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V/0603/2012

Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/ 0010/2012

Vorlagen 23.08.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.09.2012, TOP 2.2

Originalantrag[1]

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Beschlussvorlage

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Originalantrag[1]

7887 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
1. Um die Versorgung der Bevölkerung mit preiswerte m Wohnraum zu 
verbessern wird bei der Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau insbesondere 
im Innenstadtbereich grundsätzlich ein angemessener Anteil  der Bauflächen für die 
Errichtung von preisgebundenen Wohnungen (öffentlich geförderter Wohnungsbau) 
reserviert. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau preisgeb undener Wohnungen in  Baugebieten 
durch Vorhaben bezogene Bebauungspläne, durch Städtebauliche Verträge und 
andere Instrumente des Städtebaurechts (z. B. Baulandumlegung)  sicherzustellen. 
3. Um die steigenden Kosten der Stadt für die Entwi cklung von Bauland stärker zu 
refinanzieren, werden vorrangig Flächen im Eigentum der Stadt Münster bzw. der 
Gesellschaften der Stadt entwickelt. Dies gilt sowohl für die Neuerschließung von 
Flächen als auch für das Flächenrecycling. Durch kontinuierliche Bereitstellung 
entsprechender Mittel im Haushalt (Fonds) wird der frühzeitige und vorausschauende 
Grunderwerb von künftigen Bauflächen durch die Stadt sichergestellt. 
4. Private Flächen sollen von der Verwaltung nur no ch dann für die Baulandentwicklung 
vorgeschlagen werden, wenn sich die Planungsbegünstigten vorab zur Mitfinanzierung 
von Kosten und Lasten bereiterklärt haben, die durch das Planungsvorhaben ausgelöst 
werden. Hierzu gehören insbesondere der Ersatz der Kosten der städtebaulichen 
Planung und die angemessene Übernahme von Kosten der notwendigen technischen 
und sozialen Infrastruktur. Die Übernahme der Verpflichtungen soll durch den 
Abschluss städtebaulicher Verträge abgesichert werden. Zur Qualitätssicherung sind 
bei der Baulandentwicklung in der Regel städtebauliche Wettbewerbe durchzuführen. 
5. Zur Umsetzung dieser Grundsätze einer sozialgere chten Bodennutzung entwickelt die 
Verwaltung ein Verfahren. Dabei ist auf die frühzeitige Abstimmung mit Mietern, 
Grundstückseigentümern und sonstigen Berechtigten sowie mit Investoren besonderer 
Wert zu legen. Vorbild sind die Grundsätze der Stadt München für „Die Sozialgerechte 
Bodennutzung“. 
6. Der Rat beschließt die Verfahrensgrundsätze nach  Diskussion mit der Bürgerschaft, 
den Verbänden und Interessengruppen. 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Sozialgerechte Bodennutzung“ 
 
09.02.2012

2 
 
Begründung: 
 
Förderung des Baus preiswerter Wohnungen 
Die Nachfrage nach Wohnraum und insbesondere nach preiswerten Wohnungen  nimmt in 
Münster nach wie vor zu, wie Rückmeldungen der großen Wohnungsgesellschaften in 
Münster zeigen. Gleichzeitig fallen immer mehr öffentlich geförderte Wohnungen aus der 
Bindung. Dabei dürfte sich allerdings an der Zahl derjenigen, die einen 
„Wohnberechtigungsschein“ beantragen können, seit 2005 wenig geändert haben. Im 
Geschäftsbericht des Amtes für Wohnungswesen hieß es 2006: „Nach einer bundesweiten 
Untersuchung (Quelle: WFA-Bericht Preisgebundener Wohnungsbestand 2005, S.6) 
können rund 42 % aller Haushalte als Berechtigte im Sinne des WoFG angesehen 
werden.“ Ein weiterer Beleg für die mangelhafte Versorgung mit preiswertem Wohnraum ist 
auch die jüngst erlassene Kündigungssperrfristverordnung in NRW. Zu den vier Städten in 
NRW, für die die Kündigungssperrfrist von 3 auf 8 Jahre hoch gesetzt wurde, zählt auch 
Münster. 
Die bisherigen Anstrengungen der Stadt (wie z.B. die Vorlagen: „Möglichkeiten und 
Grenzen der Finanzierung/Mitfinanzierung von Kosten/Folgekosten und Aufwendungen der 
Bauleitplanung“, [V/0313/2009] und  „Beteiligung Dritter an städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahmen“, [Nr. 20/95 – Bau]), die Versorgung mit preiswertem Wohnraum 
zu verbessern, haben keinen durchschlagenden Erfolg gehabt – im Gegenteil, Projekte wie 
die „Klostergärten“ zeigen, dass der Markt andere Prioritäten setzt. Die Stadt muss deshalb 
neue Wege einschlagen, um das wohnungspolitische Ziel zu erreichen. Wir Grünen 
schlagen vor, die Grundsätze der Stadt München für eine „sozialgerechte Bodennutzung“ 
als Vorbild zu nehmen (s. Anlage), entsprechende Regelungen für Münster zu entwickeln 
und nach Diskussion mit der Bürgerschaft, den Verbänden und Interessengruppen im Rat 
zu beschließen.  
Der Vorschlag, die Regelungen vorrangig im Innenstadtbereich zu nutzen, entspringt der 
Erfahrung, dass hier in letzter Zeit wesentlich seltener preiswerte Wohnungen errichtet 
werden als in den äußeren Stadtteilen. 
 
Nutzung des Planungsbedingten Wertzuwachses für die Finanzierung öffentlicher 
Kosten 
Die Baulandentwicklung beschert der Stadt erhebliche Kosten. Dazu zählen neben dem 
Planungsaufwand selbst und der Erschließung des Geländes auch Kosten für den Ausbau 
der technischen und der sozialen Infrastruktur. Nur ein Teil dieser Aufwendungen kann 
durch den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch und weitere gesetzlich 
geregelte Beiträge (z. B. nach Kommunalabgabengesetz) refinanziert werden. Der Ausbau 
von Schulen, Kindertagesstätten, die Anlage neue Kinderspielplätze, die Anpassung der 
Verkehrsinfrastruktur usw. müssen von der Stadt aus eigenen Mitteln finanziert werden.  
Umgekehrt führt die Baulandentwicklung zu einem erheblichen Wertzuwachs der Flächen. 
Das gilt auch für Stadterneuerungs- und Stadtumbauprojekte wie zum Beispiel im 
Stadthafen. Die planungsbedingte Wertsteigerung bleibt im Wesentlichen bei den 
Eigentümern der Flächen.  
Um die zunehmenden Kosten der Baulanderschließung in den Griff zu bekommen bietet 
sich die vorrangige Nutzung stadteigener Flächen an. Der  Planungsmehrwert kann durch 
Verkauf der erschlossenen Flächen ungeschmälert dem städtischen Haushalt zugeführt 
werden.  Durch vorausschauende Bodenwirtschaft und durch die laufende Bereitstellung 
von Mitteln für den frühzeitigen Grunderwerb soll die Quote der Baulandentwicklung auf 
eigenen Flächen erhöht werden. 
Sofern auch private Flächen in die Baulandentwicklung integriert werden sollen, muss eine 
stärkere Beteiligung der Eigentümer an den Entwicklungskosten der Stadt  vereinbart

3 
 
werden. Anzustreben sind städtebauliche Verträge, in denen sich die Eigentümer zur 
Übernahme der Aufwendungen für die Planung und zur angemessenen Mitfinanzierung 
von Aufwendungen für die Herstellung bzw. den Ausbau der technischen und sozialen 
Infrastruktur verpflichten, bevor  Bebauungsplanverfahren  in die Wege geleitet werden. In 
welchem Ausmaß der planungsbedingte Wertzuwachs für die Finanzierung der städtischen 
Aufwendungen zugesichert werden soll, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei ist 
stets ein Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt an der Begrenzung der öffentlich zu 
tragenden Kosten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beteiligten zu finden. 
Auch für dieses Verfahren soll die Verwaltung  Grundsätze erarbeiten. Vorbild sind neben 
den bereits angeführten Grundsätzen der Stadt München Beschlüsse der Städte Stuttgart, 
Frankfurt/M. und Nürnberg. 
 
Beteiligung der Interessengruppen, der Verbände und der Öffentlichkeit 
Durch frühzeitige Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Regelungen nicht nur 
rechtssicher sondern auch situationsgerecht und praktikabel ausformuliert und gehandhabt 
werden. 
 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
Anlage: 
Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung der Stadt München 
(
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/sobon.html )

Beschlussvorlage

1870 Zeichen

V/0603/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/ 0010/2012 
Sozialgerechte Bodennutzung 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Antrag Nr. A -R/0010/2012 der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne n/GAL wird an den Au s-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im zuständigen den zuständigen parlamentarischen Gr e-
mien des Rates ein Prüfergebnis zu den Antragsinhalten vorzulegen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Insbesondere die Umsetzung des Antragsanliegens zu den Punkten 1 und 3 würde ein besond e-
res finanzielles Engagement der Stadt im Bereich Bodenbevorratung bedingen, das – vorbehaltlich 
politischer Meinungsbildung – deutlich im siebenstelligen Bereich/Jahr liegen dürfte. 
 
Ungeachtet der finanziellen Einschätzung wären die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere 
zu den Antragspunkten 1, 2 und 4 zu prüfen. 
Der personelle Aufwand liegt geschätzt bei 75% einer Jahresarbeitsleistung bzw. bei ca. 75.000€. 
 
Begründung: 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A -R/0010/2012 (Sozialge-
rechte Bodennutzung) wurde eingebracht und in der Ratssitzung am 21.03.2012 an den Haup t-
ausschuss verwiesen. 
 
Die Fachverwaltung wird die Inhalte d es Antrages prüfen und den zuständigen parlamentarischen 
Gremien des Rates die Ergebnisse dieser Prüfung mitteilen.  
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0010/2012 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0603/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.08.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0603/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37