2016/0336
Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 – Vorschlag #22: Leinenpflicht in Streuobstwiesen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016/0336
3696 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0336
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 – Vorschlag #22: Leinenpflicht in Streuobstwiesen
Vorlage vom: 09.08.2016
Beschlussvorschlag :
1. Bei Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist künftig eine absolute
Leinenpflicht im Bereich des Landschaftsschutzgebietes aufzunehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt nach einer Fläche außerhalb des Landschaftss chutz-
gebietes zu suchen, die als Hundespielwiese zur Verfügung gestellt werden kann.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.08.2016
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Einführung einer absoluten Leinenpflicht im Bereich des Naturschutzgebietes der Streuobst wiesen
Eberstadt. V.a. im Frühjahr sind bodennah brütende Vögel und andere Tierjunge durch das freie
Laufen von Hunden stark gefährdet. Aber auch im übrigen Jahr sind Wildtiere durch streunende Hunde
gefährdet. Fast kein Hund läuft „bei Fuß“ ohne angeleint zu sein. Die Empfehlung oder Aufforderung
zum Anleinen ist unzureichend, da diese nahezu ausnahmslos ignoriert wird.
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 44 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen
Der Streuobstwiesenbereich ist kein Naturschutzgebiet, sondern als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung stammt vom Juni 2004. In der Zone I
des Gebietes in Eberstadt „Prinzenberg bei Eberstadt“ werden die naturschutzfachlichen
Kriterien eines Europäischen Vogelschutzgebiets erfüllt, es ist Teil des kohärenten
europäischen Netzes von Schutzgebieten „NATURA 2000“. Bereits bei Aufstellung der
Verordnung wurde über eine Leinenpflicht diskutiert, die jedoch aus unterschiedlichsten
Gründen nicht festgesetzt worden ist. Es wurde an die Freiwilligkeit der Hundebesitzer
appelliert.
Eine Rückfrage bei der Oberen Naturschutzbehörde, die für die Ausweisung von
Landschaftsschutzgebieten und auch Änderungen von Landschaftsschutzgebietsverordnungen
zuständig ist ergab, dass das Landschaftsschutzgebiet Darmstadt derzeit nicht zur
Überarbeitung und Ergänzung ansteht.
Es wird daher geprüft, ob ein Hundeanleingebot mit entsprechender verstärkter Überwachung
umgesetzt werden kann, kombiniert mit offensiver Öffentlichkeitsarbeit.
Um dem Freiheitsdrang und der Natur von Hunden zu entsprechen, ist zu prüfen, ob eine
Fläche außerhalb des Landschaftsschutzgebiets zum „Toben“ für Hunde ausgewiesen werden
kann. Ein Bericht erfolgt, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Darmstadt, 09.08.2016
56/KR
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0336
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00