Mandari Insight

2016/0336

Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 – Vorschlag #22: Leinenpflicht in Streuobstwiesen

Magistratsvorlage 09.08.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2016/0336

149.3 KB · application/pdf

Ansehen

2016/0336

3696 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0336 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 – Vorschlag #22: Leinenpflicht in Streuobstwiesen  
 
Vorlage vom: 09.08.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Bei Änderung  der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist künftig eine absolute 
Leinenpflicht im Bereich des Landschaftsschutzgebietes aufzunehmen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt nach einer Fläche außerhalb des Landschaftss chutz-
gebietes zu suchen, die als Hundespielwiese zur Verfügung gestellt werden kann.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.08.2016 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Einführung einer absoluten Leinenpflicht im Bereich des Naturschutzgebietes der Streuobst wiesen 
Eberstadt. V.a. im Frühjahr sind bodennah brütende Vögel und andere Tierjunge durch das freie 
Laufen von Hunden stark gefährdet. Aber auch im übrigen Jahr sind Wildtiere durch streunende Hunde 
gefährdet. Fast kein Hund läuft „bei Fuß“ ohne angeleint zu sein. Die Empfehlung oder Aufforderung 
zum Anleinen ist unzureichend, da diese nahezu ausnahmslos ignoriert wird.  
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 44 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Der Streuobstwiesenbereich ist kein Naturschutzgebiet, sondern als Landschaftsschutzgebiet 
ausgewiesen. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung stammt vom Juni 2004. In der Zone I 
des Gebietes in Eberstadt „Prinzenberg bei Eberstadt“ werden die naturschutzfachlichen 
Kriterien eines Europäischen Vogelschutzgebiets erfüllt, es ist Teil des kohärenten 
europäischen Netzes von Schutzgebieten „NATURA 2000“. Bereits bei Aufstellung der 
Verordnung wurde über eine Leinenpflicht diskutiert, die jedoch aus unterschiedlichsten 
Gründen nicht festgesetzt worden ist. Es wurde an die Freiwilligkeit der Hundebesitzer 
appelliert. 
 
Eine Rückfrage bei der Oberen Naturschutzbehörde, die für die Ausweisung von 
Landschaftsschutzgebieten und auch Änderungen von Landschaftsschutzgebietsverordnungen 
zuständig ist ergab, dass das Landschaftsschutzgebiet Darmstadt derzeit nicht zur 
Überarbeitung und Ergänzung ansteht.  
 
Es wird daher geprüft, ob ein Hundeanleingebot mit entsprechender verstärkter Überwachung 
umgesetzt werden kann, kombiniert mit offensiver Öffentlichkeitsarbeit.  
 
Um dem Freiheitsdrang und der Natur von Hunden zu entsprechen, ist zu prüfen, ob eine 
Fläche außerhalb des Landschaftsschutzgebiets zum „Toben“ für Hunde ausgewiesen werden 
kann. Ein Bericht erfolgt, sobald ein Ergebnis vorliegt. 
 
Darmstadt, 09.08.2016  
56/KR 
 
Dezernat I     Dezernat II        Dezernat III  Dezernat IV 
            i.V. 
 
 
                   
Jochen Partsch     Rafael Reißer      Barbara Akdeniz   André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Bürgermeister      Stadträtin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 468
TOP 14
TOP 23.27
TOP 64 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0336
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00