbe durchzuführen. 5. Zur Umsetzung dieser Grundsätze einer sozialgere chten Bodennutzung entwickelt die Verwaltung ein Verfahren. Dabei ist auf die frühzeitige Abstimmung mit Mietern, Grundstückseigentümern und sonstigen Berechtigten sowie mit Investoren besonderer Wert zu legen. Vorbild sind die Grundsätze der Stadt München für „Die Sozialgerechte Bodennutzung“. 6. Der Rat beschließt die Verfahrensgrundsätze nach Diskussion mit der Bürgerschaft, den Verbänden und Interessengruppen. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Sozialgerechte Bodennutzung“ 09.02.2012 2 Begründung: Förderung des Baus preiswerter Wohnungen Die Nachfrage nach Wohnraum und insbesondere nach preiswerten Wohnungen nimmt in Münster nach wie vor zu, wie Rückmeldungen der großen Wohnungsgesellschaften in Münster zeigen. Gleichzeitig fallen immer mehr öffentlich geförderte Wohnungen aus der Bindung. Dabei dürfte sich allerdings an der Zahl derjenigen, die einen „Wohnberechtigungsschein“ beantragen können, seit 2005 wenig geändert haben. Im Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen hieß es 2006: „Nach einer bundesweiten Untersuchung (Quelle: WFA-Bericht Preisgebundener Wohnungsbestand 2005, S.6) können rund 42 % aller Haushalte als Berechtigte im Sinne des WoFG angesehen werden.“ Ein weiterer Beleg für die mangelhafte Versorgung mit preiswertem Wohnraum ist auch die jüngst erlassene Kündigungssperrfristverordnung in NRW. Zu den vier Städten in NRW, für die die Kündigungssperrfrist von 3 auf 8 Jahre hoch gesetzt wurde, zählt auch Münster. Die bisherigen Anstrengungen der Stadt (wie z.B. die Vorlagen: „Möglichkeiten und Grenzen der Finanzierung/Mitfinanzierung von Kosten/Folgekosten und Aufwendungen der Bauleitplanung“, [V/0313/2009] und „Beteiligung Dritter an städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen“, [Nr. 20/95 – Bau]), die Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu verbessern, haben keinen durchschlagenden Erfolg gehabt – im Gegenteil, Projekte wie die „Klostergärten“ zeigen, dass der Markt andere Prioritäten setzt. Die Stadt muss deshalb neue Wege einschlagen, um das wohnungspolitische Ziel zu erreichen. Wir Grünen schlagen vor, die Grundsätze der Stadt München für eine „sozialgerechte Bodennutzung“ als Vorbild zu nehmen (s. Anlage), entsprechende Regelungen für Münster zu entwickeln und nach Diskussion mit der Bürgerschaft, den Verbänden und Interessengruppen im Rat zu beschließen. Der Vorschlag, die Regelungen vorrangig im Innenstadtbereich zu nutzen, entspringt der Erfahrung, dass hier in letzter Zeit wesentlich seltener preiswerte Wohnungen errichtet werden als in den äußeren Stadtteilen. Nutzung des Planungsbedingten Wertzuwachses für die Finanzierung öffentlicher Kosten Die Baulandentwicklung beschert der Stadt erhebliche Kosten. Dazu zählen neben dem Planungsaufwand selbst und der Erschließung des Geländes auch Kosten für den Ausbau der technischen und der sozialen Infrastruktur. Nur ein Teil dieser Aufwendungen kann durch den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch und weitere gesetzlich geregelte Beiträge (z. B. nach Kommunalabgabengesetz) refinanziert werden. Der Ausbau von Schulen, Kindertagesstätten, die Anlage neue Kinderspielplätze, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur usw. müssen von der Stadt aus eigenen Mitteln finanziert werden. Umgekehrt führt die Baulandentwicklung zu einem erheblichen Wertzuwachs der Flächen. Das gilt auch für Stadterneuerungs- und Stadtumbauprojekte wie zum Beispiel im Stadthafen. Die planungsbedingte Wertsteigerung bleibt im Wesentlichen bei den Eigentümern der Flächen. Um die zunehmenden Kosten der Baulanderschließung in den Griff zu bekommen bietet sich die vorrangige Nutzung stadteigener Flächen an. Der Planungsmehrwert kann durch Verkauf der erschlossenen Flächen ungeschmälert dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Durch vorausschauende Bodenwirtschaft und durch die laufende Bereitstellung von Mitteln für den frühzeitigen Grunderwerb soll die Quote der Baulandentwicklung auf eigenen Flächen erhöht werden. Sofern auch private Flächen in die Baulandentwicklung integriert werden sollen, muss eine stärkere Beteiligung der Eigentümer an den Entwicklungskosten der Stadt vereinbart 3 werden. Anzustreben sind städtebauliche Verträge, in denen sich die Eigentümer zur Übernahme der Aufwendungen für die Planung und zur angemessenen Mitfinanzierung von Aufwendungen für die Herstellung bzw. den Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur verpflichten, bevor Bebauungsplanverfahren in die Wege geleitet werden. In welchem Ausmaß der planungsbedingte Wertzuwachs für die Finanzierung der städtischen Aufwendungen zugesichert werden soll, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei ist stets ein Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt an der Begrenzung der öffentlich zu tragenden Kosten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beteiligten zu finden. Auch für dieses Verfahren soll die Verwaltung Grundsätze erarbeiten. Vorbild sind neben den bereits angeführten Grundsätzen der Stadt München Beschlüsse der Städte Stuttgart, Frankfurt/M. und Nürnberg. Beteiligung der Interessengruppen, der Verbände und der Öffentlichkeit Durch frühzeitige Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Regelungen nicht nur rechtssicher sondern auch situationsgerecht und praktikabel ausformuliert und gehandhabt werden. gez. Gerhard Joksch gez. Helga Bennink gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Christoph Kattentidt gez. Manfred Kehr gez. Annette Kemper gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Anne Naegels gez. Carsten Peters gez. Otto Reiners gez. Tim Rohleder gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Dr. Rita Stein-Redent Anlage: Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung der Stadt München ( http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/sobon.html )
Beschlussvorlage
1870 Zeichen
V/0603/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/ 0010/2012 Sozialgerechte Bodennutzung Beratungsfolge 19.09.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Antrag Nr. A -R/0010/2012 der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne n/GAL wird an den Au s- schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im zuständigen den zuständigen parlamentarischen Gr e- mien des Rates ein Prüfergebnis zu den Antragsinhalten vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Insbesondere die Umsetzung des Antragsanliegens zu den Punkten 1 und 3 würde ein besond e- res finanzielles Engagement der Stadt im Bereich Bodenbevorratung bedingen, das – vorbehaltlich politischer Meinungsbildung – deutlich im siebenstelligen Bereich/Jahr liegen dürfte. Ungeachtet der finanziellen Einschätzung wären die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere zu den Antragspunkten 1, 2 und 4 zu prüfen. Der personelle Aufwand liegt geschätzt bei 75% einer Jahresarbeitsleistung bzw. bei ca. 75.000€. Begründung: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0010/2012 (Sozialge- rechte Bodennutzung) wurde eingebracht und in der Ratssitzung am 21.03.2012 an den Haup t- ausschuss verwiesen. Die Fachverwaltung wird die Inhalte d es Antrages prüfen und den zuständigen parlamentarischen Gremien des Rates die Ergebnisse dieser Prüfung mitteilen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0010/2012 Vorlagen-Nr.: V/0603/2012 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 27.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0603/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37